“
Vereinigten Staaten von Amerika in
Dem Konsul der 1 namens des Reichs das
Erfurt Graham H. Kemper ist Erxequatur erteilt worden.
Der bayerische Rechtsanwalt Bernhard Engelhardt und der preußische Gerichtsassessor Dr. Karl Schuchardt sind zu Marineintendanturassessoren ernannt.
Dem Oberregierungsrat Ernst Meyer sind die Geschäfte des Vorstehers der dritten Abteilung der Kaiserlichen General⸗ direktion der Eisenbahnen in Elsaß⸗Lothringen in Straßburg
übertragen worden.
Auf Grund des 8 752 Abs. 4 des Krankenversicherungs⸗ gesetzes 8ö. der Fassung vom 10. April 1892 Reichsgesetzbl. S. 379) wird die durch Nr. 89 des „Reichsanzeigers“ vom 16. April 1910 bekannt gemachte Bescheinigung, wonach die
ännische Kranken⸗ und Sterbekasse von 1885 8 “ d. rbehalich der Höhe des Krankengeldes den Anforderungen des § 75 a. a. O. genügt, widerrufen.
Berlin, den 17. März 1914. Der Reichskanzler. Im Auftrage: Caspar.
Bekanntmachung. 8
Die nachstehenden ausländischen, in Deutschland arbeitenden Versicherungsunternehmungen sind zum Betriebe der Ver⸗ sicherung 1 1 is a. von Preisdifferenzen im Zuckerhandel,
b. gegen Minderverwertbarkeit von Rohzucker der Raffinerien und c. des Preisunterschieds bei 38 schäftsgebiet lassen worden in ihrem deutschen Geschäftsgebiete zugelasse
b 1) Niederländischer Lloyd, Versicherungs Aktien⸗Gesell⸗
sschaft in Amsterdam. “
2 8vv Union, Versicherungs⸗Aktien⸗Gesellschaft
in London. e.“ “ 3) Helvetia, Schweizerische Feuerversicherungs⸗Gesellschaft in St. Gallen. 4) Basler Versicherungs⸗Gesellschaft gegen in Basel. 8 5) North British, and Mercantile, Versicherungs⸗
Aktien⸗Gesellschaft in London und Edinburg.
6) K. K. priv. Assicurazioni Generali in Triest.
Berlin, den 16. März 1914.
Das Kaiserliche Aufsichtsamt für Privatversicherung. “ Gruner —
der Rübenver⸗
Feuerschaden
DSDas im Jahre 1904 in Stadskanaal aus Stahl erbaute, bisher unter niederländischer Flagge und unter, dem Namen Confiance gefahrene Segelschiff „Emanuel“ von 47,51 Registertons Nettoraumgehalt hat durch den Uebergang in
das ausschließliche Eigentum des Schiffers Wilko Janssen aus Westrhauderfehn das Recht zur Führung der deutschen Flagge
T9e;-
F Dem Polizeitierarzt beim Königlichen Polizeipräsidium in * Paul Katschinsky in Berlin⸗Schöneberg ist die kom⸗ missarische Verwaltung der Kreistierarztstelle für 8 Lüchow und Dannenberg mit dem Amtssitze in Lüchow über⸗ tragen worden
e eisen! d wird von Sonnabend, den 18. April 1914, auf Sonnabend, den 9. Mai 1914, Vormittags 11 ½ Uhr, verlegt.
1“ ½ 7 111““ 8 S 8 rium für Landwirtschaft, Domä
ist e ndwi und Forsten. 8
für die Kreise
Bekanntmachung. 61. ordentliche Sitzung des Bezirkseisenbahnrats Breslau
Breslau, den 14. März 1914. FzFrnigliche Eisenhahndirektion. Mallison.
Nichtamtliches. Senutshebseihch. Preußen. Berlin, 20. März 1914 Ihre Majestät die Kaiserin und Königin ist, wie In. I üanden gestern abend nach Braunschweig gereist.
In der am 19. d. M. unter dem Vorsitz des Königlich bayerischen Gesandten, Staatsrats Grafen von Lerch enfeld⸗ Koefering abgehaltenen Plenarsitzung des Bundes⸗ rats wurde dem Internationalen Vertrag zum Schutze des menschlichen Lebens auf See die Zustimmung erteilt. Zur Annahme gelangten die Vorlage, betreffend ein Abkommen mit Frankreich über den Verkehr mit Branntwein über die deutsch⸗ Fanzöͤsische Grenze, die Vorlage, betreffend Gebührenfestsetzung für die einzuführenden Postkreditbriefe, der Entwurf eines Gesetzes über die Verlegung der deutsch⸗russischen Landesgrenze vom Memelstrom bis zum Pissekfluß, die Entwürfe zu Gesetzen, be⸗ treffend die vorläufige Regelung des Reichshaushalts und des Haushalts der Schutzgebiete für das Rechnungsjahr 1914, sowie der dritte Nachtrag zum Reichshaushaltsetat für das Rechnungsjahr 1913. Dem vom Reichstag angenommenen Entwurf eines Postscheckgesetzes sowie den Vorlagen, betreffend Abänderungen der Grundsätze über die Besetzung von Stellen mit Militäranwärtern, wurde zugestimmt. Demnächst wurde über verschiedene Anträge und Eingaben Beschluß gefaßt.
In der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des
„Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ wird die vom Reichseisenbahn⸗ amt aufgestellte Uebersicht der Einnahmen der deutschen Haupt⸗ und vollspurigen Nebenbahnen im Februar 1914 veröffentlicht, die auch die Einnahmen der bayerischen
Kenntnis von dem
Staats⸗ und Privatbahnen mit umfaßt. — Ein Auszug ist bereits in der Nr. 66 vom 18. d. M. veröffentlicht.]
Laut Meldung der W S.“ ist S. M. S. „
erlangt. reeemr Sevu 81,90,B do. 1911 unk. 1710949
00 1.1 207,00 b 60206,50 b0 do. Rud,⸗Johthal. 0 — 1.1
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(84,255 84,00b 8
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: das Aufrücken des bisherigen vierten Hof⸗- und Dom⸗ predigers Vits in die durch das Ausscheiden des Hof⸗ und Dompredigers Ohly freigewordene dritte Hof⸗ und Dom⸗ predigerstelle am Dom in Berlin zu genehmigen und den bisherigen Studiendirektor am Predigerseminar und Pfarrer Lic. theol. Doehring in Wittenburg (Westpreußen) zum vierten Hof⸗ und Domprediger am Dom in Berlin zu ernennen. 1
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dden Leiter des in der Entwicklung begriffenen Sachsen⸗ häuser Gymnasiums in Frankfurt a. M., Oberlehrer Dr. Ernst Bieber zum Gymnasialdirektor zu ernennen sowie
die Wahl des Oberlehrers der Landwirtschafts⸗ und Realschule in Herford, Professors Dr. phil. Oskar Schulz zum Direktor der Landwirtschaftsschule in Hildesheim und infolge der von der Stadtverordnetenversammlung und den unbesoldeten Mitgliedern des Magistrats in Wiesbaden ge⸗ troffenen Wahl den Großherzoglich hessischen Ministerialsekretär Dr. Gustav Heß in Darmstadt als besoldeten Beigeordneten der Stadt Wiesbaden für die gesetzliche Amtsdauer von zwölf Jahren zu bestätigen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Ingenieur Ferdinand Bertram in Hannover die Erlaubnis zur Annahme und Führung des 8 verliehenen Titels eines bayerischen Kommerzienrats mit der Maßgabe zu erteilen, daß bei der Führung des Titels die fremdherrliche Verleihung ersichtlich zu machen ist 1““
Geheimes Zivilkabinett Seiner Majestät des Kaisers und Königs.
Im Geheimen Zivilkabinett Seiner Majestät des Kaisers und Königs sind der Spezialkommissionsbureauvorsteher, Ober⸗ ekretär Haase und der Amtsgerichtssekretär Seifert zu Ge⸗ heimen Registratoren ernannt worden.
Ministerium der geistlichen und Unterrichts⸗ angelegenheiten. Dem Gymnasialdirektor Dr. Ernst Bieber ist die Direktion des in der Entwicklung begriffenen Sachsenhäuser Gymnasiums in Frankfurt a. M. übertragen worden. Der bisherige Seminaroberlehrer Walter Lawin aus
Lissa i. P. ist zum Kreisschulinspektor in Filehne ernannt 8 worden.
v1.“
— g9 ehl e In der gestrigen Sbtzunc ver Zweiten vu8 Minister des Innern Freiherr von und zu Bodmann auf eine Interpellation, betreffend die Schiffbarmachung des Oberrheins, laut Bericht des „W. T. B.“ folgende Er⸗ klärung ab:
Wir sind nicht allein in der Lage, die Rheinreguliern 28 zuführen. Es werden noch Uace nchehsgen e aeg nancg. nehmen wittschaftlich und rentabel ist. Gewiß ist, daß unsere Eisenbahnen große Verluste erleiden würden. Ein Wett⸗ bewerb für die Schiffbarmachung des Rheins von Basel bis Konstanz ist ausgeschrieben. Voraussetzung ist natürlich die Schiffbarmachung der Strecke Straßburg —Basel. Der Rheinregu⸗ lierung bis Konstanz stebt die elsaß⸗lothringische Regierung nicht sompathisch gegenüber, da sie eine Schädigung der Handelsinteressen Straßburgs befürchtet. Wir können aber keinen Pfennig für den Großschiffahrtsweg bewilligen, wenn er in Basel enden soll. Er muß vielmehr bis Konstanz durchgeführt werden. Ferner muß die Schweiz zu den Kosten beitragen, auch für dis Strecke Basel —Straßburg, da die Schweiz dann direkt mit der Nordsee verbunden sein wird. Wesentlich ist ferner, daß Holland zu den Schiffahrtsabgaben seine Zustimmung gibt. Eine Einwirkung auf die elsaß⸗lothringische Regierung steht uns nicht zu. Wir haben für die Regulierung des Rheins bis Straßburg große Opfer gebracht obwohl die Befürchtung nahe lag, daß Mannheims Verkehr leiden würde. Unsere Sonderinteressen haben wir zurückgestellt, und wir dürfen deshalb erwarten, daß auch Elsaß Lothringen uns gegenüber freundlich handeln wird. Der Bau einer Wasserstraße bis Konstanz ist nach Ansicht der Techniker ausführbar. Die Schiffbar⸗ machung des Rheins von Breisach bis Basel würde 105 Millionen Mark kosten, wobei 50 Millionen auf die Schiffbarmachung und 55 1 auf die Anlage von Wasserkraftwerken entfallen würden.
In der an die Regierungserklärung sich anschließenden Debatte erklärten sämtliche Parteien, daß die Schürichlieenden des Rheins bis Konstanz und die Erschließung der Wasserkräfte mit allen Mitteln zu fördern sei. ““
DODOesterreich⸗Ungarn.
Dem ungarischen Abgeordnetenhause ist gest
vom Finanzminister Teleszky der Fheasigt Aeces Staatshaushalts für 1914/15 unterbreitet worden. Wie „W. T. B.“ meldet, betragen danach die ordentlichen Ausgaben rund 1887 Millionen Kronen, die Einnahmen 1953 Millionen. Im Extraordinarium betragen die Ausgaben 385,3 Millionen die Einnahmen 210,5 Millionen. Bei den gemeinsamen Aus⸗ gaben trat eine besondere Erhöhung hauptsächlich ein durch Ausgaben für die Armee in Höhe von 55 Millionen, für die Staatsschuld von 37 Millionen, für Zwecke des Handels⸗ ministeriums, hauptsächlich Staatsbahnen 34,9, für Zwecke des Unterrichtsministeriums 13 Millionen. Die höheren Ein⸗ nahmen sind präliminiert bei den direkten Steuern in Höhe von 42,3 Millionen, Verzehrungssteuern 30,6 Millionen Stempelsteuer 5,6 Millionen, Tabakmonopol 3,8 Millionen,
Staatseisenwerke 11,5 Millionen, Staatsbahnen 15 Millionen
—
1“
SGSroßbritannien und Irland.
Der Premierminister Asquith ist gestern vormittag im
Buckinghampalast vom Könige in Audienz empfangen worden.
— Das Unterhaus hat gestern ein bei Beginn der Debatte
über die Homerulebill von Bonar Law beantragtes Miß⸗ trauensvotum gegen die 252 Stimmen abgelehnt. U berichtet das „W. T. B.“ wie folgt:
Regierung mit 345 gegen Ueber den Verlauf der Sitzung
Bonar Law beantragte ein Mißtrauensvotum,
klärt wird, das Haus bedauere die Weigerung der Regierung, schläge zu einem Zusatzantrag der Meinung, daß diese d zweiten Lesung gemacht werden müßten. heute gefährlicher 3 G funden würde, so wäre es durch ein nicht “ könne. e n einem von der Regierung ernstlich vorgebrachten Vor⸗ lna gersbe. Grundsatz der Verständigung darin besteben sollte daß die Ulsterleute nach dem Ausschlusse automatisch unter die
omerulebill ollten, pp die eene. ablehnen. Falls Ulster nicht aus dem Vereinigten König
zur Homerulebill zu machen und sei der Wiederaufnahme der Law sagte, 5 Lage sei je je gewesen sei, und wenn ein Ausweg ge⸗ 132 seceurn das er ganz und gar⸗ Die Opposition habe nicht die Tür rasch auch nicht ohne Notwendigkeit zu⸗
Vorschläge vor
und würde sie in der Hoffnung. dadurch den Frieden herzustellen.
ebracht werden sollten, so müßte die Opposition die
reich ausgeschlossen würde, würde die Opposition dies als Grund
lage für eine mögliche Beratung und Verhandlung zur Lösung de
Schwierigkeiten annehmen. Wenn die Regierung ihre Vorschläge in 88 Hoömeerulebin einfügen und dies durch eine Volksabstimmung dem Lande unterbreiten und das Land dies billigen würde, so würden die Unionisten sich nicht dem widersetzen, daß die Bill Gesetzeskraft 85* lange. Der Premierminister As quith wiederholte die Vorschläge der Regierung vom 9. d. M., erklärte, er habe von dem Vorschlage Bonar Laws Kenntnis genommen, und fragte, ob Ulster das Ergebnis einer Volksabstimmung annehmen würde. Carson unterbrach ihn und sagte, wenn Asquith ihm einen endgültigen Vor⸗ schlag mache, wolle er Antwort geben. Asquith richtete im weiteren Verlauf seiner Rede einen ernsthaften Appell an das Haus, zu . denken, daß die neuen Vorschläge den einzigen Weg böten, der Ho f⸗ nung auf eine dauernde Verständigung gäbe. Carson erwiderte, die Regierungsvorschläge in ihrer gegenwärtigen Form seien nicht wert, von Ulster in Erwägung gezogen zu werden. Später stellte der Natiostalisten⸗ führer Devlin neuerlich fest, daß Carson einstmals Anhänger von Home Rule gewesen wäre. Carson sprang erregt auf und bezeichnete das als eine infame Lüge! (Große Unruhe. Der Sprecher ersuchte Carson, sich in seinen Ausdrücken zu mäßiarn. Carson erwiderte, die Behauptung wäre eine wissentliche Un⸗ wahrbheit. Devlin versuchte in seiner Rede fortzufahren, doch dauerte der Lärm an. Der Sprecher schritt erneut ein und forderte die Mitaglieder des Hauses auf, persönliche Angriffe zu vermeiden. Deplin setzte hierauf seine Rede ungestört fort. Er führte aus, es habe niemals eine größere Maskerade des Scheins oder des Benenges gegeben, als die Erzählung von einem Bürgerkrieg in Ulster. Asquith erklärte, er würde sich keiner Anregung verschließen, und nahm Anerbieten der Oppositlon.
Frankreich. b Der Marineminister Monis hat, wie „W. T. B.“ meldet, gestern seine Demission gegeben. Mit der Leitung des Marineministeriums wurde interimistisch der Kolonialminister
Lebrun betraut. 1 — Der Senat setzte gestern die Beratung über das Ein kommensteuergesetz fort. Ein Zusatzantrag Lintilhac, durch den der Titel 3 der Vorlage, der die allgemeine Einkommen⸗ steuer betrifft, abgetrennt wird, wurde obiger Quelle zufolge gemäß dem Vorschlage der Kommission, aber gegen den Finanz⸗ minister Renoult angenommen. Desgleichen wurde ein zweiter Zusatzantrag Lintilhac angenommen, dur den der Titel 2 des Gesetzes am 1. Juli in Kraft treten soll. Mit einigen gering⸗ 5. ummn das Gesetz durch Hand⸗
2 „ —— SAN ne. umnbezungen wurde sodale eben i 3 8 Tvare Sabeg im ganzen angenommen. er aoBenern die Inter⸗
— In der Deputiertenkammgeordneten Thomas und pellation der sozialistischen Abeffs der Putilowwerke zult SBerhe11“
Nach dem Bericht des „W. T. B.“ führte der Abg. T aus: Seit langem spielten deutsche Einflüsse im “ waltungsrats dieser Werke eine Kolle. Es sei wahrscheinlich, daß die Putilowwerke, um den neuen russischen Rüstungen gewachsen zu sein sich zuerst wegen einer Kapitalserhöhung an französische Institute gewandt hätten, die sie aber zu lange auf Unterstützung hätten warten lassen. Darauf seien die Kapitalsangebote der Deutschen erfolgt, die mit engl ischen Kapitalisten zusammenarbeiteten. Der Redner drückte sein Erstaunen darüber aus, daß der französische Botschafter in St. Petersburg davon erst durch das Ministerium in Paris er⸗ 1. habe, das von einer der Diplomatie fernstehenden Persönlich⸗ eit benachrichtigt worden sei. Thomas sprach ausführlich über den Wettkampf zwischen dem englischen und dem französischen Hause zur Ausrüstung der russischen Artillerie und betonte, daß der fran⸗ zösische Einflus zum Vorteil der cusländischen Industrie bloßgestellt sei. Er fügte hinzu, daß die öffentliche Meinung in Frankreich Un⸗ recht gehabt habe, sich in vaterländischer Hinsicht zu beunruhigen da sich zu derselben Zeit ein französisches Haus mit der Firma eines benachbartan Landes verständigt habe, ohne von derlei Bedenken abgehalten zu werden. Die militärischen Gebeimnisse Frankreichs seien öffentliche Geheimnisse. Zum Beispiel das Deportgeschütz sei an Italien verkauft worden. (Zwischenruf Driants: Oberst Deport änderte seine Erfindungen ab. Von diesen Abänderungen wird die fran⸗ zösische Regierung Vorteil ziehen) Zum Schlusse sagte Thomas, er hoffe, daß die Regterung die friedfertige auswärtige Politik vor diesen, internationalen Kriegsunternehmungen schützen werde. Der Ministerpräsident Doumergue erinnerte daran, daß die Putilowwerke in dem Wunsche, ihr Kapital zu erhöhen, mit der Creuzotgruppe Fühlung genommen hätten, die mit den Putilowwerken in Unterhandlungen getreten sei und dabei eine Verminderung der allgemeinen Kosten verlangt habe, ehe sie das gewünschte Kapital lieferte. Die Besprechungen seien am 9. Januar unterbrochen worden, weil der Direktor für finanzielle Angelegenbeiten der Creuzot⸗ werke wegen Familientrauer plötzlich nach Frankreich habe zurückkehren müssen. Darauf hätten andere ausländische Gruppen versucht, an die Stelle von Creuzot zu treten. Es sei ein korrekter Wettbewerb gewesen. Am selben Tage, als die Regierung von einem Agenten der Feeeh angegangen worden sei, habe Delcassé mitgeteilt, daß er die Tatsache erfahren und Schritte unternommen habe Diese seien sehr energisch fortgesetzt worden. präsident zollte der Tätigkeit Delcassés Anerkennung und fügte hinzu, Rußland habe Delcassé erklärt, daß es den Abschluß des beabsichtigten Geschäftes nicht genehmigen und nicht zulassen würde. Doumergue sagte, er habe die interessierten Firmen be⸗ nachrichtigt, daß sie nach dem Vorgang der französischen und der russischen Regierung ihrerseits ihre Pflicht erfüllen sollten. Die Be⸗ treffenden hätten das Notwendige getan und seien bald nach St. Peters⸗ burg abgereist mit festen Vorschlägen für die Putilowwerke, die zu gleicher Zeit die geforderten Garantien gegeben hätten. Die An⸗ gelegenheit sei nach dem 11. Februar beendet gewesen, da die Putilow⸗ werke unter der Kontrolle der Creuzotwecrke geblieben seien, die die Kapitalien vorgeschossen hätten. Doumergue wiederholte, daß es sich nur um eine einfache Konkurrenz zwischen den Interessen der verschiedenen Länder gehandelt habe, die sich um den Einfluß auf die Fabriken in einem befreundeten Lande stritten. Die lebhafte Teilnahme Frankreichs an diesem Wettbewerbe und der gute Wille der russischen Regierung hätten es gestattet, die An⸗
Der Minister⸗
nd Staatsforsten 2,7 Millionen Kronen.
gelegenheit gemäß den französischen Interessen zu ordnen. Im weiteren
8
Verlaufe der Debatte bestanden mehrere Redner darauf, die Vorteile des Bündnisses mit Rußland für Frankreich zu erfahren. Der Ministerpräsident Doumergue wiederholte, daß dieses Bündnis Frankreich zur Verteidigung aller seiner Interessen eine große Kraft gebe. Es sei auch eine wertvolle Gewähr für den Frieden. Frank⸗ reich habe täglich Beweise dafür.
Die Kammer nahm darauf die folgende, von der Re⸗ gierung genehmigte Tagesordnung Thomas durch Hand⸗ aufheben an:
Die Kammer zählt auf die Regierung, daß diese die auswärtige Tätigkeit der großen industriellen Werke und finanziellen Institute überwacht, damit die auswärtige Politik Frankreichs dadurch nicht be⸗ hindert und der internationale Friede nicht gefährdet wird.
Nach Annahme der Tagesordnung vertagte sich die
Kammer. 8
— Die Bureaus des Senats haben eine Kommission von neun Mitgliedern gewählt, die den Vorschlag der Kammer, dem Rochetteausschu ß richterliche Befugnisse zu erteilen, prüfen soll. Der Justizminister hat sich obiger Quelle zufolge damit einverstanden erklärt, daß die Befugnisse der Kommission darauf beschränkt sein sollen, Zeugen zum Erscheinen zu zwingen und
falsche Zeugenaussagen zu bestrafen. 8 Rußland.
Ein Kaiserliches Reskript an den Ministerpräsi⸗
denten Goremykin spricht, wie „W. T. B.“ meldet, die Ueberzeugung aus, daß seine staatsmännische Erfahrung, seine ruhige Festigkeit und seine dem Throne gegenüber erprobte Treue zur wahrhaften Einigung der Regierung sowie zur weiteren Besserung der Verhältnisse des russischen Lebens führen werden. Die weitere Festigung der Staats⸗ und Gesellschafts⸗ ordnung müsse die allererste Sorge der Regierung bilden. Nur Ordnung und Achtung vor dem Gesetz könnten die Bedingungen schaffen, unter welchen die gesetzgebende Arbeit fruchtbringend sein werde. Die Regierung sowie die gesetzgebenden In⸗ stitutionen müßten als einziges Ziel das Wohl Rußlands im Auge haben. Da jedoch die Ausführung der vom Kaiser auf⸗ gestellten Aufgaben von ihren Vollstreckern ein festes Bewußt⸗ sein ihrer Verantwortlichkeit vor dem Throne und Rußland verlange, und weder Willkür noch Nachgiebigkeit zugunsten irgendwelcher Nebenmotive zulasse, so erwarte der Kaiser von dem Ministerpräsidenten, daß dieser unablässig im Auge be⸗ halte, daß das große Bildnis des russischen Staates nicht durch persönliche Erwägungen verdunkelt werde und daß das Wohl des Volkes mit seinen Ueberlieferungen und historischen Grundfesten, auf denen Rußland wuchs und erstarkte, völlig fremden grundlosen Bestrebungen nicht zum Opfer gebracht werde. Das Reskript schließt mit den Worten:
Indem ich Ihrer Sorge die Ausführung meiner Vorschriften an⸗ vertraue, will ich hoffen, daß die Liebe zum Vaterlande alle seine treuen Söhne in gemeinsamer, einmütiger, erfolgreicher Arbeit vereinigen wird und daß zwischen meiner mein volles Vertrauen besitzenden Regierung und den gesetzgebenden Institutionen, deren Befugnisse vom Gesetz genau festgelegt sind, ein solches Ein⸗ vernehmen eintritt, wie es zum alggemeinen Wohl Rußlands und mir gegenüber notwendig ist und wie es mit Gottes Hilfe das weitere Wachetum der russischen Macht fördern wird und ein Unterpfand der Entwicklung der moralischen und wirtschaftlichen Kräfte unseres großen Vaterlandes und den Anfang der vollen Blüte seiner Weltbedeutung bilden wird. 1
— Der Ministerrat hat die Einbringung zweier Vor⸗ lagen in die gesetzgebenden Körperschaften begutachtet, die einen Ergänzungskredit von 8 371 792 Rubeln zur Beendigung der Westlinien der Amurbahnen und die Unterhaltung einer Frachtdampferlinie Odessa — London seitens der Ge⸗
sellschaften für Dampfschiffahrt auf dem Schwarzen Meere be⸗
treffen, zu der von seiten der Krone jährlich 214 000 Rubel zu⸗ geschossen werden sollen. Ferner hat der Ministerrat beschlossen, die Einfuhr von 20 Millionen Pud Gußeisen aus dem Auslande zu ermäßigtem Zollsatz während der Zeit vom 28. März 1914 bis zum 13. Januar 1916 zu gestatten.
— Die Verkehrskommission und die Kommission für Kriegs⸗ und Marineangelegenheiten der Reichs⸗ duma haben obiger Quelle zufolge in vereinigter Sitzung eine Gesetzesvorlage angenommen, betreffend die Kosten der Krone für die auszuführenden Vorarbeiten am Bau der Bahn⸗ linie Rjäsan — Tula -Ssukhinitschi —-Baranowitschi — Warschau.
Italien.
Der König hat gestern, wie „W. T. B.“ meldet, in einem
Erlaß die Demission des Kabinetts Giolitti an⸗
genommen und Salandra mit neuen
b der Bildung des Kabinetts beauftragt.
Griechenland.
In der gestrigen Sitzung der Deputiertenkammer
gab der Marineminister über das Flottenprogramm laut Meldung des „W. T. B.“ folgende Erklärung ab:
Die Regierung habe das Schiffsbauprogramm den Bedürfnissen und den Mitteln des vergrößerten Griechenlands entsprechend ge⸗
nehmigt. Die Flotte werde um drei Panzerschiffe vom Dreadnought⸗ typ mit Einschluß der auf der Vulkanwerft im Bau begriffenen Einheit, drei
Panzerkreuzer und eine entsprechende Zahl kleinerer Einheiten vermehrt werden. Auf Grund dieses von dem griechischen Generalstab und von der englischen Marine⸗ mission gedilligten Programms seien Bestellungen in Auftrag ge⸗ ben worden, über die genaue Einzelheiten bekannt zu geben die Regierung nicht für angezeigt halte. Die Regierung könne die Ver⸗ icherung geben, daß sie die Bedürfnisse des Landes vollkommen würdige, vor keinen Opfern zurückschrecke und fest entschlossen sei, die durch technische Ueberlegaheit und den unvergleichlichen selbstlosen Mut der Offiziere unde der Mannschaft unter Führung des ruhm⸗ reichen Admirals Coundouriotis errungene Oberherrschaft zur See zu jeder Zeit zu sichern. Die Ausführungen des Ministers wurden vom Haus und den Tribünen mit begeistertem Beifall aufsenommen.
Serbien.
In der Skupschtina erklärte gestern, wie „W. T. B.“ meldet, der Ministerpräsident Paschitsch in Beantwortung einer Interpellation des Jungradikalen Skerlitsch, daß die Unterhaltung geschäftlicher Beziehungen zum Staat mit der Stellung eines Ministers, eines Mitglieds des Staats⸗ rats und eines Volksvertreters unvereinbar sei. Die Regierung sei bereit, an die gesetzliche Regelung dieser Frage heranzutreten. Die Skupschtina nahm eine diesbezügliche von der Regierung gebilligte motivierte Tagesordnung an.
4444“ Im Rahmen der Maßnahmen, die zur wirtschaftlichen
Stärkung des Landes getroffen worden sind, hat die National⸗
bank einer Meldung des „W. T. B.“ zufolge beschlossen, den bulgarischen Handels⸗ und Gewerbetreibenden Darlehen
1 zu gewähren, gegen Ueberlassung von Requisitionsbonds bis zur Höhe von 80 Prozent des Dahrlehnsbetrages, der nicht geringer als 5000 Frcs. sein darf. Weiterhin hat die Bank beschlossen, in den einverleibten Gebieten drei Filialen und 17 neue Agenturen zu errichten.
“ Amerika.
Der amerikanische Senat hat gestern, wie „W. T. B.“ meldet, ein Amendement zur Verfassung, den Frauen das Stimmrecht zu gewähren, abgelehnt. 35 Abgeordnete stimmten für und 34 gegen das Amendement. Zur Annahme wäre eine Zweidrittelmehrheit notwendig gewesen.
Die gestern abgehaltene gemeinsame Konferenz von Ver⸗ tretern beider Häuser des japanischen Landtages hat nach einer Meldung des „W. T. B.“ den Zusatzantrag des Oberhauses, der den Marineetat um sieben Millionen Pfund Sterling herabsetzen will, mit einer Stimme Mehrheit ver⸗
worfen. 1
Das neue Provinzialparlament von Transvaal enthält nach der automatischen Neueinteilung der Wahlkreise, die die südafrikanische Akte vorsieht, neun Sitze mehr als das aufgelöste, also im ganzen 45. Während die Arbeiterpartei im alten Parlament nur drei Vertreter gegen 20 Abgeordete der südafrikanischen Partei, 12 Unionisten und einen Unabhängigen hatte, wird sie jetzt 23 zählen gegen 22 Abgeordnete von den übrigen Parteien zusammengenommen.
Deutscher Handelstag. v“
An seinem gestrigen zweiten Verhandlungstage nahm der Deutsche Handelstag nach einem Referat des Herrn Schmersahl⸗Hamburg über die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe folgende Erklärung an:
Der Deutsche Handelstag erkennt den vom Bundesrat beschlossenen und dem Reichstag am 3. November 1913 vorgelegten Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe, als geeignete Grundlage für eine Neuregelung an und spricht sich insbesondere dafür aus, daß 1) das Gesetz keine verschiedene Regelung für Orte mit verschiedener Einwohnerzabl treffe. Im Gegensatz zu dem Gesetz⸗ entwurf erklärt es jedoch der Deutsche Handelstag für dringend wünschenswert, daß 2) das Gesetz nicht nur für den Betrieb der offenen Verkaufsstellen, sondern auch für das übrige Handelsgewerbe die Arbeit an Sonn⸗ und Festtagen eine gewisse Zeit lang gestatte, 3) die für den Ladenschluß am Abend geltende Vorschrift der Gewerbe⸗ ordnung, „die beim Ladenschluß im Laden schon anwesenden Kunden dürfen noch bedient werden“, auch auf den Ladenschluß an Sonn⸗ und Festtagen Anwendung finde.
Ueber das Thema „Die Kommunalabgaben in Preußen“ sprach sodann der Dr. Bothe⸗Essen, worauf die 39. Vollversammlung des Deutschen Handelstages von dem Präsidenten Dr. Kaempf ge⸗ schlossen wurde.
Parlamentarische Nachrichten.
Der Bericht über die gestrige Sitzung des Reichstags und der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des Hauses der Abgeordneten befinden sich in der Ersten und Zweiten Beilage.
— Die heutige (54.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten Dr. Freiherr von Schorlemer und der Minister des Innern Dr. von Dallwitz beiwohnten, er⸗ öffnete der
Präsident Dr. Graf von Schwerin mit der Mitteilung, daß auf die vom Hause Seiner Majestät dem Kaiser und König und Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin dargebrachten Glückwünsche zur Geburt des Erbprinzen von Braunschweig und Lüneburg Tele⸗ gramme folgenden Wortlauts eingegangen sind: 1) von Seiner Maäajestät dem Kaiser und König: „Dem Hause der Abgeordneten Meinen besten Dank für die freundliche Anteilnahme an dem Glück Meines Hauses. Wilhelm, R.“; 2) von Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin: „Ich bin hocherfreut über die freundliche Anteilnahme, die Sie Mir im Namen des Hauses der Abgeordneten zur Geburt Meines Enkels ausgesprochen haben, und bitte Sie, dem Hause Meinen herzlichen Dank zu übermitteln. Auguste Viktoria.“
Dann wird die erste Beratung des Gesetzentwurfs über Teilung land⸗ oder forstwirtschaftlicher Be⸗ sitzungen (Grundteilungsgesetz) fortgesetzt in Ver⸗ bindung mit der Beratung der Anträge der Abgg. Freiherr von Zedliß (freikons.) und Boisly (nl.), betreffend Er⸗ hebungen über die Zusammenlegung von bäuerlichem Grund⸗ besitz mit Großbesitz, und in Verbindung mit der ersten Be⸗ ratung der von dem Abg. Ecker⸗Winsen (nl.) eingebrachten Gesetzentwürfe wegen Ansiedlung von Landarbeitern und Schaffung von Allmenden, wegen Schaffung von klein⸗ und mittelbäuerlichen Betrieben und wegen Förderung der inneren Kolonisation durch provinzielle Ansiedlungsgesellschaften, sowie des von dem Abg. Aronsohn (Fortschr. Volksp.) eingebrachten Gesetzentwurfs wegen Förderung der inneren Kolonisation.
Abg. Freiherr von Reitzenstein⸗Pilgramsdorf (Zentr.): Meine politischen Freunde schließen sich dem Antrage auf Ueberweisung der Vorlage an eine Kommission von 28 Mitgliedern an. Auch wir stimmen dem Ziel der Vorlage, Erhaltung und Weiterführung der inneren Kolonisation, zu. Wir betrachten es als die erste Aufgabe der inneren Politik, weiten Kreisen der Bevölkerung Grund und Boden zu verschaffen, um so der ländlichen Bevölkerung die Zukunft auf eigner Scholle zu sichern. Auf diesem Gebiete darf kein Stillstand ein⸗ treten. Allerdings muß man auf diesem Wege mit Weisheit und Vor⸗ sicht vorwärts schreiten nach dem Grundsatz: wer langsam steigt, steigt
esund. Wie verhängnisvoll Fehler auf diesem Gebiete sind, hat die
emeinheitsteilung unter Friedrich dem Großen gezeigt. Weiter sind wir der Meinung, daß für die innere Kolonisation einzig und allein wirtschaftliche Momente maßgebend sein dürfen. Wir wünschen nicht, daß die innere Kolonisation mit irgend welchen Momenten kon⸗ fessioneller Art verknüpft wird. Die Ansiedlungspolitik hat Halt zu machen vor der Unverletzlichkeit des Privateigentums. Diese ist ein Grundpfeiler des konservativen Staatslebens. Hier darf keine Bresche gelegt werden. Wir sind für eine innere Kolonisation, namentlich soweit sich freiwillige Besitzer finden, die Grund und Boden für die Besiedlung hergeben. Nach diesem Grundsatze sind wir bereit, die Vorlage zu prüfen. Ueber die juristischen Bedenken, die ein Teil meiner politischen Freunde gegen perschiedene Bestimmungen des Gesetzentwurfs hat, wird ein Fraktionskollege sich äußern. Immerhin sind wir der Meinung, daß der Gesetzentwurf einen Boden dergibt, auf dem wir uns einigen können. Was nun den ersten Teil, die behördliche Genehmigung der Güterteilungen, anlangt, so sind wir der Meinung, daß er in der vorgeschlagenen Auedehnung doch zu weit geht, obwohl wir anerkennen, daß auf dem Gebiete des gewerbs⸗ mäßigen Güterhandels Auswüchse in reichlichem Maße vorhanden sind, die auch wir beseitigen wollen. Eine vollständige Begründung
für die behördliche Genehmigung in allen Landesteilen scheint uns
nicht gegeben zu sein. Wenn man sich das statistische Material ansieht, das in der Begründung über die Zerschlagung des Grund⸗ besitzes in den einzelnen Regierungsbezirken gegeben ist, so erscheint dieses doch recht dürftig. Die Begründung hat sich diejenigen Regie⸗ rungsbezirke herausgegriffen, die am beweiskräftigsten sind. Es gibt doch aber auch eine große Anzahl von gewerbsmäßigen Teilungen, die ganz be⸗ stimmt von allgemeinwirtschaftlichen Gesichtspunkten aus begründet sind. Anders liegen die Verhältnisse in den Provinzen Westpreußen und Posen. Wir sind der Meinung, daß dem Güterhandel durch diese Maßnahmen außerordentlich schwer beizukommen ist. In Bayern haben sich durch die Einführung eines derartigen Gesetzes schwere Uebelstände ergeben. Dadurch ist auf die Boden⸗ preise ein Druck nach unten ausgeübt worden, den man nicht mehr als normal bezeichnen kann. Zablreiche Bauernexistenzen, die nicht besonders festgesessen haben, sind dadurch über die Klinge gesprungen. Bei dem § 4 muß man die Frage aufwersen: was sind gemeinwirtschaftliche Interessen, und was sind die Ziele der inneren Kolonisation? Diese Gründe sind nach unserer Ansicht durchaus kautschukartig. Ueber den Begriff „gemeinwirtschaftliche Interessen“ sagt die Begründung nichts Näheres; man müßte ihn in den Ausführungsbestimmungen näher präzisieren. Bezüglich der „Ziele der inneren Kolonisation“ erkennen wir an, daß sie bei der derzeitigen Regierung feststehend sind. Wird das aber auch späterhin der Fall sein? Wir haben Bedenken dagegen, dem Regierungs⸗ präsidenten so weitgehende Befugnisse in die Hand zu geben. Das Beschwerderecht der Interessenten wird illusorisch gemacht, weil der Regierungspräsident über die Beschwerden auf Grund der Berichte der nachgeordneten Behörden entscheidet, gegen die die Beschwerde sich gerade richtet. Die Sympathien meiner Freunde für die gewerbsmäßigen Güterhändler sind nicht allzu groß. Man kann aber nicht so weit gehen, den Güterhändler als den Grund alles Uebels anzusehen. Man darf ihm nicht zu harte Bedingungen auferlegen, weil man Rücksicht nehmen muß auf die Gewerbefreiheit. Man muß aber auch berücksichtigen, daß der Güterhändler auf dem Markte des Grund und Bodens nicht ganz entbehrt werden kann. Man muß sich vor den Folgen hüten, die in Bavern eingetreten sind. Die Ver⸗ antwortung dafür zu übernehmen, fällt meinen Freunden außerordentlich schwer. Wir müssen in der Kommission bemüht sein, Bestimmungen zu finden, die die Schäden, die das Gesetz mit sich bringen könnte, ver⸗ meiden Die Ausführungen in der Begründung des Gesetzentwurfs über die Zerschlagung von Grund und Boden in den Provinzen Westpreußen und Posen sind bedenkenerregend. Es ist aus⸗ geführt, daß in den letzten 25 Jahren Riesenflächen auf⸗ geteilt worden sind. Aber auch hier kann man den Güter⸗ handel nicht allein verantwortlich machen; auch die Ansiedlungs⸗ kommission hat viele Tausende von Hektaren zerschlagen. In diesen Provinzen hat die Zertrümmerung des Eigentums von Pri⸗ daten die Grenze des „Gemeinwirtschaftlichen“ erreicht. Die Ansied⸗ lungspolitik geschieht nicht aus gemeinwirtschaftlichem Interesse, sondern ist belastet mit politischen Momenten. Wir sind gegen die Ansiedlungspolitik nicht aus politischen und auch nicht aus konfessionellen Gründen, auch nicht aus be⸗ sonderer Vorliebe für die Polen, sondern aus Interessen der Allgemein⸗ heit, aus Interessen des Staates. Wir sind aber auch dagegen im Interesse des Friedens und der Gerechtigkeit. Wir wollen uns nicht mit⸗ schuldig machen an den Mißständen, die heute in der Ostmark bestehen. Der Minister hat das Vorkaufsrecht damit begründet, daß es geeignet sein soll, die Güternachfrage zu beschränken, die Preise der Güter dadurch herabzumindern und den Staat in die Lage zu setzen, mehr als bisher bäuerliche Ansiedlung zu betreiben. Wir geben zu, daß die Güterpreise in den letzten Jahren bedenklich ge⸗ stiegen sind. Wir haben von der Regierung erwartet, daß sie uns in ihrer Begründung einen genauen Einblick in die Frage geben werde, in welchem Maße der Preis von Grund und Boden in den letzten Jahren gestiegen und wo der Grund und Boden am meisten im Preise gestiegen ist. Es wäre doch enßerorbenälich inter⸗ essant gewesen, wenn wir darüber Aufklärung erhalten hätten. Es fragt sich nun, aus welchen Gründen der Preis von Grund und Boden so gestiegen ist, und ob das Vorkaufsrecht gerade dasjenige Mittel sein wird, welches geeignet erscheint, hier helfend einzugreifen. Was die Gründe anbelangt, die für das Steigen der Güterpreise maßgebend sind, so ist schon in der Begründung des Entwurfs darauf hingewiesen, daß daran zum großen Teil die ganze Entwicklung unseres Wirt⸗ schaftslebens beigetragen hat. Das Steigen der Güterpreise ist auch darauf zurückzuführen, daß die Qualität der Produkte in den letzten Jahren sehr zugenommen hat. Man sehe sich heute nur eine Herde in einem Kuhstall an und vergleiche sie mit einer Herde, wie wir sie noch vor zehn oder fünfzehn Jahren hatten. Ein weiterer Grund für die Steigerung der Güterpreise ist der, daß gerade die Kreise der Industrie das Bestreben haben, einen Teil ihres Vermögens in Grund und Boden anzulegen. Man macht hier oftmals die Beobachtung, daß diese Herren nicht den wirtschaftlichen Preis zahlen, sondern jeden Preis, der gefordert wird, um sich den Besitz des Grund und Bodens zu sichern. Dadurch ent⸗ steht natürlich eine große Nachfrage, und der Preis der Güter wird in die Höhe getrieben. Der nächste Grund ist der, daß mit dem Wachsen des Wohlstandes der niederen Kreise diese kleinen Leute eine besondere Freude daran haben, ihr Geld in Grund und Boden anzulegen. Die Leute wollen von ihrem Gelde etwas sehen und davon etwas haben. Sie legen es dann gern in Grund und Boden an, und es ist ihnen oftmals ganz gleichgültig, ob der Preis, den sie zahlen, wirtschaftlich ist oder nicht. Gerade diese kleinen Leute treiben durch ihre hohe Nachfrage die Preise für Grund und Boden in die Höhe. Ich gebe nun zu, daß man es leicht für berechtigt hält, von Staats wegen eine Regulterung der Preise herbeizuführen. Es fragt sich nur, ob das vorgeschlagene Vorkaufsrecht dazu das geeignete Mittel ist. Wir sind mit dem Vorkaufsrecht des⸗ wegen in einer außerordentlich schwierigen Lage, weil ja nach dieser Richtung hin in keinem Staate bisher irgend welche Erfahrungen ge⸗ macht worden sind. Ich halte es doch für einigermaßen bedenklich, daß es gerade der preußische Staat sein soll, der zuerst von diesem Vorkaufsrecht Gebrauch macht und die Erfahrungen darüber sammeln soll. Das Vorkaufsrecht entspricht den Wünschen der Bodenreformer, die den Grund und Boden der privaten Bewirtschaftung entziehen und den Gemeinden und dem Staat übertragen wollen. Dies ist aber ein durchaus sozialistisches Prinzip, das wir entschieden bekämpfen müssen. In das Eigentumsrecht ist bereits eine Bresche gelegt worden. erinnere nur an das Enteignungsgesetz. Das Vorkaufsrecht ist nichts weiter als ein Enteignungsrecht des Staates. Wir haben schwerwiegende Bedenken dagegen, diesen Bestimmungen über das Vorkaufsrecht unsere Zustimmung zu geben. Noch einige Worte über die vorliegenden Anträge. Der Antrag Engel⸗ brecht, jetzt Antrag von Zedlitz, wünscht Erhebungen über das Bauernlegen in den letzten 10 Jahren; wir begrüßen ihn mit Freude und geben dazu die weitere Anregung, daß der Bauernstand gegen das Aufgekauftwerden auch dadurch gesichert werde, daß man ihm eine Festigung seines Grundbesitzes ermöglicht. Bei der Fidei⸗ kommißgesetzgebung wird weiter darüber zu sprechen sein. Das schon vorhandene Besitzbefestigungsgese ist weiten Kreisen unbequem und unsympathisch wegen seiner politischen Tendenz. Ebenso ist uns der Antrag Boisly sympathisch. Die anderen Anträge dienen dem Ziele der inneren Kolonisation, und diese Tendenz billigen wir natürlich auch; die Anträge gehen aber doch zu weit und fordern Staatsmittel in zu hohem Umfange, sie raten ein Tempo der Maßnahmen an, das mit der gebotenen großen Vorsicht bei dem Fortschreiten auf diesem Wege durchaus nicht harmoniert. Auch mit dem Ziele der Schaffung der Allmenden sind wir durchaus einverstanden. In dieser Beziehung sind von der Vereinigung für Wohlfahrtspflege auf dem Lande sehr be⸗ achtenswerte Vorschäge gemacht worden. Wir bedauern sehr, daß die Allmendenwirtschaft, besonders im Osten der Monarchie, zurückgegangen ist; aber allzu gerhen Hoffnungen wird man sich nicht hingeben dürfen, da schon allein die Wertsteigerung des Grund und Bodens den Gemeinden bei diesen Bestrebungen die rößte Schwierigkeit bereiten wird, auch die Differenzen in der Auf⸗ sefena innerhalb der Gemeinden selbst nicht zu unterschätzen sind.
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