politik nur hierauf einstellen soll — ich sage: diese Forderung — wenigstens in dem Sinne, wie sie gewöhnlich gestellt und aus⸗ gesprochen wird — vermag ich nicht anzuerkennen, ganz ebensowenig, wie dies irgend eine der anderen großen Zentralnotenbanken, insbesondere die Bank von England jemals anerkannt hat. Auch darüber einmal ein ernstes Wort! Es ist höchste Zeit, daß diese Anschauung im Publikum revidiert wird. Gewiß soll die Reichsbank unserem Wirtschaftsleben Kredit geben, und darum hat die Gesetzgebung ihr die Aufgabe gestellt, verfügbares Kapital nutzbar zu machen. Aber ihre Pflicht und ihr Recht hierzu ist begrenzt durch das Maß des verfügbaren Kapitals. Die Reichs⸗ bank ist nicht dazu da — und das möchte ich auch einmal offen und chrlich aussprechen —, ihre letzten Mittel auszuschütten, bloß weil unsere gesamte Wirtschaft sich im Uebermaß auf Kredit aufbaut, oder weil unsere Bankwelt und ganz ebenso andere wirtschaftliche Faktoren — denn peccatur intra muros et extra — sich, start selbst sich in ausreichendem Maße liquid zu halten und durch ange⸗ messene Barreserven vorzusorgen, lediglich auf die Reichsbank ver⸗ lassen, sich selbst in Krediten verausgaben und nun Ersatz für diese ausgegebenen Mittel bei der Reichsbank suchen, und gerade der Wunsch, nicht immer wieder unberechtigten und übermäßigen Krediten mit der Diskontschraube begegnen zu müssen, deren Anziehen natur⸗ gemäß Schuldige wie Unschuldige trifft, ist ja wesentlich mitbestim⸗ mend gewesen für die von der Reichsbank eingeleitete Aktion, die auf eine Erhöhung ihrer Liquidität und ihrer Barreserven gerichtet ist. Wir brauchen — und darin stimme ich den Abgg. Dr. Mayer (Kauf⸗ beuren) und Keinath durchaus zu —, eine größere Liquidität unserer Volkswirtschaft und unserer Kreditorganisation, eine allerdings scho⸗ nende, aber konsequente Zurückdrängung ungesunder und übermäßiger Kredite. Diese Entwicklung ist bereits in erfreulichem Zuge, aber die Reichsbank darf dem nicht entgegenwirken dadurch, daß ihr Be⸗ streben nur darauf gerichtet ist, ihren Diskont so tief zu setzen, wie es die augenblickliche Lage des Reichsbankstatus selbst vielleicht ge⸗ stattet. Wenn man von allen anderen Gesichtspunkten absieht, dann würde dies nicht lange vorhalten, und würde der Neigung, selbst liquide zu bleiben und keine Barreserven zu haben und sich lediglich auf die Reichsbank zu verlassen, nur Vorschub leisten. Die Reichs⸗ bank hat vielmehr verfügbares Kapital nur so weit, als sie noch ausreichende Reserven behält, um ihrer höchsten Aufgabe, der letzte Rückhalt unseres Wirtschaftslebens und die Stütze des privaten und Reichskredits in schweren Zeiten zu sein, seien sie wirtschaftlich, seien sie politisch ernst, jederzeit gerecht zu werden. Die Reserve muß ihr unter allen Umständen und zu allen Zeiten unbedingt erhalten bleiben. Die Reichsbank muß darauf gerüstet sein, daß ihr in solchen Zeiten nicht nur Wechsel eingereicht werden, sondern daß auch starke Lom⸗ bardansprüche und Schatzscheindiskontierungen an sie herantreten und starke Beträge von fremden Geldern ihr entzogen werden. Das alles vermehrt den Notenumlauf und entzieht das Metall, bringt ihr aber keine Notendeckung. Dieses Maß ihrer Aktionskraft wird deshalb begrenzt einerseits durch den Notenumlauf, anderseits durch die Noten⸗ deckung, das heißt durch Metall und Wechsel. Metall plus Wechsel minus Notenumlauf ist derjenige Betrag, den die Reichsbank für diese drei Arten möglicher großer und außerordentlicher Ansprüche zur Verfügung hat. Nun war diese bankmäßige Reserve Ende 1909 und 1910 bis auf 130 und 220 Millionen, also bis auf ein Minimum gesunken. Hätten wir damals eine wirtschaftliche Krisis gehabt, die die Lombardansprüche wesentlich erhöht, die Abhebung der fremden Gelder wesentlich gesteigert hätte, oder hätten wir eine politisch un⸗ ruhige Zeit gehabt, die das Reich zu einer wesentlichen Erhöhung seiner Schatzscheineinrichtungen genötigt hätte, so hätte sich die Reichsbank diesen doch absolut notwendigen Bedarf versagen müssen. Das darf nicht geschehen, und deshalb muß diese Reserve auf das Mehrfache jener sehr geringen Spannung von 1909 und 1910 gebracht und darauf erhalten werden. Deshalb war es auch eine gebieterische Notwendigkeit, die die Reichsbank 1911 zu der viel verlästerten Maß⸗ nahme zwang, die Lombardgebühren an den Vierteljahresschlussen durch einen Zinsaufschlag von 10 Tagen zu verteuern; denn der ins Ungemessene gewachsene Lombard — er war bis an 400 Millionen herangewachsen —, der überdies unsere Bankwelt verleitete, besonders spitz zu disponieren, statt eigene Reserven zu halten, mußte ab⸗ gebrochen werden, gerade um der Reichsbank die Aktionskraft zu erhalten. Das zweite Mittel, dieser Reserve ihre Aktionskraft zu sichern, ist wiederum die Steigerung des Goldbestandes, über dessen Notwendigkeit ja das Haus mit der Reichsbank durchaus einig ist. Und in derselben Richtung, hoffe ich, wird auch die Verbesserung der Liquidität unseres Wirtschaftslebens und unserer Kreditorganisation wirken; sie ist bereits in erfreulichem Zuge, und ich vermute, daß ich Gelegenheit haben werde, auch über diesen Punkt noch in diesem hohen Hause gelegentlich zu sprechen. Meine Herren, die Lombardmaß nahme hat diese Verhältnisse bereits wesentlich gebessert, aber auch
liche Behauptung geschwiegen. Eine Reform aller dieser Verhältnisse ist notwendig; mit ihren alten Feuersteingewehren kann die Regierung auch gegen die vexheekende Wirkung der Mosse⸗Ullstein⸗Presse nichts ausrichten. Das Geschäftsleben wird in ungünstiger Weise beeinflußt durch die hauptsächlich von jüdischen Geschäften veranstalteten „Aus⸗ nahmetage“. Die Bestimmungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb sind ja an sich sehr scharf; aber in der Praxis werden Aus⸗ verkäufe, weiße WPochen, Inventurtage usw. trotz dieser scharfen Be⸗ stimmungen von jüdischen Firmen immer und immer wieder veran⸗ staltet. Das Gesetz wird einfach auf diese Weise umgangen, und die Behörden kümmern sich nicht darum. Ein weiterer Mangel des Gesetzes ist, daß es das Zugabewesen nicht trifft, daß dieser Unfug nicht dadurch verboten wird. Es werden in diesen Geschäften Nahrungs⸗ mittel oder Gutscheine gegeben; eine andere Form dieses Unfugs sind die Geschenktage, wo die Kunden z. B. einen ganzen, auf schlechtem Papier gedruckten Roman oder Photographiebons oder auch die An⸗ weisung auf eine freie Reise nach Brüssel usw. erhalten. Erfreulicher⸗ weise liegt dem Reichstage ein Antrag vor, der das Einschreiten gegen diesen Unfug fordert. Schwindel sind meistens auch die Schönheits⸗ mittel, die in den Zeitungen empfohlen werden; diese Anzeigen sollten aus den Blättern verschwinden, denn es wird dadurch nur dem Publikum das Geld aus der Tasche gezogen. Das Warenhaus ist kein Fortschritt, sondern ein Rückschritt zu dem Gemischtwarenhaus der kleinen Städte. Das Warenhaus kann auch nicht billiger verkaufen als der Spezialist; in der Rheinprovinz arbeiten die Warenhäuser von Tietz sämtlich mit 40 % Aufschlag. Mit den 95⸗, 87⸗, 39⸗Pfennigtagen wird dem Publikum auch bloß blauer Dunst vorgemacht; kurz, man kann das Warenhaus als die konzentrierteste Form des unlauteren Wettbewerbs betrachten. Einige Waren werden als Lockmittel billig verkauft, damit an den anderen um so mehr verdient werden kann. Im Oktober 1913 wurde festgestellt, daß das Warenhaus Friedländer in Waldenburg Kakao zu den verschiedensten Preisen verkaufte, der durchweg die gleiche Sorte war. Ein anderes Warenhaus verkaufte eine Füͤllfeder mit „14 karätiger“ Goldfeder für 95 ₰; bei der Untersuchung ergab sich, daß das Gold in Wahrheit „I4karätiges“ Messing war. Ein jüdisches Warenhaus, Wolf Wertheim, stellte in seinen Räumen einen großen Weihnachtsbaum auf, und ließ dazu die Glocken ertönen usw. (Zuruf bei den Sozialdemokraten.) Sie scheinen zu diesen Kreisen bessere Beziehungen zu haben als ich. Auch die Buchhändler, namentlich die Sortimenter, werden durch die Konkurrenz der Warenhäuser immer mehr geschädigt. Ein Berliner Warenhaus hat sogar versucht, die gesamte Berliner Fleischversorgung in seinen Dienst zu stellen. Da die Produzenten zu Schundpreisen liefern müssen, so leiden die Arbeiter auch darunter. Viele kleine Geschäfte werden ruiniert. Und der Staat hat doch gerade ein Interesse an der Erhaltung der selbständigen Elemente. Ein Pariser Haus rühmt sich, der Lieferant deutscher Fürsten zu sein. Es sollte doch ein nobile officium der deutschen Fürsten sein, nicht die französischen Kaufleute zu unterstützen, wo man gerade jetzt in Frankreich zum Boykott deutscher Waren schreitet. Der deutsche Mittelstand wird es nicht verstehen, daß ein Warenhausbe⸗ sitzer jetzt einen hohen Orden bekam und sogar Fürsten ihre Weih⸗ nachtseinkäufe in jüdischen Warenhäusern machen. Wir stehen auf dem Boden der jetzigen Wirtschaftsordnung. Nur müssen auch die landwirtschaftlichen Zweige geschützt werden, die, wie die Gärtnerei, bis jetzt vernachlässigt worden sind. Die Nationalliberalen wollen dasselbe. Deshalb darf in Zukunft kein Nationalliberaler einem Frei⸗ händler seine Stimme geben. Der Abg. Gothein sollte bei dem Abg. Korell in die Lehre gehen, der als Fortschrittsmann durch das Studium des Lebens zum Schutzzöllner geworden ist und den Bauern höhere Zölle verspricht, als wir jeßt haben. Von den Beamtenkonsumvereinen meint der fortschrittliche Abg. Delius, daß sie vielfach nicht einmal von finanziellem Vorteil für die Beamten sind. Die Waren sind viel⸗ fach schlechter und teuerer als in den Spezialgeschäften, und ein mini⸗ maler Gewinn habe nicht den Wert, daß man Erbitterung unter die Erwerbstreibenden tragen kann. Verboten sollte auf jeden Fall sein, daß die Konsumvereine auch an Nichtmitglieder verkaufen. Die Arbeiterkonsumvereine sind Waffen im Klassenkampf. Ihre Haupt⸗ gefahr für den Mittelstand liegt auch darin, daß sie immer mehr zur eigenen Produktion übergehen. Die Sozialdemokratie hat für den erwerbenden Mittelstand nur den Rat, wenn er nicht mehr existieren kann, auch Arbeiter zu werden. Wir verlangen eine energische plän⸗ volle Mittelstandspolitik.
Abg. Heine (Soz.): Wir haben eine Resolution vorgelegt, die einen Gesetzentwurf zur völligen Beseitigung aller das Koali⸗ tionsrecht noch einschränkenden Vorschriften in Reichs⸗ und Landes⸗ gesetzen fordert. Das macht der erwachende reaktionäre Uebermut not⸗ wendig. Das Koalitionsrecht ist den Herren verhaßt, weil es ein Ausfluß des selbständigen Geistes der Arbeiterklasse ist. Die Herren⸗ menschen vom Schlage derer, wie sie sich jetzt in Preußen groß tun, ertragen es nicht, daß das Volk selbständig seine Angelegenheiten in
Koalitionsrecht der Arbeiter.
Menge von Nachteilen aufgewogen wurden. bleibt ein Ausnahmegesetz, auch wenn es in ein allgemei es Gesetz
Kupfer wäre es ohne das über alle Maßen ungeschickte und provokka“ torische Eingreifen der Polizei nicht gekommen. (Vizepräsident Dove ersucht den Redner, eine generelle Kritik an der Polizei nicht zu
üben.) Dasselbe Solidaritätsgefühl, das man bei den Beamten und Offizieren so schön findet, soll man auch bei den Arbeitern als be⸗ rechtigt gelten lassen. Gewiß sind auch die Streikbrecher Leute, die aus Not handeln, aber hat es je als Entschuldigung gegolten, wenn der einzelne gegen die Pflicht der Stunde gefehlt hat? Welch schwere Strafe trifft die kleinen Beamten, die sich aus Not der Unterschlagung oder dergleichen schuldig gemacht haben? Ihre Existenz wird damit vernichtet. Der Streikbrecher trägt für die Stärkung der Organi⸗ sation nichts bei. Bricht der Streik aus, so füllt er sich die Tasche, und er genießt nachher auch den durch die Entbehrung der anderen erkämpften Lohn. Seit einer Reihe von Jahren gibt es Streikbrecher aus Beruf, die berüchtigte „Hintzegarde’. Wie dies Gesindel in Moabit gewütet hat, dafür habe ich hier ein Beispiel mitgebracht. (Der Redner zeigt einen langen, an beiden Enden mit schwerem eisernen Gewicht versehenen Gummischlauch vor, den er auf den Tisch des Hauses niederlegen läßt.) Mit dieser barbarischen Waffe schlug dieses Pack in Gegenwart der Polizisten auf die Streikenden los.
Wenn einer seine schwere Wunde hatte, dann sagte der Polizist Nun ist es genug. Das ist ein Lumpengesindel. ling der Herren, die es brauchen, und leider auch der Justiz. In einem anderen Falle schossen die Leute und warfen Eisenstücke unter das unbeteiligte Publikum. Das sind die wahrhaft nützlichen und staatserhaltenden Elemente, wie sie hier im Hause von Ihnen be⸗ zeichnet wurden. Es ist sehr schlimm, daß den Streikbrechern der Gebrauch der Schießwaffe gestattet wird. zwar verhaftet, aber sofort aus der Haft entlassen, weil er lügnerisch behauptete, er sei in der Notwehr gewesen. Lüge herausstellte, war der Kerl längst über der Grenze und ward nicht mehr gesehen. Wirkliche Exzesse kommen bei Streiks vor, aber in sehr verschwindender Zahl, und dagegen reichen die Straf⸗
Es ist der Schütz⸗
Ein Streikbrecher wurde
Später, als sich das als
esetze vollkommen aus. Das Strafgesetzbuch kennt Gefängnisstrafen ei bloßer Beleidigung bis zu einem Jahre, bei einfacher Körper⸗
verletzung bis zu drei Jahren. Die Nötigung wird mit Gefängnis
bis zu einem Jahre bestraft; die bloße woͤrtliche Bedrohung mit
6 Monaten, die Strafen wegen Erpressung haben schon oft den Gegenstand der Beschwerden gebildet. pressung in Arbeiter zuredete, des lieben Friedens willen, dem Verkande beizu⸗
Was wird nicht alles als Er⸗
Streiksachen angesehen. Ein Polier, der einen
treten, wurde wegen Beihilfe zur Erpressung mit einem Monat Gefängnis bestraft. Der Gesetzgeber hat offenbar nur an die e rlose
Erpressung eines Vermögensvorteils gedacht. Seit dem ersten Mißbrauch
—
dieser Gesetzesbestimmung sind 50 Jahre verflossen, ohne daß dem
Urbelstande abgeholfen wurde. Dagegen wendet sich unser Antrag. Er will zum Ausdruck bringen, daß unter der Absicht der Be⸗
schaffung eines rechtswidrigen Vermögensvorteils nur die Absicht zu
veistehen ist, sich oder einem Dritten einen dem Recht zuwider⸗ laufenden Vermögensvorteil zu verschaffen. Es ist ferner zum Ausdruck zu bringen, daß die Ankündigung der Arbeitsniederlegung keine Drohung im Sinne des Gesetzes darstellt. Eine Verschärfung der Strafen ist gar nicht nötig. Wollen die Herren etwa ein Aus⸗ nahmegesetz zugunsten der Streikbrecher einhringen? Ich weiß ja, was die Scharfmacher wollen, sie wollen
ie Entrechtung der
um bessere Lohnvechältnisse ringenden Arbeiter. Wenn sie das
offen sagten, dann würden sie damit abfallen. Statt dessen sagen sie, sie wollten die armen hilflosen Leute, die sich nicht selbst schützen ist ein Schwindel. Die O ffentlichkeit muß dem neuen in Aussicht stehenden Strafgesetzbuch gewarnt werden.
können, durch harte Strafen schützen. Das h ausdruͤcklich vor Dieses ist eine Gefahr für die staatsbürgerlichen Rechte und für das Es enthält ja manches gute, aber es kann kommen, wie heim Vereinsgesetz, wo einige Vortetle durch eine Ein Ausnahmegesetz
hineinkommt. Notwendig ist ferner die Aufhebung des § 153 der Gewerbeordnung; es ist eine beständige Bedrohung des Streik echts. Ein Gewerkschaftsbeamter wurde zu vier Monaten Gefängnis ver⸗ urteilt, der einem Arbeiter hatte gütlich zureden wollen, an einem Streik teilzunehmen und der dessen Frau auf die Worte: Ein Hund, der meinen
Mann einen Str ikbrecher nennt, erwiderte: „ja, er ist auch einer“.
Die Resolution des Grafen Wesarp will unter anderem das Streik⸗
posten stehen verbieten. Das Streikpostenstehen ist für den streikenden
Arbeiter unentbehrlich, ohne dieses ist kein Streik durchzuführen, dieses
friedliche und gesetzliche Werben zur Teilnahme an einem Streik müssen wir behaupten als ein Recht der Arbeiter, und wer es ihnen streitig machen will, der ist ein Feind der Arbeiter.
ig mache 1 der Gerade beim Streikpostenstehen greift nun die Polizei sofort ein. Ein national⸗ liberaler Abgeordneter, der Richter ist, der Landgerichtsdirektor
arbeiterverband auszutreten und sich den Streikbrechern anzuschließen
Das ist der Gipfel der Heuchelei. Gegen Arbeitgeber wird § 153.
G.O. nicht angewendet, auch nicht gegen einen Oberst. Diese sind sich nicht bewußt der Rechtswidrigkeit ihrer Handlungen. Wird ein mal ein Arbeitgeber wirklich verurteilt, so ist die Strafe unglaublich gering, und wird noch dazu in Geldstrafe umgewandelt. Brentano atte vor zwanzig Jahren ganz recht, wenn er sagte: „Die Arbeiter haben zwar das Koalitionsrecht, aber wenn sie es anwenden, werden sie bestraft. Daß eine Erweiterung der Strafen sinnlos wäre, hat auch der Abg. Bassermann 1899 anerkannt. Die Recht⸗ sprechung gegen die Arbeiter ist immer einseitiger, immer rücksichts⸗ loser geworden, namentlich seitdem das schnöde Gebrüll durch eine gewisse Presse, geht, daß die Strafen zu niedrig seien. Nicht eine weitere Einschrankung, sondern eine weitere Sicherung des Koalitionsrechts verlangen wir. Am 10. Dezember 1912 meinte der Staatssekretär, daß es eigentlich gar kein Koalitionsrecht gebe. Es steht allerdings in keinem Gesetz, daß der deutsche Arbetter das Koalitionsrecht hat. Das versteht sich doch aber von selbst, es ist das
Recht eines jeden Staatsbürgers und kann durch keine Willkür aus 8
der Welt geschafft werden. Wenn das der Staatsseketär tun will, dann ist das Verlangen unsitttlich, weil es ohne Rechtskraft ist. Aber nicht nur die Arbeiter, sondern auch die Staatsarbeiter und Beamten müssen das Koalitionsrecht haben. Man braucht sich vor keinem Streik, der den Staat in Gefahr bringen kann, zu fürchten, wenn man die Staatsarbeiter und Beamten zufriedenstellt. Der Reichskanzler hat sich neulich theoretisch über das Koalitionsrecht ge⸗ äußert. Solche allgemeinen Redensarten macht man aber nur, wenn man etwas Bestimmtes, das der Kritik standhält, nicht zu sagen weiß. Gewiß sind die Koalitionen geschlossen, um sich gelegentlich gegen den Arbeitgeber zu kehren; aber wenn er den Arbeitern gibt, was ihnen zukommt, dann brauchen diese von der Macht ihrer Koalitionen keinen Gebrauch zu machen. Die Koalitionen suchen zuerst ja immer eine friedliche Verständigung herbetzuführen. Die Konkurrenz der verschiedenen Organisationen ist ein nutzloser Kräfteverbrauch. Der Kampf gegen die Zulassung der gelben Arbeiter ist eine Lebensfrage für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Arbeiter folgen einem Gebot der Sicherheit und Reinlichkeit, wenn sie sich gegen unerwünschte Kameraden wenden. Die Organi⸗ sation beschränkt nur insofern die individuelle Freiheit, als sie
den Arbeitern verbietet, sich zu Hungerlöbnen zu verdingen.
Der Reichskanzler hat sich Sorge um die Zukunft gemacht, wenn mächtige Organifationene einmal den Staat beherrschen. Er sollte sich lieber um dde Gegenwart bekümmern. Denn ein demo⸗ kratiscer Staat wird es dann sicher verstehen . durch schnelle Gesetzgebung entstehende Uebel abzuschafften. Die Reichsregie⸗ rung sollte erst einmal Gleichheit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu schaffen suchen. Das wäre das Beste, um für die Fortentwickelung unserer Nation und für ihre Stellung im Rate der Völker zu sorgen. Zuerst muß die Parteilichkeit zugunsten eines üübermächtigen Unternehmertums abgeschafft werden. Aber die Arbeiter, die ihre Haut für den Staat zu Markte tragen müssen, werden, wenn
Ise ihr Recht verlangen, als Aufwiegler und Reichsfeinde bezeichnet.
Damit wird die Kraft unseres Volkes zugrunde gerichtet. Wer e gut meint mit dem deutschen Volke, mit seiner Macht, Ehre un Kultur, der sorge für ein starkes Koalitionsrecht. 1
Nach 6 Uhr wird ein Vertagungsantrag an⸗ genommen.
Der Präsident schlägt vor, auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung, Freitag, Mittags 12 Uhr, zu setzen: Kleine Anfragen, die Interpellationen über Zabern und das Straßburger Urteil, und dann den Antrag Ablaß und den Antrag Delsor.
Zur Geschäftsordnung bemerkt der
Abg. Graf Westarp (dkons.): Ich bitte, die beiden letzten Punkte der Tagesordnung abzusetzen. Als die Anfragen zugelassen wurden und gleickzeitig das erweiterte Interpellationsrecht, da wurde erklärt, daß unmittelbar an Interpellationen nur Anträge gestellt werden sollten, die ausdrücken, daß das Haus mit der Behandlung der den Gegenstand der Interpellation betreffenden Fragen seitens der Regierung einver⸗ standen oder nicht einverstanden ist. Es wurde damals ausdrücklich
Perklärt von fast sämtlichen Parteien, daß nicht beabsichtigt sei, das
Interpellationsrecht so auszubauen, daß auch andere sachliche Anträge
—
zur Verhandlung gelgngen können. Das war auch maßgebend für
ldie Zustimmung der Staatsregierung. Ich gebe ohne weiteres zu, daß,
rein formell betrachtet, hier gegen die betreffenden Vorschriften der Geschäftsordnung nicht verstoßen wird, wenn ähnliche Anträge an demselben Tage auf die Tagesordnung gesetzt werden. Politisch be⸗
Ntaachtet, kommt es jedoch auf dasselbe heraus, wenn sachliche Anträge,
Abg. Bassermann inl.): Ich kann auch auf einen ähnlichen früheren Vorgang verweisen. Es liegt uns völlig sern, etwas zu be⸗ fürworten, was als Umgehung der neuen Geschäftsordnungs⸗ bestimmungen über die Interpellationen aufgefaßt werden könnte. Wir halten es aber nicht für zweckmäßig, die Initiativanträge viel⸗ leicht erst vier Wochen später als die Interpellationen verhandeln zu lassen.
Abg. Graf Westarp (dkons.): Diese Zweckmäßigkeitsaus⸗ führungen können mich nicht überzeugen. Daß die Mehrheit uns über⸗ stimmen kann, hindert mich nicht, meinen Standpunkt festzuhalten.
Der Antrag Graf Westarp auf Absetzung der beiden Anträge wird gegen die Stimmen der Rechten unter großer Heiterkeit der Mehrheit abgelehnt; es bleibt beim Vorschlage des Präsidenten. 8 1“
Schluß 61½ Uhr.
Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 9. Sitzung vom 22. Januar 1914, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)
Ueber den Beginn der Sitzung ist in der Nummer d. Bl. berichtet worden.
Das Haus setzt die zweite Beratung des Etats der landwirtschaftlichen Verwaltung, und zwar die Be⸗ sprechung der dauernden Ausgaben fort.
Die Ausgaben für die Tierärztlichen Hoch⸗ schulen und das Veterinärwesen, insgesamt 6 609 825 ℳ, beantragt die Budgetkommission unverändert zu bewilligen.
Abg. Dr. Varenhorst (freikons.): Die Frage des in der Schweiz erworbenen Titels eines Dr. med. vet. ist in der Kommission sehr ausführlich behandelt worden. Es handelt sich hier hauptsächlich um Herren, die in den Jahren 1902 bis 1910 in Zürich oder Bern promoviert haben. Jetzt haben ja unsere Tier⸗ ärztlichen Hochschulen das Promotionsrecht erhalten Nach einer Verordnung von 1897 ist bei Führung eines ausländischen Doktor⸗ titels die Genehmigung des Kultusministers einzuholen. Bei Herren der philosophischen Fakultät ist sie auch meist gestattet worden. Nur den Tierärzten hat man es verweigert. Diese Weigerung ist jetzt nicht mehr am Pläatze, da es sich ja einerseits nur um eine kleine Anzahl von Herren handelt und andrerseits eine Anzahl dieser Dissertationen von großem wissenschaftlichen Werte ist. Der Landwirtschaftsminister möge in dieser Beziehung auf den Kultusminister seinen Einfluß geltend machen.
Abg. Dr. Arning (nl.): Diesem letzten Wunsche kann ich mich nur anschließen. Notwendig ist für Hannober die Schaffung einer Professur für Tierarzneikunde. Dann muß aber auch möglichst bald mit dem Bau des Instituts für Tierzucht begonnen werden, für den ja die Mittel schon bewilligt sind.
Minister für Landwirtschaft, Domänen und Dr. Freiherr von Schorlemer:
Meine Herren! Ich glaube, die beiden Herren Vorredner haben von meinem Athletentum doch eine etwas zu günstige Vorstellung. (Heiterkeit.) Aber darin kann ich ihnen beitreten: an gutem Willen zur Förderung ihrer Wünsche fehlt es mir nicht. Ich bin auch gern bereit, noch einmal mit dem Herrn Kultusminister wegen der Frage in Verbindung zu treten (sehr gut!), ob den Tierärzten, welche in Bern (Abg. Dr. Varenhorst: Und in Zürich!) ihren Titel erworben haben, nicht auch die Führung des Titel doctor medicinae veteri- nariae in Preußen gestattet werden kann. Schwierigkeiten haben sich, wie Ste wissen, deswegen erhoben, weil es sich um solche Herren bandelt, die im Inlande die Maturitätsprüfung nicht abgelegt haben, und bisher grundsätzlich an dem Standpunkt festgehalten worden ist, daß die Vorbedingung für die Erlangung des medizi⸗ nischen Doktortitels die Maturitätsprüfung sein muß. Aber aus dem Gesichtspunkt, daß es sich nicht um eine dauernde Einrichtung,
gestrigen
Forsten
sondern um eine auesterbende Kategorie von Doktoren handelt, glaube
ich, daß meine Vorstellung bei dem Herrn Kultusminister vielleicht nicht erfolglos bleiben wird. (Bravo!) Meine Herren, was die Errichtung einer Professur für Tierzucht
Klauenseuche in nahezu allen Provinzen herbeigeführ hahen; auch ist zu hoffen, daß in Ost⸗ und Westpreußen, wo augenblicklich die Ver⸗ scuchung noch am stärksten ist, die Maul⸗ und Klauenseuche sich eben⸗ falls nicht weiter ausbreiten wird, es sei denn, daß von Rußland aus nochmals eine neue Infektion eintreten würde.
Nun, meine Herren, ist es selbstredend und auch gesetzlich vor⸗ geschrieben, daß nur dann ein Viehbestand abgeschlachtet werden kann, wenn noch die Möglichkeit besteht, durch Abschlachtung die Seuche auf ihren Herd zu beschränken. In allen Fällen, in welchen die Maul⸗ und Klauenseuche sich bereits über verschiedene zerstreut liegende Ge⸗ höfte und Ortschaften verbreitet hat, wo gar nicht feststeht, wohin die einzelnen der Ansteckung verdächtigen Tiere gebracht worden sind, würde die Abschlachtung zwecklos sein weil sie in dem betreffenden Bezirke die Maul⸗ und Klauenseuche nicht mehr unterdrücken kann. (Sehr richtig!) Nun ist es ja natürlich, daß eine Maßnahme wie die der Abschlachtung nicht vom Standpunkt des einzelnen Besitzers, sondern von dem Ge⸗ sichtspunkt aus beurteilt werden kann, ob die Maßnahme Erfolg haben kann, ob mit derselben der Allgemeinheit gedient ist! Es ist deswegen in der Regel von der Zentralverwaltung auf Grund der Berichte der Regierungspräsidenten und Landräte darüber Entscheidung getroffen worden, ob zum Mittel der Abschlachtung noch gegriffen werden sollte.
Nun ist es merkwürdig, daß, während man sich in Schlesien, wie ich eben von dem Herrn Vorredner gehört habe, darüber beklagt, daß man vor den Herden der großen Herren Halt gemacht habe, mir vom Rhein die Mitteilung geworden ist, und zwar aus zuverlässiger Quelle,
daß sich die kleinen Besitzer beschwert haben, daß nur bel ihnen nicht
abgeschlachtet würde und lediglich bei den großen Herren (Heiterkeit). Sie sehen schon daraus, wie die Auffassungen verschieden sind; aber ich muß doch Gelegenheit nehmen, einmal sehr energisch und deutlich gegen die Vorwürfe zu protestieren (Bravo!), die hier der Veterinärverwaltung, meiner Verwaltung seitens des Herrn Vor⸗ redners gemacht worden sind. (Bravo!) Von so kleinlichen Gesichts⸗ punkten, wie sie uns hier unterstellt worden sind, lassen wir uns selbst⸗ redend nicht leiten. (Erneutes Bravo!) Wenn behauptet worden ist, daß vor der Herde des Herrn von Richthofen Halt gemacht worden wäre, so liegt das einmal daran, daß bei dem vorliegenden Fall schon in dem ersten Bericht des Regierungspräsidenten darauf aufmerksam gemacht wurde, daß voraussichtlich nicht allein die Herde auf dem Gut, wo die Maul⸗ und Klauenseuche schon festgestellt war, sondern auch diejenige auf dem Hauptgut infiziert set, unb daß deswegen die Abschlachtung auf dem Nebengut kaum noch Erfolg verspreche. Aus diesem Gesichtspunkt ist die Abschlachtung nicht angeordnet und dabei auch erwogen worden, daß ein großer Teil der Herde von einem Dominium zum andern ge⸗ wandert und nicht festzustellen war, wieweit von da aus schon die An⸗ steckung weiter verbreitet war. In diesem Falle hätte die Abschlach⸗ tung ihren Zweck verfehlt, wie auch der weitere Verlauf gezeigt hat; denn es ist auch auf dem Haupthof die Maul⸗ und Klauenseuche ausgebrochen und ebenso auch in der Umgegend des Guts; daß wir Zuchtherden in der Regel nicht abgeschlachtet haben, beruht einfach auf der Erwägung, daß die Abschlachtung einer Zuchtherde einen Ver⸗ mögensnachteil für den Betroffenen mit sich bringt, der in Geld kaum geschätzt werden kann. (Sehr richtig!) Selbstredend ist auch gelegentlich eine Zuchtherde abgeschlachtet worden, aber nur dann, wenn diese Ab⸗ schlachtung unter allen Umständen einen durchschlagenden Erfolg versprach. Daß wir im übrigen vor den Großorundbesitzern bezüglich dieser Maßnahme keinen Halt gemacht haben, bitte ich daraus zu entnehmen, daß wir z. B. in Oberschlesien in zwei Fällen bei demselben Besitzer je über 100 Stück abgeschlachtet haben und im Kreise Templin sogar 167. (Hört, hört! rechts.) Ich glaube, ich kann mit diesen Aus⸗ führungen schließen, und ich hoffe, daß das hohe Haus sich meiner Auffassung anschließen wird, daß die Gesichtspunkte, von denen die Veterinärpolizeiverwaltung sich hat leiten lassen, auch in diesem Fall die richtigen gewesen sind. (Lebhaftes Bravo! rechts und im Zentrum.)
Röchling, hat die Ausbildung besonderer Polizeibeamten für die die schließlich dasselbe behandeln wie die Interpellationen, unmittel⸗ Streikbewegung gefordert. Oft genug ist festgestellt worden, bar im Anschluß daran am selben Tage auf die Tagesordnung gesetzt daß die Polizeibeamten keine Spur von Störung des öffent⸗ werden. Aus grundsätzlichen Bedenken können wir uns dem Vor⸗ lichen Verkehrs usw. entdeckt hatten, dann aber von ihren Vor⸗ schlage des Präsidenten nicht anschließen und bitten um Absetzung der gesetzten dahin instruiert wurden: „Ihr habt das Streikposten⸗ beiden Punkte. stehen zu verbieten“; erst da wurden die Beamten so helle, daß si⸗ Abg. Haase⸗Königsberg (Soz.): Der Vorredner hat selbst an⸗ den Posten, auch wenn sie sich noch so gesetzlich und ruhig benahmen, erkannt, daß gegen den Vorschlag des Präsidenten auf Grund der Ge⸗ das Stehen verboten und sie eventuell arretierten. Die Gerichte schäftsordnung formelle Bedenken nicht erhoben werden können. Es aus. Eines Tages kommt die Krise, und die Besserung tritt dann haben das dann approbiert: Die Kapitulation der Rechtsprechung vor fragt sich, ob der Vorschlag des Präsidenten zweckmäßig ist. Das ist ein, bis dann schließlich die Geschichte wieder von vorn anfängt. Das dem Schutzmannehelm! Man will das Streitpostenstehen verbieten, der Fall. Es ergibt sich von selbst, daß Anträge, die sachlich im Zu⸗ haben wir in der Frage des Zuchthausgesetzes gesehen. Jemand hält „weil man das Streiken verhindern will. „Der Appell an das Ehr⸗ sammenhang mit einer anderen Materie stehen, besser sofort als später auf dem Starenberge eine Rede. Alles schüttelt den Kopf und weiß gefühl des Arbeiters muß aber erlaubt sein; das Unterdrücken des dem Hause unterbreitet werden. Außerdem handelt es sich ja hier um nicht, was geschehen ist. Der alte treue Pastor von Bodelschwinsh Streikpostenstehens ist also nichts als eine Parteinahme im Lohn⸗ einen neuen Punkt der Tagesordnung, und die Interpellationen sind ja hatte dem Betreffenden nur erzählt, ein Neubau sei bei ihm nicht fertig ge⸗: kampf zugunsten des Kapitals. Dazu tritt das widerrechtliche Vor⸗ vorher endgültig erledigt. Beide stehen also nicht im organischen worden, weil die Maurer gestreikt haben. Der Reichstag warf das geben gegen die Streikenden unter der Firma der unerlaubten Hand⸗ Zusammenhang. Gesetz in den Papierkorb, und 14 Jahre lang war auf einmal Ruhe. lungen. Hier will man auch den § 31 B. G. B. gegen Streikende Abg. Gröber (Gentr.): Der Abg. Graf Westarp geht von einer Jetzt beginnt wieder die alte Geschichte. Ich meine, daß die Sache in Bewegung setzen, d. h. die Unternehmer möchten den Gewerk⸗ irrigen Voraussetzung aus. Es ist damals beschlossen worden, daß bei wieder so verlaufen wird, wenn der Reichstag ruhig Blut behält und schasten die Rechtsfähigkeit versagen, wenn sie einen Nutzen, der Besprechung der Interpellationen ein Antrag auf Mißbilligung Stärkung der Reichsbank. Denn die Gesunderhaltung und die Liquid⸗ die Sache wieder dahin befördert, wo sie hingehört, in den Papier⸗ “ auferlegen, wenn sie einen Schaden davon haben. zulässig sein soll. Die Antraͤge, die außer den Interpellationen auf die haltung unseres Wirtschaftslebens, unseres Kreditwesens und unserer korb. Dann werden wir wieder 14. Jahre Ruhe haben. Daß Gewalt⸗ Das ist doch ein Ausnahmegesetz schlimmster Art; die Gewerkschaft Lagesordnung für morgen kommen sollen, sind formell gänzlich von Kreditorganisation ist doch schließlich das Fundament unserer wirt⸗ taten bei Streiks vorkommen, bestreite ich nicht. Das bedauern meine würde nicht klagen, wohl aber verklagt werden können. In der Zivil⸗ diesen unabhängig. Gewiß behandeln die Anträge dieselbe Materie, schaftlichen Stellung in der Welt, und die Stärkung der Reichsbank Parteigenossen; ihnen ist nichts lieber, als wenn Lohnkämpfe ohne prozeßordnung besteht allerdings schon ein ähnliches Ausnahmegesetz von der bei der Besprechung der Interpellationen die Rede sein wird ist das Mittel, damit sie werde und bleibe der letzte, aber auch der derartige Erzesse verlaufen. Aber auch bei jeder Kirchweih kommen gegen die Koalitionen. Auch mit dem Begriff der „Unsittlichkein⸗ aber Form und Ziel der Debatte sind andere als bei den Inter⸗ unverrückbare feste Rückhalt in wirtschaftlich oder politisch ernster Zeit. Schlägereien vor, ohne daß man gleich deren Abschaffung verlangt. wird in der Rechtsprechung seltsam verfahren. Ein Arbeitgeber, der pellationen. Uebrigens ist schon 1885 in einem Falle ebenso verfahren Abg. Werner⸗Gießen (wirtsch. Vag.): Wir halten eine aus⸗ Die Herren von der Rechten müßten dann auch den Schnapsgenuß ver⸗ das Koalitionsrecht seiner Arbelter aus reiner Willkür vernichtet, worden. Das Haus ist ja Herr über seine Tagesordnung; es handelt giebige Mittelstandspolitik im Interesse des Staatsganzen für not⸗ bieten, weil es einmal in einem Wirtshause zu Raufereien gekommen handelt nicht unsittlich; eine Arbeiterschaft, die sich dagegen zur Wehre nur zweckmäßig, wenn es nach dem Vorschlage des Präsidenten verfährt. wendig. Es ist keine Frage, daß das jüdische Kapital das Handwerk ist. Der größte Teil aller Vorkommnisse besteht nur aus wenigen setzt, handelt aber unsittlich. Das ist unverfälschte Klassenjustiz! Die Abg. Bassermann (nl.): Die Interpellation beschäftigt aufzusaugen bestrebt ist. Das gilt auch vom Baugewerbe. In einem derben Worten, und man sollte doch diesen gegenüber den Standpunkt Koalitionen der Arbeitgeber werden in jeder Beziehung bevorzugt, sie sich nit dem Vorgange in Zabern kritisch Uund retrospektiv. Die in Falle wurden 102 Baugesuche eingereicht, und nicht weniger als der sogenannten „guten Kinderstube“ nicht zu sehr zur Geltung bringen. dürfen sich die schlimmsten Uebergriffe erlauben, ohne daß bei ihnen Tdiesen Tagen aufgeworfene Frage ob die Besprechung der Inter⸗
72 Unternehmer wurden zahlungsunfähig. Der Mittelstand muß Ich wünschte ja, daß auch diese derben, manchmal rohen Worte ver⸗ von Terrorismus geredet wird. Es handelt sich dabei längst nicht pellation mit der Beratung der beiden Anträge zu verbinden sei, ver
gegen die Ramschbasare und Abzahlungsgeschäfte geschützt werden. schwänden, das ist aber die Sache einer höheren Bildung des Volkes mehr bloß um Arbeiter, sondern auch um höhere Angestellte, siehe neine ich; aber die Beratung der Anträge nach den Interpellationen
Es kann nicht besser werden, wenn nicht der schon bestehende Be⸗ und kann nur erreicht werden, wenn für die Volksschule mehr getan Technikerverband, Bankbeamtenvereine usw. Die Arbeiter werden ist statthaft und seit den Zolltarifkämpfen von 1902 auch die
fähigungsnachweis ausgedehnt wird. Den kleinen haben wir schon, wird. Wenn auf dem Kasernenhofe Unteroffiziere oder Leutnants zu von den Unternehmern nicht enur aus ihren Organisationen heraus⸗ Meinung der Mehrheit des Reichstags. Diese ging dahin, daß sie
und der großf ist auf dem Marsche. Notwendig ist auch ein Schutz schimpfen anfangen wie die Rohrspatzen, dann hat man gar nichts sondern auch in die „gelben“ Vereinigungen hinemgezwungen, indem Ies in der Hand hat, Initiativanträge an jedem beliebigen Tage zu
der kleinen Müller; leider hat auf diesem Gebiete der Reichstag ver⸗ dagegen, dann ist das die „frische Jugendlichkeit“, die „lebendige Volks⸗ ihrnen sofort der Beitrag dafür vom Lohn abgezogen wird, ein Ver⸗ btateehen. 8
sagt. Es gilt, die 40 000 Kleinmüller durch eine starke Umsatzsteuer seele“; warum also diese Empfindlichkeit gegen die Arbeiter? Jeder faheen, das bei den Arbeitern unweigerlich als Erpressung bestraf Ab 1“““ 111A1X1X“ der Großmühlen zu schützen. Die Regierung hat sich leider jüdischen Streik beginnt mit den Warnungen und Mahnungen der Streikleiter werden würde. Das Legalitätsprinzip, der Anklagezwang steht bei ur dh 1 (ckons.) 5 en ba lo ter 8. e 4 Einflüssen auf legislativem Wege nicht verschlossen. Der Juden⸗ und der Spitzen der Oraanisationen, es nicht zu Ausschreitungen eben nur noch auf dem Papier; wenn es sich um Arbeitgeber handelt, weeen h Ich bleibe 98 imt bloß fürmell “ paragraph in dem neuen Sonntagsruhegesetz ist nichts weiter als ein s kommen zu lassen; sie wissen ganz genau den morglischen Wert der denkt kein Staatsanwalt an Strafverfolgung. Ungeniert bedient sich Ausbau des Interpe a vhene vb t bloß sorm fü “ Ausnahmegesetz gegen die christlichꝛdeutschen Gewerbetreibenden. Dieser öffentlichen Meinung über sie zu schätzen. Die Streikgeschichte be⸗ das Unternehmertum in Tausenden und aber Tausenden von Fällen ve eingehalten werden sol üv. derer 8 une di Ser es für
Sonderparagraph ist der Regierung von den Juden abgerungen wor⸗ veist, daß an den Ausschreitungen die wirklichen Mitglieder der Or⸗ der Verrufserklärung. So hat unser Kollege, der Aog. König, als vages ge. E“ nicht entspre 88 Ausb 8 Inter⸗
den. Auf einer jüdischen Versammlung ist von einem Rechtsanwalt ganisation nur in ganz verschwindender Zahl beteiligt zu sein pflegen; Feilenhauer in Remscherd landflüchtig werden müssen; aber der pelcene Pflicht gehalten, gegen diesen 88 “ Inber.
offen ausgesprochen worden, der christliche Staat müsse beseitigt wer⸗ es sind meist radaulustige Elemente, die sich gern gehn lassen, die bei Ukas der Arbeitgeber ist ihm sehr gut bekommen, er hat ihn ionsrechts bei dieser Gelegenheit “ zu erhebe “ den. Die Regierung scheint nichts zu tun, um den jüdischen Einfluß solchen Streiks zu Gewaltmitteln greifen. Die Zahl und die Schwere schließlich hier auf den Ebrenplatz eines Volksvertreters geführt. Abg. Dove (fortschr. Volksp.): Es bestehen nicht nur keine einzudämmen. Das „Berliner Tageblatt“ hatte im vorigen Jahre das der Exzesse bei Lohnkämpfen ist überdies in fortdauernder Abnahme be⸗ Die berüchtigten schwarzen Listen werden, wie in einem Prozeß fest⸗ sermellen, sondern auch keine materiellen Hindernisse für das vor⸗
Aergste geleistet, um das deutsch⸗christliche Bürgertum herunterzuziehen; griffen. Das ist die einfache Form von dem inzwischen erfolgten Er⸗ gestellt wurde, auch auf die braven Schäfchen, die Streikbrecher, an⸗ geschlagene Verfahren. Die Interpellationen könnten ja Zurück⸗ es ist lediglich darauf aus, Verwirrung in die Kreise der Bevölkerung starken der Organisationen. Volksbildung und Organisation sind die gewandt, damit sie bei dem Werk bleiben, und nicht wo anders be⸗ Ezogen werden, und es würde auch dann nichts entgegenstehen, die An⸗
zu tragen. Das Wolffsche Telegraphenbureau hat mit der Agence einzigen Mittel, Erzesse bei Streiks zu verhüten; mit Strafgesetzen schäftigt werden. Dieser allgemeine Brauch ist geradezu diabolisch, mage zu beraten.
Havas in Paris, mit der Agenzia Stefani in Rom, mit dem Burcau wird gar nichts erreicht. Alles das, was die Organisation erschwert und eine bewußte Tendenz zur Versklavung. Reverse, die die Arbeiter Abg. Haase (Soz.): Wenn die Interpellationsbesprechung ab⸗ Reuter in London und mit der Associated Preß in New York einen die Leitung bei Streiks lahm legt, fördert die Neigung zu Erzessen. zum Beitritt in Organisationen zwingen, wie die Arbeitgeber geschlossen ist, hat der Reichstag das unzweifelhafte Recht, über seine Ring zur Beeinflussung der öffentlichen Meinung geschlossen. Der Hier kommt namentlich die parteiische Stellungnahme der Behörden wünschen, sind rechtlich null und nichtig. Geradezu ekelhaft ist es, veitere Tagesordnung selbst zu bestimmen.
Hauptaktionär des Wolffschen Telegraphenbureaus ist von Bleich⸗ 8 ba. Dr. Spahn (Zentr.): Im Jahre 1885 hat tatsächlich der Reichstag unmittelbar nach der Erledigung der Besprechung einer Interpellation einen denselben Gegenstand behandelnden Antrag des
1b . — b 1 t von Bl in Betracht. Fast ausnahmslos stellen sich die Behöoörden auf die Seite 1 röder, und es wurde seinerzeit im „Roland von Berlin“ festgestellt, Hentrums verhandelt und niemand hat daran Anstoß genommen.
hier bleibt noch manches zu wünschen und zu erstreben übrig. Ultimo Dezember 1913 war diese Reserve mitten im Frieden und bei sinken⸗ der Konjunktur bereits wieder unter 400 Millionen gesunken, bloß weil wir — in der Hauptsache wegen des noch ausstehenden Wehr⸗ beitrags — genötigt waren, ein paar hundert Millionen Schatzscheine zu übernehmen. Diese Gesichtspunkte werden vielfach völlig über⸗ sehen. Und gerade die Rücksicht auf diese höchste Pflicht der Reichs⸗ bank, sch selbst stark zu halten — für alle Fälle und Verhältnisse! — habe ich in all den Kritiken, die die Reichsbank wegen ihrer Diskont⸗ politik über sich hat ergehen lassen müssen und in denen das Direk⸗ torium der Reichsbank so ungefähr wie eine Vervielfältigung der Person des Dr. Eisenbart hingestellt wurde, vollständig vermißt. Es ist wahrlich nicht Rücksichtslosigkeit gegen unser Wirtschaftsleben, nicht einseitiges und verständnisloses Starren auf irgend eine Theorie, nicht übertriebener Goldhunger oder gar übertriebener Einfluß der Großbanken im Zentralausschuß, der die Reichsbank regiert oder regieren soll, sondern es ist ehrliches und wohlwollendes Verstehen⸗ wollen und Verständnis für unser Wirtschaftsleben, aber zugleich auch die Rücksicht auf seine Gesunderhaltung und auf die unerläßliche⸗
die Hände nehmen will. In Gott gewollter Abhängigkeit soll der Arbeitnehmer so wählen wie der Arbeitgeber und höchstens nur bitten. Alles andere ist Untergraben der Ordnung und des Staatswesens. Es kommt ein bewußter volksfeindlicher Trieb zum Durchbruch. Es ist Mode, über die Auswüchse des Koalitionsrechts zu zetern, und die übrige bürgerliche Gesellschaft folgt sofort gehorsam nach. Es ist ein Zustand, den man in der Medizin als zirkulären bezeichnet. Eines Tages fängt eine Geisteskrankheit an und breitet sich immer weiter
in Hannover angeht, so schweben darüber bereits Verhandlungen, und ich hoffe, das es sich ermöglichen lassen wird, im nächsten Jahre die Errichtung auch dieser Professur herbeizuführen. Der Bau des Instituts für Tierzucht war bereits in den vorjährigen Etat eingestellt und sollte auch begonnen werden. Wie mein Herr Referent in der Budgetkommission dieses Hauses mitgeteilt hat, hatten sich aber neue Bedenken wegen des Platzes erhoben, und es mußten deshalb nech weitere Verhandlungen geführt werden, die jetzt zum Abschluß ge⸗ kommen sind. Der Bau des Instituts wird also auch schon in diesem Jahre in Angriff genommen werden.
Zu den Ausgaben für das Veterinärwesen bemerkt
Abg. Baerecke (kons.): Wir können uns mit den Maßnahmen, die die Regierung zur Betämpfung der Maul⸗ und Klauense’uche ge⸗ troffen hat, nur einverstanden erklären. Ich kann von meinem Wahl⸗ kreise bei Danzig aus eigener Erfahrung sagen, daß die dadurch erreichten Erfolge nur gute gewesen sind. Ich halte die Abschlachtung für das beste, wenn nicht das einzige Mittel, der Sevche energisch entgegenzutreten. Ob allerdings nachher im Sommer die Abschlachtung möglich ist, wenn das Vieh auf der Weide ist, erscheint mir fraglich. Der Vorwurf, daß die Landwirtschaftsverwaltung vor den Ställen der Großgrundbesitzer Halt gemacht babe, ist vollkommen unbegründet. Es ist auch kein Schatten eines Beweises dafür erbracht worden. Die Staatsverwaltung hat nur nach rein sachlichen Gesichtspunkten ge⸗ handelt. Wir sind dies auch von unseren preußischen Beamten nicht 8 — F anders gewöhnt. Wir Konservativen sind unter allen Umständen für
Abg. schr. V J S· weidnitz “ 88 Ge die Dabeh. Menkee (Lortsche ““ volle gleichmäßige Behandlung von Groß⸗ G Kleinbesitz eingetreten gegangen, die Viehbestände des kleinen Besitzers abzuschlachten aber und, Felden dnen gisch in Gtt i i Wir “ 8 daß der die der Großgtundbesitzer hat man mit dieser Maßregel verschont. eLleingrundhesit bezüglich der Zuchtprämien und ““ Es kam dazu, daß damals ein Notstand, Mangel an Futtermitteln, Düngemittel weit besser dastebt, als der Großgrundbesitz. Es werden herrschte Diese Abschlachtungen haben in 85 Kreisen der kleinen ietzt immerfort Versuche unternommen, das Vertrauen des Klein⸗ Besitzer eine große Erbitterung hervorgerufen. Die agrarische Schle- Lrundbesitzes zum Großgrundb sitz zu erschaͤttern und beide zu trennen, sische Volks⸗Zeitung“ hat diese her Haltung gegenüber ben sie werden aber an der Wahrheit der Tatsachen und an dem gesunden Viehbeständen größerer Besitzer noch zu rechtfertigen versucht. Verstand der Bevölkerung scheitern. Die Seuche wird hald voll⸗ Es ist eine grohe Fioge, ob die Abschlachtung der Viehbestände kommen eingedämmt sein, wenn alle Beteiligten ihre Pflicht tun wirklich das alleinige Mittel ist, die Weiterverbreitung der Maul. Es muß unter allen Unsständen gecoegere werdet, daß, wenn und Klauenseuche zu vechüten. Die Wege der Verbreitung der 8 CT1116“” bTbb“ ““ 8 Seuche sind sehr vielseitig und wahrscheinlich noch nicht genügend N g 5 II1I11““ ün u“ dich 9 8s F.ee⸗ aufgeklärt Es ist dringend zu wünschen, daß ihre Erforschung schnelle Maßr 1 11“ Je. Fortschritte macht, und daß erhöhte Mittel bereit gestellt werden, um aßnahmen enischieden wird. Ich b. 1* Feee Vereh. e⸗ G Der Großgrundbesiter kann sich vier sonders zu achten. Ferner müssen wir darauf dringen, daß die Ent⸗ leichter schuͤtzen als der kleine Besitzer, der häufig nicht die Mittel schädigung eine reichliche ist und recht schnell gezahlt wird. Wer für aufbringen kann, um sich einen Tierarzt kommen z0 lassen. G⸗’ wird die Allgemeinheit Opfer bringt, Sn N. dafür wensgftene voll und ganz aber durch die Abschlachtungen ebenso geschädigt, wie der große Besitzer; Fiülchübigt W“ C“ mnd di Meßceheh, ü 1t deshalb muß die Behandlung auch die gleiche sein isher gegen die Bekämpfung der Maul⸗ und Klauenseuche getroffen
Abg ö „Diepholz (natl. Der Vorzug der Ab⸗ wurden, nur billigen, und wir wünschen, daß damit auch wie bisber in schlachtung im Interesse Lühnes bhet lischen Bekaͤmpfung der Maul. unparteiischer Weise fortgefahren wird. Dann bitte ich den Minister, und Klauenseuche ist nicht zu See Allerrings schließt eine auch gegen die Schweinepest vorzugehen, die jetzt außerordentlich großen solche Maßnahme einen schweren Verlust für den Eigentümer in sich. Sgccen in dün aer hgerihtcte et. Ioch . 7 8 EEEE16* vH. 8 v aß die Anzeichen der Schweinepest außerordentlich schwer zu erkennen Es muß daher die volle Entschädigung unbedingte Voraussetzung sein. sind. Ich bitte aber den Minister, sich mit dieser Frage ernstlich zu
Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten beschäftigen und vielleicht eine Sachverständigenkonferenz einzuberufen, Dr. Freiherr von Schorlemer: die sich mit der Bekämpfung der Schweinepest zu befassen hat.
Meine Herren! Ich habe bereits in der Budgetkommission dieses hohen Hauses Gelegenheit gehabt, mich über den augenblicklichen ₰ Stand der Maul⸗ und Klauenseuche und über die Maßnahmen aus. 2. zusprechen, welche bei dem letzten im Herbst vorigen Jahres einge⸗ tretenen Seuchengange von der Veterinärverwaltung ergriffen worden sind. Ich habe besonders darauf hingewiesen, daß zum ersten Male das Mittel der Zwangsabschlachtung zur Anwendung gekommen ist und daß dieses Mittel im großen und ganzen auch Erfolg gezeitigt hat. Es ist gar keine Frage, daß es wesentlich der Abschlachtung zu zuschreiben ist, daß wir schon heute den Stillstand der Maul⸗ und
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Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten r. Freiherr von Schorlemer:
Meine Herren! Nur eine Berichtigung. Ich habe bei meinen letzten Ausführungen übersehen, daß vor mir nicht der Abg. Wenke,
sondern der Abg. Meyer (Diepholz) gesprochen hat. Selbstredend haben sich meine Ausführungen nicht gegen den Herrn Abg. Meper (Diepholz) gerichtet, mit dem ich vollständig einverstanden bin, sondern gegen den Abg. Wenke, und zwar, wie ich glaube, mit vollem Recht. (Hiuvo! recht?.) 1
6 len sich die Behorder — wenn die Religion zu geschäftlichen Zwecken mißbraucht wird. Eine * bland von 1 der Unternehmer und unterstützen sie, vielfach in völlig ungesetzlicher daß alle wichtigen Amtsdepeschen zunächst diesem Bankhause vor⸗
der Unternehmer und ü i Firma, die auch Devotionalien herstellt, wollte ihre Arbeiter unter 1 esem Weise. Das steht für jeden fest, der Augen hat zu sehen und zu hören. Berufung auf eine päpstliche Enzpklika und auf den Gehorsam, den gelegt werden, und die Regierung hat bisher auf diese ganz ungeheuer⸗ Zu den Gewaltakten in Moabit bei dem Streik in der Kohlenfirma
sie dem Papst schaldig seien, zwingen, aus dem christlichen Metall⸗
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