1914 / 2 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 03 Jan 1914 18:00:01 GMT) scan diff

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Der heizusdoene⸗ Bemerkungen.

den Zoll⸗Inh.⸗⸗ Erklärungen I] Sprache

IW = Wertangabe zuläffig. N = N zulässig. E = Eilbestellung mulässig.]

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Franko

Bemerkungen.

Bestimmungsland. be um Betra

Gewichte von &

.= Weriangabe zulkffg. N= hachmnsme zuläffig. E = Eilbestellung zuläfsig.! 8

107) a. W bis 400 ℳ, a. und e. 8. bis

8

62) Guadeloupe. 63) Guatemala. u56*“ 64) Honduras (Republik) .. 65) ongkong ü. Hamb. o. Brem dir. über England. . . . . 8 66) Italien mit S. Marino 67) Japan mit Formosa (Taiwan), Jap.⸗Sachal. (Karafuto) u. Korea 63) Kamerun. . . . .. 69) Kapverdische Inseln. 70) Karolinen, Mariauen, talau⸗Inseln . . . . Kiautschou (Schutzgebiet). Kreta (österr. Postanst.)... 3 Liberia. 8 Za) Libyen (italien. Kol.) ) Luremburg. .. öe Madagaskarm.⸗Nossi⸗B, Ste. Marie de Madagaskaru⸗Comoren Madeira. 1““ CC“ Marokko deutsche Postämter. Marshall⸗Inseln. .. Martinique Manuritanien Mauritius. 1 ½ mexriko ““ Montenegro . Mosambik .. Neu⸗Caledonien .. . Neue Hebriden mit Banks⸗ und Santa Cruz⸗Inseln... Reu⸗Fundland . . . . . 0) Reu⸗Seeland mit Insel Fanning, Cook⸗ usw. Inseln Ricaragua . . . . Niederlande ... RNiederl. Antillen . Niederl. Guyana (Surinam) Niederl. Indien üb. Niederl. mit deutschen Postd. Nigeria 1“ Rorwegen über Schweden über Hamburg (3 mal wöchentl.) 98) Oesterreich⸗Ungarn mit 14“ 99) Panama (Kanakzone s. Nr. 141) 99a) Papua Brit. Neuguinea). 100) Paraguay 101) Persien.. 102) Peru.

103) Philippinen.

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chnch ancachahennen.

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1) Die Länge eines Taxworts in offener Sprache ein gewöhnliches Telegramm: im Stadtverkehr 30 Pf, Großbritannien und Irland 80 Pf). billigsten oder für den g bräuchlichsten 2) Interpunktionszeichen, kostenfrei mitbefördert. Punkte, Kommas 3) Soweit dringende Telegramme =D=, bestellende Telegramme sowie Privattelegramme in geheimer nicht zulässig find, gewöoöhnlichen Telegramms erhoben. 4

) Im Verkehr innerhalb Deutschlands wird für das vorauszubezahlende Antw 10 Wörtern berechnet. Wird eine dringende Antwort verlangt, mehr als 10 Wörtern mit dem Ausland ist die Zahl der für das Antwortstelegramm

die Gebühr eines gewöhnlichen Telegramms von zu setzen Soll die Gebühr für eine Antwort von z. B. =RP 20= oder =RP. 20=. Im Verkehr vorausbezahlten Wörter in jedem Fall anzugeben,

von gleicher

5) Für die Vergleichung eines Telegramms =1C= wird ein Viertel der Gebühr ff

Wortzahl erhoben

5 Wörtern für denselben Ort und denselben Weg; für dringende telegraphische E

Gebühr auf das Dreifache. Für briefliche Empfangsanze zu entrichten. Für briefliche Empfangsanzeigen 7) Bei der Aufgabe eines auf Verlangen des

die erste Beförverungstrecke entfallende Gebühr zu entrichten; die Nachsendungsgebüdren werde die auf Verlangen des Empfängers nachgesandt werden, sind mit Antragsteller ist zur Nachzahlung der Gebühren verpflichtet, wenn sie am mit der Bezeichnung „telegraphenlagernd“ Vermerke „Tages“ (Joar) versehenen Telegramme werden nicht während der eine Verpflichtung, die während der Nacht aufgenommenen 8 eUen, eht 2 Nuit) tragen oder die Ankunstsanstalt zu erkennen vermag. daß sie wirklich dringlicher Natur sind.

8) Telegramme

morgens) bestellt; sie den Vermerk „Nachts“ 6 Telegramme, die von der Bestimmungstelegraphenanstalt als Vermerke =PR= oder, sofern es sich zugleich um postlagernde

nU

Europäischer Vorschriftenbereich:

1 60 bis 365

1 80 bis 4 608

im übrigen Inlandsverkehr 50 Pf., nach dem Auslande 50 Pf. (Ausnahme: nach Durch 5 nicht teilbare Pfennigbeträge sind auf solche zu erhöhen Weg. für andere Wege find sie bei den Telegrapvenanstalten zu erfragen. Bindestriche und Apostrophe werden im inneren deutschen Im Auslandsverkehr werden sie nur auf Verlangen des Absenders mittelegrar

Doppelpunkte, Bindestriche und Bruchstriche, zur offen

ist dies im Tarif besonders angegeben. Für dringende Telegramme wird die

6) Für telegraphische Empfangsanzeige = P0= ist die Gebühr gleich der eines gewöh

des inneren deutschen Verkehrs

nschreibung hat der Absender innerhalb Deutschlands 20 Pf. zu entrichten.

2) N bis 400

65) W bis 2400

66 W bis 800 ℳ; N bis 800

672) W bis 2400 ℳ; N bis 800 ℳ; E (außer nach Jap.⸗Sachalin).

W bis 8000 nach Duala, Kribi und Bictoria; N bis 800 ℳ.

68) Nur nach best. Orten, W und N bis 400 nur nach best. Orten; E.

70) N bis 800

71) W bis 10 000 ℳ; N bis 800

72) W undegrenzt; N bis 800

78) Nur nach best. Orten. W bis 400 nach Monrovia.

73a) Nur nach Bengasi, Derna, Homs, MisurataMisrata], Tobruk u. Tripolis (Afrika). W bis 800 ℳ; N bis 800 ℳ.

74) Fur den Grenzverkehr (1. Zone) nur 35 Pf. W unbegrenzt; N bis 800 ℳ; E. Dringende Pakete und Einschreibvakete zulässig. Einschreibgebühr 20 ₰.

75) W bis 400

76) W bis 400 ℳ; N bis 400 nach best. rien.

77) W bis 400 ℳ; N bisz 400 nach best. Orten; E nach Postorten.

78) W bis 4000

79) W noch bestimmten Orten bis 8000 ℳ; N bis 800 ℳ.

80) N bis 800 Für Weiterbeförderung ab Jaluit oder Rauru hat Empfänger selbst zu sorgen

81) Taxe gilt nur bis Fort de France. Weiterbeförderungskosten von 40 C. zahlt Emp⸗ fänger. W und x bis 400

82) Taxe gilt nur bis Dakar, beförderungskosten zahlt Emnpfänger; F bis 400 nach best. Orten.

88) W bis 400 (Kber England bis

8000 ℳ).

85) W bis 800 ℳ; N bis 800 ℳ; E na h Fostorten. 1 88) Nur nach best. Orten

400 nach best. Orten; E.

87) W bis 400

89) W bis 8000

90) W bis 8000

92) W bis 800 ℳ; N bis 800

83) W und N bis 400 4

94) W und N bis 400

95) W und N bis 400

96) W bis 2400 außer nach Nord⸗ Nigeria.

97) W unbegrenzt; best. Orten.

98) Bei Sendungen mit Bargeld nur 1 Zoll⸗Inh.⸗Erkl. W unbegrenzt; N bis 800 ℳ; E. Dringende Pakete mit Fischlaich und Ein⸗ schreibvakete zulässig.

99a) W bis 1000

101) W bis 400 nach best. Orten; nach Orten im Innern Zuschlagtaxen vom Emp⸗ fänger zu zahlen.

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N bis 800 ℳ; E nach

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SHro 92 80 1

100 Poringal: . ü. Hamb. od. Brem. d. über Frankreich u. Spanien

105) Portugtesisch⸗Gninca

106) Portugiesisch⸗Indien

107 Réennion . . . ..

108) Rhodesia .....

109) Rumänien .. . . . 110) Rußland a. europäisches mit Finnland und Kaukasien..

b. asiatisches. 1 Salomon⸗Ins Salvador. Eöö11“

San Domingo. 6.. St. Pierre und Miquelon . St. Thomas und Principe. Sarawak (Borneo) 8 Schweden..

Senegal nebft Ober⸗Senegal, Niger und Militärbezirk Niger (franz. Sudan). Serdien).. Seychellen⸗Inseln J“

Sierra Leone . . . . . Spanien, Festl. n. Rep. Andorra Balearen (nur best. Orte) Spanische Besitzungen: Canarische Inseln . . . . . Niederlassung. im Bus. v. Guinea Straits FettlementsuLabnan Südafrik. Bund (Kapland mit Betschuanalandl Kolonie! u. Wal⸗ fischbai, Natal mit Amatonga⸗ u. Zululand, Oranjefreistaat und Fransyaal)) 39 Tahiti m. Gambier⸗ usw. Inselu

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131) Timor.

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133) Tonga⸗Inseln. ““

134) Türkei: a. Constantin., Smvrna

b. Beirut, Jaffa, Jerusalem

c. 8 Oesterreichische Postämter ) 2) Agentur. des Oesterr. Llovd ²)

d. Türkische Postanstalten.

e. Bulgar. Postanst. siehe unt. 28

189 aZ

136) Uruguay

17) Bveh.

138) Verbünd. Malayische Staat.

139) Verein. Staaten v. Amerika

140) Zauzibar mit Insel Pemba

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ʒamSRmnch Nmncacannnen

F. Telegramme.

ist auf 15 Buchstaben oder auf 5 Ziffern festg Mindestbetrag für

Die Worttaxen gelten für den

Verkehr, einzeln angewandt, hiert und dann auch taxiert. Bildung von Zahlen benutzt, gelten als je eine Ziffer.

(Ouvert) zu bestellende Telegramme, eigenhändig =HP= zu Sprache oder nur in chiffrierter Sprache nach einzelnen Ländern ö dreifache Gebühr eines

ortstelegramm =RP= so ist =RPD=

vorausbezahlt werden, so ist dies besonders anzugeben,

z. B. =RP 6= oder =RPD 10=. ür ein gewöhnliches Telegramm

nlichen Telegramms von mpfangsanzeige =PCD= erhöht sich diese ige =PCP= sind im Verkehr mit dem Auslande 20 Pf. im voraus wird eine besondere Gebühr nicht erhoben. Absenders nachzusendenden Telegramms =FS= ist nur die auf in vom Empfänger erhoben. Telegramme, Nachgesandt von“ (Réserpédié de) zu bezeichnen. Der Bestimmungsorte nicht eingezogen werden können. =TR= oder „postlagernd“ =GP= sind zulässig. Die mit dem Nacht (in Deutschland nicht von 10 Uhr abends bis 6 Uhr n Telegramme sofort zu bestellen, besteht nur insoweit, als

eingeschriebene Briefe zur Post gegeben werden sollen, Telegramme handelt, mit dem Vermerke =GPR= zu ve Für Telegramme, die durch die Post nach einen

sind mit dem

Außereuropäischer Vorschriftenbereich:

STeut Stadttelegramme

Ssafrika und Uganda*) ²) 2 60 Pf. bis zrit.⸗Somaliland ²) 3).. 2 60 Pf. bis

*

Afrika, Westkuste: Tanarische Inseln ²) X Senegal, Ober⸗Senegal u. Niger sowie Manritanien übrige Länder s. II. Hauptspalte. Algerien 8 Azoren (ür =IP= v. Abs. 1 20 Pf.) Belgien (für =XP= vp. Abs. 80 Pf.) Bosnien⸗Herzegowina ⁴) K

Bulgarien9) .. Cypern (Insel) ³) 2Ö) 2 Dänemark (für =XP= v. Abs. 75 Faröer.. 1 Frankreich mit Andorra und Monaco.... Gibraltar ²) )F . Griechenland

Großbritannien und

Island

8

2„

Malta ²) ³)

Marokko: Tanger spanische Anstalten s nähere Auskunft französische erteilen die Tele⸗ scherifische graphenanstalten.

Montenegro.

Niederlande (fü

Norwegen 1“

Oesterreich mit Liechtenstein (geheime Sprache nach

Dalmatien nicht zuläfsig)

Vortugal (ür =IP== v. Lb. 1 20 Pf.) ...

Rumänien)) .

Rußland, europätsches, kaukastsches, transkaspisches,

gsiatisches und Bokhara ³)

Schweden

Schweiz

Serbien

Spamnien and span. Besfitz. an der Nordküste Efritas ¹)

Spitzbergen...

Tripolis s. Libven.

Türkei, europ.n-astat, sowie Medin

a(Mediné inHedjaz) ²)*)

8811““ . 2

8

tsch⸗Ostafrika: Bismarckburg, Udjidsi..

brige Anstalten.. t

109

9

222—S-Sgo.

Sueg

ranzösische Somaliküste: Dji alienisch⸗Somaliland ⁴) Madagaskar ¹), * Réunion ¹) 1 uritius ²) ³), * Rodriguez (Insel) ²) ³), Sevchellen ²) ³), * Jangibar.) eA“ Pemba (Insel) ²) ²³) v“ 85 Portug.⸗Ostafrika .Beira, Lourengo Marques oder De⸗ lagoa Bay (Ort), Mozambique (Ort), Quelimane übrige Anstalten .2 70 Pf. bis Afrika, Süd⸗ (via Emden Vigo Eastern): * Südafrikanischer Bund ¹) ²)*) Eaptolonie, Natal, Oranjefreistaat. Transvaal) ““ Nordrhodesia ¹), Nyassaland ¹) * Deutsch⸗Südwestafrika, * Südrhodesia ¹) Afrika, Westküste: * Ascension (Insel) ²) ³), St. Helena (Insel) ²) ³) Gis Emden Vigo Eastern) * Bathurst (via Emden Teneriffa) * Belgisch⸗Kongo): Anstalten im Katanga⸗ Gebiete (via Capstadt Broken Hill) .. übrige Anstalten (via Emden Teneriffa) * Dahomev (via Emden Terxeriffa) * Elfenbeinküste (ris Emden Teneriffa) 3 35 Pf. bis * Fernando Poo (via Emden Teneriffa) a Franze sisch⸗Aequatorial⸗Afrika (via Emden Teneriffa) 4 35 Pf bis * Franz.⸗Guinea (via Emden Teneriffa) 2 95 Pf. bis Accra, Sekondi

totorbo Sbooncetodels

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0 d”

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W— 00 ◻p⸗

00

2 —2 G n

* Goldküste Gia Emden Teneriffa): übrige Anstalten.. . * Kamerun (via Emden Teneriffa) .. Liberia (via Emden Teneriffa) * Nigeria. Nord⸗ u. Süd⸗ ²) ³) (via Emden Teneriffa) Bonny, Lagos.. übrige Anstalten 1“ Portug.⸗Westafrika (ia Emden Vigo Sastern): * Angola: Benzuella*)*), Loanda ²) ²*), Mossamedes ²⁷) ²) übrige Anstalten . * Guinea: Bissau ²) ²), Bolama ²) ) * Principe ²) ²)) * San Thomé ²) ³)

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Außereuropäöischer Vorschriftenbereich:

* Sierra Leone ra Eaben Tenernse) 3ℳ 25 Pf bis * Togo (via Emden Teneriffa).. 3 übrige Länder s. I. Hauptspalte

II. Region.. III. Region Afrika. Ostküste (via Emden Vigo Eastern): Abessinien ¹) ²) 9) ). ¹) Dringend =D= nicht zulässig.

* Aegypten ²) ³):

E5

¹) Offen (Ouvert) nicht zulässig.

* Angaur (Palau⸗Insel) (vis Emden Vigo East. Menado)

Arabien (ris Emden Vigo Suez): *Aden ²)*), *ℳ Perim *)*) Hevjaz (ausgenommen Medina, s. Türkei) ³) * Demen ²) ³)

Adresse die Angabe „Post“ (Weitersendung als gewöhnlicher Bries) 9) Innerhalb Deutschlands kann die Vergü Rücksicht auf die Entfernung mit 40 Pf. für jedes hat der Absender eines Wird der Eilbotenlohn sowohl =IP= =R5XPü= zu lauten.

jür das Ursprungstelegramm als

Weiterbe örderung der Telegramme durch Eilboten im sind mit dem Vermerk „Expres“ zu versehen. Kennt der A. lautet der Vermerk =XPx=, wobei die erhobene Gebühr (x) in dem Absender nicht bekannt Betrag entwede denselben Ort und

vom Absender erhoben. In diesem Fall erhält 10) Das zu vervielfältigende Telegramm Telegramm taxiert. erhoben fältigende Telegramme unzulässig.

=IM

(Küsten⸗ und Bordgebühren) erhoben. 8 kenteleg 1 50 Pf. für ein Telegramm; b. die Bordgebühr 35 Pf. für da

find einige an der Nord⸗ und Ostseeküste verkehrende Schiffe, für die

12) Die Vermerke = D=, = RP G=, =TC=, Tages 14) Für jedes Telegramm, Telegraphenanstalt mitgegeben wird, werden 15) Nach den mit einem * versehenen

10 Pf. erhoben.

Bei der Berechnung der

der

erteilen die Telegrapbenanstalten. Außereuropäischer Vorschriftenbereich:

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12,—,——q—

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CCnb0e

Telegramm durch Telegramms mit bezahlter Antwort für die

Hat der Absender nichts vorausbezahlt, oder, falls dieser nicht zu ermitteln ist oder die Zahlung verweigert,

Auslande Absender die Höhe des Boten ohns Franken Gu 80 Pf.) ausgedrückt wird. und will er ihn trotzdem vorausbezahlen, r für die telegraphische Meldung des Botenlohns =XPT= die Gebühr für ein Telegramm von 5 denselben Weg, oder für die briefliche Meldung =XPP= 20 Pf. zu zahlen. Bei Telegrammen nach solchen Ländern, welche die Beförderungskosten einheitlich festgesetzt und bekanntgegeben haben (vgl. den Tarif), werden diese Kosten unbedingt das Telegramm vor der Adresse den Vermerk =XP=.

Neben der Wortgebühr werden für jede einzelne Ve dringende Telegramme erhöht sich dieser Betrag auf 80 Pf.

unterliegen besonderen Vorschriften. Für diese Telegramme werden außer onliche imgebut 1b Fuür deutsche Funkentelegraphenstationen beträgt a. die Küstengebühr 15 Pf. für das Wort, mindesteus

Nähere Auskunft, auch über die Gebühren für den Verkehr mit ausländischen Ländern sind

schließlich in offener Sprache abgefaßt sein müssen und erst nach den vollbezahlten Telegra veför! 1 r Worttaxe sind durch 5 nicht teilbare Pfennigbeträge auf solche zu erhöhen.

400 nach best. Orten; E.

105) W und N bis 400 ℳ, nur nach best. Orten; E.

106) Nur nach best. Orten. W u. F bis 400 nach best. Orten: E.

107) W und N bis 400 ℳ.

109) W unbegrenzt; N bis 800 ℳ, Empf. hat für Zollblei und Stempel 35 Cts. zu zahlen.

110) à. und b. W bis 96 000 ℳ; X 800, jedoch nicht nach Finnland über Rußlaud; Finnland s. auch unter Kr. 49.

113) Beförderung ab Apia und Fagamalo ist Sach⸗ des Empfängers. N bis 800 K.

114) Nur nach bestimmten Orten.

115) W bis 1000 ℳ.

117) Nur nach bestimmten Orten. W und .f.] x bis 400 nur nach bestimmten Orten; E. 118) W bis 8000 ℳ.

8 119) W unbegrenzt; N bis 800 ℳ; dringende ‚f. Pakete zulässig: E nur nach Postorten mit

Bestelldienst.

120) W unbegrenzt; N bisz 800 ℳ; E. 121) W und N bis 400 nach best. Orten. Taxe gilt nur bis Dakar. Weiterbeförderungs⸗ kosten zahlt Empfänger. 122) Nach Belgrad und Schabatz Taxe 1 ℳ, soust 1 20 4. W unbegrenzt; N bis 800 ℳ; E. nach Post⸗ orten. *) Postpakete nach den nes 1 gebietstellen noch nicht zugelassen. 128) W .D. ] bis 400 ℳ. 124) Nur nach best. Orten; E.

+ 125) W bis 8000 ℳ; E nach den Geb. von Freetown.

128) W bis 2400 ℳ. 129) E nach Orten mit Tel.⸗Bestelldienst. 131) Nur nach D Wund N bis 400 ℳ; E. 132) W bis 8000 * Agome⸗Palime, Anecho und Lome; N bis

ℳ.

124) a., b. W über Triest unbegrenzt, über Hamburg bis 1000 ℳ, über Bremen (Nur Constantinopel und Smyrna) bis 10 000 ℳ, üͤber Rumänien nach Constantinopel un⸗ begrenzt, sonst bis 800 ℳ. c. W. Üüber Triest undegrenzt, Uber Rumänien bis 400 ℳ; Pakete nach Janina werden nur bis S. Quaranta be⸗ fördert, wo Abnahme zu ersolgen hat. a., b. und c. N bis 800 ℳ. d. Nur nach best. Orten. W bis 400 ℳ, N bis 400 ℳ.

¹) Alexandretre, Cartfa, Cavalla, Darda⸗ nellen, Dede⸗Agatsch, Durazzo, Ineboli, Janina, Kgerasonda, Mersina, Metelin, Prevesa, Rhodus, Salonit, Samsun, San Giovanni di Medua, Santi Quaranta, Scio (Chios), Scutari in Albanien, Trapezunt, Tripolis (Syrien), Balona, Bathy (Samos). ²⁷) Gallipoli, Lagos, Parga, Rizeh Rodosto, Sajada, Tschesme.

135) W bis 800 ℳ; N bis 800 ℳ.

138) w bis 1200 nach best. Orten.

139) Auch nach Insel Guam, Hawai, Kanal⸗ zone von Panama, den Philippinen. Porto Rico, Tutuila; Einschreibpakete zulässig, Einschreib⸗ gebühr 20 ₰.

140) W bis 8000 ℳ.

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d. e. o.† b. 5. e d. e. o. f

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als dem telegraphischen Bestimmungslande weiterzubefördern sind, beträgt die vom Absender vorauszubezahlende Gebühr, je nachdem die

oder die Angabe =PR= enthält, 20 oder 40 Pf. tung für Weiterbeförderung durch Eilboten =XP= ohne den Absender vorausbezahlt werden Dieselbe Gebühr ie Eilbestellung des Antwortstelegramms vorauszubezahlen =RXP=. auch für das Antwortstelegramm vorausbezahlt, so hat der Vermerk so werden die wirklich erwachsenden Auslagen vom Empfänger nachträglich vom Absender eingezogen. Die Kosten für die hat in der Regel der Empfänger zu tragen. Solche Telegramme und will er ihn vorausbezahlen, so Ist der Betrag des Botenlohns zu hinterlegenden

so hat er außer einem fuüͤr den Botenlohn Wörtern für

x= wird, alle Adressen in die Wortzahl eingerechnet, als ein einziges Vervielfättigung für je 100 Wörter oder einen Teil davon 40 Pf. Im Verkehr mit Nordamerita sind zu verviel⸗

11) Für jedes Semaphortelegramm ist eine Zuschlaggebühr von 80 Pf. zu erheben. Die Funkentelegramme

h der gewöhnlichen Telegrammgebühr besondere Gebühren

8 Wort, mindestens 3 50 Pf. für ein Telegramm. (Ausgenommen eine Bordgebühr von 10, 15 oder 20 Pf für das Wort festgesetzt ist). Stationen, erteilen die Telegraphenanstalten.

usw. zählen als je 1 Wort und sind vor der Adresse niederzuschreiben

13) Eine Quittung über entrichtete Gebühren wird gegen Zahlung von 10 Pf. erteilt 1 das einem Telegrammbesteller oder Landbriefträger zur Beförderung au die

Ueberseetelegramme zu halber Gebühr zugelassen, die aus⸗ legrammen befördert werden. Nähere Auskunft

Außereuronäischer Vorschriftenbereich:

FIuftralden (Nia Emden Vigo Eastern):

* Neu⸗Süd⸗Wales, Queensland, Südaustralien, Tasmania, Viktoria, Westaustralien

Neu⸗Caledonien ¹) ²) ²)

* Neu⸗Seelad

Britisch⸗Neu⸗Guinea: Port Moresby ..

Bolivien (via Emden Teneriffa)

* Brastlien (vis Emden Teneriffa Western) Pernambuco (Recife)

Anstalten der Amazon Tel. Co.

übrige Anstalten

* Britisch⸗Guyana ¹) ²) (via Emden Azoren

* Britisch⸗Indien u. Birma ¹) (via Bushire

x.1

* Capverdische Inseln Cia Emden Bigo Eastern): St. Vincent ²) ²) San Thiago * Ceylon (via Bushire)’)1) * Chile (via Emden Teneriffa) * China ²) *) Cis Emden Vigo Sastern): Macao (Macau) übrige Anstalten * Chosen ³) (via Wladiwostock). * Cocos⸗ Keeling⸗ Inselu *)*) via Emden Vigo Eastern) Columbien, Republik)(visEmdenAzoren) Buenaventura ubrige Anstalten Costa Rica ¹) (via Emden Ecuador¹) (via Emden Azoren) 8 Fanning (Insel) ¹) ²) ²) gis Emden Aworen) ... * Fidschi⸗Ins. ¹) ²) ²) Gria Emd Az.) 3 10 Pf. bis Französisch⸗Guyana ³) ²) (ria Emden Azoren).. *† Französ.⸗Indochina (vis Emden Vigo Sastern)⸗ Annam, Tonkin v1A“ Cochinchina, Cambodja, Laos Poulo⸗Condore .. ““ Guam (Insel) ¹) ²) ²) (via Emden Azoren).. Guatemala ¹) (via Emden Azoren): San José de Guatemala übrige Anstalten Hawai (Eandwich⸗Inseln) ¹) ²) ²) (Fis Emden Azoren) donduras ¹) Republik (via Emden Azoren) Honduras, Britisch⸗ Belize ¹) *) ²) (via Emden Azoren) * Jap (Karolinen) (via Emden Vigo Eastern Menado) * Japan:) m. Jap.⸗Sachalin u Formosa (ris Wladimostoch) Korea s. Chosen. Kwantung (Halbinsel) ²) ) (via Emden Vigo Eastern) * Labuan (Insel) ²) ²) (ris Emden Bigo Eastern) * Madeira (via Emden Vigo Eastern) Malakka, Halbinsel ²)³): Sultanat Kelantan (ria Emden Bigo Moulmein) Malakka u. übrige Staaten (viaEmden Bigo Eastern) Mexico ¹) ²) ²) (via Emden Azoren): Chihuahua (Stadt)

Altar, Arizpe, Banamichi, Cuauhtemoc, Guaymas, Matamoros de Tamaulipas, Monterrey,

bo to to to oes

* Argentin. Republik (vi⸗ Emden Teneriffa Western)] 2 1 ¹) Eigenhändig =

2

Sabimas⸗Villa, Saltillo de Coahuila, Sauz . = nicht zulässig. ⁴) Geheime Sprache nicht

* Britisch⸗Nord⸗Borneo (vis Emden Vigo Eastern) 3 22

3 45 2 90

1 60

Santa Rosalia de la Baja California Soatzacoalcos (Puerto Mexico), Mexico (Stadt), Salina

Cruz, Veracruz de Veracruz äbrige Anstalten 2 15 Pf. bis Midway (Insel) ¹) ²) ³) (via Emden Azoren) * Nauru (Marshall⸗Ins.) via Emden Vigo Eastern Menade Nicaragua ¹) Cia Emden Azoren): San Juan del Sur übrige Anstalten 11“ Niederl.⸗Guyana ¹)²) (via Emden Azoren) * Niederl.⸗Indien (via Emden Vigo Eastern) * Norfolk (Insel) ¹) ²) ²) gris Emden Azoren). . Panama, Republik ¹) ²) Eis Emden Azoren): Colon und Panauium”m cV. * Paraguay (via Emden Teneriffa Western) * Penang (Ins.) ²)*) (vis Emden Vigo Eastern) Persien (via Indo): Bender⸗Abbas Bushire 8 übrige Anstalten. 4 Persischer Golf ¹) (via Bushire) Peru viaEmd. Tener.): Iquitos, Masisea, Orellana, Requena * übrige Anstalten... Philippinen (Fis Emden

Bacolod, Cebu, Iloilo...

übrige Anstalten)) 3 Salvador ¹) (via Emden Azoren): Libertad

übrige Anstalten Siam ²¹) (via Emden Vigo Moulmein) .. * Singapore ²)*) (via Emden Vigo Eastern) * Uruguay (via Emden Teneriffa Western) Venezuela ¹) ²) (via Emden Azoren) ... . * Verb. Malayische St. (is Emden Bigo Eaßern) * Verein. Staaten v. Amerika, Bru.⸗Ame⸗ rika, St. Pierre u. Miquelon sowie Bahama, Bermuda u. Turks⸗Ins. ) ²) ) (via Emden Azoren): 1

New York (Stadt) und sämtliche Anstalten, bei denen in

der 2. Spalte des Amtlichen Verzeichnisses der für

den internationalen Verkehr geöffneten Telegraphen⸗ anstalten (Tarif de New York City)“ angegeben ist

übrige Anstalten. 1 5 Pf. bis Westindien ¹)²) (via Emden Azoren): Aruba (Insel) und Bonaire (Insel) * Cuba: Havana.. übrige Anstalten... Curacao Guadeloupe und Martinigue * Jamaica Porto Rico San Domingo: St.⸗Nicolas, Port⸗au⸗Prince übrige Anstalten.. Dominicanische Repub * Tobago (Insel) und Trinidad (Insel) ... 15 * Uebrige Inseln 4 30 Pf. bis zulässig. ³) Chiffrierte Sprache nicht zulässig.

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Verlag der Königlichen Expedition des

zurschen Reichsanzeigers und Kgl. Preuß. Staatsanzeigers ( Heidrich).

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei

und Verlags⸗Anstalt, Berlin SW., Wilbhelmstr. 32.

sottenburg,

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auch die Expedition SW. 48, Einzelne Nummern kosten 25 ₰.

Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 5 40 ₰. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Postanstalten und Zritungsspediteuren für Selbstabholer Wilhelmstraße Nr. 32.

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igenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheits- 30 ₰, einer 3 gespaltenen Einheitszeile 50 ₰. Anzeigen nimmt an:

die Königliche Expedition des Reichs⸗ und Staatsanzeigers

Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

Inhalt des amtlichen Teiles: Ordensverleihungen ꝛc.

Deutsches Reich. Ernennungen ꝛc.

Bekanntmachung, betreffend die Arbeiter⸗Kranken⸗ und Sterbe⸗ kasse „Phönix“ in Altona. Bekanntmachungen, betreffend die Zulassung von Krankenkassen als Ersatzkassen. Bekanntmachung, betreffend die Zusammensetzung der Prüfungs⸗ kommission, des Ehrengerichts und des Ehrengerichtshofs für Patentanwälte für das Jahr 1914. Personalveränderungen in der Armee.

Königreich Preußen. Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen. Bekanntmachung, betreffend die Allerhöchste Genehmigung einer Aenderung der Verfassung der Korporation der Kaufmann⸗ schaft in Stettin. Bekanntmachung, betreffend die konzession.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem etatmäßigen Professor an der Technischen Hochschule in Aachen, Geheimen Regierungsrat Classen die Königliche Krone zum Roten Adlerorden zweiter Klasse mit Eichenlaub,

dem Bergwerksdirektor. Bergassessor a. D. Kleine zu Dortmund, dem Stadtrat, Architekten Schliemann zu Char⸗ lotte dem Rentner Louis Schroeder zu Belgard im Kreise Lauenburg, dem Gestütrendanten, Rechnungsrat Kloth zu Kreuz bei Halle a. S., dem Staatsanwaltschaftssekretär

a. D., Rechnungsrat Wege zu Magdeburg, den Oberzoll⸗ revisoren Linder zu Geestemünde, Lutter zu Kattowitz, Pape zu Berlin⸗Friedenau, Perl zu Emden, Roesener zu Harburg, Scheiblech zu Strasburg W. Pr., Schwedt zu Breslau, Tschache zu Danzig, Vogel zu Oestr. Oderberg und Wintrath zu Görlitz den Roten Adlerorden vierter Klasse, ddem Apothekenbesitzer, Medizinalrat Mertitsch zu Vallendar im Landkreise Koblenz, dem Stadtrat Samter zu Charlotten burg, dem Bureauvorsteher im Reichspostamt, Geheimen e 88 und ““ Rech⸗

1 e Königsberg i. Pr. den Königli 2

orden dritter Klasse e“

dem Hafeninspektor Bokelberg, dem Architekten Claas, beide zu Geestemünde, dem Kreissparkassenrendanten Berger zu Guhrau, den Magistratsbureauvorstehern Felsch und 8 zu Charlottenburg den Königlichen Kronenorden vierter

dem Stadtbaumeister Wilhelm zu Osterwieck im Land⸗ kreise Halberstadt, dem Revierförster Wudtke zu Stellinen im Landkreise Elbing und dem Gerichtsvollzieher a. D. Lawrenz zu Elbing das Verdienstkreuz in Gold,

den Eisenbahnlokomotipführern a. D. Bierbaum und Güssow zu Oranienburg das Verdienstkreuz in Silber,

8 dem Rendanten der Kasinogesellschaft in Berlin Max Weidner, den Gemeindevorstehern Siebert zu Vehrte im Landkreise Osnabrück und Urbanz zu Jessen im Kreise Spremberg, dem Polizeiwachtmeister Koch zu Lüben, den Botenmeistern a. D. Scheuermann zu Scaarbrücken und Zaus ch zu Nordhausen, dem Gerichtsdiener a. D. Werner zu Berlin, dem Eisenbahnhilfsweichensteller a. D. Klein zu Graudenz und dem Eisenbahnhilfswerkführer a. D. Ewen zu Saarbrücken das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens,

dem Musikmeister Jahn im 9. Badischen Infanterie⸗ regiment Nr. 170, dem Sanitätsvizefeldwebel a. D. Benno Kaiser zu Charlottenburg, bisher im 2. Gardeulanenregiment, dem Gemeindevorsteher und stellvertretenden Amtsvorsteher Venzke zu Neulülfitz im Kreise Belgard, dem Gemeinde⸗ vorsteher Lauterbach zu Groß Särchen im Kreise Sorau, dem Privatmann Karl Grabow zu Stendal, dem Auszüger Rüppel zu Wichdorf im Kreise Fritzlar, dem Kriminalwacht⸗ meister Riedel, dem Ratsdiener Ertelt, beide zu Liegnitz dem Eisenbahnrangiermeister ga. D. Götze zu Sarmsheim im Kreise Kreuznach, dem Eisenbahnrottenführer a. D. Seelbach zu Niedermendig im Kreise Mayen, den Bahnwärtern a. D. Engelbart zu Linsburg im Kreise Nienburg und Friesen⸗ hahn zu Hirzenach im Kreise St. Goar, dem Polizeisergeanten ga. D. Kuttke zu Gleiwitz, dem Chausseeaufseher Ketelhut

u Redel im Kreise Belgard, dem Maurerpolier Schreck zu Berlin, dem bisherigen Eisenbahntischler Lüdecke zu Hannover,

Erteilung einer Markscheider⸗

zu

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Sonnabend, den 3. Januar,

Abends.

b.

und dem bisherigen Eisenbahnmaurer Zehren zu Saarbrücken das Allgemeine Ehrenzeichen in Bronze sowie dem Fußgendarmeriewachtmeister Hoffmann zu Caputh im Kreise Fauch Beczig, dem Unteroffizier Seel im Eisenbahn⸗ regiment Nr. 3, dem Grenadier Kwiotek im Grenadier⸗ regiment König Friedrich III. (2. Schlesischen) Nr. 11, dem städtischen Schwimmeister Mielke zu Stettin und dem Land⸗ briefträger Wentzlaff zu Skurz im Kreise Pr. Stargard die Rettungsmedaille am Bande zu verleihen. 1

F.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Offizieren ꝛc. die Erlaubnis zur An⸗

legung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Orden zu erteilen, und zwar:

des Ritterkreuzes erster Klasse mit der Krone des Königlich Sächsischen Albrechtsordens: Allerhöchstihrem diensttuenden Flügeladjutanten, Major Grafen von Moltke;

des Ritterkreuzes des Ordens der Königlich Württembergischen Krone: dem Hauptmann Edlen von der Planitz, persönlichem Adju⸗ tanten Seiner Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen des Deutschen Reichs und Kronprinzen von Preußen; der Großherzoglich Badischen Friedrich⸗Luisen⸗ medaille: dem Major à la suite der Armee Fürsten zu Hohenlohe⸗ Langenburg; des Komturkreuzes erste⸗ Klases des Großherzogl b üze e Klassih des zoglich Hessischen Verdienstordens Philipps des 209. mütigen: dem Generalmajor von Friederich, Abteilungschef im Großen Generalstabe:; des Ehrenkreuzes des Großherzoglich Mecklen⸗ burgischen Greifenordens: dem Major von Uckro, Flügeladjutanten Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs von Sachsen; des Ritterkreuzes desselben Ordens: dem Leutnant Freiherrn von Gregory im Infanterieregiment Großherzog von Sachsen (5. Thüringischen) Nr. 94, kom⸗ mandiert zur Dienstleistung bei Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog von Sachsen; des Komturkreuzes des Großherzoglich Sächsischen Hausordens der Wachsamkeit oder vom weißen Falken: dem Oberstleutnant Freiherrn von Heintze, Flügeladjutanten Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs von Mecklen⸗ burg⸗Schwerin; des Ritterkreuzes erster Klasse des Herzoglich Sachsen⸗Ernestinischen Hausordens: Rittmeister von Rosenberg, Lehrer am Militär⸗ reitinstitut; des Fürstlich Waldeckschen Verdienstkreuzes dritter Klasse: dem Major Bachmann beim Stabe des Füsilierregi 8 mann S Füsilierregiments Graf Roon (Ostpreußischen) Nr. 33;3 8 des Großkreuzes des Kaise rlich Oesterreichischen 11 Franz⸗Josephordens: Allerhöchstihrem diensttuenden General à la suite, General⸗ major von Chelius;

des Komturkreuzes desselben Ordens:

dem Major Freiherrn von Hoverbeck genannt von Schoen⸗

aich, zugeteilt dem Großen Generalstabe;

der zweiten Klasse des Oesterreichisch⸗Kaiserlichen

Ordens der Eisernen Krone:

Allerhöchstihrem diensttuenden Flügeladjutanten, Oberstleutnant von Mutius;

des Kaiserlich und Königlich Oesterreichischen silbernen Verdienstkreuzes mit der Krone:

dem Vizewachtmeister Schestokat bei der Leibgendarmerie:

des Kommandeurkreuzes des Königlich Belgischen

Leopoldordens:

dem

dem bisherigen Eisenbahnvorarbeiter Brenner zu Nohfelden im Fürstentum Birkenfeld, dem bisherigen Bahnhofsarbeiter 8 . * 21 85. zu FPegis 888 88. 8 herigen Bahnunterhaltungs⸗ rbeit iks zu Klein Radem im ise . W.⸗ das Allgemeine Ehrenzeichen, dem Feldwebel Albicker, den Vizefeldwebeln Bippus und Schweizer, sämtlich im 9. Badischen Infanterieregiment

dem Oberstleutnant von Langendorff, Abteilungs Militärkabinett, und 3 S Allerhöchstihrem diensttuenden Flügeladjutanten, Oberstleutnant von Hahnke;

des Ritterkreuzes desselben Ordens: dem Geheimen expedierenden Sekretär Trzeciok im Kriegs⸗

des Kommandeurkreuzes des Königlich Belgischen Kronenordens:

Allerhöchstihrem diensttuenden Flügeladjutanten, Major Grafen von Moltke; . des Ritterkreuzes desselben Ordens: dem Geheimen Kanzleisekretär Winkler im Kriegsministerium, beschäftigt im Militärkabinett; sowie 85 des Großkreuzes des Königlich Dänischen Danebrogordens:

Allerhöchstihrem Generaladjutanten, General der Infanterie z. D. von Loewenfeld

6 Deutsches Reich. Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht:

dem Direktor bei dem Rechnungshofe des Deutschen Reichs Wirklichen’ Geheimen Küh seines Uebertritts in den Ruhestand den Charakter als Wirk⸗ licher Geheimer Rat mit dem Prädikat Exzellenz zu verleihen,

den bisherigen vortragenden Rat bei dem H.chg hof 8 I“ Oberregierungs⸗ cat von Ditfurth zum Direktor bei dem Rechnungshofe Deutschen Reichs zu ernennen und hern es n

dem Obersekretär beim Reichsmilitärgericht, Rechnungsrat Krause aus Anlaß seines Ausscheidens aus dem Amte den Charakter als Geheimer Rechnungsrat zu verleihen.

Dem Kasserlichen Vizekonsul Heinrich Schroeder in Puerto Gallegos (Argentinien) ist die erbetene Entlassung aus dem Reichsdienst erteilt worden. Der bisherige Obermarineintendantursekretär Riebe aus

Kiel ist zum Geheimen Rechnungsrevisor bei dem? 3b 8 G em Rechnungs⸗ hofe des Deutschen Reichs ernannt worden. en

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Der Oberkriegsgerichtssekretär Leist vom General⸗ kommando III. Armeekorps ist zum Obersekretär beim Reichs⸗ gericht ernannt worden.

Auf Grund des § 75a Abs. 4 des Krankenversicherungs⸗ gesetzes in der Fassung vom 10. April 1892 (Reichsgesetzbl. S. 379) wird die durch Nr. 271 des „Reichsanzeigers“ vom 16. November 1909 bekannt gemachte Bescheinigung, wonach die Arbeiter⸗Kranken⸗ und Sterbekasse „Phönix“ (E. H.) G der ö⸗ des Krankengeldes, den nforderungen des § 75 a. a. O. genügt, mit Wi 1. Januar 1914 ab widerrufen. I b 8—

Berlin, den 29. Dezember 1913. Der Reichskanzler. Im Auftrage: Caspar. 11161616“

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3 Bekanntmachung. 21 Die Krankenkasse des Verbandes katholi er kauf männischer Vereinigungen eS Hannover ist nach § 514 Abs. 1 der Reichsversicherungs⸗ ordnung vom 1. Januar 1914 ab als Ersatkasse zu⸗ gelassen. . Berlin, den 31. Dezember 1913.

Das Reichsversicherunggamt, Abteilung für Kranken⸗, Invaliden⸗ und Hinterbliebenen⸗ versicherung. 1“ Dr. Kaufmann.

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8 Die Kranken⸗ und Begräbniskasse des Verbandes Deutscher Bureaubeamten zu Leipzig⸗Schleußig ist nach § 514 Abs. 1 der Reichsversicherungsordnung vom 1. Ja⸗ nuar 1914 ab als Ersatzkasse zugelassen. Berlin, den 31. Dezember 1913.

Das Reichsversicherungsamt,

Abteilung für Kranken⸗, Invaliden⸗ und Hinterbliebenen⸗ versicherung.

Nr. 170, dem städtischen Nachtwächter Pätzold zu Liegnitz

ministerium, beschäftigt im Militärkabinett;

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Dr. Kaufmann.