Nachwei
den Stand von
sung
Viehseuchen in Oesterreich⸗ Ungarn 8
1 am 24. Dezember 1913. (Kroatien⸗Slavonien am 17. Dezember 1913.) (Auszug aus den amtlichen Wochenausweisen.)
Nr. des Sperrgebiets
Königreiche nd änder
Komitate (K.) Stuhlbezirke (St. Munizipalstädte (M.)
8 2
Maul⸗ und Klauen⸗
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(Schweine⸗
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Schweine
Nr. des Sperrgebiets
önigreiche
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und Länder
Komitate K.) Subtbehsise Seg Munizipalstädte (M.)
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Schweine⸗ pest (Schweine⸗ seuche)
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a. Oesterreich. Niederösterreich
Oberösterreich
Steiermark.
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Krain.. Küstenland FE“
Vorarlberg 1 Böhmen
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Bukowina Dalmatien
b. Ungarn.
K. Abauj⸗Torna, M. Kaschau (Kassa). “ (Alsö⸗ St. Arad, Borosjenö, Elek, Kisjenö, Magyarpéeska, Vilägos, M. Arad ... St. Borossebes, Märia⸗ radna, Nagyhalmägy, Tornova K. Krva, Liptau (Lipté), Turôcz 88 St. Bäcsalmäs, Baja, Topolya, e Zombor, Städte agyarkanizsa, enta, M. Baja, Maria heresiopel (Szabadka), Zombor St. Apatin, Höôdsäg, Kula, bese Päte- eusa jvidék), Zsa⸗ blya, ve. Ujvid. K. Baranya, M. Fünfkirchen
6cs) 1
(Selmecz⸗és Bélabäny K. Békés “ K. Bereg, Ugoesa K. Bistritz (Besztercze⸗
Naszod)
St. Berettyéujfalu, recske, Ermihäͤlyfalva, Margitta, Sarrét, Szé⸗ kelyhid ..
St. Cséffa, Rlesd, Központ, Biharkeresztes, Szalärd, M. Großwardein (Nagy⸗ värad)
St. Bal, Belényes, Ma⸗ “ Nagyszalonta,
enke, Vasköh...
K. Borsod, M. Miskolcz
K. Kronstadt (Brassé), Häromszék ..
K. Csanäd, Hödmezöväsärhely, Sze⸗ gedin (Szegea)
K. Csik
K. Gran (Esztergom), Raab (Györ), Komorn (Komaͤrom), M. Györ,
. Penbror. 18 8 8 .. ) Stuhlweißenburg Fejér), M. Rhenkurg Fezar), (Széokes⸗Fehérvär) ...
8 —— Hermannstadt
K. Shenes . 8 „Hont, So blyom) .
8. M.
aidn⸗ Debreczin (Hebreczen) . K. Heves..
K. Hunyad..
K. Jäsz⸗Nagykun⸗Szolnok
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K. Kleinkokel (Kis⸗Küküllö), Großkokel (Nagy⸗Küküllö) K.Klausenburg (Kolozs), M. Klausenburg (Kolozsvär) St. Béga, Boksänbänya, Faecsäd, Karänsebes, Lugos, Maros, Temes, Städte Karänsebes, Lugos ... St. Bozovics, Jaͤm, Ora⸗ viczabänya, Orsova, Re⸗ siclabaͤnya, Teregova, Ujmoldova 1u K. Märamaros K. Maros⸗Torda, Udvarhely, M. Maros⸗Väͤsärhely .. K. Wieselburg (Moson), Oedenburg (Sopron), M. Sopron 8
K. Neutra (Nyitra) St. Afzöd, Bia, Gödöllö, omaz, Waitzen (Väcz), tädte St. Andraä (Szent Endre), Väcz, Ujpest, M. Budapest St. Alsödabas, Kisvpest, Monor, Nagykäta, Räͤcz⸗ keve, Städte Nagykörös, Czegléd, M. Kecskemét St. Abony, Dunaveese, Kaloecsa, Kiskörös, Kis⸗ kunfélegyhäza, Kunszent⸗ miklös, Städte Kiskun⸗ félegyhäza, Kiskunhalas K. Preßburg (Pozsony), . Pozsony St. IJgal, Lengyeltöt, Marczal, Tab St. Barcs, Csurgô, Ka⸗ posvͤr, Nagyatäd, Sziget⸗ vär, Stadt Kaposvär .. K. Szabolcs K. Szatmär, M. Szatmär⸗ Németi K. Zips (Szepes).. K. Sziläͤgy K Szolnok⸗Doboka .. .. St. Buziäsfürdö, Központ, Lippa, Temesrékas, Uja⸗ rad, Vinga, M Temesvär St. Csäk, Detta, Weiß⸗ kirchen (Fehértemplom), Kevevär, Werschetz (Ver⸗ secz), Stadt Fehértem⸗ plom, M. Verseca... Eb “ K. Thorenburg (Torda⸗ IV6““ St. Csene, Großkikinda (Nagykikinda), Nagyszent⸗ miklös, Pärdany, Per⸗ jamos, Törökveese, Török⸗ kanizsa, Hatzfeld (Zsom⸗ bolya), Stadt Nagy⸗ kikinda St. Altbunẽär, Antalfalva, Bänlak, Mödos, Groß⸗ becskerek (Nagybecskerek), Stadt Nagy⸗ ecskerek, M. Pancsova K. Trentschin (Trenesén) .. K. Ung, St. Homonna Mezölaborcz, Szinna, Sztropkõ St. Bodrogköz, Gälszécs, Nagymihaͤly, Saärospatak, Saͤtoraljaujhely, Sze⸗ rencs, Tokaj, Varann, Stadt Saͤtoraljaujhely . St. Czelldömölk, Felsöör, Güns (Köszeg), Nömet⸗ ujvär, Särvär, Stein⸗ amanger (Szombathely), Städte Köszeg, Szom⸗ balhel S. Körmend, Olsnitz (Mu⸗ raszombat), Szentgott⸗ bärd, Eisenburg (Vasvär) K. Weszprim ö 8 St. Balatonfüred, Kesz⸗ thely, Pacsa, Sümeg, Tapolcza, Zalaegerszeg, Zalaszentgröt, Stadt Zalaegerszeg „ St. Alsölendva, Csaktor⸗ nya, Letenye, Nagykanizsa, Nova, Perlak, Stadt Groß⸗
kanizsa (Nagykanizsa)..
K. Belovaͤr⸗Körös, Va⸗ rasdin (Varasd), M. Va⸗ rasd
Eiti Krbava.... Modrus⸗Fiume.. Pozsega. “ Syrmien (Szerém), M. Semlin (Zimony) .. .. K. Veröcze, M. Esseg
(Eszék)
K. K. K. K.
K. Fe. (Zägräb), M.
K. Neograd (Nögräd) ..
Kroatien⸗Slavonien.
9 13
Zusammen Gemeinden (Gehöfte), a. in Oesterreich:
Rotz 8 (8), Maul⸗ und Klauenseuche 187 (760), Schweinepest (Schweineseuche) 201 (497), Rotlauf der Schweine 145 (203).
b. in Ungarn (ausschl. Kroatien⸗Slavonien):
Rotz 30 (35), Maul⸗ und Klauenseuche 520 (1934), Schweinepest (Schweineseuche) 608 (2131), Rotlauf der Schweine 83 (220).
Außerdem Pockenseuche der Schafe in den Sperrgebieten Nr. 4, 7, 12, 27, 28, 29, 30, 31, 33, 34, 39, 41, 46, 49, 50, zusammen in 54 Gemeinden und 134 Gehöften.
Kroatien⸗Slavonien:
Rotz 7 (9), Maul,⸗ und Klauenseuche — (—), Schweinepest (Schweinesen e) 51 (210), Rotlauf der Schweine 15 (18). vef Außerdem Pockenseuche der Schafe in den Sperrgebieten Nr. 68, 69, zusammen in 8 Gemeinden und 25 Gehöften; Beschälseuche der Zuchtpferde in dem Sperrgebiete Nr. 67 in 8 Gemeinden und 86 Ge⸗
höften. Poockenseuche der Schafe und Beschälseuche der Ze Hthtere sind in Oesterreich, Lungenseuche des Rindviehs ist in Oesterreich und
Ungarn nicht aufgetreten.
Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten. 8
(Nach den „Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheitsamts“, Nr. 52 vom 24. Dezember 1913.)
Pest. Rußland. Die Gesamtzahl der vom 2. bis 23. November im Kreise Lbischtschensk (Uralgebiet) in den Gemeinden Kysyl⸗ scharsk und Dschaksybajew festgestellten Pesterkrankungen (und Todesfälle) betrug 206 (170), wovon 138 (127) auf die Gegend Issimtiube entfielen. Niederländisch Indien. Vom 19. November bis 2. De⸗ zember wurden folgende Erkrankungen (und Todesfälle) gemeldet: aus dem Bezirke Malang 401 (376), aus Paree 75 (41), aus Kediri 60 (54), aus Madioen 35 (34), aus Soerabaja 18 — darunter 1 Europäer — (19), aus Bangt 12 (13), aus Berbek 12 (5), aus Toeloengagoeng (7), aus Magetan (3), aus Ngavi(1). Für die Zeit vom 15. bis 18. November sind nachträglich aus Madioen noch 11 Erkrankungen (und 10 Todesfälle), aus Kediri 8 (10), aus Paree 6 (5) und aus Ngawi und Lamongan je 3 Todesfälle mitgeteilt worden. Hongkong. Vom 2. bis 15. November in der Stadt Viktoria 4 Erkrankungen und 4 Todesfälle. Maurttius. Vom 26. September bis 23. Oktober 82 Er⸗ krankungen und 49 Todesfälle. 8 Cholera.
Oesterreich⸗Ungarn. In Ungarn wurden vom 7. bis 13. Dezember 5 Erkrankungen (und 2 Todesfälle) gemeldet, davon in den Komitaten Bacs⸗Bodrog in 2 Gemeinden 3 (1) und Toron⸗ tal in 2 Gemeinden 2 (1). Die Gemeinde Felsöelemer (Kom. Torontal) ist für cholerafrei erklärt worden. 1“
In Kroatien⸗Slavonien erkrankte vom 25. November bis 1. Dezember im Komitate Pozega 1 Person. Der zur Verwaltungs⸗ gemeinde Resetart gehörige Ort Dolina (Bez. Nova Gradiska, Kom. Pozega) ist für ree e erklärt worden.
Rumänien. Vom 5. bis 14. November 16 Erkrankungen (und 13 Todesfälle), vom 15. bis 22. November 16 (6).
Türkei. In Konstantinopel vom 1. bis 7. Dezember 45 Erkrankungen und 17 Todesfälle.
Hongkong. Vom 9. bis 15. November in der Stadt Wiktoria
1 Erkrankung. Gelbfieber. Mexiko. In Puerto Mexiko am 17. November 2 krankungen. .“ Pocken.
Oesterreich. Vom 30. November bis 6. Dezember in Ober⸗
österreich 5 Erkrankungen, in Tirol 4. Schweiz. Vom 30. November bis 6. Dezember 3 Erkrank ungen in 1 Ortschaft des Kantons Wallis.
Fleckfieber.
Oesterreich. Vom 30. November bis 6. Dezember in Böhmen 2 Erkrankungen, in Galizien 37 und in der Bukowina 2.
Genickstarre. 8
Preußen. In der Woche vom 7. bis 13. Dezember 1 Todes⸗ fall im Kreise Hagen Stadt, Reg.⸗Bez. Arnsberg.
Oesterreich. Vom 23. bis 29. November in Mähren 1 Erkrankung. 8
Preußen. krankungen (und 1 Todesfall) in folgenden Regierungsbezirken [und Kreisen] gemeldet worden: Landespolizeibezirk Berlin 1 (1) [Berlin], Reg.⸗Bez. Cassel 1 ([Hünfeld], Koblenz 2 ([Wetzlar Hannover 1 (Hannover Stadt], Hildesheim 1 [Münden Osnabrück 1 (Grafschaft Bentheim]!, Potsdam 1 (Teltow Wiesbaden 2 ([Frankfurt a. M. 1, Oberwesterwaldkreis 1].
Für den Monat Oktober ist nachträglich 1 Erkrankung irn w1egc Stallupönen des Regierungsbezirks Gumbinnen angezeigt worden.
Oesterreich. Vom 23. bis 29. November in Steiermark und Krain je 2 Erkrankungen.
Schweiz. Vom 30. November bis 6. Dezember je 1 Erkran⸗
kung in Zürich und dem Kanton Thurgau. 8
Verschiedene Krankheiten in der Woche vom 7. bis 13. Dezember 1913.
Pocken: Konstantinopel (30. November bis 6. Dezember) Warschau 1 Todesfälle; Odessa 1, St. Petersburg 3, Warschau (Krankenhäuser) 1 Erkrankungen; Varizellen: Budapest 51, New York 99, St. Petersburg 30, Wien 29 Erkrankungen; Fleckfieber Moskau, Odessa je 2 Todesfälle; Odessa, St. Petersburg je 3 Er krankungen; Milzbrand: Reg.⸗Bez. Potsdam 1 Todesfall; Reg. Bezirke Frankfurt, Potsdam je 1 Erkrankung; Influenza: Berlin 8 Braunschweig, Brüssel, Budapest, Edinburg je 1, London 12, Moskau 6 New York 4, Paris 2, St. Petersburg 8, Stockholm, Wien je 1 Todes fälle; Kopenhagen 53, Odessa 31 Erkrankungen; Genickstarre New York 4 Todesfälle; Christianta 1, New York 5 Erkrankungen; Körnerkrankheit: Reg.⸗Bez. Posen 129 Erkrankungen. Meh als ein Zehntel aller Gestorbenen ist an Masern un Röteln (Durchschnitt aller deutschen Berichtsorte 1895/1904: 1,10 %) gestorben in Bottrop — Erkrankungen wurden angezeigt in Ham burg 34, Budapest 171, Kopenhagen 98, New Yor 119, Odessa 52, Paris 36, St. Petersburg 110, Wien 32; a Diphtherie und Krupp (1895/1904: 1,62 %) gestorben i Berlin⸗Pankow, Dessau, M.⸗Gladbach, Görlitz, Hamm, Harburg, Thorn — Erkrankungen wurden gemeldet im Landespolizeibezirke Berlin 282 (Stadt Berlin 169), in den Reg.⸗Bezirken Arnsberg 146
Spinale Kinderlähmung.
“
Düsseldorf 147, Magdeburg 120, Merseburg 105, Schleswig 136,
Wiesbaden 147, Augsburg 61, in Hamburg 115, Amsterdam (10. bis 16. Dezember) 32, Budapest 35, Christiania 41 Kopenhagen 22, London (Krankenhäuser) 158, New York 267, Odessa 34, Paris 36, St. Petersburg 75,
Rotterdam (10. bis 16. Dezember) 22, Wien 74; an Keuchhusten gestorben in Hildesheim, Königshütte — Erkrankungen kamen zur Anzeige in Kopenhagen 42, New York 52. Ferner wurden Erkrankungen gemeldet an: Scharlach im Landespolizeibezirke Berlin 225 (Stadt Berlin 145), in Breslau 45, in den Reg.⸗Bezirken Arnsberg 183, Düsseldorf 170, Oppeln 101, Potsdam 127, in Hamburg 78, Budapest 79, Christiania 47, Edin⸗ burg 56, Kopenhagen 38, London (Krankenhäuser) 552, New York 112, Odessa 178, Paris 65, St. Petersburg 130, Praß 32, Rotterdam
(10. bis 16. Dezember) 35, Warschau (Kranken 1
Typhus in Amsterdam (10. bis 16. Dezember) 27, New York 88, Paris 71, St. Petersburg 91. b
Er⸗ “
In der Woche vom 7. bis 13. Dezember sind 10 Er-
äuser), Wien je 56
— Deutsches Reich. Verbreitung von Tierseuchen im Jahre 1912.
(Nach dem im Kaiserlichen Gesundheitsamte bearbeiteten 27. Jahres⸗ bericht über die Verbreitung von Tierseuchen im Deutschen Reiche. — Jahr 1912. — Verlag von Julius Springer in Berlin.)
Ueber die wichtigeren Tierseuchen im Deutschen Reiche sind dem Berichte folgende Angaben zu entnehmen: Die Tollwut hat gegen⸗ über dem Vorjahr im allgemeinen hinsichtlich der Zahl der Er⸗ frankungsfälle denselben Stand beibehalten. Bei Hunden sind 45 Fälle = 13,3 % weniger zur Anzeige gelangt, während bei den anderen Tierarten die Tollwutfälle etwas zugenommen haben. Im ganzen sind 366 kranke und der Seuche verdächtige, gefallene oder ge⸗ tötete Tiere gemeldet worden (gegen 371 im Vorjahr), und zwar 293 (338) Hunde, 3 (3) Katzen, 2 (0) Pferde, 41 (24) Rinder, 21 (3) Schafe, 3 (0) Ziegen und 3 88) Schweine. Auf polizeiliche An⸗ ordnung wurden 670 (564) ansteckungsverdächtige Hunde getötet und 63 (34) unter polizeiliche Beobachtung gestellt: herrenlose kranke oder der Seuche verdächtige Hunde wurden 114 (86) getötet. Wie in den Vorjahren sind auch im Berichtsjahre die meisten wutkranken Hunde in den östlichen Teilen des Reiches nachgewiesen worden. Aus dem Ausland ist die Seuche nachweislich 6 mal durch tollwutkranke Hunde eingeschleppt worden.
ie Erkrankungsfälle an Ratz haben gegenüber dem Vorjahre zugenommen; es wurden 331 Fälle gegen 265 im Jahre 1911, d. h. 24,9 % mehr, gemeldet. Der Gesamtverlust an Pferden betrug 357 (302) Stück. In den 111 während des Berichtsjahres neu von der Seuche betroffenen Gehöften befanden sich insgesamt 1268 Pferde gegen 1005 Pferde und 1 Esel in 101 Gehöften im Vorjahre. Ein⸗ des Rotzes aus dem Auslande sind in mehreren Fällen erfolgt.
Die Maul⸗ und Klauenseuche ist dem Vorjahre gegenüber bedeutend zurückgegangen; sie hatte im 1. Vierteljabhr ihren höchsten Stand mit 7506 Gemeinden und Gutsbezirken und 24 301 Geböften. Im Laufe des Jahres nahm die Seuche ständig ab, “ Schlusse noch 247 Gehöfte in 125 Gemeinden verseucht blieben. Die Stücktahl des gesamten Bestandes an Klauenvieh in den neu betroffenen 20 664 Gehöften betrug 303 488 Rinder (gegen 3 366 369 in 245 646 Ge⸗ höften im Vorjahr), 192 710 (1 602 927) Schafe, 5395 (53 674) Ziegen, 318 660 (2 555 371) Schweine. Einschleppungen der Seuche aus dem Ausland sind in 3 Fällen nachgewiesen worden. b
Die Schweineseuche und Schweinepest hat im Berichts⸗ jahre erheblich zugenommen. Es waren verseucht alle Bundesstaaten, ausgenommen Schwarzburg⸗Sondershausen und Reuß ä. L., mit 82 Regierungs⸗ und ähnlichen Verwaltungsbezirken, 844 Kreisen und ähnlichen Verwaltungsbezirken, 6632 Gemeinden ꝛc. und 11 873 Ge⸗ höften gegen 82, 776, 5787 und 11 639 im Vorjahre. Erkrankt sind 92 422 (78 810) Schweine; gefallen oder getötet sind 76 635 (63 223) = 82,9 (80,2) % der erkrankten Tiere. Hohe Erkrankungsziffern sind gemeldet aus den Regierungsbezirken Danzig (12 033), Schleswig (8470), Oberbayern (7486) und Königsberg (6343).
Rotlauf der Schweine einschließlich des Nessel⸗ fiebers (Backsteinblattern) ist im Berichtsjahr in allen Bundesstaaten aufgetreten, hat aber im Vergleiche zum Vor⸗ jahr abgenommen. Es waren verseucht 86 Regierungs⸗ dꝛc. Be. zirke (86 im Vorjahr). 1034 (1004) Kreise ꝛc., 17 122 (16 854) Gemeinden ꝛc und 31 815 (38 486) Gehöfte. Die Zahl der er⸗ mittelten Erkrankungsfälle betrug 55 005 (65 809), gefallen oder ge⸗ getötet sind 38 244 (45 957) = 69,5 (69,8) % der erkrankten Schweine. Hohe Erkrankungsziffern sind gemeldet aus den Regierungsbezirken Bromberg (4293), Marienwerder (3730), Posen (3289) und Allen⸗ stein (2889).
Die Geflügelcholera hat im Vergleiche zum Vorjahr zuͤge⸗ nommen. Es wurden betroffen 74 Regierungs⸗ ꝛc. Bezirke (gegen 69 im Vorjabre), 386 (306) Kreise ꝛc., 933 (691) Gemeinden ꝛc. und
1629 (1268) Gehöfte. Von dem erkrankten Geflügel sind gefallen oder
getötet 20 613 (15 142) Hühner, 20 513 (17 649) Gänse, 4477 (4343)
Enten, 446 (597) Stück anderes Geflügel. Die höchsten Verlust⸗ ziffern wiesen auf die Regierungsbezirke Potsdam (4544), Oppeln (4201), Cassel (3632), Oberbayern (3203). Durch ausländisches Geflügel ist die Geflügelcholera wieder in zahlreichen Fällen — meist aus Rußland, vereinzelt aus Oesterreich⸗Ungarn, Italien und Ru⸗ mänien — in das Gebiet des Deutschen Reichs eingeschleppt worden. Die Influenza der Pferde hat in ihrer räumlichen Aus⸗ breitung ab⸗, dagegen in der Zahl ihrer Erkrankungsfälle wesentlich zugenommen. Es waren verseucht 19 Bundesstaaten (gegen 18 im Vorjabr), 68 (72) Regierungs⸗ ꝛc. Bezirke. 309 (334) Kreise ac., 723 (815) Gemeinden ꝛc. und 1046 (1277) Gehöfte. Erkrankt sind an Brustseuche und Pferdestauve zusammen 6837 (5975) Pferde; Ffbcs oder getötet sind 509 (576) = 7,1 (9,6) % der erkrankten iere.
Die äußerlich erkennbare Tuberkulose des Rindviehs ist erstmalig für das 2. Halbjahr 1912 gemeldet worden. Im Laufe dieser Zeit wurden ermittelt 1972 Rinder mit Tuberkulose, 881 Rinder mit hoher Wahrscheinlichkeit des Vorhandenseins der Tuberkulose und 1167 Rinder mit einfachem Tuberkuloseverdachte. Diese Fälle ver⸗ teilen sich auf 2801 Gehöfte, in denen insgesamt 106 367 Rinder vorhanden waren. Von der Seuche betroffen waren 24 Bundes⸗
staaten, 80 Regierungs⸗ und ähnliche Verwaltungsbezirke,⸗ 546 Kreise
und ähnliche Verwaltungsbezirke. Von den 1972 Rindern mit Tuberkulose und den 881 Rindern, bei denen das Vorhandensein der Tuberkulose als in hohem Grade wahrscheinlich anzusehen war, sind im Laufe des 2. Halbjahrs 1912 gefallen 324 Rinder, auf polizeiliche Anordnung getötet 1097, auf Veranlassung des Besitzers getötet 1035 Rinder. Von den 1167 Rindern mit einfachem Tuberkulose⸗ verdachte waren 547 am Schlusse des Jahres noch vorhanden.
Von den dem Ostertaagschen Tuberkulosebekämpfungsverfahren unterstellten Beständen sind während der Berichtszeit in 8 Bundes⸗ staaten 11 634 untersucht worden. Bei 148 973 untersuchten Rindern dieser Bestände wurden 1503 Fälle von Tuberkulose sowie von hoher Wahrscheinlichkeit des Vorhandenseins der Krankheit ermittelt.
. Literatur.
Die Haftung der nichtrichterlichen Reichsbeamten gegenüber dem Reiche, insbesondere im Post⸗ und Telegraphendienst. Von Dr. jur. Karl Hanke, Oberpost⸗ praktikanten. (Abhandlungen aus dem Staats⸗ und Verwaltungs⸗ recht, herausgegeben von D. Dr. Siegfried Brie, ord. Professor an der Universität Breslau, und Dr. Max Fleisch⸗ mann, a. o. Professor an der Universität Königsberg i. Pr., Heft 31.) VI und 92 Seiten. Breslau, Verlag von M. u. H.
karcus. Preis 3 ℳ. — Die Verletzung der einem Reichsbeamten obliegenden Amtspflichten kann, wie bei anderen öffentlichen Beamten, hc Schadenersatzpflicht des Beamten nach sich ziehen. Bei dieser Ersatzpflicht ist zu unterscheiden, ob der Beamte von seiner Dienst⸗ vehörde oder von einer dritten Person in Anspruch genommen wird. 8 Pflicht des Reichsbeamten, Dritten den Schaden zu ersetzen, 8 diesen durch die Verletzung einer dem Beamten 8 een gegenüber obliegenden Amtspflicht entstanden ist, hat, 8 bei allen Beamten, einen durchaus privatrechtlichen 1 Harakter, ist also nach den Bestimmungen des B. G.⸗B., Unsbesondere der § 839, 840, 239 ff. und 852, zu beurteilen. Diese Haftung des Beamten gegenüber Dritten ist nicht sond häufig Gegenstand der Entscheidung höherer Gerichte gewesen, h ern auch vielfach in der Literatur erörtert worden. Dagegen ist soe Haftung des Reichsbeamten wegen Verletzung seiner Amtspflicht, sögett er deshalb vom Reich in Anspruch genommen werden kann, und er sowohl in der Reichsgesetzgebung wie in der Rechtsprechung 8n in der Literatur nur wenig ebanbelt. Die vorliegende Schrift die Hante. die eine eingehende Darstellung der Vorschriften enthält, gegenän chtlich der Haftung der (nichtrichterlichen) Reichsbeamten über dem Reich, insbesondere im Post⸗ und Telegraphendienst,
daher vielen Reichsbeamten willkommen sein Sie behandelt zunächst den Begriff des Reichsbeamten, das Verhältnis des Reichsbeamten zum Reich und die Voraussetzungen der Haftpflicht, dann § 13 des Reichsbeamten⸗ geletes vom 31. März 1873 und Artikel 80 des Ein⸗ ührungsgesetzee zum Bürgerlichen Gesetzbuch, die Haftpflicht nach § 2 des Reichsgesetzes vom 22. Mai 1910, die landesrechtlichen Vorschriften über die “ und die Bestimmungen des B. G.⸗B. über dieselbe. Soweit es sich um den Schaden handelt, der von Reichsbeamten in Ausübung öffentlicher Gewalt Dritten zu⸗ gefügt und diesen vom Reiche ersetzt wird, ist die Haftung der Reichs⸗ beamten durch das Reichsgesetz vom 22. Mai 1910 ein⸗ heitlich geregelt. Im übrigen aber bestehen vielfache Ver⸗ schiedenheiten; sie führen nach dem Verfasser zu Ergebnissen, die zum mindesten als unerwünscht bezeichnet werden müssen. Er macht deshalb am Schluß seiner Darstellung des geltenden Rechts Verbesserungsvorschläge und empfiehlt u. a., die Haftung des Reichs⸗ beamten gegenüber dem Reiche wegen Verletzung einer Amtspflicht auf folgende Grundlage zu stellen: Ver Beamte haftet für Vorsatz und Fahrlässigkeit — ohne Rücksicht auf deren Grad — auf das ganze Interesse. Er wird ber vorsätzlicher Verletzung der Amtspflicht an erster Stelle, bei fahrlässiger nur aushilfsweise in Anspeuch genommen. Mehrere zum Ersatze verpflichtete Beamte haften als Gesamtschuldner. Die Fesahgflich verjährt in drei Jahren von dem Zeitpunkte an, in dem das Reich von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen Kenntnis erlangt, ohne Rücksicht auf diese Kenntnis in dreißig Jahren von der Verletzung der Amtspflicht an. Mit anderen Worten: der Beamte haftet nach denselben Vorschriften, wie sie das B. G.⸗B. für die Haftpflicht des Beamten gegenüber Dritten gibt. Diese ein⸗ heitliche Regelung der Haftpflicht der Reichsbeamten gegenüber dem Reiche wäre auf zwei Wegen zu erreichen: durch den Erlaß eines selbständigen Reichsgesetzes oder nach dem Vorgange des bayerischen Beamtengesetzes durch die Aufnahme entsprechender Bestimmungen in das . 3
Die Landtage und die Instruierung der Bundesrats⸗ bevollmächtigten. Beiträge zur Lehre vom Bundesstaat von Arno! Kalisch. (Abhandlungen aus dem Staats⸗ und Verwal⸗ tungsrecht, Heft 32.) X und 96 Seiten. Breslau, Verlag von M. u. H. Marcus. Preis 3,20 ℳ. — Die in den Landtagen der deutschen Einzelstaaten wiederholt erörterte Frage, ob ihnen in irgendwelcher Gestalt ein Einfluß auf die Instruktion der Bundesratsbevoll⸗ mächtigten zustehe, ist in der Verfassung des Deutschen Reiches nicht beantwortet. Ebenso wenig findet sich in der Ver⸗ fassung irgend eines Einzelstaates eine Bestimmung, die dem Landtage eine solche Berechtigung zuspräche. Daher hat es der Verfasser der vorliegenden Abhandlung, die gleichfalls der von den Professoren Brie und Fleischmann herausgegebenen Sammlung von Arbeiten aus dem Staats⸗ und Verwaltungsrecht angehört, unternommen, eine Antwort auf jene Frage unter Heranziehung des geltenden Reichs⸗ und Landesstaatsrechts zu suchen. Er behandelt im ersten Abschnitt die landesrechtliche Mög⸗ lichkeit der Einflußnahme der Einzellandtage, im zweiten die reichs⸗ rechtlichen Grundlagen eines Rechtes der Landtage auf Beteiligung an der Instruktion und im dritten die Rechtsformen der Mitwirkung der Landtage. Die eingehenden Erörterungen führen den Ver⸗ fasser zu dem Ergebnis, daß die Landtage das Verhalten der Bundes⸗ ratsbevollmächtigten und den Inhalt der ihnen erteilten Instruktion jederzeit zum Gegenstand politischer Kritik machen können. Eine in der besonderen Ausgestaltung einer Ministeranklage erfolgende Ver⸗ antwortung wegen der Instruktion könne nur die Frage zum Gegenstand haben, ob die gesetzlichen Formen der Instruktionserteilung beobachtet sind, dagegen könne sie sich nicht auf deren materiellen Inhalt erstrecken; auch bei Verantwortung des Bundesratsbevollmächtigten wegen in⸗ struktionswidriger Abstimmung, die gültig ist, werde nur die verletzte Form geahndet. Für die Möglichkeit einer Einflußnahme der Einzel⸗ landtage auf die Instruktion der Bundesratsbevollmächtigten ergebe sich somit, daß zukünftige landesrechtliche Vorschriften, die darauf ab⸗ zielen würden, sehr wohl von einzelstaatlich⸗konstitutionellen Garantien umgeben sein koͤnnen: die ganze Frage sei eine solche des Landes⸗ staatsrechts. Nur scheinbar habe die “ im Artikel 78 Absatz 2 eine Sonderbestimmung getroffen, nach der diejenigen Vorschriften der Reichsverfassung, durch welche be⸗ stimmte Rechte einzelner Gliedstaaten in deren Verhältnis zur Ge⸗ samtheit festgestellt sind, nur mit Zustimmung des berechtigten Staats abgeändert werden können. In Wirklichkeit greife diese Bestimmung nicht in die Sphäre des Landesstaatsrechts ein, sondern in die der Geschäftsordnung des Bundesrats, indem für Aufhebung von Reservat⸗ rechten eines Einzelstaats eine qualifizierte Majorität gefordert wird, nämlich eine solche, die den Vertreter des Staats mitumfaßt. Die Schrift ist ein interessanter Beitrag zur Lehre vom Bundes⸗ staat. Ihr Endergebnis wird auch derjenige billigen können, der nicht allen Ausführungen des Verfassers in dem Abschnitt über die reichs⸗ rechtlichen Grundlagen zuzustimmen vermag.
Als Ergänzung der vor kurzem erschienenen Textausgabe sowohl wie der Rheinstromschen erläuterten Ausgabe des Wehrbeitrag⸗ gesetzes vom 3. Juli 1913 hat die C. H. Becksche Verlagsbuch⸗ handlung (Oskar Beck) in München soeben ein Nachtragsheft (Preis 40 ₰) herausgegeben, das die Ausführungsbestimmungen des Bundesrats vom 8. November 1913 zum Gesetze über einen einmaligen außerordentlichen Wehrbeitrag (Wehr⸗ beitraggesetz) enthält. Das Heftchen umfaßt 62 Seiten im Format der Hauptbändchen und kann diesen leicht eingefügt werden.
Das „Steuer⸗Archiv“, Zeitschrift für das gesamte Gebiet der direkten Steuern (Verlag der Haude u. Spenerschen Buchhandlung, Max Paschke, Berlin), enthält in den letzten drei Heften (22 — 24) des Jahrgangs 1913 u. a. folgende Beiträge: „Aus der neuesten Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts in Kommunalabgabe⸗ sachen“ von Beigeordnetem Rohde (Zehlendorf); „Die Novelle zum h“ „Das finanzielle Prinzip in der Novelle zum preußischen Kommunalabgabengesetz“ von Stadtsteuersekretär Gerling (Hirschberg i. Schl.); „Ist die Abgangstellung der Steuer gleichbedeutend mit dem Erlöschen der Steuerpflicht?“; „Abgangstellung der Staats⸗ steuer beim Verzuge eines Preußen in einen anderen Bundesstaat“; „Der Steuerwohnsitz“”; „Der Wehrbeitrag nach dem Gesetz vom 3. Juli 1913, den Ausführungsbestimmungen des Bundesrats und den Ausführungsvorschriften des Finanzministers“ von Regierungss sekretär Reinert (Berlin); Entscheidungen: Staatseinkommensteuer, Ergänzungssteuer, Gewerbesteuer, Gemeindeeinkommensteuer, Waren⸗
gelten, wird
haussteuer.
Nr. 52 der „Veröffentlichungen des Kaiserlichen Ge⸗ sundheitsamts“ vom 24. Dezember 1913 hat folgenden Inhalt: Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten. — Zeitweilige Maßregeln gegen Pest. — Desgl. gegen Cholera. — Desgl. gegen Gelbfieber. — Gesetzgebung usw. (Deutsches Reich) Weinzollstellen. — (Preußen.) Spinale Kinderlähmung. — (Reg.⸗Bez. Königsberg.) Nichtapprobierte Heilpersonen. — (Bayern.) Krankenpflegepersonen und Desinfektion. Gifte. — (Württemberg.) Epidemische Kinderlähmung. — Tierseuchen im Deutschen Reiche, 15. De⸗ zember. Tuberkulose unter Quarantänerindern im Deutschen Reiche, 3. Vierteljahr. — Tierseuchen im Auslande. — Desgl. in Rumänien, 3. Vierteljahr. — Desgl. in Bulgarien. — Rinderpest in Bulgarien. — Tierseuchen in der Türkei, 3. Vterteljahr. — Verhand⸗ lungen von gesetzgebenden Körperschaften, Vereinen, Kongressen usw. Schweiz): VI. internationaler Kongreß für Milchwirtschaft —
ermischtes. (Schweden). Veterinärwesen 1909 und 1910. (Chile). Sterbefälle, 1911. — Geschenkliste. — Wochentabelle über die Sterbefälle in deutschen Orten mit 40 000 und mehr Ein⸗ wohnern. — Desgl. in größeren Städten des Auslandes. — Er⸗ krankungen in Krankenhäusern deutscher Großstädte. — Desgl. in deutschen Stadt⸗ und Landbezirken. — Witterung. Beilage: Gerichtliche Entscheidungen auf dem Gebiete der öffentlichen Gesund⸗ heitspflege (Krankenwesen).
sonstige Passiva
Handel und Gewerbe.
Nach der Wochenübersicht der Reichsbank vom 23. De⸗ zember 1913 betrugen (+ und — im Vergleich zur Vorwoche):
Aktiva. 1913 1912 1911
Metallbestand (Be⸗ stand an kurs⸗ fähigem deutschen Gelde und an Gold in Barren oder aus⸗ ländischen Münzen, das Kilogr. fein zu 2784 ℳ berechnet)
darunter Gold.
Bestand an Reichs⸗ kassenscheinen..
Bestand an Noten anderer Banken.
Bestand an Wechseln und Scheckzs ..
Bestand an Lombard⸗ forderungen.
Bestand an Effekten Bestand an sonstigen Aktiv
1 057 452 000 9 727 000) (— 1 559 000) (— 18 745 000) 1197 752 000 770 076 000] ,„774 197 000 (— 10 970 000) (+ 4 648 000) (— 16 854 000)
20 759 000 39 812 000 3 276 000) (— 1 945 000) (— 2 163 000)
34 963 000 30 061 000 321913 000 6 656 000 (+ 4 792 000) (+ 3 214 000)
981 618 000 1 637 518 000 1 389 331 000 (+ 110 931 000) (+ 131 447 000) (4 130 854 000)
69 041 000 106 500 000 868 538 000
8 408 000) (++ 23 342 000) (— 17 604 000) 215 378 000 24 312 000 54 317 000 (+ 4 797 000) (— 15 744 000) (— 29 634 000)
279 769 000 221 722 000 158 047 000 (+ 59 260 000) (+ 4 705 000) (— 1 416 000)
1 475 868 000 1 036 338 000
58 744 000
&
Passiva. Grundkapital.
Reservefonds...
Betrag der um⸗ laufenden Noten.
sonstige täglich fällige Verbindlichkeiten.
180 000 000 (unverändert) 64 814 000
180 000 000 (unverändert)
66 937 000 3
(unverändert) (unverändert) (unverändert)
2 042 309 000 2 041 287 000 1 804 055 000 (+ 112 825 000) (+ 102 177 000) (+. 102 093 000)
743 194 000 718 289 000 686 719 000 (+ 46 010 000) (+† 39 805 000) (— 49 851 000) . 79 830 000 70 697 000 64 822 000
(+ 1 398 000) (+ 3 056 000) (+† 12 264 000)
180 000 000 (unverändert) 70 048 000
Konkurse im Auslande. 8— Galizien. 1 Konkurs ist eröffnet über das Vermögen des Kalman Mergler, Modewaren⸗ u. Schneiderzugehörgeschäft in Czernowitz mittels Beschlusses des K. K. Landesgerichts, Abteilung IV, in Czernowitz vom 19. Dezember 1913. — Nr. S. 14/13 (2). — Provisorischer Konkursmasseverwalter: Advokat Dr. Bernhardt Schätz in Czernowitz. Wahltagfahrt (Termin zur Wahl des definitiven Konkursmasseverwalters) 2. Januar 1914, Vormittags 10 Uhr. Die
Forderungen sind bis zum 26. Januar 1914 bei dem genannten Ge⸗ G
richte in Czernowitz anzumelden; in der Anmeldung ist ein in Czernowitz wohnhafter Zustellungsbevollmächtigter namhaft zu machen. Liquidierungstagfahrt (Termin zur Feststellung der Ansprüche) 30. Ja⸗ nuar 1914, Vormittags 10 Uhr. —
Rumänien.
Anmeldung
Name des Falliten, Fordeeungen bis
Schluß der Verifizierung am
Handelsgericht
V Tänase
Dumitrescu, Strainii Dobreni C. Tardea & Ernsts8./21. Januar [10.) 3. Januar Cioecnev, 1914 V 19141 Fäntäͤnei Nr. 39
9./22. Januar 10,23. Junuar
Ilfov (Zülan) 1914 1914
Str.
Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 27. Dezember 1913:
Ruhrrevier Oberschlesisches Revier Anzahl der Wagen .“
. 25 488 10 543
Nicht gestellt. am 28. Dezember 1
Gestellt. icht gestell
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Die Verkaufsstelle Vereinigter Fabrikanten is olierter Leitungsdrähte berechnet laut Meldung des „W. T. B.“ aus Berlin von heute ab keinen Kupferzuschlag.
— Laut Meldung des „W. T. B.“ betrugen die Einnahmen der Oesterreichischen Südbahn vom 11. bis 20. Dezember 1913 4 042 512 Kronen, gegen die endgültigen Einnahmen des enrt⸗ sprechenden Zeitraumes des Vorjahres Mindereinnahme 292 374 Kronen und gegen die vorläufigen Einnahmen mehr 34 972 Kronen.
Wien, 27. Dezember. (W. T. B.) Ausweis der Oester⸗ reichisch⸗Ungarischen Bank vom 23. Dezember (in Kronen). Ab⸗ und Zunahme gegen den Stand vom 15. Dezember: Notenumlauf 2 255 107 000 (Zun. 10 014 000), Silberkurant 258 820 000 (Abn. 191 000), Goldbarren 1 239 995 000 (Zun. 1 954 000), in Gold zahlbare Wechsel 60 000 000 (unverändert), Poriefeuille 776 481 000 (Zun. 12 780 000), Lombard 271 180 000 (Zun. 27 061 000), Hypo⸗ thekendarlehne 299 950 000 (Abn. 3000), Pfandbrieseumlauf 291 330 000 (Zun. 93 000), steuerpflicht. Notenumlauf 96 292 000 (Zun. 8 251 000).
London, 27. Dezember. (W. T. B.) Bankausweis. Total⸗ reserve 22 187 000 (Abn. 2 888 000) Pfd. Sterl., Notenumlauf 29 361 000 (Zun. 565 000) Pfd. Sterl., Barvorrat 33 098 000 (Abn. 2 323 000) Pfd. Sterl., Portefeuille 35 930 000 (Zun. 8 912 000) Pfd. Sterl., Guthaben der Privaten 42 073 000 (Zun. 4 609 000)
fd. Sterl., Guthaben des Staates 9 421 000 (Zun. 1 393 000)
fd. Sterl., Notenreserve 21 134 000 (Abn. 2 765 000) Pfd. Sterl., Regierungssicherbeit 11 199 000 (Zun. 5000) Pfd. Sterl. Prozent⸗ verhältnis der Reserve zu den Passiven 43 ½ gegen 55 ⅛ in der Vor⸗ woche. Clearinghouseumsatz 316 Millionen, gegen die entsprechende Woche des Vorjahres mehr 65 Millionen.
Berlin, 27. Dezember. Bericht über Speisefette von Gebr. Gause. Butter: Das Geschäft ist nach dem Feste ruhiger. Da jedoch die Einlieferungen heute klein und unregelmäßig sind, ist die Marktlage unverändert. Die heutigen Notierungen sinb: Hof⸗ und Genossenschaftsbutter Ta Qualität 132 — 134 ℳ, IIa Qualität 128 — 132 ℳ. — Schmalz: Der Feiertage wegen fanden nur geringe
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