1914 / 32 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 06 Feb 1914 18:00:01 GMT) scan diff

au, klagt gegen ihren Ehemann, den Kaufmann (Registrator) Paul Faust, früher zu Gletwitz, zuletzt in Breslau, jetzt unbekannten Aufenthalts, nach Maßgabe der in der Klageschrift vom 29. Dezember 1913 und deren Nachtrage vom 30. Januar 1914 aufgestellten Be⸗ hauptungen wegen Ehebruchs und weil er durch schwere Verletzung der durch die Ehe begründeten Pflichten und durch ehr⸗ loses und unsittliches Verhalten eine so tiefe Zerrüttung des ehelichen Verhäͤlt⸗ nisses verschuldet hat, daß ihr die Fort⸗ setzung der Ehe nicht mehr zugemutet werden kann, aus §§ 1565, 1568 des Bürgerlichen Gesetzbuchs auf Chescheidung. Die Kiägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Breslau, Schweidnitzer Stadtgraben 2/3, Zimmer Nr. 81, II. Stock, auf den 17. April 1914, Vor⸗ mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zu⸗ gelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Breslau, den 31. Januar 1914. Der Gerichtsschreiber ddees Königlichen Landgerichts.

[102288]

Die verehelichte Kammerjäger Hedwig Schenk, geb. Trautmann, in Breslau, Weinstraße 12, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Pinczower zu Breslau, klagt gegen ihren Ehemann, den Kammer⸗ jäger Heinrich Schenk, früher zu Breslau, jetzt unbekannten Aufenthalts, nach Maß⸗ gabe der in der Klageschrift vom 22. No⸗ vember 1913 und weiter in dem Schrift⸗ satze vom 24. Januar 1914 aufgestellten Behauptungen wegen Ehebruchs und weil er durch schwere Verletzung der durch die Ehe begründeten Pflichten und durch ehrloses und unsittliches Verhalten eine so tiefe Zerrüttung des ebelichen Verhält⸗ nisses verschuldet hat, daß ihr die Fort⸗ setzung der Ehe nicht mehr zugemutet werden kann, aus §§ 1565, 1568 des Bürgerlichen Gesetzbuchs auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet mittels Schriftsatzes vom 26. Januar 1914 den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Breslau, Schweidnitzer Stadtgraben Nr. 2/3, Zimmer 81, II. Stock, auf den 17. April 1914, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen

ustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Breslau, den 31. Januar 1914.

Der Gerichtsschreiber

des Königlichen Landgerichts.

[102326] Oeffentliche Zustellung. Die Frau Elise Fischer, geb. Schweb⸗ bach, in Frankfurt am Main, Kornblumen⸗ gasse 12, im 2. Stock, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Dr. Dochnahl in Frankfurt a. Main, klagt gegen ihren Ehe⸗ mann, den Taglöhner Heinrich Fischer, früher in Frankfurt am Main, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, auf Grund des § 1568 B. G.⸗B. wegen schwerer Ver⸗ letzung der durch die Ehe begründeten Pflichten mit dem Antrag auf Eheschei⸗ dung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die dritte Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Frankfurt am Main auf den 20. April 1914, Vor⸗ mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtiaten vertreten zu lassen. Akt.⸗Z. 4 R 41/14.

Frankfurt a. M., den 3. Februar 1914.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[102291] Oeffentliche Zustellung.

Die verehelichte Arbeiter Anna Piefke, geb. Graf, in Neusalz a. O. Prozeßbepollmäch⸗ tigter: Justizrat Gorke in Glogau klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Hermann Piefke, früher in Neusalz, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund § 1567 Bürgerlichen Gesetzbuchs, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklagten für den schuldigen Teil zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 1. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Glogau auf den 5. Mai 1914, 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen An⸗ walt zu bestellen. Zum Zwecke der öffent⸗ lichen Zastellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Giogau, den 2. Februar 1914.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

Betreff: Kärtner gegen Kärtner wegen

Ehescheidung. Oeffentliche Zustellung.

Kärtner, Alois, Schmied hier, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Lehner in Münhen, klagt gegen Kärtner, Anna, Schmieds Ehefrau, früher hier, zurzeit unbekannten Aufenthalts, nicht vertreten, auf Ehe⸗ scheidung, mit dem Antrage, zu erkennen: 1) Die Ehe der Streitsteile wird aus Verschulden der Beklagten geschieden. 2) Die Beklagte hat die Kosten des

echtsstreits zu tragen und zu erstatten. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I. Zivilkammer des Königlichen

Klemens Max Lehmann, zuletzt in Neu⸗

Vormittaga ½11 Uhr, geladen.

1. April 1914, Vormittags 9 Uhr, Sitzungssaal 91/1 Justizpalast —, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. München, den 1. Februar 1914. Gerichtsschreiberei des K. Landgerichts I.

[102488]

Betreff: Aman gegen Aman wegen Ehescheidung.

Oeffentliche Zustellung.

Aman, Christian, Hafnergehllfe in München, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Fromm in München, klagt gegen Aman, Marta, Hafnergehilfensfrau, zur⸗ zeit unbekannten Aufenthalts, nicht ver⸗ treten, auf Ehescheidung, mit dem An⸗ trage, zu erkennen: 1) Die Ehe der Parteien wird aus alleinigem Verschulden der Beklagten geschieden. 2) Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen und zu erstatten. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts München 1 auf Freitag, den 3. April 1914, Vormittags 9 Uhr, Sitzungssaal 91/I Justizpalast mit der Aufforderung, einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

München, den 2. Februar 1914. Gerichtsschreiberei des K. Landgerichts I.

[102325] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Heinrich Hugen, Karoline geborene Eisenhuth, in Walsum, Kur⸗ fürstenstraße 166, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Justizrat Blumenthal, in Dortmund, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Heinrich Hugen, früher in Dortmund, jetzt unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrage auf Wiederherstellung der ehelichen Gemeinschaft. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die vierte Zivilkammer des Königlichen Land⸗ gerichts in Dortmund auf den 29. April 1914, Vormittags 9 Uhr, Zimmer 33, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt dls Prozeßbevollmächtigten vertreten zu assen.

Dortmund, den 31. Januar 1914. Hilger, Landgerichtssekretär, Gerichts⸗ schreiber des Königlichen Landgerichts.

[102490] Betreff: Hoertel gegen Hoertel wegen Herstellung der häuslichen Gemeinschaft. Oeffentliche Zustellung. Hoertel, Karl, Kaufmann hier, vertreten durch Rechtsanwalt Ertl in München, klagt gegen Hoertel, Franziska, Kauf⸗ mannsehefrau, früher in Rio de Janeiro (Brasilien), zurzeit unbekannten Aufent⸗ halts, nicht vertreten, auf Wiederherstellung der häuslichen Gemeinschaft, mit dem An⸗ trage, zu erkennen: 1) Die Beklagte, Ehe⸗ frau Franziska Hoertel, wird verurteilt, die häusliche Gemeinschaft mit dem Kläger herzustellen. 2) Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die I. Zivil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts München I auf Montag, den 6. April 1914, Vormittags 9 Uhr, Sitzungs⸗ saal 91/I, Justizpalast, mit der Auf⸗ forderung, einen bei diesem Gerichte zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. München, den 1. Februaär 1914. Gerichtsschreiberei des K. Landgerichts I.

[102279] Oeffentliche Zustellung. In Sochen: 1) der Kellnerin Auguste Selma Röllig in Kamenz, 2) der minder⸗ jährigen Selma Elfriede Röllig, vertreten durch ihren Vormund, Auguste Marie verw. Röllig in Prossen, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Schmidt in Dresden, gegen den Oberkellner Friedrich Riese, früher in Dresden, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, wird der Beklagte zur Fortsetzung der mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Dresden, Lothringer⸗ straße 1 II, Zimmer 16yv1, auf den 20. März 1914, Vormittags 410 Uhr, geladen. Dresden, am 2. Februar 1914. Der Gerichtsschreiber beim Königlichen Amtsgericht.

[102294] Oeffentliche Zustellung.

Der minderjährige Karl Schulz in Mühl⸗ bausen in Thüringen, gesetzlich vertreten durch seinen Vormund, den Schuhmacher Max Fleischer daselbst, im Rechtsstreite vertreten durch Rechtsanwalt Nicolai in Königsee, klagt gegen den Hausburschen

haus a. Rowg., jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, wegen Unterhalts, mit dem An⸗ trage, den Beklagten zu verurteilen, dem Kläger von seiner Geburt an bis zur Voll⸗ endung seines 16. Lebensjahres als Unter⸗ halt eine im voraus zu entrichtende Geld⸗ rente von vierteljährlich 45 ℳ, und zwar die rückständigen Beträge sofort, die künftig fällig werdenden am 1. jeden Kalenderviertel⸗ jahrs zu zahlen. Zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits wird der Be⸗ klagte vor das Fürstliche Amtsgericht zu Oberweißbach auf den 29. April 1914,

1“ den 20. Januar 1914. Bloß, Gerichtsschreiber

früher in Berlin, Wllhelmstraße 122 a,

jetzt unbekannten Aufenthalts, für ein am 8. März geliefertes blaues Kostüm, mit dem Antrage, 1) die Beklagten solidarisch kostenpflichtig zu verurteilen, an die Klä⸗ gerin 120 einhundertundzwanzig Mark nebst vier vom Hundert Zinsen seit dem 1. April 1913 zu zahlen, 2) den Be⸗

[102295] Oeffentliche Zustellung. Die am 19. Dezember 1910 geborene Gertrud Reichmuth in Cottbus, Diepow⸗ platz 13, vertreten durch ihren Pfleger, den Lehrer Eduard Kette in Potsdam, Auguste Viktoriastraße 23, Prozeßberoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Ulrich in Prenz⸗ lau, klagt gegen den Melker Paul Reich⸗ muth, früher in Strehlow bei Seehausen U.⸗M., zurzeit unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte seine Familie im Dezember 1912 böswillig verlassen habe und seit dieser Zeit nicht für den Unterhalt der Klägerin sorgt, mit dem Antrage, den Verklagten kosten⸗ pflichtig zu verurteilen, an die Klägerin eine vom Tage der Klagezustellung ab beginnende Rente von monatlich 25 zu zahlen, und zwar die rückständigen Beträge sofort, die laufenden in vierteljährlichen Raten im voraus und das Urteil soweit zulässig für vorläufig vollstreckbar zu er⸗ klären. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Prenzlau, Zimmer 31, auf den 1. Mai 1914, Vormittags 9 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt ge⸗ macht. Prenzlau, den 30. Januar 1914 Philipp, Assistent, als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[102283] Oeffentliche Zustellung.

Limbach, Jakob Georg, geboren am 23. November 1912, unehelich der Anna Mathilda Limbach in Gerolzhofen, gesetz⸗ lich vertreten durch den Vormund Jakob Limbach, Schuhmacher in Gerolzhofen, klagt gegen den Bauernsohn und Dienst⸗ knecht Paul Bauernsachs, zuletzt in Obereisenheim, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, mit dem Antrage: 1) festzustellen, daß der Beklagte der Vater des Klägers ist, 2) den Beklagten kostenfällig zu ver⸗ urteilen, an den Kläger von der Geburt bis zum zurückgelegten 16. Lebensjahre eine je für drei Monate vorauszahlbare Unterhaltsrente von jährlich 540 zu entrichten, 3) das Urteil, soweit gresetzlich zulässig, für vorläufig vollstreckvar zu er⸗ klären. Die öffentliche Zustellung ist be⸗ willigt. Der Beklagte Paul Bauernsachs wird hiemit zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits auf Freitag, den 20. März 1914, Vormittags 8 Uhr, vor das K. Amtsgericht Volkach, Sitzungs⸗ saal, geladen. Volkach, den 3. Februar 1914.

Der Gerichtsschreiber des K. Amtsgerichts Volkach.

[102284] Oeffentliche Zustellung. Der Kaufmann Robert Schuppe zu Berlin, Brandenburgstraße 60, und Frau Konditoreibesitzer Anna Brede, geb. Schuppe, im Beistande ihres Ehemannes Arnold Brede zu Charlottenburg, Schloß⸗ straße 8, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Justizrat Neumann zu Berlin, Blücherplatz 3, klagen gegen 1, 2a. ec., 2 b. den Erich Brink, früher zu Berlin, Langenbeckstr. 3 wohnhaft, jetzt unbekannten Aufenthalts, 2c, 3 8 ꝛc. auf Grund der Behauptung, daß die Beklagten den beiden Klägern je 15 000 Darlehn, eingetragen als Hypothek im Grundbuche von der Königstadt Band 38 Blatt Nr. 2406 schulden, mit dem Antrag, die Beklagten zu 2a bis c als Gesamtschuldner mit den bereits verurteilten Beklagten zu 1, 3, 4, 5, 6 und 8 und auch als Gesamtschuldner unter sich aber unter Vorbehalt ihrer be⸗ schränkten Haftung nach ihrer Erblasserin, der Frau Anna Brink, geborenen Göbel, zu verurteilen, an die Kläger je 15 000 nebst 5 % Zinsen seit dem 1. Januar 1913 gegen Zession oder löschungsfähige Quittung der für die Kläger im Grund⸗ buche von der Königstadt des Königlichen Amtsgerichts Berlin⸗ Mitte Band 38. Blatt Nr. 2406 in Abteilung III unter Nr. 18 und unter Nr. 19 eingetragenen Hesotanse zu zahlen zur Vermeidung der Zwangsvollstreckung insbesondere in das vorbezeichnete Grundstück, und das Urteil eventuell gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Die Kläger laden den Beklagten zu 2b Erich Brink zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Zivilkammer des Königlichen Landgerichts I zu Berlin, Gerichtsgebäude, Grunerstr., I. Stock, Zimmer 11/13, auf den 22. April 1914, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 18 0. 106. 13. Berlin, den 28. Januar 1914.

Gersdorf, als Gerichtsschreiber

des Königlichen Landgerichts I.

[102274] Oeffentliche Zustellung. Die Firma Matuschewski in Perlin, Friedrichstraße 212, Prozeßbevollmächtigter: Justizrat Dr. Max Meyer zu Berlin W. 8, Charlottenstraße 53 I1I, klagt gegen 1) den Kaufmann Ferdinand Oswald, 2) dessen Ehefrau Erna Oswald, geb. Boelke,

später in Königsberg, Hetnrichstraße 32/33,

vollstreckung in das Vermögen seiner Ehe⸗ frau, der Beklagten zu 2, zu dulden. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits werden die Beklagten vor das Königliche Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Abteilung 50, in Berlin, Neue Friedrichstraße 15, II. Stock⸗ werk, Zimmer 211/213, auf den 16. April 1914. Vormittags 9 ½ Uhr, geladen. 50 C 2484. 1913. 8 Berlin, den 3. Februar 1914. Katerbow, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[102275] Zustellung. Die Chausseestr. 102, Hausverwertungs⸗

Geschäftsführer Julius Hirsch in Berlin⸗ Steglitz, Lindenstr. 12, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Justizrat Goldstein hier, Friedrich⸗ straße 192, klagt gegen den Kapellmeister Adolf Friede, früher in Berlin, Chaussee⸗ straße 102, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund des Wechsels vom 1. Juni 1913 und des Protestes vom 3. Januar 1914, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig und vorläufig vollstreckbar zu verurteilen, an Klägerin 150 nebst 6 % Zinsen seit dem 3. Januar 1914 und 7,90 Wechselunkosten zu zahlen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits, 17. D. 22. 14, wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Berlin⸗Mitte, Abt. 17, I. Stockwerk, Neue Friedrich⸗ straße 15, Zimmer 244/246, auf den 16. April 1914, Vormittags 9 Uhr, geladen.

Berlin, den 4. Februar 1914. Torner, Amtsgerichtssekretär, Gerichts⸗ schreiber des Königlichen Amtsgerichts Berlin⸗Mitte. Abt. 17.

[102312] Oeffentliche Zustellung.

Der Rentner Robert Günther in Magde⸗ burg, Prozeßbevollmächtigter: Justizrat Giesecke in Braunschweig, hat gegen den Kaufmann August Bruncke, fruͤher hier, jetzt unbekannten Aufenthalts, bei Herzogl. Landgericht Braunschweig aus einem Pachtverhältnisse Klage erhoben auf Zahlung von 6000 nebst 4 % Zinsen seit Zustellung der Klage, ist durch Urteil der 1. Zivilkammer Herzoglichen Land⸗ gerichts vom 18. März 1912 mit der Klage kostenpflichtig abgewiesen und hat gegen dies Urteil Berufung verfolgt mit dem Antrage: unter Aufhebung des angefochtenen Urteils dem Klagantrage stattzugeben event. zu erkennen, daß der Beklagte nicht berechtigt ist, Ansprüche aus dem Urteile des Herzoglichen Landgerichts, 1. Zivil⸗ kammer, Braunschweig, vom 10. März 1909 in Sachen Bruncke gegen Günther, Geschäfts⸗Nr. 2 P. 308/08, geltend zu machen, daß er vielmehr wegen seiner An⸗ sprüche aus diesem Urteil durch Auf⸗ rechnung befriedigt ist. Der Kläger ladet den Berklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor den 1. Ziüvil⸗ senat des Herzoglichen Oberlandesgerichts in Braunschweig auf den 3. April 1914, Vormittags 10 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Brauuschweig, den 3. Februar 1914.

(Unterschrift), Gerichtsschreiber des Herzoglichen Oberlandesgerichts.

[102317] Oeffentliche Zustellung. Der Joh. Reinhardt in Groß Otters⸗ leben, vertreten durch die Rechtsanwälte Dr. Danziger, C. Albers und M. Smidt in Bremen, klagt im Wechselprozeß gegen den O. Hummel, Inhaber eines Trottoir⸗ und Fenstexrreinigungsinstituts, früher in Bremen, Mittelstraße Nr. 18, dann hinter der Balge Nr. 8, wohnhaft gewesen, jetzt unbekannten Aufenthalis, wegen Wechsel⸗ forderung, mit dem Antrage: 1) den Be⸗ klagten kostenpflichtig zur HZahlung der Wechselsumme von 105,— nebst 6 % Zinsen seit dem 1. Juni 1913 und 3,95 Wechselunkosten zu verurteilen, 2) das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Der Beklagte wird zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Amtsgericht zu Bremen, Gerichtshaus, I. Obergeschoß, Zimmer Nr. 79 (Eingang Ostertorstraße), auf den 17. März 1914, Vormittags 9 ½ Uhr, geladen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage nebst Ladung be⸗ kannt gemacht. Bremen, den 4. Februar 1914. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts: Haake, Gerichtssekretär.

[102276] Oeffentliche Ladung. In Sachen der Firma Theodor Lieck⸗ feld & Co. in Stettin, Kleine Dom⸗ straße 4, Prozeßbevollmächtigter: Instizrat Zelter in Stettin, gegen den Kaufmann Fritz M. Pniswer, früher in Breslau, jetzt unbekannten Aufenthalts, wird der Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits auf den 31. März 1914, Vormittags 9 Uhr, vor das Königliche Amtsgericht in Breslau, Schweidnitzer Stadtgraben Nr. 4, Zimmer Nr. 134, ge⸗ laden. Breslau, den 29. Januar 1914. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[102277] Oeffentliche Zustellung.

Der Hausbesitzer Anton Kluge in Breslau, Schloßohle 16, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Unger in Breslau, klagt gegen die Frau Elsbeth Seidel, geb. Grosse, früher in Breslau, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß ihm die Beklagte für die von ihr in seinem Hausgrundstücke Forcken⸗ beckstraße Nr. 16 in Breslau gemietete Wohnung für den Monat September

gesellschaft m. b. H, vertreten durch den

die Miete für Januar 1914 mit 77 und das am 1. Januar 1914 fällt wesene Wasser⸗ und Schormsteinfegergel mit 3,00 verschulde, mit dem Antra die Beklagte kostenpflichtig zu verurteile, an den Kläger 107,16 nebst 4 % Zin, seit 1. Januar 1914 zu zahlen, und ha Urteil für vorläufig vollstreckbar zu 8. klären. Zur mündlichen Verhandlung d Rechtsstreits wird die Beklagte vor d Königliche Amtsgericht in Breslau am Schweidnitzer Stadtgraben Nr. 4, 1. Stog Zimmer 144, auf den 7. April 1914¼ Vormittags 9 Uhr, geladen. Breslau, den 30. Januar 1914. Der Gerichtsschreiber 8 des Königlichen Amtsgerichts.

[102289] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma Max Dreyfuß & Rehfenh in Berlin, Leipzigerstraße 81, Prozes⸗ bevollmächtigter: Justizrat Ladewig, Berlin 45, tlagt gegen Gustah Bruhns, früher in Charlottenburg, Kassen damm 105, jetzt unbekannten Aufenthaltz unter der Behauptung, daß sie der Ehefrau des Beklagten für deren Put⸗ geschäft, daß der Beklagte später durch Schenkung übernommen habe, die in der Klagerechnung aufgeführten Waren ge⸗ liefert und der Beklagte seine Verpflic⸗ tung zur Zahlung des Kaufpreises auz⸗ drücklich anerkannt habe, mit dem Antrag⸗ den Beklagten zu verurteilen, an die Klägerin 1175,10 nebst 5 Prozent Zinsen seit dem Tage der Klagezustellung zu zahlen, die Kosten des Rechtstreits zu tragen und das Urteil gegen Sicherheils⸗ leistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 1. Kammer fir Handelssachen des Königlichen Land⸗ gerichts III, Berlin, in Charlottenburg, Tegeler Weg 17—20, Zimmer 38 1, am den 30. April 1914, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Charlottenburg, den 3. Februar 1914,

Mücke, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts III.

[102278] Oeffentliche Zustellung.

Die Schriftstellerin Lola Lina Haase, geb. Frisch, in Cöpenick, Körnerstraße 19, klagt gegen den Architekten Karl Reime und dessen Ehefrau, Marta geb. Witzit früher in Cöpenick, Kleiststraße 7, jett unbekannten Aufenthalts, unter der Be⸗ hauptung, daß die Eheleute Dammert von ihr eine Wohnung zum Preise von 600 für den Sommer 1913 mieten weollten, dies aber nicht verwirklicht hätten, da de Beklagten ihnen die unwahre Mitteilung gemacht hätten, die Klägerin müsse alsbabd die Wohnung räumen, sie würde gerichtlich dazu gezwungen; daß ihr dadurch ein Schaden von 250 entstanden sei die Wohnung habe im Sommer 1913 in ganzen 350 gebracht —, den die Be⸗ klagten ihr zu ersetzen hätten, mit dem Antrage auf Verurteilung der Beklagten als Gesamtschuldner, an sie 250 zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, und das Urteil für vorläufig vol⸗ streckbar zu erklären. Die Klägerin ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtt⸗ gericht in Cöpenick, Zimmer 35, auf den 27. April 1914, Vormittags 9 ½ Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt ge⸗ macht.

Cöpenick, den 31. Januar 1914.

Voigt, Aktuar, Gerichtsschreiber

des Königlichen Amtsgerichts. Abteilung?.

[102280] Oeffentliche Zustellung. Der Rechtsanwalt und Notar Justizrat Chr. Dücker in Altona, Königstraße 76 1, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Justizrat Chr. Dücker und Dr. Fr. Koch

früher in Hamburg, Norderstraße 89 Hs. 5 III, jetzt unbekannten Aufenthalts⸗ mit dem Antrage, den Beklagten zur Zah⸗ lung von 404 50 nebst 4 % jähr⸗ lichen Zinsen seit Klagezustellung an den Kläger kostenpflichtig zu verurteilen und das Urteil eventuell gegen Sicherheits⸗ leistung für vorläufig vollstreckbar zu er⸗ klären. Kläger hat ausgeführt: Der Be⸗ klagte sei auf Kosten des Klägers unge⸗ rechtfertigt dadurch bereichert, daß ihm von dem Kläger als seinem und seiner minder⸗ jährigen Geschwister Vormund versehent⸗ lich der Betrag des unter dem Nachlas des verstorbenen Dr. med. Georg Ludwig Wolgast befindlich gewesenen und gezogenen Loses Nr. 3316 der 4 % Finnländischen Vereinsanleihe von 1887, welches nach dem im Jahre 1908 aufgestellten und vor⸗ mundschaftsgerichtlich genehmigten Nachlah⸗ teilungsplan der minderjährigen Schwestet des Beklagten, Martha Wolgast, zufallen sollte, nach der Ziehung gutgeschrieben und nach Eintritt seiner, des Beklagten, Vol⸗ jährigkeit mit 404 50 übersand worden sei, und der Kläger daher diesen Betrag der Martha Wolgast habe ersetzen müssen. Diese habe ihm übrigens ihren Anspruch noch besonders übertragen. Der Beklagte wird zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Amisgericht in Hamburg, Zivilabteilung XX, Zivil⸗ justizgebäude, Sievekingplatz, Erdgeschch, Zimmer Nr. 118, auf Freitag, deu 3. April 1914, Vormittags 9 ½ lübr, geladen. Zum Zwecke der öffentlichen Zu⸗ stellung wird dieser Auszug der Klage be⸗

kannt gemacht.

Hamburg, den 30. Januar 1914.

Landgerichts München Iauf Mittwoch, den

ddes Fürstlichen Amtsgerichts.

klagten zu 1 zu verurteilen, die Zwangs⸗

1913 einen Mietrest von 27,08 ℳ, ferner

in Altona, klagt gegen Helmuth Wolgast,

Der Gerichisschreiber des Amtsgerichts.

81] Oeffentliche Zustellung. Lchelenacher August Weiher in Hannover, Frankestraße 5, klagt gegen den Arbeiter Albert Schwark, früher in Hannover, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß Beklagter ein dem Kläger gehöriges Fahrrad „Fortuna im Werte von 35 gestohlen habe und seine Einwilligung zur Herausgabe des. selben es befindet sich noch bei der hiesigen Amtsanwaltschaft grundlos weigere, mit dem Antrage auf kosten⸗ pflichtige Verurteilung mittels vorläufig vollstreckbaren Urteils zur Einwilligung, daß dem Kläger das Fahrrad von der Königlichen Amtsanwaltschaft in Hannover herausgegeben wird. Der Beklagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streitz vor das Königliche Amtsgericht Hannover auf den 31. März 1914, Vormittags 10 Uhr, Zimmer Nr. 307, Volgersweg 1 1I, geladen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Hannover, den 28. Januar 1914. Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgerichts.

[102487] Bekanntmachung. Oeffentliche Zustellung.

In Sachen der Firma Dr. Ziegenspeck & Gutmann in München, Klageteil, ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Karl Wasser in München, gegen den Kaufmann Leo Reißer, früher in Rosenheim, nun unbekannten Aufenthalts, beklagten Teil, wegen Forderung, wurde die öffentliche Zustellung der Klage bewilligt, und ist zur Verhandlung über diese Klage die öffent⸗ liche Sitzung der 4. Kammer für Handels⸗ sachen des K. Landgerichts München I vom Donnerstag, 2. April 1914, Vor⸗ mittags 9 Uhr, im Sitzungssaale Nr. 149/I des Justizpalastes bestimmt, wozu beklagter Teil durch den Prozeßbevollmächtigten des Klageteils mit der Aufforderung geladen wird, rechtzeitig einen bei dem K. Land⸗ gericht München I zugelassenen Rechts⸗ anwalt zu bestellen. Der Anwalt des Klageteils wird beantragen, zu erkennen: 1. Der Beklagte ist schuldig, an Klageteil 1401 44 Hauptsacherest nebst 5 % Zinsen hieraus seit 1. Januar 1912 zu be⸗ zahlen. I11. Der Beklagte hat die sämt⸗ lichen Streitskosten zu tragen bezw. zu erstatten. III. Das Urteil wird ohne, eventuell gegen Sicherhbeitsleistung, für vorläufig vollstreckbar erklärt.

München, den 3. Februar 1914.

Gerichtsschreiberei des K. Landgerichts

München I. Kammern für Handelssachen.

[102282] Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Wilhelm Warmann in Osnabrück, Bierstraße 15, klagt gegen den Arbeiter Peter Müller, früher in Osna⸗ brück, jetzt unbelannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung, daß der Beklagte ihm aus käuflicher Warenlieferung im Jahre 1912 restlich 506,25 schulde, mit dem Antrage auf kostenpflichtige Ver⸗ urteilung des Beklagten zur Zahlung von 506 25 nebst 4 % Zinsen seit 1. Ja⸗ nuar 1914 durch ein gegen Sicherheits⸗ leistung vorläufig vollstreckbares Urteil. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Osnabrück auf den 8. April 1914, Vormittags 10 Uhr, geladen.

Osnabrück, den 2. Februar 1914.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

AEE Iöü;üE

3) Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.

[102565]) Verdingung der . Lieferung von 6 000 000 kg Traß aus dem Nettetal. Die Verdingungsunterlagen können bei unserer Hausverwaltung, Kaiser Friedrich⸗ Ufer 3, eingesehen, auch gegen portofreie Einsendung von 1 in bar (nicht in Briefmarken) bezogen werden. Die An⸗ gebote sind versiegelt und mit der Auf⸗ schrift: „Angebot auf Lieferung von Traß aus dem Nettetal“ versehen, bis zum 16. Februar 1914, Nachm. 4 Uhr, dem Zeitpunkte der Eröffnung (Zimmer Nr. 67 Kaiser Friedrich⸗Ufer 3), postfrei an uns einzureichen. Ende der Zu⸗ schlagsfrist: 18. März 1914, Nach⸗ mittags 6 Uhr. Cöln, im Februar 1914. Königliche Eisenbahndirektion.

4) Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.

[102545]

Mit Allerhöchster Ermächtigung erteilen wir hierdurch auf Grund des § 795 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Artikels 8

der Königlichen Verordnung zur Ausfüh⸗ rung des Bürgerlichen Gesetzbuchs vom 16. November 1899 der Stadt Mülheim a. d. Ruhr die Genehmigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber bis zum Betrage von 18 000 000 ℳ, in Buchstaben: „Achtzehn Millionen Mark’, behufs Beschaffung der Mittel zur Her⸗ stellung eines Schiffahrtsweges vom Rhein⸗ Herne⸗Kanal nach Mülheim a. d. Ruhr und zum Bau einer Ruhrbrücke, zur Er⸗ weiterung des Gaswerks, des Elektrizitäts⸗ werks und der Straßenbahn, zum Betriebe der städtischen Grundrentenanstalt, zur Be⸗ teiligung der Stadt an der Rheinisch⸗ Westfälischen Wasserwerksgesellschaft und

Die Schuldversch eibr gen sind nach dem anliegenden Muster auszufertigen, mit 4 % jährlich zu verzinsen und nach dem fest⸗ gestellten Tilgungsplane wenigstens mit 2 % des Anleihebetrages zuzüglich der er⸗ Hartan durch Ankauf oder Perlosung zu tilgen. 8 Die Sfakt wird indessen ermächtigt, die Auslosung der Schuldverschreibungen nach dem Tilgungsvlane für zehn Jahre aus⸗ zuschließen. In diesem Falle ist durch jährliche Rücklagen von 2 % der Schuld ein Tilgungsfonds anzusammeln und nach Ablauf der zehn Jahre auf einmal zum Ankauf oder zur Auslosung von Schuld⸗ verschreibungen zu verwenden. Die dem Tilgungfonds überwiesenen Beträge sind, soweit sie nicht zum Rückkauf der im Um⸗ lauf befindlichen Schuldverschreibungen Verwendung finden, bis zum Ablauf der zehn Jahre auf Zins und Zinseszins an⸗ zulegen, und zwar entweder in Hypotheken oder Grundschulden oder in Wertpapieren mit der Maßgabe, daß für die Anlegung die Bestimmungen des Statuts der städtischen Sparkasse gelten. Die Stadt unterliegt hinsichtlich der Anlegung und Kontrolle dieses Tilgungsfonds der Auf⸗ sicht des Regierungspräsidenten in Düssel⸗ dorf. Mit der Tilgung oder der An⸗ sammlung des Tilgungsfonds ist für einen Anleiheteilbetrag von 1 500 000 vom 2. Januar 1914 ab, für den für die Grundrentenanstalt bestimmten Teilbetrag von 1 000 000 von dem auf die Be⸗ gebung folgenden Rechnungsjahre ab und für den übrigen Betrag von dem Rech⸗ nungsjahre ab zu beginnen, das auf die Fertigstellung der aus den Anleihemitteln zu bewirkenden Bauausführungen folgt. Vorstehende Genehmigung wird vorbe⸗ haltlich der Rechte Dritter erteilt. Für die Befriedigung der Inhaber der Schuld⸗ verschreibungen wird eine Gewährleistung seitens des Staates nicht übernommen. Diese Genehmiaung ist mit den Anlagen im Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußi⸗ schen Staatsanzeiger bekannt zu machen. Berlin, den 15. Januar 1914. Der Minister des Der Inuern. Finanzminister. Im Auftrage: Im Auftrage: (Unterschrift) (Unterschrift.) Genehmigungsurkunde. M. †. FJ. 172 97. 8 F.⸗M. I. 928. II. 836

Schuldverschreibung der Stadt Mülheim g. d. Ruhr, y. Ausgabe, Buchstabe . Nr. .. Ülber t 11

. Reichswährung. Ausgefertigt auf Grund der mit Allerhöchster Ermächtigung erteilten Ge⸗ nehmigung der Minister des Innern und der Finanzen vom ten Januar 1914 Deutscher Reichs⸗ und Königlich Preußischer taatsanzeiger vom. .ten 1914). 1 In Gemäßheit des von dem Bezirks⸗ ausschusse des Regierungsbezirks Düssel⸗ dorf genehmigten Beschlusses der Stadt⸗ verordnetenversammlung vom 14. November 1913 wegen Aufnahme einer Anleihe von 18 000 000 bekennt sich der Unter⸗ zeichnete namens der Stadt Mülheim a. d. Ruhr durch diese, für jeden Inbaber gültige Schuldverschreibung zu einer seitens des Gläubigers unkündbaren Darlehns⸗ schuld von ℳ, welche mit 4 % jährlich zu verzinsen ist. Die ganz? Schuld wird nach dem ge⸗ nehmigten Tilgungsplane durch Einlösung auszulosender Schuldverschreibungen oder durch Ankauf von Schuldverschreibungen getilgt. Zu diesem Zwecke wird ein Tilgungs⸗ stock gebildet, welchem jährlich weniastens 2 % des Anleihekapitals sowie die Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen zuzuführen sind. Die Stadt hat indessen das Recht, die Auslosung der Schuld⸗ verschreibungen nach dem Tilgungsplane für zehn Jahre auszuschließen. In diesem Falle wird durch jährliche Rücklagen von 2 % der Schuld ein Tilgungsfonds an⸗ gesammelt und nach Ablauf der zehn Jahre auf einmal zum Ankauf oder zur Aus⸗ losung von Schuldverschreibungen verwandt.

Die Auelosung geschieht im Monat November jeden Jahres. Der Stadt hleibt jedoch das Recht vorbehalten, eine stärkere Tilgung eintreten zu lassen oder auch sämtliche noch im Umlauf befindliche Schuld⸗ verschreibungen auf einmal zu kündigen. Die durch die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen sind ebenfalls dem Tilgungsstock zuzuführen.

Mit der Tilgung oder der Ansammlung des Tilgungsfonds wird für einen Anleihe⸗ teilbetraa von 1 500 000 vom 2. Ja⸗ nuar 1914 ab, für den für die Grund⸗ rentenanstalt bestimmten Teilbetrag von 1 000 000 von dem auf die Begebung folgenden Rechnungsjahre ab und für den

ab begonnen werden, das auf die Fertig⸗ stellung der aus den Anleihemitteln zu bewirkenden Bauausführungen folgt. Die dem Tilgungsfonds überwiesenen Beträge werden, soweit sie nicht zum Rückkauf der im Umlauf befindlichen Schuldverschrei⸗ bungen Verwendung finden, bis zum Ab lauf der zehn Jahre auf Zins und Zinses⸗ zins angelegt, und zwar entweder in Hypo⸗ theken oder Grundschulden oder in Wert⸗ papieren mit der Maßgabe, daß für die Anlegung die Bestimmungen des Statuts der städiischen Sparkasse gelten.

Die ausgelosten sowie die gekündigten Anleihescheine werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich be⸗ kannt gemacht. Diese Bekanntmachung

übrigen Betrag von dem Rechnungsjahre ..

Ab⸗ des Stadtsiegels.)

termin in dem Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staatsanzeiger, in dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Düsseldorf und in dem amtlichen Kreisblatte des Stadtkreises Mülheim a. d. Ruhr. Wird die Tilgung der Schuld durch Ankauf von Schuldverschreibungen bewirkt, so wird dies unter Angabe des Betrages der angekauften Schuldverschrei⸗ bungen ale bald nach dem Ankauf in gleicher Wesse bekannt gemacht. Geht eins der bezeichneten Blätter ein, so wird an dessen Stelle von der Stadtverwaltung mit Genehmigung des Königlichen Regierungs⸗ präsidenten ein anderes Blatt bestimmt. Bis zu dem Tage, an welchem hiernach das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen, am 1. Fe⸗ bruar und 1. August, von heute an ge⸗ rechnet, mit vier Prozent jährlich verzinst. Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen Rückgabe der fällig gewordenen Zinsscheine beziehungsweise dieser Schuldverschreibung bei der Stadt⸗ kasse in Mülheim a. d. Ruhr oder bei den durch die vorbezeichneten Blätter bekannt gemachten Einlösungsstellen, und zwar auch in der nach dem Eintritt des Fälligkeits⸗ termins folgenden Zeit. Mit der zur Empfangnahme des Kapitals eingereichten Schuldverschreibung sind auch die dazu⸗ gehörigen Zinsscheine der späteren Fällig⸗ keitstermine zurückzuliefern. Für die fehlen⸗ den Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen. Der Anspruch aus dieser Schuldver⸗ schreibung erlischt mit dem Ablaufe von dreißig Jahren nach dem Rückzahlungs⸗ termine, wenn nicht die Schuldverschreibung vor dem Ablaufe der dreißig Jahre der Stadtkasse zur Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch in zwei Jahren von dem Ende der Vorlegungsfrist an. Der Vorlegung steht die gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs aus der Urkunde gleich. Bei den Zinsscheinen beträgt die Vor⸗ legungsfrist vier Jahre. Sie beginnt für Zinsscheine mit dem Schlusse des Jahres, in welchem die für die Zahlung bestimmte Zeit eintritt. 1 Das Aufgebot und die Kraftloserklärung abhanden gekommener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vor⸗ schrift der §§ 1004 ff. der Zivilprozeß⸗ ordnung. Zinsscheine können weder aufgeboten noch für kraftlos erklärt werden. Doch wird dem bisherigen Inhaber von Zins⸗ scheinen, welcher den Verlust vor dem Ab⸗ lauf der vierjährigen Vorlegungsfrist bei der Stadtverwaltung anzeigt, nach Ablauf der Frist der Betrag der angemeldeten Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden. Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der abhanden gekommene Schein der Stadtverwaltung zur Einlösung vor⸗ gelegt oder der Anspruch aus dem Schein gerichtlich geltend gemacht worden ist, es sei denn, daß die Vorlegung oder die gerichtliche Geltendmachung nach dem Ab⸗ laufe der Frist erfolgt ist. Der Anspruch verjährt in vier Jahren. Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährliche Zinsscheine bis zum Schlusse des Jahres.. . ausgegeben; die ferneren Zinsscheine werden für zehnjährige Zeit⸗ räume ausgegeben werden. Die Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei der Stadtkasse in Mülheim a. d. Ruhr egen Ablieferung des der älteren Zins⸗ beigedruckten Erneuerungsscheins, sofern nicht der Inhaber der Schuldver⸗ schreibung bei der Stadtverwaltung der Ausgabe widersprochen hat. In diesem Falle sowie beim Verlust eines Erneuerungs⸗ scheins werden die Zinsscheine dem In, haber der Schuldverschreibung ausgehändigt, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt. Zur Sicherheit der hierdurch einge⸗ gangenen Verpflichtungen haftet die Stadt nahr ihrem Vermögen und mit ihrer Steuer⸗ raft. Dessen zu Urkunde habe ich diese Aus⸗ fertigung unter meiner Unterschrift erteilt. Mülheim a. d. Ruhr, den.. ten 19..

Der Oberbürgermeister: (L. S.)

Ausgefertigt:

(Eigenhändige Unterschrift des von der Stadtverwaltung beauftragten Kontioll⸗ beamten.)

Rheinprovinz. Regierungsbezirk Düsseldorf.

Zinsschein. te Reihe zu der Schuldverschreibung der Stadt Mül⸗ heim a. d. Ruhr,. .te Ausgabe, Buch⸗ sighe. . . Mrv... über zu .. Prozent Zinsen über J.

Der Inhaber dieses Zinsscheins empfängt gegen dessen Rückgabe in der Zeit vom 1. Februar (bezw. 1. August) 19 ab die Zinsen der vorbenannten Schuld⸗ verschreibung für das Halbjahr vom

11814“*“ 8 mit . X bei der Stadt⸗ kasse in Mülheim a. d. Ruhr oder bei den öffentlich bekannt gemachten weiteren Zahlungsstellen.

Mülheim a. d. Ruhr, den .. ten 19.. (Trockenstempel Der Oberbürgermeister.

Der Anspruch aus diesem Zinsschein erlischt mit Ablauf von vier Jahren vom Schlusse des Jahres ab, in welchem der Zinsanspruch fällig geworden ist, wenn nicht der Zinsschein vor dem Ablaufe dieser Frist der Stadtkasse zur Einlösung vor⸗ gelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch innerhalb zweier Jahre nach Ablauf der Vorlegungsfrist. Der Vorlegung stebt die gerichtliche Geltend⸗ machena des Anspruchs aus der Urkunde gleich.

Rheinprovinz. Regierungsbeirk Düsseldors.

für die Zinsscheinreihe Nrr zur Schuldverschreibung der Stadt Mülheim a. d. Ruhr,. . . te Ausgabe, Buch⸗ siahe. .NMr. .. öbe wörtlich: . 3 Inhaber dieses Scheins empfängt gegen dessen Rückgabe zu der obigen Schuld⸗ verschreibung die scheinen für die Jahre von 19.. bis 19 Stadtkasse in Mülheim g. d. Ruhr, sofern nicht der Inhaber der Schuldverschreibung der Ausgabe bei widersprochen hat. beim Verlust dieses Scheines werden die neuen Zinsscheine nebst Erneuerungsschein dem Inhaber der Schuldverschreibung aus⸗ gehändigt, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt.

Erneuerungsschein

..te Reihe von Zins⸗

nebst Erneuerungsschein bei der

der Stadtverwaltung In diesem Falle sowie

Mülheim a. d. Ruhr, den. ten 19.. (Trockenstempel Der Oberbürgermeister. des Stadtsiegels.) 8

[102550 Kheinische Woll⸗-Spinnerei zu Berg. Gladbach G. m. b. H. in Berg. Gladbach.

Bei der am 30. Januar ds. Js. durch Herrn Notar Niesen in Berg. Gladbach vorgenommenen 8. Auslosung unserer 5 % igen Anleihe von 300 000,— vom Jahre 1903 sind folgende Nummern zur Rückzahlung am I1. Juli 1914 gezogen worden und zwar: Nr. 57. 60 77 89 111 120 135 139 143 157 189 209 231 242 251 268 283. 8 Die mit dem 1. Juli ds. Js. außer Verzinsung tretenden Schuldverschreibungen werden gegen Einlieferung derselben nebst Talon vom genannten Fälligkeitstage ab zu pari durch die Gesellschaftskasse in Berg. Gladbach und den A. Schaaffhausen'schen Bankverein in Cöln eingelöst. Berg. Gladbach, im Januar 1914. KRheinische Woll⸗Spinnerei zu Berg. Gladbach G. m. b. H. Habig. W. vom Hövel.

[102546] Gegründet 1841. Pester Ungarische

Commercial⸗Bank Budapest.

Die Pfandbriefe der Pester Ungar.

Commercial⸗Bank sind im Sinne des

G.⸗A. XXX v. J. 1889 steuerfrei.

Nummernverzeichnis 1

der 4 % und 4 ½ % igen Pfandbriefe

der Pester Ungarischen Commercial⸗

Bank, welche in der am 27. Januar 1914

in Gegenwart eines Köntigl. öffentl. Notars

stattgehabten ordentlichen Verlosung

ausgelost wurden.

Die in obiger Ziehung verlosten Pfand⸗

briefe werden

in Budapest: bei der Pester Unga⸗ rischen Commercial⸗Bank,

in Wien: bei der K. k. priv. Oesterreichischen Länderbank,

in Berlin: bei der Nationalbank für Deutschland,

in Frankfurt a. M.: bei den Herren Gebr. Bethmann,

in Hamburg: bei den Herren L. Beh⸗ rens & Söhne,

in Hannover: bei den Herren Ephraim Meyer & Sohn,

in Karlsruhe: bei Herrn Veit L.

Homburger, 8 dem Schweizerischen

in Basel: bei Bankverein, in Genf: bei den Herren Darier & Co., in Brüssel: bei dem Crédit Lyon- nais, in Amsterdam: bei den Herren Hope & ͦ Co. und bei allen namhafteren Banken, Bankiers und Wechslergeschäften des In⸗ und Auslandes vom 1. August 1914 ab ohne jeden Spesenabzug im Nominalwerte bar eingelöst, welche Stellen auch die Einlösung der früher gezogenen (restanten) Pfandbriefe und der fälligen Coupons besorgen. 8 4 % ige Pfandbriefe. à Kronen 200. 125 216 251 615 632 736 840 958 972 1049 1081 1171 1456 1718 2064 2080 2329 2459 2816 2853 3621 3796 3815 3872 3975 4082 4242 4323 4363 4436 4663 4864 5787 5863 5956 6018 6173 6430 6709 6711 6887 6959 7281 7299 7578 7590 8192 8233 8324 8683 8728 8983 9136 9573 9684 9992 10188 10674 10987 1 1245 11487 11682 11691. 12028 12193 12383 12585 13762 14126 14220 14928 15806 15830 15867 16813 16841 17225 17719 17822 18026 18428 18840 19123 19131 19233. 19895 19927 20183 20300 20424 20865 21228 21636 21807 22023 22425 23817 24123 24587 25212 25721 26237 26696 27397 28294 28679 28694 28700 28814 29001 29094 30465 30710 30941 30997 31008 32186 32216. à Kronen 1000. 126 168 766 905 1170 1663 2108 2505 3069 3256 3462 3529 3656 4012 4119 4508 5152 5560 6594 6625 7058 7710 8711 9310 10653 10870 11440 11768 11769 11823 12171 13915 14317 14631 14899 14900 15749 15962.15963 16228 16229 16231 16357 17482 17483 18576 19191 19356 19366 19765 20022 20023 20882 20883 20885 20886 20888 21006 21007 21587 22184 22275 22620 22730 23349 23724 24028 24066 24175 24607 24893

27200 272596 29015 29587 30342 30348 30393 30502 30719 30737 30747 30756.

27858 28531 28543 30684 30702

à Kronen 2000.

102 325 606 814 1137 1768 1848

2912 3263 3715 4226 4377 4775 5154 5562 6185 6272 6456 7161 7618 7856

8127 8608 9105 9602 10117 10807 11358 11607 12206 12485 12667 13105 13610 13821 14106 14302 14725 14953 15505 15509 15510 15519 15520 15522 15867 15869 16293 16718 16926 17549 17551 17564 18151 18327 18620 18937 19476 19883 20051 20270 20702 20924 21455 22206 22469 23320 23567 23581 24149 24626 24907 25050 25366 26035 26119 26235 22255 27433 27793 28020 28233 28405 28437 29508 29586 29734 30073 30378 30687 30715 30807 30839 31018 31280 31478 31566 31735 32109 32148 32183. à Kronen 10 000. 125 267 356 484 605 973 1183 1415 1764 2153 2524 2907 3208 3323 3908 4211 4703 4912 5177 5670 5795 6129 6706 6917 7210 7340 7929. 4 ½ % ige Pfandbriefe.

à Fl. 100 = 200 Kronen. 8944 8993 9108 9193 9310 9343 9365 9602 10366 10474 12245 12387 12497 12501 12533 12551 12581 12602 12609 12742 13205 13648 14110 14198 14552 14648 14673 14711 14807 14869 14919 14947 15059 15130 15135 15215 15321 15382 15444 15465 15864 15880 16099 16394 16696 16720 16999 17354 17663 17671 177688 17819 18047 18196 18220 18397 18483 18543 18894 18928 19024 19031 19091 19105 19193 19227 19321 19450 19652 20449 20555 20880 20991 21146 21158 21247 21264 21270 21339 21518 21722 21733 21864 21992 22147 22345 22453 22478 22505 22553 22697 22846 23120 23212 23324 23493 23522 23693 23899 23917 24100 24291 24307 24320 24333 24426 24491 24516 24614 24700 25089 25113 25271 25416 25707 25733 25810 25860 25910 26508 26820 26957 27264 27658 28099 28480 28499 28797 29460 29681 29823 31197 31232 31283 32314 32610 32689 32690 33055 33228 33574 33916 34266 34570 35037 35041 35701 35727 35748 35771 35783 35825 36301 36321 36339.

à Fl. 500 = 1000 Kronen. 14760 14768 14787 14796 14812 14816 14823 14841 14860 14936 14943 14951 14959 14963 14975 14991 15159 15261 15408 15415 15596 15651 15667 15713 15793 15821 15898 15926 16044 16443 16470 16595 16612 16622 16738 16753 16768 16775 16777 16843 16875 16878 17047 17068 17071 17144 17162 17175 17182 17210 17225 17288 17294 17444 17458 17479 17488 17495 17499 17510 17525 17566 17590 17603 17610 17618 17631 17645 17677 17696 17745 17749 17766 17801 17812 17856 17878 17898 17929 17930 17954 17966 17975 18003 18022 18028 18042 18071 18108 18131 18165 18198 18333 18471 18624 18786 18985 19110 19332 19509 19512 19568 19610 19631 19670 19768 19781 19810 19828 19836 19845 19850 19863 19961 19980 19989 19991 20006 20027 20035 20042 20050 20058 20074 20090 20133 20166 20189 20213 20231 20244 20253 20264 20277 20286 [20320 20344 20360 20477 20505 20528 20541 20547 20556 20567 20583 20588 20590 20613 20639 20710 20727 20910 21119 21292 21465 21664 21991 22457 22765 22877 23059 23064 23075 23277 23475 23857 24165 24353 24386 24505 24529 24852 24890 24962 25133 25357 25659 26055 26176 26420 26432 26447 26582 26609 26625 26707 26743 26762 26817 26966 27084 27088 27125 27307 27328 27509 27676 28157 28255 28290 28359 28370 28391 28604 29059 29320 29725 29944 30001 30017 30021 30033 30064 30082 30100 30594 30771 30794 30853 37221 31308 31349 31396 31479 31575 31576 31592 31598 31602 31623 31624. à Fl. 1000 = 2000 Kronen. 12442 12448 12556 12596 12672 12774 13219 13259 13379 13474 13599 13610 13615 13619 13622 13624 13688 13950 12070 14077 14087 14137 14205 14257 14285 14343 14350 14457 14476 14545 14602 14669 14742 14847 14878 15246 15643 15663 15992 16826 17487 17498 18301 18617 19667 19744 19948 20459 20988 21453 22462 23243 23431 23605 23906 24590 29621 29741 33361 33363 33364 33367 33371 33389 33391 33393 33400 33486 33488 33491 33495 33496 33499 33501 33515 33528 33542 33545 33581 33583 33584 33619 33622 33632 33634 3 4996 35009 36953 39749 43004 44768 45780 47715 49515 50356 55501 55503 55510 55516 55525 55529 55531 55536 55541 55547 55553 55559 55563 55567 55571 55577 55583 55589 55592 55600 56765 56769 56772 56778 56783 56788 56794 56799 56803 56809 56815. 1

à Fl. 5000 = 10 000 Kronen.

1203 1228 1461 1808 2075 2266 2330 2599 2687 3236 3282 4119 4336 4803 5130 5149 5468 6073 6504 6682 2215 7509 7877 8126 8859 9255 9274 10109 10418 10536 10960 11506 11671 11674 11677, 11681 11687 11691 11695 11700 12138 12144 12151 12157 14765. 1

Im Sinne des § 100 der Geschäfts⸗ ordnung werden die nach Ablauf des Ein⸗ lösungstermins fälligen Coupons der ver⸗ losten Titres zwar guch über diesen Termin hinaus eingelöst, jedoch wird der Betrag

zum Ankauf der Aktien des Oberhausener Wasserwerks. 8

erfolgt dzei Monate vor dem Zahlungs⸗

derselben bei der Auszahlung des Kapitals

b