11“
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: auf Grund des § 28 des Landesverwaltungsgesetzes vom 30. Juli 1883 (G.⸗S. S. 195)
den Regierungsrat Schwerin in Wiesbaden zum zweiten des Bezirksausschusses in Wiesbaden auf Lebens⸗ eit; ferner den Regierungsrat Dr. Ercklentz in Wiesbaden zum Stellvertreter des ersten Mitgliedes des Bezirksausschusses in Wiesbaden, 8 den Regierungsrat Dr. Zaun in Wiesbaden zum Stell⸗ ertreter des zweiten Mitgliedes des Bezirksausschusses in Wiesbaden, den Regierungsassessor Ulrici in Wiesbaden zum Stell⸗ ertreter des Regierungspräsidenten im Bezirksausschusse zu Wiesbaden, abgesehen vom Vorsitze, den Regierungsrat Schlegelberger in Breslau zum Stellvertreter des Regierungspräsidenten im Bezirksausschusse zu Breslau, abgesehen vom Vorsitze, den Regierungsassessor Dr. Mulert in Trier zum Stellvertreter des zweiten Mitgliedes des Bezirksausschusses 1 Trier, den Regierungsassessor Vopelius in Oppeln zum Stell⸗ vertreter des zweiten Mitgliedes des Bezirksausschusses in Oppeln und den Regierungsrat Dr. Scheune mann in Stralsund zum Stellvertreten des zweiten Mitgliedes des Bezirksausschusses in Stralsund
auf die Dauer ihres Hauptamtes am Sitze des Be⸗ ausschusses zu ernennen. 1u“ “ Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
em Regierungsbaumeister des Wasser⸗ und Straßen⸗ baufaches Rudolf Stadermann beim Meliorationsbauamt in Hannover ist eine etatsmäßige Regierungsbaumeisterstelle i der landwirtschaftlichen Verwaltung verliehen worden.
Oberförsterstelle Deutschheide im Regierungs⸗ bezirk Danzig ist zum 1. Januar 1914 zu besetzen; Be⸗ werbungen üssen bis zum 16. Dezember d. J. eingehen.
1 Bekanntmachung. 2 as am 15. Juli d. J. für das Jahr 1914 ausgeschriebene Stipendium der Adolf Menzel⸗Stiftung ist durch Beschluß des Kuratoriums der Stiftung dem Studierenden, Maler Ernst Schau⸗ mann aus Königsberg i. Pr. verliehen worden.
Charlottenburg, den 8. Dezember 1913.
Der Vorsitzende des Kuratoriums der Adolf Menzel⸗Stift
J. V.: J. Ehrentraut, Professor.
MNichtamtliches.
Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 8. Dezember 1913.
Seine Majestät der Kaiser und König, Aller⸗
höchstwelcher gestern früh von Stuttgart im Neuen Palais bei Polsdam wieder eingetroffen sind, hörten heute vormittag da⸗ selbst den Vortrag des Chefs des Zivilkabinetts, Wirklichen Geheimen Rats von Valentini und nahmen darauf die Mel⸗ dungen der in türkische Militärdienste übertretenden Offiziere entgegen.
Der türkische Botschafter Mahmud Mukhtar Pascha hat Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit führt der Botschaftsrat Edhem Bey die Geschäfte der Botschaft.
In der Nacht vom 4. zum 5. d. M. ist in Obermais nach langem, schwerem Leiden im 67. Lebensjahre der Kaiserliche Gesandte a. D., Wirkliche Geheime Rat Dr. von Winckler sanft entschlafen.
Geboren zu Neisse i. Schl. am 5. Juli 1847, nahm er als aktiver Offizier im damaligen Gardefeldartillerieregiment an den Feldzügen von 1866 und 1870/71 teil und erwarb sich im letzteren das Eiserne Kreuz II. Klasse. 1875 zum Hauptmann und Batteriechef befördert, schied er 1878 aus Ge⸗ sundheitsrücksichten aus dem aktiven Militärdienst aus und widmete sich dem Studinm der Rechtswissenschaft. Nachdem er im Oktober 1886 das juristische Doktorexamen bestanden hatte, wurde er bald darauf zu probeweiser Beschäftigung in das Auswärtige Amt einberufen und schon im Oktober 1887 zum Legationssekretär ernannt, indem er gleichzeitig den Sekretär⸗ posten bei der Kaiserlichen Gesandtschaft in Teheran erhielt. In dieser Stellung wurde er im September 1888 durch die Verleihung des Charakters als Legationsrat ausgezeichnet, worauf einige Wochen später seine Berufung auf den Posten des ersten Sekretärs bei der Kaiserlichen Botschaft in Konstantinopel erfolgte. Im Dezember 1891 zum Kaiser⸗ lichen Gesandten in Mexiko ernannt, hat er diesen Posten be⸗ kleidet, bis er Ende 1896 wegen seines angegriffenen Gesund⸗ heitszustandes mit dem gesetzlichen Wartegeld in den einst⸗ weiligen Ruhestand versetzt wurde. Im Frühjahr 1898 wurde ihm die damals neu geschaffene Stelle des deutschen Delegierten bei der Internationalen E“ in Athen übertragen, die er nahezu drei Jahre innehatte. Seine verdienstvolle Tätigkeit auf diesem Posten wurde im De⸗ zember 1900 durch die Verleihung des Roten Adlerordens zweiter Klasse mit Eichenlaub anerkannt. Seitdem hatte er seinen ständigen Wohnsitz in Meran. Da er hier jederzeit mit Erfolg be⸗ strebt war, im patriotischen Sinne zu wirken und die Inter⸗ essen der deutschen Kolonie zu vertreten, geruhten des Kaisers und Königs Majestät, ihm im März d. J. den Charakter als Wirklicher Geheimer Rat mit dem Prädikat „Exzellenz“ zu verleihen. In Anbetracht des Umstandes, daß eine völlige Wiederherstellung seiner Gesundheit nicht mehr zu erwarten war, erbat und erhielt er im April d. J. den Abschied aus dem Reichsdienst.
Der Dahingeschiedene hat für seinen Beruf stets das leb⸗ hafteste Interesse an den Tag gelegt und auf allen Posten Tüchtiges geleistet. Sein Andenken wird im Auswärtigen Amt allezeit in Ehren gehalten werden.
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und für das System der Listenwahl.
“ 1““ “
Laut Meldung des „W. T. B.“ sind am 5. Dezember S. M. S. „Condor“ in Nap (Westcarolinen) und S. M. S. „Breslau“ i Hatsa etigezroffen. ““
In der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ werden im Kaiserlichen Statistischen Amt zusammengestellte Nachrichten über den Stand der Herbstsaaten im Deutschen Reiche am Anfang De⸗ zember 1913 veröffentlicht. “
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Sigmaringen, 7. Dezember. Die Nachrichten über das Befinden Ihrer Königlichen Hoheit der Fürstin⸗Mutter Antonia, Infantin von Portugal, lauten, einer Meldung des „W. T. B.“ zufolge, nicht günstig. Seine Königliche Hoheit der Fürst Wilhelm ist von Griechenland hierher zurückgekehrt, Seine Durchlaucht der Prinz Karl ist vorgestern nach Sig⸗ maringen gekommen und Seine Königliche Hoheit der Prinz⸗ Thronfolger von Rumänien wurde gestern erwartet. Auch Ihre
Najestäten der König Manuel und die Königin Auguste Viktoria kehren von München hierher zurück.
ODOesterreich⸗Ungarn. .
Das österreichische Kriegsministerium hat, einer Meldung des „W. T. B.“ zufolge, verfügt, daß alle noch in aktiver Dienstleistung stehenden Ersatzreservisten des Jahr⸗ gangs 1912 sobald wie möglich, spätestens jedoch mit dem 15. Dezember in das nichtaktive Dienstverhältnis zu ver⸗
setzen sind. Großbritannien und Irland. 1
Der amerikanische Botschafter Page hielt vorgestern aben im Savage⸗Club in London eine Rede, in der er auf die Politik Bezug nahm, die die Vereinigten Staaten ihren Nachbarn gegenüber beobachten.
Wie „W. T. B.“ meldet, erklärte er, die Vereinigten Staaten hätten ein Stadium der Entwicklung erreicht, in dem sie keine weiteren Gebictserwerbungen zu machen wünschten. Sie hätten sich verpflichtet, ihren Einfluß dahin auszuüben, daß Amerika den Nationen geböre, die es bewohnen. Die Vereinigten Staaten würden nicht zugeben, daß das Ausland irgend eine finanzielle oder industrielle Kontrolle über 1n wirtschaftlich schwachen Nationen erlange, die sich selbst regieren ollten.
— Vertreter von 22 000 Postbeamten hielten vorgestern in Leicester eine Versammlung abs, in der sie, obiger Quelle zufolge, beschlossen, ihre Forderung einer allgemeinen Lohn⸗ erhöhung um 15 %, die der Generalpostmeister Samuel am 19. November beim Empfange einer Abordnung der Post⸗ beamten zurückgewiesen hatte, weiter zu verfolgen, und die Bildung eines Amtes verlangen, in dem die Postangestellten die gleiche Anzahl von Vertretern haben sollen wie die Postbehörden. Dieses Amt soll mitwirken bei der Fest⸗ setzung der Löhne und der Arbeitsbedingungen und unter einem Obmann zusammentreten, der im gegenseitigen Uebereinkommen bestimmt werden soll. Ferner wurde eine Resolution ange⸗ nommen, nach der ein allgemeiner Postbeamtenkongreß ein⸗ berufen werden soll, der Antrag aber, einen Generalstreik in die Wege zu leiten, mit wenigen Stimmen Mehrheit abgelehnt. Damit scheint zugleich die Sicherheit gegeben zu sein, daß zurzeit ein Ausstand der Postbeamten nicht zu befürchten ist.
Frankreich.
Wie „W. T. B.“ meldet, hat Jean Dupuy es abgelehnt, die Bildung des Kabinetts zu übernehmen. Infolgedessen hat der Präsident Poincarb Doumergue die Minister⸗ präsidentschaft angeboten.
EI1“ I’1 8 1 Rußland. . LEI1 88 n “
Auf Vorstellung des finnischen Senates hin hat der Kaiser ein Gesuch des finnischen Landtages vom Jahre 1910 über die Einführung des allgemeinen Unterrichts laut Meldung des „W. T. B.“ mit der Begründung abgelehnt, daß die betreffende Vorlage erst dann einzubringen sei, wenn dies die wirtschaftliche Lage des Landes sowie der Bestand der Staatskasse gestatte. Auch sollen die Ausgaben nicht aus dem zur Verfügung des Kaisers stehenden Etatfonds, sondern durch Geldanweisungen des finnischen Landtages bestritten werden.
Italien. “
In der Deputiertenkammer kritisierte vorgestern der sozialistische Abgeordnete Raimondo die Politik Giolittis und sprach, wie „W. T. B.“ meldet, die Befürchtung aus, daß eines Tages die klerikale Partei den Lohn für ihre Unter⸗ stützung verlangen werde. Raimondo bat die Regierung, ihren Standpunkt zu den verschiedenen Fragen der Religionspolitik zu präzisieren. Die Rede Raimondos fand sehr lebhaften Bei⸗ fall auf der äußersten Linken. Der sozialistische Abgeordnete Modigliani tadelte die Einmischung der Regierung in die Wahlen und trat lebhaft ein für eine proportionelle Vertret
8 Spanien.
Gestern hat in Madrid eine Versammlung stattgefunden, die von Republikanern und Sozialisten einberufen worden war, um gegen den Krieg in Marokko Einspruch zu erheben. Wie „W. T. B.“ meldet, erklärten verschiedene Redner, dar⸗ unter der sozialistische Führer Pablo Iglesias, es für eine gebieterische Notwendigkeit, den Krieg unverzüglich zu beenden, aber niemals durch Vermittlung eines Dritten, wie es die Brüder Mannesmann angeboten hätten, was einen Angriff auf die Würde Spaniens bedeuten würde. 1AX““
Türkei.
Der neue armenische Patriarch Zaven hat vorgestern zum ersten Male den Botschaftern Besuche abgestattet. Wie „W. T. B.“ meldet, überreichte er ihnen ein Memorandum über die Lage in den ostanatolischen Provinzen, in dem diese in ungünstigem Lichte geschildert wird.
— Die in Konstantinopel weilenden Aegypter beschlossen am Freitag, obiger Quelle zufolge, in einer Versammlung in der Hagia Sophia, dem Sultan ihr Bedauern über die in Mazedonien besonders gegen Muselmanen begangenen Grausamkeiten auszusprechen und gegen die Einmischung gewisser Mächte in die inneren Angelegenheiten der Türkei, wie gegen die Einmischung eines hohen englischen
Beamten in die religiösen Angelegenheiten der Aegypter Ein⸗ spruch zu erheben. Ferner wurde beschlossen, an den Scheik der Senussi ein Schreiben zu richten, gegen die Ausnahme⸗ gesetze für Aegypten zu protestieren und um die Wiederher⸗ stellung der Verfassung von 1881 zu bitten.
Terbien. .“ “ Das Amtsblatt veröffentlicht einen Ukas des Königs, nach dem für die neuerworbenen Gebiete die Staats⸗ u mit gewissen Einschränkungen der Versammlungs⸗ und Preßfreiheit, der Gesetzgebung, der Volksvertretung, der Gerichtsbarket und der Autonomie der Gemeinden und Kreise in Kraft gesetzt wird. Bulgarien. Die allgemeinen Wahlen für die Sobranje haben gestern stattgefunden. Die Wahlen erfolgten auf Grund des Systems der Proportionalvertretung, das in Bulgarien zum ersten Mal zur Anwendung gelangt. Es ereignete sich kein Zwischenfall.
Albanien.
Die Mitglieder der Internationalen Kommission zur Festsetzung der Grenzen Südalbaniens, die sich fast einen
Argyrokastro abgereist. Amerika.
Die mexikanische Kammer der Abgeordneten hat, wie „W. T. B.“ meldet, die Vorlage angenommen, die einem belgischen Syndikat die Konzession zur Erbauung einer 5000 Meilen langen Eisenbahnlinie erteilt. Der Senat wird voraussichtlich noch in dieser Woche ebenfalls die Konzession genehmigen.
— Tausend Mann Rurales sind zur Verstärkung der Bundestruppen nach Huitzilic abgegangen, wo ein heißes Gefecht gegen die Zapatisten im Gange sein soll. In der Hauptstadt ist vorgestern seit Monaten der erste Zug aus Monterey mit hunderten von Flüchtlingen eingetroffen. Wie sie berichten, sind die Zustände in Monterey seit Montag ver⸗ zweifelt und die Lebensmittel knapp. Die Rebellen drohen täglich, die Stadt anzugreifen.
Nach einem vom „W. T. B.“ verbreiteten Telegramm aus San Domingo hat die Regierung gegen eine ameri⸗ kanische Einmischung in die kommenden Wahlen energisch Einspruch erhoben.
Parlamentarische Nachrichten.
die auf der Internationalen Sanitätskonferenz zu Paris am 17. Januar 1912 von den Bevollmächtigten von Deutschland und 39 Staaten unterzeichnete Uebereinkunft, betreffend Maßregeln gegen Pest, Cholera und Gelbfieber, zu⸗ gegangen, der eine erläuternde Denkschrift sowie eine Gegen⸗ überstellung des Wortlauts der Uebereinkunft vom 3. Dezember 1903 und des Wortlauts der Uebereinkunft vom 17. Januar
1912 beigefügt sind.
Statistik und VBolkswirtschaft.
Die Zunahme der Zahl der Studierenden und des Lehr⸗ körpers an den Universitäten des Deutschen Reichs in den 20 Jahren von 1891 bis 1911.
In Fortsetzung der im 102. Hefte der „Preußischen Statistik“ mit dem Studienjahre Michaelis 1886/1887 begonnenen und in den Heften 106, 112, 116, 125, 136, 150, 167, 193, 204 und 223 bis zum Studienjahre Ostern 1908/1909 weitergeführten Statistik der preußischen Universitäten hat das preußische Statistische Landesamt kürzlich im 236. Hefte des amtlichen Quellenwerkes deren neueste Bearbeitung für das Studienjahr Ostern 1911/12 veröffentlicht. Den wichtigsten Teil des Heftes bilden 13 Tabellen. Sie gruppieren die Studierenden nach ihrer Heimat und Staatsangehörigkeit, nach ibrer Gebürtigkeit und Religion, nach ihrer Vorbildung und ihrem Lebensalter, nach ihrem Studienalter wiederum in Verbindung mit ihrem Lebensalter und nach ihrem Militärverhältnis Der Beruf und die soziale Stellung der Väter der Studierenden wird in zwei Tabellen behandelt. Der Fakultätswechsel, der Universitätswechsel und die Dauer des Aufenthalts der Studierenden, die die Universität ge⸗ wechselt haben, an der früheren Universität bilden den Inhalt je einer Tabelle, während drei Tabellen mit dem Unterstützungswesen in seiner mannigfachen Gestallung, die eine davon unter Berücksichtigung des Berufs und der sozialen Stellung des Vaters, sich beschäftigen. Diese 13 Tabellen, in denen einmal die Gesamtzahl der Studierenden an den preußischen Universitäten dargestellt wird, dann aber auch die Studierenden jeder einzelnen Universität besonders vorgeführt werden, fassen alles Wesentliche aus den persönlichen Verhältnissen der Studierenden zusammen. Ihnen geht eine umfangreiche textliche Einleitung aus der Feder des Geheimen Regierungsrats, Professors Dr. A. Petersilie, Mitglieds des Königlichen Statistischen Landes⸗ amts, voraus, die außer der Besprechung der Echebungsergebnisse eine Uebersicht über die Zahl der Studierenden an allen deutschen Universitäten — auch unterschieden nach Heimat und Staatsangehörigkeit — wie an den deutschen Hochschulen überhaupt und eine Zusammen⸗ fassung der Stud ierenden sämtlicher deutschen Universitäten in einer großen, bis zum Jahre 1830 zurückreichenden Tabelle bringt. An⸗ gefügt ist ferner eine ausführliche Darstellung des Lehrkörpers der Universitäten nach seiner Zugehörigkeit zu den besonderen Dozenten⸗ gruppen und nach den Gehaltsverhältnissen sowie eine bis zum Jahre 1868 zurückreichende Tabelle über die Einnahmen und Ausgaben der preußischen Universitäten, wodurch diese Statistik zu einer fast voll⸗ kommenen Universitätsstatistik ausgestaltet ist. — Dem nicht nur für die preußischen, sondern auch für die anderen deutschen Universitäten gegebenen Rückblick sind die folgenden Zahlen entnommen.
An den 22 Universitäten im Deutschen Reiche studierten
Aus⸗ länder
am Jahresschlusse
andere Deutsche
männlichen Geschlechts 11 506 1 916 11 589 2127 13 048 2 369 14 020 2 704 16 058 3 346 17 861 3 720 19 792 4 320
weiblichen Geschlechts
Die männlichen Studierenden Reiche haben in 20 Jahren um 92 % zugenommen, darunter die Deutschen um 90, die Ausländer um 125 %. Wird bei dem Mehr ausgeschaltet,
zusammen
Preußen
13 988
52
1891. 1895.. 1899. 1902. 1905. 1908. SIl.
900 22 —— 2 r22
46 632 52 750
roto do g —— C0 ☛ —-S =—2
1 132
was etwa auf Rechnung des Bevölkerungszuwachses zu setzen ist, und
Monat in Leskovik aufgehalten hatten, sind vorgestern nach
Dem Reichstage ist im Wortlaut und in Uebersetzung
der Unsversitäten im Deutschen
ausgerechnet, wieviel männliche Studierende deutscher Universitäten auf 1 Million der deutschen Gesamtbevölkerung männlichen Geschlechts ent⸗ fallen, so ergibt sich in den 20 Jahren eine Zunahme von 507 Stu⸗ dierenden oder 45 %; denn es berechnet sich die Zahl für 1891 auf 1118, für 1895 auf 1114, für 1899 auf 1184, für 1902 auf 1263, für 1905 auf 1380, für 1908 auf 1495 und für 1911 auf 1625. Die im Auslande studterenden Deutschen konnten hierbei nicht berücksichtigt werden, was aber dadurch mehr als ausgeuslichen wird, daß die an deutschen Universitäten studierenden Ausländer einbezogen sind. — Die studierenden Frauen, die 1908 zum ersten Male in der amtlichen Universitätsstatistik herücksichtigt sind, zeigen schon nach drei Jahren ein bedeutendes Mehr, das noch weiter schnell wachsen wird, wenn 8- nr Abiturientinnen aus den jetzt eingerichteten Studienanstalten mitzählen.
Der Lehrkörper an den Universitäten im Deutschen Reiche bestand
ordent⸗ Honorar⸗ lichen
Pro⸗ Pro⸗
fessoren fessoren
außer⸗ Privat⸗ Lektoren zu⸗ dozenten usw. sammen
schlusse
517 693 127 2 452 2 804 3 019 3 236
189v98 1 64 895 1 71 554 735 119 WW“ 22 92 617 835 137 1902 160 96 701 924 138 1905 “ 2 109 736 1 045 146 8 47 121 771 1 108 170 3 417 1911 135 791 1 225 188 3 636.
Der Lehrkörper hat also von 1891 bis 1911 im ganzen um 48 % zugenommen, ist damit aber hinter der Zunahme der Studentenzahl zurückgeblieben, die sich mit Einschluß der Frauen in der gleichen Zeit mehr als verdoppelt hat. Werden aus dem Lehrkörger die ordentlichen Professoren herausgegriffen, so entfielen auf jeden: 1891 26 Studierende, 1895 ebenfalls 26, 1899 29, 1902 31, 1905 34, 1908 38 und 1911 43 Studierende. Die Schaffung von ordentlichen Professuren hat also mit dem wachsenden Besuche der Universitäten nicht gleichen Schritt gehalten. 88
Zur Arbeiterbewegung.
Die Beilegung des Ausstandes der Lokomotivführer und Heizer in Südwales (val. Nr. 288 d. Bl.) ist, wie „W. T. B.“ meldet, auf der Grundlage erfolgt, daß die Great Westera⸗Bahn es ablehnt, die beiden Maschinisten, deren Entlassung die Ursache des Ausstands gewesen war, wieder anzustellen, und daß die Ausständigen Strafen in Höhe von 1 Schilling bis 2 ½ Schilling zahlen, die dem Krankenhausfonds überwiesen werden.
Die Verwaltung der Obuchowwerke in St. Petersbura schlug „W. T. B.“ zufolge am Sonnabend ihren Arbettern, die sich seit mehr als einer Woche im Ausstand befinden, vor, die Arbeiten wieder aufzunehmen, worauf ihre Forderungen erfüllt werden sollten. Die Arbeiter bestanden darauf, daß die Forderungen vorher erfüllt würden. Der Ausstand dauert fort.
In einer gestern in La Coruna abgehaltenen Versammlung der Arbeitervereinigungen wurde, wie „W. T. B.“ erfäahrt, be⸗ schlossen, sich mit den Ausständigen in El Ferrol gemeinbürg⸗ schaftlich zu erklären und heute in den Gesamtausstand einzutreten (vgl. Nr. 281 d. Bl.).
Wohlfahrtspflege.
11“ gegründete Verein zur Errichtung von adeligen Berline Müfimen, der z. Zt. über 5 Damenheime, und zwar in . zilmersdorf, Jauer i. Schl., Naumburg a. S., Breslau und ha8e am Nobilitas) mit 73 Stellen verfügt, versendet seinen dies⸗ Pgen Jahresbericht. Der Verein erfreut sich danach einer Gen Weiterentwicklung, in seinen Heimen wird unentgeltlich Wohnung, Heizung und Beleuchtung und bei vorübergehender Erkrankung ärztliche Behandlung gewährt, sodaß nur für die Verpflegung 400 ℳ jährlich zu zahlen sind. Aufnahmeberechtigt sind würdige, bedürftige adlige Damen. Das Heim Berlin⸗Wilmers⸗ dorf ist für jüngere Damen bestimmt, die einen Beruf haben oder sich für einen solchen vorbereiten. Gegenwärtig befinden sich dort Lehrerinnen, Buchhalterinnen, Postbeamtinnen, Rontgenschwestern und Malerinnen u. a. Auch in den übrigen Heimen haben sich die Damen ihrer Befähigung entsprechend zu betätigen. Die Einnahmen des Vereins setzen sich in der Hauptsache aus den Mitglieder⸗ beiträgen und sonstigen Zuwendungen zusammen. An eine Er⸗ weiterung der Heime ist zuczeit leider nicht zu denken. Bedeutende Hypothek⸗ nschulden ruhen noch auf den neuerbauten Heimhäufern in Berlin⸗Wilmersdorf und Potsdam. Auch die Instandsetzung des Heimhauses in Jauer verursachte bedeutende Kosten. In den Heimen herrscht die größte Einfachheit. Die Damen haben ihre Himmer selbst in Ordnung zu halten. Die Geschäftsräume des Vereins, der die Rechte einer juristischen Person besitzt und das Recht hat. Vermächtnisse anzunehmen, befinden sich Aschaffenburger Straße 24 in Beclin⸗Wilmersdoaf. Die Mitgliedschaft wird durch einen jährlichen Beitrag von mindestens 5 ℳ oder eine einmalige Zahlung von 100 ℳ erworben. Der Verein wäre zur Durchführung seiner. bereits geschaffenen Einrichtungen für jede Unterstützung, wie Beitritt, Zuwendung sonstigen Geldes und Ueberlassung brauchbarer Möbel dankbar. 8
8 Literatur.
Kommentar zum Wehrbeitragsgesetz (Gefetz über einen einmaligen außerordentlichen Wehrbeitrag) vom 3. Juli 1913 unter Einarbettung der Ausführungsbestimmungen des Bundesrats und unter Berücksichtigung der preußischen Ausführungsvorschriften, mit Hilfs⸗ tafeln und Beispielen zur Berechnung des Wehrbeitrages. Nebst einem Anhang: Das Besitzsteuergesetz vom 3. Juli 1913. Von Dr. l. Hoffmann, Geheimem Oberregierungsrat und vortragendem Rat im Relchsschatzamt. VI und 153 Seiten. Verlag von Otto Lieb⸗ mann, Berlin. Geh. 4,20 ℳ, geb. 5 ℳ. — Die Erhebung des Wehr⸗ heitrages findet nach dem Stichtage des 31. Dezember 1913 statt. Den Aus⸗ ührungsbestimmungen des Bundesrats gemäß müssen die Vermögens⸗ aklätungen bereits im Januar 1914 abgezeben werden. Verlängerungen dieser Frist finden nur in Ausnahmefällen, z. B. dann statt, wenn Kauf⸗ keute und andere ihren Geschäftsabschluß vom 31. Dezember 1913 zu⸗ grunde legen. Bei der Neuartigkeit des Gesetzes ist es erklärlich, daß in weiten Kreisen noch Unklarheit datüber herrscht, wie im einzelnen e Vermögensobjekte für die neue Steuer einzuschätzen sind; denn die Grundsätze, nach denen die Deklaration abzugeben ist, weichen von den bisherigen Steuergesetzen wesentlich ab. Auf unrichtige Angaben sind aber hohe Strafen angedroht. Deshalb dürfte das hier angezeigte Er läuterungewerk nicht nur den Mitgliedern der Steuerbehörden und Veranlagungskommissionen, sondern auch Vermögensverwaltern und bielen beitragspflichtigen Personen und Gesellschaften will⸗ ommen sein. Dieser eingehende Kommentar des als Re⸗ gierungsvertreter am Zustandekommen des Gesetzes beteiligten und daher zu dessen Auslegung besonders berufenen Verfassers legt alle Zweifels, und Streitfragen unter Verwertung der durch die bis⸗ herige Praxis des preußischen Ergänzungssteuergesetzes in Recht⸗ prechung und Verwaltung erzielten Ergebnisse klar. Im Gegensatze zu den früher erschfenenen Ausgaben des Wehrbeitragsgesetzes sind von Hoffmann die kürzlich veröffentlichten, für die Auslegung des Gesetzes unerläßlichen Ausführungsbestimmungen des Bundesrats nicht nur im Zusammenhange zum Abdruck gebracht, sondern überall in den Kom⸗ 8 systematisch und sachlich eingearbeitet und, soweit nötig, er⸗ hen 8 Damit ist vor allem auch erschöpfende Auskunft über die den Beitcagspflichtigen nächstliegenden Fragen gegeben, wie er an die c aration seines Vermögens heranzutreten, wie eingehend er diese
gestalten hat, wie es sich mit der Wertermittlung im einzelnen
verhält, wie sich der Verkehr mit den Veranlagungsbehörden voll⸗ zieht ushw. Wo die Ausführungsbestimmungen auch ve materieller Rechtsnormen bringen, ist es für den Leser vor allem von Interesse, über den amtlichen Standpunkt der Verwaltung orientiert zu werden. Hilfetafeln und Beisviele für die Berechnung des Wehr beitrages vom Ver mögen und vom Einkommen, Moster zu den Vermögens⸗ erklärungen für die Veranlagung und zu den Veranlagungsbescheiden sind beigefügt. Die Veranlagung des Vermögens für die Erhebung des Wehebeitrags bildet gleichzeitig die Grundlage für die künftige Veranlagung des Vermögenszuwachses nach dem Besitzsteuergesetz. dessen Einzelvorscheiften denn auch zum größten Teil wörtlich mit denen des Wehrbeitragsgesetzes übereinstimmen und in deren Er⸗ läuterung schon miterklärt sind. Im übrigen sind beim Wehrbeitrags⸗ gesetze die bestehe den Zusommenhänge zwischen beiden Gesetzen dar⸗ gelegt. Auch ist im Anhang das Besitzsteuergesetz abgedruckt und für das erste Bedürfnis bei dessen einzelnen Bestimmungen auf die Gesetzesmaterialien und die beim Wehrbeitragsgesetz gegebenen Er⸗ läuterungen wichtiger Bestimmungen hingewiesen.
Rechtsquellen des öffentlichen Kinematographen⸗ rechts. Systematische Zusammenstellung der wichtigsten deutschen und fremden Gesetze und Gesetzentwürfe, Ministerialerlasse, Polizei⸗ verordnungen. Aus amtl chem Material gesammelt, mit Einleitung, kurzen Erläuterungen und einem Sachregister versehen von Dr. Albert Hellwig, Gerichtsassessor in Berlin⸗Friedenau, Asfsistenten an der jurtstischen Fakullät der Friedrich Wilhelms⸗Universität zu Berlin. 256 Seiten. M.⸗Gladbach, Volksvereinsverlag, G. m. b. H. Preis 5 ℳ. — Die ‚rasche, sich überstürzende Entwicklung der Kine⸗ matographentheater innerhalb eines Jahrzehnts stellte die Behörden und gesetzgebenden Körperschaften aller Kulturländer vor einen Komplex ganz neuer und schwieriger Probleme, auf die sich die bestehenden Gesetze nicht ohne weiteres anwenden ließen. Diese Schwierigkeit wurde durch die Vielfeitigkeit der neuen Erfindung und durch ihre Verwendbarkeit für die verschiedensten Zwecke noch vermehrt. Die Reihe der gesetzlichen, auf den Kine⸗ matographen bezüglichen Bestimmungen ist daher ungemein groß; in den Reichs⸗ und den Landesgesetzen und in vielen Ministerial⸗ erlassen und Polizeiverordnungen sind sie zahlreich verstreut. In dem vorliegenden verdienstvollen Werke hat ein guter Kenner des Kine⸗ matographenrechts den ganzen auf das öffentliche Kinorecht be⸗ züglichen Rechtsstoff mit Ausnahme des Steuerrechts systematisch zusammengestellt und damit für die Wissenschaft und Praxis eine Lücke in der Literatur geschlossen. Hellwig gibt die deutschen reichsrechtlichen Bestimmungen und die Vorschriften der größeren und mittleren Einzelstaaten sowie der wichtigeren Auslands⸗ staaten übersichtlich wieder und berücksichtigt dabei auch die gegenwärtig in einzelnen Ländern zur Beratung stehenden Entwürfe von neuen Ge⸗ setzen, sodaß das Werk einen Ueberblick über den Stand der gesamten Kinogesetzgebung ermöglicht. Eine wertvolle Orsentierung über die vorhandene Literatur und Rechtsprechung bieten die vom Herausgeber den einzelnen Bestimmungen beigefügten kritischen Bemerkungen. Der Sammlung voraufgeschickt ist auf etwa 30 Seiten eine Uebersicht über die Gesichtspunkte, von denen die Behörden und gesetzgebenden Körperschaften sich bei der Regelung des Kinowesens haben leiten lassen. Das Buch wird sich für Theorie und Praxis, für jeden, der sich mit der Kinofrage beschäftigen muß, sei es als Beamter, Parlamentarier oder als Kinoreformer, besonders aber für Peltzei⸗ und Gemeindebehörden als nützlich erweisen.
Kino und Gemeinde. Von Dr. Willi Warstat und Franz Bergmann. 113 Seiten. Volksvereins⸗Verlag, G. m. b. H., M.⸗Gladbach. Geh. 1,50 ℳ. — Die das Verhältnis zwischen Kine⸗ matographentheater und Gemeinde grundsätzlich und praktisch er⸗ schöpfend behandelnde Schrift ergänzt das vorgenannte Werk von Hellwig insofern, als sie in ihrem zweiten, praktischen Teile, in dem der wissenschaftliche Dezernent beim Verband rheinisch⸗westfälischer Gemeinden Franz Bergmann (Cöln) das Kinematographenwesen vom verwaltungsrechtlichen und wirtschaftlichen Standpunkt aus betrachtet, das ganze Steuerrecht mitbehandelt, das Hellwig aus seiner Dar⸗ stellung des öffentlichen Kinematographenrechts des Reichs und der Einzelstaaten ausgeschieden hat. Zunächst werden in diesem Teile die polizeilichen Mittel gegen den Kinoschund (Konzessionspflicht, Zensur, Kinderverbot, Plakatzensur, bau⸗ und sicherhettspoltzeiliche Vorschriften) erörtert; dann folgt das Kapitel über die Besteuerung der Kinematographentheater (Erträge, Rechts⸗ verhältnisse, Wirkung der Steuer, Reformvorschläge), und in einem weiteren Abschnitt verbreitet sich der Verfasser über die Errichtung von Gemeindelichtspielbäusern (über die Gründe dafür, Propaganda, Art der Beteiligung der Gemeinden an Privat⸗, Gesellschaftskinos, eigene Regie. Kosten, Rentabilität, Organisation, Verwaltung, Lestung, Kassenführung, bauliche Gestaltung der Gemeindekinos, Wanderkinos usw.). Ein Anhang dazu enthält schätzens⸗ werte Originalmaterialien und vorbildliche Verordnungen: Lustbarkeitssteuerordnung der Stadt Berlin⸗Schöneberg; Kino⸗ abgabenrevers der Stadt Sterkrade; Pachtvertraa, Ordnung, Kostenüberschlag und Rentabilitätsberechnung für ein Gemeindelicht⸗ spielhaus; Filmlieferungsvertrag; Kontrolliste für den Kartenverkauf; Vertragsentwurf einer gemeinnützigen Gesellschaft m. b. H.; Ueber⸗ sichtsplan des Gemeindekinos in Eickel usw. Diesem praktischen Teil der Schrist geht ein grundsätzlicher voraus, in dem Oberlehrer Dr. W. Warstat (Altona) die Bedeutung des Gemeindelinos für die Reform des Kinematographenwesens behandelt. Hier werden die Mißstände im Kinematographenwesen und ihre Ursachen, die Un⸗ zulänglichkeit prohibitiver Mittel, die positive Reformarbeit der Gemeindekinos als Musterbühnen, die Gemeindekinobewegung und ihre Erfolge, die Aufgaben der Gemeindekinos für Volksbildung und „unterhaltung, für Jugendpflege und Schule, das Verhältnis der Gemeindekinos zu den Privatthe ltern und der Industrie und die Zentralorganisation der emeindekinos erörtert. So werden in dieser grundlegenden Schrift die praktischen, technischen, verwaltungsrecht⸗ lichen und wirtschaftlichen Wege gezetgt, auf denen die Gemeinden an ;2 Lösung einer wichtigen Kulturaufgabe unserer Zeit mitarbeiten önnen.
Richterliche Prozeßleitung und Sitzungspolizei in Theorie und Praxis. Von Dr. L. Levin, Amtsgerichtsrat in Berlin⸗Schöneberg. XXII und 285 Seiten. Verlag von Otto Liebmann, Berlin. Geh. 7,50 ℳ, geb. 8,50 ℳ. — In diesem gedankenreichen Buche beschäftigt sich der Verfasser auf Grund langijähriger praktischer Erfahrung mit der richterlichen Leitung des bürgerlichen Rechtssrreits. Der erste, allgemeine Teil ent⸗ hält eine systematische Darstellung der Grundfragen; der zweite, besondere Teil behandelt die wichtigsten Anwendungsfälle, ins⸗ besondere die Terminsanb raumung und vorbereitung, die äußere Ordnung der Verhandlung, die Feststellung des Entscheidungsstoffes (das Fragerecht und sonsti e Mirtel zur Ergänzung und Feustellung des Verhandlungsstoffes), die Leitung und Ordnung des Beweises, die Zeugenvernehmung und Recht und Pflicht der Prozeßleitung, auf Erledigung der Prozesse durch Vergleich hinzuwirken. Im Anschluß daran wird als driiter Teil des Werkes eine zusammenfassende, wissenschaftliche Darstellung der Sitzungsvolizei geboten, so eingehend, wie sie bisher noch nirgends gegeben worden ist. In den einzelnen Abschnitten werden nicht nur die gesetzlichen Grundlagen erörtert, sondern überall wird die für die Prozeßleitung zweckmäßige An⸗ wendung der Prozeßordnung in ihrem Geiste entwickelt. Den Schluß bilden außer einem Sachregister 83 Leitsätze, bei deren Befolgung auch ohne Reform der Zivil⸗ prozeßordnung eine gute Zivilrechtspflege durchzuführen ist. Der Verfasser erwartet eine Beseitigung der Uebelstände nur von einer freien, wissenschaftlichen Handhabung des Gesetzes und von der Herstellung einer Arbeitsgemeinschaft zwischen Richtern und Anwälten. Nicht nur für diese, sondern für jeden Juristen, der sich mit dem Studium des Prozeßrechts und mit Fragen der Prozeßpolitik befaßt, ist das Werk, das zugleich einen kritischen Beitrag zur Frage emer Reform des Gesetzes enthält, von grotem Interesse.
Die Notarlatsrevision. Sostematische Zusammenstellung der betreffenden Gesetze, Verordnungen und Gebührenordnung; Kostentabelle; Musterrevisionsprotokoll.
„Amtsgerichtsrat am Amtsgericht Berlin⸗Mitte. 96 Seiten. Verlag von Franz Vahlen, Berlin. Kart. 2 ℳ. — Das Buch bietet dem Richter, dem die Pflicht obliegt, bei Notaren zu revidieren, eine übersichtliche Zusammenstellung der dabei zu beachtenden gesetzlichen Normen, die in Verbindung mit einem ausführlichen Inhalts⸗ verzeichnis ein schnelles Zurechtfinden ermöglicht und hei sich ergebenden Anständen zur Aufklärung beitragen kann. In sieben Abschnitten findet man die Gesetzesvorschriften und Ausführungsbestimmungen über die Amtsstellung des Notars, über seine Zuständigkeit, über Notariatsregister, Verwahrungsbuch usw., über die notariellen Be⸗ urkundungen, über die Wechsel⸗ und Scheckproteste, über die zu er⸗ hebenden Stempelbeträge, sowie die Gebübrenordnung für Notare vom 25. Juli 1910 nebst den einschlägigen Vorschriften des preußischen Gerichtskostengesetzes. Daran schließt sich eine die Berechnung der Gebühren erleichternde Kostentabelle, und den Schluß bildet das Muster eines Revisionsprotokolls, das zugleich den Notaren den Weg zeigt, der nicht gegangen werden darf. So wird das Buch nicht nur den Richtern, sonern auch den Notaren von Nutzen sein.
Das deutsche Gerichtskostengesetz und die Gebühren⸗ ordnung für Rechtsanwälte. Textausgabe mit Anmerkangen, Kostentabellen und Sachregister von Gustav Basch, Landaerichts⸗ sekretär. 99 Seiten. Berlin, Verlag von Franz Vahlen. Geb. 2 ℳ. — Das Buch gibt beide Gesetze in der nach den Abänderungen jetzt gültigen Fassung wieder. Die erläuternden Anmer⸗ kungen enthalten neben anderen kurzen Ausführungen die wichtigeren Ergebnisse der Rechtsprechung und machen das Buch nicht nur für die in der Praxis stehenden, mit der Be⸗ rechnung und Nachprüfung von Gerichts⸗ und Anwaltskosten be⸗ schäftigten Gerichtsschreiber geeignet, sondern es kann auch den Referendaren, den Justiz⸗ und Militäranwärtern beim Studium nützlich sein sowie dem Laien als Nachschlagebuch dienen.
Verkehrswesen.
Laut Telegramm aus Cöln ist die Post aus Frankreich die gestern abend in Berlin fälltg war, ausgeblieben. Grund: Zug verspätung. — 8
28 8 b (Die näheren Angaben über Verdingungen, „Reich Staatsanzeiger“ ausliegen, können in den Wochentagen in dessen Expedition während der Dienststunden von 9—3 Uhr eingesehen werden.)
Italien.
Bürgermeisteramt in Catania. 19. Dezember 1913, Nachm. 2 Uhr: Ausbau der Tabakmanufaktur in Catania. Voranschlag 249 242 L Kontraktspesen 5000 L. Vorläufige Sicherheit 10 000 L., endgültige 25 600 L. Näheres in italtenischer Sprache beim „Reichs⸗ anzeiger“.
Finanzintendanz der Prozinz Neapel in Neapel. 20. De⸗ zember 1913, Vorm. 11 Uhr: Teilweise Ueberdeckung der Flüßchen Arenaccia und Sebeto bet der Magdalenenbrücke in Neapel und Bau eines Zollhauses an der Brücke selbst. Voranschlag 156 930 L. Vor⸗ läufige Sicherheit 3500 L., endgültige 8000 L. Näheres in italienischer Sprache beim „Reich⸗anzeiger“.
Bürgermelsteramt in Calangianus. 20. Dezember 1913, Vormittags 10 Uhr: Bau eines Schulbauses. Voranschlag
37 532,44 Lire. Vorläufige Sicherheit 4600 Lire, endgültige 13 800 Lire. Näheres in italienischer Sprache beim „Reichsanzeiger“.
Bürgermeisteramt in Cassano all’ Jonio. 29. Dezember 1913, Vormittags 11 Uhr: Bau einer Wasserleitung sowie Bau von Kanalisationsanlagen im Innern der Stadt; Voronschlag 96 860,66 Lire, sowie Bau einer Wasserleitung nach dem Vororte Lauropoli; Vor⸗ anschlag 41 023,22 Lire. Ferner Bau der Wasserleiung außerhalb der Stadt von den Quellen an; Voranschlag 125 460,31 Lire. Zeug⸗ nisse ꝛc. bis 16. Dezember 1913, Mittags 12 Uhr. Vorläufige Sicherhelt 7000 Lire bezw. 6500 Lire, endgültige 1⁄10 der Zuschlags⸗ summe. Kontraktspesen 2500 Lire bezw. 2000 Lire. Näheres in italienischer Sprache beim „Reichsanzeiger“.
Das Königliche Marineministerium macht bekannt, daß die Aus⸗ schreibung der Lteferung von Kupferröhren im Werte von 219 000 Lire — vgl. „Reichsanzeiger“ Nr. 282 vom 29 November 1913 — vom 6. auf den 15. Dezember 1913 verlegt worden ist. Näheres in italienischer Sprache beim „Reichsanzeiger“.
Direzione del genio militare in Rom. 20. Dezember 1913, Vormittags 9 Uhr: Ausbau der Kaserne Vittorio Emanuele in Terni. Voranschlag 195 000 Lire. Sicherheit 19 500 Lire. Zeugnisse bis spätestens 18. Dezember 1913, Mittags 12 Uhr. Näheres in italienischer Sprache beim „Reichsanzeiger“. —
Ministerium der öffentlichen Arbeiten in Rom: Hydraulische Regulierung des oberen Laufes der Gewässer „Fiumara di Muro Lucano“ — val. „Reichsanzeiger“ Nr. 262 vom 5. November und Nr. 282 vom 29. November 1913 —. Das Lastenheft in italienischer Sprache liegt beim „Reichsanzeiger“ aus.
Südafrikanische Union.
Postverwaltung der Union: Lieferung von verzinnten Verschluß⸗ kapseln für Siegel, Zelttüchern, Bindfaden usw. Muster können von dem Controller of Stores, Zimmer Nr. 12, New Government Buildings, Pretorius Street, Pretoria, von dem Assistent Con⸗ troller of Stores, Lees easslfsa Kapstadt, von den District Stores Clerks in Johannesburg, Pietermaritzburg, Bloem⸗ fontein, Port Elizabeth, East London und dem Postmaster in Durban angefordert werden, daselbst können auch die Lieferungs⸗ bedingungen eingesehen werden. Angebote sind bis spätestens 12 Uhr Mittags am 21. Januar 1914 bei der Union Tender Board, Post⸗ fach 371 in Pretoria, einzureichen. Die Preise müssen c. i. f. Hafen der Union gestellt sein. Verzeichnis und Muster der ausgeschriebenen Gegenstände sowie ein Formular der Lieferungsbedingungen beim „Reicheanzeiger
Theater und Musik.
Im Königlichen Opernhause findet morgen, Dienstag, eine Wiederholung der „Lustigen Wesber von Windsor“ statt. Fräulein Alfermann singt die Frau Fluth, Fräulein Vilmar die Frau Reich,, Fräulein Engell die Anna Reich. Die Partie des Fluth siegt Herr Fleischer vom Königlichen Theater in Hannover als Gast. Im übrigen lautet die Besetzung: Falstaff: Herr Schwegler; Reich: Herr Krasa; Fenton: Herr Sommer; Spärlich: Herr Henke; Cajus: Herr Schultz. Dirigent ist der Kapellmeister Laugs.
Im Königlichen Schauspielhause wird morgen Shake⸗ speares „König Richard II.“ gegeben. Die Hauptrollen werden von den Herren Mühlhofer, Kraußneck, Dr. Pohl, von Ledebur, Vollmer, Geisendörfer, Eggeling, Leffler, Zimmerer sowie von den Damen Ressel und Heisler gespielt. — Die Erstaufführung des romantischen Lustspiels „Graf Ehrenfried“ von Dr Otto Hinnerk ist für Donneretag, den 11. d. M., festgesetzt. Die Befsetzung des Lustspiels ist in den [E“ folgende: Graf Ehrenfried: Herr Sommerstorff; urfürst: Herr von Ledebur; Elfriede von Rosenberg: Fräulein Arnstädt; der alte Diener Georg: Herr Dr. Pohl; ein Justizrat: Herr Leffler; der Magister: Herr Vollmer; Lise: Fräulein Thimig; Mömmel: Hen Mannstädt; Ernet: Herr Zimmerer; Florian und Göppel, zwei
aganten: die Herren Werrack und Boettcher. Das Lustspiel ist von Herrn Oberregisseur Patry in Szene gesetzt. Die am Donnerstag im Deutschen Künstlertheater (Sozietät) stattfindende Erstaufführung von Einst Hardts Scherzspiel „Schirin und Gextraude“ weist folgende Besetzung auf Der Graf: Jacob Tiedtke; Gertraude: Annalise Wagner; Schirin: Jobanna Zunmermann; Burckart: Hans Mierendorff; Gottfried: Hans Manhr; Jakob: Ernst Waldow; Hussein: Bruno Ziener; Lukas: Oskar Fache rbcch Karl Zitig; Heinrich: Hans Zeise⸗Gött: Ursula:
Von Günther von]