es wäre etatswidrig, wenn Sie verhindern wollten, daß wir die
oraussetzungen unserer Bewilligung eröctern. Beispiele lassen sich
n Hülle und Fülle anführen. Eine so strenge Interpretation ist
erfolgt. Wir bitten Sie, Ihre Beschlußfassung zu n.
Abg. Ad. Hoffmann (Soz): Wenn man lebhaft und heftig vird, so liegt das daran, daß man kein Fischblut hat. Hätten wir die Macht, so würden wir einfach abstimmen und brauchten nicht an Ihre Gerechtigkeit zu appellieren. Es ist ja für Sie peinlich, Ihren Präsidenten zu desavouieren, aber innerlich geben Sie uns doch recht.
Abg. Cassel fortschr. Volksp.): Nach meiner Auffassung darf es nicht verboten sein, allgemeine Fragen bei der Spezialberatung zur Sprache zu bringen, wenn der Gegenstand in Beziehung zum Titel steht.
Vizepräsident Dr. b zon Krause: Nach dieser Aüsfasfung könnten Sie an jeder beliebigen Stelle des Etats die gesamte Justiz zur Sprache bringen. Ich werde darüber abstimmen lassen, ob das Haus sich dieser Meinung anschließt. Jede Tenden; liegt mir natürlich vollständig fern, ich halte es aber im Interesse einer geordneten Beratung nicht für richtig, in dieser Weise zu verfahren.
Abg. Ströbel (Soz.): Die Praxis des Hauses ist bisher die⸗ jenige gewesen, die von uns gefordert wird. Es ist früher immer so gehandhabt worden, nicht nur in Einzelfällen, in denen eine gewisse Toleranz geübt wurde, und es hat noch niemand daran Anstoß ge⸗ nommen; das Haus muß vorhin, als es sich auf den Standpunkt des Präsidenten stellte, seine ganze Vergangenheit vergessen haben. Wenn der Präsident meint, es könnte sonst bei jedem einzelnen Titel eine Generaldebatte entstehen, so sage ich: wir heißen nicht alle Diederich Hahn.
Vizepräsident v. on Krause befragt das Haus. Gegen den Vorschlag des Präsidenten erheben sich nur die Sozialdemo⸗ kraten und die Mitglieder der Fortschrittlichen Volkspartei.
Der Abg. Braun, der während der ganzen Geschäfts⸗ ordnungsdebatte auf der Rednertribüne abwartend stehen ge⸗ blieben ist, verläßt nunmehr die Tribüne. .
Abg. von Bonin kkons.): Der Amtsgerichtsbezirk Reinbek streckt sich lang an der hamburgischen Grenze hin. Das Amtsgericht befindet sich in einer Ecke des Bezirks. Dadurch entstehen der Bevölkerung unnötige Kosten und Zeitverluste und dem
Staate hohe Zeugengebühren. Es sollte dort ein neuer Amtsgerichts⸗ bezirk errichtet werden.
Die Anträge der Abgeordneten Wildermann, Hasenclever und Dr. Crüger und Bouchsein werden der Justizkommission überwiesen.
Bei dem Spezialtitel der Besoldungen für Staats⸗ anwälte kommt der schon oben mitgeteilte Antrag des Abg. Dr. Liebknecht zur Besprechung.
Abg. Dr. Liebkne cht (Soz.): Im Reichstag ist bereits eine Eingabe an den Staatssekretär des Reichsjustizamtes Dr. Lisco zu Gunsten der Witwe Hamm gerichtet worden. Der Justizminister hat hier neulich erklärt: was geht das das Abgeordnetenhaus an? Dann frage ich, wann sollen wir denn überhaupt über die Justiz reden. In der Flandersbacher Mordaffäre war von Anfang an nur ein einziger Polizeikommissar tätig. Der Kriminalkommissar von Tresckow ist erst viel später, als gar keine Spuren mehr vorhanden waren, in der Sache tätig geworden. Dieser Polizeikommissar hat in einem Gutachten vom 2. September 1913, das erstattet worden ist auf Ansuchen der Elberfelder Staatsanwaltschaft, mit aller Schärfe seine Meinung zum Auedruck gebracht, daß das Urteil gegen die Witwe Hamm vollkommen verfehlt sei. Ich verweise auch auf das Gut⸗ achten des Polizeirat. 8 Braun, eines Beamten, der 42 Jahre in Diensten gewesen ist. Der Polizeikommissar gibt an, daß er seinerzeit bei der Verhandlung nicht mehr zu Worte kommen konnte, und daß Frau
amm daodurch seines für sie so wichtigen Zeugnisses verlustig ging. kach der Ansicht des Polizeikommissars bandelt es sich um einen ver⸗ suchten Einbruchsdiebstahl, bei dem der Täter von Hamm ertappt wurde und diesen niederschlug und niederstach. Die Witwe Hamm ist nach ihrer Angabe plötzlich nachts durch Schreckensschreie ihres Mannes geweckt worden. Sie findet ihren Mann hängend über der Fensterbrüstung. Er fagt zu ihr: sie haben mich gestochen! Die Frau sucht ihn ins Schlaf⸗ zimmer zu führen und zu stützen, und während er zusammenbricht, kommt der Onkel der Frau, der mit ihr in Zwist gelebt hat, und hilft ihr den von Blut Ueberströmten ins Bett zu bringen. Dieser Onkel hat bestätigt, daß er die Frau mit dem Manne in dem an⸗ gegebenen Zustand gese bden hat. Der Mann hat seine letzten Worte mit ihm gesprochen. Er ist in den Armen seiner Frau, die ihn er⸗ stochen haben soll, gestorben, und nun wird konstrutert, daß der Mord im Bett geschehen sei. Man hat unter dem Fenster Blutspuren, verschiedene Gegenstände und einen Rock gefunden, dessen Aermel um⸗ gekrempelt waren, und es waren Blutspuren darauf, die vom Hand⸗ gelent nach der Brust zu liefen. Das erklärt sich in der einfachsten Weise so: der Einbrecher hat Hamm ans Fenster gelockt, hat dort versucht, aus dem Fenster zu springen, Hamm hat ihn festgehalten und dort von ihm von unten her einen Stich in die Achselhöhle be⸗ kommen; dann hat Hamm versucht, ihn am Rock festzuhalten, und der Einbrecher ist aus dem Rock heraus nach unten gestürzt, wobei sich die Aermel umgestülpt haben. Da man Farbenllecke gefunden hat, kam als Täter ein Maler in Frage, der seit der Zeit nicht mehr gefunden worden ist. Der Einwand, daß Hamms arm waren, wird dadurch hinfällig, daß im Orte bekannt war, daß Hamm an jenem Sonnabend von seiner Mutter 17 000 Mark ausgezahlt bekommen sollte. Die Tat ist mit einem klemen Taschenmesser ausgeführt worden. Das spricht ebenfalls gegen die Annahme eines vorbedachten Mordes. Die Beamten des Zuchthauses, in dem sich die Witwe Hamm befindet, glauben an ihre Un⸗ schuld. Ebenso urteilt die ganze Bevölkerung des Ortes Flandersbach. Von den Geschworenen, die damals das Urteil gefällt haben, liegt eine Erklärung vor, daß sie sich von dem Kriminalkommissar von Tresckow haben imponieren lassen, dessen moralische Qualitäten in⸗ zwischen durch ein Disziplinarverfahren festgestellt worden sind. Selbst die Geschworenen erklären, sie würden heute anders urteilen. Es ist eine Selbstverständlichkeit, daß hier das Urteil nicht aufrechterhalten kann. Es ist ein Schrei nach Gerechtigkeit, den ich hier ausrufe.
Justizminister Dr. Beseler:
Meine Herren! Namens der Königlichen Staatsregierung muß ich dagegen Einspruch erheben, daß ein Antrag wie der vorliegende gestellt wird. Dieser Antrag bedeutet einen Eingriff in die Rechte, welche nach Artikel 45 der Verfassung dem Könige vorbehalten sind; es ist ein Eingriff in die Exekutive, und die Staatsregierung würde nach meiner Meinung, falls ein solcher Antrag zum Beschluß erhoben würde, kaum in der Lage sein, ihn entgegenzunehmen.
Meine Herren, damit ist für mich die Sache eigentlich abgetan, (Unruhe und Zurufe bei den Sozialdemokraten) und ich will nur noch einige Bemerkungen zu dem machen, was der Herr Abgeordnete über die Geschworenen gesagt hat. Er hat mit Nachdruck erklärt, die Geschworenen wären jetzt auch für die Verurteilte eingetreten. Das ist folgendermaßen zugegangen.
Sieben der damaligen Geschworenen haben eine Eingabe an den Staatsanwalt gerichtet, in der sie um Nachprüsung des Sachverhalts bitten; (hört, hört! bei den Sozialdemokraten), sie haben aber erklärt, daß ihnen irgendwelche neue Tatsachen, die für die Unschuld der Ver⸗ urteilten sprächen, nicht bekannt geworden seien, daß sie auch nicht aus eigenem Antriebe, sondern auf Veranlassung gewisser Personen, die Abschriften des Berichts des Berliner Polizeibeamten gehabt hätten, vorgegangen seien. Drei Geschworene haben ihre Unterschrift abgelehnt; sie haben erklärt, daß sie sich trotz der Zeitungsarfikel und retz des von ihnen
enspruchs abbringen ließen. unterzeichnet haben, haben sich nur nicht ausschließen wollen, sind aber nach wie vor von der Schuld der Verurteilten überzeugt. Nur zwei von den unter⸗ zeichneten Geschworenen sind durch die Presseäußerungen und den Bericht schwankend geworden. Der letzte Unterzeichner ist inzwischen ver⸗ storben. Die übrigen Geschworenen oder Ersatzgeschworenen sind um ihre Unterschrift nicht angegangen.
Ich überlasse dem hohen Hause, dieses Verhalten der Ge⸗ schworenen zu werten im Vergleich mit dem, was der Herr Ab⸗ geordnete gesagt hat.
on der Richtigkeit des Geschw weitere Geschworene, die zwar
Zum Schluß, meine Herren: über Schuld oder Unschuld oder
auch über nicht erwiesene Schuld hat allein das Gericht zu entscheiden. (Bravo! — Widerspruch bei den Sozialdemokraten.)
Abg. Dr. Liehknecht (Soz.): Es ist nicht zutreffend, daß hier ein Eingriff in die Exekutive, die in den Händen des Königs liegt, geplant wird. Es handelt sich hier lediglich um einen Teil der Strafvollstreckung, die durchaus in den Händen der Staatsanwalt⸗ schaft liegt; die Staatsanwaltschaft hat das Recht, wenn ihr der Fall dazu angetan zu seln scheint, jederzeit die Strafvollstreckung zu unterhrechen. Die Staatsanwaltschaft hat weiter die gesetzliche Pflicht, die Wiederaufnahme des Verfahrens auch im Interesse des Verurteilten zu beantragen. Deshalb ist es richtig, daß wir einen solchen Antrag gestellt haben. Die Ausführungen des Justizministers über die Ge⸗ schworenen haben im wesentlichen bestätigt, was ich gesagt habe. Acht von zwölf Geschworenen müssen sich für das Schuldig erklären. Sieben haben sich in dem von mir vorgebrachten Sinne ausgesprochen, daß ihnen Bedenken gegen das Gutachten des Kommfffarg von Tresckow aufgestiegen seien. Die Abweisung des Ministers habe ich in der Sache nicht verdient. Die Kompetenzbedenken des Ministers sind nicht am Platze. Die Justiz ist eine Angelegenbeit des qanzen Volkes und der Oeffentlichkeit. Es kann uns nicht aleichgültig sein, ob jemand unschuldig hinter Zuchthausmauern sitzt. Es ist mein dringender Wunsch, das Herz des Herrn Ministers zu rühren. Wir vertreten sonst unsere Angelegenheiten in anderer Weise. Bei dieser Frage darf man aber einen anderen Ton anschlagen, als im politischen Kampfe. Wir sollten es uns angelegen sein lassen, daß diese Frau nicht eine Minute unschuldig im Zuchthaus sitzen soll, wenn auch nur der Verdacht vorhanden ist, daß sie unschuldig sitzen könnte. Ein solcher Fall müßte den Herren, auch denen auf den Regierungsbänken, in das Innerste der Seele hineinbrennen. Ich möchte den Minister bitten, in diesem Falle zu vergessen, daß ich Sozialdemokrat bin, und nur den Menschen in mir zu sehen.
Abg. Dr. Ehlers Ifortschr. Volksp.): Meine politischen he. 8n trotz der größten Sympathie leider nicht in der Lage, für den Antrag zu stimmen, und zwar aus formalen Rücksichten, weil sie darin einen Eingriff in die Justizverwaltung erblicken.
Abg. Grundmann (kons.): Meine politischen Freunde können dem Antrage nicht zustimmen. Der Antrag verlangt, daß wir die Königliche Staatsregierung ersuchen, die Staatsanwaltschaft in Elberfeld anzuweisen, die Witwe Hamm aus der Haft zu entlassen. Das heißt nichts anderes, als daß sich das Haus darüber schlüssig machen soll, ob die Witwe Hamm schuldig oder unschuldig ist. Wir sollen ein Gerichtshof sein. (Abg. Dr. Liebknecht: Nein!) Ich kann das nicht anders auffassen. Wir sind nicht in der Lage, das gewaltige Material des Abg. Liebknecht nachprüfen zu können. Es mag sein, daß es vollständig ist, ebensogut kann es aber auch unvollständig sein. Die Sache koͤnnte nur auf Grund eines vollständigen Aktenmaterials geprüft werden; deshalb sind wir nicht in der Lage, für den Antrag zu stimmen, auch deshalb nicht, weil wir kein Gerichtshof sind. Wir können auch nicht wissen, ob das Ucteil auf dem Gutachten von Tresckows basiert oder auf einer Reibe von Tatsachen, die uns hier nicht bekannt geworden sind. Abg. Liebknecht stützt sich in der Hauptsache auf das Gutachten des anderen Kriminalkommissars. (Abg. Dr. Liebknecht: Nein 1) Verzeihen Sie, das haben Sie nach meiner Ansicht gesagt. Sie haben gesagt, dieser Kommissar habe den Tat⸗ bestand zunächst aufgenommen, er sei am besten in der Lage gewesen, ihn zu beurteilen. Dieses Gutachten könnte doch auch beeinflußt sein durch Eifersüchteleien usw. Ich will damit nur sagen, daß die Grund⸗ lage eine vollständig unklare ist, so daß man zu einem Urteile nicht gelangen darf. Wir würden auch, wie der Minister ausführte, gegen die Verfassung verstoßen; wir würden eingreifen in die Rechtspflege und in die Exekutive. Dazu sind wir nicht berechtigt. Rechtsprechen kann allein das Gericht. Deshalb sind wir formell und materiell gegen den Antrag.
Justizminister Dr. Beseler:
Meine Herren! Die Schlußworte des Herrn Abg. Dr. Liebknecht zwingen mich, noch eine kurze Bemerkung zu machen. Der Herr Abgeordnete stellt es so dar, als ob ich ein Herz von Stein hätte, kein mensch⸗ liches Mitleid fühlte, als ob es mir gleichgültig wäre, wenn ein Un⸗ schuldiger im Zuchthaufe sitzt. Er hat das nicht mit direkten Worten gesagt, aber die Inhalt seiner Rede war ungefähr so. Was weiß denn der Herr Abg. Dr. Liebknecht von meinem Herzen und Empfinden. (Zurufe bei den Sozialdemokraten.) Glaubt der Herr Abg. Dr. Liebknecht, daß ich für meine Person irgendein Interesse daran hätte, daß diese Frau im Zuchthaus bleibt? Glaubt denn der Herr Abg. Dr. Liebknecht, daß ich es ebensosehr bedauern würde wie er, wenn die Frau unschuldig die Strafe verbüßte? Was soll es heißen, der⸗ artige Wendungen zu gebrauchen, als ob das menschliche Empfinden mir fehlte! Ich habe nur gesagt: die Gerichte haben zu entscheiden. Ich weiß für meine Person ebensowenig, wie, glaube ich, Herr Abg. Dr. Liebknecht wissen kann, ob die Frau mit Recht oder mit Unrecht verurteilt ist. Darüber kann nur das Gericht befinden. Ich kann jetzt unmöglich sagen: es muß so oder anders entschieden werden. Damit würde ich dem Gerichte vorgrelfen, und zwar ohne ausreichende Unterlagen.
Ich bin mir darüber nicht im unklaren, daß ich, was das mensch⸗ liche Mitgefühl anlangt, hinter dem Herrn Abg. Dr. Liebknecht nicht zurückstehe. (Lebhafter Beifall.)
Präsident Dr. Graf von Schwerin teilt mit, daß der Abg. Dr. Liebknecht den Antrag zurückgezogen und statt dessen einen anderen Antrag eingebracht hat: die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, die Staatsanwaltschaft zu Elberfeld anzuweisen, eine weitere schleunige Prüfung des Falles Hamm eintreten zu lassen.
Abg. Its chert (Zentr.): Wir werden auch den zweiten Antrag des Abg. Dr. Liebknecht ablehnen, weil er genau dieselbe Tendenz verfolgt wie der erste. Der Antrag bedeutet einen Eingriff in die Unabhängigkeit unserer Rechtspflege. Ich zweifle keinen Augenblick daran, daß die Staatsanwaltschaft auf Grund des hier vorgetragenen Materials nicht zögern wird, den Fall nochmals einaehend zu prüfen. Aber das Haus der Abgeordneten ist nicht in der Lage, hier irgend⸗ wie einen Druck auszuüben.
Abg. Viereck (freikons.): Daß der erste Antrag des Abg. Lieb⸗ knecht formell nicht zulsssg war, hat wohl der Antragsteller selbst eingesehen. Es ist unzulässig, durch eine Beschlußfassung des Ab⸗ geordnetenhauses eine Entscheidung darüber herbeizuführen, ob die Strafvollstreckung unterbrochen werden soll oder ob im Wiederauf⸗ nahmeverfahren auf die vorläufige Entlassung hinzuwirken ist. Der Landtag hat nicht das Recht, auf die Strafvollstreckung irgendwie eln⸗ srteren. Wenn das Abgeordnetenhaus sich im Sinne des Antrag⸗ tellers nützlich machen würde, so müßte es auch den Tatbestand prüfen, und es müßte hier über Schuld oder Nichtschuld der Witwe Humm entschieden werden. Eine solche Stellungnahme des Landtags halte ich aber für gänzlich unzulässig. Ueber die Schuld oder Nichtschuld
1“ 88 8 I1 b aben nur die Gerichte zu befinden. Soviel ich erfahren habe, schwe⸗ gegenwärtig ein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahren und 8 ist das preußische Abgeordnetenhaus nicht zuständig, in ein Wieden aufnahmeverfahren einzugreifen. Aus diesem formellen Grunde misse wir auch den neuen Antrag des Abg. Dr. Liebknecht ablehnen. en
Abg. Dr. Gotischalk (nl.): Auch meine Freunde sind nih in der Lage, für den abgeänderten Antrag zu stimmen. Bei g- Wichtigkeit des Falles ist es selbstverständlich, daß hier eine Nath⸗ prüfung erfolgt. Aber wir halten es nicht für notwendig, das Ge, wissen der beteiligten Instanzen zu schärfen. 8b
Ein Schlußantrag wird angenommen.
Zur Geschäftsordnung bemerkt Abg. Dr. Liebknecht (Soz.): Mit meinem zweiten Antrag wo ich den Herren goldene Brücken bauen. habe meinen Antrae nur deshalb gestellt, um den Fall hier besprechen zu können. 89
— Der Antrag Liebknecht wird gegen die Stimmen der Sozialdemokraten abgelehnt.
Bei dem Titel der Besoldungen der Buͤreaubeamten bemerkt
Abg. Mathis (nl.): Eine Hebung der Stellung der Amtz, anwälte ist dringend notwendig. Den Wunsch der Amtsanwälte nach dem Titel „Amtsanwaltschaftsrat“ sollte die Regierung erfüllen.
Abg. Faltin (Zentr.): Die mittleren Bureaubeamten werden noch immer viel zu spät zu Rechnungsräten ernannt. Eine Gleich. stellung der Gerichtssekretäre mit den Verwaltungssekretären im Range sollte doch nun endlich erfolgen. Die Leistungen und Vor⸗ bildung der Gerichtssekretäre sind die gleichen wie die der Verwaltungs⸗ sekretäre. In Hamburg, Sachsen und den Reichslanden haben ale Sekretäre denselben Rang. Was dort möglich ist, sollte auch bei ung in Preußen möglich sein. Ich bitte den Minister dringend, daß möglichst bald die langersehnte Gleichstellung der Gerichtssekretäre mit den Verwaltungssekretären erfolgt.
Geheimer Oberjustizrat Werner erwidert, daß sich diese rung nur schwer erfüllen ließe, da sich leicht weitgehende sequenzen daraus ergeben würden.
Der Rest des Kapitels der wird ohne Debatte bewilligt.
Bei dem Kapitel „Besondere Gefängnisse“ bemerkt
Abg. Dr. Schmitt⸗Düsseldorf (Zentr.): Der Seelsorge in den Gefängnissen muß die größte Aufmerksamkeit geschenkt werden. In Breslau und Danzig sind trotz unserer früheren Bitten noch keine katholischen Geistlichen angestellt worden. Die Untersuchungs, gefangenen sollten auch zum Besuch des Gottesdienstes angehalten werden. Es ist neulich gesagt worden, daß die katholische Kon⸗ fession einen besonderen Anteil an der Kriminalität habe; vir meinen im Gegenteil, daß die praktische Betätigung der Religion und des christlichen Glaubens ein Mittel ist, widerstandsfätig gegen die Versuchungen zu Verbrechen zu machen. Die vom Abg.
jebknecht neulich erwähnten statistischen Zahlen über den Anteil der Konfession an der Kriminalität sind stark zu bezweifeln. Wir sollten aber alle daran mithelfen, die Religion zu erhalten, statt dessen besteht aber eine lebhafte Agitation für den Austritt aus der Kirche, die den Leuten sagt: es gibt keinen Gott (Präsident Dr. von Schwerin bittet den Redner, nicht allgemein auf die Angelegen⸗ heit der Kriminalttät einzugehen). Ich lege den größten Wert auf die praktische Betätigung des Christentums. Ich habe im vorigen Jahre gebeten, zwei Lehrerstellen in der Strafanstalt Plötzensee mit katholischen Lehrern zu besetzen wegen der großen Zahl katholischer Insassen, leider ist diese Bitte aber nicht erfüllt worden. Welche Gründe sind dafür maßgebend gewesen?
Geheimer Oberjustizrat Plaschke: Für Plötzensee haben wir durch Bekanntmachung lediglich Lehrer der christlichen Konfession gesucht, ein weiterer Unterschied ist nicht gemacht worden, konfessionelle Gründe haben nicht mitgesprochen. In Breslau konnte ein katholischer Geistlicher nicht angestellt werden, weil nur ein verhältnismäßig kleiner Teil der Insassen auf die Straf⸗ gefangenen fällt, während die meisten Untersuchungsgefangene sind. Diese aber können überhaupt nicht gezwungen werbden, geistlichen Zuspruch anzunehmen. Wenn es so viele Menschen gibt, die von Gott und Religion nichts wissen wollen, so folgt daraus, daß so viele die Seelsorge ablehnen. In Danzig kommt hinzu, daß es sich in den dortigen Gefängnissen in der Mehrzahl um Gefangene mit kurzfristigen Strafen handelt, und daß mit diesen nicht recht etwas anzurangen ist, weiß der Vorredner ebensogut wie ich. Selbstverständlich steht die Justizverwaltung auch auf dem Standpunkt, daß den Gefangenen Seelsorge und gelstlicher Zuspruch zuteil werden muß.
Dr. Liebknecht (Soz.): Man soll die Befriedigung des religiösen Bedürfnisses den Religionsgesellschaften überlassen. Man⸗ soll den religiösen Zuspruch niemandem aufdrängen. Man darf die Lage der Gefangenen nicht dazu ausnutzen, sie den Geistlichen näher⸗ zubringen Das ist eine Entwuürdigung der Religion. Die Kriminalität der Konfessionslosen ist geringer als die der einer Konfession Ange⸗ hörigen. Das hat darin seine Ursache, daß die Konfessionslosen in si gefestigte Menschen sind.
Das Kapitel der Gefängnisse wird bewilligt.
Bei dem Kapitel für die Unterhaltung der gebäude bedauert
„Abg. Dr. Cremer (nl.), daß für das im vorigen Jahre ge⸗ wünschte neue Justizgebäude in Hagen i. W. im diesjährigen Etat keine erste Baurate angefordert ist. Die Gerichtszimmer des jetzigen Gebäudes seien beinahe als Zellen zu bezeichnen. Hoffentlich erscheine im nächsten Jahre die erste Forderung.
Bei den einmaligen und außerordentlichen Aus⸗
gaben bemerkt
Abg. Lüdicke (freikons.): Die Gerichtsgebäude in Spandau sind außerordentlich verbesserungsbedürftig. Die Stadt hat sich bereit erklärt, die alten Gerichtsgebäude zu kaufen und für einen Neubau ein geeignetes Grundstück zur Verfügung zu stellen. Spandau würde auch noch weiter entgegenkommen und einen Bauplatz unentgeltlich zur Verfügung stellen.
Abg. Dr. Ltebknecht (Soz.) schließt sich diesen Ausführungen an. Er habe immer die Empfindung gehabt, in ein Labyrinth zu kommen. Es sei dringend notwendig, in Spandau für ein angemessenes Gerichtsgebäude zu sorgen.
Ein Regieru ö erklärt, daß der Antrag der Provinzialbehörde auf Errichtung eines Gerichtsgebäudes in Spandau erst kürzlich im Ministerium eingegangen set. Er werde bereits in nächster Zeit eingehend geprüft werden.
Abg. Tou rneau (Zentr.) spricht seine Freude darüber aut, daß der Neubau des Gerichtsgebäudes in Dingelstädt nunmehr zu⸗ stande komme. Hoffentlich werde das Gebäude dereinst eine Zierde der Stadt bilden.
Abg. Dr. König (Zentr.) dankt für die angeforderte erste Rate für ein neues Landgerichtsgebäude in Crefeld. Die Regierung möße bei der Vergebung der Lieferungen der Arbeiten für das neue Land⸗ gerichtsgebäude die ortsansässigen gewerbetreibenden Handwerker mög⸗ lichst berücksichtigen.
Bei dem einmaligen Zuschuß zu den Beamtenunterstützungs⸗ fonds spricht
Abg. Dr. Liebknecht (Soz.) die Hoffnung aus, daß die neue Besoldungsordnung dem Hause noch in dieser Session vorgelegt werden möge.
Ministerialdirektor auf eine Erklärung des daß die neue Besoldungsvorlage im Laufe dieser Session dem rechtzeitig vorgelegt werden wird.
Das Ertraordinarium wird bewilligt.
Schluß nach 5 Uhr. (Etat des Ministeriums des
Forde⸗ Kon⸗
Landgerichte und Amtsgerichte
Fritze erwidert darauf unter Bezugnahme Finanzministers bei der ersten 1 Hause
Innern.)
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zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußif
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ittlich 194,1 Mill. Mark. ““ Postsparkassenamt in Wien, der
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Belgien. 3 Salle de la Madeleine in Brüssel: von: reinem Alkohol, Salmiakgeist,
Zinkweiß, Mennige, Ocker, Vaseline,
12 Uhr. Kreide,
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Lampengläsern und dochten, Sandpapier, Sto fe berhsg ,71 1 e 3, Baumwollabfällen usw. Speziallasten⸗
Hoec. Gupmftohe, üchsen, essingösen 99 Lose. Eingeschriebene Angebote zum 14. Februar. 8 8 1L 1914, 11 Uhr. Gouvernement Provinciel in Antwerpen: Lieferung von Kartoffeln für die staatlichen Erziehungs⸗ anstalten Merxplas⸗Wortel, Hoogstraaten und Reckheim für die Zeit vom 1. April bis 15. August 1914. Bedingungen v Gouvernement
Canada.
s Department of Public Works in Ottan⸗ wird bis z
8. Mns d. J., 4 Uhr Nachmittags, Angebote für einen bydraulischen Stahlsaugebagger mit eigener Fahrkraft entgegennehmen. Die Angebote müssen auf den vorgeschriebenen gedruckten Formularen erfolgen, ver⸗ siegelt und mit: „Tender for Construction of a 15-inch Hydraulic Self-Propelling Steel Suction Dredge“ bezeichnet sein. Firmen haben ihre wirkliche Unterschrift, Art ihres Geschäftsbetriebs sowie den Wohnsitz jedes Teilhabers anzugeben. Pläne, Spezifikationen und Formulare sind in dem obenbezeichneten Department, bei Herrn T. H. Schwitzer, Mech. Superintendent, Birks Building, Ottowa Ont., sowie bei den nachbezeichneten Persönlichkeiten zu haben J. L. Nelson, Esq., Supt. of Dredges, Vancouver, B. C.; J. S
Mac Nachlan, Esq., Distriet Eng, Victoria, B. C.; C. C. Wors
fold, Egg., Distriet Eng., New Westminster, B. C.; J. G. Sing
Esgq., District Engineer, Toronto, Ont.; Collector of Customs at Kingston and Collingwood, Ont.; A. E. Dubuec, Esg., District Eng. Montreal, Que. Die Angebote müssen von einem a zeptierten Scheck auf eine canadische Bank in Höhe von 10 % des Betrags des An⸗
gebots begleitet sein. Näheres belm „Reichsanzeiger“.
Vorbemerkungen: 2) Die
1) Ein Punkt in einer S nach den vorliegenden
Bezeichnung „Ge 8f 2.
(Norwegen), Bestände (Dänemark).
3) Die in der Ueber
cht nicht aufgeführten
(Nach den neueste
alte der Uebersicht bedeutet, daß in der betreffenden Angaben nicht vorgekommen sind. höfte“ schließt ein: Ausbrü
wichtigeren Seuche
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrmaßregeln. Tierseuchen im Auslande.
seuche, Hämoglobinurie usw., sind in der Fußnote nachgewiesen.
che (Großbritannien),
iserlichen Gesundheitsamt eingegangenen amtlichen Nachweisungen.) Nachweisung eine Angabe für diese Spalte nicht enthalten ist;
Ställe, Weiden, Herden (Schweiz und Frankreich), n, wie Rinderpest, Rauschbrand, Wild⸗ und Rinderseuche, Tollwut, Lungenseuche, Schafpocken, Geflügelcholera, Hühnerpest, Büffel⸗
ein Strich bedeutet, daß Fälle der betreffenden Ar Besitzer (Luxemburg und Niederlande), Ställe
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Italien 10 Bez., 12 Gem., 16 Bez., 36 Gem., 100 Geh. öe v
2 Geh. überhaupt ver n 1 Bez., 8 Gem., 86
Wöchentliche, bezw. viermal im Monat erscheinende Nach LC“
15 2 3
1 3 1 5 3
7 31 34
verseucht.
2 Gem., 2 Geh. überhaup en a. 4 Bez., 4 Gem., b.
ez.,
.
seucht Geh
.überhaupt verseucht;
19 28
—
29 4
23 24 48 15
69 66
52 54
monatliche und monat
8. Bez.,
Schweineseuchen sallgemein)ü
liche N
7
189 438 266 253
314
98 1922 1734
8
Ungarn 19 Bez., 42 Gem., t verseucht; Schweiz 2 Bez., 2 Gem. 6 Gemn. Ce 1 50 Bez. em., W“ Bex 5 Gem., 10 Geh., b. 4 Frankreich a. 18 Bez., b.
7 Gem.,
126 Geh. überhaupt verseucht; neu verseucht, b. 7 Bez., 17 Gem., 23
— ²) Schweiz:
8
105
502 . 1025 .
8392 7610
677 353 8079 777056
20 333 212
;
17
achweisungen.
105 85
600 . 466 .
4 22
„überhaupt verseucht 1g. Se 1- up Gem., 5 G 19 Bez. neu verseucht; Belgien a. 1
11I 36 1
2 2
V 8
Kroatien⸗Slavonien 2 Bez., 3 Gem., 3 Ge
13,Geh. überhaupt berseucht . 10 Bes, 14 Gem, 14 Geh., b. 10 Be.
Fran
‚Kroatien⸗Slavonien 1 Bez., 1 Gem., 3 Geh. über⸗
ü t; Bulgarien a. u. b. je 1 Gem. 1 Se ee ez., 2 81 b. 4 Bez., 7 Gem. neu
ü 8z bien a. 11 Bez., 37 Gem., b. 10 Bet., EEö EI 9 Bez., 21 Gem., b. 2. Bez., 2 Gem.
Geh. überhaupt, davon 1 Bez., 1 Gem. 1 Geh.
neu verseucht;
1114“ 8 1.
Stäbchenrotlauf und Schweineseuche.
8 “