nahme an Schutzmannsversammlungen hat der Polizeipräsident den Schutzleuten einfach verboten, obwohl auch diesen Beamten das Grundrecht der Vexeinigungs⸗ und Versammlungsfreiheit wie jedem anderen Staatsbürger zästehe Die Behandlung muß so sein, daß unter der Beamtenschaft krine Verstimmungen einreißen. Der Polizei⸗ präsident von Jagow hat eine 6vJ Gesinnung. Prinzipiell halte ich es für richtig, daß man Beamte durch Belohnungen für Auf⸗ klärung von Verbrechen persönlich interessiert. Aber es darf nicht in so einseitiger Weise geschehen. Dann müßte man auch Staatsanwälte, Richter und Rechtsanwälte berücksichtigen. Was hat man aber im Falle Bredereck für ein Geschrei erhoben, als dieser auf eine Belvh⸗ nung vaspruch erhob. Deswegen ist gegen das jetzige System Front zu machen. Dann möchte ich die Regierung fragen, ob das skandalöse 5 Verfahren, die Gastwirte durch Lockspitzel zum Uebertreten der Polizei⸗ stunde zu veranlassen, beseitigt worden ist. Auch andere Beschwerden, die wir erhoben haben, sind noch nicht beantwortet. Der Polizei⸗ ppräsident hat sich bei seinem Einschreiten gegen die Plakate, die zum Kirchenaustritt aufforderten, blamiert. (Der Fenseen Dr. Graf von Schwerin rügt diesen Ausdruck.) Hier hat sich gezeigt, daß eine sehr enge Fühlung zwischen der Kirche und der Polizei besteht. Das Denkmal für Eugen Richter soll nicht auf dem Askanischen Platz, am Eingang der Bernburgerstraße seinen Standort erhalten. Man läßt diesen Mann noch nicht einmal im Grabe Ruhe. In der Behandlung der Streikposten der Arbeitnehmer und Arbeitgeber zeigt sich ein großer d gh. Warxum geht man gegen die Streikposten der Unternehmer nicht ebenso scharf vor? Herr von Jagow hat sich in de ereit. als politischer Srnesssionist vorgestellt. Er gleicht seinen Mangel an juristischen Kenntnissen aus durch ein vollgerütteltes B desnaf von schneidiger, staatstreuer Gesinnung. Als Führer der Offizierskamarilla glaubt er gegen die Zivilverwaltung revol⸗ tieren zu können. Dabei steht er selbst an der Spitze einer Zivilverwaltung. Das ist ein, Beweis dafür, daß unsere Zivil⸗ verwaltung kein Zivilgewissen besitzt. Der Paltheipraftdent von Jagow hat es in der Hand, gegebenenfalls das Militär zu requirieren, aber er hat keine richtige Vorstellung von den Grenzen zwischen der Zivil⸗ gewalt und der Peilitargewalt Ist es möglich, daß ein solcher Mann nach dem Beweise seiner juristischen Ahnungslosigkeit noch einen Tag länger in diesem verantwortungsvollen Amte belassen wurde? Er schien ja nach dieser Leistung eine Zeitlang zu wackeln, aber inzwischen ist er als Triumphator aus allen diesen Dingen hervorgegangen, er ist geblieben, weil er der Wortführer der Reaktion und der Hof⸗ kamarilla ist. (Präsident Dr. Graf von Schwerin erklärt es für ungehörig, von einem Wortführer der Hofkamarilla zu sprechen.) Der Minister hat die Auskunft darüber verweigert, wie er sich mit dem Polizeipräsidenten von Jagow auseinandergesetzt hat. (Abg. von Kröcher: Sehr richtig!) Der Abg. von Kröcher ist also damit zufrieden. Die Berliner Bevölkerung sieht in dem Polizeipräsidenten von Jagow einen Feind des Volkes. (Zwischenrufe des Abg. von Kröcherz darauf Zwischenruf des Abg. Ad. Hoffmann. Der Präsident bittet, die Zwischenrufe zu unterlassen.) Von den Abgg. Aronsohn (fortschr. Volksp.) und Ge⸗ nossen liegt der Antrag vor:
„die Regierung zu ersuchen, darauf hinzuwirken, daß die gesetz⸗ lich zulässigen Vereinigungen von Beamten nicht behindert und ins⸗ besondere der Vereinigung Berliner Schutzmänner vom Berliner Polizeipräsidenten keine Schwierigkeiten in den Weg gelegt werden“.
Abg. Cassel (fortschr. Volksp.): Das Koalitionsrecht muß auch den Beamten zustehen, es darf nur dann verweigert werden, wenn es mit den Pflichten der Beamten in Widerspruch steht. Das gilt auch für die Schutzmannschaft. Herr von Bethmann hat als Staatssekretär des Innern in der Kommission des Reichstags gesagt, daß die Beamten das Vereins⸗ und Versammlungsrecht hätten und behalten sollten. Der Zweck des Vereins Berliner Schutzleute wider⸗ spricht in keiner Weise den Pflichten des Beamtentums. Auch in den Vorgängen bei der Begründung der Vereinigung lag kein Grund zu Eingriffen gegen die Vereins⸗ und Versammlungsfreiheit. In der Begründungsversammlung wurde dem Kaiser eine Huldigung II seines Regierungsjubiläums dargebracht, es wurde ihm Treue gelobt, und die Preußenhymne wurde gssungen. Nichts von alledem verstößt beßen die Beamtendisziplin. Der Minister rügte es, 8 die Vereins⸗ ildung ohne vorgängige Genehmigung durch die vorgesetzte Behörde Die Genehmigung wurde sofort nach der Begründung Kein Gesetz verlangt eine vorgängige Genehmigung, die ie einer vorgängigen den polizeilichen Ver⸗ dem 8
erfolgt sei. nachgesucht.
Genehmigung bedurften, glaubten vielmehr, au fügungen gerecht zu werden, wenn sie sofort na des Vereins die Genehmigung nachsuchten. Daß die Zahl der Schutz⸗ leute so groß ist, ist doch auch kein Grund, eine Gefährdung der Disziplin durch diese Organisation zu befürchten Bezeichnend ist, wie
Versammelten waren sich auch nicht bewußt, 19
gegen die einzelne Person vorgegangen ist. Der Leiter und Redner in der Begründungsversammlung, der Schutzmann Fuhrmann, der nogh nicht eine Straße bekommen hat, ist durch Versetzung von Berlin na Zabrze bestraft worden. Wenn ein Mann, der lange Jahre in Berlin gedient hat, mit seiner Familie nach Zabrze versetzt wird, so ist das eine schwere Bestrafung. Ein Schutzmann Hönow hat sich in einer Versammlung über das Verbot der Vereinigung beschwert und ist deshalb nach Königsberg versetzt und außerdem mit zwei Tagen Arrest bestraft worden. Gelbst wenn der Schutzmann irgendwie unrechtmäßig gehandelt haben sollte, was ich aber nicht zugebe, r. ax bei der ganzen Gesinnung, die er an den Tag gelegt hat, erforderlich, ihm eine so harte, empfindliche Strafe zu diktieren? Bei der Abreise des Hönow hat ein Schutzmann namens der Kollegen, die zum Abschiede auf dem Bahnhofe erschienen waren, eine ganz kurze Abschiedsansprache ge⸗ halten, auch dieser ist dafür strafversetzt worden. Auch das Zentrum hat durch den Abg. Linz erklären lassen, daß es das Vereinsverbot nicht als begründet ansieht. Wenn der Abg. Fuhrmann von den Nationalliberalen gegen das Verbot nichts zu erinnern gehabt hat so ist mir das nach den Erklärungen, die der Abg. Just hinsichtlich der E“ abgegeben hat, unverständlich; was für die Feuer⸗ wehrleute gilt, muß auch für die Schutzleute gelten. Die Behörde müßte doch wenigstens beweisen können, daß die Vereinsgründung gegen Beamtenpflicht und Beamtendisziplin verstößt. Herr Fuhrmann meinte allerdings, die Schutzleute seien politische Beamte. Das muß doch wohl auf einem Irrtum beruhen; politische Beamte sind Ver⸗ waltungsbeamte, die verpflichtet sind, die Politik der Regierung zu unterstützen. Ob das alle Beamte tun, kann nach dem Schreiben des Polizeipräsidenten von Jagow an die „Kreuzzeitung“ zweifelhaft er⸗ scheinen, denn diese Zuschrift steht nicht im Einklange mit der vom Reichskanzler im Reichstage darge egten Regierungspolitik. Wir denken nicht daran, die Disziplin zu stören, wir verkennen auch nicht, daß der Polizeipräsident auf dem Gebiete des Verkehrs einige Verdienste hat, wenn er auch das Recht, zum Beispiel der Berliner Stadtverordnetenversammlung, an der Tätigkeit der Polizei Kritik zu üben, durchaus verkannt hat. Aber die Beamten dürfen als Staatsbürger nicht ungleich und ungünstiger behandelt werden. Leider hat auch der Minister die Beschwerde über die Nichtgenehmigung des Vereins bereits kurz abgelehnt; ich möchte ihn aber doch 81 die Frage nochmals eingehend zu prüfen. Der Polizeipräsident kann sich S damit genügen lassen, die Disziplin aufrecht zu erhalten, die Schutzleute müssen auch Vertrauen zu ihrem Vorgesetzten haben; dieses Vertrauen kann sich aber nur einstellen, wenn ihnen Gerechtigkeit zuteil wird und sie mit erhöhter Zuversicht erfüllt werden, daß sie ihren schweren Dienst so leisten können, wie es der Bürger verlangen kann. Was gegenüber den E1“ schließlich möglich war, wird auch bei den Schutzleuten möglich sein.
Minister des Innern Dr. von Dallwitz: Mieine Herren! Ich kann mich kurz fassen. Ich bitte, den Antrag abzulehnen, und zwar aus den Gründen, die ich bereits mehrfach in der Budgetkommission und hier im Plenum geltend gemacht habe. Enk⸗
gegen den Ausführungen des Herrn Abg. Cassel muß ich dabei stehen bleiben, daß das Recht der vorgesetzten Behörde, den Beitritt der ihr
Recht besteht, derartigen Beamten, wie es die Schutzleute sind, den
einen weiteren am 2. Dezember neuerdings erlassenen Dienstbefehl ge⸗
meines Dafürhaltens unbedingt geboten, daß diesem disziplinwidrigen
unterstellten Beamten zu derartigen Vereinigungen zu untersagen, nach
dem Reichsvereinsgesetz unzweifelhaft feststeht, und daß gegenteilige
Ausführungen von maßgebender Stelle im Reichstag nicht gefallen
sind. In der Kommission zur Vorheratung des Reichsvereinsgesetzes
ist ausdrücklich ausgeführt und anerkannt worden, 1 daß das Reichsgesetz nicht die Beschränkungen berühre, die gegenüber einzelnen oder ganzen Kategorien von Staatsbürgern auf Grund von Rechtstiteln oder Rechtsvorschriften bestünden, die außerhalb des Gebiets des Vereins⸗ und Versammlungsrechts lägen. Weder die elterliche Gewalt gegenüber den Kindern, noch die Befugnisse der Schule gegenüber jugendlichen Schülern, noch des Lehrherrn gegen⸗ über Lehrlingen würde das Vereins⸗ und Versammlungsrecht be⸗ rühren, und es sei nicht beabsichtigt, in diese Rechte oder Befugnisse einzugreifen, soweit sie etwa nicht angewendet würden, um Kinder, Schüler, Lehrlinge aus den Versammlungen fern zu halten. Das⸗ selbe gelte für die Disziplinarrechte der Anstellungsbehörden gegen⸗ über den Beamten.
Es ist dann, meine Herren, von dem damaligen Staatssekretär des Reichsamt des Innern in der Kommission ausdrücklich erklärt, daß diese Ausführungen durchaus zutreffend seien, und er hat bestätigt, daß Gewaltverhältnisse, disziplinarische oder vertragsmäßige Rechte zwischen bestimmten Personen oder Kategorien von Personen vom Vereinsgesetz unberührt gelassen würden. Auf diesen Standpunkt hat sich denn auch die Kommission gestellt, und dem entspricht auch die Fassung des Ge⸗ setzes, wenn es bestimmt, daß das Vereins⸗ und Versammlungsrecht polizeilich nur den im Vereinsgesetz und anderen Reichsgesetzen ent⸗ haltenen Beschränkungen unterliegen solle.
Also, meine Herren, darüber kann gar kein Zweifel sein, daß das
Beitritt zu einer Vereinigung, wie sie von ihnen geplant war, zu unter⸗ sagen.
Nun hat der Herr Vorredner es in Zweifel gezogen, ob es zu⸗ lässig gewesen sei, im voraus eine Bestimmung zu treffen, wonach es verboten sei, einem Verein ohne Genehmigung der vorgesetzten Dienst⸗ behörde beizutreten. Nach den eben vorgelesenen Ausführungen, die die Befugnis der vorgesetzten Behörden feststellen, den Beitritt zu einem Verein zu verbieten, ist selbstredend auch ein Dienstbefehl, der den Bei⸗ tritt oder die Begründung eines Vereins von der vorhergehenden Ge⸗ nehmigung der Aufsichtsbehörde abhängig macht, durchaus gültig.
Wenn nun der eine Schutzmann entgegen dem bestehenden Dienst⸗ befehl die Vereinsgründung in Angriff genommen hat, dann aber gegen
handelt hat, der die Aufforderung zu Vereinsgründungen ohne vorherige dienstliche Genehmigung nochmals unter Strafe gestellt hat, so war
Vorgehen Einhalt geboten wurde. Von einem disziplinarischen Vor⸗ gehen ist bei diesem Schutzmann abgesehen worden; es mußte aber im Interesse des Dienstes seine Versetzung erfolgen, und die ist mit Recht verfügt worden.
Meine Herren, wenn nun trotz dieser Vorgänge ein zweiter Schutz⸗ mann sich gefunden hat, der genau dasselbe tat, was vorher wiederholt verboten war, und wegen dessen ein Schutzmann bereits versetzt war, so ist das allerdings eine grobe Verfehlung gegen die erforderliche Disziplin. (Sehr richtig! rechts.)
Meine Herren, die Disziplinarstrafe, von der Herr Abg. Cassel gesprochen hat, ist aber nicht allein wegen dieses doch zweifellos außer⸗ ordentlich disziplinwidrigen Verhaltens erfolgt, sondern wegen In⸗ subordination bei der Vernehmung über die Vorgänge, welche zur Be⸗ gründung der Versammlung führen sollten. (Hört, hört!) Der Schutzmann erklärte, er wäre nicht verpflichtet, irgendwie Rede und Antwort zu stehen, er hat jede Aussage verweigert, und demgemäß ist vollkommen mit Recht disziplinarisch gegen ihn eine Strafe verhängt worden, nicht nur wegen der Verbreitung von Aufforderungen zum Beitritt in den zu begründenden Verein. Diese Vorgänge — mögen die Befürworter der Vereinigung sagen, was sie wollen — können nicht anders bezeichnet werden als außerordentlich schwerwiegende Ver⸗ letzungen der Disziplin (Lachen links — Sehr richtig! rechts), die in einer militärisch organisierten Truppe unbedingt aufrecht erhalten werden muß. Daß die Begründung einer Vereinigung, die 6000 Personen umfaßt, bei einer militärisch organisierten Truppe ganz aus⸗ geschlossen ist, wenn überhaupt die militärische Disziplin erhalten werden soll, das bedarf, glaube ich, keiner weiteren Begründung. (Sehr richtig!) Eine die Gesamtheit der hiesigen Schutzleute um⸗ fassende Organisation ist unter allen Umständen ausgeschlossen, und die Betreffenden werden sich damit begnügen müssen, wie das bisher der Fall war, in kleineren Vereinen die Zwecke zu verfolgen, die sie in dieser großen, die Gesamtheit umfassenden Organisation zu verfolgen beabsichtigt haben.
Meine Herren, nun hat der Herr Abg. Cassel wiederholt aus diesem Anlaß Angriffe gegen den Polizeipräsidenten von Jagow er⸗ hoben, und auch der vorhergehende Redner, Herr Abg. Dr. Liebknecht, hat diesen Anlaß benutzt, um recht schwerwiegende persönliche Angriffe gegen den Polizeipräsidenten von Berlin zu erheben. Meine Herren, ich glaube, es ist nicht notwendig, Herrn Polizeipräsidenten von Jagow solchen Angriffen gegenüber in Schutz zu nehmen. (Sehr richtig!) Es liegt mir aber daran, ganz allgemein festzustellen, daß Herr von Jagow durch seinen praktischen Sinn, durch seine organisatorische Be⸗ gabung, durch seine Energie, seine Initiative und vor allem durch seine vollkommene Unzugänglichkeit gegenüber äußeren Einflüssen ge⸗ rade diejenigen Eigenschaften in sich vereinigt, die für die Verwaltung eines so wichtigen und bedeutsamen Amtes, wie das des Polizeipräsi⸗ denten von Berlin, ganz besonders und in hervorragender Weise not⸗ wendig sind. (Bravo! rechts.) Das wird von niemandem bestritten werden können, der die Amtstätigkeit des Herrn von Jagow in den letzten Jahren unge rrübt von parteipolitischen Rücksichten und nicht durch die Parteibrilge betrachtet hat. Um so weniger Anlaß habe ich, auf die Ausführungen des Herrn Abg. Dr. Liebknecht, die nur durch einen seltenen Mangel an Objektivität (Sehr richtig! rechts.) be⸗ merkenswert waren, voch weiter einzugehen. Wenn er aber unter dem Schutz der parlamentarischen Immunität diesen Anlaß benutzt hat, und die gegen den Polizeipräsidenten von Jagow gerichteten Angriffe in einer persönlich verletzenden Form vorgetragen hat — er hat die Ausdrücke „Spiegelfechterei“, „Verworrenheit im Kopfe“, „er be⸗ trachtet die Schutzfleute als in halber Sklaverei befindliche Kulis“, „gemeine Gefahr ffür die Stadt“, „Feind des Volkes“ usw. —, wenn er eine so persönl’ch kränkende Form für seine Ausführungen gewählt hat, so möchte ich ihm nur anraten, diese Ausdrücke außerhalb dieses
gesicht zu Angesicht zu wiederholen. (Sehr richtig! rechts. Lachen und Zurufe bei den Soz.) Meine Herren er wird unter allen Umständen damit zu rechnen haben, daß solche Ausführungen bei mir das Maß von Nichtachtung finden werden, das sie verdienen. (Lebhafter Beifall rechts. Wiederholte Zurufe bei den Soz. Erneuter lebhafter Beifall rechts.) Hierauf wird ein Schlußantrag angenommen. Zur Geschäftsordnung bemerkt beb G Abg. Just (nl.): Durch den Schluß der Diekussion ist es mir unmöglich gemacht, den Anschein zu beseitigen, als ob zwischen den Ausführungen des Abg. Fuhrmann und den von mir vor zwei Jahren anläßlich der Feuerwehrdebatte gemachten ein Gegensatz bestände. Ein solcher Gegensatz besteht nicht.
Abg. Otto (fortschr. Volksp.): Auch mir als Vertreter von Charlottenburg ist es nunmehr nicht möglich, zu der Charlottenburger Petition einige veSe n. zu machen. 11
Abg. Dr. Liebknecht (Sat)⸗ Die Annahme dieses Schluß⸗ antrages ist doch etwas ungewöhnlich. Der Minister hat als letzter gesprochen und sehr scharfe Angriffe gegen einen Abgeordneten ge⸗ richtet; wenn Sie nun den Mitgliedern des Hauses durch den Schluß die Antwort unmöglich machen, zeigen Sie nur, daß Sie keinerlei
—
8
Abg. Just (nl., persönlich): Meine früheren Ausführungen würden falsch interpretiert werden, wenn sie dahin verstanden werden, daß wir beabsichtigt hätten, Feuerwehrleute und Schutzleute mit leichem Maß zu messen. Die disziplinare Verantwortung der beiden klassen ist eine völlig verschiedene. Abg. Hirsch⸗Berlin (Soz.) gibt dieselbe Erklärung ab wie der Abg. Otto. 1 Abg. Cassel (fortschr. Volksp.): sich vor zwei Jahren gar nicht gehandelt; ich habe heute auch nur
euerwehrleute gilt. (kons.) und Genossen wird gegen die Stimmen der Fortschrittlichen
trag Aronsohn gegen dieselbe Minderheit abgelehnt.
Eine Petition um Verstärkung der Polizeikräfte in Char⸗ lottenburg wird nach dem Antrage der Budgetkommission der Regierung als Material überwiesen.
Die Besoldungen für die Polizeipräsidenten, die Ober⸗ regierungsräte und Regierungsräte, die Abteilungsdirigenten, die Polizeiräte und Polizeiassessoren bei der Polizeiverwaltung in Groß Berlin werden bewilligt.
Bei den dauernden Ausgaben für Polizeisekretäre usw. hat die Kommission in Konsequenz der von ihr beantragten Streichungen des neuen Ausgabepostens im Extraordinarium von 180 195 ℳ für „Einrichtung einer Druckerei bei dem Polizeipräsidium in Berlin“, Gehalt und Wohnungsgeldzuschuß für einen Betriebsführer der Druckerei gestrichen. Die Dis⸗ kussion über diese Positionen wird gemeinsam geführt.
Ministerialdirektor Dr. Freund: Nachdem die Budget⸗ kommission den Antrag der Regierung auf Errichtung einer eigenen Druckerei für das Königliche Polizeiptäsidium in Berlin abgelehnt hat, zishke bie Regierung diese Forderung für dieses Jahr zurück.
Abg. Graef (kons.): Ich kann die Erklärung der Regierung nur mit Fralde begrüßen. Es ist ja anzuerkennen, daß das Polizeipräsidium in Berlin einen umfangreichen Bedarf an Drucksachen hat, zumal es Zentral⸗ stelle für das ganze preußische Staatsgebiet und darüber hinaus ist. Es handelt sich insgesamt um einen jährlichen Drucksachenetat von über 280 000 ℳ. Hiervon werden für mehr als zwei Drittel des Betrages von einer größeren Berliner Druckerei geliefert, die bereits seit Jahrzehnten mit dem Polizeipräsidium in Verbindung steht. In den Rest der Lieferungen teilen sich mehrere kleinere Druckereien. Die Erfahrungen sprechen nicht für die Wahrscheinlichkeit, daß eine eigene Druckerei billiger arbeiten würde. Die Ueberschüsse der Reichs⸗ druckerei beruhen darauf, daß hier Qualitätsarbeit in sehr hohem Maße geliefert wird. Außerdem beruhen sie darauf, daß man das Geld aus der einen Tasche des Staatssäckels in die andere steckt, was keine sehr überraschende Kunst ist. Bei dem Bedarf des Polizeipräsidiums handelt es sich aber meist um gewöhnliche Akzidenz⸗ drucksachen. Eine billigere Herstellung wäre nur dann denkbar, wenn die Polizeiverwaltung von ihren bisherigen Lieferanten in einer ganz ungeheuerlichen Weise überteuert worden wäre. Bei der Kal⸗ kulation sind allerlei verteuernde Nebenspesen außer acht gelassen worden. Ein hinreichender Grund zur Errichtung einer eigenen Druckerei liegt nicht vor. Ich bezweifle, ob eine amtliche Druckerei in der Lage sein wird, in bezug auf die Schnelligkeit der Lieferung Privatbetriebe zu übertreffen. Es handelt sich gar nicht um besonders hohe Auflagen. Unsere Berliner Druckereien, die vielfach zweimal täglich erscheinende Zeitungen herstellen müssen, sind durchaus allen Anforderungen gewachsen, die an sie gestellt werden können. Auch der Gesichtspunkt der Geheimhaltung kann die Errichtung einer eigenen Druckerei nicht rechtfertigen. Auch bei einer eigenen Druckerei würde die Verwaltung ganz geheime Sachen auf anderem Wege vervielfältigen lassen müssen. Dazu kommt die grundsätzliche Erwägung, daß man mit der Beschreitung einer solchen Bahn sehr vorsichtig sein soll, um nicht das freie Gewerbe zu schädigen. Das Buchdruckgewerbe fühlt sich in der Rolle als Versuchsobjekt für die Einrichtung staatlicher Betriebe sehr wenig wohl, um so weniger, als es anerkanntermaßen wenig rentabel ist. Wir bitten daher die Re⸗ hrwehe von der Errichtung staatlicher Druckereien grundsätzlich ab⸗ zusehen.
Abg. Wenckebach (fortschr. Volksp.): Auch wir halten es nicht für richtig, hier eine eigene Druckerei herzustellen. Eine Er⸗ sparnis wird niemals erzielt werden können. Es gilt als gerichts⸗ notorisch, daß der Staat teurer arbeitet als der Privatbetrieb. Die Rechnung, die hier aufgemacht worden ist, ist lediglich vom grünen Tisch aus gemacht worden. Wir bedauern außerordentlich, daß im Reichstage eine erhöhte Summe für die Reichsdruckerei bewilligt worden ist. Die Reichsdruckerei ist ursprünglich lediglich als Versuchs⸗ betrieb gedacht gewesen. Mehr und mehr aber stellt sie jetzt auch Drucksachen für den Privatbedarf her. Auch die Druckerei des Polizei⸗ präsidiums würde nach und nach Privataufträge an sich ziehen. Ich muß dem widersprechen, daß die Unabhängigkeit durch eine eigene Druckerei mehr als bisher gewährleistet würde. Auch die staatlichen Betriebe würden eventuell Streiks zu gewärtigen haben. Alle fünf Jahre wird ja ein neuer Lohntarifvertrag abgeschlossen. Wenn es aber doch zu einem Streik kommen sollte, so stehen die Privatbetriebe zusammen; aber sie haben dann keine Veranlassung, auch die staatlichen Betriebe zu stützen. Als wir im Jahre 1912 mit der Möglichkeit eines Streiks rechneten, hatten wir uns darauf vorbereitet, und die Herstellung der Drucksachen, die von staatlichen Behörden benötigt werden, war gewährleistet. Ich muß das ent⸗ schieden züriigen. daß die erforderliche Diskretion in Privat⸗ betrieben nicht gewahrt würde. Ich hoffe, daß die Regierung nicht nur jetzt, sondern auch in Zukunft uns mit einem solchen Anträg verschonen wird.
Abg. Bacmeister (nl.): Im Namen meiner politischen Freunde kann ich unsere Genugtuung über die Erklärung der Re⸗ gierung aussprechen. Wir bestreiten, daß staatliche Betriebe in der Lage sind, schneller zu liefern als Privatbetriebe. Die angebliche Be⸗ schleunigung soll durch einen kürzeren Weg des Manuskripts gegeben sein; tatsächlich haben aber dann die gedruckten Sachen einen viel weiteren Weg zu gehen. Indiskretionen sind außerordentlich selten, was ich zur Ehre unserer deutschen Arbeiterschaft sagen muß, obwohl ich bier und da mit den sozialdemokratisch angehauchten Druckern in Konflikt geraten bin. Dle Erfahrungen der Reichsdruckerei müssen
Hauses (Sehr richtig! rechts.), womöglich Herrn von Jagow von An⸗
ausschlaggebend sein. Diese rechnet sich emnen großen Gewinn heraus,
.
Interesse daran haben, die Würde des eigenen Hauses zu wahren. 8
Um Schutzleute hat es 8 Pesaas. daß logischerweise für die Schutzleute gelten muß, was für die
Der Antrag der Abgg. Schenk zu Schweinsberg
Volkspartei und der Sozialdemokraten angenommen, der An-⸗
Fegierung ist sehr erfreulich.
Piderstand mehr entgegensetzt.
geister besitzt
Vtzitet aher in Wirklichkeit viel keurer als ein Priatbetrieb, waͤhrend
die Entlohnung zum Teil schlechter ist. Es ist
on ganz
vännisch, einen Betriebsleiter mit einem Anfangsgehalt von kaum den Gedanken, der zu der Forderung ge⸗ Wie will die Regierung an verdienen?
200 ℳ für ein Objekt von 280 000 ℳ einzustellen. fahrungen berechtigen dazu,
führt hat, als illusorisch zu bezeichnen. einem Umsatzobjekt von 280 000 ℳ 131 000 ℳ waäre nur möglich, wenn die Poltzeiverwaltung jahrzehntelang viel für ihre Drucksachen bezahlt hätte. Ist denn der R
Berechnungsstelle der Buchdruckereien nicht bekannt?
teuert würde oder nicht, wenn
Die Erklärung der Regierung, sie habe nicht die Absicht,
kurrenz zu machen, muß mit aller Vorsicht aufgenommen nachdem es bekannt geworden ist, daß sich die Reichsdruckerei um private Aufträge bemüht. Wenn die R rchtung von staatlichen Buchdruckereien fortfährt, so wird Reibungsfläche zwischen Staatsbetrieben und nur noch vermehren. Auch sie wird nicht in der L
druckeverband angehören. Der Staat kann auch nicht hilfen als Unterbeamte anstellen, lich verteuert würden. Zu erwägen wäre, gemischt⸗wirtschaftliche Buchdruckereten einzurichten.
Abg. Adolf Hoffmann (Soz.): 2 werden gegen die Ein⸗ 1 Polizeipräsidium stimmen. die sich nicht als Pappenstiel benutzen läßt und bezeichnen Sie (rechts) als
sichtung einer Buchdruckerei im Berliner Jede Organisation, iicht Wachs in Ihren Händen ist, snialdemokratisch. Das Berliner Polizeipräsidium will die dückerei nur haben für die Geheimhaltung von Schriften, Tageslicht zu scheuen haben und druckt werden sollen.
Das Haus beschließt kommission.
Bei den Besoldungen der Polizeioberwachtmeister der Schutz⸗
mannschaft bemerkt
Abg. Dr. Liebknecht (Soz.): Ich muß noch einmal Dißiplinargewalt des Polizeipräsidenten gehen. (Vizepräsident Dr. von Krause: Die Dißiplinargewalt ist ausgiebig früher behandelt worden. hier an dieser Stelle darauf nicht näher zurückkommen.) Buochdruckerei im Polizeipräfidium auch auf die wenigen Sätzen auf die Angelegenheit der Schutzleute kommen. (Vizepräsident Dr. von Krause: Die Kritik, Ihren Worten liegt, ist nicht berechtigt. Gegenstand ein, der nicht zur Debalte steht.
ganze Art und Weise, wie der Minister des Innern den betrachtet hat, beweist, daß die Unterbeamten gemessen werden als die höheren Beamten.
Fall
gpegen äußere Einflüsse unbeeinflußt bleibt, Einflüsse von unten, aber nicht
n. . um diejenigen von oben. brisident Dr. von Krause ersucht
◻ᷣ
poltzeipräsident von Jagow vor einigen
Gesicht geschlagen und dafür 14 Tage bekommen hat.
Vizepräsident Dr. von Krause: Abg. Liebknecht, ich rufe
ur Sache!
Abg. Dr. Liebknecht (Soz., fortfahrend): Es wäre doch immer⸗
in wünschenswert, auf diese Frage Antwort zu erhalten. Vjzepräsident Dr. von Krause: Abg.
umn zweiten Male zur Sache und mache Sie auf die
ines dritten Rufes aufmerksam. Abg. Dr. Liebknecht (Soz.,
mnd Umgebung wird ohne Debatte bewilligt. Zu dem Kapitel der Polizeiverwaltun g in
Prov in zen liegt der A ntrag der sämtlichen Abgeordneten s Regierungsbezirks Stralsund, Graf von der Groe ben
dons.), von Hennigs⸗Techlin (kons.), Freiherr
kaltzah n (kons.), Dr. Rewoldt (freikons.), sowie des Ver⸗ eers von Stettin, Abg. Lippmann sfortschr. Volksp.), vor: Vorlage eines Ge⸗
„‚Die Regierung wolle möglichst bald durch setzs der Frage der Regelung der Stadtrezesse der vorpommerschen Städte nähertreten.“ Ferner beantragen die Abgg. henossen:
„Mit Rücksicht auf
die
eine Untersuchung darüber einzuleiten, ähnliche Mißbräuche
behufs Beseitigung der Mißbräuche etwa getroffenen dem Abgeordnetenhause Mitteilung zu machen.“
Abg. von Hennigs⸗LTechlin (kons.): Die Regelung der An⸗
klegenheit, die unser Antrag verlangt, ist dringend notwendig. aben unseren Antrag deshalb so allgemein gefaßt, um der Re i der Vorlage eines Gesetzentwurfs freie Hand zu lassen. Ue inzelheiten können wir uns hesetzentwurf dem Hause vorgelegt werden wird.
Ministerialdirektor Dr. Freund: Die Regelung der Materie ierung hat aber bereils Vorarbeiten
nicht ganz einfach. Die Re ranlaßt und gedenkt auch der
Abg. Lippmann (fortschr.
ache näher zu treten. Volksp.):
chh um eine Petition der Beamtenvereine auf Rügen handelte. eue mich, daß die
ichtnis rufen, bch bestehen, wenn auch nur in einem Winkel dieses Staates.
htädte in Neuvorpommern und Rügen allein haben sich in moderner die Bürger
eise entwickelt. In den anderen Städten werden
idrei Klassen geteilt: Kaufleute, Ackerbürger und Handwerker. te Klasse besitzt kein passives Wahlrecht, bei den Kommunalwahlen
mühlt werden deshalb nur die Kaufleute und die enberg besteht der Magistrat aus 2 Ratsherren. 2 Stimmen, jeder Ratsherr eine.
Ackerbürger.
Stadtrat neugewählt werden. Da sagten die anderen:
en wir
8b und damit würde man alle Handwerker ausschließen. um⸗ ge Hu e (Soz.): Es ist festgestellt, daß mte b dbelohnungen von Privaten erhalten 8 ertellerfügung vom 14. em aug der an die Polizei abgelieferten Geldgeschenke regelt. se Mücses erklärte der
Jahren
lung an jährlich 4400 ℳ bis 6190 ℳ zur beliebigen
Polizeibeamte von Privaten eingelaufen seien.
85 ” 8
Peserng die 1 - Diese ist ga vhjektiv und würde der Regierung genau angeben können, ob 8 dber⸗ sich die Regierung an sie wenden würde. 5 ü G durch Er⸗ sictung von staagtlichen Buchdruckereien den privaten Betrieben Kon⸗
egierung mit der Er⸗
Arbeiterorganisationen ird er Lage sein, Gehil
u engagieren, die nicht dem sozialdemokratischen Deutschen Bälfen 1b sämtliche Ge⸗ weil dadurch die Kosten ganz erheb⸗ ob es nicht möglich ist,
— n die das von privaten Druckereien nicht ge⸗
nach den Anträgen der Budget⸗
über die Schutzleute ein⸗ Frage Sie dürfen ser a Ue de Nachdem ein Vorredner vorhin bei der Besprechung über die Errichtung einer Rei zurückgekommen ist, wird es doch auch mir hier 11“ zurückzu⸗
Sie ehen higr auf einen 3 8 8 abe Ihnen ge⸗ stattet, einige allgemeine Bemerkungen über diese Angelegenheit zu nachen; aber weiter darauf einzugehen, kann ich nicht zulassen.
mit anderem Maße 4 b 1 Wenn der Minister es t besonders rühmenswert bezeichnet hat, daß der Polizeipräsident so handelt es sich um die
2. den Redner, nicht zu ausführlich zu erden.) Ich möchte den Minister fragen, ob es wahr ist, 8 Jahren einen Richter ins
Liebknecht, ich rufe Sie
G. 6 ( fortfahrend): Ich bitte also den Minister um Auskunft über die Frage, die ich an ihn gerichtet habe.
Der Rest des Kapitels der Polizeiverwaltung von Berlin
Braun (Soz.
Rück die in dem Prozeß Sollmann⸗Cöln gerichtlich festgestellten Mißbräuche wird die Regierung ersucht, ob und in welchem Umfange bei Polizeiverwaltungen be⸗ stehen, und über das Ergebnis der Untersuchung sowie über die Maßnahmen
unterhalten, wenn ein entsprechender
Die Erklärung 8 ist se Sie steht allerdings mit der Stellung⸗ me der Regierung vom 22. Oktober 1912 im Widerspruch, als es
Regierung der Regelung dieser Sache keinen gegensetzt. Man muß sich einmal in das Ge⸗ was für Verhältnisse in unserem modernen Staat doch
d Der Bürger⸗ ntzherpefibt 1 9 Bei der Neuwahl eines b rn wählt der Bürgermeister, da er zwei Stimmen hat, einfach eren Ratsherrn. In einer Kreisstadt in Neuvorpommern sollte Die Stelle Las sin wi nicht wieder besetzen, das Gehalt wollen wir uns teilen. ind Verhältnisse, die unseres Staates nicht würdig sind. Ich rfibtah der kommende Gesetzentwurf keinen Zensus bei den Wahlen das würde dem geltenden Recht der Städteordnung wider⸗
in Cöln Polizei⸗ haber Es ist auch Mai 1904 ergangen, die die Annahme und
Polizeipräsident als Zeuge, daß in den⸗
unkauf⸗
Das viel zu
werden, überall
sie die
Buch⸗
auf die
der
die in
) Die Jagow
(Vize⸗
Sie
Folgen
den
von
neu⸗
) und
Wir ierung er die
der
Ich
Zwei
Die
In
In
Ver⸗
Organisationen machen der Polizei Geldgeschenke. Un keine Amtspflichtverletzung gesehen. de GHentee. 8 ee üs leuten gezahlt werden, bergen direkt die Versuchung zur Annahme von Geldgeschenken in sich. Die Gehäalter reichen bel weitem nicht aus, um einer Familie ein anständiges Auskommen zu gewähr leisten. Deshalb ist es notwendig, die Gehälter aufzubessern. In zwei Prozessen wurde der Kriminalkommissar Hannemann von der Beschuldigung, Gelder angenommen zu haben, freigesprochen, weil das Gericht annahm, daß eine solche Annahme von Geldern Usus in Cöln sei. Die Verteidiger hatten behauptet, daß bei den Unterbeamten den mittleren Beamten und bis zu höheren Beamten Gelder an⸗ genommen würden, und der Staatsanwalt hat dies alles als wahr unterstellt. Dann hätte doch die Staatsanwaltschaft die Sache weiter verfolgen und untersuchen sollen, dann wäre es gar nicht zu dem Prozeß Sollmann gekommen, und die Polizei in Cöln stände „jetzt besser da. Selbst der zahme „Hannoversche Courier“ hat die Strafe gegen Sollmann recht hart gefunden und das ganze System verurteilt. Nach den Enthüllungen in dem Prozeß hätte Sollmann nicht eine Strafe, sondern eine Belohnung verdient. Wenn der Polizeipräsident von Weegmann von allen diesen Dingen, die seit Jahren die Spatzen von den Dächern in Cöln pfiffen, nichts wußte, so hat er nur be⸗ wiesen, daß er nicht an seinem Platze ist. Ich bitte unseren Antrag im Interesse der Polizer selbst anzunehmen. CEs liegt noch viel mehr dahinter, als was jetzt an die Oeffentlichkeit gekommen ist. Der frühere Polizeiwachtmeister Conrad, der von der Staatsanwaltschaft als Zeuge geladen war, wurde völlig zu Unrecht als geistig minderwertig hingestellt. Conrad hat schon 1908 Beschwerden über dieselben Dinge eingereicht die jetzt im Prozeß als wahr erwiesen worden sind, er wurde aber immer damit abgewiesen; er hat ausgesagt, daß schwere Amts⸗ verbrechen wie Unterdrückung von Anklagen egen Verführung von Minderjährigen und von Anklagen gegen eine Reste von Homosexuellen jeweils mit Tausenden von Mark bezahlt worden sind. Aus dem Prozeßbericht scheint hervorzugehen, daß von zahlreichen Korruptions⸗ fällen mindestens der Polizeipräsident von Cöln, wahrscheinlich aber auch das Ministerium des Innern gewußt haben muß. Wie weit das zutrifft, kann ich nicht feststellen. Man kann wohl fragen, wie es kommt, daß derartige Fragen so lange ver⸗ tuscht werden und dann endlich auf einmal hervorbrechen. Es ist ja eine gefährliche Sache, eine Anklage gegen die Polizei zu erheben. Dann wird man flugs wegen Beamtenbeleidigung verklagt und ist dann als Angeklagter statt als Zeuge vor Gericht, und der Beweis ist dadurch sehr erschwert. Ich erinnere an den Vorfall in Neukölln wo ein Arbeiter auf der Polizeiwache in schlimmster Weise miß⸗ handelt, dann, als er sich daruüber beschwerte, wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt angeklagt worden ist; er mußte aber freigesprochen werden, während die Polizeibeamten nicht bestraft wurden, obwohl man draußen auf der Straße das Wehgeschrei des Mannes gehört hatte. Die Polizeiverwaltung in Essen hat dem Zechenverband auf Ersuchen die Mitgliedsliste des Steiger⸗ verbandes ausgeliefert und dafür mindestens 1900 ℳ erhalten. Das ist ja viel schlimmer, als die ganze Geschichte in Cöln, denn hier ist die Existenz von Hunderten und Tausenden von Unterbeamten ge⸗ fährdet worden. Der Abg. Fuhrmann hat hier von der persönlichen Freiheit gesprochen. Da frage ich: Abg. Fuhrmann, sag mir's ehrlich, ists. denn so gefährlich mit Ihrer Begeisterung für die per⸗ sönliche Freiheit? Es ist in einem Prozeß festgestellt worden, daß ein in Diensten der Essener Polizeiverwaltung stehender Mann bei dem Vorsitzenden des Steigerverbandes eingebrochen und dort die Mit⸗ gliederliste abgeschrieben hat. Dieser Polizeispitzel bezieht ein Gehalt von fast 2700 ℳ, während die ehrlichen Schutzleute, die ihren Dienst in Wind und Wetter verrichten, tiigpe 2000 ℳ erhalten. noch so weit kommen, daß jeder der Gefahr eines Raubmordes aus⸗ gesetzt ist, wenn es einem Polizeispitzel einfällt, Material gegen Urbeiterorganisationen zu sammeln? Selbst nationalliberale Organe erklären, das seien Zustände, wie man sie nur in Rußland oder unter der Herrschaft von Tammany Hall in New York findet. Wir wollen nur, daß Abhilfe geschaffen wird; und deshalb bhitten wir, unseren Antrag auf Untersuchung über etwaige ähnliche Mißbräuche und auf Mitteilung der zur Beseitigung getroffenen Maßregeln anzunehmen Ministerialdirektor Dr. Freund: Wir müssen Verwahrung dagegen einlegen, daß die Regierung irgendwie das Recht gebeugt hätte. ZSIm Gegenteil, wir haben Veranlassung genommen, überall wo uns ein Fall vorgetragen worden ist, die Sache zu untersuchen, um die Integrität der Verwaltung zu wahren. Es muß ausgesprochen werden, daß, wo die Staatsverwaltung irgendeinen Grund gehabt hat, irgend einer Sache, die zu ihrer Kenntnis gelangt ist, nachzugehen, sie das Ihrige getan hat, um etwaige Mißstände aufzudecken, und sie wird auch in Zukunft so handeln. Ich vn feststellen, daß ein Polizei⸗ beamter, der von seinen Vorgesetzten als nicht ganz zuverlässig bezeich⸗ net worden ist, doch immerhin als eine Quelle “ werden darf die nicht dasjenige Maß von Glaubwürdigkeit verdient, wie die Quellen, die der Regierung zur Verfügung stehen. Dennoch sind wir nicht einmal an diesen Quellen vorbeigegangen. Es ist Vorsorge ge⸗ troffen worden, daß ähnliche Vorkommnisse, die gewiß bedauerlich sind, nicht mehr vorkommen können. Die Staatsverwaltung hat im einzelnen nichts zu verdecken. Ich kann feststellen daß von der so⸗ genannten Gratifikation, von der gesprochen worden ist, und die durch das Ministerium des Innern geleitet worden sein soll, im Ministerium des Innern nichts bekannt ist. Wir werden die Frage noch prüfen. Der Polizeiassessor in Essen ist schwer bestraft worden, wozu also hier noch einen Fall vortragen, den die Regierung selbst schon rektifiziert hat? Es ist selbstverstandlich, daß das Ministerium des Innern sich aus Anlaß der bedauerlichen Vorgänge in Cöln sofort damit befaßt hat, Abhilfe zu schaffen. Wir haben alle Regierungspräsidenten und alle Polizeipräsidenten aufmerksam gemacht auf alle Bestimmungen zur Verhütung irgendwelcher mißbräuchlicher Geldzuwendungen. Außer⸗ dem hat der Minister des Innern Vorsorge getroffen, daß durch eine periodische Revision nicht bloß die Verhältnisse des Bureaudienstes, sondern auch die des Außendienstes einer Nachprüfung unterzogen werden. Ich glaube daher nicht, daß es nötig ist, noch den vorliegenden besonderen Antrag anzunehmen. 8 Abg. Dr. Wagner (freikons.): Es ist hier der Vorschlag ge⸗ macht worden, die Gehälter der unteren Polizeibeamten zu erhöhen um diese weniger der Bestechung zugänglich zu machen. Eine solche Maßregel würde nicht genügen. Es gibt kein Gehalt, das hoch genug wäre, um denjenigen, der sich bestechen lassen will, davon abzubringen. Dieser Vorschlag würde also fehlgehen. Es geht nicht an, die unteren und mittleren Polizeibeamten höher zu besolden als die Beamten der gleichen Kategorie bei den anderen Verwaltungen. Man kann nicht die Polizeibeamten mit ganz exorbitanten Gehältern bezahlen, nur weil man es verhüten will, daß sie sich bestechen lassen. Das wäre ein Mißtrauensvotum, das man der gesamten Polizeibeamtenschaft aus⸗ stellt. Es bedarf keines besonderen Antrages, um die Polizeiverwal⸗ tungen an ihre Pflicht zu erinnern. Man kann auch gar nicht von der Regierung verlangen, daß sie uns eine Darlegung gibt, in welchem Umfange ähnliche Mißbräuche wie bei der Cölner Polizeiverwaltung bei anderen Polizeiverwaltungen bestehen. Das ist doch ganz unmög⸗ lich und ist ein Mißtrauensvotum für sämtliche Polizeibeamte. Wir haben 1200 Polizeikommissare und etwa 16 000 Schutzleute. In welcher Weise soll denn eine derartige Untersuchung angestellt werden? Soll jeder Beamte verhört werden? Wo würde denn dies hinführen? Wir werden gegen diesen Antrag stimmen, weil wir der Meinung sind, daß er überhaupt überflüssig ist. Ich möchte eine an⸗ dere Konsequenz aus den traurigen Vorgängen bei der Cölner Polizei⸗ verwaltung ziehen, nämlich die, daß es von Wichtigkeit ist, der Frage der Rekrutierung der Polizeikommissare größere Bedeutung als bis⸗ her beizumessen. Bisher ist durchweg eine informatorische Beschäf⸗ tigung von 6 bis 8 Monaten für die Heranbildung unserer Polizei⸗ kommissare für ausreichend erachtet worden. Ich bezweifle aber, daß diese Prüfungszeit genügt. Es kommen in unserer Polizeiverwaltung so viele schwierige Fälle vor, daß es ausgeschlossen ist, sich in dieser Zeit die nötigen praktischen Kenntnisse anzueignen. Die Gerichts⸗
Auch
assessoren müssen drei und noch mehr
Jahre informatorisch arbeiten
Soll es
ehe sie für geeignet gehalten werden, ein Richteramt zu bekleiden. Das ist doch eine ungleichmäßige Behandlung. Man sollte doch in diesen beiden Ressorts nicht so ungleichmäßig verfahren, sondern mit gleichem Maße messen. Der Abg. Cassel hat in der Budgetkommission erklart, daß an die Polizeikommissare in Berlin höhere Ansprüche gestellt würden als anderswo, und er hat daraus den Schluß gezogen, daß die Berliner Polizeikommissare eine bessere Vorbildung erhalten müßten. Dies kann ich keineswegs anerkennen. Ich weiß nicht, ob in Berlin die Verhältnisse besonders schwierig liegen, aber ich glaube doch, daß die Verhältnisse in Breslau, Cöln, Posen oder anderen großen Städten nicht bedeutend einfacher als in Berlin sind. Aber darin stimme ich dem Abg. Cassel bei, daß man auch Militäranwärter und Unter⸗ offiziere zu Polizeikommissaren machen solle. Aber ich meine, daß man die Polizeikommissarstellen nicht ausschließlich mit Militäranwärtern besetzen soll, sondern daß man auch hierin den Mittelweg einhält. Interessant ist eine Ministerialverfügung der dreißiger und vierziger Jahre, die sich über die Rekrutierung der Polizeikommissare äußert und empfiehlt, daß möglichst viele Referendare, die sich bei der Polizei⸗ verwaltung melden, zu Polizeikommissaren gemacht werden, da die Referendare nach der Art ihrer Ausbildung zu diesen Stellungen sehr geeignet erscheinen. Auch schon damals legte man Wert auf eine gute Vorbildung der Polizeikommissare. Deshalb sollte man auch mehr verabschiedete Offiziere in Polizeikommissarstellen bringen. Wer sich als Polizeikommissar meldet, muß die Polizeischule in Hannover besucht haben; dann findet die Anstellung durch den Regierungs präsidenten statt, während alle Kanzleibeamten von der Zentralverwal⸗ tung angestellt werden. Es hätte einen großen Vorzug, auch die An⸗ stellung der Polizeikommissare zu zentralisieren, die Zentralbehörde hätte dann eine Uebersicht über alle Persönlichkeiten, und es könnten die Kommissare aus verschiedenen Städten ausgetauscht werden, es könnten auch Polizeileutnants aus Berlin in die Provinz versetzt werden. Das ist jetzt im allgemeinen nicht möglich. Ich bitte den Minister dieser Anregung freundlichst nachzugehen. In der „Kreuzzeitung“ vom 23. Januar d. J. ist dieselbe Frage erwogen worden. In der Presse ist behauptet worden gelegentlich des Cölner Polizeiprozesses, daß auch verabschiedete Offiziere an der Annahme von Geldern beteiligt seien es ist aber ausdrücklich festgestellt worden, daß keiner von den Be⸗ schuldigten Offizier gewesen ist. In der „Kreuzzeitung“ wird aus⸗ geführt, daß von einem Anwärter nur verlangt wird, daß er die Polizei⸗ schule in Hannover besucht hat, und daß dann seiner Ph sr gie,g nichts mehr im Wege stehe; wunderbarerweise erfolge die Anstellung aber nicht durch die Zentralbehörde, sondern nur durch den Regierungs⸗ präsidenten. Diese Ausschaltung der Zentralbehörde habe zu Miß⸗ ständen geführt; es sei zum Beispiel ein Kriminalkommissar angestellt worden, der wenige Jahre vorher als Kriminalschutzmann an einem anderen Orte bestraft worden sei. Es ist also angezeigt, daß die Re⸗ krutierung der Polizeikommissare von einer Seite aus stattfindet, und zwar der Zentralbehörde vorbehalten wird; dann werden solche bedauer⸗ lichen Vorkommnisse nicht mehr vorkommen. Den Antragstellern des Antrags Braun möchte ich noch entgegenhalten, daß es, wenn sie nach ihrem Programm verfahren wollen, eine große Inkonsequenz ist, über⸗ haupt diesen Antrag zu stellen. Welches Interesse haben denn die Sozialdemokraten an der Gesundung und Verbesserung des modernen Kulturstaats? Wenn die Polizei schlecht ist, kann es ihnen ja nur recht sein, sie können nur wünschen, daß in dem modernen Kulturstaat von der Wurzel bis zur Spitze alles faul ist, damit der Zukunftsstaat umso schneller kommt. Es ist ja erfreulich, daß sie für diesen ver⸗ rotteten Staat Interesse haben, aber von ihrem Standpunkt aus ist es inkonsequent, daß sie bestrebt sind, dieses verkommene Gebilde noch aufrecht zu erhalten und zu verbessern. Ministerialdirektor Dr. Freund: kommissare durch das Ministerium in Berlin hat erhebliche Bedenken; ganz abgesehen davon, daß sie nicht in die Organisation paßt, können solche Vorkommnisse, wie sie in der „Kreuzzeitung“ erwähnt sind auch vorkommen, wenn die Anstellung durch die Zentralstelle erfolgt. Die Regierungspräsidenten, die die Polizeikommissare ernennen, lassen sich selbstverständlich die Personalakten kommen. Den verabschiedeten Offizieren halten wir gern Polizeikommissarstellen offen, aber tatsächlich kommen außerordentlich selten Offerten von inaktiven Offizieren. Abg. Heins (wirtsch. Vgg.): Wir beklagen die Mißstände, aber im ganzen haben wir doch ein Beamtenheer wie kein anderer Staat. Vor allem müssen wir die Quellen des Leichtsinns und der Zügel⸗ losigkeit verstopfen; dazu gehören die amerikanischen Bars. In Fcgel⸗ hat bisher noch die gute alte Sitte geherrscht, jetzt ist mit einem Male das Bedürfnis für Bars anerkannt worden. Dort wird der das Geld aus der Tasche gelockt, wenn sie auch an Leib und eele dadurch Schaden erleidet. Es wäre besser, die jungen Leute arbeiteten oder ergingen sich in der schönen Natur, anstatt an einem Abend Hunderte von Mark zu verwetten oder zu verspielen. Die be⸗ rüchtigste Bar in Cassel ist die Maximbar, die einem Neger gehört, Der Minister
der englischer Untertan ist und eine weiße Frau hat.
möge die Polizeibehörde anweisen, daß die Bars wegen Völlerei ge⸗ schlossen und ihnen die Konzession entzogen wird. Sollte es nicht möglich sein, die Konzession wegen Völlerei zu entziehen, so sollte die Polizei den Betrieb schärfer überwachen. Die anständigen Kreise Cassels sind über dieses Treiben geradezu empört. Ich bitte deshalb den Minister um Abhilfe. Ich bitte den Minister, die Prinz Heinrich⸗ flüge nicht auf den Sonntag, sondern auf einen Werktag zu legen. Man darf sich nicht nach Berliner Gewohnheiten richten, wo man selbst die rauschendsten Vergnügungen auf den Sonntag legt. Die Kinos sind eine besondere Gefahr. Nach dem Vorbilde im Königreich Sachsen sollte durch die Zensur die Vorführung von Hinrichtungs⸗ szenen und dergleichen unbedingt verboten werden. Wir haben in letzter Zeit oft das Wort „Zabern“ gehört. Wer war es, der den Reichstag und das ganze deutsche Volk so bloßgestellt hatb Das waren die Juden! Immer mehr von diesen wandern aus Rußland und zum Teil auch aus Oesterreich bei uns ein. Die aus dem Osten einwandernden Juden sind die unerfreulichsten Elemente; darin befinde ich mich sogar mit den anständigen Juden in Deutschland im Ein⸗ llang.) (Glocke des Präsidenten; Zurufe links: Weiter reden assen!
Präsident Dr. Graf von Schwerin: Ich muß den Redner doch darauf aufmerksam machen, daß wir bei der Besprechung der Polizeiverwaltungen sind. Abg. Heins (wirtsch. Vgg.), fortfahrend: Ich möchte den Mi⸗ nister bitten, dafür zu sorgen, daß solche einwandernde jüdische Hau⸗ sierer als lästige Ausländer uns ferngehalten werden. Vielfach werden die früheren jüdischen Namen abgeändert, so hat Rudolph Mosse zum Beispiel früher Moses geheißen. (Glocke des Präsidenten; Zurufe links: Schade, schade!) Präsident Dr. Graf von Schwerin: Ich muß den Redner nochmals darauf aufmerksam machen, daß wir setzt nicht bei der all⸗ gemeinen Besprechung sind, sondern bei der Polizeiverwaltung.
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Abg. Heins (wirtsch. Vgg.) fortfahrend: Ich bitte, daß die Polizeiverwaltung solche Namensänderungen nicht mehr genehmigt sondern im Interesse des deutschen Volkes dahin wirkt daß wieder die alten jüdischen Namen angenommen werden. “
P Präsident Dr. Graf von Schwerin: Da trauen Sie der Polizei doch ein bißchen viel zu. Ich mache Sie abermals darauf auf⸗ merksam, daß wir jetzt über die Polizeiverwaltung sprechen. Abg. Heins (wirtsch. Vgg.), fortfahren: Ich wünsche Freiheit für alle, die ihrer würdig sind, aber Kampf gegen alle Elemente, die die Wurzeln unseres Staates und unseren Kraft untergraben. Wir 8 keine ausländischen Juden mehr, der Inlandsbedarf ist gedeckt.
Nach 5 Uhr vertagt das Etats des Ministeriums
Die Anstellung der Polizei⸗
as Haus die weitere Beratung des des Innern auf Freitag, 11 Uhr.