1913 / 305 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 29 Dec 1913 18:00:01 GMT) scan diff

[88575] Oeffentliche Zustellu

Der Philipp Lendté in Neukölln, Hobrechtstr. 58, klagt gegen 1) Frau Char⸗ lotte Wenzlin, geb. Mittelstedt, 2) Marx Penzlin, früher in Karlshorst, Wilden⸗ steinerstr. 10, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß die Beklagten ihm aus 2 Wechseln vom 9. Juli 1913 über 150 und 105,90 ℳ, die mangels

ahlung zu Protest gegangen seien, den Betrag von 255,90 schulden, mit dem Antrage, die Beklagten als Gesamt⸗ schuldner kostenpflichtig zu perurteilen, an den Kläger 255,90 nebst 6 % Zinsen seit dem 8. Oktober 1913 sowie 3 10 Wechselunkosten zu zahlen, den Beklagten zu 2 zur Duldung der Zwangsvollstreckung in das Vermögen seiner Ehefrau zu ver⸗ urteilen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits werden die Beklagten vor das Königliche Amtsgericht in Berlin⸗Lichtenberg, Am Wagner⸗Platz, Zimmer 30, auf den 20. Februar 1914, Vormittags 9 Uhr, geladen.

Berlin⸗Lichtenberg, Am Wagner⸗ Platz, den 22. Dezember 1913.

Braun, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Abt. 11.

[88576] Oeffentliche Zustellung.

In der Ziotlprozezsache der Firma Kauff⸗ mann & Krüger in Herford, Klägerin, Hen den früheren Wirt Fr. Froböse in

ielefeld, Gütersloherstraße 64, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Geldforderung 4. C. 1546 13 hat für die im Konkurs befindliche Klägerin der Koakursverwalter Gustav Landwermann in Herford, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Kamp in Biele⸗ feld, das Verfahren aufgenommen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Bielefeld, Luisenstraße 12, Zimmer Nr. 8, auf den 38. März 1914, Vormittags 9 Uhr, geladen.

Bielefeld, den 22. Dezember 1913.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Abt. 4.

[88589] Oeffentliche Zustellung.

Der Fabrikarbeiter und Gastwirt Heinrich Hermes zu Niederpleis bei Siegburg, Pro⸗ zeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Herrmanns in Bonn, klagt gegen den Kaufmann Franz Neulen und dessen Ehe⸗ frau, Sibilla geb. Kissel, früher in Nieder⸗ pleis, jetzt unbekannten Aufenthaltsorts, unter der Behauptung, die Beklagten hätten ihn bei Abschluß des Vertrages vor Notar Justizrat Vieten in Siegburg vom 15. Mai 1913 arglistig getäuscht und ihn im Irrtum gehalfen, mit dem An⸗ trage: Königliches Landgericht wolle: 1. feststellen, daß der zwischen dem Kläger und der beklagten Ehefrau am 15. Mat 1913 vor dem Königlichen Notar Justizrat Vieten zu Siegburg geschlossene Kauf⸗ vertrag Reg.⸗Nr. 528/13 nichtig ist; II. dementsprechend die beklagte Ehefrau verurteilen, in die Rückauflassung der im Grundbuche von Niederpleis Band 20 Blatt 784 unter den laufenden Nrn. 1, 2 und 3 im Grundstücksverzeichnis ein⸗ getragenen Grundstücke Flur 7 Nr. 1322/162, 1323/164 und 1324/164 an den Kläger einzuwilligen; III. den beklagten Ehe⸗ mann verurteilen, die Zwangsvollstreckung in das eingebrachte Gut seiner mitbeklagten Ehefrau zu dulden; IV. die beklagten Eheleute als Gesamtschuldner verurteilen, an den Kläger 1500 (in Buchstaben: fünfzehnhundert Mark) nebst 4 % Zinsen seit dem Klagetage zu zahlen; wolle den Beklagten ferner als Gesamtschuldnern die Kosten des Rechtsstreits auferlegen, ein⸗ schließlich der der einstweiligen Verfügung, und das Urteil falls gegen Sicherheits⸗ leistung für vorläufig pollstreckbar erklären. Der Kläger ladet die Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreiis vor die 2. Zivilkammer des Königlichen Land⸗ gerichts in Bonn auf den 27. Februar 1914, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Anwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen.

Bonn, den 20. Dezember 1913.

(L. S.) (Unterschr.), Assistent, als Gerichts⸗ schreiber des Königl. Landgerichts.

[87619] Oeffentliche Zustellung.

Der Bäckermeister Eduard Hoffmann in Breslau, Ohlauerstraße 49, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Gerstenberg in Breslau, klagt gegen: 1) den Direktor Ludwig Schneider gen. Romani, 2) dess n Ehefrau Ida Schneider gen. Romani, geb. Kupfer, früher in Breslau, auf Grund der Behauptung, daß die Beklagten auf vorherige Bestellung in der Zeit vom 1. Juli bis Ende September 1913 vom Kläger Backwaren zum Preise von 247,33 geliefert erhalten hätten, mit dem Antrage: Die Beklagten als Gesamt⸗ schuldner zu verurteilen: a. dem Kläger 281,18 nebst 4 % Zinsen seit dem 1. Oktober 1913 zu zahlen, b. in Anrech⸗ nung auf diese Summe in die Auszahlung der vom Gerichtsvollzieher Frenz in Breslau bei der Kgl. Regierungshinterleaungsstelle zu Breslau am 24. Oktober 1913 bezw. 22. November 1913 zu den Kassenzeichen H. J. Nr. 3277/3577, C. B. Nr. 1916 2126, B. J. Nr. 6248/10, H J. Nr. 4064, C. B. Nr. 2466, B. J. Nr. 113/11 hinter⸗ legten Versteigerungserlöses mit 169,03 und 37,32 nebst den Hinterlegungs⸗ zinsen an den Kläger zu willigen, 2) den Berklagten zu des weiteren zu verurteilen,

die Zwangsvollstreckung in das eingebrachte

zu dulden, 3) das Urteil für vorläufig voll⸗ streckbar zu erklären. Zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits werden die Beklagten vor das Königliche Amtsgericht in Breslau auf den 16. Februar 1914, Vormittags 9 Uhr, nach Zimmer Nr. 161, I. Stock, geladen. 20 C 2095/13. Breslau, den 16. Dezember 1913. Der Gerichtsschreiber 88 des Kgl. Amtsgerichts.

[88793] Oeffentliche Zustellung. Die Frau Antonie Aber in Preslau, losterstraße 96, Prozeßbevollmächtigter:

Rechtsanwalt Friemelt in Breslau, Blücher⸗

platz 14, klagt gegen die Stütze Anna

Muller, früher in Breslau, sest un⸗

bekannten Aufenthalts, unter der Behaup⸗

tung, daß die Beklagte für auf ihre käuf⸗ liche Bestellung im Jabre 1912 geliefert erhaltene Waren noch 100 35 ein⸗ schließlich 1 35 Ermittlungskosten verschulde, mit dem Antrage, die Beklagte kostenpflichtig zu verurteilen, an die Klägerin

100 35 ₰, in Buchstaben: Einhundert

Mark und 35 Pfennige, nebst 4 % Zinsen

seit Zustellung der Klage zu zahlen, und

das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des

Rechtsstreits wird die Beklagte vor das

Königliche Amtsgericht in Breslau auf

den 13. März 1914, Vormittags

9 Uhr, Zimmer Nr. 166, Schweidnitzer⸗

stadtgraben Nr. 4, im I. Stock, geladen.

15 C 2167/13.

Breslau. den 20. Dezember 1913. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[88802] Oeffentliche Zustellung.

Die Aktiengesellschaft Schloßbrauerei Schöneberg in Berlin⸗Schöneberg, Feurig⸗ straße 46/49. vertreten durch ihren Direktor Fincke daselbst, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Justizrat Stillschweig in Berlin, Potsdamerstr. 141, klagt gegen den Herrn Rudolf Schier, früher in Berlin⸗Wilmersdorf, Kaiser⸗Allee 32 pt., auf Grund der Behauptung, daß der Be⸗ klagte der Klägerin ein fälliges und auch anerkanntes Darlehn von 6000 ver⸗ schulde, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen, 6000 nebst 4 % Zinsen

zahlen, und das Urteil gegen Sicherheits⸗ leistung für vorläufig vollstreckbar zu er⸗ klären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die 19. Zivilkammer des König⸗ lichen Landgerichts 11I in Berlin zu Char⸗ lottenburg, Tegeler Weg 17/20, II. Stock, Zimmer 65, auf den 6. März 1914, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, einen bei dem gedachten Gerichte zu⸗ gelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 31. O. 472. 13.

Charlottenburg, den 17. Dezember 1913. Limbach, Gerichtsschreider des König⸗ lichen Landgerichts III. Zivilkammer 19.

[88577] Oeffentliche Zustellung.

Der Werkmeister Fritz Karge, Charlotten⸗ burg, Schillerstr. 43, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Grünspach und Dr. Fried⸗ länder, Berlin, Taubenstr. 47, klagt gegen den Reisenden Alex Lessel, jetzt unbekannten Aufenthalts, früher in Berlin⸗Wilmers⸗ dorf, Pantenerstr. 17, unter der Be⸗ hauptung, daß er sich auf Grund des Ver⸗ trags vom 28. November 1911 als stiller Teilhaber mit 250 an einem von dem Beklagten betriebenen Blumengeschäft be⸗ teiligt habe und er hierfür einen garantierten Verdienstanteil von 80 monatlich, und zwar bis zum 1. Mai 1912, beziehen sollte, und daß der Beklagte 14 Tage nach dem Abschluß des Geschäfts verschwunden sei, ohne dem Kläger eine Zahlung geleistet zu haben, mit dem Antroge auf vorläufig vollstreckbare Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von 400 nebst 4 % Zinsen seit dem 1. Mai 1912 an den Kläger. 1ig. mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ treits wird der Beklagte vor das König⸗ liche Amtsgericht in Charlottenburg auf den 24. Februar 1914, Vormittags 9 Uhr, im Zivilgerichtsgebäude, Amts⸗ gerichtsplatz, Zimmer 26. 1 Tr., geladen. Charlottenburg, den 18. Dezember 1913.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[88578] Oeffentliche Zustellung.

Der Architekt Eduard Liedtke in Berlin⸗ Wilmersdorf, Düsseldorferstraße 43, Pro⸗ zeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Hallens⸗ leben, Lange und Mahr in Berlin, Span⸗ dauerstraße 30, klagt gegen den Rentier Walter Heine, zuletzt in Berlin⸗ Wilmersdorf, E 18, unter der Behauptung, daß ihm der Beklagte aus einer selbstschuldnerischen Bürgschaft Miete schulde, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen, an den Kläger 600 nebst 4 % Zinsen von 150 seit dem 1. August 1913, 150 sett dem 1. September 1913, 166,67 seit dem 1. Oktober 1913,

Urteil gegen Sicherheitsleistung für vor⸗ läufig vollstreckbar zu erklären. Zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amts⸗ gericht in Charlottenburg, Amtsgerichts⸗ platz, auf den 12. März 1914, Vor⸗ mittags 9 Uhr, Zimmer 22, geladen. 12 C. 2037. 13.

Charlottenburg, den 20. Dezember 1913.

Guk sceiner Ehefrau, der Beklagten zu 2,

b Rempel, Gerichtsschreiber

des Königlichen Amtsgerichts.

seit 8. Mai 1913 an die Klägerin zu ki

133,33 seit dem 1. November 1913 zu zahlen, und das

[885791 Oeffentliche Zustellung.

Der Hoffriseur Valentin Grab in Bad⸗ Kreuznach, Prozeßbevollmächtigte: Rechts⸗ anwälte Dr. Bopp und Dr. Schiff in Darmstadt, klagt Fegen die Frau Katha⸗ rina Voigt, geb. Maag, früber in Darm⸗ stadt, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund Mietvertrags, mit dem Antrage, die Beklagte kostenpflichtig zu verurteilen, an den Kläger 177,38 nebst 4 % Zinsen von 83,34 seit 1. Juli 1913, von 83,34 seit 1. August 1913 zu zahlen, und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird die Beklagte vor das Großherzogliche Amtsgericht I in Darmstadt auf Montag, den 16. Fe⸗ bruor 1914. Vormittags 9 Uhr, Zimmer Nr. 219, geladen.

Darmstadt, den 15. Dezember 1913.

Der Gerichtsschreiber des Großherzoalichen Amtsgerichts I.

[88794] Oeffentliche Zustellung.

Der Bierverleger Jakob Spoper zu Hervest⸗Dorsten, Halternerstraße 84, Pro⸗ zeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Nord⸗ mann in Dorsten, klagt gegen den Berg⸗ mann Anton Kurasiak, früher zu Hervest⸗ Dorsten, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung, daß der Be⸗ klagte ihm für die 1 ½ Monate August und September 1912 sowie für 2 Wochen Kost und Logis, die der Bruder des Be⸗ klagten Stanislaus Kurasiak beim Kläger bezogen habe, und die vereinbarungsgemäß vom Beklagten bezahlt werden sollten, mit dem Antrage auf Verurteilung des Be⸗ klagten, an den Kläger 105,— Ein⸗ hundertundfünf Mark nebst 4 % seit

Klagezustellung zu zahlen, die Kosten des

Rechtsstreits zu tragen und auf vorläufige Vollstreckbarkeitserklärung des Urteils. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Köngliche Amtsgericht in Dorsten auf den 11. März 1914, Vormittags 9 Uhr, geladen. Die Einlassungsfrist wird auf 2 Wochen festgesetzt.

Dorsten, den 22. Dezember 1913. Willecke, Amtsgerichtssekretär, Gerichts⸗

schreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[88580] Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Adolf Stern in Huckarde agt gegen den Guiseppe Machioro, früher in Huckarde, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, unter der Behauptung, daß Be⸗ klagter ihm für einen gelieferten Anzug noch 30,— dreißig Mark schulde, mit dem Antrage, Beklagten zu verurteilen, ihm 30,— nebst 4 % Zinsen seit Klage⸗ zustellung zu zahlen, ihm die Kosten des Arrestverfahrens 19 G. 11. 13 des Amtsgerichts Dortmund aufzuerlegen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Dortmund auf den 6. März 1914, Vormittags 9 ½ Uhr, geladen.

Dortmund, den 20. Dezember 1913. Grotemevyer, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[88796] Oeffentliche Zustellung.

Der Heinrich Soltau in Duüsseldorf, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Müller in Düsseldorf, klagt gegen die Ehe⸗ leute August Küpper, zurzeit ohne be⸗ kannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, früher in Düsseldorf, unter der Behauptung, daß Beklagte ihm für ein bar gegebenes Dar⸗ lehn, welches am 1. September zurück⸗ gezahlt werden sollte, und für vorgelegte cheseoste 195 schulden, mit dem ntrage, die Beklagten als Gesamtschuldner zur Zahlung von 195 (einhundertfünf⸗ undneunzig Mark) nebst 4 % Zinsen seit dem Tage der Klagezustellung und in die Kosten des Rechtsstreits zu verurteilen und das Urteil vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits werden die Beklagten vor das Königliche Amtsgericht in Düssel⸗ dorf, Zimmer 65 im Justizgebäude am Königsplatz, auf den 27. Februar 1914, Vormittags 9 Uhr, geladen.

Düsseldorf, den 18. Dezember 1913.

Meinders, Aktuar, Gerichtsschreiber

des Königlichen Amtsgerichts.

[88596] Oeffentliche Zustellung.

Der Fabrikant Ludwig Uflacker in Düsseldorf, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Dr. Pitsch in Düsseldorf, klagt gegen den Agenten Reinhold Schmidt, unbekannten Aufenthalts, früher in Aachen, wegen käuflich gelieferter Waren, mit dem Antrag, den Beklagten kostenfällig und gegen Sicherheitsleistung vorläufig voll⸗ streckbar zur Zahlung von 856,80 nebst 5 % Zinsen seit dem 17. Oktober 1913 zu verurteilen. Der Kläger ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 5. Zivilkammer pes Königlichen Landgerichts in Düsseldorf auf den 20. März 1914,. Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich duich einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Düsseldorf, den 22. Dezember 1913. LSinn, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[88594] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma Chr. Gatermann, Möbel⸗ fabrik in Duisburg, Königstraße 48, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Schievekamp und Rauchholz in Duisburg, klagt gegen den Architekten Hans Schmidt, früher in Mülheim⸗Speldorf, Prinzenhöhe, jetzt unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrag auf Zahlung von 1537,65 nebst Zinsen. Die Klagerin ladet den Beklagten

mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ treits vor die V. Zivilkammer des König⸗ lichen Landgericht in Duisburg auf den 28. Februar 1914. Vormittags 9 Uhr, Zimmer Nr. 166, mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Ge⸗ richt zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen. Duisburg, den 23. Dezember 1913.

Lorenz, Gerichtsschreiber

des Königlichen Landgerichts.

[88581] Oeffentliche Zustellung. „Die Elbinger Straßenbahn m. b. 5. in Elbing, Hospitalstraße, Prozeßbevoll⸗ mächtigte: Rechtsanwälte Justizrat Diegner und Bandow in Elbing, klagt gegen den Stellmachermeister Bruno Dyck, unbe⸗ kannten Aufenthalts, früͤher zu Elbing, Traubenstraße, auf Grund der Behaup⸗ tung, daß Klägerin dem Beklagten eine Kraftleitung gelegt, die dazu gehörigen Materialien und Strom geliefert und Arbeiten geleistet habe, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen, an Klägerin 138,75 nebst 4 % Zinsen seit dem 20. September 1913 zu zahlen, ihm die Kosten des Rechtsstreits einschließlich des voraufgegangenen Arrestverfahrens aufzu⸗ erlegen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Der Beklagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts⸗ gericht zu Elbing auf den 16. Februar 1914, Vormittags 9 Uhr, Zimmer Nr. 7, geladen. Zum Zwecke der öffent⸗ lichen 1 wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Elbing, den 23. Dezember 1913. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[88582] Oeffentliche Zustellung.

Der Weinhändler Paul Göhre in Jena klagt gegen den cand. med. Walter Beer⸗ mann, früher in Jena, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Forderung von 550 für gelieferte Speisen, Getränke und Rauch⸗ artikel, mit dem Antrage auf kostenpflich⸗ tige Verurteilung des Beklagten zur Zah⸗ lung von 550 nebst 4 % Zinsen seit 1. 1. 1911 bei vorläufiger Vollstreckbarkeit des Urteils. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Großherzogl. Amtsgericht in Jena auf Dienstag, den 24. Februar 1914, Vormittags 8 ½ Uhr, Zimmer 5, geladen.

Jena, den 22. Dezember 1913.

Der Gerichtsschreiber des Großherzogl. Amtsgerichts. I.

[88797] Oeffentliche Zustellung.

Der Maurer und Höker August Galuski in Marienburg, Goldener Ring 25, Pro⸗ zeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Kindor in Marienburg, klagt gegen den Poltzei⸗ sergeanten Tamschick, früͤher in Wilhelms⸗ haven (Königliches Polizeipräsidium), jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Be⸗ hauptung, daß er dem Kläger für ent⸗ nommene Waren und ein bares Darlehn 43,94 nebst 4 % Zinsen seit dem 1. Ja⸗ nuar 1912 verschulde, mit dem Antrag, den Beklagten zu verurteilen, an den Kläger die vorerwähnten Beträge zu zahlen, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen und das Urteil für vorläufig voll⸗ streckbar zu erklären. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts⸗ gericht in Marienburg auf den 3. März 1914, Vormittags 9 ½ Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Marienburg W.⸗Pr., den 19. De⸗ zember 1913.

Königliches Amtsgericht.

[87295] Oeffentliche Zustellung.

Der August Yonk, Eigentümer in Talingen, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Stahl in Metz, klagt gegen den Josef Thiriet, Wirt, früher in Talingen, jetzt ohne bekannten Wohnort, unter der Behauptung, daß Beklagter verpflichtet sei, die Zwangsvollstreckung in das einge⸗ brachte Gut seiner Ehefrau für deren Schuld aus dem Vollstreckungsbefehl Kfl. Amtsgerichts Rombach vom 7. Jult 1913 zu dulden, mit dem Antrage: Kaiser⸗ liches Landgericht wolle erkennen: 1) Der Beklagte wird verurteilt, die Zwangsvoll⸗ streckung in das eingebrachte Gut seiner Ehefrau zu dulden, insoweit dem Kläger ein Anspruch in Hobe von 2771,80 nebst 4 % Zinsen seit dem 1. Dezember 1912 aus 2170 seit dem Zustellungs⸗ tage des Zahlungsbefehls 28. Juni 1913 aus 601,80 sowie Kosten in Höhe von 45,20 zusteht, 2) der Beklagte hat die Kosten des Rechtesstreits zu tragen, 3) das Urteil ist vorläufig vollstreckbar event. gegen Sicherheitsleistung. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Zivilkammer des Kaiserlichen Land⸗ gerichts in Metz auf den 24. Februar 1914, Nachmittags 3 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 8

Metz, den 18. Dezember 1913.

Der Gerichtsschreiber bei dem Kaiserlichen Landgericht.

[88798

In Sachen des Gastwirts Emil Schaible in Pforzheim gegen den Kellner Karl Hurst in Fessenbach, zurzeit an unbe⸗ kannten Orten abwesend, wegen Forderung, hat der Kläger mit der Begründung, Heinrich Hurst von Fessenbach und der

jetzige Beklagte hätten gesamtschuldnerisch 1913

dem Feedns Braun pon Fessenbach aus Darlehen 1000 ncbst 5 % Zins hier⸗

aus geschuldet, wofür auf dem Grundstück Lagerbuchnummer 1579 Grundbuch Fessen⸗ hach der beiden voꝛgenannten Band 5 Heft 1 eine Sicherungshypothek eingetragen worden sei, Friedrich Braun habe dann letztere nebst Forderung (Rest 900 ℳ) an den Kläger abgetreten, wobei die Ab⸗ tretung im Grundbuch am 20. Februar 1911 offenkundig gemacht wurde, der Posten sei fällig, die öb des Gr. Amtsgerichts Offenburg sei allseits⸗ vereinbart, die kostenfällige Verurteilung des Beklagten Karl Hurst zur Zahlung der 900 nebst 5 % Zins hieraus vom 1. Juli 1912 an Kläger beantragt, ebenso zur Duldung der Zwangsvollstreckung für diese Forderung auf Grund der vorer⸗ wähnten Sicherungshypothek in das ge⸗ nannte Grundstück, wobei das Urteil gegen Sicherbeitsleistung des Klägers vorläufig vollstreckbar erklärt werden solle. Auf weiteren Antrag des Klägers wird zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits hierher (Zimmer 6) Termin bestimmt auf: Montag, den 23. Februar 1914, Vormittags 9 Uhr, und der Beklagte hierzu geladen. Dies wird biermit dem an unbekannten Orten abwesenden Be⸗ klagten öffentlich bekannt gegeben. Offenburg, den 10. Dezembder 1913. Gr. Amtsgericht.

[88583] Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts Reutlingen. Oeffentliche Zustellung.

Die Firma E. Lederer Nachf. in Reut⸗ lingen, vertreten durch Rechtsanwalt Reiniger daselbst, klagt gegen den Johannes Hirsch, Techniker aus Osterburken, Baden, z. Zt. mit unbekanntem Aufenthalt ab⸗ wesend, wegen Forderung aus Kauf, mit dem Antrag, zu erkennen: Der Beklagte ist schuldig, der Klägerin den Betrag von 72 nebst 4 % Zinsen seit 1. April 1912 zu bezahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das K. Amtsgericht hier auf Dienstag, den 17. März 1914, Nachmittags 3 Uhr, geladen. Zwecks öffentlicher Zustellung wird dieser Auszug bekannt gemacht.

Den 24. Dezember 1913.

Notariatspraktikant Stoewe.

[88584] Oeffentliche Zustellung. Die Besitzer Wilhelm und Minna, geb. Bergmann, Zimmerlingschen Eheleute in Bersteningken, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Steinbeck in Skaisgirren, klagen gegen den Herrn Friedrich Ferdinand Augustin, unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte als Erbe des verstorbenen Johann Ge iel Augustin zur Erteilung einer Löschungs⸗ bewilligung über die im Grundbuche des den Klägern gehörigen Grundstücks Berste⸗ ningken Bl. Nr. 3 in Abteilung 1II unter Nr. 1 eingetragenen Post von 33,10 Talern verpflichtet sei, mit dem Antrage, den Be⸗ klagten kostenpflichtig zu verurteilen, darin zu willigen, daß die im Grundbuche von Bersteningken Nr. 3 in Abteilung III Nr. 1 für Johann Samuel Augustin ein⸗ getragenen 33,10 Taler gelöscht werden, und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Skais⸗ girren auf den 27. Februar 1914, Vormittags 9 Uhr, geladen. Skaisgirren, den 22. Dezember 1913. Giersberg, Amtsgerichtssekretär, Ge⸗ richtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[88585] Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Ch. Koller in Straß⸗ burg, Münstergasse, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Siquet und Dr. Mathé in Straßburg, klagt Fegen den Emil Schlick, Student der 18.n früher in Straßburg, Wimpfelingstr., jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthalts⸗ ort, auf Grund der Behauptung, daß ihm der Beklagte an Mietzins den Betrag von 510 schulde, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen, an den Kläger, z. H. dessen Prozeß⸗ und Inkassobevoll⸗ mächtigte Rechtsanwälte Dr. Siquet und Dr. Mathé in Straßburg den Betrag von 510 nebst 4 % Zinsen aus 170 vom 1. Oktober 1911 an, aus 170 vom 1. Januar 1912 an und aus 170 vom 1. April 1912 an zu zahlen, und das Urteil evtl. gegen Sicherbeitslelstung für vor⸗ läufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Kaiserliche Amtsgericht in Straßburg i. Els. auf Samstag, den 7. Februar 1914,

Vormittags 9 Uhr. Saal 49, geladen.

Straßburg, den 24. Dezember 1913. Gerichtsschreiberei bei dem Kaiserlichen Amtsgericht.

[89067] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma C. Kohrt in Wilbelms⸗ haven, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Dr. Peters in Rüstringen, klagt gegen den Kontoristen Conr. Schubert, früher in Wilhelmshaven, Hinterstraße 24, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung, daß Klägerin vom Be⸗ klagten für einen im Jahre 1911 käuflich gelieferten Anzug restlich 41,20 zu fordern habe, mit dem Antrage auf kostenpflichtige Verurteflung des Beklagten zur Zahlung von 41,20 nebst 4 % Zinsen seit dem 1. Juni 1912. Zur mundlichen Ver handlung des Rechtsstreits wird der Be klagte vor das Königliche Amtsgericht in Wilhelmshaven auf den 19. Februar

1914, Vormittags 10 Uhr, geladen.

Wilhelmshaven, den 23. Dezember

Gerichtsschreiberei 8 des Königlichen Amtsgerichts,

[89068] Oeffentliche Zustellung.

c

. Untersuchungssachen.

3 E Verlust⸗ und Fundsachen, Zustellungen u. dergl. äufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.

. Verkäu 1 .Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.

5. Kommanditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften.

Dritte Beilage en Reichsanzeiger und Königlich Preußis

Berlin, Montag, den 29. Dezember

Hffentlicher Anzeiger. 1

Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile 30 ₰.

6. Erwerbs⸗ und

Bankausweise.

10.

Niederlassung ꝛc. von d 1 Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung.

anzeiger.

Wirtschaftsgenossenschaften.

von Rechtsanwälten.

7

Verschiedene Bekanntmachungen. 8

2) Aufgebote, Verlust⸗u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl.

[89066] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma C. Kohrt in Wilhelmshaven

rozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr.

eters in Rüstringen, klagt gegen den früheren Torpedobootsmannsmaaten Friedrich Lorenz Louis Karl Heinrich Huth, früher in Wilhelmshaven, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung, daß Klägerin vom Beklagten für kaͤuflich gelieferte Waren 53,81 zu fordern habe, mit dem Antrage auf kosten⸗ pflichtige Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von 53,81 nebst 4 % Zinsen seit dem 15. Dezember 1913. Zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amts⸗ gericht in Wilhelmshaven auf den 19. Fe⸗ bruar 1914, Vormittags 10 Uhr, geladen. u““ den 23. Dezember ( 8

t Gerichtsschreiberei des Königlichen Amtsgerichts.

[89069] Oeffentliche Zustellung

Die Firma C. Kohrt in Wilhelms⸗ haven, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Dr. Peters in Rüstringen, klagt gegen den früheren Maschinistenmaaten Herm. Schwarz, früher in Wilhelms⸗ hbaven, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung, daß Klägerin von dem Beklagten für käuflich gelieferte Waren restlich 50,40 zu fordern habe, mit dem Antrage auf kostenpflichtige Ver⸗ urteilung des Beklagten zur Zahlung von 50,40 ℳ. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Wilhelms⸗ haven auf den 19. Februar 1914, Vormittags 10 Uhr, geladen. 11e.““ den 24. Dezember

Gerichtsschreiberei ddes Königlichen Amtsgerichts.

[89070] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma M. Conitzer & Söhne in Osnabruͤck, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Dr. Peters in Rüstringen, klagt gegen den Maschinistenmaaten Kietz in Wilhelmshaven, VIII. Halbfl., „V. 158“, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung, daß die Klägerin von dem Beklaaten für im Jahre 1911 käuflich gelieferte Waren 60,50 zu fordern habe, mit dem Antrage auf kostenpflichtige Ver⸗ urteilung des Beklagten zur Zahlung von 60,50 nebst 4 % Zinsen seit 1. Januar 1912. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Wilhelmshaven auf den 19. Februar 1914, Vormit⸗ taas 10 Uhr, geladen. . e““ den 24. Dezember

Gerichtsschreiberei des Königlichen Amtsgerichts.

Die Firma M. Conitzer & Söhne in Osnabrück, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Dr. Peters in Rüstringen, klagt gegen den Buchdrucker Gustav Sembt, früher in Wilhelmshaven, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung, daß Klägerin von dem Beklagten für käuflich gelieferte Waren 14,45 zu fordern habe, mit dem Antrage auf kosten⸗ pflichtige Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von 14,45 nebst 4 % Zinsen seit dem 1. Mai 1913. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Wilhelmshaven auf den 19. Februar 1914, Vormittags 10 Uhr, geladen. den 24. Dezember

Gerichtsschreiberei .— des Königlichen Amtsgerichts

u““ 888

[89071] Oeffentliche Zustellung. Die Firma C. Kohrt in Wilhelmshaven, rozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr.

Peters in Rüstringen, klagt gegen den

früheren Torpedobootsmannsmaaten Ba⸗

schinski, früher in Wilhelmshaven, XII.

Halbfl., II. Torp.⸗Div., 5. Komp., jetzt

unbekannten Aufenthafts, auf Grund der Bebhauptung, daß Klägerin von dem Be⸗ klagten für im Jahre 1911 käuflich ge⸗ lieferte Kleidungsstücke 141,88 zu sordern habe, mit dem Antrage auf kosten⸗ pflichtige Verurteilung des Beklagten zur a von 141,88 nebst 4 % Zinsen 8 dem 1. Dezember 1913. Zur münd⸗

chen Verhandlung des Rechtsstreits wird

gericht in Wilhelmshaven auf den 19. Fe⸗ bruar 1914, Vormittags 10 Uhr, geladen.

WXX“ den 24. Dezember

Gerichtsschreiberei des Königlichen Amtsgerichts

11“ 8 [89072] Oeffentliche Zustellung. Die Firma M. Conitzer & Söhne in Osnabrück, Prozeßbevollmächtigter Rechts⸗ anwalt Dr. Peters in Rüstringen, klagt gegen den früheren Maschinistenmaaten Schenk in Wilhelmshaven, S. M. S. „Ostfriesland“, jetzt unbekannten Aufent⸗. halts, auf Grund der Behauptung, daß Klägerin für im Jabre 1911 dem Be⸗ klagten käuflich gelieferte Waren von diesem 143 zu fordern habe, mit dem Antrage auf kostenpflichtige Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von 143 nebst 4 % Zinsen seit dem 1. Januar 1912. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Wilhelmshaven auf den 19. Februar 1914, Vor⸗ mittags 10 Uhr, geladen. ““ den 24. Dezember Gerichtsschreiberei des Königlichen Amtsgerichts

[88800] Oessentliche Zustellung. Die Mech. Schuhfabrik „Simon Epp & Co.“ in Pirmasens, Prozeßbevoll⸗ mächtigte: die Rechtsanwälte Dr. Rau und Fr. Rau in Zweibrücken, klagt gegen Franz Fuhr junior, Schuhhändler, früher in Zweibrücken wohnhaft gewesen, nun⸗ mehr ohne bekannten Wohn⸗ und Auf⸗ enthaltsort abwesend, wegen Forderung, mit dem Antrage, zu erkennen: „Beklagter ist schuldig, an die Klägerin zu bezablen den Betrag von 415 15 nebst 5 % Zinsen bieraus vom 1. Juli 1913 an; dem Beklagten werden die Kosten zur Last gelegt; das Urteil ist vorläufig voll⸗ streckbar gegen Sicherheitsleistung.“ Termin zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits ist bestimmt in die öffentliche Sitzung des K. Amtsgerichts Zweibrücken vom 18. Februar 1914, Vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaale. Der Be⸗ klagte wird hiermit zu diesem Termine geladen. Die öffentliche Zustellung der Klage an denselben wurde bewilligt. Zwecks öffentlicher Zustellung an den Be⸗ klagten erfolgt diese Bekanntmachung. Zweibrücken, den 23. Dezember 1913. Der Gerichtsschreiber des Kgl. Amtsgerichts.

[88823] Oeffentliche Zustellung.

Der Rechtsanwalt Dr. Curt Seyferth in Leipzig klagt gegen Frau Laura ge⸗ schiedene Professor Willrich, früher in Berlin W. 50, Motzstraße 87 I, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, unter den Be⸗ hauptungen, daß die Beklagte ihn am 17. Mai 1912 beauftragt habe, sie in ihrer Sache gegen ihren Ehemann allent⸗ halben zu vertreten. Er habe den Auf⸗ trag angenommen und ausgeführt. Der Beklagten sei ordnungsgemäße⸗Kosten⸗ rechnung gemäß § 86 der Gebührenordnung für Rechtsanwälte in Höhe von 111 40 zugesendet worden. Für weitere Bemühungen seien ihm weitere 7 60 Kosten erwachsen, deren Erstattung er ver⸗ lange. Er beantragt zu erkennen: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 119 nebst 4 % Zinsen von 11 40 seit dem 13. Januar 1913 zu zahlen. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil ist vorläufig voll⸗ streckbar. Die Beklagte wird zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Zwenkau auf den 6. Februar 1914, Vormittags 9 Uhr, geladen.

Zwenkau, am 24. Dezember 1913.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

nancicmmn FessWßs

4) Verlosung ꝛc. von Vertpapieren.

Die Bekanntmachungen über den Verlust von Wertpapieren befinden sich ausschließ⸗ lich in Unterabteilung 2.

[87971]

Mit Allerhöchster Ermächtigung erteilen wir hierdurch auf Grund des § 795 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Artikel 8. der Königlichen Verordnung zur Aus⸗ führung des Bürgerlichen Gesetzbuchs vom 16. November 1899 der Stadt Frankfurt am Main im Regierungsbezirk Wies⸗ baden die Genehmigung zur Ausgabe von

staben: „Dreißig Millionen Mark“, zum wecke der Beschaffung von Mitteln zur Bestreitung der Kosten des ersten Aus⸗ baues des Osthafens, zu Krankenhaus⸗ erweiterungen, zur Errichtung einer Nerven⸗ heilanstalt in Köppern, zum Neubau des Versorgungshauses, zu Bauten für höhere und technische Schulen, zu Friedhofs⸗ erweiterungen, zu Straßenanlegungen und damit zusammenhängenden Bauten, zum Neubau der evangelischen Kirche in Ober⸗ rad, zur Errichtung von Wohnhäusern, für Zwecke der Erbbandarlehnskasse, zu Brücken⸗ und Wasserbauten, zur Er⸗ weiterung der Straßenbahnanlagen, der Elektrizitätswerke und der Schlachthof⸗ anlagen, zu Kanalisations⸗ und Wasser⸗ werksanlagen, zur Erweiterung des Gas⸗ werks Heddernheim sowie für die Klär⸗ anlage und die Müllverbrennungsanstalt.

Die Schuldverschreibungen sind nach dem anliegenden Muster auszufertigen, mit 4 % jährlich zu verzinsen und nach dem festgesetzten Tilgungsplan durch Ankauf oder Verlosung vom Beginn des auf die Begebung der Anleihe oder einzelner An⸗ leiheteile folgenden Rechnungsjahres ab jährlich mit wenigstens 2 % des Anleihe⸗ kapitals unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen zu tilgen.

Die Mieteinnahmen aus Bauten, die aus Mitteln der Anleihe errichtet werden, sind, soweit sie nicht zur laufenden Unter⸗ haltung dieser Bauten erforderlich sind, ebenso wie die eingehenden Anliegerbeiträge für Straßenherstellungen, die aus Mitteln der Anlethe erfolgen, nur zur verstärkten Tilgung der Anleihe zu verwenden. Ueber⸗ schießende Beträge sind ebenfalls zur außer⸗ ordentlichen Tilgung in den Tilgungsfonds anzusammeln.

Vorstehende Genehmigung wird vor⸗ behaltlich der Rechte Dritter erteilt. Fär die Befriedigung der Inhaber der Schuld⸗ verschreibungen wird eine Gewährleistung seitens des Staats nicht übernommen.

Diese Genehmigung ist mit allen An⸗ lagen im „Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staatsanzeiger“ bekannt zu machen.

Berlin, den 6. Dezember 1913.

Der Minister Der Finanz⸗

des Innern. minister. Im Auftrage: Im Auftrage: Freund. Heinke. Genehmigungsurkunde. Min. d. Inn. IVa 6553. F. M. I. 17513, II. 16657. Provinz Regierungsbezirk Hessen⸗Nassau. Wiesbaden. Stadt Frankfurt a. M. 4 % ige Anleihe vom Jahre 1913 über 30 000 000 Reichswährung.

Ausgefertigt auf Grund der mit Aller⸗ höchster Ermächtigung erteilten Genehmi⸗ gung der Minister des Innern und der Finanzen.. (Deutscher Reichsanzeiger und Königlich Preußischer Staatsanzeiger vom

In Gemäßheit der von dem Bezirks⸗ ausschuß des Regierungsbezirks Wiesbaden am 19. Juli 1911 und 30. Juli 1913 ge⸗ nehmigten Beschlüsse der städtischen Be⸗ hörden über Aufnahme einer Anlethe von 30 000 000 bekennt sich der Magistrat der Stadt Frankfurt a. M. im Namen der Stadtgemeinde durch diese für jeden Inhaber gültige Schuldverschreibung zu einer seitens des Gläubigers unkündharen Darlehnsschuld von . .Mark, velche mit 4 % jährlich zu verzinsen ist.

Diese ganze Schuld wird nach dem ge⸗ nehmigten Tilgungsplane durch Einlösung auszulosender Schuldverschreibungen oder durch Ankauf von Schuldverschreibungen von dem auf die Begebung der einzeinen Anleihebeträge folgenden Rechnungsfahre an innerhalb längstens 28 Jahren getilgt.

Im übrigen gelten für die Anleihe die mit Allerhöchster Ermächtigung genehmigten nachstehend abgedruckten Bedingungen.

Für die Sicherheit der hierdurch ein⸗ gegangenen Verpflichtungen haftet die Stadt mit ihrem gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen und mit ihrer ganzen Steuerkraft.

Dessen zu Urkunde haben wir diese Aus⸗ fertigung unter unserer Unterschrift erteilt. Frankfurt a. M., den 191. Der Magistrat der Stadt Frankfurt a. M. Stadtsiegel.

2 2

Oberbürgermeister. Stadtrat. Ausgefertigt

stermin in dem Deutschen Reichs⸗ und

strags der angekauften Schuldverschreibungen

abhanden

Bedingungen

zu einer von der Stadtgemeinde Frank⸗ furt am Main aufzunehmenden Anleihe von 30 000 000 Reichswährung.

Der Magistrat und die Stadtverord⸗ netenversammlung von Frankfurt a. M. haben mit Genehmigung des Bezirksaus⸗ schusses zu Wtesbaden beschlossen, zur Be⸗ streitung der Kosten verschiedener Hoch⸗ und Tiefbauten der allgemeinen Verwal⸗ tung und der Betriebsverwaltungen sowie für den Ausbau des Osthafens eine An⸗ leihe von 30 Millionen Mark Reichs⸗ währung aufzunehmen.

Diese seitens des Gläubigers unkünd⸗ bare Darlehnsschuld ist mit 4 % jähr⸗ lich zu verzinsen. Die Tilgung be⸗ ginnt nach Schluß des Begebungsjahres der einzelnen Anleiheteilbeträge. Sie erfolgt in Höhe von mindestens 2 % des An⸗ leihekapitals unter Zuwachs der durch die fortschreitende Tilgung ersparten Zinsen durch Einlösung auszulosender Schuldver⸗ schreibungen oder durch Ankauf von Schuldverschreibungen. Zu diesem Zweck werden dem Tilgungsfonds jährlich min⸗ destens 2 % des Anleihekapitals sowie die Zinsen von den getilgten Schuldverschrei⸗ bungen zugeführt. Die Mieteinnahmen aus Bauten, die mit Mitteln der Anleihe errichtet sind, soweit sie nicht zur laufenden Unterhaltung dieser Bauten erforderlich sind, sowie die eingehenden Anliegerbeiträge für die aus Mitteln der Anleihe erfolgten Straßenberstellungen sind zur Verzinsung und Tilgung der Anleihe mit zu ver⸗ wenden und zunächst an die hierfür be⸗ stimmten Tilgungsfonds abzuführen.

Die Auslosung geschieht von dem auf die Begebung der einzelnen Anleihebeträge folgenden Rechnungsjahre ab, soweit die Tilgung nicht durch Rückkauf bewirkt ist, im Monat.... jeden Jahres. Der Stadt bleibt jedoch das Recht vorbehalten, eine stärkere Tilgung eintreten zu lassen, oder auch sämtliche noch im Umlauf be⸗ findlichen Schuldverschreibungen auf ein⸗ mal zu kündigen. Die durch die ver⸗ stärkte Tilgung ersparten Ziasen sind eben⸗ falls dem Tilgungsfonds zuzuführen.

Die ausgelosten sowie die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Be⸗ zeichnung ihrer Nummern und Beträge sowie des Termins, an dem die Rück⸗ zahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt emacht. Diese Bekanntmachung erfolgt spatestens drei Monate vor dem Zahlungs⸗

Königlich Preußischen Staatsanzeiger, in dem Amtsblatt für den Stadtkreis Frank⸗ furt a. M., in dem Anzeigeblatt der städtischen Behörden zu Frankfurt a. M. und außerdem in mindestens einer Tages⸗ zeitung.

Wird die Tilgung der Schuld durch Ankauf von Schuldverschreibungen be⸗ wirkt, so wird dies unter Angabe des Be⸗

in gleicher Weise bekannt gemacht. Geht eines der drei erstgenannten Blätter ein, so wird an dessen Stelle von dem Ma⸗ gistrat mit Genehmigung des Königlichen Regierungspräsidenten in Wiesbaden ein anderes Blatt bestimmt.

Bis zu dem Tage, an welchem hiernach das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen am

E“ . /⁄% jährlich verzinst.

Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen Rückgabe der fällig gewordenen Zinsscheine und dieser Schuld⸗ verschreibung bei der Stadthauptkasse zu a. M. und bei den etwa sonst be⸗ annt gegebenen Stellen, und zwar au in der nach dem Eintrilt des Fälligkeits⸗ termins folgenden Zeit. Mit der zur Empfangnahme des Kapitals eingereichten Schuldverschreibung sind auch die dazu ge⸗ hörigen Zinsscheine der späteren Fällig⸗ keitstermine zurückzuliefern. Für die fehlen⸗ den Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen.

Der Ansprach aus dieser Schuldver⸗ schreibung erlischt mit dem Ablaufe von 30 Jahren nach dem Rückzahlungstermin, wenn nicht die Schuldverschreibung vor dem Ablauf der 30 Jahre dem Magistrat (Rechneiamt) zur Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch in 2 Jahren von dem Ende der Vorlegungsfrist an. Der Vorlegung

steht die gerichtliche Geltendmachung des .

Anspruchs aus der Urkunde gleich.

Bei den Zinsscheinen beträgt die Vor⸗ legungsfrist 4 Jahre. Sie beginnt für Zinsscheine mit dem Schluß des Jahres, in welchem die für die Zahlung bestimmte Zeit eintritt.

Das Aufgebot und die Kraftloserklärung gekommener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vor⸗ schrift der §§ 1004 ff. der Zivilprozeß⸗ ordnung.

Zinsscheine können weder aufgeboten

scheinen, welcher den Verlust vor Ablauf der vierjährigen Vorlegungsfrist bei dem Magistrat (Rechneiamt) anzeigt, nach Ablauf der Frist der Betrag der ange⸗ meldeten Zinsscheine gegen Quittung aus⸗ gezahlt werden. Der Anspruch ist aus⸗ geschlossen, wenn der abhanden gekommene Schein dem Magistrat (Rechneiamt) zur Einlösung vLorgelegt oder der Anspruch aus dem Schein gerichtlich geltend gemacht worden ist, es sei denn, daß die Vor⸗ legung oder die gerichtliche Geltendmachung nach Ablauf der Frist erfolgt ist.

Der Anspruch verjährt in vier Jahren. Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährliche Zinsscheine bis zumm. . u .. ausgegeben, die ferneren Zins scheine werden für zehnjährige Zeitraume ausgegeben werden. Die Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei der Stadthauptkasse zu Frankfurt a. M. und bei den etwa sonst bekannt gegebenen Stellen gegen Ablieferung des der älteren Zinsscheinreihe beigedruckten Erneuerungs⸗ scheins, sofern nicht der Inhaber der Schuldverschreibung beim Magistrat (Rechneiamt) der Ausgabe widersprochen hat. In diesem Falle sowie beim Verlust eines Erneuerungsscheins werden die Zins scheine dem Inhaber der Schuldverschrei⸗ bung ausgehändigt, wenn er die Schuld verschreibung vorlegt.

Zur Sicherheit der hierdurch ein⸗ gegangenen Verpflichtungen baftet die Stadt mit ihrem gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen und mit ihrer ganzen Steuerkraft.

Provinz Regierungsbezirk Hessen⸗Nassau. . Wiesbaden.

4 % ige Anleihe der Stadt Frankfurt am Main vom Jahre 1913

über 30 000 000 ℳM.

ZSZinsschei 8 Huldverschreibung Nr. Gegen diesen Schein wird vom ... ö. ab der halbjährliche Zins biS

zu der

furt a. M. und bei den etwa sonst bekannt gegebenen Stellen.

Frankfurt a. M., dden 19 . Der Magtstrat der Stadt Frankfurt a. M (Unterschrift des Magistratsdirigenten und eines zweiten Magistratsmitglieds.) (Trockenstempel des Stadtsiegels.)

Dieser Zinsschein verjährt m... ͤ.19 . WMird er vor Ablauf dieses Termins dem Magistrat, Rechnelamt, zur Einlösung vorgelegt oder der Zinsanspruch geltend gemacht, so tritt Ver⸗ jährung innerhalb zweier Jahre nach Ablauf der Vorlegungsfrist ein.

Provinz Regierungsbezirk Hessen⸗Nassau. Wiesbade 4 %ige Anleihe der Stadt Frankfurt am Main vom Jahre 1913 hüber 30 000 000 ℳ.

Erneuerungsschein für die Zinsscheinreihe Nr... 1 ööee über

9 8

Der Inhaber dieses Erneuerungsscheins empfängt gegen dessen Rückgabe zu der obigen Schuldverschreibung ddie...

te Reihe von Zinsscheinen für die Jahre von 19. bis 19.. nebst Er⸗ neuerungsschein, sofern nicht der Inhaber

ch der Schuldverschreibung der Ausgabe bei

dem Magistrat (Rechneiamt) wider⸗ sprochen hat.

In diesem Falle sowie beim Verlust dieses Scheins werden die neuen Zins⸗ scheine nebst Erneuerungsschein dem In⸗ haber der Schuldverschreibung ausgehändigt, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt.

Die Ausgabe neuer Zinsscheinreihen erfolgt in Frankfurt a. M. bei der Stadt⸗ hauptkasse sowie bei den auf der Rückseite bezeichneten Zahlstellen.

Frankfurt a. M., den 19 Der Magistrat der Stadt Frankfurt a. M.

(Unterschrift des Magistratsdirigenten und eines zweiten Magistratsmitglieds.)

(Trockenstempel des Stadtsiegels.)

88935]

4 % Obligationen der Italienischen Gesellschaft der Sardinischen Secundärbahnen.

Wir sind beauftragt, die am 2. Jau. 1924 fälligen Zinsscheine 8 Gesell⸗ schaft zum Kurse für zehntägige italienische Wechsel einzulösen.

Die Zinsscheine sind mit einem arith⸗ metisch geordneten Nummernverzeichnis einzureichen, wozu Formulare an unseren Couponkassen erhältlich sind.

Berlin, im Dezember 1913. Berliner Handels⸗Gesellschaft.

Schuldverschreibungen auf den Inhaber bis

der Beklagte vor das Königliche Amts⸗

zum Betrage von 30 000 000 ℳ, in Buch⸗

von dem Magistrat, Rechneiamt beauf⸗ tragten Kontrollbeamten.)

noch für kraftlos erklärt werden. Doch wird dem bisherigen Inhaber von Zins⸗

F. W. Krause & Co., Bankgeschäft.