1914 / 64 p. 10 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 16 Mar 1914 18:00:01 GMT) scan diff

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884) Im Namen des Königs! erkündet am 27. Februar 1914. Referendar Dr. Alberti, als Gerichtsschreiber.

In dem Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Todeserklärung des verschollenen Philipp Karl Hahn, geboren am 11. Januar 1861, mit letztem bekannten Wohnsitz zu Wtes⸗ baden, hat das Königliche Amtsgericht, Abteilung 4, in Wiesbaden durch den Amtsgerichtsrat Bierbaum für Recht er⸗ kannt: Der verschollene Philipp Karl Hahn, geboren am 11. Januar 1861, zu⸗ letzt in Wiesbaden mit bekanntem Wohn⸗ sitz, wird für tot erklärt. Als Zeitpunkt des Todes wird der 1. Januar 1903 fest⸗ gestellt. Die Kosten des Verfahrens fallen dem Nachlasse zur Last.

[115855] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurteil vom 10. März 1914 sind sieben auf den Kaufmann Hugo Steiner in Wilmersdorf gezogene und von ihm akzeptierte Wechsel, über je 500 lautend und fällig am 15. Februar 1911, 15. Juli 1911, 15. Dezember 1911, 15. Mat 1912, 15. Oktober 1912, 15. März 1913 und 15. August 1913, für kraftlos erklärt. 139 F8195

Charlottenburg, den 10. März 1914. Königliches Amtsgericht. Abteilung 13.

[115861]

Durch Ausschlußurteil des unterzeichneten Gerichts ist der Hypothekenbrief vom 17. April 1896 über die im Grundbuche von Watzum Bd. I Bl. 109 S. 443 in Abt. III Nr. 4 für den Landwirt Heinrich Flügel in Dedeleben eingetragene Dar⸗ se ereruhg von 2500 für kraftlos erklärt.

Schöppenstedt, den 28. Februar 1914.

Herzogliches Amtsgericht. Böwing.

[115839] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau des Schweizers Xaver Stalder, Anna geb. Rogalla, in Iserlohn, Gut Weingarten, Baarstr. 75, jetzi in Nach⸗ rodt, Kreis Altena, in Westfal., bei Metzger⸗ meister Claasen, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Salzmann in Allenstein, klagt gegen ihren Ehemann, den Schweizer Javer Stalder, zuletzt in Allenstein wohnhaft, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage auf Scheidung der Ehe und Verurteilung des Beklagten für den allein schuldigen Teil. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Zivilkammer des König⸗ lichen Landgerichts in Allenstein, Zimmer Nr. 98 II, auf den 26. Mai 1914, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Alleustein, den 11. März 1914.

Jockel, Aktuar, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[116264]

Die verehelichte Monteur Anna Fritsch, geb. Vogt, in Breslau, Kleine Fleisch⸗ bänke Nr. 11 III, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Justizrat Möhlis zu Breslau, Ring 6, klagt gegen ihren Ehemann, den Monteur Ernst Fritsch, früher zu Breslau, jetzt unbekannten Aufenthalts, nach Maß⸗ gabe der in der Klageschrift vom 5. März 1914 aufgestellten Behauptungen, wegen schwerer Verletzung der durch die Ehe be⸗ gründeten Pflichten aus § 1568 des Buürgerlichen Gesetzbuchs auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Breslau, Schweidnitzer Stadtgraben Nr. 2/3, Zimmer Nr. 81, II. Stock, auf den 15. Mai 1914, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, einen bei dem gedachten Gericht zu⸗ gelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 2 R. 126/14

Breslau, den 12. März 1914.

9 Der Gerichtsschreiber des Königl. Landgerichts. [115840] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Bertha Fischer, geborene

aupert, in Coburg, Judengasse 8, Pro⸗

bevollmächtigter., Rechtsanwalt Dr. Eissengarthen zu Cassel, klagt gegen ihren Ehemann, Bahnarbeiter Eduard Fischer aus Cassel, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, der Beklagte sei in Eisenach an der Bahn beschäftigt ge⸗ wesen. Wegen Trunksucht und Streitig⸗ keiten wurde er aber entlassen; er fing an liederlich zu werden; 1908 ließ er die Klägerin 6 Wochen allein und trieb sich in der Welt umher; Anfang 1910 verließ er die Klägerin wieder, nahm dann seinen Wohnsitz in Cassel und meldete sich am 4. Juli 1910 aaf Wanderschaft; seitdem ist sein Aufenthaltsort unbekannt, mit dem An⸗ trage, die zwischen den Parteien am 30. Dezember 1894 geschlossene Ehe zu scheiden und den Beklagten für den schuldigen Teil zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die II. Zivil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts in Cassel auf den 10. Juni 1914, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforde.⸗ rung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Cassel. den 11. März 1914.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen

I

Land erichts. Zivilk.

il 8

[115876] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Alwine Burkhardt, geb. Grütt, in Charlottenburg, Danckelmannstraße 6, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsauwalt Ohn⸗ stein in Charlottenburg, Kantstraße 112, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Alwin Burkhardt, jetzt unbekannten Aufenthalts, früher in Charlottenburg, auf Grund böslichen Verlassens auf Ehe⸗ scheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die 8. Zivilkammer des König⸗ lichen Landgerichts III in Berlin zu Char⸗ lottenburg, Tegeler Weg 17/20 Zimmer 471, auf den 15. Mai 1914, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Zwecks Zustellung der Klage an den Beklagten wird dies bekannt gemacht.

Charlottenburg, den 9. März 1914.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts III.

[116365] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Gertrud Braun, geb. Henning, in Berlin⸗Weißensee, Gustav Avdolf⸗ straße 14, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Ballien in Berlin, Invaliden⸗ straße 36/37, klagt gegen ihren Ehemann, den Maschinenarbeiter August Braun, unbekannten Aufenthalts, früher in Berlin⸗ Weißensee, wegen Ehebruchs und lieder⸗ lichen Lebenswandels auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 8. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts 1II in Berlin zu Charlotten⸗ burg, Tegeler Weg 17/20, Zimmer 47 1, auf den 26. Mai 1914, Vor⸗ mittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen. Zwecks Zu⸗ stellung der Klage an den Beklagten wird dies bekannt gemacht.

Charlottenburg, den 12. März 1914.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts III in Berlin.

[115850] Oeffentliche Zustenung.

In der Ehescheidungssache der Ehefrau Julian Joanny, Margaretha geb. Weiß, ohne Gewerbe in Sennheim 1. Els., Klä⸗ gerin, Berufungsklägerin, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt H. Doinet in Colmar, gegen ihren Ehemann, den früheren Kaffeewirt Julian Joanny, früher in Mülhausen i. Els., jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, Beklagten, Berufungsbeklagten, ohne Prozeßbevoll⸗ mächtigten, hat die Klägerin gegen das die Klage abweisende Urteil des Kaiserlichen Landgerichts zu Mülhausen vom 15. Ja⸗ nuar 1914 Berufung eingelegt mit dem Antrage: Unter Aufhebung des ange⸗ fechtenen Urteils die Ehe der Parteten aus Verschulden des Beklagten zu scheiden und demselben die Kosten des Rechts⸗ streits zur Last zu legen, hilfsweise: den Beklagten zu verurteilen, die häusliche Gemeinschaft mit der Klägerin wieder her⸗ zustellen. Termin zur mündlichen Ver⸗ handlung über die Berufung ist auf den S. Juni 1914, Vormittags 9 Uhr, vor dem III. Zwilsenat des Kaiserlichen Oberlandesgerichts zu Colmar bestimmt. Der Beklagte wird zu diesem Termine mit der Aufforderung vorgeladen, einen bei dem genannten Oberlandesgericht zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt zu seiner Ver⸗ tretung zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung an den Beklagten wird dieser Auszug aus der Berufungs⸗ schrift und die Terminsbestimmung bekannt gemacht.

Colmar, den 12. März 1914.

Der Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Oberlandesgerichts.

[115842] Oeffentliche Zustellung.

Der Ohrenarzt Max Tuerk in Forst k. L, Berlinerstraße 14, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Walther Hesse in Guben, klagt gegen seine Ehefrau Emma Tuerk, geb. Kuntze, früher in Forst, jetzt unbetannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß die Beklagte durch ihr Verhalten eine so tiefe Zerrüttung des ehelichen Verhältnisses verschuldet hat, daß dem Kläger die Fort⸗ setzung der Ehe nicht zugemutet werden kann, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden und die Beklagte für den allein schuldigen Teil zu erklären. Der Kläger ladet die Beklagte zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Guben auf den 27. Mai 1914, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 2 b R. 25/14.

Guben, den 10. März 1914

Liedtke, als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[116323]

Die Ehefrau des Eduard Kirschbaum, Rosa Elisabeth geb. Mathes, zu Mann⸗ heim, Rheinhäuferitraße 53 Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Dühren⸗ heimer ia Mannheim klagt gegen den Ehemann, geb. 26. März 1881 zu Elber⸗ feld, auf Scheidung der am 24 Mai 1913 zu Schiettstadt geschlossenen Ehe. Die Klägerin ladet den Betlagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die IV. Zivilkammer des Großh. Land⸗ gerichts zu Mannheim auf den 14. Mai 1914, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem Gerichte zu⸗ gelassenen Anwalt zu bestellen.

Mannheim, den 11. März 1914. Gerichtsschreiber des Großh. Landgerichts.

8

[1116368] Oeffentliche Zustellung.

Die Kaufmannsfrau Eltsabeth Grajetzki verwitwet gewesene Knochenhauer, geborene Grajetzki, zu Goldap, Mühlenstraße 206, Prozeßbevollmächtigter: Justizrat Scheu in Insterburg, klagt gegen ihren Ehe⸗ mann, den Kaufmann Arthur Grajetzki, früher zu Gawaiten, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte sie böslich verlassen habe, mit dem Antrage: 1) die Ehe der Parteien zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Teil zu erklären, 2) dem Beklagten die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Insterburg auf den 25. Mai 1914, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Insterburg, den 11. März 1914.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen

Landgerichts: Schwesig, Aktuar.

[115843] Oeffentliche hetekung.

Die Frau Auguste Meyer, geb. Rose, in Allenburg, Ostpr., Allestraße, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Franz Kyser zu Königsberg i. Pr., klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Karl Meyer, früher in Allenburg, jetzt unbekannten Aufenthaltsorts, auf Grund des § 1568 B. G.⸗B., unter der Behauptung, daß der Beklagte sich dem Trunke ergeben und arbeitsscheu sei, auch die Klägerin wieder⸗ holt beschimpft und sie auch mit dem Ver⸗ brechen des Totschlags bedroht und sie schließlich anfangs September 1913 ver⸗ lassen habe, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklagten für den allein schuldigen Teil zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die fünfte Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Königsberg i. Pr. auf den 29. Mai 1914, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Königsberg i. Pr., den 11. März 1914. (Unterschrift), Artuar als Gerichtsschreiber

des Königlichen Landgerichts.

[116369]

Fabrikarbeiter Johann Noder in Rißtorf (Stadtgemeinde Stockach), Kläger, vertreten durch den Rechtsanwalt Bittler in Stockach, klagt gegen seine an unbekanntem Orte sich aufhaltende Ehefrau, Elisabeth Noder. geb. Höflacher, Bekl., mit dem Antrage auf Scheidung der unterm 28. August 1886 zu Lechhausen zwischen ihm und der

Beklagten geschloss'nen Ehs aus Ver⸗ schulden der Beklagten unter Verfällung der Beklagten in die Kosten des Rechts⸗ streits. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die Zivilkammer des Groß⸗ berzoglichen Landgerichts Konstauz auf Freitag, den 8. Mai 1914, Vor⸗ mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen.

[116370] Oeffentliche Zustellung.

Der Bergmann Heinrich Grosse in Bollingen, Kläger, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Fitzau in Diedenhofen, klagt gegen feine Ehefrau, Leonie Grosse, geb. Gueib, früher in Bollingen, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, Beklagte, wegen Ehebruchs, mit dem An⸗ trage, die zwischen den Parteien am 16. Januar 1906 auf dem Standesamt zu Aumetz geschlossene Ehe zu scheiden, die Beklagte für den schuldigen Teil zu erklären und derselben die Kosten zur Last zu legen. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die IV. Zivilkammer des Kaiser⸗ lichen Landgerichts in Metz auf den 14. Mai 1914, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der Fffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Metz, den 10. März 1914.

Gerichtsschreiberei des K. Landgerichts.

[115880] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Franz Bublitz, Maria geb. Wagner, zu Groß Rosseln, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Heil in Metz, klagt gegen ihren Ehemann Franz Bublitz, Arbeiter, ohne bekannten Auf⸗ enthaltsort, früher in Algringen, wegen Verletzung der ehelichen Pflichten, mit dem Antrage: die zwischen den Parteien bestehende Ehe zu scheiden, den Beklagten für den schuldigen Teil zu erklären und ihm die Kosten des Rechtsstreits aufzuer⸗ legen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die I. Zivilkammer des Kaiser⸗ lichen Landgerichts in Metz auf den 9. Juni 1914, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Metz, den 12. März 1914

Der Gerichtsschreiber bei dem Kaiserlichen Landgericht. [115844] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Gustav Schmitz, Maria

geb. Schagen, in Hannover, Knochen⸗

hauerstraße 8 III, Prozeßbevollmächtigter:

echtsanwalt E. Tils in M.⸗Gladbach, klagt gegen den Ehemann Gustav Schmitz, früher in M.⸗Gladbach⸗Land, Engelsholt Nr. 5, mit dem Antrag auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagken zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die vierte Zivilkammer des König⸗ lichen Landgerichts in M.⸗Gladbach auf den 6. Juni 1914, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt di Prozeßbevollmächtigten vertreten zu assen.

M.⸗Gladbach, den 6. März 1914.

Wilms, Landg.⸗Sekretär, Gerichtsschreiber des Kgl. Landgerichts.

[116371] Oeffentliche Zustellung.

In der Berufungsprozeßsache der Ehe⸗ frau Elly Frank, geb. Steinbrück, in Bien⸗ städt bei Gotha, Klägerin und Berufungs⸗ klägerin, gegen den Schmiedegesellen Artur Frank, zurzeit unbekannten Aufenthalts, Beklagten und Berufungsbeklagten, wegen Ehescheidung, hat die Klägerin gegen das die Ehescheidungsklage abweisende Urteil der II. Zioilkammer des Königlichen Landgerichts zu Erfurt vom 27. November 1913 Berufung eingelegt. Termin zur mündlichen Ver⸗ handlung über die Berufung ist vor dem III. Zivilsenate des Königlichen Oberlandes⸗ gerichts in Naumburg, Saale, auf den 27. Mai 1914, Vormittags 9 ½ Uhr, bestimmt. Der Beklagte wird zu dem Termine geladen und darauf hingewiesen, daß er sich durch einen bei dem Ober⸗ landesgerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Bevollmächtigten vertreten lassen muß. Die Ladung wird zum Zwecke der öffent⸗ lichen Zustellung an den Beklagten be⸗ kannt gemacht.

Naumburg a. Saale, den 13 Marz1914.

Der Gerichtsschreiber des Königlich

Oberlandesgerichts.

[115845] Oeffentliche Zustellung.

In Sachen Höckmaver, Maria Elisa⸗ beth, Ausrüsterin in St. Gallen, vertr. d. Rechtganwalt Kiener, gg. Höckmayer, Anton, Taglöhner, unbek. Aufenthalts, w. Ehescheidung, trat im Termin v. 5. März 1914 niemand auf. Neuer Termin zur Verhandlg. über die Klage vor der Zivil⸗ kammer des Landgerichts Neuburg a. D. wurde auf Antrag des kläg. Anwalts be⸗ stimmt auf Donnerstag, 7. 1914, Vorm. 8 ½¼ Uhr. Zu diesem Termin wird Anton Höckmayer geladen mit der Auffordg., einen bei diesem Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Neuburg a. D., 13. März 1914. Land⸗ gerichtsschreiberei.

[115847] Oeffentliche Zustellung.

Frau Anna Bredt in Nordhausen, Neuerweg 38, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Brinkmann in Nordhausen, klagt gegen den Schweizer Paul Bredt, früher zu Berga, unter der Behauptung, daß 1) der Beklagte sich mehr als 1 Jahr lang gegen den Willen der Klägerin in böslicher Absicht von der häuslichen Ge⸗ meinschaft fern gehalten hat und die Vor⸗ aussetzungen für die öffentliche Zustellung seit Jahresfrist gegen ihn bestanden haben 1567 Nr. 2 B. G.⸗B.), 2) weil der Beklagte durch schwere Verletzung der durch die Ehe begründeten Pflichten und durch ehrloses Verhalten eine so tiefe Zerrüttung des ehelichen Verhältnisses verschuldet hat, daß der Klägerin die Fort⸗ setzung der Ehe nicht zugemutet werden kann 1568 B. G.⸗B.), mit dem An⸗ trage: 1) die Ehe der Parteien zu scheiden und auszusprechen, daß der Beklagte die Schuld an der Scheidung träagt, 2) dem Beklagten die Kosten des Rechtsftreits auf⸗ zuerlegen. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechksstreits vor die erste Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Nord⸗ hausen auf den 8. Juni 1914, Vor⸗ mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zu⸗ gelass'nen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Nordhausen, den 11. März 1914 Böttcher, Landger.⸗Assistent, als Gerichts⸗

schreiber des Königlichen Landgerichts. [115846] Oeffentliche Zustellung.

Der Zigarrenmacher Gottlieb Gold⸗ mann zu Helligenstadt, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Kohlmann in Nord⸗ hausen, klogt gegen seine Ehefrau Rosa Goldmann, geb. Bank, früher zu Linden bei Hannover, am Clevertor 1, unter der Behauptung, daß diese ihn böslich ver⸗ lassen und sich des Ehebruchs schuldig ge⸗ macht habe, mit dem Antrage auf Schei⸗ dung der Ehe. Der Kläger ladet die Be⸗ klagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Nord⸗ hausen auf den 25. Mai 1914, Vor⸗ mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zuge⸗ lassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Nordhausfen, den 12. März 1914.

Böttcher, als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[116325] Oeffentliche Zustelluna.

Die Ebefrau des Arbeiters Johann Heinrich Ossmer, Anna geb. Meyer, in Ganderkesce, Prozeßbevollmäachtigte: Rechts⸗

sanwälte Dr. Meyer und Ehlermann, klagt

gegen ihren genannten Ehemann, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, auf Grund des § 1568 B. G.⸗B., mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden und den Be⸗

laagten für sch

Mai

Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Zivilkammer des Groß⸗ herzoglichen Landgerichts in Oldenburg auf den 26. Mai 1914, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen An⸗ walt zu bestellen. Zum Zwecke der öffent⸗ lichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Oldenburg, den 10. März 1914. Ihnken, Gerichtsaktuargehilfe, Gerichts⸗ schreiber des Großherzoglichen Landgerichts.

e

uldig zu erklären.

[115848] Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Otto Alfred Reinhold in Nürnberg, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Dr. Goldstein in Nürnberg, klagt gegen seine Ehefrau Elisabeth Barbara Reinhold, geb. Walz, früher in Nürn⸗ berg, jetzt unbekannten Aufenthalts, aus den §§ 1565 und 1568 des B. G.⸗B. auf Ehescheidung, mit dem Antrage, Urteil zu erlassen: Die Ehe der Streitsteile wird geschieden; die Beklagte trägt die Schuld an der Scheidung und hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger lädt die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das K. Landgericht Nürnberg, III. Zivilkammer, zu dem auf Dienstag, den 12. Mai 1914, Vor⸗ mittags S ½ Uhr, im Sitzungssaal Nr. 126 des alten Justizgebäudes an der Augustiner⸗ straße in Nürnberg anberaumten Termin mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗ nannten Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt zu ihrer Vertretung zu bestellen. Die öffentliche Zustellung der Klage an die Beklagte wurde mit Gerichtsbeschluß vom 11. März 1914 bewilligt.

Der Gerichtsschreiber des K. Landgerichts Nürnberg. [115849] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Marie Hoffmann, geb. Lange, in Fahrland, Prozeßbevollmächtigter: Justiz⸗ rat J. Josephsohn in Potsdam, klagt gegen den Sattler Julius Hoffmann, ihren Ebemann, früher in Luckenwalde, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund des § 1568 B. G.⸗B., mit dem Antrag auf Scheidung der Ehe. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechisstreits vor die vierte Zivil⸗ kammer des Königlichen Landgerichis in Potsdam auf den 12. Juni 1914, Vor⸗ mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen.

Potsdam, den 12. März 1914.

Riekesmann, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[116109] Oeffeutliche Zustellung.

Die Ehefrau Ludwig Gebhardt, Johanna geb. Betruschke, in Neunkirchen (Saar), Heizengasse Nr. 60, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Cohen in Saarbrücken 3, klagt gegen ihren Ehemann, den Berg⸗ mann Ludwig Gebhardt, früher in Neun⸗ kirchen, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, auf Grund der Behauptung, daß der Beklagte die Klägerln, nachdem er sie mißhandelt, am Himmelsfahrtstage 1911 verlassen und seit dieser Zeit nicht mehr zu ihr zurückgekehrt sei, mit dem Antrag, den Beksagten zu verurteilen, die eheliche Gemeinschaft mit der Klägerin wieder herzustellen, demselben auch die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die vierte Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Saarbrücken auf den 19. Mai 1914, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwal als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu assen.

Saarbrücken, den 27. Februar 19

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[115834] Oeffentliche Zustellung.

Die minderjährige Erna Elisabeth Sieber in Dresden, vertreten durch den gesetzlichen Vormund Direktor Meding in Dresden, Fürsorgeamt, Prozeßbevollmächtigter: Ratssekretär Reimann ebenda, klagt gegen den Tischler Bruno Paul Erich Neu⸗ barth, zuletzt in Dresden, Schandauer⸗ straße 33 III, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, unter der Behauptung, daß die Klägerin am 3. Juni 1913 von der ledigen Anna Frida Sieber in Dresden außer der CEhe geboren worden sei, daß der Beklagte der Mutter der Klägerin innerhalb der gesetzlichen Empfängszeit beigewohnt habe, daß er deshalb als Vater der Klägerin gelte und daher verpflichtet sei, dieser bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres den

der Lebensstellung der Mutter entsprechen⸗

den Unterhalt zu gewähren, daß die Mutter der Klägerin Fabrikarbeiterin sei, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflschtig und in vorläufig vollstreckbarer Form zu ver⸗ urteilen, der Klägerin vom 3. Juni 1913 bis zum 2. Juni 1929 zu ihrem Unter⸗ halte eine Jahresrente von 264 ℳ, die fällig gewesenen Beträge sofort, die ferner fällig werdenden in vierteljährlichen, am 3. Juni, 3. September, 3. Dezember und 3. März j. J. fälligen Vorauszahlungen von je 66 zu gewähren. Der Beklagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts⸗ gericht zu Dresden, Lothringerstraße 1, auf den 4. Mai 1914, Vormittags 9 Uhr. Zimmer 148, geladen. Dresden, den 10. März 1914 Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

daß der Beklagte der

[116359] Oeffentliche Zustellung und Ladung. 11) Gustav Willi Laubmann, uneheliches Kind, 2) Elisabetha Laubmann, Zwirnerei⸗ arbeitecin, Oberkotzau, beide vertreten durch Nikol Laubmann, Fabrikheizer in Oberkotzau, er⸗ heben Klage gegen Tomaschk, Heinrich, Kraftwagenführer von Sagast, zuletzt in Hof, jetzt unbekannten Aufenthalts, mit folgendem Antrag: I. Es wird festgestellt, 8 Vater des am 6. Juli 1912 in Hof von der Elisabetha Laubmann unehelich geborenen Kindes Gustav Willi Laubmann ist. II. Der Beklagte ist schuldig: a. dem klagenden

Kinde von seiner Geburt bis zur Vollendung

des 16. Lebensjahres eine vierteljährliche, vorauszahlbare Unterhaltsrente von je 54 zu gewähren; b. der mitklagenden Kindsmutter die Kosten der Entbindung und des Unterhalts für die ersten 6 Wochen nach der Entbindung im Betrage von 5 zu ersetzen. III. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. IX. das Urteil wird, soweit gesetzlich zu⸗

ssig, für vorläufig vollstreckbar erklärt. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ treits wird der Beklagte Tomaschk hier⸗ mit vor das K. Amtsgericht Hof a. S., Zimmer Nr. 14, in den Termin vom 29. Mai 1914, Vormittags 9 Uhr, geladen. Oeffentliche Zusteilung der Klage ist bewilligt.

Hof, den 13. März 1914. Gerichisschreiberei des K. Amtsgerichts Hof.

[116360] Oeffentliche Zustellung.

In Sachen Sbmidt von Nürnberg, vertreten durch seinen Vormund, den Arbeiter Johann Müller dahier, Siegfriedstr. 53, dieser vertreten durch Rechtspraktikant Karl Cnopf daselbst, gegen den ledigen Flaschner Georg Rüger, bisher in Nürn⸗ berg, Wiesenthalstr. 21, nun unbekannten Aufenthalts, wegen Feststellung der Vater⸗ schaft und Unterhalts, ist Klage zum K. Amtsgericht Nürnberg erhoben mit dem Antrage, zu erkennen: I. Es wird fest⸗ gestellt, daß der Beklagte Vater des von der Näherin Walli Schmidt am 29. März 1913 in Nürnberg geborenen unehelichen Kindes Karl ist. II. Der Beklagte ist schuldig, dem Kinde von der Geburt bis zur Vollendung des sechzehnten Lebens⸗ jahres den Unterbalt durch Entrichtung einer an den Vormund zu leistenden, je für drei Monate vorauszahlbaren Geld⸗ rente von vierteljährlich 78 zu gewähren. III. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. IV. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, soweit die Unter⸗ haltsbetträge für das Kind für die Zeit nach der Erhebung der Klage und für das der Erhebung der Klage vorausgehende letzte Vierteljahr zu entrichten sind. Die öffentliche Zustellung ist bewilligt und Termin zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits anberaumt auf Montag, den 25. Mai 1914, Vorm. 8 ¼ Uhr, im Sitzungssaal 20 des Gerichtsgebäudes an der Augustinerstraße. Zu diesem Termin wird der Beklagte Rüger geladen.

Der Gerichtsschreiber des K. Amtsgerichts Nürnberg.

[116363] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Fanny Revy in Berlin, Schwäbischestr. 30, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Münzer in Berlin, Französischestraße 24, klagt gegen den Rudolf Lothar, früher in Berlin, Schiff⸗ bauerdamm 25, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, unter der Behauptung, daß er aus den am 5. Januar, 5. Februar und 5. März 1914 fälligen Wechseln vom 2 August 1912 über je 3000 als Akzeptant 9000 schulde, mit dem An⸗ trage, den Beklagten zur Zahlung von 9000 nebst 6 % Zinsen von 3000 seit 5. Januar 1914, von 3000 seit 5. Februar 1914 und von 3000 seit dem 5. März 1914 und 79,50 Wechsel⸗ unkosten als Gesamtschuldner mit den Ehe⸗ leuten Palfi an Klägerin zu verurtellen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 6. Kammer für Handelssachen des Königlichen Landgerichts I in Berlin, Neue Friedrichstraße 16/17, II. Stock, Zimmer 76, auf den 19. Mai 1914, Vormittags 10 ½ Uhr, mit der Auf⸗ forderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt ge⸗ macht. 50. P. 65. 14 —.

Berlin, den 13. März 1914.

Block, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I.

[115875] Oeffentliche Zustellung. Der Rechtsanwalt Vincenz Hundhausen in Berlin⸗Schöneberg, Hauptstraße 1, als Nachlaßpfleger des am 12. September 1910 verstorbenen Grafen Aldo Maria Heinrich Robert Matuschka, klagt gegen die Gräfin Hedwig von Matuschka, geb. Janke, früher in Berlin, Lützow⸗ straße 63, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß die heraus⸗ zugebenden Sachen Eigentum des Klägerz seien, mit dem Antrage auf vorläufig vollstreck⸗ bare kostenpflichtige Verurteilung zur Her⸗ ausgabe der auf dem Speicher der Firma Gustav Knauer in Wilmersdorf, Pfalzburger⸗ straße 19/21, lagernden Geweihsammlung von ca. 100 Stück an den Kläger. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird die Beklagte vor das Königliche

Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Abteilung 44,

uf den 13. Juni 1914, Vormittags

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belde früher in Hof, jetzt in

des minderjährigen Karl

10 Uhr, Neue Friedrichstraße 14/15,;

Zimmer 220/22, II. Stockwerk, geladen. Berlin, den 9. März 1914. MReil, Gerichtsschreiber

des Königlichen Amtsgerichts.

[115873] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Ida Fromm, geb. Wohl⸗ feil, in Berlin, Kochstr. 36, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Erwin Bendix hier, Gontardstr. 1, klagt gegen den Kauf⸗ mann Herbert Lehmann, zuletzt bier wohnhast, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Bebauptung, daß ihr der Be⸗ klagte die Miete für ein möbliertes Zimmer vom 1. November 1913 bis 20. Januar 1914 mit 111,50 und an Kosten für Wäsche und Auslagen 30 schulde, mit dem Antrage auf kosten⸗ pflichtige, vorläufig vollstreckbare Ver⸗ urteilung zur Zahlung von 141,50 nebst 4 % Zinsen seit 1. Januar 1914. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits wird der Beklagte vor das König⸗ liche Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Abtei⸗ lung 39, Neue Friedrichstr. 13/14, I. Stock, Zimmer 155/157, auf den 5. Mai 1914, Vormittags 10 Uhr, geladen.

Berlin, den 11. März 1914.

Gelling, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[115830] Oeffentliche Zustellung.

In Sachen des Schlächtermeisters Gusinde in Berlin, Oranienstraße 17, Pro⸗ zeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Justiz⸗ rat Dr. Freudenthal in Berlin SW. 48, Friedrichstraße 4, gegen 1) die Frau Maurermeister Clara Schmidt, geb. Brunske, 2) den Maurmeister Robert Schmidt, beide früher in Lankwitz, Kaiser Wilhelmstraße 49, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, hat der Kläger am 23. 1. 1914 um Terminsbestimmung ersucht, um be⸗ züglich der von dem Berlagten bereits anerkannten hinterleaten 100 ein An⸗ erkennungsurteil zu erwirken. Zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits werden die Beklagten vor das Königliche Amts⸗ gericht in Berlin⸗Lichterfelde auf den 4. Juni 1914, Vormittags 9 Uhr, Zimmer 22, geladen.

Berlin⸗Lichterfelde, den 7. März

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[115874] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma Gebr. Heinemann in Berlin, Behrenstraße 26a, Klägerin, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Boehm zu Berlin, Friedrichstraße 822, klagt gegen den Bankbeamten Arnold Lewin zu Berlin, Planufer 20, jetzt unbekannt, auf Grund der Behauptung, daß der Beklagte für käuflich geliefert erbaltene Garderoben⸗ stücke 88 nebst 4 vom Hundert Zinsen seit dem 1. Oktober 1912 verschulde, mit dem Antrage auf vorläufig vollstreckbare Verurteilung zur Zahlung. Der Be⸗ klagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht Berlin⸗Tempelbof in Berlin, Hallesches Ufer Nr. 29/31, Zimmer 2 auf den 9. Mai 1914, Vormittags 9 Uhr, geladen. Zum Zwecke der öffent. lichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Berlin, den 10. März 1914.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts Berlin⸗Tempelhof. Abt. 5

[116356] Oeffentliche Zustellung.

Der Gastwirt Hermann Wohde in Burgdorf klagt gegen den früheren Spediteur Hermann Rühl, früher in Burgdorf, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß Beklaagter ihm aus unerlaubter Handlung (Unterschlagung) 307 nebst 4 % Zinsen seit 1. August 1913 schulde, mit dem Antrage auf kosten⸗ pflichtige Verurteilung des Beklagten durch gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbares Urteil zur Zahlung von 307 nebst 4 % Zinsen seit 1. August 1913. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Burgdorf i. H. auf Freitag, den 5. Juni 1914, Vormittags 9]¼ Uhr, geladen.

Burgdorf i. H., den 10. März 1914.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[115877], Oeffentliche Zustellung.

Die Siemens⸗Schuckert⸗Werke, Ges. m. b. Haftung, Siemensstadt bei Berlin, ver⸗ treten durch ihre Geschäftsführer Hugo Natalis und Robert Maaß, Klägerin, Prozeßbevollmächtigter: Justizrat Dr. Zimmer in Siemensstadt bei Berlin, klagt gegen den Photographen Heinrich Marx, früher in Ostdievenow, jetzt in Australien, Beklagten, unter der Behauptung, daß der Beklagte der Klägerin für eine auf Be⸗ stellung laut Rechnung vom 18. Juli 1913 gelieferte elektrische Lschtanlage nebst Zu⸗ bebörseilen den vereinbarten und ange⸗ messenen Gesamtpreis von 168 35 schulde, mit dem Antrage auf Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von 168 85 nebst 5 vom Hundert Zinsen seit dem 18. September 1913 an die Klägerin und auf vorläufig vollstreckbares Urteil gegebenenfalls gegen Sicherheitsleistung. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits wird der Beklagte vor das König⸗ liche Amtsgericht in Cammin i. Pomm. auf den 25. Juni 1914, Vormittags 9 ½ Uhr, geladen.

Cammin i. Pom., den 12. März 1914 Knittel, Amtsgerichtssekretär, Gerichts⸗

schreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[116366] Oeffentliche Zustellung. Die Kaufleute Charles Benjamin Warner und Josef Warner in New York,

47 Warren Street, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Justizrat Breslauer, Dr. Hantke und Dr. Leszynsky zu Berlin, Mohrenstraße 51, klagen gegen 1) den Kaufmann J. B. Bleichrode in Berlin⸗ Wilmersdorf, Pantenerstraße 16, zurzeit in New York, 2) den Kaufmann Georg Indinger. früher in Leipzig, Markgrafen⸗ straße 3 und Schulstraße 3, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthal’s, unter der Bebhaup⸗ tung, daß die Beklaaten ihnen auf Grund der Wechsel vom 24. Mai 1913 über 1000 ℳ, 540 und 513,50 und der Protesturkunden vom 27. August 1913 und vom 25. September 1913 als Akzeptant und Aussteller 2053,50 nebst 6 % Zinsen von 1540 seit dem 27. August 1913 und von 513,50 seit dem 25. Sep⸗ tember 1913 und 27,40 Wechselunkosten verschulden, mit dem Antrag, die Be⸗ klagten als Gesamtschuldner zu ver⸗ urteilen, an die Kläger 2053,50 nebst 6 % Zinsen a. von 1540 seit dem 27. August 1913, b. von 513,50 seit dem 25. September 1913 sowie 27 40 Wechselunkosten zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Die Kläger laden den Beklagten zu 2 zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 1. Kammer für Handelssachen des Königlichen Landgerichts III Berlin in Charlottenburg, Tegeler Weg 17 20, auf den 28. Mai 1914, Vormittags 10 Uhr, Sitzungssaal Nr. 38 1, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Charlottenburg, den 9. März 1914.

Mücke, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts III.

[115831] Oeffentliche Zustellueng.

Der Frauenarzt Dr. Ernst Solms in Charlottenburg, Joachimsthalerstraße 4, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte von Fragstein u. Niemsdorff in Berlin W., Kurfürstendamm 230, klagt gegen den Rittergutsbesitzer Walter Heine, früher in Berlin, Lützowstraße 79, unter der Be⸗ hauptung, daß ihm der Beklaate für spezialärztliche Behandlung seiner Ehefrau und Aufenthalt in seiner Privatklinik 496,75 schulde, mit dem Antrage, 1) den Beklagten kostenpflichtig zu ver⸗ urteilen, an den Kläger 496,75 vier⸗ hundertsechsundneunzig Mart 75 nebst 4 % Zinsen seit dem 1. März 1912 zu zahlen, 2) das Urteil gegen Sicherheits⸗ leistung für vorläufig vollstreckbar zu er⸗ klären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz, Ztvilgerichtsgebäude, auf den 28. Mai 1914. Vormittags 9 Uhr, Zimmer 22 1, geladen. 12 C. 2081. 13.

Charlottenburg, den 12. März 1914.

Rempel, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[116367] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau A. Köttgen in Cöln⸗Linden. thal, Classen⸗Kappelmannstraße 1, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Wei⸗ lingshaus in Cöln, klagt im Wechselprozeß gegen 1) den Gustav Petersen. früher in Berlin⸗Schöneberg, 2) den Wilhelm von Plessen, früher in Berlin⸗Wilmersdorf, auf Grund des Wechsels vom 20. Oktober 1913 über 1550 und der Protesturkunde vom 22. Januar 1914, mit dem Antrage, die Beklagten als Gesamtschuldner unter sich und mit den bereits durch Urteil vom 17. Februar 1914 verurteilten Beklagten Max Oster und Carl Gerber, belde in Cöln, zur Zahlung von 1550 Wechsel⸗ hauptsumme nebst 6 % Zinsen seit dem 20. Januar 1914 sowie 32,45 Wechsel⸗ unkosten nebst 5 % Zinsen seit dem Tage der Klagezustellung zu verurteilen. Die Klägerin ladet die Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 3. Kammer für Handelssachen des Königlichen Landgerichts in Cöln auf den 4. Juni 1914, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. 8

Cöln, den 13. März 1914.

Neuroth, als Gerichtsschreiber des Königl. Landgerichts.

[113548] Oeffentliche Zustellung.

Der Stukkateur Karl Schüller in Cöln, Biberstraße 36, klagt gegen die Eheleute Friedrich Roß, früher in Cöln⸗Sülz, Zülpicherstraße 308, unter der Behauptung daß ihm Beklagte aus Arbeitsleistung 141,30 verschulden, mit dem Antrage auf kostenfällige und vorläufig vollstreck bare Verurteilung der Beklaaten zur Zahlung von 141,30 nebst 4 % Zinsen seit dem 20. Februar 1913. Zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits werden die Beklagten vor das Königliche Amts gericht, Abt. 55, hier, Zimmer 152 im Justizgebäude am Reichenspergerplatz, auf den 7. Mai 1914, Vormittags 9 Uhr, geladen.

Cöln, den 27. Februar 1914.

Nußbaum, Gerichtsschreibe des Königlichen Amtsgerichts.

[115832] Oeffentliche Zustellung

Der Peter Robertz jr, Herrenschneider in Crefeld, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Weiler in Crefeld, klagt gegen die Eheleute Fritz Schwengers und Rosa geb. Ludmann, fruͤher in Crefeld, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Be⸗

zu zahlen.

hauptung, daß ihm die Beklagten für 8 vorherige Bestellung käuflich geliefert er⸗ haltene Waren 75,50 schuldeten, mit dem Antrage, die Beklagten als Gesamt⸗ schuldner zur Zahlung von 75,50 nebst 5 % Ziasen seit dem 26. Februar 1914 kostenpflichtig zu verurteilen. Zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits werden die Beklagten vor das Königliche Amtsgericht in Crefeld, Steinstraße 200, Saal 3, auf Donnerstag, den ü Mai 1914, Vorm. 9 Uhr, ge⸗ aden. ETrefeld, den 10. März 1914. (L. S) (Unterschrift), Gerichtsschreiber

des Königlichen Amtsgerichts.

[115833] Oeffentliche Zustellung. Die Firma C. Weißhorn in Dresden, Prozesbevollmächtigter: Rechtsanwalt Justizrat Theodor Wolff in Dresden⸗A., Wilsdrufferstr. 2, klagt gegen den Chemiker (Kaufmann) Georg Weber, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, früher in Frankfurt a. Main, Hynspergstr. 31, unter der Be⸗ bauptung, daß der Beklagte, der seinerzeit seinen Wohnsitz in Dresden gohabt habe, für in den Jahren 1910 und 1911 ge⸗ lieferte Kleidungsstücke und Schneider⸗ arbeiten den Betrag von 241 50 schuldig verblieben sei, daß derselbe seine Schuld im Dezember 1912 schriftlich an⸗ erkonnt und Zahlung versprochen habe, und beantragt, den Beklagten kostenpflichtig und vorläufig vollstreckbar zu verurteilen, an die Klägerin 361 50 nebst Zinsen zu 4 % von 173 50 seit dem 1. Januar 1911 und von 188 seit dem 1. Januar 1913, abzüglich der am 12. Februar 1911 bezahlten 80 und der am 18. Dezember 1911 bezahlten 40 Der Beklagte wird zur münd⸗ lichen Verbandlung des Rechtsstreits vor

das Königliche Amtsgericht Dresden auf den 30. Mai 1914,

Vormittags

9 Uhr, Saal 110, Lothringerstr. 1 ],

geladen. Dresden, den 9. März 1914.

Der Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgerichts

[116357] Oeffentliche Zustellung.

Der Kriegsveteran Friedrich Gustav Eugen Tost in Dresden, Löscherstraße 2a st., klagt gegen den Kutscher Georg Heinrich Anton Pohl, früher in Dresden, jetzt un⸗ bekannten AufenthaltsS, auf Grund der Behauptung, daß ihm der Beklagte für demselben i. J. 1913 gewährte Wohnung an Mietzins sowie für gewährte Kost und an Auslagen einen Restbetrag von 13 schulde, mit dem Antrage, zu erkennen: Der Beklagte wird kostenpflichtig ver⸗ urteilt, an den Kläger 13 zu zahlen. Dagz Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Prozeßgericht, das Könlgliche Amtsgericht zu Dresden, Lothringerstraße 1 II. Zimmer 148, auf den 30. April 1914, Vormittags 9 Uhr. geladen.

Der Gerichtsschreiber beim Königlichen Amtsgerichte Dresden, am 14. März 1914.

[115835] Oeffentliche Zustellung.

Der Adam Scholl, Bäckermeister in Saarbrücken, St. Johannerstr. Nr. 39, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Schaul in Forbach, klagt gegen den Franz Biermeier, f üher in Reden, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, mit dem Antrage: Kaiserliches Amtsgericht wolle feststellen, daß Kläger für seine Forderungen den Schuldner Franz Juen, Gipser in Homburg (Pfalz), Mitinhaber des Verputgeschäfts Juen und Bitschnau, Anspruch auf vorzugsweise Befriedigung aus dem in dem Verteilungsverfahren K 2/13 des Kaiserlichen Amtsgerichts Forbach hinterlegten Versteigerunas⸗ bezw. Verteilungeerlös hat, wolle dem Beklagten die Prozeßkosten auferlegen und das Urteil, wenn nötig gegen Sicherheitsleistung, für vorläufig vollstreckbar erklären. Zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Kaiserliche Amts⸗ gericht in Forbach i. L. auf den 7. Mai 1914, Nachmittags 3 ¼ Uhr, geladen.

Forbach, den 12. März 1914.

Der Gerichtsschreiber bei dem Kaiserlichen Amtsgericht.

[115470] Oeffentliche Zustellung.

Die Stadtgemeinde Frankfurt am Main, vertreten durch ihren agistrat, Prozeß⸗ bevollmächtigte: Rechtsanwälte Justizrat Dr. Emil Benkard, Dr. Gustav Spier und Dr. Georg Benkard in Frankfurt am Main, klagt gegen die Ehefrau Elise Arbeiter, früher in Frankfurt am Main, Anzengruberstraße, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund Lieferung von 155 cbm Gas, mit dem Antrage auf vor⸗ läufig vollstreckbare Verurteilung zur Zahlung von 27 90 nebst 4 % Zinsen seit 1. Februar 1914. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird die Beklagte vor das Königliche Amtsgericht 35 in Frankfurt am Main⸗Bockenheim auf den 4. Mai 1914, Vormittags 9 Uhr, geladen.

Frankfurt am Main, den 6. März 1914.

Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgerichts.

[115471] Oeffentliche Zustellung.

Die offene Handelsgesellschaft in Firma Georg Harth in Frankfurt am Main, Kurfurstenstraße 51, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Justizrat Hirschler in Frank⸗ furt am Main, klagt gegen den Fabrikanten Alexander Häufele, früher in Frankfurt am Main, Kurfuürstenstraße 60, wohnhaft, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund

h Beklaate an

der Behauptung, daß der - Miete für ein Geschäftslokal, Kurfürsten

8

traße 60, laut Vertrag vom 23. 5. 13 für die Zeit vom 1. 10. 13 bis 28. 2. 14 958,30 zu entrichten habe, daß 150,95 Pfanderlös bei der Reg.⸗Hauptkasse Wiesbaden hinterlegt seien, und daß die Zuständigkeit des angerufenen Gerichts unter den Parteien vereinbart sei, mit dem Antrage auf vorläufige vollstreckbare Ver⸗ urteilung, eventuell zgegen Sicherheits leistung, auf Zahlung von 1) 958,30 nebst 4 % Prozeßzinsen, 2) darin einzu⸗ willigen, daß der vom Gertchtsvollzieher Will dahier in Sachen der Klägerin bezw. des Gustav Stingel, hier, Offenbacher⸗ landstraße 237, und des Otto Widtmann, hier, vertreten durch Rechtsanwalt S. Kaiser dahier, gegen den Beklagten bei der Königlichen Regierung, Hinterlegungs stelle H. S. Nr. A 575/13, hinterlegte Betrag von 150,95 nebst Hinter⸗ legungszinsen an die Klägerin ausgezahlt werde. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird dec Beklagte vor das Königliche Amtsgericht, 35, in Frankfurt am Main auf den 4. Mai 1914, Vormittags 9 Uhr, geladen.

Frankfurt am Main. den 7. März 1914.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[115768] Oeffentliche Zustellung.

Joh. Henseler, Kolontalwarenhandlung in Geislingen, Prozeßbevollmächtigter: R.⸗A. Dr. Fischer daselbst, klagt gegen den Bäcker und Wirt Simon Ascher, mit unbekanntem Aufenthalt abwesend, früher in Mühlhausen i. T., auf Grund Kaufs, mit dem Antrage, der Beklagte sei schul⸗ dig, an den Kläger 285 40 nebst 5 % Prozeßzinsen zu bezahlen und die Kosten des Rechtsstreits, einschließlich der⸗ jenigen des vorausgegangenen Mahn⸗ verfahrens, zu tragen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Könlgliche Amtsgericht Geislingen⸗St. auf Montag, den 4. Mai 1914, Vormittags 9 Uhr, geladen.

Geislingen, den 12. März 1914.

Gaißer, Gertchtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[115841] Oeffentliche Zustellung.

Der Rittergutspächter Georg Leipelt in Niedersteine, Kreis Neurode, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Loewy in Glatz, klagt gegen den früheren Ritter⸗ gutspächter Hans Wirth, früher in Glei⸗ witz, Stephaniestr. Nr. 13, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, unter der Be⸗ hauptung, daß ihm der Beklagte durch Zessionsvertrag vom 29. April 1913 das gesamte lebende und tote Inventar des Ritterguts Niedersteine⸗Grünhof nebst zwei Anteilen der landwirtschaftlichen Brennerei⸗ genossenschaft Möhlten nebst Anrechten auf die einzelnen Fonds für den Gesamt⸗ kaufpreis von 58 000 verkauft und hier⸗ bei das Geschäftsguthaben bei der Brennereigenossenschaft auf 3000 an⸗ gegeben habe, während es tatsächlich nur 2293,75 beträgt, mit dem Antrage: den Beklagten zu verurteilen, an den Kläger 706 nebst 4 p. H. Zinsen seit dem 1. Mai 1913 zu zahlen und das Ur⸗ teil gegen Sicherbeitsleistung für vor⸗ läufig vollstreckbar zu erklären. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die zweite Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Glatz, Gartenstr. 15, Zimmer 60, auf den 13. Mai 1914, Vor⸗ mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen. 2. O. 245/13.

Glatz, den 10. März 1914.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[115878] Oeffentliche Zustellung.

Die Finanzdeputation zu Hamburg, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr Rud. Moenckeberg zu Hamburg, klag gegen Karl Friedrich Behrens, früber zu Hamburg, jetzt unbekannten Anfenthalts mit dem Antrage auf kostenpflichtige, vor⸗ läufig vollstreckbare Verurteilung des Be⸗ klagten zur Zahlung von 9,— sowie zur Duldung der Zwangsvollstreckung in das am Eilbecktal belegene Grundstück, Eilbeck, Blatt 1391. Klägerin hat aus⸗ geführt: Dem Aerar dieser Stadt stehe in dem vorbezeichneten Grundstück des Beklagten eine jährliche Annuttät von 78,30 versichert. Die von ihr auf Zahlung der am 1. Dezember 1913 fällig gewesenen Punuität eingereichte Klage habe sie unter Vorbehalt ihres Koften⸗ ersatzanspruchs zurückgezogen, weil der Be⸗ klagte die Hauptschuld vor Zustellung der Klage bezahlt habe. Zur Zahlung der ihr durch diese Klage erwachsenen Kosten sei der Beklagte verpflichtet, da er im Verzuge gewesen sei. Demnach sei auch der Duldungsanspruch herechtigt. Der Be⸗ klagte wird zur mündlichen Vechandlung des Rechtsstreits vor das Auitsgericht in Hamburg, Zivilabteilung 1, Zivil⸗ justizgebäude, Sievekingplatz, Erdgeschoß, Zimmer Nr. 102, auf Dienstag, den 12. Mai 1914, Vormittags 10 Uhr, geladen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Hamburg, den 5. März 1914.

Der Gerichtsschreiber des Amtegerichts.

[115836] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma Elshach und Frank in Han⸗ nover, Große Packhofstraße, klagt gegen den Handlungsgehilfen Georg Loporka, früher in Düsseldorf, jetzt unbekannten

Aufenthalts, weil der Beklagte am 20. Mai 1912 von der Klä einen Anzug zu