1913 / 282 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 29 Nov 1913 18:00:01 GMT) scan diff

die Gültigkeit der Wahl des Abg. Dr. Becker⸗Hessen handelte, mit Emphase erklärt: Wir von der örtichtittlichen Volkspartei nehmen ür uns in Anspruch, daß wir ohne Ansehen der Person verfahren, ein⸗ ach nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit. Wenn Sie nun aber ier, nach meiner Ueberzeugung gegen alle Gesetze der Logik, die Wahl kassieren wollen, so werden Sie 8 Ansehen des Reichstags einen schweren Stoß versetzen. 3

Abg. Dr. Neumann⸗Hofer (fortschr. Volksp.): Der Vor⸗ redner hat zuletzt eine Mahnung an unsere Partei gerichtet, daß wir bei den Wahlprüfungen ohne Ansehen der Person der Partei urteilen 8598 Dieser Mahnung bedurfte es nicht. Unsere Fraktion verfolgt tets den Grundsatz und wird sich auch nicht davon abbringen lassen, lediglich der Gerechtigkeit die Ehre zu geben, weil wir der Meinung 8b daß nur die Gerechtigkeit das Fundament des Parlaments ist. Die Praxis, die hier bei dieser Wahl verfolgt worden ist, ist bisher tets beobachtet worden, und ich sehe keinen Grund ein, weshalb man ie jetzt mitten in der Legislaturperiode ändern soll. Bisher ist dies immer als unzulässig angesehen worden, den Unterschriften der Flug⸗ blätter den Amtscharakter beizufügen, und es wäre unrichtig und unge⸗ recht, wenn man jetzt innerhalb der Legislaturperiode von dieser e abweichen wollte. Die Gründe, die der Abgeordnete Mertin ür die Aufrechterhaltung der Wahl angeführt hat, sind nicht stich⸗ haltig. Wenn auch jedermann wußte, daß Dr. Hegenscheidt Landrat ist, so muß es doch als unzulässig bezeichnet werden, daß der Amts⸗

arakter derart bei dem Wahlzettel zum Ausdruck gebracht wird. Wir würden dann auch zu ganz unmöglichen Zuständen kommen, wenn wir etwas Derartiges anerkennen wollten. Es muß unbedingt verlangt werden, daß, wenn ein Landrat aktiv in die Wahlaktion eingreift, daß er sich dann gewisse Schranken auferlegt. Der Vorredner hat nun ganz besonders unterstrichen, daß der Antrag auf Ungültigkeits⸗ erklärung im Plenum nicht von uns, sondern von der sozialdemokrati⸗ Partei gestellt worden ist. Er hat aus dieser Tatsache alle mög⸗ ichen Konsequenzen gezogen. Demgegenüber kann ich offen erklären, daß wir diesen Antrag gestellt haben würden, wenn die sozialdemo kratische Partei uns nicht schon vorgekommen wäre. Ich bitte Sie, entsprechend dem vorliegenden Antrag die Wahl für ungültig zu erklären.

Abg. Stadthagen (Soz.): Wir haben hier ohne Rücksicht auf die Partei ein Richteramt darüber auszuüben, ob eine Wahl gültig ist oder nicht. Hier handelt es sich um eine durchaus ungehörige Wahlbeeinflussung eines Beamten. Wieweit das geht und zu welchen Schlüssen hierbei schon der Reichstag gekommen ist, zeigt der Fall, daß einmal ein sozialdemokratisches Mandat für ungültig erklärt wurde, weil zugunsten eines Gegenkandidaten eine Wahlbeeinflussung festgestellt worden ist. Das Oberlandesgericht in Colmar steht genau auf demselben Standpunkte wie wir jetzt. Ich weiß auch nicht, ob es schon irgendeinen Kandidaten gegeben hat, der ein Flugblatt mit seinem Namen unterzeichnet hat. Hier hat es Dr. Hegenscheidt sogar mit Zufügung seines Amtscharakters getan.

Abg. Dr. Bollert (nl.): Wir können uns dem Antrage auf Ungültigkeitserklärung nicht anschließen. Auch wir bekämpfen jede amtliche Wahlbeeinflussung. Aber davon kann in diesem Falle ernst⸗ haft nicht gesprochen werden. Man hat gegen den Abg. Dr. Hegenscheidt wegen seiner Eigenschaft als Landrat Stimmung gemacht. Da war es sein gutes Recht, sich dagegen zu wehren und seine Beamteneigen⸗ schaft hervorzukehren. Man hätte es seitens der Gegner dem Abg. Dr. Hegenscheidt übel verargt, wenn er feige diesen Angriff einge⸗ steckt hätte.

Abg. Dr. von Veit (dkons.): Nach den Ausführungen des letzten Redners kann ich mich kurz fassen. Man kann dem Dr. Hegenscheidt nicht den Vorwurf der Geschmacklosigkeit machen, auch nicht einmal Mangel an Rücksicht vorwerfen, weil er mit seinem Titel als Landrat unterzeichnet hat. Das war sein gutes Recht und ist auch allgemein üblich, Der Zweck, den die Protesterheber im Auge haben, ist ja ganz klar, das geht aus dem Schlußsatz des Protestes hervor, worin eine Abänderung des Wahlgesetzes nach der Richtung verlangt wird, daß Regierungsbeamte in Zukunft nicht mehr in ihrem eigenen Amtsbereich kandidieren dürfen

Abg. Dr. Neumann⸗Hofer ffortschr. Volksp.): Es lag mir vollständig fern, es einem Kandidaten zu verwehren, Angriffe zu⸗ rückzuweisen, die auf ihn wegen seiner Eigenschaft als Beamter ge⸗ macht worden sind. Wenn Dr. Hegenscheidt das wollte, dann hätte er es ja mit denselben Worten in das Flugblatt hineinschreiben können. Es wäre übrigens besser gewesen, wenn Dr. von Veit die Verteidigung seines Kollegen im Amte einem anderen überlassen hätte. Wir würden es übrigens für keinen Fehler halten, wenn der von dem Abg. von Veit erwähnte Zweck des Protestes erfüllt würde.

Abg. Stadthagen (Soz.): Ich möchte hervorheben, daß es einzelne deutsche Bundesstaaten gibt, in denen es tatsächlich den Be⸗ amten verboten ist, in ihren Amtsbezirken zu kandidieren, weil man darin mit Recht die schärfste und unzulässigste Wahlbeeinflussung sieht.

Abg. Mertin⸗Oels (Rp.): Dem Reichstag hat es bisher nie genügt, daß ein Kandidat selbst das Wahlflugblatt unterzeichnet. Der Abg. Dr. Bollert hat vollkommen recht, was ich hier ausführe, steht vollkommen auf dem Boden der Praxis.

Abg. Fischer (Soz.): Eine sonderbare Logik: Für eine fremde Wahl soll ein Landrat ein Flugblatt nicht herausgeben, wohl aber für ich selbst! Das kommt darauf hinaus, für einen anderen darf ich nicht stehll für mich selber aber darf ich stehlen.

Damit schließt die Diskussion. Die Abstimmung wird am Dienstag erfolgen.

Die Wahlen der Abgg. Graf von Carmer⸗Osten (dkons., 1 Breslau), Dr. Burckhardt (wirsch. Vgg., 5 Wiesbaden) und von Bonin (dkons., 5 Köslin) sollen für gültig erklärt werden. Auch darüber wird die Abstimmung bis Dienstag ausgesetzt. Die Wahl des Abg. Haupt (Soz., Jerichow), ist von der Wahlprüfungskommission in wiederholter Beratung für un⸗ gültig erklärt worden. Die Kommission hat über diese ihr wiederholt überwiesene Wahlprüfung drei Berichte erstattet und zuletzt mit 8 gegen 4 Stimmen den Antrag auf Ungültigkeit angenommen.

Von den Sozialdemokraten wird heute beantragt, Beweis darüber zu erheben, ob am Stichwahltage in Großwudicke durch einen Amtsdiener dem Wahlvorsteher der Mangel an konserva⸗ tiven Stimmzetteln mitgeteilt worden ist, ob dieser Wahlvor⸗ teher einem Beisitzer den Auftrag, Stimmzettel für den kon⸗

ervativen Kandidaten von Byern schreiben zu lassen, in der Zeit erteilt hat, wo er als Wahlvorsteher fungierte.

Die Kommission hat diesen Antrag als überflüssig abge⸗ lehnt, da ohnehin die Mehrheit für Haupt bereits nicht mehr vorhanden war.

Abg. Reißhaus (Soz.): Im allgemeinen Interesse und ohne Ansehen der Partei muß der Reichstag in diesem Falle entscheiden und sich klar machen, welche Folgerungen aus dem Falle Großwudicke ge⸗

zogen werden müssen, denn darüber besteht kein Zweifel, daß die Un⸗ regelmäßigkeiten, die hier vorgekommen sind, nicht gemacht worden sind, um die Wahl Haupts zu sichern, 1. um sie zu Falle zu bringen. Es würde eine schwere Ungerechtigkeit sein, wenn der Fall Großwudicke anders behandelt würde als der Fall Möckern.

Abg. Dr. Neumann⸗Hofer (fortschr. Volksp.): Nachdem in dem Falle der Wahlprüfung des Abg. Becker⸗Hessen eine Desavou⸗ ierung der IvEEöööe erfolgt war, war es selbstverständ⸗ lich, daß die Prüfung der Wahl des Abg. Haupt wie des Abg. Kölsch an die n zurückverwiesen wurde. In der * wurde des⸗ wegen der linken Seite dieses Hauses der Vorwurf des Kuhhandels

emacht, nichts war unrichtiger als das. Die Wahlprüfungskommission 8 in den Fällen und Kölsch zu demselben Resultat 892 88

der Abg. Kölsch hat daraus die Konsequenz gezogen und sein Mandat nieder⸗ gelegt. Die Kommission ist bei ihren Anträgen auf Ungültigkeits⸗ erklärung nach denselben Grundsätzen verfahren, wie sie stets beobachtet

wie vorher, nämlich zur Ungültigkeitserklärung der Wahlen.

hat. Es liegt also kein Grund vor, in dem Falle Haupt anders zu ver⸗ fahren. In dem Falle Möckern haben zweifellos EEöö stattgefunden. Was den Fall Großwudicke betrifft, so habe ich in der Kommission die Vorkommnisse nicht gebilligt. Es fragt sich nur, welche Folgerungen daraus gezogen werden 1 Ich glaube, daß Folge⸗ rungen zuungunsten des unterlegenen Kandidaten daraus nicht gezogen werden können. Das ganze Wahlprüfungsgeschäft würde unsinnig werden, wenn man auch dazu übergehen wollte, ziffernmäßige Folge⸗ rungen aus bloßen Möglichkeiten zu ziehen. Bei dem Sieger ist es eine andere Sache.

Abg. Reißhaus (Soz.): Es ist nicht immer die Gepflogenheit des Reichstags gewesen, so zu verfahren, wie im Fall Becker verfahren ist. Diese Gepflogenheit hat erst in neuerer Zeit Platz gegriffen, und die Wahlprüfungskommission konnte dazu nur dadurch kommen, daß sie gewissermaßen eine indirekte Kassierung durch Abzug überschießen⸗ der Stimmen einführte. Tatsächlich sind 14 geschriebene Stimmzettel abgegeben worden, und nach der Analogie des Falles Becker müssen diese Stimmen kassiert werden, und dann ist die Wahl gültig. Die Kommission hat aber beschlossen, in diesem Falle aus der amtlichen Wahlbeeinflussung keine Folgerungen zu ziehen. Das ist ein ungerechter Beschluß, und wir bitten deshalb nochmals, Beweiserhebungen ein⸗ treten zu lassen.

Abg. Dr. Neumann⸗Hofer (fortschr. Volksp.): Der Vor⸗ redner befindet sich im Irrtum, daß nach seiner Methode die Gültig⸗ keit der Wahl des Abg. Haupt herauskommen würde. Wo hat denn jemals die Kassation eines Wahlaktes stattgefunden, weil im Wahl⸗ lokal eine Agitation vorgekommen ist? Ein Wahlakt kann nur aufge⸗ hoben werden, wenn er der gesetzlichen Grundlagen entbehrt, hier haben aber lediglich Wähler von ihrem Recht, geschriebene Stimmzettel ab⸗ zugeben, Gebrauch gemacht. Wir können nur nach bestimmten Grund⸗ sätzen verfahren, und da bleibt nichts anderes übrig, als die Wahl zu kassieren.

Abg. von Veit (dkons.): Daß die Wahl gültig ist, wenn die 14 geschriebenen Stimmzettel für den Abg. von Byern abgezogen werden, ist ein tatsächlicher Irrtum. Haupt hat in jedem Falle noch eine Stimme weniger als von Byern. Aus dem Grunde muß die Wahl für un⸗ gültig erklärt werden. In dem Antrag der Sozialdemokraten vermisse ich auch den Antrag, die Beweiserhebung zu beschließen, die die Kom⸗ mission vorgeschlagen hat. Wird der Antrag Albrecht angenommen, so werden zunächst erst die von der Kommission angeregten Beweis⸗ erhebungen vorgenommen werden; kommt Zeit, kommt Rat, dann kommt die neue Session, und so kommen wir langsam dahin, daß die fünfjährige Legislaturperiode ihr Ende erreicht, ehe diese Wahl⸗ prüfung erledigt ist.

Damit schließt die Diskussion; die Abstimmung wird bis Dienstag ausgesetzt.

Ueber die Wahl des Abg. Reck (dkons., 6 Gumbinnen) sind Beweiserhebungen beantragt. Eine Diskussion findet nicht statt; die Abstimmung wird ebenfalls am Dienstag erfolgen.

Die Wahl des Abg. Kuckhoff (Zentr., 2 Cöln) hat die Kommission beanstandet; sie beantragt, eine Reihe von Beweis⸗ erhebungen über Pvotestbehauptungen zu beschließen.

Von den Sozialdemokraten liegt der Antrag auf Kassierung der Wahl vor. Von dem Abg. Dr. Pfleger und Gen. (Zentr.) ist noch eine Erweiterung der Beweiserhebungen be⸗ antragt worden.

Abg. Stadthagen (Soz.) spricht sich unter Darlegung ver⸗ schiedener Unregelmäßigkeiten bei dieser Wahl auf Grund der Protest⸗ behauptungen für die Ungültigkeit der Wahl aus.

Abg. Dr. Pfleger (Zentr.) begründet den Antrag seiner Partei, außer den in dem Bericht der Wahlprüfungskommission beantragten Beweisen über die behaupteten E“ in Poulheim noch eine Reihe weiterer Zeugen eidlich zu vernehmen.

Abg. Dr. Bollert (nl.) spricht sich für Ungültigkeitserklärung aus, da bei der gebliebenen Mehrheit von 4 oder 9 Stimmen und bei den großen Unregelmäßigkeiten man jetzt schon ohne weitere Beweis⸗ erbebung zu einer Ungültigkeitserklärung kommen könne.

Damit schließt die Diskussion. 8

Die Wahl des Abg. Kopsch (5 Liegnitz) beantragt die Kommission für gültig zu erklären.

Abg. Dr. Ablaß (fortschr. Volksp.): Es ist nicht unwichtig, auf einige Momente gerade dieser Wahl hinzuweisen. In diesem Wahlprotest wird gerade Behörden der Vorwurf der Wahlbeein⸗ flussung gemacht. In Greifenberg hat der Magistrat die amtlichen Wahlbekanntmachungen in dem liberalen Blatt erlassen. Es wird nun in dem Protest der Vorwurf erhoben, daß der Magistrat ein Blatt genommen hat, das einmal nicht von jedem gelesen wird, und das dann auch treibt. Dieses konservative Pronunzia⸗ mento eröffnet für die Zukunft die angenehmsten Aussichten. Wenn die konservative Partei den Inhalt dieses Protestes als Grundsatz für die Zukunft aufstellt, dann freue ich mich von ganzem Herzen, weil wir dann den glückseligen Zeiten näher kommen, in denen die Behörden nicht mehr amtliche Politik treiben dürfen. Der Protest beschwert sich dann darüber, daß die Wahlbekanntmachungen nicht auch in dem be⸗ freundeten Zentrumsblatt erschienen sind, und wir wollen hoffen, daß die konservative Partei auch in anderen Wahlkreisen in Zukunft für solche Parität eintritt. Das würde dann ein vollständiger Bruch mit der bisherigen preußischen Gepflogenheit sein. Wichtig ist dann noch folgendes: Zwischen der Haupt⸗ und Stichwahl begab sich ein konser⸗ vativer Vertrauensmann, ein Handwerksmeister, zu einem sozialdemo⸗ kratischen Vertrauensmann und wollte mit ihm ein Stichwahlab⸗ kommen treffen. Die „Breslauer Volkswacht“ hat darüber zwei Schriftstücke veröffentlicht, in denen sich der konservative Vertrauens⸗ mann erbietet, im Falle der Wahl des konservativen Kandidaten sofort 500 zu zahlen. (Zuruf: Das ist ein bißchen wenig!) Das erschien auch wohl den konservativen Herren zu wenig, und man hat schließlich die Summe erhöht. Der konservative Vertrauensmann erklärte, er würde noch 1000 zur Verfügung stellen für ein Flugblatt gegen Kopsch. Nun gibt es bekanntlich für einen Konservativen nichts Ver⸗ ächtlicheres, als mit dem Gottseibeiuns, mit der Sozialdemokratie, in amtliche Verhandlungen zu treten, in denen noch dazu Geld eine Rolle spielt. Das ist nach konservativer Ansicht eine Todsünde. Schade nur, 88 dieser Fall nicht vereinzelt dasteht. Es muß also doch für solche Todsünde eine Absolution geben. Die deutsch⸗konservative Partei hat kürzlich eine Erklärung veröffentlicht, in der sie solche Machenschaften verurteilt. Dieser Erlaß kam reichlich spät. Wäre er vor der Wahl oder zur Zeit der Wahl erschienen, dann wären alle diese Abwege vermieden worden. Der Beschluß sagt dann aber weiter, daß in Zukunft bei solcher Verfehlung der Ausschluß aus der kon⸗ serbativen Partei stattfinden werde. Dieses „in Zukunft“ ist sehr lehrreich. Es zeigt, daß also alle die in der Partei bleiben können, die früher Aehnliches gemacht haben. Im vorliegenden Falle ist aber nicht anzunehmen, daß ein einfacher Vertrauensmann, ein Handwerks⸗ meister, eine solche Summe zur Verfügung stellt. Es müssen wohl andere hinter ihm gestanden haben. Nachdem dieses Techtelmechtel zwischen den beiden Vertrauensmännern gescheitert war, erschien trotz⸗ dem ein Flugblatt, in dem angeblich von sozialdemokratischer Seite Stimmung gegen Kopsch gemacht wurde, und in dem aufgefordert wurde, den volksfeindlichen Freisinnigen zu Fall zu bringen. Dieses Flugblatt enthielt nicht den Namen seines Druckers. Plötzlich er⸗ schien nun in einem anderen Teile des Wahlkreises dasselbe Flugblatt mit dem Namen eines Druckereibesitzers, der dann über den Mißbrauch seines Namens empört war. Er hatte es sogar einem Abgesandten des ultramontanen Blattes gegenüber abgelehnt, seine Unterschrift zu geben. Die Sache wurde der Staatsanwaltschaft übergeben, um den⸗ jenigen bestrafen zu lassen, der den Namen des Druckers unter das Flugblatt gesetzt hat. Die Staatsanwaltschaft teilte mit, daß ein Grund zu einem strafrechtlichen Einschreiten nicht vorhanden sei. Es se bei dem betreffenden Druckereibesitzer angefragt worden, ob man

einen Namen darunter setzen könne, mit dem Bemerken, daß man es tun würde, wenn bis zum Abend kein ablehnender Bescheid einliefe.

zwischen herausgegeben. Es wurde jedoch anheimgestellt, den durch den Mißbrauch der dem Besitzer erwachsenen Schaden im Wege des Zivilprozesses geltend zu machen. Was sind das für Manipulationen, die dort vorkamen! Miemand will das Flugblatt, das im Namen vieler unbekannter Sozialdemokraten erscheinen soll, drucken, auch niemand will seinen Namen hergeben, bis man darauf verfällt, den Namen eines liberalen Mannes darunter 8 setzen. Das ist ein großer Tiefstand der politischen Moral. Ich habe die Ueberzeugung, daß alle 1 ohne jede Ausnahme mir für diese Ausführungen dankbar kein werden. Ich glaube, den Finger in eine offene Wunde gelegt zu haben. Wir müssen verlangen, daß jedes unlautere Mittel von den Angehörigen aller politischen Parteien in der gleichen Schärfe ve urteilt und zurückgewiesen wird. Wenn Sie alle damit einverstanden sind, so habe ich dem Reichstage einen Dienst erwiesen.

Abg. Graf Praschma (Zentr.): Ich hätte es nicht für möglich gehalten, daß der Vertreter ausgerechnet des Wahlkreises Hirschberg⸗ Schönau im Anfang seiner Ausführungen sich nach der ganzen Art, wie der Wahlkampf von den Freisinnigen geführt worden ist, über konfessio⸗ nelle Verhetzungen im Nachbarkreise beklagen würde. Ich kann mir das nur dadurch erklären, daß es für die Herren sehr peinlich ist, daß das Blatt, das er hier genannt hat, endlich einmal in die freisinnigen Machenschaften in der dortigen Gegend einen hellen Lichtschein ge⸗ worfen hat, und auch den Angehörigen meiner Partei, die sich unbe greiflicher Weise immer noch von den Freisinnigen haben betören lassen, die Augen geöffnet hat. Was hier über Wahlmachenschaften vorgetragen worden ist, das können wir natürlich nicht billigen, das wird keiner von uns tun. Aber wir könnten auch einmal die Machen⸗ schaften in anderen Kreisen beleuchten. Ich weiß nicht, ob den Herren Freisinnigen damit sehr gedient wäre. Wenn dann der Vorredner di Zeitung, von der hier die Rede war, als ultramontan bezeichnete, so muß ich sagen, daß es im allgemeinen unter anständigen Leuten üblich ist, jemanden nicht mit einem Namen zu belegen, mit dem er sich selbst nicht bezeichnet.

Vizepräsident Dr. Dove: Ich nehme an, daß Sie damit dem Abg. Ablaß nicht haben vorwerfen wollen, daß er gegen die Gepflogen⸗ heiten der anständigen Menschen verstoßen habe.

Abg. Graf Praschma (Zentr.): Nein.

Abg. Graf Westarp (dkons.): Ich bin dem vorletzten Redner dankbar dafür, daß er uns Gelegenheit gegeben hat, festzustellen, daß der Fall in Löwenberg, wo ein Malermeister verhandelt hat, einer der überaus wenigen, aber durchschlagenden Fälle gewesen ist, die den Zwölferausschuß der Partei zu dem erwähnten Beschluß veranlaßt haben. Daß ein solcher Beschluß schon früher hätte gefaßt werden müssen, kann man doch nicht verlangen, denn ehe nicht einige derartige Fälle vorgekommen sind, hat man wirklich keine Veranlassung dazu. Die Zahl dieser Fälle aber ist außerordentlich gering, und der Löwen berger Fall gehört allerdings tatsächlich dazu. Wenn der Abg. Ablaß einen Zweifel darüber zum Ausdruck gebracht hat, ob denn der Maler meister nur auf eigene Faust gehandelt hat und nicht im Einverständnis mit Parteikreisen, so kann ich ihn sehr authentisch dahin aufklären, daß von irgendeinem Einvernehmen irgendeiner konservativen Parteistelle nicht die Rede gewesen ist, sondern daß er tatsächlich ganz aus eigener Initiative gehandelt hat. Gewiß hat der Abg. Ablaß das Recht, uns zu kritisieren, aber die Frage, wie wir die Parteidisziplin handhaben, wann wir gegen den einzelnen einschreiten wollen, wann nicht, dies kann der Abg. Ablaß ruhig uns zur Entscheidung überlassen. Und wenn er etwa gemeint hat, es könnte nun in weiteren Kreisen der Glaube entstehen, daß der Beschluß nicht ernst gemeint sei, daß der engere Vorstand in Zukunft in solchen Fällen Milde walten lassen werde, so würden eben diejenigen, die das glauben, gewaltig im Irrtum sein, denn es besteht der feste Entschluß, den Beschluß strikte und ohne jede Ausnahme durchzuführen. Im übrigen stelle ich anheim, ob die Kritik des Abg. Ablaß wirklich so ganz angebracht war. Ich habe schon durch einen Zuruf zum Ausdruck gebracht, daß unser diesbezüglicher Beschluß immer noch früher gekommen ist, als ein etwaiger analoger Beschluß der fortschrittlichen Volkspartei. Die fortschrittliche Volkspartei hat

paktieren dürfe. Der Kollege ah dette. ja an, daß ein solcher Be⸗ schluß in Kürze zu erwarten sei. Das freut uns außerordentlich.

Abg. Dr. Ablaß (fortschr. Volksp.): Der Abg. Graf Praschma hat gemeint, mich damit einschüchtern zu können, daß er drohte, er werde einmal die Praxis im Wahlkreis Hirschberg⸗Schönau an die Oeffentlichkeit ziehen. Ich fürchte die Kritik des Grafen Praschma durchaus nicht, schneidig genug hat er sie uns ja angekündigt. Ob sie nachher ebenso schneidig ausfallen wird, können wir ja abwarten. Vor läufig glaube ich, ist mein Gewissen noch ziemlich rein. Graf Praschma meinte, mein Zorn sei dadurch erweckt worden, daß das Zentrums⸗ blatt gegen die fortschrittliche Volkspartei gearbeitet habe. Das haben wir im Wahlkreise Hirschberg⸗Schönau wirklich nicht zu fürchten, aber das, was ich bedauere, das ist, daß eine konfessionelle Verhetzung in unseren Wahlkreis hineingetragen worden ist, von der wir früher keine Ahnung gehabt haben. Den Nachweis, daß von seiten der Frei⸗ sinnigen jemals eine solche Verhetzung gegen Andersgläubige betrieben scheitern, Graf Praschma. 8 Nun hat Graf Praschma gesagt, es sei nicht anständig, jemandem einen Namen beizulegen, gegen den er sich selbst wehrt. Ich meine. man darf aber die Charakteristik richtig darstellen, auch wenn der Be⸗ treffende meint, diese ablehnen zu müssen. Was die Entgegnung des Grafen Westarp betrifft, so erkläre ich, daß das naturgemäß nicht anders zu erwarten war, als daß er den Beschluß des engeren Vor⸗ standes seiner Partei hier unterstreichen würde. Darin liegt nichts Neues. Dafür aber hat er mir keine plausible Erklärung gegeben, daß dieser Beschluß so spät gekommen ist. Wenn Graf Westarp meint, daß ich in Aussicht gestellt hätte, daß die fortschrittliche Volkspartei⸗ demnächst einen ähnlichen Beschluß fassen würde, so irrt er sich. Ich glaube, wenn Sie die Absicht haben, gute Ratschläge zu erteilen, so geben Sie doch den Ratschlag dem Zentrum, wo er viel⸗ leicht einen gewissen Einfluß haben mag. Ich lehne jedenfalls jede Vormundschaft des Grafen Westarp genau so ab, wie er die unserige ablehnt.

Abg. Graf Westarp (dkons.): Was die Entrüstung über die späte Abfassung des Beschlusses des engeren Vorstandes betrifft, so⸗ hatte ich vorhin nicht gleich zur Hand die „Conservative Correspon⸗ denz“ vom 16. Mai 1913; das war die Zeit, wo der Fall Löwenberg überhaupt erst zu unserer Kenntnis gekommen ist. Da wird folgendes gesagt: In der Agitation der Liberalen spielt neuerdings ein Vorfall aus der Wahl von Löwenberg eine große Rolle. Verschwiegen wird dabei, daß die dortige Parteiinstanz, sobald sie von der Angelegenheit hörte, jede Beteiligung hieran ausdrücklich abgelehnt hat. Diese Haltung der konservativen Kreisleitung war selbstverständlich und ent⸗ spricht ganz den Grundsätzen unserer Partei, die es grundsätzlich ver⸗ wirft, irgend welche Abmachungen zu treffen oder in irgend welche Beziehungen zu der sozialdemokratischen Revolutionspartei zu treten. Diese Aeußerung des offiziellen Parteiorgans läßt doch wohl nichts an Klarheit und Deutlichkeit zu wünschen übrig. Wir sind gewohnt, in diesen Dingen auch der Oeffentlichkeit ein ganz klares Bild zu geben. Ob die gleiche Gewohnheit beispielsweise bei Abschluß gewisser Dämpfungsverträge üblich ist, ob nicht der Begriff Dämpfung über⸗ haupt das Bild einer gewissen Unklarheit und des Wunsches, eine ge⸗ wisse Unklarheit herzustellen, ist, ob das Wort Dämpfung nicht für die Liberalen charakteristisch ist, das überlasse ich der Beurteilung dieses Hauses.

Damit schließt die Diskussion. Die Abstimmung auch über diese Wahl wird auf Dienstag verschoben.

Ueber die Wahl des Abg. Laser (5. Gumbinnen, nl.) soll Beweiserhebung stattfinden.

Die Wahl des Abg. Dr. Cohn⸗Nordhausen (1 Erfurt, Soz.) hat die Wahlprüfungskommission für gültig erklärt; ein Antrag der fortschrittlichen Volkspartei geht dahin, die Beschlußfassung auszusetzen und eine Reihe von Erhebungen über die Protest⸗

Dieser kam aber erst am anderen Morgen, und das Flugblatt war in⸗

behauptungen zu beschließen. 1“

gerechnet den

niemals beschlossen, daß man mit der sozialdemokratischen Partei nicht

worden ist, sollen Sie mir noch führen; aber daran werden Sie (Abg. Graf Praschma: Nein!) Jal

nichtschuldig,

. Abg. Dr. Neumann⸗Hofer fforischr. Volksp.): Wenn die

in dem Wahlprotest behaupteten Tatsachen sich als wahr herausstellen

sollten, so würde Dr. Cohn als amtlicher Kandidat bezeichnet werden müssen. Der Reichstag hat stets auf dem Standpunkt gestanden, daß, wenn eine amtliche Becn lussans stattgefunden hat, ohne Rücksicht auf das ziffernmäßige Ergebnis der betreffende Abgeordnete ohne weiteres aus diesem Hause zu entfernen ist. Ich habe ja natürlich nicht be⸗ hauptet, daß Dr. Cohn amtlicher Kandidat gewesen sei. Dafür liegt kein direkter Beweis vor, ich behaupte nur, daß, wenn sich die Be⸗ hauptungen des Wahlprotestes als wahr erweisen sollten, man wohl annehmen muß, es liege eine amtliche Kandidatur vor. In dem Pro⸗ test wird behauptet, daß verschiedene Gemeindevorsteher von Haus zu Haus gegangen sind und die Parole ausgegeben haben, nicht für Wiemer zu stimmen. Diese Parole wäre vom Landratsamt ausgegeben worden. In einem Falle ist die Ehefrau eines Amtsdieners mit dieser Parole von Haus zu Haus gegangen. Ein Amtsvorsteher wandte sich am Tage vor der Stichwahl an den Hauptmann eines Kriegervereins und forderte ihn auf, dafür zu sorgen, daß Dr. Wiemer nicht gewählt werde. Einem Kriegerverein, dem vor einigen Jahren das Fahnen⸗ band aberkannt war, versprach der Reserveoffizier und Amtsvorsteher Rockstroh, daß, wenn dieser Verein dafür wirke, daß Dr. Cohn gewählt werde, er das Fahnenband wieder bekäme. Der Kriegerverein hat dann auf offener Straße diesen Befehl ausgegeben. Tatsächlich hat denn aguch der Verein das Fahnenband wieder bekommen, und zwar durch den Landrat. Man hat nur vergessen, Dr. Cohn einzuladen und ihn zum Chrenmitglied zu ernennen. Ich bitte Sie, unseren Antrag anzu⸗ nehmen.

Abg. Stücklen (Soz.): Kein Mensch wird annehmen, daß wir zu dem Kriegerverein in irgend welcher Beziehung gestanden haben. Wir bitten Sie deshalb um Ablehnung des freisinnigen An⸗ trages, weil es geradezu absurd ist, anzunehmen, daß in diesem Falle eine amtliche Kandidatur vorliegt. Daß in den Kriegervereinen eine ganze Anzahl von Sozialdemokraten vorhanden ist, ist eine bekannte Tatsache. Aber eine amtliche Kandidatur kann doch nur vorliegen wenn ein Kandidat mit dem ganzen amtlichen Apparat unterstützt wird. Es gehört wirklich ein starker Glaube dazu, es als möglich anzunehmen. daß die Regierung des Reichskanzlers von Bethmann, nachdem schon in der Hauptwahl so viele Sozialdemokraten in den Reichstag gewählt waren, dafür eintreten werde, daß noch ein Sozialdemokrat in der Stichwahl gewählt würde. Man mag der Regierung zutrauen, was man will ich möchte nicht sagen, was ich ihr zutraue, um nicht von hinten rektifiziert zu werden —, aber dessen halte ich die Regierung des Reichskanzlers von Bethmann nicht für fähig, daß sie sich aus⸗ 2 Sozialdemokraten Cohn als Regierungskandidaten aussuchte.

Abg. Dr. Neumann⸗Hofer (fortschr. Volksp.): Der Abg. Stücklen scheint nur das für amtliche Kandidatur zu halten, daß viel⸗ leicht telegraphiert wird „Fürst wünscht Cohn“.

Abg. Stücklen (Soz.); In der Kommission ist festgestellt worden, daß, selbst wenn das alles bewiesen wäre, was behauptet wird, Cohn noch immer eine Mehrheit von 380 Stimmen behielte.

Die Abstimmung wird ausgesetzt. Die Wahlen des Abg. Sosin s ki (Pole, 6 Oppeln) und des Abg. Herzo g (wirtsch. Vgg., 1 Cassel) sollen für gültig erklärt werden. Die Abstimmung wird am Dienstag erfolgen.

Hierauf wird Vertagung beschlossen.

Schluß gegen 5 ½ Uhr. Nächste Stzung Sonnabend

Uhr (Rechnungssachen, kleinere Vorlagen, Fortsetzung der

ersten Beratung der Gewerbeordnungsnovelle; erste Beratung

des Gesetzentwurfs über die Wiederaufnahme eines Disziplinar⸗ verfahrens).

Statistik und Volkswirtschaft.

Die Ehescheidungen in Preußen im Jahre 1912 nach der Schuldfrage und den Scheidungsgründen. Im Anschluß an die in Nr. 251 des „Reichs⸗ und Staats⸗ anzeigers“ vom 23. v. M. enthaltenen Mitteilungen über die Scheidungshäufigkeit in Preußen nach Landesteilen für das Jahr 1912 sollen in den folgenden Zeilen die Ehescheidungen nach ihren Ursachen heengent mitden. Nn nachcebeqge der „Stat. Korr.“ entnommene ebersicht giht für das gleiche Berichtsjahr die id ü unter Berücksichtigung der Sche erich 8 b1“

In —... Scheidungsfällen war die Frau schuldig gemäß B. G. B.: 8 § 1565 § 1568 Scheidungsfällen ee h

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8 allein. 2% 3960 88* § 1566 7 &‿̃ 5 § 1567 8 41 § 1567 allein... —— 641 § 1566 allein .... 12 geisteskrank

E

chuldig oder geisteskrank zu⸗ sammen .6119,2856 1] 1/62/1123] 1] 3/456 5/170]710 797.

iernach ist wenn man von der Geisteskrankheit absieht, bei der eine Erörterung der Schuldfrage gemäß § 157. 5 des 89 nicht stattfindet der Mann in 6040, die Frau dagegen nur in 2684 Fällen für den allein schuldigen Teil erklärt worden, während 1g e ö die 8 1 Scheidung trugen; ußerdem wurde noch bei 8 wegen Geisteskrankheit geschiedenen der ücr. we für schuldig Segaen 1 in meisten, nämlich bei 5342 Scheidungen, kam Ehebruch 1565 des B. G.⸗B.) als Scheidungsgrund 108 und zwar üenach hierbei der Mann allein 2422 mal, die Frau allein 2139 mal und beide Teile 781 mal für schuldig erklärt. Am zweithäufigsten, bei 4809 Scheidungen, fanden die dehnbaren Gründe des § 1568 (schwere Verletzung der ehelichen Pflichten, ehrloses oder unsittliches Ver⸗ halten, grobe Mißhandlung) Anwendung, wobei der Mann 3620 mal die Frau 659 mal und beide Teile 530 mal die Schuld trugen. Durch bösliche Verlassung 1567) hatte der Mann in 684, die Frau in 460 Fällen die Scheidung verursacht. Lebensnachstellung 1566) endlich gab insgesamt für 25 Ehen die Veranlassung zur Scheidung, wobei der Mann in 18, die Frau in 6 und beide Teile in 1 Falle chuldig waren. Bemerkenswert häufig (401 mal) traf unter den Scheidungsgründen Chebruch der Frau mit pflichtverletzendem, ehr⸗

ur. 157 mal Ehebruch des Mannes mit Pflichtverletzung usw. der

Bei den 10 797 Ehescheidungen wurden nach vorstehendem ins⸗ Febent 12 885 Scheidungsgründe aufgeführt. Im äe entficden

in den Städten auf dem Lande überhaupt

bei bei bei bei]bei bei Männern Frauen Männern Frauen Männern Frauen 8 1565 B. G.⸗B. 2 769 2 433 434 487] 3 203 2 920 § 1566 Z18 4 11“ 7 § 1567 525 V 331 159 129 684 460

§ 1568 3 247 937 903 252 4150 1189 8 1569 . 61 124 22 46 83 170 insgesamt] 6617 3 829] 1522 917] 8139 4746.

Die Männer wurden somit auf Grund der §§ 1565 bis 1568 des B. G.⸗B. mit 8056 Scheidungsgründen doppelt so oft wie die Frauen (mit 4576 Gründen) für schuldig erklärt. Ander⸗ seits findet man Geistes krankheit gemäß § 1569 als Scheidungsgrund 8 den Frauen mehr als doppelt so häufig wie bei den Männern. Im einzelnen fiel den männlichen Geschiedenen schwere Pflichtverletzung, ehrloses oder unsittlich s Verhalten 1568) dreieinhalbmal und Lebensnachstellung „(8 1566) mit insgesamt nur 26 Fällen fast dreimal so oft wie den weiblichen zur Last; bei der böslichen Ver⸗ lassung 1567) war die Schuldziffer der Männer um rund die Hälfte größer, während beim Ehebruch 1565) die Frauen mit der Zahl der Gründe dem anderen Geschlecht ziemlich nahe kommen.

„Betrachtet man die männlichen und die weiblichen Geschiedenen je für sich, so waren erstere als Schuldige am stärksten (mit mehr als der Hälfte aller Fälle) an den Gründen des § 1568 des B. G.⸗B., am zweithäufigsten mit fast zwei Fünfteln am Ehebruch beteiligt. Bei den Frauen dagegen entfielen über drei Fünftel aller Gründe auf den Ehebruch, auf den § 1568 jedoch nur knapp ein Viertel.

Die ländlichen Zahlen der Scheidungsgründe unterscheiden sich wesentlich von den allgemeinen sowie von den städtischen. Der Ehe⸗ bruch spielt nämlich in den Landgemeinden als Scheidungsursache eine viel geringere Rolle als in den Städten; auf ihn entfielen in jenen noch nicht zwei Fünftel, in diesen dagegen fast die Hälfte der Gründe. Anderseits sind abweichend vom Stadtgebiete auf dem flachen Lande die Frauen häufiger als die Männer auf Grund des Ehebruchs⸗ paragraphen für den schuldigen Teil erklärt worden. Bei allen übrigen Schuldziffern waren, wie überhaupt und in den Städten, auch auf dem Lande die Männer, bei der Geisteskrankheit als

Scheidungsursache hingegen die Frauen stärker beteiligt.

1 Zur Arbeiterbewegung.

In Como ist gestern, wie die „Frkf. Ztg.“ erfährt, der all⸗ emeine Ausstand aus Sympathie mit den ausständigen Appreturarbeitern ausgebrochen. Die Buchdrucker und das Straßenbahnpersonal haben sich der Bewegung angeschlossen. 8 .“ Fetnacht den Schiffsverkehr auf dem See

1— ören; jedo noch nicht bekannt, welche §

das Schiffspersonal einnehmen ebes .

„In Oviedo kam es, wie „W. T. B.“ meldet, zwischen Aus⸗ ständigen und Nichtorganisierten zu einem Zusammenstoß, wobei zwei Personen durch Schüsse verletzt wurden. · Gestern nachmittag hat die Polizei im Umhlotitale, wo der Ausstand an der Natalküste (pgl. Nr. 281 d. Bl.) begonnen hatte, „W. T. E zufolge, 365 Inder verhaftet, im Kohlen⸗ gebiete des Zululandes weitere hundert. In Greytown haben 60 Inder die Arbeit niedergelegt. Der Minister für Finanzen und Landesverteidigung Smuts ist aus Pretoria in Durban eingetroffen, um sich über die Lage zu unterrichten.

Literatur.

8 n Deu 8 8 111““ 6 em Deutschen Wörterbuch der Gebrüder Grimm 1-G on 8 2. Abteilung des 11. Bandes die erste Lieferung erschienen. Sie enthält, bearbeitet von Dr. v. Dollmayr, die Wörter mit dem Anfangsbuchen U bis überdrägen.

Auftaee Her ehag von J. Neumann in Neudamm hat eine zweite ““ 1 1 8ö. des Flintenschießens nebst einer Anleitum g zur 8 erstellung von Flintenschießständen von Albert reuß veranstaltet (geb. 6 ℳ). Auch beim Schießen bilden theo⸗ ketische Kenntnisse eine Grundlage jeder planmäßigen Ausbildung. Die Lehrbücher, die in das Weidwerk einführen wollen, legen begreif⸗ licherweise den Schwerpunkt auf den Jagdbetrieb und die Jagdkunde, nur wenige befassen sich mit der Schießtechnik und beschränken sich dabei meist auf Erörterungen der Gewehrkonstruktion. Mit der modernen Ausgestaltung der Schießwaffen ist deren Handhabung in mancher Hinsicht komplizierter geworden; sie setzt eine genaue Kenntnis des komplizierten Organismus jeder Waffe voraus. „Das Flinten⸗ schießen ist, wie der Verfasser in der Einleitung zu seinem Buch mit Recht ausführt, eine Kunst, die nicht handwerksmäßig gelernt werden kann, sondern zu der, wenn sie sich über das Mittelmaß erheben soll neben natürlicher Veranlagung auch eine systematische Schulung eine wissenschaftliche Behandlung aller in Betracht kommenden Faktoren treten muß.“ Der Verfasser darf als langjähriger Leiter der waffen⸗ technischen Versuchsstation Neumannswalde⸗Neudamm als berufener erfahrener Lehrmeister im Flintenschießen gelten, und angehenden Schützen kann das Studium seiner Schrift, in der er die Ergebnisse seiner Beobachtungen und systematischen Versuche niedergelegt hat empfohlen werden. Er hat es zudem verstanden, den spröden Stoff in ebenso klarer wie anregender Form vorzutragen. Der erste Ab⸗ schnitt des 250 Seiten starken, mit zahlreichen guten Abbildungen versehenen Buches vermittelt die notwendigen Vorkenntnisse indem es mit der Konstruktion der Waffe vertraut macht. Im zweiten Ab⸗ schnitt wird dann der Lehrgang entwickelt: vorbereitende Uebungen Zielen, Stellung und Haltung, Anschlag, das Schießen auf Wurf⸗ tauben und endlich das Schießen auf der Jagd (Flug⸗ und Laufwild) Schießen vom Pferde u. a. Anweisungen zur Handhabung der Flinte und zur Behandlung der Gewehre schließen den Abschnitt. Der dritte beschreibt eingehend die Anlage von Flintenschießständen. In einem Anhang werden die Flintenlaufgeschosse behandelt; ein Sachregister und eine Reduktionstabelle für Maße und Gewichte bilden den Schluß. Von den beliebten Künstler⸗Steinzeichnungen, die der Verlag von B. G. Teubner in Leipzig und Berlin zu einem billigen Preis als wertvollen Zimmerschmuck für weirere Kreise seit einer Reihe von Jahren herausgibt, liegt eine Anzahl neuer Blätter vor die den Kreis der bisher erschienenen Bilder glücklich erweitern. Die Auswahl ist so reichhaltig und vielseitig, daß wohl jeder etwas seinem Geschmack Zusagendes finden dürfte Freunde der griechischen Kultur und Landschaft werden die zarten stimmungsvollen Akropolis⸗ bilder von Bethe⸗Loewe wählen; Sportleuten und Alpenfreunden wird eine Anzahl von in kräftigen Konturen gehaltenen Skibildern von Biese und Oßwald und das prächtige Winterbild vom Kitzbühel, das C. Keßler beigesteuert hat, geboten. Zwei weitere Bilder Oßwalds geben die Stimmung des deutschen Dorfes wieder (Mühle im Schnee und Maientag); eine romantische Landschaft im Mondschein bietet Treuter, einen Biedermeier⸗Innenraum Rieger; voll Rhythmus und Bewegung ist Antoines Kaiser⸗Geburtstagsbild, das das Berliner Schloß mit den zum Wecken aufziehenden Musikkorps zeigt; aus der Reihe der gut charakterisierten Landschaftsbilder seien Dotzlers „Parlamentsgebäude in London“ und F. Beckers „Versailles“ hervorgehoben. Einen biblischen Stoff behandelt mit schlichter Innerlichkeit Schäffer in seiner „Bergpredigt“. Eine Anzahl von Bildern ist in Friesformat gehalten, so in schwarz⸗ weiß Diefenbachs graziöse Kindergestalten, oder in fardiger

losem oder unsittlichem Verhalten des Mannes zusammen, dagegen

1111“*“

der „Charakterköpfe aus Deutschl 1 ands großer Zeit“

Karl Bauer gedacht; die 16 Blätter, die auch 8 8 Mavpe 8 einigt zu beziehen sind, bedeuten eine wertvolle Erinnerungsgabe an 8 Zeit vor hundert Jahren. Der neue vollständige Katalog der eubnerschen Künstlersteinzeichnungen mit kleinen farbigen Wieder⸗ hn.e vüst F g. für 40 zu haben; er gibt er⸗ unft über die einze ü iedri 5 zelnen Bilder und über deren niedrig

Die Verleger⸗ und Buchdruckerfirma von Stern in

kann im Jahre 1914 auf ein 300 jähriges Bestehen vradet nne n hat aus diesem Anlaß einen Dreihundertjährigen von Stern⸗ schen Jubelkalender herausgegeben. Die Haupttätigkeit der Firma bestand zu Alters in der Herausgabe von Holz⸗ schnitt⸗ und Kupferstichbibeln, die zu den hervorragendsten künstlerischen Erzeugnissen des Buchdrucks in Deutschland zu zählen sind. An viese bedeutungsvolle Tätigkeit erinnert der Kalender, indem er auf 33 Kunstdruckkartons in Großfolio aus den berühmtesten Bibelausgaben, Postillen und ähnlichen alten Werken des Verlags in künstlerischer Wiedergabe Abbildungen vorführt, die in ihrer geschichtlichen Anordnung zugleich ein Bild von der Aufwärts⸗ entwicklung der A. von Sternschen Buchdruckerei geben. Der auch far ens tunftforscher jateresamt Kalender ist zum Preis von 3,50

hhandel oder direkt von dem Verla schen Buch⸗ druckerei in Lüneburg zu beziehen. s En E

Unter den weiteren für das Jahr 1914 erschienenen K alendern sei der von dem Verein für die Geschichte Berlins unter der Redaktion des Professors Dr. Georg Voß herausgegebene Berline r Kalender genannt (Verlag von M. Oldenbourg; 1 ℳ). Er ist der Erinnerung des Befreiungsjahres 1813 gewidmet und mit 12 Zeichnungen von Professor R. Knötel geschmückt, in denen lebensvolle Bilder aus den Befreiungskriegen wiedergegeben werden. Auch in dem textlichen Teil findet der Leser interessante Berliner Er⸗ innerungen aus jener großen Zeit. So eine Schilderung der Aus schmückung der Berliner Einzugsstraße im August 1814 von Oska Suder; einen Bericht über die Rückkehr des Dichters C. T. A. Hoff mann nach Berlin im September 1814 von Friedrich Holtze; ein Er⸗ innerungsblatt an die hundertjährigen Todestage Fichtes und Iff lands von P. Kuntzendorf und den Bericht Fouqués an Varnhagen von Ense über den Tod der Königin Luise. Der im 87. Jahrgang vor liegende Trowitzschsche (Volks⸗) Kalender 1914 (Verlag von Trowitzsch u. Sohn in Berlin; 1 ℳ) enthält u. a. einen vater laͤndischen Rückblick, den A. O. Klaußmann den Befreiunagstaten von 1814 und 1815 gewidmet hat, ferner ein Lebensbild des Verlagsbuch händlers und Patrioten Friedrich Perthes und seiner Frau, einen Aufsatz über die Entwicklung der Balkanstaaten von Dr. Scherer. Im unterhaltenden Teil kommen Ernst und Scherz in Erzählungen, Anekdoten, Rätseln und Gedichten zu ihrem Recht, während ein praktischer Teil allerlei über Astronomie, Meeres⸗ und Erdkunde, Handel und Wandel, Haus⸗ und Landwirtschaft und Samariterwesen berichtet. Auch der billige „Ver besserte Kalenderr“ des⸗ selben Verlages, der im 214. Jahrgang vorliegt und 40 kostet enthält eine Fülle belehrenden und interessanten Materials in volks⸗ tümlicher Fassung. ⸗„Endlich sei Haacks hübsch ausgestatteter Dame n ka lender für 1914 genannt, der auf 40 Jahre seines Bestehens zurückblicken kann. Er enthält u. a. eine kleine Erzählung von M. von Eschstruth. (2 ℳ.) 1“

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.

1 Ein Physiker, William Crookes, hat sich der dankenswerten Aufgabe unterzogen, Forschungen über den besten Augen⸗ schutz insbesondere für Industriearbeiter anzustellen. Den Anlaß dazu bot die Klage über die Zunahme von Erblindungen in Glas⸗ fabriken. Die Royal Society in London setzte einen besonderen Aus⸗ schuß zur Aufklärung dieses Zustands und seiner Bekämpfung ein, und als ihr Mitglied hat sich Crookes mit dieser Frage beschäftigt. Der Forscher, der bereits im 81. Lebensjahr steht, hat diesen Untersuchungen mehr als vier Jahre gewidmet und sich damit ein neues Verdienst er⸗ worben, das nicht weniger Beachtung beanspruchen darf als seine Experimente mit der nach ihm benannten Crookesschen Röhre. Sein Ziel war die Auffindung einer Glasmischung, die eine Ab⸗ wehr der sogenannten infraroten Strahlen des Spektrums, also der Wärmestrahlen, bewirken könnte, und Crookes hat zu diesem Zweck mit dem Zusatz verschiedener Metalloxyde zum Glas experimentiert. Diese Hitzestrahlen sind dem Auge außerordentlich schädlich, und man kann sich die Gefahr denken, in der das Augenlicht von Arbeitern schwebt, wenn sie mit einer geschmolzenen Glasmasse von 3 400 t. Gewicht zu tun haben. Es steht jetzt fest, daß der Star der Glas⸗ arbeiter durch die Wärmestrahlen verursacht wird, die von solchen glühenden Glasmassen ausgehen. Daß die Aufgabe, durch eine Brille daz Auge vor den Wärmestrahlen zu schützen, obne die Lichtstrahlen auszuschlisßen, recht schwierig zu lösen ist, zeigt schon die Dauer der Zeit, die der greise Forscher auf seine Versuche hat verwenden müssen, und leider muß er gestehen, daß er trotzdem seine Absicht nicht ganz erreicht hat. Das Ideal wäre eine Brille, durch die der Arbeiter ebenso gut sehen und Farben unterscheiden kann wie durch eine gewöhnliche, aber doch vor den unsichtbaren Wärmestrahlen geschützt ist. Als Grundmasse wurde Sodaglas benutzt. Dann wurden einzelne Metalle in verschiedenen Mengen versucht, um ihre Wirkung auf die Farbe und andere Eigen⸗ schaften des Glases festzustellen. Jede Mischung wurde zu einer ge⸗ schliffenen Platte von 2 mm Dicke verarbeitet und dann auf seine Fähigkeit zur Abhaltung der Wärmestrahlen in einem besonderen Apparat geprüft. Ferner wurde das Verhalten jeder Glassorte gegen ultraviolette Strahlen untersucht, dann die Lichtdurchlässigkeit und schließlich die Farbe. Eine große Zahl von Metallen erwies sich als derart un⸗ brauchbar, daß sie weiterhin außer Betracht gelassen wurden. Die Fortsetzung der Arbeiten erstreckte sich auf die Metalle Kupfer, Eisen, Mangan, Blei, Nickel, Chrom, Kobalt, Uran, Cer, Neodym und Prascodym. Selbstverständlich mußte auch mit der Möglichkeit gerechnet werden, das beste Ergebnis durch eine Mischung zweier oder mehrerer Metalle dieser Liste zu erhalten, sodaß eine Fülle von Kombinationen zu bewältigen war. Es gelang Crookes ein Glas herzustellen, das sowohl die infraxoten oder Wärmestrahlen, als auch die ultravioletten oder chemischen Strahlen fern⸗ hält Es war aber nicht zu vermeiden. daß damit auch ein Teil der Lichtstrahlen abgesperrt wurde. Das ideale Glas für Schutz⸗ brillen, das ein unberechenbarer Segen nicht nur für die Industrie, sondern auch darüber hinaus sein würde, bleibt also nach dem eigenen Eingeständnis von Crookes ein Wunsch an die Zukunft. Aber der berühmte Forscher hat doch sehr wesentliche Vorarbeiten dafür ge⸗ leistet und Ergebnisse erzielt, die zu wichtigen Verbesserungen führen werden. Er verzichtete von vornherein auf die Herstellung eines vollkommen farblosen Glases mit den gewünschten Eigenschaften. Ein sehr helles Licht, wie es von weißen Klippen, von Schneeflächen und auch von starken elektrischen Lampen ausgeht, ist dem Auge immer schädlich und kann in der Wirkung durch em farbiges Glas behindert werden. Welche Farbe dafür gewählt werden sollte, ist im Lauf der Zeit sehr verschieden beantwortet worden. Crookes empfiehlt eine leicht gedämpfte neutrale Farbe, die durch Beimischung von Kobalt und Nickel erzielt wird. Die Färbung ist bei solchen Gläsern nicht so stark, daß sie das Sehen merklich bebindert, was für den Gebrauch bei der Arbeit gefordert werden muß. Der Erfolg von Crookes be⸗ steht darin, Gläser geschaffen zu haben, die über 90 v. H. der Wärme⸗ strahlung, die Gesamtheit der chemischen Strahlen fernhält und nur mäßig gefärbt ist, sodaß einer Verwendung für Brillen nichts im Wege steht. Die Farbe dieser Gräser ist blaßgrün oder gelblich. 888 8 den eeee g 1 Gletschertouren, See⸗ reisen usfw. werden diese durch so gründliche wissenschaftliche For⸗ schungen empfohlenen Brillengläser zu bevorzugen hes

Wiedergahbe Riecks „Morgenspaziergang“ und „Mitta sruhe“. Diese Friese bieten einen hübschen Schmuck für Finderzirnaher⸗ Endlich sei