Die Lebensversicherungspolice B. 11I1 33
8
ahr 1A1“ über 1000 ℳ des verstorbenen Wald⸗
wärters a. D. Herrn Philipp Seibel zu Hauenstein vom 10. Novbr. 1888 ist ver⸗ loren gegangen. Wir fordern hiermit zur Anmeldung etwaiger Ansprüche bezüglich dieser Police auf mit der Ankündigung, daß, wenn innerhalb 2 Monate ein Be⸗
rechtigter sich nicht melden sollte, die Police gemäß §
nichtig erklärt wird. München, Pasing, 23. Dezember
38 unserer Satzungen für
1913.
Lebensversicherung für deutsche Forstbeamte
1u.“
eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in München.
Der geschäftsführende Vorstand:
Frese.
Müller.
[88292] Aufgebot.
Der Schreiner Josef Hagner von Ober⸗ biel, Kreis Wetzlar, hat das Aufgebot der Lebensversicherungspolice Nr. 36 313 der Frankfurter Lebensversicherungsgesellschaft, über die Verpflichtung der Versicherung zur Zahlung von 2000 ℳ nach dem Ab⸗ leben des Schreinermeisters Jacob Heinrich Hagner in Oberbiel an den Inhaber der Police, spätestens am 2. August 1922 an den Genannten felbst, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 24. Sep⸗ tember 1914, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Haupt⸗ gebäude, Zimmer Nr. 129, II. Stock, anbe⸗ raumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. öö a. Main, den 20. Dezember
Königliches Amtsgericht. Abt. 18.
[88822] Aufgebot. . Der Oberregierungsrat Karl Wurster in Stuttgart hat das Aufgebot beantragt zur Kraftloserklärung der am 1. Juni 1884 von der Deutschen Lebensversicherungs⸗ Gesellschaft in Lübeck auf Antrag des Amtsmanns Carl Wurster in Künzelsau ausgestellten an den Inhaber zahlbaren Kapitalversicherungspolice auf den Todes⸗ fall Nr. 84 795. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, seine Rechte spätestens in dem Termin am 22. April 1914, Vormittags 10 Uhr, hier anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Lübeck. den 22. Dezember 1913. Das Amtsgericht. Abt. 8.
K. Amtsgericht Stuttgart Stadt. [87 2e Auf Antrag der Bank Andréevits & Co. Aktiengesellschaft in Belgrad ist das Auf⸗ gebotsverfahren zum Zweck der Kraftlos⸗ erklärung einer Wechselurkunde folgenden Inhalts eingeleitet worden: Wechselbetrag: 3879 ℳ; Zahlungszeit: 10. Dezember 1913; Ausstellungsort: Sabac (in Serbien); Ausstellungszeit: 10. Oktober 1913; Name des Ausstellers, zugleich des Remittenten: Ignaz Winterstein; Name und Wohnort des Bezogenen (ohne Angabe eines eigenen Zahlungsorts): Paul Bauer, Stuttgart. Der Inhaber der Urkunde wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf Sams⸗ tag. den 11. Juli 1914, Vor⸗ mittags 10 ½ Uhr, vor dem K. Amts⸗ gericht Stuttgart Stadt, Gerichtsneben⸗ gebäude, Ulrichstr. 10, 1I. Stock, Zimmer 14, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Ur⸗ kunde erfolgen wird.
Den 20. Dezember 1913.
Der Gerichtsschreiber: Volk.
[88779]
Das Amtsgericht erließ folgendes Auf⸗ gebot: Der Kotsaß Friedrich Holzhausen in Westerhausen, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Wirstorf in Blankenburg g. H., hat das Aufgebot zum Zwecke der Aus⸗ schließung des Eigentümers des Planes Nr. 943 der Sep.⸗Karte der Feldmark
H. „am Moordorfe“ zu 9,38 a beantragt. Das Grundstück ist im Grundbuch von Blankenburg a. H. Bd. 22 Bl. 1578 S. 421 auf den Namen des am 2. August 1866 gestorbenen Kotsassen Christian Benjamin Riekeheer in Wester⸗ bausen eingetragen. Der bisherige Eigen⸗ tümer wird aufgefordert, sein Recht späte⸗ stens im Aufgebotstermin vom 27. März 1914, Vormittags 9 ½ Uhr, vor dem hiesigen Amtsgericht anzumelden, widrigen⸗ falls seine Ausschließung erfolgen wird.
Blankenburg a. H., den 23. De⸗
zember 1913.
Bethmann, als Gerichtsschreiber Herzogl. Amtsgerichts.
[88783] Aufgebot.
Die Witwe Karoline Lehmann, geb. Sader, die Frau Auguste Christophel, geb. Lehmann, mit Einwilligung ihres Ehe⸗ mannes, des Bergmanns Karl Christophel, die Frau Marie Grabs, geb. Lehmann, mit Einwilligung ihres Ehemanns, des Gemeindevorstehers Albert Grabs, sämtlich aus Petersdorf, der Rottenführer Karl Lehmann aus Kaulsdorf, der Polizeisergeant Wilhelm Lehmann aus Zehden und der Musketier Otto Lehmann z. Zt. in Witten⸗ berg haben als Eigentümer des in Peters⸗ dor belegenen, im Grundbuche von Peters⸗ dorf Band I Blatt Nr. 25 verzeichneten
Grundstücks auf Grund des § 1170 B. [.
G.⸗B. das Aufgebot zum Zwecke der Aus⸗ chließung der Gläubiger folgender auf dem ezeichneten Grundstück in Abteilung III. Cö““ eingetragenen Hypo⸗ eken: b Nr. 2: 13 Tlr. 4 Sgr. Johann Gott⸗ ried — dreizehn Taler 4 gute Groschen, .3: 13 Taler 4 Sgr. Do⸗ othee — dreizehn Taler 4 gute Groschen, Muttergut aus dem Erbvergleich vom 8 April 1798, eingetragen am selben age,
Nr. 4: 40 Tlr. 12 Sgr., vierzig Taler zwölf gute Groschen Kurant rückständiges Kaufgeld, eingetragen für den Büdner Johann Gottfried Wulff aus dem Kauf⸗ kontrakte vom 17. Februar 1814, einge⸗ tragen ex decreto vom 4. Dezemver 1821,
Nr. 5: 100 Tlr., einhundert Taler rück⸗ ständige Kaufgelder für die Vorbesitzer Büdner Martin Schulz und dessen Ehe⸗ frau, Dorothee Sophie geb. Wolff, aus dem gerichtlichen Kaufkontrakt vom 26. April 1843, welche in jährlichen Raten von 10 Talern mit der Maßgabe abzuzahlen sind, daß, falls einer der Schulzschen Ehe⸗ leute verstirbt, der überlebende Ehegatte das alleinige Eigentum dieser Termins⸗ gelder erhalten soll, eingetragen ex de- creto vom 17. Dezember 1844, beantragt.
Die Gläubiger dieser Hypotheken werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 2 4. Februar 1914, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden, andernfalls die Aus⸗ schließung der Gläubiger mit ihren Rechten erfolgen wird.
Fürstenwalde, den 20. Dezember 1913.
Königliches Amtsgericht.
[88825] Das Amtsgericht Bremen hat am 22. Dezember 1913 das folgende Aufgebot erlassen: „Auf Antrag der Ehefrau des Kaufmanns Carl Friedrich Wilhelm Krieger, Georgine Friederike geb. Vöge, in Bremen, Buntentorssteinweg 158, wird der am 17. Januar 1869 in Bremen ge⸗ borene Diedrich Christian Böge, Sohn der Eheleute Mechanikus Georg Heinrich Vöge und Gesche geb. Homfeld, aufge⸗ fordert, spätestens in dem hiermit auf Donnerstag, den 9. Juli 1914, Nachmittags 5 ½¼ Uhr, vor dem Amts⸗ gerichte, im Gerichtshause hierselbst, Sin mer Nr. 79, anberaumten Aufgebots⸗ termine sich zu melden, widrigenfalls er für tot erklärt werden soll. Mit dem Bemerken, daß nach den angestellten Er⸗ mittlungen der Verschollene im Jahre 1885 von Bremen nach Amerika ausge⸗ wandert ist, daß die letzten den Verwandten zugegangenen Nachrichten von ihm aus dem Jahre 1894 datieren und daß seitdem jedes Ledenszeichen von ihm fehlt, er⸗ geht an alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gerichte Anzeige zu machen.“ Bremen, den 24. Dezember 1913. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts: Weitsch. 8
[88781] Der Glasermeister Wilhelm Lampe in Eilenburg als Pfleger des in unbekannter Abwesenheit lebenden Maurers Eduard Zschöttge, zuletzt in Eilenburg wohnhaft, hat beantragt, den genannten verschollenen Eduard Zschöttge für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird auf⸗ gefordert, sich spätestens in dem auf den 11. Juli 1914, Vorm. 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anbe⸗ raumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben und Tod des Verschollenen zu er⸗ teilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Ge⸗ richt Anzeige zu machen. Eilenburg, den 16. Dezember 1913. Königliches Amtsgericht.
[88785] Beschluß.
Es ergeht folgendes Aufgebot: Der Abwesenheitspfleger Paul Siener, Maurer in Völkersweiler, hat beantragt, den Peter Siener, geb. 15. April 1835 in Arzheim, Sohn der verstorbenen Ackerers⸗ eheleute Johann Georg Siener und Elisabetha geb. Siener, led. Schneider, welcher im Jahre 1872 oder 1873 von Arzheim aus in die Fremde ging und seit dieser Zeit verschollen ist, für tot zu erklären. Es werden aufgefordert: 1) der Verschollene, sich spätestens im Auf⸗ gebotstermine des K. Amtsgerichts Landau vom Donnerstag, 9. Juli 1914, Vorm. 11 Uhr, im Sitzungssaale zu melden, widrigenfalls seine Todeserklärung erfolgen wird; 2) alle, die über Leben oder Tod des Verschollenen Auskunft zu erteilen vermögen, spätestens im Auf⸗ gebotstermine dem Gericht Anzeige zu erstatten.
Landau, Pfalz, 23. Dezember 1913.
K. Amtsgericht. 8
88789) Aufgebot. Der Privatier Max Fränkel in Spandau hat beantragt, den ver⸗ schollenen, am 8. Juni 1865 hier ge⸗ borenen und hier zuletzt wohnhaft gewesenen Frang Danziger für tot zu erklären. Der ezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 10. Juli 1914, Vormittags 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gerichte anberaumten Aufgebots⸗ termine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle,
welche Auskunft über Leben oder Tod
des Verschollen
erteilen mögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen. Neustadt O. S., den 22. De⸗ zember 1913. Königliches Amtsgericht. [88788] Aufgebot.
Der Landwirt Theodor Paul von Ems⸗ dorf, als Pfleger des abwesenden Arbeiters Karl Schmitt, geboren am 1. Juni 1847 in Emsdorf (Kreis Kirchhain), hat be⸗ antragt, den verschollenen Karl Schmitt von Emsdorf, zuletzt wohnhaft in Ems⸗ dorf, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert. sich späte⸗ stens in dem auf den 23. September 1914, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Auf⸗ gebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebots⸗ termine dem Gericht Anzeige zu machen.
Neustadt (Kreis Kirchhain), den 23. Dezember 1913.
Königliches Amtsgericht. [88175] Aufgebot. 8
Der Landwirt August Höfer in Otto⸗ wind hat beantragt, seinen Bruder Ernst Höfer für tot zu erklären. Dieser ist vor ca. 35 Jahren von Schweinfurt nach Neu Seeland ausgewandert. Der Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf 2. Juli 1914, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu er⸗ teilen vermögen, ergeht die Aufforderung, pätestens im Aufgebotstermine dem Gericht
nzeige zu machen. “
Rodach, 22. Dezember 1913.
Herzogl. Sächs. Amtsgericht.
[88780] Aufgebot.
Die unverehelichte Anna Lieder in Danzig⸗Langfuhr, Mirchauerweg 27, hat die Ausstellung eines Erbscheins nach der am 28. Mai 1912 in Langenau ver⸗ storbenen verwitweten Wirtschafterin Julianna Cemens, geb. Lieder, des In⸗ halts beantragt, daß 1) die Antraastellerin zu zwei Dritteln, 2) die Arbeiterfrau Constantia Leßnow, geb. Lieder, in Pe⸗ lonken zu einem Sechstel, 3) die Eigen⸗ tümerfrau Anna Wilm, geb. Lieder, in Gdingen zu einem Sechstel Erben geworden sind. Andere Personen, denen neben den bezeichneten Personen ein Erbrecht zusteht, werden aufgefordert, dieses Erbrecht bis spätestens zu dem auf den 17. Februar 1914, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Termin anzumelden, anderen Falles ein Erbschein des u6.“ Inhalts ausgestellt werden wird.
Danzig, den 19. Dezember 1913.
Königliches Amtsgericht. Abt. 15.
[88782] Aufgebot.
Der Rechtsanwalt Dr. Jolitz in Frank⸗ furt a. O., Regierungsstr. 22, hat als verwaltender Nachlaßpfleger für die Erben des verstorbenen Gastwirts Oskar Krauß in Frankfurt g. O., Junferstr. 23, das Aufgebot der Nachlaßgläubiger beantragt. Die Nachlaßgläubiger mögen daher ihre Forderungen gegen den Nachlaß bei dem unterzeichneten Gericht spätestens in dem Aufgebotstermin, den 13. März 1914, Mittags 12 Uhr (Oderstr. 53/54, Zimmer 10), anmelden. Die Anmel⸗ dung hat den Gegenstand und den Grund der Forderung zu enthalten. Urkundliche Beweisstücke sind in Urschrift oder in Ab⸗ schrift betzufügen. Die Nachlaßgläubiger, welche sich nicht melden, können, un⸗ beschadet des Rechts, vor Pflichtteils⸗ rechten, Vermächtnissen und Auflagen be⸗ rücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Auch haftet ihnen jeder Erbe nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit. Für die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten, Ver⸗ mächtnissen und Auflagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechtsnachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit haftet.
Frankfurt a O., den 18 Dezember 1913.
Königliches Amtsgericht.
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[88806] 1
1) Der Rechtsanwalt Dr. Alfred Richter 8
in Leipzig als Verwalter des Nachlasses a. des am 19. November 1913 in Leipzig⸗ Reudnitz verstorbenen Zimmereigeschäfts⸗ inhabers Karl Auqgust Roick, b. des am 10. November 1913 in Leipeig verstorbenen Schlossermeisters Richard Arno Heiland und 2) der Rechtsanwalt Dr. Walter Müller in Leipzig als Nachlaßpfleger für diejenigen, die Erben des am 16. Juli 1913 in Leipzig verstorbenen Pianofortefabhrtkanten Robert Alfred Merhaut werden, haben das Aufgebot der Nachlaßgläubiger beantragt. Demgemäß werden alle diejenigen, denen eine Forderung an den Nachlaß der genannten Erb⸗ lasser zusteht, hierdurch aufgefordert, ihre Forderungen bei dem unterzeichneten Gerichte spätestens in dem Aufgebotstermine, der auf Montag, den 23. Februar 1914, Vormittags 11 Uhr, anberaumt wird, anzumelden; die Nachlaßgläubiger, die sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechts, vor den Verbindlichkeiten aus
Pflichtteilsrechten
zuflagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung ver⸗ langen, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueber⸗ schuß ergibt, auch haftet jeder Erbe nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten. Urkundliche Beweisstücke sind in Urschrift oder in Ab⸗ schrift beizufügen.
Leipzig, den 22. Dezember 1913.
Königliches Amtsgericht, Abt. I ¹⁶, Peterssteinweg 8 ptr. b
[88786] Aufgebot. —
Auf Antrag des Nachlaßpflegers, Rechts⸗ anwalts Dr. Friedländer dahier ergeht an die Gläubiger des am 11. Dezember 1913 in Mäünchen verstorbenen Pri⸗ vatiers Engelbert Zimmermann die Aufforderung, ihre Forderungen späte⸗ stens im Aufgebotstermine bei dem unter⸗ fertigten Gerichte anzumelden. Die An⸗ meldung einer Forderung hat die An⸗ gabe des Gegenstandes und Grundes der Forderung zu enthalten. Urkundliche Beweisstücke sind in Urschrift oder Ab⸗ schrift beizufügen. Als Aufgebotstermin wird die öffentliche Sitzung vom Diens⸗ tag, den 17. Februar 1914, Vor⸗ mittags 10 Uhr, Zimmer Nr. 188/III, im Justizgebäude, Mariahilfplatz Nr. 17a, Aufgang I, bestimmt. Nachlaßglaͤubiger, die sich nicht melden, können unbeschadet des Rechts, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auf⸗ lagen berücksichtigt zu werden, von dem Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger ein Ueber⸗ schuß ergibt. Die Unterlassung der An⸗ meldung hat für die Nachlaßgläubiger auch den Nachteil, daß jeder Erbe nach Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil “ Teil der Verbindlichkeit haftet.
München, den 23. Dezember 1913.
Kgl. Amtsgericht München. Vormundschafts⸗ und Nachlaßsachen.
[88784]
Durch Ausschlußurteil vom 18. De⸗ zember 1913 ist der Schmiedegeselle Johann Carl Pampe aus Herrmanns⸗ dorf für tot erklärt. Als Todestag ist der 31. Dezember 1910 festgestellt.
Jauer, den 18. Dezember 1913.
Amtsgericht.
[88787]
Durch Ausschlußurteil vom 18. Dezember 1913 ist der verschollene Husar Friedrich Louis Gutknecht, geboren am 28. April 1862 in Neuhaldensleben, für tot erklärt. Als Todestag ist der 31. Dezember 1893 festgestellt.
Neuhaldensleben, den 18. Dezember
—* Kosnigliches Amtsgericht.
[88790]
Der verschollene Bäckergeselle Gustay Werner, geboren am 6. November 1872 zu Straßburg, zuletzt wohnhaft in Saar⸗ brücken, zurzeit ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, wird für tot erklärt.
Saarbrücken, den 16. Dezember 1913.
Königliches Amtsgericht. Abt. 18.
[88791]
Durch Ausschlußurteil vom heutigen Tage ist der auf Bölzig Blatt 77 in Ab⸗ teilung I eingetragene Eigentümer Johann Spors und jeder sonstige Eigentümer des Grundstücks Bölzig Blatt 77 und der auf Bölzig Blatt 9 in Abteilung I einge⸗ tragene Eigentümer, Kätner Karl Doerr aus Bölzig und jeder sonstige Eigentümer des Grundstücks Bölzig Blatt 9 mit seinen Rechten auf das Grundstück aus⸗ geschlossen worden. Ferner werden die Hypothekenbriefe über: a die im Grund⸗ buche von Heidemühl Blatt 38 Ab⸗ teilung III Nr. 12 für den Einwohner Josef v. Prondzinski in Abb. Adl. Briesen eingetragenen Kosten von 23 Tlr. nebst 6 % Zinsen und 25 Sgr., b. die im Grundbuche von Heidemühl Blatt 38 Ab⸗ teilung III Nr. 14 für den Justizrat Stinner in Schlochau eingetragenen Kosten von 40 Tlr. nebst 6 % Zinsen und 1 Tlr. 3 Sgr., c. die daselbst Abteilung III. Nr. 16 für die Marianna Ollyk, geb. Karpinski, in Heidemühl eingetragenen 60 Taler für kraftlos erklärt.
Amtsgericht Schlochau, den 17. Dezember 1913.
[88586] Oeffentliche Zustellung.
Der Metznergeselle Joseph Emonts in Aachen, Feerhenae 2, rozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Krichel, klagt gegen seine Ehefrau, Maria geb. Kern, früher in Aachen, jetzt unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrage auf Ehe⸗ scheidung auf Grund § 1565 B. G.⸗B. Kläger ladet Beklagte zur mündl. Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die I. Z.⸗K. Kgl. Landgerichts Aachen auf den 10. März 1914, Vorm. 9 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Ge⸗ richte zugelassenen Rechtsanwalt als Pro⸗ zeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Aachen, den 18. Dezember 1913.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts
[88808. Oeffentliche Zustellung.
In Sachen der Frau Selma Rohbeck, geborene Hadon, in Neukölln, Rosen⸗ straße 4, Klägerin, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Gutfeld in Berlin, Dirksen⸗ straße 26/27, gegen den Arbeiter Wilhelm
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Rohbeck. fräher in Berlin, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, Beklagten, ladet die Klägerin den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 7. Zivilkammer des Königlichen Land⸗ gerichts II in Berlin SW. 11, Hallesches Ufer 29—31, Zimmer 40, auf den 20. März 1914, Vormittags 10 Uhr mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug bekannt gemacht. Berlin, den 19. Dezember 1913. Kugler, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts II.
[89073] Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau Ziegeleiarbeiter Georg Friedrich Möller, Emma geborene Moog in Schwerte, Prozeßbevollmächtigter! Rechtsanwalt Justizrat Mittelviefhaus in Bochum, klagt gegen ihren Ehemann, 825 in Röhlinghausen, jetzt unbekannten ufenthalts, unter der Behauptung, daß dieser sie mißhandelt, beleidigt und ver⸗ lassen habe, auch seine Vaterhaltspflicht dauernd verletze, mit dem Antrage auf Ehescheidung. Sie ladet ihn zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Zöwviltammer⸗ 4 des Königlichen Land⸗ gerichts in Bochum auf den 14. März 1914, Vormittags 9 Uhr, Zimmer 39, mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zu⸗ stellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Bochum, den 22. Dezember 1913. Meyer, L.⸗G.⸗Sekr., Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[88592] Oeffentliche Zustellung.
Die Arbeiterfrau Theresia Rauer, ge⸗ borene Beck, zu Strehlen in Schlesien, Prozeßbevollmächtigter: Justizrat Böhm in Brieg, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Ernst Rauer, zuletzt in Strehlen, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß Beklagter durch rechts⸗ kräftiges Urteil des Königlichen Land⸗ gerichts in Brieg vom 8. Oktober 1912 zur Herstellung der ehelichen Gemein⸗ schaft verurteilt worden sei, diesem Urteil bisher keine Folge geleistet, sich um Klägerin und seine Kinder nicht gekümmert habe, auch sein Aufenthalt nicht zu er⸗ mitteln sei, mit dem Antrage auf Trennung der Ehe der Parteien. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Brieg auf den 28. März 1914, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Brieg, den 18. Dezember 1913.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[88803] Oeffentliche Zustellung.
Die Näherin, Ehefrau Arthur Rudolph, Dora geb. Häckel, in Cöln⸗Ehrenfeld, Leostraße 64, Prozeßbevollmächtigte: Rechts⸗ anwälte Dr. Krähling und Weber 4. in Cöln, klagt gegen ihren Ehemann, den Kaufmann Arthur Rudolph, früher in Cöln, Friesenwall 24, jetzt unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrage auf Ehe⸗ scheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die 10. Zivilkammer des König⸗ lichen Landgerichts in Cöln, Justizgebäude, Reichenspergerplatz, auf den 5. März 1914, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Cöln, den 22. Dezember 1913.
(L. S.) Märker, Gerichtschreiber
des Königlichen Landgerichts.
[88595] Oeffentliche Zustellung
Die Ehefrau Fabrikarbeiters Johann Dung, Helene geb. Broich, in Düssel⸗ dorf, Oberbilkerallee 242, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Lewinsohn zu Düsseldorf, klagt gegen ihren genannten Ehemann, früher in Düsseldorf, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, unter der Behauptung, daß der Beklagte sie seit mehr als einem Jahre gegen ihren Willen böslich verlassen, sich in bezug auf seine ehelichen .. schwer ver⸗ gangen und sich einer strafbaren Handlung nach §§ 171, 175 St.⸗G.⸗B. schuldig ge⸗ macht habe, mit dem Antrag auf Ehe⸗ scheidung unter Erklärung des Beklagten für den schuldigen Teil. Die Klagerin ladet den Beklagten zur mündlichen ög handlung des Rechtsstreits vor die 1. Zivil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts 9 Düsseldorf, Königsplatz 40, Zimmer 86 auf den 17. März 1914, Vormittag 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich dur einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Düfseldorf, den 19. Dezember 1913
Wendler, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts⸗
[88804] Oeffentliche Zustellung. 1 Die Ehefrau Heinrich — Maria g borene Hardt, zu Duis urg⸗Meidenig, Brockhoffstraße 50, Prozeßbevollmart tigter: Rechtsanwalt Vogt in Duis br. klagt gegen ihren Ehemann, den Mauug, gesellen Heinrich Zinn, früher in
burg⸗Meiderich, Siegstraße 5, jetzt un ekannten Aufenthalts, auf Grund der § 1565 und 1568 des Bürgerlichen Gesetz⸗
zuchs, mit dem Antrage auf Ehescheidung.
Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die V. Zilkammer des Königlichen Land⸗ gerichts in Duisburg auf den 14. Fe⸗ bruar 1914, Vormittags 9 Uhr, Zimmer 166, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Duisburg, den 22. Dezember 1913. Grundmann, Aktuar,
als Gerichtsschreiber des Kgl. Landgerichts.
[890751 Seffentliche Zustellung.
Die Tischlerfrau Berta Hartmann, ge⸗ hborene Münzberg, in Guhrau, Bezirk Breslau, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Dr. Friedmann in Glogau, klagt
gegen den Tischler Paul Max Georg.
Hartmann, früher in Guhrau, mit dem Antrage auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die 1. Zivil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts in Glogau auf den 21. März 1914, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, einen bei dem gedachten Gerichte zu⸗ gelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Glogau, den 24. Dezember 1913.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[88805] ““
Maschinenmeister Josef Krieg hier, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Kull⸗ mann hier, klagt gegen seine Ehefrau, Karoline geb. Weinprecht, früher zu Heidel⸗ berg, mit dem Antrage auf Ehescheidung. Der Kläger ladet die Beklagte zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 4. Zivilkammer des Großh. Land⸗ gerichts zu Karlsruhe auf Mittwoch, den 18. Februar 1914, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Karlsruhe, den 24. Dezember 1913.
Gerichtsschreiber des Landgerichts.
[89076]
Die Kaufmann Karl Wilhelm Walter Ehefrau, Pea int geborene Strobel, zu Zwickau, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Köppel hier, klagt gegen ihren Ehemann, früher zu Karlsruhe, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, auf Grund der §§ 1567 Abs. 2 Ziff. 2 und 1568 B. G.⸗B., weil der Beklagte sie beschimpft und mißhandelt, auch für ihren Unterhalt nicht gesorgt und sie wenige Wochen nach Eheschluß verlassen habe und die Voraus⸗ setzungen des § 1567 Abs. 2 Ziff. 2 B. G.⸗B. gegeben seien, mit dem Antrage auf Scheidung der am 2. November 1905 zu Neckartenzlingen geschlossenen Ehe der Streitteile aus Verschulden des Be⸗ klagten. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die 1. Zivilkammer des Großh. Landgerichts zu Karlsruhe auf Dienstag, den 3. März 1914, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten
vertreten zu lassen.
Karlsruhe, den 24. Dezember 1913. Gerichtsschreiber Gr. Landgerichts.
[89077] Oeffentliche Zustellung.
Der Klempnermeister Johann Szemkus in Benkheim, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Zimmermann in Lyck, klagt gegen seine Chefrau Rosalie Szem⸗ kus, früher in Benkheim, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden und die Beklagte für den allein schuldigen Teil zu erklären. Der Kläger ladet die Be⸗ klagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Zivilkommer des Königlichen Landgerichts in Lyck auf den 13. März 1914, Forbeeass bh 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen An⸗ walt zu ihrer Verkretung zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt ge⸗ macht.
Lyck, den 16. Dezember 1913.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts
[88599] Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau Josef Mayer, Karoline geb. Spohn, Fabrikarbeiterin in Pir⸗ masens, Herzogstraße 10, Klägerin, Pro⸗ zeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Zimmer in Metz, klagt gegen ihren Ehemann Josef Mayer, Maschinenführer, früher in Matzidres bei Metz, zuletzt in Briey (Frankreich) und zurzeit ohne bekannten ohn⸗ und Aufenthaltsort, Beklagten, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage, die am 16. Juli 1898 vor dem Standes⸗ beamten zu Pirmasens geschlossene Ehe der Parteien aus alleinigem Verschulden des Beklagten zu scheiden und demselben die Kosten des Rechtsstreits zur Last zu legen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die IV. Zivilkammer des Kaiser⸗ lichen Landgerichts in Metz auf den 19. Februar 1914, “ 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen An⸗ t zu bestellen. Zum Zwecke der öffent⸗
lichen Zustellung wird dieser Auszug der; meinschaft. Die Klägerin ladet den Be⸗
Klage bekannt gemacht. Metz, den 23. Dezember 1913. Gerichtsschreiberei des K. Landgerichts.
[89078] Oeffentliche Zustellung.
Der Fabrikarbeiter Johann Georg Weider, früher in Neudorf, zurzeit in Hüningen, Neudorferstraße, Prozeßbevoll⸗ mächtigte: Rechtsanwälte Justizrat Dr. Reinach, Justizrat Dr. Hochgesand und Dr. Baum in Mülhausen i. Els., klagt gegen seine Ehefrau, Marie Karoline geb. Bihr, z. Zt. ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort abwesend, wegen bös⸗ lichen Verlassens und Ehebruchs, mit dem Antrage, die zwischen den Parteien be⸗ stehende Ehe für aufgelöst, die Betlagte für den allein schuldigen Teil zu erklären und ihr die Kosten des Rechtsstreits zur Last zu legen. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Zivilkammer des Kaiserlichen Landgerichts in Mülhausen im Elsaß auf den 28. Februar 1914, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. i. E., den 24. Dezember
Der Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Landgerichts.
[89079] Oeffentliche Zustellung.
Die Kaufmannsehefrau Marie Fauth in Nürnberg, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Rauber in Nürnberg, klagt aus §§ 1565 und 1568 B. G.⸗B. gegen ihren Ehemann Karl Wilhelm Fauth, Kauf⸗ mann, zuletzt in Nürnberg, jeßt unbe⸗ kannten Aufenthalts, auf Ehescheidung, mit dem Antrage, zu erkennen: 1) Die Ehe der Streitsteile wird aus Verschulden des Beklagten geschieden; 2) der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Die Klägerin lädt den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das K. Landgericht Nürnberg, 1. Zivil⸗ kammer, zu dem auf Montag, den 16. März 1914, Vormittags 8 ½ Uhr, im Zimmer Nr. 66 des alten Justizgebäudes an der Augustiner⸗ straße in Nürnberg anberaumten Termin, mit der Aufforderung, rechtzeitig einen bei dem genannten Landgericht zugelassenen Rechtsanwalt zu seiner Vertretung zu be⸗ stellen. Die öffentliche Zustellung der Klage wurde durch Beschluß des Gerichts vom 24. Dezember 1913 bewilligt.
Der Gerichtsschreiber des K. Landgerichts Nürnberg.
[89080] Oeffentliche Zustellung.
Die Schleifersfrau Helene Kern in Nürnberg, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Gärtner in Nürnberg, klagt aus § 1568 B. G.⸗B. gegen ihren Ehemann August Kern, Schleifer, zuletzt in Nürn⸗ berg, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung, mit dem Antrage, Urteil zu erlassen: Die Ehe der Streitsteile wird aus Verschulden des Beklagten geschieden. Die Klägerin lädt den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das K. Landgericht Nürnberg, 2. Zivil⸗ kammer, zu dem auf Dienstag, den 17. Februar 1914, Bormittags 8 ½ Uhr, im Sitzungssaale Nr. 66 des alten Justizgebäudes an der Augustiner⸗ straße in Nürnberg anberaumten Termin, mit der Aufforderung, rechtzeitig einen bei dem genannten Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt zu seiner Vertretung zu be⸗ stellen. Die öffentliche Zustellung der Klage wurde durch Beschluß des Gerichts vom 24. Dezember 1913 bewilligt.
Der Gerichtsschreiber des K. Landgerichts Nürnberg.
[88602] Oefsfentliche Zustellung.
Die Ehefrau Wilhelmine Karoline Steil, geb. Peters, in Schinkel, Mindenerstraße 10, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Ham⸗ mersen in Osnabrück, klagt gegen ihren Ehemann, den Schlosser Gerhard Steil, früher in Osnabrück, jetzt unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrage auf Ehe⸗ scheidung. Sie ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Osnabrück auf den 5. März 1914, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Osnabrück, den 23. Dezember 1913.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[88603] Oeffentliche Zustellung.
In Sachen der Ehefrau Wilhelmine Behrens, geb. Landgreen, in Neumünster, Kampstraße, Klägerin, gegen ihren Ehe⸗ mann, den Arbeiter Heinrich Behrens, früber in Harburga. E., Bansenstraße 12 bei Schröder, ladet die Klägerin den Beklagten zur mündlichen Verhandlung auf den 19. März 1914, Vormittags 9 Uhr, vor die II. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Stade, Zimmer Nr. 12, II. Etage.
Stade, den 22. Dezember 1913.
Der Gerichtsschreiber“ des Königlichen Landgerichts.
[89081] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Dorothea Drever, geb. Rademacher, in Dohren, Haus Nr. 2, Pro⸗ zeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Nagel II. in Stade, klagt geaen ihren Ehemann, den Maurergesellen Wilhelm Dreyer, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, früher in Nenn⸗
dorf, auf Herstellung der häuslichen Ge⸗
klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Zivilkammer des Königlichen Landagerichts in Stade auf den 26. Februar 1914, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Stade, den 24. Dezember 1913. 8
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[885731 Bekanntmachung. “ Der Oekonom Georg Schüssel in Büchen⸗ hach, als gesetzl. Vertreter der Kunigunde Kroher, unehel. der Dienstmagd Elisabeth Kroher von Büchenbhach, hat gegen den len. großjähr. Dienstknecht Fohann Eper von Helfendorf, „. Zt. unbekannten Auf⸗ enthalts, Klage gestellt mit dem Antrag zu erkennen: 1. Es wird sestgestellt, daß der Beklagte der Vater des von der led. groß. Dienstmagd Elise Kroher von Büchenbach am 5. Juni 1910 unehel. geborenen Kindes „Kunigunde“ ist. II. Der Beklagte ist schuldig, an die Klagspartei für die Zeit von der Geburt des Kindes, d. i. 5. Juni 1910, bis zu dessen zurückgelegtem 16. Lebens⸗ jahr eine je für 3 Monate vorauszahlbare Unterhaltsrente von jährlich 120 ℳ zu entrichten. III. Derselbe hat die seit der Geburt des Kindes fälligen Unterhaltsbei⸗ träge an Klageteil zu bezahlen. IV. Der⸗ selbe hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. V. Das Urteil ist, soweit gesetz⸗ lich zulässig, vorläufig vollstreckbar. Termin zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits ist bestimmt auf Freitag, den 27. Februar 1914, Vorm. 9 Uhr, vor dem K. Amtsgerichte Aibling, zu welchem Termine der Beklagte geladen wird. Mit Beschluß vom 23. Dezember 1913 wurde die öffentliche Zustellung be⸗ willigt. Mit Beschluß vom 24. Dezember 1913 wurde dem Klageteil das Armenrecht bewilligt.
Bad Aibling, den 24. Dezember 1913.
Der Gerichteschrelber “ des K. Amtsgerichts Aibling.
[88964] Oeffentliche Zustellung.
Die am 28. April 1913 geborene Elisabeth Schlüter zu Berlin, vertreten durch den Vormund, Berufsvormund Preuß in Berlin SW. 68, Alte Jakobstraße 38, lagt gegen den Kaufmann Albert Otto, früher in Berlin, Langestraße 35, v. I1, bei Dummer, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß derselbe mit der Mutter der Klägerin, ledigen Stütze Emma Schlüter zu Berlin, Reichenberger⸗ straße 30 II bei Wagner, während der gesetzlichen Emfängniszeit vom 30. 6. 1912 bis 29. 10. 1912 geschlechtlich verkehrt habe, mit dem Antrage, ihn kostenpflichtig zu verurteilen, der Klägerin vom Tage der Geburt an, also vom 28. 4. 13, bis zur Vollendung des 6 Lebensjahres eine Unter⸗ haltsrente von monatlich 30 ℳ, und vom Beginn des 7. bis zum vollendeten 16 Lebens⸗ jahre eine solche von 35 ℳ zu zahlen, und zwar die rückständigen Beträge sofort, die laufenden in vierteljährlichen Teil⸗ zahlungen im voraus, und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Abt. 50, Neue Friedrichstraße 15,3immer 211/13, II. Stock⸗ werk, auf den 28. Februar 1914, Vormittags 9 ⅛ Uhr, geladen.
Berlin, den 20. Dezember 1913. Katerbow, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts Berlin⸗Mitte. Abteilung 50.
[88795] Oeffentliche Zustellung.
Der minderjährige Erich Hans Hanisch in Dresden, vertreten durch den gesetzlichen Vormund, Direktor Meding, — Prozeß⸗ bevollmächtigter: Ratssekretär Reimann —, letztere beide in Dresden, Landhaus⸗ straße 7 III, Fürsorgeamt, klagt gegen den Arbeiter Oskar Emil Martin, zuletzt wohnhaft in Dresden, Konkordienstraße 34 ptr., jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte der Matter des Klägers, der Arbeiterin Emma Martha verw. Rothe, geb. Hanisch, in Dresden, Alttrachau 60 ptr., innerhalb der gesetzlichen Empfängniszeit beigewohnt habe, mit dem Antrage, den Beklagten in vorläufig vollstreckbarer Form kostenpflichtig zu verurteilen, dem Kläger vom 9. August 1913 ab bis zum 8. August 1929 zu seinem Unterhalte eine Jahresrente von 264 ℳ — ₰, die rückständigen Beträge sofort, die ferner fällig werdenden in vierteljährlichen, am 9 August, 9 November, 9. Februar und 9. Mai eines jeden Jahres fälligen Vorauszahlungen von je 66 ℳ zu ge⸗ währen. Der Beklagte wird zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Könialiche Amtsgericht zu Dresden, Lothringerstraße 1 1I, Zimmer Nr. 148, auf den 16. Februar 1911, Vor⸗ mittags 9 Uhr, geladen.
Dresden, den 23. Dezember 1913. Der Gerichtss be Kgl. Amtsgerichts.
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[88824]
1) Die Bleicharbeiterin Marie Ernestine Matthes in Oberstrahwalde, 2) die minder⸗ jährige Frieda Elsa Mat’hes in Ober⸗ strahwalde, 3) die minderjährige Liesbeth Frieda Matthes in Oberstrahwalde, zu 2 und 3 vertreten durch ihren Vormund, den Fabrikarbeiter Richard Max Matthes in Niederruppersdorf, klagen gegen den Bleicharbeiter Gustav Ernst Fichtner, zuletzt in Oberfirabwalde, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte der außerebeliche Vater der
Kläger unter 2 und 3 sei und die Klägerin
zu 1 bisher den Unterhalt für die Kläger zu 2 und 3 bestritten habe, mit dem An⸗ trage, den Beklagten zu verurteilen, 1) der Klägerin zu 1 die Kosten des Unterhalts für das Kind Frieda Elsa auf die Zeit vom 1. Juli 1911 bis zum 8. März 1914 mit 350 ℳ und für das Kind Liezbeth Frieda auf die Zeit von der Geburt bis zum 16. Januar 1914 mit 260 ℳ, 2) den Kindern, und zwar Frieda Eisa vom 9. März 1914 ab, und Liesbeth Frieda vom 17. Januar 1914 ah, je bis zur Voll⸗ endung ihres sechzehnten Lebensjahres als Unterhalt eine im voraus zu entrichtende Geldrente von vierteljährlich je zweiund⸗ dreißig Mark 50 ₰, und zwar die rück⸗ ständigen Beträge sofort, die künftig fällig werdenden für Frieda Elsa am 9. März, 9. Juni, 9. September und 9. Dezember, für Liesbeth Friebda am 17. Tanuar, E und 17. Uftober jedes Jahres, zu zahlen, 3) die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Der Beklagte wird zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor das König⸗ liche Amtsgericht Herrnhut auf den 18. Februar 1914, Vormittags 110 Uhr, geladen. Herrnhut, den 22. Dezember 1913.
Der Gerichtsschreiber des K. Amtsgerichts.
[88597] Oeffeutliche Zustellung.
Die Ehefrau Franziska Stüben, geb. Rajewski, in Hamburg, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Rauert in Kiel, klagt gegen ihren Ehemann, den Müllergesellen Heinrich Stüben, früher in Ostenfeld bei Bovenau, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung, daß sie von ihrem Ehemanne mißhandelt sei, deshalb von ihm getrennt zu leben be⸗ rechtigt und der Beklagte gemäß § 1361 B. G.⸗B. unterhaltspflichtig sei, mit dem Antrage, den Beklagten zur Zahlung von 90 ℳ vierteljährlicher, im voraus zahlbarer Unterhaltsrente vom 1. Oktober 1913 ab zu verurteilen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die vierte Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Kiel auf den 7. März 1914, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerschte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Kiel, den 22. Dezember 1913.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[88820]
Die minderjährige Gertrud Meta Carla Bohl in Neuhof, vertreten durch ihren Vormund, den Arbeiter Carl Ludwig Bohl in Neubof bei Reinfeld i. Holstein, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dres. Schröder und Landau zu Lübeck, klagt gegen den Maler Hermann Fock zu Lübeck, Adlerstraße 46 a, zurzeit unbe⸗ kannten Aufenthalts, mit dem Antrage, den Beklagten schuldig zu erkennen: dem Kinde von seiner Geburt — 10. April 1911 — an zu Händen des Vormundes bis zur Vollendung seines sechzehnten Lebensjahres als Unterhalt eine im voraus zu entrichtende Geldrente von viertel⸗ jährlich 45 ℳ, und zwar die rückständigen Beträge sofort, die künftig fällig werdenden am 10. Okjober, 10. Januar, 10. April und am 10. Juli jedes Jahres zu zaylen, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erkären, soweit die Entrichtung für die Zeit nach der Erhebung der Klage und für das der Erhebung der Klage voraus⸗ gehende letzte Vierteljahr zu erfolgen hat, unter der Begründung, daß Beklagter der Mutter des Kindes in der gesetzlichen Empfängnisteit, nämlich in der Zeit vom 12. Juni 1910 bis zum 11. Oktober 1910 beigewohnt habe. Der Beklagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Amtsgericht zu Lübeck, Abteilung 6, Zimmer 22, auf Freitag. den 20. Fe⸗ bruar 1914, Vormittags 10 Uhr, geladen. Zum Zwecke der öffentlichen Zu⸗ stellung wud dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Der Klägerin ist für die I. Instanz einschliteßlich der Zwangs⸗ vollstreckung das Armenrecht bewilligt.
Lübeck, den 22 Dezember 1913.
Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts. Abteilung VI.
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[88600] Oeffentliche Zustellung.
Die minderjährige Anna Thiele und die minderjährige Frida Thiele in Berlin, Katzlerstraße 2, vertreten durch deren Mutter, Karoline Thiele, geb. Kuberum, als Pflegerin der Genannten, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Lüring in Osnabrück, klagt gegen Schachtmeister Richard Thiele, früher in Osnabrück, jtzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte als Vater der Klägerinnen sich seiner Unterhalts⸗ pflicht entziehe, obgleich derselbe täglich 8 ℳ verdiene und außerdem noch Prozente beziehe, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, an jede der Klägerinnen eine vierteljährliche im voraus zu zahlende Unterhaltarente von 75 — ℳ zu zahlen, und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Die Klägerinnen laden den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts in Osnabrück, nachdem der Beklagte zu dem am 20. Dezember cr. angestandenen Termine nicht hatte geladen werden können, auf den A. März 1914, Vor⸗ mittags 10 Uhr, unter Festsetzung der Emlassungsfrist auf 3 Wochen, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem
Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmäaͤchtigten vertreten zu lassen. Osnabrück, den 20. Dezember 1913. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. [88799] Oessentliche Zustellung. Der am 1. Oktober 1913 geborene Karl Geißler, gesetzlich vertreten durch den städt. Berufsvormund Grieb in Stutt⸗ gart, Langestr. 51, klagt gegen den Karl uühl, Kaufmann von Altona, z. Zt. mit unbekanntem Aufenthalt abwesend, auf Grund Unterhalts, mit dem Antrage, durch vorläufig vollstreckbares Urteil den Beklagten kostenfällig zu verurteilen, dem Kläger als Unterhalt vom Tage der Gehurt an, also vom 1. Oktober 1913, bis zur Vollendung des 180. Lebensjahres zu DHänden des Bormunts eine Geldrente van jährlich 300 ℳ zu zahlen, und zwar die röck⸗ staändigen Bekräge sofort, die künftig fällig werdenden in vierteljährlichen Teilzahlungen jeweils im voraus zu bezahlen. Zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amts⸗ gericht Stuttgart Stadt — Justizgebäude, Urbanstraße 18 — auf Freitag, den 27. Februar 1914, Vormittags r9 Uhr, in Saal 55, geladen. Stuttgart, den 23. Dezember 1913. (L. S.) Schauer, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts Stuttgart Stadt.
[88587] Oeffentliche Zustellung. Max Geis in Berlin, Sevdelstraße 12/13, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Abraham Löb in Berlin, Beuthstr. 1, klagt im Wechsel⸗ und Urkundenprozeß egen den Agenten R. (Rafael, genannt obert) Hahn, unbekannten Aufenthalts, früher in Berlin, Kommandantenstr. 66, unter der Behauptung, daß ihm der Be⸗ klagte aus den Wechseln vom 15. De⸗ zember 1900, 15. Dezember 1900, 10. Ja⸗ nuar 1901, 30. Januar 1901, 2. März „2. März 1901, 2. März 1901, 2. März 1901, 2 März 1901, zahlbar am 5. April, 25. April, 25. Mai, 30. April, 16. Mai, 26. Mai, 16. Juni, 30. Juni, 14. Juli 1901, 2987,30 ℳ verschulde, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, an den Kläger 2987,30 ℳ nebst 5 % Zinsen von 500 ℳ seit dem 15 Mai 1901, 695,35 ℳ seit dem 5. April 1901, 508,25 ℳ seit dem 25 April 1901, 150,— ℳ seit dem 16. Mat 1901, 150,— ℳ seit dem 26. Mai 1901, 150,— ℳ seit dem 16. Juni 1901, 150,— ℳ seit dem 30. Juni 1901, 100,— ℳ seit dem 14. Juli 1901, 333,70 ℳ seit dem 25 Mal 1901, 250,— ℳ seit dem 30. April 1901 zu zahlen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu er⸗ klären. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die 8. Kammer für Handels⸗ sachen des Königlichen Landgerichts 1 in Berlin, Neue Friedrichstr. 16/17, II Treppen, Zimmer 55, auf den 27. Februar 1914, Vormittags 10 ½ Uhr, mit der Auf⸗ forderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 52. P. 240. 13. Berlin, den 18. Dezember 1913. Steinhauff, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. I.
[88588] Oeffentliche Zustellung.
Der Rechtsanwalt Justizrat Wilmers⸗ doerffer in Berlin, Markgrafenstraße 88, tlagt gegen den Dr. Walter Friedmann, jetzt unbekannten Aufenthalts, früher in Berlin⸗Schöneberg, Barbarossastraße 44, auf Grund der Behauptung, daß der Be⸗ klagte dem Kläger für seine Vertretung im Jahre 1911 in den Sachen „Brauerei Königstadt“, „Berndt Konkurs“, Gerichts⸗ lkasse Joel und Kyrieleis⸗ und „Berndt“ den Betrag von 1344,50 ℳ sowie für den Versuch der Ermittlung seiner neuen Adresse den Betrag von 2,46 ℳ schuldet. Der Kläger klagt in Sachen 5. O. 525. 13 mit dem Antrage, den Beklagten kosten⸗ pflichtig zu verurteilen, an ihn 1346,96 ℳ zu zablen, und das Urteil eventuell gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreck⸗ bar zu erklären. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlun des Rechtsstreits vor die fünfte Zivil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts 2 in Berlin SW. 11, Hallesches Ufer 29/31, Zimmer Nr. 60, auf den 13. März 1914, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Berlin, den 15. Dezember 1913. Benditz, Aktuar, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts 2. 5. Zivilkammer.
[88574] Oeffentliche Zustellung. Die offene Handelsgesellschaft in Firma Hahn & Co. zu Berlin, Niederwallstraße 16, klagt gegen den Maschinenmeister Paul Makowsky. früher in Graudenz, Ober⸗ bergstr. 52/58, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, wegen gelieferter Waren, mit dem Antrage, den Beklagten zur Zahlung von 142 ℳ nebst 4 % Zinsen seit 1. Ok⸗ tober 1913 zu verurteilen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Abteilung 43, Neue Friedrichstr. 15, Zimmer 220 — 222, II Stockwerk, auf den 18. März 1914, Vormittags 9 ½ Uhr, geladen.
Berlin, den 17. Dezember 1913. Wohlfeil, Aktuar, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts B „Mitte.
Abteilung 43.