1914 / 38 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 13 Feb 1914 18:00:01 GMT) scan diff

La Commission pourra inviter le Service des mines et les requérants à compléter leurs indications en leur fixant un délai à cet effet; elle pourra les entendre personnellement comme ils pourront demander à étre entendus par eux-mémes ou par leurs mandataires. Les explications seront toujours données con- tradictoirement.

motifs qui les ont empéchés de fournir tous

les documents qui auraient d ötre joints à leur demande et la Commission, appréciant. ces motifs, aura la faculté de les dispenser de la production desdits documents.

La Commission pourra procéder d'office à l'ECtablissement de tous moyens de preuve; elle s'inspirera à cet effet des principes établis dans les articles 24 à 28 de la Convention de la Haye pour le Règlement pacifique des con- tlits internationaux en date du 18 öctobre 1907. Les débats sont dirigés par le surarbitre; toute décision de la Commission est prise à la majorité de ses membres. La sentence mentionne les noms des arbitres; elle est motivée et signée par le surarbitre et le secrétaire faisant fonction de greffier.

Toute sentence est notifiée, par les soins du surarbitre, au Service des mines et au re- quérant. Après l’émission de la sentence, tat des zones sera modifié en conformité.

Dans les cas plusieurs requbtes, se apportant au mêöme périmètre et présentées

des ressortissants de différentes Puis-

sont reconnues comme valables conformément aux alinéas 6 et 7, 1le surarbitre fera notifier aux intéressés les sentences arbitrales qui ne leur auraient, pas été notifiées ainsi que les documents s'y rattachant (requéte, observations du Service des mines); il invitera les parties à présenter, dans le délai d'un mois, leurs observations et à faire, dans le même délai, sous peine de forclusion, le versement à la Banque d'Etat d'une somme calculée à raison de 10 centimes par hectare du terrain de recherche ou d'ex ploi- tation simultanément revendiqué par elles. Le

entbinden.

Gründen

unterzeichnen.

gestellt.

zugehörigen

anspruchten rechnet wird.

treter gehört zu werden.

dürfen nur in streitiger Verhandlung erfolgen.

Wenn ein Antragsteller mit genügenden Gründen

Les requérants pourront faire valoir les dartut, daß es ihm nicht möglich war Urkunden beizubringen, die dem Antrag hätten b 1114“

gefügt werden müssen, so kann die Kommission ih

von der Verpflichtung zur Vorlage dieser Urkunden

aufnahmen von

dem als Gerichtsschreiber

Jedes Urteil wird durch manns der Bergbehörde und dem Antragsteller zu⸗ 1- Nachdem das Urteil' gefällt ist, wird die Hauptkarte entsprechend abgeändert.

Werden mehrere Anträge, die sich auf dasselbe Feld beziehen und von Angehörigen verschiedener Mächte gestellt werden, gemäß Abs. 6, 7 als rechts⸗ gültig anerkannt, Beteiligten die nicht mitgeteilt

und in derselben

Die Kommission kann die Bergbehörde und die Antragsteller auffordern, ihre Angaben in einer be⸗ stimmten Frist zu ergänzen; sie kann ihr persönliches Erscheinen anordnen, ebenso wie die Genannten ver⸗ langen können, persönlich oder durch ihre Stellver⸗ Mündliche Erläuterungen

Die Kommission kann zu jeder Art von Bewels⸗ Amts wegen schreiten. Zu diesem Zwecke hat sie sich von den Grundsätzen leiten zu 4 lassen, die in den Artikeln 24 bis 28 des Haager des Abkommens zur friedlichen Erlediaung internationaler Streitfälle vom 18. Oktober 1907 aufgestellt sind. Der Obmann leitet die Verhandlungen. Die Entscheidung der Kommission erfolgt nach der ein⸗ fachen Mehrheit der Stimmen. Namen der Schiedsrichter anzugeben; es ist mit zu versehen und von dem Obmann und dienenden Sekretär zu

so läßt der Schiedssprüche, sein sollten,

Urkunden der Bergbehörde) zustellen. auf, in Monatsfrist ihre Bemerkungen einzureichen Frist bei Strafe des Aueschlusses einen Betrag an die Staatsbank zu zahlen, der nach einem Einheitssatze jeden Hektar des

Schürf⸗ oder

von zehn von ihnen

Im Urteil sind die

Vermittlung des Ob⸗

zugleich mit den (Anträgen, Er fordert die Parteien

Bergbaufeldes be⸗ Nach Ablauf der Frist beruft der Obmann die Kommission in der im Abs. 7

délai expiré, le surarbitre réunira la Com- mission composée comme il est dit à l'alinéa 7. La procédure sera réglée suivant les dispo- sitions des alinéas 9 à 13. Si les arbitres se trouvent en nombre pair, le surarbitre a voix prépondérante en cas de partage.

Si une sentence soulève une difficulté d'inter- prétation, la Commission qui l'a rendue est alle die compétente pour la résoudre.

Article 4.

2u 11u5. EE1“ —“ Mesure provisoire concernant les terrains miniers litigieux.

Jusqu'à ce qu'il ait été statubé par la Commission revendications présentées dans les termes do l'article 3 alinéa 7, celui des requérants qui justifiera d'une possession de fait et d'un commencement d'exploitation effective, pourra seul étre autorisé par le sur- arbitre, provisoirement et moyennant caution, l'autre partie düment entendue, à continuer, à exploiter le terrain et à exporter les minerais extraits.

Si un périmètre est réclamé par un seul requérant qui justifie d'une possession de fait et d'un commencement d'exploitation effective, la môme autorisation provisoire peut ôêtre accordée par le surarbitre moyennant caution et après avoir entendu le Service des mines.

Dans les deux cas qui viennent d'ôtre prévus, l'autorisation sera donnée sous ré- serve du paiement, par an et par péri- mêètre exploité, d'une somme fixe de cinq cent franes, et, en outre, de la taxe pro- portionnelle de l'article 46 du dahir chérifien sur les mines.

En aucun cas, et pour quelque motif que ce soit, cette exploitation ne peut préjuger la décision de la Commission arbitrale sur Pattri- bution des périméêtres revendiqués.

Lautorisation n'est jamais accordée qu'à titre précaire et révocable. Son retrait ne peut ouvrir aux bénéficiaires aucun droit à indemnité, quelles que soier lesquelles il soit prononcé.

définitivement arbitrale sur

Obmann den die ihnen noch

Bemerkungen

Centimen für gleichzeitig be⸗

Beide Reglements sind für die spanische Zone am 20. und für die französische Zone am 30. Janunar d.

angegebenen Zusammensetzung. Das Verfah 1— sich nach den Vorschriften der Aös. 3 bis 13. vüf die Zahl der Schiedsrichter eine gerade, so ent scheidet bei Stimmengleichheit die Stimme d sich nachträglich S

rgeben nachträg treitigkeiten über die Pehlegan. 8 Sceichs pruche⸗ 8 ist . Kone mission, die ihn gefä at, zu ihrer Entscheidung nüsäändic. I 3 n dung

8

Artikel 4. 8

Vorläufige Maßregeln, betreffend streitigen Felder. 58

Bis die Schiedskommission über die vorgebrach Ansprüche gemäß Artikel 3 Abs. 7 endatltig chten schieden hat, kann derjenige Antragsteller, der nach⸗ weist, daß er tatsächlich im Besitz ist und mit der Auz⸗ beutung wirklich begonnen hat, vom Obmann die einseitige Befugnis erhalten, vorläufig und gegen Sicherheitsleistung auch weiterhin das Feld anszu⸗ beuten und die geförderten Mineralien auszuführen. 8 der Entscheidung ist die Gegenpartei gebührend zu hören.

Wenn ein Feld nur von einem Antragsteller beansprucht wird und er den tatsächlichen Besitz und den Beginn wirklicher Ausbeutung nach⸗ weist, so kann ihm der Obmann gegen Sicherheitz⸗ leistung und nach Anhörung der Bergbehölde di selbe vorläufige Befugnis erteilen.

In beiden Fällen wird die Befugnis unter dem Vorbehalt erteilt, vafß der Antragsteller jährlich für jedes ausgebeutete Feld eine feste Gebühr von 500 ’.“ und außerdem die verhältnismäßige Gebühr gemäß Artikel 46 der Bergordnung zahlt.

In keinem Falle und mit keiner Begründung irgendwelcher Art kann die vorläufige Ausbeutung der Entscheidung der Schiedskommission über die Zuweisung der beanspruchten Felder vor⸗ greifen. 5

Die vorläufige Befugnis ist stets widerruflich. Im Falle des Widerrufs hat der, dem sie erteilt

war, keinen Anspruch auf Entschädigung, aus welchem Grunde auch der Widerruf erfolgt sein mag

Dentscher Reichstag. 12. Sitzung vom 12. Februar 1914, Nachmittags 1 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

Auf der Tagesordnung steht die Fortseßung der Spezial⸗ beratung des Etats für das Reichsamt des Innern bei den dauernden Ausgaben für das Reichsversicherungs⸗ amt in Verbindung mit der Beratung der Denkschrift über die Rücklagen bei den Berufsgenossenschaften und der dazu ein⸗ gebrachten vier Resolutionen.

Präsident Dr. Kaempf: Der Abg. Bauer hat in den letzten Sätzen seiner gestrigen Rede gewisse Bestimmungen der Reichsver⸗ sicherungsordnung einen Hohn auf die durch die Kaiserlichen Erlasse von 1890 anerkannte Gleichberechtigung der Arbeiter genannt. Sel⸗ Worte entsprechen nicht der Ordnung des Hauses, da sie sowohl eine Beleidigung des Reichstags, als des Bundesrats enthalten.

Abg. Lel (Zentr.): Auch wir wünschen, daß die Rechtsprechun des Reichsversicherungsamtes gerecht ist. Aber es wirken doch au Vertreter der Versicherten mit, und die Vorfälle stellen sich bei ge⸗ nauerer Untersuchung meist anders dar, als man sie in der Oeffentlich⸗ keit geschildert hat. Bei den Wahlen zu den Krankenkassen sind bisher die Arbeitnehmer noch nie zu kurz gekommen. Die ganze einseitige Stellung der sozialdemokratischen Partei zur Versicherung zeigt sich in ihrer Auffassung über die Denkschrift. Bei den Rücklagen handelt es sich nur um die Beiträge der Arbeitgeber. Da soll natürlich alles beim alten bleiben. Die Denkschrift ist reichlich spät gekommen (das Haus ist andauernd unruhig, sodaß der Präsident wiederholt um Ruhe bitten muß.) Es fragt sich, ob durch Herausgabe dieser Denkschrift das Reichsamt des Innern sein dem Reichstag gegebenes Versprechen ein⸗ gelöst hat. Der Wunsch ging doch seinerzeit dahin, nicht nur statistische Untersuchungen anzustellen. Es kam nicht auf mathematische Be⸗ rechnungen allein an. Ich frage, ob auch sachverständige Versicherungs⸗ techniker zu dieser Denkschrift herangezogen wurden? Gleichzeitig möchte ich wissen, ob die im Auftrage des Vorstandes der Berufs⸗ genossenschaften vom Verwaltungsdirektor Marcus der Norddeutschen Textilgenossenschaft verfaßte Schrift nur einigen versicherungstech⸗ nischen Beamten oder auch noch anderen Sachverständigen vorgelegt worden ist. Es handelt sich hier nicht um eine Privatarbeit, sondern um ein im Aunftrage seiner Berufsgenossenschaft herausgegebenes Werk. Die Denkschrift enthält viele Unklar⸗ beiten. Wenn die Verfasser der Denkschrift darauf hinweisen, daß in den letzten Jahren durchschnittlich die Lohnsumme sich um un⸗ gefähr 60 Millionen Mark erhöht hat, so ist doch zu bedenken, daß die Zahl der beschäftigten Personen damit nicht Schritt gehalten hat. Ich hoffe, daß zu der Beratung der Denkschrift in der Kommission unabhängige, unparteiische Sachverständige zugezogen werden. Wir unsererseits können uns hier ein abschließendes Urteil nicht bilden. Was die Resolution Spahn über die Rücklagen betrifft, so möchten wir, daß diese Rücklagen der Berufsgenossenschaften den Gewerbe⸗ treibenden zugute kommen, die in der Gefahr schweben, Wucherern in die Hände zu fallen. Wir betonen dabei, daß der genossenschaftliche Personalkredit besonders berücksichtigt wird. Die Berufsgenossenschaften sollten eine Zentralkreditgenossenschaftskasse gründen; sie köoönnten das ohne jedes Risiko tun. Das Zusammenwirken der Berufsgenossen⸗ schaften mit dem Roten Kreuz in bezug auf erste Hilfe bei Unglücks⸗ fällen sollte noch mehr in Fluß kommen. Diese erste Hilfe sollte auch bei Betriebsunfällen geleistet werden.

Abg. Schulenburg (nl.): Wir schließen uns diesem letzten Wunsche gern an. Der Resolution Spahn stimmen wir zu. Der sozialdemokratische Abg. Bauer hat eine scharfe Kritik an der Reichs⸗ versicherungsordnung geübt. So schlecht ist sie denn doch nicht, wie er sie gemacht hat. Gewiß hat das Gesetz manche Mängel, die werden im Laufe der Zeit beseitigt werden. Die schwere Belastung der Be⸗ rufsgenossenschaften haben wir schon öfters zur Sprache gebracht. Wir haben betont, wie falsch es auch ist, so große Kapitalien anzusammeln. Wir stehen in allem auf dem Standpunkt, daß wir den Glauben an die Beständigkeit der deutschen Industrie und des deutschen Handwerks

noch ruhig haben dürfen. Dem Handwerk wird es noch schwerer als der Industrie, Kapitalien aufzubringen. Darum stimmen wir der Resolution Spahn zu und der Ueberweisung an eine Kommission von 14 Mitgliedern.

Abg. Doormann (fortschr. Volksp.): Die Ausführungen des Abg. 1 enthielten einen inneren Widerspruch. Er machte das Gesetz verantwortlich für die Mißstände der Reichsversicherungs⸗ ordnung, und andererseits schob er die Schuld auf die Verwaltungs⸗ behörde. Das Gesetz kann also doch nicht so schlecht sein. Ohne Interesse der Behörde ist natürlich eine sinngemäße Ausführung des Gesetzes nicht zu denken. Da der Bundesrat eine Aenderung der Reichsversicherungsordnung in bezug auf die Rücklagen nicht will, so hat es keinen Zweck, einen solchen 8” könner

verfahrens. gewiesen.

Rückstände.

doch

haben sich die

geblieben.

bestehen.

setzungen.

Es handelt sich ja auch nich fahren, sondern um eine allmähliche Verringerung der aufgelaufenen Gerade die Unsicherheit und Ünübersichtlichkeit der in Betracht kommenden Faktoren hat ja seinerzeit zur Wahl des Um⸗ lageverfahrens an Stelle des Deckungsverfahrens geführt. materielle Aenderung der Bestimmungen über die Rücklagen in der Reichsversicherungsordnung werden wir also nicht willigen; läßt sich eine bessere Fassung des § 744 R.⸗V.⸗O. finden, so werden wir gern daran mitarbeiten. angelangt, was das Gesetz vorschreibt. Der Kollege Irl hat insoweit recht, als der einzelne Unternehmer, der als Mitglied der Berufs⸗ genossenschaft eine Summe in den Reservefonds legen muß, die ihm einen ganz anderen Zinsertrag hätte bringen können, damit einen ge⸗ wissen Schaden erleidet; aber volkswirtschaftlich sieht sich die Sache d anders an, da gleicht sich das wieder aus. überhaupt, daß dieser Streit über die Rücklagen solche Dimensionen angenommen hat, denn er könnte geeignet sein, den Unternehmern die Freude an dem großen Werke der Unfallversicherung zu verderben. Hoffentlich werden in der Kommission alle diese Fragen geklärt und wird dann auch Beruhigung wieder eintreten. 8 b

Kaiserlicher

Veranlassung vorgelegen, über die Rücklagen Sachverständige heranzuziehen. ob die Denkschrift auch außerhalb des Reichsversicherungsamtes geprüft worden ist, kann ich verneinen. Erfahrung, soweit es irgend möglich ist; nur wo die Erfahrung fehlt, setzt die Schätzung ein. Die Erfahrungen der Vergangenheit benutzen für Behörden arbeite. wir als Wegweiser für die Zukunft; von Zeit zu Zeit muß orientieren, ob man auf dem richtigen Wege ist. Seit der 1 die erste Denkschrift zur finanziellen Begründung der Reichsversiche⸗ rungsordnung im Bereiche der Unfallversicherung ausgearbeitet wurde, 3 Verhältnisse geändert. der ersten Denkschrift noch gleichmäßige Zahlen für die Unfälle auf je 1000 Personen und für die Entschädigung auf je 1000 Lohnhöhe; 1909 sind diese Zahlen heruntergegangen und 1911 und 1912 stehen Mit diesen Verschiebungen fallen aber auch alle quenzen, die aus den Bexechnungen gezogen worden sind; es wird hier jetzt ein Urteil angefochten, dessen Voraussetzungen nicht mehr 1 gilt auch für die Gegenschrift von Marcus. Die Gründe des Rückganges sind sehr mannigfaltiger Art: Weitherzigere Fürsorge für die Verletzten, sorgfältigere Festst intensivere Unfalluntersuchung, schärfere Kontrolle der Rentenfest⸗ Alles das hat den Verfasser der zweiten Denkschrift ver⸗ anlaßt, auszusprechen, daß die Verhältnisse noch zu schwankend sind, um eine Gesetzmäßigkeit erkennen zu lassen, daß man also jetzt zu einer Aenderung der Reichsversicherungsordnung noch nicht schreiten II. Der als Kronzeuge für Herrn Marcus angeführte Geheimrat Pietsch sagt selbst, wenn keine sicheren Grundlagen für die Berech⸗ nungen vorhanden sind, fällt auch das Gebäude des Beharrungs⸗ zustandes zusammen; nach ihm gibt es bei solchen sozialen Versiche⸗ rungen keinen dauernden Beharrungszustand, man wird in der Zukunft immer mit erheblichen Aenderungen des Umlagebetrags zu rechnen haben. Ist es aber mit dem Beharrungszustand nichts, so gibt es auch keinen Kapitaldeckungsbetrag und keinen Umlagebetrag im . zustand. Man kann getrost den ganzen § 744 der Zukunft überlassen; bis 1922 sind noch 8 Jahre hin. ratungen war noch darauf gerichtet, die Schwankungen des Umlage⸗ 1 betrags auf ein Minimum zurückzuführen. Der Kern der Frage ist daß seine Herrschaft sich von dem Dr. Soundso behandeln läßt, so wird der, wieviel ist bisher ungedeckt? Und die Antwort lautet: Etwa es 30 %, etwa ein Drittel, i lle Deckung denkt ja kei⸗

Das

Die Regierung hat die Notwendigkeit ver⸗

.

enkschrift müssen uns gleichgültig lassen; denn K Freunde stehen

ht um ein eigentliches Kapitaldeckungsver⸗

In eine

gelegt.

Wir sind ja auch vor der untersten Grenze dessen

Ich bedauere

. Aurin: Es hat keine bei der Ausarbeitung der Denkschrift Auch die Frage,

Regierungsrat Dr.

Alle Versicherungstechnik beruht auf

man sich etwas revidieren. eit, in der

Bis 1907 erhielt der Verfasser orte. kasse zu errichten.

onse⸗1 Zukunft fördern.

ellung der Einzelfälle, krankenkassen

eharrungs⸗

Das ganze Streben bei den Be⸗

Ortskrankenkasse. Herzens zu.

gedeckt di. Drittel sind ungedeckt. An Mensch. Die von der Regierung ge⸗

schonend vor sich gehen. werden ja stark belastet, aber alles in allem macht das sehr wenig aus. Solange steigende Konjunkturen sind, wird der Reservefonds steis mühelos getragen werden, in schwierigen Zeiten läßt das Reichsver⸗ sicherungsamt Milderungen eintreten.

onds kann 1

die Behörden ein großes Unrecht tun würden, wenn krankenkassen weiter unterdrückten. auf guten Boden. gestellt, daß die Landkrankenkassen billiger arbeiten als die Orts⸗ und auch bezüglich der Wahl den Vorzug verdienen. Möge das Beispiel der Behörde im Spandauer Fall Nachahmung finden. Namentlich bitte ich den Staatssekretär, seinen ganzen Einfluß nach dieser Richtung geltend zu machen. Leider hören wir noch Klagen aus einzelnen Bundesstaaten. Ortskrankenkasse in eine Landkrankenkasse nicht gestattet, und in Baden ist eine Landkrankenkasse überhaupt nicht eingerichtet worden. landesgesetzlichen Auslegungsbestimmungen haben große Erbitterung hervorgerufen. Dafür kann ich Ihnen aber eine große Freude machen, indem ich Sie auf einen Artikel des „Berliner Tageblatts“ hinweise, Dieses hat bisher die Landkrankenkassen immer schlecht gemacht. Jetzt schreibt es: „Die einzige Lösung ist die Errichtung von Landkranken⸗ kassen, mit der auch die freie A

führungen des Abg. Bauer über das Verhalten der Dienstboten in der Arztfrage muß ich entschieden widersprechen. Die Dienstboten haben durchaus Vertrauen g ihrer Herrschaft, und wenn der Dienstbote sieht,

hier beschließen, was wir wollen, es bleibt doch beim alten. Auf forderten Grundlagen sind sehr milde; die Ansammlung des Reserbe⸗ Einzelheiten kann man sich hier nicht einlassen, das ist Sache der s Kommissionsberatung. stärkter Rücklagen betont, unter Hinweis auf die Gefahr des Umlage⸗ Auf diese Gefahr haben auch die Nationalliberalen hin⸗ Es handelt sich gar nicht um ein vollständiges Kapital⸗ deckungsverfahren, sondern darum, daß die Versicherten unter der Zwangsversicherung nicht höhere Beiträge zahlen, als sie bei den Privat⸗ anstalten gezahlt werden. Der Hauptwortführer der Berufsgenossen⸗ schaften, der Verwaltungsdirektor Marcus, hat verschiedenen Mit⸗ gliedern eine Ausarbeitung über diese Frage zugänglich gemacht, die als - eine sehr fkigis und tüchtige Arbeit anerkannt werden muß; aber zu falnten Reichsversicherungsordnung auch kein gutes Haar gelassen. Er seinen Schlußfolgerungen kann ich mich nicht bekennen. Seine An⸗ h. griffe auf die rechnerischen Grundlagen der uns vom Reichsversiche⸗ rungsamt vorgelegten D die amtlichen Versicherungsmathematiker hatten mit festen Grund⸗ lagen überhaupt nicht zu rechnen, und doch haben sich im wesentlichen ihre Vorausberechnungen bestätigt. Es wird behauptet, man hätte mit niedrigeren Beiträgen auskommen können; ob aber die Annahmen, die err Marcus macht, ob die Vermutungen, die er hegt hinsichtlich der

Einige Berufsgenossenschaften

Abg. Siebenbürger (bkons.): Namens meiner Freunde hebe ich zu erklären, daß wir übermäßige Ansammlungen der Rücklagen nicht für erfreulich halten, daß wir aber die ein enf

Kommission mit beraten werden. Der Abg. Bauer hat gestern an der

ägigen Fragen in der

at darauf hingewiesen, daß sie von den Konservativen gemacht worden sei. Sein Kollege Braun hat dagegen im Landtage erklärt, daß die Konservativen nicht auf dem Boden des Gesetzes stehen. anz und voll auf dem Boden des Gesetzes, wenn sie auch manches anders gewünscht hätten, namentlich nicht diese Gleich macherei, die durch das ganze Gesetz geht. Durch unsere Mitarbeit in der Kommission ist es uns damals gelungen, trotz mancher Wider stände die Landkrankenkassen in das Gesetz hinein zu bringen. Daß unahme der Zahl der Versicherten, hinsichtlich des Ansteigens der dies gut war, das hat ja die jüngste Vergangenheit gezeigt. Vor kaum Lohnsumme, auch wirklich zutreffen werden, läßt sich nicht beweisen. vier Wochen ist der zweite Band der Reichsversicherungsordnung ein

b 1 geführt worden und überall verlangt man laut nach Landkrankenkassen, auch da, wo es infolge der Ausführungsbestimmungen des Gesetzes nicht angeht. Da man sich damals auf mittlerer Linie geeinigt hat, so hört man natürlich jetzt von allerlei Streitigkeiten, da es auch den Ausführungsbestimmungen nicht gelungen ist, dem Gesetz überall den Weg zu ebnen.

Mein

So wird das Gesetz ganz verschieden aus

Es werden vielfach diejenigen schikaniert, die von der Be⸗ freiuungspflicht Gebrauch machen wollen. 600 Arbeitern verlangte ein Kassenvorstand für den Arbeiter 200 Kaution, also im ganzen 120 000 ℳ.

kamen die Antragstell

dem Befreiungsantrag nicht stattgegeben werden könne. anderen Falle wurden für jeden Dienstboten 500 bis 1000 Kaution gefordert. Die betreffende Kasse erklärte auch, daß sie trotz obsiegenden Erkenntnisses immer wieder dieselbe Forderung erheben werde. Einem Unterstaatssekretär forderte man 1000 und Millionär je 350 ab. forderungen überhaupt erhoben werden dürfen, zumal sich der preußische Handelsminister im Landtage auf den Standpunkt gestellt hat, daß er dies für durchaus nicht verwerflich halte. Die Dienstbotenversicherung hat insofern ein Gutes gehabt, als es bei den letzten Wahlen gelungen ist, den Einfluß der Sozialdemokratie in den Krankenkassen etwas einzu⸗ dämmen. Die Belastung des Mittelstandes durch diese Versicherung ist allerdings recht groß. jährlich 2000 Mehrunkosten infolgedessen habe. daß er dies nicht auf die Warenpreise aufschlagen koönne, da er meist

Von einer Herrschaft mit

0 00 In einem Berliner Vorort be⸗ er auf gedrucktem Formular den Bescheid, daß In einem

2 einem dreifachen Es muß geprüft werden, ob solche Kautions⸗

Ein Malermeister wies mir nach, daß er Er bemerkte dazu,

Hier sollten doch die Behörden ihre Preise

Gerade das Handwerk als treueste Säule des Vater⸗

landes hat auf weitgehendsten Schutz Anspruch. Für die Dienstboten

ist die Landkrankenkasse das gegebene. Deshalb haben 8 auch viele Städte gleich eingeführt, darunter Potsdam und andere 2

erliner Vor⸗

In einem Falle hatte allerdings die Behörde die Errichtung nicht zugelassen, dagegen wurde Spandau gezwungen, eine Landkranken⸗

Die Ortskrankenkassen, die sich schon sicher glaubten,

erhoben natürlich einen großen Skandal, als der preußische Handels⸗ minister erklärte, exr würde die Errichtung von Landkrankenkassen in

Der „Lokal⸗Anzeiger“ hat darauf hingewiesen, daß sie die Land⸗ Der Handelsminister Sydow hat ja selbst fest⸗

In Bayern ist die Umwandlung einer

Diese

rztwahl verbunden ist.“ Den Aus⸗

ich auch von diesem lieber behandeln lassen als von einem Arzt der

Der Resolution Spahn stimmen wir freudigen

1“ 88. 88 8 8

Stellvertreter des Reichskanzlers, Staatssekretär des Innern Dr. Delbrück:

Meine Herren! Ich möchte mir nur einige kurze Worte zu den Ausführungen derjenigen Herren Redner gestatten, die gestern und heute über die Reichsversicherungsordnung gesprochen haben. Von seiten des Herrn Redners der sozialdemokratischen Partei sind eine außerordentlich große Anzahl von Einzelfällen angeführt worden, aus denen er einmal Schlüsse zieht auf die Schlechtigkeit des Gesetzes, aus denen er aber andererseits auch folgert, daß insbesondere von dem preußischen Herrn Minister für Handel und Gewerbe die Bestim⸗ mungen des Gesetzes nicht durchgeführt würden, und daß namentlich die dem preußischen Minister für Handel und Gewerbe nachgeordneten Behörden die Reichsversicherungsordnung direkt falsch und gesetz⸗ widrig zur Durchführung gebracht hätten. Ich bin selbstverständlich außerstande, hier zu prüfen, inwieweit diese Vorwürfe richtig sind. Eines habe ich aber aus den Ausführungen des Herrn Abgeordneten Bauer zweifellos entnommen, nämlich, daß es sich in einer großen Anzahl von Fällen um Beschwerden darüber handelt, daß die preußi⸗ schen Provinzial⸗ und Lokalbehörden die Anordnungen dieses Ministers nicht ausgeführt haben. Das sind Fragen, die zweifellos nicht vor das Forum des Reichstages, sondern vor das Forum des preußischen Landtags gehören.

Ich kann im übrigen nur hinzufügen, daß meine Kompetenzen bezw. die Kompetenzen des Herrn Reichskanzlers hier wie in ähnlichen Fällen sehr beschränkt sind. Die „Reichsleitung“, der Herr Reichs⸗ kanzler hat nicht ein allgemeines Aufsichtsrecht bezüglich der einzelnen Bundesstaaten, sondern der Herr Reichskanzler ist lediglich auf Grund der Verfassung verpflichtet, dafür zu sorgen, daß die Gesetze richtig durchgeführt werden. Meine Herren, dieser Verpflichtung werde ich mich nie entziehen. Ich bin bereit, alle die Fälle, die hier vorgetragen sind, zu prüfen. Ich werde mich ihrethalben mit dem Herrn Minister für Handel und Gewerbe in Verbindung setzen, und dann wird sich herausstellen, daß der Vorwurf, der gestern gegen den Herrn Minister für Handel und Gewerbe erhoben ist, daß von ihm bei der Durch⸗ führung der Reichsversicherungsordnung gesetzwidrig verfahren sei, unter allen Umständen unberechtigt ist. Es wird sich dann ferner herausstellen, ob tatsächlich zwischen dem preußischen Minister für Handel und Gewerbe und mir Differenzen bestehen über die grund⸗ sätzliche Auffassung des Gesetzes. Dann werde ich das Erforderliche selbstverständlich in die Wege leiten.

Im übrigen kann ich namentlich auch mit Rücksicht auf die Ausführungen des letzten Herrn Redners nur das betonen, was der Herr Abgeordnete Irl vorhin schon gesagt hat, es handelt sich hier in allererster Linie und bei der weitaus größten Zahl der vorgebrachten Beschwerdefälle nicht um Beschwerden, die in der Mangelhaftigkeit des Gesetzes ihren Ursprung haben, sondern die sich gegen die Durch⸗ führung des Gesetzes richten, und wenn da Schwierigkeiten und Differenzen entstehen, ist es an sich nicht wunderbar. Denn es sind bei der Neuorganisation eine große Anzahl von Behörden mit der Durchführung der Krankenkassenangelegenheiten betraut worden, die früher mit diesen Sachen wenig oder gar nichts zu tun gehabt haben, und aus diesem Grunde ist es ungerecht, wenn man den preußischen Lokalbehörden gegen die Behörden haben sich die Beschwerden in erster Linie gerichtet den Vorwurf macht, daß sie gesetzwidrig ver⸗ fahren. Warten Sie ab, lassen Sie uns und den Behörden in den Bundesstaaten Zeit, dann wird auch dieses Gesetz sich ein⸗ leben, auch dieses Gesetz seinem Sinne und Geiste nach durchgeführt werden, wie wir das bei zahllosen anderen Gesetzen schon erlebt haben, wo auch unmittelbar nach der Einführung ein Sturm von Beschwerden kam, die im Laufe der Zeit durch Ein⸗ wirkung der Zentralbehörde, Entscheidungen der Verwaltungsgerichte usw. auf ein Minimum zusammengeschrumpft sind. (Bravo!)

Abg. Behrens (wirtsch. Vgg.): Mit der Ueberweisung der Denkschrift an eine Kommission sind wir einverstanden. Der Abg. Bauer hat über die Reichsversicherungsordnung und ihre Durchführung die volle Schale seines Zornes ausgegossen. Den Stein der Weisen hatten aber bei ihrer Beratung auch die Sozialdemokraten nicht ge⸗ funden, sonst hätten sie ihn doch der damaligen Kommission vorlegen müssen. Auch kleinere Gesetze sind bei ihrer ersten Einführung in die Praxis auf große Schwierigkeiten gestoßen; hier kann nur die Zeit helfen. Gewiß sind auch von den Lokalbehörden Mißgriffe gemacht worden, die nicht zu billigen sind. Besonders bei der Durchführung der Wahlen haben sich die Versicherungsämter zu ihrem eigenen Nach⸗

teil gegen die Ratschläge praktisch erfahrener Gewerkschaftsbeamten ablehnend verhalten; hoffentlich wiederholen sich diese Erscheinungen nicht, besonders soͤll man gegel die christlich⸗nationalen Arbeiterorga⸗ nisationen entgegenkommender sein. Unsere Resolution, die veine Abänderung des § 181 R. V. O. bezweckt, um den Begriff „Fach⸗ arbeiter“ für die Krankenkassen festzustellen, bitten wir Sie anzu⸗ nehmen. Diese und ähnliche praktische Aenderungen könnten schon bei nächster Gelegenheit, wo das Gesetz jg doch wegen der Herabsetzung der Altersgrenze geändert werden muß, mit erledigt werden. Den Landkrankenkassen stehe ich sehr skeptisch gegenüber, weil ich sie für die teuersten halte; soweit sie es noch nicht sind, werden sie es sehr bald werden, und dann wird der Enthusiasmus für diese Kassen sehr rasch verflogen sein. Daß sie ganz besonders teuer wirtschaften werden, ergibt sich schon aus der größeren Schwierigkeit der ärztlichen Ver⸗ sorgung auf dem platten Lande. Eine große Anzahl von Landkreisen und städtischen Gemeinden hat schon bisher eine Dienstboten⸗ und Ge⸗ sindekrankenversicherung; es handelt sich also gar nicht in dem Maße, wie es jetzt vielfach behauptet wird, um eine absolute Neuerung. In dem Umfang, wie jetzt die Krankenversicherung auch auf Söhne und Töchter des Hauses ausgedehnt wird, liegt sie nicht im Sinne des Gesetzes. Hier bedarf es einer klärenden Kundgebung des Reichsamts des Innern; es handelt sich um die Beseitigung eines Vorgehens mancher Krankenkassen, das zurzeit als eine unnütze Härte empfunden wird. Den Vorzug vor bloßen Wohlfahrtseinrichtungen verdient es, wenn man den Leuten den Lohn soweit erhöht, daß sie sich selbst bei den Kassen versichern können; damit erzieht man die Leute zur Selbst⸗ verantwortung. Was die Unfallversicherung betrifft, so begrüßen wir es, daß auch die Reichsverwaltung Wert auf schnelle Hilfe und auf tunlichste Unfallverhütung legt; es wäre nur zu wünschen, daß bei allen Beteiligten im Lande dieser Standpunkt volle. Würdigung findet. I ie Methode, die Unfälle des täglichen Lebens nicht mehr als Betriebs⸗ unfälle anzusehen, widerspricht durchaus dem Willen und der Absicht des Gesetzgebers; das Reichsversicherungsamt sollte doch bei seiner dem⸗ nächstigen Entscheidung hierüber sich diesen Sachverhalt gen. Die Herabsetzung und fortgesetzte Verkürzung der Renten, 18 wegen eingetretener „Gewöhnung“, ist am letzten Ende doch ein1 n⸗ recht gegen den Verletzten; hier soll man doch nicht so kleinlich bureau⸗ kratisch verfahren. Ebenso entbehren die Klagen wegen ungerecht⸗ fertigter Entziehung der Rente häufig nicht der Begründung. b Landesversicherungsanstalt verlangt bei der Gewährung von Darle P auf Häuser, in denen eine Wohnung vom Besitzer vermietet wird, daß diese an einen Fersicherten derh b vta s eence wir Darlehen gekündigt. Auch hier sollte ein weniger aukra⸗ nish eh gateh eee. Dann habe ich noch eine Beschwerde

rsicherungs stalt in Schlesien Die von ihr unter⸗

haltene Krankenanstalt in Kreuzburg hat eine Gärtnerei eingerichtet, die den Gärtnern unliebsame Konkurrenz bereitet. Hier sollte doch dafür gesorgt werden, daß die Blumen nur für die betreffenden Kranken verwandt werden. 8 1

Abg. Feldmann (Soz.): Die Stellung einer Kaution halte ich für durchaus berechtigt. Es kann jemand heute Millionär und mor⸗ gen ein vollständig armer Mann sein. Die Konservativen wenden sich nur dann immer gegen die Agitation, wenn sie von anderer als ihrer, hauptsächlich sozialdemokratischer Seite ausgehen. Die Sozialdemo⸗ kratie hat keine Freude daran, daß das Handwerk durch Trust, Ringe und dergleichen vernichtet wird, ebensowenig wie sie sich über das Bauernlegen des Großgrundbesitzes freut. Der Kampf um die Unfall⸗ rente wird immer schwieriger. Man übt auf die Leute einen Druck aus, daß sie auf die Berufung überhaupt verzichten. Daher kommt auch der Rückgang der Berufungen. Einem Blinden wurden nur 55 % der Rente zugesprochen, weil man meinte, er habe sich allmählich an seinen Zustand gewöhnt und sei immer noch besser dran, wie ein an Armen und Beinen Gelähmter. Man sendet Aerzte aus, um die Rent⸗ ner zu kontrollieren und die Rente selbst herabzusetzen. In Schlesiem ist infolgedessen die Zahl der Invalidenrentner immer mehr zurück⸗ gegangen, trotzdem die Zahl der Arbeiter, und die Macht des Groß⸗ kapitals immer mehr zugenommen hat. Die Landesversicherungsanstalt in Schlesien hat dabei einen ganz gewaltigen Ueberschuß. Man sollte einmal nachprüfen, warum die Zahl der Abgewiesenen so groß ist. Einem 62 jährigen Arbeiter in Breslau, dem der Arzt selbst seine Arbeitsunfähigkeit bescheinigte, wurde erwidert, daß jeder, der noch etwas arbeiten wolle, auch Arbeit finde. Einem 66 jährigen unter⸗ ernährten Arbeiter wurde geraten, sich gut zu pflegen, damit er wieder arbeiten könnte. Es müßte ein besonderes Existenzminimum festgesetzt werden, bei dem eine Invalidenrente zu gewähren ist.

Direktor im Reichsamt des Innern Dr. Caspar: Eine allge⸗ meinere regelmäßige Kautionsforderung findet im Gesetz keine Unter⸗ lage. Die Frage kann nur von Fall zu Fall entschieden werden. Eine gewisse Sicherheit kann unter Umständen mit Recht verlangt werden, wenn die Verhältnisse des Arbeitgebers nicht genügende Sicherheit. geben. Ferner möchte ich darauf hinweisen, daß der Reichskanzler einen Einfluß auf die Errichtung von Landkrankenkassen nicht hat. Diese untersteht der Nachprüfung der betreffenden Landesbehörden. Die Frage der Versicherung der Hauskinder ist eingehend seinerzeit erörtert worden. Eine Versicherungspflicht besteht, ohne weiteres, wenn sie gegen Entgelt beschäftigt werden, dagegen wird eine Bekösti⸗ gung nicht als Entgelt anzusehen sein. Hervorheben möchte ich auch, daß die Unfallentschädigung, wie sie jetzt geschieht, besser ist, als nach dem bürgerlichen Recht. Es kann deshalb von einer Erhöhung der Unfallrente nicht die Rede sein, wenn sich nach ihrer Erteilung der durchschnittliche Arbeitsverdienst erhöht hat. Der Abg. Bauer hat dann gefragt, wie es mit der Uebernahme der alten Kassenbeamten ge⸗ halten werden soll. Nach der bestehenden Vorschrift sollen solche Beamte tunlichst übernommen werden. Diese Sollvorschrift hat die Bedeutung, daß, wo nicht besondere Schwierigkeiten und Bedenken ent⸗ gegenstehen, die Uebernahme tunlichst erfolgen soll. Die Beurteilung der einzelnen Fälle muß natürlicherweise den zuständigen Instanzen vorbehalten bleiben. Der Abg. Bauer hat die Stellung, die der preußische Handelsminster über die Anstellung der Kassenbeamten ein⸗ genommen hat, nicht billigen können. Diese Frage ist seinerzeit im Reichstage und in seiner Kommission sehr eingehend besprochen worden. Man stand damals unter dem Eindruck, daß bei den Krankenkassen in bezug auf die Anstellung der Beamten schwere Ungehörigkeiten vor⸗ gekommen waren. Diese Ungehörigkeiten waren von allen Seiten gerügt worden. Die Anstellung der Kassenbeamten hatte zu einer un⸗ zulässigen finanziellen Belastung der Kassen geführt. Durch die Ver⸗ träge der Kassen wurden in unzulässiger Weise andere Zwecke verfolgt. In der Reichsversicherungsordnung wird ein Unterschied zwischen An⸗ stellung auf Lebenszeit, Unwiderruflichkeit und mit Anspruch auf Ruhe⸗ gehalt nicht gemacht. Allerdings sind die Kassen. nicht verpflichtet, Personen bestimmter politischer Richtung zu beschäftigen. Das ist auch im Reichstage anerkannt worden. Außerhalb des Dienstes können sich diese Beamten politisch und religiös frei betätigen. Es besteht in dieser Beziehung ein Unterschied zwischen unmittelbaren und mittel⸗ baren Staatsbeamten. Der Abg. Bauer ist dann noch auf die Frage eingegangen, wie weit sich der Rentenanspruch auf Unfälle erstrecken soll, die sich aus den Gefahren des täglichen Lebens ergeben. Auf diesem Gebiet hat das Reichsversicherungsamt seine Rechtsprechung fortgesetzt an der Hand der Erfahrungen entwickelt. Es handelt sich da um schwierige Grenzfälle, und die Erfahrungen in diesen Dingen sind im Fluß. Es wird in den nächsten Tagen wieder eine Entschei⸗ dung treffen; wir können in diese Entscheidung nicht eingreifen. Der Abg. Bauer hat weiter von der Krankenversicherung der Hausgewerbe⸗ treibenden gesprochen und gewünscht, daß die erforderlichen Ausfüh⸗ rungsbestimmungen schneller und früher erlassen werden. Es handelt sich hier um eine überaus schwierige Materie, bei der eine einheitliche Regelung von der Zentralstelle unmöglich ist, weil die Zustände in den einzelnen Teilen des Reiches überaus verschieden liegen. Die Hausgewerbetreibenden selbst haben deshalb einmütig den Wunsch ausgesprochen, daß sich die Bundesratsverordnung auf allgemeine Satze beschränke. Diesem Wunsche hat der Bundesrat auch Folge gegeben. Der Abg. Bauer hat eine große Anzahl von Fällen angeführt, die ich hier nicht nachprüfen kann, zumal er keine Namen genannt hat. Ich kann nur sagen, daß seine Ausführungen bezüglich der Beiträge der Mitaglieder und der Rentenansprüche auf unrichtigen Voraussetzungen beruhen. 1 8

Abg. Astor (Zentr.): Die Sozialdemokratie hat den Vorwurf erhoben, daß für die Angestellten der Berufsgenossenschaften nicht wecht⸗ zeitig gesorgt worden sei, sodaß sie gezwungen gewesen seien, unter den alten, ungünstigeren Bedingungen weiter zu arbeiten. Diesem Angriff muß ich als Vorsitzender einer Berufsgenossenschaft entgegentreten. Die Berufsgenossenschaften haben Selbstverwaltung, es kann nicht Auf⸗ gabe des Reichsversicherungsamtes sein, einseitig die Interessen der Angestellten im Auge zu haben, sondern es muß auch gleichzeitig die Interessen der Berufsgenossenschaften im Auge haben und einen billigen Ausgleich schaffen. Der wird auch in der „Musterdienstordnung die die Sozialdemokraten so scharf angegriffen haben, herbeigeführt; diese Ordnung ist durchaus erfüllt von dem Bestreben, die Lage der An⸗ gestellten zu verbessern. Das Hilfsarbeiterwesen, die unständige Be⸗ schäftigung wird aufs äußerste eingeschränkt, die freie Kündigungs⸗ befugnis ist auf die ersten fünf Dienstjahre reduziert; beide Bestim⸗ mungen haben die meisten Berufsgenossenschaften übernommen. Die Genehmigung der Dienstordnung hat das Reichsversicherungsamt nur folgen lassen, wenn ein gerechtes Aufsteigen im Gehalt nach Dienst⸗ altersstufen gewährleistet ist. Bezüglich des Ruhegehalts und der Hinterbliebenenversicherung haben sich sämtliche Berufsgenossenschaften der Musterdienstordnung angeschlossen. Die Gehälter, Anfangs⸗ wie Endgehälter, sind bei den meisten Berufsgenossenschaften ganz gewaltig in die Höhe gegangen. Auf einige Anwürfe des Abg. Giebel (Vize⸗ präsident Dove ersucht, den Ausdruck „Anwürfe“ von Abgeordneten nicht zu gebrauchen) ... auf einige andere Vorwürfe des Abg. Giebel muß auch noch eingegangen werden. Ein gewisses Mindestmaß von Anforderungen an das dienstliche und außerdienstliche Ver⸗ halten der Angestellten zu stellen, ist durchaus zulässig. Der Abg. Giebel sollte einen Vergleich anstellen zwischen der von ihm ge⸗ rühmten Musterdienstordnung für Kassenangestellte und derjenigen für die Angestellten der Berufsgenossenschaften, dann wird er sich von 85. Ungrund seiner Angriffe überzeugen. Bei der Eigenart. jedes Unfalls kann kein Richter allgemein bindende Rechtsgrundsätze für jeden Unfall aufstellen. Daher spricht der Abg. Bauer von unklarer und ö. der Rechtsprechung. Das Reichsversicherungsamt geht in der Annahme von Veinebsunfallen eigentlich eher zu weit; würde es noch weiter gehen, dann würde das eine mit dem ganzen Zwecke der Nevsicenmsg nicht mehr im stehende Belastung des Unternehmer⸗ tums zur Folge haben. Im Reichsversicherungsamt, das habe i 85 eigener Erfahrung kennen gelernt, herrscht ein echler sozialer 8 1. Die Bureaudiätare des Reichsversicherungsamts sordern die Fest⸗ setzung des Diätariats auf eine bestimmte Zeit. Der 1““ mus in diesem Amte ist noch nicht definitid festgestellt; daher läß sich auch diesem Wunsche der Diätare noch nicht entgegenkommen, so 8 11“ 1u6u“ ““ 8

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wohlwollend wir ihm auch gegenüberstehen. Dem Reichsversicherungs⸗ amte sollten größere Mittel zur Ver fi gung hesben⸗ werdep.

* Abg. Fegter sfortschr. Volksp.): Die Angestellten fühlen wohl die Mängel des Gesetzes bei seiner Durchführung am allerehesten. In Preußen kommt es vielfach vor, daß der Landrat seine Angestellten zur Durchführung der Reichsversicherungsordnung heranzieht, daß diese dann noch weniger davon verstehen als die Gemeindevorsteher; daraus ist ganz besonders die Unzufriedenheit mit dem Gesetz auf dem Lande entstanden. Die Rentenquetscherei hat auch ihr gut Teil dazu beigetragen. Die Konservativen beschweren sich, daß die Landkrankenkassen nicht so ge⸗ macht worden sind, wie sie es sich gedacht haben. Sie beschweren sich auch über die Kautionsstellung. Bald werden die Landwirte aber die Landkrankenkassen zum Teufel wünschen. Dadurch, daß alle zahlungs⸗ fähigen Elemente ausscheiden, müssen natürlich die Beiträge höher und die Leistungen geringer werden. Im Wahlkampfe in Jerichow haben die Konservativen verbreitet, daß sie allein für die Herabsetzung der Altersgrenze eingetreten sind. Ueber die Zusammensetzung der Vor⸗ stände der Landkrankenkassen werden Beschwerden laut. Ich bitte dahin zu wirken, daß die Einzelstaaten die Durchführungsbestimmungen und Einführungsvorschriften so gestalten, wie es das Gesetz wünscht. Gegen die Einführung der Landkrankenkassen waren wir, weil wir die ländliche Arbeiterbevölkerung nicht schlechter als die städtische stellen 8 Graf Westarp (dkons.):; Die Bestimmungen der Land⸗ kraukarcfassen sind zweckentsprechend und praktisch. Der A bg. Fegter meint daß infolge der Befreiungsanträge die zahlungsfähigsten Kreise aus der Landkrankenkassen ausscheiden werden. Die Sache ist aber umge kehrt. Die größeren Güter beschäftigen vielfach ältere Leute und Fa milien, während die kleineren Besitzer meist unverheiratete Arbeits kräfte haben. Das Risiko der größeren Besitzer ist deshalb bedeutender, wenn sie der Kasse fernbleiben. Zu den Mehrbelastungen gehört die Behandlung der Familienangehörigen. An ihr haben fast alle große⸗ ren Gutsbesitzer ein Interesse. In Ostelbien haben fast auf allen Gütern die Arbeiter freien Arzt und freie Arznei und ebenso ihre Fa⸗ milienangehörigen. Die Großgrundbesitzer hatten deshalb ein Inter⸗ esse, daß eine solche Bestimmung auch in die Landkrankenkassen hinec. kam, was auf Schwierigkeiten bei den Bauern und den kleinen Be⸗ sitzern stößt. Als die Versicherungsordnung beraten nareh, deeänan wir darauf, daß die Bestimmungen über die Befreiung im Gesetz drin blieben. Uhean hat uns deshalb heftig angegriffen. Jetzt zeigt sich die interessante Erscheinung, daß in den Großstädten Kreise, die nicht auf unsere Fahne schwören, das Bestreben haben, für die Dienstboten Landkrankenkassen zu wählen. Diese beschweren sich nun, daß den Befreiungsanträgen so viel Hindernisse in den Weg gelegt werden. Es hat sich also als gerechtfertigt erwiesen, die Dienstboten mit den ge⸗ werblichen Arbeitern nicht gleich zu stellen. Wir wollten nur darauf hinwirken, daß diese Bestimmungen überall in Stadt und Land so ge⸗ handhabt werden, wie sie erlassen worden sind. Der Abg. Bauer hat es für unrichtig gehalten, wenn in Preußen Beamten, die nicht auf Lebenszeit, aber mit Berechtigung auf Ruhegehalt angestellt sind, die Beamten⸗ qualität beigelegt wird. Das ist durchaus in der Ordnung und ent⸗ spricht dem Gesetz. Es gibt ja auch in Preußen eine ganze Reihe von Beamten und ebenso in den Kommunen, bei denen dasselbe zutrifft. Bei der Beratung des Gesetzes war es die Absicht aller der Parteien, die das Gesetz zustande brachten, daß das Oberversicherungsamt Feleh kann, daß die Geschäftsleiter fest angestellt werden sollen. Darunter sind aber nicht nur die obersten Direktoren zu verstehen, sondern guch alle Beamte, die eine gewisse Abteilung zu leiten haben. b allen muß Beamtenqualität verliehen werden, damit sier unter das Diszipli⸗ narrecht des Staates fallen. Das ist deshalb wichtig, damit sie nicht außerdienstlich eine Partei unterstützen, die. sich in allem im Gegensatz zum Staate befindet. Sie dürfen also keine sozialdemokratische Agi⸗ tation außerhalb ihres Dienstes betreiben. Wir stellen dieses Ver⸗ langen, damit dieser bisher immer festgehaltene Grundsatz nicht durch⸗ lochesi ne ch (Soz.): Ich möchte Sie bitten, unseret Resolution zuzustimmen, die eine Denkschrift darüber⸗ verlangt, wie .““ Grundsätze für die Gewährung und die Durchführung des Heil⸗ verfahrens bewährt haben. Hoffentlich wird uns eine wirklich un⸗ parteiische Darstellung möglichst bald zugehen. Daß das versicherungsamt absichtlich und böswilli b ungere te Urteile zu fällen, haben wir gar nicht behauptet; wir haben nur be⸗ hauptet, daß die Herren des Reichsversicherungsamtes durch die Unternehmer in unsozialem Sinne beeinflußt worden sind. Das hat der Abg. Bauer an zahlreichen Beispielen in bezug auf die Ver⸗ kürzung der Rente infolge der „Gewöhnung“ nachgewiesen. Das Gesetz macht keinen Unterschied zwischen außergewöhnlichen Um⸗ ständen und den Gefahren des täglichen Lebens. Dier Unternehmer haben es verstanden, ihre Allffassung dem Reichsversicherungsamt zu suggerieren. Die konservative Partei hat allerdings an der 8 versicherungsordnung mitgearbeitet, aber in dem Sinne, um die An⸗ gestellten unter die Polizeigewalt zu bringen, das Gesetz zu ver⸗ schlechtern, die Sozialdemokraten aus den Kassenvorständen heraus⸗ zubringen. Die Konservativen berufen sich auch hier wieder auf den Mittelstand. Sie sollten sich sehr hüten, die Frage aufzuwerfen, ob durch die Reichsversicherungsordnung der Mittelstand belastet ist. Sie haben sich gegen eine Entlastung der kleinen Leute gesträubt. „Ein gesetzliches Eingreifen war schon deshalb notwendig, weil auf vielen Gütern die K ganz Hiceeb war. Man hat darauf hingewiesen, daß auch liberale Dienstherrschaften sich gegen die Dienst⸗ botenversicherung wenden. Was sind das für Kreise? Gerade die Reichen sind es. Einen Unterschied zwischen Stadt oder Land gibt es da nicht. Daß bei Befreiungsanträgen Kautionen verlangt werden, erklärt sich aus der Schwierigkeit der Krankenkassen. Wenn sich später herausstellt, daß der Arbeitgeber seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, so muß die Kasse den Ausfall aus ihrer Tasche bezahlen. Jede leichtfertige Befreiung eines Arbeitgebers kann zu einer schweren Schädigung der Krankenkassen führen. Man erlebt auch bei vornehmen Herren mitunter sehr unangenehme Ueberraschun⸗ gen. Wäre ich in einer Krankenkasse und hätte dort etwas zu jagen, so würde ich in jedem Falle eine Kaution verlangen. Hier zeigt cs sich, wie verfehlt es überhaupt war, die Befreiungsbestimmungen ein⸗ zuführen. Der Staatssekretär hat es sich sehr bequem gemacht. Er erklärte wohlwollend, er werde die Sache untersuchen. Hat er nicht die Zeitungen gelesen über diese Fälle? Wir konnen verlangen, daß der Staatssekretär uns wenigstens im nächsten Jahre über diese Fälle Auskunft gibt. Mit welcher Leichtigkeit sich die preußischen Behörden über die bestehenden Gesetze unter der Zustimmung der Konservative n binwegsetzen (Der Präsident rügt diesen Ausdruck.), zeigt die e. handlung der Entnahme von Arzneien aus den Apotheken. Graf Westarp hat mit dankenswerter Offenheit uns daran erinnert, daß § 153 das Mittel sein sollte, um den Angestellten der Krankenkassen zwar die Pflichten, aber nicht die Rechte eines Beamten aufzuerlegen. Wir können doch verlangen, daß der Paragraph so ausgeführt wird, wie er lautet, und wie ihn die Regierung seinerzeit interpretiert hat. Man sollte jetzt nicht die Sache umdrehen, und die Regierung sollte jetzt nicht das Gegenteil von dem sagen, was sie früher gesagt hat; ein Mann ein Wort. Wir sehen jetzt, daß die Bestimmungen des Gesetzes auf Schritt und Tritt gegen die Sozialdemokraten ausgenutzt werden. Die preußische Bureaukratie sucht uter n . Vor⸗ wänden die Arbeiter zu schädigen. Sie haben mit diesem C hesetz die Gegensätze, die Politik in die Krankenkassen hineingetragen, sie haben sich Ungesetzlichkeiten schuldig gemacht. (Der Präsident ruft den Redner wegen dieser Aeußerung zur Ordnun g.) Warum soll n wir dies nicht sagen dürfen? Wir sind doch keine Schulbuben. (Präsident Dr. Kaempf: Wegen dieser Bemerkung rufe ich Sie zum zweiten Male zur Ordnung!) Alle diese Dinge müssen die Erbitterung in B Se

f sozialpolitischem Gebiete wird Ihnen nichts helfen.”

g. dübg . ann (Zentr.): Ueber die Mißstände auf dem Ge⸗ biete der Reichsversicherungsordnung können wir uns doch in aller Ruhe aussprechen. Wir werden für die vom Vorredner empfohlenen Resolutionen stimmen. Zurzeit wird das neue Gesetz praktisch er⸗ probt. Leider ist die Unfallversicherung auf manche gewerbliche Be⸗ rufskrankheiten noch nicht ausgedehnt worden, so 6. B. auf das