Mannigfaltiges
Berlin, 11. Februar 1914.
Nachdem der Hauptvorstand des Vaterländischen Frauenvereins aus Anlaß der Ueberschwemmungen in der Provinz Pommern dem Verband seiner dortigen Vereine im Januar 2000 ℳ überwiesen hatte, hat er gestern 3000 ℳ seinem Zweigverein
“ zur Linderung der dortigen wiesen.
die zu durchmessende Strecke aber auf größte Geschwindigkeit, mit der 9 km in der Stunde.
159 km erhöost, so ist die sie zurüͤckgelegt werden kann, nur noch — Das sind für den Menschen schon ungeheure Leistungen, die um einen wesentlichen Betrag nicht übertroffen werden können. Unter allen menschlichen Erfindungen ist dae Rad deshalb eine der größten, weil es auf einfachste Weise die Möglichkeit einer schnelleren Fortbewegung zunächst auf festem Boden gegeben hat. Alle Beförderungsmittel bis auf die neueste Zeit bedienen sich des Rades in irgend einer Form. Ueber die größten Geschwindigkeiten, die auf natürlichem Wege im Wasser erzielt werden können, ist nur für die Schwimmleistungen des Menschen etwas Genaues bekannt, nicht aber über die von Fischen und anderen Meerestieren. Jedenfalls sind die Geschwindigkeiten, die von der Technik jetzt manchen Schiffen gegeben worden sind und schon bis auf 90 km in der Stunde gehen, ganz ungeheure Vervollkommnungen, und es ist kaum anzunehmen, daß irgend ein Tier noch mit einem der
Königsberg, 10. Februar. (W. T. B) Zu den Uebe von maßgebender Sul.
chwemmungen im Memeldelta wird mitgeteilt, daß die Hochwassernot und die Hauptursach schwemmungen vorläufig noch nicht beseitigt sind. 2 mandos arbeiten fortgesetzt daran, Bewohner und Vieh aus das Wasser abgeschnittenen Ortschaften in Sicherheit zu bringen. a Unterbringung und Versorgung der Geflüchteten mit Lebensmitteln Zut sonstigem Bedarf ist eine vom Vaterländischen Frauenverein in 88 8 krug eingeleitete Hilfstätigkeit im Gange. Die augenblickliche geß sh groß, der Schaden an Gebäuden und der Verlust an Vieh und Gü unübersehbar. Er wird sich voraussichtlich auf viele Hunderttausendt belaufen. Die öffentlichen Sammlungen der Provinzialhilfskomittes werden fortgesetzt. Bis heute sind durch Pioniere 300 Menschen aus Lebensgefahr gerettet und etwa 150 Stüt Vieh geborgen worden. Zurzeit sind Pioniere damtt beschäͤftigt 1500 Menschen, die durch Neueis vom Lande gt,
er. erkom. den dur
Zweite Beilage chen Reichsanzeiger und Königlich Preußi
Berlin, Mittwoch, den 11. Fehruar
m Deut
In einem vom Komitee zur Veranstaltung wissenschaft⸗ licher Vorträge angekündigten Vortrage wird am nächsten Freitag, den 13. d. M., Abends 8 ½ Uhr, im großen Saale des Architekten⸗ hauses der Generalleutnant Freiherr von Steinaecker über das Thema „Staatskunst und Feldherrnkunst in den Be⸗ freiungskriegen“ sprechen.
Bd. 32 S. 683). Der VII. Senat dagegen hat für den ganz
Ueber die Juristen, die die
außerordentlichen nehmer betrug 1465, lichen Veranstaltungen
besonderer Befriedigung wird in dem Bericht darauf hingewiesen, daß nicht nur Juristen, regste Interesse entgegenbr der Kurse zu bezeichnen ist, daß sie nach
dazu mitgewirkt haben, schaftliches Leben so
von
gehoben.
Geschwindigkeiten auf der Erde,
der Luft.
Ich, während sein Geist deren Geschwindigkeit zurückbleiben. Könnten
einige Zugvögel um die
besten Fall
Wasz
Märschen auf schon die alten
bald erreicht. Anders
davon ab, so stimmte Schranken rennen in bezug auf Ergebnisse mehr zutage
die Gründe dieser Beschränkung kommt Professor Hele⸗Shaw zu dem Schluß, daß sie durch zwei Umstände bedingt wird. infolge V beim Lauf durch die körperl
die körperliche Ausdauer schwindigkeit gesteigerten
wegung der Beine schneller Zeitabschnitts.
Königliche Schauspiele.
31. Abonnementsvor⸗ und Freiplätze sind auf⸗ 3 Oper in vier Akten (7 Bildern) von G. Verdi.
ag: Opernhaus. tellung. Dienst⸗ ehoben. Aida.
Antonio Ghislanzoni, Bühne bearbeitet von Mustkalische Leitung: Herr direktor Blech. Regie: Braunschweig. Ballett: neister Graeb. Rüdel. vom Stadttheater Amonasro:
Anfang 7 ½ Uhr. Schauspielhaus.
stellung. Die Qui
Drama in vier Au
Patry. Anfang 7 ½ Uhr
Freitag: Opernhaus. mentsvorstellung. Dienst⸗ und
Richard Wagner. Schauspielbaus.
piel nfang 7 ½ Uhr
Deutsches Theater. (Direktion: Max Reinhardt.) Donnerstag, Abends 7 ½ Uhr: öntg Lear. Heinrich
Ein Sommernachts⸗
Shakespeare⸗Zyklus: Freitag: König
(1. Teil.) Sonnabend:
traum.
Sonntag: Romeo und Julia. 8 Kammerspitele. Donnerstag, Abends 8 Uhr: Der Snob Freitag: Bürger Schipvel. Sonnabend: Wetterleuchten.
Sonntag: Der Snob.
UBHerliner Thrater. Donnerst, Abends 8 Uhr: Wie einst im Mai. Gesang und Tanz in vier Bildern von
Bernauer und Schanzer. Freitag
einst im Mai
Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Große
Rosinen.
wirtschaftlichen Aeltesten Berlin in Verbindung mit dem Deutschen Anwaltsverein (Sitz in Leipzig), der Anwaltskammer zu Berlin, dem Berliner Anwalts⸗ verein und dem Verein für Recht und Wirtschaft in der Zeit vom 20. Oktober bis 14. November 1913 veranstaltet haben, ist jetzt ein ausführlicher Bericht veröffentlicht worden. Erfolg eine Zahl,
zwei für unser staatliches, soziales und wirt⸗ bedeutsame Berufsgruppen in ihrer Anschauungs⸗ weise einander zu nähern. die Ausführungen des Syndikus der Berlin, Professors Dr. Apt über die Grundlagen des Planes und die Erklärungen des Geheimen
Stellung des preußischen Justizministers zu diesen Kursen hervor⸗
Die Fähigkeit der Fortbewegung wird als unterscheidendes Merkmal der Tiere gegenüber
noch die Geschwindigkeit der die Begabung nehmen würde, so würde der Mensch hinter sehr vielen Tieren zurückstehen, selbstverständlich aber nur in seinem körperlichen v” zur Fortbewegung erdacht hat, hinter a doch mit unseren Schnellzügen höchstens Wette fliegen, während die Landltiere im nach wenigen Sekunden das Rennen aufgeben müßten. Schon dieser Vergleich verweist auf die bekannte und jedem ganz natürlich erscheinende Tatsache, daß bewegung auf dem Lande und in der im Wasser an ganz verschiedene Bedingungen 8 der Mensch selbst zu leisten vermag, scheinlich weder in den Läufen auf kurze Entfernung noch in den rößere Abstände kaum oder gar nicht über das, was Griechen vollbracht haben. Der Rekord ist hier also ist es, wenn irgend bewegung benutzt werden, z Verbesserungen auch der Erfolg gesteigert werden sind die rein körperlichen Möglichkeiten in ganz “ wie e
vorzunehmen als innerhalb eines bestimmten Für den Menschen beträgt die Höchstgeschwindigkeit auf eine kurze Entfernung
für die deutsche Julius Schanz. Generalmusik⸗ Herr Regisseur Herr Ballett⸗ „Chöre: Herr Professor (Ramphis: Herr von Monovarda h in Graz — Herr Joseph Schwarz vom K. K. Hofoperntheater in Wien als Gast.)
43. Abonnementsvor⸗ ows. Vaterländisches zügen von Ernst von Wildenbruch. Refgte Herr Oberregisseur
32. Abonne⸗ (Gewöhnliche Preise.) Freiplätze sind aufgehoben. Tristan und Isolde in drei Akten von Anfang 6 ½ Uhr. seen 82,8 Füaefitean etzeor. tellung. olberg. Historisches Schau⸗ 2 fünf Aufzügen von Paul Heyse.
und folgende Tage:
Fortbildungskurse
für der Kaufmannschaft
von
Die Kurse haben einen Die Gesamtzahl der Teil⸗ die in Deutschland von ähn⸗ nie erreicht wurde. Mit
gehabt.
wohl noch sondern auch Kaufleute den Kursen das achten und es als ein besonderer Gewinn Entstehung und Verlauf
Aus dem Bericht seien als bemerkenswert Korporation der Kaufmannschaft
Oberjustizrats Steuber über die
im Wasser und in
den Pflanzen betont. Wenn man nun Fortbewegung als einen Maßstab für
alle Leistungen des Tierreichs
die Geschwindigkeit der Fort⸗ Luft, und außerdem wiederum und Grenzen geknüpft ist. erhebt sich heute wahr⸗
welche Mittel zur Fort⸗ B. ein Fahrrad, wo durch die technischen kann. Sieht 1. e⸗ ja auch die Pferdewett⸗ Geschwindigkeit keine unerhörten fördern. In einer Untersuchung über
Einmal durch der bei Vermehrung der Ge⸗ erausgabung der Körperenergie, zweitens iche Unmöglichkeit, die abwechselnde Be⸗
etwa 14 ½ km in der Stunde. Wird
Geschwindigkeiten Hilfe der Technik in der Luft erzielen la am geringsten ist. Leider weiß man über bei Vögeln verlässiges. Stcher aber ist, Mensch überhaupt beobachten bleiben hinter denen,
zu denken, sondern nur an die Punkt des Erdäquators legt
fast 30 km, also in 108 000 km.
Die stärksten Regenfälle. Erde sind die Tropen, in den Ländern Vom Regenfall
innerhalb kurzer Zeit, und die Fälle ungewöhnlich heftiger Einzelregen einen ganzen Tag scheint der stärkste
messen wurden, also an diesem einen Tage selbst in niederschlagsreichen Jahren die einem ganzen Jahre empfängt. Ein Jahre 1843 berichtet worden, wo an
fast das Dreifache jenes bisher tages in den Philipvinen. in 80 Minuten am 12. in einer halben Stunde am 24. 205 mm in 20 Minuten am 7. Ortschaft.
Er lieferte in nur einer halben Minute ein klingt sehr gering, Stunde schon 480 2 Glücklicherweise sind solche Himmelsfluten möglich.
verzeichnet worden ist, im Juli 1911 über lippinen niedergegangen zu sein, wo in 24
neuesten Torpedoboote um die Wette schwimmen könnte. müßten sich sowohl in der Natur wie durch die
ssen, weil die Schne
und anderen Lufttieren gleichfalls daß alle Geschwindigkeiten, die der oder erreichen kann, die sich im Weltraum abspielen dabei noch gar nicht an die Wellen der Elektrizit Bewegungen der Himmelskörper. durch die Umdrehung der Erde in jeder Stunde etwa 1670 km zurück. Noch viel größer aber ist die Eile, mit der die Erde um die Sonne nast, denn sie mißt in jeder Sekunde einer Minute 1800 oder in einer Stunde
Die regenreichsten Gebiete der während in unseren Gegenden jährlich 6 bis 800 mm Regen im Jahr niedergehen, rechnet die der heißen Zone nach Tausenden nfall über den Ozeanen weiß man verhä da sich auf dem Meer keine festen Be lassen. Auf dem Festland richtet sich Regenmenge und Regenhäufig⸗ keit nach vielerlei Umständen, nach der Windrichtung, gestaltung usw. Eine Frage für sich aber bleibt der Regenrekord Meteorologen haben die besonderen zusammengestellt. Regenfall, einem Ort in den Phi⸗ Stunden 1168 mm ge⸗ etwa die Hälfte mehr als norddeutsche Tiefebene in anderer Rekord ist aus dem einem Platz vanien am 5. August innerhalb von drei Stunden 406 mm. Regen fielen. Hätte dieser Guß länger angehalten, so würde er für einen ganzen Tag die ungeheure Menge von 3200 n einzig Weitere Weltrekords August 1891 in Californien, 235 mm August 1906 in Virginia und Juli 1889 in einer rumänischen Ein besonderes Erlebnis, das wohl nie gewesen ist, jemals vergessen wird, muß ein der am 11. Juni 1912 in Valdivia in Chile vom
daste
e Höhe von 4 mm. Das ist aber ein ganz unerhörter Bet und in einem Tage gar 11 520 mm ergeben würde.
nur für
(W.
Johannisthal, 11. Februar. stieg der Diplomingen
10 Uhr 40 Minuten
wieder um 12 Uhr 25 Er hat somit die Welthöchstleistung, Garatx mit 2750 m aufgestellt war, geschl
HPonuers. Richard III.
Freitag: Die fünf Frankf
Sonnabend: Kronbraut.
Sonntag: König Richard
Text von
8 Uhr: Kammermusik. drei Akten von Heinrich Ilgen Freitag und folgende Tage: musik. Sonntag, Nachmittags 3 U zauber.
als Gast.
zietät). (Nürnbergerstr. 70/71.
Freitag: Der Sonnabend, Nachmittags 3 ½ Phantom.
Bernd. — Ab Odysseus.
8 Uhr: Simson. Tragödie in von Frank Wedekind.
Freitag: Peer Gynt.
IV. Sonnabend: Zum Sonntag, Nachmittags 3 U fessor Vernhardi. — Abends
Schillertheater. o. (W theater.) Donnerstag, Aben
6 8
Fritz Friedmann⸗Frederich.
Sonnabend: Was ihr woll Posse mit ebbel
Wie onnabend,
der lügt!
Theater in der Königgrützer Straße. Donnerstag, Abends 7 ½ Uhr:
Ein Trauerspiel in 5 Aufzügen von William Shakespeare.
Zum 50. Male:
Komödienhaus. Donnerstag, Abends Lustspiel in
Deutsches Künstlertheater
dem Zoologischen Garten.) Donnerstag, Abends 8 Uhr: Das Phantom. Komödie in 3 Akten von Hermann Bahr.
Bogen des Odysseus.
terchens Mondfahrt. — Abends: Das
Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: ends: Der Bogen des
Lessingtheater. Donnerstag, Abends
ersten Liliom. Eine Legende von Franz Molnaͤr.
Meyers. Schwank in drei Aufzügen von Freitag: Die beiden Leonoren.
Charlottenburg. Donnerstag, Abends A. 8 Uhr: Herodes und Mariamne. Eine Tragödie in fünf Aufzügen von Friedrich
“ Herodes und Mariamne. Nachmittags 3 ½ Uhr: Zopf und Schwert. — Abends: Weh' dem,
Brücke.
Wer zuletzt lacht... mit Gesang und Tanz Lippschitz und A. Bernstein⸗ Musik von Leon FJessel.
urter. Die
III. zuletzt lacht 1
stein. Kammer⸗
hr: Film⸗
lottenburg, Abends 8 Uhr:
lustigen Weiber
Abends: Mandragola.
,gegenüber
Uhr, Pe. 3 Uhr: Die verbotene Stadt.
Granichstaedten. Rose
England. Operette in drei
von Leo Fall. Fledermaus.
Theater des Westens.
Foologischer Garten. Donnerstag, Abends 8 Uhr:
drei Akten
Male:
brenldonn. Freitag und folgende Tage: blut.
allner⸗ Sonntag, Nachmittags 3 ¼ Uhr ds 8 Uhr: Fifi.
“ Donnerstag, Abends 8 Uhr: Gretl. Hperette in drei M. Willner und Musik von Heinrich Reinhardt. Freitag und folgende Tage: Gretl.
Schiffbrüchigen.
in der Untert
.“
von
Freitag und folgende Tage:
Sonntag, Nachmittags 3 Uhr Preise): Wer zuletzt lacht ..
Montis Operettentheater. (Früher: Neues Theater.) Donnerstag, Abends
in drei Akten von Karl Lindau und Brung
Freitag: Die verbotene Stadt. Sonnabend: Zum ersten Male:
Rud. Bernauer und Ernst Welisch. Musik Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Die
Kantstraße Polenblut. Operette in drei Akten von Oskar Nedbal⸗
Theater am Nollendorfplatz.
Akten von Rob. Bodanzky.
Sonnabend, Nachmittags 4 Uhr: Die Sonntag, “ 3 Uhr: Orpheus t.
ieur The
Albatros⸗Pfeil⸗Doppeldecker neuesten Typs mit der Absicht auf, den Höhenflug mit vier Fluggästen zu überbieten. Minuten, nachdem er 2850 m Höhe erreicht hatte.
die von
agen.
1
4
Anoh
Sawersky.
Wer (halbe 7
Deutsches Opernhaus. (Char⸗ Bismarck⸗Straße 34 — 37. Direktion: Georg Hartmann.) Donnerstag, Manon Lesvcaut.
Frettag und Sonnabend: Parsifal. Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Die von Windsor. —
Operette Jung
Akten von
(Station: 12.)
Polen⸗ : Gräfin
Prinzeß
Prinzeß⸗
ltnismäßig wenig, obachtungswarten errichten
am erreicht haben, also
mand, der dabei Regenfall gewesen sein,
rag,
Heute vormittag
se Franz und Ernst Bach.
Die größten sind etwas gefallen. dort die Reibung üuü— lligkeit des Fluges nur wenig Zu⸗ stroms vom Eis befreit weit zurück⸗ Man braucht ät oder des Lichts Ein
Passagierdampfer Schiff von
Worten seines ver
Niederschlagshöhe von Millimetern.
mobil in Brand. Vierzig Personen, nach der Boden⸗
New Für der jemals
die Kirchen der
gewendet werden.
in Pennsyl.⸗ genommen.
henden
e Regen⸗ sind
292 mm worden.
Himmel kam.
sind, Lebensmittel zuzuführen. Zurzeit bestebt keine besondere Gefahr überschwemmten Ortschaften. Solche aber würde wieder ein
falls durch steigendes Meser in Schmalleningken die bei stehende Eisstopfung gelöst
Geestemünde, 10. Februar. werft und Maschinenfabrik
A.⸗G. in Geestemünde lief heute mittag im Beisein zahlreicher Gafte der für die Hamburg⸗ 8
21 000 Bruttoregistertonnen, vom Stapel. rede hielt der Bürgermeister Dr. Predöhl⸗ Hamburg,
serenen Kollegen gedachte und auf Leistungen des deutschen Schiffsbaus, für die der neue Dampfer ein beredtes Zeugnis sei, hinwies. in ein dreifaches Hoch auf seine
Wien, 11. Februar. (W. T. B) Reichsstraße in Moellersdorf nahe
letzt, fünfzehn von ihnen schwer.
York, 10. Februar. (W. T. B.) Carnegie hat seine zehn Millionen⸗Friedensstiftung durch eine Millionen Dollar ergänzt, um die Sache des Friedens durch
verschiedenen Bekenntnisse zu fördern. Zinsen soll der Friedensliga der deutsch⸗englischen Geistlichen zu
New York, 11. Februar. Yorks und Brooklyns wurde gestern ein leichtes Erdbeben wahr⸗
Auch aus verschiedenen Städten zwischen New York und Montreal wird g
ein leichtes Erdbeben be standen. — Nach einer Meldung aus Ottawa sind im ganzen öst lichen Canada um dieselbe Zeit schwere Erdstöße verspürt
Buenos Aires, 10. Februar. (W. Flieger Newbery hat auf einem Moraneeindecker 6275 m erreicht und damit die bisherige Welthöchstleistung überboten.
abgeschnitte
Rußstromgebie 54 die atreten, Ragnit be⸗ des Ruß⸗
Die Wasserstände im
wird, bevor die Mündungen sind.
(W. T. B.)
Auf der Schiffs, von Joh. chiffs
C. Tecklenbor
Amerika⸗Linie erbaute Dretschrauben⸗ „Johann Heinrich Burchard“, ein Die Tauf⸗ der in warmen die bedeutenden
Die Rede des Bürgermeisters
klang Majestät den Kaiser und König 81
aus.
Gestern geriet auf der Baden bei Wien ein Auto⸗ Benzinbehälter explodierte. Automobil umstanden, wurden ver⸗
Der die das
Stiftung von zwei Ein Teil der
(W. T. B.) In einem Teile New emeldet, daß gestern nachmittag gegen 1 ½ Uhr
merkt worden ist. Schaden ist nicht ent
T. B.) Der argentinische Höhe
der in einer kurze Zeitdauer
Telegraphen⸗Agentur.)
len mit einem Thelen landete hergestellt.
dem Franzosen
Lustspielhaus. (Friedrichstraße 236.)
Donnerstag, Abends 8 Uhr: Die spanische Fliege. Schwank in drei Akten von Freitag und folgende Die spanische Fliege. Sonntag, Nachmittags 3 ½ U leys Tante.
Residenztheater. Donnerstag, 8 Uhr: Hoheit — der Franz! Musi⸗ d Groteske in drei Akten von Artur Landsberger und Willi Wolff. Musik von Robert Winterberg. Freitag und folgende Tage: Hoheit — der Franz! Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Gretchen.
Thaliatheater. (Direktion: Kren und Schönfeld.) Donnerstag, Abends 8 Uhr: Die Tangoprinzessin. Posse mit Ge⸗ sang und Tanz in drei Akten von Jean Kren und Curt Kraatz. Gesangstexte von Alfred Schönfeld. 1
e
Tage:
Freitag und folgende Tage: Tangoprinzessin.
Trianontheater. (Georgenstr., nahe Bahnhof Friedrichstr.) Donnerstag, Abends 8 Uhr: Anatoles Hochzeit.
Freitag und folgende Tage: Anatoles Hochzeit. Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Die Liebe wacht.
DSTokio, 11. Februar.
sechs Personen verwundet und 150 verhaftet. Kurahara, der vor dem Parlament eine Rede hielt, wurde von Polizeibeamten mißhandelt.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten, Dritten Beilage.)
Theater an der Weidendammer Donnerstag, Abends 8 Uhr:
Geboren: Eine Tochter:
Nach Schluß der Redaktion eingegangene
Depeschen.
ʒMeldung der St. Petersburger Bei den gestrigen Unruhen wurden Der Abgeordnete
Die Ruhe ist vollständig wieder
Zweiten und
Blüthner-Saal. Donnerstag, Abends 8 Uhr: 1. Konzert von Louis Pcskai (Violine) mit dem Blüthner⸗Orchester
unter Lettung von Professor Ernst von Dohnönyi.
Meistersaal. (Köthener Straße 38) Donnerstag, Abends 8 Uhr: Liederabend von Margarete Bergh⸗Steingräber.
Garnisonkirche. (Neue Friedrichstr.) Donnerstag, Abends 8 Uhr: 2. Orgel⸗ konzert von Ludwig Schmidthauer.
Birkus Schumann. Donnerst, Abends 7 ½ Uhr: Große Galavorstellung. — Vorzügliches Programm. Zum
Schluß: „Tipp’, der Derby⸗Favorit 1914.
Birkus Unsch. Donnerstag, Abends 7 ½ Uhr: Große Galavorstellung. — Auftreten fämtlicher Spezialitäten.
Zum Schluß Die Prunk⸗ pantomime: Pompeji.
Familiennachrichten.
Verlobt: Frl. Wilhelma von Kalck⸗ reuth mit Hrn. Leutnant Hellmuth von Lekow (Kurzig — Berlin). — Frl. Sophie Berg mit Hrn. Leutnant arl⸗Jasper von Arenstorff (Frankfurt a. M.).
Konzerte.
Singakademie. Donnerstag, Abends
8 Uhr: 5. Kammermusikabend des Klingler⸗Quartetts. Mitw.: Fritz Rückward, Königlicher Musikdirektor (Bratsche).
Gestorben:
Hrn. Major Rudolf Grafen von Matuschka (Blanken⸗ burg a. Harz).
Fr. Betty von Otto, geb. Lange (Braunschweig). — Fr. Ida von Löbbecke, geb. Frelin von Bernewitz (Gr. Denkte).
Bechstein-Saanl. Donnerstag, Abends 8 Uhr: Liederabend von Madame
King⸗Clark. Am Klavier: Eduard Behm.
Beethonen-Saal. Donnerst., Abends
8 Uhr: 1. Orchesterabend eigener Werke mit dem Philharmonischen Orchester von Ferruccio Busoni. Sol.: Egon
Verantwortlicher Redakteur:
Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg.
Verlag der Expedition (Heidrich)
in Berlin.
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, Berlin, Wilhelmstraße 32.
Neun Beilagen
Vetri und Josef Szigeti. Dirigent: F. Busoni. 6
8
(einschließlich Börsenbeilage).
Lo z. B. durch teure Straßen⸗ und andere Verkehrsanlagen 8b oe; 85 Boden aus geringwertigem Ackerland oder gar aus ertraglosem Oedland in wertvolles, stark nachgefragtes Bau⸗ land verwandelt ist, findet eine viel höhere Anspannung der Grundsteuern statt. Wo durch einen schnell entwickelten Gewerbe⸗ großbetrieb die ansässige Landbevölkerung vor die Aufgabe gestellt ist, ihre Volksschul⸗, ihre Polizeieinrichtungen u. a. zu vervielfachen und früher ungeahnte, durch den landwirtschaftlichen Betrieb nicht erforderte Straßenbau⸗ und Unterhaltungskosten aufzuwenden, da hat man die Gewerbesteuer in einer Höhe herangezogen, die das zehn⸗, zwanzig⸗, dreißigfache des Prozentsatzes der Grundsteuern ausmachte.
Einer Reform fällt die Aufgabe zu, die theoretisch unhaltbaren, durch die Praxis an allen in erheblicher wirtschaftlicher Entwicklung befindlichen Orten widerlegten Zahlenregeln in den §§ 54 und 56 Abs. 2 zu beseitigen. Der Entwurf sieht dies vor durch Streichung der §§ 54 und 56 unter Ausgestaltung des § 55. Der aufrecht zu erhaltende Grundsatz des ersten Teils in § 56 Abs. 2 ist durch gering⸗ fügige Zusätze in den § 55 hineingearbeitet. Seine Befolgung durch die Gemeinden ist zu sichern durch die Aufsichtsvorschriften in § 57. Der erste Absatz des § 55 ist zu streichen, weil das Erfordernis staat⸗ licher Genehmigung zur Steuerverteilung in § 57 zusammenfassend geregelt wird. Der zweite Absatz handelte bisher einseitig von den Aufwendungen, die grundsätzlich durch Realsteuern zu decken sind. Er wird jetzt ausgestaltet durch eine entsprechende Bestimmung für andere Aufwendungen.
he, 876 erjchepfte sich in der Be utung des bisherigen § 57 erschöpfte sich in 3 1“ 1cge welche Bedeutung die Zahlengrenzen der §§ 54 flg. im Falle der Erhebung besonderer Grund⸗ oder Gewerbe⸗ steuern haben sollten. Die Beseitigung dieser Zahlengrenzen dem bisherigen § 57 den Boden. Der neue § 57 ist dazu bestimm 8 an Stelle der bisher in den §§ 55 und 56 einzeln getroffenen Vor⸗ schriften über die Mitwirkung der Staatsaussicht bei de. as des Steuerbedarfs auf 9 verschiedenen Steuerarten diese Mitwirkung zusam send zu regeln. 8 8 vmensasent 8 Gkebef eine Erweiterung des Selbstbestimmungs⸗ rechts der Gemeinden gegenüber der Staatsaufsicht vor. 9 Während bisher Zuschläge zur Staatseinkommensteuer über 100 % der Genehmigung bedurften (§ 55 Abs. 1), rückt der S diese Grenze auf 150 % hinauf und befreit damit eine große Anza 1 von Gemeinden von der bei der Entscheidung über die Genehmigung er⸗ forderlichen eingehenden Kontrolle ihres Etats. Diese Fsseerih⸗ erscheint unbedenklich. Seit Erlaß des 11“ʒ die Belastung der Gemeinden derart gestiegen, daß eine “ zu 100 % zu den Ausnahmen gehört. Von den Stadtgemeinden kamen im Jahre 1911 nur noch 6,42 vom Hundert mit uschlägen von nicht mehr als 100 % aus. Die Hinaufsetzung der Grense der Genehmigungsfreiheit entspricht daher lediglich der wirtschaftlichen Entwicklung. 11 1 8 Dabei darf der Gesetzgeber aber nicht zu weit gehen. Ein be⸗ hutsames Vorgehen ist schon deshalb geboten, weil in den Fenedehär unverkennbar eine gewisse Tendenz der Annäherung ihrer Zuschläge an die Grenze vorhanden ist. Dazu kommt, daß bei einer Erhöhung des Einkommensteuertarifs, wie sie schon in dem Gesetzentwurf 1912 (Drucks. Nr. 28 A des Hauses der Abgeordneten, 21. Legisla ur⸗ periode, V. Session) ö die wirtschaftliche Bedeutung ber 3 blich vergrößern würde. 8 8 Eren s frbeh hibardes Ersatz für den bisherigen § 54 den Ge⸗ danken des notwendigen Schutzes für ein richtiges Verhältnis zwischen Real⸗ und Personalsteuern, die Ziffer 3 als Ersatz für den ö1“ § 56 den Gedanken des Schutzes der Grundbesitzer oder der ö treibenden gegen eine 1 Ueberlastung bei Heranziehung der Reals um Ausdruck. 8 8 “ sichert die Durchführung der im 8 55 Fafge tene Regeln in denjenigen Gemeinden, für welche das Erfordernis der Ge⸗ nehmigung nach keiner der vorstehenden Ziffern gegeben 888 “ Der wseit becha bringt eine große Ersparnis an 58 8 Der Aufwand an Arbeit, welcher den Gemeinden, Aufsichts⸗ un 8 schlußbehörden alljaͤhrlich durch die Umrechnung des Solls 8 sonderen Steuern in Prozente der Staatssteuern und durch die 8 8 Prüfung erwächst, steht in keinem angemessenen Verhältnis 5 a 5. lichen Erfolg. Dazu kommt, daß diese Umrechnung des Auf bames besonderer Steuern bei der Verschiedenheit der Vesaslazungetnäßs äb der besonderen und der staatlichen Realsteuern ein 88 32 8 irreführendes Bild des Belastungsverhältnisses zwischen Personal⸗ un Reals ibt. Realsteuern g. Zu 8 58.
ung des ersten Satzes ist den Neuerungen des Entwurfs .“ Faßsung des; shn. 2, 54, 56 sind fortgefallen, § 57 hat einen ganz neuen Inhalt erhalten. Alle diese Vorschriften ” daher nicht mehr angezogen werden. Die Anziehung des 8 55 ü die Betriebssteuer bringt sachlich nichts Neues. Schon b ö § 55 auf die Betriebssteuer nicht anwendbar, weil sich aus icht⸗ anwendbarkeit des § 54 diejenige des § 55 von selbst ergsüt. 5 jetzt § 54 nicht mehr genannk werden kann, muß Aur ufte 5 erhaltung des bestehenden Rechtszustandes nunmehr § 55 genann werden. 3 116““ ie Hinaufsetzung der Grenze der Genehmigungsfresheit für die BetrLeftnire fressrag nach dem Vornang, der für die Einkommen⸗ steuer getroffenen Regelung (vergl. § 57 Ziffer 1).
Zu § 59 Abs. 1. Die Aenderungen beschränken sich auf Berichtigungen der Zitate gemäß der neuen Fassung. 1 Gesetz e, S rhältnis des ersten Absatzes Im bisherigen Gese as Verhältni zu 18 “ Vorschriften nicht klar. Nach dem 11“ die Regeln des Abs. 1 für Gemeindeabgaben, die als Zusch 8 Staatssteuern erhoben werden, die des Abs. 2 für besondere detg 9 steuern. Das kann aber nicht zutreffen, da die Gemeindeabgabenpflich bei den als Zuschläge zur Staatssteuer erhobenen 11“ hinsichtlich des Beginnes und des Erlöschens in einer einzelnen 5 meinde besonderen Grundsätzen folgen muß. Abs. 1 bedarf n sichtlich der Gemeindeeinkommensteuerpflicht der Ergänzung aus ’ 2. Die Einleitungsworte „im übrigen“ des Abs. 2 sind irresührend. Sts Der Entwurf beseitigt die Unklarheit, indem er die im 8 herigen Abs. 2 niedergelegten besonderen Grundsätze der Gemein 8 abgabenpflicht voranstellt und die staatssteuerlichen Grundsätze nr übsidiär gelten läßt. 8 8 b bsihjär gen 1hehen Teil der bisherigen Lit. 2 b hat zu wopüreichen ungerechtfertigten Doppelbesteuerungen geführt. Wer den 8 wechselt, glaubt in der Regel durch die polizeiliche Ab⸗ und 1 88 alle erforderlichen Förmlichkeiten zu erledigen. Erst wenn er 10 8 Wohnsitzwechsels von der Gemeinde des früheren Wohnsitze Ng. weiter zur Einkommensteuer herangezogen wird, pflegt der Notwendigkeit kennen zu lernen, die hier vorgeschriebene Anzeige z erstatten. Die Grundlage des Rechts der Gemeinde auf Feanehang einer Person zur Einkommensteuer liegt in der Tatsache 1g sitzes oder Aufenthalts daselbst. Entfällt diese Grundlage, so lieg
3) Der neue Satz 1n. n 8 Ziffer 8 (bisher Lit. 2 c) sowie der bs. 3 füllen Lücken des Gesetzes aus.
6 zil bisherige Regelung nicht erschöpfend sei, daß vielmehr die Gemeinden befugt seien, das Erlöschen der Steuerpflicht in den Grundsteuerordnungen auf den ersten des der entsprechenden Anzeige folgenden Monats zu verschieben, hat das Oberverwaltungs⸗ gericht in einer nicht veröffentlichten Entscheidung vom 26. September 1902, Nr. II 1533 entschieden. Was hier für Grundsteuerordnungen ausgesprochen ist, wird auch für Gewerbesteuerordnungen gelten müssen. Der Entwurf nimmt diese Rechtsprechung lediglich auf. ,
Ueber die Veränderung der Steuerpflicht bei besonderen Real⸗ steuern infolge tatsächlicher Veränderungen am Steuerobjekt enthält das bisherige Gesetz keinerlei Vorschriften. Die Praxis hat allgemein angenommen, daß die Gemeinden befugt seien, hierüber Be⸗ stimmung zu treffen. Die Rechtsprechung ist, dieser Auffassung nirgends entgegengetreten, hat sie vielmehr bis zu einem gewissen Grade auedrücklich gutgeheißen. Im Falle des Neubaues eines Hauses innerhalb des Steuerjahres hat nämlich das Oberverwaltungsgericht eine Zugangsveranlagung für zulässig erachtet (Urteil vom 19. No⸗ vember 1901, Pr. Verw.⸗Bl. Bd. 23 S. 711). Es empfiehlt sich, die Rechtslage im Anschluß an die Praxis und an die Rechtsprechung 88 neue letzte Absatz will einen Mißstand beseitigen, der sich für die Gemeinden aus der Rechtsprechung des O. V. G. ergeben hat. Dieses hat die Vorschriften des § 60 Abs. 2 zu 2b und des § 84 Abs. 1 dadurch teilweise illusorisch gemacht, daß es die Theorie aufgestellt hat, die Gemeinde könne eine Steuerforderung gegen eine Person nur solange geltend machen, wie das Verhältnis, das ihr Herr⸗ schasegt echt derselben gegenüber begründet ( Wohnsitz,Aufenthalt, Grund⸗ besitz, Gewerbebetrieb), noch besteht. (Bd. 32 S. 37, Bd. 37 S. 80.) Daß diese Rechtsprechung der Handhabung des Steuerrechts durch die Schwierigkeit bereitet, erkennt das O. V. G. selber an (Bd. 32 S. 38). Man wird hierüber noch hinausgehen und sagen dürfen, daß den Ge⸗ meinden dadurch die Geltendmachung einer erheblichen Zahl von Steuerforderungen unmöglich gemacht wird, auf die ihnen der Gesetz⸗ geber ein materielles Recht eingeräumt hat. Der neue Absatz 5 bringt nun die vom O.V. G. vermißte ausdrückliche Vorschrift, daß das Recht der Gemeinden auf Geltendmachung ihrer materiell begrün⸗ deten Forderungen von dem Fortbestehen der Steuerpflicht unabhängig
sein soll 32 8 61. “
Der neue zweite Satz in Abs. 1 hat einen Vorgang in 8 71 Nr. 1 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes. Er bringt eine 1 einfachung, wie sie ebensowohl im Interesse der Steuerzahler, wie er Gemeinden liegt. Die Abrundung auf volle Markbeträge ermöglicht insbesondere die wegen der Erhebung in Vierteljahrsraten wüns ens⸗ werte Viertelung. Nur bei ganz kleinen Steuerbeträgen, wie sie § 38 vorsieht, erscheint die Abrundung untunlich, weil sie hier 88 ver⸗ hältnismäßig nicht L Veränderung des zu entrichtenden Be⸗ trages herbeiführen kann.
1 Im übrigen werden nur die Gesetzeszitate berichtigt.
Zu § 63.
Dieser Paragra h, welcher der Gemeinde gegen den Steuer⸗ pflichtäe 8 Faseee Rechte zur Erlangung der süee eige richtige Veranlagung erforderlichen Unterlagen verleiht, steht 88 im Abschnitt „Direkte Gemeindesteuern“ Seine Vorschriften g. en daher nicht für indirekte Steuern. Das Bedürfnis nach solchen Rechten ist aber auch bei indirekten Steuern vorhanden. Der 385 graph ist daher unter einen neuen dritten Abschnitt Gemeinsame 5 stimmungen für direkte und indirekte Steuern“ versetzt worden (verg
bisherige § 64 hat zu erheblichen Zweifeln Anlaß gegeben. Der Häsberha⸗ nach bezieht er sich auf die Veranlagung 8 Steuern. Da aber der Betrag der Steuer, abgesehen von 8 seltenen Fällen des § 95 Abs. 2 von dem alljährlich zu verteilenden Steuerbedarf abhängt, so kann der Paragraph nich 5 Veranlagung der Steuern selbst, sondern nur des 1“ . stabes, d. i. eines Faktors 7* enen im Auge haben. Im ersten : r aher einer Richtigstellung. “ es einer Regelung der Anfechtung dieser Ver⸗ anlagung. Obwohl das Gesetz sonst überall nur 1“ ün Forderungen kennt, hat das Oberverwaltungsgericht für . 8 88 § 64 entschieden, daß gegen die Veranlagung allein des Maß 88 ohne eine konkrete Steuerforderung die Rechtsmittel⸗ des § 69 gegeben seien (Entscheidung Bd. 43 S. 56). Seine weitere Pechtshge hag führt zu dem verwickelten und wenig befriedigenden Erge 1 4 aß zwar der Maßstab der Steuer unanfechtbar wird, wenn pflichtige gegen die gemäß § 64 erfolgte und ihm var gat ns gebrachte Veranlagung kein Rechtsmittel fristgemäß WT“ dagegen der Anspruch auf Steuerfreiheit noch später bei nze hen Herate teheg unbeschadet der rechtskräftigen Feststellung de 8
Maßstabes geltend gemacht werden kann (Bd. 43 S. 56, 56 S. 107, 0 S. 156).
. ünscht
ine V ung und Klarstellung ist dringend erwünscht. Der Chfet dlachtrhe Absicht, unnötige Aufwendungen an Arbeit und Belästigungen der Steuerpflichtigen zu vermeiden, “ es am besten, wenn, wie der Entwurf es vorsieht, der der; anlagung des Maßstabes mit der Heranziehung vereinigt un zugg⸗ 8. der Anfechtung unterworfen, eine wiederholte Anfechtung des Maß⸗
en wird. 1 2 sane. . Wori 11““ folgenden“ fallen, weil überflüssig, fort.
. dce gd sch die anderweite Regelung
bisherige Inhalt des § urch die anderwe
der eheh ese des Einkommens aus Gesellschaften mit be⸗
schränkter Haftung im § 33 gegenstandslos geworden.
Die Vorschrift, welche den neuen Inhalt bilden soll, 1 als
billig allgemein emyfunden werden und ist für die Staatsein steuer bereits getroffen (§ 68 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes).
Zu § 67 a.
Vergl. die erkung zu § 63. 8
Per. . . 88 Gemeinden durch das Gesetz ö“ Fragerechts ist nach bisheregn Recht 8 63 1” bog demn⸗ d ag 58 ordnung abhängig gemacht. S Zaschläge zu den staatlich veranlagten Steuern . hoben werden, können daher bisher die Gemeinden ein Auskun 888. nicht ausüben. Die Gemeinde bedarf aber auch bei dieser Eer⸗ verfassung des Auskunftsrechts für alle Fälle, in denen sie 8 Css kommen selbständig nach .1 süt e Stautfetzsomgenstener 18 he 8 rif u veranlagen hat (§ 3 9 er 1 “ die Ausübung des Rechts auch ohne Steuerordnung zu ermöglichen. § 63) er⸗
veiterung hat der Abs. 3 (bisher Abs. 4 des § 1“ enthält keine Vorschrift über die Rechtsfolgen einer v. 11121““ c den Steuerpflichtigen. die Rechtsprechung u“ inheitlich. Der VIII. Senat des Oberverwaltung
niche s hhch 18 dem Standpunkt, daß im Falle Fö lassung einer Beanstandungsmitteilung die Auskunft des Bnenef. pflichtigen der Veranlagung zugrunde gelegt werden müsse
shö d . öch von kein 2 vor, das Aushoren dieses Rechts der Gemeinde noch 8 Eenlühno einer F.enh Vorschrift abhängig zu machen. “
Bd. 30 S. 291, 1
leich liegenden § 40 des Zuwachssteuergesetzes vom 14. Februar sac (Reichsgesetbl. S. 33) entschieden, daß bei SA“ Mitteilungspflicht durch die Veranlagungsbehörde das ganze 88 fahren nichtig und daher die Veranlagung außer Kraft zu seten se (Amtl. Mitteilungen über die Zuwachssteuer Bd. 3 S. 177). Ses- praktischen Bedürfnis entsvricht es, daß die Frage im Sinne 8 Rechtsprechung des VIII. Senats entschieden wird. Dies tut der erste neue Satz in Abs. 3. Daß die unbeanstandet gebliebene Auskunft des Steuerpflichtigen auch für diesen bindend ist, hat das Ober⸗ verwaltungsgericht bereits entschieden (Preuß. Verwaltungsbl. Bd. 33 S. 265). Der neue zweite 95 be diesen Grundsatz der Recht⸗ ung im Gesetzestext zum Ausdruck. ““ “ Wort . uskunftserteilung“ im Abs. 4 des bisherigen § 63 erscheint nicht korrekt. Nicht die Erteilung der Auskunft, sondern ihr Inhalt, die Auskunft selber, wird beanstandet. Der Entwurf hat den Ausdruck berichtigt. “
ie Vorschrift schließt sich an § 20 der Landgemeindeordnung vom Hir. er chg ( Cöließt sch S. 233) an, der von der berrschenden Meinung als durch das Kommunalabgabengesetz gänzlich beseitigt erachtet wird. 1 “ Steht den Gemeinden gegen Säumige auf diesem Gebiet keine Strafbefugnis zu, so kann von letzteren ihre Heranziehung zu manchen Diensten gegenstandslos gemacht werden. Dies gilt z. B. für die Abhaltung von Nachtwachen als Naturaldienst. Hat der Pflichtige die Wache versäumt, so kann der versäumte Dienst auch nicht mehr durch einen auf seine Kosten zu bestellenden Dritten (§ 90 Abs. 2) geleistet werden. Eine Strafbefugnis der Gemeinde erscheint für solche Fä nentbehrlich. Fͤlle unentbehrlich Zu 8 g8 b.
Bisher besteht ein Recht der Gemeinden, Naturaldienste in Geld⸗ Teistsien umzuwandeln, nicht (O.⸗V⸗G. Bd. 34 S. 177). Sie sind genötigt, die Handdienste, deren sie bedürfen, entweder von den Steuerpflichtigen in natura zu leisten oder die Kosten für die durch Dienstmiete zu gewinnenden Kräfte aus den allgemeinen Gemeinde⸗ mitteln zu bestreiten, also im Wege der Steuererhebung aufzubringen. Geschieht ersteres, so ist eine Heranziehung der juristischen Personen sowie der zur Leistung der Handdienste Unfähigen nicht möglich. Es muß also ein Teil der Steuerpflichtigen die Gesamtleistung auf sich nehmen. Das wird als Unbilligkeit empfunden. Dazu kommt eine Schädigung der Gemeinde durch solche Pflichtige, die ihre Handdienst⸗ pflicht, womöglich absichtlich, in unsachgemäͤßer Weise erfüllen. Das Interesse der Gemeinden erfordert daher die Möglichkeit, den Pflichtigen statt zum Handdienst zu einer entsprechenden Geldleistung heran⸗ en. 3
.“ Sätze der Ablösung müssen grundsätzlich nach demselben Ver⸗ hältnis bemessen werden, wie es für die Naturaldienste selbst besteht (§ 68 Abs. 2). Bei den Spanndiensten sind sie also nach der Anzahl der für die Bewirtschaftung erforderlichen Zugtiere abzustufen, während sie für die Handdienste gleich sein sollen. Da sich jedoch bei ön.es schaftlich komplizierten Gemeinden durch gleichmäßige Einsetzung d
Werts der Handdienste für alle Steuerpflichtigen Unbilligkeiten ergcben können, wird dis Maöstithtsit, eiger ET“ .B. nach der Leistungsfähigkeit, gegeben werden mi “
3 Ban . dce Willkürlichkeiten der in der Gemeinde Ausschlag gebenden Interessentengruppen zu verhindern, erscheint es erforderlich, die Genehmtgung vorzuschreiben.
v; taxe“ bedarf 1 1) Der Einfügung des Wortes „Kurtaxe“ bedarf es, weil O. V.G. der “ die Eigenschaft einer Gebühr im Sinne des § 69 abgesprochen und daher Streitigkeiten über sie mangels ausdrück⸗ licher Erwähnung in § 69 als der Zuständigkeit der Verwaltungs⸗ gerichte entzogen erklärt hat (Bd. 34 S. 196). “ -Die Worte „oder der an ihrer Stelle geforderten Geldablösung werden durch den neuen § 69 b, die Erwähnung des Verbandsvor⸗ stands, des Amtmanns ung des Landbürgermeisters durch §§ 4 Abs. 6, Abs. 3 erforderlich. 1 8 siesh Satz in Abs. 1 soll eine erhebliche Härte beseitigen, die sich aus der Rechtsprechung des O. V. G. ergibt. Dieses hat den Grundsatz aufgestellt und trotz mancherlei Widerspruchs aufrecht er⸗ halten, daß ein Einspruch, sofern er sich nicht gegen die Veranlagung im ganzen richte, sondern nur Ermäßigung bezwecke, um rechtswirksam zu sein, erkennen lassen müsse, bis zu welchem Betrage 8 erabsetzung der Abgabe verlangt werde. Die Bemängelung, daß die Veranlagung „zu hoch“ sei, genüge nicht (vergl. insbesondere Ueteil p. 22. Februar 1901, P.⸗V.⸗Bl. Bd. 22 S. 615, ferner E. O. V. G. Bd. 39. S. 148 und Bd. 45 S. 80). Diese Rechtsprechung ist geeignet, die Rechte der Steuerpflichtigen insbesondere bei der Grundsteuer nach dem gemeinen Wert, bei der Wertzuwachssteuer und bei der . steuer zu verkürzen. Zahlreiche Einsprüche enthalten nur die klärung, daß die Einschätzung viel zu hoch sei. Häufig ist die ” e hinzugefügt, die Einschätzung auf denjenigen Betrag herabzusetzen, en Sachverständige als angemessen bezeichnen würden. Bei Umsatzsteuern wird oft lediglich angeführt, der Wert des Inventars sei zu niedrig angenommen, und es wird gebeten, dies durch Sachverständige 88 schätzen zu lassen. Die meisten Steuerpflichtigen sind gar nicht in der Lage, über solche Bemerkungen hinaus Seäö anzustellen. Dennoch sind nach der Rechtsprechung des Oberverwal⸗ tungsgerichts alle solche Einsprüche wirkungslos und eine nachfolgende Klage im Verwaltungsstreitverfahren muß am Mangel der formellen ussetzungen scheitern. .“ üngen sch beabsichtigt, dieser Rechtsprechung ein Ende zu machen und dadurch die Rechtsgarantien der Pflichtigen gegen eine zu hobe Heranziehung bedeutend zu verstärken. Durch die gewählte Fassung wird der nur allgemein auf Herabsetzung der Abgabe ge⸗ richtete Einspruch zu einer ausreichenden Unterlage für ein nach⸗ folgendes Streitverfahren gemacht. Die nachfolgende Klage 55 aber von den Vorschriften des § 63 des Landesverwaltungegesetzes nich befreit. Auch muß sie sich selbstverständlich im Rahmen des Ein⸗ 8 rens halten. 3 1 s g. Absatz 4 und, aus ihm sich ergebend, die Er⸗ wähnung der Beschwerde im letzten Absatz bilden den gesetzgeberischen Ausdruck eines durch die Rechtsprechung des vhsrberevalt ee ne entwickelten Gedankens. Für den in diesem Absatz behandelten 8 sieht das Kommunalabgabengesetz ein Rechtsmittel nicht vor, die Gewährung eines solchen als anerkannt werden muß. 8 Hilfe der §§ 18 Abs. 1, 34 Abs. 1 des Zuständigke 8⸗ gesetzes hat das Oberverwaltungsgericht in ständiger “ “ diese Lücke durch Zulassung einer “ Beschwerde ausgefüllt (vergl. die im Urteil vom 2. 1909 Bd. 54 S. 177 zusammengestellten Entscheidungen). Der erschöpfenden Absicht des Kommunalabgabengesetzes ir daß die Regelung dieses Rechtsmittels hierher übernommen eng. Dabei erscheint allerdings eine Aenderung insofern geboten, als 8 Beschwerde unbefristet war. Es geht zu weit, wenn die Gelten ⸗ machung eines Anspruchs auf nachträgliche Abänderung einer lich zutreffenden Heranziehung noch Jahre lang nach 6 Anspruches zugelassen wird. Schon mit Rücksicht auf das bere 3 igte Interesse der Gemeinden erscheint eine Beschränkung geboten. 8 1 8 sich um einen dem Einspruch analogen Rechtsbehelf handelt, wird die Frist, wie bei diesen (§ 69), auf 4 Wochen zu bemessen sein