1913 / 307 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 31 Dec 1913 18:00:01 GMT) scan diff

—.———

Ministerium für Landwirtschaft, und Forsten.

Der Rittmeister a. D. von Henninges ist zum Direktor

des Landgestüts Kreuz bei Halle a. d. S. ernannt worden.

Versetzt worden sind: der Forstmeister Roeßler in Greiben nach Wetzlar, der Oberförster Daniels in Niederkalbach nach Kempfeld, der Oberförster Kühne in Deutschheide nach Nieder⸗ kalbach, der Oberförster Werner in Wetzlar nach Wenau.

Dem Oberförster Wippern in Osnabrück ist die Ober⸗ försterstelle Deutschheide und dem Oberförster Zühlke in Stettin die Oberförsterstelle Greiben übertragen worden.

Zu Oberförstern, zunächst ohne Uebertragung eines Reviers, sind ernannt worden die Forstassessoren Linnen brink in Panten, Orlowski in Frankfurt a. O., Seckt in Attendorn, Spatz

in Rhaunen und Uth in Brodenbach.

Dem Förster von der Nahmer in Niedereimer, Reg⸗⸗ Bez. Arnsberg, ist der Charakter als Hegemeister verliehen worden. Finanzministerium. 1

Versetzt sind: Die Katasterkontrolleure, Steuerinspektoren Möller von Apenrade nach Kiel (Kat.⸗Amt 3), Peuckert von Obornik nach Stettin (Kat.⸗Amt 1), Buhle von Stettin als Regierungslandmesser an die Königliche Regierung daselbst, Stuckmann von Kiel als Regierungslandmesser nach Potsdam, Katasterkontrollꝛur Hause von Anklam als Regierungsland⸗ messer nach Gumhinnen sowie die Regierungslandmesser Gehlen von Gumbinnen als Katasterkontrolleur nach Anklam und Marx von Stettin als Katasterkontrolleur nach Lauten⸗ burg.

Bestellt sind: Die Katasterlandmesser Mangels, van der Stay und Welz zu Katasterkontrolleuren in Obornik bezw. Apenrade und Falkenberg O. S.

Preußen. Berlin, 31. Dezember 1913. Das Königliche Staatsministerium trat heute zu

Laut Meldung des „W. T. B.“ sind S. M. S. „Kaiser“ mit dem Chef der detachierten Division, S. M. SS. „König Albert“ und „Straßburg“ am 29. Dezember in Lome (Togo), S. M. S. „Gneisenau“ am 30. Dezember in Amoy und S. M. S. „Emden“ an demselben Tage in

Potsdam, 31. Dezember. Ihre Majestät die Kaiserin und Königin ist, wie „W. T. B.“ meldet, gestern nachmittag von Braunschweig hier wieder eingetroffen.

Sigmaringen, 31. Dezember. Gestern abend fand die feierliche Ueberführung der Leiche Ihrer Königlichen Hoheit der Fürstin⸗Mutter nach dem Fürstlichen Mausoleum in der Erlöserkirche in Hedingen, an der Stadt⸗ grenze von Sigmaringen, statt. Die Unteroffizierschule, die Kriegervereine, und Sanitätskolonnen bildeten Reihen. Wie „W. T. B.“ meldet, wurde der Zug durch die Geistlichkeit beider Konfessionen eröffnet; dann folgte der von sechs Pferden gezogene Leichenwagen. Hinter dem Sarge gingen die Leidtragenden, voran Seine Königliche Hoheit der Fürst Wilhelm von Hohenzollern mit seinen beiden Brüdern, dem Thron⸗ folger von Rumänien und dem Prinzen Karl von Hohen⸗ ollern; weiterhin die beiden Söhne des Fürsten Wilhelm sowie Fürstliche, Königliche und kommunale Beamte. In der Erlöserkirche wurde der Sarg auf einem Katafalk niedergesetzt. Die Fürstlichen Herrschaften, zu denen sich Ihre Königlichen Hoheiten die Großherzogin Luise von Baden und die Gemahlin des rumänischen Thronfolgers sowie die übrigen Damen des Hofes gesellten, nahmen ihre Plätze ein, worauf die Ein⸗ segnung der Leiche erfolgte. Ein Gesang des Kirchenchors beschloß die Feier.

8 Württemberg. 8 1.“

Nach dem Verwaltungsbericht der Verkehrsanstalten für das Etatsjahr 1912 hat sich, wie „W. T. B.“ meldet, ein Betriebsüberschuß von 26 675 624 ergeben, d. i. gegen den Etatsansatz mehr 3 881 247 und gegen das Vorjahr mehr 368 279 ℳ. Von dem Ueberschuß sind 2 630 208 an den Eisenbahnreservefonds abgeführt worden, der am Schluß des Etatsjahres 1912 ein Vermögen von 14 044 083 hatte. Das Anlagekapital von 796 904 008 hat sich durch den

eingewinn zu 3 ½ Prozent verzinst.

88

Oesterreich⸗Ungarn. .

Das österreichische Abgeordnetenhaus hat gestern den letzten Teil der Steuerreform in allen Lesungen er⸗ ledigt. Die vorgestern beschlossenen Abänderungen an der Personaleinkommensteuernovelle wurden ohne erste Lesung dem Ausschuß überwiesen. Die Obmännerkonferenz beschloß, daß der Finanzausschuß des Abgeordnetenhauses die Abänderungen des Herrenhauses sofort zur Beratung zu ziehen und in der Abends stattfindenden neuen Sitzung des Abge⸗ ordnetenhauses hierüber mündlich Bericht zu erstatten habe.

Der Finanzausschuß des Abgeordnetenhauses nahm in der Beratung der Beschlüsse des Herrenhauses, wie „W. T. B.“ meldet, die Anträge des Referenten an, die im wesentlichen auf die Aufrechterhaltung der Beschlüsse des Ab⸗ geordnetenhauses mit Ausnahme des Existenzminimums und der Ausländerbesteuerung hinauslaufen.

In der Abendsitzung des Abgeordnetenhauses standen die Beschlüsse des Finanzausschusses zur Beratung. Vor Be⸗ ginn der Debatte erklärte der Obmann des Ruthenenklubs in Erwiderung eines vom Präsidenten an die Ruthenen gerichteten Appells, daß die Ruthenen mit Rücksicht auf die dem Parlamentarismus drohende Gefahr beschlossen hätten, die Obstruktion gegen die Personaleinkommensteuerreform end⸗ gültig einzustellen. Der Präsident nahm die Erklärung

mit Befriedigung zur Kenntnis und gab der Ueberzeugung Ausdruck, daß die schwebenden Verhandlungen wegen der galizischen Wahlreform zu einem gedeihlichen Ende führen werden. Das Abgeordnetenhaus trat den Beschlüssen des Herrenhauses zur Personalsteuernovelle bezüglich der Besteue⸗ rung der Ausländer, der Amnestie und der Festsetzung des steuerfreien Existenzminimums von 1200 Kronen bei. Der sozialdemokratische Antrag auf Alufrechterhaltung des Existenzminimums mit 1600 Kronen wurde mit 196 gegen 195 Stimmen abgelehnt. Im übrigen wurde die Fassung des Abgeordnetenhauses, betreffend die Personalsteuer, wieder hergestellt, jedoch in der Frage der Bucheinsicht der Fassung des Herrenhauses Rechnung getragen. Ferner wurde in allen Lesungen der Gesetzentwurf, betreffend die Unfall⸗ versicherung der Bergarbeiter, angenommen. Mit Neujahrs⸗ wünschen schloß der Präsident die Sitzung. Die nächste Sitzung wird auf schriftlichem Wege bekannt gegeben.

Das österreichische Herrenhaus hält heute mittag eine Sitzung ab, um die Beschlüsse des Abgeordnetenhauses bezüglich der Personaleinkommensteuer einer neuerlichen Be⸗ ratung zu unterziehen.

Der bosnische Landtag hat obiger Quelle zufolge in seiner gestrigen Sitzung die Sprachenvorlage an⸗

genommen. 8. M“ Fr ankrei ch 8

Die von einer am vergangenen Freitag von en Parteien der Linken abgehaltenen Versammlung gewählte Kom⸗ mission hat gestern ihre erste Sitzung abgehalten, der vor allem Barthou und Briand beiwohnten. Wie „W. T. B.“ meldet, wurde die Fassung der Erklärung erörtert, die im Namen der neuen Gruppe abgegeben werden wird sowie der Tert der Statuten. Die Erklärung wird eine entschiedene Richtung nach links zeigen. Die Statuten und das Manifest werden der Zustimmung der gesammten Gruppe beim Wieder⸗ zusammentritt des Parlaments unterliegen.

Der Direktor des Militärflugwesens General Bernard hat gestern in Paris im Aeroklub gelegentlich einer Preisver⸗ teilung an mehrere Militärflieger eine Rede gehalten, in der er obiger Quelle zufolge sagte:

Das Militärflugwesen musse nunmehr so ausgestaltet werden, daß die Flugzeuge als Angriffswaffe zur Unterstützung der Artillerie und Kavallerie dienen könnten. Seien doch die französischen Flugzeuge dazu bestimmt, die feindlichen Luftkreuzer zu zerstören, aus denen man ein Schreckgespenst machen wolle. Es sei klar, daß die Luft⸗ kreuzer in einem Kriege in kurzer Zeit zerstört werden würden. Gegen⸗ wärtig sei nur eine kleine Anzahl auserlesener Flieger imstande, vom Flug⸗ zeug aus Schüͤsse abzugeben. Von nun an sollten alle Militärflieger in dieser Hinsicht praktisch ausgebildet werden. Das französische Flug⸗ zeuggeschoß sei bereits sehr pervollkommnet. Außerdem besitze die französische Armee für die Zwecke der Luftartillerie eine Zielvorrichtung, die nahezu als die beste der Welt anzusehen sei.

Gestern ist ein Irade veröffentlicht worden, das die Reorganisation des Heeres sanktioniert. Wie „W. T. B.“ meldet, wird nach verläßlichen Informationen das türkische Heer 13 Korps und zwei unabhängige Divisionen umfassen.

Die der deutschen Militärmission angehörenden Generale Posseldt und Weber sind vorgestern abend in Be⸗ gleitung von vier türkischen Offizieren zur Inspizierung der Pe von Tschataldscha, Demotika und Kirkkilisse abgereist.

er General Liman von Sanders wird in Kirkkilisse mit ihnen zusammentreffen.

Nach authentischen Informationen sind die Verhand⸗ lungen über das Reformprojekt für die ostanatolischen Wilajets vorgestern zwischen dem Großwesir sowie den Ver⸗ tretern Deutschlands und Rußlands fortgesetzt worden und nehmen einer Meldung des Wiener „K. K. Telegraphenkorre⸗ spondenz⸗Bureaus“ zufolge einen befriedigenden Verlauf. Der Standpunkt der nähere sich merklich dem der Mächte. Die Punkte des Reformprojekts, die bereits als gemeinsames Einvernehmen gelten können, betreffen die Teilung der sechs Wilajets Wan, Bitlis, Erserum, Marmuret ül Aziz, Djarbekr und Siwas, deren jedes einem Wali unterstehen wird, in zwei Inspektionszonen. Für jede dieser Inspektionszonen wird von der Pforte nach nichtoffizieller Designierung seitens der sechs Mächte ein Generalinspekteur ernannt werden, der einem neu⸗ tralen Staate entnommen und für zehn Jahre verpflichtet werden wird. Bezüglich der Wahlen in die Generalräte der Wilaäjets stimmte die Pforte dem Grundsatze der Gleichberechti⸗ gung zwischen Muselmanen und Nichtmuselmanen nicht zu, da diese nach ihrer Meinung als dem Wahlverhältnis der Bevöl⸗ kerung nicht entsprechend ungerecht wäre, sondern ist vielmehr für das Proportionalwahlverhältnis.

Gestern früh fand in Konstantinopel eine Erinne⸗ rungsfeier anläßlich des 645. Jahrestages der Unabhän⸗ gigkeitserklärung der Türkei statt. Wie „W. T. B.“ meldet, nahmen an der Feier, die das erste Mal begangen wurde, die türkischen Studenten aller Fakultäten und Schulen teil. Die Studenten durchzogen nach der Feier die Straßen der Stadt, wobei vor den Ministerien patriotische Ansprachen gehalten wurden. Der Kriegsminister beglückwünschte die Jugend zu ihrer Initiative und forderte sie auf, an der Ver⸗ teidigung des Vaterlandes und des Kalifats zu arbeiten. Der Sultan empfing eine Abordnung der Studentenschaft, deren Sprecher die Gefühle der Ergebenheit der Studentenschaft für den Sultan zum Ausdruck brachte.

Griechenland.

Die griechische Regierung hat, der „Agence Havas“ zufolge, den Mächten mitgeteilt, daß sie die Fragen der Abgrenzung von Nordepirus und der Inseln im Aegäischen Meere als von einander untrennbar betrachte und infolgedessen hoffe, daß die beiden Fragen gleichzeitig gelöst werden.

11““ Eüinhhc““

Die Regierung wird nach einer Meldung des „W. T. B.“ vor dem Beginn der Weihnachtsferien im Parlament in öffent⸗ licher Sitzung eine entscheidende Erklärung über die Lage des Kabinetts abgeben.

Serbien.

Wie „W. T. B.“ meldet, hat das Kabinett nach Mit⸗ teilung aus unterrichteten Kreisen in einem vorgestern ab⸗ gehaltenen Ministerrat den Beschluß des endgültigen Rücktritts gefaßt, worauf der Ministerpräsident Paschitsch noch im Ver⸗ laufe des Abends dem König das schriftliche Rücktritts⸗ gesuch überreichte. Der König nahm die Demission zur Kenntnis und berief das Präsidium der Skupschtina zur Be⸗ ratung ins Palais

1b Amerika.

Nach einer vom „W. T. B.“ verbreiteten Depesche aus Presidio (Texas) ist bei Presidio del Norte auf mexikani⸗ schem Gebiet zwischen Insurgenten und Bundes⸗ truppen seit 36 Stunden ein Kampf im Gange, der noch immer fortdauert. Es sollen 5000 Insurgenten gegen 4000 Mann Bundestruppen kämpfen. Die gah der Ge⸗ töteten und Verwundeten ist groß. Die Insurgenten be⸗ mächtigten sich der Schanzgräben vor der Stadt, worauf sich die Bundestruppen in den Ort selbst zurückzogen. Es wird für wenig wahrscheinlich gehalten, daß die Bundestruppen kapitulieren, da 1800 ihrer Freiwilligen, darunter 12 Befehls⸗ haber, auf Anordnung des Insurgentengenerals Ortega erschossen worden sind.

Die argentinische Kammer hat nach einer Meldung des „W. T. B.“ gestern das Budget für 19.

Ein durch Maueranschlag bekannt gegebener Erlaß des Regenten von Persien kündigt an, daß die Parlaments⸗ wahlen in Teheran und Umgegend innerhalb eines Monats stattfinden sollen.

Koloniales.

Aus Daressalam in Deutsch Ostafrika wird, wie „W. T. B.“ berichtet, telegraphisch gemeldet, daß die Bürger⸗ versammlung in Daressalam die Städteordnung annahm. Die Einführung der Städteordnung wurde für Daressalam und für Tanga mit Wirkung vom 1. April 1914 an durch Ver⸗ fügung des Gouverneurs angeordnet.

Ein gestern in Berlin eingegangenes Telegramm des Gouverneurs von Deutsch Neuguinea berichtet, daß auf Neumecklenburg ein Ueberfall der Eingeborenen auf die forstwirtschaftliche Expedition Deininger⸗Kempf statt⸗ gefunden hat, wobei fünf eingeborene Soldaten und vier Träger gefallen sind. Entgegen den bisherigen Privatnachrichten (s. Nr. 305 des „R.⸗ u. St.⸗A.) sind, wie dem „W. T. B.“ mitgeteilt wird, Oberförster Deininger und Forstassessor Kempf unverletzt geblieben.

Statistik und Volkswirtschaft.

Zur Arbeiterbewegung

„In Graz wird, wie „W. T. B.“ berichtet, seit vorgestern in sämtlichen Druckereien, mit Ausnahme der sozialdemokratischen Druckerei „Vorwärts“, in der der „Arbeiterwille“ gedruckt wird, ge⸗ feiert. Die bürgerlichen Zeitungen konnten vorgestern nachmittag und gestern früh nicht erscheinen. Die Buchdruckergehilten haben in mehreren Versammlungen von neuem beschlossen, den Lohnkampf foesssste. Auch in den meisten Druckereien der Provinz wird nicht gearbeitet.

Aus Johannisburg wird dem „W. T. B.“ telegraphiert: Nach hier eingetroffenen Meldungen wird auf allen Kohlengruben in Natal und in den Gruben in Transvaal die Arbeit eingestellt werden, wenn nicht eine sofortige Einigung zustande kommt. Nach einer Meldung aus Pretoria hat die Gewerkschaft der Eisen⸗ bahn⸗ und Hafenarbeiter sich mit den Grubenarbeitern gemein⸗ bärgschaftlich erklärt; eine Krise soll vor Ende dieser Woche

Wohlfahrtspflege.

Ueber die Gewährung von Beihilfen an Kriegs⸗ teilnehmer.

Bekanntlich ist am 1. Oktober d. J. das neue Gesetz über die Gewährung von Beihilfen an Kriegsteilnehmer vom 19. Mai d. J. in Kraft getreten, durch das die jährliche Beihilfe auf 150 erhöht und den Witwen der Beihilfenempfänger ein Gnadenvierteljahr be⸗ willigt worden ist. Aus den zu diesem Gesetz vom Bundesrat esgeflenen Ausführungsbestimmungen ist folgendes besonders hervor⸗ zuheben:

Unterstützungsbedürftigkeit des Kriegsteilnehmers ist anzuerkennen, wenn seine Eintommensbezüge unter Hinzurechnung der auf rechtlicher Verpflichtung beruhenden Leistungen Dritter, insbesondere unterhalts⸗ pflichtiger Verwandten, den notwendigen Lebeneunterhalt nicht sicher⸗ stellen und die Unzulänglichkeit des Einkommens nicht lediglich auf Umständen beruht, deren Wirkung ihrer Natur nach nur auf einen verhältniemäßig kurzen Zeitraum beschränkt ist.

Bei Prüfung der Frage, was zum notwendigen Unterhalte ge⸗ hört, sind die gesamten Umstände des Einzelfalles gewissenhaft zu würdigen, insbesondere ist auf die persönlichen und Familienverhältnisse des Kriegsteilnehmers und darauf Rücksicht zu nehmen, ob er infolge von Alter oder Krankheit besonderer Pflege bedarf und ob und für wieviel Angehörige, besonders erwerbsunfähige oder schulpflichtige Kinder, er zu sorgen hat. .

Bei Ausgedingeempfängern bedarf es besonderer Feststellung, ob sie die vereinbarten Leistungen von den Ausgedingegebern tatsächlich erhalten oder doch erhalten können. Zu diesem Zwecke ist eine genaue der wirtschaftlichen Lage der Ausgedingegeber unerläßlich.

abei ist zu berücksichtigen, daß weder von diesen noch von den unterhaltspflichtigen Verwandten Leistungen zu erwarten sind, welche eine Beeinträchtigung ihrer wirtschaftlichen Lage oder (bei Kindern im Hausbalt) ihres Fortkommens zur Folge haben würden.

An eine bestimmte Einkommensgrenze ist die Gewährung der Beihilfe nicht gebunden, vielmehr sind im Einzelfalle die wirtschaft⸗ lichen Lebensbedingungen an dem Wohnort des Kriegsteilnehmers zu berücksichtigen. Für die Würdigung dieser Lebensbedingungen kann die von der höheren Verwaltungsbehörde für die reichsgesetzliche Krankenversicherung getroffene Festsetzung des ortsüblichen Tagelohns vom 1. Januar 1914 ab der nach den Vorschriften der Reichs⸗ versicherungsordnung für Männer von über 21 Jahren festgesetzte Ortblohn zum Anhalt dienen.

Der Besitz eines kleinen Kapitals steht der Bewilligung der Bei⸗ hilfe grundsätzlich nicht entgegen, wenn die Grhartün desselben im Interesse der Ehefrau oder erwerbsunfähiger Kinder geboten erscheint. Abgesehen hiervon, ist im Einzelfall in wohlwollender Weise zu prüfen, ob die Aufzehrung des Kapitals den notwendigen Unterbalt sicherstellen

würde und dem Kriegsteilnehmer bei billiger Berücksichtigung aller

Umstände zugemutet werden kann.

Diese Bestimmungen entsprechen im wesentlichen der bisherigen 6

Uebung.

Unter den gesetzlichen Invalidenpensionen oder entsprechenden sonstigen Zuwendungen aus Reichsmitteln (Artikel III § 2 zu a des Gesetzes vom 22 Mai 1895), deren Bezug die Gewährung der Veteranenrente ausschließt, sind nicht Invaliden⸗, Alters⸗ und Unfall⸗ renten zu verstehen, sondern nur Militärpensionen, Militärrenten und Unterstützungen an Kriegsteilnehmer aus dem Kaiserlichen Dispositions⸗ fonds bet der Reichshauptkasse, insbesondere diejenige nach Maßgabe des Allerhöchsten Gnadenerlass.s vom 22. Juli 1884. Etrreicht der Monatsbetrag einer solchen Pension, Rente oder Unterstützung die Summe von 12,50 nicht, so darf der Unterschiedsbetrag als Kriegsteilnehmerbeibhilfe gewährt werden.

Militärpensionen und pensionsähnliche Unterstützungen aus Anlaß des u“ die den im § 4 des Gesetzes vom 19. Mai 1913

bezeichneten Reichsangehörigen von anderen Staaten gezahlt werden, schließen in gleicher Weise (vgl. Abs. 2) wie die aus Reichsmitteln bezogenen gesetzlichen Invalidenpensionen und entsprechenden sonstigen Zuwendungen vom Empfange der Beihilfe aus; Bezüge, die der Kriegsteilnehmerbeihilfe des Reichs gleichartig sind, werden jedoch auf die letztere in jedem Falle lediglich angerechnet.

Der Bezug von Invaliden⸗, Alters⸗ oder Unfallrenten sowie von Z' vilpensionen zund den entsprechenden Zuwendungen kann nur für die Beurtei ung der Unterstützungsbedürftigkeit von Erheblichkeit sein.

Die Beihilfen sind monatlich im voraus zu zahlen (Artikel III. § 1 des Gesetzes vom 22. Mai 1895). Mit Zustimmung der Empfänger darf die Auszahlung im Ausland in vierteljährlichen oder größeren Beträgen nachträglch erfolgen.

„Spoweit die Beihilfen beim Ableben des Berechtigten fällig, aber nicht abgehoben waren, gebühren sie der hinter⸗ bliebenen Witwe, falls diese von dem Verstorbenen nicht getrennt gelebt hat, sonst den übrigen hinterbliebenen Familien⸗ angehörigen.

Als Unterlagen für die Gewährung des Gnadenvierteljahrs an die Witwen der nach dem 30. September 1913 verstorbenen Kriegsteilnehmer gemäß § 2 des Gesetzes vom 19. Mat 1913 sind die erforderlichen Bescheinigungen über den Tod des Kriegsteilnehmers und dafür beizufügen, daß die Ehe bis zum Zeitpunkt des Todes be⸗ standen und die Witwe nicht getrennt von dem Verstorbenen gelebt hat. Wenn nicht besondere Zweifel obwalten, genügen zu diesem Zwecke ortspolizeilich; Beschemigungen, für im Ausland lebende

Witwen solche der zuständigen Konsularbehörde

14““

Literatur 8

Allgemeine Verfassungs⸗ und Verwaltungsgeschichte

von Alfr. Vierkandt, Leop. Wenger, Mart. Hartmann, O. Franke, K. Rathgen, Arn. Ritter Luschin von Eben⸗ greuth und O. Hintze. Erste Hälfte. (Die Kultur der Gegen⸗ wart, herausgegeben von Paul Hinneberg, Teil II, Abteilung I1, 1) VII und 373 Seiten. Leipzig, Verlag von B. G. Teubner. Geh. 10 ℳ. Diese „Allgemeine Verfassungs⸗ und Verwaltungsgeschichte“ bildet einen Teil des großangelegten Sammelwerkes „Die Kultur der Gegenwart, ihre Entwicklung und ihre Ziele“, das, für den weiten Umkreis aller Gebildeten bestimmt, in gemeinverständlicher Sprache aus der Feder hervorragender Gelehrten eine systematisch aufgebaute, geschichtlich begründete Gesamtdarstellung unserer heutigen Kultur darbieten soll, indem es über die Fundamentalergebnisse der ein⸗ zelnen Kulturgebiete nach ihrer Bedeutung für die gesamte Kultur der Gegenwart und für deren Weiterentwicklung unter⸗ richtet. Sie beginnt mit einer einleitenden Abhandlung pon Alfred Vierkandt, in der die Anfänge der Verfassung und Verwaltung und die Verfassung und Verwaltung der primitiven Völker in kurzen, kräftigen Zügen geschildert werden. Dann folgen fesselnde, bei aller Kürze eine große Fülle von Material und Gedanken bietende Dar⸗ stellungen der orientalischen Verfassung und Verwaltung aus der Feder von Leopold Wenger, der ein Bild der Verfassung und Ver⸗ waltung des orientalischen Altertums (Aegyptens, Babyloniens, Assyriens, Persiens und Indiens, Israels und Judas sowie Karthagos) gibt, von Martin Hartmann, der die Verfassung und Verwaltung der islamischen Staaten behandelt, von Otto Franke, der ein anschau⸗ lich⸗s Bild der Verfassung und Verwaltung Chinas entwirft, und von Karl Rathgen, in dem die Verfassung und Verwaltung Japans einen ersahrenen und sachkundigen Interpreten gefunden hat. Der Hauptteil des Bandes ist der euroväischen Verfassung und Ver⸗ waltung gewidmet. Diejenige des europätschen Altertums, Griechen⸗ lands und Roms, führt Leopold Wenger vor, worauf Luschin von Ebengreuth die Verfassung und Verwaltung der frübgermanischen Reiche (bis 887) und des „heiligen römischen Reiches deutscher Nation“ (887 bis 1806) in glänzender, gedanken⸗ und inhaltsreicher Darstellung behandelt. Letztere nimmt nahezu die Hälfte des Bandes ein und darf als sein wichtigster Bestandteil bezeichnet werden. Doch foll darum der Kulturwert des Studiums des ant ken öffentlichen Rechts nicht geringer eingeschätzt werden. Denn dieser Wert ist nicht nur „ein rein wissenschaftlicher, getragen von dem Interesse jedes Gebildeten an dem, was ehedem gewesen, mag es für uns auch keine aktuelle Bedeutung mehr haben“, sondern zugleich auch „ein Moment, das in der Gegenwart noch treibende Energie hat“ (Wenger S. 193, 194). Mit dem öffentlichen Recht der neuesten Zeit wird sich der zweite Band befassen. Das Studium des vorliegenden ersten Teils kann nicht nur Juristen und Historikern, sondern allen Gebildeten empfohlen werden.

Das Generalfeldkriegskommissariat in Schlesien 1741. Von Dr. Fred Schädrich. (Historische Untersuchungen, hberausgegeben von Professor Dr. Konrad Cichorius, Professor Dr Franz Kampers, Professor Dr. Georg Kaufmann und Professor Dr. Georg Friedr. Preuß, 2. Heft.) XIV und 112 Seiten. Breslau, Verlag von M. u. H. Marcus. Preis 4 ℳ. Das vorliegende Heft der unter dem Titel „Historische Untersuchungen“ erscheinenden Sammlung von Moncgraphien übder wichtigere geschichtliche Gebiete und Fragen enthält einen schätzenswerten Beitrag zur Geschichte der brandenburgisch⸗preußischen Behördenorganisation, insbesondere zur Entwicklung des Kommissariatswesens, sowie zur Ge⸗ schichte Schlesiens und zwar für die Zeit seiner Erwerbung durch Friedrich den Großen. Da der Verfasser aus den Akten des Ge⸗ beimen Staats⸗ uad des Stadtarchivs in Breslau, des Geheimen Staatsarchivs in Berlin, des Geheimen Archivs des Kriegsministeriums und des Kriegsarchivs des Großen Generalstabes in Berlin schöpfen durfte, bietet serne Untersuchung manche neue Ergebnisse und bedeutet eine erhebliche Förderung unserer Kenntnis der Vorgänge in der Zeit des ersten Schlesischen Krieges. Die Entwicklung des Kommissariats⸗ wesens in Brandenburg⸗Preußen hängt aufs engste mit der des Heer⸗ wesens zusammen. In der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts, in der die brandenburgischen Truppen noch Söldnertruppen waren, d. h. nur ihrem Obersten unterstanden, wurden vom Landesherrn zur Wahrung seines Interesses Kriegskommissare einem bestimmten Truppenteile beigegeben, und sie waren für die Dauer des Krieges an diesen gebunden. Die Kriegskommissare dieser Zeit waren Kontroll⸗ beamte, die die Truppen musterten, ferner Verpflegungsbeamte, die für die geordnete Verpflegung der Truppen aus den ihnen zu⸗ gewiesenen Gebieten zu sorgen hatten, und sie waren schließlich noch Kriegzzeugbeamte, d. h. ihnen war die Beschaffung und Erhaltung des gesamten Kriegsmaterials anvertraut. Dagegen hatten die Kommissare in dieser Zeit mit der Aufbringung der Geld⸗ mittel für das Heer noch nichts zu tun, diese lag vielmehr noch in den Händen der Stände. Die am Ende des schwedisch⸗polnischen Krieges erfolgte einschneidende Umgestaltung des Heerwesens zog indessen eine ebenso tiefgreifende Veränderung des Kommissariatswesens nach sich: Als nach dem Frieden von Oliva das stehende branden⸗ burgische Heer geschaffen wurde, mußte auch das Kommissariat ständig werden, und damit setzte ein zweiter Abschnitt in der Entwicklung des Kommissariatswesens ein. In dem nun folgenden Kampfe zwischen der landesherrlichen und der ständischen Gewalt, der in letzter Linie

darauf hinauslief, das bisher ständische Steuersystem zu verstaatlichen,

lassen sich drei Momente als besonders bereutsam hervorheben: einmal die allmähliche Ausgestaltung der Provinzialkommissariate und Kriegskammern zu kollegialischen Behörden, zweitens dasselbe Streben nach kollegialer Ausbild ing bei der neuen militärischen entralbehörde, dem Generalkriegekommissartat, und schließlich die Schaffung der Generalkriegskasse. Fortwährende Reibereien zwischen dem Generalkriegskommissariat und der anderen Zentralbehörde, dem Generaldomänendtrektorium, veranlaßten dann Friedrich Wilhelm I., 1723 beide zu einer Behörde, dem Generaldirektorium, zu vereinigen; damit war die Entwicklung des Kommissariatswesens zu einem gewissen Abschluß gekommen, bis in den schlesischen Kriegen die Kommissariats⸗ behörden des 17. Jahrhunderts noch einmal auflebten. Die Tatsache, daß das II. Departement des Generaldtrektoriums, die Friedens⸗ verwaltungsbehörde für das Militäwesen, neben seiner Tätigkeit als Millitärbehörde zugleich die Verwaltung von mehreren Landesteilen, der Karmark, Magdeburg und Halberstadt, zu leiten

88

hatte, brachte es nämlich mit sich, daß für den Krieg im November 1740 eine besondere Feldverwaltungsbehörde, das Königlich preußische Generalfeldkriegskommissariat, geschaffen wurde, das unmittelbar unter dem Könige sand und von thm seine Anweisungen ohne Ver⸗ mittlung des Generaldirektortums empfing. Dieses Feldkriegs⸗ kommissariat war zunächst nur als militärische Intendanturbehörde gedacht, im wesentlichen mit der Aufgabe, für die Verpflegung des Heeres zu sorgen. Doch die unerwartet schnellen Erfolge der preußischen Waffen brachten bald eine umfassende Erweiterung seiner Tätigkeit mit sich: das Kommissariat wurde zur Ver⸗ waltungsbehörde; und zwar war es einmal während des ganzen Jahres 1741 an Stelle des am 3. Januar von dem König aufgehbobenen Kaiserlich österreichischen Oberamtes die höchste Zivilinstanz des besetzten Landes, und zweitens hatte es, nachdem Niederschlesien bis zur Neisse namentlich durch die Besetzung Breslaus ein sicherer Besitz des Königs geworden war, die Ver⸗ waltung dieser Provinz nach dem Muster derjenigen der anderen preußischen Lante einzurichten. Der Verfasser der vor⸗ liegenden Schrift schildert sehr eingehend sowohl die wichtige und schwierige Tätigkeit des Feldkriegskommissariats als militär⸗ technischer Intendanturbehörde (für die Verpflegung des Heeres, Be⸗ aufsichtigung des Feldlazarettwesens, Auswechslung der Kriegs⸗ gefangenen) wie namentlich auch dessen Betätigung auf den ver⸗ schiedensten Gebieten der Landerverwaltung und gibt ein anschauliches Bild von der hohen Bedeutung, die es für Schlesien erlangt hat. Als Verwaltungsbehörde hat es u. a. die Verhandlungen mit den Ständen über die Steuererhebung erfolgreich geführt, die Religionsfreiheit der in Besitz genommenen Provinz ge⸗ währt, die Grundzüge einer neuen Verwaltung für Stadt und Land ausgearbeitet und diese alsbald eingeführt, das Steuerwesen neu geordnet, die Neugestaltung des Justizwesens gefördert. Indem das Feldkriegskommissariat dann 1742 die beiden „Kriegs⸗ und Domänen⸗ kammern“ in Breslau und Glogau gründete und damit die eigentliche oberste Verwaltungsbehörde schuf, fügte es seiner Tätigkeit auf dem Gebiete der schlesischen Verwaltungzeinrichtung den Schlußstein ein. Während des zweiten Schlesischen und des Siebenjährigen Krieges wurden wieder Feldkriegskommissariate eingesetzt, die jedoch reine Verpflegungs⸗ behörden blieben. 1

Studien zur Geschichte des Verfangenschafts⸗ rechts. Von Dr. Edwin Mayer⸗Homberg, ao. Professor an der Universität Rostock. I. Band: Zur Entstehung des fränkischen Verfangenschaftsrechs. VI und 133 Seiten. Trier, Verlagsbuch⸗ handlung von Jakob Lintz. Geh. 2,50 ℳ. Der Begriff „Ver⸗ fangenschaftsrecht“ schließi bekanntlich eine ganze Reihe von Rechts⸗ regeln verschiedenen Ursprungs in sich. Das Wesentliche des Ver⸗ fangenschaftsrechts, ohne das ein verfangenschaftliches Verhältnis nicht gedacht werden kann, ist die Verschmelzung der Immobilien des verstorbenen und der des überlebenden Ehegatten zu einer einheitlichen Masse, an der dem letzteren die Nutznießung zusteht, während ihm die Verfügung nur unter Mitwirkung der Kinder zukommt. Diese Gebunden⸗ heit wird mit dem Namen „Verfangenschaft“ bezeichnet. Die Frage nach dem Ursprunge des Verfangenschaftsrechts ist in der deutschrechtlichen Literatur gegenüber der juristischen Konstruktion sehr in den Hinter⸗ grund getreten, aus einem leicht erkennbaren Grunde: da es während der letzten zwei Jahrhunderte in vielen Gegenden Deutschlands noch in Geltung war, kam es vor allem darauf an, seinen rechtlichen Charakter festzustellen und die aus ihm sich ergebendeu Folgerungen zu ziehen. In den hier angezeigten Studien werden nun historische Untersuchungen über die Entstehung und spätere Fortbildung des ge⸗ nannten Rechtsinstituts und zwar zunächst im vorliegenden ersten Bändchen eine sehr gründliche für den fränkischen Rechtsquellenkreis geboten. Sie gehen von den fränkischen Volksrechten aus. In deren Zeit gab es eine Periode völliger Trennung der Güter von Mann und Frau sowohl während als auch nach Auflösung der Ehe. Während sich aber aus Eheverträgen und namentlich aus der tatsächlichen Ver⸗ schmelzung im gemeinsamen Haushalt bald ein mobiliares Gesamtgut der Eheleute ausbildete, das bei Auflösung der Ehe Alleineigentum des überlebenden Ehegatten wurde, fielen die Immobilien des ver⸗ storbenen Ehegatten mit seinem Tode den Kindern zu freiem Eigentum zu; der überlebende behielt seine eigenen Immobilten, in der Verfügung über diese war er jedoch durch das Beispruchsrecht der Kinder beschränkt. Denn es ist nachzuweisen, daß überall im fränkischen Rechtsgebhiet, soweit dort im zwölsten und in den folgenden Jahrhunderten Verfangen⸗ schaftsrecht galt, in einer nicht allzuweit zurückliegenden Periode Wart⸗ oder Beispruchsrecht der Kinder gesetzliche Geltung gehabt hat. Dieses Beispruchsrecht verschwand für die Dauer der Ehe im 12. oder 13. Jahrhundert völlig aus den fränkischen Rechten, erhielt sich aber für die Zeit nach Auflösung derselben und entwickelte sich hier zum Verfangenschaftsrecht der Kinder. Die Untersuchungen des Ver⸗ fassers führen ihn zu teilweise neuen Ergebnissen, bezüglich deren wir auf die Darstellung selbst verweisen müssen. In einem zweiten 85 soll die Entstehung der alamannischen Verfangenschaft behandelt werden.

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗

Die von Rodosto eintreffenden Schiffe unterliegen einer ärztlichen Besichtigun bald sie einen Hafen berühren, wo sich em Sanitätsarzt befindet.

8 E“ Verkehrswesen.

Nach telegraphischer Meldung des Postamts Stralsund vom gestrigen Abend ist die Bahnpost 3 Saßnitz Berlin, Zug 18, S t in Altefähr liegen geblieben, weil die Fährverbindung unter⸗ brochen ist.

Ein amtliches Telegramm aus Saßnitz vom heutigen vormittag berichtet: Die heute um 8 Uhr 34 Minuten in Berlin fällige Post aus Schweden und Norwegen ist in Saßnitz nicht eingetroffen. Grund: Ausfall der Dampffähre wegen Schneesturms und Sturmflut.

Nach einer Meldung aus Güstrow vom heutigen Tage ist auch die über Gjedser —-Warnemünde zu befördernde Post aus Däne⸗ mark und Schweden gestern abend und heute vormittag aus⸗ der Fährbetrieb wegen Sturms und Hochwassers unter⸗

rochen ist.

Laut Telegramm aus Cöln⸗Deutz ist ferner die heute nachmittag um 5 Uhr 9 Minuten in Berlin fällige Post aus Frankreich ausgeblieben. Grund: Zugverspätung.

Verdingungen. Die näheren Angaben über Verdingungen, die beim „Reichs⸗ und taatsanzeiger“ ausliegen, können in den Wochentagen in dessen Expedition während der Dienststunden von 9—3 Uhr eingesehen werden.)

Niederlande.

7. Januar 1914. 12 Uhr. Intendantur der 1. Division, im Ge⸗ schäftszimmer der Milttärbäckerei im Haag, Breedstraat Nr. 106: Lieferung von 60 000 kg harten Weizens und 60 000 kg weichen Weizens. Die Bedingungen sind bei der Firma Gebrüder van Cleef im Haag für 0,10 Fl. erhältlich.

Uruguay. 3

Ministerium der öffentlichen Arbeitken. Verwaltung des Hafens von Montevideo: Aufforderung zum Wettbewerb. Lieferung zweier Dampfkessel für das Fahrzeug „Gangil“ 11. Die Angebote sind auf Stempelpapier einzureichen und werden in dem Bureau calle Ituzaingo Nr. 1512 bis 20. Februar 1914, Nachmittags 4 Uhr, an⸗ genommen. Näheres beim „Reichsanzeigerr.

V Theater und Musik.

Im Köniaglichen Opernbause findet morgen, am Neujahrs⸗ fage, eine Auffuͤhrung der „Meistersinger von Nurnberg“ in folgender Besetzung statt: Hans Sachs: Herr Bischoff, Eva: Frau Hafgren⸗ Waag; Magdalene: Frau von Scheele⸗Müller; Walter Stolzing: Herr Berger; Beckmesser: Herr Habich; David: Herr Henke; Pogner: Herr Schwegler; Korhner: Herr Wiedemann. Dirigent ist der Kapellmeister Laugs. (Anfang 7 Uhr). Am Freitag geht dann, in Abänderung der ursprünglich getroffenen Disposit onen „Salome“, mit Frau Miekley⸗Kemp als Vertreterin der Titelrolle, in Szene; die Herodias singt Frau Plaichinger, den Pagen: Frau Rothauser, den Herodes: Herr Kraus, den Jochanaan: Herr Bronsgeest, den Narraboth: Herr Sommer. Dirigent ist der Generalmusikdirektor Dr. Strauß. (Anfang 8 Uhr.) Mit Räck⸗ sicht auf die Hoftrauer ist auf Allerhöchsten Befehl die Erstaufführung des „Parsifal“ vom Sonntag, den 4.,, auf Montag, den 5. Jaauar verschoben worden. Die geschlossene Reihe von 14 Parsifalvorstelungen wird dadurch nicht berührt, nur wird sie, statt in der Zeit vom 4. bis 17., in der Zeit vom 5. bis 18. Januar gegeben werden. Infolge dieser Aenderung bleibt das Opernhaus am Sonnabend und Sonntag geschlossen. Die 3. Dauerbezugs⸗ vorstellung fällt aus. Die für diese ausgegebenen Karten werden bei der Ausgabe der Karten für den Monat Februar verrechnet. Die ersten drei Wiederholungen des „Parsifal“ vom 6. bis einschließlich den 8. Januar finden, wie die Erstaufführung, außer Abonnement (128. bis 130. Reservesatz) statt, und vom 9. ab5 (4. Abonnementsvorstellung ꝛc.) die weiteren „Parsifal“⸗Vor⸗ stellungen im Abonnement bis zum 18. Januar (13. Abonnements⸗ vorstellung). Die bisher für die Erstaufführung ausgegebenen Karten haben nunmehr statt für den 4. für den 5. und ebenso die für die einzelnen Wiederholungen ausgegebenen statt für den 5. für den 6., für den 6. für den 7. Januar Gülligkeit usw. Die Karten zu sämtlichen Vorstellungen werden auf Wunsch zu den an der Kasse gezahlten Eintrittspreisen zusüglich des amtlichen Aufgeldes an der Opernhauskasse bis einschließlich 4. Januar zurü ckgenommen. Eine spätere Zurücknahme ist ausgeschlossen.

Am Neujahrstage werden im Königlichen Schauspiel⸗ hause die beiden Lustspiele „Die Neuvermählten“ und „Die zärtlichen Verwandten“ gegeben. Mitwirkende sind: die Herren Vollmer, Elewing, Böttcher, Patry, Vallentin, Werrack sowie die Damen Abich, Arnstädt, Heisler, von Mayburg und Pategg. Am Freitag geht das Paul Heysesche Schauspiel „Colberg“ in Szene. Die Hauptrollen liegen in den Händen der Herren Kraußneck, Pohl Vallentin, Sommerstorff, Werrack sowie der Damen Abich und Ressel.

Mannigfaltiges.

Berlin, 31. Dezember 1913.

Antlich wird gemeldet: Gestern nachmittag um 2 Uhr übe fuhr der fünf Minuten verspätete, in Schneidemühl 2 Uhr 10 Minuten fällige D⸗Zug I aus Berlin bei Bude 177 zwischen Schönlanke und Stöwen das Fuhrwerk des Besitzers Bernhard Quast aus Behle. Getötet wurden Quast selbst, der Besitzer Johann Nowacki II., der Arbeiter Wladislaus Willegalla und der Arbeiter Bernhard Riebschläger, sämt⸗ lich aus Behle. Das Fuhrwerk wurde zertrümmert, das Pferd blieb unverletzt. Die Schuld trifft vermutlich den Bahnwärter, weil er bei dem herrschenden Schneegestöber den Zug zu spät bemerkt und die Schranke nicht rechtzeitig geschlossen hat. Der Bahnwärter ist vor⸗ läufig vom Dienst zurückgezogen worden.

In der gestrigen außerordentlichen Sitzung der Stadt⸗ verordneten knüpfte sich nur an eine der Versammlung zur Kenntnisnahme unterbreitete Vorlage, betreffend die Klassen⸗ besetzung der Gemeindeschulen am 1. November 1913, eine lärgere Aussprache. Fast alle Redner vertraten die Ansicht, daß das achtklassige Schulsystem beizubehalten sei und legten gegen das Vorgehen der Staatsregierung, die zur siebenklassigen Schule übergehen wolle, Verwahrung ein. Die übrigen Gegenstände der Tagesordnung wurden zumeist ohne Erörte⸗ rung erlediat und die letzte öffentliche Sitzung im alten Jahre dann geschlossen. Es folgte eine geheime Sitzung.

Ein starker, mit böigen nördlichen Winden verbundener Schnke⸗ fall, der den ganzen gestrigen Tag und die Nacht über anhielt, hat in verschiedenen Teilen des Reichs empfindliche Verkehrs⸗ störungen verursacht. Besonders schlimm haben Sturm und Springflut die Ostseeküste heimgesucht. Es liegen darüber folgende Meldungen des „W. T. B.“ vor:

Kitel, 31. Dezember. Infolge des anhaltenden höigen Nordost⸗ windes ist auch im westlichen Teil der Ostsee Hoch wasser eingetreten. In Kiel überflutete gestern das Wasser die Kaimauer und setzte die Hafenstraßen unter Wasser. Der Dampferverkehr zwischen den Föhrde⸗ orten ist zum Teil eingestellt worden. In den späten Abendstunden er⸗ reichte das Hochwasser im Hafen eine bedrohliche Höhe. Die Fluten waren, nachdem sie die Hafenstraßen überschwemmt hatten, bis in die Alt⸗ stadt vorgedrungen. Teilweise stand das Wasser in den Straßen fuß⸗ hoch. Das Hauptpostgebäude war an der Hafenseite voll⸗ ständig vom Wasser umgeben. Nachdem heute der Sturm nachgelassen hat, ist auch des Hochwasser zurückgegangen. Auf der Förde hat die Sturmflut an Brücken und Schutzmaterial beträchtlichen Schaden angerichtet. Auch aus Sonderburg und anderen Orten der Ostküste Schleswig⸗Holsteins kommen Meldungen von Hochwasser und dadurch verursachten Schäden.

Stralsund, 30. Dezember. (Amtliche Meldung.) Heute nachmittag mußte der Eisenbahnbetrieb zwischen den Bahn⸗ höfen Zingst und Prerow eingestellt werden, weil der Bahn⸗ körper durch Sturmflut überschwemmt und zum Teil fortgerissen wurde. Die Dauer der Betriebsstörung ist noch un⸗ bestimmt. Der Fährverkehr zwischen Stralsund Hafen und Altefähr ist seit heute abend 7 Uhr wegen Sturmflut unter⸗ brochen. Alle Züge aus der Richtung Berlin und Rostock enden jetzt in Stralsund. Zwischen Saßnitz und Altesähr ist Pendelverkehr eingerichtet. Reisende und Güter koönnen zwischen Stralsund Hafem und Altefähr bis auf weiteres nicht übergeführt werden. Die Dauer der Störung ist unbestimmt.

Greifswald, 30. Dezember. Seit gestern abend wütet an der ganzen Küste ein heftiger Nordsturm mit Schneegestöber. Die Höhe der Sturmflut erreichte bereits die Höhe derjenigen der Neujabrsnacht von 1904 zu 1905. Die elektrische Beleuchtung hat hier bereits ausgesetzt, und die Bewohner sind aufgefordert worden, Notbeleuchtung einzurichten und sich mit Trinkwasser zu versehen. In Swinemünde steht das Wasser in den Straßen einen halben Meter hoch. Der Verkehr wird durch Boote aufrecht erhalten. In Binz ist die Prinz Heinrich⸗Seebrücke unterspült, und man befürchtet, daß der Brück nkopf weggespült werden wird. In Saßnitz ist die Kurpromenade unterspüli. Auf dem Darß ist das Wasser bis an die Häuser vorgedrungen. In Stral⸗ sund ertönten andauernd Hupensigrale, um die Bewohner vor der Gefahr zu warnen. In Wyk ber Greifswald ist jeder Verkehr unter⸗ bunden, und die Flut hat die Höhe von einem halben Meter erreicht. Die Kleinbahn Greifswald Wolgast bat den Verkehr eingestellt. Das Schlachthaus in Wolgast steht unter Wasser. Das Dorf Peene ist besonders stark mitgenommen, und das Wasser ist bereits in die Häuser eingedrungen. Der Tele⸗ phon⸗ und Telegraphenverkehr ist anterbrochen.

Ribnitz, 30. Dezember. Nachdem heute morgen der Wind nach Nordosten umgeschlagen ist, steigt das Wasser rasch. Es stebt zu befürchten, daß die Düne in Wustrow durchbrochen winrd. Zwischen Zingst und Prerow bei der Station Hellerbeck ist der Eisenbahndamm durchbrochen. Hier in Ribnitz ist auch der Bodden bedeutend gestiegen. Die umliegenden Ländereien sind vollständig über⸗