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hoch angewachsen, daß man sagen muß, man merkt garnicht, daß den Gemeinden diese großen Einnahmequellen überwiesen worden sind.
Es ist wiederholt die Rede gewesen von den luxuriösen Ober⸗ bürgermeistern, die sich ein Denkmal setzen wollten, damit es hieße, unter ihrer Amtsführung wäre die und die Verschönerung durchgeführt worden. Es mag das hin und wieder vorgekommen sein; aber ich bitte zu erwägen, welche Entwicklung unsere Städte im allgemeinen genommen haben. In den siebziger Jahren sahen unsere Städte ganz anders aus, als sie heute aussehen. Damals stellte man an alles nur ganz bescheidene Ansprüche, und es waren die Aufgaben der Kommunen erheblich geringer. Damals erschöpften sich die kommunalen Aufgaben im wesentlichen in der Polizei, im Armen⸗ wesen und vielleicht auch ein klein wenig im Schulwesen, an alles übrige dachte man nicht. Wo gab es damals Wasserleitung, wo gab es Kanalisation, wer dachte daran, daß die Schulgebäude anders aus⸗ sehen sollten, als sie damals waren, wer beanstandete die Ueber⸗ füllung der Klassen, wer dachte daran, daß in den Privathäusern überall ein Bad vorhanden sein soll und dergleichen mehr? Alle diese Dinge waren nicht vorhanden. Auf den Zustand der Straßen und auf sonstige Einrichtungen möchte ich nicht näher hinweisen, die waren gegen heute geradezu traurig. Alle diese modernen An⸗ schauungen und modernen Erfordernisse sind den Gemeinden all⸗ mählich über den Hals gekommen, und die Gemeinden haben dafür sorgen müssen, daß diesen Ansprüchen auch Genüge geleistet wird. Die Näherrückung des Verkehrs, die Kulturentwicklung, alles hat mitgewirkt, und infolgedessen sind die Aufgaben, welche die Gemeinden in den letzten 30, 40 Jahren haben er⸗ füllen müssen, ganz riesengroß gewachsen. Heute würde sich keiner mehr mit dem zufrieden geben, was damals war, und deshalb möchte ich bitten, daß man nicht so hart urteilt, daß die Gemeinden lediglich aus Luxus dazu übergegangen seien, so hohe Steuern zu erheben. (Sehr richtig! links.) Es mag ja vorkommen, daß vielleicht bei einzelnen Bauten das Maß überschritten wird, welches man als mit der Sparsamkeit verträglich bezeichnen kann, aber das liegt dann weniger an den Oberbürgermeistern, als an den Technikern, welche die Baupläne ausarbeiten und die Stadt beraten. Die oberste Spitze hat darauf wirklich wenig Einfluß.
Die Gemeinden sind durch die kolossalen Aufgaben, die ihnen auf Schritt und Tritt neu entgegengetreten sind, allerdings in eine große Bedrückung gekommen, und sie müssen infolgedessen auch die Mittel haben, um die Aufgaben, die sie neu bekommen und die ihnen mehr zuwachsen, auch zu erfüllen. In der Städteordnung ist es ja flüssig gelassen, was die einzelnen Gemeinden tun oder lassen wollen. Aber das muß man doch auch zum Ruhme unseres Bürgertums sagen, daß es tatkräftig alles aufgegriffen hat und daß viele Fragen energisch und auch mit Opfern aufgegriffen worden sind zum Wohle und zum Besten der betreffenden Stadt, der betreffenden Gemeinde. Ich glaube, wir würden bei uns in Preußen in kultureller Hinsicht bei weitem nicht so weit sein, wenn nicht gerade unsere Gemeinden so tapfer vorangeschritten wären und ihrerseits alles in die Wege ge⸗ leitet hätten. (Sehr richtig! links.) Es ist nun von den Gemeinden auch nicht alles aus freier Entschließung geschehen, manche Last ist den Gemeinden zugekommen durch die Gesetzgebung, sowohl direkt wie indirekt. In vielen Fragen kann weder das Reich noch der Staat die Hilfe der Kommunen entbehren, sie müssen mitherangezogen werden und Sie werden überall in der Gesetzgebung Bestimmungen finden, durch die die Kommunen verpflichtet werden, dabei mitzuhelfen.
Indirekt hat der Staat durch die Gesetzgebung dadurch ein⸗ gewirkt, daß er die Besoldungsverhältnisse geändert hat. Wenn der Staat vorgeht mit einer Aenderung der Besoldung der Beamten, der Lehrer und der höheren Lehrer, so bleibt den Kommunen nichts übrig, als mitzugehen. Und ich weiß als alter Kommunalbeamter ganz genau, daß gerade diese Besoldungsfragen die Steuern besonders in die Höhe getrieben haben. Es hat früher viele höhere Schulen gegeben, die als Stiftschulen und als juristische Personen fundiert waren. Diese Schulen konnten bis zum neuesten Besoldungsgesetz sehr gut aus eigenen Mitteln existieren; aber nachdem die Besoldungen gegen frühber in einer unverhältnismäßigen Weise haben aufgebessert werden müssen, reichten diese Kapitalien nicht mehr aus, und der Staat war genötigt, mit einzuspringen, ein klarer Beweis dafür, daß die Ansprüche in personeller Hinsicht in bezug auf Besoldung usw. so erheblich gesteigert sind, daß sie mit den früheren Verhältnissen gar⸗ nicht mehr in Einklang zu bringen sind. Während alle diese stiftis Gymnasien in früheren Jahrzehnten mit ihren Kapitalien
eiter wirtschaften konnten, hat sich in neuerer Zeit gezeigt, daß das auf Grund der verstärkten Bedürfnisse, namentlich in bezug auf die Besoldung, nicht mehr möglich war. Aehnliche Verhältnisse zeigen sich in den Kommunen auf Schritt und Tritt.
Ich habe es füär notwendig gehalten, daß auch von der
g darauf hingewiesen wird, daß die Städte einem Uebermut dazu gekommen sind, hohe Steuern zu er⸗ sie in treuer und tatkräftiger Erfüllung der ihnen
en dazu gekommen sind, sodaß wir von Staats
nzen Lande den Städten und Gemeinden dafür zu;
gute und tüchtige Kulturträger gewesen sind
Nun haben wir nicht nur Städte, sondern auch kleinere Ge⸗ meinden und Dörfer im Lande, und auch bei ihnen besteht eine starke Anspannung der Gem Allerdings liegen die Ursachen bei den kleineren Gemeinden auf einem sehr viel anderen Gebiet. Was die Schullasten anlangt, welche bei den Städten eine starke Rolle spielen, hilft bei den kleineren Gemeinden der Staat in sehr erheb⸗ ichem Umfange. (Sehr richtig!)
Aber bei den kleineren Gemeinden zeigt sich wieder etwas anderets. Da ist vor allem das Kinderprivileg, wie auch schon von einem der Herren Vorredner erwähnt worden ist, von ganz außerordentlicher
in den kleineren Gemeinden zeigt es sich sofort,
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gt Sdem er ein höberes Einkommen hat,
wird, dadurch das Steuersoll im
rgeht. Diese Wirkung des Kinderprivileg
in den kleineren Gemeinden sehr viel stärker als es in den
2 r hat auf große Vorrechte verzichtet, welche er bisber gehabt hat. In einzelnen Paragraphen werden Sie finden, daß der Staat ganz freiwillig sein eigenes Grundeigentum der Gemeindebesteuerung in erheblicherem Umfange als bisher unterworfen hat. Ebenso
seinerseits bei diesem Gesetz mit gutem Beispiel mit auf die Realsteuern und diejenigen Steuerarten stützt, welche
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gewerbliche Einkommen des Staates der Be⸗ steuerung zur Verfügung gestellt. Die Gemeinden — gerade auch die kleineren und Landgemeinden — werden dadurch in die Lage versetzt, daß sie auch vom Staate ihre Einnahmen er⸗ höhen können, daß sie nicht dadurch, daß der Staat in einer Ge⸗ meinde Grundbesitz erwirbt oder sich sonst in einem Gewerbe betätigt, geschädigt werden.
Einer der Herren Vorredner — wenn ich nicht irre, der Herr Abg. von Jacobi — hat darauf hingewiesen, daß eine Gemeinde durch Anlage eines Gestüts großen Ausfall an Steuern gehabt habe. Das wird in Zukunft durch die Novelle nicht mehr möglich sein. Es ist ausdrücklich vorgeschrieben worden, daß, wenn Grundstücke in das Eigentum des Staats oder des Reichs übergehen, auch wenn sie zu dienstlichen Zwecken benutzt werden, nach dem bisherigen Steuersatze weiter zu versteuern sind.
Es ist dann die Frage gestellt worden — auch, glaube ich, von demselben Herrn Vorredner —, wie es sich z. B. mit der Besteuerung des Grundbesitzes der Kloster⸗Bergischen Stif⸗ tung verhalten würde. Die Kloster⸗Bergische Stiftung ist ein staatlicher Nebenfonds, er unterliegt infolgedessen genau denselben Bestimmungen, denen die staatlichen Grundstücke auch unterliegen. Es ist daraus sofort zu entnehmen, daß diese Grundstücke in Zukunst, soweit sie nicht zu Dienstzwecken zu verwenden sind, steuerpflichtig sind.
Herr Abg. Keil hat sich dann darüber beschwert, daß in dem Gesetze vorgesehen sei, die vorgesetzte Dienstbehörde solle diejenigen Räume bezeichnen, die als Repräsentationsräume bei den Dienst⸗ wohnungen steuerfrei zu lassen seien, und er hat gemeint, das wäre doch eigentlich absurd, denn in diesem Falle wäre der Interessent der⸗ jenige, der entscheiden solle. Ich glaube, Herr Abg. Keil irrt sich in dieser Hinsicht; denn wenn man über den Grundsatz einig ist, daß Räume, die aus dienstlichen Gründen zu Repräsentationszwecken be⸗ stimmt sind, steuerfrei sein sollen, dann ist schließlich niemand anders imstande, einwandfret festzustellen, welche Räume Repräsentations⸗ räume sein sollen, als die vorgesetzte Dienstbehörde. Es ist ganz aus⸗ geschlossen, daß ein Gerichtshof das feststellen könnte.
Ich glaube aber, daß auch das zweite Bedenken, daß der Inter⸗ essent selbst dann die Entscheidung hätte, nicht zutrifft, weil ja die vorgesetzte Dienstbehörde natürlich nur ganz eng auslegt, was als Repräsentationsraum gelten könne; sie würde, wenn sie Repräsentations⸗ räume in zu großem Maße angeben würde, mit weiteren Beihilfen beispringen müssen. Also dieses Bedenken liegt nicht vor.
Dann hat Herr Abg. Keil darüber Beschwerde geführt, daß bei dieser Gelegenheit das Steuerprivileg der Geistlichen nicht aufgehoben werden solle. Ueber diese Frage ist bei der Beratung des Gesetzes über die Heranziehung der Beamten zu Kommunalsteuern eingehend verhandelt worden, und auch damals schon ist hier in diesem Hause der Wunsch laut geworden, man möge reine Bahn machen und die Geistlichen ebenso wie die übrigen Beamten mit unter das Gesetz bringen. Aber auch damals hat dieses Haus davon Abstand nehmen müssen, und zwar aus mehreren Gründen.
Zunächst ist es staatsrechtlich noch in keiner Weise klar, ob das Privileg den Geistlichen oder der Kirche zusteht. Das Oberver⸗ waltungsgericht hat sogar angenommen, daß es ein Privileg der Kirche wäre. Aber über diese formale Frage, wie ich sie nennen möchte, würde man vielleicht fortkommen. Es bestehen jedoch auch sonst noch erhebliche Bedenken.
Die Parochie des Geistlichen erstreckt sich über verschiedene Ge⸗ meinden: er kann aber nur in einer Gemeinde leben. Es würde doch eine wesentliche Bevorzugung der einzelnen Gemeinde sein, in welcher der Geistliche lebt, wenn sie die Steuer bekäme und die anderen Ge⸗ meinden der Parochie nicht.
Einer der wesentlichsten Gründe ist ganz ohne Frage, daß das Kirchenregiment nicht die Mittel besitzt, die Geistlichen dafür zu entschädigen, wenn sie der Kommunalbesteuerung unterworfen werden. Selbst die Besoldungserhöhung der Geistlichen, die damals vorgenommen worden war, hat auch nach Ansicht dieses Hauses nicht einen solchen Umfang gehabt, daß man damit zu gleicher Zeit auch die Ablösung der Kommunalsteuerfreiheit hätte rechtfertigen können. Damals ist anerkannt worden, daß es ohne eine besondere Entschädigung nicht möglich sein würde, und daß die besondere Ent⸗ schädigung mangels eines leistungsfähigen Trägers nicht würde geleistet werden können. Die Kirche als solche besitzt die Mittel nicht, und der Staat ist auch nicht berufen, in der Hinsicht einzutreten. Er⸗ würde aus Staatsmitteln große Summen leisten müssen, wofür er in keiner Weise ein Entgelt hat und zu dessen Tragung er auch nicht verpflichtet ist. Infolgedessen ist das Steuerprivileg der Geistlichen nach wie vor in dem Gesetz enthalten.
Herr Abg. Wuermeling hat sich über die Umsatzsteuer beschwert und hat hervorgehoben, daß sie doch eine sehr harte und un⸗ gerechte Steuer sei. Meine Herren, ich will durchaus zugeben, daß der Grundbesitz gerade in neuerer Zeit erheblich belastet worden ist. Aber andererseits muß ich sagen, daß die Staatsregierung doch auch schon darauf aus ist, den Grundbesitz etwas zu entlasten. Schon bei meiner Etatsrede habe ich darauf hingewiesen, daß die Staats⸗ regierung nicht ins Auge fassen will, den Anteil des Reichs an der Reichswertzuwachesteuer, welcher seit dem 1. Juli 1913 nicht mehr erhoben wird, aus finanziellen Gründen oder sonstwie als Staats⸗ steuer weiter zu erheben. Also werden die Kommunen und die Grundbesitzer dadurch schon entlastet, daß diese volle Hälfte von der Wertzuwachssteuer in Fortfall kommt. Aber andererseits ist ja gerade das Kommunalabgabengesetz darauf aufgebaut, daß die Besteuerung nach Möglichkeit auf den Objekten beruht, welche innerhalb der Gemeinde belegen sind, daß besonders diejenigen zur Steuer heran⸗ gezogen werden, welche sich nicht willkürlich von der Gemeinde trennen können. Denn der Einkommensteuerpflichtige kann sich sofort der Steuer⸗ pflicht dadurch entziehen, daß er seinen Wohnsitz aus der Gemeinde verlegt; nur derjenige, der Grundbesitz oder Gewerbebetrieb in der Gemeinde hat, ist ein dauernder Steuerzabler für die Gemeinde. Infolgedessen ist von vornherein Wert darauf gelegt, daß ein größerer Teil der Gemeindeabgaben gerade auf diese Weise erhoben werden soll, und insbesondere muß auch die Königiche Staatsregierung dabei ver⸗ bleiben, daß nach Möglichkeit die Gemeindebesteuerung sich gerade
mit dem Grund und Boden wie mit dem Gewerbebetrieb zusammen⸗
hängen. 1“ 1“ Herr Abg. Tr. Keil hat gemeint, die Staatzregierung sei über
die besondere Gewerbestener eigentlich ziemlich leicht hinweggegangen,
Gewerbesteuer nicht in dem Gesetz in einer Form geändert worden ist, welche Herr Abg. Dr. Keil gewünscht hätte, so hat die Königliche Staatsregierung doch auch genaue Kenntnis von allen den Beschwerden und Bedenken, welche mit der besonderen Gewerbesteuer zusammenhängen⸗ Gerade die staatlichen Bergwerke werden gerade so herangebolt wie die Privatwerke und sie klagen gerade so über die starke Belastung durch die besondere Gewerbesteuer wie die privaten Unternehmungen. Anderseits hat doch aber die Königliche Staatsregierung keine Ver⸗ anlassung nehmen können, an der bisherigen Gesetzesbestimmung etwas Wesentliches zu ändern, weil sie nicht verkennen kann, daß die Ver⸗ hältnisse in den betreffenden Gegenden eigenartig sind, und daß gerade die gewerblichen Betriebe den einzelnen Gemeinden so schwere und be⸗ deutende Lasten auferlegen, daß es gerechtfertigt ist, diese gewerblichen Betriebe in besonderer Weise heranzuholen zur Deckung dieser außer⸗ ordentlichen Lasten.
Wenn ferner darüber Beschwerde geführt worden ist, daß die Staatsaufsicht vermindert werden soll, so möchte ich dazu folgendes sagen: aus den Kreisen der Gemeinden ist wiederholt und immer wieder die Forderung erhoben worden, die Staatsaufsicht möge herabgemindert werden. Es ist ja sogar allgemeine Ansicht, der Staat suche überall hineinzuregieren und lasse den Gemeinden nicht genügend freie Hand; die Gemeinden seien wohl imstande, alles selber zu machen. Das kann man überall lesen und überall hören. Auf der andern Seite ist aber die Staats⸗ regierung doch auch davon durchdrungen, daß eine Staatsaufsicht nicht entbehrt werden kann (sehr richtig!), daß die Staatsaufsicht gerade in finanzieller Hinsicht unter allen Umständen aufrecht erhalten werden muß. (Sehr richtig!) Denn es kann doch sonst kommen, daß ein⸗ zelne Gemeinden so wirtschaften, daß hinterher womöglich eine Zah⸗ lungsunfähigkeit oder eine solche pekuniäre Bedrängnis der Gemeinden eintreten kann, daß die Steuern dann unbedingt in die Höhe gehen müssen. Es gibt aber zwischen diesen beiden Extremen doch noch eine Mittelstraße. Wenn auf der einen Seite der Fortfall der Staats⸗ aufsicht gewünscht und auf der andern Seite verlangt wird, daß die Staatsaufsicht sehr stark sein solle, dann muß man doch prüfen, in⸗ wieweit es notwendig ist, die Staatsaufsicht aufrecht zu erhalten, und inwieweit sie entbehrt werden kann. Es hat sich nun herausgestellt, daß bei der Staatsaufficht eine große Masse von Fällen besonders ge⸗ nehmigt werden müssen, welche ganz selbstverständlich zu genehmigen sind; die Verhältnisse haben sich so entwickelt, daß die Staatsaufsicht zum Teil zur leeren Form, zum Ballast geworden ist, sodaß die Staatsregierung schon deshalb eine Aenderung vorschlagen muß. Es ist nicht richtig, wenn über mancherlei Fragen immer hin und her berichtet und reskribiert werden muß, deren Genehmigung von vornherein feststeht; da ist es doch überflüssig, wenn man veraltete Bestimmungen bestehen ließe. Ich bin ein sehr großer Anhänger davon, daß die Gemeinden in finanzieller Hinsicht eine Staatsaufsicht notwendig haben, daß die Staatsregierung auf die Finanzen sehr kräftig einwirkt; aber, meine Herren, ich gehe doch nur soweit, daß ich sage: diese Staatsaufsicht soll gehandhabt werden, soweit sie notwendig ist, sie kann aber da fortfallen, wo sie nicht notwendig ist. Die Staatsregierung glaubt, in dem Entwurf in dieser Hinsicht das Richtige getroffen zu haben.
Im übrigen glaube ich, auf die Einzelheiten, die hier zur Sprache gebracht worden sind, jetzt nicht näher eingehen zu sollen; wir werden in der Kommission noch Gelegenheit haben, die Einzelfragen aus⸗ führlich zu behandeln. Ich möchte aber nicht schließen, ohne doch meiner Freude darüber Ausdruck zu geben, daß alle Herren, die bisher zum Worte gekommen sind, erklärt haben, daß sie mit dem Kommunal⸗ abgabengesetz, wie es bis dahin in Geltung war, im großen und ganzen zufrieden gewesen sind, daß sie aber auch diese Novelle von ihrem Standpunkt aus für eine Verbesserung halten. Meine Herren, das gibt mir die Hoffnung, daß wir in der Kommission etwas Ersprieß⸗ liches herausbringen werden. (Bravo!)
Abg. Dr. Bredt⸗Marburg (freikons.): Ich halte es für sehr bedenklich, daß man das Entgelt für bestimmte Leistungen nach der Leistungsfäbigkeit abstufen will. Dadurch stempelt man diese Ge⸗ bühren zu Steuern. Steuern werden nach der Leistungsfähigkeit er⸗ hoben, aber Leistung und Gegenleistung — und darum soll es sich ja hier handeln haben mit der Leistungsfähigkeit gar nichts zu tun. Daß bei der Festsetzung von Anliegerbeiträgen auch die Aufwendungen für Zinsen bis zu 10 Jahren berechnet werden sollen, halte ich für richtig, weil hier das Prinzip von Leistung und Gegenleistung ganz folgerichtig zur Anwendung kommt. Die Gemeinden dürfen indirekte Steuern nur innerhalb der reichsrechtlichen Grenzen erheben. Da ist das wichtigste die Wertzwwachssteuer. Es ist notwendig, daß einmal genau fest⸗ gestellt wird, was eigentlich mit der Wertzuwachssteuer gemacht werden darf. Was hat man in den letzten 10 Jahren nicht alles mit der Wertzuwachssteuer erreichen wollen. Die Wert⸗ zuwachssteuer geht immer noch unter dem Namen einer indirekten Steuer. Aber sie ist im Grunde doch eine direkte Steuer. Sie wird abgestuft nach der Leistungsfähigkeit. Mit der Wertzuwachssteuer, mit der Umsatzsteuer hat man nicht steuertechnische, sondern sozialpolitische Forderungen erfüllen wollen. Man hat geglaubt, damit die Bodenpreise erniedrigen zu können und für bessere Wohngelegenheiten zu sorgen. In der vierten Auflage des Buches
Aufgaben der Gemeindevpolitik“, die im Jahre 1904 erschienen ist, hat Adolf Damaschke noch geschrieben, die Erfahrung habe bewiesen, daß die Umsatzsteuer in genügender Höhe zu einer Einschränkung der Bodenspekulation und damit zu besseren Wohnverhältnissen führe. In der neuesten Auflage dieses Buches, die im Jahre 1913 erschienen ist, hat sich dieser Satz dahin abgebrannt, daß es noch eine Reihe von ernsthaften sozialen Politikern gebe, die der Meinung sind usw. Man sollte mit dem ewigen Herumexperimentieren mit der Wertzuwachs⸗ steuer und mit der Umsatzsteuer endlich aufhören. Das neue Gesetz setzt die Grenze für den Beginn der staatlichen Aufsicht mit 150 % der Einkommensteuer fest. Wir halten diese Grenze nicht für recht zweckmäßig. Möglicherweise erhebt eine Gemeinde 160 % und erfüllt doch nur die allernotwendigsten Aufgaben, die ihr vom Gesetze vorgeschrieben werden, und eine andere erhebt nur 100 %, treibt aber eine ungeheure Verschwendung und könnte ganz gut mit 80 % aus⸗ kommen. Ich möchte z. B. fragen: Was geht denn die Stadt Frankfurt unser preußisches Universitätswesen an? Wir haben in Marburg und Gießen sehr schwer darunter zu leiden, daß Frank⸗ furt eine neue Universität ins Leben ruft. Das hat mit den kommunalen Aufgaben gar nichts zu tun. Aehnlich verhält es sich mit der Bodenpolitik. Man darf sich nicht über eine Ueberlastung der Gemeinden wundern, wenn die Gemeinden sich an das halten, was ein Damaschke in seinem Buche „Aufgaben der Gemeindepolttik“ vorschreibt. Da bleibt ja für die Privatwirtschaft fast nichts mehr übrig, ba soll alles rekommunalisiert werren. Wir wollen keine Einschränkung der Selbstverwaltung, wir wollen die Gemeinden nicht heschränken, aber wir verlangen auch den notwendigen Schutz der freien Privatwirtschaft.
Abg. Cassel (fortschr. Volksp.): Die Lasten der Gemeinden haben mit den Kulturfortschritten außerordentlich zugenommen. Die
weil sie sie vielleicht selbst nicht naͤher kenne. Ja, wenn die besondere
emeinden müßten sich den hygienischen Fortschritten bei der Ein⸗ EE1 1 8 “
inen will, daran zu hindern.
aür keinen Einfluß hat.
tung von Schulen, bei der Herstellung der Räume usw. anpassen. muß mich entschieden dagegen wenden, daß der Vorredner meint, Städte seien in dem, was sie tun dürfen, beschränkt. haben das Recht, alles das in den Kreis ihrer Tätigkeit zu en, was dem Wohl der Gesamtheit dient. Die Regierung hat kein Recht, z. B. eine Stadt, die einen Straßenbahnbetrieb über⸗ Durch die Speisung der Schul⸗ werden die Steuerzahler keineswegs überbürdet. Die Kosten für sind nicht so erheblich. Bei uns in Berlin betragen sie fähr 200 000 ℳ. Auch wir bedauern, daß der Entwurf den ssenten des Gewerbes und Handels und den Grundbesitzer⸗ nicht so rechtzeitig zugegangen ist, daß sie noch tionen einreichen konnten. Meine Freunde müssen sich Stellungnahme zu den einzelnen Bestimmungen des Ent⸗ fes vorbehalten, da ein genaues Studium dieser Be⸗ nungen notwendig ist. Aber das steht schon heute fest, daß zar nicht daran denken, bei diesem Entwurf lediglich agrarische gessen zu begünstigen. Wir werden uns auch gegen jede Beein⸗ tigung der Selbstverwaltung der Städte wenden. Wir müssen festhalten, daß die Höhe der einzuführenden Verwaltungs⸗ ibren sich nur nach Leistung und Gegenleistung bestimmt und nicht der Leistungsfähigkeit der Steuerzahler. Das Bestreben, das in twurf zum Ausdruck kommt, den mittleren Klassen mehr als gesunde Wohnungsräume zu verschaffen, kann ich durchaus Ich bin auch einverstanden damit, daß der Fiskus mit Grundbesitz der Besteuerung unterliegt, ebenfalls damit, der Grundbesitz fremder Gemeinden von den Orts⸗ den besteuert wird, obwohl ich weiß, daß gerade da⸗ der Stadt, in der ich wohne, eine große Belastung entsteht. ilte Forderung von uns ist es, daß auch der Fiskus zur Ge⸗ steuer für seine Eisenbahnbetriebe herangezogen wird. Ich sehe in, weshalb dies nicht geschieht. Die Besteuerung nach dem nen Werte halte ich im allgemeinen für richtig, denn sie liegt Interesse der ausgleichenden Gerechtigkeit. Aber dagegen habe ich Bedenken, daß landwirtschaftliche Grundstücke und gättnerische gen in der Nähe der großen Städte oder in den Städten selbst dem gemeinen Wert besteuert werden. Wir wünschen hier, daß esteuerung nach dem Ertragswert erfolgt, damit Härten ver⸗ en werden. Das Zentrum ist seinerzeit gegen die von dem Abg. hedlitz vorgeschlagene Besoldungskasse für Aufbringung der Schul⸗ gewesen, aber für Groß Berlin möchte es diesen Vorschlag G Wenn ein solches Gesetz für Groß Berlin gemacht werden werden wir Ihnen zeigen, daß hier manche Gemeinden, die nur Steuerzuschlag erheben, Unterstützung für die Schullasten von Gemeinden verlangen, die 110 % erheben müssen. Der erzahler wird vom Staat und von der Gemeinde schon so stark in luch genommen, daß man nicht verlangen kann, daß er auch noch Lasten anderer Gemeinden beitragen soll, auf deren Höhe er Man spricht immer von dem Wasserkopf lin: von den vielen staatlichen Gebäuden in Berlin hat die Stadt ranzieller Beziehung gar nichts, denn die Staatsbeamten wohnen großen Teil gar nicht in Berlin, sondern in den Vororten. Ausgleich für die stark überlasteten Gemeinden muß allerdings affen werden, aber es muß vom Staate geschehen, der Staat seine Mittel dafür vermehren. Berlin ist stets bereit gewesen, ie Allgemeinheit, für jeden kulturellen und humanen Zweck Opfer ingen. Wir müssen diese Vorlage behandeln von den Gesichts⸗ en der Entlastung der Kommunen, des Schutzes der erzahler und der Berücksichtigung der leistungsschwachen Ge⸗ en nach dem Grundsatze der steuerlichen Gerechtig⸗ Es ist wunderbar, daß, wenn die Regierung selbst Einschränkung der Staatsaufsicht vorschlägt und den Ge⸗ selbst die Sorge glaubt überlassen zu können, hier im ordnetenhaus dagegen Widerspruch erhoben wird. Wir wollen an diesem Gesetze mitarbeiten, aber wir wollen kein Gesetz s gemacht wissen, das lediglich agrarischen Interessen dient und brechtigten Forderungen der städtischen Selbstverwaltung antastet. Albg. Hirsch⸗Berlin (Soz.): Die Gemeinden befinden sich in llicher Beziehung in einer Kalamität, die von Jahr zu Jahr Lgrößeren Umfang annimmt. Die Ueberlastung der Kommunen staatlichen Aufgaben trägt den größten Teil der Schuld Die Ausgaben für das Armenwesen sind eben⸗ ungeheuer angeschwollen, ebenso diejenigen, die den Ge⸗ n durch die Sozialpolitik des Staates aufgebürdet sind. lrmenlasten werden vorzugsweise hervorgerufen durch die zu⸗ ende Arbeitslosigkeit und die Wohnungsnot. Würde der Staat pflicht erfüllen, so hätte das auch einen entscheidenden Einfluß n Etat der Kommunen. Auf die Finanzgebarung der Kom⸗ sind die Polizeikosten ebenfalls von großem Einfluß. Die rungen des Finanzministers gegen die Aufhebung des Steuer⸗ egs der Geistlichen sind hinfällig. Wir haben sehr viele Ge⸗ en, für die das Steuerprivileg von erheblichem Einfluß ist, eils gibt es zahlreiche Geistliche, die auf das Steuerprivileg sten können. Ich freue mich, daß der Finanzminister auf die raufgaben der Gemeinden hingewiesen hat. Es ist be⸗ ich, daß der Regterungsentwurf den Gemeinden keine wesent⸗ neuen Steuereinnahmequellen erschließt. Die Kapitalrenten⸗ wäre z. B. eine solche neue Einnahmequelle. Die Regierung fenbar deshalb dagegen, weil sie diese Steuer dem Staat vorbehalten will. Auch Zuschläge auf die Ergänzungssteuer nfür die Gemeinden in Frage kommen. Der Zuschlag zur nmensteuer könnte sehr gut zur Entlastung der Gemeinden von olksschullasten verwendet werden. Weiter könnte den Ge⸗ en die Pflicht auferlegt werden, die Zuschläge progressiv zu ge⸗ . Die jetzige Lustbarkeits⸗ und die Schankkonzessionssteuer ist werfen. Es ist bedauerlich, daß durch die neue Vorlage die inden geradezu darauf hingewiesen werden, Steuern, die ne Klassen der Bevölkerung treffen, einzuführen. Die Woh⸗ und Mietsteuer, die der Entwurf vorschlägt, ist nicht zu billigen. haben bereits früher eine solche Steuer gehabt, von der aber wieder abgekommen ist. Der § 25 ist nicht durch⸗ en. Wir stehen auf dem Standpunkte, daß der § 25 am so bleibt, wie er im alten Gesetze beueht. Die Gemeinden heute die Freiheit, die Grundwertsteuer einzuführen oder Brundstücke nach dem Nutzungswerte zu besteuern. Der 1§ 25 ist nur ein Geschenk an eine gewisse Klasse von besitzern. Den Grundbesitzern wird durch die Grundwert⸗ das Fell über die Ohren gezogen. Die Grundwertsteuer iu einer außerordentlichen Belastung der Hausbesitzer. werden gezwungen, höhere Mieten zu nehmen, und den en davon haben allein die kleinen und mittleren Leute. Ausgleich der Volksschullasten halten wir für dringend ndig. Auch ist es ein alter Wunsch von uns, daß, wenn möglich, in wirtschaftlich einheitlichen Gebieten auch Polksschulwesen einheitlich gestaltet wird. In der Ein⸗ ung der Staatsaufsicht erblicken wir einen Fortschritt und n, daß hier Stimmen laut geworden sind, die sich gegen Punkt gewandt haben. Wir begrüßen es, daß der Gemeinde⸗ d zum Zwecke der Veranlagung berechtigt ist, von den Steuer⸗ gen eine angemessene Auskunft zu erfordern. Daß die erteilte iit geheimgehalten werden muß, halten wir eigentlich für selbst⸗ ddlich. Wir werden uns bemühen, in der Kommission an dem if mitzuarbeiten in dem Sinne, daß in gleicher Weise die essen der Steuerzahler und der Gemeinden gewahrt werden. bg. Graf von Spee (Zentr.): Jeder, der Steuer erhebt, sei Kommune, sei es der Staat, hat das größte Interesse daran, se Steuerbeträge möglichst gleichmäßig einlaufen. Dazu ist es bsolut notwendig, daß die Steuerquellen erhalten bleiben. ber bildet das Vermögen als solches die Steuerquelle der Ertrag eines Vermögens ist die Quelle einer Die Vermögenssteuer, die die Gemeinden erheben, beute besonders drückend empfunden. Namentlich müssen us gegen die Steuer nach dem gemeinen Wert wenden, tese Steuer ist eine klar ausgesprochene Vermögenssteuer. Ich
nicht, wie die Regierung diese Bestimmung der Ver⸗ 11 “
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Se nach dem gemeinen Wert in den Entwurf hat aufnehmen önnen.
Um 4 ½ Uhr vertagt das Haus die weitere Beratung der Novelle zum Kommunalabgabengesetz auf Dienstag 11 Uhr (außerdem Ausgrabungsgesetz, kleinere Vorlagen, Etat für Handel und Gewerbe).
Nr. 7 des „Eisenbahnverordnungsblatts“, herausgegeben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, vom 28 Februar 1914, hat folgenden Inhalt: Erlaß der Minister der öffentlichen Arbeiten und des Innern: 5. vom 15. Januar 1914, M. d. ö. A. 47. 10. 66. 121/1694, M. d. I. IId 86, betr. Bau⸗ und Betriebsvorschriften für Fehe tabnehmliche Kleinbahnen und Straßenbahnen mit Maschinen⸗ etrieb.
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.
Schweden.
Nach einer Bekanntmachung der Königlich Schwedischen Medizinal⸗ verwaltung vom 2. Januar d. J. darf die Einfuhr seewärts von Wiederkäuern und Schweinen sowie von Tieren des Pferde⸗ geschlechts nur über folgende Häfen stattfinden: Gothenburg, Haparanda, Hälsingborg, Härnösand, Landskrona, LuleäK, Malmö, Stockholm, Sundsvall, Söderhamn, Umen und Oernsköldsvik. 11““
Statistik und Volkswirtschaft.
Zur Arbeiterbewegung.
Aus Marseille wird dem „W. T. B.“ telegraphiert: Die Schiffsingenieure der Messageries Maritimes haben auf den Bericht ibrer zu dem Unterstaatssekretär für die Handelsmarine entsandten Abordnung hin, die Annahme des Schiedsgerichts beschlossen, um nicht für eine die Außerdienststellung von Schiffen der Gesellschaft bewirkende Agitation haftbar gemacht zu werden. (Vgl. Nr. 52 d. Bl.)
Der Ausschuß des Schweizer Arbeiterbundes nahm, wie der „Frkf. Ztg.“ aus Bern gemeldet wird, zu den Streitigkeiten zwischen den freien und den christlichsozialen Gewerkschaften Stellung. Nach seinen Beschlüssen sollen Kartellverträge für ein gemeinsames Vorgehen bei Lohnstreitigkeiten abgeschlossen werden und die Christlich⸗ sozialen stärkere Vertretung im Bundesausschuß und im Schweizer Arbeitersekretariat erhalten. “
Die Großhandelspreise für Getreide, Mehl, Hülsenfrüchte und Eßkartoffeln und die häufigsten Kleinhandelspreise wichtiger Lebensmittel und Hausbedarfsartikel
in Preußen im Januar 1914. .“ Nach den Berechnungen des preußischen Statistischen Landesamts
ergeben die täglich ermittelten Großhandelspreise für Getreide die folgenden Durchschnitte für den Monat Januar 1914:
Es kosteten im Durchschnitt 1000 kg (1 t) Mark
Weizen Roggen HSHa1 mittel
Königsberg i. Pr... 177 153 144 — Ee; 18s6 154 162 145 b11ö11——] “ 152 bö. . 180 147 149 e1ö“¹“ 180 149 143 b56824* Magdebug 186 156 1111141*“* Hannover .. 184 159
ortmund .. .14184 154 Frankfurt a. M. .. 14161118 1.“ 190 155 Deuthbtercgh . .. ....18159 ZE756565.
im Durchschnitt: Januar 1911. . Dezember 1913.... Januar 1913
Jahresdurchschnitt
1913 195, 165,0] 165,2 Die Gesamtdurchschnittspreise der verschiedenen Monate für Gerste sind miteinander nicht einwandfrei vergleichbar, weil Gerste an einzelnen Plätzen sehr unregelmäßig gehandelt wird.
Die häufigsten Großbezugspreise für Mehl, Hülsen⸗ früchte und Eßkartoffeln sowie für Heu und Stroh be⸗ vesen im Durchschnitt von den fünfzig bedeutendsten preußischen
NKarktorten:
184,9 154,5 185,5 155,7 196,8 172,1
’
für 100 kg
Krumm⸗ und
cbvwetg Preßstroh
Weizenmehl Roggenmehl Erbsen (gelbe) zum Kochen Speisebohnen Eßkartoffeln Heu Richtstroh
1
Mark 34,67 41,74 5,04 6,76 4,78 3,38 30, 34,87 41,67 4,04 6,52 4,52 3,35 25,4 30,9 35,87 39,20 5,90 6,92 4,88 3,87 1912 259 39,4 48 0 8,28 9,05 5,74 4,9 1911 6 215 32,48 29,60 6,10 6,24 4,81 3,95 1910 23,5 29,67 31,75 28,55 5,98 9,24 6,04 4,93 1909 24,1 28,88 30,21 35,26 6,17 6,02 4,78 3,54.
Januar 1914 Dezember 1913 Januar 1913
Die häufigsten Kleinhandelspreise wichtiger Lebensmittel und Hausbedarfsartikel betrugen im Monat Januar 1914:
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für fuür e⸗ 50ur, 100 für 1 Liter 50 1;. Stüch
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oggengraubr
zum Koche — Speisebohnen (weiße)
Eßkartoffeln Roggenmehl
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Erbsen (gelbe) Weizenmehl
Eßbutter
Braun⸗ kohlen⸗ briketts gewöhn⸗ lichen Formats
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ffee (gebrannt)
Buchweizen⸗
V Gersten⸗ (Hausbrandkohlen)
Zuckher (harter) V Steinkohlen
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Dezember 1913. 39,0 45,0 )52,% Januar 1913 39,8 50, Januar 1912 43,9 57,8 37,0 42,4
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6 312,4 50,4 20,7 49,4 50,½ 2,s 110,9 103,9 7 312, 8160,2 20,7 50,0 50,8 2,9 110,9 104,3 5 324,0 50,7 20,7 49,7 50 1 2,7 105,4 308,8 63,8 20,7 52,½ 48,2
289,8 50, 0 20,9 50,0 47,0 1 — 19,8 10,3.
(Nach der „Stat. Korr.“.)