1914 / 39 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 14 Feb 1914 18:00:01 GMT) scan diff

An die Stelle dieser Vorschriften sind sodann die §§ 45 ] di nistertalinstruk x31.2 m Abs. ist der bisherta 2 telle d : u ieser Vorschriften ergangene Staatsministerlali s Ertrages von änderelen beim Lehrereinkommen (oben 2 2) be⸗ der Mirister 19-e. EE“ Der Absat 4 schließt sich am eine entsprechende Vo

8 1 S 3 E handelt, - ’1 und der Polizei und 2 srI”; rschrift zn 6“ St ts Penxent, 1t nbaltlich in den 8 20 dd. Frheteäerzaere Ugteüicts. nad Mesghnekmetevetegtmn dome 2. aseinthaz 82 des Gesebez üher 8ie dteens den afarberunag snustge um De st schen aatsanzen vom 26. Mat 1909 übernommen und hat EEII1“ att für die innere Verwaltung S. 119) geregelt. Abs. 3, 36 Abs. 10, 37 Abs. 2, 39 A. B . B. in §H§ 14 z N 8 1 seine Bedeutung verloren. Ebenso haben die §§ 46 und 48, die di f Fu⸗ en kommt in Betracht Art. 23 Abs. 1 der preußischen Ver. baltungsgesetzes, Art. I des . Abs. 2 des Vol 8 8 8 Heranziehung zu Abgaben und dfend fiserecbtnichen Leittongen die 9 a eege cblade vom 31. Januar 1850, nach dem alle öffentlichen] Deklaration, des §24 des den Sesetes vom 5. Juli 1912, 1 1 8 Boltzschate (aben du 1) somie die neueingefügte Zwan getattsieruns von Skeate enricese and Erziehungzanstaften unter der Ausstcht wist darh dir Stuß vaenn de ee oedungsgesezes hestee egenüber Schulverbänden (Schulgemeinden Schulo ietäten Schuls n taate ernannter Behörden“ stehen, sowie auch § 1 des zur Für den Inf 8 es Entwurfs gewährleistet. ebli 3 “] . rung des Art. 23 der Verfassungsurk 1 Instanzenzug im Beschlußverfahren ist künftt 8— ämli

vperloren, daß die Volkss f e auf 1 ; W“ . 1 b „daß die Volksschulen durch das Volksschulunterhaltungsgesetz vom 11. März 1872, wesches ebenfalls die „Aufsicht über alle öffent⸗ maßgebend. W gen unter i 8 ve““] Art die Lösung mykenischer Rätsel von einer glücklichen Erklärung der Indigo, Azurit, das aus Lapis lazuli bereitete Ultramarin

8 kommunalisiert worden sind. Diese Vorschriften der §§ 46 und 48 elt lich ta daher abgesehen von den Provi 1 e 8 gelten lichen und Privatunterrichtzanstalten dem Staate⸗ zuweist. 8 I“ Venteh, tos 22 Vöitssculnierdattredisftengesene See Aefstyrenßen, 8 8 Das hiernach dem Staate zustehende Aufsichtsrecht über das wied auf die allgemeinen Erlaä Zu § 2 8 8 Da es sich in der Praxis beim Verkauf von Schulhäusern in der hecbe anben Etruriens wurden jetzt dutzendfach die Familien⸗ das e. Sahs IEEE1“ B““ lie die lidscen Schutgietaten 68 46 Volksschulkunterhaltungsgesepe wrtratunterrichts⸗ und Erziehungswesen wird in folgenden Formensich ban Vorterhandlungen (orun b“ Sobald Regel, um ältere Gebäude von Fein werenh n. e, degr, cht namen egtnommen, nelchr den Kellchrsg, baegbenc nägand I“ erras Hegesene 1 rdem noch für di ines Dri 1 . 5 f gsve gen (vergl. Ber gen zu § 1) oder j 25 I. brauchbar sind, erscheint es isse byloniernamen in den Keilschriften 3g j tj Zlag, das Profefsor Taurie and 6. Seite 6, vergl. 904 u9 3 Sifer? Beltereeraedeegere I.“ 8 inisteriafinsteufegnn;, der, Schulaufsichtsbehörde ge⸗ keine Einigung unter den teiligt S seteht und auch] Genehmigung zur Veräußerung festzuhalten. Die mit den ört. Metalle, Sohn, Kind u. a. m. darstellen. Auch babylon untersucht hat. Das bekannte Preußische Blau kam er Bans Sese a vent 1e4 a 388 s Foltüch rüchs 1 kaust Panstelte Mintstertakinsgrtebnh 1“ eteiligten zu erzielen ist, soll das An⸗ lichen Verhältnissen nicht vertraute Zentralbehörde ist bei der Beurtei⸗ namen finden ihr Echo in manchen Etruskernamen. Der berühmte sehr genag⸗ f des 18. Jahrhunderts auf, das Kobaltblau und das ), ne 8 48 :e abe anss J Hettstruntegezentde Vien dnrf wen der Gesnahstelleer seine wese achen he Bestbiaunge ben ören unterbrochen und zunächst eine Klärung der Bau.Iv. ckmäßigkeit des Verkaufs und der Angemessenheit des Etruskerkönig Pursina (zu Porsenna verderbt) kann an die beiden mit dem Anfang d. Irßen Viertel des 19. Jahrhunderts, das . 8 . Lettung emer folchen Resgelt derene eal 9. 3 pflichtfrage durch Klage im Verwaktun sstreitverfahren berbeigesun 1. lung der Zweckmäßig Behs 8 ruskerkönig Puꝛ hrt ds v. Chr. an⸗ künstliche Ultramarin im ersten Viertel 1 Fhautchnbe⸗band, 6 Ti8 Baltschalan 88 bin 8 1) 8 nstalt in derselben Weise wie die en Affenn, vüüch⸗ 11“ ngsstrett en herbeigeführt Kaufpreises auf das Gutachten der nachgeordneten Behörden ange babylonischen Könige Pursin des dritten Jahrtausends 1 Anilinbl das Jahr 1870. In vielen Fällen wird eine genau der chulaoffienhehtens Gebidu 8 Schaie M. zna 85 chen Schulen anzustellenden Lehrer und Lehrerinnen, und ferner seine] Novelle um 2. 5 Zwec 3 st gemäß § 74 des Entwurfs einer vies Die Berichterstattung an die Zentralinstanz bedeutet daher eschlossen werden, der Mäcenas des Horaz an die babylonisch⸗ Anilinblau um ben nach den neuesten Forschungen am ersten zu der Schnlanfctagchae 86 ens (oben. sittliche Geheen dar esen da elle z Landesverwaltungsgesetz ein Kommissar zu bestell n. wiesen. 8 d lästige Vermehrung des 9 indschaft Maikene, die tuskischen Larci und Prüfung der Farben 1 1 chtskontrolle durch das Verwaltungsstreitverfahren sollen Privatschulen und Privaterziehungsanstalten da ““ vollständige Klärung der Baupflichtfrage zu sorgen Füessee ““ Cbeeisg zdache ghr zgexan der Ent⸗ Reers en Crengh babylonische Stadt Larak. Bei den Feststellung des Alters eines Bildes führen

unterworfen sind, sowie für den Streit der Beteiligten untereirande ü vie die F über ihre öffentlich rechtliche Hau- ren, Untehetetlig untereinander werden, wo sie einem wirklichen Bedürfnisse entsprechen (§lag O.). eahen., wie die Fassung des § 2 des Entwurf der Genehmigungsbefugnis auf nach H. en Etruriens ergab sich, daß Suana den Namen Zau⸗ gspflicht das Ver⸗ rivatlehrer bedürfe Ausü 8 ergibt, die Klage nicht nur gege enj 8 cheidung. Die Uebertragung der 1 Ortsnamen Etr . 8 8 8 4 111“ Uerfle des vecentlichen Rechtswegs Cel tiüitedes be a ece ge 11“ 2 die 8 Emleikung⸗ 1i, es. beuih Fatbnas ““ 8 Een ntconess vergeseelszen th. Ihs Staäcfeils vans Pabhlon agt. dehe. I. ESonn 1 ea Gesundheitswesen, iäe und Absperrungs 38 3 ven afange zur Anwendung. über ihre wissenschaftliche Befähie 1““ ie . geführt hat, sondern gegen alle Beteiligten ichten h. A wird daher zur Verminderurn 6, nirgends auf kwürdige maßregeln. Eine weitere Elnschränkung h Befugnisse d S 1 8 1“] ssenschaftliche Befähigung und über ihre sittliche Tüchtig⸗ dies zur Feststen 8 eiligten zu richten haben, soweit chäftsganges und Entlastung der Zertralstelle dienen und erscheint Semiramis in Arabien erbauten Stadt Soractia. Eine merkwürdige behörde brachte das Gesetz vom 26. Mal 1887 Gefesf zchulaufsichts, keit für⸗ Unterricht und Erziehung ausgewiesen haben. Wollen sie in falls brarhereeüung der im öffentlichen Recht hinsichtlich des Bau⸗ Geschäftsgang etzarmn ist darin zu sinden, daß Straßenpflasterung schon Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten. brachte Mai 188 1. S. 175), Fächern, die nicht ’1 1 falls begrüͤndeten Baulast“ nolwendi ist. Anderersei spt durchaus geboten. Uebereinstimmung ist de in d elun t indem die Anforderung neuer oder erhöhter Leistun b nine Fee. Ra. 9 in den verschiedenen öffentlichen Schulen gelehrt aus der Fassung des § 2 die Klc⸗ Andererseits erglbt sich Zu § 8. sehr früh in Etrurien und in Babylonien bestand, nicht so in den N d Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundh eitsamts seitens der Schulauffichtsbehörde —. 82 8 zwecke werden, Privatunterricht erteilen, so haben sie nur ihre sittliche Re ung des § 2, daß die Klage lediglich auf Feststellung de ffend die Feststellung von Anforderungen für Länd Die wichtige Kunst des Keilschnittbogens und des (Nach den Nr. 6 11. Februar 1914.) sbeh 42 8 ge⸗ Fähigkeit für Unterricht und Erzi * - Rechtsverhältnisse, nicht auf Leistung gerichtet werden er Das Gesetz betreffend die 8 4 übrigen Ländern. tig, 3000 v. Chr. Nr. 6 vom 11. Fe 8 regelten Anforderung von Leistungen für Schulbaute 88 ezeit 1 Aebnii Iüterricht und Erziehung darzutun 14 g. a. O.). Frage der Leist ähigkei Heflichtet werden kann, sodaß die Volksschulen vom 26. Mai 1887 sowie die §8§ 47 und 49 des Zu⸗ Tonnengewölbes war ferner in Babylonien schon um 3000 p. Chr . gelndem Einverständnis der Verpflichteten von ie Nne- üf man⸗ ehnliches gilt für Hauslehrer und Erzieher (Erzieherinnen). G icht bag ach eit der Beteiligten von den Verwaltungs⸗ 8* digkeitsgesetzes vom 1. August 1883 sind durch die §§ 1 bis 5 des heimisch, während sie den Griechen wie auch den Phöniciern so Pest. 3 8 Feststellung im Beschlußverfahren abhän reachprüfung und Die Erteilung des Erlaubnisscheins für Privatlehrer ist in der Heratgen, nicht zu entscheiden ist, diese bleibt vielmehr den im 91 stendictega eh daher aufzuheben. ihei. r, wogegen sie in großem Maßstabe bei den land. Zufolge Mitteilung vom 3. Februar ist die Ver G g in Zve gig gemacht wurde. Zuständig Ministerialinstruktion d 7 8 ore in der bezeichneten Beschlußbehörden vorbeh lt. vorliegenden Entwurfs ersetzt und daher aufzuheb⸗ 1 gut wie fremd war, wogeg 1 1 Rußland. Zufolg b lgebiete ist in erster Instanz der Kreis⸗ bezw Bezirksausschuß, i 8 nstruktion der Ortsschulbehörde übertragen 15 a. a. O.) An das V 6 Leer. ehalten. Die Vorschrift in § 49 Abs. 3 des Zuständigkeitsgesetzes, worin Etruskern und ihren römischen Schülern geübt wurde. Gleich den ordnuna, durch welche der Kreis Lbischtschensk im Uralgebie Instanz der Provinzialrat zw. zirksausschuß, in zweiter während fie bezüglich der auslehrer und Etzieher der pflichtige dis Rerwaltungsstreitverfahren schließt sich, sofern der Bau⸗ Die Vorschri dtehtotehörde zur Eieüehtung neuer vder— ru die sich vor anderen Völkern durch ihr Geschick in 8„ Eetlärt war, aufgehoben worden⸗ 1. alrat. 8 htige die twendigkeit oder Zweckmäßigteit des 1 die Befugnis der Schulaufsichtsbehörde z 1 Babyloniern, die 1 3 8 83 ch di pestversen 8 . 5 31. Januar ist i Das jetzige Verfahren in streitigen 111“ schulaufsichtsbehörde vorbehalten worden ist (§§ 19 ff. a. Leistungsföhi keln h 9 Zweckmäßigkeit des Baues oder seine Teil handener Schulsozietäten aufrecht erhalten ist, hat seit Landesmeliotationen und Wasserbau auszeichneten, bewährten auch die Tripolitanien. Zusolge Mitteilung vom 31. Ja des Zuständigkeitsgesetes vom 1 Ar⸗ dn 188 h basac en S 7, 4 Durch § 66 Abs. 2 des Volksschulunterhaltungsgesetzes vom 28. Junt das gsfähigkeit bestreitet, das Anforderungsverfahren rach § 1 an Teilung vorha ulunterhaltungsgesetzes im wesentlichen nur ( ies Geschick in hervorragender Weise. Merkwürdig bleibt si die Pest ausgebrochen. 1 wigkeitsgesetzes vom 1. er Pra⸗ 1906 (Gesetzsamml. S. 335 ie Schulaufsie 1 zctiot dags nunmehr auf diese Fragen beschränkt ist und dah iltnismäͤßit Inkrafttreten des Volksschulunterhaltungsg §9 in Etrusker dies Geschick in iern wie Etruskern als Bengasi iden Wochen vom 28. De⸗ als zu umständlich und zeitraubend erwiesen. Nach § 47 cie Sh EF 335) is Schulaufsichtsbehörde ermächtigt schnell durchgeführt werd R“ er verhältnismäßig ch Bedeutung für die Provinz Posen. Dort bleibt sie nach § 9 in es, daß nach dem Schwinden von Babyloniern wie Etruskern a Britisch Ostindien. In den beiden Wochen 8. jedem Baufalle bet Wider panhedhen Ber, ea nn. nh worden, diese Schulaufsichtsbefugnisse fortan selbst auszuüben oder Beschlne se 16 1 1b en kann. Der in diesem Verfahren ergehende noch Bedeutung Volksindividualitäten ihre Nachfolger sich unfähig erwiesen, das von jenen zember 1913 bis 10. Januar 1914 erkrankten 6896 + 6955 und 8 Ige6Ze ucce nie Verwaliungastreitverfahren nicht statt. Dann biloet der det ein als für sonstige Schulbauten bestehen zu lassen, ist ni teilweise, zu menschenarmen, un ie babyloni Mes kamen 88 88 rissa, 1362 cht sta Dann bildet der nach § 1 Daher erscheint auch die Aufhebung des § 14 Abs. 2 des Lehrer⸗ anderen Vergleichspunkten besprach der Vortragende noch die babylonische auf die Division Benares), 2114 auf 10 eg 2 bie

n letzter Instanz der Provinzialrat, beim Bau das Oberverwaltungs 1 Gerichts vom 27. Marz 1908 Recht ; 1 1 s F. L“ g8⸗ Entscheid .52 S.4 r arz 18068 Rechtslage; sie sind im § 6 des E fs einze fgezä eußischen gericht enischeidet, ergibt sich die Möglichkeit diverglerender Entt. Gen.e gan 1. 72,0z 6 2 188 S n et für eine Schulaufsichtsbehörde 88 e“ 1. bisch myerischen Gemeinde Lauterecken,

ande als auch den sonst Beteiligten die Klage im Ver⸗ Runderlasse des Ministers der geistlichen das auf babvlonischen auf die Präsidentschaft Bomb ß orw ; S. 333 0 S 3 9 2 6 6 äündi 8 7 8 ausschuß, Oberverwaltungsgericht). Die drei Instanzen haben sich nicht Erteilung von Erlaubnisscheinen an Pris⸗ 538 1911 S. 506) die klage gemäß § 3 des Entwurfs vorbehalten, die aber die Bauaus⸗ Der § 48 Abs. 2 des Zußtändigkeitsgesetzes enthält durch die Grundlagen ruhende System von Gem Die Roma quadrata und t, 304 auf Burma (avon die Baulast obliegt, font wei 1 8 84 3 2 schri ß 5 , 8 s gt, sondern auch mit der weiteren Frage zu be⸗ Schulaufsichtsbehörde ist im Bereiche der U Ist ein Bau so dringend, das er nicht bis zur Erledigung des¹ Vorschrift, daß der in Anspruch ZZ Rechts statt sie entsprachen in ihrer Form und ihrer Orientierung nach Hyderabad, 236 auf den Staat Mysore, 50 auf Rajputan Schulaufsichtsbehörde inner alb ihr zi ns5 „: 3 Gesetsa erbindung mit z 3 8 6 ies 4. 1 halb ihrer gesetzlichen Zuständigkeit ge- § 2 Nr. G der Regierungsinstruktion vom 21. Oktober 1817), für den forderungsverfahren wester zu führen. Die karin ergehenden Be⸗ gegen diesen zu icten, Fat. in der Praxis nicht bewährt, da dem der Opfertiere und schlugen, wie uns ganz ähnliches aus Babylonien Hongkong. „Regierungsamtblatt vor Verpflichteten seinerseits zu ermitteln. An diesem Umstande können und kostspielig. Da . . * mn ür di 8 b 8 8 8 des spielig ß. es bei der Länge des Instanzen⸗ Unterrichts⸗Verwaltung S. 694) das Provinzialschulko *. bebandelt die sogenavnte Interessenklage in Bausachen, welche an verPahnu eba ann Erfolg hat, wenn dem Kläger der zums vorhandene Sage hinzudeuten, wonach ein assyrischer König mit vorgekommen. 6. Deiehnbe. 1912 bis . St r ingt, daß der mi ic Vom 6. Dezember 1914 dann noch offen steht, wenn der im §1 Nachweis gelingt, ast deien 3 neu hinzugefügte Vorschrift stellt sich Nachkommen lange geherrscht haben solle. Regel von anderen neuen Anforderungen für das Volksschulwesen keitsgesetzes) geregelt. F Zuständi⸗ Geltung bleibenden Bestimmungen des aufzuhebenden § 47 Ab⸗ hafte Aussprache, in der die Schwierigkeit der einwandfreien Fest⸗ Türkei. In Konstantinopel vom 19. bis 25. Januar 9 G abhängig sind, fuͤr deren Feststellung in dem obe ähnt ie 2 8 b 1 1 Zu § 9. . 4 ung - g nerwähnten die Grundsätze des Runderlasses des Ministers für Handel und Ge⸗ Abs. 1 des Zuständigkeitsgesetzes Die Provinz Posen ist von dem Geltungsbereiche des Gesetzes wurde. Der Vorsitzende, Geheimrat Professor Dr. von Zufolge Mitteilung vom 15. übergeführten Soldaten nach § 5 des Gesetzes ni 3 D 2 8 Fri iege in Sfojihen Pallen esetz nicht zulässig. Die Folge ist, daß schaftlichen Verwaltung unterstehenden land⸗ und forstwirzschaftzichen wird auf dem Gebiete des Privatunterrichts und der Privatschule den vorliegenden Gesetzentwurf neu seregelhe vslan nie geafg hellung EEEEEEEEEE“ Eenitisten seh ar, unter dir Lupe Strarts Se leichen Grundsatzen Verwaltungsstre e. frkli sätz Verwaltungsstreitverfahbren neu eingeführt. Im Interesse einer Ver⸗ der Provinz Posen an dem geltenden Recht auf diesem Gebiete nichts Flar zu stellen, was von den hier herangezogenen Namen wirklich davon 10 auf chinesischen Auswandererschiffen. er Regierung mit nachfolgendem Verwaltungsstreitverfahren in zwei * . währen, sondern eine Besch 36 ; 9 V f j z 1) in dem Erkenntnis des Oberverwaltungsgerichts vom und erst gegen des 58 Fattewerde an den Oberprͤsidenten einzuschieben Ferner ist dem Herrenhause der Entwurf eines nicht mehr zu bezweifeln, aber im einzelnen sei hier noch ein 8 .A0, dnzgäfeerfal auf dort eingetroffenen Schiffen festgestellt. kürzungen und Vereinfachungen erwünscht. D. Sehe⸗ 9]9 1 ; 2 uscht. Da bei der Anforderung 2) in dem Erkenntnisse desfelben sich aus der in den allgemeinen Bemerkungen unter II dargestellten Gemeinde Grumbach, Kreis St. Wendel, Die Herkunft der Etrusker sei weder wißbar, noch wissenswert. Deutsches Reich. In der Woche vom 1. bis 7. Februar scheidungen. FI. IiCe d 8 hm persöl nn in dem Erkenntnis des Rei Polizeiverwaltung) im Rahmen der ihr zustehenden Kompetenz mit amt Kusel, nebst dazu gehörigem Staatsvertrage vom hoch erscheinen; aber immer noch sei die Herkunft Unterfranken) b 11. bis 17. Januar in Triest 1, in Tirol der Hauptsache abzustellen. vereintgten Strafsenate des Reichs⸗ ehörde s . Imm anz b ; eich behörde auf Beschwerde des Betroffenen ergangene Entscheidung statt. von nur 6 a 24 qm. Privatrechtliche Verhältnisse werden heterogene Elemente, nur weil sie fremdartig waren, als „etruskisch 8 8 S . 953₰ . 5 1 3„ 5 2 222 sonderheiten des Schulbaurechts durch besondere Bestimmungen Rück⸗ 5) in dem Erkenntnis des Reichsgerichts vom 20. Februar 1913 präͤsidenten der zuständige Minister (vergl. § 5 des Landesverwaltungs⸗ Gründung neuer Schulsysteme, Schulklassen und .“ att für die Unierrichts⸗Verwalrung S. 475 ff.). Gegen die Entscheidung des Oberpräsidenten, in den Hohenzollern eines Gesetzes, betreffend die Erweiterung des Stadt⸗ und orientalischer Spielerei mit Zahlen. Eine solche Warnung krankungen, in Dalmatien 1. U 1 S Hüern⸗ 5 OG 2

waltungsstreitverfahren offen steht. Für diese sind bei Stadts⸗ und Unterrichtsangelegen⸗ Beschluß streck 21 . schulen heit 29 I rg chreangelegen⸗ ergehende Beschluß den vollstreckö S eständlich bdegn 2 t * Bassahie höschalen drei Jaszazen gegezen (gnisaucschaß, iairts; eie gefamte 1“ 1911 ninttalblatt für in jedem Falle wie bisher deneBeant ir dte lhstrersändlich hia besoldungsgesetzes vom 27. Mai 1909 unbedentlich. und etrubkische Tüchtigleit in Vran g, eg, e, Ehrucden, die Bombay und Karachi 11 und 10), 843 auf die Präsidentschaft . . 2₰ 1 1 * 2 2 2 8 B he j 9 1 8* om G 5 nur mit der Rechtsfrage, ob und in welchem Umfange den Beteiligten Erzieber den Kreisschulinspektoren L“ 11“ führung nicht aufhalten kann. Bezugnahme auf den jetzt aufzuhebenden § 8 9 88 ibis 12⸗Zahl saer E“ drühen, echer Vorschrift angelegt en g. e⸗ ö 24 und 2), 241 auf äfti die römischen Kriegslag D Jau e ädte R 2 schäftigen, ob der von der Regierung ang 8 87 1 b nterrichtsverwalt 18 B 1 1 1 geordnete Bau notwendig und e öni 8 1 erwaltung Verwaltungsstreitv ledig Fonnenen Leistung aus Grünbe For und 8 b ar 8* zweckmäßig ist, wobei ste Ferah ds heen n legtne üe von Asenstnen aie chnichce hiegfetmng fallezogst. Kabinettsorder Absatz 2 der Ermuiai hehissehase dee n oefgrnk-enn⸗ he 1 siung für veevsüchte 8’“ ““ Himmelzrshtungen Se“; 28 8 er Merwara sowie je 1 auf Bengalen (Kalkutta) G .1826 5 Nie ooe 2 1 8 n⸗ ese D1 8 nach baby oni hem uster wah 3 8 un am. 1 8 1914 beefene Anordnnngen gebunden find. Dieses Verfahren er Stadtkreis B inzi schlüsse können beseitigt. da! 1 Vom 28. Dezember 1913 bis 3. Januar Sesehe as elt die Notwendigakeit desfe schelnt 111“ 1as erovinzialschufollegium in Berlin 68 bringenden üllen f Grund 98 voch den ea deshekealegnaen san. Entaur 19 u“ häufig die Möglichkeit fehlt, den richtigen bekannt, am Fehessw chsae eae in dis Femn pirwensor mhnch egecher der Vik 8 0 8 4 E 12. Januar e n oder die Art der geplanten Ausführung bemängeln, wie das Nr. 8). Für d ri zhere Ma 8 von Potsdam vollstreckt werden 8 sebe b Aehnlichkeiten konnte der Redner nur sas. g apan. In Yokoha 88G samt sind namentlich bei kleinen Reparaturbauten der Fall nstä Allerbüöchtsnr Cas private höhere Mädchenschulwesen ist nach dem . t scheitern, da nach der Rechtsprechung des Ober⸗ ai ls ihm wichtig erscheinend, wenngleich von den Forschern der Neu⸗ 5dlich verlaufener Pestfall festgestellt worden. Insgesamt fi ang, hsckelg. Z, wes det der Fall ist, zu umständlich Allerhöchsten Erlasse vom 15. August 1908 b Der § 3 derartige Klagen leich schen 1 Psat 2. Saß 2 die Klage gegen die nüchte a. 4,5 n wichtigenschenen öer mehreren Schrilltelern des Alter. 9 J., Füsufener pestfele estsestet nser p. J. 18 Todesslälle u- e e v geri bäufß 8 ;2 18 1 eir ist ein . 8 b B 59 and. Aber auch bei Neu⸗ und Erweiterungsbauten haben werbes dderden privaten Schulen (Handels⸗ und Ge⸗ erwähnte Beschluß vechtsr afü. er im Die dem § 48 al 1 1914 in Mombassa 3 und in Kisumu 2 erhebliche Unzuträglichkeiten dadurch ergeben, daß diese Bauten in 8 vierveschargie ande und forftwirtschaftlche Schulen usw.) der Re⸗ ist veeegitsrrstg lcberden 1 a Pte Füteressentenklage als eine eee der für das Zwangsetatisierungsverfahren in An den beifällig aufgenommenen Vortrag schloß sich eine leb⸗ Ee Fa 1b 2 1 6 8 . 1 z. B. von Vermehrung der Schulklassen,² 1 8 1 Für die Behandlung der zum Geschäftsbereich der Handels⸗ und Ge cheessanten und erstaunlich pielseitigen Vergleichs⸗ 3c 18. 96 chulklassen, Anstellung neuer Lehrkräfte Gewerbevexwaltung gehörigen privaten Unterrichtsveranstaltungen sind wiederholt im wesentlichen 9 156 den zchst 8 sprachlichen Uebereinstimmungen, betont krankungen und 2 Todesfälle. sind in Tschanak (Darda⸗ Seletz vom 26. ai 1887 ein besonderes V 8 5 A“ vom 1. Aug 5 4 1 geschrieben ist. Dies letztere Verfahren ist wieder fülacgen vor⸗ cerunr, 888 1113“ v t. Im 8 6 rusznschliezen. weil dort auch nach dem begeewing ““ Luschan dankte den 8 9 sü⸗ nhsta o encchrn 1e ööö ““ 5 N 21 .67, 1 . i der landwirt⸗ S . 8 nfor 2 Ausführungen, und spra e 8* ts. In Singapore sind vom 15 No⸗ zunächst diese anderen nei 3 enden entsprechend de tme 1 Pri S 9 t 6 des Ge d emiti 1 er ttlements. F. 5 bbeö ö“ 8 önei ö wird im wesentlichen nach g sprechend den allg meinen Bemerkungen unter II die Klage im dan. en en 38e Beäreschuken), und weil es ratsam erscheint, in genommen werden möchten. Es scheine ihm durchaus nötig, genau pember bis 27. Dezember v. J. 22 Cholerafälle gemeld 3 üssen, und daß erst nach deren rechtskräftiger Fest⸗ Ueber die in B stärkung des Rechtsschutzes erscheint 388 d 8 1 8 stellung das Verfahren 7 ves⸗ die in Betracht kommenden Rechtsgrundsätze äu 1 zar . erscheint es zweckmäßig, die Klage nicht .“ mund was etwa gemeinsemitisch oder vorderasiatisch sei. 8 de becn f zur Durchführung des Neubaus Baubeschluß folgende höchstrichterliche Entf heidungen⸗ g sätz ßern sich unmittelbar gegen die Verfügung der Schulaufsichtsbehörde zu ge⸗ zu ändern. eace ““ 8 6 8 . 1 1“ rei Instanzen beginnen kann, in welchem teilweise ander 1997 . Entscheide 8 Instanzen entscheiden als bei der hn. andere 9. Juli 1907 (Zentralblatt für die Unterrichts⸗Verwaltung I g89, ssen Entscheidung die Klage zuzulassen. 1 ihe ie Aenderung der Landesgrenze Id für emsige Forschung. Er selbst habe vor genau ei der Anforderung. Auch hier sind Ab⸗ 1908 S. 803); g Die Fälle, in denen die Beschwerde gegeben sein soll, ergeben F ayern 88 Lochbach längs der weiscn Seb mit dem Zitat eröffnet: Pocken. ““ e 8 8 dc Jahig ae bgeschen beheben di Hecung wurde 1 Erkrankung (bei einem Spanier) in Würzburg (Reg.⸗Bez. der Etrusker zu . Es wird daher vorgeschlagen durch eine Ausdehnung des A 3 e; cssgerichts vom 28. Junt 1910 dem E laß der Narf 8 - 28 114“ forde zp 2 2 e. g des n⸗ 8 8 (Entscheidungen Bd. 44 S. 20); 1 Er der Verfügung beauftragt, so findet die Beschwer . 27. ärz 1912 und Begründung zugegangen. Die auszu⸗ ein 1 8 weißes der Edlen wert, wenn Oesterreich. 3 ü .“ 8* rungsverfahrens auf die Bausachen die angeführten Mängel in v vn Beschluß der 8 den Oberpräsidenten eist gegen die von der zuständigen Schsehmefächen 6“ Gebietsteile haben je einen Gesamtflächeninhalt 51 wlßen, Ahten vielfach allerhand ganz 15 16 des 8 E111“ ö Allerdings ist diese Ausd g ni zall gerichis vom 7. Dezember 1912 (Zentro beatt für die Unter⸗ F 3 h altz 8 3 . 8 ehnung nicht möglich, ohne auf die Be⸗ richte⸗Verwaltung 1913 S. 266 setung für die Unter In den Hohenzollernschen Landen tritt an die Stelle des Ober⸗ durch die Verlegung der Landesgrenze nicht berührt. bezeichnet haben. Uebrigens enthalte die schöne Ode 2 hs 8t Fleckfieber. 8 18 sicht zu nehmen. Bei sonstigen Anforderungen von neuen Lelstungen (Zentralbl gesetzes). Dem Hause der Abgeordneten ist der Entwurf Leukonos eine nachorückliche Warnung vor babylonischem Aberglauben Oesterreich. Vom 11. bis 17. Januar in G alizien hat sich zur Entscheidung der vork Strei Das geltende Recht gewährt den ulaufsichts schen Lande ESegSgses eet. nas 1 8 ganz im Sinne des Vortragenden, daß babylonischer Tückei. Zufolge Mittellung vom 31. Januar sind in Smyrna g rkommenden Streitfragen, ins besondere f Schulaufsichtsbehörden zur schen Landen des zuständigen Ministers, findet die Klage im Verwaltungs⸗ kreises Dortmund und Aenderung der Amtsgerichts⸗ vewest ch zur Katserzeit bestande hab 8 n lees techt Znfelg. Ferkanke es an Fleckfieber vorgekom men.

darüber, ob die neue Einrichtung notwendi z6 Durchführung ihrer Maßnahmen die d dentli 8 treitv 6

887 8 icht wendig und zweckmäßig und o 93 3 en die den ordentlichen Verwaltungs⸗ streitverfahren statt er der Begrü 1 u 1 3 der Schulverband als Verpflichteter leistungsfähig ist, nüß öö behörden zustehenden Zwangs⸗ und Strafmittel. Diese beruhen, scheid anshe⸗ lichta mezder Eöö d ie fochtne Pe bezirke Castrop und Horsan ssenegshe enrtere anen am 30. Januar wurden im Türkenviertel 40 Fälle 8 1 N

langer Praxis das Beschlußverfahren d . 8 soweit die Regierung und das Provin ial 8 s dechts 1 urichtigen Anwendung des A erbreitet worden. F von mohammedanischen Einwanderern aus früh ßverfahren durchaus bewährt. Bei Bauten 128 P tialschulkollegium in Betracht bestehenden Rechts, insbesondere auch der von den Behörden innerhalb 11““ Dorstfeld (532 ha, Einwohnerzahl am Tage Die Leibniz⸗Ausgabe, für die seit Jahren von den großen g bhnsfa Türkei eingeschleppt worden sein.

dagegen ist in weit hoͤherem Maße neben diesen Fra men, auf § 11 der Regierungeinstrukt 3 ü . Eö’aöe“ ze neben die gen auch streitig, 1817 in Nerhe Regierungeinstruktion vom 23. Oktober ihrer Zuständigkeit eclassenen Verordnung 2 G 287 483 h;

wer nach öffentlichem Rechte die Schulbaulast zu tragen hat. Kirchen⸗ 2831⸗,in Verbindung mit § 48 der Verordnung wegen verbesserter Ziffer 1 des Landesverwaltungs krordnungen beruhe (vergl. § 94 Nh nds 1912: 8767), Huckarde (483 ha 1 lt wird, wird jetzt zu drucken begonnen.

g. . . CE 18 B 8. r es L 8 3 zes 8 er Personenstandsaufnahme von 1912: 8767), H S.g.2e. 2 ien Europas gesammelt wird, gemeinden bei Küsterschulen, Patrone, Gutsherren und sonstige 86 1 Provinzial⸗ Polizei. und Finanzbehörden vom daß im Verwaltungsstreitberfahegeebes) zu ee ist ausgesprochen, bc „Wischlingen (83 ha und 228 Ein⸗ EüsdeZige ur des geinnder Köriglichen Preußischen Akademse der gentästarre 1161“ Seee Czonsgreche Regesse, Obser. Regieranosbenstn oen Eö“ 16 S. 282): bezüglich des bestebende Recht verlett ist. Eine Nachprifung auch der sattngtchas wohner), Nahm (190 la und 884 Einwohner), Deusen (180 ha Wissenschaften berichtete, 8 Afch mn 11“ deeebe,vem acef Feezesensasge.

2 eiten haben ein örtl ehr verschiedenes Bau⸗-⸗ ngspräs 1 8 432 des Gesetzes vom 30. Juli 1883 Feststellungen auf welche die Ver Fe aa lat C 2 1 625 ha und 12 835 Einwohner), d Denkschriften im Laufe des Frühljahrs oder frankungen (un odesfälle den 1 1i recht geschaffen. Für diese Frage ie schwierigsten, uüber die allgemeine Landetverwalt Hesetzs 5 ündet, ist für der zerder⸗Berfügung der Schulaufsichtsbehörde und 1229 Einwohner), Eving (625 ha SS 1 ilung werden dann verhältnismäßig igt worden: Landespolizeibezirk Berlin 1 (Berlin⸗ des ganzen bffentlichen RNechis 9. 1A6““ veheheerigften Diese Zwangsmittel stehen Feter sedehn . ö 1 sich gründet, ist für den Verwaltungsrichter ausgeschlossen. Lindenhorst (186 ha und 2575 Einwohner) und 111 Die He 68 nng. n Mommen mit der franzs⸗ ö angekeigtn0 Sengberg s. 71) [Dortmund Lands. waltungsstreitverfahren mit dem Oberverwaltungsgericht als Durchfuhrung der gesetzlich vorgeschriebenen Verwaltungsgrundsätze sich Zu § 7. (174 ha und 310 Einwohner) mit Wirkung 1e ad mit söhhen Utabernie zu hoffen, daß auch die Bearbeitung der eigentlichen Düsseldorf 2 ([Essen Stadt 1, Mörs 1], Liegnitz (1) letzter Instanz nicht entbehrt werden. Anderselts erscheint es Rüülersett 18 ihren Erfolg mittelbar durch Handlungen in Frage Für die Veräußerung und Belastung von Schulgrundstücken ist 1914 an von dem Landkreise Dortmund abgetrenn · un d philosophischen Schriften in diesem Jahre ernstlich in Angriff ge⸗ [(Glogau], Oppeln (1) (Rybnik], Potsdam 1 Uaprar br EE1 bäübhkbeecegebeeg 89 die reine Fest⸗ richts 5 die Erteilung des unerlaubten Unter⸗ der SS,n 12 1“ Landrechts maßgebend wonach n der Stadtgemeinde und dem ö 1.“ 18 nommen werden wird. Hesterreich Vom 4. bis 10. Januar in eier

8 WFentlichem Recht im Einzelfalle die Schulbaula 3 ert. Borschriften wie beim Kirchenvermöge ender 8 Fortschrei 1. März 3 240 4850 8 1 Erkrankung. 18 Fr.

Beeteggen ben 88 Peürinden über die Norweneiareht last im vrort gemngtung ger 1“ Rechtsgrundsätze bietet gaßerung 1 Belastung lbehäensesn asthngn 8 WE“ 88 Schwesz. Vom 18. bis 24. Januar im Kanton Bern 1 Er

meckmäßigteit des Baues sowie über die Leistungsfähigkeit der Be⸗ Fe .78 mancherlei Schwierigkeiten, so daß sich mehrfach 220, 648 11 11 Allgemein n Landrechts an, daß bei SSSgk; 15 1 rdneten der Baubericht teiligten die gleichen Behörden wie bei anderen Anforde . Streitigkesten über deren gesetzmäßige Handhabung durch die Schulauf. und bei Häusern die Genehmigung 828 z,üaneiganzen Landgütern Ferner ist dem Hause der Abgeordneten der Ba abungen, die tut 1 2 1e- ir —— Nätur Sag hierzu mehr chessgten 5 fehizeehardes ngeben abeh. Nach dem Fbütenden ecdt 5 gegen; chelguf. 3 3 jetzt 68 Mhiniszers der b“ der I1“ eehes. . 88 egvpten veranftctegehg ups gch ic, 8 he

Zderverwaltungsgericht. Auf diese Weise wird neben der Be. nistchulaufsichtsbehörden nurdie Aufsichtsbeschwerde an die vor⸗ heiten erforderlich, bei underen Grundltü ind. bet G„. 1. Oktober 1912 bis dahin 1912 Nechen⸗ Ruach wurden wichtige Bauwerke isumu 3 (1). 2 1.“ 8 Löjemnizung der Eaticheisung auch eine sehr winschenswerte Gat⸗ Keht Rinisteralängngz ulgsts⸗ Wies tift ahdinseniegeeanon ecülakele en Geneomigung eper uunsslüstenund, dei biozen Ge⸗ vaftavorichten üher die Verwendung des ertra⸗ se uschapn elche dasigcsnünisher .e hünenen Kei d Spinale Kind erlähmund.. lastung des Oberverwaltungsgerichts erztelt. rfügungen zu, welche die Anwendung von Zwangsmitteln androhen da yi. jetzt der Regierungen hinreichend sei⸗ 8 G“ ordinären Dispos WE dieser Verwaltung für von Abua⸗Ruach 11“] 8* 1u“ Preußen. In der Woche vom 25. bis 31. Januar sind 5 er 6

Ferner erscheint es zur Vereinfachung des Verfahrens äßi oder die angedrohten Zwangsmittel festsetz⸗ Diese gesetzli 8 g A“ ; 4 den Nachtrags⸗ T Regierungsbezirken f. 8 zweckmäßig, Fofehg⸗ ese gesetzlichen Vorschriften sind durch die Ministerie s Etatsjahr 1912 und der durch den Na g8⸗ aus der Zeit der - inarten, ist krankungen (und 1 Todesfall) in folgenden Regierungsbe 100) eumdeerase vns s üi9 hae Porphg ng, en nn eceste 8 lund Kreisen] gemeldet worden: Landespolizeibezirk Berlin 1 (1)

das bisherige Bauresolut zu beseitigen und bei Widerspruch eines 986, 1. cEs entspricht ebensosehr dem Interesse der Verwaltung 1 vom 15. März 1832 (von Kamptz 2 8 vII2 elegt worden. tem G 5 teiligten gegen sene Baupflicht die Klarun. 1e im Hause der Abgeordneien wiederholt Paunge wie 1 15. März 1867 (Pfinistoagtnp hnunn Bd. 18 100) und vom etat für 1912 bewilligten Geldmittel vorgeleg bns zetser. 16 EE““ die Baulast obliegt, durch das Verwaltungsstreitverfahren dem An⸗ eine Aenderung in der Richtung eintreten zu lassen, daß künfti die aufrecht erhalten und erläutert 1153“ die Grabkapelle, die übrigens nur aus Ziegel. und Bruchsteinen ge⸗ e in heim 1 (Nortbeim], Usnabrück 1 (Grasschaft Bent⸗ forderungsverfahren vorangehen zu lassen. Zu diesem Zweck vee Entscheidungen der Schulaufsichtsbehörden einer Nachpräfung Die neuere kirchliche Gesetzgebung hat jedoch die obi baut ist, fand man unversehrt. Unter den Grabbeigaben fanes zahl⸗ berel Sbe . ö’ Zm 88 aert e zum Landesverwaltungsgeset vner Werhervartunggcersct dah Uinterzogen Eneden, ob sie etwa auf shrtten sowest als die Veräußerung und Belastung ktrchlichchecz or. Kunst und Wissenschaft reiche Tongefäße unc dad.,e; Fünpen e höesche ast auf öe eich. Vom 4. bis 10. Januar in Niederösterreich it Erhebung der Klage betraut. D 345 s bestehenden Rechts, insbesondere auch der ücke in Frage kommt, beseitigt 2 imn e un 8 ine Stunde nör on Abu⸗ 1 b 1 e zoseststeht, wodurch im nachfolgendem Anfor⸗ 8 5/% Gesetzsamml. 1875 S. 241, 1876 S. 125, 149). A. 6 der Geheime Sanitätsrat Dr. Aßmann über Toten in Hockerstellung beerdigt sind; 1 g2 dt Aargau 1 Erkrankung. derungsverfahren zweckmäßigere Beschlüsse über die Ark 5 . Nach diej ü die Erteilung staatli ign be a, Nach, ist sellschaft sprach der Ge ¹. Er betonte bas aus der vierten Dynastie, in denen die Toten ausgestre arg . lübeng und über di sestänfesttetses Pepfschietede erauhih; erfaenee Ke e ecghcehrcen g. Fe orhenende Ge eeeniwurf eingetlich sirsals Beftscörn Gitung zun rwerh fe Sftndg gen zahh b er uand Baͤeo ant cgeche Stellnt der rrisker in eastoit emer anderen Toienadt kuhen die decen in Särhen aus der .esh erden. egen der Einzelheiten wird auf die Erläuterungen zu § 2 bemerken ist 8 e immungen noch folgendes zu pverbände, durch Artikel 7 des Ausführungsge d 8 llem und politischem Gebiete. Rom wuchs Tonziegeln. .“ iin der Woche 88 8 EI des Entwurfs verwiesen. 8 Gesetzbuch dahin geregelt, daß se hüagesebes zum Bürgerlichen Altitatien Aaf Fätts leig und Fediss auf, hatte auch etruskische Pocken: Konstantinopel (18. bis 24. Januar), Warschau je Im übrigen gibt die A 1.“ Im § 1 von E erforderlich murm n Grundstücken im Werte vollständig in der Schule der Etusker auf, 3 ,S 2 Krankenhäuser) 8 Erkrankungen; die Feas⸗ EEöe Macaehmung 5 Anferzrungeperfahrens 18 5 wir abisherigen atzne Fenden des Gesetzes über kehangeing on deeae gdsach stt,in vehe 1egs Aee ge Eiuwohner und sogereseriscsrzan delee era wehermsere nhce Von dr Malereh, 188g 668 bn we . ms Nerereueg 86 asegfrdh Nen Zoer 160gs. wünschenswert erscheint, die Baufrage mit der sonstigen Anforderu 26. M in Anforderungen für die Volksschulen vom Grundsätzen die allgemeine Aafsicht über die b d 5 ekernbl der Redner vermag ihre Sprache und zumal mit Rücksicht auf die 3 d 8 Kunde durch krankungen; Fleckfieber: Moskau, St. Petersburg ie 1 Todesfall; zu verbinden. Gleichzeitig ist für alle Anford 2 u „Mat 41887 wiederholt und auf die Schulbausach zu führen hat, bei Schulverhä iber die betreffende Rechtsperson Rätsel geblichen sind. Auch der Redn ill- d it träger der Kultur gewesen sind. Reichlicher fließt die Kunde du St. Petersburg2, Warschau (Krankenhäuser) 3 Erkrankungen; 1 bin 3 nforderungen der jetzige un⸗ gedehnt. Damit achen aus ren hat, bei Schulverbänden also von der Regierun hörigkeit nicht zu erklären, will aber zeigen, daß mi 9 ie Erhaltung von Kunstwerken selbst aus BOdessa 1, St. Petersburg 2, 1 ... regelmäßige Instanzenzug durch den regelmäßigen des Landesverwaltun . amit ist zuzleich das bisherige Bauresolut beseitigt, Schulaufsichtsbehörd gierung als der ethnologische Fugehörigkei über den Etruskern und Ueberlieferung und durch die Erhaltung ine b ückfallfieber: Odessa 1 Erkrankung; Milzbrand: Reg.⸗Be⸗ 8 2 8 88- es wird durch den Antrag der S örde gt, ITe. neuen Mitteln ziemlich viel von dem über den Etru aus dem Orient bis nach China hin. Professor Rückfallfi 8 S kre ; Influenza: ¹ gesetzes (vergl. § 121 des Entwurfs einer Novelle dazu) ersetzt. leitung des Beschlußverfahre 1 Schulaufsichisbehörde auf Ein⸗ Für die Veräußerung und Belastung von Schulgrundstücken gelten in.) Kultur lagernden Dunkel sich aufhellen läßt, und daß die Aegypten 1““ Akademie der Künste hat jetzt eine große zirke Frankfurt, 11“ 9 e n8 York 5,

6 rens ersetzt. Es versteht sich von dagegen immer noch die eingangs ä ften . 1r.; inen babylonischen Ein⸗ Laurie von der Lo 8 v. erlin 7, Amsterdam, 8 e

spruch eines Beteiligten ei E her nur bei Wider⸗ auch in der Rechtsprechung anerkannt ist. (Beschlüsse des K. 1 Bevölkerung zurückzuführen sind. Der Vortragende hatte 2 S Ma en einzuleiten ist; 1 8 . 8 se des Kammer lag in der Bevy g zurückz 1 3 v 4 enickstarre: Ein anderer Mangel, der sich im jetzigen Rechtszustand bemerk. Verhandlungen d abizraiaus ergibt sic, daß ihm gerichts vom 4. April 1879 und 23. Rovember 1908, in Fohow, lanag im Romisma 1910 den Gedanken einer bablonischen Kolonisokion Verschaes Dary, dann Barthelot, hat aber deren Ergebnisse in Kopenhagen 93. Odessa K Se en⸗ 68

gemacht hat, ist, daß es zurzeit an jeder Rechtskontrolle auf dem mit den Beteiligten voraus e. des Sefwars bandeseee scs buseen des Kammergerichts Bd. 1. S. 70, und Bo., 97 von Etrurien aufgeftellt und bietet jeßzt eine Auswahl des massen 8n Umfang vervollständigt. Trotzdem klaffen immer noch Ferese, 8 1Te älrer afler Gegbrhenen iit au Qasernn

Gebiete des Pribatunterrichts und der Pri auszugehen haben, bei denen aufgeklärt wird, S. A 268.) Danach b 8 6. S ichkeiten 1 S

8 Se 8 sa ü 88 8 E“ 8s i Phäitat, veraden dee Heehagten wüscxrechen Danach Fr Scute vea ergiihfarrt e ieeeehtse uno von Häusfen b Fhnelon e ean Fofecg asa EE““ w8 G 09 68 ren.er cbernne Für vn Röteln (Düͤrchschnitt ei⸗ Ven⸗ Ger Verigtt der⸗ 1886 90

binettand, die Privaterziehungzanstalten ist durch die Allerhöchste das im 82 ichtsbehörde beurteilen, ob zunächst: Genehmigung. G 1 9 b kischen Personennamen, dann in Städte⸗ Lackfarben, die in 1 1 Fällen läßt sich ihr Ursprung 1,10 %) gestorben in Berlin⸗Weißensee Erkrankungen wur

Kabinettgorder vom 10. Juni 1834 (Gesetzsamml. S. 135), die 8 3 9mb §.† geregelte Verfahrcn einzuleiten ist. Gruppen: zuerst in etruskischen 1, techende Be⸗ purpur gebraucht wurden. In manchen Fällen läßt sich 1 haeeg, burg 54, Budapest 194, Kopenhagen 175, New York 268,

eev Zuni 1 S. 135), die §§ 3 Die Vorfchrift des Abs. 2 1 1 18 b d drittens in mancherlei Hinweisen auf herporstechende 2 8 t nachweisen. Von Blau sind nach den Angaben gezeiat in Hamburg 54, 2 . 5 1

Peeft lnfond n2fii die u⸗ s ehrdes Gzesetes über die .. (ortsetzung in der Dritt rran vgneh g it beider if Aehnlich⸗ überhaupt noch nicht nachweisen. 5 dessa 45, Paris 42, St. Petersburg 127; an Keuchhusten ge u von Anforderungen für die Volksschulen übernommea. saben ischen bügsssen un sefsi hac⸗ Ge⸗] von Professor Laurie in der Zeitschrift „Archäologia“ jetzt sechs Odessa 45, P. V P ;

eren

d der Ausgrabungszeit 1912/13 beschränkten sich die Aus⸗ Während der des Institut français in Kairo in krankang. . Ostafrika. Vom 6. Dezember 1913 bis u“