1914 / 7 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 09 Jan 1914 18:00:01 GMT) scan diff

bei weitem Pöͤßten Teil des Staates besteht aber ein allgemeines Erfordernis landesberrlicher Genehmigung zur Errichtung eines Familienfideikommisses nicht. Der Entwurf verlangt nun, daß zu jeder fibeikommissartchen Bindung von Grundhesitz staatliche Genehmigung, und zwar in der Regel die Genebmigung des Königs, einzuhalon ist. Das ailt auch für die Vergrößerung durch unentgeltliche Zuwendung 18) und für den entoeltlichen Erwerb weiter’n Grundbesitzes aus Fideikommißmitteln 19). Dadurch wird in jedem einzelnen Fall die Wirkung der fideikommissarischen Bindung auf die örtlichen wie auf die allgemeinen volkswirtschaftlichen Ver⸗ hältnisse eingehend geprüft werden können. Auf diese Möglichkeit wird im Enswurf ganz besonders Gewicht gelegt. 8

Zu weiterer Sicherung gegen ein Ueberhandnehmen fideikom⸗ missarischer Bindungen stellt das Gesetz leiten de Gesichtspunkte für die Bindung landwirtschaftlichen Grundbesitzes fest. Vor allem ailt es, der Gefahr vorzubeugen, daß die Fideikommiß⸗ bildung zur Entstehung von Latifundien füdrt. Es kann nach den Ergebnissen der Fideikammißstatistik nicht bestritten werden, daß in den Landesteilen, wo der gebundene Besitz eine den Staatsdurchschnitt weit übersteigende Ausdehnung erlangt hat, die allzu starke Einengung des freien Besitzes nicht sowohl durch eine übergroße Zahl kleiner und mittlerer Fideikommisse als durch eine übermäßige Ausdehnung einzelner Fideikommisse von ausgesprochenem Latifundiencharakter bewirkt ist. Es muß daher Vorsorge getroffen werden, daß die landwirtschaftlich genutzte Fläche jedes einzelnen Fideikommisses sowohl bei der Errichtung eine gewisse Grenze innehalte, wie auch später in Fällen der Erweiterung oder des Ersatzerwerbes (§§ 18, 19) ein bestimmtes Höchstmaß nicht überschreite. Der Entwurf bemißt die höchste zulässige Fläche, über die der landwirtschaftlich genutzte Teil des zum Fideikommisse gewidmeten Grundbesitzes nicht hinausgeben darf, auf 2500 ha. Daß in dieses Höchstmaß nicht auch die Fideikommißforsten einbezogen werden, bedarf von dem grundsätzlichen Standpunkt des Entwucfs, wonach im Landeskulturinteresse eine möglichst weitgehende fidei⸗ kommissarische Bindung forstwirtschaftlich genutzten Grund und Bodens anzustreben ist, keiner weiteren Begründung. Der Entwurf sieht aber zugleich vor, daß die Höchstgrenze für einzelne Landesteile durch Königliche Verordnung herabgesetzt werden kann. Neben der Festfetzung der Höchstgrenze kommen noch die Bestimmungen in Be⸗ tracht, die der Bildung übergroßer Besitzungen durch dauernde Ver⸗ einigung mehrerer Fideikommisse in einer Hand entgegentreten sollen.

Die Begrenzung des einzelnen Fideikommisses reicht indes für sich allein nicht aus. Es muß auch der Möglichkeit vorgebeugt werden, daß durch die Errichtung von Fideikommissen, die sich innerhalb der Höchstgrenze halten, der Anteil des fideikommissarisch ge⸗ bundenen Besitzes an der landwirtschaftlich genutzten Fläche in dem hetreffenden Bezirk einen nachteiligen Umfang an⸗ nimmt. Von verschiedenen Seiten, so insbesondere von Sering, ist deshalb vorgeschlagen worden, den Prozentsatz festzulegen, bis zu welchem die landwirtschaftlich genutzte Fläche eines Kreises sidei⸗ kommissarisch gebunden werden darf. Der Entwurf ist dieser An⸗ regung gefolgt, indem er bestimmt, daß, wenn bereits 10 v. H. der landwirtschaftlich genutzten Fläche eines Kreises gebunden sind, die Widmung weiteren Grundbesitzes zu einem Fideikommisse grundsätzlich unzulässig sein soll. Eine Ueberschreitung dieser Grenze soll nur zu⸗ lässig sein, wenn die angeftrebte Bindung besonderen öffentlichen Zwecken dient, z. B. bei der Widmung einer großen Forstfläche.

Einer Schädigung der inneren Kolonisation dürfte auf diese Weise ein wirksamer Riegel vorgeschoben sein. Daß die ein⸗ zelne Fideikommißgründung zu der olonisationsaufgabe nicht in Widerstreit gerät, wird im übrigen durch die Verwaltungspraxis zu verhüten sein. Dem Genehmigungsverfahren wird auch die Prüfung überlassen bleiben müssen, ob da, wo von der Fideikommiß⸗ bildung eine Hemmung der inneren Kolonisation zu besorgen ist, die Genehmigung gänzlich abzulehnen oder etwa von der Bedingung ab⸗ hängig zu machen ist, daß hestimmte Flächen so namentlich etwa früher zugeschlagene bäuerliche Besitzungen von der Bindung aus⸗ geschlosen und gegen angemessene Entschädigung für die Zwecke der inneren Kolonisation zur Verfügung gestellt werden. In manchen ällen wird es auch genügen, wenn der Stzat sich für die Zukunft die Mög⸗ lichkeit sichert, einen Teil des zu bindenden Besitzes für die innere Kolonisation heranzuziehen; dies kann in der Weise geschehen, daß durch die Stiftungsurkunde dem Fideikommißbesitzer die Verpflichtung auferlegt wird, eine bestimmte Fläche auf Verlangen der Re⸗ gierung an den Staat, einen Kommunalverband oder ein als gemein⸗ nützig anerkanntes Siedlungsunternehmen gegen Entschädigung abzutreten.

Familienfideikommisse, deren Hauptgegenstand nicht in land⸗ oder forstwirtschaftlichem Grundbesitz besteht, sind entbehrlich. Dies gilt be⸗ sonders von den reinen Geldfideikommissen. Ueberdies lassen sich die Bedürfniffe, denen die Geldfideikommisse dienen, in ausreichender Weise durch Familienstiftungen erreichen. Der Entwurf beseitigt daher für die Zukunft die reinen Geldfideikommisse. Indes empfiehlt es sich, Vorsorge zu treffen, daß dem Fideikommißbesitzer das für seinen Grundbesitz notwendige Betriebskapital jederzeit unmittelbar zur Verfügung steht. Auch sonst können Fälle eintreten, wo für den Besitzer eines Grundfideikommisses das Vorhandensein berelter Mittel dienlich ist. Der Entwurf gestattet deshalb, daß mit einem Grundfideikommiß Kapitalien verbunden werden. Um jedoch zu vermeiden, daß das Einkommen aus dem land⸗ oder forstwirt⸗ schaftlichen Grundbesitz in einem Mißverbältnis zu dem Ertrag aus derartigen Kapitalien wie auch aus sonstigen zum Fideikommiß ge⸗ widmeten Gegenständen steht, die nicht zum Betrieb der Land⸗ oder Forstwirtschaft bestimmt sind, und daß so unter dem Scheine eines Grundfideikommisses ein Geldfideikommiß errichtet wird, schreibt der Entwurf vor, daß der Ertrag aus dem nicht zum Betrieb der Land⸗ oder Forstwirtschaft bestimmten Fideikommißvermögen den vierfachen Betrag des Jahreseinkommens aus dem land⸗ und forstwirtschaftlichen Grundbesitz nicht überschreiten darf. Damit wird zugleich erreicht, daß Fideikommißstifter, die über größere Kapitalien verfügen, diese, soweit sie den Fideikommissen nicht zugeschlagen werden können, zur Tilgung der auf den Fideikommißgrundstücken haftenden Schulden verwenden werden.

Neben die Aufgabe, die Entwicklung des Fideikommißwesens mit den Anford⸗rungen in Einklang zu bringen, die sich aus den ver⸗ änderten wirtschaftlichen und sozialen Zuständen ergeben, tritt die nicht minder wichtige, dafür zu sorgen, daß die einzelnen Fideikommisse sich wirtschaftlich in gedeihlicher Weise entwickeln können. Im heutigen Recht wird ihre wirtschaftliche Entwicklung durch ein zu starres Festhalten an dem Grundsatz der Unveräußerlichkeit und Unverschuldbarkeit beeinträchtigt. Der Entwurf will, ab⸗ weichend vom bestehenden Rechtszustand, dem Fidelkommißbesitzer eine größere Verfügungsfreiheit gewähren. Die hierzu in Aussicht ge⸗ nommenen Maßnahmen können hier nicht näher dargelegt werden. Besonders eingehend werden auch die rechtlichen Grundlagen für das neue Fideikommißrecht beleuchtet.

Ausführlich werden ferner die Wirkungen des Gesetzes auf bestehende Familienfideikommisse behandelt. Als leitender Grundsatz wird festgestellt, daß die Vorschriften des Gesetzes auch für die bestehenden Fimilienfideikommisse gelten sollen, soweit sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt. Die Geltung des neuen Gesetzes beginnt jedoch naturgemäß auch für die bestehenden Fideikommisse erst von dem Zeitpunkt ab, an dem das Gesetz in Kraft tritt. Eine Rück⸗ wirkung auf die bereits abgeschlossen in der Vergangenheit liegenden fideikommißtechtlichen Verhältnisse ist also ausgeschlossen. Daraus folgt namentlich, daß der Bestand der älteren Fideikommisse grundsätzlich auch dann unang⸗tastet bleibt, wenn sie nach Größe und Zusammensetzung ihres Vermögens nicht den Anforderungen entsprechen, die der Ent⸗ wurf an Neugründungen stellt. Ein Eingriff in den bestehenden Rechtszustand ist nur da gerechtfertigt, wo die alten Rechtsbildungen sich mit dem Gemeinwohl nicht verträglich erweisen. Der Entwurf läßt daher eine Aufhebung bestebender Flideikommisse nur ausnahms⸗ weise eintreten. Im übrigen überläßt er es der fideikommißberech⸗ tigten Familse, das Fideikommiß durch Familienschluß aufzubheben, und begnügt sich damit, das Zustandekommen solcher Familienschlüsse zu erleichtern.

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Auch die bestehenden Geldfideikommisse will der Entwurf grundsätzlich unberührt lassen. Gegen deren allgemeine Aufhebung im Wege der Gesetzgebung spricht noch die besondere Erwägung, daß eine solche radikale Maßregel in nicht absehbarer Weise auch die be⸗ stehenden Grundfideikommisse in Mitleidenschaft ziehen fönnte, da sehr häufig Geldfideikommisse in engerer oder loserer Verbindung mit Grundfideikommissen stehen.

Der Entwurf regelt endlich das Recht der Familien⸗ stiftungen. Zwar enthält hierüber bereits das zum Bürgerlichen Gesetzbuch eine Anzahl von Vorschriften, aber diese Vorschriften stellen eine abschließende Feststellung des Rechts der Familiensteftungen nicht dar. Diese soll jetzt erfolgen. Insbesondere soll das in jeder Beziehung unzureichende Aufsichtsrecht über Familien⸗ stiftungen klarer herausgebildet werden. Die in neuerer Zeit hervor⸗ getretenen Bestrebungen, die Rechtsform der Familienstiftung zur Um⸗ gehung der für Familienfideikommisse geltenden Beschränkungen zu be⸗ nutzen, zeigen genugsam, daß das private Interesse einer Familie eben⸗ sogut bei der Familienstiftung wie bei dem Familienfideikommiß mit den Interessen des Staates in Widerspruch treten kann. Der Staat muß mit dem gleichen Rechte, wie er sich die Prüfung vorbehält, ob ein zu errichtendes Familienfideikommiß mit seinen Interessen vereinbar ist, auch die Befugnis für sich in Anspruch nehmen, der Organisation einer Familie auf der Grundlage einer Familienstiftung entgegenzutreten, wenn er nicht darauf vertrauen darf, daß diese Organisation sich in einer seinen Interessen förderlichen Weise betätigen wird. Welche Wege hierzu beschritten werden sollen, geht über den Rahmen dieser Inhalts⸗ angabe, die nicht die Einzelheiten des vorliegenden Gesetzenwurfs be⸗ rücksichtigen kann, hinaus. S—

Dem Herrenhause ist endlich noch der bereits im ver⸗ gangenen Jahre dem Landtag vorgelegte Entwurf eines Ausgrabungsgesetzes nebst Begründung wieder zugegangen.

Die gestrige Sitzung der Kommission zur Prüfung der Rüstungslieferungen, zu der sich die sämtlichen Mit⸗ glieder sowie zahlreiche Kommissare der beteiligten Ressorts eingefunden hatten, leitete der Vorsitzende, Staatssekretär des Innern, Staatsminister Dr. Delbrück, wie „W. T. B.“ meldet, mit folgenden Darlegungen ein:

Die bisher gehaltenen Vorträge haben ergeben, daß durch die wirtschaftliche Entwicklung der Grundgedanke des Verdingungswesens, aämlich durch den freien Wettbewerb möglichst vieler Unternehmer die Preise zu regulieren und sie in den verschtedenen Angeboten aus⸗ zugleichen, auf sehr vielen Gebieten nicht mehr durchgeführt werden kann. Dieser Erscheinung gegenüber stehen, wie die Vorträge ergeben haben, die Bemühungen der beteiligten Ressorts, durch Heranziehung privater Konkurrenz den freien Wettbewerb in einigem Umfange wieder herzustellen. Die Verwaltungen haben ferner auf geeigneten Gebieten ihre Bewegungs⸗ freiheit durch die Einrichtung von Staatsbetrieben herzustellen und zu verstärken angestrebt. Das Ziel war hier nicht nur die Minderung der privaten Monopolstellung, sondern auch die Ausbildung technisch geschulten Personals, eine bessere Ueber⸗ sicht über die Herstellungskosten, die Materialpreise und der⸗ gleichen mehr. In der Oeffentlichkeit ist nun vielfach angeregt worden, diesen Weg weiter zu gehen und womöglich das ge⸗ samte Rüstungswesen, soweit es in den Händen weniger Firmen oder großer Kartelle liegt, in die eigene Regie des Staates zu über⸗ nehmen. Es wird nach meiner Ansicht eine der vornehmlichsten Aufgaben der Kommission sein, durch eine eingehende Untersuchung die einzelnen Zweige des Rüstungswesens zunächst einmal festzustellen, inwieweit überhaupt von einer Abhängigkeit des staatlichen Rustungswesens von privaten Unternehmungen ge⸗ sprochen werden kann. Die Kommission wird ferner zu unter⸗ suchen haben, ob das Mittel, den reinen Staatsbetrieb für die Rüstungslieferungen weiter auszubauen, in der Tat empfehlegswert ist oder nicht erhebliche wirtschaftspolitische und allgemeine politische Bedenken entgegenstehen. Bei diesen Untersuchungen werden Ver⸗ gleiche zwischen privaten Firmen und Staatsbetrieben auf dem Gebiete des Rüstungswesens, sowelt sie nebeneinander bestehen, angestellt werden müssen, und es wird ferner anzustreben sein, auf Gebieten, wo weder der reine Staatsbetrieb, noch das Ueberwiegen privater Firmen erträglich erscheint, zu Vorschlägen zu gelangen, wie man dem Reiche einen Einfluß auf den Betrieb sichern kann unter Wahrung der notwendigen geschäft⸗ lichen Bewegungsfreiheit des Unternehmers. Das kann vielleicht schon geschehen durch andere Formen der Vergebung, bei denen den Eigenarten des Betriebs Rechnung getragen werden muß. Weiterhin werden aber die Untersuchungen auf das Problem einer gemeinwirtschaftlichen Organisation einzelner Zweige des Rüstungswesens erstreckt werden müssen. Diese Gesichtspunkte werden bei den Fragen und Anregungen aus der Mitte der Kommission im Auge behalten werden müssen, wobei nichts im Wege steht, dabei auch die Fragen des Schmiergelderunwesens, des kaufmännischenn Bestechungs⸗ wesens, der kaufmännischen Spionage, des Verfahrens ei der Abnahme und andere Fragen zu erörtern, die für den einen wie für den anderen Fall des Betrlabs von Be⸗ deutung sind und von Bedeutung bleiben werden. Danach hat die Kommission die Methoden der Vergebung von Rüstungs⸗ lieferungen auf ihre gegenwärtige Zweckmäßigkeit zu prüfen, nicht aber eine Kontrolle der Reichsverwaltung auszuüben. Es würde ein Eingriff in die verfassungsmäßigen Rechte der gesetzgebenden Körperschaften des Reichs, insbesondere in die Obliegen⸗ heiten der Budgetkommission des Reichstags, sein, wenn die Kommission Fragen erörtern wollte, die vor das Forum dieser Organe des Reichs gehören. Ich möchte dies noch einmal ausdrücklich betonen, weil die in der ersten Sitzung gestellten Anregungen und Fragen sich nicht alle in den Grenzen halten, die hiernach den Arbeiten der Kommission gesteckt sind. Um auf dieser Grundlage zu einer Organisation der Arbeiten der Rüstungs kommission zu kommen, habe ich mit dem geschäftsleitenden Ausschuß Fühlung genommen. Das Ergebnis dieser Besprechung ist in dem Antrage dieses Ausschusses niedergelegt, der folgendermaßen lautet:

„Der Herr Vorsitzende wolle für die Erörterung der einzelnen Rüstungslieferungen Réferenten ernennen, die im ö mit den beteiligten Ressorts an der Hand von Einzelbeispielen den ge⸗ samten Werdegang bei der Vergebung folgender Lieferungsgegen⸗ stände ermitteln und der Kommission das Ergebnis ihrer Er⸗ mittlungen vortragen: 1) über Bewaffnung und Munition für die Infanterie, 2) Bewaffnung und Munition für Feld⸗ und Fuß⸗ artillerie sowie Marinegeschütze, 3) Bekleidung und Ausrüstung, 4) Mundverpflegung, 5) Furage und Remonten, 6) Sanitäts⸗ material, 7) Kohlen, Oele und sonstige Treibmittel, 8) Grundstücks⸗ beschaffung, 9) Bauten, 10) Fortifikarion, Docks, 11) Lufifahrzeuge, 12) Schiffsbau und ⸗armierung (ausschließlich der Lafetten).

Nach diesem Antrage, gegen den sich kein Widerspruch erhebt, und dem ich daher entsprechen werde, werden für die einzelnen Materien die vorgeschlagenen Referenten (teils Mitglieder des Reichs⸗ tags, teils fachkundige Kommissionsmitglieder) das Material im Benehmen mit den beteiligten Ressorts zu sammeln haben. Die Ressorts werden sie hierbei durch die zuständigen Abteilungschess und Dezernenten in der weitestgehenden Weise unterstützen. Die beteiligten Ressorts werden den Referenten alle zur Lösung ihrer Aufgabe zweckdienlichen Anfragen beantworten, soweit das mit dem Wohle des Reichs und der Bundesstaaten, den bestebenden gesetzlichen Bestimmungen sowie den etwa be⸗ stehenden Verträgen mit den Rüstungslieferanten vereinbar ist. Ich lege Wert darauf, daß die Referenten ihre Arbeiten sobald wie möglich beginnen, damit wir möglichst bald in den Besitz der Referate gelangen. Nach den Aeußerungen der Referenten aus den Kreisen der Reichstagsabgeordneten muß ich allerdings befürchten, daß es erst Ostern möglich sein wird, die Referate zu erhalten. Ich hoffe aber,

daß es möglich sein wird, die Referate so rechtzeitig ferticzustelle,

daß sie vor Ostern gedruckt und in der Osterpause hier in einer Sitzung der Kommission besprochen werden können.

Die Kommission trat hierauf in die Erörterung der Be⸗ schaffung der Gewehre, einschließlich der Maschinengewehre, ein.

Nr. 1 der „Veröffentlichungen des Kaiserlichen Ge⸗ sundheitsamts“ vom 7. Januar 1914 hat folgenden Inhalt: Deutsche Arzneitare. Personalnachrichten. Arbeiten aus dem Kais. Gesundheitsamte, XLV. Bd., 4. (Schluß⸗) Heft. (Ankündigung.) Jahresbericht über die Verbreitung von Tierseuchen im Deumnschen Reiche, 1912. (Ankündigung.) Bemerkung zur Krankenhausstaristft. Gesundheitsstand und e; der Volkskrankheiten. Sterbefälle im November 1913. Zeitweilige Maßregeln gegen Pest. Desgl. gegen Cholera. Gesetzgebung usw. (Deutsches Reich) Hausgewerbliche Krankenversicherung. Ziegeleien ꝛc. (Nor⸗ wegen.) Arzneien. Tierseuchen im Deutschen Reiche, 31. Dezember 1913. Desgl. im Auslande. Desgl. in Bosnien, 3. Vierteljahr. Desgl. in den Niederlanden, 1912. Maul⸗ und Klauenseuche in Dänematk. Tierseuchen in Norwegen, 1911. Desgl. in Spanien, 3. Vierteljahr 1913. Desgl. in Aegvpten. Geschenkliste. Monatstabelle über die Sterbefälle in deutschen Orten mit 15 000 und mehr Einwohnern, November 1913. Desgl. in größeren Städten des Auslandes. Wochentabelle über die Sterbefälle in deutschen Orten, mit 40 000 und mehr Ein⸗ wohnern. Desgl. in größeren Städten des Auslandes. Er⸗ krankungen in Krankenhaͤusern deutscher Großstädte. Desgl. in deutschen Stadt⸗ und Landbezirken. Witterung. Beilage: richelice Entscheidungen, betr. den Verkehr mit Nahrungsmitteln

ein).

Nr. 2 des „Zentralblatts der Bauverwaltung“, heraus⸗ gegeben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, vom 7. Januar 1914 hat folgenden Inhalt: Das neue Amtsgericht und Gefängnis in Weißenfels a. d. Saale. Die Erschließung des Gutes Große Ledder im Kreise Lennep für Wohlfahrtszwecke. Vermischtes: Bruch des Untergurts einer Eisenbahnbrücke. Preisaufgabe für den Schinkelpreis für 1915 des Berliner Architektenvereins. Wett⸗ bewerb für Entwürfe zu Steinzeichnungen. Vorträge im König⸗ lichen Kunstgewerbemuseum in Berlin. Bossardsches Haus in Luzern. Umgestaltung der Bahnanlagen in Königsberg in Preußen. Besuch der Technischen Hochschulen in Berlin, Hannover, Aachen, Danzig und Breslau. Bücherschau. 8

8

Handel und Gewerbe.

im Reichsamt des Innern „Nachrichten für Handel, und Landwirtschaft“

Frankreich.

Geplante EE11“ der straffreien Fehlergrenze bei der Anmeldung der Menge zollpflichtiger Waren. Gemäß Artikel 16 des Gesetzes vom 28. Dezember 1895 wird bei den nach Gewicht, Stückzahl oder Maß zollpflichtigen Waren, die einem Zollsatz von mehr als 10 Fr. für 100 kg unterliegen oder die zu den Metallen gehören, ein bei der Verzollung etwa ermitteltes Mehr bis zu 5 v. H. gegenüber der angemeldeten Menge straffrei gelassen. Nach einer im Entwurf zum Staatshaushaltsgesetz für das Jahr 1914 vor⸗

(Aus de⸗

u Susammen⸗ gestellten 1

Industrie

gesebenen Bestimmung soll diese Fehlergrenze auf 1 v. H. herabgesetzt

werden, (Chambre des Députés Nr. 3123.)

Frachtberechnung bei der Wertverzollung. Eine König⸗ liche Kundmachung vom 14. November 1913 bestimmt mit Bezug auf § 3 der Zolltarifanweisung folgendes über die Frachtberechnung bei

der nach dem Werte: Treffen Waren, die nach dem Werte in

zu verzollen sind, mit der Eisenbahn in einem schwedischen Grerzort ein zwecks Weiterbeförderung unter unmittelbarer Kartierung an einen anderen schwedischen DOrt und enthält der Frachtbrief lediglich die eas der Gesamtfracht de Ware für die Beförderung bis zum Bestimmungsort, so ist die Fracht bis zum ersten schwedischen Zoll⸗ platz in der Weise zu ermitteln, daß von den Gesamtfrachtkosten die auf Grundlage der im inneren Verkehr allgemein geltenden Tarife berechneten Kosten der Beförderung vom genannten Zollplatz bis zum Bestimmungsort abzuziehen sind. 1..“

8— 6

Griechenland.

Moratorium. Das grlechische Moratorium ist durch König⸗ liches Dekret vom 29. November/12. Dezember 1913 bis zum 8./21. Januar 1914 verlängert worden. Die Bestimmungen der Artikel 1 (Ruhen der Verjährung) und 6 (Verlängerung von gewissen Vertragsfristen) der früheren Dekrete behalten ihre Gültigkeit bis zum 31. März,13. April 1914. Die Bestimmungen in Artikel 4 des früheren Dekrets über die Verurteilung in contumaciam in Zivilsachen sind insoweit eingeschränkt worden, als nun⸗ mehr ein Versäumnlsurteil gegen den Fiskus, die Gemeinden und juristischen Personen öffentlichen Rechts, die Banken und Handels⸗ gesellschaften zulässig ist.

Aufhebung des Einfuhrverbots für Felle. Nach einer Mitteilung des Ministers der Auswärtigen Angelegenheiten vom 21. November (a. St.) 1913 ist durch eine Königliche Verordnung die Einfuhr von Fellen freigegeben worden, die aus Ländern kommen, gegen Nes ge anddettepantzetlich;, eeeee gergriffen sind oder in enen Viehseuchen herrschen. (Nach einem Berichte der Kaiserlichen Gesandtschaft in Athen) 8 1

11“

den neu erworbenen rumänischen Landesteilen. b „Beim Proteste von Wechseln, die in den von Rumänien okku⸗ pierten ehemaligen bulgarischen Gebietsteilen zahlbar sind, ist das bulgarische Moratoriumsgesetz zu berücksichtiaen und ein Jahr weniger 4 Tage vom ursprünaglichen Verfalltage abzurechnen. Bei Wechseln, welche unter Berücksichtigung des Moratoriumsgesetzes bis zum 16. Ok⸗ tober 1913 verfallen waren und nicht protestiet werden konnten, weil keine Gerichte vorhanden waren, ist der wechselmäßige Anspruch ver⸗ loren, sofern sie nicht bis zum 16. November zum Protest vorgelegt waren. Die Wechsel müssen am Tage nach Fälligkeit protestiert werden. Um alle Rechte aus einem Wechsel zu wahren, muß der Prozeß-innerhalb 15 Tagen vom Fälligkeitstage ab eingeleitet wenden⸗

Wechselproteste in

EebeeeI1.X“ 1“ 8b Vorschriften für die Einfuhr von Pflanzen. Dur Verordnung vom 21. August 1913 (Nr. 259/1913) sind Bestimm ungen für die Einfuhr von Pflanzen nach Südr'hodesia erlassen worden, die im wesentlichen den für die Südafrekanische Union durch das Agricultural Pesto Act, 1911 erlassenen entsprechen. Ein besondete Abschnitt der Verordnung enthält Bestimmungen über die Einfuhr von Kartoffeln, die in der Hauptsache mit denjenigen der Verordnung vom 3. Oktober 1912 (Nr. 319/1912 ²) übereinstimmen. (Britisn South Africa Government Gazette.)

Pfd. Sterl.,

640 177 000 (Abn. M242 947 000 (Abn. 85 477 000) Fr.,

Einh. 4 % Rente M. N. p. in Kr.⸗W. pr. ult. 83,95,

ung für Koble, Koks und Briketts am 8. Januar 1914: Ruhrrevier Oberschlesisches Revier S 88 Anzahl der Wagen 1.“ Gestelt.. . . 28 972 . 12 361 Niccht gestellt

v 1“

Im Reichspostgebiet ist die Zahl der Kontoinhaber im Postscheckverkehr Ende Dezember 1913 auf 86 400 gestiegen (Zu⸗ gang im Monat Dezember 1044). Auf diesen Postscheckkonten wurden im Dezember gebucht 1652 Mill. Mark Gutschriften und 1650 Mill. Mark Lasischriften. Das Gesamtguthaben der Kontoinhaber betrug im De ember durchschnitlich 201,4 Mill Mark. Im Verkehr der Reichspostscheckämter mit dem Postsparkassenamt in Wien, der Post⸗ sparkasse in Budavest, der belgischen und luxemburgischen Postver⸗

waltung sowie den schweizerischen Postscheckbureaus wurden 88 Mill.

auf 3450 Uebertragungen in der Richtung

Mark umgesetzt, und zwar en in der Richtung aus dem

nach und auf 18 180 Uebertragungen Auslande.

Der Entwurf zu einem neuen Zolltarif in Chbile, wie er von der Kommission der Deputiertenkammer vorgelegt worden ist, ist der Berliner Handelskammer zugegangen. Der Entwurf, in dem die alten Zollsätze den geplanten gegenübergestellt sind, sieht eine vollständige Aenderung des bisberigen Zollivstems vor, indem an Stelle der Wertzölle Gewichtszölle eingesetzt sind. Für Interessenten liegt der Entwurf im Verkehrsbureau der Berliner Handelskammer, Universitätstraße 3 b, zur Einsicht aus.

Nach dem Jahresbericht der Hypothekenbank in Ham⸗ bura beträgt der Reingewinn des abgelaufenen Jahres zuzüglich des Gewinnvortrags 5 530 206 49 und gestattet, die Dividende, nach⸗ dem sie von 1889 bis 1906 8 % und in den letzten sechs Jahren stets 9 % betragen hat, nunmehr auf 10 % zu erhöhen. Zu diesem Er⸗ gebnis hat neben dem Ertrag aus den alltährlich verstärkten Reserven der Zinsgewinn, den die Bank im verflossenen Jahre mit ihren freien Geldern erzielt hat, erheblich beigetragen. Dagegen nehmen an dem Inrhresgewinn die Mehreinnahmen an Zinsen, die sie bei dem Ab⸗ schlus und bei der Prolongation von Hyvotheken ausbedingen konnte, nur in geringem Maße, und die diesjährigen Abschlußprovisionen überhaupt nicht teil. Der Hypotbekenbestand betrug am 31. Dezember 1913 570,7 (am 31. Dezember 1912 571,6) Mill. Mark. Von dem Gesamtbestand von 570,7 Mill. Mark waren am 31. Dezember 1913 als Deckung für den Pfandbriefumlauf, welcher laut Bilanz 530,7 Mill. Mark beträgt, in das unter der Aufsicht des Staats⸗ kommissars geführte Hypothekenregister 553,2 Mill. Mark eingetragen. Von diesen Hypotheken ruhen 551,7 Mill. Mark auf zinstragenden oder in eigener Benutzung der Eigentümer stehenden städtischen Grundstücken. 1 562 000 bestehen in Baugeldern, die aber zugleich von Fertigstellung des Baues ab auf 10 Jabre unkündbar geschlossen sind und noch innerhalb des laufenden Jahres zu Hvpotbeken der ersteren Art werden. Die Deckungsbvpotheken haften auf nicht land⸗ wirtschaftlichem (städtischem) 8 In der gestrigen Sitzung des Aufsichtsrats und des Vorstands

Hamburg⸗Südamerrkanischen Dampfschiffahrts⸗ wurde laut Meldung des „W. T. B.“ beschlossen, der am 7. März stattfindenden Generalversammlung eine Dividende von 14 % für das verflossene Jahr bei noch reichlicheren Abschrei⸗ F. und gleichen Rückstellungen wie im vorigen Jahr vorzu⸗ schlagen.

der Gesellschaft

wischen der Badischen Anilin⸗ und Sodafabrik, Ludwigs⸗ hafen, der Deutschen Ammontak⸗Verkaufs⸗Vereinigung, G. m. b. H., Bochum, und der Oberschlesische Kokswerke und Chemische Fabriken Aktiengesellschaft, Berlin, wurde laut Meldung des „W. T. B.“ aus Berlin ein⸗ Verständiaung wegen des Verkaufes von schwefel⸗ saurem Ammoniak erzielt. 8

Die Einnahmen der Lübeck⸗Büchener Eisenbahn be⸗ trucken im Dezember 1913 vorläufig 753 663 ℳ, im Vorjahr vor⸗ läufig 735 565 ℳ, endgültig 838 686 ℳ. Seit dem 1. Januar be⸗ trugen die Einnahmen 10 761 860 ℳ, im Vorjahr vorläufig 10 150 734 ℳ, endgültig 11 338 551 ℳ. Die Betriebseinnahmen der K. K. priv. Graz⸗Köflacher Eisenbahn betrugen im Dezember 1913: 336 067 Kronen (i. Vorj. 341 492 Kronen), im ganzen Jahr 1913: 4 294 298 Kronen (i. Vorj. 4 182 481 Kronen). Die Einnahmen für Januar⸗August 1913 sind endgültig, die für September⸗November vorläufig ermittelt.

London, 8 Januar. (W. T. B.) Die Bank von Eng⸗ land hat den Diskont von 5 auf 4 ½ % herabgesetzt.

London, 8 Jonuar. (W. T. B.) Bankauswets. Total⸗ reserve 26 517 000 (Zun. 2 691 000) Pfd. Sterl., Notenumlauf 29 043 000 (Abn. 565 000) Pfd. Sterl., Barvorrat 37 110 000 (Zun. 2 127 000) Pid. Sterl., Portefeuille 32. 092 000 (Abn. 20 046 000) Pfd. Sterl., Guthaben der Privaten 46 544 000 (Abn. 14 543 000)

Guthaben des Staates 7 185 000 (Abn. 3 071 000

Notenreserve 25 426 000 (Zun. 2 709 000) Pfd. Sterl., Pfd. Sterl. Prozent⸗

33 in der Vor⸗

Pfd. Sterl., Regierungssicherbeit 13 099 000 (Abn. 100 000) verhältnis der Reserve zu den Passiven 49 ½ gegen

oche. Clearinghouseumsatz 361 Millionen, gegen die entsprechende Woche des Vorjahres mehr 34 Millionen.

Paris, 8. Januar. (W. T. B.) Bankausweis. Bar⸗ vorrat in Gold 3 502 629 000 (Abn. 5 056 000) Fr., do. in Silber 639 158 000 (Zun. 581 000) Fr., Portefeuille der Hauptbank und der Ftlialen 1 734 485 000 (Abn. 241 872 000) Fr., Notenumlauf 6 017 474 000 (Abn 17 151 000) Fr., laufende Rechnung der Privaten 72 436 000) Fr., Guthaben des Staatsschatzes b Gesamtvorschüsse 810 196 000 (Zun. 13 966 000) Fr., Zins⸗ und Diskonterträgnis 5 875 000 (Zun. 2 105 000) Fr. —. Verhältnis des Barvorrats zum Notenumlauf 68,82 gegen 68,70 in der Vorwoche.

Kursberichte von auswärtigen Fondsmärkten.

Hamburg, 8. Januar. (W. T. B.) Gold in Barren das Kilogramm 2790 Br., 2784 Gd., Silber in Barren das Kilogramm 79,75 Br., 79,25 Gd.

Wien, 9. Januar, Vormittags 10 Uhr 45 Min. (W. T. B.) ult. 83,10, Oesterr. 4 % Rente Ungar. 4 % Rente in Kr.⸗W. 82,95,

Türkische Lose per medio 231,50, Orientbahnen pr. ult. —,—, Oesterr. Staatsbahnaktien (Franz.) pr. ult. 714,50, Südbahn⸗ gesellschaft (Lomb.) Akt. pr. ult. 105,00, Wiener Bankperelnaktien —,—, Oesterr. Kreditanstalt Akt. pr. ult. 634,75, Ungar. allg. Kreditbankaktien —,—, Oesterr. Länderbankaktien 529,50, Unionhank⸗ aktien —,—, Türkische Tabakaktien pr. ult. 434 00, Deutsche Reichs⸗ banknoten pr. ult. 117,57, Oesterr. Alpine Montangesellschaftsaktien 804,00, Prager Eisenindustrieges.⸗Akt. 2458, Brüxer Kohlenbergb.⸗ Gesellsch.⸗Akt. 951,00. Unter Nachwirkung der Londoner Diskont⸗ ermäßigung fest, jedoch nur Alpine Montan lebhafter umgesetzt. Brüxer Kohlen 10 % höher.

London, 8. Januar, Nachm. (W. T. B.) Sieher prompt 26 ⅝, 2 Monate 26 ½. Privatdiskont 3 ½. Abends. 2 ½ % Engl. Konsols 71 816. Bankeingang 35 000 Pfund Sterling.

Paris, 8. Januar. (W. T. B.) (Schluß.) 3 % Franz.

Rente 86,20. 3 Madrid, 8. Januar. (W. T. B.) Wechsel auf Paris 105,55. Lissabon, 8. Januar. (W. T. B.) Goldagio 19.

RNew York, 8. Jmuar. (Schluß.) (W. T. B.) Die Herab⸗ setzung der englischen Bankrate löste zu Beginn der heutigen Börse einen ziemlich regen Deckungsbegehr aus, worauf die Kurse sich um Bruchteile höher stellten. Readings besserten sich im weiteren Verlauf um einen Dollar, ebenso gewannen Eries ein Prozent auf günstige Dividendenschätzungen hin. Später⸗ bin wurde die Haltung unregelmäßig, wobei sich stärkeres Angebot in Newhavens zeigte, die infolge des unbefriedigenden No⸗

vemberausweises zeitweise um zwei Dollar im Kutse zurückgingen. Obwohl sich der Druck von Abgaben in einigen Werten am Nach⸗ mittage verstärkte, war eine guse Grundstimmung nicht zu verkennen. Als aber die ungünstige Monatsstatistik der amerikanischen Kupfer⸗ produzenten bekannt wurde, wurde die Tendenz unter dem Einfluß der matteren Haltung der Kupferwerte allgemein schwächer, zumal, da auch die beträcktliche Zunahme der lernehenden Frachtwagen verstimmte. Gegen gestern waren die Kursveränderungen der führen⸗ den Werte im allgemeinen gering. Nur Unions stellten sich um 1 ½ Dollar niederger im Zusammenhang mit der Ankündigung, daß der Aufsichtsrat der Bahn den Verteilungsplan bezüglich der Baltimore⸗Shares gutgeheißen habe. Von Kupferwerten waren Amalgamateds schließlich 1 Dollar niedriger. Norfolk und Western⸗Shares büßten? Dollar ein infolge des unbefriedigenden Aus⸗ weises und im Zusammenrang mit Gerüchten, daß die Pennsylvania Rr. ihren Besitz in diesen Aktien abstoße. Bei Schluß der Börse war die Tendenz schwach Der Aktienumsatz betrug 310 000 Stück, woran das Ausland mit etwa 10 000 Shares auf Kauf⸗ und Verkaufsseite gleichmäßig verteilt beteiligt war. Tendenz für Geld: Leicht. Geld auf 24 Std.⸗Durchschn.⸗Zinsrate 2 ½, do. Zinsrate f. letzt. Darlehn d. Tages 3 ⅛, Wechsel auf London 4,8350, Cable Transfers 4,8715, Wechsel auf Berlin (Sicht) 9415716. 88

Rio de Janeiro, 8. Januar. (W. T. B.) Wechsel auf London 16 ⁄⁄2.

Kursberichte von auswärtigen Warenmärkten.

Essener Börse vom 8. Januar 1914. Amtlicher Kursbericht. Kohlen, Koks und Briketts. (Preisnotierungen des Rheinisch⸗ Westfälischen Kohlensyndikats für die Tonne ab Zeche.) I. Gas⸗ und Flammkohle: a. Gasförderkohle 12,50 14,50 ℳ, b. Gas⸗ flammförderkohle 12,25 13,25 ℳ, c. Flammförderkohle 11,50 bis 12,00 ℳ, d. Stückkohle 14,00 15,50 ℳ, e. Halbgesiebte 13,50. bis 14,50 ℳ, f. Nußkohle gew. Korn I und II 14,25 15,00 ℳ, do. do. III 14,25 15,00 ℳ, do. do. IV 13,75 14,50 ℳ, g. Nuß⸗ gruskohle 0 20/30 mm 9,00 10,00 ℳ, do. 0 50/60 mm 10,50 bis 11,25 ℳ, h. Gruskohle 8,00 10,75 ℳ; II. Fettkohle: a. Förder⸗ kohle 12,00 12,75 ℳ, b. Bestmelierte Kohle 13,00 13,50 ℳ, c. Stückkohle 14,00 14,50 ℳ, d. Nußkohle, gew. Korn I 14,25 bis 15,00 ℳ, do. do. II 14,25 15,00 ℳ, do. do. III 14,25 15,00 ℳ, do. do. IV 13,75 14,50 ℳ, e. Kokskohle 12,25 13,00 ℳ; III. Magere Kohle: a. Förderkohle 11,25 12,75 ℳ, b. do. melierte 12,25 13 25 ℳ, c. do. aufgebesserte je nach dem Stück⸗ gehalt 13,25 14,75 ℳ, d. Stückkohle 13,75 16,25 ℳ, e. Nuß⸗ kohle, gew. Korn I und II 15,75 19,00 ℳ, do. do. I11 16,50 bls 20,00 ℳ, do. do. IV 12,25 14,75 ℳ, f. Anthrazit Nuß Korn 1 20,50 22,00 ℳ, do. do. II 22,00 26,00 ℳ, g. Fördergrus 10,25 bis 11,25 ℳ, h. Gruskohle unter 10 mm 7,25 10,00 ℳ; IV. Koks: a. Hochofenkoks 15,00 17,00 ℳ, b. Gießereikoks 19,00 21,00 ℳ, c. Brechkoks I und II 21,00 24,00 ℳ; V. Briketts: Briketts se nach Qualität 11,50 15,00 ℳ. Die nächste Börsenversammlung

findet am Montag, den 12. Januar 1914, Nachmittags von 3 bis 4 ½ Uhr, im „Stadtgartensaale“ (Eingang am Stadtgarten) statt.

Magdeburg, 9. Januar. (W. X. B.) Zuckerbericht. Korn⸗ zucker 88 Grad ohne Sack 8,85 8,95. Nachprodukte 75 Grad ohne Sack 7,00 7,15. Stimmung: Ruhig. Brotraffin. ohne Faß 19,00 19,15. Kristallzucker mit Sack —X,—. Gem. Raffinade m. S. 18,75 19,00. Gem. Melis I mit Sack 18,25 18,50. Stimmung: Ruhtg. Rohzucker I. Produkt Transit frei an Bord Hamburg: Januar 9,05 Gd., 9,10 Br., Februar 9,15 Gd., 9,17 Br., März 9,25 Gd., 9,27 ½ Br., Mai 9,45 Gd., 9,47 8 Br., Auaust 9,67 ½ Gd., 9,70. Br., Oktober⸗Dezember 9,62 ⅞˖ Gd., 9,65 Br. Ruhiger. Wochenumsatz 884 000 Zentner.

Cöln, 8. Januar. (W. T. B.) Rüböl loko 70,00, für Mai 67,50.

Bremen, 8. Januar. (W. T. B.) Schmalz. Stetig. Loko, Tubs und Firkin 56 ½, Doppeleimer 57 ½. Kaffee. Fest. Baumwolle. Still. American middling loko 63 ¼.

Hamburg, 9. Januar, Vormittags 10 Uhr. (W. T. B.) Zuckermarkt. Ruhig. Rübenrohzucker I. Produkt Basis 88 % Rendement neue Usance, frei an Bord Hamburg, für Januar 9,07 ⅛, für Februar 9,15, für März 9,25, für Mai 9,45, für August 9,67 ½, für Oktober⸗Dezember 9,62 ⅛.

HSSPburg. 9. Januar, Vormittags 10 Uhr 15 Minuten. (W. T. B.) Kaffee. Stetig. Good average Santos für März 51 888 für Mai 51 ¾ Gd., für September 53 Gd., für Dezember 53 ½ Gd.

8. Januar. (W. T. B.) Rübenrohzucker 88 % Januar 9 sh. ¼ d. Wert, stetig. Javazucker 96 % prompt 9 sh. 7 ½ d. nom., ruhig.

London, 8. Januar. (W. T. B.) (Schluß.) Standard⸗ Kupfer kaum stetig, 63 ⅝, 3 Monat 64.

Liverpool, 8. Januar, Nachmittags 4 Uhr 10 Minuten. (W. T. B.) Baumwolle. Umsatz 12 000 Ballen, davon für Spekulation und Export Ballen. Tendenz: Stetig. Amerikanische middling Lieferungen: Stetig. Januar⸗Februar 6.60, Februar⸗ März 6,61, März⸗April 6,63, April⸗Mai 6362, Mai⸗Juni 6,62, Juni⸗Juli 6,58, Juli⸗August 6,55, August⸗September 6,44, Sep⸗ tember⸗Oktober 6,28, Oktober⸗November 6,19.

Liverpool, 9. Januar, 10 Uhr 25 Minuten. (W. T. B.) Baumwolle. Der Markt eröffnete für loko stetig. Matmaßlicher Umsatz 8000 Ballen, Import 23 000. Ballen, davon amerikanische 10 000 Ballen. Amerikanische Lieterungen ruhig.

Glasgow, 8. Januar. (W. T. B.) (Schluß.) Roheisen Middlesbrough warrants stetig, 50/4 ½. 1

Paris, 8. Januar. (W. T. B.) (Schluß) Rohzucker ruhig, 88 % neue Kondition 28—27 ½. Weißer Zucker stetig, Nr. 3 für 100 kg für Januar 31 ⅜, für Februar 31 ⅜, für März⸗ Juni 32 ¼, für Mai⸗August 328. 8

Amsterdam, 8. Januar. (W. T. B.) Java⸗Kaffee good ordinary 41 ½. Bancazinn 101 ½.

Antwerpen, 8. Januar. (W. T. B.) Petroleum. Raffiniertes Type weiß loko 24 ¾ bez. Br., do. für Januar 24 ¾ Br., do. für Februar 25 Br., do. für März⸗April 25 Br. Ruhig. Schmalz für Januar 136. 8

New York, 8. Januar. (W. T. B.) (Schluß.) Baumwolle loko middling 12 30, do. für Januar 11,79, do. für März 12,14, do. in New Orleans loko middl. 12 H, Petroleum Refined (in Cases) 11,25, do. Standard white in New YVork 8,75, do. Credit Balances at Oil Citv 250, Schmalz Western steam 11 20, do. Rohe u. Brothers 11,40, Zucker fair ref. Muscovados 2,70 2,73, Getreidefrocht nach Liverpool 2, Kaffee Rio Nr. 7 loko 9 ⅜H, do. für Janugar 9 04 do. für März 9,33, Kupfer Standard Januar —,—, Zinn 36,40 36,70.

Mitteilungen des Koöͤniglichen Asronautischen Observatoriums,

peröffentlicht vom Berliner Wetterbureau. Drachenaufstieg vom 8. Januar 1914, 8—9 Ukr Vormittags: Station

Seeböhe ..... 122 m 500 1000 m 1100 m. . V

Temperatur (C ) 7,8 8.0 Rel. Fchtak. (%) II1““ Wind⸗Richtung. WS NVNW IWNWNW „Geschw. mps. EE“ Himmel bedeckt. Zwischen 230 und 280 m Höhe Temperatur⸗ zunahme von 6,9 bis 6,7, zwischen 380 und 400 m von 82 bis 7,1, zwischen 690 und 830 m ven 9.,0 bis 7,6 Grad.

Wetterbericht vom 9. Januar 1914, Vorm. 9 ½¼ Uhr. 8

Name der 8 Beobachtungs⸗ 5 22

station

Wind⸗

8 ind⸗ stãrke

in 45 ° Breite

miveau u. Schwere

richtung,

stand vem Abdend

Witterungs⸗ verlauf der letzten 24 Stunden

Daromreier

Borkuun

757 2 NW 4 bedeckt

70 Nachts Niederschl.

Keitum

753,6 NNW 6 bedeckt

756 meist bewoltkt

Hamburg

754,6 WNW 5 beocckt

Swinemünde

7287 WNW bedeckt 288

Schauer

Neufahrwasser Memel

743,0 WSWs heiter

757 Nachts Niederschl.

Aachen

WNW Regen 762,0 SW 6 Regen

4 767 Schauer

756 Nachts Niederschl. 7

Hannover

756,2 W

5 Regen 3 762 2

Berlin

751,8 W

6 bedeckt [3 7

Schauer

Dresden

755,4 W

5 Regen

76. anhalt. Mederschl. 3 76

Breslau

753,5

SW 3 Schnee

6 „3 765 Nachts Mederschl. 765 Nachts Niederschl.

Bromberg

747,3 S

5Regen

Metz

765,9 W

8 Regen

71 Nachis Miederschl.

Frankfurt, M.

762,1 S

7 bedeckt

69 Nachts Miederschl.

Karlsruhe, B.

SW 764,7

WSW7

Regen 2 2 771 Nachts Niederschl.

München

764,2 SW 6

Regen

272 Nachts Niederschl.

Zugspitze

526,2

NW 9

Schnee

—528 Nachts Niederschl.

Stornowav

755,9 S 6

Regen 6

[Wühelmshav.) 5 755 Nachts Niederschl.

Malin Head

755 6

bedeckt 10 3

- .(Kiel) 756 Schauer

Valentia

760,5 S 2

bedeckt

(Wustrow i. M.) 12 3 760 Vorm Niederschl.

Seilly

765 3

WSW;5 Nebel

(Königsbg., Pr.)

11 3 765 Nachts Niederschi.

Aberdeen

760 5

SSW 4 Regen

(Cassel)

759anhalt. Niederschl.

Shields

758,9

Windst. Regen

(Magdeburg) 757 Nachts Nlederschl.

Holyhead

760,7 SW

4 Regen

(GrünbergSchl.) 8 761 anhalt. Niederschl.

Ile d'Am

771,4 S 3 Nebel

(Mülhaus., Els.) 773] meist bewölkt

St. Mathieu

3 bedeckt

[TFriedrichshaf.) 768 Nachts Niederschl

80

Grisnez

769,1 e

762,5 SW

7 Nebel

[(Bamberg) 765 anhalt. Niederschl

Paris

767,5 OSO 3 bedeckt

771

Vlissingen

760,8

WSWö Regen

764

Helder

758,9

WNWI Reagen

22

761

Christiansund

765,3 O

2 woltig

757]

764,4 U

1 wolkenl.

k

751

Skudenes

759,6 N

6 wolkenl.

748

Vardö

764,2

Windst. wolkenl.

4 SI SSOSSE

U.

Skagen

754,7 NO

9 Schnee

743

755,5 N

G wolkig

7787

Hanstholm Kopenhagen

749,1 N

5 bedeck

S —92= 00æ 0—

750

Stockholm Hernösand

74495 S

8 Schnee

763,0 O

6

wolkig

Haparanda

766,5

Wisbv

742,7

NNO 2 bhelter NNO 9 bbedeckt

Karlstad

755,5

NNO Ssbeoeckt

Archangel

Petersburg

7566 O

Riga

2 bedeckt

Wilna

747,0

SSW7 Schnee

Gorki

755,8 ONO sbedeckt

1 062

Kiew

Warschau 751,3 SW 3 Schnee 0,2 2 763

(760,6 SW. bedeckt 4 0 763

2

Wien

760,3 W

5

Schnee 1 2 768 Nachm.Niederschl

Prag

758,4 W

5

bedeckt

2 766 Wetterleuchten

Rom

768,1 N

1

0 768

wolkenl.

Florenz

68,8 SO

1

0770

Cagliari

1 MRW 4 Schnee

Thorshavn

SO

7

wolkig 746

2 1 wolkenl. 3 1 5

Sevdisfjord

2 SSO 5 Regen 6

Rügenwalder⸗ münde

WNW 6heiter 4

anhalt. Niederschl.

Gr. Yarmouth

W

4

Regen 11.3 761

Krakau

SW 3 edeckt

767 meist bewölkt

0,3

Lembderg

5 bedeckt

[— 4 0 766 meist bewölkt F;

Hermannstodt Triest

1

bedeckt

Reykjavik (5 Uhr Abends)

⸗Windst. bedeckt —— 1. OSO 5 Regen G.

767 Vorm. Meederschl. 770 ziemlich heiter (Lesins)

5 1 5

Cherbourg

SSW 7 Nebel 11 3 765

vorwiegend

Clermont

1

bedeckt I0. 775

Biarritz

S

3

3 772

wolkenl. 11 3

Nizza

NO

4

halb bed. 2,0) 769

Perpignan

W

3

heiter—10 0 772

Belgrad Serb.

Brindisi

I2R

3 woltig

Moskau

Lerwick

76122 M

halb bed

Helsingfors

Kuopio

Zürich

bedeckt

—1

bedeckt 3

Lugano

N

wolkenl. 0,3

Säntis

BSS

Schnee 5

2ö=b= —1 & S=Sg

£ 0.

Budapest

4 2 8 3

bedeckt 0,4

Portland Bill

[7615 SS

1 *

vorwiegend Nebel 9

Horta Coruka

760,7 Windst

halb bed. 13

2 S

1

bedeckt 12

*) Die Zahlen dieser Rudrik bedeuten;: 0 O mm; 1 = 0.1 —04; 2— 05 bis 2,4³8

8 = 2,5

bis 6,4: 4 = 6,5 bis 12,4; 5 = 12,5 bis 20,4; 6 = 2),5 bis 81,4

7 = 81,5 bis 44,4; 8 ⸗== 41,5 bis 59.4; 9 nicht gemeldet.

Ein südostwärts verlagertes Tiefdruckgebiet liegt über Mittel europa, sein Minimum von 738 mm über Westrußland, ein nord oftwärts verlagertes Tiefdruckgebiet unter 740 mm befindet sich südlich

Ein zurückgewichenes Hochdruckgebier über 770 mm üdwesteuropa, ein solches uüber 765 mm. südonwärt

von Island. liegt über S

vordringend, über Nordskandinavien.

In Deutschland ist das

Wetter vorwiegend trübe, milder und frostfrei bei frischen westlichen

Winden; fast überall fanden Niederschläge statt.

Heut 12

E6

che Seewarte.