1914 / 6 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 08 Jan 1914 18:00:01 GMT) scan diff

In dem Verzeichnisse der öffentlichen Blätter, die für

Bekanntmachungen aus dem Handels⸗ und Genossen⸗

.

als Kommissionsrat zu verleihen.

schaftsregister bestimmt sind (Besondere Beilage zu Nr. 307 vom 31. Dezember 1913), tritt bei den Amtsgerichten berg, Friedland, Fürstenberg, Mirow, Neubrandenburg, Neu⸗ strelitz, Stargard, Strelitz und Woldegk (sämtlich zum Ober⸗ landesgerichtsbezirke Rostock gehörig) an Stelle der Neustrelitzer Zeitung die Landeszeitung für beide Mecklenburg in Neustrelitz.

Königreich EE 111“1“

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den bisherigen Kreistierarzt Dr. Franz Fischoeder zum Regierungs⸗ und Veterinärrat, den bisherigen Privatdozenten Dr. Heinrich Spies in Berlin zum ordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der Universität in Greifswald und 1 2 den landwirtschaftlichen Sachverständigen bei den Kaiser⸗ lichen Generalkonsulaten St. Petersburg/Odessa Dr. Anton Hollmann zum etatsmäßigen Professor der Landwirtschaft⸗ lichen Hochschule Berlin zu ernennen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Kaufmann Louis Heinrich in Jüterbog den Charakter

Bei dem Oberschiedsgericht in Knappschaftsangelegenheiten in Berlin ist der Königliche Salinendirektor, Oberbergrat Ertel

in Hohensalza an Stelle des Oberbergrats Ziervogel in

Sta furt für den Rest der bis zum 31. Dezember 1917

lichen Regierung in Gumbinnen übertragen worden.

laufenden Wahlperiode zum Beisitzer ernannt worden.

Ministerium der geistlichen und Unterrichts angelegenheiten. Dem Privatdozenten in der medizinischen Fakultät der Friedrich Wilhelms⸗Universität in Berlin Dr. Oskar Wagener ist das Prädikat Professor beigelegt worden. 8— Ministerium für Landwirtschaft, Domänen 8 und Forsten. Dem Regierungs⸗ und Veterinärrat Dr. Fischoeder ist

die Stelle des Regierungs⸗ und Veterinärrats bei der König⸗

Bekanntmachung.

Die Herren Forstbeflissenen, die am Schluß des laufenden emesters die Vorprüfung abzulegen beabsichtigen, haben

die an mich zu richtende vorschriftsmäßige Meldung spätestens bis zum 1. Februar d. J. dem Direktor der Forstakademie einzureichen, an der sie sich der Prüfung unterziehen wollen.

8

1

Berlin, den 6. Januar 1914. Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. 1 8 v(eier.

SFinanzministerium. Der Oberbuchhalter Grabbe bei der Regierungs

in Lüneburg ist zum Landrentmeister und Rendanten der

Regierungshauptkasse dortselbst ernannt worden.

8 Die Rentmeisterstellen bei den Königlichen Kreiskassen in E1“ Regierungsbezirk Wiesbaden, und Bublitz, Regierungsbezirk Köslin, sind zu besetzen.

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

Bekanntmachung. Bei der heute öffentlich in Gegenwart eines Notars be⸗ wirkten Verlosung der 4 ½ prozentigen Prioritäts⸗ obligationen (I. Emission) der früheren Braun⸗ schweigischen Eisenbahngesellschaft sind folgende

Nummern gezogen worden: 8 Nr. 76 bis 78, 80, 85, 87 bis 90, 92, 509, 515, 516, 519, 522, 527 bis 529, 531, 534, 787, 789 bis 791, 794, 799 bis 802, 805, 824, 828, 837, 838, 840 bis 845, 991, 994, 996 bis 999, 1000, 1008, 1009, 1011, 1053 bis 1056, 1059 bis 1061, 1072, 1074, 1080 = 60 Stück à 3000

= 180 000 ℳ;

Nr. 1101, 1107, 1109, 1111, 1112, 1114, 1119, 1124, 1129, 1132 bis 1138, 1140, 1144, 1145, 1778 bis 1786, 1793, 1795, 1797, 1799, 1801 bis 1805, 1808, 1816, 2070, 2072, 2077, 2080, 2082, 2084, 2085, 2092, 2094, 2095, 2097, 2098, 2105, 2109 bis 2113, 2114, 2117, 2402, 2407, 2409, 2411 bis 2418, 2419, 2422, 2425, 2428, 2429, 2431, 2439, 2443 bis 2445, 2447, 2448, 2730, 2734, 2736, 2737, 2743, 2745, 2749, 2751, 2753, 2768, 2777, 2782 bis 2785, 2789, 2790, 2794, 2876, 2880, 2882, 2886 bis 2889, 2891, 2892, 2895, 2896, 2899, 2904, 2910, 2912, 2922, 2930, 2931 = 120 Stück

= 180 000 ℳ: Nr. 4398, 4408, 4417, 4418, 4420 bis 4423, 4430, 4439, 4444, 4446 bis 4448, 4454 bis 4460, 4466 bis 4469, 4477, 5304, 5306, 5307, 5309, 5314, 5316, 5321, 5328 bis 5333, 5336, 5338 bis 59348, 5344, 5346, 5347, 5349, 5351 bis 5353, 5356, 6480, 6482, 6485, 6487, 6488, 6491 bis 6494, 6496, 6502 bis 6504, 6506, 6508 bis 6510, 6513, 6514, 6516, 6517, 6519, 6521, 6523 bis 6526, 6531 bis 6533, 8024, 8025, 8030 bis 8034, 8038, 8044, 8048 bis 8051, 8053, 57 bis 8059, 8062, 8065, 8067 bis 8070, 8072, 74, 78, 8080, 8086, 8088, 8089, 10508, 10511, 10514, 10516, 10521, 10525, 10527, 10528, 10531 bis 10535, 0541, 10543, 10545, 10546, 10548, 10551, 10552, 10554, 1is 10561, 1056 567, 10569 bis 10571, 10581, 3, 10776, 10779, 10780, 10787 bis 10793, 10795, 10798, 10802, 10804 bis 10806, 10808 bis 10811, 10817, 10819, 10821, 10824, 10825, 10827 bis 10829, 10831, 10935

5303, 5319,

10957, 10958, 10960, 10966, 10970, 10972, 10974, 10978 bis

10980, 10985 bis 10987. 10990, 10991, 10993, 10995, 11000 bis 11002, 11677, 11678, 11680, 11682, 11683, 11686 bis 11688, 11690, 11694, 11695, 11697, 11702, 11705, 11709, 11711 bis 11714 = 229 Stück à 300 = 68 700 ℳ; zu⸗ sammen 409 Stück über 428 700 ℳ.

Dieselben werden den Besitzern zum 1. April 1914 mit der Aufforderung gekündigt, die in den ausgelosten Nummern verschriebenen Kapitalbeträge nebst den Stückzinsen für die Zeit vom 1. Januar bis 31. März 1914 gegen Quittung und Rückgabe der Obligationen und des nach dem Kündigungs⸗ termine zahlbar werdenden Zinsscheins Serie IV Nr. 20 nebst Erneuerungsschein (Talon) für die nächste Zinsscheinreihe bei der Staatsschuldentilgungskasse in Berlin W. 8, Tauben⸗ straße 29, zu erheben. Die Zahlung erfolgt werktäglich von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags mit Ausschluß der letzten beiden Geschäftstage jedes Monats. 3

Die Einlösung geschieht auch bei den Regierungshaupt⸗ kassen und in Frankfurt a. M. bei der Kreiskasse I und ferner bei den Bankhäusern Lehmann, Oppenheimer u. Sohn in Braunschweig, Mendelssohn u. Co. in Berlin und der Berliner Handelsgesellschaft in Berlin. Die Effekten können diesen Stellen schon vom 1. März 1914 ab eingereicht werden, die sie der Staatsschuldentilgungskasse zur Prüfung vorzulegen und nach der Feststellung die Auszahlung vom 1. April 1914 ab zu bewirken haben.

Der Betrag der etwa fehlenden Zinsscheine wird vom Kapital zurückbehalten. Mit dem 31. März 1914 hört die Verzinsung der verlosten Obligationen auf.

Gleichzeitig werden die bereits früher ausgelosten, nach⸗ stehend aufgeführten, noch rückständigen Obligationen wiederholt und mit dem Bemerken aufgerufen, daß deren Verzinsung mit dem 31. März des Jahres ihrer Verlosung aufgehört hat und jeder Anspruch aus ihnen erlischt, wenn sie 10 Jahre lang alljährlich einmal öffentlich aufgerufen und dessenungeachtet nicht spätestens binnen Jahresfrist nach dem letzten öffentlichen Aufrufe zur Einlösung vorgelegt sein werden.

Aus der Kündigung zum 1. April 1906: zu 300 Nr. 8150, 1907: zu 300 Nr. 4345, 1908: zu 1500 Nr. 1450, 2191, 8 zu 300 Nr. 8731, 10446, 10807, 1909: zu 300 Nr. 7194, b 1910: zu 300 Nr. 6754, 1911: zu 1500 Nr. 2239, zu 300 Nr. 6240, 9216, 9218, 1912: zu 1500 Nr. 1502, 1847, 1 zu 623 Nr. 3567, 8362, 8363, 1 374, 1913: zu 1500 Nr. 1189, 1711, 2554, zu 300 Nr. 5546, 6925.

Formulare zu den Quittungen werden von sämtlichen Ein⸗

lösungsstellen unentgeltlich verabfolgt.

Berlin, den 2. Januar 1914.

Hauptverwaltung der Staatsschulden. von Bischoffshausen.

2 22

9226, 8373,

2675 267 0,

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 8. Januar 1914.

Seine Majestät der Kaiser und König nahmen heute vormittag im Neuen Palais bei Potsdam die Vorträge des Kriegsministers, Generalleutnants von Falkenhayn, des Chefs des Generalstabes der Armee, Generals der Infanterie von Moltke und des Chefs des Militärkabinetts, Generals der Infanterie Freiherrn von Lyncker entgegen.

Der Bundesrat versammelte sich heute zu einer Plenarsitzung; vorher hielten der Ausschuß für Handel und Verkehr, die vereinigten Ausschüsse für Handel und Verkehr und für Rechnungswesen, die vereinigten Ausschüsse für Handel und Verkehr und für Justizwesen sowie der Ausschuß für Rechnungswesen Sitzungen.

1““

1“

Majestät des Kaisers und Königs sind in 525 Straf⸗ fällen wegen Zuwiderhandlungen gegen die Zoll⸗ gesetze und die sonstigen Vorschriften über indirekte Reichs⸗ und Landesabgaben 612 Personen begnadigt worden. Insgesamt sind rund 38 286 Geldstrafe und 7211 Wertersatz sowie 9 Monate und 25 Tage Gefängnis erlassen. 8

Das Handbuch über den Königlich preußischen Hof und Staat für das Jahr 1914 ist in Kommission bei R. von Deckers Verlag (G. Schenck, Königlicher Hofbuch⸗ händler) ierselbst soeben erschienen.

8 1“ 8 88 ““ Laut Meldung des „W. T. B.“ sind S. M. S. „Emden“

am 6. Januar in Hongkong und S. M. S. „Bremen“ am 5. Januar in Tampico eingetroffen. 1

111“ 2

8 Bayern.

Die Feier des gestrigen Geburtstages Seiner Majestät des Königs Ludwig wurde, wie „W. T. B.“ meldet, eingeleitet mit einem Wecken und Salutschießen der Artillerie. Für die Truppen beider Konfessionen fanden Fes⸗. gottesdienste im Dom und in der Matthäuskirche statt. m Pontifikalamt im Dom wohnte auch Seine Majestät der König mit sämtlichen Mitgliedern der Königlichen Familie bei, Ihre Majestät die Königin blieb wegen des sehr unfreund⸗ lichen winterlichen Wetters dem Gottesdienste fern. Außerdem hatten sich zu dem Festgottesdienste u. a. eingefunden, sämt⸗ liche Staatsminister, die Mitglieder des diplomatischen Korps, die obersten Hof⸗ und Staatswürdenträger, die Präsidien beider Kammern des Landtags und eine Abordnung der städtischen Kollegien. Nach dem Festgottesdienst begab sich Seine Majestät

Aus Anlaß des Regierungsjubiläums Seiner

8

Garnison stattfand. Nachmittags um 2 Reichen Zimmern der Residenz Galafamilientafel statt, bei der seinen Vater ausbrachte. Am Abend war beim Minister⸗

präsidenten Grafen von Hertling ein Empfang, zu dem auch Seine Maäjestät der König, Seine Königliche Hoheit der Kronprinz

Hauses erschienen. Elsaß⸗Lothringen. 3 weiten

In der gestrigen Nachmittagssitzung der Zweiten Kammer des Elsaß⸗Lothringischen Landtags erklärte sich die Regierung zur Beantwortung der Interpellationen, betreffend

darauf die Beratung des Haushaltsetats. 1 1 Wie „W. T. B.“ meldet, betonte der Unterstaatssekretär

folge der erhöhten Mehrausgaben für 1913 und der Abwanderung des Kapitals ins Ausland.

lage zu einer Steuerreform bieten sollte.

Abwanderung des Kapitals ins Ausland die Maßnahmen des Unter⸗ staassekretärs Mandel schuld seien, ebenso der Wehrbeitrag.

1“

träge der Steuerkommission angenommen, nach denen das

samen Konferenz beider Häuser überweist.

von Plehner dem Wunsch nach Zustandekommen eines Kompromisses

Annahme der Herrenhausbeschlüsse ein und erklärte,

sich um die Frage des Prestiges des Herrenhauses.

Das Abgeordnetenhaus habe mit anerkennenswerter Zähigkeit und Energie am 30. Dezember bis in die späten Nachtstunden das ganze Gesetzeswerk seinerseits parlamentarisch fertiggestellt. unmittelbaren Eindruck der Gestaltung der Dinge im Abgeordneten⸗ haus hätte das Herrenhaus über die relativ kleine Differenz hinwegsehen sollen. Gegenüber dem materiellen Beschlusse der Steuer⸗

fest. Die Regierung hege Besorgnisse bezüglich der Schwierigkeiten,

sich ergeben könnten. tun, do das vom Herrenbaus vorgeschlagene Verfahren zu einem Erfolge führe. Der Ministerpräsident betonte die Dringlichkeit der Steuerreform und sprach schließlich die Hoffnung aus, daß der vom Herrenhaus vorge⸗ schlagene Weg zum Ziele führen werde.

S.

Der Finanzminister Caillaux wird, wie „W. T. B.“

Gesetzentwurf, betreffend die Kapitalsteuer, einbringen, die

zu erstatten, damit die Kammer in kürzester Frist, die höchstens einige Tage betragen dürfte, den Gesetzentwurf beraten kann.

Senat um schleunige Abstimmung über den Entwurf bitten. ßj 8 5 Türkei 8 Der gestern abgehaltene Ministerrat erörterte die Frage der Reformen in Ostanatolien und sodann die Dschavid Bei zu erteilenden Instruktionen.

Fragen und die Eisenbahnfrage fortzusetzen.

Unter den Offizieren, die den Abschied erhalten haben, befinden sich nach neueren Meldungen des „W. T. B.“ die Marschälle Zeki und Ibrahim Pascha, der General der ersten Division Abdullah Pascha, die Generale Ahmed, Hamdi, Münir, Enver, Ismail, Fasil, Fethi, Naver, Fewsi, Schewket, Torghut, Hassan und Tahsin, im ganzen 33 Di⸗ visionsgenerale, 40 Brigadegenerale, 12 Obersten im Ge⸗ neralstab und 76 andere Obersten. Die betreffenden Irades sind bereits erschienen. Zu gleicher Zeit sind weitere Irades über Ernennungen und Beförderungen er⸗ schienen. Der Botschafter in Berlin, General Mahmud Muchtar

nannt, er hat vom Kriegsministerium telegraphisch Befehl erhalten, sofort seinen neuen Posten anzutreten. Der Brigade⸗ general Dschavid Pascha wird zum Inspekteur der vierten, Marschall Osman Pascha zum Inspekteur der ersten und General Zeki zum Inspekteur der zweiten Armeeinspektion ernannt. Ein Brigadegeneral und 30 Obersten werden zu Divisionskommandeuren ernannt. U. a. wird der Oberst Bronsart von Schellendorf zum Kommandeur der dritten Division ernannt. In der Liste steht auch der General Liman von Sanders als Kommandeur des ersten Korps. Der Kriegsminister Enver Pascha übernimmt auch die Funktionen des Chefs des General⸗ stabes. Ein stellvertretender Chef des Generalstabes wird noch ernannt werden, zum zweiten stellvertretenden Chef des General⸗ stabes ist der Oberst Ismail Hakki, Schwiegersohn des Sultans und früherer Militärattaché in Wien, ernannt worden.

Der Oberste Rat des Kriegsministeriums ist obiger Quelle zufolge aufgehoben worden. Das neue Budget des Kriegsministeriums weist gegen das laufende Jahr Ersparnisse von drei Millionen Pfund auf.

8 v1111“

Die Handels⸗ gehenden Verhandlungen, wie „W. T. B.“ meldet, das Gut⸗ achten abgegeben, daß die Strecken der Orientbahn, die sich auf serbischem Gebiete befinden, vom serbischen Staate aufzukaufen und in eigenen Betrieb zu übernehmen seien, Für den Fall, daß diese Lösung unmöglich sei, müsse sich Serbien das Recht der Bemessung der Tarife auf diesen Strecken vor⸗

der König nach der Briennerstraße, wo Parade der Münchener

behalten.

Seine Königliche Hoheit der Kronprinz den Trinkspruch auf

und die übrigen Prinzen und Prinzessinnen des Königlichen

die Vorgänge in Zabern und den Bauarbeiterstreik in Mül⸗ hausen, in der kommenden Woche bereit. Die Kammer begann

Koehler, daß die gegenwärtige Finanzlage schlechter denn je sei in⸗

Andererseits nehme das Reich immer mehr der indirekten Steuern an sich, sodaß wohl nur die direkten Steuern eine Besserung der Finanzlage erhoffen ließen. Die Regierung habe daher erwogen, ob nicht die Einschätzung zu dem Wehrbeitrage die Grund-

In der Debatte erklärten die Abgeordneten Martz (Zentr.) und Boehle (Soz.), daß an der

Das österreichische Herrenhaus hat gestern die An⸗

Haus an seinen bisherigen Beschlüssen bezüglich der Personal⸗ einkommensteuer festhält und die Vorlage einer gemein⸗-⸗

Wie „W. T. B“ meldet, gab im Laufe der Debatte Freiherr

mit dem Abgeordnetenhause Ausdruck. Der Präsident des Obersten

Gerichtshofes Dr. Freiberr von Ruber trat für die unveränderte es handle

Der Minister⸗

präsident Graf Stärgkh verwies darauf, daß das Herrenhaus wohl in materieller Beziehung nur einen bescheidenen Teilerfolg gegenüber dem Abgeordnetenhaus erzielt, jedoch in politischer und parlamenta- rischer Beziehung einen großen, durchschlagenden Erfolg erreicht habe.

ggegriffen hat, die mit Proviant von El Abiar zurückkam.

Unter dem

kommission halte die Regierung an ibrem bisherigen Standpunkte

die aus der Zuweisung der Vorlage an eine gemeinsame Konferenz Die Regierung werde jedoch alles tun, damit

meldet, sofort nach Wiederzusammentritt der Kammer den berichtet,

zur Deckung der durch das Dreijahrsgesetz entstehenden neuen (Gouvernements eingegangen, daß der Tod des Oberleutnants

Ausgaben dienen soll. Caillaux wird sodann die betreffende Kommission ersuchen, mit größter Beschleunigung ihren Bericht

Die Regierung wird hinsichtlich der wesentlichen Bestimmungen des Gesetzentwurfs die Vertrauensfrage stellen und sodann den

Dieser soll am 11. Januar nach Paris abreisen, um die Verhandlungen über die finanziellen

Pascha, wird zum Inspekteur der dritten Armeeinspektion er⸗

und Industriekammern haben nach ein⸗

Albanie

Vorgestern ist über Valona der Belagerungszustand verhängt worden. Wie die „Tribuna“ meldet, hat die Re⸗ gierung nach der Verhängung des Belagerungszustandes ein Kriegsgericht unter der Leitung der holländischen Offiziere eingerichtet. Diese haben im Einverständnis mit der Re⸗ gierung die Bevölkerung zu einer sofortigen Auslieferung der Waffen gezwungen.

Vorgestern abend ist in Valona der Dampfer „Meran“ von Konstantinopel mit 200 Soldaten und sechs türkischen Offizieren eingetroffen, die, der „Agenzia Stefani“ zufolge, die Absicht hatten, bei Nacht zu landen und die Bevölkerung auf⸗ zuwiegeln, um Izzet Pascha zum Fürsten von Albanien zu proklamieren. Die vorläufige Regierung hat sofort im Ein⸗ verständnis mit der Kontrollkommission und den holländischen Gendarmerieoffizieren die Türken festnehmen lassen.

Amerika. 1

Nach einer Meldung des Reuterschen Bureaus hat der Erlaß Huertas über die Banknoten die Lage noch nicht ge⸗ bessert. Der Geldmangel in den von der merkkanischen Zentralregierung kontrollierten Städten veranlaßt zahlreiche be⸗ deutende Banken, die Frage in Erwägung zu ziehen, ihre Ge⸗ schäfte zu schließen. Einige Bankhäuser haben Papiergeld aus⸗ gegeben, das auch angenommen wird.

Der katholische Erzbischof und andere kirchliche Würden⸗ trãger haben an die Umgebung Huertas die Bitte gerichtet, bei diesem alle für den Frieden notwendigen Zugeständnisse durch⸗ zusetzen. Höhere Militärs und andere Personen versuchen, Huerta von der Notwendigkeit seines Rücktrittes zu überzeugen.

Afrika.

Nach einer Meldung des „W. T. B.“ aus Mogador hat bei Ulad Said zwischen einer Harka und Anhängern El Hibas ein Kampf stattgefunden, in dem die Aufständischen unter großen Verlusten zurückgeschlagen wurden.

Aus Benghasi wird obiger Quelle zufolge gemeldet, daß vorgestern eine starke Abteilung von Rebellen, die in der Umgebung von Bu Dmurian stand, von einem die ganze Um⸗ gebung beherrschenden Hinterhalte aus eine Wagenkolonne an⸗ Die Begleitmannschaft ging zum Angriff vor; zwei Kompagnien, die ihr zu Hilfe kamen, säuberten die Gegend. Die Auf⸗ ständischen wurden zurückgetrieben und zerstreut. Sie ließen zwanzig Tote zurück und hatten zahlreiche Verwundete. Auf ttalienischer Seite wurden zehn Mann getötet und fünf ver⸗ wundet. 8 3

Parlamentarische Nachrichten

Der Reichstagsabgeordnete Graf von Brudzewo⸗ Mielez ynski (Pole), der den Wahlkreis Samter Birnbaum Obornik— Schwerin vertrat, hat, wie „W. T. B.“ meldet, sein Mandat niedergelegt. 1

Koloniales.

Aus dem Schutzgebiet Kamerun ist, wie „W. T. B.“ gestern in Berlin die drahtliche Meldung des

von Raven nunmehr seine Sühne gefunden hat. von Raven war am 12. Oktober v. J. beim Vorgehen gegen das zwei Tagemärsche nordwestlich von Nola am Sanga gelegene Dorf Nguku, dessen Häuptling Gabola schon der französischen Verwaltung dauernd Schwierigkeiten ge⸗ macht hatte, von den Eingeborenen durch einen Lungenschuß ge⸗ bötet worden, während bei derselben Gelegenheit Bezirksrichter Dr. Seger durch einen Schuß in den rechten Ober⸗ schenkel verwundet worden war. Auf die Nachricht von diesen Ereignissen ist der Leiter des Bezirks Mittel⸗Sanga Lobaye, Hauptmann von Puttkamer, sofort von Mbaiki aufgebrochen, um die aufständischen Dörfer zu unter⸗ werfen. Er eroberte mit der 6. Kompagnie der Schutz⸗ truppe am 18. Dezember das Hauptdorf Nauku nach hart⸗ näckigem Widerstande und begann sofort die Verfolgung des sliehenden Gegne 8. Auf unserer Seite wurden zwei Soldaten verwundet. Die Verluste des Gegners waren bedeutend. Ein weiteres Vorgehen erscheint noch gegen die Häuptlinge nördlich und nordöstlich von Nguku erforderlich, soweit sie sich der Auf⸗ standsbewegung angeschlossen hatten.

Ueber die Entwicklung der Schiffahrt in den deutschen 8 Kolonien

führte der Geheime Oberbaurat Schmick (München) in der kürzlich abgehaltenen Sitzung der Technischen Kommission des Kolonial⸗ wirtschaftlichen Komitees u. a. folgendes aus:

Von den verschiedenen Verkehrswegen Eisenbahnen, Straßen⸗ und Wasserwege überwiegen bisher die Eisenbahnen; Straßen sind nur in beschränktem Umfange gehaut und für die Schiffahrt nennens⸗ werte Mittel überhaupt noch nicht aufgewendet. Die bisher erbauten Eisenbahnen waren zweifellos dringend notwendig, und es sind in jedem unserer Röfßse. Schutzgebiete noch weitere anzulegen, ehe auch nur dem dringendsten Bedürfnis entsprochen ist. Aber ebenso dring⸗ ich wie die weitere Ausdehnung des Eisenbahnnetzes ist die Schaffung von Wasserstraßen. Beide sollen sich zum Vorteil des Wirtschaftslebens figänzen. Ein Muster hierfür ist der im Entstehen begriffene große Eisen⸗ ahnwasserweg Kapstadt— Kairo, bei dem lange Schienenstrecken ab⸗ wechseln mit der Schiffahrt auf dem Nyassa⸗, dem Tanganjikasee und auf dem Nil. Von ähnlicher weltwirtschaftlicher Bedeutung wäre ein

isenbahn⸗Wasserweg Daressalam Tabora Kagera Long Sanga.—Njong Duala (Kamerun), also eine d West. Verkehrsstrae durch Afrika als Ergänzung des Nord⸗Süd⸗ 5 eges. Es ist eine Tatsache, daß der Verkehr den Tälern entlang dmnaufsteigt; eine Schiffahrt auf dem Fluß ist daher besonders geeignet, b18. Verkehr zu entwickeln und zu fördern. Hierfür die Möglichkeit 8 schaffen, ist dringend geboten, falls es nur einigermaßen angängig dr Auch als Vorläufer für Eisenbahnen kann selbst ein kleiner Fluß aaee. er seiner Beschaffenheit nach für größere Schiffe nicht 8 ufähig ist. Ein besonderer Vorreil der Schiffe gegenüber den

Utenbahnzügen ist das leichtere und billigere Verladen von Massen⸗ . in den Schiffsrümpfen. Da es sich aber bei der Ausfuhr venpt sächlich um Massengüter handelt, bietet die Schiffahrt hierbei

n Eisenbahnen gegenüber einen wirtschaftlichen Gewinn. Alle diese

1 iedenen Gesichtepunkte sollten dazu veranlassen, die Schaffung 28 W serwegen kräftiger zu fördern, als dies bisher nicht orteil unserer Schutzgebiete geschehen ist. Demgegen⸗ 8 26 Uöört man selbst von Technikern häufig den Einwand, die e serung der Flußläufe sei außerordentlich teuer, jedenfalls viel

erer als der Bau von Eisenbahnen. Gerade das Gegenteil ist der

0 G 9

„wenn man sich naturgemäß darauf beschränkt, Gebirgsstrecken der Flüsse so lange zu vermeiden, bis das Anwachsen des Verkehrs die Verwendung größerer Mittel für das Ueberwinden von stärkeren Gefällen rechtfertigt. Nach einer vorgenommenen Schätzung läßt sich z. B. die untere, etwa 200 km lange Strecke des Rufiyvi in Deutsch Ostafrika bei Aufwendung von etwa 5 Millionen Mark zu einer leistungsfähigen Wasserstraße ausbauen. Nach einem

zvon dem Gouvernement in Daressalam aufgestellten Entwurf, der bereits

in dem preußischen Ministerium der öffentlichen Arbeiten geprüft und gebilligt ist, kann vielleicht hieran noch gespart werden. Eine Eisenbahn aber würde mindestens 16 Millionen Mark, also mehr als das Dreifache kosten. Der Bau von Eisenbahnen hat sich in unseren Schutzgebieten bereus als wiitschaftlich erwiesen; wie viel mehr muß es danach die Regulierung der Flußläufe sein. Dies wird um so mehr der Fall sein. wenn man sich die Ziele von Anfang an nicht zu hoch steckt. Auch bier ist das Ausbauen von Wasserstraßen gegenüben dem Bau von Eisenbahnen im Vorteil. Während man kei den Eisenbahnen gleich ein fertiges Werk für einen gewissen, vielleicht erst in Jahren eintretenden Verkehr schaffen muß, kann man die Flußbauten unter Vermeidung allzu großer Kosten allmählich dem steigenden Verkehr anpassen. Eine bei Niedrigwasser vorhandene Fahrtiefe von 60 bis 80 cm, höchstens 1 m dürfte meist auf Jahre hinaus genügen.

In Deutsch Sütcwestafrika ist vorläufig eine Schiffahrt in nennenswertem Maße nicht möglich.

Deutsch Neuguinea, das bis vor kurzer Zeit am wenigsten erforschte Schutzgebiet, wird von zwei großen Flüssen durchzogen, dem Ramu in dem östlichen und dem Kaiserin⸗Augusta⸗Fluß in dem west⸗ lichen Teile. Von dem Ramu haben wir biesher keine irgendwie zuverlässige Nachrichten; es scheint jedoch, daß er in seinem unteren Teile schiffbar ist; wie weit hinauf, ist unbekannt. Der Kaiserin⸗ Aug usta⸗Fluß wurde in den letzten Monaten durch die gemeinsam von dem Kolonialamt und der Deutschen Kolonialgesellschaft aus⸗ gerüstete Erkundungsreise eingehender untersucht. Wenn auch genaue Berichte über die Ergebnisse noch nicht vorliegen, so läßt sich doch bereits so viel aus den Veröffentlichungen entnehmen, daß der Fluß etwa 400 km aufwärts selbst für kleinere. Kriegsschiffe und von dort aus etwa auf weitere 400 km für Schiffe geringeren Tiefgangs fahrbar ist.

In Togo sind eingehende Untersuchungen der Flüsse noch nicht vorgenommen. Der Volta bildet eine Strecke weit die westliche Grenze, der Fluß selbst aber und sein gesamtes Mündungsgebiet ist in englischem Besitz. Ein durchgehender Verkehr erscheint auf ihm nicht ohne weiteres durchführbar zu sein. Ein Nebenfluß des Volta, der Oti, ist auf einem großen Teile seines Laufes deutsch. Ein Binnenverkehr dürfte auf ihm wohl möglich sein. Eine größere, durchgehende Schiffahrt verbietet sich, soweit Berichte hierüber vor⸗ liegen, wegen seiner zeitweise sehr geringen Wasserführung und der ungünstigen Gefällsverhältnisse, außerdem aber auch aus dem Grunde, weil er in den englischen Volta mündet. Irgendwelche größere wirt⸗ schaftliche Werte lassen sich anscheinend durch die Schiffahrt in Togo nicht erschließen.

Sehr viel günstiger ist Kamerun in dieser Beziehung gestellt. Aus dem Innern fließt eine große Anzahl von Flüssen nach der Küste. An dem steilen, innerafrikanischen Aufstieg fallen diese Flüsse jedoch mit großem Gefälle, teilweise in großartigen Wasserfällen nach der Küste ab, sodaß von der See aus Schiffe in den Oberlauf ohne weiteres nicht gelangen können. In dem Küstengebiet bis zu dem erwähnten Aufstieg jedech sind die Flüsse auf Strecken von 40 bis 70 km meist das ganze Jahr hindurch fahrbar. Jedenfalls können sie durch verhältnismäßig geringe Ar⸗ beiten einer regelmäßigen Schiffahrt dienstbar gemacht werden. Von diesen Flüssen sind zu nennen: der Mdiam, der Meme, der Mongwo, der Wuri, der Dibamba, der Kwa⸗Kwa⸗Creek, der Sanaga, der Njong, der Lotundje und der Campo. Im Innern durchzieht der Kreuzfluß die fruchtbarsten Gebiete von Kamerun, fließt aber dann in das englische Gebiet. Immerhin wird sich bei der großen Fruchtbarkeit der von ihm durchzogenen Länder ein Binnenverkehr auf ihm allmälsch ent⸗ wickeln. Der Sanaga ist auf seiner im Innern gelegenen Strecke noch sehr wenig untersucht. Da er einen großen Teil von Kamerun durch⸗ zieht, wäre es sehr erwünscht, festzustellen, ob er zum Teil durch die Schiffahrt ausgenützt werden könnte. Bezüglich des Njong verwies der Vortragende auf die Ecgebnisse der vor kurzem zurück⸗ gekehrten Schiffahrtsexpedilion des Kolonialwirtschaftlichen Komitees. Im Norden von Kamerun ist ein großer Fluß, der Logone, vor⸗ handen, der sich mit dem Schart in den Tschadsee ergießt. Die Meldungen über ihn sind noch recht spärlich und stimmen nicht ganz überein. Immerhin aber darf angenommen werden, daß er während eines großen Teiles des Jahres auf eine ziemlich lange Strecke schiffbar ist. Er bildet zum Teil die Grenze zwischen dem deutschen und dem französischen Gebiete. Wegen seiner Mündung in den Tschadsee hat er daher auch für die französische Regierung eine große Bedeutung, und es wäre dringend geboten, ihn alsbald auf seine Schiffbarkeit untersuchen zu lassen. Ist er hierzu geeignet, so wäre er durch eine Bahnverbindung nach dem Njong und dadurch mit der Mittellandbahn in Verbindung zu bringen. Auf diesem Verkehrsweg ließen sich dann die Tschadsee⸗Länder von Duala aus erschließen. Bezüglich der Schiff⸗ barkeit der Flüsse in Neukamerun verwies der Vortragende ebenfalls auf die Ergebnisse obengenannter Expedition.

„In Deutsch Ostafrika münden in den Indischen Ozean von Nord nach Süd der Pangani, der Wami, der Ruvu, der Rufivi und der südliche Grenzfluß, der Rowuma. Der Pangani kann auf seinem unteren Teile mit Dampfern befahren werden. Sein Oberlauf ist jedoch durch die großen Panganiwasserfälle abgeschnitten. Ebenso ist der Wami nur auf einige Kilometer von seiner Mündung in die See binauf schiffbar. Auf dem Ruvu hat bereits in diesem Sommer ein Schiffsverkehr stattgefunden; hoffentlich gelingt es, ihn weiter zu entwickeln. Von der See aus ist der Ruvu nur sehr schwer zu erreichen, da vor seiner Mündung große Sand⸗ barren vorgelagert sind, die das Einfahren größerer Schiffe ver⸗ hindern. Der südliche Grenzfluß, der Rowuma, soll auf einige Strecken zeitweise schiffbar sein. Von den in den Indischen Ozean mündenden Flüssen ist der Rufivi bei weitem der bedeutendste. Wie bereits frühere Veröffentlichungen darlegten, ist er zweifellos die beste Wasserstraße Ostafrikas. Nach dem bereits erwähnten Entwurf für den Ausbau der unteren, etwa 200 km langen Strecke von der See bis zu den Mpangani⸗Schnellen sind für die Herstellung einer leistungs⸗ fähigen Schiffahrtsstraße auf dieser Flußstrecke keine besondere Schwierig⸗ keiten vorhanden. Der vom Vortragenden seinerzeit als Baukosten ge⸗ schätzte Betrag von 5 Milltonen Mark wird voraussichtlich nicht erreicht werden. Der Fluß selbst ist auf beiden Ufern fast auf der ganzen Strecke bereits mit Ansiedlungen bersehen. Ein Heckraddampfer, der seit Jahren den Verkehr besorgt, genügt den Ansprüchen schon seit langem nicht mehr. Er ist gewöhnlich bereits 14 Tage voraus voll⸗ ständig ausverkauft. Der mittlere Teil des Rufivi, von der oberen Ulanga⸗Station hinunter bis zu den Mpangant⸗Schnellen, stellt bekanntlich die Gebirgsstrecke des Flusses dar. Eine Schiffahrtsstraße auf dieser Mittelstrecke ist nur mit erheblicheren Kosten anzulegen, die sich erst dann lohnen werden, wenn der Verkehr auf dem Flusse größer geworden und wenn die oberhalb gelegene Ulanga⸗Steppe mehr, als dies bisher der Fall, für die Kultur erschlossen ist. Der obere Teil dagegen, von der oberen Ulanga⸗Station nach aufwärts auf eine Strecke von etwa 230 km, ist wieder mit verhältnismäßig geringen Kosten schiffbar zu machen. Die Ulanga⸗Ebene selbst hat einen sehr fruchtbaren Boden; sie würde längst angebaut sein, wenn die Abfuhr der gewonnenen Erzeugnisse leichter möglich wäre. Da dies auf dem Rufiyt eben wegen der vorher erwähnten Gebirgsstrecke sobald nicht durchführbar sein wird, erscheint es dringend geboten, dem schon lange aufgestellten Plan einer Eisenbahnverbindung nach der Mittellandbahn endlich näherzutreten. Abgesehen von der Erschließung der Ulanga⸗Steppe, wäre hierdurch ein weiteres Glied einer Verbindung mit dem Npassa⸗See geschaffen, die um so dring⸗ licher ist, als der Verkehr des Nyassa⸗Sees von englischer Seite nach Süden abgelenkt werden soll. Es ist zu befürchten, daß wir bei der Erschließung des Nyassa⸗Sees ebenso in den Hintergrund gedrängt

werden, wie dies bisher mit dem Victoriasee der Fall war. Hat die Eisenbahn den oberen Rufivi an der Ulanga⸗Station erreicht, und ist der Fluß selbst für die Schiffahrt ausgebaut, so kann von dem oberen Ende dieser Schiffahrt ohne allzu erhebliche Schwierig⸗ keiten ein Schienenstrang nach dem Nyassa⸗See geführt werden. Möge alsbald die richtige Linienführung dieser Bahn und der Rufivi erkundet werden, damit unser Gebiet am Nyassa mit unserem oft⸗ afrikanischen Schutzgebiet in innigere Verbindung tritt. Nächst dem Rufivi erscheint der Kagera, der Quellfluß des Nils, dazu bestimmt, mit seinen Nebenflüssen einen regen Schiffsverkehr zu vermitteln. Die bisher vorgenommenen Untersuchungen lassen kaum einen Zweifel daran, daß auf dem Kagera, und zwar von dem bekannten Kagera⸗Knie ab, und auf seinen beiden großen Nebenflüssen Ruwuwu und Akanjaru etwa 1000 km Wasserstraßen erschlossen werden können. Die Eisenbahn von der Mittellandbahn nach dem Kagera⸗Knie dürfte alsbald in Angriff genommen werden. In Verbindung mit dieser Bahn wären dann auch die Schiffahrtsstraßen der drei genannten Flüsse in hervorragender Weise geeignet, die so stark besiedelten Ge⸗ iete von Ruanda und Urundi mit ihrem verhältnismäßig starken Viehstande zu entwickeln. Erforderlich wäre hierzu allerdings, daß alsbald der Kagera mit seinen Nebenflüssen erkundet und dabei fest⸗ gestellt wird, wie lange diese Flüsse schon jetzt im Jahre schiffbar sind, welche Maßnahmen getroffen werden müssen, um die Schiffahrt auf das ganze Jahr auszudehnen, und wie weit sich Kosten recht⸗ fertigen lassen, um die schiffbaren Flußstrecken möglichst weit zu ent⸗ wickeln und sie vielleicht auch mit dem Victoriasee in Verbindung zu bringen. 8 4

Statistik und Volkswirtschaft.

Zur Arbeiterbewegung.

Zur Ausstandsbeweaung der Eisenbahnangestellten in Südafrika (vgl. Nr. 5 d. Bl.) wird dem „W. T. B.“ aus Pretoria gemeldet: An alle Unterverbände des Eisenbahn⸗ arbeiterverbandes erging gestern der förmliche Befehl, den Ausstand um Mitternacht beginnen zu lassen. Nach Schluß der gestern vormittag abgehaltenen Sitzung des Ministerrats reisten die Minister Smuts und Malan sowie der Chef der Polizei eiligst nach Jobannesburg. Die Regierung hat ih Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Ordnung vervollständigt Die Behörden haben gestern nachmittag einen Aufruf erlassen, in den die Bürger zur Bildung freiwilliger Schutzmannschaften aufgefordert werden. In Laufe, des Abends wurde bereits eine grof Zahl Freiwilliger vereidiat. Die Bürgerwehr wurde für die Nach zusammengerufen. 400 Schützen der berittenen Polizei sollten die Eise bahnstation von Mitternacht an bewachen. In Jobannesburg hat der bevorstehende Eisenbahnerausstand, durch den die Zufuhr von Kohlen zu den Elektrizitätswerken der Goldminen unmöglich ge⸗ macht würde, schwere Besorgnisse hervorgerufen, da man befürchtet, doß die Minen gezwungen sein werden, die Arbeit einzustellen. Die Eisenbahnverwaltung hat beschlossen, im Falle eines Streiks einen eingeschränkten Bahnverkehr aufrecht zu erhalten. Die Banken haben das für den Exvort bestimmte ungemünzte Gold schon gestern mit der Bahn abgeschickt anstatt heute. Nach Meldungen, die die Führer der Eisenbahner erhalten haben, werden sowohl die Ange⸗ stellten der verschiedenen Eisenbahnwerkstätten wie auch das Fahrdienst⸗ personal in den Ausstand treten. Dreihundert Eisenbahnangestellte aller Grade in Braamfontein haben sich für einen sofortigen Ausstand entschieden. Aus Kapstadt wird dagegen gemeldet, daß eine Massenversammlung der Eisenbabnangestellten und Hafenarbeiter beschloß, über die Frage eines Ausstands noch nicht abzustimmen, sondern die Lage erst in einer neuen Versammlung zu besprechen. Die allgemeine Stimmung war gegen den Ausstand. Das Lokomotivpersonal nahm einstimmig eine Entschließung an, sich an keiner der öffentlichen Wohlfahrt schädlichen Bewegung zu beteiligen. Die Arbeiter in den Eisenbahnwerkstätten von Durban beschlossen, auf ein gegebenes Zeichen hin sofort mit dem Ausstand zu beginnen. Eine Versammlung der Eisenbahnangestellten in Eastlondon entschied sich gegen drastische Maßnahmen vor einer allgemeinen Abstimmung. Eine Abstimmung der organisierten und nichtorganisierten Arbeiter in Kimberley ergab 58 Stimmen gegen und 41 Stimmen für den Ausstand.

„Nach den letzten Meldungen haben die Angestellten der Eisenbahnwerkstätten in Pretoria sich heute früh nicht zur Arbeit begeben. Polizei bewachte den Bahnhof und die Werkstätten und schützte die Bahnangestellten, von denen keiner fehlte. Der Eisenbahnverkehr war normal. In Johannesburg ver⸗ halten sich die Ausständigen ruhig.

Kunst und Wissenschaft.

Im Januarheft der „Amtlichen Berichte aus den Königlichen Kunstsammlungen“ bespricht der Professor Dr. Schäfer die als Leih⸗ gabe des Dr. James Simon in der ägyptischen Abteilung ausgestellten Funde aus der Bildhauerwerkstatt des Thutmes in Tell el⸗Amarna (um 1375 v. Chr.). Der ägyptische König Amenophis IV. verließ aus religiösen Gründen die alte ägyptische Residenzstadt und erbaute sich eine neue in der Gegend des heutigen Tell el⸗Amarna, wo er höchstens eine pagr elende Dörfer als menschliche Siede⸗ lungen vorfand. Scharen von Baumeistern und Bildhauern waren dort nun jahrelang fisberhaft tätig, um die neue Königs⸗ stadt zu erbauen und auszuschmücken. So wird es nicht zu sehr überraschen, daß bei den Ausgrabungen, die die deutsche Orientgesell⸗ schaft bei Tell el⸗Amarna ausführt, bereits zwei Bildhauerwerkstätten in den Stadtruinen aufgedeckt worden sind. Was aber aufs höchste überraschte, ist die Fülle und die gute Erhaltung der in diesen Werk⸗ stätten noch vorhandenen Kunstwerke. Die Reichhaltigkeit der Funde erklärt sich daraus, daß die neue Residenz nach dem Einsetzen einer Gegenreformation schon nach kurzer Blüte schnell wieder ver⸗ lassen wurde und zur völligen Unbedeutendheit herabsank, die wohlhabenden Einwohner aber das, was uns das Wertvollstte ist, die schwer fortzuschaffenden Kunstwerke, als das Unnüteste zurückließen. Die gute Erhaltung der Funde aber verdanken wir dem Umstande, daß im alten Aegypten nicht Stein oder ge⸗ brannter Ziegel als Baumatertal diente, sondern nur an der Sonne getrockneter Ziegel, der beim Zusammenbruch mehr eine schützende Hülle lieferte als zerstörend wirkte. Die Ausstellung der Funde aus den erwähnten zwei Bildhauerwerkstätten ist um so wertvoller, als sie nicht nur die im Besitze des Herrn Simon befindlichen Originale enthält, sondern auch den anderen Teil der Origmale, der verkrags⸗ mäßig der Aegyptischen Altertümerverwaltung zufiel, dessen zeitweise Ueberführung nach Berlin zum Zwecke der Ausstellung der Leiter jener Verwaltung, Sir Gaston Maspero, aber in entgegenkommender Weise gestattet hat. Nach der Rücksendung werden diese Originale in der Ausstellung durch getönte Gipse ersetzt werden. Lehrreich und besonders vielseitig sind die Einblicke, die die Funde aus der Werk⸗ statt des Oberbildhauers Thutmes bieten. Sie geben ein voll⸗ ständiges Bild von den Wohnräumen, den Werkzeugen und dem ver⸗ wendeten Material, außerdem aber fand man seine angefangenen und fertiggestellten 1 säuberlich in einer Kammer zusammengestellt samt Gipsabgüssen verschiedener Art. Daß man zu jener Zeit in Aegypten Gipsabgüsse zu nehmen verstand, wußten wir schon aus früher in Tell et⸗Amarna gemachten Funden, erst jetzt aber erkennt man den hohen Grad dieser Fertigkeit, die es bereits ermöglichte, sogar Köpfe in drei⸗ bis vierteiligen Ringformen zu gießen. Aus den in der Werkstatt des Thutmes gefundenen Stücken seien einige hier kurz erwähnt. Von besonderem Interesse ist eine Kalksteinbüste des jugendlichen Königs Amenophis IV. selbst. Sie zeigt einen zarten Kopf von fast noch knabenhafter Schönheit mit träumerischen Augen. weichen, aber doch nicht ausdruckslosen Wangen und Kinn, etwas sinnlichen, hoch⸗ mütigen Lippen, zurückfliehender Stirn und einem schlanken, vorge⸗ neigten Halse. Aus diesem ansprechenden, jugendlichen Antlitz ent⸗ wickelten sich dann die häßlichen Züge, die den späteren Bild⸗