1914 / 31 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 05 Feb 1914 18:00:01 GMT) scan diff

Technik.

Zu der von dem Verein für die bergbaulichen Interessen im Oberbergamtsbezirk Dortmund ausgeschriebenen Preisbewerbung für eine im Betriebe brauchbare, mit zuverlässigem Wetteranzeiger versehene elektrische Grubenlampe, deren Einreichungstermin am 1. Oktober vorigen Jahres abgelaufen war, sind 52 Bewerbungen eingegangen, und zwar 3 Wetter⸗ anzeiger ohne Lampen und 49 elektrische Lampen teils mit, teils ohne Wetteranzeiger. Die eingegangenen Bewerbungen sind von dem Preis⸗ gericht alsbald einer eingehenden Untersuchung untenohen worden. Zunächst handelte es sich um eine überwiegend wiss en chaftliche Untersuchung, die sich auf Schlagwettersicherheit, Möglichkeit der Wetteranzeige, Lichtstärke, Brenndauer, Konstruktion der Lampen usw. erstreckte. Diese Untersuchungen sind zum Teil von der berggewerkschaftlichen Versuchsstrecke in Derne, zum Teil von dem Bergbauverein selbst vorgenommen worden. Sie sind jetzt zu einem vorläufigen Abschluß gelangt. Diese Untersuchungen genügen jedoch nicht für ein einwandfreies Urteil über die Betriebsbrauchbarkeit der Lampen und Wetteranzeiger. Hierfür sind vielmehr noch längere praktische Versuche im Gruben⸗ betrieb selbst erforderlich. Bei der großen Zahl der Bewerbungen werden diese Untersuchungen aber noch längere Zeit in Anspruch nehmen. Erst dann ist es dem Preisgericht möglich, sein Urteil ab⸗ zugeben. Alsdann ist auch eine Beschreibung der eingereichten Lampen und Wetteranzeiger sowie der damit ausgeführten V rsuche

beabsichtigt. Land⸗ und Forstwirtschaft.

Im Festsaal des Abgeordnetenhauses zu Berlin fand am 4. 8 dem Vorsitz des Wirklichen Geheimen Rats Dr. Grafen von Schwerin⸗Löwitz als erste der größeren landwirt⸗ schaftlichen Veranstaltungen dieses Monats die XXXIV. Konferenz der Vorstände der preußischen Landwirtschaftskammern statt. Anwesend waren neben Vertretern des Landwirtschaftsministe⸗ riums Abgeordnete sämtlicher preußischen Landwirtschaftskammern. Es wurde zunächst über Angelegenheiten der landwirtschaftlichen Ver⸗ suchsstationen sowie der bakteriologischen Institute der Landwirtschafts⸗ kammern verhandelt. Ein Bericht des Freiherrn von Wangenheim (Kl. Spiegel) über die Güterbeamtenfrage führte zu dem Beschlusse, die Bearbeitung von Fragen des Güterbeamtenstandes bei den Landwirtschafts⸗ kammern durch Anschluß der Güterbeamtenvereinigungen an die Land⸗ wirtschaftskammern oder durch Bildung von besonderen Ausschüssen für Güterbeamte bei den Kammern zu fördern. Bei der Beratung über den Entwurf eines Gesetzes zur Abänderung des Kommunalabgaben⸗ gesetzes sprach sich die Konferenz auf Antrag des Berichterstatters ES. 8 von Ledebur für die Festhaltung an der obligatorischen Zu⸗ grundelegung des Ertragswerts und für Bildung einer Sonder⸗ kommission zu eingehender Beratung des Gesetzentwurfs aus. Weiter wurde über „Butterprüfungen“ verhandelt und dem Wunsche nach möglichst einheitlicher Handhabung der Prüfungen Ausdruck gegeben. Zum Schluß sprach Präsident a. D. Dr. van der Borght (Berlin) über den Schutzverband für den deutschen Grundbesitz.

Im Anschluß an diese Konferenz trat die Ständige Kommission des Landesökonomiekollegiums zu einer Sitzung zusammen. Heute und an den folgenden Tagen dieser Woche tagt alsdann die Voll⸗ versammlung des Landesökonomiekollegiums.

Laut Mitteilung des internationalen Landwirtschaftsinstituts in Rom 8 wie „W. T. B.“ berichtet, die Weizenernte in Australien auf 3 084 700 t geschätzt gegen 2 210 100 t im Vorjahre.

Theater und Musik.

m Königlichen Schauspielhause wird morgen, Freitag, das „Uriel Acosta“ von Carl Gutzkow aufgeführt. Die Titelrolle spielt Herr Sommerstorff, die anderen Hauptrollen liegen in den Händen der Damen Ressel, Thimig und Pategg sowie der Herren Kraußneck, Vollmer, Mannstädt und Eggeling. 1

Die nächste Einstudierung eines Wagnerschen Werks im Deutschen Opernhause wird „Die Meistersinger von Nürnberg bringen. Die Erstaufführung findet noch in diesem Monat statt. Der Kapellmeister Rudolf Krasselt hat die musikalische, der Direktor

Mannigfaltiges. Berrlin, 5. Februar 1913.

heute nachmittag wird in den Räumen der Vereinigten Werk⸗ stůtta⸗ für Kunst 898 Handwerk in der Bellevuestraße 5 a die bereits angekündigte Blumenausstellung zum Besten der „Cecilien⸗ hilfe“ eröffnet werden. An der prächtigen und geschmackvollen Aus⸗ stattung der Räume haben sich auch die Protektorin der „Cecilienbilfe“, Ihre Kaiserliche und Königliche Hoheit die Frau Kronprinzessin, sowie Ihre Königlichen Hoheiten die anderen Prinzessinnen des Königlichen Hauses beteiligt. Die Frau Kronprinzessin hat ein Speisezimmer mit Blumen geschmückt und den Eßtisch mit eigenem Porzellan und Tischgerät so gedeckt, wie es bei festlichen Gelegenheiten bei der Kronprinz⸗ lichen Tafel üblich ist. Die Frau Prinzessin Eitel⸗Friedrich stellt einen geschmückten Frühstückstisch in einer Prinzlichen Jagdhütte zur Weihnachtszeit, die Frau Prinzessin August Wilhelm einen dekorierten Teeraum, die Frau Prinzessin Friedrich Leopold ein Damenzimmer und einen Vorraum sowie einen Blumenladen aus. Besonders sei noch darauf aufmerksam gemacht, daß auch eine Reihe wertvoller Gemälde aus Privatbesitz diese Blumenausstellung vervollständigen.

Der Verein für Kindervolksküchen und Volkskinder⸗ horte in Berlin hat am Montag, den 2. Februar, seine 19. Kinder⸗ volksküche in der Fruchtstr. 57/58 und seine 20. Küche in der Pappelallee 55 eröffnet. Der übt nunmehr seine Tätigkeit in 50 Anstalten aus, und zwar in 20 Kindervolkeküchen, wo täglich 9000 10 000 Kinder gespeist und in 30 Horten, in denen täglich 2000 3000 Kinder beaufsichtigt werden. Damen, die sich dem Chrendienst in den Kinder⸗ volksküchen und Volkskinderhorten widmen möchten, werden gebeten, ihre Adressen an die Geschäftsstelle des Vereins, Schaperstr. 34, ein⸗

zusenden.

n der „Urania“ hielt vor kurzem der Professor Dr. Wehrli aus Züri 888 interessanten Vortrag mit Lichtbildern, der die Schön⸗ hdeiten der Schweiz im Winter zeigt. Im ersten Teil des Vor⸗ trages konnte der Zuschauer, gleichsam als Reisender, in fröhlicher Fahrt auf Eisenbahnen und in Ausflügen die Reize des Winters im Gebirge voll genießen, während der zweite Teil in die Schweizer Winterkurorte einführte. In einer Reihe ausgezeichneter Bilder, die den ganzen Zauber der Winterlandschaft unter den verschiedensten Beleuchtungen übermittelten, führte der Vortragende seine ihm gespannt folgenden Zuhörer an den Thuner und an den Zürichersee und auf die aussichtsreiche Höhe des Uetli. Dann ging die Reise tiefer in das Hochgebirge hinein. Der Wetterwarte auf dem Säntis wurde ein Winterbesuch ab⸗ gestattet, dann ging es ins Reußtal und dieses aufwärts über Andermatt und Hospenthal, wo gerade zahlreiche Ski⸗ läufer ihren fröhlichen Sport betreiben, bis zum Furkapaß. Die Reihe der prächtigen Landschaftsbilder wurde dabei von solchen unterbrochen, die ansprechende Szenen aus dem Tier⸗ und Sports⸗ leben übermittelten. Die weiteren Bilder führten nach St. Moritz und leiteten den zweiten Teil des Vortrags ein, der die wichtigsten Winterkurorte und ihren Kurbetrieb zum Gegenstand hatte. Bilder, die den Winter als Künstler im Schaffen von Rauhreif und Eis⸗ blumen zeigten, bildeten den Abschluß der sehr gelungenen Vorführung, die den Großstädtern, die selten Gelegenheit haben, auch nur die Winterpracht in der Ebene zu bewundern, bestens empfohlen sei.

Radeberg (Sachsen), 4. Februar. (W. T. B) Amtlich wird gemeldet: Auf Hech Staatsstraßenübergang am Bahnhof Rade⸗ berg fuhr gestern abend ein von Dresden kommender Kraftwagen durch die geschlossene Schranke in den einfahrenden Personenzug 707. Der Kraftwagen wurde vollständig zertrümmert. Ein Insasse, der Mechaniker Horwarth aus Dresden, erlitt einen Schä delbruch und schwere Knochenbrüche und wurde besinnungslos ins Radeberger Krankenhaus übergeführt, wo er bald darauf starb.

London, 5. Februar. (W. T. B.) Der Daily Telegraph“ meldet aus Hier ist aus Neu⸗Seeland die Nachricht von dem Brande des Schiffes „Moa“, auf der Fahrt von Wellington nach Port Wanganui, eingetroffen. Das Schiff hatte eine Ladung Benzin und Petroleum an Bord. Das Feuer entstand augen⸗ scheinlich durch eine Explosion, durch die ein Mann getötet wurde. In kurzer Zeit stand das Schiff vom Bug bis zum Heck in Flammen und die Mann⸗

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schaft konnte die Boote nicht mehr glott machen. Sie warf daher

Holz und Rettungsgürtel ins Meer und sprang nach. Der Dam ehee . Hilfe, doch konnte er wegen der Hitze s auf 100 m an das brennende Schiff herankommen. Die Lage war besonders gefährlich, da auch die „Arapawa“ Benzin und Petroleum an Bord hatte. Mit den Rettungsbooten der „Arapawa“ gelang es jedoch, die Mannschaft der „Moa“ zu bergen, die bald darauf unterging.

8 „Times“ meldet aus Houston (Texas), daß in den Schuppen der Southern Pacific⸗Bahn in den Clintondocks ungefähr 60 000 Ballen Baumwolle verbrannt sind. Der Schaden beträgt vier Millionen, nach anderen Schätzungen fünf Mil⸗

lionen Mark.

Glasgow, 4. Februar. (W. T. B.) Im Schloß Aberchill bei Crieff brach heute vormittag ein Feuer aus, das von An⸗ hängerinnen des Frauenstimmrechts angelegt worden sein soll. Ein Saal mit kostbaren Gemälden und Möbeln wurde zerstökt. Auch ein anderes in dieser Gegend gelegenes unbewohntes Landhauz wurde durch eine Feuersbrunst heimgesucht In Saint Fillanz in der Grafschaft Perth sind wertvolle Möbel in den dem Präͤs⸗ denten der Antisuffragettenliga gehörenden Häusern verbrannt. Auch diesen Brand führt man auf Anhängerinnen des Frauen,

stimmrechts zurück.

Sheffield, 4. Februar. (W. T. B.) Während eines Fuß⸗ ballwettkampfes, dem eine sehr große Zuschauermenge beiwohnte, stürzte eine Mauer ein und begrub viele Menschen unter sich. Sechzehn Verletzte mußten ins Krankenhaus gebracht werden.

aris, 4. Februar. (W. T. B.) Nach einer Meldung der eeh. Havas“ hat die Untersuchung der Miltitärbehörden von Lunsville nichts Belastendes für die deutschen Offiziers⸗ flieger ergeben. (Vgl. Nr. 30 d. Bl.) Der Kriegsminister gab daraufhin bezüglich ihrer Abreise einen günstigen Bescheid, und der Minister des Inern übermittelte dem Präfekten des Departementz Meuithe et Moselle die Weisung, daß die Offiziere nach Deutschland zurückkehren könnten. Das auseinandergenommene Flugzeug wird mit der Bahn nach Deutschland zurückgeschafft.

Chartres, 4. Februar. (W. T. B.) Der Flieger Garair stellte eine neue Welthöchstleistung für den Höhenflug mit fünf Fluggästen auf, indem er mit ihnen bis zu einer Höhe von 2250 m aufstieg. Garaix brauchte bei seinem hu gsg zu der er⸗ reichten Höhe 36 Minuten und landete aus dieser Höhe im Gleit⸗ fluge in 16 Minuten. Der Erbauer des neuen Flugzeuges heißt Paul Schmitt.

St. Petersburg, 4. Februar. (W. T. B.) Heute begann die zwei Tage dauernde Gedenkfeier des Leibgardekosaken⸗ regiments zur Erinnerung an seine Teilnahme an den Be⸗ freiungskriegen gegen Napoleon. An den Kaisergräbern wurden Kränze niedergelegt. Zahlreiche Abordnungen nehmen an den Feier⸗

lichkeiten teil.

Helsingfors, 4. Februar. (W. T. B.) Eine Eisscholle, auf der sich 447 Fischer befanden, teils Finnländer aus Lavansari, teils Russen, hat sich von der finnländischen Küste losgelöst und ist bei der kleinen Insel Seskär gelandet. Der Eiebrecher „Tarmo“ ist mit Lebensmitteln zur Hilfeleistung dorthin abgegangen.

Mitau, 4. Februar. (W. T. B.) Das Weichbild der Stadt steht infolge einer ungewöhnlichen Ueberschwemmung der kur⸗ ländischen Aa, die das Eis gesprengt hat, unter Wasser. Das Wasser

steht über zehn Fuß hoch.

Rio de Janeiro, 4. Februar. (W. T. B.) Nach einem Berichte des Gouverneurs sind bei den Ueberschwemmungen in Staate Bahia mehr als tausend Menschen umgekommen. (Vgl. Nr. 28 d. Bl.) 8

(Fortsetzung des Amtlichen und Nichtamtlichen in d seseng Zveiten und Dritten Beilage.)

Georg Hartmann die szenische Leitung übernommen. vᷓ Freitag, Abends Lustspielhaus. (Friedrichstraße 236.) Blüthyner⸗Sanal. Freitag, Abends

Sonnabend

Theater. Richard III.

Königliche Schauspiele. Freitag: Opernhaus. Mittags 12 Uhr: Sym⸗

oniematinee. Prhsramg wie am Abenb Abends 7 ½ Uhr: VI. Sym⸗ phoniekonzert der Königlichen Kapelle zum Besten ihres Witwen⸗ und Waisen⸗ fonds. Dirigent: Herr Generalmusik⸗ direktor Dr. Richard Strauß.

Schauspielhaus. 37. Abonnementsvor⸗ stellung. Uriel Acosta. Trauerspiel in fünf Aufzügen von Karl Gutzkow. Regie: Herr Eggeling. Anfang 7 ½ Uhr.

Sonnabend: Opernhaus. 26. Abonne⸗ mentsvorstellung. Dienst⸗ und Freiplätze sind aufgehoben. Der Rosenkavalier. Komödie für Musik in drei Akten von Hugo von Hofmannsthal. Musik von Richard Strauß. Anfang 7 ½ Uhr.

Schauspielhaus. 38. Abonnementsvor⸗ stellung. Don Carlos, Infant von Spanien. Ein dramatisches Gedicht in fünf Aufzügen von Friedrich von Schiller. Anfang 7 Uhr.

Komödienhaus.

musik.

zauber.

zietät). dem Zoologischen

Zum ersten Male:

Prinzip. Lessingtheater.

dicht von Ibsen.

Deutsches Theater. (Direktion: Max Reinhardt.) Freitag, Abends 7 ½ Uhr: Shakespeare⸗Zyklus: Hamlet.

Sonnabend: Der Kaufmann von

Venedig. 34988 Nomeo und Julia.

Montag: König Lear. Kammerspiele.

Freitag, Abends 8 Uhr: Der Snob.

Sonnabend: Bürger Schippel.

Sonntag: Der Snob.

Montag: Mein Freund Teddy.

malion. Montag: Simson.

Brücke. Freitag,

Musik von Leon Jessel.

Berliner Theater. Freitag, Abends

8 Uhr: Wie einst im Mai. Posse mit Bülür. und Tanz in vier Bildern von

Bernauer und Schanzer. Sonnabend und folgende Tage: Wie einst im Mai. Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Bummel⸗

studenten.

Theater in der Küniggrätzer Straßze. Freitag, Abends 8 Uhr:

Die fünf Frankfurter. Lustspiel in drei Ale von Karl Rößler.

zuletzt lacht.. Sonntag,

theater.) Freitag,

schoft.

montag.

und Sonntag: Montag: Hinter Mauern.

Freitag,

8 Uhr: Kammermusik. Lustspiel in drei Akten von Heinrich Ilgenstein. Sonnabend und folgende Tage: Kammer⸗

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Film⸗

Deutsches Künstlerthenter (So⸗ (Nürnbergerstr. 70/71, gegenüber Garten.) Abends 8 Uhr: Schirin und Gertraude. Ein Scherzspiel von Ernst Hardt.

Sonnabend, Nachmittags 3 ½ Uhr: Pe⸗ terchens Mondfahrt. Abends 7 ½ Uhr: Das Phantom. Komödie in 3 Akten von Hermann Bahr. Sonntag, Nachmittags 3 Uhr:

Freitag, 7 ½ Uhr: Peer Gynt. Dramatisches Ge⸗ ten Mernr von Grieg.

Sonnabend, Nachmittags 3 ½ Uhr: Der Erbförster. Abends: Simson.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Pro⸗ fessor Bernhardi. Abends: Pyg⸗

Theater an der Weidendammer Abends

Wer zuletzt lacht 1. Posse mit Gesang und Tanz Lippschitz und A. Bernstein⸗Sawersky.

Sonnabend und folgende Tage: Wer

7 Nachmittags 3 Uhr (halbe Preise): Wer zuletzt lacht .

Schillertheater. 0. (Wallner⸗ h Abends 8 Uhr:

Meyers. Schwank in drei Aufzügen von

itz Friedmann⸗Frederich. Se Ffehagr Die Stützen der Gesell⸗

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Ge⸗ schäft ist Geschäft. Abends: Rosen⸗

Charlottenburg.

8 Uhr: Herodes und Mariamne. Eine Tragödie in fünf Aufzügen von Friedrich Hebbel.

Sonnabend, Nachmittags 3 ½ Uhr: Zopf und Schwert. Abends: Weh’ dem, der lügt!

Sonntag. Nachmittags 3 Uhr: An⸗ dreas Hofer. Abends: Die beiden Leonoren.

König Fliege. Abends

gunst.

Deutsches Opernhaus. (Char⸗ lottenburg, Bismarck⸗Straße 34 37 Direktion: Georg Hartmann.) Freitag, Abends 7 Uhr: Parsifal. Ein Bühnen⸗ weihfestspiel in drei Aufzügen von Richard Wagner.

Sonnabend: Undine.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Die lustigen Weiber von Windsor. Abends: Parsifal.

Montag: Parsifal.

Freitag,

Das

1“ 8 Schönfeld.) Montis Operettentheater. (Früher: Neues Theater.) Freitag, Abends 8 Uhr: Die verbotene Stadt. Operette ’2 be. dger von Karl Lindau und Bruno ranichstaedten.

Sonnabend und folgende Tage: Die verbotene Stadt.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Die Fledermaus.

Abends

Theater des Westens. (Station: 8 Ubr: Zoologischer Garten. Kantstraße 12.) Freitag, Abends 8 Uhr: Polenblut. Operette in drei Akten von Oskar Nedbal. 8 Sonnabend und folgende Tage: Polen⸗ lut.

8 Uhr: Hochzeit.

von Arthur

Freitag, Abends 8 Uhr: Schwank in drei Akten von Franz und Ernst Bach.

Sonnabend und folgende Tage:

spanische Fliege. Sonntag, Nachmittags 3 ¼ Uhr: Hof⸗

Residenztheater. 8 Uhr: Hoheit der Franz! Musi⸗ kalische Groteske in drei Akten von Artur Landsberger und Willi Wolff. Musik von Robert Winterberg.

Sonnabend und folgende Tage: Hoheit der Franz!

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Haben Sie nichts zu verzollen?

Thaliatheater. (Direktion: Kren und

Die Tangoprinzessin anz in dret Kren und Curt Kraatz. von Alfred Schönfeld.

Sonnabend und folgende Tage:

Tangoprinzessin.

Trianontheater. (Georgenstr., nahe

Bahnhof Friedrichstr.) Anatoles Hochzeit. Sonnabend und folgende Tage: Anatoles

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Die Liebe wacht.

8 Uhr: Einziges Konzert der Berliner Triovereinigung Mayer ⸗Mahr, Bernhard Dessau, Heinrich Grünfeld.

Die spanische

Die

Harmoniumsaal. Freitag, Abende 7 ½ Uhr: Liederabend von Lisa Wende.

Freitag, Abends

Birhus Schumann. Freitag, Abends

7 ½ Uhr: Große Galavorstellung.

Vorzügliches Programm. Zum

„Tipp“, der Derby⸗Favorit 14.

Birkus Busch. Freitag, Abende 7 ½ Uhr: Große Galavorstellung. Auftreten sämtlicher Spezialitäten. Zum Schluß Die große Prunk⸗ pantomime: Pompeji.

Abends 8 Uhr: Posse mit Ge⸗ ns

Akten von Jean 85 Familiennachrichten.

Gesangstexte Die Verehelicht: Hr. Leutnant Oska G von Stegmann und Stein mit Frl. Erikt von Uechtritz und Steinkirch (Reich⸗ waldau). Geboren: Ein Sohn: Hrn. Haupt⸗

Freitag,

Kammerherrn und Regierungsrat Dr. jun. von Schack (Berlin⸗Wilmert⸗ orf).

Gestorben: Hr. Geheimer Sanitätsrat Friedrich Körte (Berlin). Ehemal⸗ Präsident des Norddeutschen Lloyd 9 Plate (Neuglobsow i. d. M.). F Gertrud von Kleist (Stettin).

Freitag, Abends

Sonntag, Nachmittags 3 ¼ Uhr: Der liebe Augustin.

Theater am Nollendorfplatz. Freitag, Abends 8 Uhr: Prinzeß Gretl. Operette in drei Akten von A. M. Willner und Rob. Bodanzky. Musik von Heinrich Reinhardt.

Sonnabend und folgende Tage: Prinzeß Gretl. e. Fernehenn Nachmittags 4 Uhr: Die

iffbrüchigen.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Die schöne Helena.

8 Uhr: Grosz.

Singakademie. Freitag, Abends 7 ½ Uhr: 2. Abonnementskonzert des Chors der Singakademie. Dir.: Pro⸗ fessor Georg Schumann.

Berethoven⸗Saal. Freitag, Abends Klavierabend von

Konzerte. 3 Verantwortlicher Redakteur:

Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg⸗ Verlag der Expedition (Heidrich in Berlin. 8 Druck der Norddeutschen Buchdruckeret 1n Acht Beilagen

Gisella (einschließlich Börsenbeilage)

mann von Bogen (Spandau). Hm.

Verlagsanstalt, Berlin, Wilhelmstraße N

8

Personalveränderungen.

Königlich Preußische Armee.

Berlin, 31. Januar. Hüther, Oberstlt. und Kom. d. Nieder⸗ sächf. Fußart. Regts. Nr. 10, zur Vertretung d. erkrankten Chess d. Stabes d. Gen. Insp. d. Fußart. komdt. Hermoneit, Lt. im 1. Masur. Inf. R. Nr. 146, in d. Inf. R. Graf Dönhoff (7. Ostpr.) Nr. 44 vers. Röhrbein, Lt. im 1. Lothring. Inf. R. Nr. 130, d. Abschied bewilligt.

Berlin, 1. Februar. v. Sanberzwelg, Oberst und Kom. d. Gren. Regts. Prinz Carl von Preußen (2. Brandenb.) Nr. 12, zu d. Offizieren von d. Armee unter Belassung seines Wohnsitzes in Frank⸗ furt a. O., v. Reuter, Oberst und Kom. d. 2. O errhein. Inf. Regts. Nr. 99, in gleicher Eigenschaft zum Gren. R. Prinz Carl von Preußen (2. Brandenb.) Nr. 12, Frhr. v. Forstner, Lt. im 2. Ober⸗ rhein. Inf. R. Nr. 99, in d. Inf. R. Graf Schwerin (3. Pomm.)

Nr. 14, versetzt.

Berlin, 2. Februar. Liebe, Hauptm. und Adj. d. Komdtr. von Posen, als Komp. Chef in d. Gren. R. König Friedrich Wilhelm I. (2. Ostpr.) Nr. 3, Philipps, Hauptm. und St. Hauptm. im Inf. R. Vogel von Falckenstein (7. Westf.) Nr. 56, als Komp. Chef in d. 6. Rhein. Inf. R. Nr. 68, Greiff, Hauptm. im 7. Westpr. Inf. R. Nr. 155, als St. Hauptm. in d. Inf. R. Vogel von Falckenstein (7. Westf.) Nr. 56, vers. Frhr. v. Gablenz, Oblt. im Kaiser Alexander Gardegren. R. Nr. 1, zum Adj. d. Komdtr. von Posen ernannt.

Berlin, 3. Februar. v. Oven, Gen. d. Inf. und Gouverneur von Metz, in Genehmigung seines Abschiedsgesuches unter gleich⸗ zeitiger Stellung à 1. s. d. Gren. Regts. Prinz Carl von Preußen (2. Brandenb.) Nr. 12 m. d. gesetr Penf. z. Disp. gestellt. von Lindenau, Gen. Lt. und Kom. d. 16. Div., zum Gouverneur von Metz, Fuchs, Gen. Maj. und Kom. d. 20. Inf. Brig., unter Be⸗ förderung zum Gen. Lt. zum Kom. d. 16. Div., ernannt. Frhr. v. der Horst, Oberst und Kom. d. Inf. Regts. Freiherr Hiller von Gaertringen (4. 2 Nr. 59, m. d. Führ. d. 20. Inf. Brig., Sonntag, Oberstleutnant b. Stabe d. 2. Oberrhein. Inf. Regts. Nr. 99, unter Versetzung zum Inf. R. Freiherr Hiller von Gaertringen (4. Pos.) Nr. 59 mit der Führung dieses Regts, Gündell, Oberstlt. und Kom. d. Kr. Schule in Danzig, unter Versetzung zum 2. Oberrhein. Inf. R. Nr. 99 m. d. Führ. dieses Regts., beauftragt. Müller, Maj. u. Bats. Kom. im Inf. R. Prinz Friedrich der Niederlande (2. Westf.) Nr. 15, zum Kom. d. Kr. Schule in Danzig ernannt. v. Förster, Gen. Lt. und Kom. d. 6. Div., in Genehmigung seines Abschiedsgesuches m. d. gesetzl. Pens. z. Disp. gestellt. Frhr. v. Richthofen, Gen. Lt. und Kom. d. Garde⸗Kav. Div., in gleicher Eigenschaft zur 6. Div. vers. v. Pelet⸗Narhonne, Gen. Maj. und Kom. d. 30. Kav. Brig., m. d. Führ. d. Garde⸗Kav. Div. brauftr. v. Zieten, Oberst m. d. Range eines Brig. Kom, Chef d. Gen. Stabes d. XI. A. K., zum Kom. d. 30 Kav. Brig., v. Sauberzweig, Oberst von d. Armee, unter Verleihung d. Ranges usw. eines Brig. Kom. und unter Ver⸗ setzung in d. Gen. Stab d. Armee, zum Chef d. Gen. Stabs d. XI. A. K., ernannt. Sieger, Gen. Maj. und Präs. d. Art. Prüf. Komm., v. Werner, Gen. Maj. und Insp. d. Eisenb. Tr., zu Gen. Lts. befördert. Hartmann, Maj. b. Stabe d. Gardegren. Regts. Nr. 5, zum Bats. Kom. ernannt. Hoffmann, Hauptm. und Komp. Chef im Königsinf. R. (6. Lothr.) Nr. 145, z. Dienstl. b. Kr. Min., Heller, Hauptm. im Gr. Gen. Stabe, z. Dienstl. bei d. Komdtr. von Posen, kommandiert. Wandelt, Hauptm. d. R. a. D., zuletzt in d. Res. d. Gardepion. Bats., die Erlaubn. z. Tr. d. Unff. d. Res. Offiztere d. Gardepion. Bats., an Stelle sr. bisher. Unif., erteilt. Hoehne, Obersekundaner der Hauptkad. Instalt als Fähnr. im 2. Lothr. Inf. R. Nr. 131 angestellt.

Kaiserliche Schutztruppen.

Berlin, 27. Januar. Herzog Johann Albrecht zu Mecklenburg Hoheit, Gen. d. Kav. à la suite d. Leibgarde Hus. Regts., Großherzogl. Mecklenb. Gen. d. Inf. und Chef d. Groß⸗ herzogl. Mecklenb. Jäg. Bats. Nr. 14, auch à la suite d. Schutztr. für Bertsg Ostafrika gestellt.

Berlin, 3. Februar. Schreiner, K. b. Lt. im 12. Bayer. Inf. R. Prinz Arnulf, nach erfolgtem Ausscheiden aus d. K. b. Heere mit dem 9 Februar 1914 als Lt. mit einem Patent vom 23. Ok⸗ tober 1908 in d. Schutztr. für Deutsch⸗Ostafrika angestellt.

Deutscher Reichstag. 8 205. Sitzung vom 4. Februar 1914, Nachmittags 1 Uhr.

(Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

Das Haus setzt die zweite Beratung des Gesetzentwurfs, betreffend die Feststellung des Reichshaushaltsetats für das Rechnungsjahr 1914, und zwar: „Etat für das Reichsamt des Innern“, fort mit der bei den fortdauernden Ausgaben zurückgestellten Besprechung über die Frage des Vereinsrechts.

Es liegen vor:

1) die Resolutionen der Polen (Brandys und Genossen):

„der Reichstag wolle beschließen: den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, dem Reichstage alsbald einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch welchen das Reichsvereinsgesetz vom 19. April 1908 in fol⸗ gender Weise abgeändert wird: 1) die §§ 12, 17, 18 Ziffer 5 und 6, sowie 19 Ziff. 3 werden aufgehoben. 2) Hinter § 19 wird folgender § 19 a eingefügt: Insoweit in einem Bundesstaat auf Grund des § 9 des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz ein oberstes Landesgericht besteht, ist dieses in allen Strafsachen wegen Zuwiderhandlungen gegen die §§ 18 und 19 für die Verhandlung und Entscheidung der den Oberlandesgerichten zugewiesenen Re⸗

visionen und Beschwerden ausschließlich zuständig.“ 2) die Resolutionen des Zentrums (Spahn und Genossen):

„der Reichstag wolle beschließen: die verbündeten Regierungen

zu ersuchen, dem Reichstag einen Gesetzentwurf vorzulegen, welcher das Reichsvereinsgesetz vom 19. April 1908 in freiheitlichem Sinne abändert, insbesondere 1) das Verbot des Gebrauchs einer nicht⸗ deutschen Sprache in öffentlichen Versammlungen 12) aufhebt; 2) das Verbot der Teilnahme jugendlicher Personen an politischen Vereinen und Versammlungen 17) beseitigt; 3) das Recht der Polizeibehörden, Beauftragte in öffentliche Versammlungen zu ent⸗ senden (§. 13) in einschränkendem Sinne klarstellt; 4) die Ausübung des Versammlungsrechtes gegen Verhinderung durch polizeiliche Anordnungen über die Polizeistunde schützt; 5) für die öffentliche Bekanntmachung einer Versammlung 6) deren Bekanntgabe in iner Zeitung, welche in dem betreffenden Reichstagswahlkreis her⸗ ausgegeben wird, als genügend erklärt.“

3) die Resolutionen der Sozialdemokraten (Albrecht und Genossen):

„der Reichstag wolle beschließen: 85 verbündeten Regier

tzentwurf zur

igen werden ersucht, dem Reichstag

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Erste Beilage

Berlin, Donnerstag, den

5, Februar rung des Vereinsgesetzes vom 19. April 1908 vorzulegen, welcher das Gesetz in folgender Weise abändert: 1) die 7 landes⸗ rechtlicher polizeilicher Befugnisse über den in § 1 Abs. 2 des Vereinsgesetzes bezeichneten Umfang hinaus ist unbedingt auszu⸗ schließen; 2) aufzuheben sind: a. die Bestimmungen über die An⸗ meldung und Ueberwachung politischer Versammlungen, b. das Verbot des Gebrauchs fremder Sprachen, c. das Verbot der Teil⸗ nahme jugendlicher Personen an Vereinen und Versammlungen; 8* die für politische Vereine gegebenen Bestimmungen sind zu be⸗

dränken auf Vereine, welche die Erörterung politischer Angelegen⸗

eiten in Versammlungen bezwecken.“

Abg. Dr. von Laszewski (Pole): Den Polizeiorganen ist es Frnigen, uns Polen so gut wie außerhalb des Rechts und Gesetzes zu stellen. Das leitende Motiv der Strafbestimmungen des Vereins⸗ gesetzes ist ein politisches. Das Vereinsgesetz ist weiter nichts als ein weiteres Glied in der Kette der Germanisierung der Polen. Wir wollen keine Gnade, wir verlangen gleiches Recht für alle. Man mag es billigen, daß vom Standpunkte der äußeren Sicherheit des Reiches Ausländern der Gebrauch ihrer Sprache bei uns ver⸗ boten ist. Wenn aber den eigenen Staatsbürgern es verboten ist, auf ihrer Schule die Muttersprache zu gebrauchen, um ihre eigenen Angelegenheiten zu besprechen, so ist das ein Verfahren, für dessen Kennzeichnung mir der parlamentarische Ausdruck fehlt. Diese Be⸗ handlung verstößt gegen das Naturgesetz. Der Sprachenparagraph ist ein politischer Paragraph. In der Praxis führt er zur Ent⸗ rechtung. Als das Vereinsgesetz eingeführt wurde, herrschte die Meinung vor, daß Vereinsversammlungen anzusehen sind als ge⸗ schlossene, nicht als öffentliche Versammlungen, und darum nicht dem § 5 des Gesetzes unterliegen. Was hat das Oberlandesgericht in Marienwerder daraus gemacht? Die Vereinsversammlungen eines landwirtschaftlichen Vereins von Großgrundbesitzern, der die Auf⸗ gabe hat, landwirtschaftliche Produkte auszutauschen, wurden von dem Oberlandesgericht entgegen der Entscheidung der Vorinstanz als öffentliche erklärt, weil angeblich das innere Band wechselseitiger persönlicher Beziehungen unter den Mitgliedern fehle. Dieses falsche Urteil zieht sich wie ein roter Faden durch die ganze Judikatur West⸗ preußens. Die polnischen Turnvereine, Gesangvereine, Berufsver⸗ eine usw. haben darunter zu leiden. Alle Versammlungen polnischer Volksvereine, alle geschlossenen Vereinssitzungen werden als öffent⸗ liche angesehen. 1908 wurde von dem damaligen Staatssekretär von Bethmann Hollweg das Präventivverbot für ungesetzlich erklärt. Was ist nun aber das Vorgehen der Polizeibehörden anders als ein Präventivverbot? Man erwartet, daß die Geistlichen auf die Be⸗ völkerung beruhigend einwirken. Wie sollen sie das tun, wenn es ihnen nicht sestatket ist, in den Vereinssitzungen polnisch zu sprechen? Jede neue 2 ereinsgründung der Polen wird verhindert. Ein Pfarrer wollte einen Leseverein gründen, um den Schund in der Literatur zu bekämpfen. Dieser Verein verfiel dem Verbot. Als Herr von Kulerski in Graudenz aus Vertrauensmännern einen Verein gründen wollte und zu diesem Zweck sich mit den Vertrauensmännern in einer geschlossenen Versammlung besprach, wurden er und die anderen Fe bestraft. Als der polnische Gewerbeverein in Schwetz eine

heatervorstellung veranstaltete und der Vorstand den Schauspielern am Schluß dankte, wurde daraus geschlossen, daß es sich um eine öffentliche Versammlung handelte. Es herrscht bei uns System. Aus allen Versammlungen mird die polnische Sprache herausdekretiert und zu diesem Zweck sämtliche unpolitischen Versammlungen für politisch erklärt. Auch an wissenschaftliche Vereine geht man heran. In Thorn existiert ein polnischer wissenschaftlicher Geschichtsverein, zu dessen Mitgliedern auch der Bischof von Culm gehört. Er sammelt die Quellengeschichte Westpreußens und veröffentlicht sie in Büchern, zum Teil in lateinischer, zum Teil in polnischer Sprache. Der Verein steht mit sämtlichen wissenschaftlichen Vereinen der öst⸗ lichen Provinzen in Verbindung. 1906 kam der Verein um die Ein⸗ tragung ins Vereinsregister ein; trotzdem festgestellt wurde, daß der Verein nichts mit Religion und Politik zu tun habe, ist er, als „national⸗polnischen Tendenzen huldigend“, in der vorigen Woche als ein politischer erklärt und zur Einreichung des Mitgliederverzeichnisses aufgefordert worden. Diese Verfügung ist mir völlig unver⸗ ständlich; das Verzeichnis der Mitglieder befindet sich ja mit den Statuten bei den Akten der Behörden. Was will man also erzielen? Den Gebrauch der polnischen Sprache auch auf den Jahresversamm⸗ lungen dieses Vereins verhindern! Ein solches Vorgehen wider⸗ spricht den Bestimmungen des Gesetzes und charakterisiert sich bei uns als ein Mißbrauch des Gesetzes. Als der Fall Amundsen be⸗ kannt wurde, erscholl in allen Zeitungen ein großes Geschrei; wenn bei uns ganz gleiche Feäle passieren, so werden sie totgeschwiegen. Auch wissenschaftliche Vorträge werden nach den Entscheidungen der Gerichte, je nachdem, besonders wenn es sich um die polnische Sprache handelt, im Sinne des Reichsvereinsgesetzes angesehen, auch wenn sie nie und nimmer als solche erachtet werden können. Dabei setzen sich die Gerichte, so das Breslauer Oberlandesgericht, mit der Ent⸗ scheidung des Oberverwaltungsgerichts vom 24. Juni 1910 direkt in Widerspruch. Selbst die Theatervorstellungen in polnischer Sprache werden in Westpreußen als Versammlungen behandelt, in denen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren nicht zugegen sein dürfen. Wenn der Sprachenparagraph solcher Auslegung und Ausdehnung fähig ist, bleibt nichts übrig, als ihn aufzuheben, wie es unsere Resolution verlangt. Ebenso verlangen wir die Aufhebung des Verbots der Teilnahme von Jugendlichen an Vereinen und Ver⸗ sammlungen. Wie sollen die so segensreichen Enthaltsamkeitsvereine, wie sollen die Turnvereine ihre Tätigkeit entfalten können, wenn die Teilnahme der Jugendlichen strafbar ist? Wir verlangen endlich die Einführung einer einheitlichen letzten Fnsese für die Entscheidung der den Oberlandesgerichten zugewiesenen Revisionen und Be⸗ schwerden. Wir hatten das Reichsgericht dafür in Aussicht ge⸗ nommen; da das aber untunlich zu sein scheint, wollen wir das oberste Landesgericht jedes Bundesstaates zuständig machen. Es geht nicht mehr an, daß in Preußen 14 verschiedene Oberlandesgerichte ganz entgegengesetzte Entscheidungen fällen. Wir haben in unseren An⸗ trag nur aufgenommen, was uns als das allerdringendste erscheint, wir freuen uns, daß die beiden größten Parteien des Hauses ebenfalls Abänderungen beantragt haben, wir stehen diesen durchaus sympathisch gegenüber und werden für sie stimmen. Die fortschrittliche Volks⸗ partei, unter deren wesentlicher Mitwirkung das Gesetz zustande gekommen ist, sollte ihrerseits nicht 1nh Fägscen wie an diesem Gesetz durch die Polizeibehörden und durch die Gerichte derart herum⸗ gerüttelt wird. Ich bitte den Staatssekretär, unsere Anträge wohl⸗ wollend zu prüfen. Mit Gewalt kann man ein Land erobern, aber niemals mit Gewalt auf die Dauer regieren.

Abg. Legien (Soz.): Der jetzige Reichskanzler hat bei der Beratung des Reichsvereinsgesetzes als Staatssekretär auch die Er⸗ klärung abgegeben, daß man dafür sorgen werde, daß das Gesetz nicht in kleinlichem Geiste ausgeführt würde. Die Liberalen haben sch dadurch einlullen lassen und verabsäumt, dem Ge⸗ setz eine Fassung zu geben, die dieser Erklärung Nachdruck gab. Der kleinliche preußische Polizeigeist, der aus dem reaktionären preußischen Vereinsgesetz von 1850 spricht, hat sich auch bei der Aus⸗ führung des Gesetzes als allmächtig erwiesen. Allen Anführungen des Vorredners in dieser Beziehung schließen wir uns an; auch wir werden für die Aufhebung des Sprachenparagraphen alle unsere

Die Polizei hat sich von den Mitgliederlisten des

es Abschriften verschafft und sie der Eisen⸗

chsanzeiger und Königlich Preußis

bahnverwaltung zugänglich gemacht, um bei dieser die betreffenden Mitglieder zu denunzieren. Diese Handlungsweise der Polizei war Diebstahlseinbruch. Es würde übrigens eine schwierige Aufgabe sein, sich durch diesen Wust von Irrtümern und Rechtsbeugungen durchzuarbeiten. Die Polizei arbeitet mit den Behörden häufig zusammen, um der Gewerkschaftsbewegung Schwierigkeiten zu bereiten. Man bedroht segar Gastwirte mit dem wirtschaftlichen Ruin. Wo ist der Staats⸗ anwalt, der hiergegen einschreitet? Auch die Anmeldepflicht wird ganz willkürlich ausgelegt. In dieser Beziehung wurde seitens der Kom⸗ mission ein Fehler gemacht. Es wurde angenommen, daß nur die Versammlungen überwacht werden dürfen, die anmeldepflichtig sind. Man vertraute auf die Erklärungen des Staatssekretärs. Die Polizei erklärt aber alle möglichen Versammlungen für politisch, kon struiert sich daraus ein Anmelderecht und leitet daraus dann da Ueberwachungsrecht her. Gerichte haben sich dieser Auffassung an⸗ geschlossen. Auch ein Oberlandesgericht hat diesen Unsinn be⸗ stätigt. Wenn man so willkürlich verfährt, dann gibt es natürlich kein Gesetz mehr, und alles hängt von der Willkür der Polizei ab. Auf diese Weise hat man in Dresden Gemeindearbeiter davon ab⸗ gehalten, sich über die Teurung zu unterhalten. Ein Amtsvorsteher verlangte sogar, eine Landarbeiterversammlung zu überwachen und den Landarbeiterverband aufzulösen. Man hat seinerzeit nicht daran ge⸗ dacht, daß Versammlungen, die nicht einmal den Charakter von öffentlichen haben, der Ueberwachung unterstellt werden. Das hat aber sogar das Oberverwaltungsgericht für zulässig erachtet. Dieses ganze Ueberwachungsrecht muß deshalb überhaupt beseitigt werden. In Hannover hat man die Mitgliederversammlung eines sozialdemokratischen Wahlvereins aufgelöst, weil der betreffende Beamte sie für eine öffentliche hielt, trotzdem die Teilnehmer dahin kontrolliert wurden, ob sie wirklich Mitglieder sind. Als der § 7. des Vereinsgesetzes geschaffen wurde, hat zweifellos kein vernünftiger Mensch daran gedacht, daß die Polizei⸗ behörde für die Bescheinigung einer Versammlung unter freiem Himmel eine Gebühr erheben würde. In Sachsen hat man für die Ge⸗ nehmigung eine Gebühr von drei Mark erhoben, und das Ministerium hat das als rechtmäßig erklärt. Im Gesetz steht allerdings nur, daß die Bescheinigung über eine Ablehnung der Genehmigung gebührenfrei zu erfolgen hat. In Preußen scheint man Versamm⸗ lungen unter freiem Himmel überhaupt nach Möglichkeit ver⸗ hindern zu wollen, denn immer kehrt der Satz wieder, daß leicht die öffentliche Ordnung durch sie gestört werden könne. Glaubt man, daß radaulustige Elemente vorhanden sind, so muß die Polizci diese Elemente fern halten. Das vorgesetzte Oberverwaltungs⸗ gericht hat entschieden, die Bildung von Vereinen stehe frei, die Tätigkeit der Vereine unterliege aber der Landesgesetzgebung. Diese Entscheidung steht in direktem Widerspruch zu den früheren Ent⸗ scheidungen der ordentlichen Gerichte in Sachsen. Leider stützen sich jetzt die ordentlichen Gerichte auf die Entscheidung des Ober⸗ verwaltungsgerichts. Entgegen dem Vereinsgesetz, das besagt, daß, wenn ein Verein bezwecke, auf politische Angelegenheiten ein⸗ zuwirken, er als politisch anzusehen sei, werden jetzt alle Arbeitersport⸗ vereine als politische erklärt. Das Oberverwaltungsgericht in Preußen hat ziemlich offen zugestanden, daß dies Vorgehen einer „bestimmten politischen Partei“ gilt. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts würde wahrscheinlich nicht getroffen worden sein, wenn es sich nicht um die soztaldemokratische Partei handelte. Wir haben doch auch republikanisch⸗demokratische Staaten, in denen es Leute gibt, die auf die monarchische Verfassung hinarbeiten. Wir haben ebenso das Recht, unsere Weltanschauung zu vertreten. Jene Entscheidung ist nichts als ein Rechtsbruch. Diese ganze Art der Gesetzgebung ist nur ein Mißtrauen gegen das Volk. Dieselbe Tendenz spricht auch aus einer Entscheidung des Ober⸗ verwaltungsgerichts in Braunschweig gegen die freie Turnerschaft. Man hat versucht, unsere gewerkschaftlichen Organisationen zu politi⸗ schen Vereinen zu stempeln, nur unsere Organisationen, nicht die der christlichen und Hirsch⸗Dunckerschen Gewerkschaften. Unsere gewerk⸗ schaftlichen Organisationen haben gar nicht die Absicht, eine politische Tätigkeit zu entfalten; das ist statutarisch ausgeschlossen; sie haben es nicht nötig, politische, sozialdemokratische Organi⸗ sationen zu sein. Die gewerkschaftlichen Organisationen haben andere Aufgaben als die politischen Organisationen. Wir machen auch keme politischen Proselyten. Wir haben wieder⸗ holt erklärt, daß die Gewerkschaftsorganisationen nicht sozialdemo⸗ kratische Organisationen sein wollen, so hat es Bebel z. B. verkündet. Ihm wird man glauben können, daß er es aus innerster Ueberzeugung gesagt hat. Trotz alledem bleiben die Versuche, namentlich in letzter Zeit, unsere gewerkschaftlichen Organisationen zu politischen zu nempeln. So erging es z. B. dem Holzarbeiterverband. Zwischen den Tagen des Einspruchs und der Gerichtsentscheidung lag ein Jahr. Diese Zeit benutzte der strebsame Amtsanwalt, um von allen möglichen Ortspolizeibehörden Gutachten einzuholen; der ganze Kohl kam denn in die Gerichtsakten. Weil Mitglieder des Holzarbeiterverbandes Reichstagsabgeordnete sind, soll der Verband ein sozialdemokratischer Verein sein! Der Poltzeipräsident von Berlin, der durch sein juristisches Gutachten im Zaberner Fall bekannt geworden ist, hat ein echt Jagowsches Gutachten ab⸗ gegeben. Der Verband soll deshalb ein politischer Verein sein, weil im Verbandsorgan einmal ein politischer Artikel stand, und weil er seinen Nachwuchs theoretisch und praktisch ausbildet! Wenn das richtig wäre, dann würde jede Organisation in Deutschland eine politische. Das Verbandsorgan ist Mittel und nicht Zweck der Organisation; weil der Vorstand selne Mitglieder gegen die Milz⸗ brandinfektion durch eine Petition zu schützen sucht, soll er ein politischer sein. Richten andere Vereine, wie z. B. solche für Jugendpflege, Petitionen an den Reichstag, so werden sie nicht als politische Vereine erklärt, dabei sind es Vereine, deren Mitglieder überwiegend unter 18 Jahren sind. Der Polizeipräsident von Jagow hat in dem zitierten Gutachten auch den Unsinn gesagt, daß, weil § 18 des Reichsvereinsgesetzes Geldstrafen bis zu 150 vorsieht, dies Gesetz ein Strafgesetz sei. Zu seinem Gutachten fügt der Polizeipräsident von Jagow noch einen Nachtrag, bei dem man zweifelhaft wird, was größer ist, seine Gesetzes⸗ unkenntnis oder der Mangel an Gewissenhaftigkeit. (Vizepräsident Paasche erklärt, daß kein Redner berechtigt sei, in dieser Weise den Vorwurf der Gewissenlosigkeit gegen einen Beamten zu erheben.) Der Polizeipräsident beruft sich da auf eine Aeußerung der „Germania“, die diese aber später als ungerechtfertigt hat zurücknehmen müssen; auf solche Unterlagen baute der Präsident von Jagow sein für ein Ge⸗ richt bestimmtes Gutachten auf! Wie kommt nun aber jener Amts⸗ anwalt dazu, nachprüfen zu wollen, ob der Holzarbeiterberband als Gesamtheit einen politischen Charakter hat? Es handelte sich nur um die Friedländer Zahlstelle. Das Gericht in Waldenburg hat schließlich entschieden, die Zahlstelle sei kein politischer Verein, wohl aber der Holzarbeiterverband als solcher. Dieses Urteil des Waldenburger Ge⸗ richts, das also lediglich von politischen Gesichtspunkten diktiert war, ist vom Oberlandesgericht Breslau im Juli vorigen Jahres bestätigt worden. Aehnlich ist man gegen den Zimmererverband vorgegangen. Auch hier spielt das Gutachten der Berliner Polizeibehörde seine Rolle. Die Vertreter der Generalkommission werden hier als Teil⸗ nehmer an den Sitzungen des sozialdemokratischen Parteivorstandes und des Aktionsausschusses hingestellt. Sollte dem Poltizei⸗ präsidenten wirklich unbekannt sein, daß diese Behauptungen de. zutreffen, daß die Mitglieder der Generalkommission nichts mit