der silbernen Medaille zum Fürstlich Lippischen Leopoldorden: den Vizewachtmeistern Liebau und Hilfert schweigischen Husarenregiment Nr. 177. ferner:
des Kommandeurkreuzes des Kaiserlich Japanischen
. Ordens der aufgehenden Sonne: dem Obersten Roeßler, Kommandeur des Infanterieregiments von Voigts⸗Rhetz (3. Hannoverschen) Nr. 79; des Ritterkreuzes erster Klasse desselben Ordens: dem Rittmeister Böhmer im Braunschweigischen Husaren⸗ regiment Nr. 17; des Ritterkreuzes zweiter Klasse desselben Ordens: dem Leutnant Reinecke im Infanterieregiment von Voigts⸗ Rhetz (3. Hannoverschen) Nr. 79; des Kommandeurkreuzes des Kaiserlich Japanischen Ordens des Heiligen Schatzes: dem Obherstleutnant von Uechtritz und Steinkirch, .“ des Braunschweigischen Husarenregiments Nr. 17; des Ritterkreuzes erster Klasse desselben Ordens: dem Oberleutnant von Kaufmann in demselben Regimeni; des Großoffizierkreuzes des Königlich Belgischen Ordens Leopolds II.: dem Obersten von Bodelschwingh, Kommandeur des 2. Han⸗ noverschen Dragonerregiments Nr. 16; des Kommandeurkreuzes desselben Ordens: dem Major Freiherrn von Bettendorff beim Stabe des⸗ 8 selben Regiments; des Offizierkreuzes desselben Ordens: 8 Major Freiherrn von der Goltz und dem Rittmeister Seip in demselben Regiment; 1 des Ritterkreuzes desselben Ordens: dem Leutnant von Wedel in demselben Regiment;
der goldenen Medaille desselben Ordens:
dem Zahlmeister Diekmann im 4. Hannoverschen Infanterie⸗ regiment Nr. 164,
den Wachtmeistern Engel, Schulze, Steinhoff, Lüge, Meyer und
dem Vizewachtmeister und Regimentsschreiber Gräper, sämtlich im 2. Hannoverschen Dragonerregiment Nr. 16;
der silbernen Medaille desselben Ordens: den Vizewachtmeistern Böttcher, Heuer, Borchers, Lodder und Bredehorst in demselben Regiment; des Ritterkreuzes des Königlich Belgischen Kronen⸗ G ordens: den Oberleutnants von Pape und von Heyden in demselben Regiment; des silbernen Ritterkreuzes des Königlich Griechischen Erlöserordens: dem 1““ Witte im 2. Hannoverschen Dragonerregiment 16 des Chilenischen Verdienstordens dritter Klasse:
dem Rittmeister Freiherrn von Froben im 2. Badischen Dragonerregiment Nr. 21. 1
Deutsches Reich.
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: den Marineoberbaurat und Schiffbaubetriebsdirektor ö“ zum Geheimen Marinebaurat und Schiffbau⸗ direktor, den Marinebaurat für Schiffbau Süßenguth zum Marineoberbaurat und Schiffbaubetriebsdirektor und den Marineschiffbaumeister Kühnel zum Marinebaurat für Schiffbau zu ernennen.
Dem Königlich schwedischen Vizekonsuxh in Apenrade Christian Voetmann jr. und dem Konsul von Siam in Hannover Heinrich Gronau ist namens des Reichs das Erequatur erteilt worden.
Dem Kaiserlichen Konsul Feigel in Curitiba ist auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 für seinen Amtsbezirk die Ermächtigung erteilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.
Bei der Reichsbank sind ernannt: der bisherige Bankkassier Scheer in unter Versetzung nach Berlin zum Oberbuchhalter bei der Reichs⸗ hauptbank und der bisherige Bankbuchhalter Grieß in Br. zum Bankkassier.
Bekanntmachung, betreffend Abrechnungsstelle im Scheckverkehr.
Vom 18. November 1913.
Auf Grund des § 12 Abs. 2 des Scheckgesetzes vom 11. März 1908 (Reichsgesetzbl. S. 71) hat der Bundesrat
beschlossen: Die Abrechnungsstelle bei der Reichsbank in Wiesbaden ist Abrechnungsstelle im Sinne des Scheckgesetzes. Berlin, den 18. November 1913. bW Der Reichskanzler. Im Auftrage: Richter.
Bekanntmachung.
Außer den in den Bekanntmachungen vom 27. März, 4. Mai und 25. Juni 1913 (Nr. 75 bezw. 107 und 151 des „Deutschen Reichsanzeigers und Königlich Preußischen Staats⸗
im Braun⸗
1“
anzeigers“ für 1913) namhaft gemachten Versuchsanstalten und öffentlichen Handelschemiker sind noch für das Rechnungsjahr 1913 zur Ausführung von Kalisalzanalysen gemäß den Vor⸗ schriften unter 2B der Bekanntmachung vom 28. Juni 1911, betreffend Bestimmungen zur Ausführung des Gesetzes über den Absatz von Kalisalzen, — Reichsgesetzbl. S. 256 — zu⸗ gelassen worden die Handelschemiker: Dr. C. Niegemann in Cöln a. Rh., Neußerstraße 30 IY, Dr. Gustav Kayser in Cöln a. Rh., Neußerstraße 30 IXY, a gestellt für den Bezirk der Handelskammer zu Cöln a. Rh. Die Befugnis dieser öffentlich angestellten Handelschemiker zur Ausführung von Kalisalzanalysen im Sinne der ein⸗ gangs erwähnten Vorschriften erstreckt sich auf das ganze Reichs⸗ gebiet. .““ “ 22. November 1913. Der Reichskanzler. Im Auftrage: Richter.
Die Verteilungsstelle für die Kaliindustrie hat in ihrer Se chs vom 1. November 1913 entschieden:
Der Gewerkschaft Braunschweig⸗Lüneburg in Grasleben, Kreis Helmstedt, wird für ihr Kaliwerk Grasleben mit Wirkung vom 1. November 1913 ab eine vorläufige Beteiligungsziffer in Höhe von 2,4572 Tausendsteln gewährt mit der Maßgabe, daß diese Beteiligungsziffer, wenn sie zu irgend einer Zeit höher sein sollte als fünfzig vom Hundert der jeweiligen durchschnittlichen Beteiligungsziffer aller Werke, auf das gesetzliche Höchstmaß zurückgeht. .“
Berlin, den 21. November 1913.
(Siegel.)
Die Verteilungsstelle für die Kaliindustrie. Heckel. 8
Vorstehende Entscheidung ist der Gewerkschaft Braun⸗ schweig⸗Lüneburg in Grasleben (Kreis Helmstedt) am 24. November 1913 zugestellt worden.
J. A.: Ullrich.
Die Verteilungsstelle für die Kaliindustrie hat in ihrer Sitzung vom 1. November 1913 entschieden:
Der Gewerkschaft Braunschweig⸗Lüneburg in Grasleben, Kreis Helmstedt, wird für ihr Kaliwerk Heid⸗ winkel mit Wirkung vom 1. November 1913 ab eine vorläufige Beteiligungsziffer in Höhe von 2,3869 Tausendsteln gewährt mit der Maßgabe, daß diese Beteiligungsziffer, wenn sie zu irgend einer Zeit höher sein sollte als fünfzig vom Hundert der jeweiligen durchschnittlichen Beteiligungsziffer aller Werke, auf das gesetzliche Höchstmaß zurückgeht.
Berlin, den 21. November 1913.
(Siegel.)
Die Verteilungsstelle für die Kaliindustrie Heckel. “
ʒVorstehende 14“ ist der Gewerkschaft Braun⸗ weig⸗Lüneburg in Grasleben (Kr. Helmstedt) am November d. J. zugestellt worden. “
J. A.: Ullrich.
Die Verteilungsstelle für die Kaliindustrie hat in ihrer Sitzung vom 1. November 1913 entschieden:
Für das dem preußischen Fiskus gehörige Kaliwerk Tarthun II wird vom 1. November 1913 ab eine endgültig Beteiligungsziffer von 6,5118 Tausendsteln festgesetzt. G
Berlin, den 21. November 1913. 8
8 (Siegel.) Die Verteilungsstelle für die Kaliindustrie 8 J. V.: Gante.
Vorstehende Entscheidung ist der Königlichen Berg⸗ inspektion in Staßfurt am 22. November 1913 zugestellt
worden. J. A.: Ullrich.
Die heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 66 des Reichsgesetzblatts enthält unter
Nr. 4306 eine Bekanntmachung, betreffend den Beitritt Großbritanniens für die Kolonie Neufundland zur revidierten Berner internationalen Urheberrechtsübereinkunft vom 13. No⸗ vember 1908, vom 15. November 1913, und unter
Nr. 4307 eine Bekanntmachung, betreffend Abrechnungs⸗ stelle im Scheckverkehr, vom 18. November 1913.
Berlin W. 9, den 24. November 1913. Kaiserliches Postzeitungsamt. rüer.
8 85 8
Die von seute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 67
des Reichsgesetzblatts enthält unter Nr. 4308 eine Bekanntmachung, betreffend Uebergangs⸗ bestimmungen zur Reichsversicherungsordnung, vom 21. No⸗ vember 1913, unter Nr. 4309 eine Bekanntmachung, betreffend Uebergangs⸗ bestimmungen für die Krankenversicherung nach der Reichsver⸗ sicherungsordnung, vom 21. November 1913, und unter Nr. 4310 eine Bekanntmachung, betreffend die von der Krankenkasse zu erteilende Bescheinigung für ndergewerb⸗ treibende, vom 21. November 1913. “ Berlim W. 9, den 24. November 1913. Kaiserliches Postzeitungsamt. Kraert..
Seine Majestät der Kaiser und König nahmen heute
vormittag im Neuen Palais bei Potsdam die Vorträge des
Chefs des Militärkabinetts, Generals der Infanterie Freiherrn
von Lyncker, Admirals von Pohl und des Chefs des Marinekabinetts Admirals von Müller entgegen und empfingen den Präsidenten der Ansiedlungskommission für Westpreußen und Posen, Wirk⸗ lichen Geheimen Obekregierungsrat Ganse.
8 1
Heute hat laut Meldung des „W. T. B.“ im hiesigen Aus⸗ wärtigen Amt die Auswechselung der Ratifikations⸗ urkunden zu dem zwischen Preußen und Sachsen unterm 6./25. August d. J. abgeschlossenen Staatsvertrag wegen Aende⸗ rung der Vereinbarungen über die staatliche Besteuerung der im Königreich Sachsen belegenen preußischen Staatseisenbahn⸗ strecken stattgefunden.
Die vereinigten deee des Bundesrats für Handel und Verkehr und für Justizwesen hielten heute eine Sitzung.
8
Durch das Ableben des Bischofs Demmel ist das Amt
und die Würde des katholischen Bischofs in Bonn auf den Koadjutor cum jure succedendi, Weihbischof Dr. Moog übergegangen. Dieser ist davon in Kenntnis gesetzt worden, daß staatlicherseits Bedenken gegen den Antritt seines bischöf⸗ lichen Amtes nicht bestehen, nachdem Seine Majestät der Kaiser und König mittels Allerhöchster Urkunde vom 11. No⸗ vember 1912 ihm die landesherrliche Anerkennung als Koad- jutor cum jure succedendi zu erteilen geruht haben und ihm
nach Ableistung des vorgeschriebenen Eides die Allerhöchste 1 ist
Anerkennungsurkunde ausgehändigt worden
Laut Meldung des „W. T. B.“ sind S. M. S.
„Hertha“ am 20. November in Port au Prince (Haiti), S. M. S. „Victoria Louise“ am 23. November in Mar⸗ maritza (Westküste Klein⸗Asiens), S. M. S. „Möwe“ am
22. November in Daressalam und S. M. S. „Tiger“ am
24. November in Hongkong eingetroffen.
SOesterreich⸗Ungarn. 8
Dem österreichischen Abgeordnetenhaus ist das sechsmonatige Budgetprovisorium zugegangen, in dem, wie „W. T. B.“ meldet, der Finanzminister zur Einlösung der am 1. Juli 1914 und am 1. Januar 1915 fälligen Staatsschatzscheine sowie zur Beschaffung nachstehender Beträge durch Kreditoperationen ermächtigt wird: 6 435 000 Kr. für die im ersten Halbjahre 1914 vorzunehmenden Tilgungen der allgemeinen Staatsschuld, 30 Millionen für Staatseisenbahn⸗ Investitionen, 53 498 730 Kronen als Beitragsleistung zu den für das erste Halbjahr 1914 beanspruchten außer⸗ ordentlichen Erfordernissen für Heer und Marine, 51 897 009 Kronen als Beitragsleistung zu den durch die Dele⸗ gationsbeschlüsse von 1912 bewilligten außerordent⸗ lichen Erfordernissen für Heer und Marine, 227 129 500 Kronen als Beitragsleistung zu den Kosten der aus Anlaß der un⸗ sicheren Lage von der Heeres⸗ und Marineverwaltung getroffenen besonderen militärischen Maßnahmen.
Her “ Staatskassenausweis für das Vierteljahr April bis Juni weist obiger Quelle zufolge Gesamteinnahmen von 413,08, Gesamtausgaben von 561,26 Millionen Kronen auf gegen 412,39 beziehungsweise 468,61. Millionen Kronen in der gleichen Periode des Vorjahres. Das Ergebnis ist gegen 1912 um 92,65 Millionen Kronen ungünstiger. Mehreinnahmen weisen auf die Verzehrungssteuer, das Tabatk und das Salzgefälle und die Staatseisenwerke, bedeutendere Mehrausgaben verursachten die Mobilisierungskosten des gemein⸗ samen Heeres in Höhe von 53,69 un ie der Honveds in
Höhe von 8,59 Millionen Kronen.
Frankreich.
Die Deputiertenkammer hat nach einer Meldung des „W. T. B. gestern bei einer Anwesenheit von 569 Deputierten einstimmig das Gesetz angenommen, das für die Berg⸗ arbeiter mit gelegentlichen Abweichungen, die jedoch nicht 60 Stunden ihm Jahre übersteigen dürfen, den Achtstunden⸗ tag einführt. Der Senat hatte die Zahl der zulässigen Ab⸗ weichungen auf 150 Stunden festgesetzt, welcher Beschluß den Streik in den Departements Nord und Pas de Calais hervor⸗ gerufen hatte.
— Die Kammerkommission für die Finanzgesetze hat obiger Quelle zufolge ihren Beschluß aufrecht erhalten, den Regierungsentwurf, betreffend die Erbschaftssteuer, abzu⸗ lehnen und den Vorschlag zu machen, zur Bestreitung der militärischen Ausgaben eine jährliche persönliche Abgabe vom Kapital und zur Bestreitung der Verzinsung und Til⸗ gung der Anleihe zu den Erbschaftsgebühren über 10 000 Francs einen zehnprozentigen Zuschlag zu erheben. Die Budgetkommission hat beschlossen, daß die Papiere der Anleihe dieselbe Bezeichnung tragen sollen wie die hen hem Anleihen. Dies soll die Privilegien der französischen
ente nicht ändern und kann ihr nicht die Steuerfreiheit ver⸗ leihen. Die Kommission hat ferner mit 14 gegen 12 Stimmen beschlossen, zu verlangen, daß die Debatte über die Erbschafts⸗ steuer vor der der Anleihe stattfinde. Die Regierung wird dieses Verlangen formell bekämpfen, bei der Anleiheziffer von 1300 Millionen und der Steuerfreiheit der zu emittierenden Papiere verbleiben und hinsichtlich dieser drei Punkte die Ver⸗ trauensfrage stellen.
— Der Bericht des Deputierten Noulens über den Anleiheentwurf, der heute nachmittag in der Kammer zur Verteilung gelangen wird, sucht, wie „W. T. B.“ meldet, ins⸗ besondere den Beschluß des Budgetausschusses, betreffend die Verminderung des Anleihebetrages auf 900 Millionen, zu recht⸗ fertigen und führt aus, daß schon der Titel des von der Re⸗ gierung eingebrachten Gesetzentwurfes, wonach die Rentenemission von 1300 Millionen auch die Deckung der außerordentlichen Ausgaben für die marokkanische Expedition bezwecke, eine Un⸗ richtigkeit enthalte; denn die vor dem 1. Januar 1913 gemachten militärischen Ausgaben für Marokko seien bereits bezahlt, und die laufenden Ausgaben sollten entsprechend einem von der Regierung eingebrachten Gesetzentwurf aus den allgemeinen Einnahmen für 1913 gedeckt werden. Die 400 Millionen, welche
8 1 7 rdent⸗ die Regierung außer den 900 illione für die außero
des Chefs des Admiralstabes der Marine
— Weise als Deckung für die Kosten der marokkanischen
einee on angesehen werden. Uebrigens erkläre die Regierung ehsbin demn Motivenbericht, daß sie durch die allmähliche bgung einer Anleihe die sehr schweren Lasten der Be⸗ siehung Marokkos auf eine Reihe von Budgets verteilen wolle.
Italien. 8 Wie die „Agenzia Stefani“ mitteilt, ist der Unterstaats⸗ kretär Colosimo zum Minister der Post und der Telegraphen hn worden und der Unterstaatssekretär Battaglieri num Unterstaatssekretär im Marineministerium. 8 Der König hat zum Präsidenten des Senats Manfredi, u Vizepräsidenten Blaserna⸗Paterno und Cefaly⸗Ca⸗ vasola, außerdem 29 neue Senatoren ernannt.
Türkei.
Der Sultan hat nach einer Meldung des „W. T. B.“ den Friedensvertrag zwischen der Türkei und Griechenland ifiziert. katifts Der Kabinettsdirektor im Ministerium des Aeußern Edhem⸗Bei ist zum Botschaftsrat bei der türkischen Botschaft in Berlin ernannt worden an Stelle von Galib Kemali⸗Bei, der voraussichtlich Gesandter in Athen werden wird 1
Griechenland.
Unter großer Begeisterung der Bevölkerung von Athen
erfolgte gestern der Einzug der zweiten Armeedivision. Der König, der Kronprinz und die anderen Prinzen, die Feld⸗ uniform trugen, befanden sich an der Spitze der Truppen.
— Die Deputiertenkammer hat nach einer Meldung des „W. T. B.“ den griechisch⸗türkischen Vertrag in zweiter Lesung angenommen und die Antwort auf die Thron⸗
ebilligt. Rumänien.
Der Ministerrat hal wie „W. T. B.“ meldet, beschlossen, bei den rumänischen Ge andtschaften eines jeden Balkanstaates Militärattachés zu ernennen, während bisher je zwei Ge⸗ sandtschaften ein Attaché beigegeben war.
— Wie das Amtsblatt meldet, ist zur Erinnerung an den Feldzug des Jahres 1913 eine Medaille gestiftet worden, die den Namen „Medaille der nationalen Begeisterung“ trägt.
Amerika. Der Präsident Wilson hat gestern, wie „W. T. B.“
meldet, seine Befriedigung darüber ausgesprochen, daß die
Haltung der auswärtigen Regierungen in der m exikanis chen Frage sich durchaus freundlich erwiesen und gezeigt habe, daß die Regierungen mit den Vereinigten Staaten, wo immer es möglich sei, zusammenzuarbeiten wünschten.
— Die Annahme, daß der mexikanische Kongreß sich sofort wieder auflösen werde, hat sich, obiger Quelle zufolge, als falsch herausgestellt. Die finanzielle Lage ist außer⸗ ordentlich ernst. Das Geld ist knapp. Man fürchtet, daß die Ausgabe von Ein⸗ und Zweipesoscheinen das Vertrauen auf die Banken nicht wieder herstellen wird. Die Aushebungen für die Armee haben große Bestürzung’ bei den unteren Klassen hervorgerufen. 8
Ein allgemeiner Kampf zwischen Bundestruppen und merikanischen Rebellen ist um Juarez im Gange. Zehn⸗ tausend Mann nehmen daran teil. Die Verluste sollen auf beiden Seiten bedeutend sein.
Ein kanadisches Kanonenboot ist vorgestern von Esquimault nach den mexikanischen Gewässern in See gegangen, wo es mit der britischen Korvette „Algerine“, die am Freitag in See gegangen war, britischen Untertanen Schutz gewähren wird.
Statistik und Volkswirtschaft. 1
Eheschließungen, Geburten und Sterbefälle im Jahre 1912 im Deutschen Reiche.
Die Zusammenstellungen des Kaiserlichen Statistischen Amtes über Eheschließungen und über die natürliche, in der Zahl der Geborenen und Sterbefälle zum Ausdruck kommende Bewegung der Bevölkerung ergeben
für dagegen das Jahr im Jahre 1912 1911
im auf 1000 Deanc. der Bevölkerung
G“ 1903
1912 1911 99 12
512 819 495 729] 7,91] 7,85 7,94 1 927 039]2 028 049] 29,72 29,48 32,„
1 187 094]1 179 735 16,2 18,16 18,90
739 945 848 314] 12,70 11,32 13,50
1 Auf 100 Geborene überhaupt entfallen:
178 530 9,55] 9,19 8,80
60 353] 2,92 2 2 2,98
523 491 1 925 883
1 085 996 839 887
Eheschließungen. Geborenej einschl. Sterbe⸗ etge fälle borene
Geburtenüberschuß
Von den Ge⸗ geborenen waren:
Unehelich Geborene Totgeborene ...
177 056
183 857 56 310
56 247
Zur Arbeiterbewegung. “
Aus Solingen wird der Frkf. Ztg.“ gemeldet, daß in einer
Versammlung der Taschen⸗ und Federmesserschleifer aller drei Verbände mitgeteilt wurde, daß der Fabrikantenverein bereit ist, in dem neuen Preisverzeichnis durchweg eine Erhöhung der Schleifpreise von 5 bis 7 ½ % zu bewilligen. Die Ver⸗ sammlung hielt diesen Aufschlag für ungenügend, beschloß aber mit dem Fabrikantenverband weiter zu verhandeln. Der Scherenfabrikantenverein hat in seiner Hauptversammlung den Vereinbarungen des Kreisausschusses über die neuen Schleifpreise mit unwesentlichen Aenderungen zugestimmt. Das neue Preis⸗ verzeichnis, das wahrscheinlich am 1. Januar in Kraft tritt, ringt den Scherenschleifern eine Erhöhung der Löhne um durchweg 5 0/o. (Vgl. Nr. 265 d. Bl.) 6 1 Der Nationalausschuß der französischen Bergleute erklärte, „W. T. B.“ zufolge, im Anschluß an die gestrige Kammer⸗ abstimmung in einer Kundmachung, das in Douai geschlossene Kompromiß sei ein Verrat, gegen den alle Bergleute Widerspruch er⸗ heben müßten. Sie sollten jedoch nun wieder an die Arbeit gehen und die Bewegung nicht fortsetzen. Wenn ihre Forde⸗ rungen, betreffend die Altersversorgung, den Achtstundentag und. die Gleichstellung der Arbeiter in den Schiefer⸗ bergwerken mit den Bergleuten der Kohlengruben nicht befriedigt würden, werde sich der im Januar zusammentretende ationalkongreß der Bergleute für den allgemeinen Ausstand erklären. — Die Arbeit ist in den meisten Orten gestern wieder aufgenommen
88 “
militärischen Ausgaben fordere, könnten demnach in
worden, in Courrisres, Drocourt, Bourges, Lescarpelle und Lievin wurde teilweise gestreikt, in Carvin und Ostricourt war der Ausstand noch allgemein. Die Rube ist nicht gestört worden. (Vgl. Nr. 277
In Warschau sind, wie „W. T. B.“ meldet, 20000 Arbeiter in den Ausstand getreten.
Aus Pretoria wird dem „W. T. B.“ telegraphiert; Zu ernsten Unruhen kam es vorgestern abend bei einer Grube. Fünf⸗ tausend von ungefähr zweiundzwanzigtausend eingeborenen Arbeitern griffen die Baracken der Eingeborenen von Hangaan sowie die Kaufläden an, plünderten und richteten Schaden an, der auf sechzigtausend Mark geschätzt wird. Die Unruhen wurden so ernst, daß die zur Verfügung stehenden zwanzig Polizeibeamten über die Köpfe der Unruhestifter hinweg Schüsse abgaben. Da diese jedoch unwirksam blieben, gaben sie zwei Salven auf die Menge ab und töteten drei Eingeborene; zweiundzwanzig wurden verletzt, von ihnen acht schwer. Gestern war alles ruhig.
(Weitere „Statistische Nachrichten“ s. i. d. Zweiten
Wohlfahrtspflege. . leber Lebensversicherung und Sparkassen
hielt der Direktor der Lebensversicherungsanstalt für die Provinz
Posen, Landesrat Göritz, in einer Versammlung von Sparkassen⸗ vertretern einen in der „Sparkorrespondenz“ wiedergegebenen Vortrag, dem er die folgenden Leitsätze zugrunde legte: „1) Die Lebensversicherung ist nur eine besondere Art der Spartätigkeit und deshalb in der Form der Volksversicherung unter die sozialwirtschaftlichen Ausgaben der Sparkassen auf⸗ zunehmen. 2) Falls die Sparkassen sich an der Durchführung der Volksversicherung nicht beteiligen, ist zu besorgen, daß ihnen durch die private und öffentliche Volksversicherung zu viele Ausleihemittel zum Nachteile des heimischen Kredits entzogen werden. 3) So lange die Sparkassen nicht zum selbständigen Betriebe der Volksversicherung übergehen, haben sie sich zu bemühen, durch Teilnahme am Betriebe eines Volksversicherungsunternehmens in den Besitz eines möglichst großen Teils der Volksversicherungsprämien zu gelangen. 4) Dies ges chieht am geeignetsten dadurch, daß sie für ein Versicherungsunternehmen die Volkeversicherungsprämien von den örtlichen Inkassoorganen unter der Bedingung einziehen, daß ihnen diese Kapitalien mindestens zur Hälfte zur selbständigen Anlegung und Verwaltung in Form langfristiger und mäßig verzinslicher Darlehen überlassen werden. 5) Am besten eignen sich zu einem derartigen Zusammenarbeiten mit den Sparkassen die Provinzial⸗Lebeneversicherungsanstalten, da diese öffentliche und gemein⸗ nützige Anstalten sind und infolge ihrer provinziellen Selbständigkeit am meisten Gewähr dafür bieten, daß sie den besonderen wirtschaft⸗ lichen Verhältnissen der einzelnen Sparkassenbezirke Rechnung tragen.“ Nach kurzer Diskussion wurde auf Vorschlag des Vorsitzenden folgender Beschluß gefaßt: „Die Versammlung erklärt sich grundsätzlich mit einem Zusammenwirken der öffentlichen Sparkassen mit der öffent⸗ lichen Lebens⸗ und Volksversicherung einverstanden und beauftragt, ohne zu den vorgelegten Leitsätzen im einzelnen heute Stellung zu nehmen, den Verbandsvorstand, mit der Provinzial⸗Lebensversicherungs⸗ anstalt für die Provinz Posen über die Bedingungen für ein Zu⸗ sammenarbeiten mit den Sparkassen in Verhandlung zu treten“.
Kunst und Wissenschaft.
Wird der Fernsprecher durch Licht beeinflußt? Die Anschauungen über die verschiedenen Formen der Naturkraft haben sich namentlich infolge der Radtumforschung dahin geändert, daß man nicht mehr eine Reihe einzelner Kräfte von einander trennt, sondern in ihnen mehr verschiedene Grade der Kraft erblickt. Insbesondere wird jetzt die Elektrizität nach dieser Auffassung vom Licht nicht mehr dem Wesen nach unterschieden, sondern man hält die elektrischen Wellen für Lichtwellen von außerordentlich gesteigerter Frequenz. Dadurch sind beide Naturerscheinungen einander näher gerückt, und es ergibt sich fast von selbst die Frage, ob elektrische Vorgänge durch Licht beeinflußt werden können. Wäre dies der Fall, so ließe sich auch denken, daß es für den Betrieb des Fernsprechers, der auf einem Elektromagneten beruht, nicht gleichgültig ist, ob die dabei tätigen Apparate dem Licht ausgesetzt sind. Die Entscheidung wäre wichtig, falls sich dadurch manche bisher rätselhafte Störungen im Fernsprechwesen erklären ließen. Dr. Grotrian ist in den „Annalen der Physik“ dieser Frage näher getreten. Zunächst ordnete er einen Versuch so an, daß ein Magnet in der Achse einer Indukttonsspule angebracht wurde, die mit einem Galvanometer verbunden war. Der Magnet wurde dann zeitweise einer Belichtung ausgesetzt, die, wenn die Theorie richtig wäre, jedesmal den Magnetismus etwas hätte herab⸗ setzen und infolgedessen einen Induktionsstrom in der Spule hätte erzeugen müssen. Die Nadel des hochempfindlichen Galvanometers zeigte aber keinen solchen an, sondern blieb unbeweglich. Die Wirkung des Lichts, falls eine solche besteht, ist demnach jedenfalls zu gering, um auf diesem Wege entschleiert zu werden. Der Forscher stellte aber noch einen zweiten Versuch unter Benutzung eines Telephons an, wo⸗ bei nicht der Magnet, sondern die weiche Eisenplatte des Fernsprechers einer zeitweiligen Belichtung ausgesetzt wurde. Diesmal wurden in der Tat Abweichungen des Galvanometers erzielt. Dr. Grotrian führt eine Reihe von Gründen dafür an, daß diese Wirkung durch das Licht erzeugt werde, während man sehr wohl den Einwand er⸗ heben könnte, daß eine Erwärmung der Eisenplatte als Ursache anzu⸗ sprechen wäre.
Literatur.
Das Prisenrecht in seiner neuesten Gestalt. Von Dr. Georg Schramm, Geheimem Admiralitätsrat und vor⸗ tragendem Rat im Reichsmarineamt. XIX und 580 Seiten. Berlin, E. S. Mittler u. Sohn, Königliche Hofbuchhandlung. Preis 14 ℳ. — Zu denjenigen Rechtsgebieten, die in den letzten Jahren in ihrer Ent⸗ wicklung große Fortschritte gemacht haben, gehört auch das inter⸗ nationale eerecht, und zwar in erster Linie der mit dem Kriegszustand zusammenhängende Teil dieses Rechtsgebiets. Durch die beiden Friedenskonferenzen — die letzte fand 1907 im Haag statt — und die Seekriegsrechtskonferenz von 1908/09 sind die Grundlagen des gesamten internationalen Rechts im Kriegsfalle erheblich verändert worden. Neben den Recht gewordenen Beschlüssen dieser internationalen Konferenzen steht aber eine ganze Anzahl von Vorschlägen und Anträgen, auch offizieller Art, die in der Literatur Gegenstand eingehender Erörterung gewesen sind; es ist nicht allzu leicht, auf Grund dieses weitschichtigen Materials ein richtiges Urteil darüber zu gewinnen, was nun eigentlich schon Recht geworden ist und was nicht. Erschwert wierd durch die bisherige Sachlage die Gewinnung eines zutreffenden Urteils gerade denjenigen, die materiell am meisten an den Konsequenzen des See⸗ kriegskrechts interessiert sind, aber nicht Muße und Gelegenheit haben, sich hierüber zuverlässig zu unterrichten und auf dem Laufenden zu halten. Der Inhalt unseres modernen Rechts hat eben keineswegs nur Bedeutung für diejenigen, die es anwenden wollen, sondern in weit höherem Maße für die, die davon betroffen werden. Die kriegerischen Ereignisse der letzten Jahre haben wiederholt die Unsicherheit jenes Gebiets fühlbar werden lassen. Daher dürfte die hier angezeigte Arbeit des Geheimen Admiralitätsrats Dr. Schramm als Führer auf letzterem vielen willkommen sein. Das Werk, dessen Umfang schon zeigt, daß es auf einer außerordentlich breiten Grundlage aufgebaut ist, geht in seinem Inhalt weit über den etwas en erscheinenden Titel hinaus. Es stellt keineswegs nur das eigentliche Prisenrecht, also das auf die Wegnahme von Kauffahrteischiffen bezügliche Recht dar, sondern man findet im ersten Teil des Buches einen eingehenden Ueberblick über die Entwicklung desjenigen Rechtsgebiets, welches die Einwirkungen der feindlichen Kriegsflotte auf die Handelsflotte allge⸗ mein zum Gegenstande hat. Es wird hier u. a. das Recht der Seebeute, der Blockade, der Kriegskonterbande neben dem for⸗
8
8 3 . 86
mellen Prisenrecht, also dem Recht der Anhaltung, Durchsuchung
8
und Aufbringung von Kauffahrteischiffen in gründlichster Weise be⸗ handelt. Ein besonderer Vorzug dieser Darstellung ist es, daß sie überall auf den mit großer Genauigkeit zusammengetragenen Einzel⸗ bestimmungen, die von den verschiedenen Staaten hier erlassen sind, fußt. Der zweite Teil des Werkes unterscheidet sich insofern von dem ersten, als er nicht methodisch die einzelnen Gebiete behandelt, sondern die Beschlüsse der Londoner Seekriegsrechtskonferenz und das Londoner Schlußprotokoll erläutert, die bekanntlich noch der formalen Sanktion entbehren. Das neue Buch bedeutet unzweifelhaft eine sehr bedeut⸗ same Bereicherung der deutschen Seerechtsliteratur; es wird der deutschen Schiffahrt praktisch die wertvollsten Dienste leisten und wird andererseits auf diesem auch von den übrigen Nationen mit Eifer gepflegten Gebiete die Gründlichkeit deutscher Gelehrsamkeit auf das vorteilhafteste vertreten.
Das deutsche Seeversicherungsrecht, Kommentar zum zehnten Abschnitt des vierten Buches des Handelsgesetzbuchs, bearbeitet von Dr. Gustav Sieveking, Rechtsanwalt in Hamburg. VI und 218 Seiten. J. Guttentag, Verlagsbuchhandlung, Berlin. Geh. 6 ℳ. — Das Buch bildet eine Fortsetzung und Ergänzung des be⸗ kannten Kommentars zum deutschen Seerecht von Georg Schaps. Wie dieser sein Werk ausdrücklich zugleich als Ergänzung von Staubs Kommentar zum Handelsgesetzbuch (ohne das vierte Buch über den Seehandel) herausgegeben und desbalb sich in der äußeren An⸗ ordnung des Stoffes mit . Geschick an die allgemeiner An⸗ erkennung sich erfreuende Methode seines Vorbildes gehalten hat, so schließt sich an Schaps Kommentar zu den ersten neun Abschnitten des vierten Buchs vom H.⸗G.⸗B. nach Anlage und Bearbeitung Sievekings Werk über die im zehnten Abschnitt desselben Buchs enthaltenen Vorschriften über die Seeversicherung an. Von einem erfahrenen Praktiker verfaßt, bietet es eine sehr eingehende Darstellung des Seeversicherungsrechts, in der die Ergebnisse der Rechtsprechung und der Literatur sorgfältig berücksichtigt und auch die in der Praxis hervorgetretenen Streitfragen gründlich erörtert sind. Durch zweckmäßige Anordnung des Drucks (Fettdruck der Stich⸗ wörter usw.) ist trotz des bedeutenden Umfangs der Erläuterungen große Uebersichtlichkeit erreicht. Das mit einem ausführlichen Sach⸗ register versehene Buch von Sieveking, dessen Ausführungen durchweg sehr beachtenswert sind, wird den Interessenten um so mehr willkommen sein, als dieses schwierige Gebiet des Handelsrechts von der Wissen⸗ schaft bisher nur sehr wenig berührt worden ist.
Das Recht der Generalversammlungen der Aktien⸗ gesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien. Von Justizrat Hugo Horrwitz, Rechtsanwalt und Notar in Berlin. XVI und 549 Seiten. Verlag von Franz Vahlen, Berlin. Geh. 10,50 ℳ. — Dieses Buch enthält eine erschöpfende wissenschaftliche, dabei die Bedürfnisse der Praxis berücksichtigende systematische Dar⸗ stellung des Generalversammlungsrechts, das den Brennpunkt des ganzen Aktienrechts bildet. Ein kurzer allgemeiner Teil handelt von den Rechtsquellen, der Begriffsbestimmung und der Zuständigkeit der Generalversammlung. Dann wird im zweiten Teil (107 Seiten) das materielle Generalversammlungsrecht (u. a. Rechte und Pflichten des Vorstands und des Aufsichtsrats, der Aktionäre und der Aktionärminder⸗ heiten, für die Generalversammlungsbeschlüsse geltende Grundsätze, Rechts⸗ behelfe gegen ungültige Beschlüsse und Anfechtung von Beschlüssen aus objektiven Gründen), im dritten Teil (189 S.) das formelle General⸗ versammlungsrecht (Verfahren, rechtliches Verhältnis des Register⸗ richters zur Generalversammlung) dargestellt. Im vierten Tei (150 S.) beschäftigt sich der Verfasser mit einzelnen besonder wichtigen Generalversammlungen, vor allem mit der ordentlichen und mit denjenigen zur Abänderung des Gesellschaftsvertrags. Ein kurze fünfter Teil handelt von den Generalversammlungen während de Liquidation und des Konkurses der Aktiengesellschaft, und in einem letzten Teil wird das Recht der Generalversammlungen der Kommandit⸗ gefellschaft auf Aktien erörtert. Den Schluß bilden ein Abdruck des Textes der das Aktienrecht betreffenden §§ 178—334 des Handels⸗ gesetzbuchs und ein ausführliches alphabetisches Sachregister. In allen Teilen des Werkes ist die einschlägige Rechtsprechung und Aieratur sorgfältig berücksichtigt und zu ihnen Stellung genommen. Die vollständige wissenschaftliche Beherrschung des Rechtsstoffes, die reiche praktische Erfahrung des Verfassers, die Selbständigkeit seines Urteils und die Klarheit der Darstellung lassen das inhaltsreiche Buch nicht nur für Juristen, sondern auch für die nicht juristisch gebildeten Vorstands⸗, Aufsichtsratsmitglieder und Aktionäre der Aktiengesell⸗ schaften als ein wertvolles Orientierungsmittel erscheinen.
Gesetz und Recht. Zeitschrift für allgemeine Rechtskunde, unter ständiger Mitwirkung von Fachmännern herausgegeben von Alfred Langewort. Vierteljahrspreis 2,50 ℳ. Verlag: „Gesetz und Recht“, Berlin⸗Lichterfelde. — In den beiden Novemberheften dieser Halbmonatsschrift gibt der Regierungsrat L. Buck, Vorsitzender der Einkommensteuerveranlagungskommission in Geestemünde, um zur Verminderung der Schwierigkeiten beizutragen, die weiten Kreisen die Beschaffung der Unterlagen für die bevorstehende Veranlagung zur Wehrsteuer bereiten wird, einen guten Ueberblick über die Bestimmungen des Wehrsteuergesetzss vom 3. Juli 1913. In gemeinverständlicher, anregender Darstellung zerlegt der Perfasser den spröden Stoff übersichtlich in 88 Reihe von Abschnitten und erläutert ihn an der Pand zahlreicher Beispiele unter Berücksichtigung der Rechtsprechung. Die einzelnen Kapitel sind über⸗ schrieben: 1) Umfang der Steuerpflicht, des steuerbaren Vermögens und des Einkommens; 2) Der für die Feststellung maßgebende Zeit⸗ punkt; 3) Der Wehrbeitrag vom Vermögen und die Bewertung des Vermögens (a. Kapitalvermögen, b. Gebäude, c. land⸗ und forstwirt⸗ schaftliche Grundstücke, d. sonstige Bewertungsgrundsätze); 4) Der Wehrbeitrag vom Einkommen; 5) Der Steuertarif und die Ermäßi⸗ gungen; 6) Beispiele für die Berechnung des Steuersatzes; 7) Das EZ die Vermögenserklärung und die Zuständig⸗ keiten der Behörden; 8) Generalpardon, Strafbestimmungen und Nachbesteuerung. Die beiden Hefte sind zum Preise von 1 ℳ vom Verlag erhältlich. — Aus dem übrigen Inhalt der letzten Hefte dieser Zeitschrift seien die Aufsätze über die Krankenversicherung der Dienst⸗ boten (von Willy Koslowski in Berlin⸗Lichterfelde), über „Zeitungs⸗ inserate und Firmenrecht“ (von Amtsrichter Dr. Lilie in Kiel) und über die Lüge vor Gericht hervorgehoben.
Der Vorstand der jährlichen deutschen Geweihausstellungen wird in der Zeit vom 27. Januar bis zum 21. Februar in Berlin in der Ausstellungshalle am Karlsbhad Nr. 16 die 20. Jahres⸗ beziehentlich die zweite Dezenniumsausstellung veranstalten.
Ausgestellt werden a. Hirschgeweihe, Elch⸗ und Damschaufeln, Rehkronen, Gemskrickel u. a. Jagdtrophäen, die im Laufe des Jahres 1913 von Deutschen Jägern im In⸗ und Auslande oder von Aus⸗ ländern auf deutschen Jagdrevieren erbeutet sind. Sie müssen schädelecht, bastfrei und ungefärbt sein und dürfen nicht aus häuslicher Pflege stammen; b. die auf der Dezenniumsausstellung 1904 die güldene Medaille oder im Laufe des letzten Jahrzehnts Becher und erste silberne Schilder davongetragen haben.
Nur der betreffende Erleger des Wildes oder der Jagdbesitzer selbst ist berezaige solche Trophäen auszustellen.
In der Klasse ad a erhalten die nach Maßgabe der örtlichen, klimatischen u. a. Verhältnisse besten Stücke Ehrenpreise, und zwar 2 von Seiner Majestät dem Kaiser und Könige gestiftete silberne Becher für die beiden besten deutschen Hirschgeweihe, die aus freier Wildbahn oder einem zum mindesten 10 000 ha großen Wildgatter stammen, einen dritten vom Vorstand gegebenen Becher für das beste Hirsch⸗ geweih aus geschlossenem Revier von 3000 bis 10 000 ha, sofern es den Charakter der freien Wildbahn bewahrt hat, sowie je 6 bis 8 silberne Schilder für die nächstbesten deutschen Hirschgeweihe aus freier und geschlossener Wildbahn, eine den Verhältnissen ent⸗ sprechende Anzahl silberner Schilder für Elch⸗ und Damschaufeln, Rehkronen, Gemskrickel zc. und je 50 silberne und bronzene Medaillen für weitere Einzelstücke und Gruppen. Ferner in der Kategorie ad b 10 güldene Medaillen mit der Jahreszahl 1914. Beide Becher und
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