1914 / 68 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 20 Mar 1914 18:00:01 GMT) scan diff

und des Güterbahnhofes in Kolberg sowie um Auskunft darüber,

auch vom Bürgerverein geäußerten Wünsche sind bisher leider unberück⸗ si hligt geblieben. Hoffentlich schafft die Eisenbahnverwaltung bezüg⸗ lich der Bahnhofsverhältnisse bald Abhilfe. 1

Abg. Dr. Arendt⸗Mansfeld (freikons.: Erfreulicherweise hat die Eisenbahnverwaltung den Umbau der Bahnhöte in Oberröblingen und Schlettau in Aussicht genommen; aber auch viele andere der Strecke Fenee ECasce genügen dem Verkehr nicht mehr, z. B. der Bahnhof in

sleben. Es ist dringend notwendig, daß dieser Bahnhof eine Ueber⸗ dachung erhält; bei schlechtem Wetter leidet das Publikum Not. Es ist auch notwendig, daß ein Güterbahnhof eingerichtet wird. Die Verstaat⸗ lichung der Halleschen Hafenbahn erscheint mir unumgänglich not⸗ wendig: sie ist aber nur durchführbar, wenn es gleichzeitig geschieht mit der Verstaatlichung der Halle⸗Hettstedter Bahn. Je länger die Verstaatlichung hinausgeschoben wird, um so höhere Kosten erfordert sie. Das beweist die Entwicklung des Verkehrs. 1

Abg. Dr. Irmer (kons.): Der Bahnhof in Dessau befindet sich in sehr elender Lage; er ist technisch unwürdig angelegt, weil er vor seinem Eingang eine zweimaltge Kreuzung von Gleisen hat. Der Erweiterungsbau des Dessauer Bahnhofes ist notwendig geworden durch das Hinlenken des Verkehrs Berlin Wiesenburg —Roßlau— Halle über Dessau. Es wird noch viel schlimmer werden, wenn der elektrische Verkehr von Berlin nach Halle über Dessau geleitet wird. Ich möchte deshalb den Minister bitten, schon jetzt für später einen gründlichen Umbau des Bahnhofes Dessau ins Auge zu fassen.

Abg. Dr. Band (kons.) wünscht Umbau bzw. Neubau der Bahnhöfe Finsterwalde und Dobrilugk⸗Kirchhain.

Zu den Ausgaben für den Bezirk der Eisenbahndirektion Hannover führt

Abg. Dr. von Campe (nl.) aus: Im Etat sind 100 000 für Umbauten des Bahnhofes in Ekze vorgesehen. Dieser Umbau ist dringend erforderlich. Es findet dort eine Kreuzung auf Schienenhöhe statt, noch dazu an einem sehr gefährlichen und abschüssigen Punkte. Es verkehren dort täglich 100 bis 200 Züge; es ist deshalb dringend erforderlich, daß die Bahnhofsumbauten möglichst beschleunigt werden. Ich bitte aber dabei im Auge zu behalten, daß die neue Bahnhofsanlagae so gebaut wird, daß dadurch dem Umsteigeverkehr nach Hildesheim keine Schwierigkeiten bereitet werden. Bisher fand dieser Umsteigeverkehr in Nordstemmen statt, das für Hildesheim günstiger liegt. Dort erlauben aber die lokalen Verhältnisse eine Erweiterung des Bahn⸗ hofes nicht. Auf der Strecke Lehrte —Hildesheim sind neue Gleis⸗ anlagen für den Bahnbof in Harsum vorgesehen. Dieser Bau ist ebenfalls dringend notwendig. Ich bitte dabei zu beachten, daß in

Harsum jetzt schon von Westen her eine Kalibahn Sarstedt —-Harsum mündet; es ist im Auge zu behalten, daß möglicherweise in Zukunft der durchgehende Verkehr von Hannover nach dem Süden über Sar⸗ stedt —- Harsum —Hildesheim gelettet wird. Dadurch würden Einfahrts⸗ schwierigkeiten auf dem Bahnhof in Hildesheim vermieden werden und so auch Hildesheim an den direkten Verkehr angeschlossen werden können. Ich bitte, die Gleisanlagen gleich so zu projektieren, daß diesen Wünschen Rechnung getragen wird. Zurzeit we den die Bahnhöfe auf der Strecke Celle Braunschweig festgelegt. Nach den bis dahin bekannt gewordenen Entschließungen der Eisenbahnverwaltung ent⸗ sprechen diese nicht überall den Interessen des Publikums, insbesondere nicht den Interessen der Ortschaften des Kreises Peine bei Wense und Umgegend. Es ist nicht zu verstehen, weshalb die Bahnhöfe zum Teil so gelegt werden, daß sie nicht an die schon gebauten Straßen, daß sie auch nicht an die Kreuzungspunkte, beispielsweise nicht an den Kreuzunaspunkt der großen Heerstraße von Braunschweig nach Celle mit der Ost⸗Weststraße Peine Meine gelegt werden. Ich bitte darum, die bis⸗ herigen Entschließungen nachzuprüfen und den Klagen der Interessenten nachzukommen. Wenn die Baknhöfe so, wie projektiert, gelegt werden, dann würden einer Reihe von Gemeinden kaum erschwingbare Kosten durch den Ausbau der Zuwegung entstehen, die vermieden werden können, wenn die Bahnhöfe an die jetzt schon vorhandenen Straßen gelegt werden. Endlich bitte ich, bei dem Neubau des Bahnhofes in Braunschweig das Augenmerk darauf zu richten, daß fortan ein leb⸗ hafterer Durchgangsverkehr vom Süden nach dem Westen über Braunschweig und Hildesheim gelegt werden kann. Bisher stand unseren diesbezüglichen Wünschen, insbesondere der Einlegung eines Nachtschnellzugpzares nach und von Berlin, immer das Bedenken ent⸗ gegen, daß die Kopfstation in Braunschweig einen solchen Verkehr nicht zulasse. Die direkte Strecke Berlin —Hannover ist bezüglich des Nachlverkehrs derartig überlastet, daß es dringend wünschenswert ist, diese Strecke zu entlasten und damit unseren Wünschen Rechnung zu tragen.

Abg. Rehren⸗Hamelspringe (freikons.) befürwortet die An⸗ lage einer Halt stelle für Personen⸗ und Güterverkehr auf der Strecke Hannover—-Altenbeken in der Rähe der Ortschaft Altenhagen I im Kreise Springe.

Bei den Ausgaben für den Bezirk der Eisenbahndirektion Kattowitz bemerkt

Abg. Graf Praschma (Zentr.): Auf der Station Arnsdorf in Oberschlesien sind bessere Einrichtungen für den Güterverkehr dringend erforderlich Auch die Einrichtungen für den Personenverkehr lassen sehr zu wünschen übrig. Die Bezeichnung der Station mit Schurgast⸗ Arnsdorf wäre sehr angebracht.

Abg. Peter⸗Gleiwitz (Zentr.): Der Umbau des Bahnhofs in Gleiwitz ist dringend notwendig. Es ist erfreulich, daß jetzt 2 800 000. Mark hierfür in den Etat eingestellt sind. Ich bitte den Minister, die Bahnlinie Gleiwitz —Tarnowitz, auch schon aus militärischen Gründen, bald in Angriff zu nehmen. Auf Wunsch des Gemeinde⸗ vorstebers in Retzitz in meinem Wahlkreise bitte ich den Minister um Berücksichtigung der von dort abgegangenen Petition um Errich⸗ tung eines Bahnhofs mit Personen⸗ und Güterverkehr.

Bei den Ausgaben für den Bezirk der Eisenbahndirektion Königsberg i. Pr. bittet

Abg. Reiner (kons.) um Aufstellung von Kopframpen auf mehreren Bahnhöfen, um eine Wegeunterführung auf der Strecke Königsberg— Prostken und um besseren Ausbau des Bahnhofes Lötzen. Bei den Ausgaben für den Bezirk der Eisenbahndirektion Stettin bittet

Abg. von Wenden (kons.) um Verlegung der Hafenbahn

welches Ergebnis die angestellten Ermittlungen über die Klagen, die vorigen Jahre ausführlich zur Sprache gebracht hat, gehabt aben.

Ein Regierungskommissar weist darauf hin, daß bei der großen Zahl von ähnlichen Wünschen diese in der Reihenfolge auf ihre Dringlichkeit geprüft werden müssen. Die Angelegenheit, die der Vorredner erwähnt habe, sei schon in Bearbeitung.

Der Rest des Erxtraordinariums wird ohne Debatte bewilligt.

Damit ist der Etat der Eisenbahnverwaltung erledigt, und der Baubericht für das Jahr 1912/13 wird nach Kenntnisnahme für erledigt erklärt.

Es folgt die erste Beratung des Gesetzentwurfs über Teilung land⸗oder forstwirtschaftlicher Besitzungen (Grundteilungsgesetz) und in Ver⸗ bindung damit die Beratung der Anträge der Abgg. Frei⸗ herr von Zedlitz und Dr. Engelbrecht (freikons.) sowie des Abg. Boisly (nl.), die im Interesse der Er⸗ haltung des Bauernstandes Erhebungen über die Zusammenlegung von bäuerlichem Grundbesitz mit Groß⸗ garundbesitz in den letzten zehn Jahren, bezw. Mitteilung der Verschiebungen in ländlichem Grundbesitz seit der Gewerbe⸗ zählung von 1895 verlangt, und die erste Beratung der von dem Abg. Ecker⸗Winsen (nl.) eingebrachten Gesetzentwürfe wegen Ansiedlung von Landarbeitern und Schaffung von Al⸗

weitere

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Betrieben und wegen Förderung der inneren Kolonisation durch provinzielle Ansiedlungsgesellschaften, sowie des von dem Abg. Aronsohn ffortschr. Volksp.) eingebrachten Gesetzentwurfs wegen Förderung der inneren Kolonisation. Der Antrag Aronsohn bezweckt die innere Kolonifation im ganzen König⸗ reich Preußen, der Antrag Ecker nur in den Provinzen Ost⸗ preußen, Pommern, Brandenburg, Schlesien, Sachsen, Schles⸗ wig⸗Holstein und Hannover.

Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten Dr Freiherr von Schorlemer:

Meine Herren! Als ich im vorigen Jahre das Gesetz, betreffend die Bereitstellung von Staatsmitteln zur Förderung der Landeskultur und der inneren Kolonisation, vor diesem hohen Hause zu vertreten hatte, habe ich bereits die Ziele und die Grenzen der inneren Kolo⸗ nisation zu skizzieren versucht. Ich habe insbesondere darauf hinge⸗ wiesen, daß der Zweck der inneren Kolonisation nicht die Aufteilung des Großgrundbesitzes sei, sondern daß es sich immer nur darum handeln könne, auf das richtige Verhältnis zwischen größerem, mitt⸗ lerem und kleinerem Besitz hinzuwirken! Dieses Verhältnis zu er⸗ halten und da, wo es nicht vorhanden ist, seine Herbeiführung nach Möglichkeit zu fördern und zu erleichtern, ist auch die Absicht des Entwurfs des Grundteilungsgesetzes, der jetzt ihrer Beratung und Beschlußfassung unterbreitet wird. Die in diesem Entwurf vorge⸗ sehenen Maßnahmen fallen völlig in den Bereich der inneren Kolo⸗ nisation. Sie sind dazu bestimmt, die Ansetzung von Bauern und ländlichen Arbeitern zu erleichtern, insbesondere auch dort, wo es sich nicht allein um die Urbarmachung und Besiedlung von Mooren und Oedflächen handelt, sondern auch die Aufteilung größerer Güter für die Zwecke der inneren Kolonisation in Betracht kommt.

Wenn wir in die Vergangenheit zurückblicken, so sehen wir, daß die innere Kolonisation und ihre Förderung den Ausgangspunkt ge⸗ nommen hat von der leider feststehenden Tatsache der zunehmenden Entvölkerung des platten Landes, besonders im Osten der Monarchie. Ich will auf die schon häufig besprochenen Ursachen dieser Landflucht hier nicht weiter eingehen. Ich beschränke mich darauf, hervorzuheben, daß ich bereits früher Gelegenheit hatte, darauf hinzuweisen, daß die Entvölkerung des platten Landes weniger in dem Bauernlegen ihre Ursache findet, noch weniger auf das Konto des Großgrundbesitzes zu schreiben ist, sondern daß sie in erster Linie herbeigeführt worden ist durch die Industrialisierung eines großen Teiles der Monarchie, durch den Zug von Osten nach Westen und die billigere und bessere Arbeits⸗ gelegenheit, die dort geboten wird. Meine Herren, Sie sind ebenso⸗ wenig wie die Staatsregierung in der Lage, die besseren Arbeits⸗ bedingungen, welche die ländliche arbeitende Bevölkerung im Westen gefunden hat und findet, zu unterbinden. Aber um so mehr betrachte ich es als Aufgabe der Staatsregierung, mit allen anderen sonst ihr zu Gebote stehenden Mitteln die Erhaltung und weitere Ansetzung von Bauern und Arbeitern zu fördern, besonders in denjenigen Gegen⸗ den, wo gleichzeitig wichtige und schwerwiegende nationale Interessen in Frage kommen.

Das so beschriebene Ziel wollen wir mit der inneren Kolonisation erreichen. Seit dem Jahre 1886 besteht die Ansiedlungskommission für Posen und Westpreußen, seit längeren Jahren sind verschiedene provinzielle gemeinnützige und vom Staate unterstützte Siedlungs⸗ gesellschaften im Verein mit zahlreichen Kleinsiedelungsgenossen⸗ schaften und teilweise auch srommunale Verbände für die Ansetzung von Bauern und ländlichen Arbeitern tätig. Gewiß ist dieser Tätig⸗ keit ein Erfolg nicht abzustreiten. Aber je länger die von mir ge⸗ nannten Gesellschaften arbeiten, je weiter sich ihre Tätigkeit entfaltet desto mehr müssen sie sich davon überzeugen, daß die Schwierigkeiten ihrer Arbeit nicht allein und auch nicht in erster Linie in der Be⸗ schaffung des nötigen Geldbedarfes zu finden sind. Nein, meine Herren, es sind andere, teilweise viel bedeutendere Hindernisse, die sich dem erfolgreichen Arbeiten der Kolonisationsgesellschaften ent⸗ gegenstellen. Diese Hindernisse wenigstens teilweise zu verringern und zu beseitigen, ist die Absicht des vorliegenden Gesetzentwurfs.

Er befaßt sich in seinem ersten Abschnitte mit der Beschränkung von Teilungen, und er wendet sich damit gegen den gewerbsmäßigen Güterhandel, indem er jede Zerschlagung einer land⸗ und forstwirt⸗ schaftlichen Besitzung von der Genehmigung der Behörde abhängig macht, soweit dieselbe von einem gewerbsmäßigen Güterhändler oder Grundstücksvermittler vorgenommen wird. Ich glaube, Sie, meine Herren, haben ebenso wie die öffentliche Meinung an dieser Vorschrift beim ersten Anblick vielfach Anstoß genommen in dem Gedanken daß mit einer solchen Maßregel nicht allein der unreelle Giterhandel be. troffen, sondern auch der reelle Güterhandel unterbunden würde. (Sehr richtig! links.) Aber die nähere Prüfung der im Entwurf vor⸗ gesehenen Bestimmungen läßt zweifellos die Absicht des Gesetzgebers erkennen, den reellen Güterhandel nach Möglichkeit unberührt zu lassen und nur denjenigen Güterhandel zu treffen, der sich mit un⸗- wirtschaftlichen Zerschlagungen befaßt. Diese Absicht geht zunächst aus der Bestimmung hervor, daß die Vorschrift der behördlichen Ge⸗ nehmigung nur auf land⸗ und forstwirtschaftliche Besitzungen be⸗ schränkt wird, daß also städtischer Grundbesitz und Häuserbesitz über· haupt nicht in Frage kommt. Es kommt zweitens in Betracht, daß nur die Fälle der Zerschlagung, nicht aber auch die Fälle des Ver⸗ kaufs einer Besitzung im ganzen der behördlichen Genehmigung unter⸗ liegen. Ein Güterhändler und ein Gütermakler, der ein Besitztum von einer Hand in die andere bringt, ohne das Besitztum als solches zu zerschlagen, hat eine behördliche Genehmigung nicht nötig und kann durch die Behörde in seinem Geschäfte an sich nicht gehindert werden. Nun ist außerdem aber noch in § 3 des Entwurfs vorgeschrieben, daß auch solche Zerschlagungen einer behördlichen Genehmigung nicht be⸗ dürfen, welche durch Vermittlung der Auseinandersetzungsbehörden vorgenommen werden, und das ist, wenigstens im Osten der Monarchie und wohl auch im Westen, die Mehrzahl der von privater Seite vor⸗ genommenen Zerschlagungen, bei denen die wirtschaftliche Lage der Kolonisten gesichert, die Zerschlagung selbst also wirtschaftlich ist! Es bleiben demzufolge für die Genehmigung nur bestimmte Fälle übrig, und nach § 4 des Entwurfs kann auch in diesen Fällen eine Genehmigung nur dann versagt werden, „wenn die Zerschlagung mit einer den gemeinwirtschaftlichen Interessen entsprechenden Grund⸗ besitzverteilung, insbesondere auch mit den Zielen der staatlich ge⸗ förderten inneren Kolonisation nicht vereinbar ist.“

Meine Herren, aus dem Gesagten geht meines Erachtens zur Ge⸗ nüge hervor, daß der Gesetzentwurf sich in erster Linie wenden soll gegen den Grundbesitzschacher, gegen die sogenannten Grundstücks⸗ spekulanten, gegen die Konkurrenz, welche den staatlichen und gemein⸗

menden, wegen Schaffung von klein⸗ und mittelbäuerlichen 88 v““

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reitet wird, und vor allen Dingen gegen die Ansetzung von Kolonisten die mit Rücksicht auf die ihnen auferlegten Lasten als eristenzfähig für die Zukunft nicht bezeichnet werden können. 8

Aber es liegt auch nahe, daß diese zunächst beabsichtigte Folge den Vorschläge des Gesetzgebers, die Verhinderung einer unwirtschaftlichen Zerschlagung, auch noch von anderen günstigen Erscheinungen begleitet sein wird. Es kommt in dieser Beziehung in Betracht, daß zweifel. os das Erfordernis einer behördlichen Genehmigung dazu beitragen wird, den Grundstückshandel als solchen und damit auch die große Zahl der Grundstückshändler und Grundstücksvermittler zu verringern, daß die teilweise ungerechtfertigt gestiegenen Grundstückspreise durch Beschränkung des Grundstückshandels auf ein gesundes Maß zurück⸗ geführt werden, daß der weiteren Mobilisierung des Grundbesitzes, die besonders im Osten teilweise erschreckende Dimensionen angenommen hat, vorgebeugt wird, und daß endlich im Westen der Monarchie und darauf lege ich unter Berücksichtigung der dortigen Verhältnise den größten Wert die Erhaltung unserer bäuerlichen Besitzungen in derselben Hand mehr als bisher gesichert wird.

Ich möchte bei dieser Gelegenheit auch noch auf die Bedeutung des § 4 des Gesetzentwurfs zurückkommen und ausdrücklich nochmals hervorheben, daß die nach § 1 erforderliche Genehmigung nach § ½ in allen den Fällen versagt werden soll, wo „die Zerschlagung mit einer den gemeinwirtschaftlichen Interessen entsprechenden Grund⸗ besitzverteilung, insbesondere auch mit den Zielen der staatlich geför⸗ derten inneren Kolonisation nicht vereinbar ist“. Das hat die Be⸗ deutung, daß einmal eine Zerschlagung nicht genehmigt werden soll, die sich unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse nicht als zulässig erweist, und daß ebenso eine Zerschlagung versagt werden soll, die mit den Zielen der staatlich geförderten Kolonisation, also mit den Zielen der vom Staate unterstützten Siedlungsgesellschaften und ebenso mit den Zielen der staatlich eingerichteten Ansiedlungskom⸗

vereinbar ist.

Im Zusammenhang mit den Bestimmungen über die Genehmi⸗ gung einer Zerschlagung, die ich soeben erwähnt habe, stehen auch die Vorschriften über das Rücktrittsrecht, das ebenfalls durch den ersten Abschnitt des Gesetzentwurfs eingeführt werden soll. auch das Rücktrittsrecht im Sinne des Gesetzentwurfs ist etwas Neuez und zweifellos eine Maßnahme, die auf den ersten Anblick nicht sympathisch berührt. (Sehr richtig! bei den Dänen.) Aber zur Be⸗ gründung dieses Vorschlages darf ich hinweisen auf die gleichen Be⸗ stimmungen des bayerischen Güterzertrümmerungsgesetzes, auf die kurze Frist, die für die Ausübung des Rücktrittsrechts vorgesehen ist, und schließlich auch auf die Tatsache, daß sich nach den Erfahrungen, die bisher mit den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen gemacht worden sind, sehr häufig der Fall ereignet hat, daß Besitzer sich durch Ueberredung oder durch augenblickliche schwierige finanzielle Verhält⸗ nisse zu einer unüberlegten Hergabe ihres Besitztums haben bewegen lassen, und daß es ebenso zahlreiche Ansiedler gibt, die zweifellos ihr Stelle nicht übernommen hätten, wenn ihnen noch einige Zeit zur ruhigen Prüfung gelassen worden wäre. Nach den mir zugegangenen

gesetz ist seit dem Jahre 1910 in Kraft, und es ist in diesen Jah bereits 64 mal von dem Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht wor.— Wenn die Behörden in Babern mit den Erfolgen des Güter trümmerungsgesetzes im großen und ganzen bisher zufrieden sind, führen sie diese Erfolge wesentlich auf die Vorschriften über das Rüc trittsrecht und darauf zurück, daß infolge dieser Vorschriften der Güter⸗ handel ganz erheblich zurückgegangen ist. Die Zahl der eingetragenen Güterhändler ist in Bayern von 1329 im Jahre 1910 auf 550 im Jahre 1912 zurückgegangen. (Hört, hört!) Die Zahl der gewerbs⸗ mäßig zertrümmerten Anwesen betrug im Jahre 1912 nur noch 18,1 %, die durch Güterhändler zertrümmerte Fläche nur noch 12,9 *„ des Standes vom Jahre 1908/09, wo das Güterzertrümmerungsrecht noch nicht in Kraft war. Das sind immerhin Zahlen und Ergebnisse, die jedenfalls dazu anregen müssen, auch für den Bereich der preußi⸗ schen Monarchie die Einführung eines Rücktrittsrechtes in sorgsame Erwägung zu nehmen.

Die Bestimmungen des Gesetzentwurfs und seines ersten Ab⸗ schnitts, die ich bisher erwähnt habe, haben lediglich die Beschränkung unwirtschaftlicher Teilung im Auge. Seiner Bestimmung nach soll aber der Gesetzentwurf auch die wirtschaftliche Teilung fördern, und er erstrebt das in erster Linie durch die Einführung eines Vorkaufsrechts, das inzwischen in der Presse schon von den verschiedensten Seiten aus besprochen worden ist. Ich muß es mir versagen, auf die juristische Begründung dieses Vorkaufsrechts näher einzugehen; ich werde mich darauf beschränken, seine wirtschaftliche Bedeutung hervorzuheben.

Es bedarf wohl keiner näheren Ausführung, daß das Vorkaufs⸗ recht in erster Linie dazu bestimmt ist, den für die innere Kolonisation erforderlichen Landbedarf auch in Zukunft sicherzustellen. Vielfach sind Bedenken dagegen laut geworden, in der Weise, wie es der Ent⸗ wurf vorschlägt, in die privaten Rechtsverhältnisse einzugreifen (Sehr richtig! links), und ich habe volles Verständnis dafür, daß dieser in seiner Art neue und schwerwiegende Vorschlag auf Widerstand ge⸗ stoßen ist; aber er erscheint in wesentlich milderem Lichte, wenn Sie bedenken, daß er einmal dazu bestimmt ist, die doch von allen Seiten als notwendig erkannte stärkere Ansetzung von Bauern und ländlichen Arbeitern zu ermöglichen, daß das Vorkaufsrecht den bodenständigen, von Vater zu Sohn sich forterbenden Grundbesitz völlig unbecührt laäßt und damit auch insbesondere den Absichten der Staatsregierung entspricht, welche Erhaltung des bodenständigen Grundbesitzes wirt⸗ schaftlich wie politisch als eine Notwendigkeit ansieht: Das Vor⸗ kaufsrecht trifft hauptsächlich die sogenannten walzenden Güter, die Güter, die auf dem Markte liegen, den Besitzer wechseln, und deren Erhaltung infolgedessen weder vom Standpunkte der Landwirtschaft noch vom allgemeinen politischen Standpunkte ein besonderes In⸗ teresse bietet!

Wenn Sie bedenken, meine Herren, daß nach der Denkschrift der Ansiedlungskommission für das Jahr 1913 allein in den Provinzen Posen und Westpreußen noch 142 000 ha zum Verkauf angeboten waren, darunter mehr als 50 000 ha ernstlichen Angebotes, wenn Sie ferner erwägen, daß auch die übrigen provinziellen Besiedlungs⸗ gesellschaften, die sogenannten Landgesellschaften, über Güterangebot nicht zu klagen haben, so liegt es meines Erachtens auf der Hand, daß noch hinreichende und für viele Jahre reichende Grundflächen in diesen

nützigen Siedlungsgesellschaften durch einen solchen Güterhandel be⸗

zum Verkauf angebotenen Gütern zur Verfügung ste und daß es 1“ 8 X“

mission (Hört, hört! bei den Polen) in Posen und Westpreußen nicht

Meine Herren,]p

Berichten hat man in Bapern mit dem Rücktrittsrechte keineswegs un günstige Erfahrungen gemacht. Das bayerische Güterzertrümmerungs†

durch das Güterzertrümmerungsgesetz, und es ist schon Jahre vorher

ur darauf ankommt, dieselben rechtzeitig auch für die Zwecke der inneren Kolonisation zu sichern.

Man wird bei näherer Betrachtung auch nicht einwenden können, daß das Vorkaufsrecht eine besondere Härte für die Beteiligten dar⸗ stelle. Für den Verkäufer und bisherigen Besitzer gewiß deshalb nicht, weil ihm gegenüber das Vorkaufsrecht überhaupt nicht, weil es erst dann zur Anwendung kommt, wenn der bisherige Besitzer sich seines Besitzes bereits entäußert hat. Auch der Käufer, der in vielen Fällen ein Händler oder eine Parzellierungsbank sein wird, darf sich nicht beklagen, weil er ja, nachdem das Gesetz in Kraft getreten ist, mit der Ausübung des Vorkaufsrechts zu rechnen hat, und weil er zweifellos auch in der Lage ist, sich an den zuständigen Stellen vor dem Abschluß eines Kaufvertrages darüber zu vergewissern, ob gegen ihn das Vorkaufsrecht zur Anwendung gebracht wird. (Lachen bei den Sozialdemokraten und Polen.)

Im übrigen möchte ich auch hier hervorheben, daß das Vor⸗ kaufsrecht nicht allein den erforderlichen Landbedarf decken soll. Es soll auch ebenso wie die zur Zerschlagung erforderliche Genehmigung den Grundstückshandel zurückdämmen, auf die Ermäßigung der Grund⸗ stückspreise einwirken und die Tätigkeit derjenigen Grundstückshändler ind Parzellierungsbanken lahm legen deren Zerschlagungen sich als inwirtschaftlich erwiesen haben! 1b

Meine Herren, das Vorkaufsrecht ist keine Erfindung von mir und auch keine Erfindung der preußischen Staatsregierung. (Sehr wahr! bei den Soz.) Es ist schon 1910 in Bayern eingeführt worden von heroorragenden Nationalökonomen, insbesondere auch von Herren, die ihrer politischen Ueberzeugung nach der konservativen Seite dieses Hauses angehören, warm empfohlen worden. Ich nenne nur den Freiherrn von Wangenheim und den Vorsitzenden der Landwirtschafts⸗ kammer von Ostpreußen, Herrn Batocki⸗Bledau. (Hört, hört! bei den Soz.)

Meine Herren, die Erfahrungen, die in Bayern mit dem Vor⸗ kaufsrecht gemacht worden sind, gehen noch nicht so weit, daß daraus bestimmte und sichere Rückschlüsse auch für Preußen gezogen werden könnten. Immerhin ist aber festgestellt, daß das Vorkaufsrecht in Bayern in den Jahren 1911 und 1912 schon in 59 Fällen zur Anwen⸗ dung gekommen ist, und es würde vielleicht noch häufiger davon Ge⸗ brauch gemacht worden sein, wenn nicht durch die Bestimmungen des bayerischen Gesetzes das Vorkaufsrecht in die Hände der Kommunen und der ländlichen Darlehnskassenvereine gelegt wäre, die aus nahe⸗ liegenden Gründen schon finanziell nicht in der Lage sind, das Vor⸗ kaufsrecht in vollem Umfange auszuüben. In Bavern fehlt der Faktor, der hier in Preußen durch die Gründungen der letzten Jahre vorhanden ist, die gemeinnützigen Siedlungsgesellschaften, die in der Lage und mit den Mitteln ausgestattet sind, auch von dem Vorkaufsrechte in den dazu geeigneten Fällen Gebrauch zu machen.

Meine Herren, ich möchte damit meine Ausführungen über das Vorkaufsrecht vorläufig beenden. Ich will nur darauf noch hinweisen, daß, abgesehen von den Provinzen Westpreußen und Posen, es nicht in der Absicht der Staatsregierung liegt, das Vorkaufsrecht selbst aus⸗ zuüben, sondern daß in Aussicht genommen ist, die Ausübung des Vorkaufsrecht den staatlich gegründeten bzw. staatlich unterstützten und als gemeinnützig anerkannten Besiedlungsgesellschaften zu überweisen. Darüber werden wir uns zweifellos in der Kommission, die Sie mit der Vorberatung des Gesetzentwurfs betrauen werden, noch weiter zu unterhalten haben.

Nun, meine Herren, möchte ich auch davon Abstand nehmen, in diesem Augenblick noch die weiteren Bestimmungen des Gesetzentwurfs zu besprechen, die sich mit der Erleichterung der Rentengutsbildung be⸗ fassen. Ich glaube damit warten zu können, bis die Antragsteller die bei diesem Gesetzentwurf in bezug auf die Förderung der inneren Kolonisation gestellten Sonderanträge begründet haben.ü

Meine Herren, ich kann und darf nicht erwarten, daß ein Gesetz⸗ entwurf mit so weitgehenden und schwerwiegenden Vorschriften, wie sie der Entwurf des Grundteilungsgesetzes enthält, von vornherein Ihre volle und vorbehaltlose Zustimmung findet. Aber der Erwar⸗ tung glaube ich namens der Staatsregierung Ausdruck geben zu dürfen, daß Sie bereit sein werden, die Vorschläge der Staatsregierung in einer Kommission vorberaten zu lassen, und daß es dieser Kommission gelingen wird, im Einvernehmen mit der Staatsregierung den Gesetz⸗ entwurf so zu gestalten, daß seine Bestimmungen sich für die innere Kolonisation und für die gleichzeitig mit ihr verfolgten wirtschaft⸗ lichen und nationalen Ziele als brauchbar erweisen. (Bravo!)

Abg. Dr. von Kries kkons.): Die Ziele dieses Gesetzes finden wohl in diesem Hause kaum Gegner. Die innere Kolonisation, die durch die Erschwerung unwirtschaftlicher Aufteilung und durch Er⸗ leichterung gemeinnütziger Parzellierung gefördert werden soll, ist eines der wichtigsten, vielleicht das aleerwichtiaste innervpolitische Problem. Ob die Wege der Vorlage zweckmäßig und die Mittel in dem vorgeschlagenen Umfange notwendig und anderseits ausreichend sind, bedarf allerdings sorgfältiger Prüfung. Wir beantragen des⸗ halb, die Vorlage einer Kommission von 28 Mitgliedern zu über⸗ weisen. Die Entvölkerung des platten Landes, besonders in den Ost⸗ proovinzen, hat einen bedauerlichen Grad erreicht. Die Zahl der selb⸗ ständigen landwirtschaftlichen Betriebe hat sich in Preußen von 1895 bis 1907 weitere Zahlen liegen mir nicht vor in Ostpreußen um 7600, in Pommern um 4800, in Schlesieon um 8500, in Brandenburg sogar um 25 600, verringert; selbst in der Pro⸗ vinz Posen ist trotz der Tätigkeit der Ansiedlungskommission eine Verringerung um rund 1100 zu verzeichnen, und nur in Ost⸗ preußen ist ein geringer Zuwachs von 1100 gewesen. Besonders ist davon betroffen der Besitz der ländlichen Arbeiterbevölkerung unter 2 ha. Während der kleine und mittelbäuerliche Betrieb in diesen Provinzen mit Ausnahme von Pommern und Schlesien zugenommen hat, haben sich diese kleinsten Betriebe in Ostpreußen um 14 900, in West⸗ preußen um 9500, in Pommern um 8600, in Posen um 13 000, in Brandenburg um 27 300 und in Schlesien um 5500 verringert. In den westlichen Provinzen hat sich das Verhältnis allerdings wesentlich günstiger gestaltet und in der ganzen Monarchie haben auch diese fkleinsten Betriebe eine igenesenilahe Zunahme erfahren. Die Renten⸗

gut’bildung nach dem Gesetz von 1893 hat allerdings von 1895 1907 10 800 Rentengüter geschaffen, eine ansehnliche Zahl, die aber jenen be⸗ dauerlichen Rückgang nicht wettmacht. Nach der Volkszählung hat von 1900 bis 1910 die Bewohnerschaft der Städte sich von 43 % der ganzen Be⸗ völkerung auf 47,2 % vermehrt, die Bevölkerung der Landgemeinden und Gutebezirke bat sich allerdinas absolut auch vermehrt, ist aber prozentual von 57 % auf 52,8 % der ganzen Bevölkerung zurück⸗ gegangen. Beim Abzug der großen städtischen Landgemeinden ist dieses Verhältnis noch ungünstiger. Da ist eine durchgreifende Ab⸗ bilfe dringend nötig, um der zunehmenden Entvölkerung des platten Landes im Osten wirksam zu begegnen. Die Erörterung der Gründe dafür würde allerdings nur geeignet sein, den Parteihader zu entfachen in einer Frage, die bei ihrer großen nationalen Be⸗

siedlung von Menschen zu einem Junabrunnen für unser Volk werden zu lassen, erfolglos geblieben ist. Die Regierungsvorlage hat sich dieses Ziel als vornehmste Aufgabe gesetzt. Die reichsrechtliche Zu⸗ lässigkeit der vorgeschlagenen Bestimmungen scheint uns nicht zweifel⸗ haft. Die §§ 1 bis 9 wollen die Parzellierungstätigkeit gewerbs⸗ mäßiger Parzellanten an eine staatliche Genehmigung knüpfen. Tatsache ist, daß in vielen Fällen unwirtschaftliche und un⸗ zweckmäßige Parzellierungen vorgenommen worden sind. Man muß aber einräumen, daß es auch gewerhsmäßige Parzellanten gibt, deren Tätigkeit nach keiner Richtung hin Veranlassung zu Klagen gibt. Diese Personen werden in ihrer geschäftlichen Tätigkeit durch das neue Gesetz nicht berührt. Wir sind grundsätzlich geneigt, die Kontrolle über die gewerbsmäßige Parzellierung zu genehmigen. Die Vorschriften über die Ausübung der Genebmigungspflicht scheinen uns zweckmäßig zu sein. Auch das vorgeschriebene Verfahren gibt zu Beanstandungen keinen Anlaß, ebensowenig die Ausnahmevorschristen des § 3. Die Gründe, aus denen die Genehmigung einer Par⸗ zellierung versagt werden kann, sind in § 4 enthalten. Wir ver⸗ stehen den Inhalt des Paragraphen dahin, daß nicht nur rein wirtschaftliche, sondern auch nationale Gesichtspunkte verfolgt werden müssen. Wir haben zu prüfen, ob sich die praktische Durch⸗ führung des § 4 ass emwandsfrei heraueftellt. Die Straf⸗ bestimmungen der §§ 7 und 8 erscheinen auf den ersten Blick etwas hart. Die gewerbsmäßigen Parzellanten würden sich aber durch geringere Strafen nicht abschrecken lassen. Man kann aber nicht so weit gehen, die zivilrechtliche Gültigkeit der ohne Genehmigung getätigten Parzellierungen anzuzweifeln. Die Regierungsvorlage sucht nun weitere unwirtschaftliche Zerschlagungen durch ein dem Käufer iu gewährendes Räcktrittsrecht binnen acht Tagen zu gewähren. Diese Gewährung gibt uns zu erheblichen Bedenken Anlaß. Es wird dadurch gewisser⸗ maßen der Bruch von Treu und Glauben im Gesetze selbst statuiert. Es ist allerdings richtig, daß durch die Tätigkeit von gewerbsmäßigen Parzellanten kleine Leute schwer geschädigt wurden; diese hätten sich aber beim Abschluß des notariellen Vertrages über die Folgen und die Bedeutung des Vertrages aufklären lassen können. Die Gewährung des Vorkaufs⸗ rechtes an den Staat hat in der von der Regierung be⸗ anspruchten Form die allerschwersten. grundsä lichen Bedenken, weil es einen starken Eingriff in die eit des Eigen⸗ tums bedeutet. Wir können aus grundsätzlichea Erwägungen einen so weit gehenden Eingriff in die Freiheit des Grundeigentums nicht gewähren. Das kann nur geschehen, soweit b sondere Gründe den Eingriff rechtfertigen. Besonders schwere Bedenken haben meine Freunde auch gegenüber der von der Regierung beab⸗ sichtigten Uebertragung des Vorkaufsrechtes an die Parzellierungs⸗ gefellschften. Die Regierung muß sich vorbehalten, wann von dem Vorkaufsrechte im Interesse des Staatswohles Gebrauch zu machen ist. Es ist ausgeschlossen, daß man jede einzelne Par⸗ zellierungsgesellschaft nach ihrem eigenen System wirtschaften läßt. Die Bestimmungen über die Erleichterung der Erteilung von Unschäͤd⸗ lichkeitsattesten begrüßen wir. Die Erhöhung der Mittel für den nor⸗ wendigen Zwischenkredit werden wir gern bewilligen. Unsere Stellung zur Frage der Förderung der inneren Kolonisation hat 1912 mein Partei⸗ freund von der Osten ausführlich dargelegt. Die Normativbestimmungen, nach denen die Ansiedlung erfolgt, geben uns zu gewissen Bedenken Anlaß; die Ansiedler müssen zu günstigeren Bedinaungen angesetzt werden. Diesen Zweck verfolgen die Anträge der Nationalliberalen und der Freisinnigen, indem sie den Ansiedlern bares Geld geben wollen anstatt der Rentenbriefe. Diese Anträge bringen an sich nichts Neues. Den Zweck der Besserstellung der Ansiedler hat der Abg. von der Osten damals ebenfalls aut gesprochen. Wir halten es aber im Interesse der nicht allzu starken Anspannung des Staatskredits für zweckmäßig, den jetzt beschrittenen Weg einzuhalten und nur die sich ergeb enden Kurs⸗ verluste auf den Staat zu übernehmen. Das muß in den Gesetzent⸗ wurf hineingearbeitet werden. Die Schaffung besonderer Beamtenkoͤrper in jeder Provinz für die inere Kolonisation halten wir für unzweck⸗ mäßig. Wir halten eine weitere Vermehrung des Beamtenkörpers nicht für tunlich. Für die günstigere Ansetzung von Kolonisten werden wir in den nächsten Jahren erhebliche Staatsmittel fordern. Wir müssen aber die Gewißheit haben, daß wirklich gute Zustände geschaffen werden. Wir würden es begrüßen, wenn auf diesem Gebiete wirklich gute Zustände geschaffen werden. Wenn auch in einzelnen Punkten schwerwiegende Be⸗ denken gegen die Vorlage erhoben werden können, so werden die Ziele, welche die Regierung verfolgt, doch vielleicht dahin führen, daß eine Einigung der großen Mehrheit des Hauses über ein Gesetz erfolgt, das zum Besten unseres Vater⸗ landes das Werk der inneren Kolonisation auf einen neuen gesunden und fruchtbaren Boden stellt.

Darauf vertagt sich das Haus.

Der Präsident schlägt vor, am Freitag um 10 Uhr zu beginnen, um diese Beratung zu Ende zu führen. Doch entscheidet sich das Haus für 11. Uhr.

Schluß 4 ½ Uhr. Nächste Sitzung: Freitag 11 Uhr. (Grundteilungsgesetz.) 8

Statistik und Volkswirtschaft.

Hevelkervngahepegung. Sfunabediaweesse Schlachtungen, städtische Sparkasse, Krankenversicherun 4 ö1“ in Berlin im Januar 1914.

Nach dem Januarheft der „Monatsberichte des Statistischen Amts 88 Stadt Berlin“ belief sch die fortgeschriebene Bevölke⸗ rungsziffer der Reichshauptstadt Anfang Februar d. b 2 081 253 (zur gleichen Zeit des Vorjahres auf 2 097 771). Sie ist im Jannar d. J. um 2097ein demselben Monat von 1913 um 2741) gestiegen. Lebend geboren wurden im Januar d. J. 3321 sim gleichen Monat des Vorjahres 3664) Kinder, darunter 793 (802) oder 23,88 (21,85) % uneheliche. Auf das Jahr und Tausend der mittleren Bevölkerung berechnet, stellte sich die Geburtenziffer auf 18 80 (20,55). Ehen wurden im Januar d. J. 984 (in demselben Monat des Vorjahres 992) geschlossen, darunter 190 (196) Mischehen. Die Zahl der Sterbefälle (ohne die Totgeburten) belief sich im Januar d. J. auf 2610 (im Januar 1913 auf 2562). Im Alter bis zu 1 Jahre starben 420 (488) Kinder, das sind 16,00 (19,03) % aller Sterbefälle des Berichtsmonats. Auf das Jahr und Tausend der mittleren ö“ berechnet, betrug die allgemeine Sterblichkeitsziffer 14,77 (14 38).

bich waren im Januar d. J. 11384 (in demselben Monat des Vorjahres 12 255) männliche und 9308 (10 192) weibliche, zusammen 20 692 (22 447) Personen zu verzeichnen. Für die im gleichen Monat Fortgezogenen ergaben sich ein⸗ schließlich des Zuschlags für die unterbliebenen Abmeldungen die Zahlen: 10 667 (11 851) männliche, 8639 (89538) weibliche, zusammen 19 306 (20 809) Personen. Somit verblieb bei der Wanderung ein Mehrzuzug von 717 (404) männlichen und 669 (1234) weiblichen, zusammen ein Mehrzuzug von 1386 (1638) Personen.

Ein Besitzwechsel fand im Januar d. J. bei 111 (im gleichen Monat des Vorjahres bei 146) Grundstücken statt. Kauf lag vor bei 31 (54) bebauten Grundstücken mit 10. 097 975 (22 238 082) Kaufpreis und bei 7 (7) unbebauten mit 349 183 (382 320) Kauf⸗ preis, Zwangsversteigerung bei 20 (38) bebauten Grundstücken mit 10 006 871 (10 116 351) und bei 1 (2) unbebauten mit 170 000 (101 150) Kaufpreis. Durch Vererbung gingen 34 (34) Grundstücke mit 7 624 800 (8 033 460) Wert und 18 (11) ohne Wertangabe in anderen Besitz über. 8

Der Auftrieb auf den städtischen Viehhof beng. für den Monat Januar d. J. 18 372 (für denselben Monat des Vorjahres 22 167) Rinder, 11 726 (14 585) Kälber, 40 932 (50 419) Schafe,

Z * 6 bäusern wurden im Janua

Januar 10254 (im gleichen Monat des Vorjahres 8581) Rinder, 9928 (9972) Kälber, 35 779 (38 726) Schafe, 102 440 (91 946) Schweine eschlachtet. In der entral⸗ roßschlächterei wurden im Januar 1103 (1250) Pferde ge⸗ schlachtet, von denen 19 (11) zurückgewiesen wurden. Zum Konsum und zur Tierfütterung gelangten somit 1084 (1239) Pferde, ferner von der Neuköllner Roßschlächterei 68 (124). Bei der städtischen Sparkasse beliefen sich die Einzahlungen im Januar d. J. auf 10 086 554 (im Januar des Vorjahres auf 7 694 056 ℳ), die Rückzahlungen auf 5 331 301 (6 972 991)⸗ K; dem⸗ nach ergab sich ein Mehr an Einzahlungen von 4 755 253 (in demselben Monat des Vorjahrs ein Mehr an Einzahlungen von 721 065 ℳ). Der Mitgliederbestand der der Aufsicht des Magistrats⸗ kommissars unterstellten Krankenkassen betrug am 1. Februar 1914 918 669, unter denen sich 59 515 freiwillige Mitglieder befanden. Er⸗ werbsunfähig waren an diesem Tage bei den bezeichneten Kassen 41 133 verpflichtete Mitglieder. 8 Die städtische Armenpflege umfaßte im Monat Januar d. J. 36 386 (in demselben Monat des Vorjahres 35 738) Almosen⸗ empfänger mit einem Gesamtbetrage an laufenden Unterstützungen von 658 234 (640 704) ℳ, darunter 1658 (1599) Almosenempfänger mit außerdem gewährten 11 600 (11 353) Extraunterstützungen. Solche wurden ferner für 12 241 (9052) nicht laufend unterstützte ersonen im Gesamtbetrage von 167 941 (125 204) gewährt. Pflegekinder waren 12 988 (12 988) vorhanden, fuͤr die 126 760 (124 858) aufgewendet wurden. 68

9 Zur Arbeiterbewegung.

Sämtliche Schneidergehilfen der Stadt Oberhausen, haben, wie die „Rh.⸗Westf. Ztg.“berichtet, den Arbeitgebern den seit dem Jahre 1911 laufenden Lohntarif mit der Begründung der verteuerten Lebenshaltung gekündigt und der Innung neue Lohnforderungen unter⸗ breitet. Die Verhandlungen zwischen der Gehilfenorganisation und der Innung führten bisher zu keinem Ergebnis, und so erklärte man in einer am 18 d. M. abgehaltenen Versammlung die jetzt vor⸗ liegenden Angebote der Meister als zu niedrig. Ein Lohnausschuß wurde gewählt und zu erneuten Verhandlungen mit der Innung beauftragt.

Die Vereinigung der Waffenfabriken in Solingen, die am Mittwoch die Aussperrung im vollen Umfange durch⸗ geführt hat, erklärt, wie die Rh.⸗Westf. Ztg.⸗ meldet, daß ein Ver⸗ tragsbruch der Firma Karl Eickhorn nicht vorliege und daß daher der von der Arbeiterschaft über diese Firma verhängte Ausstand unbe⸗ rechtigt sei. Es sei nicht richtig, daß die Firma Eckhoin Waren aus⸗ wärts habe billiger herstellen lassen; das Recht, Aufträge auch aus⸗ wärts unterzubringen, würden sich die Fabrikanten nicht nehmen lassen. Aus diesem Grunde (bobe⸗ 1g die Firma Eickhorn in Schutz genommen. (Vgl. Nr. .Bl.

1 89 der Grube Hostenbach, bei Völklingen ist, wie der „Frkf. Ztg“ aus Saarbrücken telegraphiert wird, nunmehr der Ausstand erklärt worden, nachdem die Zechenverwaltung weitere Arbeiterentlassungen wegen der Verweigerung von Ueber⸗ schichten vorgenommen hat. (Vgl. Nr. 67 d. Bl.). Für Mitt⸗ woch hatte die Bezirksleitung des Gewerkvereins christlicher

Bergarbeiter eine Belegschaftsversammlung einberufen, die sich mit der neuen Lage beschäftigte. Nach lebhafter Aussprache wurde fast einstimmig beschlossen, sofort in den Ausstand zu treten. Gestern sind nur 118 Arbeiter angefahren. Die Grubenverwaltung verharrt den Forderungen der Bergleute gegenüber auf Standpunkt.

ihrem ablehnenden

Koks und Briketts 14.

Ruhrrevier Oberschlesisches Revier Anzahl der Wagen v1I1““ Nicht gestelt. 8

Auf die Tagesordnung der am 21. d. M. stattfindenden Zechenbesitzerversammlung des Rheinisch „Westfälischen Kohlen⸗ fyndikats sind laut Meldung des „W. T. B.“ aus Essen nach⸗ träglich folgende Anträge gesetzt worden: Antrag der Har⸗ pener Bergbau A.⸗G. und Genossen, die Beratung des Entwurfs des Spyndikatsvertrages fortzusetzen, und ein weiterer Antrag derselben Gruppe, zu § 13 Ziffer 6 des nenen Svpndikatsvertragsentwurfes den Zusatz aufzunehmen: „Die Koksherflellung durch die Hüttenzechen besitzenden Mitglieder zur Deckung des eigenen Bedarfs dorf nur auf den Hüttenkokereien er⸗ folgen, nicht in den für die Herstellung der vollen Verkaufeanteile in Koks erforderlichen Koksöfen. Welche Koksöfen eines Mitgliedes als Zechen⸗, welche als Hüttenkokereien zu gelten haben, bestimmt der Ausschuß zu § 3 Ziffer 1 b.“ ¹

IJn der gestrigen außerordentlichen Generalversammlung der Aktiengesellschaft für Fabrikation von Eisenbahn⸗ material zu Görlitz war ein Kapital von 1 322 400 vertreten. Die beantragte Kapitalserhöhung um 857 400 auf 3 000. 200 wurde einstimmig beschlossen. Die neuen Aktien, welche vom 1. Juli 1914 ab dividendenberechtigt sind, werden von einem Bankenkonsortium zu 160 % mit der Verpflichtung übernommen, einen Teilbetrag von 714 000 den alten Aktionären zum Kurse von 165 % zum Bezug derart anzubieten, daß auf je nom. 3600 alte Aktten eine junge Aktie über nom. 1200 entfällt. Die beantragten Statuten⸗ änderungen wurden einstimmig genehmigt.

London, 19. März. (W. T. B.) Bankauswets. Total⸗ reserbe 31 185 000 (Abn. 670 000) Pfd. Sterl., Notenumlauf 28 435 000 (Zun. 197 000) Pfd. Sterl., Barvorrat 41 170 000 0 Abn. 472 000) Pfd. Sterl., Portefeuille 43 819 000 (Zun. 3 703 00)

fd. Sterl., der Privaten 40 447 000 (Zua. 525 000) hfd. Sterl., Guthaben des Staates 27 448 000 (Zun. 2 505 000) Pfd. Sterl., Notenreserve 29 578 000 (Abn. 806 000) Pfd. Sterl., F ierungssicherheit 11 153 000 ( unverändert) Pfd. Sterl. Prozent⸗ verhältnis der Reserve zu den Passiven 45 gegen 49 ½ in der Vor⸗ woche. Clearinghouseumsatz 359 Millionen, gegen die entsprechende Woche des Vorjahres mehr 14 Millionen.

Paris, 19. März. (W. T. B.) Ban kausweis. Bar⸗ vorrat in Gold 3 621 476 000 (Zun. 11 165 000) Fr., do. in Silber 633 984 000 (Abn. 3 159 000) Fr., Portefeuille der Hauptbank und der Filialen 1 395 445 000 (Zun. 16 208 000) Fr., Notenumlauf 5 803 194 000 (Abn. 10 028 000) Fr., laufende Rechnung der Privaten 690 330 000 (Zun. 36 012 000) Fr., Guthaben des Staats⸗ bülbe⸗ 169 605 000 (Abn. 19 414 000) Fr., Gesamtvorschüsse 781 153 000 (Abn. 6 137 000) Fr., Sün⸗ und Diskonterträgnis 16 626 000 (Zun. 793 000) Fr. Verhältnis des Barvorrats zum Notenumlauf 73,32 gegen 73,06 in der Vorwoche. 8

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Essener Börse vom 19. März 1914. Amtlicher Kursbericht. Kohlen, Koks und Briketts. Preisnotierungen des Rheinisch⸗ Westfälischen Kohlensyndikats für die Tonne a Zeche. I. Gas⸗ und Flammkohle: a. Gasförderkohle 12,50 14,50 ℳ, b. Gas⸗ flammförderkohle 12,25 13,25 ℳ, c. Flammförderkohle 11,50 bis 12,00 ℳ, d. Stückkohle 14,00 15,50 ℳ, ec. Halbgesiebte 13,50 bis 14,50 ℳ, f. Nußkohle gew. Korn I und II 14,25 15,00 ℳ, do. do. III 14,25 15,00 ℳ, do. do. IV 13,75 14,50 ℳ, g. Nuß⸗ gruskohle 0— 20/30 mm. 9,00 10,00 ℳ, do. 0— 50/60 mm 10,50 bis 11,25 ℳ, h. Gruskohle 8,00 10,75 ℳ; II. Fettkohle: a. Förder⸗ kohle 12,00 12,75 ℳ, b. Bestmelierte Kohle 13,00 13,50 ℳ, c. Stückkohle 14,00 14,50 ℳ, d. Nußkohle, gew. Korn I. 14,25 bis

deutung aus dem Streit der Parteien herausgehoben werden muß. Es ist sicher, daß das Bestreben, das platte Land durch weitere An⸗

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115 652 (128 664) Schweine. In den öffentlichen Schlacht⸗

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15,00 ℳ, do. do. I1 14,25 15,00 ℳ, do. do. III 14,25 15,00 ℳ,