1914 / 31 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 05 Feb 1914 18:00:01 GMT) scan diff

einer Fen Feens der Ansprüche, zum Teil aber zuch daran, daß man Febsfäh in der streben, die für das

rüfung selbst schärfer vorgeht aus dem Be⸗ zeitig zu entfernen. Neben der wissen

ichteramt ungeeigneten Elemente möglichst früh⸗

tffe 8 Ausbildung der Re⸗

ferendare 88 wir auch Wert legen auf die Ausbildung des Charak⸗ ters, namentlich in der Richtung, daß die frühzeitig geübt werden, vejertig u urteilen ohne Fveh au gesellschaftliche, religiöse unnd politische Meinungen. Zu dieser Mahnung hat man besonderen Grund, wenn man liest, daß es in studentischen Kreisen häufiger vor⸗ kommt, daß junge Leute wegen ihrer religiösen baheet. gerade von G salchen, die nach ihrer Herkunft Anspruch darauf erheben, in erster Linie ür die Richterlaufbahn in hetracht zu kommen, mißhandelt und aus⸗ lacht werden. Der persönliche Verkehr zwischen Richter und Re⸗ erendar wird zu wenig gerflegt. Gerade in den Großstädten, in denen die Gefahren für die Referendare am größten sind, hört dieser Verkehr fast ganz auf. Wir erkennen an, daß das Recht auf Anstellung der VS ein Kronrecht ist, aber wir können uns nicht mit einer Auffassung einverstanden erklären, die dazu führt, das Bestehen der Staatsprüfung als bedeutungslos anzusehen und persönliche Zeugnisse den Ausschlag geben zu lassen. Bei der Ausscheidung von für das Richteramt ungeeigneten Assessoren soll möglichst milde derfahren werden, und wir sehen es als selbstverständlich an, daß kein Assessor wegen seiner religiösen oder politischen Ueberzeugung vom Richteramt ausgeschlossen wird. Freilich dürfen solche Assessoren nicht zum Rich⸗ eramt zugelassen werden, die nicht die Gewahr dafür bieten, daß sie den Eid, den sie zu leisten haben, auch halten werden; das entspricht nicht der Würde des Beamten, der im Namen des Königs Recht zu sprechen hat. Die Zahl der als ungeeignet zurückgewiesenen Assessoren ist nicht .“ hoch. Es wäre aber wünschenswert, dem einzelnen die Gründe ausführlich mitzuteilen, aus denen er abgeschoben worden ist, damit er Gelegenheit hat, sich gegen ungerechte Beurteilung zu wehren. Eine öö große Gefahr ist die Furcht, auf Grund schlechter Zeugnisse abgeschoben zu werden, denn das muß die Unab⸗ ängigkeit und Selbständigkeit untergraben. Es ist vorge ommen, daß Assessoren abgeschoben wurden, nachdem sie sechs bis acht Jahre un⸗ entgeltlich dem Staate gedient haben. Das ist eine ganz hestrsdere Härte. Die Rechtsanwaltschaft soll auf der gleichen wissenscha tlichen und sozialen Höhe stehen wie die Richterschaft. Das ist im roßen und ganzen auch der Fall. Deshalb geht es nicht an, daß die Assessoren, die als Richter nicht geeignet erscheinen, geradezu auf die Anwaltschaft verwiesen werden. Allerdings kommt es vor, daß ein solcher Assessor vermöge seiner sonstigen Eigenschaften einen besonders guten Anwalt abgibt. Es ist erfreulich, daß der Minister vor einiger Zeit erklärt hat, daß eine allgemeine Verfügns nicht besteht, wonach Assessoren, die einmal durchgefallen sind, nicht angestellt werden sollen. Für die Anstellung der nichtausgeschiedenen Assessoren kommt besonders die Bevorzugung der Prädikatsassessoren in Frage. Die Prädikatsassessoren kommen in der Regel mit drei Jahren zur Anstellung. Es soll ogar vorkommen, daß diese Assessoren mit ein⸗ bis anderthalbjähriger Dienst⸗ zeit zur Anstellung gelangen. 1 Bevorzugung muß beseitigt wer⸗ den, wenn wir auch eine gewisse Bevorzugung für erforderlich halten. Nach den Mitteilungen des Justizministers waren 1913 930 Assesso⸗ ren gegen Entgelt beschäftigt. Ich nehme an, daß diese Assessoren bereits Richter⸗ und Staatsanwaltsstellen innegehabt haben, die sich als dauernd notwendig erwiesen haben. Das Ziel, daß alle dauernd notwendigen Stellen mit eekseen Richtern besetzt werden sollen, ist trotz der diesjährigen Vermehrung noch lange nicht erreicht. Aber nur dadurch wird die Unabhängigkeit der Richter am besten gewahrt. Man muß sich die Frage vorlegen, ob der Minister trotz seiner Be⸗ strebungen bei der Auswahl der Personen immer eine glück⸗ liche Hand gehabt hat. Das flt esonders für einen Fall, den ich edoch nicht verallgemeinern will. Jede Ausbeutung des Falles nach er persönlichen Seite liegt mir durchaus fern. Hier kommt nicht die Person des Angeklagten in Betracht, auch nicht diejenige des mir völlig unbekannten Landgerichtsdirektors Richter, meine Darlegungen zielen deshalb zunächst auch nicht darauf hin, ob dem Amtsrichter Knittel Genugtuung verschafft wird, ob die Beschwerden vom Justizminister für begründet erachtet werden sollen oder nicht. Ich befasse mich vor allem mit dem Verhalten des Strafkammervorsitzenden gegen den An⸗ eklagten und mit der allgemeinen Bedeutung dieses Falles. Solche Vorkommnisse in der Rechtspflege müssen dazu beitragen, das Vertrauen in die Unparteilichkeit der Richter auf die Dauer zu untergraben. Der Amtsrichter Knittel in Rybnik ist Anfang Oktober von der Strafkammer in Gleiwitz wegen Beleidigung von vier Offizieren, begangen durch eine Eingabe an das Kriegsministerium, zu einer hohen Geldstrafe verurteilt worden. In dem früheren Urteil der Strafkammer in Ratibor ist er frei⸗ gesprochen worden. Auf den Anlaß, der zu dem Verfahren gegen Knittel geführt hat, gehe ich nicht ein, sondern nur auf die Urkeils⸗ begründung. Der Vorsitzende ist bei der Verkündung des Urteils an den vom Gericht beschlossenen Inhalt gebunden. In der Regel wird aber die Förm der Verkündung nicht festgesetzt werden, und er darf das Verhalten des Angeklagten, soweit es für die Form des Urteils maßgebend gewesen ist, mit aller Schärfe kritisieren. Aber er muß dabei sachlich sein, den Zweck der Urteilsverkündung im Auge behalten und darf nicht darüber hinaus den Angeklagten verletzen. Gegen diese Grundsätze hat der Vorsitzende im Falle Knittel ver⸗ toßen, und zwar nach dem übereinstimmenden Urteil der Presse aller Parteien. Eine Ausnahme machen vielleicht einige kleine Blättchen,

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die in der Nähe des Richterkollegiums erscheinen und deren Bericht⸗

Man kann nicht sagen, Mindestens in Gleiwitz

erstattung wohl nicht ganz unbeeinflußt geblieben ist.

gegenüber den übereinstimmenden Berichten der he wäsen daß ein Fehler der Berichterstattung unterlaufen sei.

20, wenn nicht 30 Stenographen haben der Verhandlung beigewohnt und einen stenographischen Bericht aufgenommen, und das, was die Zeitungen darüber enthalten, stimmt auch überein mit den Angaben von die der Behandlung selbst beigewohnt haben. Der orsitzende im Prozeß Knittel hat gegen die Grundlagen verstoßen, die ihm bei der Verkündigung von Urteilen gege⸗ ben sind. Er hat in der Form der Verkündigung weder das Recht des Angeklagten noch die Würde des Gerichtshofes noch seine eigene Würde gewahrt. Es steht nach dem Berichte in den Zeitungen fest, daß er sich gegenüber dem Angeklagten Aeußerungen erlaubt hat, wie die: der Angeklagte habe die Offiziere in der unkätigsten Weise be⸗ schimpft und in der gemeinsten Weise beleidigt, seine Eingabe sei gehässig und höhnisch gewesen, es sei dem Angeklagten gelungen, das Gericht in Ratibor irre zu führen, übrigens eine leich große Schmei⸗ chelei für den Angeklagten wie für die Richter in Ratibor. Es wurde von ihm weiter gesagt, daß kein Mensch mit gesunden fünf Sinnen zu der Auffassung kommen kann, wie der Angeklagte sie ““ hat. Dabei wurde diese Auffassung auch von den Richtern in Ra⸗ tibor geteilt, und die Richter in Ratibor können doch wohl den An⸗ spruch erheben, Menschen mit gesunden Sinnen ju 1678 Der Vor⸗ sitzende sprach dann von einer kleinen Wunderlichkeit des Haupt⸗ manns Kammler, die von Klatschbasen männlichen und weiblichen Geschlechts aufgebauscht worden sei; der Angeklagte habe sich in eine lächerliche Idee verrannt; ein vernünftiger Mensch könne nicht zu solchen Gedanken kommen, wie er sie ausgesprochen habe; der Ge⸗ richtshof habe angenommen, daß er in einem Querulantenwahnsinn sehandelt habe. er Vorsitzende hat die Reservisten und Landwehr⸗ eute in Gleiwitz durch die Bemerkung verletzt, daß es wunderlich sei, wie der F Kammler unter dem dortigen Publikum mit so geringen Strafen habe auskommen können. Die Landwehrleute und Reservisten dieses Kreises verwahren sich dagegen, daß sie auf einer tieferen Stufe stehen sollen als die anderer Kreise. Auch ich möchte gegen Kränkung der Reservisten namens meiner politischen Freunde Verwahrung einlegen. Vielleicht nimmt auch der Kriegs⸗ minister Anlaß, dagegen einzuschreiten. Nicht bloß gegen die Form, ondern auch gegen den Inhalt der Urteilsbegründung hat der Vor⸗ itzende e Er hat etwas ganz anderes gesh t, als es nach er schriftlichen Begründung von der Kammer beschlossen worden war. Hiernach wurde dem Amtsrichter Knittel die Wahrnehmung berech⸗ tigter Se Pucße zuerkannt und sein Vorgehen nicht als gegen die guten Sitten verstoßend bezeichnet. Ich widerstehe der Versuchung das Verhalten des Vorsitzenden der Strafkammer in Gleiwitz mi

scharfen Worten zu geißeln. Ich will die Gefahr vermeiden, in den

9 8 . 8

Fehler zu berfallen, daß ich bon deschühter Stelle aus auf elnen los⸗ Fölage der 1a nicht wehren kann. Ich bitte den Minister, die

ichter, vor allem die Vorsitzenden der Strafgerichte, von neuem auf die Pflicht der Beobachtung der Würde Das Ver⸗ trauen des Volkes zur Rechtspflege beruht darauf, daß es vor einem nicht voreingenommenen Richter steht. Richter à la Richter kann das Publikum nicht brauchen. Dieser Fall tut auch die Notwendigkeit der Zulassung der Berufung gegen Urteile der Strafkammern dar. erner muß in solchen Fällen rechtzeitig eine Fühlung zwischen den Zivilgerichten und den Militärgerichten genommen werden. Ein zutes hat dieser Prozeß 8 ehabt, er hat bewiesen, daß es keine Klassenjustiz gibt, der ce von dem Richter nicht besser be⸗ handelt wird wie jeder andere. „Vielleicht“, meint die eutsche 1 „hat gerade die Eigenschaft des Sv. als Amtsrichter dazu geführt, daß er noch etwas schlechter behandelt wurde.“ Allerdings können solche Fälle, weil sie vereinzelt sind, nicht das Vertrauen des Volkes in die Unparteilichkeit des deutschen Rich⸗ ters Das Ansehen der Rechtspflege beruht aber nicht nur auf der Unparteilichkeit, sondern auch darauf, daß das Gerede von der Weltfremdheit der Richter immer mehr verschwindet. So⸗ weit diese Weltfremdheit noch besteht, sollte sie von oben her dadurch beseitigt werden, daß dem Richter Zeit 1 wird, sich auch mit anderen als mit seinen unmittelbaren Berufsfragen zu beschäftigen. In den Großstädten sind die Richter dazu belastet, und so dankens⸗

wert die Einrichtung von Ausbildungskursen für Richter ist, so hat doch in Berlin eine große Anzahl von Richtern die Teilnahme an diesen Kursen aus Zeitmangel ablehnen müssen. Immerhin Feigen diese Kurse dem Publikum, daß die Richter gewillt sind, sich ernstlich mit allen Fragen des praktischen Lebens zu befassen und sich weiter zu bilden. azu, daß der Vorwurf der Weltfremdheit verschwindet, tragen auch die Richtertage bei, auf denen man alle Verhältmige des wirtschaftlichen Lebens zu erkennen sucht. Dazu führt schließlich auch die immer mehr sich ausbreitende Rechtskenntnis im Volke. Bei einer Beratung der Rechtsauskunftsstellen sagte ein Berichterstatter, daß der Weltfremdheit des Richters die Rechtsfremdheit des Volkes gegenüberstände. Tatsächlich besteht über das geltende Recht im Volke noch eine allzu große Unwissenheit. Darum sind die Rechtsauskunfts⸗ stellen mit Freude zu begrüßen. Eine Ausbreitung der Rechtskennt⸗ nisse wird immer mehr den ZEETT11“ dem sogenannten ge⸗ sunden Menschenverstand und dem Ri hterverstand ausgleichen. Den Standpunkt, den der Minister in der Kommission bezüglich der un⸗ sittlichen Postkarten dargelegt hat, teilen wir durchaus; wir sind mit dem Vorgehen gegen diese sahenannte Kunst durchaus einverstanden und wünschen, 8 nur noch schärfer dagegen eingeschritten wird. Das ist keine Kunst ondern Afterkunst, nur geeignet, die Sittlichkeit im Volke noch weiter zu untergraben. In den etzten Jahren sind nicht weniger als 13⸗ bis 1400 verschiedene Muster unsittlicher Postkarten in mehreren hunderttausend Exemplaren rechtskräftig kon⸗ fisziert worden. In Prozessen, wo es sich um die Sitt⸗ lichkeit oder Unsittlichkeit der Kunst handelt, sollten Sach⸗ verständige nur im äußersten Notfall herangezogen werden. Der Richter muß selbst das sittliche Empfinden des Volkes kennen und selbst beurteilen können, was sittlich oder unsittlich ist. In einem Prozeß gegen den e Herausgeber der Zeitschrift „Pan wegen Verbreitung unsittlicher Gedichte von Kerr erklärte das Gericht, daß die Gedichte objektiv unsittlich heen. daß aber der Verfasser selbst den unsittlichen Charakter nicht erkannt habe. Die Zeitschrift „Der Türmer“ schreibt dazu, die Gedichte selbst wolle sie nicht besprechen, denn man besudle sich nicht gern. Aber eine andere Frage sei es ob Kerr „— der ja wegen seiner Absonderlichkeiten bekannt ist —“ frei⸗ esprochen werden konnte; das Gericht habe angenommen, daß der Verfasser die Unsittlichkeit nicht erkannt habe, und doch sei deren Un⸗ sittlichkeit so hanebüchen, daß das Gericht während der Verlesung die Oeffentlichkeit ausgeschlossen habe. Da drängt sich doch die Frage auf, ob ein Mann, der eine solche Unsittlichkeit nicht erkennt, verantwort⸗ licher Redakteur einer Zeitschrift sein darf denn diese Verantwortung ist doch auch eine öffentliche moralische. Wer gibt denn Gewähr da⸗ für, vaß Kerr, der ja einen Namen in Berlin hat, nicht einmal in einem Prozeß wegen unsittlicher Schriften als Sachverständiger auf⸗ tritt, und nicht nach dessen Gesichtspunkten beurteilt wird, was sittlich oder nicht sittlich ist. Einen verderblichen Ein⸗ fluß auf die Rechtsprechung üben die sogenannten Detektiv⸗ institute, bise Ausleihanstalten für Ehebrecher, aus. Die 8 der Ehescheidungsprozesse nimmt außerordentlich zu, die hescheidungen werden immer leichter ausgesprochen. Jemand, der sich scheiden lassen will, braucht sich nur an eine solche Ausleihanstalt für Ehebrecher zu wenden, um einen Ehebruch beweisen zu können. Darauf sollte die Justizverwaltung ihr Augenmerk richten. Das Ver⸗ hältnis der mittleren Beamten zu den Unterbeamten, insbesondere die Gleichstellung der Justizsekretäre mit den Regierungssekretären will ich heute nicht behandeln, da diese Fragen im Zusammenhange mit den Gehaltsfragen später erörtert werden können. In bezug auf die Ge⸗ richtsgebäude wünsche ich, daß die Justizverwaltung nicht in den Fehler verfallen möge, daß fast alle neuen Gebäude nur für die Gegen⸗ wart und nicht auch für die Zukunft gebaut werden. Die Bauver⸗ waltung müßte die Entwicklung auf 10 oder 20 Jahre vorausschauen. Die Gerichtsgebäude sind bald wieder zu klein. Die Bauverwaltung soll ja modern bauen, aber auch praktisch, damit mal wieder ein Gerichts⸗ „gebäude entsteht, in dem man sich behaglich fühlt. In Berlin gibt es Gerichtsgebäude, in denen die Zivilkammervorsitzenden nicht mal Zimmer zum Arbeiten haben. Ich bitte den Minister, im Interesse einer schönen und würdigen Ausschmückung der Gebäude, wie auch im Interesse des Gewerbes nicht allzu streng bei der Beurteilung des Schmuckes zu verfahren. v

Justizminister Dr. Beseler:

Meine Herren! Ich möchte zunächst auf eine Anfrage des Herrn Vorredners Auskunft geben. Er befürchtet, daß die Entscheidung der Oberlandesgerichtspräsidenten bei der Annahme der Referen⸗ dare eine unabänderliche wäre. Das trifft nicht zu. Wie alle Ver⸗ waltungsverfügungen unterliegt auch diese Anordnung der Beschwerde, im vorliegenden Falle also der Beschwerde beim Minister. Wenn jemand glaubt, daß ihm zu nahe getreten sei, so steht es ihm frei, den Weg der Beschwerde zu beschreiten.

Der Herr Vorredner hat dann noch viele andere Dinge erörtert oder gestreift. Ich glaube, daß bei manchen von diesen Punkten auch noch andere Herren Redner Veranlassung nehmen werden, sich zu äußern, und möchte daher jetzt nur einzelnes herausgreifen, auf das der Herr Vorredner besonderen Nachdruck gelegt hat. Zunächst war es die Frage wegen der Anstellung der Assessoren. Ueber diesen Punkt haben wir uns schon häufig unterhalten, und ich habe die Grundsätze, die für die Regierung maßgebend sind, schon wieder⸗ holt darzulegen die Ehre gehabt. Meiner Erinnerung nach bin ich im großen und ganzen auf Zustimmung gestoßen, und ich kann versichern, daß andere Grundsätze inzwischen nicht eingeführt worden sind. Ich glaube also, daß im großen und ganzen auch fernerhin in der bisheri⸗ gen Weise zu verfahren sein wird.

Der Herr Vorredner meinte, daß das Examen mit seinem Er⸗ gebnis nicht hoch genug geschätzt würde, sondern daß man nachher die Zeugnisse aus der Praxis vorgehen lasse. Nun ist mir aber gerade von anderer Seite gesagt worden, es sei ganz falsch, das Examen entscheiden zu lassen, im Gegenteil müsse die Praxis entscheiden. Ich habe darauf erklärt, daß ich beides zu vereinigen versuche. Auf das Examen lege ich Wert; aber die weiteren Erfahrungen, die wir in der Praxis machen, werden gleichfalls sorgfältig geprüft und mit ver⸗

wertet. Ich glaube also nicht, daß in dieser Hinsicht eine Aenderung „angezeigt sein möchte. .

Wenn der Herr Vorredner meinke, es sei doch eine gar zu große Zahl von besser qualifizierten Assessoren vorzugsweise angestellt worden, so möchte ich die Zahl angeben; so groß ist sie nicht Im Jahre 1910 waren es 18 %, im Jahre 1911 waren es 19 Jahre 1912 waren es 21 %, und im Jahre 1913 waren es 16 9% also noch weniger als früher. Nun bitte ich, sich vor Augen zu halten wie bei den Anstellungen vorgegangen wird. Zunächst fragt es sich welche Stelle in Betracht kommt, denn die Stellen sind nicht all⸗ gleich, und ihre Verwaltung bringt die verschiedensten Anforderungen mit sich. Nach diesen muß dann eine geeignete Persönlichkeit ausge⸗ sucht werden. Man kann deshalb nicht einfach nach der Reihe gehen weil man sonst zu den größten Mißgriffen, ja geradezu zu einer Katastrophe kommen würde. Die Auswahl erfolgt durch die Präsi⸗ denten, die die Vorschläge machen, dann aber auch sehr eingehend im Ministerium. Wenn man dann gefunden hat, daß für die betreffende Stelle gerade einer der geeignetste ist, dann muß er auch gewählt werden. Ich muß immer wieder betonen, daß es unsere Aufgabe nicht ist für diesen oder jenen einzelnen, der in der Bewerberliste steht, angenehmer Weise zu sorgen, sondern daß wir das Staatsinteresse im Auge haben müssen, eine Stelle so zu besetzen, daß wir solche Herren,

die für das Recht suchende Publikum geeignet sind, in sie hinein⸗

bringen. (Sehr richtig!) Wenn wir aber so verfahren, dann können wir es gar nicht anders machen, als es jetzt im großen und ganzen geschieht. Natürlich kann einmal einer gewählt werden, der nicht so ist, wie man es gedacht hatte. Das ist aber nicht die Regel, sondern umgedreht hat sich in der Regel die Art der Prüfung bewährt, und wir haben die rechten Leute an die richtige Stelle bekommen. Bei der übergroßen Zahl von Anwärtern, die wir haben, kann man un⸗ möglich die guten Kräfte etwa warten lassen, bis alle, die ihnen vor⸗ angehen, an die Reihe gekommen sind. Wer sollte dann noch Lust zu einer solchen Laufbahn haben! Wir haben ein Interesse daran, daß wir die guten Kräfte uns erhalten und ihnen eine Chance geben. Ich glaube, daß man an der Art, wie wir jetzt unter sehr schwierigen Verhältnissen die Sache zu regeln versuchen, nicht viel wird ändern können. Halten Sie sich bitte vor Augen, daß wir nicht wie andere Behörden dastehen, die eine bestimmte Anzahl von Anwärtern haben und damit ihr Ressortbedürfnis befriedigen, sondern daß bei uns die große Zahl heranströmt. Wir müssen deshalb auswählen, wie es dem staatlichen Interesse entspricht. Daß dabei soweit wie möglich mit verständnisvoller Milde vorgegangen wird, das kann ich versichern. Es wird dahin gestrebt, daß keiner eine Unbilligkeit erfährt, die wir vermeiden können. (Bravo!l)

Nun wird darauf hingewiesen, daß 23 Assessoren die erwähnte Eröffnung gemacht sei. Wohin geht die Eröffnung? Die Justiz⸗ verwaltung kann keinem Assessor sagen, er soll ausscheiden, sie kann ihm nur sagen, er sei nach seinen Leistungen weniger geeignet und habe deshalb weniger Chancen als andere, oder man kann ihm auch sagen, so wie er sich gezeigt habe, könne er überhaupt keine Chance mehr haben. Diese Formen werden unterschiedlich nach sehr sorgfältiger Prüfung gewählt. Wenn ein Assessor in seinen Leistungen den An⸗ forderungen nicht entspricht, werden ihm zunächst Fristen gewährt, immer wieder wird ihm Gelegenheit gegeben, zu zeigen, wie er sich weiter entwickelt. Damit geht leider bisweilen Zeit ins Land; aber wir müssen doch alle Mittel, die wir haben, anwenden, um uns ein sicheres Urteil zu verschaffen. Kommen wir dann zu dem Ergebnis, er ist nicht geeignet oder minder geeignet, dann ist es einzig die Pflicht, ihm das zu sagen. Vorher wird ihm Gelegenheit geboten, sich zu äußern. Man macht ihm die Eröffnung nicht eher, als man ihn darauf aufmerksam gemacht hat, daß sie wohl in Frage stehe, und er erfahren hat, weshalb er nicht so günstig beurteilt wird wie andere. Dann muß er sehen, wo er unterkommt; denn eine allgemeine Versor⸗ gungsanstalt für die 3000 und soundsoviel Assessoren wird der Staat nimmermehr sein können. (Sehr richtig! und Bravo!)

Das war es wohl, worauf der Herr Vorredner großen Nachdruck legte, die Sache von hier aus noch einmal dargestellt zu erhalten.

Im übrigen hat sich der Herr Vorredner mit dem Prozeß in Gleiwitz beschäftigt. Ich muß mich da sehr kurz fassen. Der Herr Vorredner hat mir ja auch in keiner Weise Vorwürfe gemacht sondern im Gegenteil ausgesprochen, er glaube, daß ich seine Ansicht teile, und ich nehme gar keinen Anstand zu erklären, daß das zutrifft. Eine belidigende Art von Urteilsverkündigungen kann ich nicht billigen Ich habe, wie der Herr Vorredner selber schon hervorgehoben hat immer darauf aufmerksam gemacht, man möge die Formen wahren, man möge nicht kränkend vorgehen. Daß im vorliegenden Falle der Vorsitzende in dieser Hinsicht gefehlt hat, gebe ich zu. Er hat Aeuße⸗ rungen gebraucht, die seine Befugnisse überschritten. Dagegen hat er nicht, wie angenommen zu werden scheint, auch hier und da den Sinne nach anders publiziert, als das Kollegium entschieden hat. Die Mitglieder des Gerichts haben gesagt, der Inhalt wäre durchaus zutreffend wiedergegeben, die Form, die ihm überlassen war, sei natür⸗ lich nicht festgestellt worden. Das pflegt überhaupt nicht zu geschehen, wie der Herr Vorredner mit Recht bemerkt hat. Nur in der Form hat er gefehlt. Das wird ihm gesagt werden, und wenn es noch nicht in genügender Weise geschehen sein sollte, so wird es ihm noch gesagt werden, wenn der Verletzte seine Beschwerde erhebt.

Nun noch eins, meine Herren, worin ich mit dem Herrn Vor⸗ redner nicht übereinstimme. Er hat gemeint, ich sollte Veranlassung nehmen, jetzt eine allgemeine Verfügung zu erlassen, in der ich die Gerichte darauf aufmerksam machen sollte, so zu verfahren, wie ich es für richtig halte und wie ich es eben kurz zusammengefaßt habe. Meine Herren, das würde ich nicht für begründet halten. Ich habe das volle Vertrauen zu unseren Gerichten und namentlich den Gerichtsvorsitzen⸗ den, daß sie solcher Ermahnungen nicht bedürfen. (Sehr richtig!) Dieser eine, Fall, der hier vorgekommen ist, darf nimmermehr verall⸗ gemeinert werden. Die gewünschte allgemeine Verfügung wäre des⸗ halb eine Kränkung für alle die vielen Vorsitzenden, die davon ge⸗ troffen würden, denen ich mein volles persönliches Vertrauen auszu⸗ sprechen keinen Anstand nehme. (Bravo!)

Abg. Boisly inl.): ü das Strafrecht Beae ““ ähot a won 8 als bisher vollkommen selbständig gemacht werden, damit sie ganz unpartetisch richten und alle Verhältnisse genau er⸗ kennen und beurteilen können. Ob die Schwurgerichte dem wirklich entsprechen, was man von ihnen erwartet hat weiß ich nicht recht. Der Eid wird allmählich mehr und mehr formal genommen⸗

Pestrafen.

Ps wäre wünschenswert, wenn sich die Assessoren an den Beratungen

uch gegen gewisse Auswüchse im Detekteiwesen muß scharf Front

Pe Anausging.

Me Zunahme der Richterstellen bewegt sich prozentual etwa in derselben

Panuar 1913

(Fortsetzung aus der Ersten Beilage.) 8

gir werden nicht umhin können, überhaupt jede wissentlich falsche ssage vor Gericht, ob sie beeidet ist oder nicht, schwer zu vaS-. Der Staatsanwalt muß in seiner Stellung ebenso bhängig sein, wie ich das vom Richter verlange. In leyern wird niemand Staatsanwalt, der nicht einige Jahre 2 Richter gewesen ist. In: Sachsen findet ein fort⸗ ebrender Wechsel statt. Der Staatsanwalt darf in dem Fall, wo ine von ihm erhobene Anklage mit der Freisprechung endet, nicht ge⸗ issermaßen zur Rede gestellt werden. Das halte ich für Kußer teentlich bedenklich. Unter der Schnelligkeit, mit der Strafsachen earbeitet werden, leidet häufig die Gründlichkeit. Der Minister hat ereits gesagt, daß auf solche Assessoren, die nicht zur Anstellung ummen, äußerste Rücksicht genommen werden soll. Vielleicht kommt dahin, daß nur so viel Assessoren beschäftigt werden, wie in der kustizverwaltung gebraucht werden. Die Richter müssen sich in der peratung über die Tauglichkeit eines Assessors frei aussprechen können.

es Gerichts, wenn auch ohne Stimme, beteiligen könnten. Der sichter kommt bei der Beurteilung der Angeklagten häufig in eine bwierige Lage, besonders dann, wenn über einen An⸗ eklagten verschiede'ne Gutachten ärztlicher Sachverständigen vorliegen.

imacht werden. Auch ich bin ferner der Ansicht, daß die Staats⸗ nwaltschaft auf ihrem Standpunkte verharren muß, gegen den Ver⸗ auf Fmifses Hehtkerken einzuschreiten, damit die Seelen unserer bnder rein bleiben. 8 Grundmann (kons.): Meine politischen Freunde waren lich etwas überrascht, als sie die große Stellenvermehrung der ter im Etat fanden, da doch erst das Vorjahr eine erhebliche nehrung gebracht hat, die weit über das gewöhnliche Maß Allerdings hat die Anzahl der Prozesse sehr stark zu⸗ enommen: die amtsgerichtlichen und zivilen Sachen um hundert⸗ nusend, die Mahnsachen um dreihunderttausend; die Zunahme er⸗ rckt sich aber auch auf die Strafsachen. Die Mehrarbeit ist so groß, sie die Vermehrung der Beamtenstellen wohl zu rechtfertigen vermag.

mie aufmwärts, wie die Zunahme der Bevölkerung in Deutschland. bas ist für die letzten 30 Jahre festgestellt. „Unter Berücksichtigung iner weiteren Geschäftszunahme werden meine politischen Freunde

der Etatsvermehrung zustimmen. Hoffentlich wird es der Justiz⸗ verwaltung gelingen, in absehbarer Zeit nicht wieder zu einer solchen Stellenvermehrung zu schreiten, da die Staatsfinanzen eine weitere Vermehrung in dem gleichen Maße nicht vertragen. Der neuen Forderung für Anstaltsgeistliche stehen wir sehr sympathisch gegenüber. Wir halten das für das beste Mittel, die Gefangenen zu bessern. Eine große Sorge erwächst der Justizverwaltung durch die Ueberfüllung des Berufes durch den Nachwuchs. Die Zahl der Referendare ist immer noch sehr groß, wenngleich eine geringe Abnahme zu verzeichnen ist. Es ist notwendig, daß der junge Jurist gerade am Anfang seiner Tätigkeit eine gute Grundlage bekommt. Aus meiner Tätigkeit als Anwalt muß ich bestätigen, daß die theoretische Aus⸗ bildung der jungen Leute gut ist, daß aber ihre praktische Aus⸗ bildung zu wünschen übrig läßt. Notwendig ist auch, daß sich der junge Jurist in landwirtschaftlichen und industriellen Betrieben umsieht. Ich bitte den Minister, zu erwägen, ob es nicht möglich ist, Entschädigungen für Auslagen der Vormünder zu bewilligen. Man kann es dem Vormund nicht zumuten, Auslagen aus seiner eigenen Tasche zu bestreiten, die er in Ausübung seines Amtes machen muß. Wir wünschen ferner einen besseren Schutz vor geisteskranken Verbrechern, insbesondere vor geisteskranken Sittlichkeits⸗ verbrechern. Meine Freunde sind der Ansicht, daß die bestehenden Bestimmungen der Strafgesetze nicht ausreichen, genügenden Schutz gegen Beleidigungen und Ehrenkränkungen zu bieten. Neuerdings ist eine mildere Ahndung von Beleidigungen von seiten der Gerichte geübt worden. Das ist sehr bedauerlich. Die Strafen sind piel zu milde, und das Rechtsbewußtsein des Volkes wird dadurch ver⸗ letzt. Es steht ja eine Reform des Strafgesetzes bevor. Da bitte ich den Minister, seinen ganzen Einfluß geltend zu machen, damit der

Schutz gegen Beleidigungen wirksamer gestaltet wird als bisher.

Justizminister Dr. Beseler:

Der Herr Abgeordnete Boisly regte die Frage an, ob nicht die Staatsanwälte selbst im Vorverfahren Ermittlungen anstellen sollten Ich will bemerken, daß eine derartige Einrichtung hier versuchsweise in Berlin getroffen worden ist. Abgeschlossen sind die Versuche noch nicht; wie sie sich bewähren, kann ich deshalb nicht sagen.

Auf die zahlreichen Anregungen des Herrn Abgeordneten Grund⸗ mann kann ich in dieser Stunde nicht mehr eingehen; ich möchte aber

eine, die mich besonders interessiert, alsbald berühren; das ist die Frage, ob den Vormündern armer Mündel Entschädigung wegen ihrer Auslagen gegeben werden könnte. Das wäre vielleicht wünschenswert, und deswegen würde ich geneigt sein, diese Frage zu prüfen. Sie bedarf der Prüfung sowohl auf Grund des Gesetzes, das grundsätzlich ein Entgelt ausschließt, wie nach der Richtung, ob Fonds zur Verfügung stehen oder geschaffen werden müssen.

Was den Ehrenschutz anlangt, so wissen Sie ja, daß in aller⸗ letzter Zeit der Versuch gemacht ist, die Ehrenstrafen zu verschärfen und namentlich die Fälle der üblen Nachrede schärfer zu treffen. Ich muß annehmen, daß die verbündeten Regierungen im gelegenen Zeit⸗ punkt wohl auf die Frage zurückkommen werden. Inzwischen werden wir mit der vorhandenen Gesetzgebung auszukommen versuchen müssen, und wenn sie richtig angewendet wird, können schon heute auf Ehr⸗ verletzungen erhebliche Strafen erfolgen.

Nach 4 ¼ Uhr vertagt das Haus die weitere Beratung des Justizetats auf Donnerstag, 11 Uhr. ö

Verkehrswesen.

Postscheckverkehr. Der zwischen den Postscheckämtern in Berlin, Breslau, Cöln, Frankfurt (Main), Hamburg, Hannover, Karlsruhe (Baden) und Leipzig und den Abrechnungsstellen der Reichs⸗ bank bestehende bargeldlose Zahlungsausgleich weist für das Jahr 1913 recht erfreuliche Ergebnisse auf. Die Einlieferungen in den Abrechnungs⸗ verkehr umfaßten über 536 000 Schecks im Betrage von rund 4,7 Milliarden Mark.

Im gesamten Postscheckverkehr sind im Jahre 1913 rein buch⸗ mäßig, also namentlich durch Ueberweisung von Konto zu Konto, rund 21,3 Milliarden Mark beglichen worden, d. s. ü 59 v. H. des Gesamtumsatzes. 89

Laut Telegramm aus Herbesthal ist die heute nachmittag u

5 Uhr 59 Minuten auf dem Schlesischen Bahnhof in Berlin fällige Post aus Frankreich ausgeblieben. Grund: Zugverspätung.

Statistik und Volkswirtschaft. 6

eGroßhandelspreise für Getreide, Mehl, Hülsenfrüchte nd Eßkartoffeln und die häufigsten Kleinhandelspreise wichtiger Lebensmittel und Hausbedarfsartikel in Preußen im Dezember 1913.

Nach den Berechnungen des preußischen Statistischen Landesamts gehen die täglich ermittelten Großhandelspreise für Getreide e solgenden Durchschnitte für den Monat Dezember 1913:

Es kosteten im Durchschnitt 1000 kg (1 t) Mark

Gerste mittel gut V fein

145 131 161 159 157

158

153 153 154 157

146 143 156 168 (1173 151 152 173

164 168

Weizen Roggen Hafer

151 146 153 144 142 146 166 144 151

153 153 156 151 148 152 158 156 152 159 155 162 158 161 161

178 184 185 178 183 181 185 186 186 183 186 194 191 193 193

königsberg i. Pr. Danzig..

GBerlin

tettin. v

Nagdeburg 1616“ E“

Pannover ..

wntfurt a. M. . . .. Duisburg.

Prefeldd...

im Durchschnitt: Dezember 1913 November 1913... klober 1913 1“ ber 1913 ... 1918... WWI“ Funi 1913

dai 1913].

pril 1915

März 1913

War 1919. . . ...

163 167 167 169 166

158,2 159,2 160,5 163,7 165,9 167,8 164,6 167,4 166,7 166,1 169,9 172,6 8

Jahr 1913 .. . 195,8 165,% 165,2 8 1 Die Durchschnittspreise der verschiedenen Monate für Gerste sind niteinander nicht einwandfrei vergleichbar, weil Gerste an einzelnen Plätzen sehr unregelmäßig gehandelt wird.

„Die häufigsten Großbezugspreise für Mehl, Hülsen⸗ tüchte und Eßkartoffeln sowie für Heu und Stroh be⸗ Rgen im Durchschnitt von den fünfzig bedeutendsten preußischen arktorten:

185,6 184,0 185,6 1921 200,1 203,9 203,4 205,3 201,0 194,5 1959,4

155,7 155,4 157,9 160,5 163,6 173,6 168,3 170,1 167,8 165,2 169,2 196,8 172,1

für 100 kg

Erbsen (gelbe) und

Roggenmehl zum Kochen Speisebohnen (weiße) Eßkartoffeln Richtstroh Preßstroh

Krumm

V Weizenmehl

Mark

34,87 41,67 33,74 41,03 35,91 38,72 39,1 46 92 32,53 29,31 31,46 28,09

6,52 3,35 6,49 4,55 3,36 6 80 3,91 9,01 4,78 6,28 3,92 9,18 4,80.

Dezember 1913 obember 1913 Dezember 1912 8 1911 8 1910 8 1909

24,8 34,52 21,4 23,8

5,96 5,60

y In Magdeburg betrug der Preis guter Gerste im Monat odember nicht, wie in Nr. 296 des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“

1 Kilogramm

für für V 8 ; 100 ür 1 Liter Stuͤck 860

in den preußischen Orten

oggengraubrot m. Zu⸗ satz von Weizenmehl

Erbsen (gelbe)

zum Kochen Speisebohnen (weiße) Eßkartoffeln Eßbutter

Weißbrot (Semmel)

V Roggenmehl

Weizenmehl

inländische

Braun⸗ kohlen⸗ briketts gewöhn⸗ lichen ormats

kohlen)

(gebrannt)

1 Hühnerei

Steinkohlen

2'

Zucker (harter) (Hausbrand

Fadennudeln

Kaffee

0 S 2

Königsberg i. Pr.. ““ .ʒW“ Allenstein ... 8228e“ Graubent . . ... v“ Büts dern 1““ Brandenburg a. Havel Frankfurt a. Oder. Cottbus⸗ hW PE1114“ 1e“* Stralsund.. osen.. Zromberg.. Breslau.. Königshütte O. S. Gleiwi Magde urg u.“ dn e a. Saale.. 2, 88 Altona.. E““ lensburg. annover.. ildesheim arburg a. Elbe. 11. Osnabrück.. e“ Münster.. Bielefeld. Pierbon 8 ortmund. Seö“ a. iesbaden. Koblenz.. Düsseldorf. GII eh.. E11“ Saarbrücken.. E11“ Sigmaringen.... Wilhelmshaven.. im Durchschnitt (ausschl. Wilhelmshaven) Dezember 1913.. November 1913 . Dezember 1912.. Dezember 1911.. Dezember 1910.. Dezember 1909.

—6 SSSSSISReRAR=FoOSUMRSUo IR IIURoSASSSUSSISSorESNNSAIASAEGUNSUUUS;==2ͤ=

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om 16. Dezember 1913 (Erste Beilage) angegeben ist, 144 ℳ, Nondern 174 ℳ. 1

100 100 100 115 100

8⁵

110 100

100 110 9⁰

8⁵

19,9 ach der „Stat. Korr.“.)