1913 / 304 p. 9 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 27 Dec 1913 18:00:01 GMT) scan diff

während im 4. der Professor Dr. Harms⸗Kiel kurz und übersichtlich die Seeinteressen des Deutschen Reichs darlegt. Den Schluß des Taschenbuchs bildet ein Ueberblick über die Marinepolitik, Flotten⸗ pläne und Schiffsbautätigkeit der Seestaaten.

IJInnendekoration. Die gesamte Wohnungskunst in Wort und Bild. Verlagsanstalt von Alexander Koch in Darm⸗ stadt. Die bekannte Kunstzeitschrift hat ihren 24. Jahrgang abge⸗ schlossen. Da unsere Wohnungskunst fast alle Gebiete des Kunsthand⸗ werks umfaßt, so ergibt sich eine große Reichhaltigkeit des Werkes, das unsere Architekturzettschriften, die oft mehr die äußere Erscheinung der Bauwerke kultivieren, trefflich ergänzt. Infolge der gediegenen Leitung der Veröffentlichung durch den Herausgeber Hofrat Koch und der Mitarbeit unserer besten Künstler ist sie im Laufe ihres vierund⸗ zwanzigjährigen Bestehens zur führenden Zeitschrift des Gebietes ge⸗ worden; die meisten bedeutenderen Neuschöpfungen der Innenarchitektur, soweit sie wirklich künstlerische Leistungen darstellen, werden hier be⸗ kanntgegeben. Die Zeitschrift übt somit einen ungemein erziehlichen Einfluß aus auf das Publikum wie auf die Fabrikanten und trägt bei, die gesamte Produktion zu heben und gegen die ausländische voranzubringen. Charakteristisch für fast alle neueren Wohnräume ist das Zusammenstimmen des einzelnen Zimmers zu einheitlicher Wirkung durch Form und Farbe. Dieses Suchen nach einem ruhigen Gesamteindruck führt dazu, auch die kleineren Gebrauchsgegenstände gut durchzubilden und zur Wirkung heranzuziehen. Ueber allem liegt eine gewisse Wohnlichkeit die vor allem durch eine Zurückhaltung der Möbel in formaler Beziehung und durch Verwendung schön gemusterter Stoffe an Wänden, Gardinen und Polstermöbeln erreicht wird. Auch im Hotelbau merkt man das Bestreben, möglichst wohnliche Räume zu schaffen; so ist heim Hotel Continental, dessen treffliche Innenansichten wiedergegeben sind, auf die großen, über alle Maßen weitläuftigen Empfangshallen verzichtet, und nur kleinere fein durchgebildete und mit Geschick an⸗ einander gereihte Räume nehmen den Reisenden auf. Emanuel von Seidl zeigt sich beim Hause Prym⸗Stolberg als der bekannte Wohn⸗ hauskänstler, dessen Häuser gut in die Landschaft komponiert sind und außen wie innen auch durch sehr anmutige Einzelheiten erfreuen. Dee englischen Landhäuser sind trotz ihrer bewegten Form gut, sie stehen auch gut im Landschaftsbilde und verraten im Innern einen gewollten freien Anschluß an die Tradition. Es würde zu weit führen, all die wirklich guten Schöpfungen besonders aufzuführen; es seien daher nur Zörchers Land⸗ häuser in Florenz, Renners Häuser in der Nähe Berlins, die Land⸗ sitze von Lossow und Kühne, das Kaiser Friedrich⸗Bad in Wiesbaden, der Berliner Märchenbrunnen, Bühnendekorationen und Szenenbilder von Götz, sowie einige Berliner Bar⸗ und Hoteleinrichtungen erwähnt. Daß die zum Teil farbigen Bilder in durchaus tadelloser Weise aus⸗ geführt sind, ist bei dem genannten Verlage selbstverständlich. Die Ausstattung des Buches steht auf derselben Höhe wie der Inhalt; es enthält 507 Seiten und kostet 30 ℳ. Schließlich sei erwähnt, daß die „Innendekoration“ mit dem Januarheft 1914 rihen 25. Jahrgang als Jubhtläumsjahrgang eröffnet.

Das Jahrbuch der Lufte⸗Fahrzeuggesellschaft (früher Motorluftschiff.Studiengesellschaft) liegt für die Jahre 1912/13 im 6. Bande vor. (Verlag von Jultus Springer in Berlin. 6 ℳ.) Der mit 91 Textfiguren und 1 Tafel ausgestattete Band enthält außer Berichten über den Fortschritt im Bau von Luftschiffen und Flugzeugen sowie geschäftlichen Mitteilungen wieder eine Reihe wissen⸗ schaftlicher Auftätze. Ueber Funkentelegraphie schrieb der Graf Arco⸗ Berlin, über die Spannungsverteilung auf den Hüllen von Pralluft⸗ schiffen der Dr.⸗Ing. K. Heyer⸗Duüͤrkheim. Der Professor Dr. Prandtl⸗ Göttingen berichtet über die dortige Modellversuchsanstalt, der Dipl.⸗ Ing. A. Betz ⸗Göttingen über systematische Versuche an Luftschrauben⸗ modellen. Der Professor Dr. von Parseval hat einen Aufsatz über die Beanspruchung von Ballonhüllen unstarrer Luftschiffe beigesteuert, während H. Rotzoll⸗Bitterfeld über den Nebelhorndiegst der Luft⸗ fahrzeuggesellschaft berichtet. Den Schluß des Jahrbuchs bildet eine mit vielen Abbildungen versehene Beschreibung der Bitterfelder Werft der genannten Gesellschaft.

Im selben Verlag ist auch ein Luftfahrt⸗Abreißkalender für 1914, bearbeitet von dem Rittmeister a. D. von Frankenberg und Ludwigsdorf, Direktor des Kaiserlichen Aero⸗Klubs in Berlin, erschienen (2 ℳ). Der mit 122 Bildern geschmückte Kalender enthält interessante Angaben über bemerkenswerte aviatische Ereignisse, Be⸗ stimmungen, Verordnungen, Technik, Literatur u. a. m. aus dem Gesamtgebsete der Luftfahrt. Der Reinertrag aus seinem Verkauf ließt den Wohlfahrtseinrichtungen des deutschen Luftfahrer⸗Verbandes füur Flieger und Luftschiffer sowie deren Witwen und Hinter⸗ bliebenen zu.

Wohlfahrtspflege.

Der gegenwärtige Stand der Arbeitslosenversicherung im In⸗ und Ausland

wird vom Kaserlichen Statistischen Amt, Abteilung für Arbeiter⸗ statistik, in einer Sonderbeilage zum Dezemberheft des „Reichsarbeits⸗ blatts“ in vergleichenden tabellarischen Uebersichten dargestellt, für die als Unterlagen die der Genter Hauptversammlung der Internatio⸗ nalen Vereinigung zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit im Sep⸗ tember 1913 erstatteten Berichte über die Fortschritte auf dem Gebiete der Arbeitslose versicherung sowie amtliche Veröffentlichungen gedient haben. Berücksichtigt sind lediglich die Veranstaltungen der öffent⸗ lichen Körperschaften (Staaten, Provinzen, Gemeinden), nicht jedoch die Selbsthilfeeinrichtungen der Arbeiter und ebensowenig die Einrichtungen der Arbeitgeber sowie der gemeinnützigen Stiftungen und Vereine ohne öffentliche Unterstützung. Nicht aufgenommen sind ferner diejenigen Städte, welche reine Arbeitslosenunterstützung gewähren, die sich von Armenunter⸗ stützung nur dadurch unterscheldet, daß sie eine besondere Regelung erfahren hat und nach Ortsstatut nicht als Armenunterstützung an⸗ gesehen werden soll. In den tabellarischen Uebersichten werden überall neben den wichtigsten Bestimmungen für die Versicherung die Haupt⸗ ergebnisse des letzten Berichtsjahres wiedergegeben, da erst sie die tat⸗ sächliche Bedeutung der Einrichtung erkennen lassen. Die Systeme der Arbeitslosenversicherung durch öffentliche Körperschaften, die bisher Anwendung gefunden haren, sind wenn man den Begriff „Ver⸗ sicherung“ hierbei im weitesten Sinne faßt die folgenden:

I. Das System der Zuschüsse öͤffentlicher Körper⸗ schaften zu den Arbeitslosenunterstützungen der Gewerk⸗ schaften, nach dem Orte seiner erstmaligen Einführung meist das „Genter System“ genannt. Dieses System hat von allen bisher die stärkste Verbreitung gefunden. Dabei ist von Bedeutung, ob die Zuschüsse der Autonomie der Gemeinden oder anderen öffentlichen Körperschaften überlassen sind, ob auch Staatszuschüsse gegeben werden und ob diese auf dem Etat beruhen oder gesetzlich geregelt sind.

Rein Sache der Gemeinde⸗ (oder Provinz⸗) Autonomie ist das Zuschußsystem in Deutschland, in Belgien, wo es am längnen und besonders stark entwickelt ist, in Holland, in Frank⸗ reich, wo neben einer Anzahl von Gemeinden und Departements auch der Staat einen Betrag von 100 000 Fr. in seinen Haushalis⸗ plan einsetzt, der aber bisher nie verbraucht worden ist, da die geringe Bedeutung des gewerkschaftlichen Unterstützungswesens in diesem Lande durch das Zuschußsystem bisher nicht beeinflußt zu sein scheint, ferner in Luxem burg und in einigen schweizerischen Kantonen mit Kantonalzuschüssen.

Eine gesetzliche Regelung für das ganze Land ist in Norwegen, in Dänemark, in Großbritannien (dort neben der für einige Gewerbe eingerichteten Zwangsversicherung, s. unten) und, wenn man auch die schweizerischen Kantone hier berücksichtigt, im Kanton Genf und im Kanton Basel⸗Stadt (neben der Einrichtung einer freiwilligen Arbeitslosenversicherungskasse) getroffen. Bemerkens⸗ wert ist, daß in den erstgenannten Ländern Hand in Hand mit der Arbeitslosenversicherung auch das Arbeitsnachweiswesen gesetzlich ge⸗ regelt worden ist (vgl. das norwegische Gesetz vom 12. Juni 1906, das englische vom 20 September 1909, das dänische vom 29. April 1913 und den internationalen Bericht zur Genter Konferenz im Sep⸗ tember 1913, abgedruckt im „Reichsarbeitsblatt“ 1913 S. 761 ff.).

& 1

Die Erfolge des Genter Systems müssen im allgemeinen als gering bezeichnet werden. Eine ausreichende Erfüllung seines eigent⸗

lichen Zweckes, „Erziehung zur Selbsthilfe“, läßt sich fast nirgends

nachweisen, weder in dem Sinne, daß infolge der Zuschüsse ein ver⸗ mehrter Beitritt zu den Gewerkschaften erfolgt wäre, noch in dem, daß daraufhin die Gewerkschaften die Arbeitslosenunter⸗ stützung eingeführt oder ausgebaut hätten. Nur der Erfolg ist eingetreten, daß die den arbeitslosen Gewerkschaftsmitgliedern gewährten Arbeitslosenunterstützungen erhöht worden sind. In⸗ dessen ist dies ein verhältnismäͤßig kleiner Teil der Arbeitslosen über⸗ haupt, selbst da, wo, wie in Dänemark, schon vor Einführung des Zuschußsystems die Organisierung der Arbeiterschaft weit vorgeschritten war. Von den Ländern und Städten, in denen das Genter System allein besteht, hat Dänemark noch die verhältnismäßig größten Er⸗ folge aufzuweisen; denn dort fallen etwa 60 v. H. der Versicherungs⸗ fähigen darunter, und die Staats⸗ und Gemeindezuschüsse betragen 1,2 Million Kronen. In Großbritannien, wo außerdem für einige Gewerbe eine Zwangsversicherung eingeführt ist, werden Staats⸗ zuschüsse nach dem Genter System im Gesamtbetrage von 70 000 Pfd. Sterl. für etwa 600 000 Organisierte verbraucht. Auch in Belgien, dem Mutterlande des Genter Systems, sind es ver⸗ hältnismäßig wenige Arbeiter, denen es zugute kommt. In Deutschland ist zwar der Organisationsgedanke sehr viel mehr vorgedrungen als in Belaten oder Frankreich und die Arbeitslosenunterstützung bet den Verbänden sehr viel besser ent⸗ wickelt als in jenen Ländern (vgl. 8. Sonderheft zum „Reichsarbeits⸗ blatt“). Dennoch kann irgendein Einfluß auf Stärke der Organisation

und Ausbau der Arbeitslosenunterstützung in den Städten, die das

Genter System eingeführt haben, bisber nicht festgestellt werden. Es ist auch nicht zu verkennen, daß die Vorbedingungen für eine solche Wirksamkeit in Deutschland viel ungünstiger sind als in den genannten Ländern. Denn während in diesen die Gewerkschaften sich vorwiegend örtlich organistert haben, sind sie in Deutschland durchweg stark zentralisiert, und auch ihr Unterstützungswesen ist in der Hauptsache einheitlich für das Reich geregelt.

Die geringen finanziellen Aufwendungen, die nach den eingangs erwähnten Uebersichten das Genter System zur Folge hat für 9 deutsche Städte, von denen Angaben mindestens uüber die jährlichen Bewilligungen vorliegen, ergibt sich eine Jahresleistung von nur wenig über 40 000 —, haben zwar seine Verbreitung sehr gefördert, er⸗ geben aber zugleich seine geringe Bedeutung für die Bekämpfung der Folgen der Acbeitslosigkeit. Daher sind denn auch eifrige Befür⸗ worter des Genter Systems zu der Ansicht gelangt, daß die Ein⸗ Ge 1 eines teilweisen Versicherungszwangs anzu⸗ treben sel.

Mit den Zuschüssen an die Gewerkschaften sind vielfach, so schon in Gent, Zuschüsse an Sparer oder Sparvereinigungen verbunden, die aber überall fast ganz versagt haben. Von der Verbindung mit frei⸗ willigen Arbeitslosenkassen ist noch zu sprechen. b 1

II. Das System der staatlichen oder gemeindlichen freiwilligen Arbeitslosenkassen. Die bekanntesten Kassen dieser Art sind die der Stadt Bern, des Kantons Basel⸗ Stadt und der Stadt Cöln (in der früheren Form freie Vereinseinrichtung mit erheblichem städtischen Zuschuß). Neuerdings haben in Anlehnung an die von der bayerischen Regierung aus⸗ gearbeiteten Mustersatzungen die bayerische Stadt Kaisers⸗ lautern und die württembergische Stadt Schwäbisch Gmünd mit dem Zuschußsystem die Einrichtung freiwilliger Arbeitslosen⸗ versicherungskassen verbunden, über die aber Erfahrungen noch nicht vorliegen.

Im allgemeinen leiden die auf Freiwilligkeit beruhenden Arbeits⸗ losenversicherungskassen daran, daß sich ihnen nur verhältnismäßig wenige Arbeiter und fast nur solche zuwenden, für welche die Gefahr der Arbeitslosigkeit besonders groß oder die Arbeitslosigkeit eine regel⸗ mäßig wiederk hrende Erscheinung ist, insbesondere Bauarbeiter. Die meisten freiwilligen Versicherten hatte in ihrer früheren Gestalt die Cölner Kasse a fzuweisen; in ihrer neuen Gessalt mit Erhöhung der Beiträge hat sie bisher nur wenigae solche Versicherten erlangen können.

Bessere Erfolge weist die Cölner Kasse in ihrem neuen Zweige, der Rückversicherung der Gewerkschaften, auf, die zwar mit dem Genter System verwandt ist, sich aber von ihm durch die Ein⸗ führung des Grundsatzes von Leistung und Gegenleistung unterscheidet. Auch unter dem Uesichtsvuntte der Körderung der Selbsthilfe hat Cöln bessere Erfolge erzielt als andere Städte mit dem Genter System. Denn es gelang, vier Gewerkschaften zur Einführung der Arbeitslosenunterstützung auf Grund der Rückversicherung zu gewinnen. Die Bauarbeiterverbände allerdings, auf die man in erster Linie ge⸗ rechnet hatte, haben bisher die G abgelehnt, die freigewerk⸗ schaftlichen mit der Begründung, daß sie Kampf⸗, nicht Unterstützungs⸗ vereine seien, die christlichen, weil ein Bedürfnis für sie nicht vorliege. Im ganzen wendet die Stadt Cöln für die freiwillige Versicherungs⸗ kasse 60 000 auf. 1

III. Das System der Zwangsversicherung. Abgeseben von dem mißlungenen und schnell wieder aufgegebenen Versuch in der Stadt St. Gallen vom Jahre 1894, hat es eine Zwangsversicherung für sämtliche Arbeiter bisher nicht gegeben, ebensowenig eine solche für einzelne Gewerbe bis zu dem englischen Versicherungsgesetze von 1911. Die Wirksamkeit dieses Gesetzes, das in der Zwangs⸗ versicherung etwa 2 ½ Millionen Arbeiter mit einem Staatszuschusse von 600 000 Pfund Sterl. umfaßt, ist bisher noch so kurz, urd sein Inkrafttreten ist in eine Zeit so günstigen Geschäftsganges ge⸗ fallen, daß ein endgültiges Urteil darüber noch nicht gefällt werden kann, wie dies auch die Versammlung der Internatlonalen Vereinigung zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit in Gent, in Uebereinstimmung mit dem Berichte der englischen Sektion, anerkannt hat. Der Plan für eine Zwangsversicherung der Arbeiter der Uhrenindustrie im schweizerischen Kanton Neuenburg befindet sich noch im Stande der ersten Vorbereitungen. 1

Statistik und Volkswirtschaft.

Das Dezemberheft des „Reichsarbeitsblatts“ enthält außer der kurzen Uebersicht über die Lage des Arbeitsmarkts in Deutschland im Monat November nebst bildlichen Darstellungen und ausführlichen Unterlogen sowie den Ergebnissen der Statistek der Bergarbeiter⸗ löhne für das III. Vierteljahr 1913 Auffätze über die neuere Strelk⸗ bewegung in Rußland, über die Heilfürsorge der Landesversicherungs⸗ anstalten, über Alter und Beruf der in der Invalidenversicherung wegen Tuberkulose Behandelten, eine Uebersicht der Literatur über die Lohnstatistik in Deutschland seit 1912 usw. Eine Sonderbeilage behandelt die Arbeitslosenversicherung im In⸗ und Ausland.

Zur Arbeiterbewegung. 8 Die Pariser Fleischergesellen nehmen, wie „W. T. B. meldet, die Arbeit wieder auf, da ihnen ein Teil ihrer Forderungen bewilligt worden ist. (Vgl. Nr. 302 d. Bl.) „Der Ausstand der Bäcker in Belgrad ist, wie „W. T. B.“ erfährt, beendet. Zwischen der Gemeinde und den Bäckern wurde ein Einvernehmen über die Brotpreise erzielt. (Vgl. Nr. 295 d. Bl.)

Tierkrankheiten maßregeln. 38 Türkei. 6 Der internationale Gesundheitsrat in Konstantinopel hat für die Herkünfte von Trapezunt und von Smyrna eine ärztliche

Untersuchung hei der Ankunft im ersten türkischen Hafen, wo sich ein Sanitätsarzt befindet, verfügt.

Griechenland.

Nach einer Mitteilung der griechischen Regierung vom 30. No⸗ vember (a. St.) ist die ärztliche Untersuchung gegen die Herkünfte von Smyrna, Tschesmé (Kleinasien) und von

Gesundheitswes und Absperrungs⸗

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dem Küstenstrich zwischen Phokäa und Scala Nova (Klein⸗ asien) wieder aufgehoben worden. (Vgl. Reichsanzeiger vo 5. und 12. v. M., Nr. 262 und 268.) 11“

Verkehrswesen.

Vom 1. Januar 1914 ab wird die Gebühr für Post⸗ anweisungen nach Costa Rica auf 20 für je 40 ermäßigt.

Die Vereinigten Elbschiffahrts⸗Gesellschaften geben,

nach einer Meldung des „W. T. B.“, bekannt, daß in ihrem Eil⸗

verkehr die Expeditionen der vorgeschrittenen Jahreszeit und des ver⸗ ringerten Güterangebots wegen fortan nicht mehr regelmäßig, sondern nur nach Bedarf stattfinden.

8 G

Verdingungen.

(Die näheren Angaben über Verdingungen, die beim „Reichs⸗ und Staatsanzeiger“ ausliegen, können in den Wochentagen in dessen Expedition während der Dienststunden von 9—3 Uhr eingesehen werden.)

Niederlande.

12. Januar 1914, Uhr: Hollandsche vzeren Spoorweg Maatschappy (holländische Eisenbahn⸗Gesellschaft), auf der Zentral⸗ personenstatton in Amsterdam in dem neben dem Wartesaal III. Klasse (Eingang Vestibüle) gelegenen Raume: Besteck Nr. 1236: Anfertigung und Aufstellung des Oberbaues für drei eiserne Brücken für eingleisige Cenba en für die östliche Verlängerung der Spaarne⸗Ueberbrückung in der Nähe des Kilometer⸗ steines 16,200 der Eisenbahnstrecke Amsterdam Rotterdam. Besteck Nr. 1237: Abänderung des östlichen Landbrückenpfeilers (Landhoofd) der Spaarne⸗Ueberbrückung und Bau eines neuen Land⸗ brückenpfeilers in der Nähe des Kilometersteins 16,200 der Eisenbahn⸗ strecke Amsterdam —Rotterdam.

Schätzung 34 500 Gulden. Die Bestecke sind mit Zeichnungen für je 1,50 Gulden, ohne Zeichnungen für je 1 Gulden im Zentral⸗ verwaltungsgebäude der Gesellschaft, Droogbaf in Amsterdam, Ab⸗ teilung Dienst van Weg en Werken, Zimmer 150, oder auf Franko⸗ anfragen gegen Einsendung des obigen Betrages durch Postanweisung erhältlich. (Briefmarken werden nicht in Zahlung genommen und Anträgen ohne Postanweisung wird nicht stattgegeben.)

Die Besichtigung erfolgt wie im Besteck angegeben.

Belgien.

(Lastenhefte können, wenn nichts anderes vermerkt, vom Bureau des adjudications in Brüssel, Rue des Augustins 15, bezogen werden.)

31. Dezember 1913, 11 Uhr. Société nationale des chemins de fer vicinaux in Brüssel, Rue de la Science 14: Lieferung von Bronzedraht und von Bügeln für Oberleitungen für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 1914. Eingeschriebene Angebote zum 30. Dezember an den Generaldirektor. Lastenheft zum Preise von 1 Fr. von der Gesellschaft zu beziehen.

5. Januar 1914, 3 Uhr. Hospices civils in Ixelles bei Brüssel, Chaussée de Boendael 92: Lieferung eines Automobilkranken⸗ wagens. Lastenheft zum Preise von 2 Fr. vom Seerétariat communal zu beziehen. Eingeschriebene Angebote zum 2. Januar. 7. Januat 1914, 11 Uhr. Salle de la Madeleine in Brüssel: Lieferung und Verlegung von Telephonkabeln nebst Zubehör in Lüttich und Umgebung. Speziallastenheft Nr. 216. Eingeschriebene Angebote zum 3. Januar.

Montag, 30. März 1914, 11 Uhr. Provinzialregierung in Ant⸗ werpen: Erbauung einer Seeschleuse nebst Zugangskanal zur Schelde im Kruisschans. Sicherheitsleistung 500 000 Fr. Lastenheft 2,10 Fr.; Pläne mit Maßtabelle 63,30 Fr., zu beziehen durch das Musée Commercial, 15 Rue des Augustins, Brüssel. Eingeschriebene Angebote bis spätestens 26. März 1914.

Theater und Musik.

Theater in der Königgrätzer Straße.

Die Aufführung von Shakespeares Trogödie „König Richard III.“ im Theater in der Königgrätzer Straße war von einem starken Erfolge begleitet. Das Verdienst dafür gebührt in e’ster Linie Paul Wegener, der in der Titelrolle seine künstlerische Vollnatur offenbarte. Die realistische Färbung, die er zeit⸗ weise dem Charakterbilde des großzügigen Bösewichts i den Szenen beimischte, in denen er sich leutselig gibt, trübte freilich zuweilen die Einheitlichkeit der Gestalt; die ge⸗ schmeidige Zunge des Heuchlers löschte hier das Bezwingende diefer Natur aus, das Freund und Feind in seinen Bann schlägt. Wenn aber das Königebewußtsein erwachte, fühlte man, daß hier ein gewaltiger Wille trotz des gebrechlichen, häßlichen Körpers alles unter die Füße zwang; es war eine Gesamtleistung großen Stils, die Paul Wegener bot. Der Glanzpunkt des Abends war das Liebes⸗ werben um Anna an der Bahre ihres Gatten. Irene Triesch als Anna und Paul Wegener als Gloster ließen in dieser Szene alle Kräfte ihres Geistes und ihres künstlerischen Könnens spielen. Auch dem Redekampf zwischen König Richard und dem Herzog von Buckingham, als dieser den Lohn für seine blutige Hilfe fordert, wurde eine glänzende Wiedergabe zuteil; die Steigerung in dem drohenden Fordern und dem hochmütigen Ver⸗ sagen war voll dramatischer Kraft; Paul Wegener fand hier in Friedrich Zelnik als Herzog von Buckingham einen würdigen Gegen⸗ spieler. Die Szene im Lager vor der Schlacht ergriff und erschütterte zugleich. Paul Wegener malte alle Schrecken des Gewissens mit er⸗ schauernder Natürlichkeit, und die Regie Rudolf Bernauers half⸗ diesen Eindruck noch vertiefen; das nächtliche Lager, das verhallende Rufen der Wachen in der Ferne, das Seufzen und Klagen des Windes, der blutige Reigen der Spukgestalten um Köntg Richards Lager riefen eine unheilkündende Stimmung hervor. Die Kampf⸗ szenen zum Schluß wurden mit großer Lebendigkeit durchgeführt. Die Aufmerksamkeit der Zuschauer erschlaffte während des ganzen Abends nicht ein einziges Mal, obwobl die Darstellung mehr als vier Stunden währte, und das ist der beste Beweis für den großen Eindruck, der von dieser Aufführung ausging. Der Beifall galt zumeist dem Darsteller der Titelrolle, der immer wieder hervorgerufen wurde.

Theater am Nollendorfplatz. Auch das Nollendorfplatztheater brachte eine Weihnachtsneulzeit;

„Freddy und Teddy“ heißt die Operette, die dort ihre Ert⸗

aufführung fand. Der Text ist nach dem Englischen des Melbourne von C. Lindau und H. Neidhart verfaßt, die Mus dazu von Digby La Touche. Den Inhalt der Handlung anzugeben, erübrigt sich. Ihre verschlungenen Fäden konnten die Verfasser selbst nicht mehr entwirren, und wo sie nicht mehr Rat wußtena, schoben sie einen Tanz ein. Die Musik weist besondere Eigenart auch nicht auf, nur ein einschmeichelnder Walzer fand viel Beifall und dürfte bald⸗ populär werden. Der Erfolg der Operette ist im wesentlichen der flotten durchweg guten Aufführung zuzuschreibe. Voran sei Max Pallenberg genannt, der durch seine Drolligkeit und eigenartige Komik die Zuschauer unterhielt, und neben ihm Joseph Vitora, der über eine angenehme Stimme verfügt, Dingen vortrefflich tanzt. Ihnen reihten sich alle anderen Mit⸗ wirkenden würdig an, Grete Freund, Else Berna, ebenso Behrens⸗Linke san en und tanzten anmutig, Walter Henry Berber, ans Lüpschütz, Joseph Commer und Hans⸗ Wallner waren die tüchtigen Vertreter der anderen Rollen. Der Kapellmeister Schwarz hatte das Werk mustkalisch vortrefflich vor⸗ bercitet und waltete mit Schwung seines Amtes. Die ganz ausge⸗ zeichnet von dem Londoner Tanzmeister Espinosa einstudierten Tärze übten eine zündende Wirkung aus; auch sah man sehr reizvolle Buühnenbilder. 116“ 11“

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(§8 356,

gewandt spielt und vor allen

Mary Formes 8

Untersuchungsfachen. Perlosung ꝛc. von Wertpapieren.

Gommanditg 7 418 89 5. Kom!

Bote, Verlust⸗ und Fundsachen, Zustellungen u. dergl. erkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.

esellschaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften.

Offentlicher Anzeiger. Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile 30 ₰.

Bankausweise. 8

. Verschiedene Be

Erwerbs⸗ und Wirtsch .. „Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten.

6. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. (

kanntmachungen.

LL“

)) Untersuchungssachen.

[88398]

Die diesseits unter dem 1. Mai 1906 „Aen Akten J III B. 1553. 98 gegen 88 Arbeiter Karl Ludwig Knoch wegen schweren Diebstabls erlassene Steckbrief⸗ aneuerung wird zurückgenommen. Berlin, den 18. Dezember 1913.

Der Erste Staatsanwalt am Landgericht I.

68940] Fahnenfluchtserklärung.

an der Untersuchungssache gegen den

Muten Schneidergesellen Friedrich hinrich aus dem Landwehrbezirk V Ferlin, geb. am 21. 5. 1891 zu Kukowen, reis Oletzko, wegen Fahnenflucht, wird auf Grund der §§ 69 ff. des Militärstraf⸗ gesetzbuchs sowie der §§ 356. 360 der Militärstrafgerichtsordnung der Beschuldigte für fahnenfluͤchtig erklärt.

Berlin, den 23. Dezember 1913. Gericht der Landwehrinspektion. [88341] Fahnenfluchtserklärung

und Beschlagnahmeverfügung.

In der Untersuchungssache gegen den Rekruten Rudolf Brock aus dem Land⸗ vnehrbezirk Hohensalza, wegen Fahnenflucht, wird auf Grund der §§ 69 ff. des Militär⸗ Frafgesetzbnchs sowie der §§ 356, 360 der Militärstrafgerichtsordnung der Beschul⸗ digte hierdurch für fahnenflüchtig erklärt und sein im Deutschen Reiche befindliches Vermögen mit Beschlag belegt. Bromberg, den 23. Dezember 1913. Gericht der 4. Division. 8

88 Untersuchungssache gegen den Musketier Josef Franz Friedrichs, 1. Komp. Inf.⸗Regts. Nr. 159, wegen Fahnenflucht, wird auf Grund der §§ 69 ff. des Militärstrafgesetzbuchs sowie der §§ 356, 360 der Militärstrafgerichtsordnung 88- chuldigte hierdurch für fahnenflüchtig erklärt.

Düsseldorf, den 23. 12. 1913.

Königliches Gericht der 14. Division.

85 der Untersuchungssache gegen den zur Disposition der Ersatzbehörden entl. Kanonier Franz Reschke aus dem Landw.⸗Bez. Elberfeld, wegen Fahnen⸗ sucht, wird auf Grund der §§ 69 ff. des Mltärstrafgesetzbuchs sowie der §§ 356, Mch der Millitärstrafgerichtsordnung der sscte hierdurch für fahnenflüchtig erklärt.

Düsseldorf, den 23. 12. 1913. Königliches Gericht der 14. Division.

[88398] Fahnenfluchtserklärung. In der Untersuchungssache gegen den Unteroffizier Gratian Romuald Beusch der 9. Komp. Inf.⸗Regts. Nr. 135, ge⸗ boren 13. 12. 1891 zu Otoezno, wegen Fahnenflucht, wird auf Grund der §§ 69 ff. des Milttärstrafgesetzbuchs sowie der 360 der Millitärstrafgerichts⸗ ordnung der Beschuldigte hierdurch für fahnenflüchtig erklärt. Met, den 22. 12. 1913.

Gericht der 33. Division. 8

K. Staatsanwnltschaft Stuttgart. Vermögensbeschlagnahme.

Durch Beschluß der Strafkammer II des K. Landgerichts Stuttgart vom 15. Dezember 1913 ist das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen folgender ab⸗ wesender Wehrpflichtigen:

1) Gustav Albert Bailer, geboren 17. November 1893 in Unterurbach, O⸗ Amt Schorndorf, Bäcker;

2) Jobannes Arnolf Vallmann, gboren 22. März 1888 in Stuttgart, wotheker;

3) Richard Heitzmaun, geboren 31. Ok⸗ tober 1890 in Stuttgart, Kellner;

4) Max Hunger, geboren 29. Januar 1889 in Flöha i. Sa., Leichtmatrose.

5) Hermann August Meile, geboren 1. September 1891 in Markgröningen, Flaschner; 1

6) Leonhard Ohrle, geboren 25. April 1890 in Laufen a. E., Schreinergeselle;

7) Wilhelm Ottenheimer, geboren 8 Januar 1891 in Ludwigsburg, Kauf⸗ nann;

8) Wilhelm Johann Georg Schrof. geboren 25. Februar 1889 in Obermühle, Gde. Oberrot, O.⸗Amt Gaildorf, Friseur; 99) Adolf Richard Strobel, geboren KecDetember 1891 in Stuttgart⸗Wangen,

gegen welche das Hauptverfahren wegen Verletzung der Wehrpflicht eröffnet ist, gemäß § 140 Abs. 3 Str.⸗G.⸗B. und § 326 und 480 Str.⸗P.⸗O. je bis zum Be⸗ trage von 800 mit Veschlag belegt worden.

Den 20. Dezember 1913.

Staatsanwalt Rieger.

[88395 9] Beschlufß 8 Die Fahnenfluchtserklärung vom 7. Fe⸗ Wer 1913 gegen den Rekruten Hugo zittemöller aus dem Landw.⸗Bezirk hüsseldorf wird aufgehoben.

Züsseldorf. den 23. 12. 1913.

2) Aufgebote, Verlust⸗ u. Fundsachen, Zustellungen

8

Emder.

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[88288] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das in Charlottenburg, Huttenstraße 25, belegene, im Grundbuche von der Stadt Charlottenburg (Berlin) Band 10 Blatt Nr. 245 zur Zeit der Eintragung des Ver⸗ steigerungsvermerks auf den Namen des Kaufmanns Louis Goldmann zu Berlin⸗ Schöneberg, Grunewaldstraße 70, einge⸗ tragene Grundstück, bestehend aus: a. Vorder⸗ wohnhaus mit linkem Seitenflügel, Garten⸗ haus und Hofraum, b. Fabrikgebäude, am 5. März 1914, Vormittags 11 Uhr, durch das unterzeichnete Gericht an der Gerichtsstelle Neue Friedrichstr. 13—14, III. Stockwerk, Zimmer Nr. 113 115, ver⸗ steigert werden. Das 12 à 27 qm große Grundstück, Parzelle 1938/31 2c. des Karten⸗ blatts 11 der Gemarkung Charlottenburg, hat in der Grundsteuermutterrolle den Artikel Nr. 5611, in der Gebäudesteuerrolle die Nummer 5508 und ist bei einem jähr⸗ lichen Nutzungswert von 18 730 zu 624 jährlicher Gebäudesteuer veranlagt. Der Versteigerungsvermerk ist am 27. No⸗ vember 1913 in das Grundbuch ein⸗ getragen. 87. K. 189. 13.

Berlin, den 10. Dezember 1913. Königliches B Berlin⸗Mitte.

[88289] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das in Berlin, Boyenstraße 14, belegene, im Grundbuche vom Oranienburgertor⸗ bezirk Band 12 Blatt Nr. 356 zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks auf den Namen der Dorothea Felix, Grund⸗ stücksgesellschaft, G. m. b. H. zu Berlin eingetragene Grundstück, bestehend aus a. Vorderwohnhaus mit linkem Seiten⸗ flügel, Quergebäude und Hof, b. 2. Wohn⸗ haus quer, c. 3. Querwohngebäude mit Vorflügel links und rechts, am 12. März 1914, Vormittags 11 Uhr, durch das unterzeichnete Gericht, an der Gerichts⸗ stelle, Neue Friedrichstr. 13/14, III. Stock⸗ werk, Zimmer Nr. 113 115, versteigert werden. Das 11 a große Grundstück, Parzelle 464/199 des Kartenblatts 17 der Gemarkung Berlin, hat in der Grund⸗ steuermutterrolle den Artikel Nr. 345, in der Gebäudesteuerrolle die Nummer 345 und ist bei einem jährlichen Nutzungswert von 15 940 zu 612 jährlicher Ge⸗ bäudesteuer veranlagt. Der Versteigerungs⸗ vermerk ist am 5 Dezember 1913 in das Grundbuch eingetragen. 87. K. 196. 13.

Berlin, den 18. Dezember 1913.

Königliches Berlin⸗Mitte.

1. 87.

[80721] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das in Hermsdorf Band 17 Blatt Nr. 506 zur Zeit der Eintragung des Versteige⸗ rungsvermerks auf den Namen des Maurers Johann Obst in Hermsdorf eingetragene Grundstück am 2. Februar 1914, Vormittags 10 Uhr, durch das unter⸗ zeichnete Gericht, an der Gerichtsstelle, Brunnenplatz, Zimmer Nr. 30, 1 Treppe, versteigert werden. Das in Hermsdorf, Neptunstraße 64, belegene Grundstück ent⸗ hält: a. Wohnhaus mit Hofraum und Hauwsgarten, b. Stall mit Waschküche und Abort, und umfaßt das 6 a 55 qm große Trennstück Kartenblatt 1 Parzelle 1188/107. Es ist in der Grundsteuermutterrolle des Gemeindebezirks Hermsdorf unter Artikel Nr. 282 und in der Gebäudesteuerrolle unter Nr. 255 mit einem jährlichen Nutzungswvert von 1288 eingetragen. Der Versteigerungsvermerk ist am 15 No⸗ vember 1913 in das Grundbuch eingetragen.

Berlin, den 25. November 1913. Königliches Amtsgericht Berlin⸗Wedding.

Abteilung 6.

[80720] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das in Hermsdorf belegene, im Grund⸗ buche von Hermwsvorf Band 38 Blatt Nr. 1147 zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks auf den Namen der Witwe Ida Bolle, geb. Beyer, verwitwet gewesene Conrad, in Berlin eingetragene Grundstück am 2. Februar 1914, Vor⸗ mittags 10 ½ Uhr, durch das unter⸗ zeichnete Gericht, an der Gerichtsstelle, Brunnenplatz, Zimmer Nr. 30, I1 Treppe, versteigert werden. Das in Hermsdorf, Kaiserstraße 23, belegene Grundstück ent⸗ hält: a. Wohnhaus mit Hofraum, b. Hinter⸗ gebäude mit Veranda, und umfaßt das 10 a 40 qm große Trennstück Karten⸗ blatt 1 Parzelle 4379/194 ꝛc. Es ist in der Grundsteuermutterrolle des Gemeinde⸗ bezirks Hermsdorf unter Artikel Nr. 1141 und in der Gebäudesteuerrolle unter Nr. 659 mit einem jährlichen Nutzungswert von 2950 verzeichnet. Der Versteigerungs⸗ vermerk ist am 17. November 1913 in das Grundbuch eingetragen.

Berlin, den 26. November 1913. Königliches Amtsgericht Berlin⸗Wedding.

Abteilung 6.

[81477] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das in Berlin belegene, im Grundbuche von Berlin (Wedding) Band 113 Blatt Nr. 2626 zur Zeit der Eintragung des

königliches Gericht der 14. Division.

Versteigerungsvermerks auf den Namen des Bankiers Adolph Lindner in Berlin eingetragene Grundstück am 6. Februar 1914, Vormittags 10 Uhr, durch das unterzeichnete Gericht an der Ge⸗ richtsstelle —, Berlin N. 20, Brunnen⸗ platz, Zimmer Nr. 30, I Treppe, ver⸗ steigert werden. Das in Berlin, Kame⸗ runerstraße, belegene Grundstück, ein Acker und Garten, umfaßt die zusammen 8 a 01 qm großen Trennstücke Kartenblatt 20 Parzelle 331/45 ꝛc. und 332/50 ꝛc. und ist in der Grundsteuermutterrolle des Stadt⸗ gemeindebezirks Berlin unter Artikel Nr. 4123 mit 0,76 Taler Reinertrag ein⸗ getragen. In der Gebäudesteuerrolle ist es mit einem Bestande nicht nachgewiesen. Der Versteigerungsvermerk ist am 24. Mai 1913 in das Grundbuch eingetragen. Berlin, den 28. November 1913. Königliches Amtsgericht Berlin⸗Wedding. Abteilung 7.

[81478] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das in Berlin belegene, im Grundbuche von Berlin (Wedding) Band 120 Blatt Nr. 2791 zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks auf den Namen des Putzmeisters Hermann Steffen in Wilmersdorf eingetragene Grundstück am 29. Januar 1914, Vormittags 10 Uhr, durch das unterzeichnete Gericht, an der Gerichtsstelle, Berlin N. 20, Brun⸗ nenplatz, Zimmer Nr. 32 I, versteigert werden. Das Grundstück liegt in Berlin, Turinerstraße 8. Es ist ein Acker 10 a 49 qm groß. Kartenblatt 22 Parzelle Nr. 2234/111 ꝛc. Eingetragen ist es mit 1,19 Talern Reinertrag unter Artikel Nr. 6365 der Grundsteuermutterrolle des Stadtgemeindebezirks Berlin. Der Ver⸗ steigerungsvermerk ist am 11. Juni 1913 in das Grundbuch eingetragen.

Berlin, den 29. November 1913. Königliches Amtsgericht Berlin⸗Wedding Abteilung 7.

[87459] Aufgebot.

Die Witwe A. Blin in Lille (Frank⸗ reich), vertreten durch die Rechtsanwälte Wentzel und Schüttel in Berlin, Behren⸗ straße 37/739, hat das Aufgebot der an⸗ geblich verbrannten Prioritätsstammaktte Nr. 6684 über hundert Taler Preußisch Kurant der Schlesischen Aktiengesellschaft für Bergbau und Zinkhüttenbetrieb in Lipine beantragt. Der Inhaber der Aktie wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 1. Juli 1914, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte in den Mietsräumen Parallelstraße Nr. 1, Zimmer Nr. 3, anberaumten Aufgebots⸗ termine seine Rechte anzumelden und die Aktie vorzulegen, widrigenfalls deren Kraft⸗ loserklärung erfolgen wird. 12. F. 13./13. Amtsgericht Beuthen O. S., den 15. De⸗

zember 1913.

Alufgebot. 8 sgericht Hamburg hat heu folgendes Aufgebot erlassen: Die Rheinische Creditbank A. G. Filtale Straßburg, ver⸗ treten durch die Rechtsanwälte Justizrat Lange und Korsch, Straßburg i. E., Am Roseneck 1, hat das Aufgebot beantragt zur Kraftloserklärung des 4 % Hypotheken pfandbriefes der Hypothekenbank in Ham⸗ burg Ser. 430 Lit. F Nr. 20911 über 100 ℳ. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, seine Rechte bei der Gerichts⸗ schreiberei des hiesigen Amtsgerichts, Zivil⸗ justizgebäude, Sievekingplatz, Erdgeschoß, Mittelbau, Zimmer Nr. 165, spätestens aber in dem auf Freitag, den 9. Ok⸗ tober 1914, Vormittags 11 ½ Uhr, anberaumten Aufgebotstermin, daselbst, Hinterflügel, Erdgeschoß, Zimmer Nr. 161, anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Hamburg, den 11. Oktober 1913.

Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

[68554) Zahlungssperre.

Auf Antrag des Kaufmanns Rudolf Fritz aus Malchin wird der Preußischen Central⸗Boden⸗Credit⸗Aktiengesellschaft zu Berlin, gemäß §§ 1019, 1020 Zivil⸗ prozeßordnung, verboten, an den Inhaber der 4 % isen Kommunalobligationen der Preußischen Central⸗Boden⸗Credit⸗Aktien⸗ gesellschaft zu Berlin vom Jahre 1908

Serie I. Lit. D Nr. 5991 und 5992 über je 500

eine Leistung zu bewirken, insbesondere neue Zinsscheine oder einen Erneuerungs⸗ schein auszugeben.

Das Verbot findet auf den oben be⸗ zeichneten Antraagsteller keine Anwendung.

Berlin, den 17. Oktober 1913.

Königliches Amtsgericht Berlin⸗Mitte.

Abteilung 84.

[77625] Aufgebot.

Der von uns zur Lebensversicherungspolice Nr. 141 079 des Kaufmanns Oskar Blumenthal in Bromberg unter dem 19. September 1911 ausgefertigte Hinter⸗ legungsschein ist angeblich verloren ge⸗ gangen. Der jetzige Inhaber des Scheins wird aufgefordert, sich binnen 6 Monaten bei uns zu melden, widrigenfalls der Schein für kraftlos erklärt und eine neuer aus⸗ gestellt werden wird.

Berlin, den 20. November 1913. Victoria zu Berlin Allgemeine Versiche⸗

rungs⸗Actien⸗Gesellschaft. T kt

[77788] Oeffentliches Aufgebot. Der von uns am 2. September 1912 ausgefertigte Hinterlegungsschein über die Police Nr. 83 538 auf das Leben des Müllers und Landwirts Herrn Heinrich Faupel in Brilon ist in Verlust geraten. Wenn innerhalb dreier Monate der Inhaber des Hinterlegungsscheins sich nicht bei uns meldet, werden wir ihn für kraftlos erklären und eine Ersatz⸗ urkunde ausfertigen. Magdeburg, den 20. November 1913. Wilhelma in Magdeburg Allgemeine Versicherungs⸗Aktien⸗Gesellschaf 8

[88292] Aufgebot. 8 Der Schreiner Josef Hagner von Ober⸗ biel, Kreis Wetzlar, hat das Aufgebot der Lebensversicherungspolice Nr. 36 313 der Frankfurter Lebensversicherungsgesellschaft, über die Verpflichtung der Versicherung zur Zahlung von 2000 nach dem Ab⸗ leben des Schreinermeisters Jacob Heinrich Hagner in Oberbiel an den Inhaber der Police, spätestens am 2. August 1922 an den Genannten selbst, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 24. Sep⸗ tember 1914, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Haupt⸗ gebäude, Zimmer Nr. 129, II. Stock, anbe⸗ raumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. a. Main, den 20. Dezember

Königliches Amtsgericht. Abt. 18.

[72931] Aufgebot.

Das Amtsgericht Hamburg hat heute folgendes Aufgebot erlassen: G. A. Keck, Hamburg, Steilshoperstraße 210, vertreten durch den hiesigen Rechtsanwalt Dr. George Melchior, hat das Aufgebot be⸗ antragt zur Kraftloserklärung des von G. A. Keck am 8. Dezember 1912 auf Carl Röper in Hamburg, Barmbeck, Steils⸗ hoperstraße 52, gezogenen, von letzterem akzeptierten, von G. A. Keck indossierten und am 8. März 1913 fällig gewesenen Wechsels über 800 ℳ. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, seine Rechte bei der Gerichtsschreiberei des hiesigen Amts⸗ gerichts, Ziviljustizgebäude, Siepekingplatz, Erdgeschoß, Mittelbau, Zimmer Nr. 165, spätestens aber in dem auf Freitag, den 29. Mai 1914. Vormittags 11 ½ Uhr, anberaumten nasgsesgertet daselbst, Hinterflügel, Erdgeschoß, Zimmer Nr. 161, anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird.

Hamburg, den 16. September 1913.

Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

[87460] Aufgebot.

Die Firma Eberle & Dieffenbacher in Cöln, vertreten durch Justizrat Mechelen in Neuwied, hat das Aufgebot des von der Antragstellerin am 8. November 1913 auf die Bendorfer Volksbank A. G. in Bendorf gezogenen und von der Bezogenen akzeptierten, an eigene Order bet Sicht zahlbaren Wechsels über 9000 beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 12. August 1914, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Neuwied, den 18. Dezember 1913.

K. Amtsgericht Stuttgart Stadt. [87785] Aufgebot.

Auf Antrag der Bank Andréevits & Co. Aktiengesellschaft in Belgrad ist das Auf⸗ gebotsverfahren zum Zweck der Kraftlos⸗ erklärung einer Wechselurkunde folgenden Inbalts eingeleitet worden: Wechselbetrag: 3879 ℳ; Zahlungszeit: 10. Dezember 1913; Ausstellungsort: Sabac (in Serbien); Ausstellungszeit: 10. Oktober 1913; Name des Ausstellers, zugleich des Remittenten: Ignaz Winterstein; Name und Wohnort des Bezogenen (ohne Angabe eines eigenen Zahlungsorts): Paul Bauecer, Stuttgart. Der Inhaber der Urkunde wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf Sams⸗ tag, den 11. Juli 1914, Vor⸗ mittags 10 ½ Uhr, vor dem K. Amts⸗ gericht Stuttgart Stadt, Gerichtsneben⸗ gebäude, Ulrichstr. 10, 1I. Stock, Zimmer 14, anberaumten Aufgebotetermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Ur⸗ kunde erfolgen wird.

Den 20. Dezember 1913.

Der Gerichtsschreiber: Volk.

[71606] Aufgebot.

Das Amtsgericht Hamburg hat heute folgendes Aufgebot erlassen: Die Russische Transport⸗ & Versicherungs⸗Gesellschaft, Ftliale Hamburg, Zweigniederlassung der Firma Russische Transport⸗ & Versiche⸗ rungs⸗Gesellschaft zu St. Petersburg, ver⸗ treten durch die hiesigen Rechtsanwälte Dres. Samuel, Bachmann und Bachur, hat das Aufgebot beantragt zur Kraftlos⸗ erklärung des von der Dampfschiffahrts⸗ Gesellschaft „Neptun“ in Bremen am 9. 23. August 1913 zu Windau ausgestellten und an Order lautenden Konnossements über von der Windauer Commerz⸗Agentur

zur Beförderung mit dem deutschen Dampfer „Astarte“, Kapitän Rodenbeck

nach Hamburg übernommene R 97 Sack Luzernesaat Brutto 561 Pud 13 Pfd. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, seine Rechte bei der Gerichtsschreiberei des hiesigen Amtsgerichts, Ziviljustizgebäude, Sievekingplatz, Erdgeschoß, Mittelbau, Zimmer Nr. 165, spätestens aber in dem auf Freitag, den 8. Mai 1914, Vormittags 11 ½ Uhr, anberaumten Aufgebotstermin, daselbst, Hinterflügel, Erdgeschoß, Zimmer Nr. 161, anzumelden und die Urkunde vorzulegen, die Fereftloseerlätu der Urkunde erfo lgen wird. 8 Hamburg, den 23. Oktober 1913. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

[88170] Aufgebot.

Anläßlich der Durchdeichung der Weichsel und Nogat sollen auf Antrag des Herrn Oberpräsidenten der Provinz Westpreußen gemäß den Gesetzen vom 20. Juli 1910 und 2. September 1911 die Fischerei⸗ gerechtigkeiten im Weichsel⸗ und Nogat⸗ strom aufgeboten werden: 1) auf dem rechten und linken Weichselufer von km 159,0 bis zur Mündung bei Schiewenhorst, 2) auf der toten Nogat, 3) auf der Nogat von km 2,4 bis zur Mündung einschließlich sämtlicher Mün⸗ dungsarme. Alle diejenigen, welche in den aufgesführten Gebieten oder in einem Teil derselben Fischereiberechtigungen in An⸗ spruch nehmen, werden aufgefordert, ihre Rechte nach der räumlichen Ausdehnung und der Art der Fischerei spätestens in dem auf den 30. April 1914, Vorm. 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht Danzig, Neugarten Nr. 30, II. Stock, Zimmer 220, anberaumten Aufv⸗ebots⸗ termin anzumelden, widrigenfalls sie mit der Wirkung ausgeschlossen werden, daß sie dem Staate gegenüber ihre Rechte nicht mehr geltend machen können.

Danzig, den 13. Dezember 1913.

Königliches Amtsgericht. Abt. 11

[88176) Bekanntmachung.

Die am 4. Oktober 1913 verstorbene Gräsin Marie Matuschka aus Bunzlau hat in ihrem Testament vom 20. No⸗ vember 1906 eine Stiftung zugunsten der studierenden Söhne der Gräflich Matuschkaschen Familie errichtet. Vor der Entscheidung über die Genehmigung

Familie aufgefordert, sich in dem auf den 5. Februar 1914, Vorm. 9 Uhr, im biesigen Amtsgerichtsgebäude, Zim⸗ mer 20, anberaumten Termine zu erklären,

die Beschwerde nicht zusteht. Amtsgericht Bunzlau

Aufgebot.

[88166 Erbpächter F. Schröder zu

Der

licher Vertreter seiner minderjährigen Tochter Erna Schröder zu Barnstorf, vertreten durch Justizrat Partenscky in Barth, hat beantragt, den verschollenen Seefahrer Johann Heinrich Robert Prange, geboren am 13. Dezember 1855, zuletzt wohnhaft in Wieck a. D, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 14. Juli 1914, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu er⸗ teilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Ge⸗ richt Anzeige zu machen. Barth, den 18. Dezember 1913. Königliches Amtsgericht.

[88167] Aufgebot.

Es haben 1) Frau Mary E. Freitag, geb. Schwaab, wohnhaft Nr. 316 Ost 25. Straße in New York, 2) Conrad Schwaab, wohnhaft Nr. 1213, 8 Avenue in Brooklyn N. Y., helde vertreten durch den Königl. öffentlichen Notar Schaufler in Stuttgart, Eduard⸗Pfeiffer⸗Straße 65, beantragt, den verschollenen Stallmann Josef Schwanb, geboren am 19. De⸗ zember 1877 in New York als Sohn des aus Alsterweiler⸗Maikammer (Rheinpfalz) gebürtigen, am 10. April 1890 in New York gestorbenen Polierers Karl Schwaab, zu⸗ letzt im Jahre 1895 wohnhaft in Brooklyn N. A. für tot zu erklären. Der bezeich⸗ nete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 7. Juli 1914, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Neue Fried⸗ richstr. 13/14, III. Stockwerk, Zimmer 143,

widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu er⸗ teilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Ge⸗ richt Anzeige zu machen. Berlin, den 9. Dezember 1913. Königliches Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abt. 154. . [88171] Aufgebot. Die Heinrich Gilbert EChefrau, Sofie geb. Hauswirth, in Weingarten bat be⸗ antragt den verschollenen Taglöhner Heinrich Gilbert (Gilpert), geboren am 1. Februar 1848 in Weingarten, zuletzt wohnhaft in Weingarten, für tot zu er⸗ klären. Der hezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf enstag, den 14. Juli 1914, Vor⸗

der Stiftung werden die Mitglieder dieser

widrigenfalls ihnen gegen die Entscheidung

anberaumten Anfgebotstermine zu melden,

8—

Barnstorf bei Wustrow i. M., als Feset. 8