1914 / 74 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 27 Mar 1914 18:00:01 GMT) scan diff

Generaldirektor der direkten Steuern Heinke: Der Finanz⸗ minister kann nicht anerkennen, daß irgendein Widerspruch besteht zwischen den von ihm ergangenen Ausführungsvorschriften und dem Reichsgesetz, zu dem der Bundesrat die Ausführungsvorschriften erlassen hat. Ich kann hier ausdrücklich feststellen, daß ich mitgewirkt habe an der Bundesratsverordnung, und es ist an keiner Stelle davon die Rede gewesen, daß die preußischen Ausführungsvorschriften irgendwie anfechtbar wären. Es kommt ja lediglich darauf an, ob die Ausfüh⸗ rungsgrundsätze vom 15. Mai 1910, die der Finanzminister erlassen hat, einwandfrei oder irgendwie fehlerhaft sind. Da möchte ich doch die Behauptung aufstellen, daß gar kein Zweifel daran sein kann, daß die Aus⸗ führungsbestimmungen des Finanzministers einwandfrei sind. Bei der Veranlagung der Grundstücke gehen wir aus von dem objektiv fest⸗ stellbaren normalen Pachtpreis. Es kommen bei den Grundstücken vier verschiedene Faktoren in Betracht: die Verzinsung des Grund⸗ und Bodenkapitals, die Verzinsung des Gebäudekapitals, die Verzinsung des Betriebskapitals und viertens eine Vergütung für die eigene Arbeit. Das Oberverwaltungsgericht hat in mehreren Fällen Gelegenheit ge⸗ habt, Stellung zu nehmen, und es ist zu dem Resultat gekommen, daß die Berechnungsweise des Finanzministers für den Steuerpflichtigen nicht etwa zu ungünstig, sehr günstig ist. Die Veranlagung ist jetzt bereits in vollem Gange, es ist ganz unmöglich, jetzt noch nach⸗ träglich neue Bestimmungen für das Veranlagungsgeschäft aufzuneh⸗ men. Ich kann versprechen, daß der Finanzminister der wichtigen Frage der zutreffenden Wertung landwirtschaftlicher Grundstücke seine volle Aufmerksamkeit schenken wird. Ich bitte aber, davon abzusehen, eine Aenderung für die jetzt begonnene Veranlagung zu erwarten.

Von den Abgg. Freiherr von Zedlitz und von Kardorff (freikons.) ist inzwischen noch der Antrag ein⸗ gegangen, unter den von der Kommission abgelehnten Stellen für vollbeschäftigte Veranlagungskommissare diejenigen für Nordhausen und Bromberg zu bewilligen.

Abg. von Kardorff (freikons.): Die direkten Steuern sind vielleicht das zuverlässigste Barometer für die steuerliche Entwicklung eines Landes. Wenn man sich vergegenwärtigt, in welcher Weise die Einkommen in den mittleren und höchsten Stufen ge⸗ stiegen sind, so beweist das, daß die Einkommen nicht nur in die Höhe, sondern auch in die Breite gegangen sind. Dieses Re⸗ sultat widerlegt die Behauptung, daß wir einer zunehmenden Verarmung entgegengehen. Bezüglich der Steuernovelle kann ich meiner Befriedigung darüber Ausdruck geben, daß die heutigen Ausführungen des Finanzministers etwos entgegenkommender gelautet haben als diejenigen in der Kommission. Es handelt sich nicht nur um steuerfiskalische und finanzpolitische Fragen, sondern um sozialpolitische und C1“ Die vorigen Jahre ist im gewissen Grade aus Angst vor den Wählern gefallen, von der wir alle ein bißchen beherrscht werden. Der Abg. Herold vermißt in unserem Antrage die Erwähnung des Kinder⸗ privilegs. Es kommt gerade darauf an, dem Müttelstand und den ärmeren Schichten das zuzuwenden, was ihnen durch das Scheitern der Novelle nicht zu teil geworden ist. Die Novelle bedeutete gegen⸗ über dem Einkommensteuergesetz eine wesentliche Verbesserung. Durch die Bestimmung des Einkommensteuergesetzes in § 23, die das Ein⸗ kommen des Arbeiters und Beamten bis auf den letzten Heller ergreift, ist es ein nobile officium des Hauses, die Hand zu einer Revidierung des Einkommensteuergesetzes zu bieten, die uns in die Möglichkeit versetzt, die anderen Einkommen mit einer entsprechenden Schärfe zu feassen. Wir wollen selbstverständlich das Kinderprivileg erweitern, ebenso wollen wir auch eine Verschärfung der Strafen. Die Novelle brachte eine solche Fülle von Verbesserungen, daß ihre Annahme ein Stück Mittelstandspolitik bedeutet hätte. Etwas Roheres als die jetzigen Zuschläge kann man sich nicht denken. Wenn man Bestimmungen in das Gesetz hineingebracht hätte, um die Einkommensquellen reichlicher fließen zu lassen, wären wir ganz von selbst in der Lage gewesen, eine gewisse Ermäßigung der Zuschläge eintreten zu lassen. Ich freue mich, daß der Finanzmigister die Annahme des Antrags Zedlitz in Aussicht gestellt hat, ebenso daß die Regierung uns eine Novelle vorzulegen beabsichtigt, in der die wichtigen Fragen der Gegenwart berücksichtigt werden. Sobald sich die Regierung über die Entwicklung der Zukunft ein Urteil gebildet haben wird, wird sie auch ermessen können, ob die Zuschläge beseitigt werden können. Dann kann das wieder gutgemacht werden, was im vorigen Jahre nach dieser Richtung hin gesündigt worden ist. Wenn alles wahr wäre, was bezüglich der Veranlagung von den linken Parteien im Wahlkampf über die Landräte behauptet worden ist, müßten drei Viertel aller Landräte mit Schimpf und Schande aus ihren Aemtern gejagt werden. Ein Vorwurf trifft aber die Regierung, nämlich, daß sie den Veranlagungsbehörden nicht in dem erwünschten Maße Steuersekretäre bewilligt hat, wie das notwendig gewesen wäre. Der Finanzminister sagte, die Steuerveranlagung sei eine so wissenschaft⸗ liche, daß nur wirklich steuertechnisch vorgebildete Beumte in der Lage seien, eine Steuerveranlagung richtig durchzuführen. Das kann ich in diesem Maße nicht anerkennen. Von finanzieller Bedeutung sind diese juristisch interessanten Fragen nur in den aller⸗ seltensten Fällen. Der Landrat wird immer die wünschenswerten Resultate erzielen können. Wenn dem Landrate die Fähigkeit dazu abgesprochen wird, so liegt auch darin ein unbegreifliches Mißtrauen gegen die Leistungsfähigkeit und Qualität unserer mittleren Beamten. Die Verhältnisse in der Stadt liegen anders als auf dem Lande. Der Bürgermeister einer Stadt ist nicht in der Lage, sich mit den Verhältnissen jeder einzelnen Straße verttaut zu machen, wie es der Landrat auf dem Lande kann. Wir werden kaum in der Lage sein, in dem Umfange wie bisher Stellen für Ver⸗ anlagungskommissare zu bewilligen. Zu einer grundsätzlichen Ausschaltung des Landrats werden wir nicht die Hand bieten. Wir legen ent⸗ scheidendes Gewicht darauf, daß die Veranlagungskommissare bei ihrer Tätigkeit das mündliche Verfahren bevorzugen. Für Nordhaufen und Bromberg werden wir die Veranlagungskommissare bewilligen. Die preußischen Finanzen sind durch die Vorgänge der letzten Jahre in ihren Grundlagen angegriffen worden. Der Sturm gegen unsere Steuerpolitik setzt jetzt überall ein. Wir verfolgen mit unserer Steuerpolitik nicht preußische partikularistische Tendenzen, sondern wir wollen, wie auch aus den ausgezeichneten Ausführungen des sächsischen Finanzministers von Seydewitz hervorging, nichts anderes als den bundesstaatlichen Charakter des Reiches wahren. Wir wollen, daß die R gierung die Führung in diesen finanzpolitischen Fragen be⸗ halten möge, daß sie sich nicht treiben läßt von den Parteien. Sie muß aber, wenn es sich um Ausgaben handelt, die nicht sach⸗ gemäß sind, diesen Forderungen ein rücksichtsloses und energisches Nein entgegensetzen. Nicht in diesem Hause ruht der Stolz und das Ansehen Preußens, nein, Stolz und Zukunft Preußens ruhen nahezu einzig und allein auf der Regierung. Hoffentlich kommt es dabin, daß wir eine starke Regierung haben und daß in dieser starken Re⸗ gierung ein starker Finanzminister ist. Möge es unserem Staate daran nie fehlen.

Abg. Dr. von Campe (nl.): Ich kann nicht erkennen, daß diese letzten Ausführungen so ganz mit dem Gegenstande in Ver⸗ bindung stehen, den wir heute zu erörtern haben, sie scheinen zum mindesten etwas abwegig zu sein. Daß man hier sagt, der Stolz Preußens beruhe nicht gerade auf diesem Hause (Abg. von Kar⸗ dorff: Ich habe mich versprochen, ich meinte die Stärke Preußens!) Nun gut, die Stärke Preußen s. Ich glaube, das ist ein Gedanken⸗ gang, den man jedenfalls im Prinzip nicht wird anerkennen können. Wenn der Abg. von Kardorff recht hat, müßte er dafür sorgen, daß das Haus so geskaltet wird (Abg. von Kardorff: Reichstags⸗ wahlrecht!). Nein, davon ist gar keine Rede. Sie wissen genau so wie ich, daß wir das Reichstagswahlrecht in Preußen nicht einführen wollen; deshalb muß ich eiklären, Ihr Zuruf war durchaus deplaciert. Die Konsequenz einer solchen Auf⸗ fassung müßte sein, daß ein Abgeordneter dafür sorgte, daß das Haus so zusammengesetzt ist, daß es der Stolz Preußens sein kann und die Zukunft Preußens auch auf diesem Hause mitberuht.

Mit seinen Worten über die starke Regierung sind wir durchaus ein⸗

Steuernovelle im

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erstanden, aber gerade in diesem Augenblick diesen Appell an die Regierung zu richten, wo sie den Wünschen des Hauses nicht Rech⸗ nung trägt, das verstehe ich nicht. Ich kann ihm darjn recht geben, daß es ein bedenklicher Schritt ist, daß das Reich dieHand auch auf die Besitzsteuer gelegt hat. Aber um was hat es sich gehandelt? Um die allervitalsten Interessen des Reiches. Da war es einfach Pflicht und Schuldigkeit des Reichstags, die Steuern zu bewilligen. Die Par⸗ teien des Reichstags haben diese Interessen des Reiches höher geachtet als die steuerverfassungsrechtlichen Bedenken, die der Abg. von Hennigs vorgetragen hat. Das Reich hat sich nie in einer ähnlichen Situation befunden wie im vorigen Jahre. Man hatte dem Reiche zu geben, was ihm gebührte. Nur das ist geschehen. Wenn wir in der Frage der Steuerkommissare auf einem anderen Standpunkte stehen als die Herren der Rechten, so ist das keine Animosität gegen die Landräte. Die Statistik der Re⸗ gierung beweist, daß die 5 % der steuerlichen Entwicklung bei weitem überholt sind; es sind 6 bis 7 %. Die Zahl derjenigen, die nur das gesetzliche Existenzminimum haben, beträgt nur 38 und nicht 46 %, wie erwähnt wurde. Man muß zugeben, daß ein fortwährendes Hineinwachsen in die höheren Steuerschichten erfolgt, und daß von einer zunehmenden Proletarisierung unseres Volkes nicht gesprochen werden kann. Das Volk befindet sich in einem Aufsteigen von unten in den Mittelstand und von diesem in die höheren Stände. Unsere Steuergesetzgebung hat den nötigen sozialen Zug durchaus nicht ver⸗ missen lassen. Wir wünschen, daß dieser soziale Zug aufrecht er⸗ halten wird, und daß man weiter auf diesem Wege fortschreitet. Es wäre eine Aufgabe, die des Schweißes der Edlen wirklich wert wäre, den preußischen Etat einmal daraufhin nachzurechnen, wieviel stille Reserven eigentlich darin liegen. Ich bin überzeugt, es würde ein Betrag von vielen vielen Millionen herauskommen. Wenn wir uns erst darüber klar sind, können wir an die Steuerreform und an die Frage der Steuerzuschläge herantreten. Ich freue mich über die Aeußerungen der Vertreter der konservativen und freikonservativen Partei, die sie bezüglich der Frage der Steuerreform gemacht haben. Ich muß sagen, die Botschaft höre ich, mir fehlt auch durchaus nicht der Glaube. Aber Sie (nach rechts) denken nicht ganz konsequent. Sie denken Ihre Gedanken nicht bis zum letzten Ende durch. Auch wir sind der Meinung, daß die Verhält⸗ nisse, wie sie augenblicklich mit den Steuerzuschlägen liegen, so nicht weitergehen können. Es entspricht das auch nicht der Vereinbarung, die im Jahre 1908/9 getroffen worden ist. Ich erkenne durchaus an, daß die Zuschläge, so wie sie jetzt erhoben werden, kein Prooisorium sind in dem Sinne, daß sie unter allen Umständen zu einem bestimmten Zeitpunkte wegfallen müssen. Aber wir müssen immer bedenken, daß sie aus Mangel an Zeit geschaffen worden sind, und daß es notwendig it, bald eine bessere Regelung hierfür vorzunehmen. Aniderseits jind auch wir darin mit der konservativen Partei einig, daß die Frage der Steuerzuschläge nicht von heute auf morgen gelöst werden kann. Für den freikonservativen Antrag werden wir stimmen. Wir haben keineswegs den mittleren Beamten ein Mißtrauensvotum ausgestellt, das muß ich entschieden in Abrede stellen. Wir begrüßen mit Freuden, daß seitens der konservativen Partei in der Budgetkommission der An⸗ trag gestellt worden ist auf Neueinstellung von neuen Assistentenstellen, und wir haben auch diesen Antrag unterstützt und hoffen, daß er im Plenum Annahme findet. Wir wünschen, daß auch die vorbereitenden Arbeiten der Steuerveranlagung immer mehr in die Häade von wirk⸗ lichen Beamten gelegt werden und daß nicht Schreiber oder junge Leute, die eben aus der Schule kommen, diese Sachen zur Bearbeitung bekommen. Es müssen etwas ältere, erfahrene und durch die Beamtendiskretion gebundene Beamte die Steuerangelegenheiten be⸗ arbeiten. Die Frage der hauptamtlichen Steuerkommissare hat für uns prinzipielle Bedeutung. Politische Momente wollen wir hier aus der Debatte vollkommen ausgeschaltet wissen. Wir haben heute 106 Stadtkreise in Preußen, von diesen 106 Stadtkreisen sind 72 mit staatlichen Veranlagungskommissaren versehen, und 34 werden von der Stadtverwaltung selbst steueramtlich versorgt. Von den 487 Landkreisen werden nur 59 von staatlichen Kommissaren versehen. Es ist ein auffallender Gegensatz geschaffen zwischen der Art der Veranlagung in der Stadt und auf dem Lande. In auffallender Weise ist der Osten anders behandelt worden als der Weesten. Das kann keine richtige Regelung der Sache sein, und selbst, wenn sie objektiv gerechtfertigt sein sollte, dann kann es nicht ausbleiben, daß im Volke wenigstens die Stimmung verbreitet wird, daß hier die Regelung noch nicht ganz objektiv vorgenommen worden ist. Von 20 Veranlagungs⸗ kommissaren im Osten haben 11 wiederum nur Stadtkreise. Es ist wünschenswert, daß dieses Bild sich vollständig verschiebt und daß eine gewisse Parität geschaffen wird. Die Zunahme der Steuer⸗ erträge nach Einführung der staatlichen Kommissare ist sehr erheblich geworden, so erheblich, daß derjenige, der die Verantwortung für die Staatsfinanzen hat, nicht ohne weiteres an dieser Tatsache vor⸗ übergehen kann, sondern er dafür sorgen muß, daß dem Staate das zukommt, was ihm gehört. Gewiß, die Landräte haben mit der Bevölkerung Fühlung. Das versteht sich von selost. Aber auch andere Gründe kommen bier in Frage. Die Steuereinschätzung soll nur einer Persönlichkeit übertragen werden, die über eine vollständig iichter⸗ liche Objektivität verfügt, und da scheinen mir die Landräte nicht immer die geeignetsten Personen zu sein. Jedenfalls ist in dem Publikum die Anschauung verbreitet, daß Landräte nicht immer die für einen Steuerveranlagungskommissar nötige Qualifikation haben Dagegen können die Landräte nicht vollständig von der Veranlagung ausgeschaltet werden, in irgend einer Weise müssen sie ihre Hand dabei haben. Ist der Landrat aber nicht in erster Linie für die Veranlagung verantwortlich, so kann er gerade die Interessen des Publikums wahrnehmen, ohne sich mit seinen staatlichen Funktionen in Konflikt zu bringen. Darum wünschen wir in erster Linie Steuerkommissare. In der Kommission hat man sogar das Gespenst der französischen Revolution uns vorgehalten, da gerade die Steuerkommissare mit ihrer Tätigkeit die Revolution ver⸗ anlaßt hätten; aber nicht die Steuerkommissare, sondern die ungerechte Steuerverteilung war die Ursache. Damals wurden die Steuern ver⸗ pachtet, und dadurch kam das Mißtrauen in das Volk. Solche Zustände haben wir nicht, diese Parallele paßt nicht. Der Finanzminister hat selbst einmal die Frage aufgeworfen, welchen Behörden die Kontrolle über die Vermögenszuwachssteuer übertragen werden solle, und der Reichstag hat im vorigen Jahre eine Resolution angenommen, daß der Reichskanzler darauf hinwirken möge, daß bei der Ausführung des Besitzsteuergesetzes besondere Reichsbeamte eingesetzt würden, und daß die Veranlagung nicht den Beamten der allgemeinen Verwaltung, sondern besonderen finanztechnisch und steuerrechtlich ausgebildeten Be⸗ amten übertragen werde. Dieser Vorschlag mag für viele hier ein Schreckgespenst sein, aber auch das Zentrum hat im Reichstage dafür einstimmig gestimmt. Ob auch der Abg. Herold darunter war, weiß ich allerdings nicht. Da scheint mir wirklich Zweiseelentheorie vorzuliegen, die Herren nehmen hier eine andere Stellung ein als im Reichstag. Wenn derartige Behörden vom Reich eingesetzt werden, was soll dann in Preußen werden? Eine Reichsbehörde neben dem Landrat scheint mir voll⸗ ständig unmöglich zu sein. Der Finanzminister meinte vor Monaten, die wünschenswerte Löfung sei, daß die Aufgaben des Reichs in die Hände der preußischen Steuerbehörden gelegt würden. Ob das Reich darin nachgeben wird, ist mir zweifelhaft. Aber deshalb sollten die Konservativen den Bogen nicht überspannen. Der Standpunkt eines gewissen Radikalismus ist nicht gut, man kann das Rad der Ent⸗ wicklung nicht aufhalten; je mehr Sie (rechts) den Bedürfnissen des Lebens Rechnung tragen, umsomehr wird die Frage eine Regelung finden, die Ihnen noch am ehesten paßt.

Die Abgg. Braun (Soz.) und Genossen beantragen, in dem Antrag von Zedlitz betreffs Neuordnung der direkten Steuern die Worte „die für sie in der vorigen Tagung in Aus⸗ sicht genommenen“ zu streichen.

Abg. Dr. Pachnicke (fortschr. Volksp.): Die Steuerzuschläge waren ursprünglich nur als provisorisch gedacht. Die natürliche Steigerung der Erträge der direkten Steuern beträgt im Jahre

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durchschnittlich 20 bis 30 Millionen Mark. Zuschläge schon nach etwa drei Jahren wieder beseitigt werden können, da ihr Betrag durch die natürliche Steigerung erreicht worden war. Hier sieht man auch, wie falsch es war, das Eisenbahnabkommen gleich wieder auf zwei Jahre zu verlängern und uns dadurch die Hände zu binden. Die Bevölkerung wird sehr wenig davon erbaut sein zu hören, daß der Finanzminister auf absehbare Zeit auf die Zuschläge nicht verzichten will. Wir wollen durch⸗ aus nicht, daß die Veranlagung möglichst hoch ausfallen soll, sondern gerecht soll sie sein. Da müssen auch diejenigen Momente berücksichtigt werden, die für den Zensiten günstig sind, nicht nur die, die dem Fiskus günstig sind. Wir kommen nicht darum herum, besonders vorgebildete Beamte mit der Veranlagung zu be⸗ trauen. Für Fehler müssen wir das System, nicht die einzelnen Personen verantwortlich machen. Es ist doch eine sonderbare Gleich⸗ mäßigkeit, daß man die staatlichen Veranlagungskommissare nur für die größeren Städte und für den Westen einzuführen sucht, während im Osten der Landrat allein weiter herrschen soll. Man hat unsere Zeit mit der französischen Revolution in Vergleich bringen wollen. Aber ein solcher Vergleich ist ganz unzutreffend. Damals wurden die Steuern fast nur vom Mittelstand und von den armen Leuten aufgebracht, die Ritter blieben ganz frei. (Zuruf links: Ganz wie heute! Unruhe rechts. Zuruf rechts: Unerhört!) Ein solcher Vergleich mit den Zeiten der R volution spricht nicht für Sie (nach rechts), sondern höchstens gegen Sie. In diesem Hause sind 27 Landräte. Diese 27 sind doch mindestens nicht im stande, das Veranlagungsgeschäft ordentlich zu leiten, wenn sie hier pflichtgemäß erscheinen und mitarbeiten. Also für diese 27 müßten doch allermindestens staatliche Ver⸗ anlagungskommissare angestellt werden. Vor zehn Jahren hatten wir allerdings nur 14 Landräte im Hause. Die Anziehungskraft des Mandats scheint also recht groß zu sein. Wie wird es erst in zehn Jahren hier aussehen? Ueberdies sind die Landräte ja tatsächlich überlastet, und Sie klagen ja auch immer darüber, Sie verlangen ja auch immer wieder Steuersekretäre. Denken Sie nur an die großen Aufgaben durch die neue Reichsversicherungs⸗ ordnung. Zu den Verwaltungsaufgaben kommen ja auch noch die großen politischen Sorgen. Der Landrat muß doch immer auch dafür sorgen, daß sein Kreis einen wohlgesinnten Vertreter ins Parlament hierher schickt. Da müssen Vereine gegründet werden, und der Landrat muß Zeitungen ins Leben rufen; damit beschäftigen sie sich ja gerade in letzter gei sehr viel mehr, als wünschenswert sein mag. Wie soll er si da noch um die Steuerdeklarationen bekümmern? Es kommt hinzu, daß das Landratsamt immer weniger ein lebenslängliches Amt, sondern für mehr und mehr Personen nur noch ein Durchgangs⸗ stadium ist. Es geht also der alte Charakter des Landratsamtes verloren. Die von der Regierung gelieferte Statistik über die Ergebnisse der Veranlagung vor und nach der Einführung des staͤatlichen Veranlagungskommissars spricht eine beredte Sprache. Der Abg. von Kardorff hat erklärt, alle Landräte legten Wert darauf, die Leitung des Veranlagungsgeschäftes zu behalten, die nationalliberalen hat er allerdings davon ausgenommen —, auf der anderen Seite war es aber sehr interessant, daß wir vom Regierungstische genau die entgegengesetzte Erklärung bekommen haben, daß noch kein Landrat sich darüber beschwert gefühlt habe, daß er durch die Entziehuung der Veranlagungsgeschäfte entlastet worden sei. Der Minister des Innern hat selbst in einer Verfugung aus dem Januar 1912 hervorgehoben, daß die Ver⸗ anlagungstätigkeit der Landräte durchaus ungenügend ist. Er führt zur Entschuldigung der Landräte die große Arbeitslast an. Das ist es ja gerade, was wir auch hervorheben und warum auch wir wollen, daß die Landräte von dieser Tätinkeit entlastet werden. Der Abg. von Kardorff wünscht eine starke führende Regierung. Das sagen Sie (nach rechts) in demselben Augenblick, wo Sie die Regierung im Stich lassen. Die Regierung fährt das schwerste Geschütz gegen Sie auf und erklärt, sie könne die Verantwortung nicht übernehmen, wenn diese Stellen abgelehnt werden; aber Sie erkläten, das gehe Sie gar nichts an, und lassen die Regierung im Stich. Die Re⸗ gierung will führen, aber Sie verweigern ihr die Gefolgschaft. Das Land wird dafür sorgen müssen, daß endlich eine andere Vertretung hier über diese Fragen Beschlüsse faßt.

Abg. Ströbel (Soz.): Die Steuerstatistik liefert keines⸗ wegs den Beweis dafür, daß sich unser Volk in einem wachsenden Wohlstande befindet. Auch die Zunahme der Zahl der Zensiten ist kein Beweis dafür, daß der Volkswohlstand bei uns gewachsen ist; denn bei allem muß man doch berück⸗ sichtigen, daß die Kaufkraft des Geldes ganz erbeblich gesunken ist. Die Existenzmöglichkeit der Arbeiter hat sich in den letzten Jahrzehnten keineswegs gebessert. Man tut sich so viel zugute darauf, daß die Zahl derjenigen, welche einkommensteuerfrei sind, prozentual zurückgegangen ist; man vergißt dabei aber, daß wir nach der letzten Statistik in Preußen noch immer 15 ½ Millsonen einkommensteuer⸗ freie Personen haben. Dem Antrag der nationalliberalen Partei werden wir zustimmen. Wir wünschen, daß die Landräte, die Vor⸗ sitzende bei der Einschätzungskommission sind, durch finanzpolitisch vor⸗ gebildete, geschulte Veranlagungskommissare ersetzt werden. Warum sträuben Sie (nach rechts) sich denn dagegen, daß im Osten in dieser Beziehung ebenso verfahren werden soll wie im Westen? Es ist nicht richtig, daß die Steuerkommlssare bei der Steuereinschätzung einseitig vorgehen werden. Auch sie werden sich sehr leicht in die örtlichen Verbältnisse hineinarbeiten. Glauben Sie etwa, daß durch Einführung der staatlichen Veranlagungskommissare die Steuersumme geringer werden wird? Für Sie ist die ganze Angelegen⸗ heit nicht nur eine verwallungstechnische Maßregel, sondern eine sehr entscheidende Portemonnaiefrage. Wenn Ihre Portemonnateinteressen in Frage kommen, so laufen Sie ruhig gegen die Regierung Sturm und kümmern sich sehr wenig um die Autorität die Regierung. Wenn auf der einen Seite eine schärfere Heranziehung zur Steuer erfolgt, dann muß auch auf der anderen Seite eine Befreiung bis zu 1200 oder gar 1500 eintreten. Es ist be⸗ dauerlich, daß diese Forderung allein von sozialdemokratischer Seite erhoben wird. Wenn wir auch nicht verkennen, daß der Antrag Zedlitz Verbesserungen enthält, so gehen uns diese Verbesserungen doch nicht weit genug. Alle unsere dahingehenden früheren Anträge sind abgelehnt worden. Man geht sogar so weit, eine Besteuerung der Konsumvereine zu verlangen. Dagegen sind wir unbedingt. Die „Kölnische Volkszeitung“ hat die Befreiung von der Steuer bis zu 1200 verlangt; aber hier hat sich das Zentrum dazu nicht geäußert. Das ist möglich angesichts der 400 Millionen, die jährlich in den Ausgleichsfonds fließen. Die „Germania“ hat erst im Februar dieses Jahres einen Abbau der Steuerzuschläge gefordert und gesagt, bei gutem Willen ließen sich die Steuerzuschläge auch für das Etatsjahr 1914 noch ke⸗ seitigen. Auch davon ist hier im Zentrum nicht die Rede. Wir hätten nichts dagegen einzuwenden, wenn die Zuschläge bis zu 6000 Einkommen aufgehoben würden. Würde man die Zuschläge bei den noch höheren Einkommen beseitigen, so wäre das nichts weiter als ein kolossales Steuergeschenk an die allerreichsten Klassen. Sie sind selbst daran schuld, wenn es jetzt etwas mehr an Ihre Taschen geht. Solange Sie alle Rüstungsausgaben durch indirekte Steuern auf die Schultern der besitzlosen Klassen legen konnten, trugen Sie keine Bedenken, immer neue Hunderte von Millionen für Rüstungen auszugeben. Jetzt aber wird Ihnen die Geschichte unangenehm, da auch das Portemonnaie der Besitzenden herangezogen wird, da möchten Sie Vorsorge treffen, damit es Ihnen nicht zu sehr ans Portemonnaie geht. Wir können zu einer Besserung der Ver⸗ hältnisse nur kommen durch Ueberwindung des Kapitalismus.

Um 5 Uhr vertagt das Haus die Weiterberatung auf Freitag 10 Uhr (außerdem Etat der Zölle und indirekten Steuern, Etat der Seehandlung, Petitionen).

Also hätten die

56 Morgenroth—Schopplnitz Süd (drittes

20) Dortmund Hbf- Eving 21) Block Prinz von Preußen Süd— Langen⸗

23) Bochum Süd⸗-Block Altenbochum (drittes 8 24) Dorsten— Koesfeld, Grunderwerb . .

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25) Bottrop Süd⸗— Block Prosper Lewin, ein.

———::—

zum Deut

Parlamentarische Nachrichten. Der Entwurf eines Eisenbahnanleihegesetzes

ist nebst einem Vertrag, betreffend den Uebergang des Cronberger Eisenbahnunternehmens 8 den Staat, einem Staatsvertrage, betreffend den Ue ergang der Wilhelmshaven⸗Oldenburger Eisenbahn in das Eigentum des oldenburgischen Staates, und Be⸗ gründung dem Hause der Abgeordneten zugegangen. Der Gesetzentwurf lautet, wie folgt:

§ 1.

Die Staatsregierung wird zugleich unter Genehmigung der beigedruckten Verträge*), und zwar:

a. des Vertrages vom 14 Januar 1914, betreffend den Ueber⸗

8 gang des Cronberger Eisenbahnunternehmens auf den Staat,

1

b. des Staatsvertrages vom 30. Dezember 1913, betreffend den Aebergang der Wilhelmshaven⸗Oldenburger Eisenbahn in das „Eigentum des oldenburgischen Staates

ermächtigt, behufs Erweiterung, Vervollständigung und besserer Aus⸗

rüstung des Staatseisenbahnnetzes sowie behufs Beteiligung des

u“ an dem Bau von Kleinbahnen die folgenden Beträge zu

erwenden:

IJ. zur Herstellung von Eisenbahnen, und zwar: a. zum Bau von Haupteisenbahnen: 1) von Arnsdorf (Kr. Liegnitz) nach einem in der Nähe von Liegnitz gelegenen Punkte der Strecke Liegnitz Königszelt (früher Neuhof), weitere Kosten .. 2) von Michendorf nach Mahlsdorf (früher Biesdorf), weitere Kosten.. 11“; 3) von Altona nach Neumünster, Grunderwerb . . . 4) von 1“ nach Rotenburg i. Hannover, Grund⸗ 5) von Celle nach Hannover, weltere Kosten.. 6) von Buer Suüd nach Haltern, Grunderwerb.. . 7) von (Essen Hbf.) Katernberg Nord nach Buer Süd, vcclclöö1ö1X““; 8) von (Neuß) Holzheim nach Rommerskirchen (Berg⸗ c1414524*

b. zum Bau von Nebeneisenbahnen: 1) von Wormditt nach Schlobitteen... 2) von Hohensalza nach Louisenfelde.. . a 112e54* von Tempelburg nach Bärwalde i. Pommern .. von Nikolausdorf nach Küpper. . von Stolberg⸗Rottleberode nach Stolberg am Harz von Uslar nach Schönhagen ... von Derschlag nach Eckenhagen . . von Wipperfürth nach Bergisch Gladbach.. .. von Adenau nach Rengen (Daun) . .

c. zur Beschaffung von Fabrzeugen in⸗ folge des Baues dieser Eisenbabhnen 6 794 000

jusammen 117 473 000,

8

12 617 000

1 zum Erwerbe des Eigentums des Cronberger Eisen⸗

bahnunternehmens nach Maßgabe des oben genannten Vertrages vom 14. Januar 1914 unter Ermächtigung der Staatsregierung zum Umtausch von 1 200 000 Aktien der Cron⸗ berger Eisenbahn in Staatsschuldverschreibungen der dreiprozentigen konsolidierten Anleihe zum gleichen Nennwerte 1) zur Tilgung der schwebenden Schuld der . (GFronhe ger Eisenbahn. . . ..260 2) zur Deckung der durch den Abschluß des vorbezeichneten Vertrages entstandenen Ausgaben an Steuern v ) zur Deckung der auf die Cronberger Eisenbahn entfallenden Kosten des Um⸗ baues des Bahnhofes Frankfurt⸗Rödel⸗ 11611225 zusammen.. 650 000,

III. zur Herstellung von zweiten und weiteren Gleisen auf den Strecken:

5 310 000 5 112 000 5 612 000

275 000 2 400 000

) Skandau-— Insterbuug.. ) Danzig⸗Langfuhr —Zoppot (drittes und viertes Gleis) 1

Diee“— 4) Rokietnice Dratzigmühle, Grunderwerb 5) Altefähr Bergen auf Rügen... 6) Frohnau i. d. Mark-— Birkenwerder (drittes und viertes Gleioo) 6 000 000 7) Tegel Velten, Grunderwerb 2 000 000 8) Luckenwalde Jüterbog (drittes und ˙˙ö1829. 0500 9) Kiel Preetz, Grunderwerb. 116 000 10) Ilsenburg Bad Harzburg.. . 1 610 000 11) Eisfeld Coburg Pe .2180 000 12) Gerstungen Vacha.. 3 820 000 Grunderwerb.

12 Lage (Lippe) Detmold, 200 000 14) Hamm i. Westf. Wunstorf (drittes und

viertes Gleis), weitere Kosten 37 490 000 15) Emden— Norddeich 3 050 000 16) Münster i. Westf. Block Hörne (Osna⸗ brück) (drittes und viertes Gleis), Grund⸗

Zweite Beilage chen Reichsanzeiger und Königlich Preußisch

Freitag, den 27. März

Berlin,

viertes Gleis), Grunderwerbd.... Hilden—Opladen (drittes und viertes Gleis), Grunderwerb . .. Cöln⸗Nippes Neuß (drittes und viertes Gleis), Grunderwerb 81

Crefeld⸗Linn Neuß —Holzheim unter Umgehung des Bahnhofes Neuß (drittes und viertes Gleis), weitere Kosten.. Buir— Stolberg b. Aachen (drittes und Petes gleich.. 8 8 rier Ehrang (dr LL1“

27) 28) 29)

30)

ttes und viertes

26) Wedau -—-Ratingen West (drittes und 1 244 000

1 112 000 1 000 000

9 702 000 .25 724 000 .12 613 000

Neustettin zur Hauptbahn .....

Herstellung einer Güterverbindungsbahn

zwischen Scheune und dem Rangierbahn⸗

hofe Stettin, Grunderwerb .. . ..

Herstellung besonderer Verbindungsgleise

zwischen Jungfernheide und Fürstenbrunn

zur Deckung der Mehrkosten für bereits

genehmigte Bauausführungen, und zwar:

a. der Eisenbahn von Mühlhausen

i. Thür. nach Treffurt.. 1

b. der Eisenbahn von Seifen i. Wester⸗

wald nach Linz a. Rhbein...

c. der Eisenbahn von Schlawe nach

8 tolpmünde. 1111“” der Eisenbahn von Buhlen na

Korbach e“

e. der Eisenbahn von Altenhundem

J

f. der Eisenbahn von Oberbausen

West nach Hohenbudberg, einschließ⸗

lich einer neuen Eisenbahnbrücke

lüber den Rhein bei Ruhrort..

g. der Eisenbahn von Suhl nach

h. der Eisenbahn von Irrel nach Igel

i. der Eisenbahn von Mansfeld nach

öee“*“

k. des dritten und vierten Gleises auf

der Strecke Vohwinkel Barmen.

1. des zweiten Gleises auf der Strecke

Andernach - Maven ....

m. des zweiten Gleises auf der Strecke

Emden Abzweigung nach dem

Außenhafen bei Emden (öst⸗

friesische Küstenbahn) und Ver⸗

legung dieser Bahn von der West⸗

auf die Ostseite der Stadt Emden

n. des dritten und vierten Gleises

auf der Strecke Essen West—

u4*“

o. des dritten und vierten Gleises

auf der Strecke Trier Tarthaus.

P. des zweiten Gleises auf der Strecke

Ostrowo —Skalmierzyvee ...

d. der besonderen Gütergleise auf der Strecke Bielefeld Brackwede ..

r. der Verbindungsbahn von Borbeck

über Frintrop nach Bottrop.

zusammen..

2 000 000

380 000 396 000 110 000 1 000 000

8 300 000

140 000 3 133 000

—. 283 000 2 900 000 112 000

bestehenden Staatsbahnen...

Ece1“

zusammen.. V. zur Beschaffung von Fahrzeugen für die

33 565 000

.. 173 200 000

VI. zur weiteren Förderung des Baues von

6 500 000

174 823 000,

IV. zu nachstehenden Bauausführungen:

Ausbau der Nebenbahn Schneidemühl - 2 100 000

insgesjamt.

jährlich Rechenschaft abgelégt werden.

Enteignung unterworfen ist, zur Benutzung für die Zeit des Bedürfnisses die Erstattung der sämtlichen staatsseitig für Wege der freien Vereinbarung Kosten, einschließlich aller erschwernisse und sonstige Nachteile, nehmen und sicherzustellen.

jenigen

obliegt oder auferlegt wird.

3 840 000 7 529 000 12 000 000

—. 238 000 —. 160 000

1 075 000

r1411412124“*“ 17) Scharnhorst amm i. Westf. (drittes

und viertes Gleis), Grunderwerb.. . 18) ““ (drittes und viertes 19) Westerburg Erbachi. Westerwald, Grund⸗

erwerb

dreer (drittes und viertes Gleis) 8 22) Bommern— Volmarstein, einschließlich Herstellung einer Verbindungsbahn von Bommerholz nach Wengern und Grund⸗ erwerb für die Strecke Volmarstein Vorhalle.. 7 300 000 und viertes Gleis) ... 780000 364 000

schließlich Herstellung einer Verbindungs⸗ bahn von Block Prosper Lewin nach 1AA“ 2 024 000

8 bei Nr. 8 (Derschlag Eckenhagen) von....

506 211 000.

Ueber die des Fonds zu VI wird dem Landtag all⸗ 9

Mit der Ausführung der unter 1b aufgeführten Eisenbahnen ist erst dann vorzugehen, wenn nachstehende Bedingungen erfüllt sind: A. (1.) Der gesamte zum Bau der Eisenbahnen unter 1 bis 9 und deren Nebenanlagen nach Maßgabe der von dem Minister der öffentlichen Arbeiten oder im Enteignungsverfahren festzustellenden Entwürfe erforderliche Grund und Boden ist der Staatsregierung in dem Umfang, in welchem er nach den gesetzlichen Bestimmungen der unentgeltlich und lostenfrei der dauernd erforderliche zum Eigentume, der vorübergehend erforderliche zu überweisen oder seine Beschaffung im oder Enteignung aufzuwendenden Nebenentschädigungen für Wirtschafts⸗ in rechtsgültiger Form zu über⸗

(2.) Vorstehende Verpflichtung erstreckt sich insbesondere auch auf die unentgeltliche und lastenfreie Hergabe des für die Ausführung der⸗ Anlagen erforderlichen Grund und Bodens, deren Herstellung dem Eisenbahnunternehmer im öffentlichen Interesse oder im Interesse des benachbarten Grundeigentums auf Grund gesetzlicher Bestimmungen

(3.) Zu den Grunderwerbskosten für die unter 8 und 9 benannten Eisenbahnen soll staatsseitig ein Zuschuß gewährt werden, und zwar: 1 .. 160 000 ℳ, 9 (Wipperfürth— Bergisch Gladbach) von 645 000 „.

(4.) Von der Forderung der unentgeltlichen Hergabe des Grund

und Bodens (Abs. Beteiligten in den mit schließenden zahlbaren Pauschsumme in der nachstehend für die angegebenen Höhe übernommen wird, und zwar:

bei Nr. 1 (Wormditt —Schlobitten) von . .

. 2 (Hohensalza Louisenfelde) von... 3 (Czersk Lienfelde) von.... 4 (Tempelburg⸗—Bärwalde i. Pommern) von 5 (Nikolausdorf— Küpper) von. .. 6 (Stolberg⸗Rottleberode Stolberg a. Harz) 7 (Uslar—Schönhagen) von .

von 140 000

8 (Derschlag— Eckenhagen) von.. ..

9 (Wipperfürth Bergisch Gladbach) von .

Die Pauschsummen zu Nr. 8 (Derschlag Eckenhagen)

(Wipperfürth.—Bergisch Gladbach) sind um die unter Staatszuschüsse bereits gekürzt. (5.) Für den Fall, daß als Betetiligte

1 und 2) ist Abstand zu nehmen, wenn von den ihnen wegen Ausführung der Linien abzu⸗ Verträgen die Leistung einer unverzinslichen, nicht rück⸗ einzelnen Bahnen

. 500 000 ℳ,

720 000 . 804 000 .1 350 000 . 352 300

—. 245 000 . 126 000 . 450 000 und zu Nr. 9 Abs. 3 genannten

im Sinne des Abs. 4

ausschließlich Gemeindeverbände in Betracht kommen, ist die Be⸗

dingung der unentgeltlichen Hergabe des Grund und Bodens (Abf. 1

Nincfuse, sge ae ehen LE“ ursen die Schatzanweisungen und die Schuldverschreibungen veraus⸗ gabt werden sollen 4), bestimmt der Sa. b 1

bis IV bezeichneten Eisenbahnen und Eisenbahnteile

äußerung bedarf zu ihrer Rechtsgültigkeit der Zustim Häuser des Landtags. u“ 1“

zeiger.

und 2) bereits dann als erfüllt anzusehen, wenn jeder der Gemeinde⸗ verbände sich verpflichtet, entweder den innerhalb seines Bezirkes er⸗ forderlichen Grund und Boden nach Maßgabe der Bestimmungen in Abs. 1 und 2 unentgeltlich bereitzustellen oder aber nach Maßgabe des Abs. 4 diejenige Summe zu zahlen, die der Minister der öffentlichen Arbeiten nach Abschluß der ausführlichen Vorarbeiten als auf den einzelnen Gemeindeverband entfallenden Teilbetrag der Pauschsumme festsetzen wird.

B. Die Mitbenutzung der Chausseen und öffentlichen Wege ist,

soweit dies die Aufsichtsbehörde für zulässig hält, von den daran be⸗ teiligten Interessenten unentgeltlich und ohne besondere Entschä⸗ digung für die Dauer des Bestehens und Betriebs der Eisenbahnen zu gestatten. „—. C. Für die unter Nr. 10 benannte Eisenbahn von Adenau nach Rengen (Daun) ist der im Eigentum der Gemeinden befindliche Grund und Boden, soweit er für den Bahnbau erforderlich ist, unentgeltlich und lastenfrei zur Verfügung zu stellen; außerdem muß von den beteiligten Kreisen ein unverzinslicher, nicht rückzahlbarer Barzuschuß zu den Grunderwerbskosten übernommen werden, und zwar:

a. vom Kreise Adenau von

75 000 ℳ, 114“*“

30 000 „.

§ 9.

Die Staatzregierung wird ermächtigt, die Bestände der Reserve⸗, Erneuerungs⸗ usw. Fonds der Cronberger Eisenbahn, die sich nach dem Abschlusse des Jahres 1912 im auf 131 948,56 bezifferten, 3 a. zur Gewährung einer besonders vereinbarten Abfindung von

40 000 an den Betriebsleiter der Cronberger Eisen⸗ bahn und b. in Anrechnung auf die der Staatsregierung bewilligten, noch offen stehenden Eisenbahnkredite zu verwenden, sobald diese Fonds dem Staate zugefallen sein werden. 3. Zu den Kosten der im § 1 unter 1 a Nr. 5 sowie unter I Nr. 41 vorgesehenen Bauten sind von Beteiligten folgende unverzinsliche, nicht rückzahlbare Barzuschüsse zu leisten: a. bei Ia Nr. 5 (Bahnbau Celle Hannover) von 459 000, b. IV 4i1 6( MazVsfeld—Wippra) von 100 000.

§ 4. ““ Staatsregierung wird ermächtigt, zur Deckung der Mittel für die im § 1 unter I bis W vorgesehenen Bauausführungen und Beschaffungen usw. im Betrage von. . . 499 711 000 nachstehende Beträge mitzuverwenden: 1) die Baukostenzuschüsse der Beteiligten a. gemäß § 1 C mit zusammen 105 000 b. gemäß § 3 mit zusammen 559 000 8 2) den von der Großherzoglich pooeldenburgischen Reglerun 1— die Abtretung der Eisenbahn⸗ strecke Wilhelmshaven —Olden⸗ burg gemäß Artikel l des Staats⸗ vertrages vom 30. Dezember 1913 zu zahlenden Kaufpreis mit 23 000 000 1 nebst den gemäß Artikel 2 zu 1 6 zahlenden Zinsen,

1 Z e .. Für den alsdann noch zu deckenden Restbetrag Hdhdhndn a“*“ 476 047 000

sowie zur Deckung der Mittel für die im § 1 unter VI vorgesehenen Bauausführungen und Beschaffungen usw. im Shenea. eb 6 500 000 sind Staatsschuldverschreibungen auszugeben.

An Stelle der Schuldverschreibungen können vorübergehend Schatzanweisungen ausgegeben werden. Der Fälligkeitstermin ist in den Schatzanweisungen anzugeben. Die Staatsregierung wird ermächtigt, die Mittel zur Einlösung dieser Scha anweisungen durch Ausgabe von neuen Schatzanweisungen und von S uldverschreibungen in dem erforderlichen Nennbetrage zu beschaffen. Die Schatz⸗ anweisungen können wiederholt ausgegeben werden. b8 Schatzanweisungen oder Schuldverschreibungen, die zur Einlösung von fällig werdenden Schatzanweisungen bestimmt sind, hat die Haupt⸗ verwaltung der Staatsschulden auf Anordnung des Finanzministers vierzehn Tage vor dem Fälligkeitstermine zur Verfügung zu halten. Die Verzinsung der neuen Schuldpapiere darf nicht vor dem Zeit⸗ punkte beginnen, mit dem die Verzinsung der einzulösenden Schatz⸗ anweisungen aufhört. Wird von den Beteiligten von der ihnen im § 1 unter A Abs. 4 und 5 eingeräumten Befugnis, statt der unentgeltlichen Bereitstellung des Grund und Bodens die Zahlung einer Pauschsumme zu wählen, Gebrauch gemacht, so erhoͤht sich die von der Staatsregierung nach § 1 Nr. Ib für den Bau der betreffenden Eisenbahn zu verwendende Summe sowie die Ge amtsumme des § 1 um die im § 1 unter A Abs. 4 bei den einzelnen Linien angegebenen Beträge oder um die nach Abs. 5 von dem Minister der öffentlichen Arbeiten festgesetzten dergestalt, daß die von den Beteiligten biernach zu zahlen⸗ den Pauschsummen oder Teilbeträge einer Pauschsumme den vor⸗ stehenden Deckungsmitteln hinzutreten.

23 664 000

Wann, durch welche Stelle und in welchen Beträgen, zu welchem der Kündigung und zu welchen

Im übrigen kommen wegen Verwaltung und Tilgung der An⸗ leihe die Vorschriften des Gesetzes vom 19. Dezember 1869,0betreffend

die Konsolidation preußischer Staatsanleihen (G .S.

88 gerehe deg 8 1 nleihen (Gesetzsamml. S. 1197), chulden (Gesetzsamml. S. 43) und des Gesetzes vom 3. Mai 1903 betreffkend die Bildung eines Ausgleichsfonds für die Eisen bahn⸗ verwaltung (Gesetzsamml. S. 155) zur Anwendung.

März 1897, betreffend die Tilgung von Staats⸗

Jede Verfügung der Staatsregierung über die im § 1 unter I. Ver⸗

durch

Diese Bestimmung bezieht sich nicht auf die beweglichen Bestand⸗

teile und Zubehörungen dieser Eisenbahnen und Eisenbahnteile und auf die unbeweglichen insoweit nicht,

als sie nach der Erklärung des

Ministers der öffentlichen Arbeiten für den Betrieb d Eisenbahnen entbehrlich rieb der betreffenden

sind. 8 9H 7. Dieses Gesetz tritt am Tage seiner Verkündung in Kraft.

In der dem Gesetzentwurf beigegebenen Begründung

wird ausgeführt:

Durch die Herstellung der im § 1 unter I. des Gesetzentwurfs

vorgesehenen neuen Eisenbahnlinien soll einerseits eine durch wichtige B gebotene eeng und Erweiterung des Staatseisenbahn⸗

verbindungen noch nicht bedachter Landesteile herbeigeführt werden.

andererseits die Erschließung verschiedener, mit Schienen⸗

ie unter DTa des § 1 aufgeführten neuen Linien ollen als

Hauptbahnen, alle übrigen dagegen nach den für Neben 2 stehenden Bestimmungen hergestell für Nehenbahnen bie

t und betrieb erden. Für die