1914 / 38 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 13 Feb 1914 18:00:01 GMT) scan diff

schlossen; zwei Preife von 10 000 und 6000 Fr. gelangen zur Ver⸗ teilung. Das Programm ist zu erhalten beim Präsidenten der Kommission, im Ministerium des Innern in Brüssel, Rue de Louvain Nr. 3. Es liegt auch beim „Reichsanzeiger“ zur Ein⸗ ichtna me aus v“ Theater und Musik.

Im Könkglichen Opernhause findet morgen, Sonnabend

eine Wiederholung von „Figaros Hochzeit“ statt, in den Hauptrollen durch die Damen Denera, Bosetti, Artöt de Padilla, von Scheele⸗ Müller, Lindemann sowie die Herren Hoffmann, Moest als Gast, Henke, Bachmann, Krasa und Philipp besetzt. Dirigent ist der Kapellmeister Laugs.

Im Königlichen Schauspielhause geht morgen Schillers „Wilhelm Tell“ in Szene. Die Titelrolle spielt Herr Sommerstorff. Außerdem sind in größeren Rollen die Herren Kraußneck, Geisendörfer, Mannstaedt, Zimmerer, Böttcher, von Ledebur und die Damen Schön⸗ feld, von Mayburg, Ressel, Heisler und Gregorow beschäftigt. Franziska Ellmenreich hat ihre künstlerische Tätigkeit am Deutschen Schauspielhause zu Hamburg aufgegeben, um als Nachfolgerin von Nuscha Butze in den Verband des Königlichen Schauspielhauses zu Berlin einzutreten. Schon im März wird Frau Ellmenreich ihre Tätigkeit an der neuen Wirkungsstätte aufnehmen, und zwar zunaͤchst im Rahmen eines Ehrengastspiels, das ihr Gelegenheit geben soll, sich dem Berliner Publikum in einigen ihrer Individualität besonders zusagenden Rollen zu zeigen. Frau Ellmenreich war schon in jüngeren Jahren einmal Mitglied des Königlichen Schauspielhauses und dürfte im Berliner Publikum viele alte Freunde und Bekannte finden.

Als achtes Stück des Shakespeare⸗Zyklus geht im Deutschen Theater demnächst „König Heinrich der Vierte“, zweiter Teil, neu einstudiert, in Szene.

In der Königlichen Garnisonkirche (Neue Friedrichstraße) veranstaltet der rgansst Otto Priebe am Sonntag, Abends 6—7 Uhr, ein geistliches Konzert unter Mitwirkung der Konzert⸗ sängerin Fräulein Anny Lange (Seopran), der Herren Willi Durra (Bariton), Maximilian Ronis (Violine), Armin Liebermann (Cello), Königlicher Kammervirtuos P. Weschke (Posaune) und eines Posaunen⸗ quartetts. Die Entnahme eines Programms für 10 berechtigt zum Eintritt. Die Kirche wird um 5 Uhr geöffnet 8

Mannigfaltiges. Berlin, 13. Februar 1914.

Auf der Tagesordnung der gestrigen Sitzung der Stadt⸗ verordneten stand zunächst ein Antrag der Stadtv. Dr. Arons und Genossen, betreffend die Auflösung des Kuratoriums der städti⸗ schen Heimstätten. Nach dem Antrage soll die Verwaltung der Heimstätten der Deputation für die städtischen Krankenanstalten unter⸗ stellt und letztere eventuell durch zwei Magistratsmitglieder, vier Stadt⸗ verordnete und einen Bürgerdeputierten vermehrt werden. Der An⸗ trag wurde nach eingehender Beratung einem Ausschuß überwiesen. Es folgte die Berichterstattung des Stadtv. Sonnenfeld über den einem Ausschusse zur Vorberatung überwiesenen Antrag der Stadtvv.

der Rückzahlung der Darlehen sind angemessene zu berein⸗ baren. Die weitere Ausführung dieses Beschlusses wird der ge⸗ mischten Deputation zur Beratung von Maßregeln zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit übertragen. Ferner ersucht die Versammlung den Magistrat, die Verwaltung der städtischen Rieselgüter zu beauftragen, einmal Arbeitslose gegen den ortsüblichen Tagelohn in möglichst großem Umfange zu beschäftigen, dann auch einen Organisationsplan in bezug auf die Kolonisation städtischer Oedländereien vorzubereiten, nach welchem in Zeiten von Arbeitslosigkeit Arbeitslose in größerem Umfange als bisher auch in diesem Geschäftszweige der städtischen Verwaltung Beschäftigung finden können.“ Nach längerer Aussprache wurde der Antrag des Ausschusses mit großer Mehrheit angenommen. Ein Teil der sonst noch zur Be⸗ ratung stehenden Gegenstände wurde von der Tagesordnung abgesetzt. Bei einer Abstimmung stellte sich nämlich heraus, daß die Versamm⸗ lung inzwischen beschlußunfähig geworden war.

Wie „W. T. B.“ von zuständiger Seite erfährt, verbot die Generalinspektion des Militärverkehrswesens wegen der erneuten Unglücksfälle auf dem Flugplatz Johannisthal den auf den Flugplatz kommandierten Offizieren das Fliegen auf diesem Platze so lange bis Maßnahmen getroffen sind, die die Gewähr geben, daß

sich solche Vorkommnisse nicht wieder ereignen.

Am Dienstag, den 17. Februar, Abends 8 Uhr, veranstalten die Bezirksgruppen: Berlin S., SO. und SW. des Deutschen Flotten⸗ vereins im großen Saale der Kammersäle (Teltower Straße 4) eine Festversammlung. Der Major a. D. Langheld wird über das Thema: „Erlebnisse in Deutschostafrika und Kamerun“ unter Vorführung von Lichtbildern sprechen. Außerdem findet Militärkonzert, ausgeführt von der Kapelle des Gardeschü en⸗ bataillons und zum Schluß Tanz statt. Eintrittskarten für Mit⸗ glieder zum Preise von 50 (Nichtmitglieder 75 ₰) sind auf dem Geschäftszimmer des Hauptausschusses T““ Ufer 30) zu haben. Der Ueberschuß des Festes ist für das Seemannserholungs⸗ heim Kaiser Wilhelm⸗ und Kaiserin Auguste Viktoria⸗Stiftung in Klein Machnow bestimmt.

Die Deutsch⸗Südamerikanische Gesellschaft veranstaltet

am Montag, den 16. Februar, Abends 8 ½ Uhr, im Hörsaal des

Königlichen I für Völkerkunde (Königgrätzer Strraße 120) einen Vortragsabend. Der Oberst Gaelzer Netto wird über „Brasilien, Land und Leute und seine natür⸗ lichen Reichtümer“ (mit Lichtbildern) sprechen. Gäste, auch Damen, sind willkommen.

Am Sonntag, den 22. Februar, Nachmittags 4 ½ Uhr, findet in der Wandelhalle des Abgeordnetenhauses (Prinz Albrecht⸗ straße 5) ein Wohltätigkeitsfest statt, zu dem auch Ihre Königlichen Hoheiten der Prinz und die Prinzessin Wilhelm von Preußen ihr Erscheinen in Aussicht gestellt haben. Der Ertrag ist dem Kinderheim Poblotz in Pommern zugedacht, in dem ge⸗ fährdete und verlassene Kinder der Großstadt hauptsächlich von Berlin Aufnahme und Erziehung sinden. Für den Konzertteil hat u. a. auch die Königliche Kammersängerin Frau Lilli Lehmann

Die Zugänge zum Parlament und dem Rathaus waren von einer Polizeikette abgesperrt. Die Kundgebung verlief vollkommen ruhig. Um 11 Uhr löste sich der Zug auf, ohne daß es zu Störungen ge⸗ kommen wäre.

Lemberg, 12. Februar. (W. T. B.) Die Polizei mußte heute gigen die Arbeitslosen einschreiten, die in mehreren Stadt⸗ teilen Ausschreitungen verübten. Mehrere Personen wurden ver⸗ haftet. Die Marktplätze werden polizeilich bewacht.

8

„London, 13. Februar. (W. T. B.) Die „Morning Post⸗ meldet aus Peking vom 12. d. M.: Die Standard Oil Com⸗ pany hat mit der chinesischen Regierung einen Vertrag geschlossen, wonach sie das Recht erwirbt, Del felder im nördlichen China, hauptsächlich in der Provinz Schensi, zu erforschen. Sollten die Er⸗ gebnisse eine Ausbeutung rechtfertigen, so wird die Standard Oil Company eine chinesisch⸗amerikanische Gesellschaft gründen, an der die chinesische Regierung beteiligt sein wird. Das chinesische Publikum soll Anteile erwerben dürfen, vorausgesetzt, daß die Standard Oil

Company ein kontrollierendes Interesse behält.

8

Birmingham, 12. Februar. (W. T. B.) Die von Carnegi gestiftete Bibliothek in Northfield bei Birmingham ist heut früh niedergebrannt. Es scheint ein Anschlag von An hängerinnen des Frauenstimmrechts vorzuliegen. De Türhüter im Hause des verstorbenen Arthur Chamberlain, de Bruders von Joe Chamberlain, fand heute morgen ein mit Pulve gefülltes Gasrohr mit einer Zündschnur, die durch eine Lampe hatte entzündet werden sollen, die allerdings ausgegangen war. In der Nähe lag eine Postkarte an den Minister des Innern, an⸗ scheinend von Anhängerinnen des Frauenstimmrechts her⸗

rührend, mit der Bemerkung, daß der Kriegszustand fortbestehe.

New York, 13. Februar. (W. T. B.) Infolge, der andauernd strengen Kalte sind acht Personen erfroren.

Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen.

Rom, 13. Februar. (W. T. B.) Essad Pascha ist hier eingetroffen und am Bahnhof von Vertretern der Minister des Aeußern und des Krieges sowie von Mitgliedern des italienisch⸗albanesischen Ausschusses empfangen worden.

New York, 13. Februar. (W. T. B.) Nach einem Telegramm aus Mexiko haben die Aufständischen bei Los Canoas in der Nähe von Cardenas einen Personenzug in die Luft gesprengt. Fünfzig Mann Bundestruppen und eine An⸗ zahl Reisender wurden getötet. Im Falle eines entscheidenden Sieges der Aufständischen bei Torreon werden in der Haupt⸗

stadt Unruhen befürchtet. Die europäischen Kolonien haben

Dr. Arons und Genossen, betreffend die Bewilligung von 500 000 zur Unterstützung der Arbeitslosen. Sitzungen vom Ausschusse eingehend erörtert worden und hat schließlich E“ empfahl: en Sie ermäͤchtigt jedoch den Magistrat aus 3 des Stadthaushaltsetats

dahin geführt, daß der Agsschaß „Die Versammlung wolle beschließen, und Genossen abzulehnen. Kapitel V, Abteilung 1, Titel I Nr. 300 000 zur lehen an Personen, welche Niederganges in vorübergehende Not wenden. einjähriger Aufenthalt in Berlin.

nicht beziehen.

ewährung von unverzinslichen infolge des

Voraussetzung der Bewilligung der Darlehen ist ein Sie sollen in der Regel nur ver⸗ heirateten und solchen anderen Personen gewährt werden, welche eine Familie zu unterhalten haben und fortlaufende Armenunterstützung Der Betrag der Darlehen, welche an eine Person ge⸗ geben werden, darf 40 im Gesamtbetrage nicht übersteigen. Wegen

Der Antrag ist in drei

Antrag Dr. Arons

Dar⸗ wirtschaftlichen

geraten sind, zu ver⸗

Wien,

Cottbu gestern mittag der Rangierer Stelle getötet. Kossick beim Betätigen einer Bremse herab Räder. Auch er wurde getötet. heiratet. Kossick hinterläßt auch Kinder.

12. Februar.

bis zum Rathaus.

ihre Mitwirkung zugesagt.

8, 13. Februar. (W. T. B.) Beim Rangieren wurde eichelt uüͤberfahren und auf der Einige Stunden später fiel der Hilfsschaffner und kam unter die Beide Verunglückte waren ver⸗

Theater. Königliche Schauspiele. Sonn⸗

abend: Opernhaus. 33. Abonnementsvor⸗

stellung. Figaros Hochzeit. Komische in 88 Akten von Wolfgang Text nach Beau⸗ orenzo Daponte. Deutsche revidiert von G : Herr Kapellmeister Laugs. Regie: Herr Oberregisseur Droescher. Figaro: Herr Moest vom Königlichen in Hannover als Gast.) Anfang Schauspielbaus. 45. Abonnementsvor⸗ tellung. Wilhelm Tell. Schauspiel in Aufzügen von Friedrich Schiller. Regie: Herr Eggeling. Anfang 7 ½ Uhr. Sonntag: Opernhaus. 34. Abonne⸗ mentsvorstellung. (Bewehnliche Preise.) Dienst- und Freiplätze sind aufgehoben. Der fliegende Holländer. Romantische Ovper in drei Akten von Richard Wagner. Anfang 7 ½ Uhr. Schauspielhaus. 46. Abonnementtevor⸗ tellung. Dienst⸗ und Freiplätze sind auf⸗ ehoben. Die Neuvermählten. Schau⸗ iel in zwei Aufzägen von Björnstjerne Björnson. Deutsch von Julius Elias, Text der großen Gesamtausgabe. Die ärtlichen Verwandten. Lustspiel in rei Aufzügen von Roderich Benedix. Anfang 7 ½ Uhr.

Deutsches Theater. (Direktion: Max Reinhardt.) Sonnabend, Abends 7 ½ Uhr: Shakespeare⸗Zyklus: Ein Sommer⸗ nachtstraum. Sonntag: Romeo und Julia. Montag: Der Kaufmann

Venedig. Kammerspiele. Sonnabend, Abends 8 Uhr: Wetter⸗ leuchten. Sonntag: Der Snob. Montag: Wetterleuchten.

von

1 Komödienhaus. Sonnabend, Abends 8 Uhr: Kammermusik. Lustspiel in drei Akten von Heinrich Ilgenstein. Sonntag, Rüsenaae 3 Uhr: Film⸗ zauber. Abends: Kammermuftk. sentac und folgende Tage: Kammer⸗

Berliner Theater. Sonnab., Abends 8 Uhr: Wie einst im Mai. Posse mit Gesang und Tanz in vier Bildern von Bernauer und Schanzer.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Große B Abends: Wie einst im

ai.

Montag und folgende Tage: Wie einst im Mai.

Theater in der Königgrätzer

Straße. Sonnabend, Abends 8 Uhr:

Zum 50. Male: Die Kronbraut. Ein

Märchenspiel in sechs Bildern von August

Strindberg. Musik von August Enna. Sonntag: König Richard III. Montag: Brand. 8

Deutsches Künstlertheater (So⸗ zietät). (Nürnbergerstr. 70/71, gegenüber dem Zoologischen Garten.) Sonnabend, Nachmittags 3 ½ Uhr: Peterchens Mond⸗ fahrt. Abends 8 Uhr: Das Phantom. Komödie in 3 Akten von Hermann Bahr.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Rose Bernd. Abends: Der Bogen des Odysseus.

Lesstngtheater. Sonnabend, Abends 7 ½ Uhr: Zum ersten Male: Liliom. Eine Legende von Franz Molnaͤr.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Pro⸗ fessor Bernhardi. Abends: Liliom.

Theater an der Weidendammer Brücke. Sonnabend, Abends 8 Uhr: Wer zuletzt lacht . . Posse mit Gesang und Tanz von Arthur Lippschitz und A. Bernstein⸗Sawersky. Musik von Leon FJessel.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr (halbe Preise) und 8 Uhr: Wer zuletzt la t 4 2 29

Montag und folgende Tage: Wer

Schillertheater. o. (Wallner theater.) Sonnabend, Abends 8 Uhr: Was ihr wollt. Lustspiel von William Shakespeare.

Ge⸗

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Die

schäft ist Geschäft. Abends: beiden Leonoren. Montag: Was ihr wollt.

Charlottenburg. Sonnabend, Nach⸗ mittags 3 ½ Uhr: Zopf und Schwert. Lustspiel in fünf Aufzügen von Karl Gutzkow. Abends 8 Uhr: Weh dem, der lügt! Lustspiel in fünf Aufzügen von Franz Grillparzer.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: An⸗ dreas Hofer. Abends: Rosen⸗ montag.

Montag: Weh’' dem, der lügt!

Deutsches Opernhaus. (Char⸗ lottenburg, Bismarck⸗Straße 34 37. Direktion: Georg Hartmann.) Sonnabend, Abends 7 Uhr: Parsifal. Ein Bühnen⸗ weihfestspiel in drei Aufzügen von Richard Wagner.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Die lustigen Weiber von Wind r. Abends: Mandragola.

Montag: Die Jüdin.

Montis Operettentheater. (Früber: Neues Theater.) Sonnabend, Abends 7 ½ Uhr: Zum ersten Male: Jung England. Operette in drei Akten von Rud. Bernauer und Ernst Welisch. Musik von Leo Fall.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Die ö Abends: Jung Eng⸗ and.

Montag und folgende Tage: Jung England.

Theater des Westens. (Station: Zhologhscder Garten. Kantstraße 12.) onnabend, Abends 8 Uhr: Polenblut. Operette in drei Akten von Oskar Nedbal. Sonntag, Nachmittags 3 ¼ Uhr: Gräfin Fifi. Abends 8 Uhr: Polenblut. 1e und folgende Tage: Polen⸗ ut.

Theater am Nollendorsplatz. Sonnabend. Nachmittags 4 Uhr: Die Schiffbrüchigen. Abends 8 Uhr: Prinzeß Gretl. Operette in drei Akten von A. M. Willner und Rob. Bodanzky. Musik von Heinrich Reinhardt.

(W. T. B.) Auf Veranlassung der sozial⸗ demokratischen Partei veranstalteten 2000 Arbeitslose heute vor⸗ mittag einen stillen Kundgebungszug vom Schwarzenbergyplazz Am Zuge beteiligten sich auch zahlreiche Mit⸗ glieder des Reichsrats, des Landtags und der Gemeindevertretung.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Orpheus

in der Unterwelt. Abends: Prinzeß.

Gretl. Montag und folgende Tage: Prinzeß Gretl.

Lustspielhaus. (Friedrichstraße 236.) Sonnabend, Abends 8 Uhr: Die 1 anische Fliege. Schwank in drei Akten von Franz und Ernst Bach.

Sonntag, Nachmittags 3 ½ Uhr: Char⸗ vhs Tante. Abends: Die spanische

ege.

Montag und folgende Tage: Die spanische Fliege.

Restdenztheater. Sonnabend, Abends 8 Uhr: Hoheit der Frauz! Musi⸗ bas Groteske in drei Akten von Artur Landsberger und Willi Wolff. Musik von Robert Winterberg.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Gretchen. Abends: Hoheit der Franz!

Montag und folgende Tage: Hoheit der Franz! 8 8

Thaliatheater. (Direktion: Kren und Schönfeld.) Sonnabend, Abends 8 Uhr: Die C1öu““ Posse mit Ge⸗ sang und Tanz in drei Akten von Jean Kren und Curt Kraatz. Gesangstexte von Alfred Schönfeld.

Sonntag und folgende Tage: Die Tangoprinzessin.

Trianontheater. (Georgenstr., nahe Bahnhof Friedrichstr.) Sonnabend, Abends 8 Uhr: Anatoles Hochzeit.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Die Liebe wacht. Abends: Anatoles Hochzeit.

Montag und folgende Tage: Anatoles Hochzeit.

Singakademie. Sonnabend, Abends

8 Uhr: 2. Konzert von Louis Pécskai (Violine). Am Klavier: Marcel van Gool.

Verteidigungsmaßnahmen eingeleitet. gewehre sind in die englische Gesandtschaft geschafft worden.

Tokio, 13. Februar. Personen zählende Menge veranstaltete um Mitternacht eine Kundgebung in dem unteren Teile der Stadt. aufgebot von 500 Mann zerstreute die Menge und nahm 200 Verhaftungen vor. Die Behörden sind offenbar entschlossen, alle Straßenkundgebungen streng zu unt rdrücken.

Flinten und Maschinen⸗

(W. T. B.) Eine etwa tausend Ein Polizei⸗

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Er 8 Dritten Beilage.)

Bechstein⸗Saal. Sonnabend, Abende

7 ½ Uhr: Liederabend von Oscar Seelig. Am Klavier: Anita von Hillern⸗Flinsch.

Birkus Schumann. Sonnab., Abends 7 ½ Uhr: Große Galavorstellung. Vorzügliches Programm. Zum Schluß: „Tipp“, der Derby⸗Favorit

1914. Sonntag, Nachmittags 3 Uhr und Abends 7 ½ Uhr: 2 große Galavor⸗

stellungen. In beiden Vorstellungen:

das große Spezialitätenprogramm.

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Birkus gusch. Sonnabend, Abends 7 ¼⅞ Uhr: Große Galavorstellung. Auftreten sämtlicher Spezialitäten. Zum Schluß: Die große Prunk⸗ pantomime: Pompeji.

Sonntag, Nachmittags 3 ½ Uhr und Abends 7 ½ Uhr: 2 große Vorstellungen.

ö¹“; Familiennachrichten.

Gestorben: Hr. Generalleutnant z. D. Hannibal Burggraf und Graf zu Dohna⸗ Schlodien (Weimar). Hr. Wirklicher Geheimer Oberregterungsrat Robert Thomé (Bonn). Hr. Major a. D. Ludwig von Martitz (Schömberg bei Wildbad). Verw. Fr. Pastor Henriette⸗ Hedwig Kellner, geb. Löschke (Schwirz, Kr. Namslau). Diakonisse Marie von Richter (Berlin).

Verantwortlicher Redakteur: Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg.

Verlag der Expedition (Heidrich) in Berlin.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, Berlin, Wilhelmstraße 32.

Zehn Beilagen (einschließlich Börsenbeilage und Waren⸗

eichenbeilage Nr. 15 A u. 15 B).

eglement sur les mines du Maroe Titre I. Dispositions générales. Article 1.

Le présent dahir a pour objet de déterminer les conditions de la recherche et de l'exploitation des mines dans lEmpire chérifien, tant par les sujets marocains que par les étrangers.

Article 2.

Sont considérés comme mines pour l'appli- cation du présent dahir, les gites naturels de substances minérales et fossiles suivantes:

Minerais d'oùðu s'extraient tous métaux ou combinaisons métalliques; minerais de soufre ou d'arsenic; sels solubles ou associés à ces divers minerais;

Graphites et combustibles fossiles, à P'exclu- sion de la tourbe, hydrocarbures libres ou incorporés à des gangues;

Terres rares, telles que celles du zirconium, thorium et cérium;

Nitrates, borates et sels associés;

Phosphates;

Sels gemmes et de potasse et autres sels associés;

Sources et eaux salées souterraines d'oùu l'on peut extraire du sel.

Le droit d'exploiter ces substances ne peut 6tre acquis qu'en vertu d'un permis accordé dans les formes prévues au Titre III du présent dahir, après institution préalable d'un permis de recherche exelusif délimitant les droits de l'explorateur conformément aux dispositions du Ditre II.

Les permis de recherche et d'exploitation donnent droit dans les limites de leur périmètre, et indéfiniment en profondeur, à toutes les substances classées dans les mines sous réserve des dispositions relatives aux nitrates, phosphates, sources et eaux salées souterraines, sels gemmes et de potasse, prévues à l'art. 51 ci-apròès.

Article 3.

Sont considérés comme carridres les gites de substances minérales non classées dans les mines, notamment les gites de matériaux de construction, d'empierrement et d'amendements

pour la culture des terres.

L'exploitation des carrières ainsi que des

tourbidères est laissée à la disposition des pro-

priétaires du sol; elle est soumise à des réglements de police pour assurer la sécurité. Le Maghzen aura le droit, pour l'exécution

des travaux d'utilité publique, d'exploiter ou

de faire exploiter les carrisres appartenant à des particuliers, en conformité des règlements sur les carrières et sur les occupations tem- poraires.

Article 4.

En cas de c tostation sur la classification légale d'une substance ou d'un gite, il est statué par un dahir chérifien rendu sur avis conforme du service dos mines.

8 Article 5.

1 s permis de recherche et d'exploitation accordés en vertu du présent dahir ne peuvent faire obstacle aux droits coutumiers dont; jouiraient les indigênes, pour l'extraction de certaines substances. Toutefois, les titulaires le permis d'exploitation peuvent être affranchis, Hour tout ou partie de leur périmètre, de ces lroits coutumiers, moyennant le paiement aux intéressés d'une indemnité qui, à défaut, Pentente amiable, sera fixée par dahir hérifien rendu sur avis confe lu des mines.

Article 6.

En cas de lexercice des droits à eux reconnus par les Ditres II et III par suite de difflcultés qui ne eraient pas de leur fait, les obligations des ntéressés envers le Maghzen, apros dües ustifications fournies par eux en temps utile, zeront suspendues pendant la durée de ce retard ou de cette interruption, et les intéressés uront qroit, s'ils lo demandent à une proro-

gation de leurs droits pour une durée égale à

olle de ces retards ou interruptions. Artiecle 7. cherche et l'exploitation des euvent être effectuées dans les conditions ixées au. présent dahir, par tout individu ou- bar toute société régulidrement constituée. Les demandes présentées au nom d'une ociété ne sont recevables que si elles sont.

accompagnées des piêèces justifiant de la con- Stitution légale de la Société.

Article 8.

Tout individu ou le mandataire qu'il aurait, réguliérement constitué pour agir en son lieu et place, ainsi que le représentant que toute Société est tenue de désigner, doivent, pour l'application du présent dahir, avoir fait et notifl6é au Service des mines é6lection deo domicile au Maroc dans l'une des villes sui- vantes, à savoir: les ports ouverts au com- merce extérieur et les villes de Fès, Marrakech, Meknes et Oudida ainsi que toutes autres villes qui seraient ultéricurement désignées par décision du Maghzen.

Reichsanze

retard ou d'’'interruption dans

E11“ 8 mlnes

1 r st e Beilage iger und Königlich Preußi

Berlin, Freitag, den 13 Februar

““ Uebersetzung. 11“ Marokkanische Bergordnung.

Titel I. Allgemeine Bestimmungen. Artikel 1.

Das vorliegende Dahir hat den Zweck, die Be⸗ dingungen festzulegen, unter denen marokkanische sowie ausländische Staatsangehörige die im scherifi⸗ schen Reiche gelegenen Mineralien aufsuchen und gewinnen dürfen.

Artikel 2.

Als Mineralien im Sinne des vorliegenden Dahirs sind anzusehen die natürlichen Ablagerungen von folgenden mineralischen und fossilen Substanzen:

Erze, aus denen gediegene Metalle und Metall⸗ verbindungen gewonnen werden; Schwefel⸗ und Arsenikerze; lösliche Salze und Verbindungen dieser Salze mit den genannten Erzen;

Graphite und brennbare Fossilien mit Ausschluß des Torfs, ferner Bitumen in festem, flüssigem und gasförmigem Zustand;

Seltene Erden, wie diejenigen des Zircons, des Thors und des Cers;

Nitrate, Borate und verwandte Salze;

Phosphate;

Stein⸗ und Kalisalze und andere verwandte Salze;

Solquellen, aus denen sich Salz gewinnen läßt.

Das Recht zur Gewinnung dieser Substanzen kann nur auf Grund eines Berechtigungsscheines er⸗ worben werden. Der Berechtigungeschem ist in der in Titel III des vorliegenden Dahirs vorgesehenen Form auszustellen. Er kann nur gewährt werden nach vorheriger J eines Schürfscheines, in dem unter Ausschluß der Rechte anderer die Rechte des Schürfers gemäß den Bestimmungen des Titels II genau abgegrenzt sind.

Die in den Schürf⸗ und Bergbauscheinen gewährte Befugniz ist in dem Felde auf das in den Scheinen bezeichnete Gebiet beschränkt, nach der Tiefe zu un⸗ beschränkt, und erstreckt sich auf alle in diesem Artikel aufgeführten Substanzen unbeschadet der in Artikel 51 des vorliegenden Dahirz festgesetzten Be⸗ stimmungen für Nitrate, Phosphate, Solquellen, Stein⸗ und Kalisalze.

Artikel 3.

Unter Steinbrüchen sind die Ablagerungen der im vorhergehenden Artikel nicht aufgeführten mineralischen Substanzen zu verstehen, insbesondere Ablage⸗ rungen von Materialien für Bau⸗, Wegebau⸗ und Düngerzwecke. B

Die Ausbeutung der Steinbrüche ebenso wie der Torfstechereien bleibt dem Eigentümer des Grund und Bodens vorbehalten. Sie ist sicherheitspolizei⸗ lichen Verordnungen unterworfen.

Der Maghzen kann zur Ausführung von Arbeiten im öffentlichen Interesse die Privatpersonen ge⸗ hörigen Steinbrüche gemäß den Reglements über die Steinbrüche und über vorübergehende Besitzrgrei⸗ fung ausbeuten oder ausbeuten lassen.

2 Artikel 4.

Im Falle einer Meinungsverschiedenheit über die gesetzmäßige Klassifizierung einer Substanz oder einer Ablagerung wird die Entscheidung auf ein Gutachten der Vergbehörde durch ein scherifisches Dahir getroffen.

A

Durch die auf Grund des vorliegenden Dahirs ausgestellten Schürf⸗ und Bergbauscheine bleiben die den Eingeborenen zur Gewinnung gewisser Sub⸗ stanzen zustehenden gewohnheitsrechtlichen Befugnisse unberührt. Jedoch können die Inhaber eines Berg⸗ bauscheins diese Besugnisse für die ganze Ausdehnung oder für einen Teil ihres Feldes durch Zahlung einer Entschädigungssumme ablösen, die in Er⸗ mangelung gütlicher Verständigung auf ein Gut⸗ achten der Bergbehörde durch scherifisches Dahir fest⸗

» gesetzt wird.

Falls in der Ausübung der den Beteiligten durch die Titel 1I und III zuerkannten Rechte infolge von Schwierigkeiten, die nicht von ihnen verschuldet sind und rechtzeitig nachgewiesen werden, eine Verzöge⸗ rung oder Unterbrechung eintritt, ruhen ihre dem Maghzen gegenüber eingegangenen Verpflichtungen für die Dauer der Verzögerung oder der Unter⸗ brechung; auf ihren Antrag müssen die ihnen zuer⸗ kannten Rechte um einen der Verzögerung oder Unterbrechung entsprechenden Zeitraum verlängert verden.

Artikel 7.

Jede Person oder jede ordnungsgemäß errichtete Gesellschaft kann unter den in dem vorliegenden Dahir festgesetzten Bedingungen schürfen nnd Bergbau treiben.

Die im Namen einer Gesellschaft gestellten An⸗ träge können nur dann zugelassen werden, wenn ihnen die Nachweise über die gesetzmäßige Errichtung der Gesellschaft beigefügt sind.

Artikel 8.

Jede Person oder der von ihr ordnungsmäßig be⸗ stellte Bevollmächtigte ebenso wie der von jeder Ge⸗ sellschaft zu benennende Vertreter müssen, damit das vorliegende Dahir Anwendung finden kann, in einer der nachstehend bezeichneten Städte Marokkos einen Wohnsitz gewählt und der Bergbehörde angezeigt haben: die dem ausländischen Handel geöffneten Häfen sowie die Städte Fez, Marrakesch, Meknes und Oudjida, desgleichen alle anderen Städte, die späterhin durch eine Entscheidung des Maghzen be⸗ zeichnet werden sollten. 1 .

„Toutes notifications relatives à l'application du présent dahir, seront valablement faites aux intéressés au domicile ainsi élu; à défaut d'élection de domicile, notification en sera- valablement faite au représentant du Maghzen dans celle des localités ci-dessus la plus rapprochée du centre du carré qui délimite, d'après le permis originel, le pêrimòtre des recherches.

Article 9.

Les fonctionnaires du Gouvernement ché- rifien et les fonctionnaires français à quelque classe qu'ils appartiennent ainsi que leurs parents jusqu'au second degré, ne peuvent, dans le zböne du protectorat, obtenir, directe- ment ou indirectement, le droit de rechercher ou d'exploiter les mines, ni devenir man- dataires ou représentants des intéressés dans ces affaires. Tous actes faits en opposition à c

position sont nuls et de nul effet.

8 Titre II. Des recherches Article 10.

Les recherches de mines sont libres dans toute la zone du protectorat français sous l'observation des dispositions du présent règlement, sans que l'explorateur puisse disposer des substances classées dans les mines, abattues dans ses travaux, à moins d'avoir obtenu un permis exclusif de recherche dans les conditions prévues au présent titre. 1

11“

Article 11.

Le droit exclusif de recherche, en périmòètre réservé, s'acquiert à la priorité de la demande régulière en la forme qui en a été remise au Service des mines.

Article 12.

Le périmètre réservé est un carré défini par son centre et par la longueur de ses coôtés, lesquels seront toujours orientés suivant les directions Nord-Sud et Est-OQuest; la longueur des dits côtés étant fixée par l'intéressé, mais devant être comprise entre un kilomdètre et quatre kilomêtres. Dans le cas toutefois oòùs le carré ainsi tracé serait reconnu, soit au moment même de l'instruction de la demande, soit après coup, recouper un autre carré faisant lobject d'un permis antérieur, la limite des deux champs de recherche entre les deux points d'intersection sera représentée par le périmêtre du carré ancien et non par celui du- carré nouveau, de manièbre à gviter, en tout 6stat de cause, tout empièêtement de celui-ci sur le précédent.

A toute époque, le titulaire du permis nouveau pourra demander au Service des mines de procéder suivant le principe ci-dessus à la délimitation de son champ de recherche, et des champs de recherche voisin, à condition de supporter les frais de l'opération, et de consigner d'avance, à la Banque d'Etat, à titre provisionnel, la somme qui sera fixée dans chaque cas, par le service des mines.

Article 13.

Toute demandoe de permis de recherche doit, à peine de nullité, étre précédée par la désignation matérielle sur le sol du centre du périmêtre demandé.

A cet effet, il doit 6tre établi, au centre du carré, un signal, avec une inscription faisant, connaitre la, date de la pose du signal, le coté du carré et le nom du demandeur.

Le signal doit ötre maintenu en pendant toute la durée du permis.

Article 14.

Pour 6tre recevable, la demande doit faire connattre:

Les nom, prénoms, profession ot domicile du demandeur, ainsi qu'éventuellement du représentant qu'il aura à ce spécialement mandaté; et, pour une Société, sa désignation et le domicile élu de son représentant.

Une déclaration du demandeur certiflant, la pose du signal et indiquant la date à laquelle il a 6té posé.

Toutes piòces justificatives devront ôtre jointes pour établir l'identité et le domicile des individus intervenant comme demandeurs ou représentants, et la validité du mandat pour ces derniers. 1

A la demande doivent être annexés:

Un exemplaire de la partie utile d'une carte publiée au Maroc, au 1: 250,000 au moins, ou, à défaut, la reproduction à cette échelle, au moins, d'une carte publige à l’'échelle de 1:500,000 au moins, avec la représentation du- périmoèͤtre sollicité et des coordonnées définis- sant son centre.

Des plans et croquis düment orientés à l'échelle de 1: 10,000 répétant les mêmes in- dications et les compétant autant que de besoin en ce qui concerne le repérage du contre par- rapport aux points fixes les plus voisins.

Et, enfin, un récépissé constatant le versement à la Banque d'Etat d'une somme êgale à la redevance superficiaire due pour la premidre année de recherche. .

Pour chaque périmoèͤtre sollicité, il doit Stre présenté une demaunde distincte.

Article 15. . 8

88 La demande doit étre déposée au Bureau du menb

Service des mines et enregist 85 imméd 8 8

bon 6tat

Alle auf die Anwendung des vorliegenden Dahirs sich beziehenden Zustellungen an die Beteiligten sind als gültig anzusehen, wenn sie an dem so gewählten Wohnsitz erfolgen; unterbleibt die Wahl eines Wohn⸗ sitzes, so werden gültige Zustellungen an denjenigen Vertreter des Maghzen bewirkt, welcher in der dem Mittelpunkt des Schürffeldes nach dem ursprüng⸗ lichen Erlaubnisschein zunächst gelegenen der oben erwähnten Ortschaften seinen Sitz hat.

Artikel 9.

„Beamten der scherifischen Regierung sowie fran⸗ zösischen Beamten jedweder Kategorie und ihren Ver⸗ wandten bis zum zweiten Grade ist in der Pro⸗ tektoratszone direkt oder indirekt die Befugnis zum Erwerb von Schürf⸗ und Bergbaurechten Auch dürfen sie nicht als Bevollmächtigte oder Ver⸗ treter der am Bergbau Beteiligten auftreten⸗

Alle Handlungen, die diesen Bestimmungen zu widerlaufen, sind null und nichtig.

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Titel 11. Vom Schürfen. Artikel 10.

„Das Schürfen ist unter Beobachtung der im vor liegenden Reglement enthaltenen Bestimmungen in der ganzen französischen Protektoratszone gestattet Der Schürfer kann jedoch über die im Verlauf seine Arbeit gewonnenen Substanzen, soweit sie zu der in Artikel 2 aufgeführten Mineralien gehören, nicht verfügen, es sei denn, daß er sich im Besitze eines die Rechte anderer ausschließenden nach den Bestimmungen des vorliegenden Titels aus gestellten Schürfscheins befindet.

Artikel 11.

Für den Erwerb eines ausschließlichen Schürf⸗ rechts in abgestecktem Felde ist der Zeitpunkt des Eingangs des formgerecht gestellten Antrages bei der Bergbehörde nach dem Grundsatz der Pri rität ent

scheidend. Artilek 11.

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Das abgesteckte Feld ist ein durch seinen Mittel⸗ punkt und die Länge seiner stets von Norden nach Süden und Osten nach Westen orientierten Seiten bestimmtes Quadrat; die genaue Länge der Seiten festzusetzen bleibt dem Beteiligten überlassen; sie müssen jedoch mindestens ein und dürfen höchstens 4 Kilometer lang sein. Wenn sich indes bei der Prüfung des Antrags oder später herausstellt, daß das so abgesteckte Quadrat ein anderes Quadrat überschneidet, auf das ein früherer Schürfschein lautete, so wird die Grenze der beiden Schürffelder zwischen den beiden Schnittpunkten durch die Grenze des alten und nicht des neuen Feldes gebildet, sodaß eine Be⸗ einträchtigung des früheren Rechts durch das spätere auf jeden Fall vermieden wird.

Der Inhaber des neuen Schürfscheines kann jeder⸗ zeit bei der Bergbehörde die Absteckung seines Schürffeldes und der benachbarten Schürffelder nach Maßgabe des vorerwähnten Grundsatzes beantragen, vorausgesetzt daß er die Kosten hierfür trägt und im voraus bet der Staatsbank eine Summe einstweilen hinterlegt, deren . in jedem einzelnen Fall von der Bergbehörde festgesetzt wird.

Artikel 13.

Jedem Antrag auf Erteilung eines Schürfscheins hat, bei Vermeidung der Ungültigkeit, auf dem Grunde selbst eine sichtbare Bezeichnung der Mitte des be⸗ gehrten Feldes vorherzugehen.

Zu diesem Zwecke ist in der Mitte des Quadrats ein Schürfmerkmal mit einer Inschrift anzubringen, welche das Datum der Aufstellung des Schürfmerk⸗ mals, die Seitenlänge des Quadrats und den Namen des eeecgf ges angibt.

Dieses Schürfmerkmal ist während der Dauer der Gültigkeit des Schürfscheins in gutem Zustande zu

erhalten. Artikel 14.

Der Antrag muß enthalten:

Den Namen, Vornamen, Beruf und Wohnort des Antragstellers sowie des etwaigen zu diesem Zwecke eigens bestellten Vertreters, und, bei einer Gesellschaft, die Bezeichnung sowie den gewählten Wohnort ihres Vertreters;

eine Erklärung des Antragstellers über die Er⸗ richtung des Schürfmerkmals und das Datum der Errichtung. Die Nachweise über die Identität und den Wohnort der Antragsteller oder ihrer Vertreter so⸗ wie über deren Vollmacht müssen beigefügt sein.

Ferner sind dem Antrag beizufügen:

ein Exemplar des betreffenden Abschnitts einer in Marokko veröffentlichten Karte, im Maßstab von 1:250 000, oder, in Ermangelung dessen, die Wiedergabe einer Karte, die im Raßstabe von wenigstens 1:500 000 veröffentlicht ist und in welche das begehrte Feld sowie die bestimmenden Koordi⸗ naten seines Mittelpunktes eingezeichnet sind;

Pläne und Skizzen, im Maßstabe von 1:10 000 nach den Himmelsrichtungen richtiggestellt, welche die gleichen Angaben enthalten und sie ergänzen, soweit dies durch Einmessung des Mittelpunkts auf die bächften natürlichen Fixpunkte im Gelände erforder⸗

ist;

eine Quittung über die Einzahlung einer der Schürfgebühr des ersten Jahres der Schürfung ent⸗ Summe an die marokkanische Staats⸗

ank.

Für jedes begehrte Feld ist ein besonderer Antrag

zu stellen 8 8

Der Antrag ist im Bureau der Bergbehörde ein⸗ zureichen und dort sogleich in ein ee geg. Re⸗