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II. Stock, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird. — 18 F 5 — 14. — Frankfurt a. M., den 25. Februar 1914. Königliches Amtsgericht. Abteilung 18.
[111586] Aufgebot.
Die Firma Joseph Wüsthoff in Elspe hat das Aufgebot des angeblich abhanden gekommenen, am 1. Juni 1903 fällig ge⸗ wesenen eigenen Wechsels, ausgestellt in Oberalbaum am 28. Januar 1903 von dem Schuhmacher Joseph Schauerte über 118,63 ℳ, zahlbar an Joseph Wüsthoff in Elspe, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 20. Oktober 1914, Vor⸗ mittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 1, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls deren Kraftloserklärung erfolgen wird.
Kirchhundem, den 22. Januar 1914.
Königliches Amtsgericht.
[11168338Ä Beschluß.
Das auf Antrag der Firma Hermann N. Müller u. Steinhardt in Hamburg am 6. Februar 1914 eingeleitete Aufgebots⸗ verfahren zum Zwecke der Kraftloserklärung zweier von der Kraftfutterfabrik Aspe G. m. b. H. in Aspe b. Nortorf akzeptierten Wechsel über je 2425,30 ℳ ist infolge Zurücknahme des Antrags erledigt. Der auf den 1. September 1914 anberaumte Aufgebotstermin wird aufgehoben.
Neumünster, den 27. Februar 1914.
Königliches Amtsgericht. 2.
[111354] Aufgebot.
Der Vorschuß & Creditverein Heppen⸗ heim a. d. B., e. G. m. u. H., Bevoll⸗ mächtigter Rechtsanwalt Keßler in Offen⸗ bach a. M., hat das Aufgebot des Groß⸗ berzoglich Hessischen Hypothekenbriefs über das dem Heinrich von Hagen in Frankfurt a. M. im Grundbuch für Neu Isenburg in Blatt 1031. Abteilung III Ord. Nr. 2 eingetragenen Darlehen von 4500 ℳ nebst vierteljährlich erstmals am 15. November 1908 zu 5. v. H. und bei Nichtentrichtung der Zinsen binnen 2 Wochen nach Fälligkeit zu 6 v. H. zu entrichtenden Zinsen, abge⸗ treten an die Antragstellerin laut Eintrag in Abt. III Ord. Nr. 11, bestehend auf dem Anteile des Dr. jur. Wilhelm von Hagen in Frankfurt a. M. folgender Grundstücke:
Flur II Nr. 136 ½%%„ Gewann: Bau⸗
latz über dem breiten Weg, 119 dm,
Flur II Nr. 1362⁄10, Gewann: Acker daselbst, 938 qm,
Flur II Nr. 137 ½10, Gewann: Hofreite daselbst, 260 qm,
Flur II Nr. 137 ⁄10, platz daselbst, 300 qm,
Flur II Nr. 1375⁄10, platz daselbst, 317 qm,
Flur II Nr. 138210, platz daselbst, 310 qm,
Flur 1I Nr. 138 1½0, plan daselbst, 302 qm,
Flur II Nr. 13856, Gewann: platz daselbst, 335 qm,
Flur II Nr. 138⁄10, platz daselbst, 260 qm,
Flur II Nr. 139 ¼0, platz daselbst, 296 qm,
Flur II Nr. 139 2⁄10, platz daselbst, 357 qm,
Flur II Nr. 139 0, daselbst, 2090 qm,
Flur II Nr. 136 7⁄10, daselbst, 1414 qm,
beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Mittwoch, den 9. September 1914, Vormittags 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Saal 12, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Die Sache wird zur Feriensache erklärt.
Offenbach, den 24. Februar 1914.
Großherzogliches Amtsgericht.
[111671] Aufgebot.
1) Der Bureauvorsteher Otto Weyd⸗ ling. 2) Frau Marie Hilgert, geb. Weyd⸗ ling, beide in Bitterfeld, haben beantragt, den verschollenen Privatmann Karl Magnus Otto Weydling, zuletzt wohnhaft in Bitterfeld, für tot zu erklären. Der be⸗ zeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 30. Sep⸗ tember 1914, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 18,
nberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spä⸗ testens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen.
Bitterfeld, den 28. Februar 1914. Königliches Amtsgericht.
Gewann: Gewann: Gewann: Bau⸗ Bau⸗ Bau⸗ Bau⸗ Acker
Acker
Gewann:
Gewann: Gewann:
Gewann:
Gewann:
ie Todeserklärung Verschollener
Bekanntmachung vom 11. Fe⸗ 1 wird dahin ergänzt, daß die zu 2 und 4 genannten Bloch und Hannig nur mit Wirkang für diejenigen Rechtsverhältnisse, welche sich nach den deutschen Gesetzen bestimmen, sowie mit Wirkung für das im Inlande befindliche Vermögen f erklärt sind. — 41. Gen. I 2⁄12. 8
Breslau, den 28. Februar 1914. Königliches Amtsgericht.
Aufgebot.
ür tot
[111673 Der 2 hat beantragt, seinen
Hermann Philipp, geboren anua
1882 in Egeln, für tot zu erklären und
die Sache als Feriensache zu behandeln. Der bezeichnete Verschollene wird aufge⸗ fordert, sich spätestens in dem auf den 11. September 1914, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 6, anberaumten Aufgebots⸗ termine zu melden, widrigenfalls die Todes⸗ erklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Ver⸗ schollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebots⸗ termine dem Gericht Anzeige zu machen. Egeln, den 27. Februar 1914. Königliches Amtsgericht.
[111674] Aufgebot. Der Landwirt Ewald Seehof in Wester⸗ engel hat beantragt, den verschollenen Stell⸗ macher Reinhold Seehof aus Westerengel, zuletzt wohnhaft in Chicago, für tot zu er⸗
8
anberaumten Aufgebotstermine bei diesem Gericht anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten. Ürkundliche Beweisstücke sind in ÜUrschrift oder in Abschrift beizufügen. Die Nachlaß⸗ gläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechts, vor den Ver⸗ bindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Ver⸗ mächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Be⸗ friedigung verlangen, als sich nach Be⸗ riedigung der nicht ausgeschlossenen Gläu⸗ iger noch ein Ueberschuß ergibt. Auch haftet ihnen jeder Erbe nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit. Für die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden,
klären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 23. September 1914, Vor⸗ mittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben und Tod des Verschollenen zu er⸗ teilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Ge⸗ richt Anzeige zu machen. Greußen, den 27. Februar 1914. Fürstliches Amtsgericht. II.
[111675] Aufgebot.
Frau Luise Politz, geb. Ritter, in Berlin hat beantragt, den verschollenen, am 31. Oktober 1854 geborenen Maurer Hermann Ritter, zuletzt wohnhaft in Köslin, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich späte⸗ stens in dem auf den 19. Dezember 1914, h. 10, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, geht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Ge⸗ richt Anzeige zu machen.
Köslin, den 17. Februar 1914
Könialiches Amtsgericht.
[111814] Aufgebot.
Der Schneidermeister und Gemeinderat Friedrich Scheer in Ravensburg als Ab⸗ wesenheitspfleger hat beantragt, die ver⸗ schollene Helene Auguste Gutknecht, geb. am 1. November 1863 in Ravensburg, Tochter des verst. Joh. Bapt. Gutknecht und der verst. Friederike Helene geb. Raidt, zuletzt wohnhaft in Ravensburg, für tot zu erklären. Die bezeichnete Ver⸗ schollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf Mittwoch, den 2. De⸗ zember 1914, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben und Tod der Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebots⸗ termine dem Gericht Anzeige zu machen.
Ravensburg, den 2. März 1914.
Königliches Amtsgericht. Schabel, stv. A.⸗R.
[60299] Aufgebot.
Der Geschäftsagent Gg. Bauer in Colmar als Abwesenheitspfleger der nachbenannten Luise Stritt, hat beantragt, die verschollene Luise Stritt, geboren in Straßburg am 29. Januar 1836, im Inlande zuletzt wohnhaft in Straßburg, für tot zu er⸗ klären. Die bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 20. April 1914, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Saal Nr. 3, anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht I1 Anzeige zu machen.
Straßburg, den 27. September 1913.
Kaiserliches Amtsgericht. [111677] Aufgebot.
Die Christine Baumann, geb. Plocher, Ehefrau des Maurers Johannes Bau⸗ mann in Holzhausen, beantragt das Auf⸗ gebot ibres verschollenen Onkels, des im Jahr 1853 aus dem württ. Staate verband entlassenen und nach Amerika ausgewan⸗ derten Jobannes Plocher, geb. am 14. Ja⸗ nuar 18325 in Holzhausen, O.⸗A. Sulz,
Der Verschollene wird aufgefordert, spä⸗
testens in dem auf Montag,
8 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Aufgebotstermine
desselben erfolgen wird; auch haben alle, die von seinem Leben oder Tod Auskunft erteilen können, dies ebenfalls im Termin hier anzugeben. Sulz a. N., den 25. Februar 1914. Königliches Amtsgericht.
[110827] Aufgebot.
Der Vorschußkassenrechner David Diehl in Neubreisach i. Els. hat als Verwalter des Nachlasses des am 29 Januar 1914 in Heiteren verstorbenen Aderers Faver Dahinden das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Ausschliezung von Nachlaß⸗ gläubigern beantragt. Die Nachlaß⸗ gläubiger werden daher aufgefordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß des ver⸗ torbenen Taver Dahinden spatestens in
nvalide August Philipp in Egeln dem auf 1 verschollenen Sohn 1914, Vormittags 10 Uhr, vor dem dem 2 1 7 lunterzei Berlcht, Zimme 7, Klägerin ladet den Beklagten zur münd⸗
Mittwoch, den 29. April
2 mnis
Nr. 7,
den 21. September 1914. Vormittags
melden, widrigenfalls die Todeserklärung
nur der Rechtsnachteil ein, daß jeder Erbe
ihnen nach der Teilung des Nachlasses nur
für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit haftet.
Neubreisach i. Els., den 26. Februar
1914.
Kaiserliches Amtsgericht.
[111852]
Die Verwaltung des Nachlasses des am 1. April 1913 in Berlin verstorbenen Kaufmanns Emil Isidor Speier ist an⸗ geordnet worden. Der Rechtsanwalt Dr. Küntzel in Berlin, Lützow⸗Str. 89/90, soll zum Nachlaßverwalter bestellt werden. Berlin, den 28. Februar 1914. Königliches Amtsgericht Berlin⸗Tempelhof.
Abteilung 12.
[1113331 Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurteil vom 17. Februar 1914 sind die Arbeiter August Buder, geboren 1847 oder 1848 in Reinbusch, und Friedrich (Fritz) Buder, geboren 1859 oder 1860 ebendort, für tot erklärt worden. Als Todestag des August Buder ist der 1. Januar 1891 und als Todestag des Friedrich (Fritz) Buder der 1. Januar 19 04 festgestellt.
Cottbus, den 24. Februar 1914.
dKönigliches Amtsgericht.
[111660] Oeffentliche Zustellung.
Die Frau Schlächter Olga Berschneider, geb. Behnke, in Ruhlsdorf, Kreis Teltow, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. jur. Bruno Friedländer in Berlin, Pots⸗ damerstr. 28, klagt gegen den Schlächter Anton Berschneider, jetzt unbekannten Aufenthalts, früher in Ruhlsdorf, auf Grund des § 1567 Abs. 1 B. G.⸗B. mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklagten für den allein schuldigen Teil zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die erste Zivilkammer des Königlichen Landgerichts!! in Berlin SW. 11, Hallesches Ufer 29 — 31, auf den 9. Mai 1914, Vormittags 10 Uhr, Saal 33, mit der Aufforderung, inen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Aus⸗ zug der Klage bekannt gemacht.
Berlin, den 24. Februar 1914.
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts II.
[111662] Oeffentliche Zustellung. Der Schachtmeister Joseph Hellrung
in Eickel, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗
anwalt F. R. Diekamp in Bochum, klagt
gegen seine Ehefrau, Susanna Johanna Gertrud (genannt Anna), geb. Wend, früher
in Eickel und Riemke, jetzt unbekannten
Aufenthalts, unter der Behauptung, daß
diese ihn verlassen babe und mit einem Manne in wilder Ehe lebe, mit dem An⸗ trage auf Ehescheidung. Er ladet sie zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 4. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Bochum auf den 23. Mai 1914, Vormittags 9 Uhr, Zimmer 39, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt ge⸗ macht.
Bochum, den 3. März 1914. Meyer, Landgerichtssekretär, Gerichts⸗
schreiber des Königlichen Landgerichts. (111809] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau des Heizers Josef Korting, Elise, geborene Koch, in Düsseldorf⸗Heerdt,
Sohn des Schneiders Johannes Plocher Prozesbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr.
das. und der Margarete geb. Plocher.
Liertz, klagt gegen den genannten Josef Korting, früher in Düsseldorf⸗Heerdt, jetzt ohne bekannten Aufenthaltsort, wegen Ehe⸗ bruchs, mit dem Antrag auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 4. Zivilkammer des Königlichen Land⸗ gerichts in Düsseldorf auf den 16. Mai 1911, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Proz⸗Ebevollmächtigten vertreten zu lassen. Düsseldorf, den 19. Februar 1914. Reichert, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[111689] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Paul Hünemörder, Henny geb. Koop, in Pritzier bei Rostock, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Kem⸗ perdick, klagt gegen ihren Ehemann Paul Hünemörder, früher in Düsseldorf⸗ Gerresheim, auf Grund der Bebauptung, daß letzterer durch sein ehrloses Verhalten eine tiefe Zerrüttung der Ehe perschuldet, sodaß der Klägerin die Fortsetzung der Ehe nicht zugemutet werden kann, mit dem Antrage auf Ehescheidung. Die
lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Zivilkamnier des Königlichen Landgerichts in Düsseldorf auf den 13. Mai 1914, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt in Prozeßbevollmächtigten vertreten zu assen. Düsseldorf, den 27. Februar 1914. (L. S.) Buchrucker, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[111810] Oeffenrtliche Zustellung.
Der Ehefrau Meta Bauer, geb. Hesse, in Westerengel, Prozeßbevollmächtigter Rechtsanwalt Toll in Sondershausen, klagt gegen den Gelegenheitsarbeiter Ernst Rudolf Bauer, früher in Westerengel, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund des § 1568 B. G.⸗B., mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Teil zu erklären. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Zivilkammer des Königlich Preuß. Landgerichts für das Fürstentum Schwarzburg⸗Sondershausen in Erfurt auf den 22. Mai 1914, Vor⸗ mittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen.
Erfurt, den 25. Februar 1914.
Der Gerichtsschreiber des
Königlichen Landgerichts. Zivilkammer 3.
[111812] Oeffentliche Zustellung.
Der Fabrikarbeiter Philipp Suck in Essen, Prozeßb⸗vollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Dr. Bell zu Essen, klagt gegen seine Ehefrau, früher in Luxemburg, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund des § 1565 B. G.⸗B., mit dem Antrage auf Ehescheidung. Der Kläger ladet die Be⸗ klagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die fünfte Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Essen auf den 14. Mai 1914, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen An⸗ walt zu bestellen. Zum Zwecke der öffent⸗ lichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Essen, den 2. März 1914
Blankenburg, Gerichtsschreiber
des Königlichen Landgerichts.
[111863] Oeffentliche Zustellung.
Die Frau Rosa Schnack, geb. Sund, in Güstrow, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Bothe in Güstrow, klagt gegen ihren Ebemann, den Stein⸗ setzer Friedrich Schnack, früher in Güstrow, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund des § 1567 Abs. 2 Nr. 2 B. G.⸗Bs., mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklagten für den schuldigen Teil zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die erste Zivilkammer des Großherzoglich Mecklen⸗ burg⸗Schwerinschen Landgerichts in Güstrow auf den 21. April 1914, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen An⸗ walt zu bestellen. Zum Zwecke der öffent⸗ lichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Güstrow, den 28. Februar 1914.
Der Gerichtsschreiber des Großherzoglich Mecklenburg⸗Schwerinschen Landgerichts.
[111663] Oeffentliche Zustellung.
Frau Martha Nick, geb. Puls, wohnhaft in Marburg, Prozezbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Läpple hier, klagt gegen ihren mit unbekanntem Aufenthalt ab⸗ wesenden Ehemann Eugen Nick, Kauf⸗ mann, früher hier, auf Grund des § 1568 B. G.⸗B. mit dem Antrag, die am 30. April 1899 vor dem Standesamt der Stadt Hamburg zwischen den Parteien ge⸗ schlossene Ehe zu scheiden, den Beklagten für den allein schuldigen Teil zu erklären und ihn zur Tragung der Kosten des Rechtsstreits zu verpflichten. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die Zivil⸗ kammer des K. Landgerichts Heilbronn auf Dienstag, den 5. Mai 1914, Vor⸗ mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem genannten Gerichte zuge⸗ lassenen Anwalt zu bestellen.
Heilbronn, den 2. März 1914. Gerichtsschreiber des K. Landgerichts: Schäfer.
[111664] Oeffentliche Zustellung.
Die Frau Anna Schwarz, geborene Preuß, in Kiel, Holtenauerstraße 230, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Aus⸗ länder in Königsberg Pr., klagt gegen ihren Mann, den Schachtmeister Max Schwarz, zurzeit unbekannten Aufenthalts, zuletzt in Königsberg wohnhaft, auf Grund des § 1567 Absatz 2 Ziff. 2 B. G.⸗B. unter der Behauptung, daß der Beklagte sich seit fünf Jahren von der Klägerin gegen deren Willen in böswilliger Absicht von der häuslichen Gemeinschaft mit ihr fernge⸗ halten habe, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklagten für den allein schuldigen Teil zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die fünfte Zivilkammer des Königlichen Land⸗ gerichts in Königeberg i Pr. auf den 22. Mai 1914, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zuagelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zu⸗ stellung wird dieser Auszug der Klage be⸗ kannt gemacht.
Königsberg i. Pr., den 28. Februar
1914. Jaensch, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[111667] Qeffentliche Zustellung.
Die Kaufmannsehefrau e Burkhardt, geb. Zöltsch, in Nürnberg, vertreten durch den Rechtsanwalt Hans Feßl in Nürnberga, klagt gegen ihren Ehe⸗ mann Johann Jakob Remigius Burk⸗ hardt, Kaufmann und Sänger, zuletzt in Nürnberg, jetzt unbekannten Aufenthalts, aus den §§ 1565, 1567 und 1568 des B. G.⸗B. auf Ehescheidung, mit dem Antrage, Urteil zu erlassen: Die Ehe der Streitsteile wird geschieden; der Beklagte trägt die Schuld an der Scheidung und hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Die Klägerin lädt den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das K. Landgericht Nürnberg, I. Zivil⸗ kammer, zu dem auf Montag, den 11. Mai 1914, Vormittags 8 ½ Uhr, im Sitzungssaal Nr. 66 des alten Justiz⸗ gebäudes an der Augustinerstraße in Nürn⸗ berg anberaumten Termin mit der Auf⸗ forderung, einen bei dem genannten Ge⸗ richt zugelassenen Rechtsanwalt zu seiner Vertretung zu bestellen. Die öffentliche Zustellung der Klage an den Beklagten wurde durch Gerichtsbeschluß vom 28. Fe⸗ bruar 1914 bewilligt.
Der Gerichtsschreiber des K. Landgerichts Nürnberg.
[111668] Kgl. Württb. Landgericht Rottweil. Oeffentliche Zustellung.
Die Marie Emmendörfer, Zimmer⸗ malersehefrau in Stuttgart⸗Heslach, Burg⸗ stalsstraße 51, Klägerin, Prozeßbevollm.: Rechtsanwalt Duffner in Rottweil, klagt gegen ihren Ehemann Otto Emmen⸗ dörfer, Zimmermaler, zurzeit mit un⸗ bekanntem Aufenthalt abwesend, Beklagten, mit dem Antrage, zu erkennen: Die zwischen den Parteien am 7. September 1907 vor dem K. Standesamt München geschlossene Ehe wird geschieden. Der Beklagte wird für den schuldigen Teil er⸗ klärt und verurteilt, die Kosten des Rechts⸗ streits zu tragen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Rottweil auf Mittwoch, den 23. Mai 1914, Vormittags 8 ⅞ Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, einen bei diesem Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der zffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Der Klägerin ist das Armenrecht bewilligt.
Den 3. März 1914.
Der Gerichtsschreiber: Weinbuch.
[111968] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau des Zimmermanns Karl Klein, Lina geb. Hetterich, in Ober Völk⸗ lingen, Saar (Schulhaus), Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Peter J. Schmitz in Saarbrücken 2, klagt gegen ihren Ehe⸗ mann, den Zimmermann Karl Klein, z. Zt. ohne bekannten Wohn, und Auf⸗ enthaltsort, wegen Ehescheidung, mit dem Antrag, die zwischen den Parteien vor dem Standesbeamten in Vöͤlklingen (Saar) am 7. August 1909 geschlossene Ehe zu scheiden, den Beklagten für den schuldigen Teil zu erklären; die Kosten des Rechtsstreits dem Beklagten aufzuerlegen. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die vierte Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Saar⸗ brücken auf den 19. Mai 1914, Vor⸗ mittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen.
Saarbrücken, den 21. Februar 1914.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[111690] Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau des Lehrers Wittkopf, Gertrud geborene Böhling, Leiterin der Säuglingskrippe in Wilhelmsburg, Woll⸗ kämmerei⸗Krankenhaus, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Scheele in Stade, klagt gegen ihren Ehemann, den Lehrer Friedrich Wittkopf, früher in Böters⸗ heim, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund oer §§ 1567, Absatz 2, 1568 B. G.⸗B. mit dem Antrage auf Ehe⸗ scheidung. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Stade auf den 28. Mai 1914, Vor⸗ mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗
bevollmächtigten vertreten zu lassen.
Stade, den 19. Februar 1914.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[111670] Oeffentliche Zustellung. Die Frau Frieda Pedersen, geb. Jähr⸗ ling, in Berlin, Eisenbahnstraße 35, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Wolff in Stettin, klagt gegen ihren Ehemann, den Mechaniker und Monteur Alfons Pedersen, unbekannten Aufenthalts, früher in Stettin, auf Grund der §§ 1567, 1568 B. G.⸗B., mit dem Antrag auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die vierte Zivilkammer des Königlichen Land⸗ gerichts in Stettin, Albrechtstraße 32a, Zimmer 7, auf den 13. Mai 1914, Vormittags 9 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Stettin, den 28. Februar 1914. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Land⸗ gerichts: Berwaldt, Landgerichtssekretär⸗
88
Verlust⸗ und Fundsachen, Zustellungen u. dergl.
M 1 9 „ „ „ Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.
c. von Wertpapieren.
esellschaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften.
sch
Vierte Beilage anzeiger und Königlich Preußisch
Berlin, Donnerstag, den 5. März
Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile 30 ₰. 8
gen Staat
8
ZE. 4428α — — 8
wesseg —88*
2½ Banka e
1 2 Verschiedene Be
4 8. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versiche
ekanntmachungen.
—
2) Aufgebote, Verlust⸗n. Fundsuchen, Zustellungen u. dergl.
111669] Oeffentliche Zustellung.
Die Arbeiterfrau Emilie Zamow (auch Zahnow), geb. Tippel, zu Gollnow Deutschestraße 17), Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Justizrat de Witt in Stargard i. Pomm., klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Franz Zamow (auch Zahnow), früher zu Gollnow, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, auf Grund des § 1568 B. G.⸗B., mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklagten für den schuldigen Teil zu erklären. Die Klägerin
ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗
handlung des Rechtsstreits vor die zweite Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Stargard i. Pomm. auf den 13. Mai 1914, Vormittags 9 ⅛ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt ge⸗ macht. Stargard i. Pomm., den 2. März 1914. Behrendt, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[110816] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Hermann Hartmann, Elise geb. Büsch, in Hannover, Prozeßbevoll⸗ mächtigte: Rechtsanwälte Güntzer u. Dr. Esch in Trier, klagt gegen ihren Ehe⸗ mann, den Schneider Hermann Hartmann, in Lautzenhausen, jetzt unbekannten ufenthalts, u. a. auch unter der Behaup⸗ tung, daß Beklagter sie böswillig verlassen habe, mit dem Antrage auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Zivilkammer des König⸗ lichen Landgerichts in Trier auf den 25. April 1914, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Trier, den 24. Februar 1914. (Unterschrift), Aktuar, als Gerichtsschreiber
des Königlichen Landgerichts.
[111651] Oeffentliche Zustellung.
Die unverehelichte Emmy Kellermann in Kattowitz, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. E. W. Müller, Berlin, Seydelstraße 29, klagt gegen den Kauf⸗ mann Richard Lewin, früher in Berlin, Flensburgerstraße 8, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, unter der Behauptung, daß ihr der Beklaate in der Zeit vom 10. April 1912 bis 9. August 1912 beigewohnt, und sie am 6. Februar 1913 ein Kind geboren habe, und der Beklagte zum Ersatz der Entbindungs⸗ und Unterhaltskosten fur die ersten 6 Wochen verpflichtet sei, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zur Zahlung von 560 ℳ zu verurteilen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Abt. 169, in Berlin, Neue Friedrichstr. 15, 1 Treppe, Zimmer Nr. 238,240, auf den 8. Mai 1914, Vormittags 10 Uhr, geladen.
Berlin, den 25 Februar 1914.
Rintisch, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[111654] Oeffentliche Zustellung.
Luise Luther, unehelich der ledigen Köchin Anna Luther von Fürth i. B., gesetzlich vertreten durch den Vormund Johann Eixenberger, Schäfflermeister in Hörgers⸗ berg, A.⸗G. Erding, klagt gegen Johann Ansprenger, Maurerpalier, zuletzt in Partenkirchen, nun unbekannten Aufent⸗ halts, mit der Behauptung, er sei der Vater der Luise Luther, weil er der Kinds⸗ mutter innerhalb der Empfängniszeit allein beigewohnt habe und deshalb verpflichtet, der Luise Luther Unterhalt zu gewähren. Es ist beantragt, zu erkennen: I. Es wird festgestellt, daß der Beklagte der Vater des von der ledigen Köchin Anna Luther von Fürth am 21. März 1912 unehelich geborenen Kindes Luise Luther ist. II. Der Beklagte ist schuldig, an die Klagepartei ür die Zeit von der Geburt des Kindes, dag ist 21. März 1912, bis zu dessen sserg hagtemn 16. Lebensjahr eine je für rei Monate vorauszahlbare Unterhalts⸗ rente von jährlich 216 ℳ zu entrichten. UlI. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. IV. Das Urteil wird, soweit gesetzlich zulässig, für vor⸗ läufig vollstreckbar erklärt. Die öffentliche Zustellung und Ladung ist bewillligt. Termin zur mündlichen Verhandlung ist bestimmt auf Samstag, den 18. April 1914, Vormittags 9 Uhr. Zu diesem Lermin wird der Beklagte geladen.
Garmisch, den 2.2 sär. 1914.
Der Gerichtsschreiber des K. Amtsgerichts: (L. S.) Lehmer.
[111687] Oeffentliche Zustellung.
Der minderjährige Georg Hennig in Fürstenfelde, geboren am 29. Mai 1913, vertreten durch seinen Vormund, den Acker⸗ bürger Hermann Kaul zu Fürstenfelde N.⸗M., Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Schlichting in Potsdam, klagt gegen den Fleischergesellen Anton Schwalm, zuletzt in Gütergotz, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte der Mutter des Klägers inner⸗ halb der gesetzlichen Empfängniszeit bei⸗ gewohnt habe und deshalb kraft Gesetzes verpflichtet sei, dem Kläger von seiner Geburt an bis zur Vollendung seines sechzehnten Lebensjahres als Unterhalt eine im voraus zu entrichtende Geldrente von vierteljährlich 45,— ℳ zu zahlen, mit dem Antrage, zu erkennen: Der Beklagte wird verurteilt: 1) dem Kinde von seiner Geburt an bis zur Vollendung seines sechzehnten Lebensjahres als Unterhalt eine im voraus zu entrichtende Geldrente von viertel⸗ jährlich 45,— ℳ, und zwar die rückständigen Beträge sofort, die künftig fällig werdenden am 1. März, 29. Mai, 29. August und 29. November jedes Jahres zu zahlen, 2) die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Potsdam, Kaiser Wil⸗ helmstr. 8, Hinterhaus, Zimmer A 59, auf den 25. April 1914, Vormittags 9 Uhr, geladen.
Potsdam, den 28. Februar 1914 Jeckstein, Gerichtsschreiber des König⸗
lichen Amtsgerichts. Abteilung 4 b.
[111681] Oeffentliche Zustellung.
In Sachen der Erben der Frau Helene Lehmann, geb. Sillig, in Berlin, nämlich ihres Ehemannes und ihrer Tochter Mar⸗ garete Lehmann, Kläger und Berufungs⸗ kläger, vertreten durch den Rechtsanwalt, Justizrat Koppel in Berlin⸗Wilmersdorf, Motzstr. 44, gegen I. die Rechtsnachfolger der am 24. Januar 1912 verstorbenen Witwe Auguste Schmidt, geb. von Hell⸗ feldt: 1) Julius Sillig in Berlin⸗Wilmers⸗ dorf, Uhlandstraße 112/3, 2) Helene Leh⸗ mann, geb. Sillig, in Berlin, Mülenhof⸗ straße 13, 3) Marie Jansen, früher in Flensburg, Plankemaistr. 1, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, 4) Marie Ganzer, geb. Contermann, in Brandenburg a. H., Wredowstr. 3, 5) Otto Bars in Berlin⸗ Friedenau, Handjerystr. 71, 6) Emilie Manker in Spandau, Marschalstr. 4, 7) Franziska Meyer, geb. Schmidt, in Berlin, Gräfestr. 41, 8) Wilhelmine Schmidt in Charlottenburg, Reichsstr. 4, 9) Emma Bars, geb. Schmidt, in Berlin⸗ Friedenau, Handjerystr. 71, 10) Elise Kassan, geb. Schmidt, in Brandenburg, Trauerberg 15 c, 11) Marie Specht, geb. Schmidt, in Brandenburg a. H., Potsdamer Str. 8, 11. den Maschinenmeister Wilhelm Schulze, III. dessen Ehefrau Anna Schulze, geb. Heise, in Angermünde, Beklagte und Berufungsbeklagte, zu II und III ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Posener in Charlottenburg, Joachimsthaler Str. 1, wegen Anerkennung der Unwirksamkeit eines Vertrages und Herausgabe des dadurch erlangten Vermögens — 3. U. 4477. 13 — ist Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem 3. Zivilsenat des Kammergerichts in Berlin, Elßholzstr. 32, Saal 369, 2. Stockwerk, auf den 15. Mai 1914, Vormittags 9 ½ Uhr, bestimmt, zu dem die Beklagte zu I. 3) Fräulein Marie Jansen mit dem Hinweis geladen wird, daß sie sich vor dem Berufungsgericht durch einen bei diesem Gericht zugelassenen An⸗ walt als Prozeßbevollmächtigten vertreten lassen muß.
Berlin, den 2. März 1914.
Der Gerichtsschreiber des Kammergerichts ddes 3. Zivilsenats: Meltzer.
[111661] Oeffentliche Zustellung.
Der Verlag Bruno Cassirer in Berlin W., Derfflingerstraße 16, Prozeßbevollmäch tigter: Rechtsanwalt Ludwig Kempner in Berlin, Neue Königstr. 6, klagt gegen den Schriftsteller Willt Speyer, früher in Berlin⸗Wilmersdorf, Kaiser Allee 30, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Be⸗ hauptung, daß ihm der Beklagte auf Grund eines zwischen den Parteien ab⸗ geschlossenen Verlagsvertrages vom 22. Sep⸗ tember 1909 insgesamt 3000 ℳ schulde, mit dem Antrag, den Beklagten kosten⸗ pflichtig zu verurteilen, an die Klägerin 3000 ℳ nebst 4 % Zinsen seit dem 1. Januar 1912 zu zahlen und das Urteil gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlun des Rechtsstreits vor die 19. Zivilkammer des Königlichen Land⸗ gerichts II in Berlin SW. 11, Hallesches Ufer. 29/31, Zimmer 10, auf den 27. Mai 1914, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem Fegachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen,
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Berlin, den 3. März 1914. Froben, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts II
[111808] Oeffentliche Zustellung. Der Eisenbahngütervorsteher Heinrich Sartorius zu Bonn, Dorotheenstraße 66, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Moritz in Bonn, klagt gegen den Musiker Peter Knotter, früher in Bonn, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthalts⸗ ort, unter der Behauptung, daß der Be⸗ klagte ihm an Mietszins für die Zeit vom 10. Oktober 1912 bis 10. Februar 1914 80,70 ℳ einschließlich 0,70 ℳ Portoaus⸗ lagen für Mahnschreiben verschulde, mit dem Antrage auf kostenfällige Verurteilung zur Zahlung von 80,70 ℳ nebst 4 % Zinsen seit dem Klagetage und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des. Rechts⸗ streits wird der Beklagte vor das König⸗ liche Amtsgericht in Bonn auf den 27. April 1914. Vormittags 9 Uhr, Zimmer 38, geladen. 8 Bonn, den 24. Februar 1914. Kubasch, Gerichtsschreiber ddes Königl. Amtsgerichts.
[111688] Oeffentliche Zustellung. Der Gerichtssekretär a D. Maximilian Caspar in Cassel, Murhardstraße 27, ge⸗ richtlich bestellter Zwangsverwalter des Hauses Friedrichstraße 19 zu Cassel, Pro⸗ zeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Wen⸗ ning in Cassel, klagt gegen 1) den Lehrer und Bankier Alexander Schnell in Cassel, 2) dessen Ehefrau M. Schnell, früher in Cassel, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund des Vertrages vom 30. Mat 1912, durch den den Beklagten das Haus Friedrichstraße 19 zu Cassel vermietet ist, sowie auf Grund eines Pfandrechts an den eingeklagten Sachen, mit dem Antrage, durch ein nötigenfalls gegen Sicherheits⸗ leistung vorläufig vollstreckbares Erkenntnis die Beklagten als Gesamtschuldner kosten⸗ fällig zu verurteilen: 1) dem Kläger als⸗ bald 166,67 ℳ nebst 4 % Zinsen seit dem 1. Februar 1914 und ferner am 1. März, 1. April, 1. Mai, 1. Juni, 1. Juli, 1. August und 1. September je 166,67 ℳ nebst 4 % Zinsen seit den Verfalltagen zu zahlen, 2) folgende in das Haus Friedrich⸗ straße 19 eingebrachte und aus diesem ent⸗ fernte Gegenstände wieder zurückzuschaffen: 1) ein neues dunkelgebeiztes, im romantisch modernisierten Stil gehaltenes Svpeise⸗ zimmer, bestehend aus 1 großen in Maha⸗ goni ausgeschlagenen Büfett, 1 Kredenz, 1 Sofa mit Umbau und Spiegeln, 1 großen Standuhr mit Gongwerk, 1 großen Tisch, doppelt ausziehbar, 6 Lederstühlen, 2) ein Schlafzimmer: 2 Betten, 2 Nachtspinden, 1 Waschtoilette mit Spiegeln, 1 Spiegel⸗ schrank, 2 Stühle, 1 Handtuchständer, 3) eine rote Plüschgarnitur, bestehend aus 2 Sesseln und 1 Sofa, 4) 1 Vertiko, 5) 1 Tisch, 6) 1 Trumeauspiegel nebst Schränkchen (Nußbaum), 7) Treppenläufer, 60 m, nebst Stangen und sonstigen Teilen. Der Kläger ladet die Beklagte zu 2 zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Zivilkammer des König⸗ lichen Landgerichts in Cassel auf den 14. Mai 1914, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Cassel, den 2. März 1914.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. “ [111652] Oeffentliche Zustellung.
Der Eigentümer Johannes Woicke in Berlin⸗Schmargendorf, Breitestraße 40 a, klagt gegen den Avpotheker ilhelm Hoener, jetzt unbekannten Aufenthalts, früher in Berlin⸗Schmargendorf, Breite⸗ straße 40 a, auf Grund der Behauptungen, daß der Beklagte für die Zeit vom 1. Juli 1913 bis 1. Oktober 1915 in dem Hause des Klägers Bureauräume zum Mietzinse von jährlich 480 ℳ, monatlich im voraus zahlbar, gemietet, daß er die am 1. No⸗ vember, 1. Dezember 1913, 1. Januar und 1. Februar 1914 fällig gewesenen Mietzinsen in Höhe von 160 ℳ nicht gezahlt habe, und daß er berechtigt sei, die sofortige Räumung ohne Kündigung zu verlangen, wenn der Beklagte mit einer Mietzahlung im Verzuge sei, mit dem Antrage: 1) den Beklagten zur Räumung der im Hause des Klägers, Breitestraße 40 a, in Berlin Schmargendorf gemieteten Bureauräume (Laden) zu verurteilen, 2) den Beklagten ferner zu verurteilen, an den Kläger 160 ℳ nebst 4 % Zinsen von 40 ℳ seit dem 1. November 1913, von 40 ℳ seit dem 1. Dezember 1913, von 40 ℳ seit dem 1. Januar 1914, von 40 ℳ seit dem 1. Februar 1914 zu zahlen, 3) das Urteil. fü vvorläufig vollstreckbar zu erklären.
Zur
mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Charlottenburg, Amts⸗ gerichtsplatz, I. Stock, Zimmer 19, auf den 17. April 1914, Vormittags 9 Uhr, geladen.
Charlottenburg. den 26. Februar 1914.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[111691]
Der Ortsarmenverband zu Danzig, ver⸗ treten durch den Magistrat, Armenamt, klagt gegen 1) die unverehelichte Anna Salewski, geboren zu Dirschau am 3. Juni 1885, 2) die unverehelichte Tberese Ehrlich, geboren am 13. Mai 1885 zu Gossentin, 3) die unverehelichte Dora Hahn, geboren am 5 Oktober 1893 zu Heppens, 4) den Zimmermann (Schneider) Johann Globies, geboren am 28 Mai 1875 zu Uzkullmen, 5) die unverehelichte Klara Schlowinski, geboren zu Danzig am 4. August 1891, 6) den Schneider Anton Kwiatkowski, geboren zu San⸗ plawa am 16. Januar 1875, 7) den Klempner Artur Greuz, geboren zu Danzig am 8. Juni 1878, 8) die Frau Ella Erd⸗ mann, geb. Walter, geboren am 13. August 1886 zu Danzig, 9) den Arbeiter Arthur Braun, geboren am 21. Juli 1880, 10) den Elektrotechniker Kurt Butsch, geboren am 15. Juni 1883 zu Canditten, zurzeit unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrage: die Beklagten in einer öffent⸗ lichen Arbeitsanstalt oder in einer staatlich als geeignet anerkannten Privatanstalt unterzubringen, weil sie für ihre Ange⸗ hörigen nicht sorgen. Zur mündlichen Verhandlung werden die Beklagten gemäß § la ff. des Gesetzes über die Abänderung und Ergänzung der Ausführungsgesetze zum Reichsgesetz über den Unterstützungswohn⸗ sitz vom 23. Juli 1912 vor dem Stadt⸗ ausschuß zu Danzig — Elisabeth⸗Kirchen⸗ gasse Nr. 3 1 — auf Sonnabend, den 11. April1 914, Vormittags 10 Uhr, geladen. Zum Zwecke der öffentlichen Zu⸗ stellung wird diese Ladung bekannt gemacht.
Danzig, den 3. März 1914.
Der Stadtausschuß des Stadtkreises Danzig.
[111653] Oeffentliche Zustellung. Die Frau Katharina Röck, geb. Kloh⸗ mann, in Frankfurt a. M., Luisenstraße 35, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Auffenberg in Frankfurt am Main, klagt gegen den Arbeiter Emil Heuser, früher in Frankfurt a. M., jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung, daß Beklagter für 22 Wochen Miete mit zusammen 55 ℳ schulde und beim Auszug einen Haustür⸗, Mansarden⸗ und Kleider⸗ schrankschlüssel mitgenommen, mit dem Antrage, Beklagten vorläufig vollstreckbar zu verurteilen, 55 ℳ nebst 4 % Zinsen seit Klagezustellung und einen Haustür⸗, Mansarden⸗ und Kleiderschrankschlüssel herauszugeben oder weitere 20 ℳ zu zahlen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht, Abteilung 10, in Frankfurt a. M. auf den 27. April 1914, Vormittags 9 Uhr, Zimmer Nr. 54, im Hauptgerichtsgebäude, Heilig⸗ kreuzstraße 34, Erdgeschoß, geladen. Frankfurt a. Main, den 27. Februar
1914. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Abt. 10.
[111684] Beschluß.
Der in Sachen des Mechanikers Moritz Winter in Gotha, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Justizrat Dr. Kunreuther in Gotha, gegen: 1) Albin Hornschuh in Herbsleben, 2) Carl Schwarze, früher in Erfurt, jetzt unbekannten Aufenthalts, 3) Gastwirt Adolf Warze in Gotha auf den 28 März 1914 vor dem unterzelchneten Gericht be⸗ stimmte Verhandlungstermin wird verlegt auf den 25. April 1914, Vormittags 9 Uhr. Der Beklagte Carl Schwarze wird zu demselben hiermit geladen.
Gotha, den 26. Februar 1914.
Herzogl. S. Amtsgericht. 7.
[111655] Oeffentliche Zustellung. Schwarzmeier, Maria, Schmiedmeisters⸗ witwe, früher in Abbach, nun in München, Prozeßbevollmächtigter: Josef Krempl, Maurer in München, Sedanstr. 26, klagt gegen Escher, Ernst, Architekt, früher in Würzburg, nun unbekannten Aufenthalts, und 1 Gen. — Geigl — unter der Be⸗ hauptung, daß Pl. Nr. 799 b Acker am Mühlberg zu 0,259 ha, St.⸗Gde. Abbach, bezüglich welcher Escher und Geigl im Grundbuche des A.⸗G. Kelbeim Bd. VII. S. 281 als Eigentümer vorgetragen sind, tatsächlich schon seit 60 Jahren von den jeweiligen Eigentümern des Anwesens Hs. Nr. 10 ½ in Abbach als Eigentum benützt und betrachtet worden ist. Es ist beantragt, zu erkennen: Die Beklagten sind verpflichtet, ihre Zustimmung zur Um⸗ schreibung der Pl. Nr. 799 b der Steuer⸗ gemeinde Abbach Acker am Mühlberg zu
0,259 ha im Grundbuche des K. Amts⸗ gerichts Kelheim auf die Klägerin als Eigentümerin zu erteilen. Die Beklagten haben die Kosten des Rechtsstreits zu tragen bzw. zu erstatten. Termin zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits ist bestimmt in die öffentliche Sitzung des Amtsgerichts Kelbeim vom Dienstag, den 21. April 1914,. Vorm. 8 ½ Uhr, Sitzungssaal. Der Mitbeklagte Escher wird hiermit zu diesem Termin geladen. Diese Bekanntmachung erfolgt zum Zwecke der öffentlichen Zustellung an Escher. Der Klägerin ist das Armenrecht bewilligt. Kelheim, den 2. März 1914 Gerichtsschreiberet des K. Amtsgerichts.
[111811] Oeffentliche Zustellung.
Der Kaufmann Isidor Groß in Wehlau, Prozeßbevollmächtigter: Justizrat Neß⸗ linger in Königsberg i. Pr., Poststraße 13, klagt gegen 1) den Schindeldachdecker⸗ meister Abraham Hurwitz in Insterburg, Pregelstr. 32, 2) das Fräulein Emma Hurwitz, jetzt verehelichte Saragatzki, 3) das Fräulein Lina (Lea) Hurwitz, zu 2 und 3 früher in Tauroggen (Rußland), 4) das Fräulein Bertha Hurwitz in Tauroggen in Rußland, 5) die Kaufmanns⸗ frau Dora Hirschowitz, geborene Hur⸗ witz, früher in Riga, Rußland, zu 2, 3 und 5 jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Kläger im Jahre 1905 einen Prozeß gegen den Vater der Beklagten, den Schindeldachdecker⸗ meister Simon Hurwitz, früher in Tau⸗ roggen in Rußland, geführt und zur An⸗ legung eines Arrestes 1750 ℳ auf der Königlichen Regierungs hauptkasse in Königsberg i. Pr. hinterlegt habe, daß sich der Kläger, nachdem der Vater der Be⸗ klagten im Laufe des Prozesses gestorben, mit dem Beklagten zu 1 zugleich als Ver⸗ treter der übrigen Erben am 7. August 1905 verglichen habe und auf Grund dieses Vergleichs sämtliche Erben in die Auszahlung der hinterlegten 1750 ℳ ein⸗ willigen sollten, mit dem Antrage, 1) die Beklagten als alleinige Erben des Schindel⸗ dachdeckermeisters Simon Hurwitz in Tau⸗ roggen in Rußland zu verurteilen, darin zu willigen, daß die in der Arrestsache des Kaufmanns Isidor Groß in Wehlau wider den Schindeldachdeckermeister Simon Heimtt in Tauroggen auf Grund des
eschlusses vom 3. Februar 1905 und Er⸗ klärung von demselben Tage durch den Bevollmächtigten des Klägers, den Rechts⸗ anwalt Gehrke in Wehlau, unter Ver⸗ mittlung des Gerichtsvollziehers Neumann in Wehlau bei der Königlichen Regie⸗ rungshauptkasse in Königsberg i. Pr. hinter⸗ legte Sicherheit von 1750 ℳ nebst den aufgelaufenen Zinsen an den Kaufmann Isidor Groß in Wehlau ausgezahlt werde, 2) den Beklagten die Kosten des Rechts⸗ streits zur Last zu legen. Der Kläger ladet die Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die dritte Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Königsberg i. Pr. auf den 28. Mai 1914, Vormittags 10 Uhr, Zimmer Nr. 95, II Treppen, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zuge⸗ lassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 19e i. Pr., den 24. Februar
4. Schartner, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. 11“
[111967] Oeffentliche Zustellung.
Die Brauerei und Malzfabrik Kinderhof, Inhaber Alfred von Janson in Kinderhof bei Gerdauen, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Maszkowski in Lock, klagt gegen den früheren Brauereipächter Friedrich Walter, früher in Lyck, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund des Wechsels d. d. Kinderhof bei Gerdauen, den 16. April 1913, über ℳ 1263,10, zahlbar am 16. Juli 1913, akzeptiert von dem Beklagten, ausgestellt resp. giriert von der Klägerin, mit dem Antrage: den Beklagten zu verurteilen, an Klägerin 1263,10 ℳ nebst 6 Prozent Zinsen seit dem 16. Juli 1913 und Wechselunkosten mit 11,10 ℳ zu zahlen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die zweite Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Lyck auf den 19. Mai 1914, Vor mittags 9] Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zu⸗ gelassenen Anwalt zu seiner Vertretung zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 11“X“
Lyck, den 28. Februar 1914.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
Koepke gegen Toͤmlich Forderung. Oeffentliche Zustellung. Kvepke, Friedrich, Ingenteur in München, Herrnstraße 23, vertreten durch Rechts⸗
[111666]
Betreff: wegen