8 1“ “ 8 8 8 8
daß ein in Deutschland dem Indossamenke beigefügter Verpfänkungs⸗] Vorschriften in einem besonderen letzten Abschnitte znf .
vv Fäges a8 -sae, 111“ ags-⸗ Vorschriften in einem etzten Abschnitte war der Einfügung zukürzen (zu vergl. auch § 22 des Se zes und we br 8 1 * vermerk als nicht geschrieben gilt. Gegen eine solche Maßnahme spricht, in den ersten Abschnitt vorzuziehen, weil im Interesse der Gleich⸗ 8 Frift § 786 ds Beae che Weserhan der Bem 8 E2 2 2.72* — 1 1 ZB1 F die im Artikel 18 bezeichneten Wirkungen für alle außerhalb mäßigkeit die Reihenfolge der im Haag vereinbarten Vorschriften 89 8 8 3 G Resaeh. S⸗ anj el er un ont 1 ren 1 en aga an el er Deutschlands einem Indossamente hinzugefügten Pfandvermerke besser nicht zu unterbrechen ist. Der E11“ „ 8 Asl 12 8 5
„8 1 — 58 4 8 dennoch destehen bleiben müßten. Eine derartige Verschiedenheit der Wii“ r to⸗ 1 Feer. Artikel 81 regelt im Anschluß Artikel 72 isheri s , J Wirkung wäre um so unerwünschter, als gewöhnlich Indossamente Artikel 81 regelt im Anschluß an Artikel 73 der bisherigen Wechselordnung die — B l M ch d 21. . ter, c ohnlich 1 . u“ B an. 2 gen Wech . le 8 8 b “ 4 8 nicht datiert zu werden pflegen, der Ort, an dem der Pfandvermerk auf “ zur Aufnahme des Protestes befugt ist; er entspricht dem Folgen des Verlustes eines Wechsels. Der letzte Satz des Artikels 73. 8 erlin, littwo „ den 21. Januar den Wechsel gesetzt worden ist, also nicht aus dem Wechsel selbst er⸗ f. el 87 Satz 1 der bisherigen Wechselordnung. Die Frage, in wonach der Berechtigte auch ohne Sicherheitsleistung Hinterlegung eeüiesEenschcnns eae ae e hcaGe sichtlich ist. Gegen die Beibehaltung des Artikels 18 haben auch die Uafens 83 es lhng vhen 8 v1“ 84 “ weserh e zwischen den beiden Haager Konferenzen vernommenen Sachver⸗ sich wie bisher nach dem § 3 des Gesetzes, betreffend die Erleichte⸗ jetzt als eine nicht hinreichend gerechtfertigte Ausnahme dar. Sie galt pissen Kreif in preußischen L 8 * 1 standigen (zu vergl. Denkschrift S. 45 Anm. 2 und S. 46 “ rung des Wechselprotestes, vom 30. Mai 1908 (Reichs⸗Gesetzbl. früher allgemein im Handelsrechte (zu vergl. Artikel 305 galt 2”h “ so im preußischen Landtag, besteht das Bestreben, Ueberstunden. Die Entlöhnung sieht dazu in direktem Gegensatz und Einwendungen erhoben. “ b S. 321) und den dazu ergangenen Verordnungen. Die aus geschicht⸗ allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuchs), ist aber bei der Revisiond U W das Volk zur Verzweiflung zu bringen. „Machen Sie doch ernst mit beträgt vielfach kaum 600 ℳ. Die Arbeiter dürfen nicht einmal über Die Vorschriften des Artikels 35 der geltenden Wechselort lichen Gründen zu erklärende Vorschrift des Satzes 2 des Artikels 87, Handelsgesetzbuchs für die handelsrechtlichen Orderpapiere Leses 88 Daß ein auf eine Abschrift des Schecks gesetztes Indossament un⸗ der Revolution“, rief der Abg. von Heydebrand den Sozialdemo⸗ ihr Einkommen frei verfügen; so ist es verboten, das Deputat zu ver⸗ über Meßwechsel, die gemaß Artikel 6 8 1“ wonach es bei der Protesterhebung der Zuziehung von Zeugen oder eines worden, weil man es als nicht unbedenklich ansah auf die blose iigt lirtsam ist (Scheckgesetz § 8 Abs. 2 Satz 2) bedarf keiner besonderen “ Aktes A113“ e ds . vens ö4“ s 2 sel, g 8 22 5 Ie n 31 er Pro rheb ig 8₰ 0 Zeuge r eine 2 Den, 8 als 1 w G Uh, 1 Beo⸗ pobhn 9 dor jot 52 & &½ 2 2 8 S.Le rT 38 Volkes en 8 9 8. 7 . 1 0 8 G E2 SEIEReee . ; 8 Wechselordnung übernommen werden könnten, sind nach der Meinung Protokollführers nicht bedarf, ist als nunmehr überflüssig gestrichen scheinigung des Verlustes der Urkunde hin dem Schuldner eine so weit. leworhehung 1“ Iede ament auf der Ahschrift M sch e 8 brh 18 Die Verf shit o1111“ nesbrfas unserer Sachverständigen entbehrlich 1 emung worden. gehende Verpflichtung aufzuerlegen, zumal da bei Inhaberpapieren de gelnde Artikel 66 Abs. 3 der neuen Wechselordnung nicht mitange: 2. aacineege und Wais 1...b Versicherungsanstalten haben für Es müßten deshalb Mietswohnungen gebaut werden. Das hat selbst Sachverste h. g 8 7 vr n. n 8 Aulz leg „zume 9 1 en der prt wird EI 5bä— iss 2 9 Waise zerord e qg 8 is Ij 1 5 Oerrhon Xaun 2 * o jos NV g8⸗ Artikel 12 des Abkommens würde gestatten, die Höhe der Rück⸗ Artikel 82 Gläubiger lediglich auf die Zahlungssperre angewiesen ist (zu den Ur wird. Was die Aenderung des § 17 des Scheckgesetzes angeht, die Witwen und Waif entlich wenig getan. Es ist Pflicht der Abg. von Oertzen im „Tag“ zugegeben. Unter diesen Wobnungs griffszinsen (Artikel 47 Abs. 1 Nr. 2. Artikel 48 Nr. 2) fü di „ bezeichnet den Inhalt der Protesturkunde. Die Abs. 1 und 3 ent⸗ Denkschrift zum Entwurf eines Handelsgesetzbuchs Reichstags. rgl. wird gemäß dem für anwendbar erklärten Artikel 44 Abs. 1 der des Reichstages und der egierung, die Rentensätze zu erhöhen. Die verhältnissen leidet natürlich auch die Gesundheit der Arbeiter. Deutschland ausgestellten und zugleich dort zahlb Wech 84 die in sprechen, abgesehen von Aenderungen der Fassung, dem Artikel 88 der sachen 1895/97 zu Nr. 632 Stenographische Berichte euen Wechzelordnung in Zukunft auch der Aussteller zu benachrichtigen Gewerbeinspektoren erstatten deswegen so schwache Berichte, weil sie Der Tuberkulose und der Kindersterblichkeit wird dadurch direkt vom Hundert zu erhöhen Dm eine Untersiheid “ Sun geltenden Wechselordnung. Gestrichen ist die Vorschrift des Artikels 8 S. 3259, und §§ 1019 ff. der Zivilprozeßordnung). Auch in de 1 in. Im Interesse der raschen Abwickelung des Scheckverkehrs er⸗ 85 den Unternehmern eingeschüchtert werden. Es ist ja auch die Vorschub geleistet. Geradezu erschreckend ist die Sterblichkeit der un⸗ und Auslandswechseln schon mit Rücksicht 8g A Abs. 1 Nr. 4, wonach im Falle einer Ehrenannahme oder einer Ehren⸗ des Scheckgesetzes ist seinerzeit die Vorschrift des Artikels 73 S 3. eintes angezeigt, hier — abweichend von der neuen Wechselordnung “ srdärteils⸗ 8 8 “ 8 8— shhen ““ 88 des Rückgriffs möglichst vermieden werden muß, und da auch die zahlung der Protest erwähnen muß, von wem, für wen und wie sie an⸗ der Wechselordnung nicht übernommen worden. Imtal 44 I“ C“ Frist für die Benachrichtigung 8 “ verh 838 1” 1“ S bes “ SDe zwischen den beiden Haager Konferenzen berufene Sachverständigen⸗ geboten oder geleistet wird, weil nach der neuen Wechselordnung (zu Daß die Vorschrift des Artikels 91 sich nur auf die in Deutsch uhehalten. Mit Rücksicht auf die anderweitige Fassung des § 16 führe Die Arbeit den dadurch dur Verzweifl getriebe Altersr ten “ Wir verlane 1 kommission im Interesse der Herstellung der Rechtseinheit de b⸗ vergl. Artikel 56, 61) die Beurkundung der Ehrenannahme und der land zahlbaren Wechsel bezieht (zu vergl. Artikel 15 des Abkommen⸗ 1 Sceecggesetzes wird § 30 Abs. 2 aufzuheben sein. führen. Die Arbeiter werden dadurch zur Verzweiflung getrieben. Altersrente kommt mit 70 Jahren viel zu spat. Wir verlangen des setzung des Zinsfußes duf fünf vom Haeet 8 8 8 Herab⸗ Ehrenzahlung durch einen Protest nicht mehr vorgeschrieben ist, viel⸗ ergibt sich aus § 1005 der Zivilprozeßordnung s6 Abtommens), Der Artikel 5 enthält Aenderungen des Wechselstempelgesetzes, Am schlimmsten .3. die sogenannten Fehlerstrafen. Gegen zwei halb seit Jahren ihre Herabsetzung auf 60 Jahre. Ebenso muß die sich empfehlen, an der Regelung der einheitlich ge Wechsel at, wird es mehr ein Vermerk auf dem Wechsel genügt. 1 “ einfolge der neuen Gestaltung des Rückgriffs mangels Annahme Arbeiter in einer Weberei, die bei der Arbeit ihre Mützen aufbehalten Gesindeordnung abgeschafft und den Landarbeitern das Koalitions recht zuhalten. 8 v“ Hai⸗ Falls der Bezogene, dem ein Wechsel zur Annahme vorgelegt II. Einführungsgesetz. forderlich werden. Nach dem geltenden Rechte (§ 7 Abs. 1) entsteht hätüen⸗ Heres vlch u“ b 1,50 ℳ ver⸗ eingeräumt werden. Die Landwirtschaft wird in immer größere zuhalten. 1 8 2 — 8 ; 52 F. 81 2 1 88n : 9 9 ¶ Wochs 5 N 5b A. I he unerhörte bergriffe sind die schutzlos. bierigkeite vrate⸗ 99 jer kein Wandel geschaffe ir D Der Artikel 37 Abs. 2 Satz 2 und der dritte Abschnitt (Artikel 81 wird, gemäß Artikel 23 Abs. 2 die nochmalige Vorlegung des Wechsels Bu“ Artikel 1. 1 e Abgabenpflicht erst, wenn der Wechsel aus der Hand gegeben wird. 2nn dgen. one 818 1440 eeesind Ae Arbeiter schutzlos Schwierigkeiten geraten, wenn hier kein Wandel geschaffen bis 92) enthalten notwendige Ergänzu ngen der einheitliche am nächsten Tage verlangt (zu vergl. Reichstagsdrucksache Nr. 1002 —Der im Artikel 1 vorgesehene Zeitpunkt für das Inkrafttreten ls ein „aus der Hand geben“ ist es nach ständiger Rechtsprechung 8 1¹“”“ dürch ine “ W“ 9 — 1 Lübrln 1 3 4 7 22 89 888 1A2ka wldgor 2 . — H„; 8 4 2 . 1 . bes 9 £ — * ell F 8 Mo V2 8 7. 9 3 8 1 9 S9 13 29 9 jg iter bedi gel schaffe Fs 9 si 4 illione Mens e 18. 99) entbat den an 1819718 S.gc) eanien ve Cibs. des Artitels 82 im Proteste, des neuen Rechtes entspricht der im Artikel 1 des Haager Wechsel⸗ lllicht anzusehen, wenn der Wechsel dem Protestbeamten zur Erhebung Keftshenrannng “ “ .5 “ die maar bedingungen schaffen. Es handelt sich um 4 Millionen Menschen. Im einzelnen ist zu den vorgeschlagenen Zusätzen folgendes zu zu vermerken. Dieser Vorschrift bedarf es, weil sich nach dem Schluß⸗ rechtsabkommens übernommenen Verpflichtung (zu vergleichen Be⸗ Ünts Protestes übergeben wird. Ist jedoch der unversteuerte Wechsel öö’“ d 1echerchan v“ ₰ 8 8 - G 2 56 1 8 - Ssr 8 8* “ 1gn — 5 — 1 b 3 e⸗ s⸗ FI 38 2 9 28 88 erhorter ris 8. Die trafe id 1 S W d ier as benterden⸗ — 3 sabe n Artikels 23 die im Rückgriffsweg in Anspruch genommenen “ 4 “ 1 des Gesetzes über die g reifs ebr “ 1 886 E11“ ö als weseckeee in berlibzuen Die Ueleerehier 1“ 1A66“ r 397 Agf 0 3 Beteiligten nur dann auf die Verletzu s Rechtes der Ueberlegunas⸗ emaß § 19 Nr. es Gesetzes über die Konsulc ichtsbarkeit ntsteht für den späteren Inhaber die Abgabenpflicht nach der Vor⸗ aAts berschielerte S “ b 8 S 8s 5 Nach Artikel .efi 2 1de,an hat ..v. LT11ö11“ henes .ö T1“ 1“ vom 7. April 1900 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 213) Sö“ 11 Zahlung brotefe er⸗ daß sie diese Reduktionen 116X6“” Stellvertreter des Reichskanzlers, Staatssekretär des Artitel 306 Abj. 2 ste 2 Ein ng des Wechsels in eine 8 onnen, — as Verlan 2Se 1 8 jpgtagosotoS Go s. os 8 ag 8 1 “ — B⸗ I 2₰ 2 u 2 FEn Ib8 11“ 8 ie offe 1 gehung des Bürge iche Besetz⸗ 8 1 Dr 2 ü . Abrechnungsstelle der Vorlegung zur Zahlung gleich. Welche Stellen legung im Protest ein Vermerk enthalten ist. Auch für die Frage, ob gebietsgesetzes (Reichs⸗Gesetzbl. 1900 S. 812) wird die neue Wechsel⸗ lleben läßt. 88e 8 weee Frnshun E“ vE1 ““ 88 nn † di als Abrechnungsstellen zu gelten haben, konnte naturgemäß in der ein⸗ ein am Tage nach dem Ablauf der Vorlegungsfrist erhobener Protest ordnung, ebenso wie bisher die alte, auch in den Konsulargerichtsbezirken llereits den Rückgriff auf Zahlung begründet, also den Protest mangels Huches. Es sind Faäne vorgekommen, daß die Arbeiter nicht nur kein 1““ 8 SI. gel! den, tonnte naturgemäaß in der ein⸗ angels Annahrn ch rechtzeiti bob J. Ve und in den Schutzgebieten gelten ( I. Artike Abs. 2 des Ahablung überflüssig macht, empfiehlt es sich, im § 12 die Erhebung 111ö1144“ ies nöfen S 8 heitlichen Wechselordnung nicht bestimmt werden. Im Anschluß an “ Anna 88 1h 8 ““ ist, ist der Vermerk Wechr gelten (zu vergl. Artikel 1 Abs. 2 des lhe 1n9 teste hicgsichtlich der — npflicht ledc räß ĩ zu beban mußten. Dabei ist erwiesen, daß der Schaden, der ersetzt in diesem hohen Hause in diesem Jahre vorbereitete, habe ich 197 ein⸗ E1hcse2 8s c emasseclend gtese Perär 1908 I“ Betracht 1onmnlenben Fällen bereite ber 48 ersten “ Die neue Wechselordnung und das Einführungsgesetz sollen nu n (Artikel 5 III1). Um klarzustellen, daß “ ber der Ab⸗ werden soll, in vielen Fällen gar nicht durch den Arbeiter verschuldet zelne Fragen bearbeiten lassen und selbst durchgearbeitet, von denen zu überlassen. 8 “ test aufgenommen wird, ist zwar zulässig, aber nicht erforderlich. Viel⸗ für die nach ihrem Inkrafttreten ausgestellten Wechsel gelten, dageger — icht unterliegt, weil er den Annahmeprotest erheben ließ, auch . Seeühs durch n öö. e Fhubücer 8 ““ 8 14“ 3 8 ö““ x8 1 soll für die vorhe zgeste W 5b „bagegen amtschul EEEeE EEIEEEEEE’A mir, wo Strafen bis zu 20 ℳ abgezogen wurden. Wenn schlechtes 8 it Rückß J Ros Artikel 74 Abs. 2 Satz2 mehr steht es dem Protestbeamten frei, über die erste und die zweite lr. all. r ausgestellten Wechsel das alte Recht maßgebend vn E“ eee bie h ““ ² Material verarbeitet und an Arbeitskeäften gespart wird, ist es kein Langenen 114“ 8 727 vginbeitsiche “ 5 9 ; neinsame Protesturk e auf 2 1 1 iben. 5 s eine Fochsol* fli an Ae e 2 alte Erganzun 68 vorgeschlagen. Hierbei ist die 1 11““ „ . 8 I1““ it Rückst f Berunge ücksi . Nach Artikel 74 der einheitlichen Wechselorvnung entscheidet für Vorlegung eine gemeinsame Protesturkunde aufzunehmen (zu vergl. 1 “ Wechsel Verpflichteten kann nur ein und nter 1 1 altene (. “ des 8 111AA“ verhänat, lutionen, mit Rücksicht auf Aeußerungen der Presse, mit Rücksicht die Frage der Wechselfähigkeit grundsätzlich das Heimatsrecht, es tritt W. gfel mden sa. . Fäl 8 B 8 “ große Seenvier atekden d G“ csel u“ “ “ Borschrift des 8,8 die zweimal so hoch sind wie der Lohn für das betreffende Stück. auf die Anträge von Zeckverbänden und dergl. mehr annahm, daß sie e. Absatz 2 “ 8 Wechselfähigkeit zuriüet veh diese herigen Wechselordnung vorgesehen ist. a in dem Fa e, daß der große S 9 greiten I en wurden. Einer unter der Herrschaft ersehene We 0. Im arzu 2 ken, daß di Bor rift bes S. S , Inst⸗ 2 8 8 1“ 1 11 8* M. 8 8 — 1 8 8. 1 8 ““ 8ꝙ iach den Gesetzen des Ortes besteht, wo die Verpflichtung übernommen Bezogene die nochmalige Vorlegung verlangt, ein gegen Einwendungen 5 alten Rechtes abgegebenen Wechselerklärung kann aber nicht nach⸗ bl. 1 Satz 1 unberührt bleibt. Endlich war die Vorschrift des § 10 88 v g. e hier zur Sprache kommen könnten. Ich führe das hier in der Hoff⸗ wird. Es würde also z. B. eine von einem zwanzigjährigen Deutschen gesicherter Annahmeprotest am ersten Tage nicht erhoben werden kann, räglich vom Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Rechtes ab eine ullbs. 2, wonach ein unversteuertes Exemplar zu versteuern ist, wenn e erbieten. Bestimmungen in die Arheikspednuna aufsumesmen die nung an, daß Sie daraus entnehmen möchten, wie unbegründet der 2 ZbIIII1 . FöS m zwanzigjährig ulschen sfo wird sich der Protestb 8 den Auf zur Erhe d926 9 andere Bedeutung und Wirkung beigele ie dies vielf uf Grund dieses Exemplars und ohne Vorlegung des versteuerten zu verbieten, Bestimmungen in die Arbeitsordnung aufzunehmen, die g. 1öu“ s 1 jes Haus in der Schweiz eingegangene Wechselverpflichtung auch in Deutschland so wird sich der Protestbeamte, der den Auftrag zur Erhebung des An⸗9 E ng rkung beigelegt werden, wie dies vielfach bei lluf Grund dieses Eremplars 1111““ ihnen das Recht geben, Schadenersatz von den Arbeitern durch Vorwurf ist, den gestern ein Redner aus diesem hohen Hause als gültig anzusehen sein, weil der Zwanzigjährige nach dem Schweize⸗ nahmeprotestes erhalten hat, im Zweifel am nächsten Tage nochmals Anwendung des neuen Rechtes geschehen würde. Auch die Vornahme ürlaufseremplars Zahlung oder Protesterhebung mangels Zahlung Lohnabzüge S de Leid 1 ea di ser Antra 5 Fhrelebn⸗ mir bezw. den verbündeten Regierungen gemacht hat, in gs e 88n 18 8. 8 8 4 — 5 2 8 ½ miss. 85 g. 66 f. z 5 % NM s ¹ F 9 2 8-Hr . E5 8 ausaund 9 b on * 1 anoels * mg 8 5 g 5 eiben. Letde 2 ese 2* 1 gele . — G dg 8 8 88 8 rischen Rechte wechselfähig ist. Diese Regelung entspricht nicht zum Bezogenen begeben müssen, um nunmehr gegebenenfalls Protest von Formalakten mit dem Wechsel, z. B. die Erhebung des Protestes, Arfolgt, auf die Fälle auszudehnen, in denen Protest mangels Annahme Mögen . die E“ üͤber 88 die Rcht ütigkeit de - wir gäber 8 Vich e geringfte Muͤ unserem geltenden Rechte, demzufolge die Wechselfähigkeit des In⸗ mangels Annahme zu erheben. Dabei ist nicht ausgeschlossen, daß die kann für Wechsel, die materiell dem alten Rechte unterworfen bleiben, ünroben werden soll (Artikel 5 I!); auch hier war mit Rücksicht L ge kei S *“ “ Vorlegung durch einen anderen Protestbeamten erfolgt als nicht 1 8 Formen erfolgen, weil diese, z. B. bei dem Protest 8 Abs. 1 Satz 1 die gleiche Beschränkung wie im § 6 vorzusehen. “ beügen See Abslge 88 Bnec, .e auf die Wünsche und die Anfragen dieses hohen Hauses einzugehen. Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch). Sie würde dazu die erste. mange s Anna me, durch das neue Recht bedingt und für das alte 1 „Artikel 6. 8 1 Arbeiter um ihren vnotwendigen Lebensuntechalt zu bringen. Es liegt aber nicht in meiner Absicht, heute diese 197 Fragen — es füͤhren, daß minderjährige Deutsche im Ausland nicht mehr den Schutz Die 1“ “ Secn 8b getroffene Regelung hat den Vorzug, daß Auch nach dem Inkrafttreten der neuen Wechselordnung, die m] ꝗEs wäre doch ein leichtes, festzustellen, daß hier in vielen Fällen gegen sind inzwischen etwa 20 mehr geworden — einzeln zu erörtern. Ich genießen, den sie nach deutschem Rechte haben sollen, und daß, nament⸗ Arti kel 82 sie eine einfache Vorschrift gibt, deren Anwendbarkeit für jeden am rtikel 53 die Einwirkung der höheren Gewalt regelt, werden die ie Arbeiter direkt Betrug verübt wird. Der 2 on Gkaefe mein ffe 5 efü er s diese Zusi SIJ1“ 1114“*“ 8 Gründer 9 1 Artikel 83, 84 b Wechsel Beteiligten leicht zu entscheiden ist Ihre Gültigkeit verlieren alle, in denen ein ausländisches Moratorium die rechtzeitige Vor⸗ die 8 1 Fcher 1 SSe. Der s han Graefe meinte, hoffe, daß das Gefühl der Erleichterung, das diese Zusicherung in enthalten Vorschriften darüber, in welchen Fällen der Protest auf außer der bisherigen Wechselordnung auch die auf das Wechselrecht Ulabne einer zur Erhaltung der Wechselrechte notwendigen Handlung “ der Iea. bee 8 Gesetecl Wollte . Ihnen auslösen wird, auch gleichzeitig in Ihnen die Ueberzeugung be⸗ L 2 — 1“ Sn b die gründet, daß es nicht so einfach ist, wie gestern einer der Herren
offentlichen Wohles festgesetzte Altersgrenze umgangen werden könnte Vorsch . Artikel 18 des Abkommens gestattet jedem Vertragsstaat S Wechsel selbst. zu setzen ist und in welchen Fällen eine gesonderte bezüglichen Vorschriften des Bundesgesetzes, betreffend die Einführung erhindert hat, einer besonderen Regelung bedürfen. Denn Artikel 53 sein, dann mußte er neben die Kosten der Arbeiterversicherung auch die einem seiner Angehörigen eingegangene Wechselver flichtu ls ich 4 9 rotesturkunde auf einer Abschrift des Wechsels aufgenommen werden der Allgemeinen Deutschen Wechselordnung usw., vom 5 Juni 1860 ird nur ausnahmsweise auch bei Moratorien Anwendung finden 1 nußte nebe aie Köosten der A. gi. erversiche g lich di “ b 8 1 “ ” 8 zu behandeln, wenn sie im Gebiete d G 8”b 1 vgssta 6 nichtig muß (zu vergl. Artikel 88 a, 88 b der geltenden Wechselordnung). Bis⸗ (Bundes⸗Gesetzbl. S. 379) und des Artikels 291 des Einführungs MA 1 1. “ das Moratorium nur einen tatsächlich bereits Kosten stellen, die die Unternehmerschaft für Leben und Gesundheit Redner angenommen hat, den Resolutionen gerecht zu werden, die all⸗ 4 8 1e eer anderen Vertragsstaaten ““ I1 9 e. ; SPcpf sotzos FT1ö11“ 855 EP111’ hrungs⸗ onnen, we am s Morce 8 tatsachlie reits der Arbeite fwende Wie groß diese Biff ist, darüber b 18 z brI ETEEEEE32 s 65 5 jnem Iah in Anwendung von Artikel 74 Abs. 2 als gültig d b “ 8 her ist die vereinfachte Form der Beurkundung auf dem Wechsel selbst gesetzes zum Handelsgesetzbuche vom 10. Mai 1897 (Reichs⸗Gesetzbl. Ulestehenden Zustand der Unmöglichkeit der Vornahme von gewissen 8 ö1““ gro 8 diegs Ziebr G “ jährlich in diesem hohen Hause in großer Zahl — in einem Jahr wird daher vorgeschlagen, dem Artikel 74 Abs. 2 als zmeiten Satz hin⸗ nur fur 5 Protest mangels Zahlung zugelassen. Maßgebend hier⸗ 11 Damit kommen insbesondere auch in Wegfall die Vor⸗ andlungen öffentlich erklärt hat. Es wird sich daher empfehlen, Ueäle und der 11“ 88 Eö.“ sind es 87 zu meinem Etat gewesen — gefaßt werden. Es ist nicht re D;. 0, M. 882 Ee 8 8 1 . 2 s19 z 2 1 2 3 5 9r olso 9g8 8ꝙ vos 9 8 9 9„ 8 88 1 8 47 9 . 8§ 5 18 — F 8 2 8 7. 8 1 93 S Mol ge 218 “ ; — 8 1“ * üfa 1 d e Ver etzt ge 9 e 8 3 —— 3 2 78 6 3 8 5 8 8. 1 zuzufügen: „Diese Vorschrift findet keine Anwendung, wenn die Ver⸗ c. EE““ e 1908 (Reichstagsdrucksache Nr. 471 L 88 5 bis der Hamburgischen Verordnung, in bezug auf en einzigen Artikel des zurzeit dem Reichstage vorliegenden Ent⸗ geheuere geftiegen. Die Junker halten wir für keinen berechtigten Bestand- möglich, diese Resolutionen alle mit einer Denkschrift zu beantworten, bindlichkeit von einem Deutschen im Ausland überno n worden s“ von 1907/08, Stenogr. Bericht Bd. 243 S. 2533 ff.) die Erwägung, ie Einführung der Allgemeinen Deutschen Wechselordnung in Ham⸗ rurfs eines Gesetzes über die Folgen der Verhinderung wechsel⸗ und 8 8 FMAepn. ““ H 84n⸗ 8 Ul 1“ ichen Fäll 5 u6“ Dadurch wird für Inländer der besteh R ommen worden ist. daß bei dem Annahmeprotest und dem Proteste wegen nicht geleisteter burg, vom 5. März 1849 (Sammlung der Verordnungen der Freien Uerk Ftliec. Santlataen in Insmd Mrichatagehrur ache ir 999 teil der Bevölkerung; wir halten sie nicht für ein werbendes, sondern für am allerwenigsten in den zahlreichen Fällen, in denen es sich um * . 88 2 ) NMechtsz ht⸗ 2 ¹ g; Fb 1 8 9. 7. 852e 6. 7 S8 * s 8, er Freien wheckre er 8 nge Slan (Reichstagsdr. 0 8 .8092 8 rrossonaxoad G Sor M f Do * 8 g Bo ¹ ¹ ezc e . erhalten. Für die Frage 881 Wechselfätigkeit “ Sicherheit die Ausübung des Rückgriffs eine gesonderte Protesturkunde Hansestadt Hamburg Bd. 21 S. 40 ff.) und die §H 8 bis 10 der 4 1912/1913 8 das Finführungsgesetz 8 e. oder, sofern kan FEETö“ der Der Abg. bg Graefe ver⸗ Aufgaben handelt, die noch nicht spruchreif sind, und die daher natur⸗ 88 . 8 4 —B 4 b 8 2. 8q 2 ) 28 8 25 . 1 12 P. e 2 9. 3 8 N. vS 8 3 8 285 8 15 b 8 5 6 82 Fd d S 1 on * 2 2 k 1 8 uh g b 8 ) 1 fer: 8 b. F 1 8 „8₰ 8 8 3 8 82 8 8 9b bei den Grundsätzen des Artikels 7 8 es voraussetzt, die dem Rückgriffpflichtigen ohne den Wechsel ausgehändigt Preußischen Verordnung vom 13. Mai 1867, betreffend Finführun er Entw inzwi s Gesetzeskr⸗ rhalten haben sollte, die 1“ schaften so ers Mr. Ne n Unterstützungen gemäß hier in der Debatte exörtert werden müssen, nicht aber in Form bEede hendels 74. wird, wahrend der Wechsel selbst in der Hand des Rückgriffnehme er Allgemeinen Deutschen Wechf⸗ „ betreffend die Einführung er Entmwurf inzwischen hereits Gesetzeskraft erhalten hab „⅞s verwenden, davon wollten sie aber nichts wissen. Die Gewerkschaften 1 19 8 4 Was die Frage angeht, wer nach deutschem Rechte die Wechsel⸗ de 9. bleibt 8s Wegffeine- 9 Abs. 1. nel 96 8 uc W“ der S Deutschen Wechselordnung in die Herzogtümer Holstein reitere Geltung dieser Vorschriften ausdrücklich auszusprechen. Es sehen in ihrer starken Organisation das einzige Mittel, die Arbeiter von längeren begründenden Ausführungen zu den Resolutionen er⸗ fäbigkeit besitzt, so bestimmt die bisherige Wechselordnung im Artikel 1, Nos. 9 Tnn 1. ercel 89 812351299:1, d.ehe. vn. den F kee vigr 2esetsemmg, 88 gn Diese Vorschriften betreffen seürte sich dann folgender Rechtszustand Bse W. Ausland ein in ihrem Kampfe um die Aufcechterhaltung und Besserung ihres ledigt werden können. daß wechselfahig jeder ist, der sich durch Verträge verpflichten kan 2bs. ꝗ Satz 1, Artitel 58 Satz 1, z der bisherigen Wechselordnung). den Wechselverkehr in Hamburg und Altona. Die Bestimmung des Moratorium erlassen und im Deutschen Reiche keine Verordnung ge⸗lu. hb111A14A4*A4*“ 14*“*“ 1 8 88 1 ßcn Flessot g S bii⸗ Erral 8 Für den Ausantwortungsprotest (Artikel 69 Nr. 1, Artikel 72 Satz 2 §5 der Hamburgischen Verordnung (Ersatz der Quittung durch Vank nas Alrtikel 6 erlassen, so ist es Sache der Gerichte, zu 8 standard of life wirksam 1 unterstützen; daher relärt sich auch das Von diesen annähernd 200 Fragen, die mich, ehe die Verhand⸗ dakie ie sch Pf — 88 1 otig, we 5 de isherigen Wechselordnun das iche, sofe 8 s Fo S 5s e. 90 8 r. vvecgshe; b r 8 1 ₰έ2 “ 2 S nge 2 1 er c N 1 oso Ore 10 crezri: :7 : g —; dahin vielfach Beschränkungen der Wechselfähigkeit bestanden Sie ist 13““ “ gilt das gleiche, sofern er nicht aus⸗ indorso bei Wechseln, die in Banko zahlbar sind, zu vergl. § 8 der Fall des Artikels 53 vorliegt oder nicht. Ist dagegen in bezug auf Pnt “ 111“ lungen hier begannen, beschäftigt haben, ist nun ein großer Teil 55b 8 G 4 8 „ 9 Iwocko dos 8 †S 8 8 F roirß⸗ 5 8 8 0 8 . “] 1 all 2 2 9 2 8 — gUsSge 1““ ) C 2 rag 8 af Westarp und er e ch⸗ 8 1 8 8 3 chließlich zum Zwecke des Rückgriffs mangels Zahlung erhoben wird, Preußischen Verordnung) ist veraltet, auch mit Artikel 38 Abs. 1 der durch das ausländische Moratorium geschaffenen Zustand eine Ver⸗ 1“ 8 Asg von Srasse erkart den atigüaglen“ bereits von den Herren Rednern mehr oder minder gründlich erörtert rnung ergangen, so scheidet die Anwendbarkeit des Artikels 53 aus, Organisationen, den christlichen, seine Freundschaft: als Empfehlung oder doch mindestens gestreift worden, die in den letzten Tagen hier
des entscheidet allein die Verordnung. Eine derartige Regelung dürfte diese Freundschaftserklärung der Junker draußen bei den gesprochen haben. Wenn ich aber versuche, mir den roten Faden zu
jetzt ohne Bedeutung und braucht nicht beibehalten zu wer Auch b G 1⁄ B wlAn 1 Scheckdeset t Sn. b 1“ “ Auch und man hat daher zur Vermeidung von verwickelten Vorschriften auch Wechselordnung nicht vereinbar. Die Bestimmung, daß im Verkeb 1 . qWö sen, wer hier an dem Erfordernisse des Protestes auf besonderer Urkunde fest⸗ beider Städte Domizilwechsel ohne benannten Domiziliaten nicht al
sich durch Erklärungen auf einem Scheck verpflichten kann. 1 1 Neß — f Arfikos ““ 8 fllich gehalten (zu vergl. die Begründung zur Novelle von 1908 zu Artikel 85 Domizilwechsel gelten und daher dem Bezogenen zur Zahlung vorzu⸗ üscheint vom völkerrechtlichen Standpunkt aus zulässig. Wenn ein Arbeitern nicht wirken. Der Abg. von Graefe iit für die Koakitionsfreiheit — “ d oten zu s Arbeitern ni rten. Der Abg. von Graesfe iit fur die Koalitionsfreiheit — entwirren, der durch alle diese Reden hindurchgeht, so führt mich
Artikel 75 Abs. 2 bis 88 b a. a. O. S. 2537). Das neue Recht kennt nur noch den legen sind (§ 6 der § ischen. S 8* — . 88 . 8
b ““ 5 Abs. 2. dis 88 b a. a. H. S. 2837) Has Rech § 6 der Hamburgischen, § 9 der Preußischen Ver heas 3 8 A11““ . en. 1 doalitionsf
Die For We A “ 111““ v. 1 11616“ BSS ssleS. 7 b en, 8.9 5 Ver ertragsstaat, mit dem aus seiner Souveranitat fließenden, auf der 8 Fest v-g 116“ ,
e Die Form einer Wechselerklärung bestimmt sich gemäß Artikel 75 GMückgriff auf Zahlung. Der Wechselinhaber, der Rückgriff nimmt, widerspricht dem Artikel 26 Abs. 1 der Wechselordnung Die Auf⸗ be allseitig bE“ Rechte in dringenden Notfällen ein in dem gleichen “ Herr von Thadden Frsgfaff in 8 di
9 8 5 8 CSG so* — . 9 1 1 „ 5¾ * g. . . .„2* 2 . — vmf 8 1 8 8 L 1ö“”“ 8 4 8 Uropß % P r 8 gär 9 8 gen ben.
der. einheitlichen Wechselordnung nach den Gesetzen des Staates, in ist daher in der Lage, den Wechsel zugleich mit dem Proteste beim rechterhaltung dieser Vorschriften ist also nicht möglich. Nach § 7 Noratorium erläßt und damit von dem für diese Fälle nicht binden⸗ “ “ “ va ns 8 “ Sozialpolitik und was wird mit unserer Wirtschaftspolitik? Und
dessen Gebiete die Erklärung unterschrieben worden ist. Auch die gel- Rückgriff auszuhändigen, sodaß eine Verbindung beider Urkunden der Hamburgischen (§ 10 der Preußischen) Verordnung sind die auf den Ulen Vertragsrecht abgeht, so muß jeder andere Vertragsstaat, insofern Für die Landwirtschaft lehnt er das Koalitionsrecht ab. Die russischen Sozialpolitik und was wird mit u “
tende Wechselordnung enthält diesen Grundsatz, macht aber zwei Aus⸗ unbedenklich ist. Die vereinfachte, durch die Novelle von 1908 ein⸗ anderen Ort lautenden Notadressen als solche anzusehen, die auf den v“ berührt wird, in der Lage bleiben, durch und galizischen I andarbeiter köͤnnen untere einheimische Landarbeiter⸗ unter diesem allgemeinen Gesichtspunkt will ich Wirtschaftspolitik und 1 sprech 1 v ie i Ausland s ꝗ R so⸗ fü or er otestbeurkun ¹ ; owahrt If 2 8 aͤsefe⸗e. WEEIEITEET1668 auf den di as X 1 be 1 Lag -7. ) s . 9 39 D' 9 8 9 nimmt,. troßd tain 1. 1 8 2 1: 8
1I 8n., e n im Auslande geschehenen Wechsel⸗ geführte Form der Protestbeurkundung hat sich bewährt; es ist daher Zahlungsort lauten; der Wechsel muß ihnen daher vor Ausübung des 5 “ die Anwendbarkeit des Artikels 53 auszuschließen oder 88 rücscdetleten. 8 e 82 dem ftimear. 8 Sozialpolitik in ihren inneren Zusammenhängen heute hier erörtern.
erklar n zländischen Anforderungen, s 1 s de „ angez e in mögli veite ifang vorzuschreibe vemgemäß Rückariffs 8ITEEEETITIITö. 11 8 Ppegenmaßreg 8ser 111“ 8 98 ie Zustände dort nach dem Abg. von Graefe sehr gut sein müßten, — 4 “ 111“ 1 g1
igehen, die hier bis jetzt erörtert
4 zur Erörterung kommen werden,
8 stand, daß sie nach ausländischen Gesetzen mangelhaft sind, kein Ein⸗ bestimmt Artikel 83 als eine allgemeine Regel, daß der Protest auf änderten Verhältnisse in Altona kei b i S ist eine s R en, weil es z wand gegen die Rechtsverbindlichkeit der später im Inland auf den den Wechsel oder auf ein mit dem Wechsel zu verbindendes Blatt zu ÿIhre Aufhebung ist aber auch deshalb u6“ sie de Merenn 111“ Ffüginn vCAA4“ Dasein der ländlichen Arbeiter endlich zu einem menschenwürdigen reichen Einzelheiten einzuge 1b Vechse 2 F ärunge 2r b 7 * 5b ( 9 se is e 8. 83 7 1 ff I *ꝓ 8 g. . 8 em Wortlaut ₰ Re⸗ ’ 1 Ene ben. 1 5 9s 5 † . Ifor un jGrg 59 unngsgenpsse vürdo 17 9 L Wechsel gesetzten Erklärungen hergeleitet werden (Artikel 85 Satz 2). setzen ist. Eine Ausnahme bildet der Fall, daß Rückgriff genommen des Artikel 59 Abs. 1 widerspricht und es daher zum mindesten sehr hlrtikels 53 neben einer gemäß Artikel 6 erlassenen Verordnung in gestaltet Funker, “ Gesimnunggenassen worden sind oder noch Ferner haben Wechselerklärungen, durch die sich ein Inländer einem wird, weil die Annahme auf einen Teil der Wechselsumme beschränkt zweifelhaft erscheint, ob sie überhaupt aufrechterhalten werden könnte raft blieben. Im übrigen kann zur Begründung des Artikels 6 auf aber vnneg. lediglich . 1““ chränkung herwürdine Miie⸗ und ich behalte mir vor — das möchte ich ausdrücklich betonen —, anderen Inländer gegenüber im Auslande verpflichtet, Wechselkraft, worden ist. Hier muß der Wechsel selbst in den Händen des In⸗ In Kraft bleiben dagegen die landesgesetzlichen Vorschriften, die en oben erwähnten, zurzeit dem Reichstage vorliegenden Entwurf keit. Die Gesindeordnungen, von denen eine das ehrwiardige Alter mich mit dem wichtigen Thema der Mittelstandpolitik in einer be⸗ we 2 auch . A Hor 9 F. habers rbleibe br bIp. 3. 8. „ : 46: gesetlichen Vorschriften, die en oben erwähnten, zurzeit dem eichstage gende I von 200 Jahren hat, die den Geist der Leibeigenschaft atmen 1 e vichtigen Thema der Mittelstan ik “ wenn sie auch nur den Anforderungen der inländischen Gesetzgebung habers verbleiben, während der Protest auszuhändigen ist (zu vergl. einen von der Haager Wechselordnung gebrauchten, aber von ihr hüich von 200 Fahr “ bei 11ö11A14“ entsprechen (Artikel 85 Satz 3). Von einer Aufnahme dieser Vor⸗ Artikel 50); für diesen Fall muß daher die Beurkundung durch eine ge⸗ abgegrenzten, sondern anderweitiger Regelung vorbehaltenen Begriff “ 8 landlichen T“ n 89 .“ schriften in die einheitliche Wechselordnung mußte abgesehen werden, sonderte, auf eine Abschrift des Wechsels zu setzende Protesturkunde näher bestimmen, insbesondere die Vorschriften üb die gesetzlichen das 9 eecht er Ar deiter, Fesher ünr 86.— 8 88 Wenn Sie sich weiterhin vergegenwärtigen, was Sie gestern und weil sie als allgemeine und auch für das Gebiet der Vertragsstaaten beibehalten werden (Artikel 84 Abs. 2). Handelt es sich dabei um Feiertag. 8 1 8 der Herrscha ft, und ihre Wirkungen ö11“ de ges a 94 . eIe heute hier gehört haben, so werden Sie doch finden, daß, vielleicht gültige Normen zwingende Vorschriften für die Form der im Gebiet Fälle, in denen ein zweites Exemplar zur Annahme vorgelegt worden Artikel 2 bis 5. Deut Reichstag. den Abschluß von geradezu skandalosen Arbeitsverträgen, “ 8 85 “ II“ 2 eines Vertragsstaats übernommenen Verbindlichkeiten, z. B. in ist, auf dem ein gemäß Artikel 65 Abs. 2 Nr. 41 erhobener Ausant⸗ ie Vorschrift des Artikel 2 enthält di übli 4 eutscher Reichstag. einzelnen Arbeiter vollends rechtlos machen und gänzlich der Willkür nicht der Zeit, aber doch dem Nachdrucke nach, mit dem sie behandelt 2 * . A. 4 8 8e 9 . 2 8 ₰ 8 88 J *½ 8 899 .— . 4 2* ae Sg 8 Vo s es Ar 2 ) 8 8 8 83 5 8 99 . — 5 “ ᷣι Se. “ 5 8 8 ; 8 1 3 8 8 2 8 8 9 Deutschland die Formverschrift der Wechselklausel, durchbrechen könn⸗ wortungsprotest bereits beurkundet ist, so ist in die Abschrift auch bei Petn Wechselordnan ZE1 195. Sitzung vom 20. Januar 1914, Nachmittags 1 Uhr. des Arbeitgebers ausliefern. Im Falle nicht pünktlicher ( Ffücung worden sind, von diesen Fragen die wifttschaftspolitischen ten. Dagegen empfiehlt es sich, die bisherigen Vorschriften gegen⸗ deesr „ rotest mit Der Annahmeprotest ergibt dann Rechtes das neue Recht tritt Für eö ö“ — 1 icht WM fffs Telegraphischem Bureau.) 18 E1““ vW“ “ im Vordergrunde des Interesses gestanden haben, und über den nicht am Wechselrechtsab kommen beteiligten Staaten auf⸗ gleichzeitig, daß vor her de usantm rtungsprotest erhoben worden ist. Scheckgesetz, in denen Verweisungen auf die Wechselo dnung besonders (Bericht von Wolff g ¹ 11“ i “ 11.“] be. das, meine Herren, aus sehr guten Gründen. Wir sind echtzuerhalten, was durch den Artikel 20 Nr. 1 des Abkommens er⸗ Wird von dem Inhaber einer Abschrift gegen den Verwahrer der 9 — Wechselordnung besonders N. 8 ; 2 zunktes der Tagesord lassenen Kartoffelackers und muß die ihm angewiesene Wohnung sofort 86 8 möglicht wird. Es wird daher ein entsprechender Zusatz zum? rtikel 75 Urschrift gemäß Artikel 67 Abs. 2 Protest erhoben so kann natur⸗ hbäufig “ wird in den Artikeln 3 und 4 eine neue Fassung Nach Erledigung des “ Pun 1“ räumen; vielfach, namentlich auf preußischen Domänen, hat er in mit der Verabschiedung der Reichsversicherungsordnung in unserer - . L 8 22 28 8 Ar b 4¼ 48345 2 4 * ““ 1 Db 8 2 E4. Is 5 2 8 — “ 4 8 III 81 1 bII 8 - 8 „ 83 3 5 2 1“ 8 1 ; 1 vorgeschlagen. Daß die Vorschriften nur für Erklärungen in Betracht gemäß von einer Beurkundung auf dem Wechsel selbst nicht die Rede⸗ “ öehe stet. Je. ge ees t gi he ser 8 G“ 11“ dem Dienstvertrag auch die Verpflichtung übernommen, auf gericht⸗ sozialpolitischen Gesetzgebung zu einem gewissen Abschluß gelangt. 01 j9 so 8 8 e — öTö 1.e 84 is. or Protos f dioe on G5 5 8 8 4 en: 6 8 zm 8 7 b 8 80 8 Fntscheidung F“ 5 1 in erekutiven Ver 8 8 8 2 8 x 1“ ind, bedarf keiner Hervorhebung, da die Anforde er deutsche habers befindliche Abschrift zu setzen (Artike Abs. 1). g “ EE1“ Papiere (kaufmannische t F g 8 shaus tats 1 verfet. D. Schicksal der Existenzvernichtung schwebt alf 1 1 1 1 Wese eetang “ 16“ 8 fi e Absch zu setzen (Art bs. 1. “ und Verpflichtungsscheine, Konnossemente der Seeschiffer, Nechnungsjahr 1914, und zwar: Etat für das Reichs⸗ ständig über ihm. Ganz besonders standalös sind die Bestimmungen Reichsvers ich erungso rdn ung, meine Herren — das staaten. Denn die Formen der Wechselerklärungen sind im Vertrags⸗ Ar 4;†o I S5 p; — Frachtführer, Lagerscheine der staatlich zur Ausstellung ümt des Innern mit dem Kapitel der fortdauernden Aus⸗ über die Kaution. In einem Falle wird diese Kaution antworte ich auf den Zuruf, den ich hier eben gehört habe, von dem gebiet einheitlich geregelt und von den zugelassenen Erleichterungen (Protest bei mehrfa 1“ 65 8 den Protest⸗ e“ 665“. aben (Staatssekretär) fort von 24 ℳ auch ben Arbeiterinnen vorenthalten, die Rückschritt! — hat eine erhebliche Ausdehnung unserer Arbeiter⸗ (Arlikel 2, 5 des Abkommens) wird Deutschland keinen Ge 11141X14X4“*“; icen) ist hinsichtlich der Frage, inwieweit die b Posoluti 8 zantr Die wegen Schwangerschaft nicht arbeiten können. Das ist um r; . I 1. de ae 88 L“ wird Deutschland keinen Ge⸗ beamten, Berichtigung der Protesturkunde, Proteststunden) entsprechen Berechtigung des Inhabers von demjenigen, dem das Papier vorgelegt Es sind weitere zwel Resolutionen dazu beantragt. Dle so 8 saühsen 9 1 1 vie 8 Verbältnisse in der Land⸗ versicherung gebracht. (Sehr richtig! im Zentrum.) Die Aus⸗ 8 ) de a-ae, 8 8 2 5 1 C 3 . . 1 27 * 4 . . 8 8 22 8 23z 8 m 5 4 . 8 5 HBog . 7 9. 5 83, 8 h 8 Üas 9 455 5 14 g s 7 2 zu vergl. oben S. 25). den Artikeln 89, 89a, 90 und 92 Abs. 2 der bisherigen Wechsel⸗ wird, zu prüfen ist, im geltenden Rechte (§ 8 Abs. 2 des Scheckgesetzes, ozialdemokraten wünschen die Vorlegung eines Gesetzentwurfs wirtschaft der unsittlichen Konzeption Vorschub leisten. Auf dem führungen dieser neuen Bestimmungen sind noch nicht abgeschlossen, und es würde sich schon aus diesem Grunde verbieten, in neue gesetz⸗
eser Faden im wesentlichen zu zwei Fragen: was wird mit unserer
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Die Vorschrift des Artikels 75 Abs. 2 Satz 1 hat Bedeutung ins⸗ 11“ I 5 3 8 6 8* „Sh gr W“ II1I über das 19 4 L28 — esondere für die Fälle, in denen auf einem jas “ onemng. In den Artikel 85 ist die (8. 29) erwähnte 8 88 Fb Handelsgesetzbuchs) auf die Wechselordnung verwiesen. ür Abänderung und Erweiterung der Bestimmungen über das Gute eines preußischen Amtsvorstehers ließ man eine junge Mutter gestellten Wechsel, der dort wegen eines Verstoßes gegen eine dem 2 vrichet Au sgengfemeh⸗ daß auch bei mer rfacher Aufforderung der⸗ ee E“ enthält nach dieser Richtung nur die Vor⸗ Bertrags⸗ und Arbeitsverhältnis der Binnenschiffer, insbesondere in Lumpen gewickelt ohne jede Hilfe liegen. Die unglaublichen Zu., geberische Aktionen einzutreten, ehe die eben erst zu Ende gelangten 8 . 8 8 22 n 8 2 en Per 31 1e vechselrech 2 eg 1 Mr 9 Uchr 0 nodog 9 . — 88 8 8 932 1 8 2 — 2 2„ . - deutschen Rechte unbekannte Formborschrift al nichtig anaeseben EEE mieiner Pechselrec lichen eistung nur Sebe TTb“ der Indossa⸗ ber das Bemannungswesen. stände im Wohnungswesen auf dem Lande sh ein gut “ durchgeführt und zu einem praktischen Abschluß draußen im Lande wird, im J eine hmeerklär wein Indoss ej - 8 Wegen Kriitel ge Aos. 1 des bisherigen Ge⸗ ag-t. ogl. Artik Satz 5). Ueber die Fragen, inwieweit Die Deutschkonservativen beantr. 1 Blatt, die „Merseburger Korrespondenz“, geschildert. Die „Kölnische 8 8 vwird, im Inland eine Annahmeerklärung ode Indossar — 8IETTP“ v 111““ atz 5). Ueber die Fragen, ewe Die Deutschkonservativen beantragen: Blatt, die „Merseburger Korrespondenz“, geschildert. Die „Kö 11“ 8 1 “ “ won. ist. Sie hat ferner LX 8e d lasgnene gesaßt setzes ist Artikel 72 zu vergleichen. zu einer Prüfung der Identität des Vorzeigenden mit der den Nichstanzler zu noch vor der in Aus. Volkszeitung“ hat durch einen Gewährsmann schwere Anklagen gegen gekommen sind. Meine Herren, wir müssen uns gegenwärtig halten, 8 * 2 7 8 . — 8 ⸗ 8 2 9 NV 9 28 rs 2 2, „ 6 vrE: 8 „ Un 1 85 1 1““ 98 = bs 1 8 Sve I1I11“ 8 8n 8 25 8 1 6 8 2 8 2 9 8 8 8 8 8 gegebene Wechselbürgschaftserklärung gültig bleibt, wenn die Wechsel⸗ Die ü1-. Wechsel berechtigten Person und zur Prüfung der Fähigkeit sicht gettellten allgemeinen Revision des Reichsstrafgesetzbuchs im deutsche Bauernsöhne und Gutsinspektoren erhoben. Er beschuldigt daß wir zu einem gewissen Abschluß gebracht haben die Krankenver⸗ K 85 1 98 F 8 2 2432 2 — 8 8 g zur Emp . 8 “ 22„ 5 emne 242 1 8 98589 b 1 2 8 “ 22,s so 7 . g . . 5 1 3 3 verbindlichkeit dessen, für den der Wechselbürge sich verpflichtet hat, Artikel 89, 90 dfücter eit nden at hehschicnahute der Sabluah ö. oder 6 Reichstage einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch welchen ein wirk⸗ sie, unger den Mädchen der polnischen Sachsengänger arge sicherung, die Unfallversicherung, die Invalidenversicherung, daß hinzu⸗
. . 218 9 oler 8 . „ 8 2 2 82 4 ehen An öter Sg 8 l. 0 8* ird 5 ¹ 8 8 8 B 8 8 . 8 898 92 8 3 8b 5 3 8 85 1 b 8 8 ußerhalb des Gebiets der Vertrogsstaaten eingegangen und nach dem enthalten die näheren Vorschriften darüber, an welchem Orte ein vielfach die Meinung vertreten daß die ebläne a 11“ Dmner gesetzlicher Schutz gegen, den zuneh ; fe9 1 ö 8 GG“ getreten ist die Hinterbliebenenversicherung, die noch in der Durchführung b 8 wegen eines Formfeblers nichtig ist, dagegen E1“ alle 6 bei einer bestimmten Person] wechselmäßig berechtigte Person nicht befreit, auch wenn der Zahlende 1” Z“ —-.. .e. “ gescgwfn⸗ “ “ sie “ S2ene nicht 1 begriffen ist, deren Erfolge zu übersehen wir heute noch nicht imstande
in Deutschland wirksam sein würde. Auf die Vorschrift des Arti⸗ orzunehmenden Handlungen vorzunehmen sind. Sie entsprechen bis ö 1 1“ 8 ““ Zahlen chärfer ausgeübten Terrorismus gegenüber arbeitswilligen Arbeitern erheben, sie L nicht inma sleg. 88* - 1 8 1 I 1 kels 31 Abs. 2 würde sich daher der Wechselbürge in einem solchen auf Fassungsänderungen den bisherigen Artikeln 91 und 919 Für br “ war, daß dagegen die gutgläubige Zahlung an einen entschieden entgegengetreten, insbesondere aber das Streikposten recht. Einem Knecht wurde wegen Schwangerschaft seiner sind. Wir müssen uns darüber klar sein, daß wir bei der Ausdehnung Falle nicht berufen können. Frage, welche Orte als Nachbarorte anzusehen sind, bleibt die Ver⸗ beehen, he eeae aüber zur Empfangnahme der Zahlung nich: steben verboten wird.“ 8 Frau die Kuh entzogen. Als er deswegen vorstellig wurde, hielt ihm der Krankenversicherung annähernd bis an die Grenze des Möglichen 11“ 1 ordnung des Bundesrats vom 9. Januar 1909 (Reichs⸗Gesetzbl. Beseitann I 3. E“ ist. Zur Abg. Krätzig (Soz.): Die Konservativen müssen von allen der Gutsbesitzer einen Revolver vor. Da er sofort den Dienst ver⸗ gegangen sind. (Sehr richtig! rechts.) Wir haben das zwar nicht, b Feertigung dieser Zweisel enthält die neue Wechselordnung im uten Geistern verlassen sein, daß sie gerade in der gegenwärtigen ließ, bekam er ein Strafmandat. Die Landarbeiter leiden unter dem e4““ it oij 8 1 De Red ahm, 2 8 er⸗
“ S. 249) mit der Ergänz vom 25. Apri 3 (Rreichs⸗Gesetzb — 8 8 8 8 Artikel 39 Abs. 3 Satz 1 die Vorschrift, daß derjenige, der bei Verfall Zeit einen solchen Standpunkt gegenüber den Arbeitern einnehmen, GRechte, daß die niedere Polizei sofort Strafen verhängen kann. Viel⸗ wie g. 1ö1“ 1 — 1 flächlichen und leichtfertigen Vorbereitung getan; im Gegenteil, meine 160 ℳ Strafe. Für die Herren, es ist vielleicht nie ein Gesetz so sorgsam vorbereitet worden
enthalten unter der Ueberschrift „Dritter Abschnitt. Schlußvor⸗ Artikel 91 zahlt, von serner Verbindlichkeit befreit wird, wenn ihm nicht Arglift wie s gestern der Abg. von Graefe getan hat; man kann hier fach übertreffen die Strafen im Jahre den Lohn. Eine Mogd mit
schriften.’“ Bestimmungen über die Form des Protestes und der übrigen Die Vorschriften des Abs. 1 Satz 1 und des Abs. 2 über die Arürcr 28 TTö.“ zefr. 88 . eih. Satz 2 des Abs. 3 des irklich sagen: die Herren arbeiten für uns. Der Abg. von Graefe 60 ℳ Jahreslohn erhielt nach und nach 1 3
mi Jechsel 3 1 1 2 vi über ie f es 8 8 93 . 2 n 8 * el 32 e ) . aß er Zahl 2 et ist i pest b S⸗ 4 s 9 9 Moh pa 3 * — 24 s 59 4 F 6 zofüngnis si ze 1 3 3 1 7 2 8 91 —
mit dem Wechsel vorzunehmenden Handlungen sowie über die Be⸗ Haftung des Ausstellers und des Annehmers für die Bereicherung in⸗ Ordnungsmaßigkeit d Hebeihrg h der 8s lende verpflichtet ist, die estritt das Arbeiterelend, die schlechten Wohnungsverhältnisse auf fehlenden 100 ℳ mußte sie 40 Tage im Gefängnis sitzen und sollte oben⸗ wie der Teil, der die Krankenversicherung betrifft. Wir haben
reicherung und über den Verlust des Wechsels. Die Artikel 13 und 15 folge des Erloschens der wechselmäßigen Verbindlichkeit entsprechen schriften der IFrdoss er Reihe der Indossamente, nicht aber die Unter⸗ Im Lande; welche soialpolitischen Gefühle, in Unternehmer⸗ drein noch die 38 ℳ für die durch die Gefängnishaft entstandenen Un⸗ ich it begnügt, daß beispielsweise in Preußen die weitaus
des Wechselrechtsabkommens ermächtigen die nationale Gesetzgebung dem biherigen Artikel 83 der Wechselordnung. Zu einer “ scbriften der Indossanten zu prüfen. Es wird sich empfehlen, in dieser kreisen herrschen, zeigt das Vorgehen der Schichauer Werke. Man foosten bezahlen. Die Landarbeiter sind geradezu der Ausbeutung der Grund⸗ uns ni de ecgt, daßz beithtemee.. 1 eitaus
ausdrücklich, die Fragen der Bereicherung und des Verlustes des des Anspruchs auch gegenüber Indossanten, die durch Artikel 13 1ag “ Wechseln einerfeits und uft nach dem Streikgendarm Das würde in der Praxis sich so besitzer ausgeliefert. Unter diesen Verhältnissen leiden am meisten die größte Mehrzahl aller Regierungspräsidenten berichtet hat, daß die W äl b f F s Sab en ac F. se 1 8 b S 5 . erseits 3 gs 89 7 . 4 - G 3 5 . 0 b19 Pokg 5 F „ 2 8 5 19 2„ 1 ]
Wechsels zu regeln. Was die nähere Regelung in bezug auf die Form Wechselrechtsabkommens ermöglicht sein würde besteht keine Ver⸗ n eun W 1 e srechtlichen Herpa ieren anderseits zu machen estalten, wie es der Oberst von Reuter in Zabern getan hat. Wir mittleren Grundbesitzer, die keine Arbeiter beko . können, während Durchführung der Krankenversicherunge n auch für die land und forst⸗
des Protestes, insbesondere die Vorschriften über Protestbeamte, über anlassung. Ein dahingehender Antrag ist nach sehr eingehender Er⸗ ööö hsel aufgestellten Regeln auch hei Schecks und handels⸗ saben bisher gesehen, daß es dort am friedlichsten zugeht, wo die Großgrundbesitzer sich solche aus Galizien und Rußland kommen wirtschaftlichen Arbeiter und für das ländliche Gesinde notwendig sei;
Form und Inhalt der Protesturkunde, über Zeit und Ort des Pro⸗ wägung schon bei der Leipziger Konferenz des Jahres 1847 abgelehnt ectlichen Orderpapieren für anwendbar zu erklären. aer Gendarm fehlt. Die Unternehmersekretäre vertraten bei der Er. lassen. Auch die lange Arbeitszeit ist ganz ungeheuerlich. vir hahe siccht begnügt mit den Ausführungen einzelner besonders
testes und sonstiger mit dem Wechsel vorzunehmender Handlungen worden (zu vergleichen T öl, Protokolle der Leipziger Wechse⸗Kon⸗ ÜMterung der Frage der Arbeitslosenversicherung die Ansicht, daß endlich Diese währt im Sommer vielfach von früh 3 bis Abends 8 Uhr und wir haben uns nicht begnügt rit 1“ einzelner besonders
— n pra . “ mnit der sozialen Gesetzgebung Schicht gemacht werden müsse. In! im Winter von 4 Uhr früh bis 7 Uhr Abends. Dazu kommen noch sachverständiger Oberpräsidenten. Wir haben Kommissare durch das
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angeht, so war man auf der Konferenz darüber einig, daß sich auch ferenz S. 203 ff., 257); ein praktisches Bedürfnis für die Gewährung ohne einen ausdrücklichen Vorbehalt die Befugnis der Vertragsstaaten eines solchen Anspruchs hat sich inzwischen nicht gezeigt.
zur nationalen Gesetzgebung ergibt, weil die Haager Wechselordnung Nach geltendem Rechte verjährt der Bereicherungsanspruch in absichtlich von einer Regelung abgesehen hat. Die Vereinigung der Idreißig Jahren. Es erschien zweckmäßig, diese Frist erheblich ab⸗
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