1.“ “ “ — 8 8 — 8 8 d . v.“ in Bavrtn tember Hessen, Sachsen⸗C. — vornimmt oder vern itielt, mit Strafe urd weist ferner das Grund⸗ Regierungspräsident den Antrag nicht erledigen könnte. J s. 3] wi arti it Si 1— . ü dieses Verfahrens erforderlichen Geschäfte] so in Bavern, Vfrth agc. es ““ buchamt unter gewissen Voraussetzungen an, die Eintragung einer ng0-8 5 ist nur der Notar ausdrücklich erwübnt⸗ mncc Eee he ““ 9- E Be. Es gehört daher zu den Aufgaben des Gesetzgebers, dafür zu sorgen, und Verhandlungen der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit cinschließlih ürfennurcghe † Brund Grdndstückshändler Geschäftsbücher nach Teilung bis zum Nachweise der Genehmigung abzulehnen. Da dem Beamten und Behörden schon nach abgemeinen Vorschriften verpflichtet zunützen und damit die Zi 8169 Cö““ orteil aus, daß die Weiterveräußerung ungehindert vor sich gehen kann. Aus dem der grundbuchrichterlichen Tätigkeit von den Gerichtsgebühren und erlassen. . Dsmach ehh die hundh alle a he Geschäfte bezüg⸗ Grundbuchamte nicht zugemutet werden kann, selbst zu prüfen, ob es sind, auf amtliche Anfragen Auskunft zu geben. Möglichkeit Fg⸗ eoI 81s 1 88 muß nach Bestehen eines vertragsmäßigen Vorkaufsrechts oder einer Vormerkung von der Stempelsteuer befreit. 8 vorgeschriebefen g e diese und die Geschaftsbücher der sich bei einer Keihenargerung, Eintgan Se ; Ab⸗ dnr een Z“ 8.Sv Llen Zerschlagung deu: dahingehende Vorschläge. Im übrigen erblärt der Enthne derbetten sich ö 8 v-.Se. 89 1““ A. “ 8,1 knebehörde jederzeit zur Einsich 1 beabsichtigten eine genehmigungsbedürflige Zerschlagung hande lt, lo 8 Grundbuchamte eilung gemacht, so darf dieses Eingentums. Vorschriften des BGB über das dort geregelt f Rechtsgeschäft ei acge ergebem. die der Png⸗Ueverten Westervereacßzerung Dritter Abschnitt. 8 Pelas siae jederzeit zur Ein jcht vorzuleßen und von Eint id dann verpflichtet sein, wenn ihm der veränderungen auf Grund der Zerschla ch 8 8 B8 geregelte, auf Rechtsgeschäft einer auf Grund des gesetzlichen Vorkaufsrechts erworbenen Besi dstücks d ehörden Anzeige zu machen. lehnung der Eintragung nn — 5 D vera Lagung nach § 9 nicht in das beruhende Vorkaufsrecht für anwendbar (§ 19). D öö e b Besitzung Schlußbestimmungen. Krieih a ee scslechabm 8 derndern Wüebe nicht im Inter⸗ Landrat von der beabsichtigten, Zersch lommg Mütelungr aa Peasegüen 8 vintragen.e, auf a zezl; 8 8 §§ 12 bi 8. . ““ tates 1 solchen Hindernse, aee setugen, § 29 “ esse der Allgemeinheit liegen. Denn bei zunehmender Bevölkerung Landrat schöpft seine Kenntnis avs den. 9 ven Feerhecheln Zuständig fi if agrar⸗ und gewerbepolizeilichem Gebiete Der Ent 8 Zu 88 12 bis 14. E“ Lanbevgeset ist auf C 4 B. Die 8 3 1114“4““ de e der Pefitzstücke erwünscht damit eine möglichst auf Genehmigung oder aus sonstigen ihm zugehenden Nach 1 liegende Genehmigungserteilung soll der Regierungspräsident und an er Entwurf räumt dem Staate das gesetzliche Vorkaufsrecht in Janee gesetzgebung ist auf Grund dieses Vorbehalts befugt, die Das Verfahren nach den Vorschriften des ersten Absch ist eine Vermehrung der Besitzst 8 1 Diese Regelung schließt zwar die Gefahr nicht aus, daß im Einzel⸗ höherer und letzter Stelle der Oberpräsident sein. Der Regierungs⸗ allen Provinzen ein, die für innere Kolonisarion in größerem Umfang Weiterveräußerung eines Grundstücks, in Ansehung dessen von
ab alle zur Durchführung dieses
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der Nr. 1 des zweiten Abschnitts ist kosten⸗ und stempelfrei. große Zahl von Staatsangehorigen an dem selbst falle die Genehmigung umgangen und, ohne daß der Landrat vorher präsident, nicht der Landrat, ist gewählt, weil dadurch eine größere in Betracht kommen. Der Staat wird dieses Recht in der Regel dem gesetzlichen Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht worden ist, 8 ; “ b ; S 8 Kleinbest 8 Aufsteigen zum Klein⸗ 1 8 89 r 1 ü lb s . t 2. — 2 de dut Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft. einer eigenen Scholle, dem Kleinbesitzer das Aufsteigen z ssung, erreicht wird. Das muß aber in Kauf genommen b beamten ist vor einer kollegialen Behörde der Vorzug gegeben, weil Gebiete der Ansiedlungskommission für die Provinzen Westpreußen solche Vorschritt würde die Veräußerung des Grundstücks im § 31. 1 . 8 Betriebsmit er Arbeitskräften nicht en G,. die 1 Ir kar G ne de besch b 1b Die zur Ausführung dieses Gesetzes erforderlichen Vorschriften “ Meaeeslaaft ö“ 8 Verkleinerung nutz⸗ sehr eingeschnürt werden soll. Das rechtzeitige Bekanntwerden aller fälligere und langsamere Verfahren der Kollegialbehörden nicht verbänden, gemeinnützigen Ansiedlungsgesellschaften oder anderen Ver⸗ hat indessen der. Entwurf nicht eingeschlagen, weil auch durch eine erlaht der zuständige Minister t a Pris af Ln 2 d, 8/28 denen ein größerer vertragen. einigungen gemeinnütziger Art übertragen. Von dieser Befugnis wird weniger Linschneidende Vorschrift der erstrebte Zweck sich wird erreichen . “ —rheh genche lherfich dis A ffteilung ganzer Besitzungen zur Er⸗ Käuferpreis beteiligt zu sein pfl gt. wird der Grundstückshändler über⸗ 8 Zu §§ 7 und 8. 8 er — allgemein oder im Einzelfalle — regelmäßig dort Gebrauch lassen. Aus diesem Grunde ist die Vorschrift des § 18 in den Ent⸗ grundbesitz empfiehlt sich dic uftevunschten tteil. 1 t er sich der Für 88 E113“ gegen § 1 ist neben der diese Verbände, Gesellschaften und dergl. unter seiner Gem mtüce dahie h fchrzer⸗ 88 sie wird die Veräußerung des 1 F Güterhä ⸗ f aus 2 ie S des Antrags unterläßt, weil der Geldstrafe wahlweise Haft vorgeschrieb s. 381 itwirkung innere Kolonisation betreiben und die Gewähr für di rundstücks dahin beschränkt, daß sie gegenüber demjentgen, der durch 8 u 3 1 nich von Güterhändlern vor⸗ strafung aus, wenn er die Stellung des Antrag st. b Geld L geschrieben, weil erfahrungsmäßig Geld 2. ation G e Gewähr für die Hrär g. jentgen, E Gemeinwohl entsprechende Verteilung des Grund⸗ vens Ber,öcheanuln henfencher wil Gelnshr die gewerbsmäßige Landrat wegen Verteilung der Abgaben von jeder Abveräußerung be⸗ strafen allein manchen Grundstückshändlern gegenüber bascht Beelsas Handhabung des Rechtes in seinem Sinne gegeben ist. Das Recht die Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts das Eigentum an dem Line dem Gemeinwohl entsprechende. 8 TA““ agung kreleg nrkon als Mißstände mit ihr ver⸗ nachrichtigt wird. l goenug sind. 3 1 8 3 nittleren und kleinen Besitz zu E“ Zerschlagung nur “ einschränken, als Mißständ 2 chrichtig Zu § 1. 1 Zu § 9. tragung ist bekannt zu machen, damit die am Kaufgeschäfte Beteiligten durch Ausübung eines Vorkaufsrechts oder des Rechtes aus einer Vor⸗ fehlt, zu fördern, ist eine der serüfien 1 8 8 der letten “ e m 8 Ser. gs wird deshalb dafür sorgen, daß Angebot Die Begriffe des gewerbsmaßigen Handels mit ländlichen Grund⸗ Auf die Wirkung der Mitteilung des Landrats an das Grund⸗ ihrer Anzeigepflicht (§ 15) genügen können. merkung zur Sicherung eines Anspruchs auf Uebertragung des Eigen⸗ Preußens Gesetzgebung und Verwaltung habfn E“ “ Besitzwechsel stücken und der gewerbsmäßigen Vermittlung des Erwerbs oder 85 buchamt von der beabsichtiaten Zerschlagung ist zu § 6 hingewiesen. 82n 1 zungen lichen Vorkaufs f des Ei f EEEETETö1ö Staatsinteressen förderlichen Verhält⸗ vee a sei, Ob die Besitzveränderung vom Standpunkte des Eigen⸗ Veräußerung von Grundstücken knüpfen an die Vorschriften der Ge⸗ 1 Die Sperrung des Grundbuchs hört erst auf, wenn dem Grundbuch⸗ oder Teile von solchen unterworfen, und zwar für jeden Verkaufsfall, d 15 orkaufsrechts erfolgten Erwerbe des Eigentums auf dem Blatte zur Herbeiführung eines den Staatsinteressen forderlichen erhält⸗ häufig sei. O die Besitz 8 18 ist kümmert den Güter⸗ werbeordnung (§ 35 Abs. 3) an und sind in deren Sinne zu ver⸗ g amte nachgewiesen wird, daß der Regierungspräsident die Genehmigung es sei denn, daß die Besitzung an einen nahen Angehörigen oder an es nundstücks eingetragen worden sind. Dabei ist es indessen un⸗ 29 1 goe⸗ 1ö1““ 8828.avö 4 1“ — S en nicht nur Grundstücke auf stehen. Wann eine Tätigkei rh 8* 4 6 — ntli techts 1 — 1 4 1 1 d Der H Fesebeetwne ch gse 11““ Siswecel nicht flich gerechtfertigt durch zablreiche gerichtliche Urteile enmtschteden. Donach muß die erklärt hat. Letzteres kann vorkommen, wenn ein Antragsteller in dem Grenze für die Größe der Besitzung ist mit 10 ha gewählt, namentlich Einzelrechtsnachfolger, d. h. der erste oder ein weiterer Erwerber des etzgebung auszufüllen und hierdurch zug 8 - G den Markt, F lnt we sche deren Cigen⸗ im c 1 6 15. 9. n er ware, sondern auch solche, deren Eig * 2 — es c. 3 1 esel 1b Kolonisation mittelbar und unmittelbar zu foördern. 8 ist und somit ohne In. org 8 Güterhändlers und seiner Helfer an werden, oder es muß doch der Wille vorhanden sein, sie fortgesetzt zu mnehmigung nachgesucht hat, oder wenn irrigerweise in einem nach den sich in der Hauptsache nur mit Arbeiteransiedlung befassen und hier⸗ 2 1 Der Entwurf erstrebt im s 11““ “ St “ 1“X“ künf entfalten. Immerhin kann im Einzelfalle die Frage, ob bei der Zer⸗ 1 §§ 2, 3 nicht genehmigungspflichtigen Falle ein Antrag dhe für große Landflächen nicht brauchen können. Noch tiefer herabzugehen II. 1““ gnis. land⸗ oder forstwirtschaftlichen Besitzungen durch 1 gie 2 8 Se 84 3desistes lauft demm Wohle der Landwirtschaft und schlaaung eine den Grundstückshandel „gewerbsmäßig betreibende oder wenn der Landrat dem Grundbuchamt auf Grund unrichtiger verlangt das Interesse der inneren Kolonisation nicht und muß ver⸗ 8 1“ Zu § 21. schaftlich schädlicher Zerschlagungen. Indem er sich gegen ge Lockerung des Gru 98 b die ländliche Bevölkerung Persönlichkeit (Grundstückehändler) beteiligt ist, Zweifeln begegnen. 8 Berichte oder Annahmen eine Mitteilung nach § 6 gemacht hatte. mieden werden, um den Grundstücksverkehr und die Behörden nicht er zur Errichtung von Bauern⸗ und Arbeiterstellen oder zur Z1“ ff ißstä und Aus⸗ bodenständig zu erhalten, zuwider. 1. w. f G des § 38 Abs. 4 1 ört Die Besti Te Umgehung des Vorkaufsrech eine i . Besi durch Zulegung von Land erforderliche Abverkauf größ T sti die gesetzliche Grundlage schaffen, Mißständen zu begegnen 8 8& v““ ndlor eines Besitzes bestimmt, anderen Bundesstaaten eine Verordnung auf Grund des § 38 Abs. erörtert. Die Bestimmung, daß die Teilung oder die getrennte Ver⸗ Amgehung des Vorkaufsrechts — eine über 10 ha große Besitzung “ g 1 Land erforderliche Abverkauf größerer Trennstuücke wüchse zu beseitigen. Um dieses Ziel zu erreichen, wird für solche Zer⸗ Eigentümer, den der Händler zum Verkanfe seines Besitzes bei s die die polizeiliche Setetoh des äußerung 18 auf Grund eines Nachweises der Entschegbung des Re⸗ e. in ö“ von weniger als 10 ha allmäͤhlich veräußert eines Grundstücks scheiterte häufig daran, daß das Gesamtgrundstück 8 egae 8. Fefül. steigerter Nachfre 8 er Geschäfte der Grundstückshändler und da⸗ gierungspräsidenten in das Grundbuch eingetrage den dürfe, i werden — erschweren. 1 Hr 88 15 d bei K schä 8 2 e indr von An en und künstlich gesteigerter Nachfrage Umfangs und der Art der Geschäfte der d’ ‚ bu“ b e h eingetragen werden dürfe, ist “ 88 at ö en pe et n 1““ 1 dis 9) uns bei Kausgescäften mit ei ce 0,nn) Einpräcke vog np fsschast und gst verleiten läßt, zu hohe mit einen zuverlässigen Einblick in ihren Geschäftsbetrieh ermöglichen hwoe schon erwäͤhnt, nur eine Anweisung an den Grundbuchrsichter. Zu § 15. und die Freistellung der Trennstücke auf große und oft unüberwindliche ändler das Recht zum Rucktri⸗ Bertrage geë EEa As G 588 8 8 teresse der 1 p ierik 1 n die rür Kokonsati ls sie der Preistreiberei auf dem Gütermarkt der Barmittel genötigt ist, seinen Besitz dem Händ Uh sege drt. werisee1e0k. hetit bt verkehrs darf die Frist zur Ausübung des Vorkaufsrechts nicht zu lang Rentengütern handelt, hat schon der § 1 Abs. 5 des Gesetzes über inneren Kolonisation, als sie der⸗ b Be “ 8* epfänden. Die Folge stückshändler“ ist der „Grundstücksvermittler“ gleichgestellt, we diel⸗ “ V ₰ er d b f iter (Gesetzian in wirksamer Weise entgegentreten. . † die der Allgemeinheit E“ Kanfgeld. zu Pen reiher ang⸗ bestimmte Grundstück 8 II. Rücktrittsrecht. dingt nötige Zeit bleiben, um sich über die tatsächlichen und rechtlichen dadurch erleichtert, daß das Unschädlichkeitszeugnis auch bei der Ver⸗ * zweij g 3 8 ) 1 . 9 lile . Iv 82 7, EEEEEET 1 1 2 Im zweiten Abschnitte T113“ 1 r nac Die bei den Grundstückszerschlagungen schnell und mühelos nicht selbst erwirbt, sondern die Zerschlagu⸗ 1 Beschränk “ 8 1.“ richten. Insbesondere 1 8 soll jetzt verallaemeinert werde 8SS“ vew A. — 1 8% , den Zerschlagungen zielte hohe Gewinne der Händler steigern die Grundstückspreise trage des Eigentümers vornimmt, ein Verfahren, das bei Beschränkung Als wirksame Ergänzung der Genehmigungspflicht ist zum Schutze d EI1 oeie muß er auch Gelegenheit haben, die Besitzung teil 5 d Besiedl 8 en. gSv. wird namentlich für die Auf⸗ im ersten Abschnitte durch Hemmung der ungesunden 3 in “ ˖ses “ S. Erfolg reizt die W zeteiligten 1 “ zu besichtigen oder durch Beauftragte besichtigen zu lassen, teilung und Besiedlung der im Prtvatbesitze befindlichen Moore mittelbar das Feld frei macht, “ vherchälune . ist besonders begehrt. Mti den steigenden Preisen Umfange zur Umgehung des Gesetzes angewendet werden würde. in Geschäftsbeꝛiehung treten und ihm geschäftlich meist nicht gewachsea ob sie zur Anstedlung geeignet und ob bei Uebernahme der von den Ziel zu erreichen, schlägt er vor: 1 “ 8 ei Sieren Verschuldung und Besitzwechsel zu. Unter den Unter einer land⸗ oder forstwietschaftlichen Besitzung ist jeder ge-⸗- sind, das Rücktrittsrecht vorgesehen. Es ist den Vorschriften im darchtbrbar ist. Die Freft; . . rtschaf wie im § 13a des Gesehe 8 ö 1) zur Erleichterung der Beschaffung von Cand fue IEEII “ z ei die vom Staate betriebene oder unter⸗ chlossen bewirtschaftete Grundbesitz zu verstehen. Die Besitzung kann bayerischen Gesetz über die Güterzertrümmerung vom 13. August 1910 urchführbar ist. Die Fr'st zur Ausübung des Rechtes ist bei größeren § 13 a des Gesetzes vom 10. August 1904 (Gesetzsamml. v stützte Ansiedlungstätigkeit; die it, ge Sier Artschal 8 . ttte liche Aagen — b 8 zt sol 1 nbeeeesind §.1 des Gesetzes, betreffend die Beförder was 85 (§S 12 bis 20), 1““ 8 2½ ½ stützte Fe SS,Ae oointrüchtiat die Förderung der inneren Inventar versehen sein, sie braucht aber eine solche wirtschaf ch stückshändler oder durch Vermittlung eines solchen verkaufende Grund⸗ 6 rll LErn. lungen s zwieriger und weitläufiger sind und F 84 888 8 d te Beforderung der rrichtung von 2) zu demselben Zwecke Vorschriften, um bei Abverkäufen von land preiswert zu erwerben, beeinträchtigt erstückelung greten hinter Seltständigkeit nicht zu haben. Auf die Größe kommt es nicht an; besitzer und die von dm Händler kaufenden Parzellenerwerber in den bei der größeren wirtschaftlichen und finanziellen Verantwortung die Rentengütern, vom 7. Juli 1891 (Gesetzkamml. S. 279) mit der 1 91 de schäfts⸗ und Gewinnrücksichten die Rü nde ung B “] — bei fahren nach 17 “ das Ver. Damtt soll ausgesproch 1“ Z erleichtern (§ 21), 2 M den Geschafts, ünr „für das wirtschaf For en der Käufer G ücke erstelen wie Zwergbesitz. Ob die Besitzung nur Ueberredung oder dergleichen im Spiele waren, rückgängig zu machen. ören nach § 17, von dem gerade bei den wichttgeren Käufen öfter 1 Le. gesprochen werden, daß auch Arbeiterstellen von ge⸗ 3) zur Förderung der Errichtung von Rentengütern Kredit, kultur und E1 Fas wirtschaftlnche Fortkonmen dere rnnf Erügint. eee g 1““ b Gebrauch gemacht werden wird, wird trotz aller Beschleunigung eine ringer Größe unter die Bestimmung fallen.
Vran “ de ceb he 8 etwas erfährt, die Eintragung im Grundbuche, vielleicht auf Grund 1 Gl ichmäßigkeit der Entscheidungen gewährleistet wird. Dem Einzel⸗ unmittelbar ausüben, wo er selbst Ansiedlungsunternehmer ist wie im an die Zustimmung einer Behörde zu knüpfen. Denn durch eine ögli öß züter, die we nwirtschaftlicher Ge⸗ bloßer Auflas 2 mn —† 8 8 eamte — gialen 1 14. 8 2. dit esreenanerhancl R vetthmäehn ehs Ha - verder wenn nicht die Freiheit des sonstigen Gzundstücksverkehrs zu die hier vorkommenden Entscheidungen das naturgemäß schwer⸗ und Posen. Er kann das Vorkaufsrecht aber auch Kommunal⸗ Sinne des Artikels 119 Nr. 1 beschränkt werden. Diesen Weg b In Gegenden mit überwiegendem Groß⸗ einigermaßen bedeutsamen Zerschlagungen, an 0f +— 2— . g e. 8 . „ . 1 3 8 0; ** — 8 1 8 88 . 1 8— etz Diesem Gesetzentwurf ist die nachstehende Begrün dung zielung einer volkswirtschaftlich erwünschten Besitzverteilung. dies schwer hindern können; außerdem setz, der Uebertragung schließt das Recht zum Widerruf ein. Die Ueber⸗ Grundstück erworben hat, und gegenüber seinen Rechtsnachfolgern nicht kölites,n serden. sse des Güterhandels entspricht es, möglichst — 4 p Dem Vorkaufsrechte sind alle über 10 ha großen Besitzungen tums herbeigeführt werden kann, die vor dem auf Grund des gesetz⸗ sowohl zur Erhaltung des Besitzes wie auch namentlich und Nachfrage auf dem Gütermarkte lebhaft und der “ 8 Ss b d8h Frhebliche 1— 8 . e 1 5 . 28354 „ 8 2 . 8 g . : 4 as s 8 35 x 28 8 . . „ 8 - 8 — 1 zisses des größeren zum mittleren und kleinen Grundbesis Erhebliches tümers oder der Allgemtinheige enon; scht it als „gewerbsmäßig“ anzusehen ist, isist I zur Zerschlagung erteilt oder die Genehmigung nicht für ersorderlich eine Körperschaft des öffentlichen Rechts verkauft wird. Die untere erheblich, ob der Rechtsnachfolger ein Gesamtrechtsnachfolger oder ein Tätigkeit auf Gewinn gerichtet sein und entweder fortgesett entfalttt [I Irtum, er set Grundstückshändler im Sinne des Gesetzes, die Ge⸗ im Hinblick auf die Bedürfnisse der Kleinsiedlungsgesellschaften, die ganzen Grundstücks oder eines Teiles ist. nicht gedacht hätten. Diese künstliche erasnacige Lelatazarg gafer. Bilcendt we Fa ean ,. 6 üeen unheilvoll wie auf den Nachdem das Gesetz in Kraft getreten ist, soll nach dem Vorbild in Was unter „Teilung“ des Grundstücks zu verstehen ist, ist bereits unnötig zu belasten. Die Vorschrift im § 13 Abs. 1 Satz 2 will die Umwandlung nicht leistunasfähigen Kleinbesitzes in leistungsfähigen schlagungen die Einholung der Genehmigungsers Regierungspräsidenten ist sein Einfluß auf den landhungrigen Parzellenerwerber, der unter der Gewerbeordnung erlassen werde für die darauf eingetragenen Hypotheken und Lasten verhaftet war - 1 das nte b2.ge ih dis Fehe 1“ 28 6,8 F Im Interesse der Beteiligten und der Sicherheit des Grundstücks⸗ Schwierigkeiten stieß. Soweit als es sich um die Begründung vo 1 — 1 1 3 1““ zu kommt gewöh nangels genügen⸗ wird. Hierdurch wird die Feststellung, wer Grundstückshändler im Eine etwa aus Irrtum trotzdem vorgenommene Eintragung soll also Iin S G Sicherheit des Grundstücks⸗ z . ö“ Derartige Beschränkungen dienen insofern auch zur Förderung der Preise zu zahlen. Dazu kommt gewöhnlich, 26 8 für das ugtger Siane des res ist wesentlich erleichtert werden. Dem „Grund⸗ nicht rechtsunwirksam sein. Eintragung se 2 1 . e S s ist, bbeemessen werden. Es muß aber dem Vorkaufsberechtigten die unbe⸗ Rentengüter vom 27. Juni 1890 (Gesetzjamml. S. 209) den Abverkauf virtschaftli treiheit und Zwangs⸗ fach schon jetzt der Händler das zur Aufteilung 1 segtns 1h.n 8 8 18 1h b Eiessctiän gen schnelt und mübess fach ihhieze ch Fände HSö nach außen hin im Auf⸗ 2 Zu §§ 10 und 11. Verhältnisse des Kaufgeschäfts und des Kaufgegenstandes zu unter⸗ außerung größerer Trennstücke erteilt werden kann. Diese Erleichterung nützliche Zerteilung von Grundstücken, die innere Kolonisation, der er verkauf. 8 Wagelussz Grundbetih, der sch sat den warfchendh auf Grundnückshändler kunftig sicher in noch größere⸗ der Beteiligten, die als Verkäufer oder Käufer mit dem Güterhändler Bedeutung gewinnen Beteiligten vereinbarten Kaufbedingungen die Ansi dlung wirtschaftlich Der Ausdruck „ländliche Stelle“ ist in demselben Sinne gebraucht . 3 . v . SN2, sroch 8 Staates . Fzüterpreis id 8 He⸗ f . 3 48 1 5 g— 8 * sijtnl . 5 5 2 SeS. . 2 8 S. 227 & 8 4 1 — 8— setzsa 1 “ Srasise. ahecaen eüsggäaifot. de “ geeignetes Siedlungs⸗ ein selbständiger Wirtschaftsbetrieb und daher mit Gebäuden und nachgebildet. Durch das Rücktrittsrecht sollen der an einen Grund⸗ Besitzungen (über 200 ha) geräumiger (auf 4 Wochen) bemessen, weil S 227). Der Ausdruck „mittlereren und kleineren Umfangs“ ist aus “ eag ses det de Feüse n auf die Landes⸗ es fallen unter die Bestimmungen größere Güter wie bäuerliche Stand gesetzt werden, übereilte Vertragsabschlüsse, bei denen vielleicht Gesamtverhältnisse eingehender geprüft werden müssen. Auch das Ver⸗ Vererueg lbernamemen, daß statt emeren. ekleinen gesagt ist ichte I f gewöhnlich zurück. Die besten und wertvollsten Landstücke, nach denen auf einem oder aber auf mehreren Grundbuchblättern eingetragen ist, ist . Gegenüber dem bayerischen Gesetze vom 13. August 1910 geht u““
eweiferungen durc, Erüsscnut, des, Renten enefatsdan die Hauptfrage besteht, werden häufig vorweg verkauft. 1 unerhehlich; entscheidend ist nur kärea.ees che sserhes gsge⸗ der , — die Nene ö Die Vorschrift im Abs. 2, daß die Mitteilung der Beteiligten an III. Erleichterung der Rentengutsbildung 2S 8 88 “ 4 88 gftli 5 J ent ütbloß S 1 e 9— 8 g ach . 8 H 2 2 2 8 19 „ 3 5 19 .—, 8 1 1 De 1 2 8 8 . Berzigtelkung vcer Mittel für Zwischenkredit in Höhe von in unwir schaftlich gessehnitanzstt “ “ als eine Besitzung. Ob die erst von der Kenntnis des Vertraagahschlusses Er. den Vorkaufsberechtigten durch diejenige des Grundbuchamts ersetzt 1 Zu §§ 22 bis 28. 7 Mnionen Mert (98 24 ci8, 20, sowie cußeedem Er⸗ Eb L 1 ra. der abgeholzte Waldboden rundst che bisher zusammen bewirtschaftet worden sir d, ist Tatfrage. fahrun smäßig lassen die Grundstückshändler häufig sich oder einem wird, ist aus Zweckmäßigkeitsgründen gegeben. Im Interesse der ein⸗ fö Bei der Gründung von Rentengütern hat sich das Bedürfnis leichterungen des Verfahrens (§§ 23, 27, 28). geschlagen oder zur E G buf Stellen “ die nach Unerheblich ist, ob der Rechtsvo gänger des gegenwärtigen Eigen⸗ ihrer Angestellten vom Verkäufer und vom Käufer Vollmacht zum fachen, geschäftsungewandten Landbevölkerung, die oft obne Kenntnis fühlbar gemacht, in der Beleihung der kleineren Stellen, nämlich Die beiden Abschnitte des Gesetzes stehen somit in einem engen bleibt unaufgeforstet. C “ mengesetzt, schlecht ausge⸗ tümers die Grundstücke zusammen bewirtschaftet hat. Auch ist ein — Abschlusse des notariellen Vertrags geben, und in solchen Fällen er⸗ des Vorkaufsrechts mit abgeschlossenem Kaufvertrag auf das Grund⸗ solcher, zu deren Bewirtschaf ung in der Hauptsache die Arbeitskraft inneren Zusammenhange. Größe und e111“ Seulden überlastet einheitlicher Wirtschaftsplan nicht erforderlich. fahren die Hauptbeteiligten erst nachträglich, welchen Verpflichtungen buchamt zur Auflassung kommen wird, soll der Geschäfteverkehr ver⸗ 88 Eigentümers und seiner Familie ausreicht, mit Rentenbank⸗ Die Zulässigkeit der landesgesetzlichen Einführung der Verpflich⸗ stattet, wenig leistungsfähig un ö 6 Zerschla ng von Der Begriff der Zerschlagung ist bereits erläutert. Unwesentlich sie durch den endgültigen Vertrag unterworfen worden sind. einfacht werden. In den Aueführungsvorschriften wird bestimmt kredit über die bisherige Grenze von drei Vieriel des durch ritter⸗ tung, die behördliche Genehmigung für gewerbsmäßige Ueber den Umfang und die Bedeutung der 11“ 111““ rtffhändier die Verschlasung selbst vornimmt oder durch Der Rüctrte were an sich der anderen Vertragepertei alss dem werden, wann das Grundbuchamt zu einer solchen Mitteilung ver⸗ schaftliche, landschaftliche oder besondere Taxe zu ermittelnden Wertes Zerschlagungen einzuholen, steht außer Zweifel. Denm nach Artikel 119 Grundstücken sind, nbgesehen 1 ö “ Er⸗ einen Beauftragten oder eine andere vorgeschobene Person vornehmwen Grundstückshändler gegenüber, zu erklären. Da aber die Reufrist, die pflichtet ist. Falls der Verdacht einer Umgehung vorliegt, wird das derz Liegenschaften binauszugeben (§ 22). Die für Kleinbauern⸗ und Nr. 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch in Ver⸗ Posen, nur’ fürv einige Landesteile Zahlen vor Han den, icht läßt. In Gemeinschaft mit einem anderen nimmt er die Zerschlagung aus Ruͤcksicht auf die Sicherheit des Verkehrs mit Grundstücken nicht Grundbuchamt, sofern ihm das Bestehen des Vorkaufsrechts bekannt rbeiterstellen in Betracht kommenden Abnehmer können meist den bindung mit Artikel 3 daselbst ist es der Landesgesetzgebung überlassen, mittlungen der Landräte ““ 1““ L1““ beispielsweise vor, wenn er sich zur Aufteilung eines bestimmten Gutz allzu lang bemessen werden kann, nur eine Woche beträgt, ist zu be⸗ ist, auch von der Befugnis nach Abs. 3 Gebrauch machen, die Ein⸗ 88 Viertel ermittelten Stellenwerts überschreitenden Teil des die Teilung eines Grundstücks oder die getrennte Veräußerung von als vollständig gelten, geben aber doch ein Bild vo S“ bildeten Gesellschaft fürchten, daß der Berechtigte sein Rücktrittsrecht einbüßt, weil der tragung des Eigentumsüverganges einstweilen auszusetzen. Das Be⸗ d nicht ba⸗ zahlen; es fehlt ihnen auch die Möglichkeit, Daher soll der stehen des Vorkaufsrechts wird dem Grundbuchamte deshalb nicht as notwendige Ergänzungsdarlehn von anderer Seite zu beschaffen.
g85 5 Fzzertrü für die Lo 8⸗ seie Abnehmern zu einer eigens hierzu ge⸗
; stü die bi s si verbsmäß 1 s en, das auch für die Landes⸗ mit seigen Abne 1 gens V1 B 17s Pan — 2
Grundstücken, die bisher zusammen bewirtschaftet worden sind, zu gewerbsmäßigen Grundstückszertrümmerungen, 11 f ereini ) das Gut alsdann im Wege der Liquidation zur Grundstücksbändler oft nicht aufzufinden sein wird. I 1 1 bam Die. Si 8 2 888 1 untersagen oder zu beschränken. Auf den gleichen Vorbehalt gründet teile Rückschlüsse zuläßt, für die Zahlen nicht zur Verfügung stehen. vereinigt hat und das - 8 9 fzuf immer bekannt sein, weil die wirtschaftliche Zusammengehörigkeit Die Siedlungsgesellschaften müssen daher oft einen erheblichen
8 888 F 1ö1“ Ser Rücktritt dem Landrat erklärt und damit die Frist gewahrt werden. sei Die Siedlur 1t ü b sich das Rücktrittsrecht insoweit, als es dem Erwerber eines Es sind von gewerbsmäßigen Grundstückshändlern zerschlagen worden: Teilung bringt. 1“ J1131“ Gdüen stückstndler mehrerer Geundstücke desselben Eigentümers und damit das Vor⸗ Teil des Kaufgeldes auf längere Jahre stunden und als Hypothek oder Grundstücksteils eingeräumt ist. Denn wenn der Erwerber von im Regierungsbezirke Cassel in einem Zeitraume von Diese Paragraphen best mmen die Ausnahmen von der Ge⸗ dem Rücktrittsrechte Gebrauch gemacht sei, erst nach Ablauf der Fiist bandensein einer Besitzung im Sinne des Entwurfs nicht ohne Peivatrente hinter der Rentenbankrente eintragen lassen; sie legen so seinem Rücktrittsrechte Gebrauch macht, wird die getrennte Veräuße⸗ 5 Jahren 178 Besitzungen mit einer Teilungsfläche von nehmigun epflicht Wenn der Grundstücksbändler (Grundstücks⸗ ergeht, ist rechtlich belanglos. weiteres erkennbar zu sein braucht. Betriebsmittel, die sis für das laufende Sietungsdeschtft brauchen, rung insofern beschränkt, als sie an ihn nicht erfolgen kann. Daraus 3 674 ha, kfurt a. O. in einem Zeitraume vermeesie de Besitz ng als Erbe oder Vermächtnisnehmer erworben Um Umgehungen zu hindern, sind die Vorschriften über das Zu 8 16 ““ Tö“ fuͤr “ den 9. s h ins di 3 stücks be⸗ irt a. O. 8 x ; 8 . ; 3 3 8 j Räücktri 1 4 3 . 963 N. . — S“ 8 1 2d ge Fa bis zu 5 1 Tc ergibt sich, daß insoweit ““ des 88 im Regter8 . mit Teilungsfläche von hat, wäre es nicht gerechtfertigt, ihn anders bE1114“ — 11““ und können durch Parteivereinbarung nicht Diese Vorschrift ist der des § 507 BGB. nachgebildet, weicht werte auszuden er, Leselticen Daß ö rthet⸗ 1n Rumit CeSSee g schaßfe 8 88 wes das Rück⸗ 12152 8 Dritken weit iar Her in 11““ veleit alle D 18 liegenden Absich 8 2b de. Rucktrittsrechte zugrunde aber in mehrfacher Beziehung von ihr ab. Zunächst insofern, als sie große Gefahr erwachse, ist nicht zu besorgen. Denn bei der heutigen Artipels 1 19 8 G solleb schr 28 kt das Gesetz Keich⸗ im R “ 8 bezirke Liegnitz in einem Zeitraume von über Händlers getroffen werden soll 1 Daß bö 8 Hücsaen niht. slche hr C“ des Rücktrittsberechtigten entsprechend dem Grundgedanken, des Entwurfs sich auch auf Neben⸗ Handhabung des Verfahrens sind Ausfälle an Renten selten und ohne Fr esie enh vaeden des Grundstücks⸗ Sinne des Arlikels 110 27 367 Besitzum gen mit einer einer Teilungefläche sationen, die sich mit der nützlichen Zerteilung von tvschli glich hint⸗ die or en Rü EE116“ vorbehalten kann, 1 leistungen bezieht, die mit den Zielen der staatlich geförderten inneren Belang. Durch Verwaltungsanordnung wird vorgeschrieben werden 8 “ icht an sü 1“ - ist dd h 8 10459 ha insbesondere mit der Förderung der inneren E“ 5 vvfitent händl 8 (G 6 b. der §§ 10, 11 fallen nur die Grundstückz, Kolonisation nicht vereinbar sind. Dies ist z. B. der Fall, wenn an daß die erhöhte Beleihung regelmäßig nur bei selbstschuldnerischer 8 B“ dlsj eir 1“ Beschrankun im R b igsbezirke Köslin in einem Zeitraume von der Arbeiteransiedlung, befassen, nicht unter die Genr eesgbnges C1 dürfe 8 die der Genehmigung nach § 1 vbe⸗ den Verkauf einer Besitzung die Bedingung geknüpft wird, daß sie Bürgschaft von Siedlungsgesellschaften oder von Kommunalverbänden ö“ Le ecn 1 öin Aug das 6 liche ei9 Jaßb en 328 Besitzungen mit einer Teilungs fläche von fällt, versteht sich nach den Absichten des J“ Mintft m siedl gs selh ““ ia geee . 88 . gemeinnütziaen An, niemals oder erst nach langer Zeit aufgeteilt werden darf. Ferner eintreten soll. Ueberdies ist vorgesehen, daß die Rentenbank bei Un⸗ darf, daß er zum Rücktritte berechtigt 8 . Auch das a dens 119 39 384 188 328 1 9 — 8 — setzung ist, daß die Gemeinnützigkeit der Organisatlonen vom 18 er 1z nngsgesg schaften bei ihrer Ankaufs⸗ und Aufteilungstätigkeit, weil bestimmt der Entwurf abweichend von dem BGB, daß die Verein⸗ zuverlässigkeit des Schuldners die fofortige Rückzahlung 1 Na 8 vseschech t Hritt ich ufr die Vorschtist danfsrechts schafft In “ Westpreußen und Posen, wo genauere ist. sct “ dee. e, Zö 8 nach § 3 Nr. 1 von der Genehmigungspflicht befreit sind. barung 8 “ G nicht 8 Geld und ersten drei Viertel des Taxwerts gewährten Kredits verlangen kann. insoserm ei räufs cra ls durch den Eintritt de⸗ ; erfü in — teilungsunternehmen geschehen, wenn . .7 1— vndftück 8 8 ö“ daß Vertragsstrafen, die zur Erfüllung aller von § 16 betroffenen D Fortschreite 1“ öö8. “ ECECCö“ 1 — . Z 8 1. Januar 1890 kassenverer 8 fü r ück 1 2 8 5 g. b 8 n 15. as Fortschreiten der inneren Kolonisation fo 2 Ver⸗ 14“ als E 1 1S ET11.““ Zeit vom 1. J kassenverein gelegentlich einmal für seine bobo“ G Zweiter Abschnitt Nebenleistungen ausbedungen werden, dem Vorkaufsberechtigten gegen. mehrung der Mittel zur Gewährung von Zw v 188 CCC“ 111“ 111““ Wb1““ 1Gb Bene heüetagsseaicfteh stn che heetentemare Zü⸗ 8 Förderung von Teilungen. “ 8 vttin ehch ehen. Errichtung von Rentengütern (§§ 24 bis 26). Schon jetzt hat sich ““ “ d 8 ücksteilung it ei Tei äften der Auseinandersetzungsdehorde⸗ 6 A““ . e der Kaufvertrag von der Zustimmung eines Dritten namentlich inf er Tätigkeit der ä Ansiedlunasgesells 89 12401- private Grundstücksteilungen mit einer Teilungs sammenlegungen, Rentengutsgründungen und dergl.) vorkommenden G namentlich infolge der Tätigkei der älteren Ansiedkunasge sellschaften,
Erster Abschnitt. “ . in Posen:
1. Vorkaufsrecht. ö L1“ I d. 1 ng eim it entlich in —. .466 642 ha, . 1 8 ö“ .8S “ gabhängig gemacht wird. Im übrigen sollen diese Vorschriften das Bedürfnis nach Zwischenkredit s Sö 8 466 642 ha, Grundstückszerteilungen. 1.“ innerhalb de ge. hr den süh innere Fec afsatton Henehen n I. vornehmlich dazu dienen, etwaigen aus nationalpolitischen Be⸗ mäßig hierfür zur J. Fwische “ Sö schrã , Tei blaö hördlich festgestellten Bebauungsplans (Gesetz vom 2. In 75, ommenden Landesteilen wird die Beschaffung von Land zur Ansiedlung weggründen unternommenen Umgehungsversuchen entge Gesetz S. 300: Gese eUeeeeeeebe9
8 . 8 2. che dlic I 8 1 843 „ E ; 28 1 8 1t gegenzu esetzsamml. S. 300; Gesetz vom 20. setz G S 111“ “ Gesetzzamml. S. 561) zerschlagen werden, wenn also städtische oder von Bauern und Arbeitern weniger durch mangelndes Angebot über⸗ treten. Unübernehmbar wäre biernach die vertragsmäßige Gee. ten 28. Mai rles gene endun G199 Pegsamane 8. — I. Behördliche Genehmigung. v van 1.“ “ 3 ha. fadtähnliche Verhältatsse in Frage kommen, liegt im Rahmen dieses haupt als vielmehr dadurch erschwert, daß das angebotene Land zur Verpflichtung zur Bestellung eines Vorkaufsrechts z. B. für eine reichen. Aushilfsweise haben daher nüdete ehde ins beth nd te Mittel
Das Bedürfnis, der unwirtschaftlichen Zerschlagung land⸗ oder Durch diese Grundstückzteilungen sind 90 595 Besitzstickke entstanden, Gesetzes kein Beduürfnis für die behördliche Ueberwachung vor. Besiedlung vielfach ungeeignet ist, namentlich aber dadurch, daß für Parzellierungsbank sowie jede Nebenabrede, die darauf abztelt, die breußis ö
forstwirtschaftlicher Grundstücke und ihren schädlichen Folgen für darunter 63 060 unter 5 ha große, und zwar 41 157 in Sen Größe fes Zu § 1. geeignetes Land meist zu hohe Kaufpreise gefordert werden. Wenn⸗ Weiterveräußerung der Besitzung oder eines Teiles an einen Deutschen L1111“ 11“ nünr as Gemeinwohl entgegenzutreten, beschäftigt schon lange die Oeffent⸗ von weniger als 2 ha und 21 903 in der Größe von 8 bis 5. ha; Den wirtschaftlichen Schäden, die die Zerschlagungen für die gleich die hohen Grundstückspreise großenteils auf die gesteigerten Er⸗ zu verbieten oder zu erschweren. Derartige Nebenleistungen ist der die Dauer ist auf diese überdies höher⸗ dersinsliat e Mittel nicht zu ichkeit. Im preußischen Landtag ist seit den 1880er Jahren wieder von den 41 157 Zwergparzellen sind 16 522 und von den 21 903 Teil⸗ Allgemeinheit verursachen können, soll vorgebeugt werden. Dies will träge des landwirtschaftlichen Grundbesitzes zurückzuführen sind, werden das Vorkaufsrecht Ausübende zu bewirken außerstande. Denn § 16 rechnen. Mit Hilfe des durch § 2 Nr. 3 des Gesetzes 28. Mai 1913 holt ein Eingreifen der Gesetzgebung gefordert worden. Das Preu⸗ stücken von 2 bis 5 ha. 9406 als neue Stellen eingerichtet worden. der Eatwurf dadurch erreichen, daß er die Versagung der Genehmigung 8 doch auch erheblich durch die zunehmende Nachfrage beeinflußt. Abs. 1 des Entwurfs umfaßt nicht nur die objektive, sondern auch die bereitnestellten Fonds sind iinzwischen Eö“ Ansiedlunge⸗ ßische Landesökonomiekollegium und der Deutsche Landwirtschaftsrat Von den Grundstücksteilungen sind 7 3611] vorschreibt, wenn die Zerschlagung einer den gemeinwirtschaftlichen g Recht des Staates, beim Verkaufe land⸗ oder forstwirtschaftlicher subjektive Unmöglichkeit; das Unvermögen des das Vorkaufsrecht Aus⸗ gesellschaften unter Beteiligung des Staates entstanden oder haben bei ihren Verhandlungen im Jahre 1906 zu der Frage der in Westpreußen 922 mit . . . . 9 361 ha und Iregeffen entsprechenden Grundbesitzverteilung und namentlich den Besitungen in die Stelle des Erwerbers einzutreten, und in Ver. übenden kann nicht nur durch tatsächliche Vorgänge, sondern auch durch in der Gruündung begtiffen h hot die “ vecr füder gewerbsmäßigen Grundstückszerstücklungen Stellung genommen und in Posen 1 584 mit . . . . . . 97 840 „ Zielen der staatlich geförderten inneren Kolonisation widerspricht üindung damit die Ungewißheit des Käufers, ob er die gekaufte Be⸗ rechtliche Verpflichtungen begründet sein. Die Ansiedlungskommission Landgesellschaft in Breslau ihre Tätigkeit begonnen. Für die dabei unter anderem die Einführung einer behördlichen Genehmigung nachgewiesenermaßen gewerbsmäßig ausgeführt. In welchem Umfange Mit dem Ausdrucke „gemeinwirtschaftliche Interessen“, der sich bereits sitzung behalten wird, wird manche Kaufliebhaber abschrecken. Dies ist durch Gesetz, die Siedlungsgesellschaften sind durch ihre Satzung die Provinz Sachsen ist die Landgesellschfft „Sachsenland“ ins für Gutszerteilungen unter Berücksichtigung der sie begleitenden bei den übrigen Teilungen noch Grundstückshändler und nam entlich in dem Gesetz über Rentengüter vom 27. Juni 1890 (Gesetzsamml gütt besonders von solchen, die die Besitzung nicht zur Ausübung des dazu berufen, deutsche Ansiedler anzusetzen, sie sind also rechtlich außer⸗ Leben getreten. Ueber die Gründung einer leistun gsfähigen Kultivierungs⸗ Umstände sowie die polizeiliche Beaufsichtigung der Geschäftsgebarung Genossenschaften und Banken mitgewirkt haben, hat sich nicht genau S. 209) §§ 3, 4 und in dem Gesetze, betreffend das Anerbenrecht bei Prde oder forstwirtschaftlichen Gewerbes, sondern nur in der Absicht stande, die dieser Aufgabe widersprechenden Nebenleistungen zu erfüllen. und Ansiedlungsgesellschaft für die Provinz ö schweben 8 der Güterhändler angeregt. 8 ermitteln lassen; denn die Anstalten und Einzelpersonen, die gewerbs⸗ Renten⸗ und Ansiedlungegütern vom 8. Juni 1896 (Gesetzsamml viüen wollen, sie über kurz oder lang mit möglichst hohem Gewinne Ande e Fälle subjektiver Unmoöglichkeit können für den Vorkaufs⸗ handlungen. Die Tätigkeit dieser neuen Gesellschaften wid he ie In mehreren deutschen Staaten bestehen, zum Teil schon aus mäßig die Grundstückszerschlagung betreiben, führen die Teilungen S. 124) §§ 2, 5, 8 findet, sollen Verhältnisse bezeichnet werden, die Heitente Das Vorkaufsrecht wird also, zumal in Ver⸗ berechtigten z. B. vorliegen, wenn der Kaufvertrag dem Käufer die Mittel fur Zwischenkredit erforderlich machen. Der Bedarf wird um älterer Zeit, gesetzliche Vorschriften über die Zerschlagung von Grund⸗ vielfach nicht im eigenen Namen aus, sondern sind dabei nur in der ein Zurücktreten von Einzelinteressen zugunsten des Gesamtwohls vindung mit der Erschwerung der Grundstückszerschlagung nach dem Verpflichtung auferlegt, persönlich auf der Besitzung zu wohnen oder so größer sein, wenn es sich, wie in Hannorer, in der Hauptsache nicht stücken. Im Koͤnigreich Sachsen sind durch das Gesetz vom Weise beteiligt, daß sie die Eigentümer der Grundstücke, die nach behufs Unterstützung öffentlicher Aufgaben oder zwecks Förderung der Flten Abschnitte des Gesetzentwurfs, dazu beitragen, diese zahlreiche sie selbst zu bewirtschaften. “ um die Besiedlung alten Kulturlandes, sondern um die Urbarmachung 30. November 1843 „die Teilbarkeit des Grundeigentums betreffend außen hin selbst als Unternehmer auftreten, beraten und mit Geld allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung verlangen. Hiernach entspricht Klasse von Käufern vom Gütermarkte zu verdrängen und damit der Z817. von Moor⸗ und Oedländereien mit nachfolgender Besiedlung handelt. Abveräußerungen von geschlossenen Grundstücken beschränkt. Im und Kredit unterstützen und besonders auch Kauflustige durch Darlehen die Grundbesitzverteilung einer Gegend den gemeinwirtschaftlichen anggf heen Preissteigerung und Lockerung des Grundbesitzes enigegen⸗ Dem Vorkaufsberechtigten kann nur zugemutet werden, beim Die nach alledem jetzt erforderlich werdende Summe für Zwischen⸗ Herzogtume Sachsen⸗Altenburg bedürfen nach dem Gesetze in den Stand setzen, Landstücke zu erwerben. . Irnteressen, wenn sie insbesondere den wirtschafllichen Verhättnissen zuwirken. 1 8 Eintritt in den Kauf diejenigen Vertragspflichten zu übernehmen, die kredit ist auf 75 Millionen Mark zu veranschlagen, ein Betrag, der
vom 9. April 1859 Zerschlagungen von Gütern und sonstigen ge⸗ Bei der Einführung der Verpflichtung, die Genebmigung des und der Zusammensetzung der Bevölkerung der Gegend angemessen ist. Das Vorkaufsrecht wird aber die innere E“ auch da⸗ ernstlich von den Vertragschließenden gewollt sind. Es kommt also nur im Wege der Anleihe beschafft werden kann. 1 schlossenen Grundstückskomplexen, die mehr als 5 Acker (= 3,20 ha) Regierungspräsidenten für die gewerbsmäßigen Zerschlagungen Bestimmte Regeln dafür, wann diese Voraussetzungen zutreffen, lassen durch fördern, daß dem Staate oder den sonst mit ihrer Durchführung darauf an, diesen Parteiwillen zuverlässig zu ermitteln. Diesem Wie bisher soll auch künftig unter Aufsicht des Ministers für groß sind, und Abtrennungen von solchen Grundstücken der Geneh⸗ eiezüholen, hat neben dem Bestreben, den freien Grundstücksverkehr sich bei der Verschiedenbeit der Verhältnisse nicht aufftellen. Die Frage täscnns Fee. der Erwerb. von geeignetem Siedlungsland er⸗ Zwecke soll die der Vorschrift des S 39 des Gesetzes, betreffend die Landwirtschaft, Domänen und Forsten und des Finanzministers, die migung der Landesregierung. Im Königreich Württemberg nicht mehr als unbedingt geboten zu beeinträchtigen, vor allem die wird vielmehr nach den Verhältnissen des einzelnen Gebietsteils beant:. 8 wird. aren sie bisher auf ibnen gemachte Angebote an- Erbschaftssteuer, in der Fassung vom 24. Mai 1891 (Gesetzsamml. auch die erforderlichen Ausführungsvorschriften erlassen, die Seehand⸗ dürfen seit dem Gesetze vom 23. Juni 1853, das jetzt durch die Ar⸗ Absicht geleitet, den entstehenden Schäden möglichst frühzeitig vor⸗ wortet werden müssen. Eine gewisse Gleichartigkeit wird für engere 8 8 sen und entgingen ihnen so zahlreiche zur Ansiedlung geeignete S. 78) angepaßte Bestimmung im § 17 dienen. Danach kann auf lung die Zwischenkreditmittel verwalten. In den Ausführungs⸗ tikel 172 bis 174 des Württembergischen Ausführungsgesetzes zum zuheu Deshalb sucht der Entwurf zu hindern, daß obhne Ge: Gebiete immerhin festzustellen sein. Für solche werden die Ausführungs. 8 güter, von deren Verkäuflichkeit sie häufig erst nach abgeschlossenem Verlangen des Vorkaufsberechtigten, die vom Minister hiermit be⸗ vorschriften wird bestimmt werden, unter welchen Sicherheiten und Bürgerlichen Gesetzbuch ersetzt ist, durch Kauf oder Tausch erworbene, ung eine rechtliche Bindung der Beteiligten, sei es durch schuld⸗ bestimmungen leitende Richtlinien zu geben haben. Die E“ wenn es zu spät war, erfuhren, so werden si⸗ künftig von auftragte Behörde beabsichtigt ist ein allgemeiner Auftrag an die sonstigen Voraussetzungen der Kredit gewährt werden darf. Obwohl mindestens 3 ha große Grundstücke vor Ablauf von 3 Jahren nur Vertrag über die Veräußerung dder, wenn ein solcher staatlich geförderten inneren Kolonisation, die der Staat durch eigene naGat sie in Betracht 1“ Verkäufen zuverlässige Kenntnis Landräte — vom Verkäufer und vom Käufer fordern, daß sie die die Einrichtung des Zwischenkredits schon seit dem Jahre 1900 besteht im ganzen oder höchstens bis zu einem Viertel wieder veräußert Vertrag nicht geschlossen ist, durch die Auflassung der Teilstücke, Organe, die Generalkommission und die Ansiedlungskommission, oder hau . es wird die I löglichkeit gegeben sein, alle zum Ver⸗ Richtigkeit und Vollständigkeit der Vertragsabmachungen vor ihr oder sind irgendwelche Verluste ausgeliehener Gelder niemals vorgekommen. werden. Das bayerische Gesetz über die Güterzertrümmerung sberhaupt zustande komme. Mit dem rechtsverbindlichen, also in der unter seiner Beteiligung durch gemeinnützige Ansiedluugsgesellschaften J auf eih ommenden Güter auf ihre Geeignetheit zur Besiedlung und vor einer ersuchten Behörde mündlich oder schriftlich an Eidesstatt Die Vorschriften der §§ 23, 27, 28 wollen gewisse Erleichte⸗ vom 13. August 1910 räumt an mindestens 5 ha großen Grund⸗ Regel notariellen oder gerichtlichen Vertrag oder der Auflassung, und Kommunalverbände betreidt oder unterstützt, sind feststehend und 88 . TTT“ hin bu prüfen zu versichein. Um die gesamten tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse rungen des Verfahrens bei Rentengutsgründungen schaffen, die stücken, die an einen Güterhändler verkauft werden, Gemeinden, Dar⸗ mögen nun ein oder mehrere Teile einer land⸗ oder forstwirtschaft⸗ allgemeingültig. Sie sind auf die Vermehrung von Bauern⸗ un an 8 88 1en 5 2 “ des Kaufgeschäfts möglichst erschöpfend klarzustellen, kann die Abnahme sich auf Grundsteuerverteilung, Zwischenkredit und Stempel⸗ und Ge⸗ lehnskassenvereinen und anderen juristischen Personen ein gesetzliches lichen Besitzung veräußert werden, ist die „Zerschlagung“ im Sinne Arbeiterstellen gerichtet; gesunder leistungsfühiger Kleinbesitz sol) nau Plamnäßlah 86 W n . 85 der Auswahl wird der der eidesstattlichen Versicherung auch auf andere mit dem eigentlichen bührenfreiheit beziehen. Sie sollen insbesondere der Ansiedlungs⸗ Vorkaufsrecht ein. 88 gibt ferssr dem, der ein solches ö des Gesetzes vollendet; sie ist der der Genehmigung unterliegende geschaffen, nicht faian,. v Vergrößerung see nns ac gen 8 Rach gden Entwafe solen bh zuguge anichen Interesse vTTTTö “ in Zusamnmenange, hedenge. echtt 1 von Füfea ga heftbiczen und Vereinigungen, die den Vor⸗ an einen Güterhändler veräußert, und dem, der ein Trennstuc 1 “]; 23 „ pegrifflich verschieden ist ewandelt werden. Diese Ziele können unter Umständen schon da⸗ R . hen — te ausgen e „ Die fo 2 be der; derung aussetzungen de § 23 entsprechen, zugute kommen. Bisher konnte — Güterhändler erwirbt, das Recht, innerhalb einer Reufrist vom Verg, 18. 1),5 9)'¹ r. ⸗Ze,gg der Fäfflich. in Ueberein⸗ S gefährdet werden, daß die von den Parzellenerwerbern dem G Fr 8 B oder ü Beauftragter den an Eidesstatt zieht strafrechtliche Folgen nach sich (§§ 156 flg. Reichs⸗ von den hier in Rede stehenden Vergünstigungen nur dann Gebrauch Vertrage zurückzutreten. Ein Gesetz auf ähnlicher Grundlage stimmung mit dem Sprochgebrauche der Reichsgesetzgebung (vergl. Güterhändler zu zahlenden Kaufpreise so hoch sind, daß die hobe Be⸗- din 11 Shescen 185 Facht ss günstigeren Be⸗ Hsaglenh. Damit sich Verkäufer oder Käufer der Pflicht zur gemacht werden, wenn für die Rentengutsgründungen die Vermittlung W coburgische Gesetz vom 17, Dezember 1908 EE1“ 8 itlichen Grundstücks zschli ßt, die Leistungsfähigkeit der Stellen also ni gewähr⸗-⸗ 5 bssag 8 öʒINEEEEg 3 8 b Tagen n. ent⸗ ruch genommen wurde. Diese Beschränkung soll künftig wegfallen. egansen. es 2. 8 htlichen 8 ltereinstimmend das dee. 2. die Ferstgung ehee Fengcbaecht ch einheitlichen Grunds 1“ e Leistungsfähig 11“ 8 Heene e⸗ ee g gs e eciwaschin 8 müssen Rechtsnachteile angedroht werden. Dies ist in Abs. 2 Insbesondere sollen die Vorteile des Laitgrangedses und dhg eggänen. othaische . vom 10. April 1909 schreiben für, die Zer⸗ Di Beachtung des Genehmigungserfordernisses will der Entwurf Zu §8§. 5 und 6. Diese er Erheren, vereitetir geschehen. Zu g 18 und Stempelfreiheit ebenso gewährt werden können wie im Verfahren chlagung Teüe. aftlich genutzter Grundstücke die Fee 1393 nicht Fapre 8 daß er an den Mangel der Genehmigung Die Vorschriften dienen zur Vereinfachung des Versacre Ner Vortäuschung 85 chteter Kauspreise 1 vtaht ernstlich verwllier Da die Ausübung des vesetehen Vorkaussrechts den Zwecen W Dies hat namentlich für einige östliche “ von deftücks und nach die Rechtsunwirksamkeit des Veräußerungsvertrags 85 der Aageaspier 1“ e11“ EC für die Eatschei⸗ Nebenabreden und die Verschleierung des Kaufgeschäfts dadurch, daß der inneren Kolonisation zu dienen bestimmt ist, erwirbt der Vorkaufs⸗ Aussicht se bd detuncg, bnrce E EEEI““ vem mutmaßlichen Gewinn aus der Zerschlagung bis 2 Höchstgrenze knüpft, snern 5 E11“ rrisae eg dung erforderlichen Unterlagen zu beschaffen hat, und ohne sie der es in die Form des Tausches oder in eine andere Rechtsform gekleidet berechtigte eine Besitzung, um sie an Ansiedler weiter zu veräußern. wird hier bei den Rentengutsgründungen die Vermittlung der General⸗
von 10 000 ℳ festzusetzen ist. Außerdem sind in mehreren Staaten,] der vorsätzlich ober fahrlässig 1 “ 4““ vAAX““ 1 v vW1“ 1“
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