1914 / 35 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 10 Feb 1914 18:00:01 GMT) scan diff

Fleischnahrung eine Katastrophe nicht zu vermeiden gewesen wäre. Trotzdem trat eine bedrohliche Schwäche ein, sodaß die Auffindung einer reichlichen Lebensmittelniederlage einer Lebensrettung gleichkam. Alle hielten eine ungeheure Mahlzeit, bei der sie gefrorene Butter und Speck wie Aepfel aßen. Dennoch erwachten sie schon mitten in der Nacht wieder aus Hunger und nahmen eine zweite ähnliche Mahl⸗ zeit zu sich. Auch das kränklichste Mitglied der Gesellschaft fühlte sich danach binnen 24 Stunden wieder völlig gekräftigtt.

Literatur.

Bruno Schmitz. 13. Sonderheft der „Berliner Architekturwelt“. (Preis 12 ℳ, Vorzugspreis für Abonnenten 7,50 ℳ. Verlag von Ernst Wasmuth A.⸗G., Berlin.) Das vor⸗ liegende Heft legt beredtes Zeugnis ab von dem Schaffen des Künstlers, der mit einer überaus reichen Phantasie begabt ist. Eine Beurteilung seiner Werke fordert stets die Berücksichtigung der Zeit, in der sie entstanden, einen Vergleich mit anderen Werken der Epoche, und dabei stellt sich heraus, daß Schmitz auf neuen Wegen stets als einer der ersten ging. Seine Laufbahn begann mit dem Entwurf für das Denkmal Viktor Emanuels in Rom; beim Kyffhäuserdenkmal, beim Denkmal an der Porta Westfalica und beim Kaiser⸗ denkmal am deutschen Eck, war ihm Gelegenheit gegeben, seine Pläne auszuführen; beim Völkerschlachtdenkmal erreichte er höchste Monumentalität in der ruhigen, ernsten, harmonischen Masse mit ihrer gewaltigen Plastik. Von seinen Geschäftshäusern überrascht das Automatenhaus durch sein für die damalige Zeit überaus folgerichtig entwickeltes Fassadensystem von überzeugender Sachlichkeit. Die beiden Saalbauten, Rheingoldhaus in Berlin und der Rosengarten in Mannheim, lassen sein besonderes Geschick in der Ausbildung eigenartiger, charakteristischer Einzelbeiten erkennen. In der letzten Zeit seines Schaffens hat sich der Künstler viel mit städtebaulichen Problemen beschäftigt, und auch hier hat seine Phantasie Entwürfe gezeitigt, die viel Anerkennung gefunden haben.

Die „Deutsche Rundschau“ bringt in ihrem Februarheft eine Abhandlung des Berliner Gelehrten Konrad Burdach über den Ursprung des Humanismus. Den bekannten Linnéschen Satz „Natura non facit saltus“ und die damit zusammenhängenden naturwissen⸗ schaftlichen Anschauungen unterzieht Julius von Wiesner einer Krttik. Vizeadmiral a. D. Hoffmann behandelt die Bedeutung des Panama⸗ kanals für den Weltverkehr. Eine zusammenfassende Dar⸗ stellung vom Raub der Monna Lisa bietet der Dresdner Museumsleiter W. v. Seidlitz. Friedrich Wiegand schreibt über den Pietismus, untersucht seine geschichtliche Notwendigkeit und seine Gfahren und gibt dabei auch für die Beurteilung der gegenwärtigen religiösen Zustände Gesichtspunkte. Lady Blennerhassett widmet den zweiten Teil ihrer Erinnerungen an das Viktorianische England der Geselligkeit jener Zeit. Der Roman „Rohr im Winde“ von Grazia Deledda wird fortgeführt. Der Legationsrat Dr. Alfred Zimmer⸗ mann schreibt über „Dreißig Jahre deutscher Kolonialpolitik“, Pro⸗ fessor Rudolf Unger über Richard M. Meyers neues Nietzschebuch. Literarische Notizen schließen das Heft ab.

Land⸗ und Forstwirtschaft Saatenstand in Rußland. G

Nach den nunmehr bekanntgegebenen amtlichen statistischen Daten wied der derzeitige Stand der Wintersaaten in den Gouvernements Kiew und Poltawa als vorzüglich, in den Gouvernements Wolhynien, Podolien und Tschirnigow als gut und im Gouvernement Mohilew als befriedigend bezeichnet. Im Vergleich zum Vorjahre bieten die Winterfelder gegenwärtig günstigere Aussichten, denn während im ver⸗ angenen Jahre um diese Zeit sich 29 % der ganzen mit Wintersaaten estellten Anbaufläche in einem wenig befriedigenden Zustande be⸗ fanden, ist ein solcher jetzt nur bei 17 % der Felder nachweisbar. (Bericht des Kaiserlichen Konsulals in Kiew vom 3. Februar 1914.)

Verdingungen. Uruguay.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten: Verwaltung des Hafens von Montevideo: Ausbesserung des Fahrzeugs „Gangil I“ und des Baggers „Uruguay II“. (Vgl. Veröffentlichung des Reichs⸗ anzeigers vom 24. Januar. Zweite Beilage. Verdingungen). Die Lastenhefte für beide Ausschreibungen befinden sich beim Reichsanzeiger.

Australien. 17. März 1914. Deputy Postmaster General, Mel⸗ bourne: Lieferung von einem fahrbaren Motor nebst direkt daran

Theater und Mufik.

Im Königlichen Opernhause wird morgen, Mittwoch, „Elektra“ unter der musikalischen Leitung des Komponisten aufgeführt. Die Elektra wird singt Frau Easton vom Stadttheater in Hamburg als Gast, die Chrysothemis: Frau Hafgren⸗Waag, die Klytämnestra: rau Goetze, den Orest: Herr Hoffmann, den Aegisth: Herr Funck. ie Vorstellung beginnt um 8 Uhr. Die für Freitag, den 13. d. M.

Feeee Todestag), angekündigte Vorstellung von „Tristan und solde“ beginnt bereits um 6 ½ Uhr.

Im Königlichen Schauspielhause wird morgen das Schauspiel „Hans Lange“ von Paul Heyse gegeben. Die Titelrolle spielt Herr Dr. Pohl. Die anderen Hauptrollen liegen in den Händen der Damen Willig, Heisler und Abich sowie der Herren Dr. Krauß, Leffler, Zimmerer und Vallentin.

8 Mannigfaltiges. Berlin, 10. Februar 1913.

Wie das Ständige Komitee für die durch Hochwasser geschädigten Hilfsbedürftigen mitteilt, nimmt die Not in den Ueberschwemmungsgebieten dauernd zu. Aus dem Kreise Heydekrug werden infolge von Eisverstopfungen große Schäden ge⸗ meldet. Pioniere sind nach allen Seiten hin tätig. Das Eigentum, Häuser, Land, Gärten sind verwüstet, das Vieh ist zugrunde gegangen. Große Mittel sind erforderlich, um dieser Not zu steuern. Weitere Geldspenden nehmen die Provinzialkomitees und die bekannten Zahlstellen entgegen. Die Geschäftsstelle des Komitees befindet sich in Berlin NW. 40, Alsenstraße 10.

Auf einem Teil der Einladungen zum ersten Berliner Studentenfest am Montag, den 16. Februar, im Marmorsaal des Zoologischen Gartens sind, wie die Festleitung mitteilt, ver⸗ sehentlich die Preise der Eintrittskarten nicht genannt worden. Diese kosten 5 und 10 und sind in den Verkaufsstellen von Bote u. Bock und A. Wertheim zu haben.

II

An dem „Karl Hauptmann⸗Abend, den die Gesellschaft zur Erhaltung des Lessing⸗Museums morgen, Mittwoch, im Bürgersaal des Berliner Rathauses veranstaltet, liest der Dichter aus seinen Erzählungen, Gedichten und Dramen. Es ist dies der vorletzte in der Reihe dieser Dichterabende. Im Lessing⸗ Museum (Brüderstraße 13), hält am Donnerstag, Abend 7 Uhr, zur Erinnerung an Wagners Todestag Dorothea Kaufmann einen Vortrag über „Die Gralssage bis zu Richard Wagner“. Szenen aus „Lohengrin“ und „Parsifal“ werden von bekannten hiesigen Künstlern gesungen.

Der Geheime Regierungsrat, Professor Oswald Flamm von der Technischen Hochschule in Charlottenburg, wird einer Einladung der Direktion des Schillertheaters folgen und, beginnend mit dem 18. Februar, Abends 9 Uhr, im Schillersaal in Charlotten⸗ burg eine Reihe von zehn Vorträgen mit Lichtbildern und kinemato⸗ graphischen Vorführungen halten. Das Thema des Zyklus lautet: „Fragen des Schiffbaues und der Schiffahrt“; die Vorträge werden nach einem geschichtlichen Rückblick alle Einzelbeiten des modernen Schiffbaues der Handels⸗ und Kriegsmarine umfassen. Dauerbezugshefte für die ganze Vortragsreihe von zehn Vorlesungen sind zum Preise von 5 einschließlich Kleiderablage in der Karten⸗ ausgabe beider Schillertheater und bei A. Wertheim zu haben.

Im Zirkus Schumann zeigt das jetzige Programm soviel Neues auf allen Gebieten zirzensischer Kunst, daß wohl jede Ge⸗ schmacksrichtung befriedigt werden dürste. Der Cowbovwettstreit der drei anmutigen Geschwister Blumenfeld eröffnet den bunten Reigen. Eine ganze Meute ausgezeichnet abgerichteter Hunde, die sich als Akrobaten und Kunstreiter zeigen, schließt sich an. Es ist ein überaus belustigendes Bild, diesen kleinen vierbeinigen Künstlern zuzu⸗ sehen, die mit Feuereifer bei der Sache sind. Besonders erfreulich wirkt hierbei noch die freundliche Behandlung, die ihnen zu⸗ teil wird, und die Belohnung nach getaner Arbeit durch allerlei Leckerbissen. Eine weitere vollendete Tierdressur zeigt auch Therese Renz mit ihren klugen Elefanten und zierlichen Ponies. Kaum zu überbietende Leistungen in bezug auf Gelenkigkeit bezw. Körperkraft bieten ferner die „Goldmephistos“, von denen der männ⸗ liche Teil als peschmeidiger „Schlangenmensch“ am Trapez auf⸗

gekuppelten Dynamo. Näheres beim „Reichsanzeiger“.

tritt, während seine Partnerin die Apparate, an denen er

aun

seine Uebungen ausführt, freistehendd in der Schwebe hält. Ebensoviel Kraft entwickeln auch zwei Mitglieder des „Leach⸗La⸗ Quinlan⸗Trio“ in einem Drahtseilakt, bei dem der ausführende Drahtseilkünstler, von ihren Händen sicher gehalten, große Kunst⸗ fertigkeit beweist. Auch eine musikalische Szene verdient insofern Er⸗ wähnung, als die beiden Ausübenden, trotz aller grotesken Beigaben, doch gute Musik auf verschtedenen Instrumenten zu Gehör bringen. Der equestrische Teil des Programms wird durch eine gewandte Jockeitruppe, die „Lamkins“, ergänzt, besonders aber durch die aus⸗ gezeichnete Pferdeschau bereichert, die der Kommissionsrat Schumann, der anerkannte Meister auf allen Gebieten der Reit⸗ und Abrichtungs⸗ kunst, allabendlich bietet. Die große Sportpantomime „Tipp“ be⸗ schließt jeden Abend das Programm und findet stets lebhaften Beifall.

Flugplatz Johannisthal, 10. Februar. (W. T. B.) Heute vormittag 8 ¾ Uhr stieß auf dem Flugplatz Johannisthal ein Luft⸗ verkehrsdoppeldecker, der mit dem Flieger Gerhard Sedl⸗ mayr als Führer und Oberleutnant Leonardy als Begleiter besetzt war, mit der Etrichtaube des Flugschülers Degner der seine ersten selbständigen Flüge machte, in 30 m Höhe zu⸗ sammen. Beide Flugzeuge wurden sehr stark beschädigt. Degner war sofort tot, während Sedlmayr und Oberleutnant Leon⸗ hardy schwer verletzt unter den Trümmern hervorgezogen wurden.

b“

/

Hannover, 10. Februar. (W. T. B.) In Horst im Kreise Neustadt am Rübenberge wurden drei Kinder beim Spielen von einem Flügel einer Windmühle erfaßt. Sie wurden mit schweren Schädelbrüchen dem hiesigen Städtischen Krankenhause zugeführt. Das jüngste drei Jahre alte Kind ist inzwischen seinen schweren Verletzungen erlegen. Der Zustand seiner beiden Geschwister ist sehr bedenklich.

Loondon, 8. Februar. (W. T. B.) In der Nähe von Tomatin in der Grafschaft Inverneß ist gestern ein großes Landhaus, das unbewohnt war, durch Feuer zerstört worden. Man bringt Anhängerinnen des Frauenstimmrechts mit dem Brande in Ver⸗ bindung. 8 London, 10. Februar. (W T. B.) Die Zeitung „Daily Chronicle“ meldet aus New York vom 9. d. M., von der Interstate Commerce Commission seien aufsehenerregende Enthüllungen über Diebstähle im großen bei der New YNork, Newhaven and Hartford⸗Bahn gemacht worden. Ein früherer Vorsitzender der Kommission erklärte, daß eine Summe von 28 Millionen Mark schwunden sei 86

Paris, 10. Februar. (W. T. B.) Im Gefängnis von Pnaon⸗Penh in Kambodscha überfielen an 800 eingeborene Gefangene die Wächter. Diese machten von der Feuerwaffe Gebrauch und töteten mehrere Gefangene.

Repotterdam, ‚9. Februar. (W. T. B.) Die Stadtverwaltung hat ein städtisches Zentralbureau für Wohnungsnachweizs an fremde Sehleute errichtet, um sie, soweit möglich, vor Aus⸗ beutung durch Vermieter zu schützen. Heute mittag wurde die Anstalt feierlich eröffnet, wobei der Bürgermeister eine Rede hielt, in der er hervorhob, daß, sobald der Plan zu der neuen Einrichtung bekannt wurde, die Vermieter mit den Preisen erheblich herabgegangen seien. Das städtische Zentralbureau habe bereits Erfolg gehabt und es gedenke noch mehr zu erreichen. Noch kein Hafen der Welt besitzt eine derartige Einrichtung.

San Diego (Kalifornien), 9. Februar. (W T. B.) Der Le uf. nant Post von der Militärfliegerabteilung ist heute mit seinem Flugzeug tödlich verunglückt. Er stürzte aus einer Höhe von 500 Fuß aus dem Apparat, während er über der Bucht dahin⸗ foh Nach Berichten von Augenzeugen explodierte die Maschine und chleuderte den Flieger hinaus.

Fegtsetun des Amtlichen und Nichtamtlichen in der Ersten, Zweiten, Dritten und Vierten Beilage.)

Theater. Käünigliche Schauspiele. Mitwoch: Opernhaus. 30. Abonnementsvorstellung. Elektra. Tragödie in einem Aufzuge von Hugo von Hofmannsthal. Musik von Richard Strauß. Musikalische Leitung: Herr Generalmusikdirektor Dr. Strauß. Regie: Herr Oberregisseur Droescher. (Elektra: Frau Easton vom Stadttheater in Hamburg als Gast.) Anfang 8 Uhr.

Schauspielhaus. 42. Abonnementsvor⸗ stellung. Haus Lange. Schauspiel in vier Akten von Paul Heyse. In Szene esetzt von Herrn Oberregisseur Patry. 7 ½ Uhr.

Donnerstag: Opernhaus. 31. Abonne⸗ mentsvorstellung. Aida. Oper in vier Akten (7 Bildern) von G. Verdi. Text von Antonio Ghislanzoni, für die deutsche Bühne bearbeitet von Julius Schanz. Anfang 7 ½ Uhr.

Schauspielhaus. 43. Abonnementsvor⸗ stellung. Die Quitzows. Vaterländisches Drama in vier Aufzügen von Ernst von Wildenbruch. Anfang 7 ½ Uhr.

Deutsches Theater. (Direktion: Mar Reinhardt.) Mittwoch, Abends 7 Uhr: Shakespeare⸗Zyklus: Neu eeinstudiert: König Heinrich IV. (1. Teil.)

Donnerstag: König Lear.

Freitag: König Heinrich IV. (1. Teil.)

Sonnabend: Ein Sommernachts⸗ traum.

Kammerspiele. Mittwoch, Abends 8 Uhr: Donnerstag: Der Snob. Freitag: Bürger Schippel Sonnabend: Wetterleuchten.

Berliner Theater. Mittwoch, Abends 8 Uhr: Wie einst im Mai. Posse mit Gesang und Tanz in vier Bildern von Bernauer und Schanzer.

Donnerstag und folgende Tage: Wie einst im Mai.

Erda⸗

Theater in der Königgrätzer

Strafie. Mittwoch, Abends 8 Uhr: Die Kronbraut. Ein Mäsrchenspiel in

sechs Bildern von August Strindberg.

Musik von August Enna. Donnerstag: König Richard III. Freitag: Die fünf Frankfurter. Sonnabend: Zum 50. Male: Die

Kronbraut.

Komödienhaus. Mittwoch, Abends 8 Uhr: Kammermusik. Lustspiel in drei Akten von Heinrich Ilgenstein.

Donnerstag und folgende Tage: Kammer⸗ musik.

Deutsches Künstlertheater (So⸗ zietät). (Nürnbergerstr. 70/71, gegenüber dem Zoologischen Garten.) Mittwoch, Nach⸗ mittags 3 ½ Uhr: Peterchens Mondfahrt. Abends 8 Uhr: Der Bogen des Odysseus. Dramattische Dichtung in fünf Akten von Gerhart Hauptmann.

Donnerstag und Sonnabend: Das Phantom.

Freitag: Der Bogen des Odysseus.

Sonnabend, Nachmittags 3 ½ Uhr: Pe⸗ terchens Mondfahrt.

Lessingtheater. Mittwoch, Nach⸗ mittags 3 ½ Uhr: Der Erbförster. Abends 8 Uhr: Pyamalion. Lustspiel in fünf Akten von Bernard Shaw.

Donnerstag: Simson.

Freitag: Peer Gynt.

Sonnabend: Zum ersten Male: Liliom. Eine Legende von Franz Molnar.

Theater an der Weidendammer

Brücke. Mittwoch, Abends 8 Uhr: Wer zuletzt lacht 1. Posse mit Gesang und Tanz von Arthur Lippschitz und A. Bernstein⸗Sawersky. Musik von Leon Jessel.

Donnerstag und folgende Tage: Wer zuletzt lacht. .

Schillertheater. 0. (Wallner⸗ theater.) Mittwoch, Abends 8 Uhr: Moral. Komödie in drei Akten von Ludwig Thoma.

Donnerstag: Meyers.

Freitag: Die beiden Leonoren.

Charlottenburg. Mittwoch, Abends 8 Uhr: Die beiden Leonoren. Lust⸗ spiel in vier Aufzügen von Paul Lindau.

Donnerstag: Herodes und Mariamne.

Freitag: Herodes und Mariamne.

Deutsches Opernhans. (Char⸗ lottenburg, Bismarck⸗Straße 34 —37. Direktion: Georg Hartmann.) Mittwoch, Abends 8 Uhr: Mandragola. Donnerstag: Manon Lescaut.

Freitag und Sonnabend: Parsifal.

Montis Operettentheater. (Früher: Neues Theater.) Mittwoch, Abends 8 Uhr:; Die verbotene Stadt. Operette in drei Akten von Karl Lindau und Bruno Granichstaedten.

Donnerstag und Freitag: Die verbotene Stadt.

Sonnabend: Zum ersten Male: Jung England. Operette in drei Akten von Rud. Bernauer und Ernst Welisch. Musik von Leo Fall.

Theater des Westens. (Station: Zoologischer Garten. Kantstraße 12.) Mittwoch, Abends 8 Uhr: Polenblut. Operette in drei Akten von Oskar Nedbal. S und folgende Tage: Polen⸗

ut.

Theater am Nollendorfplatz. Mittwoch, Abends 8 Uhr: Prinzeß Gretl. Operette in drei Akten von A. M. Willner und Rob. Bodanzky. Musik von Heinrich Reinhardt.

Donnerstag und folgende Tage: Prinzeß 8.eg bend, Nach uh

Sonnabend, Nachmittags 4 : Die Schiffbrüchigen. 8

Thaliatheater. (Direktion: Kren und Schönfeld.) Mittwoch, Abends 8 Uhr: Die Tangoprinzessin. Posse mit Ge⸗ sang und Tanz in drei Akten von Jean Kren und Curt Kraatz. Gesangstexte von Alfred Schönfeld.

Donnerstag und folgende Tage: Die Taugoprinzessin.

Mittwoch, Abends 8 Uhr: Die spanische Fliege. Schwank in drei Akten von Franz und Ernst Bach.

Donnerstag und folgende Tage: Die

spanische Fliege.

Residenztheater. Mittwoch, Abends 8 Uhr: Hoheit der Franz! Musi⸗ kalische Groteske in drei Akten von Artur Landsberger und Willi Wolff. Musik von Robert Winterberg.

Donnerstag und folgende Tage: Hoheit der Franz!

Trianontheater. (Georgenstr., nahe Bahnhof Friedrichstr.) Mittwoch, Abends 8 Uhr: Anatoles Hochzeit.

Donnerst. und folgende Tage: Anatoles Hochzeit.

*

Konzerte.

Singakademie. Mittwoch, Abends 8 Uhr: 2. Liederabend von Ilona 8. 8 Am Klavier: Prof. Robert

ahn.

Bechstein⸗Zaal. Mittwoch, Abends

7 ½ Uhr: 2. Klavierabend von Luise Gmeiner.

Blüthner-⸗Saal. Mittwoch, Abends

8 Uhr: Konzert von Aurelie Révy⸗ Chapman (Gesang) und Jacques van Lier (Cello).

Alindworth ·Scharwenku-Saal. Mittwoch, Abends 7 ½ Uhr: Lieder zur Laute, gesungen von Kurt Lietzmann.

Birhus Schumann. Mittwoch, Abends 7 ½ Uhr: Große Galavorstellung. Vorzügliches Programm. Zum 855 „Tipp“, der Derby⸗Favorit

Lustspielhaus. (Friedrichstraße 236.)

Birkus Busch. Mittwoch, Abendse 7 ½ Uhr: Große Galavorstellung. Auftreten sämtlicher Spezialitäten. Zum Schluß: Die große Prunk⸗ pantomime: Pompeji.

Familiennachrichten.

Verlobt: Elfriede Gräfin Wedel mit Hrn. Kapitänleutnant Hermann Grafen von Schweinitz und Krain Frhrn. von Kauder (Evenburg bei Loga in Ostfries⸗ land —Kiel). Frl. Margarethe Heinke mit Hrn. Leutnant Stephan Tülff von Tschepe und Weidenbach (Schlaupp⸗ Wohlau Neustadt O. S.) 1

Verehelicht: Hr. Rechtsanwalt Benedict von der Decken mit Frl. Lene Liebold (Neustrelitz).

Geboren: Eine Tochter: Hrn. Major von Bothmer (Berlin). Hrn. Re⸗ ernnssflefles John Menger (Oppeln

.S.). Hrn. Jcachim von Kunom (Niedewitz).

Gestorben: Hr. Bernhard von Wolden⸗ Wusterbarth⸗Rauden (Rauden). Hr. Oberleutnant z. S. Carl Albrecht Frhr. von Beaulieu⸗Marconnay (Wilbelme⸗ haven). Fr. Helen von Schuckmann (Berlin).

Verantwortlicher Redakteur: Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg.

Verlag der Expedition (Heidrich) in Berlin.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, Berlin, Wilhelmstraße 32.

Zwölf Beilagen

(einschließlich Börsenbeilage und Waren⸗ zeichenbeilage Nr. 14 A u. 14 B), sowie die Inhaltsangabe zu Nr. 5 des öffentlichen Anzeigers (einschließ⸗ lich der unter Nr. 2 veröffentlichten Bekanntmachungen), betreffend Kom⸗ manditgesellschaften auf Aktien und Aktiengesellschaften. für die Woche

vom 2. bis 7. Februar 1914.

Amtliches.

unigreich Preußen.

8 Nachtrag

zur Ausführungsanweisung vom 13. August 1898 zu dem ¹ über Kleinbahnen und Privatanschlußbahnen vom

e b 8 3 Suni 1892 mit Gültigkeit vom 1. April 1914 ab.

1. Zu § 5 Abs. 2 unter 1) wird, wie folgt, abgeändert: 1) für Bahnen, welche zum Betriebe mit Maschinenkraft eingerichtet und welche als nebenbahnähnliche Klein⸗ bahnen (vgl. Einleitung und zu §§ 3 und 22) nach den Bau⸗ und Betriebsvorschriften vom 15. Januar 1914 betrieben werden sollen.

Zu § 22 Abs. 4 wird, wie folgt, abgeändert:

Der Betrieb der nebenbahnähnlichen Kleinbahnen ogl. Einleitung und zu § 3) regelt sich nach den durch

den Minister der öffentlichen Arbeiten erlassenen, als

Anlage (Anl. 3) dieser Ausführungsanweisung bei⸗ gefügten Bau⸗ und Betriebsvorschriften vom 15. Januar

1914, der Betrieb der Straßenbahnen (usw. wie

bisher). 8

§ 55 erhält folgende Fassung:

Diese Anweisung tritt unter Aufhebung der An⸗ veisungen vom 22. August 1892 und 19. November 1892 (zu § 8 Abs. 1 und § 9 des Gesetzes) für die

Erteilung neuer Genehmigungen (auch bei wesent⸗

lichen Aenderungen im Sinne des § 2 des Gesetzes)

sofort in Kraft. Auf schon genehmigte Kleinbahnen finden sie unbeschadet der konzessionsmäßigen Rechte der Unternehmer vom 1. Januar 1899 ab An⸗ vendung. Hinsichtlich der Gültigkeit der Bau⸗ und Betriebsvorschriften für nebenbahnähnliche Klein⸗ bahnen Anl. 3 sowie der Bau⸗ und Betriebs⸗ vorschriften für Straßenbahnen (städtische Straßen⸗ bahnen und diesen ähnliche Kleinbahnen) Anl. 4 sind, auch bei Genehmigung wesentlicher Aenderungen

im Sinne des § 2 des Gesetzes, die Bestimmungen

dieser Vorschriften (Anl. 3 Abschnitt VI und Anl. 4 Abschnitt VI) maßgebend 1

Der Minister der öffentlichen Arbeiten. von Breitenbach.

Der Minister des Innern. Im Auftrage: Freund.

Bau⸗ und Betriebsvorschriften für nebenbahnähnliche Kleinbahnen mit Maschinenbetrieb.

(Einleitung Abs. 3 und zu § 3 Abs. 2 der Ausführungsanweisung vom 13. August 1898 zu dem Gesetz über Kleinbahnen und Privatanschluß⸗

bahnen vom 28. Juli 1892.)

Inhaltsve der Bahn. 8 . Spurweite. Längsneigung. Krümmungen. Bahnkörper. Lage der Schienen. Wasserstationen und Wasserkräne. Oberbau und Brücken. Umgrenzung des lichten Raumes. Einfriedigungen. Schranken. Abteilungszeichen. Neigungszeiger. Bahnkreuzungen. Telegraph. Fernsprecher. . Signale. Stromerzeugungs⸗, Umformer⸗ und Werkstättenanlagen § 13. Genehmigung und Ueberwachung. § 14. Anschluß elektrischer Bahnbetriebe an bestehende Licht⸗ und Kraftanlagen. III. Fahrzenge. § 15. Beschaffenheit der Fahrzeuge. Umgrenzung der Fahrzeuge. Räder. Untergestelle. Achsen. Radstand. Zug⸗ und Stoßvorrichtungen. remsen. Bezeichnung der Fahrzeuge. 1 Ausrüstung der Lokomotiven und Triebwagen. Abnahme und Untersuchung der Fahrzeuge.

Sicherheitsvorschriften für elektrisch betriebenue Bahnen.

§ 24. Allgemeines. § 25. Bahnen mit Spannungen über 1000 Volt.

Bahnbetrieb.

§ 26. Unterhaltung. Untersuchung und Bewachung Bahn. Schrankendienst. § 27. Weichen. § 28. Stillstehende Fahrzeuge. § 29. § 30. Stärke der Züge. 8 § 31. Ausrüstung der Züge mit Bremsen. 32. Zusammenstellung der Züge. 33. zugfignale 5 34. Ausstattung der Züge. Beleuchtung und Heizung der P Bremsprobe. Zugpersonal. Mitfahren auf der Maschine.

Abfahrt der Füge

89 rgeschwindigkeit.

8 ieben der Züge.

. Schneepflüge. 1 Maäßergeln bei Feuersgefahr im elektrischen Betrieb. Verfahren bei

Betriebsunfälle und Sörungen..

.Betriebsleitung. b 1 Dienstaufsicht und Dienstanweisung. Befähigung der Bediensteten. 8 8 Dienstdauer und Dienstpläne. VI. Schlußbestimmungen. § 50. Gültigkeit der Bau⸗ und Betriebsvorschriften

Gleisabstand.

VII. Anhang A.

Umgrenzung des lichten Raumes für Vollspurbahnen

Berlin, Dienstag, den 10. Februar

Anhang B. 18 Umgrenzung des lichten Raumes für Schmalspurbahnen. Anhang C. 8 3 Umgrenzung der Fahrzeuge für Vollspurbahnen. Anhang D. 8 Allgemeine polizeiliche Anforderungen an neue elektrische Starkstromanlagen zum Schutze vorhandener Reichs⸗ Telegraphen und Fernsprechleitungen. Anhang B. I“ herheitsvorschriften für elektrische Straßenbahnen und straßenbahnähnliche Kleinbahnen, herausgegeben vom Verbande Deutscher Elektrotechniker e. V. I. Zustand der Bahn.

8 § 1. Spurweite. 8

1) Für Vollspurbahnen soll die Spurweite im Lichten, zwischen den Schienenköpfen gemessen, in geraden Gleisen 1,435 m betragen, für Schmalspurbahnen 1,00 m oder 0,75 m oder 0,60 m.

2) Die Zulassung anderer Spurweiten in Ausnahmefällen regelt sich nach der Ausführungsanweisung zu § 9 A. Ziffer 5.

3) In Krümmungen darf die Spurerweiterung bei Vollspurbahnen das Maß von 35 mm, bei Schmalspurbahnen mit 1,00 m Spurweite das Maß von 25 mm.

1 m 0,75 1/ 1“ 01 1 20 tr

8 8 1„ 0,60 71 t' 11 18 nicht überschreiten, sofern die Fahrzeuge nicht für größere S erweiterung besonders eingerichtet sind.

4) Als Folge des Betriebs sind Verengerungen der vorgeschriebe⸗ nen Spurweiten bis zu 3 mm, Erweiterungen bis zu 10 mm zu⸗ lässig, niemals aber dürfen die durch Absatz 3 bestimmten Höchstmaße für die Erweiterung überschritten werden.

§ 2. Längsneigung.

1) Die Längsneigung der Bahn soll bei Reibungsbahnen in der Regel das Verhältnis von 40 % (1: 25) nicht überschreiten.

Bei vollspurigen Zahnstangenbahnen, auf die Fahrzeuge von Haupt⸗ und Nebenbahnen übergehen, soll die Längsneigung nicht über 100 % (1:10), bei den anderen Zanhstangenbahnen in der Regel nicht über 250 % (1:4) betragen. Stärkere Neigungen sind zu⸗ lässig. Es sind jedoch in solchen Fällen ergänzende, von den Ergebnissen eines Probebetriebes abhängig zu machende Sicherheitsvorschriften, deren Festsetzung durch die eisenbahntechnische Aufsichtsbehörde zu er⸗ folgen hat, zu erlassen.

2) Das Neigungsverhältnis der zur Aufstellung von Zügen und Wagen dienenden Bahnhofsgleise, zu denen auch die Gleise der Lade⸗ stellen auf freier Strecke zu rechnen sind, darf nicht mehr als 2,5 %”⸗ (1:400) betragen, jedoch dürfen Ausweichgleise in die stärkere Nei⸗ gung der freien Strecke eingreifen. B 1

Ausnahmen können von der eisenbahntechnischen Aufsichtsbehörde zugelassen werden.

3) Neigungswechsel sind nach einem Kreisbogen von mindestens 1000 m Halbmesser auszurunden. Der Halbmesser ist auf mindestens 2000 m zu vergrößern, wenn die Bahn mit mehr als 30 km Ge⸗ schwindigkeit befahren werden soll, oder wenn der Neigungswechsel in einer Krümmung liegt. Bei Gleisen, die nicht auf eigenem Bahn⸗ körper liegen, können Ausnahmen von der eisenbahntechnischen Auf⸗ sichtsbehörde zugelassen werden.

§ 3. Krümmungen.

1) Der Halbmesser der Krümmungen soll bei Vollspurbahnen in den Gleisen, auf die Hauptbahnlokomotiven übergehen, nicht kleiner als 180 m, in den Gleisen, auf die sonstige Fahrzeuge der Haupt⸗ und Nebenbahnen übergehen, nicht kleiner als 140 m, im übrigen nicht kleiner als 100 m, bei Schmalspurbahnen

mmit 1,00 m Spurweite nicht kleiner als 50 m 0,75 Ir 11 7„ 61 77 1 7⁷

77* 0, 1/ 77 71 7* er

sein.

2) Kleinere Halbmesser sind zulässig, wenn die Fahrzeuge derartig gebaut sind, daß sie Krümmungen mit kleinerem Halbmesser anstands⸗ los durchfahren können.

3) In den durchgehenden Hauptgleisen“*) sind zwischen geraden und gekrümmten Strecken Uebergangsbogen einzulegen.

4) Entgegengesetzte Krümmungen der durchgehenden Hauptgleise 8 durch eine Gerade zu verbinden, die zwischen den Endpunkten der

eberhöhungsrampen 4. 4) mindestens 10 m lang sein muß. Bei Gleisen, die nicht auf eigenem Bahnkörper liegen, können Ausnahmen von der eisenbahntechnischen Aufsichtsbehörde zugelassen werden. § 4. Bahnkörper. Lage der Schienen. Gleisabstand.

1) Der eigene Bahnkörper muß so breit sein, daß der Schnitt der Böschung mit einer durch die Unterkante der nächsten Schiene gelegten Wagerechten von der Gleismitte

a) bei Vollspurbahnen mindestens 1,5 m,

b) bei Schmalspurbahnen mindestens das um 0,10 m vergrößerte Maß der Spurweite entfernt ist. 6

2 Bei Vollspurbahnen auf eigenem Bahnkörper soll die Bettung mindestens 130 mm, bei Schmalspurbahnen mindestens 100 mm. unter Schwellenunterkante hinabreichen.

18 Bei Zahnstangenstrecken soll dieses Maß mindestens 200 mm etragen.

3) Die winkelrecht gegenüberliegenden Punkte der Schienenober⸗ kanten müssen in geraden Strecken auf eigenem Bahnkörper mit Aus⸗ nahme der Ueberhöhungsrampen (Abs. 4) gleich hoch liegen.

In geraden Strecken auf Straßen mit Querneigung kann die eisenbahntechnische Aufsichtsbehörde eine ungleiche Höhenlage der Schienenoberkanten zulassen.

4) Die Ueberhöhung des äußeren Stranges gekrümmter Gleise auf eigenem Bahnkörper muß auf eine möglichst große Länge, min⸗ destens aber auf das 300 fache ihres Betrags auslaufen.

5) Bei Vollspurbahnen und bei solchen Schmalspurbahnen, auf die Fahrzeuge der Haupt⸗ und Nebenbahnen übergehen, muß der Ab⸗ stand der Gleise der freien Strecke mindestens 3,5 m von C. leismitte zu Gleismitte betragen.

Bei Schmalspurbahnen, auf die Wagen der Haupt⸗ und Neben⸗ bahnen nicht übergehen, muß der Abstand der Gleise mindestens gleich der um 400 mm vermehrten größten Fahrzeugbreite oder der 2 sein, wenn diese größer als die größte Fahrzeug⸗

reite ist.

6) Auf Stationen von Vollspurbahnen, auf die Fahrzeuge der Haupt⸗ und Nebenbahnen übergehen, muß der Gleisabstand min⸗ destens 4 m betragen. Auf Stationen von Vollspurbahnen, auf die Fahrzeuge der Haupt⸗ und Nebenbahnen nicht übergehen, und auf Stationen von Schmalspurbahnen soll der Gleisabstand mindestens gleich der um 600 mm vermehrten größten Fahrzeugbreite oder sein, wenn diese größer als die größte Fahrzeug⸗ breite ist.

.*) Bemerkung. Hauptgleise sind die Gleise, die von geschlossenen Zügen im regelmäßigen Betriebe befahren werden. Durchgehende Hauptgleise sind die Hauptgleise der freien Strecke und ihre Fort⸗ setzung durch die Bahn

Bei Gleisen, zwischen denen Personen aus⸗ und einsteigen, ist als Maß der Vermehrung nicht 600 mm, sondern 1350 mm an

zunehmen. ““ 8 8 § 5. Wasserstationen und Wasserkräne.

Bei Bahnen mit Dampfbetrieb si Finri die Wasserentnahme in dem Maße zu schaffen, daß der Bedarf an Speise wasser jederzeit ausreichend gedeckt werden kann. Die Ausgüsse an Wasserkränen müssen bei Vollspurbahnen mindestens 2,85 m, bei Schmalspurbahnen mindestens 2,30 m über Schienenoberkante liegen.

§ 6. Oberbau und Brücken.

1) Die Tragfähigkeit des Oberbaues ist nach dem auf der Bahn vorkommenden größten Raddruck unter Berücksichtigung der zuge⸗ lassenen höchsten Fahrgeschwindigkeit zu bemessen.

Die eisenbahntechnische Aufsichtsbehörde entscheidet, ob der Ober⸗ bau den hiernach zu stellenden Ansprüchen genügt.

2) Die Tragfähigkeit der eisernen Brücken muß den größten auf der Bahn vorkommenden Verkehrslasten entsprechen.

Ess sind alljährlich einfache Prüfungen und in zehnjährigen Zwischenräumen der Brücken mit eisernem See nach den staatlichen Vorschriften vorzunehmen und die Ergebnisse in Brückenbücher nach staatlichem Muster einzutragen. Mit den Haupt⸗ prüfungen sind nötigenfalls bei den Brücken von mehr als 10 m Stützweite Probebelastungen zu verbinden.

§ 7. Umgrenzung des lichten Raumes.

1) Vollspurbahnen:

a. Es ist ein lichter Raum mindestens nach der in Anhang A gezeichneten Umgrenzung offen zu halten. Dabei ist in Krüm⸗ mungen auf die Spurerweiterung und die Gleisüberhöhung Rücksicht zu nehmen.

.Für Zahnstangenstrecken wird die Umgrenzung nach a. zwischen den Schienen nach der in Anhang A strichpunktiert gezeichneten Linie in einer Breite von 500 mm und einer von 50 mm eingeschränkt.

.Der Abstand von 150 mm (Anhang A) zwischen Schienen⸗ innenkante und festen Gegenständen, die des Gleises bis zu 50 mm über Schienenoberkante hervorragen, kann auf 135 mm eingeschränkt werden, wenn der Gegenstand mit der Fahrschiene feßt verbunden ist.

„Der Abstand von 67 mm (Anhang A) zwischen Schienen⸗

innenkante und festen Gegenständen innerhalb des Gleises kann gegen die Mitte von Zwangschienen 1

bei den Zwangschienen der Weichen und Kreuzungen bis auf 41 mm, bei anderen Zwangschienen mit Ge⸗ nehmigung der eisenbahntechnischen Aufsichtsbehörde bis auf 45 mm eingeschränkt werden. In gekrümmten Gleisen ist auf die Spurerweiterung, soweit errforderlich, Rücksicht zu nehmen.

.Die Tiefe von 38 mm des freien Raumes neben der Schienen⸗ innenkante (Anhang A) muß bei stärkster Abnutzung der Schienen voll vorhanden sein.

.Von den Bestimmungen zu 1) a. sind die Tore der Lokomo⸗ tiv⸗ und Wagenschuppen ausgenommen. Weitere Ausnahmen von den Bestimmungen zu 1) a. kann die eisenbahntechnische Aufsichtsbehörde bei Bahnen, die nur dem Güterverkehr dienen, und bei Ladegleisen zulassen.

2) Schmalspurbahnen:

a. Für solche Schmalspurbahnen, auf die Güterwagen der Voll⸗ purbahnen vermittels besonderer Fahrzeuge (Rollschemel) übergehen, ist die des lichten Raumes nach 1) a.

voon der Unterkante der Radlaufkreise des auf dem Roll⸗ scchemel stehenden Vollspurwagens ab gerechnet einzuhalten.

Die eisenbahntechnische Aufsichtsbehörde kann jedoch eine

Sn der so bestimmten Maße genehmigen, wenn

der Nachweis erbracht wird, daß nur solche Wagen und Ladun⸗

en befördert werden, die eine Einschränkung zulassen.

b. Für Schmalspurbahnen, auf die der Vollspur⸗ bahnen nicht übergehen, ist die Umgrenzung des lichten Raumes nach den zu verwendenden Fahrzeugen von der eisen⸗ bahntechnischen Aufsichtsbehörde festzusetzen. Dabei gelten die Maße des Anhangs B als Mindestmaße.

„In Krümmungen ist auf die Spurerweiterung und die Gleisüberhöhung Rücksicht zu nehmen. c. . . 11“ ist die durch die Zahnstange bedingte inschränkung der Umgrenzung des lichten Raumes für den Einzelfall festzusetzen.

3) Für die Lage der Fahrleitungen bei elektrisch betriebenen Voll⸗ und Sate ehe gelten die Bestimmungen im § 27 c und e der als Anhang E beigefügten, vom Verbande Deutscher Elektrotechniker e. V. herausgegebenen Sicherheitsvorschriften für elektrische Straßen⸗ bahnen und straßenbahnähnliche Kleinbahnen mit dem Zusatze, daß die Umgrenzung des lichten Raumes von Teilen der Leitungsanlage völlig freizuhalten ist.

Etwaige Aenderungen und Ergänzungen dieser Verbandsvorschrif⸗ ten treten erst nach Einführung durch den Minister der öffentlichen Ar⸗ beiten in Geltung.

§ 8. Einfriedigungen. Schranken.

Einfriedigungen zwischen der Bahn und ihrer Umgebung, sowie Schutzwehren und Schranken an Wegen und Wegübergängen slnd her⸗ zustellen, wenn ungünstige örtliche Verhältnisse oder die Fahrgeschwin⸗ digkeit sie notwendig erscheinen lassen. 8

§ 9. Abteilungszeichen. Neigungszeiger. 1) Die Bahn ist in Abschnitten von 1000 m mit Abteilungszeichen zu versehen.

2) Das Verhältnis der Neigungen ist an den Enden der Strecken, wo die Verbindungslinie zweier 500 m von einander Fe Punkte der Bahn stärker als 10 % (1:100) geneigt ist, ersichtlich zu machen. s 3) Anfang und Ende von Krümmungen mit einem kleineren Halb⸗ messer 8

100 77 71 4 88 80 7 1 0,75 71 71 60 f7 7r 0,60 7*r e

sind auf denjenigen Strecken zu bezeichnen, die mit mehr als 20 km. Geschwindigkeit in der Stunde befahren werden. 6

4) Vor Wegübergängen ohne Schranken 18 wenn die Aufsichts⸗ behörden es für ““ erachten, Kennzeichen aufzustellen, die dem Maschinenführer die Annäherung an den Uebergang anzeigen. . 5.) Ausnahmen von den Bestimmungen in 1., 2. und 3 eisenbahntechnische Aufsichtsbehörde Se

§ 10. Bahnkreuzungen 8 Die zur Wahrung der Betriebssicherheit zu stellenden Bedin⸗ gungen, unter denen schienengleiche Kreuzungen der Kleinbahnen unter⸗ einander zu genehmigen sind, werden in jedem Einzelfalle besonders asss esetzt. Eine Aenderung dieser Bedingungen nach den im Betrieb zu 5 Erfahrungen bleibt den Aufsichtsbehörden vorbehalten. Wegen der Fhs c von Kleinbahnen mit Haupt⸗ und Neben⸗ bahnen vgl. § 13 der Eisenbahn⸗Bau⸗ und Betriebs⸗Ordnung vom 4. November 1904.

ka n die