Urif., Krüger im Eisenb. R. Nr. 2, m. d. Erlaubn. z. Tr. d Regts. Unif.; den Hauptleuten: Rausch, Battr. Chef im Feldart. R. von Clausewitz (1. Oberschles.) Nr. 21, m. d. Erlaubn. 5. Tr d. Unif. d. 1. Pomm. Feldart. Regts. Nr. 2, Broese, in Ing. Insp., m. d. Erlaubn. z. Tr. d. Unif. d. 2. Naßau. Pion. Bats. Nr. 25, Blüthgen d. Landw. Inf. 1. Aufgeb. Magdeburg), m. d. Erlaubn. z. Tr. sr. bish. Unif.; den Rittmeistern und Eekad; onchefs: v. Mitz⸗ laff im Garde⸗Kür. R., m. d. Erlaubn. z. Tr. d. Regts. Unif.; v. Brauchitsch im 2. Pomm. Ulan. R. Nr. 9, m. d. Erlaubn. z. Tr. d. Unif. d. Drag. Regts. von Bredow (1. Schles.) Nr. 4, v. Gizyckt im Jäg. R. z. Pf. Nr. 3, m. d. Erlaubn. z. Tr. d. Unif. d. Braunschw. Hus. Regts. Nr. 17; den Rittmeistern: Hennig, Adj. d. 10. Kav. Brig., m. d. Ausf. auf Anst. im Zivil⸗ dienst und d. Erlaubn. z. Tr. d. Unif. d. 3. Schles. Dreg. Regts. Nr. 15, Frhr. v. Stenglin b. Stabe des 2. Großherzogl. Mecklenb. Drag. Regts. Nr. 18, m. d. Erlaubn. z. Tr. d. Regis. Unif.; dem Oberleutnant v. Loeper im Feldart. R. von Podbielski (1. Nieder⸗ schles.) Nr. 5, m. d. Erlaubn. z Tr. der A. Unif’; dem Feuerwerks⸗ oberleutnant Giehr bei d. 37. Feldart. Brig., m. d. Auss. auf Anst. im Zivildienst und d. Erlaubn. z. Tr. sr. bish. Unif.
Der Abschied mö d. gesetzl. Pens. aus dem aktiven Heere unter gleichzeitiger Anst: bei d. Offiieren d. Landw. Inf. 2 Aufgeb. bew.: den Hauptleuten: Wolff, Komp. Chef im Inf. R. Herzog Karl von Mecklenburg⸗Strelitz (6. Ostpr.) Nr. 43, Wiesmann, Komp. Chef im 7. Lothr. Inf. R. Nr. 158, Paulsiek, St. Hauptm. im 2. Bad. Gren. R. Kaiser Wilhelm I. Nr. 110, — letzteren beiden m. d. Auss. auf Anst. im Zivildienst; dem Oberkeutnant Gieren im Inf. R. von der Goltz (7. Pomm) Nr. 54.
Der Abschied m. d. gesetzl. Pens. aus d. aktiven Heere unter gleichzeitiger Anst. bei d. Offizieren d. Landw. Kav. 1. Aufgeb. bew.; dem Rittmeister Eskadronchef v. Kramsta im Drag. R. von Wedel (Pomm.) Nr. 11. 8
Fesdee vesepüchin Pension ausgeschieden: Schmidt, Oblt. d. Res. d. 2. Bad. Drag. Regts. Nr. 21 (Gießen). b
Der Abschied bewilligt: dem Oberleutnant der Reserve Biel d. 2. Pos. Feldart. Regts. Nr. 56 und komdt. zur Dienstleistung bei diesem Regt.; den Leutnants: Eilers im Inf. R. von Wittich (3. Kurhess.) Nr. 83, Soenke im 9. Westpr. Inf. R. Nr. 6, — beiden behufs Nachsuchung d. Auswanderungserlaubn.
Mom Chow Priditeppongse, Lt. im Feldart. R. General⸗ Feldzeugmeister (2. Brandenburg.) Nr. 18, aus dem Heere wieder ausgeschteden.
8— seiner Dienststellung auf sein Gesuch enthoben: der Oberst⸗ leutnant z. D. Gomlicki, zuget. d. Gen. Komdo. d. VI. A. K., m. d. Erlaubn. z. e Tr. d. 1h d. Gren. Regts. König Friedrich Wilhelm II. (1. Schles.) Nr. 10. 1
Der Abschied mit ihrer Pension bewilligt: dem Obersten z. D. v. Henning in Berlin, zuletzt Komdt. von Pillau, m. d. Erlaubn. z. ferneren Tr. d. Unif. d. Gren. Regts. König Wilhelm I. (2 West⸗ preuß.) Nr. 7; dem Oberstleutnant z. D. Mentzel, Kom. d. Landw. Bez Mülheim a. d. Ruhr, m. d. Erlaubn. z. Tr. d. Unif. d. Füs. Regts. Königin Viktoria von Schweden (Pomm.) Nr. 34; den Ma⸗ joren z. D. und Bezirksoffizieren: Mittelst ädt b. Landw. Bezirk Colmar, unter Verleihung des Charakters als Oberstleutnant, mit der Aussicht auf Anst. im Zivildienst und der Erlaubnis z. Tragen d. Unif. d. Kolbergschen Gren. Regts. Graf Gneisenau (2. Pomm.) Nr. 9, Hübner b. Landw. Bez. Kattowitz, m. d. Er⸗ lauhn. z. Tr. d. Unif. d. Danziger Inf. Regts. Nr. 128, Waltz b. Landw. Bez. Aachen, m. d. Erlaubn. z. Tr. d. Unf. d. 2. Lothr. Feldart. Regts. Nr. 34; den Majoren z. D.: Graf v. Matuschka
rhr. v. Toppolczan u. Spaetgen, Pferdevormust. Komm. in E“ m. d. Erlaubn. z. Tr. d. Unif. d. Drag. Regts. III. (2. Schles.) Nr. 8, Lenné in Remagen, zuletzt Lothr. Pion. Bats. Nr. 20, m. d. Erlaubn. z. ferneren Tr. d. Unif. d. genannten Bats., v. Neindorff in Patschkau (Neisse), zuletzt Bez. Offiz. b. Luondw. Bez. Beuthen i. Ob. Schles., m. d. Erlaubn. 3. ferneren Tr. d. Unif. d. Inf. Reats. von Winterfeldr (2. Oberschles.) Nr. 23; den Hauptleufen z. D. und Bezirksoffizieren: Frhr. v. Lyncker b. Landw. Bez. Tilsit, m. d. Erlaubn. z. Tr. d. Unif. d. Gren. Regts. König Friedrich der Große (3. Ostpr.) Nr. 4, Dumstrey b. Landw. Bez. Tilsit, m. d. Auss. auf Anst. im Zivildienst und m. d. Erlaubn. z. Tr. d. Unif. d. Niedersächs. Fußart. Regts. Nr. 10, — beiden unter Verl ihung d. Charakters als Maj; dem Hauptmann z. D. v. Hirsch in Berlin⸗Tempelhof, zuletzt Bez. Offiz. b. Landw. Bez. Krossen, m. d. Erlaubn. z. ferneren Tr. d. Unif. d. Füs. Regts. Prinz. Heinrich von Preußen (Brandenb.) Nr. 35 und d. Auss. auf Anst. im Zivil⸗ dienst.
Mit ihrer 1 betreff. Regtr. z. Diep. gest.:
König Friedrich Kom. d. jetzigen 2.
Pens. und d. Erlaubn. z. ferneren Tr. d. Unif. d. Schmidt, Maj. a. D. im Landw. Bez. II Königsberg, zuletzt Hauptm. und Komp. Chef im Inf. M. Herzog Karl von Mecklenburg⸗Strelitz (6. Ostpr.) Nr. 43, Buss e, Hauptm. a. D. im Landw. Bez. Waren, zuletzt Komp. Chef im Inf. R. Kaiser Wilbelm (2. Großherzogl. Hess.) Nr. 116. 4 Lange, Oblt. im Inf. R. Prinz Louis Ferdinand von Preußen (2. Magdeb.) Nr. 27, komdt. z. Dienstl. b. Gr. Gen. Stabe, unter Verleihung d. Charakters als Hauptm. d. Absch. m. d. Erlaubn. z. Tr. d. Regts. Unif. bew. v. Briesen, Lt. im 2. Ostpr. Feldart R. Nr. 52, behufs Uebertritts in K. s. Mil. Dienste d. Abschied bew. Zur Reserve beurlaubt; die Fähnriche: Anders im Füs. R. Graf Roon (Ostpr.) Nr. 33, Buchholtz im Füs. R. Prinz Heinrich von Preußen (Brandenb) Nr. 35, Wollenweber im 3. Unterelsäss. Inf. R. Nr. 138, Hübbe im 2. Bad. Feldart. R. Nr. 30, Kau⸗ mann im Thorner Feldart R. Nr. 81. “ 1 Wegen Dienstunbrauchbarkeit ausgeschieden: die Fähnriche: Lüth im Inf. R. Lübeck (3. Hanseat. Nr. 162, Schloenbach im 9. Bad. Inf. R. Nr. 170; die charakterisierten Fähnriche: Meissner im 5. Hannov. Inf. R. Nr. 165, Lenke im Feldart. R Prinz August von Preußen (1. Luth.) Nr. 1, Wentscher im Feldart. R. General⸗ Feldmarschall Graf Waldersee (Schlesw.) Nr. 9. Prinz Friedrich Wilhelm von Hessen Hobeit, Fähnr. im Thür. Ulan. R. Nr. 6, zum Lt. mit Patent vom 22. Juni 1912 befördert. 1 . Nachgenannte Portepee⸗Unteroffiziere und Abiturienten der Haupt⸗ Kadetten⸗Anstalt als Lts. in d. Armee angest., und zwar: mit Patent vom 22. Junt 1912: Frhr. v Wangenbheim, im 2. Garde⸗R. 3. F., Wentscher, im Kaiser Franz Garde⸗Gren. R. Nr. 2, v. Seel, im 3. Garde⸗R. z. F., Grundmann, im 5. Garde⸗R. z. F., v. Ditfurth, im Garde⸗Gren. R. Nr. 5, Nehring. (Waldemar), im Gren. R. König Friedrich der Große (3. Ostpr.) Nr. 4, Oehme, im Gren. R. König Fiiedrich 1. (4. Oslpr.) Nr. 5, v. Waldow, im Gren. R. König Wilhelm . (2. Westpr.) Nr. 7, Frhr. v. Lützow, im Leib⸗Gren. R. Konig Friedrich Wil⸗ belm III. (1. Brandenb.) Nr. 8, Meisner, im Koldergschen Gren. R. Graf Gneisenau (2. Pomm.) Nr. 9 Raabe im Gren. R. König Friedrich III. (2. Schles.) Nr. 11, v. Greiffenberg, im Inf. R. aen Schwerin (3. Pomm.) 8* 14, Jacobsen, im Inf. R. von Grolmann (1. Po) Nr. 18, Ueberschaer, im Inf. R. von Winterfeldt (2. Oberschles.) Nr. 28, v. Hülsen, im Inf. R. Großherzog Friedrich Franz II. von Mecklenburg⸗Schwerin (4. Brandenb.) Nr. 24, p. Harbou, im Inf. R. Fürst Leopold von Aahalt⸗Dessau (1. Magdeb.) Nr. 26, Schmid. mann gen. v. Wuthenow, im Inf. R. Graf Bose (1. Thür.) Nr. 31, Nehring (Erwin), im Füs. R. Graf Roon (Ostpr.) Nr. 33, v. Langen, im Infanterieregiment Herzog Karl von Mecklenburg⸗Strelitz (6. Ostpr.) Nr. 43, Grüner, im Inf. R. König Ludwig III. von Bayern (2. Niederschles) Nr. 47, s *, im 3. Niederschles. Inf. R. Nr. 50, Steinke, im Buschbeck, im 3. Niederschles. Inf. R. Nr. 50 bteinke, im 4. Niederschles Inf R. Nr. 51, Hammer, im Inf. R Marlgraf Karl (7. Brandenb.) Nr. 60, Anders, im 3. Oberschles. Inf. R. Nr. 62, Zipp, im 3. Magdeb. Inf R. Nr. 66, Genth. im 4. Magdebd. Inf. R. Nr. 67, v. Krafft, im 7. Rhein. Inf. R. Nr. 69, Poppe, im 4. Thür. Inf. R. Nr. 72, Cordemann, im Füs. R. General⸗Feldmarschall Prinz Albrecht von Preußen (Hannov.)
im Füs. Gersdorff (Kurhess.) im Grofherzogl. Mecklenb. Gren. R. Nr. 89, v. Zanthier, im Großberzogl. Mecklenb. Fus. R. Nr. 90 Kaiser Wilbelm, Schmidt (Ulrich), im Oldenb. Inf. R. Nr. 91, Frhr. v. Schleinitz, im Braunschw. Inf. R. Nr. 92, v. Hochstetter, im 7 Thür. Inf. R. Nr. 96, Mahlmann, im Metzer Inf. R. Nr. 98, Goering, im 4 Bad. Inf. R. Prinz Wilhelm Nr. 112, Magnus, im 1. Unterelsäss. Inf. R. Nr. 132, Streicher, im 5. Lothr. Inf. R. Nr. 144, Specht, im Königs⸗ vf. R (6. Lothr) Nr. 145, Ponath, im 5. Westpr. Inf. R. Nr. 148, Strecker, im 6. Westpr. Inf. R. Nr. 149, Menke, im 2. Ermländ. Inf. R. Nr. 151, Schuchardt, im Deutsch Ordens⸗ Inf. R. Nr. 152, v. Loeper, im 8. Thür. Inf. R. Nr. 153, Baeßler, im 3. Schles. Inf. R. Nr. 156, Zabel, im 1. Ober⸗ elsäss. Inf. R. Nr. 167, Farne, im 9 Westpr. Inf. R. Nr. 176, v. Mosqua, im Jäg. B. von Neumann (1. Schles.) Nr. 5, Frhr. v. Ketrler, im 2. Schles. Jäg. B. Nr. 6. Graf v Beroldingen, im Leibgardehus. R., v. der Osten, im 2. Gardeulan. R., Weis⸗ brodt, im Thür. Hus. R. Nr. 12, Wottrich, im Jäg. R. z. Pf. Nr. 9, v. Philips born, im 1. Gardefeldart. R., Sclawe, im Feldart. R. General⸗Feldzeugm ister (1. Brandenb.) Nr. 3, Semler, im Lothr. Feldart. R. Nr. 33, Stephan, im Vorpomm. Feldart. R. Nr. 38, v. Vietinghoff gen. Scheel, im 2 Thür. Feldart. R. Nr. 55, Schmidt (Gerhard), im Ostfries Feldart. R. Nr. 62, Lorenz. im 2. Masur. Feldart. R. Nr. 82, Brausewetter, im Gardefußart. R., Fromm, im Fußart. N. von Dieskau (Schles.) Nr. 6, v. Fichte, im Thür. F ßart. R. Nr. 18, Wießell, im Eisenb. R. Nr. 3; mit Patent vom 13. Juli 1912: Petzel, im 2. Pomm. Feldart. R. Nr. 17; mit Patent vom 28. September 1912: Prestien, im Fußart. R. Encke (Magdeb.) Nr. 4; mit Patent vom 30. November 1912: Graf zu Eulenburg, im Gren. R. Kron⸗ prinz (1. Ostpr.) Nr. 1. 8
Im Beurlaubtenstande.
Der Abschied mit der Erlaubnis zum Tragen ihrer blsherigen Uniform bewilligt: dem Major Heffter d. Landw. Inf. 2. Aufgeb. (1 Berlin); den Hauptleuten der Reserve: Kanold d. Kaiser Alexander Gardegren. Regts. Nr. 1 (Anklam), Sproßmann d. Inf. Regts. von Horn (3. Rhein.) Nr. 29 (1 Cöln), Haase d. Inf. Regts von Alvensleben (6. Brandenb.) Nr. 52 (I Hamburg), Kölle d Füs. Regts. General⸗Feldmarschall Prinz Albrecht von Preußen (Hannov.) Nr. 73 (I Cassel), Krüger d. Inf. Regts von Wittich (3. Kurhess.) Nr. 83 (I Cassel), Mückenberger d. 1. Ostpr. Feldart. Regts. Nr. 16 (Bartenstein), Dresler d. 2. Nass. Keldart. Regts. Nr. 63 Frank⸗ furt (Wiesbaden), Schilling d. Rhein. Fußart. Regts. Nr. 8 (Barmen); den Hauptleuten: Eyssenhardt d. Garde.Landw. 1. Aufgeb. d. 1. Garde⸗Feldart. Regts. (Jauer), Richtsteig d. Garde⸗Landw. Jäg. 2. Aufgeb. (Münsterberg), Hellwig (Arossen), Wiebach (Stettin) d. Landw. Inf. 1. Aufgeb. Derichsweiler (I. Cöln), Lauterbach (Posen), Schilling (Weimar) d. Landw. Inf. 2. Aufgeb., Newrzella d. Landw. Jäger 1. Aufgeb. (Prenzlau), Kreisel (Anklam), Schmalz (Weißenfels) d. Landw. Felvart. 1. Aufgeb,, Langen d. Landw. Pion. 1. Aufgeb. (Rheydt), Staudinger d. Landw. 1. Aufgeb. d. Eisenb. Tr. (Rybnik); den Rittmeistern der Reserve: Schlimm d. Kür. Regts. Graf Wrangel (Ostpreuß.) Nr. 3 (1 Königsberg), Stolle d. Kür. Regts. Graf Geßler (Rhein.) Nr. 8 (Heidelberg), v. Kameke d. Gren. Regts. z. Pf. Freiherr von Derfflinger (Neumärkischen) Nr. 3 (Belgard), Behrend d. Olvenb. Drag. Regts. Nr. 19 (Danzig), von Plüskow d. 1. Leibhus. Regts. Nr. 1 (Posen)) v. Metzler d. Hus. Regts. König Humbert von Italien (1. Kurhess.) Nr. 13 (1I. Frankfurt a. M.); den Rittmeisurn Potthoff (11 Dormund), Brandt (Kreuznach) d. Landw. Kav. 1. Aufgeb.
Der Akschied mit der Erlaubnis zum Tragen der Landwehr⸗ armeeuniform bewilligt: den Hauptleuten: Braun d. Res. d. 8. Lothr. Inf. Regts. Nr. 159 (I Frankfurt a. M), Grassmannd. Landw. Inf. 2. Aufgeb. (Schwerin), Dupont d. Landw. Feldaxt. 2. Aufgeb. (Rheydt); den Rittmeistern: v. Köller d. Res. d. Kür Regts. Herzog Friedrich Eugen von Württemberg (Westpr.) Nr. 5 (Stolp), Heye d. Res. d. Westfäl. Ulan. Regts. Nr. 5 (Neuß), Schernikau d. Landp. Trains 2. Aufgebots (Allenstein); den Oberleutnants: Latz d. Res. d. 2. Unterelsäss. Feldart. Regts. Nr. 67 (Wies⸗ baden), Kumbier d. Res. d. Eisenb. Regts. Nr. 1 (IV Berlin), Schlochauer d. Res. d. Eisenb. Regts. Nr. 3 (Saarbrücken), Felsing d. Res. d. Kurhess. Train⸗Bats. Nr. 11 (I1 Darmstadt), Huning (I Berlin), Vogel (Halle a. S), Karlowa (Karlsruhe), Reiland (1 Mülhausen i. E) d. Landw. Inf. 1. Aufgeb, Moser (I Düsseldorf), Plathner (Görlitz), Töpfer (Magdeburg), Bernbeck (Mannheim), Hühotter (Siegen), Deutsch (Solingen) d. Landw. Inf. 2. Aufgeb., Frhr. v. Dungern d. Landw. Kav. 1. Aufgeb. (Hanau), Heutz d. Landw. Feldart. 1. Aufgeb. (Rheydt), Bettac d. Landw. Feldart. 2. Aufgeb. (VI Berlin); dem Leutnant Deussen (Hugo), d. Landw. Feldart. 2. Aufgeb. (VI Berlin
Der Abschied bewilligt: den Hauptleuten: Eschment d. Res. d. Gren. Regts. König Friedrich der Große (3. Ostpr.) Nr. 4 I Königs⸗ berg), Görlitz d. Res. d. Niederrhein. Füs. Regts. N. 39. (1 Bochum), Hüttenhein d. Res. d. 3. Bad. Feldart. Regts. Nr. 50 (Siegen), diesem m. d. Erlaubn. z. Tr. d. Unif. d. Res. Offiziere d. Feldart. Regts. Großberzog (1. Bad.) Nr. 14, Geisler (Lüneburg), Deetjen (Osnabrück) d. Landw. Inf. 1. Auf⸗ gebots, Arndt (Gumbinnen), Möckel (Höchst)) Naumann (Saarbrücken) d. Landw. Inf. 2. Aufgeb., v. Knobloch d. Landw. Jäg. 2. Aufgeb. (VI Berlin); dem Rittmeister Hohberg d. Res. d. Hus. Regts. Graf Goetzen (2 Schles) Nr. 6 (Oppeln); den Oberleutnants der Reserve: Henschke d. Garde⸗ Pion. Bats. (Neutomischel)) Nebelung d. Gren. Regts. König Friedrich Wilhelm I. (2. Sstpr.) Nr. 3 (II Berlin), Frentzel⸗ Beyme d. Inf. Regts von Bovyen (5. Ostpr.) Nr. 41 (Halle g. S.), v. Jan d. 4. Unterelsäss. Inf. Regts. Nr. 143 (Straßburg), Vilmar d. Kurhess. Jäg. Bats. Nr. 11 (I Frankfurt a. M.), Dihle d. Feldart. Regts von Peucker (1. Schles.) Nr. 6 (Arolsen); den Oberleutnants: Riedesel Frhr. zu Eisenbach d. Gardelandw. 2. Aufgeb. d. 1. Gardefeldart. Regts. (1 Cassel), Schulze⸗ Vellinghausen d. Gardelandw. 2. Aufgeb. d. 3. Gardefeldart. Regts. (11 Bochum), v. Gizycki (Hildesheim), Leimbach (Posen), Knoetzelein (Cilsit) d. Landw. Inf. 1. Aufgeb., Donner d. Landw. Inf. 2. Aufgeb. (Brieg), diesem unter Verleihung d. Charakters als Hauptm., Disse (1 Düsseldorf), Bode (1 Hannov), Hennesthal (Karlsruhe), Timm (Rendsburg), Papmever (Rheydt), Krüger (Siegen), Werges (Weimar), Eckstein (Woldenberg) der Landw. Inf. 2. Aufgeb., Graeff (Allenstein), Nentwig (Lauban) d. Landw. Jäg. 2. Aufgeb., Auler (I1 Darmstadt), Edler Herr u. Frhr. v. Plotho (Perleberg) d. Landw. Kav. 2 Aufgeb, Pfeiffer (I Darmstadt), Pohl (II Hamburg) d. Landw. Feldart. 1. Aufgeb., Wagner (Allenstein), Lüdorf (Barmen), Schwartze (Wilhelm) (VI Berlin), v. Dalbenden (Heidelberg), Ungerer (Straßnurg) d. Landw. Feldart. 2. Aufgeb., Graßhoff der Landw. Fußart. 2. Aufgeb. (Halberstadt); den Leutnants der Reserve: Auffen⸗ berg d. 7. Lothr. Inf. Regts. Nr. 158 (Paderborn), Brüning d. 8. Lothringischen Infanterieregiments Nr. 159 (Hagen), Schuler d. 2. Oberelsäss. Inf. Regts. Nr. 171 (Lörrach), Sommer⸗ hoff d. Kür. Regts. von S pdlitz (Magdeb.) Nr. 7 (II Frankfurt g. M.), Eberbach d. Westfäl. Ulan. Regts. Nr. 5 (V Berlin), Diehl d. Telegr. Bats. Nr. 1 (St. Wendel), diesem behufs Ueber⸗ tritts in K. s. Mil. Dienste; den Leutnants: Posemann d. 2. Aufgeb. d. 3. Gardelandw. Regts. (1V Berlin), Denecke d. 2 Aufgeb. d. 2. Gardegren. Landw. Regts. (I1 Braunschwein), Jahr d. Landw. Inf. 1. Aufgeb. (Stettin), Riedel (Deutz), Christiani (Donau⸗ eschingen), Guizetti (Hameln), Muencke, Arendt (Kiel), Baron v. Derschau (1 Mülhausen i. E.), Brockmann (Schwerin) d. Landw. Inf. 2. Aufgeb. Pietsch d Landw. Kav. 1. Aufgeb. (Höchst), Lohr d. Landw. Feldart. 2. Aufgeb. (Metz), Niklas d. Landw. Fußart. 2 Aufgeb. (Lingen), Demmerle d. Landw. Pioniere 2. Aufgeb. (Mainz), Wendenburg d. Landw. 1. Aufgeb. der Eisenb.
. 76, v. Tschudi, Nr. 80, v. Scheliha,
Ia Sanitätskorps. Im aktiven Heere. Der Abschied mit der gesetzlichen Pension bewilligt: Generalarzt: Dr. Scholze, Korpsarzt des II. A. K., unter leihung d. Charakters als Ob. Gen. Arzt; den Oberstabs⸗ und Regimentsärzten: Dr. Schubert d. Inf. Regts Markgraf Ludwig Wilhelm (3. Bad) Nr. 111, unter Verleihung d. Charakters als Gen. Ob. Arzt, — beiden mit d. Erlaubn. z. Tr. ihrer bish. Unif. Dr. Baraäck d. Kulmer Inf. Regts. Nr. 141. Im Beurlaubtenstande Der Abschied mit der Erlaubnis zum Tragen ihrer bisherigen Uniform bewilligt: dem Oberstabzarzt Dr. Kleinert der vandw. 1. Aufgeb. (Glogau); den Stabzärzten der Reserve: Dr. Becker (Aachen), Dr. Hoffmann (V Berltn), diesem unter Verleihung d. Charakters als Ob. St. Arzt, Dr. Hirschberg, Dr. Silberstein (V Berlin), Dr. Seiffert (Beuthen i. Ob. Schles.), Dr. Kaiser, Dr. Walliczek (1 Breslau), Dr. Plothe (Cottbus), Dr. Fang⸗ meier (Küstrin), Dr. Fischer, Dr. Sybrecht (1I Dortmund), Dr. Kasprzik, Dr. Hirsch (II Frankfurt a. M), Dr. Büchner (Gießen), Dr. Jouck (Montjoie), Dr. Lindner (Ratibor), Dr. Korn⸗ städt (Stralsund), Dr. Hillenberg (Weißenfels); den Stabsärzten der Landwehr 1. Aufgebots: Dr. Kalischer (V Berlin), Prof. Dr. Reifferscheid (Bonn), Dr. Pflanz (Danzig), Dr. Herrnstadt (Glogau), Dr. Schinke (Mainz); den Stabsärzten der Landwehr 2. Aufgebots: Dr. Oster (Deutz), Dr. Ebeling, Dr. Streitke II Frankfurt a. M.). 1 Seß Abschied bewilligt: den Stabsärzten der Landwehr 2 Auf⸗ gebots: Dr. Moormann (Coesfeld), Dr. Ebeling (Geldern), Dr. Schoͤnborn (Kosten); den Oberärzten: Dr. Heimann (Max), Dr. Martin d. Res. (I Breslau), Dr. Klein d. Res. (Gießen), Dr. Reinking d. Res. (III Hamburg), Dr. Windrath d. Landw 1. Aufgeb. (Meschede). b Im Veterinärkorps. “ Der Abschied mit der gesetzlichen Pension bewilligt: dem Ok siabaceerrnbi sints b. 81 Nafe Feldart. Regt. Nr. 27 Oranien, m. d. Erlaubn. z. Tr. sr. bish. Unif. 2 2* Der Abschied bewilligt: den Stabsveterinären: Schrader d. Res. (Brandenburg a. H.), Schulz d. Landw. 2. Aufgebots (Neu⸗ haldensleben); den Oberveterinären: Dr. Fiedler d. Re (Osterode) Schulze d. Landw. 1. Aufgeb. (Küstrin). Nachahc“ “ der beim Sanitätskorps eingetretenen Veränderungen. Durch Verfügung des Generalstabsarztes der Armee. Mit Wahrnehmung offener Assist. Arztstellen keauftragt: am 24. Dezember 1913: Landgraf, Unt. Arzt b. Pion. B. Fürst Radziwill (Ostpr.) Nr. 1; am 9. Januar 1914: Wiese, Unt. Arzt b. Vorpomm. Feldart. R. Nr. 38, Schröder, Unt. Arzt b. 2. Thür. Inf. R. Nr. 32, Mushaeus, Unt. Arzt h. 6. Westpr. Inf. R. Nr. 149; am 13. Januar 1914: Feldart. R. Nr. 40.
8I11“
Lange, Unt. Arzt b. Altmärk.
11“”“
Kaiserliche Schutztruppen.
Berlin, 20. Januar. v. Stuemer, Hauptm. in d. Schutztr. für Deutsch Ostafrika, scheidet am 7. Februar 1914 aus dieser aus; gleichzeilig ist demselben behufs Uebernahme in d. Zivildienst d. Schutzgebiets Deutsch Ostafrika m. d. Erlaubn. z. Tr. d. bish. Unif. unser Verleihung d Charakters als Maj. d. Abschied bew. Eckhard, St. Arzt in d. Schutztr. für Kamerun, behufs Uebertritts zur Zivil⸗ verwalt. d. Schutzgebiets Kamerun m. d. Erlaubn. z. Tr. d. bish. Unif. d. Abschied bew.
Deutscher Reichstag. 196. Sitzung vom 21. Januar 1914, Nachmittags 1 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)
Das Haus setzt die zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Feststellung des Reichshaushaltsetats für das Rechnungsjahr 1914, und zwar: Etat für das Reichsamt des Innern mit dem Kapitel der fortdauernden Ausgaben (Staatssekretär) fort.
Abg. Weilnböck (dkons.) in
seiner Rede fortfahrend: Den Maßnahmen des Reichsamts des Innern stehen wir im allgemeinen wohlwollend gegenüber. Wir verlangen aber, daß den von uns gemachten Vorschlägen gegenüber ein gleiches geschieht. Die Äufhebung des Kartoffelzolls im Jahre 1912 hat mit einem negativen Erfolge geendet, ganz besonders für die Kon⸗ sumenten. Ich darf wohl ebenso auf den Gesetzentwurf für Erleichte⸗ rung der Vieh⸗ und Fleischeinfuhr hinweisen. Ich darf wohl dabei die Frage aufwerfen, ob dadurch wirkliche Erleichterungen geschaffen worden sind. Die Preise für Schlachtvieh sind inzwischen zurückge⸗ gangen, und auch die Fleischpreise werden folgen müssen. Das kommt aber daher, weil inzwischen die Viehbestände wieder aufgefüllt und höher als früher sind. Das tritt ganz besonders in Bayern hervor. Diese Zahlen sind recht interessant, weil sie unsere damalige Behaup⸗ tung als richtig erweisen. Wir haben darauf aufmerksam gemacht, daß der Rückgang im Viehbestande im Jahre 1912/13 nicht unsere Schuld war, sondern hervorgerufen wurde durch die Maul⸗ und Klauen⸗ seuche und das Futtermißjahr von 1911. Daß diese Verminderung unseres Viehbestandes eine vorübergehende war, muß jetzt auch für jene Herren interessant sein, die bei allen solchen Gelegenheiten gleich mit dem Rufe: „Grenzen auf! Zoll weg!“ und mit der Begründung kommen, die deutsche Landwirtschaft sei nicht in der Lage, das Volk mit Brot und Fleisch zu versorgen. Das soll sich besonders der Abg. Hoff gesagt sein lassen, der im vorigen Jahre Bayern bloßstellen wollte, das ganz besonders in seinen Viehbeständen zurückgegangen sei. In weitesten Kreisen der Landwirte besteht die Meinung, daß gerade die erweiterte Vieh⸗ und Fleischeinfuhr unserer heimischen Produktion im Wege gestanden hat. Dadurch ist auch die Einschleppung von Seuchen begünstigt worden. Die Sperrmaßregeln, die durch das Viehseuchen⸗ gesetz vorgesehen sind, sind ja ganz gewiß für die Betroffenen nicht leicht. Namentlich die Bestimmung der Abschlachtung ganzer Vieh⸗ bestände, der Bestände ganzer Ortschaften, hat in das persönliche Recht der Eigentümer tief eingegriffen. Diese Bestimmung müßte sehr vor⸗ sichtig angewendet werden und nur dann, wenn es sich um einzelne Fälle, um Erstlingsfälle handelt, und nur so weit, als nicht wert⸗ volle Viehbestande, Zuchtviehbestände, in Frage kommen. Es besteht die begründete Vermutung, daß die Viehpreise noch weiter sinken wer⸗ den. Wir werden hauptsächlich auf dem Gebiete der Schweine sehr niedrige Preise in absehbarer Zeit erhalten, Preise, die eine Unrenta⸗ bilität der Schweinehaltung auslösen werden. Dies wird wiederum zu einer Verminderung der Viehhaltung und dann wieder zu einem Hin⸗ aufschnellen der Preise für Vieh und Fleisch führen. Das kann weder die Landwirtschaft noch der Konsument wünschen. Die Landwirtschaft hat an den kolossalen Preisschwankungen keine Freude. Sie braucht gleichmäßige, andauernde, mittlere, auskömmliche Viehpreise. Lang⸗ fristige Lieferungsverträge mit den Verbrauchsverhänden, sei es mit dem Staat oder den Gemeinden, oder den Metzgerinnungen, sind das einzig Richtige, und es ist nur zu bedauern, daß die großen Städte solche Verträge nicht allgemein abgeschlossen haben. Die niedrigen Getreidepreise erfüllen manche unserer Bauern mit großer Sorge. Die fortdauernde Steigerung der Lasten auf steuerlichem und soziglem Gebiet, die ansteigenden Löhne hält der kleinere und mittlere Besitz nicht aus. In Sud⸗ und Mitteldeutschland ist es vor allen Dingen der Preissturz der Braugerste, der uns beunruhigt. Dieser Preissturz ist vor allem herbeigeführt durch die sogenannte andere Gerste mit ihrem geringen Zollsatz. Wir werden dieses Thema beim Etat des Reichs⸗ schatzamts auf Grund der von uns eingebrachten Resolution bezüglich der zollwidrigen Verwendung von Gerste näher behandeln. Jedenfalls
Nr. 73, Elstermann v. Elster, im Inf. R. Hamburg (2. Hanseat.)
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Tr. (1 Oldenburg), Mez d. Landw. Trains 2. Aufgeb. (Freiburg).
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haben die ungeheuren Mengen der eingeführten Futtergerste auf den
dem Ober⸗
weis der Braugerste eingewirkt. Diese sogenannte andere Gerste wird v Malzbereitung bei uns im Inlande verwendet. Der beste Ausweg veint mir der in der bayerischen Kammer eingebrachte Antrag zu sein, uß sämtliche eingeführte ausländische Gerste zum gleichen Zoll ab⸗ fertigt wird, und daß nur dann, wenn es sich nicht um Gerste andelt, die zur Malzbereitung verwendet wird, die Differenz zurück⸗ tstattet wird. Wir haben es gewiß nicht nötig, Futtergerste aus dem slande zu beziehen. Dies gilt von Süddeutschland; aber ich glaube, aß auch Norddeutschland für seine Viehhaltung nicht auf das Aus⸗ und angewiesen ist. Wir haben in den Kartoffeln ein vortreffliches shilfsmittel mit dem Zusatz von Futtermitteln. Es besteht die Ge⸗ uhr, daß wir im Falle eines Krieges kein Futter vom Auslande be⸗ ehen können, wenn wir auf das Ausland angewiesen wären, wie es auch beim Fleisch der Fall sein würde. In bezug auf den Hopfen⸗ list Deutschland beim Zolltarif von 1902 zu kurz gekommen. Frank⸗ eich und Rußland, Belgien, Dänemark haben höhere Zölle; nur esterreich⸗Ungarn hat einen niedrigeren Hopfenzoll. Bayern baut und efert Hopfen von vorzüglicher Qualität, ebenso Württemberg und hesen. Der deutsche Hopfenbau geht jetzt unter dem Einfluß der terreichischꝛungarischen Konkurrenz zurück. 1840 war die deutsche nbaufläche noch 45 000 ha, in Oesterreich nur 14 000 ha, 910 in Deutschland nur noch 27 000, in Oesterreich da⸗ egen schon 21 000 ha. Die Kosten des Anbaues wer⸗ en immer höher, und gerade beim Hopfenbau sind Mißernten und ehlschlage häufig. Daher ist die Eingabe der Interessenten, die besserung dieser Verhältnisse fordert, unserer Unterstützung gewiß. ehnlich liegt es mit dem süddeutschen Tabak, dessen Absatz mehr und ehr erschwert ist. Der Schutz des Gemüses und Obstes, mit dessen roduktion sich vorwiegend die kleinere und mittlere Landwirtschaft be⸗ gßt, ist ungenügend, die ausländische Konkurrenz sehr bedrohlich; auch ier konnen wir die Vorstellungen, die wegen Verbesserung der olle an das Reichsamt des Innern gelangen, nur unterstützen. Die ollerhöhung soll nicht etwa den Zweck haben, die Produkte der artnerei zu verteuern, sondern nur den, daß unsere heimische Pro⸗ ktion sich der ausländischen Konkurrenz erwehren kann. Speziell ir Bavern kommt noch der Schutz des Meerrettichbaues in Betracht, für n ein entsprechendes Gesuch den gesetzgebenden Faktoren noch nicht rliegt, aber jedenfalls nachgeholt werden wird. Für den Obstbau oht eine neue Gefahr durch die Eröffnung des Panamakanals und ie damit zu erwartende Herabsetzung der Fracht aus dem konkurrieren⸗ Westen von Nordamerika. Die Weinbauern haben ja durch das zeingesetz Hilfe erhalten, die Lage der süddeutschen Winzer ist aber nnoch fortdauernd schlechter geworden. Wenn Milch und Rahm ch fernerhin über die Grenze zollfrei eingehen, so hilft den Land⸗ irten in den Grenzbezirken auch der Butterzoll nichts. Die Milch⸗ neise gehen stetig zurück; der baverische Allgau hat durch diese Vor⸗ ünge heute schon eine Schädigung von 10 Hillionen zu verzeichnen; e Produktionspreise für Milch dagegen steigen. Der Versuch einiger ommunen, die Milchproduktion selbst in die Hand zu nehmen, um lliger zu produzieren, hat Fiasko gemacht. Was unser Verhältnis Ruͤßland bezüglich des Getreides betrifft, so ergeben die Ziffern er Ein⸗ und Ausfuhr nach und von Rußland, daß letzteres ein viel oößeres Interesse an einer friedlichen Zollverständigung hat, als wir kußland gegenüber. Auch die Wünsche der kleinen und mittleren Nüller gegenüber den Großmühlen sollten berücksichtigt werden. Die nnere Kolonisation zu unterstützen und zu fördern sind wir bereit, wo e durchführbar ist, und wo sie verständig durchgeführt wird; ein runghaftes, hastiges Vorgehen auf diesem Gebiete lehnen wir ab. reiherr von Wangenheim hat dieser inneren Kolonisation schon große ienste geleistet, nicht zum wenigsten durch seine Anregung eines Vor⸗ hufsrechts des Staates bei Grundstücksverkäufen. Wenn wir unsere Lünsche im Interesse der Landwirtschaft vorgetragen haben, so geschah Nin der Ueberzeugung, daß eine kaufkräftige Landwirtschaft dem Lande n Interesse des Ganzen erhalten bleiben muß.
Direktor im Reichsamt des Innern Müller: Was die Frage
r Aufrechterhaltung des Seuchenschutzes anlangt, so bin ich von dem natssekretär beauftragt, zu erklären, daß an dem Seuchenschutz enso wie seither festgehalten werden wird. Langfristige Lieferungs⸗ nräge durchzuführen, ist bisher nicht gelungen. Aus dem dem keichstag vorgelegten Material ist Ihnen bekannt, daß diese Frage in n Verhandlungen der Fleischenquete im Mittelpunkt der Erörte⸗ ugen gestanden hat; die Ansichten sind auseinander gegangen, aber o eine Stadtverwaltung oder eine landwirtschaftliche Organisation zu bereit war, haben wir die Sache aufmerksam verfolgt und soweit oglich auch das Unserige getan. Der Vorsitzende der Fleischenquete at ausgeführt, daß hier nicht allein die Hilfe von der Regierung er⸗ artet werden kann; ein gangbarer Weg würde vielleicht der sein, wenn Landwirtschaftsrat einerseits und der Städtetag anderseits versuchen ollten, die Erörterungen des Problems weiter zu führen, die Reichs⸗ rwaltung würde selbstverständlich bereit sein, diese Bemühungen zu nterstützen, auch eventuell Kommissare dazu entsenden und Material ir Verfügung stellen. Erörterungen über ein Futtermittelgesetz sind chon angebahnt, nachdem die beteiligten preußischen Ressorts in dieser ichtung vorstellig geworden sind, und in nicht allzu ferner Zeit wird achverständigen sowohl aus den Kreisen der Landwirtschaft wie des Pandels Gelegenheit gegeben werden, sich über diese Sache auszu⸗ prechen. Der Abg. Lr. Maver⸗Kaufbeuren hat auch die Frage des mnerikanischen Flaggenzolls berührt, wonach die Einfuhr auf Schiffen uter amerikanischer Flagge eine Vergünstigung von 5 % genießt. jese Frage hat zurzeit keine aktuelle Bedeutung. Nach einem Rund⸗ kreiben des zuständigen Staatssekretärs sind die amerikanischen Zoll⸗ mnter angewiesen, von dieser Vergünstigung Abstand zu nehmen. helbstverständlich wird auch diese Frage von der Reichsverwaltung auf⸗ terksam weiter verfolgt. Die neue Bestimmung des neuen amerika⸗ ischen Zollverwaltungsgesetzes bezüglich des eventuellen Zollzuschlags on 15 % bedarf noch weiterer Aufklärung; wir sind mit der amerika⸗ ischen Regierung wegen ihrer Auslegung und Anwendung in Ver⸗ indung getreten. Es ist dann darauf hingewiesen worden, daß Ruß⸗ und unserer Einfuhr gegenüber unfreundliche Maßnahmen anwendet. zo wurde ganz besonders auf die Leineneinfuhr hingewiesen. Man muß berhaupt in dieser ganzen Frage einen Unterschied zwischen Rußland id Finnland machen. Während der finnische Zoll festgesetzt ist, ist r russische Zolltarif autonom. Wir können deshalb rechtlich nichts agegen einwenden, wenn in Rußland die jetzige Gesetzesvorlage Ge⸗ zeskraft erlangt. Nach diesem russischen Gesetzentwurf soll gemäß en uns zugegangenen Nachrichten in Rußland ein Getreidezoll von 995 ℳ für den Bruttodoppelzentner und in Finnland ein Zoll auf oggen, Gerste, Hafer und Weizen in Höhe von 3,48 ℳ und ein Zoll uf Mehl in Höhe von 5,27 ℳ für den Bruttodoppelzentner einge⸗ ürt werden. Diese Waren, sowohl Getreide wie Mehl, sind seither frei in Rußland und Finnland eingegangen, nur Mehl ist in Ruß⸗ end mit einem Zoll von 5,93 ℳ für einen Bruttodoppelzentner ver⸗ Alt worden. Bei dem Abschluß des jetzigen Handelsvertrages hatte se Einfuhr von Getreide nach Rußland nicht die Bedeutung gehabt wie jetzt. Inzwischen ist unser J
— Interesse an der Ausfuhr von Getreide, eenillich von Roggen, nach Rußland ein bedeutend größeres gewor⸗ uch und wir haben allerdings ein Interesse daran, uns diese Ausfuhr eit zu erhalten. Allerdings meine ich aber, daß man sich russischer⸗ hhs auch überlegen wird, welch großes Interesse Rußland an der Aus⸗ eff nach Deutschland hat, und daß Rußland die erheblichen Kon⸗ sonen, die wir ihm in bezug auf die Einfuhr von Futtergerste ge⸗ nach haben, würdigen wird. Aber einen Rechtsanspruch, auf Grund Ueres Handelsvertrages die Getreidezölle in Rußland hintanzuhalten, inwir nicht. Wegen der geplanten Einführung von Mehlzöllen in rvnland ist die Reichsregierung mit der russischen Regierung in Er⸗ ganrungen eingetreten. Unsere Einfuhr von Holz aus Rußland ist nicht bisssenerheblich. In dem jetzigen Handelsvertrage verpflichtet sich die u se Regierung, während seiner Dauer keine Ausfuhrzölle auf Holz benehmigen und die Holzausfuhr nicht zu erschweren. In den letzten 5 68 hat in Rußland allerdings eine Crhöhung der Eisenbahntarife allein lschiedene Holzarten stattgefunden. Diese betrifft aber nicht 56 ie Ausfuhr. Unter ihr hat auch der Verkehr mit Holz im 2n Rußlands zu leiden. Wir können also hierin keine Differen⸗ vrung zu unsern Ungunsten sehen. Frankreich hat in einigen Punkten
Abg. Mayer führte an der Hand eines Spezialfalles aus, daß diese Maßregel ebenso zum Vorteil unserer dustrie ausschlagen möge, wie seinerzeit das made in germany in England. Uns sind aber sehr lebhafte Klagen aus den Kreisen unserer Industrie über die rigorose Durchführung dieser Bestimmungen zu Ohren gekommen. Wir haben deshalb diese Angelegenheit bei der französischen Regierung zur Sprache gebracht, und diese hat gestattet, bis Ende 1913 die Waren in der bis⸗ herigen Weise einzuführen. Da jedoch beabsichtigt wird, die Vor⸗ schriften neu zu regeln, so ist bis zu diesem Zeitpunkt der Regelung auch der Termin über das Ende des Vorjahres hinaus verlängert worden.
Abg. Gothein ffortschr. Volksp.): Ueber die Reichsversiche⸗ rungsordnung sind allerlei Klagen laut geworden. Bei der Riesen⸗ arbeit, die geleistet worden ist, kann man natürlich nicht verlangen, daß sie sich sofort einlebt. Es wäre deshalb ein Unglück, sofort wieder mit neuen großen Gesetzen zu kommen. Es geht uns da wie einer großen Boa constrictor, die auch eine lange Ruhepause braucht, wenn sie ein großes Tier gefressen hat. Der Staatssekretär hat ausgeführt, daß keine Bestimmung so sorgfältig vorbereitet gewesen ist wie die der Landkrankenkassen. Er hat sogar deswegen große Reisen gemacht.
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Nach dem Erfolge wäre beinahe zu wünschen, in Zukunft die Sache weniger sorgfältig vorzubereiten und mit dem Reisen sich zu mena⸗ gieren. Die Einrichtung der Landkrankenkassen ist das Unglücklichste am ganzen Gesetz. Wir wollten sie wenigstens auf eine gesunde Basis stellen. Das gelang uns aber nicht. Bedauerlich ist es ganz besonders, daß die Selbstverwaltung der Kassen durch dieses Gesetz sehr gelitten hat, indem an ihre Stelle die Bureaukratie trat. Hieraus ergibt sich die Tatsache, daß die Regierung sich jetzt vielfach bemüht, das, was gut war, unmöglich zu machen. Jetzt erleben wir es, daß leistungsfähige Ortskrankenkassen aufgehoben und Landkrankenkassen eingerichtet werden, an die auch die Bestände der aufgelösten Kassen fallen. Das Reichsamt des Innern sollte doch von dem Grundsatz ausgehen, das bestehende Gute zu erhalten. Die Versicherten sind nicht einmal besser daran. Die Beitragshöhe hat sich vielfach verdoppelt, dagegen sind oft die Leistungen geringer geworden. Früher waren sämtliche Familien⸗ mitglieder mitversichert, das ist jetzt nicht der Fall. Man kann die Er⸗ bitterung über diese Verschlechterung in den Kreisen der Versicherten verstehen. Zu alledem kommt, daß überall eine große Willkürlichkeit herrscht bei der Ausführung der einschlägigen Bestimmungen. Das Gesetz sollte doch nach der Ansicht der Mehrheit, die für das Gesetz stimmte, eine Wohltat sein. Tatsächlich hat dieses Gesetz großen Scha⸗ den und Erbitterung geschaffen. Die Rechtssicherheit der Tarifverträge muß gewährleistet werden. Wir begrüßen den Erfolg, den der Staats⸗ sekretär in dem Streit der Kassenärzte mit den Kassen erzielt hat. Dieser Fall zeigt, wie notwendig es ist, daß überhaupt verhandelt wiro. Kanada hat mit seinem Einiqungsamt mit Verhandlungszwang sehr gute Erfahrungen gemacht. Die Resolution der Sozialdemokraten über die Binnenschiffahrt ist bei der Verschiedenheit der Verhältnisse nicht durchführbar. Hier ist eine einheitliche Regelung nicht möglich; es kann nur durch Polizeiverordnung für die verschiedenen Ströme ge⸗ holfen werden. Die lange Arbeitszeit, die die Sozialdemokraten bei der Binnenschiffahrt beklagen, existiert eigentlich nicht; es handelt sich dabei nur um eine Arbeitsbereitschaft, nicht um eine ununterbrochene Arbeitszeit. In bezug auf die Nachtruhe haben ja Mißstände bestan⸗ den. Wir sind bereit, für die sozialdemokratische Resolution bezüglich der Sonntagsruhe zu stimmen, nachdem Tarifverträge keinen Erfolq gehabt haben. Was die wirtschaftliche Frage betrifft, so ist der Kapi⸗ talmangel bei gleichzeitiger Geldfülle auf die vielen Emissionen von Staat, Reich und Gemeinden zurückzuführen. In der Aufnahme aus⸗ ländischer Werte muß man gewiß vorsichtig sein, aber man soll nicht das Kind mit dem Bade ausschütten und bedenken, daß in kritischen Zeiten ein starker Bestand an ausländischen Wertpapieren in Deutsch⸗ land vorhanden ist. Wie richtig das ist, beweist das Beispiel Frank⸗ reichs. Der Staatssekretär hat als zweiter Salomo gestern das hohe Lied von der bewährten Wirtschaftspolitik gesungen. Viel⸗ leicht kommt er wie Salomo zu der Erkenntnis: Es ist alles eitel. Ich frage, welche Wirtschaftspolitik meinte er, die Bismarcksche Wirt⸗ schaftspolitik, oder die Caprivische oder die Bülowsche Handelspolitik? Für ihn ist das offenbar eine fortlaufende Wirtschafspolitik, und er beruft sich lediglich auf die Ausfuhrziffern. Wenn schon an und für sich das post hoc, propter hoc sehr wenig schlüssig ist, so ist die Gegenüber⸗ stellung der Ausfuhrziffern noch’ weniger schlüssig. Gerade unter der Caprivischen Handelspolitik stieg die Ausfuhrziffer sehr hoch. War denn unter der Bismarckschen Wirtschaftspolitik unser Wirtschafts⸗ leben ein glänzendes? Im Gegenteil, es war jammervoll. Man kann nur mit Mißbehagen an jene Zeit zurückdenken. Ich habe das selbst in Schlesien erlebt in einer Stellung, wo ich die Verhältnisse beurteilen konnte. Ich habe aber auch als erster Syndikus der Handelskammer in Breslau den Umschwung unter der Caprivischen Wirtschaftspolitik erlebt. Der Staatssekretär will jeden Fortschritt auf das Konto der Wirtschaftspolitik schreiben. Nein, es war das Zeitalter der ange⸗ wandten Naturwissenschaft, das den Fortschritt ermöglichte. Die Eisenindustrie nahm ihren Aufschwung, sie hatte schon vor Einführung der Zölle eine aktive Handelsbilanz; sie führte Fertigfabrikate in großen Massen aus. Ausschlaggebend war vor allem die Einführung des Bessemerverfahrens. Aehnlich war es in der chemischen Industrie, der Elektrotechnik, im Berabau, in der Musikinstrumentenindustrie, die keinen Zollschutz hatte. Wie sollte hierauf die Zollschutzpolitik ein⸗ wirken, zumal da sie sich im Zickzack bewegte? Die Freihandelsländer wie Belgien und die Schweiz beweisen uns, daß es ohne Zoll geht. Der Staatssekretär meinte, Frankreich und Nordamerika hätten nicht so rapide Fortschritte gemacht. Nun, Frankreich und Nordamerika sind noch schutzzöllnerischer als wir! Immanuel Kant würde sich im Grabe umdrehen, wenn er die Logik vom Regierungstische hörte. Einer der Hauptgründe für den großen Aufschwung der deutschen Volkswirtschaft ist die deutsche Mutter, die uns viel Kinder zur Welt bringt, während in anderen Ländern die Bevölkerungszahl stagniert. Die Technik hat die Länder einander viel näher bere und auch daraus mußte dieser gewaltige Aufschwung des Weltverkehrs und unsere Beteiligung daran erwachsen. Die Schutzzölle können die weltwirtschaftliche Entwicklung wohl etwas hemmen, aber dauernd aufhalten können sie sie auch nicht. Der Staatssekretär durfte doch auch an den Entwicklungstendenzen seit 1906 nicht vorübergehen. Vergleichbar ist überhaupt erst das Jahr 1907, weil es vorher nicht das gleiche Warenschema gab. Gewiß haben wir auch von 1907 bis 1912 eine enorme Steigerung, namentlich der Ausfuhr. Aber mit solchen allgemeinen Zahlen ist uns wenig bewiesen. Bei näherer Untersuchung erkennt man zum Beispiel, daß der Steige⸗ rung der Getreideausfuhr von 158 Millionen eine Steigerung der Ein⸗ fuhr in etwa derselben Höhe gegenübersteht; eine Folge des Einfuhr⸗ scheinsystems. Aehnliches zeiat sich bei einer großen Anzahl von Pro⸗ dukten. Bei Tieren und tierischen Erzeugnissen steht einer Mehraus⸗ fuhr von 72 Millionen eine Mehreinfuhr von 527 Millionen gegen⸗ über. Insgesamt entfallen von der Mehrausfuhr an Er⸗ zeugnissen der Landwirtschaft, an Rohstoffen, Halb⸗ und Fertigfabri⸗ katen nur 17 % auf die letzteren. In der Eisenindustrie stieg die Ausfuhr bei Roheisen um 272 *%, bei Fertigfabrikaten nur um 56 bis 27 %, ja bei den Erzeugnissen der Kleineisenindustrie, in denen wir früher den Weltmarkt beherrschten, nur um 19 %. Das sind die Wirkungen dieser „bewährten“ Schutzzollpolitik! Die Kartelle haben die Schutzzölle ausgenutzt. Der Kollege Dr. Mayer⸗Kaufbeuren hat mit vollem Recht auf diese bedenklichen Wirkungen der Kartellbildung hingewiesen; aus der großen Kartellenquete, die vor etwa zehn Jahren veranstaltet wurde, ist aber nichts herausgekommen. Für den Zen⸗ trumsantrag wegen Vorlegung eines Kartellgesetzes haben wir ja im vorigen Jahre auch gestimmt, denn der Antrag war harmlos, das bischen Staatsaufsicht macht es nicht. Der preußische Fiskus hat ja im großen und ganzen diese Kartellpolitik auch ruhig mitgemacht; Aus⸗ nahmen wie beim Kohlensyndikat bestätigen die Regel. Die Export⸗ siffem für Fertigfabrikate aus der Papier⸗ und Textilindustrie, wie i Leder, Erzeugnissen der Feinmechanik, bei Edelmetallwaren, be⸗ stätigen die Wahrnehmnug eines Rückganges. Je mehr man die Statistik durchmustert, desto mehr befestigt sich die Ueberzeugung, daß diese „bewährte“ Schutzzollpolitik die Ausfuhr von Ropstofsen und Halbfabrikaten günstig beeinflußt, auch den Export von Produktions⸗
we verschärfte Durchführung seines Zollgesetzes eintreten lassen. Der
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Rückgang bewirkt hat. Eine solche Entwicklung kann man nicht als eine segensreiche, sondern nur als eine bedauerliche bezeichnen. Natür⸗ lich sind die Engländer über die deutsche Verschleuderung des Halbzeuges in das Ausland sehr erbaut. Gerade in den Artikeln, an denen sehr viele Arbeitsleistung haftet, kommen wir auf dem Welt⸗ markt ins Hintertreffen. Auch unsere Handelsverträge sind in dieser Beziehung schlechter geworden. Amerika seinerseits hat erkannt, daß seine Politik keine zum Schutz der nationalen Arbeit, son⸗ dern nur eine Politik zum Schutze der nationalen Rente gewesen ist. Auch die Mehrausfuhr von 1913 beruht auf denselben Grundlagen wie in den vergangenen Jahren. So ist gerade Getreide und Mehl mehr ausgeführt worden. Wir haben aber jetzt nicht mehr vergleichbare Zahlen wie früher, da eine andere Bewertung unserer Ausfuhrwerte eingetreten ist. In der Eisenindustrie machen wir eine schwere Krise durch. Die Preise gehen zurück. Trotzdem sind sie, wie auch in anderen Industriezweigen, in den monatlichen Ausweisen höher ein⸗ gesetzt. Das verstehe ich nicht. Die Kartelle sollen allerdings die Stetigkeit der Preise verbürgen. Es ist auch einmal ausgeführt worden, daß in der schwankenden Konjunktur die Kohlenpreise der feste Fels gewesen sind. An ihm ist aber gerade manches Schiff gescheitert. Der neue Zolltarif hat der Landwirtschaft großen Nutzen gebracht. Sie soll unsere Bevölkerung ausreichend mit Nahrungsmitteln versorgen können. Trotzdem nimmt die Einfuhr von Nahrungsmitteln von Jahr sii ah zu. Entgegen den Worten des Staatssekretärs ist die Anbau fläche für Getreide und Kartoffeln sehr gewachsen. Es soll aber auck kein Zusammenhang zwischen der Vergrößerung der Anbaufläche un den Einfuhrscheinen bestehen. Nun ergibt sich aber, daß gerade im Osten, der das meiste Interesse an den Einfuhrscheinen hat, die Anbau fläche am meisten gewachsen ist. Im Westen ist sie sogar an manchen Stellen zurückgegangen. So hat man mir gegenüber geklagt, daß gerade in Ostpreußen die besten Wiesen zum Ziehen von Exportrogg benutzt werden. Bei Einführung der Getreidezölle behielt man den Identitätsnachweis bei. Dadurch wurden die ostdeutschen Seestädt und die Müllerei geradezu ruiniert. Diesen Schäden wollte mein Freund Rickert und auch Richter entgegentreten. Die Einfuhrscheine haben sie nie gefordert, sie hatten sogar die größten Bedenken dagegen 1894 führte Rickert aus, daß einmal mehr aus⸗ als eingeführt werden würde; er wandte sich gegen die Möglichkeit der Exportprämie. De damalige Finanzminister Miquel verneinte dies; das Gesetz würde dam seinen Zweck verfehlen. Es wurde ein Gesetz Gamp beschlossen, wo nach die Einfuhrscheine 4 Monate nach ihrer Ausstellung zur Be⸗ gleichung auch anderer Waren benutzt werden konnten. Erst der Bülowtarif von 1906 hat das jetzige Verfahren herbeigeführt. Da durch ist eine große Schädigung der Reichskasse verursacht worden Dieser Verlust ist auch dann noch sehr groß, wenn man annimmt, daß entsprechend mehr Futtergerste eingeführt wird, weil der Zoll Für Futtergerste nur 1,30 ℳ beträgt. Der Verlust der Reichskasse beträgt für das laufende Jahr 40 Millionen. Hier sollte der Reichsschatz⸗ sekretär ein Wort mitreden, aber er darf es nicht, wenn es sich um die Interessen der Agrarier handelt. Alles das ist eingetreten, was Rickert befürchtet hat. Heute soll es keine Ausfuhrprämie sein, das paßt nicht mehr in Ihr System. Ob aber das Ausland auch derselben Meinung ist, ist eine andere Frage. Amerika hat bereits kundgegeben, daß es sich um Exportprämien handelt. Wir wollen die Einfuhrscheine gewiß nich aufheben, wir wollen an ihnen festhalten im Interesse des Ostens, aber in der früheren Form, von der allerdings der Staatssekretär Delbrück gesagt hat, daß sie nichts nütze. Man könnte dann den Getreidebau allerdings nicht so föndern, wie es jetzt der Fall ist. Im Osten wird der überschüssige Roggen zu Viehfutter verwendet. Das ist sehr vernünftig. Der Abg. Dr. Böhme gab den kleinen Landwirten den Rat, statt Roggen Weizen zu bauen. Dieser weise Rat gehört in den Papierkorb, denn die kleinen Bauern haben nicht den nötigen Boden dazu. Auffallend ist ein Aufruf des Verbandes Märkisch Milchproduzenten in der „Deutschen Tageszeitung“, worin die Genossen aufgefordert werden, möglichst die Milchproduktion einzuschränken, um höhere Milchpreise zu erzielen. Das ist ja sehr menschenfreundlich gerade in der jetzigen Zeit! Wir treten für die Verbilligung der Futter⸗ mittel ein; der Vorschlag des Abg. Weilnböck ist praktisch undurch⸗ führbar für die Steuerbehörde und würde nur den Großgrundbesitzern zugute kommen. Die russische Gerste ist für Brauzwecke überhaupt nicht zu verwenden. Man sagt, diese Zollpolitik habe zu einer außer⸗ ordentlichen⸗Steigerung der Kleinbetriebe geführt. Das liegt an der Tätigkeit der Ansiedlungskommission und an der Gegenbewegung der Polen. Kauft ein Großgrundbesitzer einen Bauernhof, so wird dieses Gut auch weiter als Bauernhof in der Statistik geführt. So kommen die großen Zahlen zustande. Die Großgrundbesitzer mögen noch so viel Bauern legen, deren Höfe werden ruhig in der Statistik weiter gezählt. Selbst die Großherzoglich Sachsen⸗Weimarische Fideikom⸗ mißverwaltung hat in der letzten Zeit eine ganze Menge von Bauern im Kreise Münsterberg gelegt. Privatleute machen es ebenso, ferner Graf Douglas usw. Der Großbetrieb entvölkert das Land. Dies gilt namentlich von Pommern und besonders von meinem Wahlkreise. Wenn der ganze Regierungsbezirk etwas an Einwohnerzahl zugenom⸗ men hat, so liegt das lediglich an den Städten Greifswald und Stral⸗ sund und an den Badeorten. Professor Sehring hat im Landesökono⸗ miekollegium nachgewiesen, daß sämtliche ländlichen Ortschaften Pom⸗ merns an Bevpölkerungszahl abgenommen haben, wo nicht eine Auf⸗ teilung des Großbesitzes stattgefunden hat. Diese Erscheinung hat für die Landesverteidigung ihre großen Bedenken. Wie weit die Ent⸗ völkerung schon vorgeschritten ist, zeigt die Tatsache, daß die Land⸗ arbeiter bei der Gestellung, wenn man den Landesdurchschnitt mit 100 ansetzt, nur 85 ½¼ % liefern. Abhelfen kann hier nur die Ansetzung möglichst vieler selbständiger kleiner Existenzen. In immer steigendem Maße arbeitet der Großgrundbesitz mit ausländischen Saisonarbeitern. Jetzt plant Oesterreich gesetzgeberische Maßnahmen, um die Auswande⸗ rung zu erschweren. Ebenso macht Rußland Miene, uns den Zustrom der russischen Landarbeiter zu sperren. Man tröstet sich mit der freundnachbarlichen Einwirkung auf Oesterreich und erklärt Rußland durch den Handelsvertrag für gebunden. Aber die russische Bureau⸗ kratie hat auch noch andere Mittel, uns in dieser Beziehung beizu⸗ kommen; wir könnten dabei schließlich in eine sehr schlimme Lage ge⸗ raten, und es existiert nur ein einziges Mittel, sie abzuwenden, und dieses heißt: innere Kolonisation. Die Ziffern, die der Staatssekretär über die Vermehrung der Schweine gegeben hat, werden von landwirt⸗ schaftlichen Autoritäten als erstaunlich bezeichnet und für irrtümlich gehalten. Es wird immer pathetisch betont, die deutsche Landwirt⸗ schaft sei sich ihrer Pflicht, für die deutsche Volksernährung zu sorgen, voll hewußt; und dabei wird diese Erklärung immer von denen ab⸗ gegeben, die sich am wenigsten dafür interessieren, von den Vertretern des Großgrundbesitzes. Von einem Pflichtgefühl der deutschen Land⸗ wirtschaft läßt sich wohl überhaupt nicht sprechen; eher könnte man sagen, daß die deutsche Zuchtsau ihre Pflicht gegen das Vaterland er⸗ füllt habe. Vielfach wird angenommen, die Erhaltung des Groß⸗ grundbesitzes in seinem jetzigen Bestande sei nötig, um die bisherige Menge des Getreidebaues für die Zukunft zu sichern. Aber auch diese Annahme trifft nicht zu; die Hektarerträge bei den Rentengütern haben in höherem Maße zugenommen als bei den Großgütern. Noch stärker ist das Uebergewicht des Kleinbetriebes bezüglich der tierischen Erzeugnisse. Der jahrliche Bevölkerungszuwachs von 840 000 Men⸗ schen erfordert ebenfalls die energischste Hebung der inneren Koloni⸗ ation. Was aber seitens der preußischen Regierung dafür geschieht, ist minimal. Im Kreise Grimmen nahmen die Domänen 20, die Fidei⸗ kommisse 12 % der ganzen Fläche ein, und alles wird darangesetzt, daß die Domänen weiter im Großbetriebe verpachtet werden. Im Kreise Franzburg sind 29 % der Fläche Fideikommisse und 15 % Stiftsgüter. Wenn Preußen hier so absolut versagt, wie es der Fall ist, würde auch ich schließlich geneigt sein, dem Vorschlag des Dr. Böhme folgend, das Reich mit der inneren Kolonisation zu betrauen. Die Arbeiteransiedler sind zu klug, um sich auf die Riepenhausenschen Heimstätten einzu⸗ lassen, weil sie damit wieder hörig gemacht werden würden; ländliche Arbeiter kann man aber nicht ansiedeln, wo der Großgrundbesitz ist, sondern nur da, wo gemischter Besitz sich vorfindet. Auch die rapite Steigerung der Lebenshaltung soll bei uns in rascherem Maße zu einer Steigerung der Lebensbedürfnispreise geführt haben, als etwa in Eng⸗
mitteln, wie Maschinen gefördert, aber bei allen Fertigerzeugnissen einen
land; aber wenn das richtig ist, Herr Staatssekretär, wozu brauchen
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