8 8
8
8 81) Leipzig..
8 83) Lennep. 8 84) Ludwigshafen a. Rh.
103)
Handelskammer.
82) .. Verein deutscher Pianofortefabrikanten. 8
Bergische Handelskammer. 8 8 Pfälzische Handels⸗ Gewerbe⸗ ammer. 1
85) Lübeck . Handelskammer. 1u““
86) 8 . . Gewerbekammer.
87) Magdeburg Handelskammer.
88) Mannheim
89) Mainz..
EEEVVEbEp.
91) Minden i. W.
92) Mülhausen i. E. „
93) München. Polytechnischer Verein.
94) . . Handels⸗ und Gewerbekammer.
95) Münster i. W. Handelskammer.
96) Nürnberg Handels⸗ und Gewerbekammer.
97) 8 Gewerbemuseum. 98) Offenbach a. M. Handelskammer. 99) Oldenburg EC1A“ b 01) Pforzheim EEEES 1q““ E1“ 4 04) „ erein Posener Destillateure. 8 05) Regensburg Handels⸗ und Gewerbekammer. 06) Rem scheid Bergischer Fabrikantenverein. 07) . Remscheider Gewerbeverein. 08) Reutlingen Handelekammer. 09) Rostock.. 10) Rottweil 11) Saarbrücken 12) Schweidnitz b 13) Solingen 8 14) Stettin Vorsteher der Kaufmannschast. 15) Stolberg i. Rheinl. Handelskammer. 16) Straßburg i. E. 8 3 17) Stuttgart dh “ Zentralstelle für Gewerbe und andel.
„ Landesgewerbemuseum.
8 Vereinigte Zigarettenfabriken. 29) Trier Handelskammer. 8 E““ 3 1 8 22) Weimar. 5
129) Wesel..
iesbaden Gewerbeverel 8 1 1“ 8 11“ 1 erband der Weinhändler des Rhein⸗ und Main⸗ 1 gaues. . 27) Würzburg Handels⸗ und Gewerbekammer für Unterfranken und Aschaffenburg. 8
128) Zittau. Handels⸗ und Gewerbekammer.
Berlin, den 31. Januar 1914. Der Präsident des Kaiserlichen Patentamts. b 1XX“
8
Justizministerium.
mit Anweisung seines Amtssitzes in Seckenburg, der Rechtsanwalt Hesse in Eisleben zum Notar
seines Amtssitzes in Eisleben,
seines Amtssitzes in Hankensbüttel und
Bekanntmachung.
9. September 1913 veröffentlichten, am 22. Mai 1912 getretenen Grundsätze
bei dem unterzeichneten Amt eintragen lassen:
Der Rechtsanwalt Dennukat in Kaukehmen ist zum Notar für den Bezirk des Oberlandesgerichts zu Königsberg i. Pr.
Bezirk des Oberlandesgerichts zu Naumburg S. mit Anweisung
der Rechtsanwalt Haarstick in Hankensbüttel zum Notar für den Bezirk des Oberlandesgerichts zu Celle mit Anweisung
der Rechtsanwalt Bertram in Hadamar zum Notar für den Bezirk des Oberlandesgerichts zu Frankfurt M. mit 2 3 weisung seines Amtssitzes in Hadamar ernannt worden.
Dem in die Oberpfarrstelle in Seehausen i. Altmark be⸗ rufenen Superintendenten und Pfarrer Mertens, bisher in Hohenmölsen, ist das Ephoralamt der Diözese Seehausen i. Alt⸗ mark, Regierungsbezirk Magdeburg, übertragen worden.
Auf Grund der Nummer 4 der in Nr. 23 des „Deut⸗ schen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staatsanzeigers“
für amtliche Tintenprüfung haben ferner folgende Firmen Kennmarken für ihre Tinten
für den
8
8
8
vom in Kraft
Nr. der
Kenn⸗ Bezeichnung der
Tint
Chemische Fabrik Saljo G. m. b. H., Ober⸗ lößnitz⸗Radebeul
Berlin⸗Lichterfelde West, den 31. Januar 1914. önigliches Materialprüfungsamt ““
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Regierungsrat Dr. Marcks in Frankfurt a. O. zum
Oberregierungsrat und . “ den bisherigen außerordentlichen “ in der theo⸗ ittenberg D. Dr. Hans
logischen Fakultät der Universität Halle⸗ 8 Achelis zum ordentlichen Professor in derselben Fakultät zu ernennen, 1
dem bei der Oberzolldirektion in Berlin angestellten Re⸗ gierungsrat Ihlo den Charakter als Geheimer Regierungsrat,
den Oberzollinspektoren Pantke in Cottbus und Schäfer in Wandsbek den Charakter als Zollrat ferner
dem Oberzollkassenrendanten Luedtke in Breslau sowie den Oberzollsekretäären Günter und Ernst in Hannover, König in Magdeburg, Rosocha in Danzig, RNitter und Kohlhardt in Charlottenburg, Frank in Trier und Thom in Münster i. W. den Charakter als Rechnungsrat zu verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: auf Grund des § 28 des Landesverwaltungsgesetzes vom 30. Juli 1883 (G.⸗S. S. 195) den Regierungsrat Dr. Alex⸗ ander in Lüneburg zum zweiten Mitgliede des Bezirksaus⸗ schusses in Lüneburg auf Lebenszeit zu ernenden. Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Gerichtsassessor Kraehmer in Langensalza zum Amts⸗ ichter in Bialla (Ostpreußen), den Gerichtsassessor Laschinsky in Grottkau zum Amts⸗ ichter in Königshütte O. S., 1 den 14““ Rummler in Breslau zum Amts⸗ richter in Wansen, den Feacihne sesor Thomas in Groß Strehlitz zum Amtsrichter in Lähn, b den Gerichtsassessor Harrje in Hannover zum Amtsrichter in Friedrichstadt, . 1 den Gerichtsassessor Schlieker in Kirchhundem zum Amtsrichter in Borgentreich, 8 den Gerichtsassessor Dr. Martius in Berlin zum Amts⸗ ichter in Crefeld, . den Gerichtsassessor Dr. Kuchert in Berlin zum Staats⸗
aanwalt in Meseritz und
den Gerichtsassessor Dahn in Cöln zum Staatsanwalt in Elberfeld zu ernennen,
den Rechtsanwälten und Notaren Justizrat Leonhard
Friedmann in Berlin und Justizrat Dr. Schultz in Hagen
W. den Charakter als Geheimer Justizrat zu verleihen sowie
8 dem Amtsgerichtssekretär Petri in Aschersleben unter
Verleihung des Charakters als Rechnungsrat die nachgesuchte
Entlassung aus dem Justizdienste zu erteilen.
8
Auf den Bericht vom 22. Januar d. J. will Ich der Staatsbauverwaltung auf Grund des Gesetzes vom 11. Juni 1874 hiermit das Recht verleihen, das zur Aus⸗ führung der Kanalisierung des Mains von Offenbach bis Aschaffenburg erforderliche Gelände, soweit preußisches Staats⸗ gebiet in Frage kommt, im Wege der Enteignung zu er⸗ werben. Der eingereichte Uebersichtsplan erfolgt anbei zurück.
Berlin, den 26. Januar 1914. 6 Wilhelm R.
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
38 In der am 5. d. M. unter dem Vorsitz des ministers, Staatssekretärs des Innern Dr. Delb
Reichsgericht und der Stelle eines Reichsgerichtsrats s eine Reihe von Eingaben Beschluß gefaßt.
wieder übernommen.
„Tiger“ am 4. Februar in Medan (Sumatra) sowie
treffend eine Anleihe der Stadt Mülheima. veröffentlicht.
6
8 89 F
Großbritannien und Irland.
Mas kat geregelt wird. durch den Vertrag zwischen Frankreich und Maskat v
schärften Bestimmungen, Maskat, widerstreiten.
Kraft. Frankreich. 8 Die Deputiertenkammer hat gestern einer
eine französische Karosserie erhalten sollen.
Rußland. Der Ministerrat
“
Preußen. Berlin, 6. Februar 1914.
gehaltenen Plenarsitzung des Bundesrats wurde der Vor⸗ lage, betreffend Prägung von 20 Millionen Mark in Silber⸗ münzen, die Zustimmung erteilt. Die Vorlage, betreffend Aende⸗ rung der Bestimmungen über die Sammlungvon Saatenstands⸗,An⸗ bau⸗ und Erntenachrichten, gelangte zur Annahme. Der Kameruner Schiffahrtsgesellschaft wurde die Rechtsfähigkeit verliehen. Der Entwurf eines Gesetzes zur Aenderung des Gesetzes, betreffend die gemeinsamen Rechte der Besitzer von Schuldverschreibungen, wurde dem zuständigen Ausschuß überwiesen. Demnächst wurde über die Besetzung der Stelle eines Senatspräsidenten beim
Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für Handel und Verkehr und für Justizwesen hielten heute Sitzungen.
Der Königlich schwedische Gesandte Graf Taube ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft
Laut Meldung des „W. T. B.“ sind S. M. S. „Bremen 8 am 3. Februar in Port au Prince, S. M. S. „Scharn⸗ horst“ mit dem Chef des Kreuzergeschwaders und S. M. S.
„Gneisenau“ am 5. Februar in Singapore eingetroffen.
In der Dritten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ wird eine Genehmigungsurkunde, be⸗
Der Staatssekretär des Auswärtigen Amts Grey und der französische Botschafter Cambon haben vorgestern Noten ausgetauscht, in denen die Frage des Waffenhandels in Wie „W. T. B.“ meldet, verzichtet Frankreich auf die Vorrechte, die den französischen Untertanen
1844 gewährt worden sind, insoweit sie den neuen jetzt ver⸗ betreffkend den Waffenhandel in Im übrigen bleibt der Vertrag in
des „W. T. B.“ zufolge einen Gesetzentwurf angenommen, der die Vergünstigung einer zeitweiligen zollfreien Einfuhr von Automobilchassis ausländischen Ursprungs zugesteht, die
hat, wie „W. T. B.“ meldet, be⸗ schlossen, der Reichsduma und dem Reichsrat einen Gesetzent⸗ wurf vorzulegen über die Anweisung von 1 695 000 Rubel zur Erforschung der Fundorte radioaktiver Mineralien.
rück ab⸗
owie über
Sen
S. M. S.
d. Ruhr, om Jahre
8
Meldung
Ministerrat ferner eingewilligt, in den gesetzgebenden Körper⸗
hebung der Steuer auf das von Juden geschlachtete Vieh, und den Minister des Innern zu beauftragen, Ersatzmittel aus⸗ findig zu machen, um die Bedürfnisse der jüdischen Gemeinden zu decken, die früher aus den Einnahmen dieser Steuer bestritten wurden.
Griechenland. Die griechische Regierung hat nach einer Meldung der „Agence d'Athéènes“ ihre Vertreter im Auslande aufge⸗ fordert, die Aufmerksamkeit der Großmächte auf die Ein⸗ fälle der Albanesen und auf die Unsicherheit zu lenken, die in den an Albanien grenzenden Landstrichen herrscht, die von den griechischen Truppen besetzt gehalten werden.
Rumänien. 11“ gestern abend zu Ehren des Kronprinzen von Griechenland gegebenen Galadiner brachte der König Karl nach einer Meldung des „W. T. B.“ folgenden Trink⸗ spruch aus: 1
Der Besuch Eurer Königlichen Hoheit gereicht mir zu umso größerer Genugtuung, als ich darm eine Bekräftigung der zwischen unseren beiden Ländern bestehenden herzlichen Be⸗ ziehungen erblicke. Diese Beziehungen sind uns besonders kostbar, denn sie wurden durch eine gemeinsame Aktion fest⸗ gekittet, welche den Frieden wiederherzustellen und das Gleich⸗ gewicht auf der Balkanhalbinsel zu sichern vermochte. Ich hege die feste Ueberzeugung, daß diese historischen Tatlachen dazu beitragen werden, unsere Freundschaft noch inniger zu gestalten, und daß sie eine dauernde Aera der Ruhe und der Wohlfahrt unseren Staaten
eröffnen werden. - G 2 1 Seiner Majestät des Königs von Griechenland, für das der Mit⸗ glieder Ihrer Familie sowie für eine glückliche Z rkunft Griechen⸗
erhabenen Eltern und Eurer Königlichen Hoheit.
Der Kronprinz von Griechenland folgendem Trinkspruch:
Gestatten Eure Majestät, daß ich meiner ganzen Dankbarkeit
für den so herzlichen Empfang, den ich hier gefunden, und für die
wohlwollenden Worte Eurer Majestät Ausdruck verleihe. Ich
Zeichen der Sympathie zu verdolmetschen, die ein kostbares Zeugnis für die zwischen der edlen rumänischen Nation
dem hellenischen Volke sowie für die zwischen den die Vermittlung Rumäniens und durch den Bukarester Friedens⸗
keit der Interessen unserer beiden Länder in die Erscheinung treten lassen und werden dazu beitragen, sie für die Zukunft noch zu ver⸗ stärken. Ihre Majestäten und die Königliche Famtlie, leben hoch!
Bulgarien.
der „Agence Bulgare“ zufolge beauftragt worden, den Kabi⸗ netten die Versicherung zu geben, daß die bulgarische Re⸗ gierung von den friedlichsten Gesinnungen beseelt sei. Alle Gerüchte über Staaten entbehrten der Begründung. Das gegenwärtige Kabi nett und die öffentliche Meinung Bulgariens hätten den festen Willen, alle Bemühungen auf die kulturelle und wirtschaftliche Konsolidierung Bulgariens zu richten. Gleichzeitig werden die Athener Kabinetts, das sein Versprechen, bulgarischen Staatsangehörigen freizulassen, noch nicht erfüllt habe, die Wiederaufnahme zwischen Griechenland und Bulgarien verzögert werde.
Albanien. Wie die „Agenzia Stefani“ erfährt,
trag erhalten, die Führung der albanesischen Abordnungen zu übernehmen, die nach Deutschland reisen werden, Prinzen zu Wied die Krone von Albanien anzubieten.
Amerika.
Nach einer Meldung des „W. T. B.“ hat der Präsident Wilson erklärt, daß er jeden ihm zur Verfügung stehenden gesetzmäßigen Einfluß dazu benutzen würde, um während der gegenwärtigen Session eine Aufhebung der Bestimmungen der Panamakanalakte durchzusetzen, derzufolge die amerika⸗ nische Küstenschiffahrt von der Zahlung von Kanalgebühren befreit ist. 1
— Im canadischen Unterhause ist obiger Quelle zufolge gestern eine Vorlage, alle Ehrentitel in Canada abzuschaffen, in zweiter Lesung abgelehnt worden. Der Handelsminister führte aus, daß dies ein Gegenstand sei, der unter die Vorrechte der Krone falle, und daß daher das canadische Unterhaus in dieser Angelegenheit nicht zuständig sei.
— Einem Telegramm aus Nogales zufolge ist nach Nach⸗ richten, die aus Rebellenkreisen stammen, Mazatlan, ein wichtiger Hafen im Staate Sinaloa, in die Hände der Rebellen gefallen.
— Der peruanische Kongreß ist vorgestern abend zu einer außerordentlichen Sitzung zusammengetreten und hat, wie „W. T. B.“ meldet, den Präsidenten Billinghurst für abgesetzt erklärt und beschlossen, eine Regierungskommission zu ernennen, die die Geschäfte bis zu den nächsten Wahlen führen soll. Der Oberst Benavides ist zum Vorsitzenden dieser Kommission er⸗ nannt. Er wird gleichzeitig die Amtsbefugnisse des Kriegsministers ausüben und Josepatias Manzanilla des Auswärtigen.
““ 8EEI11“*
Asien.
Tokio haben die vereinigten Oppositionsparteien der Kokuminto, Doschikai und Chuseikai beschlossen, morgen eine Resolution einzubringen, durch die der Regierung ein Mißtrauensvotum ausgesprochen wird. Diese Resolution gründet sich auf die jüngsten, in Verbindung mit der Marine erhobenen Beschuldigungen der Bestechung und auf das Aus⸗ bleiben einer Herabsetzung der Steuern. Die Seiyukeipartei, die die Regierung unterstützt, hat eine Mehrheit von 33 Stimmen über alle anderen Parteien. Diese Mehrheit wird wahrschein⸗ lich aufrecht erhalten werden.
Afrika.
Minister Smuts seine Verteidigung der Maßnahmen der Regierung anläßlich des Streiks in einer weiteren
zweieinhalbstündigen Rede.
Auf Anregung einer Gruppe von Dumaabgeordneten hat der
schaften eine Gesetzesvorlage einzubringen, betreffend die Auf⸗
Indem ich die wärmsten Wünsche für das Glück
lands ausspreche, erhebe ich mein Glas auf die Gesundheit Ihrer
erwiderte mit
und beiden
Dynastien bestehenden herzlichen Beziehungen ablegen. Die durch
vertrag herbeigeführten Ergebnisse haben am besten die Gemeinsam⸗
sie
ein Bündnis Bulgariens mit anderen
die eingekerkerten
diejenigen des Ministers
Nach einer Meldung des „Reuterschen Bureaus“ aus
werde es mir zur Pflicht machen, meinem erhabenen Vater diese 8
Die diplomatischen Vertreter Bulgariens im Auslande sind
1
Vertreter Bulgariens darlegen, daß infolge der Schuld des
der diplomatischen Beziehungen
rt, hat Essad Pascha von der internationalen Kontrollkommission den offiziellen Aufe
Im südafrikanischen Parlament beendete gestern der
um dem
1J
Pvertagte sich das Haus.
Rechtsprechung zugute kommen.
Munden.
doch dem Bericht des „W. T. B.“ wies der Minister darauf aß die Dringlichkeit und die Schwere des Ausnahmecharakters der Krisis und der Erfolg der unter dem Kriegsrecht getroffenen Maßnahmen die Proklamierung des Kriegsrechts gerechtfertigt hätten. 12 rechtfertigte die Deportation mit Zweckmäßigkeitsgründen der Ffeentlichen Politik und teilte Ansprachen der deportierten Männer wit um zu zeigen, daß sie die Revolution und den Bürgerkrieg ge⸗ wollt hätten. Das gewöhnliche Recht sei für eine solche Lage, die in der Wirkung den Bürgerkrieg bedeutet habe, nicht berechnet. Darauf
882 16868
Parlamentarische Nachrichten.
Die Schlußberichte über die gestrigen Sitzungen des Reichs⸗ ags und des Hauses der Abgeordneteu befinden sich in der Ersten und Zweiten Beilage.
— Auf der Tagesordnung der heutigen (207.) Sitzung des Reichstags, welcher der Staatssekretär des Innern Dr. Delbrück beiwohnte, standen zunächst Anfragen.
Der Abg. Schmitt⸗Würzburg (Soz.) fragte:
Die in den Auslandgrenzbezirken wohnenden Arbeiter sind oft jahrzehntelang in Deutschland beschäftigt und der Invaliden⸗ versicherungspflicht unterstellt. Sie können auch im Falle der Invalidität nach der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 25. November 1909 die volle Invalidenrente in das Aus⸗ land beziehen, da die Bestimmungen über das Ruhen der Rente (§ 1314 R.⸗V.⸗O.) durch Verfügung des Bundesrats aufgehoben st. Nach § 1268 Abs. 2 Reichsversicherungsordnung werden aber die Bezüge der Hinterbliebenen dieser Arbeiter auf die Hälfte ohne
Reichszuschuß beschränkt. Es gelangen Witwenrenten im monat⸗ lichen Betrage von 1 ℳ und Waisenrenten mit 50 bis 60 ₰ für den Monat zur Anweisung. Ich richte an den Herrn Reichskanzler die Anfrage, ob ihm dieser Zustand bekannt ist und ob er Abhilfe schaffen wird.
Direktor des Reichsamts des Innern Dr. Caspar: Nach §1268 Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung kann der Bundes⸗ rat für ausländische Grenzgebiete oder für Angehörige solcher Staaten, deren Gesetzgebung eine entsprechende Fürsorge ge⸗ währleistet, die im Abs. 1 vorgesehene Beschränkung des Anspruchs der Hinterbliebenen eines Ausländers, die sich zur Zeit seins Todes nicht gewöhnlich im Inland aufhielten, ausschließen. zerhandlungen wegen des Erlasses entsprechender Beschlüsse des Bundesrats sind eingeleitet, aber noch nicht abgeschlossen.
Der Abg. Dr. Liebknecht (Soz.) fragte:
In den letzten Wochen haben sich die Fälle vermehrt, in denen ausländischen gewerblichen Arbeitern in Deutschland von der Abfertigungsstelle der deutschen Arbeiterzentrale die Er⸗ teilung von Arbeiterlegitimationskarten versagt worden ist. In den hierauf bezüglichen Polizeiverfügungen wird diese Ver⸗ sagung vielfach darauf gestützt, daß die Beschäftigung von ausländischen Arbeitern gewisser Nationalitäten, insbesondere von Polen, in gewerblichen Betrieben „nach den bestehenden Be⸗ stimmungen untersagt ist.“ Juden, die aus den nicht zum Deutschen Reiche gehörigen polnischen Gebieten stammen, werden deohei den ausländischen Polen allgemein ausdrücklich gleichgesetzt. Durch dieses Vorgehen, gegen das in den meisten Bundes⸗ saaten, keinerlei Rechtsgarantien bestehen, werden zahl⸗ riche Ausländer, die sich in sehr vielen Fällen jahrzehntelang in Deutschland aufhalten, mit deutschen Frauen verheiratet sind und samilie besitzen, der Ausweisung und damit dem Elend preisgegeben. Dese Maßnahmen werden systematisch dazu benutzt, um die aus⸗ lndischen gewerblichen Arbeiter zu billigen und wehrlosen Land⸗ arbeitern zu machen.
a. Was gedenkt der Herr Reichskanzler zu tun, um dem ge⸗ kennzeichneten Zustand, der wider die guten Sitten verstößt, und se internationaler Verwicklungen in sich schließt, schleunigst abzuhelfen?
D. Ist dem Herrn Reichskanzler hekannt, welches die von den Polizeiverwaltungen erwähnten „bestehenden Bestimmungen“ sind, wann und von wem sie erlassen sind, und auf welche gesetzlichen Vorschriften sie sich s
c. Ist der Herr Reichskanzler bereit, diese Verfügungen dem Reichstag zur Kenntnis zu bringen?
dl. Ist der Herr Reichskanzler bereit, eine Denkschrift über die bisherige Anwendung der Bestimmungen über den Arbeiter⸗ legitimationszwang vorzulegen? 8
Direktor im Reichsamt des Innern Dr. Lewald: Für die Geschäftsführung der deutschen Arbeiterzentrale in Sachen der Lusstellung und Versagung von Arbeiterlegitimationskarten sind die landesrechtlichen Vorschriften über die Zulassung ausländi⸗ scher gewerblicher Arbeiter und für die Tätigkeit der Polizei⸗ ehörden in Angelegenheiten der Ausweisung nicht legitimierter Personen die einzelstaatlichen Bestimmungen über die Ausweisung don Ausländern maßgebend. Diese Vorschriften sind fremden⸗ polizeilicher Natur und damit als Ausfluß eines Landeshoheitsrechts der Zuständigkeit des Reiches entzogen. Reichsgesetzliche Bestimmungen
3883. 2 I 8 8
werden durch sie nicht verletzt. (Schluß des Blattes.)
„— Das Haus der Abgeordneten setzte in der heutigen W.) Sitzung, welcher der Justizminister Dr. Beseler bei⸗ vohnte, die zweite Beratung des Etats der Justiz⸗ verwaltung, und zwar zunächst die bei dem ersten Titel der dauernden Ausgaben, „Gehalt des Ministers“, übliche allgemeine Besprechung fort.
Abg. Dr. Bell (Zentr.): Die Weltfremdheit der Richter ist ein dankbarer Stoff fuͤr eine tendenziöse Darstellung, aber dieser üusdruck nimmt allmählich den Charakter eines Schlagwortes an, benso wie die Behauptung von der Klassenjustiz. Die Juristen nd fleißig, aber die Rechtspflege hat sich mit der Zeit so weit ausgedehnt, daß es selbst den Fleißigsten kaum noch möglich ist, den gewaltigen Rechtsstoff zu bewältigen. Die soztal⸗ politische Gesetzgebung hat die Juristen gezwungen, sich mehr mit den Lerhältnisfenr des praktischen Lebens zu beschäftigen. Der Grund⸗ lein dazu muß bereits auf der Universität gelegt werden. Die Be⸗ ichtigung industrieller Unternehmungen, kaufmännischer Geschäste, andwirtschaftlicher Betriebe usw. ist eines der Mittel, die jungen Juristen in das praktische Wirtschaftsleben einzuführen. Der Verein
Recht und Wirtschaft“ hat sich dieser Aufgabe angenommen, und es
st zu wünschen, daß die industriellen Betriebe usw. mög⸗ jichst viel von der Beschäftigung junger Juristen Gebrauch machen. uf die Dauer werden auch Handel und Industrie ihren Vorteil avon haben, da die hier gewonnenen Kenntnisse später der Der Justizminister meint, man berlange auf der einen Seite, daß man dem Examen eine gößere Bedeutung beimessen solle, und auf der anderen Seite werde das Gegenteil verlangt. Der Widerspruch ist nur ein schenbarer. Im allgemeinen muß das Zeugnis der ommission als Befähigungsnachweis für die Praxis gelten. 8
ja nicht zu leugnen, daß die Justtzverwaltung in eine nangenehme Lage gekommen ist durch die starke Ueberfüllung bes juristischen Berufes. Die Ausführungen, die der Minister balüber in diesem Jahre und früher gemacht hat, haben allercings im wesentlichen die Zustimmung des Hauses ge⸗ Aber wir müssen bedauern, daß den Worten des Ministers on den nachgeordneten Behörden in der Provinz zu wenig Folge
Pegeben wird. Vielleicht liegt dies an einer mangelhaften Bericht⸗
““ 8 “
es gelungen, die
erstattung. Denn wenn die Beamten die Worte des Ministers gehört hätten, so müßten sie anders handeln. Es ist nur die grage, ob die Abschiebung ungeeigneter Assessoren immer in der richtigen Weise er⸗ folgt. Einem Assessor, der 7 Jahre lang in der Justiz tätig gewesen und kommissarisch beschäftigt worden, ist mitgeteilt worden, seine Aussichten auf Anstellung seien sehr gering, weil eine Reihe tüchtigerer Bewerber vorhanden sei. Der Ausweg ist dann die Rechts⸗ anwaltschaft; aber auch die Anwaltschaft hat ein Interesse daran, ungeeignete Elemente von sich fernzuhalten. Die Assessoren haben immer Angst davor, daß sie auf Grund schlechter Zeugnisse den blauen Brief hekommen könnten. Das führt zu einer Unter⸗ grabung ihrer Selbständiakeit und Unabhängigkeit. Das ist bei den Strafkammern noch viel gefährlicher als bei den Zivilkammern. Trotz der Erklärung des Ministers, daß ein Verjüngungsprinzip bei unseren Staatsanwälten und Richtern nicht besteht, scheint es mir doch, daß für die Beförderung der Staatsanwälte zu Ersten Staatsanwälten und der Richter zu Landgerichtsdirektoren eine bestimmte Altersgrenze vorgesehen ist. Die Ausgestaltung dieses Verjüngungs⸗ systems ist auf die Dauer bedenklich. Wir freuen uns über die Erklärung des Ministers, daß zu höheren Richterstellen auch Rechts⸗ anwälte hinzugezogen werden sollen. Ich hoffe, daß der Justizminister sich nach dieser Erklärung über den Mangel an geeigneten Anwälten nicht zu beklagen haben wird. Wir wünschen auch, daß die Rechts⸗ anwälte in die Justizprüfungskommission hineinkommen. Die Stellungnahme des Ministers hinsichtlich der Artikel des „Dort⸗ munder Generalanzeigers“ können wir nicht billigen. Er hat damit der deutschen Rechtsanwaltschaft den denkbar schlechtesten Dienst erwiesen; denn die deutsche Rechtsanwaltschaft nimmt einen Selbstreintgungsprozeß überall da vor, wo es notwendig ist. Die Ent⸗ scheidungen der Ehrengerichte beweisen dies. Die Ehrengerichte geben mit aller Strenge gegen unlautere Elemente vor. Die Statistik des Aba. Liebknecht über die Kriminalität in evangelischen und katholischen Gegenden ist nicht beweiskräftig. Sie ist ein Musterbeispiel dafür, wie man eine Statistik nicht machen soll. Der Prozeß gegen Hedwig Müller gibt uns einen traurigen Einblick in den Großstadtsumpf. Die Hedwig Müller ist der Typ einer sog. Berliner Pflanze, eine leichtfertige und frinvole Person, die zwei Lieb⸗ haber hatte; eines Tages schoß sie einfach einen dieser Liebhaber im Tiergarten über den Haufen. Zu diesem Prozeß haben sich Tausende von Personen, leider auch von der sog. vornehmen Gesell⸗ schaft, herangedrängt. Die elegante Welt besucht leider allmählich mehr und mehr solche Gerichtsverhandlungen, wie die Premiere eines französischen Sittenstücks. Demgegenüber muß mit aller Ent⸗ schiedenheit betont werden, daß das Tribunal nicht zur Szene herabgewürdigt werden darf. Bei manchen derartigen Gerichts⸗ verhandlungen hat es den Anschein, als ob der Vorsitzende des Gerichts nicht immer mit der nötigen Entschiedenheit dies ver⸗ hütet. In diesem Zusammenhange muß ich es als eine Ehrenpflicht der Presse bezeichnen, die Berichte über Gerichtsverhandlungen möglichst objektiv zu gestalten. Der überwiegende Teil der Presse entspricht ja durchaus den Anforderungen. Bedauerliche Ausnahmen aber müssen vor der breiten Oeffentlichkeit gerügt werden. Was soll man dazu sagen, wenn in einem der gelesensten Blätter ein Aitikel mit der Ueberschrift „Die schöne Sünderin“ erscheint? Manche Blätter gingen sogar so weit, die Angeklagte als den Typ der „lieblichen kleinen Dingerchen“ hinzustellen. Es ist dringend erwünscht, daß diese Blätter, die sich als unpartetisch bezeichnen und weit verbreitet sind, derartige Sensationspublikationen in dieser Form unter⸗ lassen. Dadurch wird das Ansehen der Justiz geschädigt und eine Beein⸗ flussung der Justiz ausgeübt. Auch die ausgesuchte Liebenswürdig⸗ keit, mit der die Angeklagte von dem Vorsitzenden und dem Staats⸗ anwalt behandelt wurde, ist nicht zu billigen. Dann ist es kein Wunder, daß manche Blätter sogar die Photographie der Müller brachten und daß Postkarten mit ihrem Bilde verbreitet wurden. Wenn man selt Jahren bemüht ist, das Ansehen der Rechtsprechung zu schützen, dann kann man nur mit Widerwillen auf diesen Fall zurückblicken. Ein erfreuliches Moment hat sich in diesem Prozeß jedoch gezeigt, das ist die Vernehmung der Sachverständigen. Es bat sich herausgestellt, daß man die Sachverständigen nicht entbehren kann. Im Fall Knittel ist die offene Erklärung des Justizministers sehr erfreulich. Ich will auf die Beurteilung von Schuld und Strafmaß und auf politische Gesichtsvunkte nicht eingehen. Ich will nur hervor⸗ heben: nicht der Amtsrichter Knittel ist der Leidtragende, sondern das sind die deutsche Justiz und das Rechtsbewußtsein im Volke. Auf das lebhafteste zu bedauern ist die Diskreditierung des ersten Gerichtz, des Ratiborer Schöffengerichts, und die leidenschaft⸗ liche und gehässige Art, in der der Vorsitzende in die Behandlung der Sache eingetreten ist, die ganze Verhandlung geleitet und schließlich durch Art und Inhalt der Urteilsverkündung falsch gehandelt hat. Der Amtsrichter Knittel hat in seinem Kampf um Recht in seiner Eingabe an den Kriegsminister sich allerdings ver⸗ griffen und die Offiziere beleidigt, aber darum darf man einen Angeklagten doch nicht bloßstellen, wie es vom Gerichts⸗ vorsitzenden geschehen ist. Es ist erfreulich, daß die öffent⸗ liche Meinung in der Juristenpresse sich entschieden dagegen erklärt hat; alle diese Zeitungen haben ausgesprochen, daß die Aeußerungen des Gerichtsvorsitzenden nicht dem Gefühl des ganzen Richterstandes entsprechen. Eine allgemeine Schlußfolgerung muß aus den Widersprüchen zwischen der schriftlichen und der mündlichen Begründung des Urteils gezegen werden. Maßgebend ist nur die schriftliche Begründuna, diese bekommt nur der An⸗ geklagte zu sehen; aber die mündliche Begründung wird nach stenographischen Aufzeichnungen von der Presse in die breite Oeffentlichkeit gebracht. Welche Wirkung muß es auf das Ansehen der Justiz und der Rechtsprechung ausüben, wenn ein so als Halbverrückter hingestellter Richter am nächsten Tage wieder selbst im Gerichtssaal Recht sprechen soll? Bei der Auswahl von Strafkammervorsitzenden, namentlich in so wich⸗ tigen Gebieten wie Obherschlesien, dürfen nur solche Leute genommen werden, die Takt und Rücksicht besitzen. Daß das Volk zur Rechtsprechung Vertrauen hat, dazu müssen alle Organe mitwirken. Wer dagegen verstößt, versündigt sich schwer an seinem Stande und am ganzen Volke. Die Unabhängigkeit des Rschterstandes zu schützen und zu stützen ist Aufgabe der Volksver⸗ tretung. Ein Vorkämpfer der Freiheit und Unabhängigkeit des
Richterstandes, der Abg. Windthorst, hat im Reichstage gesagt: Bei
dem Richter gibt es keinen Titel und Orden, der größer und be⸗ deutender ist als der, welcher in der Ehre liegt, auserwählt zu sein, über das Wichtigste im Menschenleben abzuurteilen. Ein Richter, der seiner Pflicht sich bewußt ist, kennt nur das einzige Lob, das ihm sein Bewußtsein sagt: Du hast Recht gesprochen ohne Rücksicht, und ohne nach rechts oder nach links zu sehen.
Hierauf nimmt der Justizminister Dr. Beseler das Wort, dessen Rede morgen im Wortlaute wiedergegeben werden wird.
(Schluß des Blattes.) 6
Koloniales.
Die Strafexpedition gegen den Häuptling Gabola von Nguku in Neukamerun, in dessen Dorf am 12. Oktober Oberleutnant von Raven getötet und Bezirksrichter Seger verwundet worden war, ist nach einer aus Kamerun beim Reichs⸗ kolonialamt eingegangenen und von „W. T. B.“ verbreiteten drahtlichen Meldung des Gouvernements nunmehr beendet. Der Häuptling ist, nachdem die Schutztruppe, unterstützt durch eine Abteilung der Polizeitruppe, unter Hauptmann von Puttkamer am 18. Dezember sein Hauptdorf erobert hatte, geflohen. Durch sofortige Aufnahme der Verfolgung ist Macht des unbotmäßigen Häuptlings, dess
die französische Regierung nicht hatte Herr werden können, voll⸗ ständig zu brechen. Die Mörder des Oberleutnants von Raven sind gefallen. Alle Häuptlinge, die sich, im Vertrauen auf die Macht des Häuptlings Gabola und ermutigt durch den Tod des Oberleutnants von Raven, der Aufstandsbewegung ange⸗ schlossen hatten, haben um Frieden gebeten.
Statistik und Volkswirtschaft.
8 Zur Arbeiterbewegung.
Aus Warstein in Westfalen meldet die „Rhein.⸗Westf. Ztg“, daß, nachdem am Sonnabend auf der Abteilung Eisenbammer der dortigen Gruben⸗ und Hüttenwerke 70 Dreher und Hammer⸗ schmiede, denen gekündigt war, entlassen worden, ein Ausstand aus⸗ gebrochen ist. Von der Stadtverwaltung unternommene Einigungs⸗ verhandlungen führten zu keinem Ergebnis.
Die italienischen Eisenbahner verlangen, wie der „Köln. Ztg.“ aus Mailand telegraphiert wird, Gehaltsaufbesserungen im Gesamtbetrag von 50 Millionen Lire und beabsichtigen, eine Gemein⸗ bürgschaftserklärung der Post⸗ und Telegraphenangestellten sowie der Seeleute der Handelsflotte zu erreichen, um ihren Forderungen einen größeren Nachdruck zu verleihen.
Aus Bilbao wird dem „W. T. B.“ gemeldet: Da die Reeder 2 E“ JE E und Heizer der
andelsmarine nicht nachgegeben haben, beschlossen diese den Aus⸗ stand. (Vgl. Nr. 25 d. Bl.)- 8 3
(Weitere „Statistische Nachrichten“ s. i. d. Zweiten Beilage.)
Kunst und Wissenschaft.
für Meereskunde (Georgenstraße 34 — 36) richt der Dr. A. Rühl⸗Berlin über Genua und Marseille (5. Vortrag der Reihe: Die Weltbäfen und ihre wirt⸗ schaftliche Stellung); am 10. d. M. der Professor Ed. Brückner⸗ Wien über die internationale Meeresforschung und am 13. d. M. der Professor O. Baschin⸗Berlin über das Treibeis des Atlantischen Ozeans. Die Vorträge werden, soweit möglich, durch Lichtbilder er⸗ 1— ss 8 Eintrittskarten zu 0 25 ℳ den Vortragsabenden von 6 Uhr an in der Geschä (Georgenstraße 34 — 36) zu haben. 1 1 1
„Im Institut spricht am 9. d. M.
8
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Die Flugdrachen in der Hand der Wissenschaft.
Erst seit einigen Jahren ist die Benutzung von Flugdrachen im Wetterdienst zu einer ständigen Einrichtung geworden, und es besteht im allgemeinen die Ansicht, daß ihre Verwertung zu einem ernsten Zweck überhaupt erst seit jüngster Zeit begonnen hat. Das ist nicht der Fall, da man auch früher schon Versuche gemacht hat, das uralte Kinderspielzeug, das man geradezu als unsterblich bezeichnen kann, zur Erforschung höherer Luftschichten dienstbar zu machen. Es war bereits im Jahre .1749, als ein Dr. Wilson in Glasgow einen derartigen Einfall zuerst äußerte und auch zu verwirk⸗ lichen bestrebt war. Dann sind Flugdrachen in den Jahren 1821 und 1836 bei der Gelegenheit von Forschungsreisen ins Nordpolargebiet zur Erkundung der Atmosphäre verwandt worden. Allerdings stehen diese Versuche nicht nur vereinzelt da, sondern bleiben an Wert weit hinter dem zurück, was in den letzten beiden Jahrzehnten in dieser Richtung erzielt worden ist. Man kann sagen, daß überhaupt die Technik des Flugdrachens erst in dieser neuesten Zeit durch ernstliche Bemühungen vervollkommnet worden ist und zu Ergebnissen geführt hat, die alle früheren Erfolge weit über⸗ treffen. Namentlich waren es zwei Neuerungen, die den Fortschritt herbeiführten, nämlich die Erfindung des sogenannten Kisten⸗ drachens, der sich mehr und mehr an die Stelle der allen, schon im klassischen Lande der Flugdrachen, in China, üblichen Form gesetzt hat, und ferner die Benutzung von Klavtersaitendraht statt des Bind⸗ fadens oder ähnlicher Schnurarten. Es sind noch nicht ganz 20 Jahre vergangen, seit der leider schon verstorbene Meteorologe Rotch auf dem Blauen Hügel bei Boston die grundlegenden Versuche mit modernen Flugdrachen zur Erkundnng der Witterungsverhältnisse in höheren Luftschichten ausführte. Seitdem sind sie ein wichtiges Mittel zu diesem Zweck geworden, um so mehr, als auch die Bauart und Vollkommenheit der Instrumente zur selbsttätigen Aufzeichnung von Luftdruck, Temperatur und Fruchtiakeit derart gestiegen ist, daß ein Flugdrache auch unter solcher Belastung bequem Höhen bis zu 2000 m erreichen kann.
Ausstellungsnachrichten.
Angesichts des ständig wachsenden Interesses, das sich sowohl in Deutschland wie auch im Auslande — insbesondere auch in Belgien — für die im August d. J. in Daressalam stattfindende „II. All⸗ gemeine Deutsch Ostafrikanische Landesausstellung“ bemerkbar macht, hat der heimische Arbeitsausschuß in seiner letzten Sitzung 1 T. B.“ zufolge beschlossen, die Anmelde⸗ frist bis zum 31. März d. J. zu verlängern. Auch für die geplante Sonderfahrt nach Deutsch Ostafrika aus Anlaß der Eröffnung der Ausstellung vnd der Ein⸗ weihung der Tanganjikabahn, durch die die wirtschaftliche Erschließung großer Gebiete Innerafrtkas, und zwar von einem deutschen Hafen aus, recht eigentlich erst ermöglicht wird, sowie schließlich des Jubi⸗ läums der Schutztruppe laufen täglich neue Anmeldungen ein, die voraussichtlich binnen kurzem gestatten werden, mit den in Betracht kommenden Eisenbahn⸗ und Schiffahrtsgesellschaften endgültige Ab⸗ machungen über Vorzugspreise ꝛc. zu treffen. Anfragen aller Art sind zu richten an den heimischen Arbeitsausschuß (Berlin NW. 40, Roonstraße 1).
Verdingungen.
C näheren Angaben über Verdingungen, die beim „Reichs⸗ und taatsanzeiger“ auslie en, können in den Wochentagen in dessen Erpedition während der Dienststunden von 9—3 Uhr eingesehen werden.)
Niederlande.
Vorstand des Polders Dreischor in Dreischor (Provinz See⸗ land): Lieferung von: 1) etwa 1663 chm preußischen Unterhalts⸗ kieses (Größe 1—4 cm), wovon 1263 cbm auf dem Löschplatz zu Dreischor, 200 chm auf dem Löschplatz zu Zonnemaire, 200 chm auf dem Löschplatz bei Deichpfahl 35 an Scedeich zu liefern sind; 2) 60 Schiffstonnen (3—6 cm) und 145 Schiffstonnen (2 bis 4 cm) Basalts⸗ oder Quenast⸗Steinschlags auf dem Löschplatz zu Dreischor. Alle Lieferungen, sowohl des Kieses als des Steinschlages, müssen franko an Land erfolgen. Die Anfuhr hat auf jeden der an⸗ gegebenen Löschplätze zu ersolgen, und zwar die Hälfte vor dem 1. April, ¾ vor dem 1. Mai, während die Gesamtmenge vor dem 1. Juni d. J. abgeliefert sein muß. Nähere Auskunft ist bei dem Deichgrafen des genannten Polders, J. Doeleman Izn., zu erhalten, an den auch die Angebote vor dem 11. d. M. in einem geschlossenen Briefumschlage zu richten sind mit der Aufschrift „Inschryving grind“ oper „Inschryving steenslag“.
Direktor der Bathpolder, W. Koning Wzn. in Rilland (Provinz Seeland): Unter den Allgemeinen Handelsbedingungen Lieferung von: a. 135 000 kg Chilisalpeter mit 15,5 v. H. Salpeter⸗ stickstoffgehalt in Originalsäcken, Brutto für Netto, wovon 55 000 kg zwischen dem 23. und 28. Februar und 80 000 kg zwischen dem 23. und 30. April d. J. zu liefern sind; b. 28 500 kg schwefelsauren Ammoniaks mit anzugebendem Gehalt in Ballen zu 100 kg, Brutto für Netto, zu liefern zwischen dem 23 und 28. Februar. Die Li
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