1914 / 43 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 19 Feb 1914 18:00:01 GMT) scan diff

Kom. d. 3. Inf. Brig., unter Verleihung d. Charakters als Gen. Lt., 1 1b 77. Jaf. Beig., Polster, Kom. d. 15. Feldart. Srg3.Fr r. v. Schleinitz, Haaptm. und Komp. Chef im 1. Nassau. Inf. R. Hauptm. im hesct. Fttne. 8 Bergold, Oblt. in d. Maschinengew. Abt. N. e ng nsp., Se Pesf⸗ böö Ler und raf Geßler (Rhein.) Ne. 8, dieser m. d. Erlaubnis z. Tr. d. Unif. d. Kür. Regts. von Heiefen Nr. 4. Erageg den Rts. dänife 1e w

ragen der Regts. Unif. 8. Fe die Oberstleutnants: Schra din, v8. . Soienol. egts. Nr. 13, unter Verleihung des Charakters als 1

ajore: d. 2. Westf, Hus. Regts. Nr. 11, v. Kutz⸗ Kom. im 4. Bad. Feldart. R. Nr. 66; die Fen

Clausius, Kom. d.

8 kr. 87, Fürbringer, Nr. 62, Irmer, Dolt. im 09. Bad. Drag. R. in d. 1. Ing.

Esk. Chef im nl R. G

In Genehmigung ihrer Abschieds t Pension und der Erlaubnis zum schiedsgesuche mit der ge

Febanr. b. S

entel b. Stabe d. 4. ür. 1 Ebeling b. Stabe Föae, Fnf 125 s; Abt. bün und Kompagniechefs: Wernher im Inf. R. Vogel vo (7. Westf Nr. 56, Kayser im 2. Mufer Jaf R. Nr. Meyer, Vorst. d. Bekl. d. Unif. d. b . Oberstleutnanks: Eichmann,

xegts. Nr. 72; die

47.

Amtes d. I.

d. Telegr. Bats. Nr. 2, Frhr. v. Recu Graf zu Dohna (Sn2.) Nn⸗ 8, m. 9. Unif.; den Majoren: Graf v. Rhoden,

Inf. Rgts.

Hauptmann und Kon i

Grolman (1. .

im Regt

den 8

X. A. K., m. d. Erlaubn. z. Tr. fr. bish. Uniform. Der Abschied m. d. gesetzl. Pens., S cht

Zivildtenst und d. Erlaubn. z. Tr. 9

hauptleuten: Kreutzberger dei d.

Zacharias bei d. 1.

Herde bei d. Fortif. in Wesel.

Mit der gesetzlichen Pension ausgeschieden: der Hauptmann und Gren. R. Prinz Carl von

er Abschied m. d. gesetzl. Pension e Heere bew.:

r im 2. Garde⸗R. z. F.; zu⸗ gleich ist derselbe bei d. Offizieren d. 1. Aufgeb. d. 2. Batz Heng⸗ Regtzs. angest.; dem Leutnant Russell im Jäg. R. z. Pf. Nr. 6; ist derselbe bei d. Offizieren d. Landw. Kav. 1. Aufgeb. an⸗

Der Abschled bewilligt: den Leutnants: Bostelmann im Fef R.

Kompagniechef v. Möllendorff i Peruen (2. Brandenb.) Nr. Ae k 8

dem Oberleutnant v. Born⸗Fallois

zugleich gestellt.

Graf Werder (4. Rhein.) Nr. 30, Schweigert im 1. Lothr. Inf. R Nr. 130, Kemmer im 1. Oberrhein. Inf. . Nr. 97. Der Abschied m. ihrer Pension und d. Aussicht auf Anst. im ivildienst bew.: den Obersten z. D.: Diepenbrock, Kom. d. andw. Bez. II Dortmund, m. d. Erlaubn. z. Tr. d. Unif. d. 5. Westf. Inf. Regts. Nr. 53, Hochba um, Kom. d. Landw. Bez. Schweidnitz, 1 d. Erlaubn. z. Tr. d. Unif. d. Gren. Regts. König Friedrich Wilbhelm II. (1. Schles.) Nr. 10; dem Oberstleutnant z. D. v. Barfus, St. Offiz. b. Komdo. d. Landw. Bez. IV Berlin, m. d. Füefasn. z. Tr. d. Untf. d. Inf. Regts. von Stülpnagel (5. Brandenb.) Der Abschied mit ihrer Pension bewilligt: den Oberst⸗ eutnants z. D.: v. der Lühe, Kom. d. Landw. Bez. m. d. Erlauhn. z. Tr. d. Unif. d. 2. Haunov. Inf. Regts. Nr. 77, Thümmel, Kom. d. Landw. Bez. Crefeld, m. d. Erlaubn. z. Tr. d. Unif. d. Inf. Regts. Graf Bülow von Denne⸗ witz „(6. Westf.) Nr. 55, v. Conring, zuget. d. Gen. Komdo. . XI. A.⸗K., m. d. Erlaubn. z. Tr. d. Unif. d. Großherzogl. Mecklenb. Gren. Regts. Nr. 89; dem Major z. D. und Bezirtsoffizter Büttner b. Landw. Bez. Thorn, m. d. Erlaubn. z. Tr. d. Unif. d. 8 . Inf. 1 88 1 Fge nesttmeister z. D. und Be⸗ er Tamm b. Landw. Bez. Gelsenkirchen, m. d. Erlaubn. z. Tr. d. Unif. d. Schles. Train⸗Bats. Nr. 6. Bestehorn, Rittm. d. Res. a. D. in Aschersleben, zuletzt in d. R. d. Lus. Regts. König Wilhelm I. (1. Rhein.) Nr. 7, d. Er⸗ u“ Ff 88 de 8 ve ne⸗ des Cene 1 erteilt. 1 erve beurlaubt: eingroever, Fähnr. im 1. . elsäss. Feldart. R. Nr. 31.

Im Sanitätskorps. Im aktiven Heere.

Dr. Schmiedicke, Gen. Arzt und Korpsarzt d. XVIII. A. K., unter Beförderung zum Ob. Gen. Arzt zum Insp. d. 1. San. Insp., Dr. Walther, Gen. Ob. Arzt und Div. Arzt d. 17. Div., unter Beförderung zum Gen. Arzt zum Korpsarzt des XVIII. A. K., Dr. Klipstein, Ob. St. und Regts. Arzt d. 1. Nassau. Inf. Regts. Nr. 87, unter Beförderung zum Gen. Ob. Arzt zum Div. Arzt d. 17. Div., ernannt.

Zu Reg. Aerzten ernannt unter Beförderung zu Ob. St. Aerzten vorläufig ohne Patent: die Stabs⸗ und Bataillonsärzte: Dr. Kettner s. 8 r 8 18 5. Rhein. Inf. R. Nr. 65,

ntrzinski d. II. Bats. 1. Westpr. Fußart. Regts. Nr. 11, b⸗ 1. Masur. Feldart. R. Nr. 723. ““

alckenstein

bschied mit der gesetzlichen Pension bewilligt: dem Obersten s mies d. I. A. K., m. d. Erlaubn. z. Tr.

üs. Regts. Köni 5 S. Eö“ den nsp. d. 1. Insp. d. Telegr. Tr., unter Verleihung d. Charakters als Oberst, m. d. Erlaubn. d. Unif. Kom. d. Ulan. Regts. e z. Tr. 88 Reote. ats. Kom. im Inf. R. Graf Bose (1. Thür.) Nr. 31, m. d. Erlaubn. z. Tr. d. Unif. d. 6. Thür. 8 Nr. 95, Künkler, Vorst. d. Traindep. d. VII. A. K., m. d. Aussicht auf Anstellung im Zivildienst und d. Erlaubn. z. Tr. d. Unif. d. Inf. Regts. Prinz Carl (4. Großherzogl. Hess.) Nr. 118; dem Neumann im Inf. Regt. von n (I1. Pos.) Nr. 18, mit d. Erlaubn. z. Tr. d. Unif. d. Nieder⸗ rhein. Füs. Regts. Nr. 39; dem überzähligen Rittmeister v. Boddien .d. Gardes du Corps, m. d. Erlaubn. z. Tr. d. Regts. Unif.; erzähligen Hauptmann Racko w, 2. Offiz. d. Traindep. d.

d. Aussicht auf Anstellung im rer bish. Unif. bew.: den Zeug⸗ . Art. Werkstatt in Spandau, Art. Dep. Dir.; dem Festungsbauhauptmann

die

Aro

mann

burg),

K Paten

u Bats. Aerzten ernannt unter Beförderung zu St. Aerzten: berärzte: Dr. Mül II. Bats. 8. Bad. Inf. Regts. Nr. 169, König Friedrich III. (2. Schles.) Nr. 11, von Grolman (1. Pos.) Nr. 18, dieser vorläufig ohne Patent. Zu Oberärzten befördert: 8 fohhr. Faf 2 3hon

us. R. Königin Victortia von Preußen Nr. 2, Dr. Schultz b. Inf. R. von Wittich (3. Kurhess.) Nr. 83, Dr. Pi ec b. 8 b IFf Inf. R. Nr. 131. Zu Assistenzärzten befördert: 6. Westpr. Nr. eeet: Dr. Mäüller, L

ersetzt: Dr. Müller, Ob. St. und Regts. Arzt d. 1. Masur. Feldart. Regts. Nr. 73, zum 1. Nassau. Inf. R. Nr. 87; die Vnsper 1nb. 8 Dr. 7

egts. Nr. 169, zum 1. Westf. Pion. B. Nr. 7, Dr. Laufenber d. II. Bats. Inf. Regts. 1 8 II. Bat. 1. Masur. Inf. Regts. Nr. 146; Niedersächs. Feldart. R. Nr. 46, zum Colbergschen Gren. R. Graf zum Gneisenau (2. Pomm.) Nr. 9; Großherzogl. Mecklenb. Gren. R. 4. vonin) Inf. R. R. von Borcke (4. Pomm.) Nr. 21, zur Hanpt⸗Kad. Anstalt. Neals hen eini ah, hmigung seines A

egts. Nr. 65, in Genehmigung seines Abschiedsgesuchs m. d. gesetzl⸗ Pens. z. Disp. gest. und m. d. Erlaubn. z. Tr. fr. bish. Urifs seer diensttuenden San. Offiz. b. Bez. Goebel, Ob. Gen. Arzt und Insp. d. 1. San. 1eee e Abschiedsgesuchs m. d. gesetzl. Pens. und d. Erlaubn. . fr. . Der Abschied mit seiner Pen Generaloberarzt z. D. Dr. Sto Komdo. 1 Cäöln. Dem Assistenzart Dr. Geschke b. 1. Masur. Inf. R. Nr. 146, auf sein Gesuch Abschied bewilligt.

b 8 befördert: die Stabsärzte: Prof. Dr. Ludloff . Res. (V Berlin), Prof. Dr. Vulpius d. Landw. 1. Aufgeb. (Heidelberg). vom 25. Juli 1910 in d. Landw. 2. Aufgebots. Zu Oberärzten befördert: die Assistenzärzte der Ne. 9 Nerherch; (Arolsen), Dr. Kauert (Barmen), Auerbach, (V Berlin), Dr. (Gererfnec), ddz De⸗ alberstadt), Dr. Vogelgesang (Halle a. S.), Leonhardt (Lübeck r. Nordmann (I Mülhausen i. E.), Dr. 1 3 2 (Rostock), Dr. Grabow (Schleswig), Dr. Heimann (Straßburg); die Assistenzärzte der Landwehr 1. Aufgebots: Dr. Schöne (Anklam), Dr. Beier (Bielefeld), Dr. Meyer (Kolmar). Zu Assistenzärzten

nson,

erford (I Braunschweig), Dr. Schaefer Kalau), . Heten Gonh⸗ 8 ““ furt a. M.), Dr. etermann, Dr. Wiechmann ' Dr. Heng (Mülheim a. d. Ru (Prenzlau), Dr. Redicker (Soest), Dr. Roser (Wiesbaden).

Dr. Bruns, K. W. Ob. Arzt d. Landw. a. D. (Mar⸗ zuletzt in d. Landw. 2. Ausgeb. (Reutlingen), in

rof.

Armee und zwar als Ob. Arzt mit bei d. San. Offizieren d. Landw. 2. Aufgeb. angestellt. Der Abschied m. d. Erlaubn. z. Tr. ihrer bish. Unif. bew.: den Stabsärzten der Reserve: Hanau (II Frankfurt a. M.), Dr. Haberstolz (Weimar), diesem unter Verleihung des Charakters als Ob. St. A denPretah. vennsgebole e e osbach), Dr. Baent brücken), Ley, St. d. Landw. 2. Aufgeb (I. ““ Der Abschted bewilligt: d. Landw. 1. Heiegeher den bergeg ene r. Schu eiß d. Res. (Saarbrücken), die w 1 8 3 1n 1 ) sem zwecks Uebertritts era), zwecks Uebertritts in K. s. Mil. Dienste, 1 d. Lanbw. 1. Aufges (Mai).“ ““

Im Veterinärkorps. Im aktiven Heere.

tzne

u

t seines Dienstgrades verliehen. „Berg. Feldart. R. Nr. 59, unter I Poelänfig ohne. Hrteat. san E versetzt. u Oberstabsveterinären befördert: die Stabsveterinäre: He

b. Neumärk. Feldart. R. Nr. 54, See wötree H nseer Nehe z. Pf. Nr. 1, Böhland b. 1. Nassau. Dix b. Lauenb. August von Pre art. R. Nr. 56. Zu 8 .“

Kür. R. Seydli agdeb. b Mil. Veter. Akad. 5* v 1“

u St. Aer, Zu Oberveterinären befördert: die Bet⸗ inäre: Dr. Si 5 Inf. R. Nr. 136, d. b. Holst. Feldart. R. Nr. 24, Dr. Neven 5 Hus. R. Fafeington r. Sack b. Gren. R. Joseph von Oesterreich, König von Ungarn (Schlezw. Holst.) Nr. 161 d. II. Bats. Inf. Regts. Dr. Klingemann b. 2. Bad. Feldart. R. Nr. 30, Dr. Burg; hardt b. 2. Garde⸗Ulan. R., dieser unter Versetzung zum Jäg. K. z. Pf. Nr. 6, Dr. Wegener b. 1. Masur. Feldart. R. Nr. 73. Dr. Buchal b. Lehr⸗R. d. Feldart. Schießschule, Mangelowm z. hb Ler 2 1 e b. Feldart. R. Prinz August n 4 . . ( . Fußart. 98 Nr. 13. Hobenzoh. Pfeiffer, Unt. Veter. bei d. Mil. Veter. Akad., unter Beför⸗ zum Drag. R. Freiherr von Manteuffel (Rhein.) „Versetzt: Schulz, Ob. St. Veter. b. Trierschen Feldart.; Nr. 44, zum Telegr. B. Nr. 1; die Setobabeterfetfrsch Deerdart. R. derg b. Telegr. B. Nr. 1, zur Mil. Veter. Akad., Sauvan h . . qhan v R. Nr. 44, Meyer h. Dr. Futh, Ob. Arzt b. R. Nr. 59, RHRRg) Jag. 88 S Perg 1e een. . 7; „DiereFese. r. . Mil. Veter. Akad., zum Kür. R. EEEö’ö1 Nr. 89, zum Inf. R. von Borcke ) Nr. 8, Schunck b. Drag. R. Freiherr von Mhe Hefler 8* „Kühl b. 6. Westpr. Inf. R. Nr. 149, damn Rhein.) Nr. 5, zum 1. Kurhess. Feldart. R. Nr. 11, Dr. Klempin raf Schwerin (3. Pomm.) Nr. 14, Niemeyer b. nf . 2. Gardefeldart. R., zum 1. Gardeulan. R.; die Veterinäre: Bayer b. Hus. R. König Humbert von Italien (1. Kurhess.) Nr. 13, zum Trierschen Feldart. R. Nr. 44, Schumann b. Trierschen Fecert, gf. S 43 um Hus. 1 Mönig Hron zert von Italien . K. —ꝛ) Nr. 13, Dr. Papeb. 8 t. R. 75 8. 3. Bhceehert F. 3 p ansfelder Feldart. R. Nr. 75, ardt, Veter. b. Jäg. R. z. Pf. Nr. 2, auf sein G Verabschiedung zu d. Veter. Offizieren 8 Landw. 1—. Gesuch um Im Beurlaubtenstande.

geführt.

Zu Veterinären befördert: die Unterveterinäre der Reserve: D. Weinkopff (V Berlin), Grether (Karlsruhe), Meurs (Münsier). Dr. Conradi (Neuwied), Dr. Huber (Offenburg), Dr. Wellin g

8

er ied bewilligt: dem Stabsv är Pi 1

1. An üe heteven g 1 absveterinär Pitz d. Landw. ngestellt: Jwitzki, Ob. Veter. a. D. (Barten tein), zuletzt b.

2. Pomm. Fußart. R. Nr. 15, als Ob. .18”

ler b. 4. Lothr.

die Assistenzärzte: Dr. Müller b. 8, Dr. Scholz⸗Sadebeck b. 2. Leib.⸗

2. Lothr.

die Unterärzte: Mussaeus b. Inf. R. Nr. 149, Wiese b. Vorpomm. Feldart. R.

Möslein d. II. Bats. 8. Bad. Inf.

von Grolman (I1. Pos.) Nr. 18, zum Kür.

die Assistenzärzte: Dr. Jahn b.

Ob. St. und Regts. Arzt d. 5. Rhein. Inf.

Komdo. I Cöln ernannt. Dr.

Insp., in Ge⸗

Unf. z. Disp. gestellt. on bewilligt: dem charakterisierten diensttuenden San. Offiz. b. Bez.

um Ueberführung zu d. San. Offizieren d. Res. d.

Im Beurlaubtenstande.

reslau), Prof. Dr. Lennhoff d. Landw. 1. Aufgeb.

Kaiserliche Schutztruppen.

Berlin, 17. Februar. Bethe, Maj. in d. Schutztr. ů Deutsch⸗Südwestafrika, aus dieser ausgeschieden unter Belafüneg 18 Komdo. z. Dienstl. b. Gouv. von Deutsch⸗Südwestafrika und sr. bish. Unif. d. Schutztr. für Deutsch⸗Südwestafrika zuget. und d. Charakter als Oberstlt. verliehen. Spalding, Lt. in d. Schutztruppe für Deutsch⸗Ostafrika, Bachmann, in d. Schutztr. für Kamerun, zu Oblts. befördert. Br. Wern er, St. Arzt in d. Schutztr. für Deutsch⸗Südwestafrika, unter Beförderung z. Ob. St. Arzt, vorläufig ohne Patent, in d. Schutztr. für Kamerun versetzt. Dr. Kuhn, Ob. St. Arzt. in d. Schutztr. für Kamerun, zum Reichs⸗ Kol. Amt behufs Verwendung als 2. Extern⸗Assist. am Jast. für Schiffs⸗ und Tropenkrankheiten in Hamburg komdt. Dr. Schütz, Assist. Arzt in d. Schutztr. für Kamerun, zum Ob. Arzt befördert. Dr. Comberg, K. s. St. Arzt im 3. K. s. Inf. R. Nr. 102 König Ludwig III. von Bayern, nach erfolgtem Aus⸗ scheiden aus d. K. s. Heere mit dem 20. Februar 1914 in d. Schutztruppe für Deutsch⸗Ostafrika angestellt.

Dr. stei Pagenstecher (I Braunschweig), d Sfri⸗ rinkmann (I Düsseldorf), Dr. Schlaaff

Hanser, Dr. Walter

befördert: die Unterärzte der Reserve: Dr. Dr. Lewin, Dr. Hoppe (V Berlin), Dr. Spanjer⸗ Levy, Dr. v. Noorden (II1 Frank⸗ ckert (Freiburg), Dr. Raabe (S 527 annover), Dr. Bade (Höchst), r), Dr. Feuerhack, Krüger

d. preuß. atent vom 9. September 1908

Wohlfahrtspflege.

Der Ausschuß des Verbandes deutscher Arbeitsnachweise trat am 13. und 14. d. M. unter Vorsitz des Landesrats Dr. veuls (Berlin) im großen Sitzungssaal der Landesversicherungsanstalt Berlin zu einer Vollversammlung zusammen. Als Vertreter des Staats⸗ sekretärs des Innern nahm an den Verhandlungen der Geheime Ober⸗ regierungsrat Landmann teil. Vertreten waren sämtliche preußi⸗ chen rbeitsnachweisverbände, ferner Bayern, Württemberg, aden, Elsaß⸗Lothringen, „Hamburg und die thüringischen Staaten. Als besonders wichtige Beschlüsse sind W hervor⸗ ch

Dr. Schlesinger (V Berlin), Dr. rzt; den Stabs⸗ Dr. Lemke (V Berlin), Prof. Dr.

den Stabsärzten: Dr. Gelderbl Aufgeb. (Wiesbaden), Dr. Prösch d. Landw. 2. Aufgeb. den Oberärzten: Dr. Gieseler d. Res. (I Breslau),

zuheben: Der Verband der Arbeitsnachweise wird in einen Verband der Arbeitsnachweisverbände umwandeln. Be⸗ züglich des Verhaltens der öffentlichen Arbeitsnachweise bei Streiks und Aussperrungen hat der Ausschuß seine An⸗ sicht dahin ausgesprochen, daß über Streiks und Aussperrungen der Arbeitsna⸗ weis entweder keinerlei Mitteilungen macht, oder daß solche Mitteilungen gleichmäßig sowohl an die Arbeitsuchenden wie an die Arbeitgeber erfolgen müssen. Für die Verwaltung öffentlicher Facharbeitsnachweise einigte man sich auf folgende Grundsätze: Die Kosten der Facharbeitsnachweise sollen in der l dem Träger der öffentlichen Arbeitsnachweise (Kommunen, Vereine) zur Last fallen. Die Vermittlung hat in streng unparteiischer Weise zu erfolgen, eine Bevorzugung organisierter Arbeiter darf nicht stattfinden. Die Anstellung und. Besoldung der Beamten der Facsorbeitsnachweise geschieht durch den Träger der öffentlichen rbeitsnachweise, dessen Aufsicht die Beamten nnseeet gen; vnd E“ sie zu befolgen haben. Der e deutsche Arbeitsnachweiskongreß findet in der e Hälfte de Monats Oktober in Stuttgart fingres 8 1“

Seelhorst d. Landw. 1. Aufgeb.

r, Korps⸗St. Veter. bei d. Mil. Vetere⸗ Akad., ein Biermann, Ob. St. Veter.

Beförderung zum Korps⸗St.

ert beim Regt. Königsjäg. eldart. R. Nr. 27 Oranien, eldart. R. Nr. 45, Tennert b. Feldart. R. Prinz en (1. Litth.) Nr. 1, Nordheim b. 2. Pos. Feld⸗

die Oberveterinäre: Leh⸗

914

ruchtmärkten.

Februar

Weizen

90

Königsberg i. Pr. S .. EEET1ö“ Stettin.

82 Breslau ga. R.

Altenburg. Hamburg.

184 177

180

Ze8

178 181 179 181 181— 186

187 188

173 182 165 175 194 195

Weizen

147,50 1 151,50 - 152 117 2

144

159 155 157

146 148— 150 142 144 155 160 158 160 146— 150 155 165

160 163

ö1ö“ 140 143

12öö 152 155

152 - 154

Futtergerste

Februar

mittel gering

gut V mittel V gering = V

mittel Y gering gut gering

Schweinfurt.. wbbeöö11.“¹”

Berlin, den 19, Februar 1914.

86

175 180

160 166

150 145

18* 140 1³⁰0 120

140

V 140 160 144 1114l

Kaiserliches Statislisches Amt 86 1 Z. V. Koch.

8

1

¹“”“; 7. Sitzung vom 18. Februar 1914, Nachmittags 1 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

Auf der Tagesordnung steht die Fortsetzung der zweiten Beratung des Etats für die Reichsjustizverwaltung. Die Beratung wird fortgesetzt mit dem Titel der fortdauernden Ausgaben „Staatssekretär“.

Abg. List⸗Eßlingen (nl.) in seiner fang in der gestrigen Nummer d. Bl. mitgeteilt worden ist, fortfahrend: Was unseren Antrag wegen Verbesserung einzelner Teile des Reichsrechts betrifft, so bedauere ich, daß der Staatssekretär ein Bedürfnis zur Regelung der Prozeßführung egen unerkannt Geisteskranke im Zivilprozeß und im böcestens für Berlin anerkannt hat. Es sind hier schon mehrere Fälle auch aus der Provinz mitgeteilt worden, z. B. aus Breslau. Auch aus meiner eigenen Praxis könnte ich einen solchen Fall er⸗ zählen, der zu einer erheblichen Geschäftsschädigung geführt hat. Die große Mehrzahl der Schädigungsfälle kommt überhaupt nicht zur öffentlichen Kenntnis, weil es überhaupt nicht zum Prozeß kommt. Das Bedürfnis einer gesetzlichen Regelung müßte e. nicht nach der Zahl der Fälle, sondern nach der Bedeutung der Fälle richten. Es liegt hier ein sehr viel weiter gehendes öffentliches Interesse vor, als der Staatssekretär zugibt. Sämtliche Vertreter der Rechtswissenschaft sind in der Anerkennung der Abhilfsbedürftigkeit einig. In der Mehr⸗ zahl der Fälle handelt es sich um Geisteskranke, die bei den Vertrags⸗ abschlüssen noch nicht entmündigt waren. J

Rede, deren An⸗

Ich bitte den Staatssekretär dringend, dieser Frage mit größerem Wohlwollen gegenüber zu treten. Ebenso dringend ist der gesetzliche Schutz der Gläubiger gegen bös⸗ willige Schuldner. Ferner ist notwendig die Einrichtung einer Mo⸗ biliarhypothek mit Zwangseintragung. Dieser Antrag richtet sich gegen den Unfug, der mit Sicherungen bei Eignungsverträgen ge⸗ trieben wird. Es handelt sich bei diesen Verträgen um ein Kind der modernen Entwicklung, aber um ein illegitimes Kind. Wir wollen die Sicherung über Eignungsverträge nicht beseitigen, sondern nur ihre Auswüchse durch unsern Antrag abstellen. Ich hoffe, daß trotz der Ablehnung des Deutschen Juristentages der Staatssekretär diesem Gedanken nähertreten wird. Wir verlangen ferner die Regelung der religiösen Beziehungen der Kinder aus Mischehen. Es ist dies ein heikles und schwieriges Kapitel, weil es in das Gebiet des Gewissens⸗ zwanges eingreift. Die Bestimmungen des Allgemeinen Landrechts sind vom preußischen Kammergericht in einer Weis interpretiert worden, die zu einer Gewissensnot führen muß. Es kommt sehr häufig vor, daß von vier Kindern drei evangelisch, das vierte aber katholisch erzogen wird, weil der Vater zu unrechter Zeit gestorben ist, bevor das Kind selbst entscheiden konnte. Die Reichsgesetzgebung muß sich der Sache annehmen und die veralteten Zustände beseitigen. Die Landesgesetzgebung hat auf diesem Gebiete versagt. Eine große Härte im Prozeßverfahren ist das Sroftesgfstsr. Der Bundesrat hat unter bestimmten Voraussetzungen eine Löschung des Vermerks an⸗ geordnet; leider wissen die meisten nichts davon. Es werden nicht nur den Angeklagten, sondern auch den Zeugen die Vorstrafen vor⸗ ehalten. Ein ganz krasser Fall ist durch die Presse gegangen, der Fall der Kassiererin in Amberg, der neulich hier schon besprochen wurde. Die Richter sollten in solchen e ns t als Menschen und dann als Juristen handeln. Wir haben dann noch eine Reso⸗ lution vorgeschlagen wegen Vorlegung eines Gesetzentwurfes über den Zwangsvergleich außerhalb des Konkurses. Diese Sache ist nach der entgegenkommenden Erklärung des Staatssekretärs erledigt, und wir ziehen die Resolution zurück. Mit der Zession der Mietszinse wird ein ungeheurer Mißbrauch getrieben; es wäre sehr zu wünschen, wenn auch diese Frage in dem von dem Staatssekretär angekündigten entwurfe ihre Reglung finden könnte. Auf die schon berührte An⸗ zelegenheit der Ablehnung der Erhebung der öffentlichen Klage gegen en „Dortmunder Anzeiger“ wegen Beleidigung des Rechtsanwalts⸗ standes muß ich auch meinerseits zurückkommen. In Süddeutschland wäre ein solches Vorkommnis unmöglich. Es ist geradezu unbegreiflich, wie der preußische Justizminister ebenfalls die Erteilung der Ge⸗ nehmigung dazu hat ablehnen können. Gerade die Justizverwaltung hätte doch auch ein großes Interesse daran, Verfehlungen er Rechts⸗ anwälte zur öffentlichen Verhandlung zu bringen. Die Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren nach den gestrigen Erklärungen des Staatssekretärs leider sehr wenig Aussicht zu haben, obwohl die geltende Gebührenordnung längst veraltet ist. Die Statistik über das Einkommen der Rechtsanwälte von 1909 zeigt einen höchst bedauer⸗ lichen Tiefstand; eine große Zahl von Rechtsanwälten hat unter 3000. Mark jährliches Einkommen. Die Verweisung auf die freien Ver⸗ einbarungen, um von den Klienten höhere Honorarsätze zu erhalten, bedeutet doch keine Abhilfe, sonst wäre ja eine Gebührenordnung überhaupt überflüssig. Wenn anderseits auf die Ueberfüllung des Anwaltstandes hingewiesen wird, so muß ich meinerseits den Gedanken der Wiedereinführung des numerus clausus weit von mir ablehnen; gerade durch die freie Advokatur sind die besten Kräfte dem Rechts⸗ anwaltsstand zugeführt worden. Die Rechtsanwaltschaft ist ein freier Beruf und muß es bleiben. Das Rechtskonsulentenwesen wird sich in gewissen Gebieten des Reiches und auf gewissen Gebieten des Rechtslebens nicht entbehren lassen. Aber man sollte eine Organi⸗ sation schaffen und gewisse Zulassungsbedingungen aufstellen, wie es die Rechtskonsulenten selbst wünschen, und wie es auch früher schon hier, freilich ohne Erfolg, empfohlen worden ist. Den im Etat wiederholt geforderten sechsten Reichsanwalt, den die Kommission wiederum gestrichen hat, bitten wir dringend zu bewilligen. Arbeit ist beim Reichsgericht für ihn genug vorhanden; auch im Interesse der Würde dieses obersten Gerichtshofes liegt es, in dieser Forderung nachzugeben. 1 Bayerischer Bevollmächtigter zum Bundesrat, Staatsrat Ritter von Treutlein⸗Moerdes: Von mehreren Seiten ist hier auf den Amberger Fall Bezug genommen worden. Die betreffende Zeugin ist am 27. und 28. Januar 1914 vor dem Schwurgericht in Amberg vernommen worden. Die Verlesung der Strafliste, die u. a. eine Verurteilung wegen Diebstahls, Betrugs und Hehlerei zu zwei Jahren Gefängnis enthielt, erfolgte auf Antrag des Verteidigers, um die Glaubwürdigkeit der Zeugin zu erörtern. Auf Antrag des Vertei⸗ digers ist auch das Urteil verlesen worden; im übrigen ist sie vom Staatsanwalt mit aller tunlichen Schonung behandelt worden. Sie hat sich nur eine ganz leichte Verletzung beigebracht. Es dürfte dies ein Fall sein, der so recht klar und deutlich zeigt, wie vorsichtig man mit solchen Preßnotizen umgehen muß. 8 Abg. Dr. Oertel (dbkons.): Wie in früheren Jahren muß ich auch heuer wieder um Entschuldigung bitten, wenn ich mich als Laie in die Reihe der Rechtsgelehrten stelle. Ich werde mich darauf beschränken, einige wenige Fragen zu behandeln, die mir persönlich als Menschen und als Zeitungsmenschen nahe am Fepper liegen. Was die Abgg. Mertin und Schiffer über die Unterlassung der Vereidigung des früheren Landrats Rötger gesagt haben, unterschreibe ich und unterstreiche ich. Auch mir ist es nahegegangen, daß dadurch auf einen Mann von der Vortrefflichkeit und Tüchtigkeit Rötgers ein Makel gefallen ist; es war nicht nötig, auch nicht zweckmäßig, die Vereidigung zu unterlassen das hat sich ja herausgestellt durch die Freisprechung Tilians. Der Abg. Mertin hatte durchaus recht, wenn er sagte, daß nunmehr die Nichtbeeidigung Rötgers als unnötig und unzweckmäßig für jeden Unbefangenen erwiesen worden ist; und

Berlin, Donnerstag, den 19. Februar weil die Sache nicht wieder gutgemacht werden kann, halte auch ich es für meine Pflicht, im Namen meiner politischen Freunde hervor⸗ zuheben, daß wir lebhaft bedauern, daß auf das Bild dieses Mannes ein solcher Makel gefallen ist. Eine bisher noch nicht gestreifte Frage ist es, ob die Novelle zum Majestätsbeleidigungsgesetz wirklich zweck⸗ mäßig gewesen ist. Wir haben seinerzeit zugestimmt, glaube ich; ich war damals nicht im Reichstage. Ich persönlich hatte große Be⸗ denken und ich kann nicht leugnen, sie sind bestätigt worden. Vor Jahresfrist las ich in einer Zeitung einen Satz, in dem dem Kaiser das Schicksal des Königs von Portugal ziemlich deutlich angedroht wor⸗ den ist. Daß hier eine Majestätsbeleidigung vorliegt, brauche ich nicht erst zu betonen; ich habe nicht gehört, daß der Strafrichter sich mit dieser Angelegenheit befaßt hat. Ich nenne keinen Namen, ich nenne auch nicht das Blatt, mir kommt es auf die Sache an. (Zuruf bei den Sozialdemokraten.) Sie werden es ja besser wissen, Sie können es ja nachher sagen, wenn Sie Denunziant sein wollen. Wir sind durchaus für einen G5 Schutz der bürgerlichen und der Ser en. lichen Ehre. Ich selbst bin kein Freund der Beleidigungsklagen. Sie werden wissen, wie ich sonst faß täglich Anlaß hätte, Beleidi⸗ gungsklagen zu erheben. Ich habe noch keine erhoben und hoffe auch in Zukunft nicht dazu zu kommen. Es sind aber nicht alle Leute so angelegt wie ich. Die Ehre muß aber auch besser gegen Verfehlungen in der Presse geschützt werden. Diese ist nicht allenthalben so ge⸗ wissenhaft, daß sie auf die persönliche Ehre die nötige Rücksicht nimmt. (Zurufe bei den Sozialdemokraten.) Ich habe keine Seite des Hauses angesehen. Ich bitte aber den Staatssekretär, daß er sich den ent⸗ sprechenden Gesetzentwurf ansieht, der in Ungarn jetzt vorliegt und als recht beachtenswerte Winke enthält. Es ist auch über einen besseren Schutz der Gesamtheit gegen gemeingefährliche Irre gesprochen worden. Wer in der Presse steht, der erfährt bei⸗ nahe tagtäglich, daß Halbirre, die nicht im vollen Besitz ihrer geistigen Fähigkeiten sind, freigesprochen werden. Wird auf diesem Gebiete weiter gegangen, dann wird das Wort eines Witzblattes Wahrheit: „Uns kann ja nichts passieren, weil wir pathologisch sind.“ Einen solchen kleinen Zug hat ja beinahe jeder. Wenn ich Spezialist wäre, dann würde ich vielleicht auch bei vielen Mitgliedern dieses hohen einen pathologischen Zug erblicken können. (Zuruf des Abg.

r. Junck.) Bei Ihnen nicht, Dr. Junck, und auch nicht bei mir. Hier müssen auf jeden Fall Maßregeln ergriffen werden, oder die gemeingefährlichen Irren müssen für alle Zeit unschädlich gemacht werden. Oft haben wir dies ja gefordert, und man hat die Berech⸗ tigung anerkannt. Der Abg. Bell hat in seiner trefflichen Rede die Sprache der Gerichtshöfe hier schon erwähnt. Auch ich könnte eine anze Reihe weiterer Beispiele anführen, die ich zur eventuell späteren

erwendung gesammelt habe. Aber wir wollen keinen Stein auf den Richter werfen, da auch andere in einem sehr dünnen Glashaus sitzen. Das Zeitungsdeutsch ist manchmal noch schlechter als das Richterdeutsch. Das Deutsch unserer Gesetzgebung empfinden wir täglich in seiner minderen Genießbarkeit. Es ist erfreulich, daß man jetzt die Gesetze dem Allgemeinen Sprachverein unterbreitet. Als Preßmenschen interessiert mich unser Urheberrecht. Es ist im allge⸗ meinen nicht schlecht; denn wie könnte es anders sein, da an der Vaterschaft der Abg. Dr. Müller⸗Meiningen und meine Wenigkeit gearbeitet haben. As es sich um den Parsifalschutz handelte, ging man über meine Anregungen hinweg. Was ich sagte, ist aber einge⸗ trofsen. Sehr viele Aufführungen des Werkes haben allerdings meine Befürchtung nicht bestätigt. Der Abg. Belzer hat dann auch auf die so⸗ genannte Nachdrucksjägerei hingewiesen, unter der alle I leiden. Wir haben damals im Urheberrecht unterschieden zwischen solchen Arbeiten, die unbedingt gegen Nachdruck geschützt werden, und zwischen vermischten Nachrichten, die nachdrucksfrei sind. Dazwischen liegt nun eine Reihe von Ausarbeitungen, die nur dann geschützt sind, wenn der Schutzvermerk an die Spitze gestellt ist. Ich selbst gönne den Schrifstellern jeden Nhenc ect da ihre Lage nicht rosig st. Meine Zeitung läßt sich nicht erst verklagen und bezahlt, wenn sie sich für verpflichtet hält. Aber die Sache geht doch manchmal etwas u weit. Es werden Gerichtsurteile umgearbeitet, wobei die eigene Arbeit meistens ganz klein ist. Sie geraten aus Korrespondenzen in Zeitungen und werden dann weiter abgedruckt. Dann kommt der

chriftsteller und verlangt Honorar für Nachdruck. Das wurde seiner⸗ zeit nicht beabsichtigt. Unter diesen Zuständen leidet am meisten die kleine Provinzpresse, für die ich heute hier eintrete. Mit der sen⸗ sationellen Berichterstattung über Gerichtsverhandlungen ist es ja etwas besser geworden, ganz besonders in der ernsten anständigen Presse aller Parteien. Die politische Presse legt ja sowieso gar keinen Wert darauf, w- Prozesse sensationell zuzustutzen. Leider ist der Geschmack der Leser aber in dieser Beziehung noch nicht gebildet, und sie wollen derartige Prozesse. Ich erinnerte früher einmal daran, wie unsere Urahnen die fürchterlichen Bilder über die vielfachen Mörder gern sahen. Die gebildete Welt will heutzutage ihren Prozeß haben. Es gibt auch gewisse Blätter, die diesem schlechten Geschmack Rech⸗ nung tragen. Aber man darf keinen allzu schweren Stein auf die Presse werfen. Die Schuld liegt doch anderswo. Im Prozeß gegen die Hedwig Müller fragte ich mich, ob man nicht mit der Bericht⸗ erstattung ein Ende machen müsse. Aber es traten doch Dinge auf, die festgehalten werden mußten. Es ist vom Gericht doch unerhört, wenn es das Verhältnis eines gebildeten Mannes mit diesem Mädchen nicht nur entschuldigt, sondern geradezu gerühmt hat, weil er gewissermaßen für sie gesorgt hat. Hier nimmt vielleicht der Staatssekretär die Möglichkeit, den Richtern klarzumachen, daß sie der

829 keinen solchen Anlaß geben müssen. Denn hier ist das Tribunal zur Szene geworden. Es muß dafür gesorgt werden, daß so etwas nicht wieder vorkommt. Gegen die Gesfentlichkeit der Ge⸗ richtsverhandlungen haben wir nichts. Aber es ist doch eine contra- dictio in adjecio, wenn man die Oeffentlichkeit ausschließt und die Presse zuläßt. Da handelt man doch nur im Interesse der Sensations⸗ presse. Anständige Blätter haben nichts dagegen, wenn die Oeffent⸗ lichkeit überall ausgeschlossen wird. Der Kampf gegen Schmutz in Wort und Bild muß mit allem Nachdruck geführt werden. Da wir alle in der Hauptsache einig sind, so hoffe ich, daß wir uns doch usammenfinden. Wir sind uns alle einig, den wirklichen Schmutz ferbe als möglich von der heranwachsenden Jugend fernzuhalten. Die wirklichen Zoten, die Eindeutigkeiten, die Zweideutigkeiten, die Un⸗ Se und Schamlosigkeit und Schluͤpfrigkeit, die kann der Richter heute schon fassen. Hier verdanken wir viel den Anregungen des früheren Abg. Dr. Roeren. Aber neben diesen offenen Zoten und Eindeutigkeiten gibt es verhüllte Zweideutigkeiten. Es gibt Schamlosigkeiten, die sich in den Mantel der Wissenschaft hüllen und sie so auf den Markt bringen. Es gibt Bücher, in denen Dinge behandelt und Theorien aufgestellt werden, bei denen sonst kein Mensch an geschlechtliche Dinge denkt. Es gibt eine gewisse Wissenschaft, die in allem umherstöbert, um die grobsinnlichen Volkssprüche zu sammeln. Ich möchte wissen, wieviel Wissenschaftler eine solche Sammlung für sich verwerten. Es gibt eine Masse Mediziner, die über alle möglichen geschlechtlichen Verirrungen selbstverständlich mit Abbildungen schreiben. Diese Bilder kann ich nicht andeuten, dagegen sträubt sich meine Zunge. Es gibt hier wenig Werke, die einen wirklich wissenschaftlichen Wert haben. Die meisten sind eingerichtet und äußerlich aufgemacht, daß sie sich unmittelbar nur an die schlüpfrige Gesinnung wenden. Hier sollten die Wissenschaftler dafür sorgen, daß derartige Veröffentlichungen nicht vorkommen. Diese Pseudowissenschaft muß bekämpft werden im Interesse der Wissen⸗ schaft selbst. Ein Staatsanwalt hat ein Buch geschrieben, gegen

teichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

dessen Text nichts einzuwenden ist; es behandelt die sogenannten sexuellen Verbrechen. Der Herr ist nicht mehr in seinem Amt, er ist in ein anderes versetzt worden. Was aber im höchsten Grade bedent⸗ lich ist, ist die Art der Anpreisung dieses Buches. Es sind aus dem Buche die wirksamsten Bilder herausgenommen und in den Prospekt hineingedruckt, und dieser Prospekt geht offen in einem Dreipfennig⸗ umschlag hinaus. Ich habe gerade über dieses Buch Zuschriften aus allen Kreisen bekommen, die sich bitter darüber beklagen, daß diese Anpreisung auch Kindern und Dienstmädchen zugänglich gewesen ist. Ich nehme an, daß der Verfasser des Buches mit dieser Verbreitung nichts zu tun hat, aber es wäre seine Pflicht gewesen, dafür zu sorgen, daß das Buch nicht in dieser Weise verbreitet wurde. Soviel über Literatur und über Kunst, über sogenannte Kunst. Ich habe gewiß ein Recht, da mitzureden, da ich von Hause aus Archäöbloge bin und auch eine archäologische Doktordissertation geschrieben habe. Nie⸗ mand hat etwas dagegen, daß auch nackte Kunstwerke in Museen auf⸗ werden. Ich bin seit Jahren nicht in die Ausstellungen der Sezessionisten oder Kubisten oder Futuristen oder wie die ⸗isten Hanft heißen mögen, gegangen, aber nach dem, was ich davon gehört habe, soll es scheußlich sein. Diese Kunst mag ausgestellt werden für solche, die sie in den stillen Ausstellungsräumen sehen wollen. Kunst⸗ werke mit der Darstellung des Nackten sollen auch nachgebildet werden für den, der sie daheim genießen will. Ob aber ein jedes derartiges Kunstwerk auch auf Post⸗ und Ansichtskarten nachgebildet werden darf, das so auch in die Hände Unberufener kommen kann, ist eine ganz andere Frage. Ich kann mir ja denken, daß manche das Bedürfnis haben, wenn sie an einem schönen Punkte der Gotteserde stehen, den⸗ jenigen, an den 8. schreiben, an diesem Genusse im Bilde teilnehmen zu lassen. Ich kann mir auch denken, daß man aus demselben Grunde auch eine Nachbildung der unvergänglichen Dresdner Madonna nach Hause schickt. Aber ich kann mir wirklich nicht denken, daß jemand

das Bedürfnis hat, seine Grüße auf den Leib eines unbekleideten, Weibes zu schreiben; ich kann das nicht besonders geschmackvoll finden.

Nun hat der sächsische Kultusminister den Beifall des Abg. Ablaß

gefunden; er wird sich vielleicht darüber freuen. Ich kann ihm nicht

beistimmen. Er hat sich dahin ausgesprochen, daß bei der Neu⸗

revision des Strafgesetzbuches der Nachbildung von Kunstwerken, die

sich in Museen befinden, überhaupt keine Schwierigkeiten mehr ge⸗

macht werden. Ich kann diesem Standpunkt wirklich nicht beitreten.

Ich kann wirklich nicht zugeben, daß jedes Kunstwerk lediglich deshalb

vervielfältigt werden darf, weil es in einem Museum sich befindet.

Ich kann mir denken, daß die wunderbare Venus von Milo, die halb⸗

bekleidet ist und deren Ergänzung so viele Schwierigkeiten macht, auch

auf Postkarten nachgebildet wird. Es ist dies eine reine, edle, wirklich

keusche Nacktheit. Ich kann mir auch denken, daß die Aphrodite von

Knidos, die pöllig unbekleidet ist, und die ihr Gewand auf eine

Urne herabgleiten läßt, in dieser Weise verbreitet wird. Bedenklicher ist schon die Venus von Medici, aber auch diese Nachbildung auf einer

Postkarte erscheint unbedenklich. Nun kommt es aber vor, daß diese

keuschen Kunstwerke auf den Postkarten verschandelt werden und das

Geschlechtliche herausgestrichen wird. So ist mir eine Postkarte einer

Venus in die Hände gekommen, wo das Gewand nicht mehr in der

Hand war, sondern an einer anderen Stelle. Die Herren können das

in dem Aufsichtsamt, das für solche Schmutzereien besteht, nachprüfen.

Nun fragt man mich, was soll man tun, um diesen Uebelständen ab⸗

zubelfen. Es wird dies in jedem einzelnen Falle eine Tatfrage sein.

Der Abg: Ablaß meinte, man sollte der Nacktheit etwas naiver gegen⸗

überstehen. Er hat bis zu einem gewissen Grade recht. Es gibt

gewisse Kreise, die an der keuschesten Nacktheit Anstoß nehmen.

Wenn er aber weiter sagte, man müsse sich mehr an Nacktheit ge⸗

wöhnen, 8 ist das doch ein Mißverständnis. An Nacktheit gewöhnen

heißt doch, daß man sich draußen an Nacktheit gewöhne, oder draußen

anderen den Anblick gewährt, und dagegen sprechen doch auch ästhe⸗

tische Gründe. Der Abg. Ablaß hat mit besonderer Schärfe hervor⸗

gehoben, es sei doch sinnlos, daß in München verboten sei, die alte

bayerische Tracht zu tragen, die die Kniee freiläßt.⸗Ich weiß nicht,

ob es verboten ist. Wenn es verboten ist, so ist es vielleicht auch aus

ästhetischen Gründen geschehen, weil viele Berliner auf den Münchener

trhen so herumlaufen. Die Entwicklung der Schamhaftigkeit is

eine der Kultur parallel laufende Entwicklung. Die Rückkehr zur

Schamlosigkeit ist die Rückkehr zur Unkultur. Das muß hier einmal

nachdrücklich gesagt werden. Ich will keine falsche Scham, keine

Prüderie. Diese liegt dem deutschen Volke fern, aber das Scham⸗

gefühl ist ein besonderes Kennzeichen des deutschen Volkes, das schon

von dem Römer Tacitus seinem absterbenden, dem Verfall entgegen⸗

gehenden Volke zur Nachahmung empfohlen ist. Die Gesetze tun

gewiß nicht alles, das werdende Geschlecht muß erzogen werden zur

deutschen Auffassung, zur religiösen Auffassung dieser Dinge, zur reli⸗

giösen Auffassung sage ich, nicht bloß zur christlichen, denn ich weiß,

daß auch anständige Juden in diesem Kampf und in dieser Forderung

einer religiösen Erziehung auf unserer Seite stehen. Das gereicht

mir zur besonderen Freude. Für uns ist hier das lebendige Christen⸗

tum maßgebend. Ich will keine Muckerei. Es gilt das christliche

Wortt: alles ist Euer, aber auch das: Ihr aber seid des Herrn. Diese

Frage kann nur gelöst werden auf dem Nährboden des lebendigen Christentums. Es ist gestern das Wort gefallen: justitia funda- mentum regnorum. Ich möchte einen Scritt weitergehen und

sagen: fundamentum justitiae timor dei!

Abg. Dr. Müller⸗Meiningen (fortschr. Volksp.): Ich muß mich etwas weltlicheren Dingen zunächst zuwenden. In Preußen gibt es in gewissen nachgeordneten Behörden Personen, die auf gewisse Be⸗ stimmungen des Reichsvereinsgesetzes pfeifen. Im preußischen Ab⸗ geordnetenhause hat mich ein wahrhaft preußischer Mann deswegen angegriffen, weil ich das hier kritisierte, und von einer neuen süd⸗ deutschen Brunnenvergiftung des Staates Preußen gesprochen. Es ist doch sonderbar, die Janorierung des Rechtes durch prenpisece Behörden mit dem Staate selbst zusammenzuwerfen; es ist das um so unsinniger, als ich selbst erwähnte, daß das Verhalten der höchsten Stellen durch⸗ aus unanfechtbar sei. Was wird der Herr in dem Hause in der Pr Albrechtstraße sagen, wenn ich behaupte, da es Staatsanwälte in Deutschland gibt, die nur mit der größten Mühe, nur durch eine ge wisse Pression dazu gebracht werden können, rechtskräftige Urteil eines Gerichts zur Ausführung zu bringen, wenn es sich um den Schut eines konservativen Mannes handelt? Es ist der Fe meines Freundes Wendorff. Der konservative Parteisekretär Jordan hat gegen Wen dorff eine mit Schmähungen und Beschimpfungen gefüllte Broschür erlassen; Wendorff hatte Strafantrag gestellt und Beschlagnahme ver langt. Der erste Staatsanwalt meinte, Beleidigungen und Be s seien vorhanden, es handele sich aber nicht um den Dr Wendorff als solchen, sondern um den Fortschrittsmann Wendorff Also läge keine Beleidigung vor, weil dem Verfasser der Schutz des § 193 zur Seite stehe. Der Oberstaatsanwalt dachte anders, und die Strafkammer in Güstrow verurteilte Jordan zu 500 Geld⸗ bhref wegen Beleidigung und sprach die Unbrauchbarmachung der

““ aus. Das Urteil erlangte Rechtskraft, aber die Voll⸗ streckung, die Unbrauchbarmachung der Broschüre, hat nicht weniger als acht Monate auf sich warten lassen; inzwischen wurde die Broschüre ruhig weiter verbreitet. Auf wiederholte Beschwerden des Dr. Wen⸗ dorff hieß es zunächst, die Vollstreckung sei unmöglich; später teilte der Oberstaatsanwalt auf erneute Beschwerden mit, daß Unterhandköngen wegen Ausführung des Urteils im Gange seien. Jordan hatte ja offen erklärt, das Urteil werde nicht vollstreckt werden! So treiben mecklenburgische Staatsanwälte offizielle konservative Politik,