Präsident Dr. Kgempf Der Vorredner hat cesagt. Wie, wenn der Reichstag aufgelöst wird und die verbündeten Regierungen außerhalb des Hauses einen Wahlschwindel erfinden? Hierin liegt eine schwere Beleidigung für die verbündeten egierungen; ich 83 Sie zur Ordnung. 8 Abg. Dr. Belzer (Zentr.): Wenn wir alle dem Beispiel des Vorredneis folgen und alle Verhältnisse aus den letzten Jahren er⸗ örtern wollten, die im juristischen Gebiete zu Erörterungen Anlaß sün können, so müssen wir den Gedanken de; rechtzeitigen Fertig⸗ ellung des Etats aufgeben. Die Krupp⸗Prozesse werden am besten beim Militäretat erörtert; hier nur so viel, daß die Haltung des ersten Staatsanwalts in dem ersten Prozesse, der nach dem grundlegenden Zeugnis der „Kölnischen Zeitung“ nicht aus der Sachlichkeit heraus⸗ getreten ist, auch unsere volle Anerkennung findet. Der Vermehrung der Reichsgerichtsräte um drei werden wir zustimmen. Dankbar sind wir dem Staatssekretär, daß er auf dem Gebiete der Justizgesetzgebung eine ganze Reihe unserer Wünsche erfüllt bat und erfüllen wird. Die Gebührenordnung für Zeugen und Sachverständige liegt in der Kommission und wird sicherlich ein positives Ergebnis zeitigen. Daß es nicht gelungen ist, das Luftschiffahrtsgesetz einigermaßen international zu regeln, können auch wir nur bedauernn. Unter unseren vorjährigen Wünschen befand sich eine Resolution, die die Vorlegung eines Gesetzentwurfs über den Zwangsvergleich außerhalb des Konkurses verlangt. Heute wird uns eine gleichlautende Resolution der Nationalliberalen vor⸗ gelegt; ich halte das für unnötig, denn der Gegenstand befindet sich in ernster Erwägung, und nur uber den Zeitpunkt der Vorlage an den Reichstag besteht noch Unsicherheit; jedenfalls wird uns heute der Staatssekretär Näheres darüber mirteilen. Die Notwendigkeit des Zwangsvergleichs außerhalb des Konkurses ist eine Tatsache; ich hoffe zuversichtlich, daß wir die Vorlage bald erhalten werden. Die Nationall iberalen haben ihren Antrag auf Statuierung eines Vorkaufsrechts des Staates bei grsti genungen wieder eingebracht, obgleich er im vorigen Fahre abgelehnt worden ist. Wir werden den Antrag wiederum ablehnen. Der Antrag Bassermann⸗ Schiffer, der eine große Anzahl von Materien vor der allgemeinen Revision des Straf⸗ und Prozeßrechts vorweg erledigen will, geht uns denn doch zu weit; über einige Einzelheiten ließe sich reden, aber er umfaßt wirklich zuviel. Eine Abkürzung der langen Durchschnitts⸗ dauer der Zivilprozesse in der ersten und zweiten Instanz müssen auch wir wünschen, Oesterreich ist uns in dieser Beziebung weit überlegen; wir würden daher gern in Beratung treten über die Mögjichkeiten, das Verfahren zu beschleunigen. Der weitere Antrag Bassermann⸗ Schiffer, streitige Rechtsfragen unter Umständen sofort vor die letzte Instanz zur Entscheidung zu bringen, kann leider von uns auch nicht akzeptiert werden. Wie stehr es mit der Frage der Neuregelung der Verhält⸗ nisse der Rechtsanwaltsangestellten? Zum Schutze der Gläubiger genügt das Schuldnerverzeichnis, wie es bisher gestaltet ist: es sollten einige Zentralstellen errichtet werden, an denen ein Generalregister aller Manifestanten eingesehen werden kann. Ich bitte den Staatssekretär, diesen schon vor einiger Zeit gemachten Vorschlag zu erwägen, der auch eine Aenderung der Zivilprozeßordnung überflüssig machen würde. Das Organ des deutschen Richterbundes hat sich einer Ausschreitung schuldig gemacht, indem es einen ganz unmotivierten Angriff gegen den Abg. Dr. Spahn brachte aus Anlaß eines Zwischenrufs, den er hier im Reichstage bei den Verhandlungen über die Uebertragung der Wahl⸗ prüfungen des Elsaß an das Oberlandesgericht in Colmar gemacht hatte. Hoffentlich genügt diese kleine Note, um die „Deutsche Richterzeitung“ zu veranlassen, künftig vorsichtiger zu sein. Auf dem Gebiete des Zeitungs⸗ wesens haben sich die „Nachdruck jäger“ unliebsam bemerkbar gemacht; hier wäre Remedur erwünscht, womit sich auch bis zu emem gewissen Grade der „Verein Deutscher Zeitungsverleger“ einverstanden erklärt hat. Es ist mit Freuden zu begrüßen, daß der Verein der Journalisten sich gegen die Berichterstattung von Sensationsprozessen ausgesprochen hat. Ein großer Teil der Presse hat sich dem gefügt. Nur ein Teil der Berliner Presse hat dem nicht Folge geleistet. Ich erinnere an den Sternickelprozeß und an den Prozeß gegen den Knabenmörder Ritter. Ich freue mich, daß hier sogar der „Vorwärts“ sich da⸗ gegen ausgespiochen hat. Hier muß auf jeden Fall eine Remedur eintreten. Das ist ebenso notwendig, wie auf dem Gebiete der Schundliteratur. Ganz besonders die Jugend wird hierdurch beeinflußt, indem ihr Nachahmungstrieb erweckt wird. Das ist ganz besonders durch Kriminalromane der Fall. Wir erleben es oft, daß als mildernder Umstand das Lesen solcher Romane angeführt wird. Wir brauchen ja nur daran zu denken, was der Prozeß gegen die chöne Sünderin Hedwig Müller angerichtet hat. Ihren Prozeß hat ie Presse außerordentlich sensationell ausgestattet, und man hat sogar Postkarten mit ihrem Bilde herausgegeben. Ueber das Veihalten des Staatsanwalts in diesem Prozeß hat sich ja schon der preußische Justizminister mißbilligend ausgesprochen. Es ist deshalb not⸗ endig, daß der Entwurf eines Gesetzes gegen den Schmutz in Wort und Bild uns möglichst bald vorgelegt wird. Meine Parteifreunde haben das Vorgehen des Staatsanwalts gegenüber den sogenannten Künstlerpostkarten in jeder Weise gebilligt. Auch die „Frankfurter Zeitung“ ist mit einem solchen Gesetz einverstanden, sie verlangt nur eine Zensur, zu der man Vertrauen haben kann. Dadurch kann die Kunst nur gewinnen, denn der bisherige Mißbrauch ist mehr geeignet, der Kunst zu schaden, anstatt sie zu fördern. Auch bei der Frage nach den Vorstrafen der Zeugen könnte etwas weniger formell vorgegangen werden. Hierzu ist allerdings der Vorsitzende öfter gezwungen, weil der gegnerische Anwalt die betreffende Person als möglichst unglaubwürdig hinstellen will. Das sollten doch auch die betreffenden Anwälte bedenken. Die Frage der Behandlung der irren Verbrecher könnte ja auch bei einem anderen Ressort besprochen werden. Aber die Irrenfürsorge hängt doch so mit dem Zivil⸗ und Strafrecht zusammen, daß man hier darauf zurückkommen kann. Man streitet sich darüber, ob hier eine reichsrechtliche oder landes⸗ rechtliche Regelung besser ist. Ich ziehe eine reichsrechtliche vor. In England und Frankreich hat man in dieser Beziehung ein einheitliches Verfahren geschaffen. Auf jeden Fall muß dahin gestrebt werden, daß die Reichsregierung ihren Einfluß auf die Landesgesetzgebung geltend machen kann. Vielfach wird darüber geklagt, daß zu viel Rücksicht auf das Urteil der Psychiater gelegt wird, auch darüber, daß Leute jetzt eine Zeitlang in Untersuchung gehalten werden, ebe über ihren Geisteszustand entschieden wird. Die Richter sind ja im allgemeinen auf das Urteil der Psychiater an⸗ gewiesen. Aber dieses kann schließlich nicht allein maßgebend sein. In letzter Zeit stehen vielfach Sachverständige gegen Sachverständige; das beweist, daß Fehler vorkommen können, daß Leute für geisteskrank erklärt sind, die es nicht sind. Das Volk regt sich am meisten darüber auf, daß kaum ein größerer Verbrecher nicht für sich in Anspruch nimmt, geisteskrank zu sein, und es findet sich fast immer ein Sach⸗ verständiger, der das bestätigt. Die Gewohnheitsverbrecher verbringen ihr Leben im Gefängnis, in der Irrenanstalt und dann in der goldenen Freiheit. So ist das M ßtrauen des Publikums gegen die Psychiater in erster und gegen die Richter in zweiter Linie zu erklären. Es werden auch in viel zu viel Fällen mildernde Umstände wegen nicht vollkom⸗ mener Geisteskrankheit des Angeklagten, wegen eines geistigen Däm⸗ merungszustandes, wie im Falle Hedwig Müller, zugebilligt. Das versteht man im Volke nicht. Auch das Entmündigungsverfahren bedarf dringend einer Regelung. Auch in solchen Fällen stehen Sachverständige gegen Sachverständige. Liegt einmal ein non liquet in einem solchen Falle vor, so muß ich auch erklären: in dubio pro reo. Ich erinnere an den Fall des Freiherrn v. d. Horst. Er Feins sich auf einer Jagd⸗ reise in Afrika, und während dieser Zeit wurde seine Frau ins Irren⸗ haus gebracht. In solchen Fällen handelt es sich meist um Geld und Erbschleichereien. Der sensationellste Fall ist der des Freiherrn v. Versen. Wir müssen mehr Schutzmaßregeln und Kontroll⸗ maßregeln und einen geordneten Beschwerdeweg haben. Dem Irren muß das Recht der Bestellung eines Anwalts gegeben werden. Die Entscheidung, ob jemand ins Irrenhaus kommen soll, darf nicht den Juristen und Psychiatern allein über⸗ lassen werden, sondern einer Kommission, in der auch Laien sitzen. Ich hoffe, daß der Staatssekretär solchen Forderungen gegenuüber nicht mehr so ablehnend sich verhalten werde. Die gemein efehelichen
Ebenso ist es zu mißbilligen, da
Publikation gesagt wird, es würd erklärt würde, eine solche Tat kön krankheit begangen sein. Ich mei
dem Re verfahren eröffnet worden wäre. Strafkammer rektifiziert. preußischer Klassenjustiz, kammer die Würde des Auf Mißstände in der Justiz hin
Abg. Schiffer inl.): daß in seiner Partei alles pflege erschüttern könnte. Dahin g es sei kein Wunder, daß die gesprochen seien, wesen. Was den von dem sozialdemokratischen Redn worden. Ich nehme Meinung, daß mit diesem Vorwurf draußen im L dem Volke immer noch von seinem ohne Rücksicht auf Rang, Stand
menschliche Irrtümer preis; ein daraus nicht hergeleitet werden.
auf Zeitungsnachrichten, von denen umgegangen werden muß. Wer staft wird, wird schon darin unt
Sozialdemokraten selbst zu.
fremdheit“. Dieser Vorwurf sondern das hinter ihm stehe so zu verfahren, wie er es
prozeß. Dem Zeugen Rötger verstattet; er stand viel Die Nichtvereidigung wegen Teiln Schlag für ihn; aber er konnte nich nach Lage der Sache eine sinnlose
jedem passieren, und es kann das
fordern, nützt uns nichts; wir oder acht Jahren, so hat uns der
bricht auch die aus der Revision.
edenken gegen das
Jahren in kurzer Zeit durchge kommt auch no Kontrahenten nicht vermutet werde
machen; das ist ein grober Unfug, d Wir sehen f 1 restlos erbracht wird, das Gericht
doch nicht kleinlich und zimper
Dort hat ein Beamter Einsicht und hat eine Menge. Menschen zu
nicht vergessen, daß der Betreffende, großen Kosten des Prozesses
seinen Verpflichtungen nachkommen richtet wird. Pehen werden kann. q
düehen werden, daß wird. schnell bekanntgegeben wird. Die eitelt hier oft den guten Zweck des schwerde empfohlen wird, so nützt ziehung, da es
die Rechtspfleg
da sie einem dringenden Bedürfnis
von Vorkommnissen der letzten Zeit. der Unsicherheit gegenüber Urteilen
könnte man ja konstitutionelle Bede Bundesrat überlassen. deutigkeit des Rechts gewährleistet reichen ja nicht ihren Zweck, wenn
Klagen über das Forschen nach den schreiben. Im allgemeinen wird ja mehr Rücksicht genommen.
sich bei den Angeklagten um zulässig halte ich es, wenn die Zuschriften aus dem Publikum
25 ma
Richter muß üch
verhandelt. Abg. Dr. von Laszewski
Irren dürfen nicht mehr so auf die Menschheit losgelassen werden.
schen Landesteilen im Zusammenhang 7
Der Mörder Wagner in Württemberg gibt uns zu denken. es nicht für falsch, daß bald nach die Aerzte sagten, der Mann muß ins Irrenhaus, ein solcher
stellen, daß der Mann seit 10 Jahren geisteskrank gewesen sei wohl f she Tage vor der Tat noch im Amt gewesen ist. Es btsbewußtsein des Volkes mehr entsprochen, wenn das
hat erfreulicherweise der preußische Minister den Vorsitzenden der
Keinesfalls ist dieser Prozeß ein Beispiel er zeigt aber, daß der Vorsitzende der Straf⸗ Gerichts und seine eigene nicht gewahrt hat.
Vertrauen des Volkes zu seiner Rechtsprechung darf nicht verloren gehen, es muß aufrecht erhalten und noch mehr gestärkt werden.
Ich bitte den Vorredner, dahin zu wirken, unterbleibt, was das Vertrauen zur Rechts⸗
Angeklagten im Zaberner denn die Freigesprochenen seien hohe Vorwurf der Klassenjustiz betrifft, so i
ande nicht übereinstimmt, daß vielmehr der Mann aus
Irrtümer, die auch in der Rechtsprechung vorkommen, geben wir als Das Material dafür beruht meistens für eine Majestätsbeleidigung be⸗
In unserem Richterstande Besteht das ehrliche Bestreben, von sich aus, frei von unsachlichen Einflüssen, das
1— Gewählte Richter, die ja aus dem Kreis der politischen Parteien herauskommen, die würden erst recht keine Garantie für die unparteiische Rechtsfindung geben. hängigkeitsgefühl des preußischen und deutschen Richters ist ein ganz unbedingtes, sein Streben nach Unparteilichkeit ist so groß, daß sie unter Umständen in das entgegengesetzte Extrem verfallen, den Arbeiter gerade deshalb, weil er ein Arbeiter ist, bevorzugen usw. anderer Vorwurf gegen die Richter betrifft ihre angebliche „Welt⸗ trifft meistens gar nicht den Richter,
dafür ist die Nichtvereidigung der Kruppdirektoren im Brandt⸗ wurde schlechter
klärten, es komme auf die Vereidigung gar nicht an. Solches kann
wieder gutzumachende Schädigung des Ru Person bedeuten. Wie lange wollen wir mit solchen Zu solchen Ueberbleibseln einer veralteten Rechtsanschauung noch wirt⸗ schaften? Wir müssen das Verfahren in Uebereinstimmung bringen mit den modernen Anforderungen der Zeit.
“ die Reform erst nach sieben
sind wir mit 1gee Antrag hervorgetreten; Not bricht Eisen, Not
Wir haben nicht wahllos herausgegriffen; bei utem Willen wird es gerade se gut gehen wie mit der vor zwei
ührten und bereits segensreich wir⸗ kenden kleinen Strafgesetzbuchnovelle. reichsgesetzlicher Regelung der Materie der geisteskranken Verbrecher die Erwägung in Frage, wie zu verfahren ist, wenn man zivilrechtlich Schutz schaffen will gegen den Einwand der Geistes⸗ krankheit bei Verträgen, bei deren Abschluß eine Geisteskrankheit des
loses Ueberwuchern des Privatklageverfahrens; Schimpfworte läuft man zum Kadi,
erner, daß häufig in Fällen, wo der Wahrheitsbeweis
weil der Betreffende nicht die gewahrt hat. 1 und ich sein. Das trifft besonders für einen Fall zu, der sich in einem Vororte von Berlin ereignet
wollen, daß unser Volk in Rechtssachen klar sieht. Man darf auch
geglückt ist, nur wegen Verstoßes gegen die zu tragen hat.
Schuldner müssen die Gläubiger geschützt werden. auch Mittel und Wege gefunden werden,
r Die Frage der Zulassung der Volksschullehrer als Schöffen und Geschworene ist längst spruchreif, sodaß hier endlich Die Beschwerden häufen sich darüber unsere Gerichte viel zu schwerfällig arbeiten.
In erster Linie ist zu erstreben, daß der Ürteilstenor möglichst
i zu lange dauert, bis über sie entschieden wird. Ich bitte deshalb, unsere dahingehenden Vorschläge wohlwollend
die Verschleppung von Prozessen sein kann, das zeigen ja eine Reihe
nur als für den Papierkorb wert erachtet. schnelle Erledigung möglich, ganz besonders, wo über den Tatbestand an sich vollkommene Klarheit herrscht.
wollen ja nur einzelne Richtlinien festlegen und die Auf jeden Fall wollen wir, daß die Unzwei⸗
kommen, die ihrer Aufgabe nicht vollkommen gewachsen sind. Die
Aber man muß doch bedenken, daß es wehrlose Menschen handelt. zu Beginn eines Prozesses regelmäßig
geradezu ermutigen, solche weiter einzusenden. Ebenso überflüssig sin die Auseinandersetzungen mit der Presse. etwas langweiliger werden dadurch, dann schadet das gar nicht. doch unangenehm berühren, wenn in einem Mordprozeß auf ein⸗ die Bemerkung „Heiterkeit“ steht. 1— ob vu diesem Zweck manchmal bonmots angewandt werden.
immer in die Seele der Leute versetzen, mit denen er enn erst kommt der Mensch, und dann erst der Jurist.
Reform der Strafprozeßordnung und schwert sich über die parteiische Handhabung der Gesetze in den polni⸗
Ich halte
— ann muß geisteskrank sein. in der amtlichen württembergischen e das Volk heruhigen, wenn jetzt ne nicht im Zustande der Geistes⸗ ne, das Volk kann sich nicht vor⸗
ob⸗ hätte — Haupt⸗ Was den Fall Knittel betrifft, so
uweisen, ist unsere Pflicht. Das
zum Beispiel die Aeußerung, Prozeß frei⸗ “ ge⸗ t er heute er besonders ausführlich begründet Vorwurf nicht leicht, bin aber der die Stimmung der großen Massen
ehört
Richter Recht zu bekommen hofft und Gesinnung. Die Fehler und
verallgemeinernder Vorwurf darf wir wissen, wie vorsichtig damit er Umständen Klassenjustiz sehen. Recht zu finden; das geben die
Das Unab⸗
Ein
Gesetz, Ein
zwingt, Beweis
das ihn schlagender
nde tut.
nicht einmal das Wort da als die Angeklagten. nahmeverdacht war ein schwerer ts dagegen machen. Es war aber
Barbarei, da alle Beteiligten er⸗ eine vielleicht eine nie
tänden, mit
Die Gesamtrevision zu Staatssekretär erklärt. Deshalb
Herausgreifen einzelner Materien
Bei dem Verlangen nach
in konnte. Wir sehen ein maß⸗ bei dem kleinsten nur um dem Gegner Kosten zu
em endlich gesteuert werden muß.
zu einer Verurteilung kommt, Hier darf man
hat. in das Strafregister genommen r Verzweiflung gebracht. Wir
dem sonst der Wahrheitsbeweis Formalien die gesamten Gegen böswillige
Aber es müssen daß ein Schuldner, der
will, nicht unnütz zugrunde ge⸗
en. Hier muß darauf e beschleunigt und vereinheitlicht
bureaukratische Langsamkeit ver⸗ Gesetzes. Wenn dort eine Be⸗ diese auch nichts in dieser Be⸗
zu prüfen,
entsprechen. Wie verhängnisvoll
Notwendig ist die Beseitigung erster Instanz, die man vielfach Gerade hier ist eine
Gegen unseren Vorschlag nken geltend machen. Aber wir Ausführung dem
wird. Die besten Gesetze er⸗ sie in die Hände von Personen
Vorstrafen kann ich nur unter⸗ auf die Angeklagten jetzt schon
Nicht für verlesen werden. Das din
Wenn die Verhandlungen Es
Man hat den Eindruck, als Der
(Pole) verbreitet sich über die des Strafgesetzbuches und be⸗
es und der Cfüsten einer
Hierauf wird gegen 7 Uhr die Fortsetzung der Beratung auf Dienstag, 1 Uhr pünktlich, vertagt. (Vorher kurze Anfragen und Abstimmung über die noch ausstehenden Reso⸗
lutionen über die Position für die Olympischen Spiele beim Etat des Reichsamts des Innern.) ö11“*“ “
. Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 28. Sitzung vom 16. Februar 1914, Vormittags 11 Uhr. b (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)
d. Bl. berichtet worden.
Das Haus setzt die zweite Beratung des Etats des Ministeriums des Innern, und zwar zunächst die Erörte⸗ rung der aus der allgemeinen Besprechung bei dem Titel „Gehalt des Ministers“ ausgeschiedenen nor schleswigschen Frage, fort.
Abg. Stroebel (Soz.): Man hat im Deutschen Rei stag den Grundsatz proklamiert, daß man sich hier um Gesetz und Recht nicht zu kümmern brauche. Es gilt, auf diesem Gebiete eine reak⸗ tionäre Politik zu treiben; die nationale Begeisterung soll bis zum blutigsten Chaupinismus aufgestachelt werden, um die Dänen zu unter⸗ drücken. Einsicht und Vernunft sollen durch Chauvinismus ersetzt werden. Sie beziehen sich auf die Geschichte, aber man soll doch etwas vorsichtig sein bei der Heraufbeschwörung der Geschichte von 1864. Es war nicht nötig, diese Zeit heraufzubeschwören; das be⸗ weisen die Vorgänge, die schließlich zur Annektierung von Schleswig⸗ Holstein führten. Sie stehen auf dem Standpunkte: erst wurden die Deutschen unterdrückt, jetzt unterdrücken wir die Dänen. Man sagt, die Dänen trieben Boykott, es handle sich um den Kampf der Nord⸗ markvereine gegen die Dänen. Aber dabei beträgt die Anzahl der Dänen nur 150 000. Was will der Boykott dieser verhältnismäßig kleinen Anzahl gegen den Boykott bedeuten, der von nationaler Seite in Schleswig⸗Holstein getrieben wird? Wer trägt überhaupt die Schuld an diesen Nensgcgnisa⸗ Sie und das Wahlrecht. Sie sollten keine Gesinnungsschnüffelei und Einschüchterung üben. Be⸗ seitigen Sie das Wahlgesetz, das auf den Terror zugeschnitten ist, beseitigen Sie die öffentliche Abstimmun dann wird der Terrorismus verschwinden. Aber Sie wollen das Recht des Boykotts und der Einschüchterung sich nicht nehmen lassen. Die Zechen üben den größten Terrorismus bei den Wahlen. Das hat die Volks⸗ zeitung, ein Zentrumsblatt, nachgewiesen (Präsident Dr. raf von Schwerin: Das gehört nicht hierher!). Sie haben keinerlei Be⸗ weise für die Verfolgungssucht der Dänen beigebracht. Die Gewalt⸗ politik ist unmoralisch und muß zu immer rößerer Empörung führen. Es gibt. aber immer noch vorurteilslose Leune genug in der Nord⸗ mark, die diese Gewaltpolitik verurteilen, selbst v Ein deutscher Pastor hat sich darüber beschwert, daß die Deutschen Nord⸗ schleswigs gegen die Dänen den Bovykott verhängen, ein anderer über polizeiliche Schikanen. Was tun sie denn? — Sie beten. Das ist gewiß nicht gefährlich. Die Deutschen sollten ihrerseits durch poli tisches Gesundbeten die Dänen gewinnen. Statt dessen benutzen si den Polizeiknüppel und lassen sich Mißhandlungen zu schulden kommen, si mißbrauchen die deutsche Rechtspflege. Und da wundert man sich darüber daß die Dänen ein solches Mißtrauen gegenüber der deutschen Recht⸗ sprechung an den Tag legen. Man verargt es den Dänen, daß sie sich ihre Nationalität, ihre Kultur nicht nehmen, sich nicht zu Mußpreußen prügeln lassen wollen. Und das tun die Deutschen, die sich seinerzeit dagegen wehrten, daß die Dänen ihnen in den vierziger Jahren das Deutschtum rauben wollten, als das Lied erscholl: Schleswig⸗Holstein, meerumschlungen. Wir verurteilen die Gewaltpolitik auf seiten d Dänen und der Deutschen. Das Vorgehen der Dänen gegen die Deutschen war aber immerhin verständlich. Die 150 000 Dänen sind aber doch keine Gefahr für das deutsche Volk. Diese „Gefahr“ wäre zum Lachen, wenn die ganze Behauptung nicht so beschämend wäre. Man hätte seinerzeit es ruhig auf die Zolksabstimmung ankommen lassen sollen; es wäre wirklich kein Unglück gewesen, wenn die Grenze nicht gerade an der Königsau gezogen wurde. Da es aber anders ge⸗ kommen ist, so sollte man sich die größte Mühe geben, diese Dänen der Nordmark mit ihrem Lose auszusöhnen. Mit der Zwangsgerma⸗ nisierung wird nur Erbitterung und Preußenhaß groß gezogen. Aber leider ist keine Hoffnung auf Umkehr zu Vernunft und Gerechtigkeit vorhanden; im Gegenteil verlangen die Abgg. Schifferer und Johanssen noch schärfere Maßregeln, sie, die über den Boykott durch die Dänen jammern, empfehlen im selben Atemzuge den Boykott gegen die Dä⸗ nen. Der Abg. Schifferer will eine parteiische Handhabung des Sprachenparagraphen, der liberale Abg. Schifferer ist da noch reak⸗ tionärer als der Minister, und der Minister hat leider auch schon von 8 schwebenden „Erwägungen“ in dieser Hinsicht gesprochen. Diesen Erfolg hat die liberale Scharfmacherei schon gehabt. Daß zu diesen Scharfmachern auch der Regierungspräsident Uckert gehört, kann nicht wundernehmen. Die Verdrängung des Dänischen aus dem Schul⸗ unterricht ist jetzt vollständig der Abg. Schifferer aber fragt naiv: Wer will denn den Dänen ihre Kultur nehmen? Auf die Sprache gründet sich die Kultur. Sogar die Versammlung einer Freigemeinde ist durch den Gendarmen aufgelöst worden, weil sie angeblich keine gottesdienstliche Handlung, sondern eine ne Versammlung war. Der Abg. Schifferer hat den Mut, den Minister zu tadeln, weil er den Vortrag von Amundsen genehmigt hat. Auch ein Vortrag über das dänische Wahlrecht wurde verboten, der in dä’- nischer Sprache gehalten werden sollte von dem dänischen Abg. Stauning; das Verbot hat natürlich viel mehr gewirkt, als wenn die Versammlung stattgefunden hätte. Internationale K italisten⸗ vereinigungen werden geduldet, wenn aber die Völker zur Förderung der Kultur zusammentreten wollen, dann tritt der zwischen. Die dänischen Heimatlosen sollen vollständig rechtlos bleiben, sie sollen abgeschoben werden können. Unsere Anträge im Reichstage auf Abstellung dieser ungeheuerlichen Zustände sind abgelehnt worden. Ein Staatenloser wurde ausgewiesen, obgleich er mit einer Deutschen vier Jahre zusammen gelebt und vier Kinder gezeugt hatte. Also das Kinderkriegen ist nicht verboten, wohl aber, daß ein Staaten⸗ loser eine Ehe mit einer Deutschen schließt. An allen Ecken und Enden wird die frivolste Konfliktspolitik von den Allmä tigen ge führt. Ich erinnere auch an die deutsche Marokkopolitik. Kriege be⸗ deuten nicht nur die Schande, sondern auch das Ende. Die „Post“ putscht fortwährend zum Kriege auf. Bei einer solchen Politik ist es kein Wunder, daß das Ausland das Schlimmste von uns erwartet. In der Nordmark wenigstens muß eine vernünftige und friedliche Politik getrieben werden. Wir protestieren gegen die Gewaltpolitik im Namen der Kultur und der nationalen Chre.
Minister des Innern Dr. von Dallwitz:
Wenn der Herr Vorredner die Ereignisse vom Jahre 1864 als einen vom preußischen Staate begangenen Raub und des Raubes wegen unternommenen Raubzug bezeichnet hat, wenn er ferner von einer zwei Jahre später erfolgten Teilung des Raubes gesprochen hat, so muß ich namens der Staatsregierung gegen eine derartige Verun, glimpfung des preußischen Staates und unseres Vaterlandes auf das allerentschiedenste Verwahrung einlegen. (Lebhaftes Bravo!) Sachlich möchte ich darauf hinweisen — das sollte auch dem Abg. Stroebel bekannt sein —, daß das im Jahre 1848 bekanntlich völlig ungerüstete Preußen gegen den Widerspruch Ruß⸗ lands und Englands und angesichts seines Gegensatzes zu Oesterreich leider garnicht in der Lage war, in noch weiter⸗ gehendem Maße als Preußen es tatsächlich getan hat, den deutschen
e mit der Rechtsprechung,
Brüdern im Norden beizustehen. (Sehr richtig!) Erst 16 Jahre
Ueber den Beginn der Sitzung ist in der gestrigen Nummer
Polizeiknüppel daa-
später, als Kaiser Wilhelm im steten Kampf gegen die radikalen und linksliberalen Elemente des Abgeordnetenhauses die Heeres⸗ organisation durchgesetzt hatte, und als Bismarcks über⸗ legene Diplomatie es fertig gebracht hatte, Rußlands Neu⸗ tralität zu sichern und Oesterreichs Mitwirkung zu erzielen, da erst war es möglich, den deutschen Brüdern zu helfen und sie von der Fremdherrschaft zu befreien. Wenn Herr Ströbel das als einen Raub bezeichnet, so zeugt das lediglich von dem Tiefstand seines nationalen Empfindens, das annähernd (Bravo! bei den bürgerlichen Parteien, Lachen bei den Sozialdemokraten) auf derselben Stufe steht wie das nationale Empfinden der Flensburger Sozialdemokraten, als sie es fertig gebracht haben, den Führer der dänischen Sozial⸗ demokratie nach Flensburg heranzuziehen, um durch seine Teilnahme an einer Versammlung für diese Reklame zu machen.
Sachlich ist die Darstellung des Abg. Ströbel richtig. Namens eines Führers der dänischen Sozialdemokratie, eines Herrn Stauning, hat ein Herr Haberland in Flensburg ein Dispensgesuch von § 12 des Vereinsgesetzes an den Regie⸗ rungspräsidenten in Schleswig gerichtet, um Herrn Stauning zu ermöglichen, in dänischer Sprache in einer sozialdemokratischen Versammlung einen Vortrag über Wahlrechtsfragen zu halten. Das Dispensgesuch war nicht einmal mit Gründen versehen. (Lachen bei den Sozialdemokraten.) Der Versuch einer Begründung der Aus⸗ nahme von § 12 ist also überhaupt nicht gemacht worden. Selbst⸗ verständlich mußte das Dispensgesuch abgelehnt werden, da § 12 grundsätzlich den Gebrauch der deutschen Sprache vorschreibt und nur ausnahmsweise, wenn besondere Verhältnisse vorliegen, die eine Aus⸗ nahme rechtfertigen, der Gebrauch einer fremden Sprache zugelassen werden kann.
Wenn nun ferner dem Herrn Stauning bedeutet worden ist, daß er, falls er sich persönlich an der Versammlung beteilige, seine so⸗ fortige Ausweisung zu gewärtigen habe, so ist das durchaus durch die Tatsache gerechtfertigt, daß es sich nicht etwa um eine Versammlung handelte, die wissenschaftlichen oder wirtschaftlichen oder künstlerischen Zwecken dienen sollte, sondern um eine ganz gewöhnliche Agitationsversammlung der dänenfreundlichen Sozialdemokraten in Flensburg, für die eben durch die Anwesenheit eines be⸗ kannteren ausländischen Sozialdemokraten Reklame gemacht werden sollte. (Zuruf bei den Soztaldemokraten.) Ein Ausländer, der für sich das Gastrecht bei uns in Anspruch nimmt, verwirkt diesen An⸗ spruch und den Anspruch auf Duldung in dem Moment, wo er sich in unsere innerpolitischen Angelegenheiten einmischt (sehr richtig! rechts) und staats⸗ und regierungsfeindlichen Agitationen Vorschub leistet. (Bravo! rechts.) Er hat sich dann die Folgen seines Vor⸗ gehens selbst zuzuschreiben. Wenn Herr Stauning trotz der erteilten Warnung sich nicht gescheut hat, seinen Vortrag verlesen zu lassen und sich persönlich an dieser Versammlung zu beteiligen, so hat er — noch dazu angesichts der gespannten nationalen Verhältnisse in Nordschleswig — sich einer dreisten Herausforderung und Verhöhnung (sehr richtig! rechts — Lachen bei den Sozialdemokraten) nicht nur der staatlichen Autorität und aller preußischen Behörden, sondern auch der gesamten Deutschen in Nordschleswig schuldig gemacht. (Bravo! rechts. — Lebhafte Zurufe bei den Sozialdemokraten.) Seine Aus⸗ weisung war daher durchaus berechtigt. Wie Herr Stauning sein Verhalten mit der Würde eines Vizepräsidenten des dänischen Folksthing, die er bekleidet, vereinbaren will, das mag er mit sich und seinen Kollegen ausmachen. (Bravo! rechts. — Lachen bei den Sozialdemokraten.)
Abg. Graf von Reventlow (kons.): In Schleswig⸗Holstein ist ein Friedensverein gegründet worden. Dieser bekämpft auf das heftigste den deutschen Verein in Nordschleswig. Ich verkenne keines⸗ wegs, daß dieser Verein ideale Ziele verfolgt, aber ich bedaure trotz⸗ dem die Gründung dieses Vereins, weil er dem deutschen Verein in Nordschleswig in seinem Kampf für die Germanisierung in den Rücken fällt. Die Verhältnisse Nordschleswigs haben sich seit der Köllerzeit ungeheuer verschlechtert. Eine Zunahme der dänischen Stimmen ist nicht abzuleugnen. Die Rede des Abg. Wittrock kann nicht wundernehmen, wenn man sich vergegenwärtigt, daß die Fortschrittliche Volkspartei in Schleswig⸗Holstein sich in Ah⸗ hängigkeit von der Sozialdemokratie befindet. Wir haben frei⸗ sinnige Abgeordnete in Schleswig⸗Holstein, die samt und sonders mit Hilfe der Sozialdemokraten in der Stichwahl gewählt worden sind. Der Abg. Hoff ist ja ein richtiges Dämpfungsprodukt. Ich muß zu meinem Bedauern auch wieder auf die Flensburger Versammlung zurückkommen. Es unterliegt doch keinem Zweifel, daß die Flens⸗ burger Versammlung nicht nur von Einwohnern aus Flensburg be⸗ sucht war, sondern daß von ganz Schleswig Leute an dieser Ver⸗ sammlung teilgenommen haben. Den Staatsanwalt, der 88 ab⸗ gelehnt hat, auf Antrag des Vertreters des „Flensborg Avis Anklage gegen Unb kannt zu erheben, kann ich nur in Schutz nehmen. Der betreffende Redakteur hat sich in flegelhafter Weise ge⸗ weigert, aufzustehen, und hat, als er aufgefordert wurde, das Lokal zu verlassen, sich möglichst langsam aus dem Lokal ent⸗ fernt. Daß er dabei einige Stöße erhalten hat, ist begreiflich. Ich bin der Ansicht, daß die Dänenpolitik allerdings eine gewisse Stetigkeit vermissen läßt. Wir wünschen auch, daß eine schärfere Ueberwachung der Zeitungen erfolgt. Jede Ausschreitung einer fremd⸗ sprachlichen Zeitung muß ohne weiteres verhindert werden. Durch ein weltgehendes Entgegenkommen wird man hier nichts ausrichten können, und der Friede wird dadurch auch nicht gefördert werden. Man sollte in Schleswig⸗Holstein nur solche Beamte und Landräte anstellen, die mit den dortigen Verhältnissen gründlich vertraut sind. Es geht nicht an, daß Landräte, die 4 bis 5 Jahre in Schleswig⸗Holstein tätig ge⸗ wesen sind, nach dieser Zeit wieder versetzt werden. Ein solches Ver⸗ fahren können wir nur bedauern. Ich bitte den Minister, dafür zu sorgen, daß in Schleswig⸗Holstein von der Regierung eine energischere Politik als bisher getrieben wird. 8
Abg. Kloppenborg⸗Skrumsager (Däne): Im Wahlkreis des Abg. Dr. Schifferer, im Kreise Tondern, wird bei Wahl⸗ versammlungen der Gebrauch der dänischen Sprache vollständig ver⸗ boten. Das ist ungesetzlich; es mag für Dr. Schifferer wohl „be⸗ quemer sein, wenn wir Dänen ihm nicht hineinzureden haben. Der Minister hat anerkannt, daß die dänische Regierung immer in korrekter Weise ihren Verpflichtungen nachgekommen ist. Der Abg. Schifferer sucht uns wirtschaftlich zu schädigen, wenn er verlangt, daß wir auf dänische Höfe keine Anleihe bekommen. Durch die Saal⸗ abtreibungen haben Sie (nach rechts) uns dazu gezwungen, eigene. Versammlungshäuser zu bauen. Will man uns im Provinzkreditverein nicht mehr berücksichtigen, dann werden wir wohl das Geld anderswo auftreiben können. Glauben Sie aber nicht, daß Sie uns dadurch ausrotten können. Man zwingt uns dadurch, auf allen Gebieten unsere eigenen Institu⸗ tionen zu gründen. Die Regierung treibt Zickzackpolitik und die ärgste Schikanepolitik gegen die Dänen. Freilich hat Dr. Schifferer bei uns manche Enttäuschung erlebt; in zwei Wahlkampagnen ist er durchgefallen, das ist Zeitverlust und Geldverlust; da möchte er wohl gern die dänische Sprache bei uns ganz verbieten, aber großzügig ist das nicht. Die Unterdrückung Preußens durch Napoleon war nicht so schwer wie die Unterdrückung der Dänen
Volk sind, und
stoßen.
richtig. noble Politik.
Versprechen nicht großen Kapitalien entvölkert worden
Ueberzeugung. Das Haus Dr. Hahn (ko
Aaùlurechne Abg. Dr. zweifellos einer
Maßnahmen, politischen Freund
weiter zu erfüllen.
dem
nach 8 Diese
wird.
was man
Grundsätzen und Laufe der Mehrzahl mehr setzen. der genommen, und die Anlegung notwendig ist.
aller
Gerade
Jahren gestatten. nicht wieder in daß die
Abg. Rein
widerstehen, um
weil mir
Sparkassen dikti
lassen. In präsidenten ist deshalb Geld
Einlagen Geld
sicherungsanstalt und jährlich
durch die Preußen. Man erkennt ja an, daß die Dänen ein ruhiges
gegeben worden,
Gleichzeitig behaupiet man 3 Däne kein rechtes Verständnis für den Reschsgedanken hätten. Das ist nicht Aber wir verlangen von deutscher Seite eine großzügige und Glaube, Liebe und Hoffnung kann man nicht durch eine Verfügung des Landrats in der Bevölkerung wachrufen. dänische Sprache ist aus den Schulen ganz und gar ausgetrieben worden bis an die Grenze, nur noch einige wenige Religionsstunden werden noch in dänischer Sprache gegeben, sonst nichts. man uns das Versprechen gegeben, daß wir gefragt werden sollten, ob wir bei Preußen bleiben oder wieder zu Dänemark zurück wollten. 1878 haben sich aber Oesterreich und Preußen darauf geeinigt, dieses
großzügige Politik werden Sie die Dänen nie gewinnen. Abg. von Bonin⸗Stormarn (freikons.): — . schweren sich über 111“ sie behaupten, wir wollten die dänische Sprache ausrolten. — dünasche Spie sprechen aber nicht einmal das reine Dänisch, das mußten sie erst in der Schule lernen. zeite Versammlung in Nordschleswig einberufen wurde, beriefen die Dänen sofort ebenfalls mehrere Versammlungen ein. n b rechnen, daß ein solches Vorgehen allerdings zu Unruhen führen würde. Bis zum Jahre 1852 sind deutsche Kirchenbücher vorhanden gewesen. Diese sind aber von der dänischen Regierung sämtlich kassiert. Ich möchte einmal sehen, welch Geschrei sich auf dänenfreundlicher Seite erheben würde, wenn auf preußischer Seite so verfahren würde und wir die dänischen Kirchenbücher einfach kassieren würden.
Die Besprechung wird geschlossen. Abg. x5 8* 8 (fortschr. Volksp.) gegen den Vorwurf, daß seine Stellungnahme dadurch beeinflußt sei, daß er bei den Wahlen auf die Hilfe der Sozialdemokraten angewiesen sei. nahme entspreche seiner in dreißigjähriger Erfahrung gewonnenen
hard (Zentr.) über: 8 8 „die Regierung zu ersuchen, die Aussührungsanweisung vom 8. Mat 1913 zum Gesetze vom 23. Dezember 1912, betreffend An⸗ legung von Sparkassenbeständen in Inhaberpapieren, dahin abzuändern, daß die öffentlichen Sparkassen Preußens in die Lage versetzt werden, 8
1) die Einstellung ihres Pflichtbestandes an Inhaberpapieren
in die Bilanz nach dem Anschaffungswerte vorzunehmen, 2) die buchmäßigen Kursverluste so lange vom Reservefonds abzuschreiben, als dieser nicht unter 2 % der Einlagen sinkt, ) die Zinsen des Reservefonds den Jahresüberschüssen hinzu⸗
von Kries die
daß es möglich sein wird, die Ueberschüsse der öffentlichen Sparkassen dazu zu verwenden, um soziale Aufgaben zu erfüllen. Aber die Er⸗ fahrungen der Jahre 1912 und 1913 haben zu der Auffassung geführt, daß eine solche Verwendung von Ueberschüssen nicht mehr möglich ist, weil die Kursverluste alle Ueberschüsse und speziell den Reservefonds, der zum Ausgleich von Kursverlusten bestimmt ist, aufgezehrt haben. Wir können deshalb die Kommunalverbände nicht in dem Bestreben unterstützen, ohne Erhöhung ihrer Steuern die sozialen Aufgaben
kann diesem Antrage nicht zustimmen, weil sie sich verpflichtet fühlt, an dem Grundsatz festzuhalten, der wohl von keiner Seite dieses Hauses bestritten wird, daß strengste Solidität der Grundsatz sein muß, nach welchem die öffentlichen Sparkassen verwaltet werden. Der Grundsatz strengster Solidität erfordert aber, daß dem Antrage, die Einstellung des Pflichtbestandes an Inhaberpapieren in die Bilanz Anschaffungswerte Maßnahme 1 männischen Gehndsshen vereinbaren und läuft auf etwas hinaus, wo 8 Daß man die buchmäßigen Kursverluste auf den Reservefonds ver⸗ rechnen will, auch dies widerspricht der Auffassung der erdrückenden Mehrheit meiner politischen Freunde, die sie von den kaufmännischen
Wünschen der Antragsteller folgen Jahre
vermindert,
öffentlichen
die preußische Finanzverwaltung nunmehr trotz der hohen Ueber⸗ Se es ügten Anleihe die Wünsche der Sparkassen in pollem Umfange berücksichtigt hätte, das würde auf deren Seite sehr angenehm empfunden worden 1 —
kushen eine so weitgehende Verpflichtung auferlegt hat, hätten sie er⸗ warten können, daß man ihnen auch nach Möglichkeit entgegenkommt. Ich habe jedenfalls Bedenken gegen die vorgeschlagenen Wege und namentlich gegen den Vorschlag, man möge für diesen einen Fall eine allmähliche Verrechnung der Ueberschüsse auf die Dauer von fünf
schwere Situation, holen wird, von den Sparkassenverbänden getragen werden muß. Wenn von einer großen Partei der Antrag gestellt werden sollte, den Antrag einer Kommission zu überweisen, so würden meine Freunde
dagegen keinen Widerspruch erheben.
1912 waren Freunde und Gegner desselben der Meinung, daß 88 für die Sbaench erhebliche Nachteile mit sich bringt und daß die Spar⸗ kassen erhebliche Opfer bringen müssen, aber die Rücksicht auf das Gemeinwohl sollte überwiegen. Na 8
besteht, wäre es für mich verführerisch, zu prüfen, welche Vorteile und welche Nachteile es gebracht hat.
eingewendet werden 8 einem Jahre die Wirksamkeit des Gesetzes nicht beurteilen könnte, und schließlich möchte ich auch das Haus nicht länger aufhalten, da der Minister schon so lange auf die Bewilligung seines Gehaltes warten muß. An dem Gesetz selbst können wir nichts ändern, ich will daher die Ausführungsbestimmungen des Ministers kritisieren. Im großen und ganzen sind diese allerdings vom Wohlwollen für die
Erleichterung der — fnß 3 den Ausführungsbestimmungen
angewiesen,
ur Befriedigung 1 Das Kreditbedürfnis des schwer um seine Existenz kämpfenden Mittel⸗ standes muß aber befriedigt werden. Durch die Pflicht der Anlegung von Sparkassenbeständen in Fehae e sind große Kapitalien Hypothekenkredit entzogen worden. — 1.es hat mit der dortigen Landesversicherungsanstalt das Ab⸗ kommen getroffen, daß die letztere den Sparkassen in Form von
die Arbeiteransiedlungen zu, fördern.
daß sie sebr selten gegen die Gesetze ver⸗ aber, die Dänen
Die
Früher hat
zu erfüllen. Damals sind zahlreiche Dänen mit ausgewandert, und dadurch ist das Land zunächst und verarmt. Durch eine unvornehme und nicht Die Dänen be⸗
Das wollen wir nicht. Die Dänen in Als von deutscher Seite eine
Man mußte damit
Persönlich verwahrt sich
Seine Stellung⸗
geht zur Beratung des Antrags der Abgg. ns.), Meyer⸗Diepholz (nl.) und Rein⸗
18 Der Antrag Hahn will Notlage abhelfen, aber gegen die vorgeschlagen sind, haben meine Man war früher der Ansicht,
(kons.): gewissen
hier e doch Bedenken.
Die große Mehrzahl meiner politischen Freunde
nicht stattgegeben
vorzunehmen, — mit den kauf⸗
sich nicht
würde
als Bilanzverschleierung bezeichnen kann.
Wenn man den würde es im daß die große Sparkassen ihren Reservefonds mehr und Öund dem müssen wir uns entgegen⸗ in den letzten Jahren hat ein großer Teil Sparkassen eine bankmäßige Entwicklung da muß daran festgehalten werden, daß eines ausreichenden Reservefonds unbedingt Ich hätte den Wunsch gehabt, daß
der Solidität haben. würde, so dahin kommen,
von
allmählich
sein. Nachdem das Gesetz von 1912 den Spar⸗
Wer bürgt denn dafür, daß wir nach fünf Jahren derselben Lage sind wie jetzt? Ich glaube doch, die sich hoffentlich nicht wieder⸗
hard (Zentr.): Bei der Beratung des Gesetzes von
Nachdem das Gesetz ein Jahr lang
Ich will aber der Versuchung alten Streit wieder anzufangen, und
nicht den 8 könnte, daß man schon nach
ert, aber einige Punkte in ihnen muß ich doch be⸗ § 4 des Gesetzes können die Oberpräsidenten — Sparkassen Ausnahmen vom Gesetz zu⸗ sind aber die Ober⸗ möglichst strenge zu verfahren. Es noch möglich, von den Syparkassen
kaum von ; Kreditbedürfnisses zu bekommen.
des
Der Sparkassenverband in
ausschließlichen Zweck, damit Die Einlagen der Ver⸗ belaufen sich schon auf über 6 Millionen sind über 600 000 ℳ für diesen Zweck her⸗
gibt zu dem
jetzt ies sreiche
Wenn jetzt aber kein Dispens gegeben wird, kann diese segensr .Die Liquidität der Spar⸗ Tendenz nicht weiter verfolgt werden v. v —
icht in Frage. ufste Püln, 8öö. 9 nich nicht man die öffentlichen Sparkassen denselben strengen Bestimmungen unterwirft wie die Aktiengesellschaftme und Kommanditgesellschaften auf Aktien. Bei den Aktiengesellschaften kann es vorkommen, 8 noch nicht realisierbare Werte in die Bilanz eingeste werden, um die Dividende zu erhöhen, aber die Sparkassen könnten etwaige Kursgewinne nur in den Reservefonds einstellen. bitte den Minister, zu prüfen, ob für die Sparkassen nicht die⸗ selben Bestimmungen genügen, die für den privaten Kaufmann n2 Ich will nicht 88 daß ein Teil meiner politischen Seene große Bedenken gegen den Antrag hat, wie das der Abg. von Krie auch von seiner Fraktion ausgeführt hat. Ich glaube aber doch, daß eine genaue Prüfung der Verhältnisse zur Annahme des Antrags führen kann. Selbst hervorragende Vertreter des Bankfachs halten diesen Weg für richtig. Ich bitte den Minister des Innern, diese von seinem Ressort ausgegangenen Ausführungsbestimmungen noch einmal zu prüfen. Ganz besonders möchte ich befürworten, daß den Sparkassen erlaubt wird, die buchmäßigen Kursverluste vom 8 fonds abzuschreiben, solange dieser nicht unter 2 % der Einlagen si In irgendeiner Weise muß der Minister des Innern der dnge- blicklich schwierigen Lage der Sparkassen Rechnung tragen und irgend⸗ welche Mittel und Wege müssen gefunden werden, um pen par aus dieser schwierigen Lage zu helfen. Wir sind dafür, diesen Antrag noch einmal in einer Kommission zu beraten, und beantragen daher, ihn der Gemeindekommission zu überweisen. Die Sparkassen haben sich während des schwierigen Jahres 1913 ihrer Aufgabe 8 gewachsen gezeigt. Wären sie nervös geworden und hätten sie etwa den Zinsfuß in die Höhe geschraubt, so wäre das sehr schwer wieder rückgängig zu machen gewesen; so aber sind sie — wesentlichen bei dem niedrigen Zinsfuß von 3 ½ % geblieben, Sg; ist dadurch Unheil vermieden worden. Ich hoffe, daß durch die F. ratung der Gemeindekommission der Minister des Innern in die Lage gesetzt wird, seine Ausführungsbestimmungen zu modifizieren. Minister des Innern Dr. von Dallwitz: Meine Herren! So sehr ich die Verluste, welche die Sparkassen durch die Kursrückgänge in den letzten Jahren erlitten haben, bedaure, so wenig kann ich die hier vorliegenden Vorschläge als einen geeigneten Weg ansehen, um dem Uebel abzuhelfen. Ich glaube aber auch, daß doch etwas weitgehende Vorstellungen in bezug auf die vermutlichen Kursverluste existieren und daß tatsächlich solche Verluste nicht in dem Umfange, wie das vielfach angenommen wird, sich eingestellt haben dürften. Denn, meine Herren, gerade diejenigen Sparkassen, die in⸗ folge des Gesetzes von 1912 ihre Effektenbestände haben vermehren müssen, haben damals schon zu verhältnismäßig niedrigem Kurse ge⸗ kauft, sodaß nur die Differenz des Kurses von 1913 zu 1912 in Betracht kommt. Diese ist nicht so groß, daß wirklich abnorme Ein⸗ wirkungen für diese Sparkassen dadurch erwachsen sein könnten. Im Anschluß an eine Bemerkung des Herrn Vorredners möchte ich auch mitteilen, daß tatsächlich im Jahre 1912 noch größere Ueberschüsse verteilt worden sind als 1911. Die Differenz ist nicht groß, aber der Mehrbetrag der Ueberschüsse, der 1912 zur Verteilung gelangt ist gegenüber 1911, beträgt doch 300 000 ℳ:⸗ Der Herr Abg. Reinhard hat nun in den Bestimmungen der Aus⸗ führungsverordnung zu § 4 des Sparkassengesetzes eine Härte er⸗ blicken zu sollen geglaubt. Es handelt sich um die den Ober⸗ präsidenten beigelegte Befugnis, Erleichterungen für die Auflagen des Gesetzes zu bewilligen. Meine Herren, in der Aus⸗ führungsanweisung sind lediglich die gesetzlichen Vorschriften erwähnt, und es ist hinzugefügt worden, daß in jedem einzelnen Falle es der Prüfung der Oberpräsidenten obliegen solle, da, wo es berechtigt und notwendig erscheint, Erleichterungen eintreten zu lassen. Das Gesetz sieht vor, daß unter besonderen Verhältnissen und nur ausnahmsweise solche Erleichterungen gewährt werden sollen. Es ist in der Ausführungsanweisung gesagt: „Es empfiehlt sich, derartige Erleichterungen zeitlich zu begrenzen und zunächst jedenfalls nicht über einen Zeitraum von 5 Jahren hinaus zu erstrecken.“ Es ist aber in keiner Weise in bezug auf die Art der Erleichterungen den Ober⸗ präsidenten irgend welche Vorschrift erteilt. Es wird vielmehr gesagt: Besondere Verhältnisse werden insbesondere da angenommen werden können, wo Sparkassen in gemischtsprachigen Gegenden ohne Erleichterung für Auflagen in ihrer Konkurrenzfähigkeit ge⸗ fährdet erscheinen usw. 1b Es sind nur einzelne Fälle erwähnt worden, wo vorzugsweise. Erleichterungen werden bewilligt werden können. In Einzelheiten sind die Oberpräsidenten aber nicht gebunden. Ich glaube daher, daß die Bedenken gegen diesen Teil der Ausführungsanweisung doch nicht zutreffend sind. 3 1b
Der Herr Abg. Reinhard hat die Verhältnisse der Provinz Hannover angeführt, wo, wenn ich recht verstanden habe, Sparkassen mit den Versicherungsgesellschaften einen Vertrag dahin abgeschlossen haben, daß diese 6 Millionen Mark als Einlagen eingezahlt worden sind, unter der vertragsmäßigen Bedingung, hierfür Arbeiteransiedlungen zu begründen. Meine Herren, wenn das wirkliche Einlagen sind, dann würde auch die Gefahr einer besonderen Härte hier nicht vorliegen, da schließlich 6 Millionen im Verhältnis zu dem Spareinlagenbestand von etwa 1 ½ Milliarden in Hannover nicht gerade eine große Rolle spielen dürften. Im übrigen ist zu beachten, daß nicht 25 % der Einlagen in mündelsicheren Effekten angelegt werden müssen, sondern nur ein Bruchteil des jährlichen Zuwachses. Also ich glaube nicht, daß da eine besondere Härte daraus erwachsen würde. Tatsächlich aber scheint mir dieser ganze Vertrag doch auf eine Umgehung der gesetzlichen Bestimmungen hinaus zu laufen. Denn es handelt sich doch augenscheinlich um Darlehen, die streng genommen die Garantieverbände hätten aufnehmen müssen. Die be⸗ treffenden Gemeinden mußten die 6 Millionen als Anleihe aufnehmen, konnten daraus Arbeiteransiedlungen begründen; aber natürlich wäre dann die Genehmigung der Aufsichtsbehörde für die Anleihen der Kommunen erforderlich gewesen. Das scheint aber den Kommunen unbequem gewesen zu sein, und da haben sie die Sparkassen vorgeschoben, und diese Sparkassen haben 6 Millionen unter der Benennung Einlagen aufgenommen, lediglich um den Garantieverbänden — ich weiß nicht, aus welchen Gründen das sonst geschehen sein sollte — zu ersparen, die Genehmigung der Aufsichtsbehörde einzuholen.
Der Zweck ist ja nun durchaus anerkennenswert, und ich glaube auch nicht, daß besondere Schwierigkeiten erwachsen wären, nch⸗ statt dieser Form die korrekte Form der Aufnahme einer Anlkehe durch die Kommune gewählt worden wäre. Andererseits aber, da ja jetzt über die finanzielle Ueberschuldung der Gemeinden dauernd S. geführt wird, glaube ich, ist es doch richtiger, wenn in solchen Fäͤllen der legale Weg gewählt wird auf das Risiko hin, daß ein etwas langsameres Tempo in diesen sozialen Bestrebungen vorgesehen wird.
1200 netze Ansiedlerstellen sind gegründet worden.
Die Beschreibung des legalen Weges würde für die Gemeinden