„Im Monat Februar 1914 haben 3260 Schiffe (gegen 3561 Schiffe im Februar 1913) mit einem Nettoraumgehalt von 613 505 Registertons (1913: 595 242 R.⸗T.) den Kaiser Wilhelm⸗ Kanal benutzt und, nach Abzug des auf die Kanalabgabe in Anrechnung zu bringenden Elblotsgeldes, an Gebühren
301 463 ℳ (1913 277 428 ℳ) entrichtet
“
1“ * “
Die Nr. 3 der Amtlichen Nachrichten des Reichs⸗ versicherungsamts vom 15. März 1914 enthält im Amt⸗ lichen Teile unter A (Unfallversicherung):
eine Bekanntmachung vom 27. Dezember 1913 des Ver⸗ zeichnisses der für leistungsfähig erklärten Gemeindeverbände nach dem Stande vom 1. Januar 1914, für die nicht das Reichsversicherungsamt, sondern ein Landesversicherungsamt zuständig ist; ein Rundschreiben vom 8. Januar 1914 an die dem Reichsversicherungsamt unterstellten Baugewerksberufsgenossen⸗ schaften über die Art und Höhe der in den §§ 772 ff., 820 der Reichsversicherungsordnung vorgesehenen Sicherheitsleistung nebst den Bestimmungen des Reichsversicherungsamts und einem Abdruck der Verordnung des Senats der Stadt Hamburg vom 12. Dezember 1913; ein Rundschreiben vom 24. Januar 1914 an die Vorstände der Berufsgenossenschaften über den Fortbestand der Verein⸗ barungen der Berufsgenossenschaften auf Grund des § 32 Abs. 5 des Unfallversicherungsgesetzes, des § 53 Abs. 6 des Gewerbeunfallversicherungsgesetzes und des § 63 Abs. 6 des Unfallversicherungsgesetzes für Land⸗ und Forstwirtschaft;
eine Bekanntmachung vom 27. Dezember 1913 über die Genehmigung von Unfallverhütungsvorschriften im 4. Viertel⸗ jahr 1913;
eine Bekanntmachung vom 24. Dezember 1913 über die Genehmigung von Gefahrtarifen im 4. Vierteljahr 1913.
Dann folgen Rekursentscheidungen und Entscheidungen des I. Beschlußsenats über folgende Gegenstände:
gegen die Vorentscheidungen des Vorsitzenden der Spruch⸗ kammer des Oberversicherungsamts (§§ 1679, 1657 der Reichsversicherungsordnung) ist die Revision und der Rekurs in denselben Fällen zulässig wie gegen die Urteile der Spruch⸗ kammer; die Vorschrift des § 1692 Abs. 2 gilt nur, wenn feststeht, daß das Urteil der Spruchkammer mit der Revision oder dem Rekurse nicht angegriffen werden könnte — Ent⸗
scheidung des Großen Senats — (2685); *)
die „günstigeren Vorschriften“ der Reichsversicherungs⸗
ordnung finden gemäß Artikel 60 des Einführungsgesetzes zur Reichsversicherungsordnung auch dann zugunsten des Verletzten Anwendung, wenn nur der Versicherungsträger Rekurs ein⸗ gelegt hat, aber mit der Beschränkung, daß die Verurteilung des Rekursklägers im vorliegenden Verfahren zu einer ziffern⸗ mäßig höheren Entschädigungsleistung, als sie die angefochtene Entscheidung gewährt, nicht erfolgen darf — Entscheidung des Großen Senats — (2686); .
erfolgt die Vernehmung des Berechtigten im Einspruchs⸗ verfahren vor dem Versicherungsamte (§ 1592 der Reichs⸗ versicherungsordnung) durch einen anderen als den Vorsitzenden des Versicherungsamts oder einen gemäß § 39 der Reichs⸗ versicherungsordnung bestellten ständigen Stellvertreter des
Vorsitzenden, so liegt ein von Amts wegen zu berücksichtigender
wesentlicher Mangel des Verfahrens vor (2687); 1 „Streit über das Vermögen nach § 646 der Reichsver⸗ sicherungsordnung, der die Zuständigkeit des Beschlußsenats be⸗ gründet, besteht sowohl dann, wenn über den abzugebenden Vermögensteil, den „entsprechenden Teil der Rücklage und des anderen Vermögens“ der abgebenden Genossenschaft gestritten wird (§ 644), wie auch dann, wenn zunächst nur streitig ist, ob die Entschädigungspflicht der anderen Genossenschaft zufällt; beim Ausscheiden einzelner Teile einer Genossenschaft (§ 643) findet kein Uebergang der aus eingestellten Betrieben erwachsenen Unfallast statt (2688);
das in der Bekanntmachung des Reichsversicherungsamts vom 15. Januar 1912 (Amtliche Nachrichten des R.⸗V.⸗A. 1912 S. 504) als unterste Grenze für die Versicherungspflicht von Betrieben zur Behandlung und Handhabung der Ware auf⸗ gestellte Erfordernis von 300 vollen Arbeitstagen bezieht sich ausschließlich auf die Tätigkeit der vom Betriebsunternehmer in dem bezeichneten Betriebe beschäftigten Personen (2689).
Der Abschnitt B (Kranken⸗, Invaliden⸗ und Hinter⸗ bliebenenversicherung) bringt eine Bekanntmachung über die Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 1242 der Reichsversicherungsordnung vom 31. Januar 1914; das Rund⸗ schreiben vom 17. Februar 1914 über die Anlegung des Ver⸗ mögens zugunsten gemeinnütziger Zwecke nebst Nachweisung; die Bekanntmachung der am 1. Januar 1913 bei den Trägern der Invalidenversicherung zum Zwecke der Arbeiterwohnungs⸗ fürsorge usw. verfügbaren und von ihnen aufgewendeten Be⸗ träge nebst Uebersicht vom 13. Januar 1914; das Rundschreiben vom 26. Februar 1914 über die Art der Anlegung des Anstalts⸗ vermögens nach dem Stande vom 31. Dezember 1912 nebst Uebersicht.
Es folgen elf grundsätzliche Entscheidungen der Beschluß⸗ senate, denen folgende Leitsätze vorangestellt sind:
die Prüfung der Gleichwertigkeit der Leistungen (§§ 259 ff. der Reichsversicherungsordnung) gehört zu den Fragen der äußeren Organisation der Krankenversicherung, für welche die Mitwirkung des Reichsversicherungsamts ausgeschlossen ist. In diesen Fällen kann die Zuständigkeit des Reichsversicherungs⸗ amts auch nicht dadurch begründet werden, daß das Ober⸗ versicherungsamt eine Sache nach §§ 1799, 1693 der Reichs⸗ versicherungsordnung an das Reichsversicherungsamt zur Ent⸗ scheidung abgibt (1803);
die Satzung einer Krankenkasse kann bestimmen, daß außerordentliche Sitzungen des Vorstandes und des Ausschusses nur einberufen werden müssen, wenn es von mindestens drei Viertel der Mitglieder beantragt wird. Dagegen muß die Satzung mindestens der einfachen Mehrheit der Ausschuß⸗ mitglieder das Recht zubilligen, Beratungsgegenstände auf die Tagesordnung der Ausschußsitzungen zu bringen (1804);
1) eine Kassensatzung kann auf Grund des § 191 Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung bestimmen, daß das Kranken⸗ geld vom ersten Tage der Arbeitsunfähigkeit an nur bei Krank⸗ heiten, die länger als zwei Wochen dauern, gewährt wird, 2) die Satzung einer Betriebskrankenkasse kann, wenn sich im übrigen eine ordnungsmäßige Verwaltung der Kasse durchführen läßt, die Zahl der Vertreter der Versicherten im Vorstand auf
*) Die neben den einzelnen Entscheidungen stehenden einge⸗
unter welcher diese in den
8
8 16“ 8 drei festsetzen. Die Vorschrift des § Reichsversicherungsordnung steht nicht 1) die Krankenkassen sind nicht Mitgliedschaft
festzusetzen; 2) es ist zulässig, das § 310 Abs. stehende Zurückweisungsrecht durch zuschränken;
.11) gibt das Mitglied der Kranke scheiden den Abdruck der Satzung versicherungsordnung), der Krankenordn schein nicht zurück, so kann für diesen Gebühr durch die Satzung nicht be Versagung des Krankengeldes in den Reichsversicherungsordnung kann durch freien Ermessen des werden (1807);
nötigen Aerztehilfe zu sorgen: 2) ihrer
Auslagen überlassen;
4) § 368 Satz 1 der Reichsversicherung stehen derartiger Vereinbarungen als (1808);
die Satzung einer Krankenkasse bestimmen, daß die Kasse auf Antrag des Versicherten an Stelle
die zu der Kasse in einem Vertragsverh die Satzung der Krankenkasse darf
Gesetz selbst zuläßt (1810):;
die in § ordnung vorgesehene Auferlegung der Zweifachen der Rückstände ist die nicht notwendig in allen Fällen da
Ist eine Hauptstrafe festgesetzt, so kan
auferlegt werden (1811);
(1812); 1) die Vorschriften des § 147
bis zum Erlasse der Strafverfügung; ständen, deren Zahlung im § 1488 Abs. auferlegt werden kann, sind die nicht en Rücksicht auf die Schranke des § 29 rungsordnung zu verstehen (1813].
den Erlös aus Beitragsmarken in den M Januar und Februar 1914.
Der Nichtamtliche Teil enthält:
und jetzt erschienenen Muster für den die Nachweisungen der Krankenkassen:
Laut Meldung des „W. „Goeben“ mit dem S. M. S. „Breslau“ in Triest sowie auf der Insel Rhodos eingetroffen.
T. B.“ sind
und Staatsanzeigers“ ist eine Gene betreffend eine Anleihe des Zwe
glied⸗ Versicherungsberechtigter abweichend von der Vorschrift des § 310 Abs. 1 der Reichsversicherungsordnung
Satz 2 der Reichsversicherungsordnung zu⸗ sungsr 9 die Satzung zeitlich ein⸗ ken; 3) Beschlüsse des Ausschusses können nur im Wege der unbefristeten Aufsichtsbeschwerde angefochten werden (1806);
Kassenvorstandes im Einzelfalle überlassen
1) die ärztliche Behandlung ist in Natur zu leisten, und die Krankenkassen haben ihrerseits für die Gewährung der die Krankenkassen nicht schon dadurch, daß sie dem Versicherten die Beschaffung der ärztlichen Behandlung d 3) die Krankenkassen müssen die ärztliche Behandlung ihrer Mitglieder durch Vereinbarungen mit Aerzten oder ärztlichen Vereinigungen und dergleichen
n an der ärztlichen Behandlung Be⸗ handlung und Hilfeleistung durch Heilkundige gewähren kann,
der Reichsversicherungsordnung bezeichneten Verfehlungen der Versicherten keine andere Strafe androhen, als 1488 Abs. 1 Satz 2 der Reichsversicherungs⸗ eine Nebenstrafe besonderer Art,
strafe teilt. Als Strafe kann sie nur im Wege der Beschwerde nach § 1500 der Reichsversicherungsordnung angefochten werden.
gleichzeitig mit ihr, nicht noch nach Rechtskraft der Hauptstrafe
Zuwiderhandlungen gegen § 1488 der Reichsversicherungs⸗ ordnung verjähren in drei Monaten und nicht in einem Jahre
ü n der Reichsversicherungs⸗ ordnung über die Verjährung gelten nur für das Verfahren
ein⸗ bis zweifachen Betrage nach 1 der Reichsversicherungsordnung dem Bestraften
Abs. 1 der Reichsversiche⸗ Hieran reihen sich Uebersichten über die Zahl der im Jahre 1913 vereinnahmten Wochenbeiträge und Zusatzmarken, über die Zahlungen aus Invaliden⸗, 8 Zusatzrenten und über die Versicherungsleistungen der 31 Ver⸗
sicherungsanstalten an Hinterbliebene in den Monaten No⸗ vember und Dezember 1913 und Januar 1914, endlich über
eine Mitteilung über die vom Bundesrate vorgeschriebenen
Rkeeinen Abdruck der von dem preußischen Minister des Innern unter dem 2. Dezember 1913 erlassenen Ausführungs⸗ bestimmungen zu § 123 der Reichsversich
Chef der Mittelmeerdivision aund
In der Zweiten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs⸗
trizitätsverband Stade“ veröffentlicht.
338 Abs. 3 Satz 2 der
entgegen (1805); befugt, den Beginn der
den Krankenkassen nach
nkasse bei seinem Aus⸗ (§ 325 der Reichs⸗ ung und den Aufnahme⸗ Fall die Zahlung einer stimmt werden; 2) die Fällen des § 192 der die Satzung nicht dem
Leistungspflicht genügen gegen Ersatz seiner sicherstellen; sordnung setzt das Be⸗ selbstverständlich voraus darf nicht allgemein oder mit Zustimmung ältnisse stehen (1809);
wegen der in § 529
wie sie hier das
Zahlung des Ein⸗ bis
s Schicksal der Haupt⸗
n die Nebenstrafe nur
2) unter den Rück⸗
trichteten Beiträge ohne
Kranken⸗, Alters⸗ und
konaten Dezember 1913,
Rechnungsabschluß und
ingsordnung. 8
am 27. März S. M. S.
S. M. S. „Loreley“
hmigungsurkunde, ckverb
Frankreich. Im Ministerrat hat der Minist beiten David dem Präsidenten Poincar schrift unterbreitet, durch das das
gestern zu einer Sitzung zusammen, um zu erörtern. Wie
lebhafte
eines Artikels, der in einem Blatte d
zahl politischer Persönlichkeiten in dieser Abstimmung auch abgelehnt wurde. D verließ darauf die Sitzung mi Kommission austreten werde.
8 e Rußland. Der Prinz und die Prinzessin
Sselo eingetroffen und am Bahnhof Kaiserin sowie den anwesenden Gr fürstinnen empfangen worden.
luftfahrzeugen,
das jetzt ausgearbeit Meldung des „W
klammerten 1e geben die Ziffer an, „Amtlichen Nachrichten“ veröffentlicht sind.
“
wöhnlichen Typ und 10 sogenannte Luftd
as das Bergwerk und das Erzlager von Uenza der Uenza⸗Gesellschaft übertragen werden.
— Die Rochettekommission der Kammer trat vor⸗ ern. Wie „W. T. B.“ meldet, entspann sich eine 2 Debatte mit häufigen Zwischenfällen, Redner Satzteile fortgelassen oder hinzugefügt wissen Mehrere Redner forderten die Vernehmung des Verfassers pyrenäen erschienen war und Beschuldigungen gegen eine An⸗ Jaurés erhob gegen jede Vertagung Einspruch, die bei der
Der Deputierte Delahaye
Prinz Karl von Rumänien sind vorgestern
— Das neue Programm für den Bau von Militär⸗
T. B.“ insgesamt 326 Flugzeuge vom ge⸗
er der öffentlichen Ar⸗ é ein Dekret zur Unter⸗
die Schlußfolgerungen
da verschiedene wollten.
es Departements Ost⸗
Angelegenheit enthält.
ung, daß er aus der
Ferdinand und der in Zarskoje
vom Kaiser, der oßfürsten und Groß⸗
et ist, sieht nach einer
readnoughts vor. Von
S 1“
den kleinen Flugzeugen sollen 100 nach dem System Ssikorsky, die übrigen nach den ausländischen Systemen Farman, Duper⸗ dussin, Morane, Voisin gebaut werden. Bei der deutschen Firma wei, russischen Leutnants Kowanko. Außerdem sind zwei lenkbare Luftschiffe in Frankreich und eins in Rußland in Auftrag ge⸗ geben. Bis zum nächsten Herbst soll das neue Programm ver⸗ wirklicht sein. Spanien.
In Barcelona ist gestern auf den ehemaligen Präsidenten von Nikaragua Zelaya ein Attentat verübt worden. Wie „W. T. B.“ meldet, drang ein Mann namens Rosas in die Wohnung des Präsidenten ein und feuerte mehrere Revolver⸗ schüsse auf ihn ab, ohne jedoch zu treffen. Zelaya entriß dem Attentäter die Waffe und ließ ihn festnehmen. Rosas erklärte, er habe Zelaya töten wollen, weil er als Präsident seinen Onkel habe hinrichten lassen.
Griechenland. 11“
Die Jacht „Hohenzollern“ mit dem Deutschen Kaiser an Bord und die Begleitschiffe sind gestern vormittag unter Salut auf der Reede von Korfu eingelaufen. Wie M. T. B. meldet, empfing der Kaiser alsbald den Besuch der vorgestern in Korfu eingetroffenen griechischen Königsfamilie an Bord der „Hohenzollern“ und später den deutschen Gesandten in Athen Grafen von Quadt. Nach der Mittagstafel machte der Kaiser, am Land von den Spitzen der Behörden empfangen und vom Publikum lebhaft begrüßt, einen Gegenbesuch im Königlichen Palais und begab sich darauf mit Gefolge im Automobil nach dem Achilleion, wo er Wohnung nahm. Die „Hohenzollern“ ist gestern abend nach Venedig in See gegangen, um dort die
Kaiserin Auguste Viktoria an Bord zu nehmen. Albanien.
Gestern nachmittag sind die Kinder des Fürsten und der Fürstin, die Prinzessin Marie Eleonore und der Prinz Carol Viktor, an Bord der italienischen Jacht „Misurata“ von Brindisi in Durazzo eingetroffen.
11u5
Amerikag.
b Eine vom „W. T. B.“ verbreitete Meldung aus Gomez Palacio gibt eine Schilderung der Einnahme der Stadt durch die Aufständischen. Es heißt darin, daß nach einem viertägigen Kampfe und einem dreimaligen Sturm gegen die Stadt der General Villa in Gomez Palacio eingedrungen sei und jetzt sein Hauptquartier an einer Stelle aufgeschlagen habe, von der aus er das drei Meilen entfernte Torreon überblicken könne. Villa habe noch nicht die Verluste feststellen lassen, doch seien diese sehr schwer gewesen. Die Verwundeten hätten schrecklich unter Durst zu leiden, viele seien wegen des Mangels an Wasser und des Fehlens ärztlicher Behandlung gestorben. Tot beider Parteien bedeckten die Straßen. In dem Bericht heißt es weiter, daß nach einem Bombardement durch Artillerie Kavallerie und Infanterie in die Straßen eingedrungen seien und sich alsbald ein wütender Kampf an hundert verschiedenen Stellen in den engen Straßen entsponnen habe. Alte Soldaten erklären, daß sie niemals eine entsetzlichere Schlacht mitgemacht hätten. Nach einem in Juarez eingetroffenen Telegramm des Generals Villa wurden die Kämpfe um den Besitz der Stadt Torreon vorgestern mit großer Er bitterung fortgesetzt.
Asien.
„Wie das „Reutersche Bureau“ meldet, nimmt nach Be richten von Missionaren aus Kingtzekwan das Räuber wesen einen fremdenfeindlichen Charakter an. Di Räuber hätten es auf den Tod aller Fremden und die Zerstöru ihres Eigentums abgesehen. Der Präsident Muanschikai hat den Tutus von Honan, Anhui, Hupeh und Schensi telegraphisch mitgeteilt, daß sie persönlich für Ausschreitungen von Räubern gegen Fremde verantwortlich gemacht werden würden. 1 — Der Kaiser von Japan hat, wie „W. T. B.“ meldet den Präsidenten des Oberhauses, Fürsten Tokugawa zur Bildung eines Kabinetts aufgefordert, dieser hat sich jedoch außer Stande erklärt, die Kabinettsbildung zu übernehmen Die Seiyukwai⸗ oder Unionistenpartei hat beschlossen, jedem Ministerpräsidenten oder Ministerium Widerstand entgegenzu setzen, die sich nicht verpflichten, die Regierung nach dem Parteiprogramm zu führen.
Afrika.
des „W. T. B.“ aus Benghasi der davon Kenntnis erhalten hatte,
Nach einer Meldung hat der General Cantore, daß die Gegend von Maraua im Osten von Teknis von starken
Abteilungen von Aufständischen besetzt sei, am 24. d. M.
mit einer gemischten Kolonne den Feind angegriffen, der 900 Mann, darunter 400 Reguläre, zählte, auf den Anhöhen stark verschanzt war und über vier Geschütze ver⸗ fügte. Die italienischen Truppen rückten schnell vor und bedrohten im Süden die Rückzugsstraße der Aufständischen. Diese verließen, von einer Panik ergriffen, ihre Stellung und flüchteten in Unordnung, fünfzehn Kilometer weit ver⸗ folgt. Die Italiener steckten einige Lager in Brand, er⸗ beuteten Gewehre, Munition und Kriegsmaterial und nahmen zahlreiche Aufständische gefangen. Die feindlichen Verluste be⸗ trugen 90 Tote und zahlreiche Verwundete. Auf seiten der Italiener wurden sechs Askaris verwundet. Am 25. März rückte die italienische Kolonne bis zur Kasbah Harguba vor und fand in den vom Feinde verlassenen Lagern Vieh, Kriegs⸗ material und Lebensmittel. Darauf kehrte sie nach Meraua zurück. Infolge dieser Aktion haben sich zahlreiche Oberhäupter der Dorsa unterworfen.
Bei den Wahlen zum Provinzialrat für Kap⸗ land hat die Arbeiterpartei obiger Quelle zufolge einen be⸗ merkenswerten Erfolg erzielt, dem um so größere Bedeutung beigemessen wird, als er sich dem Erfolg der Arbeiterpartei in Transvaal anschließt.
Parlamentarische Nachrichten.
Der Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Errichtung von Rentenbanken
. . vom 2. März 1850 ist nebst Begründung dem Hause der Abgeordneten zu⸗
gegangen. Der Gesetzentwurf lautet, wie folgt:
Rumpler und der englischen Firma Sofitch werden je lugzeuge bestellt, ebenso zwei nach dem System des
aschiedenen Orten mit getrenntem Beamtenkörper bestehen zu
Rentenbank in
(Fntiprechend dem Räckgange der Bureaugeschafte bei den beiden
bet und zum Teil von den Beamten der Rentenbank in Breslau
Gehalt für 1 Provinzialrentmeister (durchschnittlich) [Gekalt für 1 Rendanten (Einzelgehalt)).. . . (Wobuungsgeldzuschüssen.. .
vsen und Schleswig⸗Holstein sind keine Klagen darüber laut ge⸗
““ * 2
8 EFinziger Artikel. “ “ Der § 1 des Gesetzes über die Errichtung von Rentenbanken 2. März 1850 (Gesetzsamml. S. 112) erhält nachstehenden
Die Königliche Staatsregierung ist ermächtigt, eine örtliche und persönliche Verbindung von Rentenbankdirektionen vor⸗ zunehmen.
an der dem Gesetzentwurf beigegebenen Begründung ausgeführt:
Die Geschäfte der beiden Rentenbankdirektionen in Breslau und
„sind derart zurückgegangen, daß es nicht mehr notwendig ist, sie
Die Anzahl der Rentenpflichtigen ist erheblich gefallen: bei Breslau von rund 330 000 im Jahre 1906 auf 170 000 im Jahre 1913, also um sast die Hälfte, und bei der genbank in Posen von rund 123 000 im Jahre 1906 auf rund oh im Jahre 1913, also um mehr als 30 %. Der Rückgang ist größten Teil auf den Ablauf der Amortisationszeit zurückzuführen.
jenbanken macht sich auch ein Rückgang der Geschäfte bei den „ Rentenbankkassen bemerkbar. 8
Es empfiehlt sich daher, eine örtliche und persönliche Verbindung beiden Rentenbankdirektionen in der Weise vorzunehmen, daß die enbank in Posen ohne Aenderung des Titels nach Breslau
ewaltet wird. . 8 8 1“ Die hierdurch eintretende Kostenersparnis wird — überschläglich bhnet — im Beharrungszustande betragen:
5 5 100 ℳ
4 500 1 550 1 650 3 700 4 700
Remunerattonen für den Direktor und Justitiar. Oftmarkenzulagen für die Beamten rd...... Zohnungsmiete für das Geschäftslokal (in Posen).. sonstigen sächlichen Kosten (für Heizung, Beleuchtung, -1—11ö] im ganzen rd. 24 000 ℳ Bis zu ihrer Pensionierung oder ihrer etwaigen Verwendung in gleichen Stelle würden der Provinzialrentmeister und der dant aus Posen in Breslau weiterbeschäftigt werden. Beide len würden daher im Etat als „künftig wegfallend“ bezeichnet den köonnen. An Bureaubeamten sind durch den Etat für 1913 bei den nbanken in Breslau und Posen bereits 5 Stellen in Abgang acht worden; eine weitere Verminderung der Bureaubeamten ist Aussicht genommen. Die Diensträume der Rentenbank in Breslau sind für die Be⸗ den der Posener Rentenbank mitausreichend. [Eine Erschwernis für den Verkehr mit dem Publikum würde aus Verlegung der Posener Rentenbank nicht eintreten, weil das likum sich jetzt schon nahezu ausschließlich an die Kreiskassen, che die zweiten Rentenkataster führen, wendet. Auch in West⸗
den, daß sich die zuständige Rentenbank in einer Nachbarprovinz
Der hiernach erwünschten Verbindung der beiden Direktionen der tenbanken in Posen und Breslau, wie auch der aus gleichen ünden voraussichtlich in absehbarer Zeit erforderlichen Zusammen⸗ g weiterer Rentenbanken, steht gegenwärtig der Wortlaut des Abs. 1 des Rentenbankgesetzes vom 2 März 1850 — Gesetz⸗ ml. S. 112 — entgegen, weil nach ihm „in jeder Provinz“ eine tenbank errichtet werden soll. .
Dieses lediglich formelle Hindernis zu beseitigen, ist die Aufgabe vorliegenden Gesetzentwurfes.
Statistik und Volkswirtschaft. Zur Arbeiterbewegung.
Die Werkvereine Berliner Richtung, die im vergangenen Jahre dem Bund deutscher Werkvereine ausgeschieden sind, weil an ihrem Koalitionsrecht festhalten und ihre politische und iöse Neutralität nicht aufgeben wollen, haben sich, wie „T. B.“ berichtet, am 28. März in einer in Berlin abgehaltenen rtreterversammlung zum Kartellverband deutscher rkvereine zusammengeschlossen. Anwesend waren gegen 100 Ver⸗ er einer großen Anzahl auf dem Boden des Berliner Werkvereins⸗ gramms stehenden Werkpereine, u. a. aus Berlin, Dresden, Chemnitz, hofswerda, Wurzen, Meißen, Halle a. S., Hamburg, Mainz, Wies⸗ n,Frankfurta. M. und anderen Städten. Nach eingehender Erörterung de der Zusammenschluß auf dem Boden des Berliner Werkvereins⸗ gramms beschlossen. Die meisten der anwesenden Vertreter er⸗ jen sofort den Anschluß ihrer Vereine; eine Reihe weiterer Ver⸗ stellte diesen Anschluß für die allernächste Zeit in Aussicht. stimmig wurde folgende Entschließung gefatzt: „Nach den Führungen der einzelnen Redner konstatieren wir, daß Einigung zwischen der Berliner und Essener Werk⸗ nsrichtung ausgeschlossen ist. Die anwesenden Vertreter tscher Werkvereine begrüßen die Anregung zur Gründung Kartellverbandes deutscher Werkvereine und geben die Erklärung das Programm der Berliner Werkvereine anzuerkeunen, weil es berechtigten Wünschen der deutschen Arbeiterschaft entspricht“. neugegründete Verband wird mit über 50 000 Mitgliedern ins ntreten. Die Brauereiarbeiter Berlins und der Umgegend haben, „W. T. B.“ meldet, gestern in einer Versammlung mit 2566 tn 1230 Stimmen das letzte Angebot der Arbeitgeber abgelehnt dden Ausstand beschlossen. Sie forderten achtstuͤndige Arbeits⸗ 1 und dreijährige Tarifdauer, während die Arbeitgeber jede Ver⸗ g der Arbeitszeit ablehnten und eine Vertragsdauer von fünf merreichen wollten. (Vgl. Nr. 64 d. Bl.) —
n einer gestern abgehaltenen Versammlung des Bezirksaus⸗
g der Gewerkschaft der Elektriker in London wurde T. B.“ zufolge beschlossen, am nächsten Mittwoch in den Aus⸗ ad zu treten. In der Gummifabrik Prowodnik in Riga, in der die biter einer Abteilung in den Ausstand getreten sind, haben bisber, „W. T. B.“ erfährt, 3800 Arbeiter die Arbeit niederglegt. Nr. 75 d. Bl.) .
In Verviers sind laut Meldung des „W. T. B.“ 250 Spinner pinnerei „La Vervietoise“ in den Ausstand getreten. us Trinidad (Colorado) wird dem „W. T. B.“ telegraphiert: einem Bericht aus dem militärischen Hauptquartier in Cedar breitet sich die Ausstandsbewegung in dem dortigen erk weiter aus. Bei einem Zusammenstoß mit der wurde ein Bergarbeiter getötet und zwei verwundet.
s scheint, haben die Bergleute zuerst die Soldaten angegriffen,
n das Feuer erwiderten.
Kunst und Wissenschaft.
30. März d. J. sollen im Kupferstichkabinett der König⸗ luseen die Ausstellung von Rembrandts Radierungen und Tierdarstellungen neuerer Meister geschlossen werden.
6. April d. J. wird eine neue Ausstellung „Der Farben⸗ von seinen Anfängen bis zur Gegenwart' eröffnet
11““
Farbenwerte und Farbenwirkungen in Natur, Kunst und Kunstgewerbe lautete das Thema, über das kürzlich der Augenarzt Dr. med. Schlodtmann aus Lübeck im Verein für deutsches Kunstgewerbe in Berlin sprach Seine Ausführungen waren fur die zahlreich erschienenen Künstler und Kunstgewerbe⸗ treibenden von besonderer Bedeutung, umsomehr als er sie mit be⸗ merkenswerten Vorführungen begleitete. Der Vortragende führte etwa aus: Sowohl in der Kunst wie in der Natur werden einfache Farbenwirkungen oft schon durch Mischen verschiedener Farben erreicht. Aber in der Kunst handelt es sich dabei stets um ein mechanisches, in der Natur dagegen um ein oplisches Mischen. Das zeigt sich, wenn man zum Beispiel Gelb und Blau mechanisch mischt. Denn dann entsteht Grün. Mischt man dagegen, wie das der Vortragende mit Hilfe des Farbenkreisels tat, diese Farben opetsch, so entsteht Weiß. Solche Farbenpaare, die sich bei oplischer Mischung zu Farblosigkeit ergänzen, nennt man deshalb Ergänzungs⸗ oder Komplementär⸗, oder auch wegen ihrer Wirkung auf unser Auge, Kontrast. oder Gegensatzfarben. Der Erregungszustand, in den eine bestimmte Netzhautstele unseres Auges durch einen Licht⸗ oder Farbenreiz gerät, erlischt nicht sogleich nach dem Auf⸗ hören dieses Reizes, sondern klingt erst allmählich ab. Dadurch entstehen die positiven Nachbilder, zum Benspiel der leuchtende Streifen, den eine Sternschnuppe hinter sich herzieht. Diese positiven Nachbilder neigen dazu, sich in ihr Gegenteil um⸗ zukehren, und dann nennt man sie negative Nachbilder. Dazu gehört zum Beispiel der dunkle Fleck, den man noch eine Weile vor seinem Auge bemerkt, wenn man eine zeitlang in die unterg⸗hende Sonne geblickt hat. Die negativen Nachbilder farbiger Objekte erscheinen stets in deren Komplementärfarben, deshalb nennt man diese negativen Nachbilder auch Nachkontraste. Ihre wirkliche Ursache sind Veränderungen, die unser Sehorgan durch den Farbenreiz in seinem Stoffwechsel erleidet. Deshalb strebt das Auge nach gegensätzlicher Empfindung. Das erstreckt sich auch auf die Umgebung der Reizstelle und kommt da als sogenannter Nebenkontrast zur Erscheinung. In der Natur erkennt man ihn am besten im Auftreten der farbigen Schatten bei gemischter Beleuchtung. So zum Beispiel in den blauen Schatten, die Schneelandschaften bei tief⸗ stehender Sonne zeigen. Während die Schneefläche durch den gelb⸗ lichen Abendhimmel gelblich getönt ist, erhalten die Schattenstellen kein gelbes Licht, sie müßten also farblos bleiben, erscheinen aber infolge des Nebenkontrastes auf dem gelben Grunde in der blauen Komplementärfarbe. Im allgemeinen kann man sagen, daß sich die einzelnen Teile unseres Gesichtsfeldes infolge der vom Nebenkontraste ausgehenden Wirkung im umgekehrten Sinne beeinflussen: Die helleren Teile des Gesichtsfeldes verdunkeln die angrenzenden weniger hellen Teile, die dunklen Teile wieder hellen die angrenzenden weniger dunklen auf, und die farhigen Partien be⸗ wirken, daß ihre Nachbarschaft in der Komplementärfarbe an⸗ klingt. Diese Erscheinung kann im Kunstgewerbe, besonders in der Flächendekoration, recht störend auftreten. Man hebt sie auf durch den Kontur. Indem man ihm genügende Breite gibt, erfüllt man nicht nur die Aufgabe des Begrenzens, sondern man hebt auch die gegenseitige Beeinflussung der Farbenflächen auf. Allerdings wirkt auch der Kontur wieder auf die von ihm umschlossenen Flaͤchen ein. Nicht mehr wie früher fassen wir die subjektiven Farbenerscheinungen als Sinnestäuschungen auf, sondern als gesetzmäßige Reaktionen, durch die unser Auge auf Außenreize antwortet. Darin befinden wir uns in Uebereinstimmung mit Goethes Farbenlehre. “
Technik.
Von den Grenzen der menschlichen Wahrnehmung. Die Schärfe der Vergrößerungsgläser, die einerseits in den Fern⸗ rohren, andererseits in den Mikroskopen benutzt werden, hat im letzten Jahrhundert eine großartige Entwicklung erfahren, deren Krönung gegenüber der Welt des unendlich Kleinen das Ultramikroskop gewesen ist. Unter gewissen Voraussetzungen gestattet das Instru⸗ ment sogar, Teilchen wahrzunehmen, die als Moleküle betrachtet werden können. Gegenstände, deren Gewicht selbst die feinste Wage nicht mehr zum Ausschlag bringt, können so noch in den Bereich des menschlichen Auges gerückt werden. Im all⸗ gemeinen ist für die besten Mikroskope eine Vergrößerung um den 1500. bis 2000. Betrag des Durchmessers die stärkste Vergrößerung Wo das Auge überhaupt nicht mehr ausreicht, darf man noch hoffen, in ultraviolettem Licht mit seinen außerordentlich kurzen Schwingungen Bilder mit der photographischen Platte zu ge⸗ winnen. In den Gewichtsmessungen ist der Mensch immerhin auch zu einem erstaunlichen Grade der Feinheit gelangt. Eine gute chemische Wage, wie sie in jedem Laboratorium zu finden ist, gestattet anstandslos die Messung eines Gewichtsunterschieds, der nur den zehnten Teil eines Milligramms beträgt, und besonders feine Wagen zeigen auch noch den hundertsten Teil eines Milli⸗ gramms zuverlässig an. Dieser Triumph ist zu gleichen Teilen der Wissenschaft und der Technik zu verdanken, und beruht hauptsächlich auf der Auswahl der Stoffe, aus denen die Wage verfertigt wird. Auch auf die Aufstellung muß dabei die größte Vorsicht verwandt werden, damit die Messungen nicht durch äußere Einfluͤsse gestört werden. In dem internationalen Institut für Maße und Gewichte, das sich in Meudon befindet, sind z. B. einige Wagen auf einem besonderen Fundament aufgestellt, das sich ohne Berührung mit dem Gebäude tief in den Boden hineinsenkt. Wer die Wage benutzen will, muß sich mehrere Meter davon ent⸗ fernt halten, weil schon der Hauch des Atems die Temperatur in der Umgebung der Wage verändern und eine Ungenauigkeit herbeiführen würde. Die Ausschläge des Zeigers werden bei den genauesten Wagen mit dem Mikroskop beobachtet. Man kann so zur Messung von einem tausendstel Milligramm fortschreiten. Auch diese Wunder der Messungs⸗ kunst sind jedoch bereits übertroffen worden durch die be⸗ rühmte Wage, die vor etwa 2 Jahren der große englische Phvsiker und Chemiker William Ramsay erdacht hat. Die Fähigkeit dieser Wage gebt bis zur Feststellung einer Gewichtsschwankung von 0,000 000 003 g Der Wagebalken dieses Apparats ist aus Quarz verfertigt, das nicht nur wegen seiner Härte, sondern auch wegen seiner fast völligen Unempfindlichkeit gegen Temperaturschwankungen unv rgleichliche Möglichkeiten darbietet. Die Wage ist in ein metallisches Gehäuse eingeschlossen, das mit einer Luft⸗ pumpe verbunden ist. Ramsay führt damit die Abwägung von wenigen Kubikmillimetern eines Gases aus, wobei er sich der Aenderungen des Luftdrucks zur Herstellung des Gleichgewichts bedient. Er braucht überhaupt keine Gewichte, sondern statt ihrer die Luft, deren Druckschwankungen an einem Manometer abgelesen werden. Die winzige Gasmenge, die gewogen werden soll, wird zunächst in einer Quarzflasche auf der einen Seite der Wage untergebracht, und dann das Gleichgewicht durch die Lustpumpe wieder⸗ hergestellt. Eine sinnreiche Vorrichtung gestattet, die Spitze des Quarzfläschchens abzubrechen, sodaß das Gas entweicht. Nun wird von neuem das Gleichgewicht bewirkt und an dem Druck⸗ unterschied das Gleichgewicht ermittelt. Es ist die Frage, ob mit diesen Messungen schon die äußerste Grenze er⸗ reicht ist. Ramsay selbst hat darauf nein geantwortet. Durch das Mikroskop lassen sich noch kleinere Gewichts⸗ mengen feststellen. So ist es gelungen, eine Heliumprobe wahr⸗ zunehmen, die noch 15 mal weniger wog als jene von Ramsay mit der Wage gemessene Menge, und noch feiner sind manche chemischen Erkennungsmittel. Zu diesen gehört vor allen der Geruch, denn es ist nachgewiesen worden, daß von einer Mischung von Alkohol mit Schwefelwasserstoff noch ein Pröbchen wahrgenommen werden kann, das einem Gewicht von 0,000 000 000 01 ;g entspricht, und selbst damit ist die menschliche Weisheit noch nicht zu Ende, sondern ein Elektroskop kann vom Radium eine Dosis anzeigen, die noch 10 mal kleiner ist, also nur einen milliardsten Teil eines Milli⸗
gramms wiegt.
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ziemlich lebhaft und betrugen:
Land⸗ und Forstwirtschaft. Saatenstand und Getreidehandel in Bulgarien. 1 Die in der zweiten Hälfte des Monats Februar und zu Beginn
des Monats März herrschende Witterung war der Entwicklung der
Saaten sehr günstig. Die Wintersaaten haben gut überwintert und
ttarke Wurzeln gefaßt. SgS. Die Ausfaat von Frühjahrsweizen, Gerste und Hafer ist im Konsulatsbezirk in vollem Gange. Mit der Bestellung der Felder
für Mais und Bohnen hat man auch begonnen.
Die Zufuhren waren im Berichtsmonat für den Varnaer Platz
in Waggons in Wagen zusammen Tonnen 13 556
401 626 16 275 441 25 12
Weizen. Roggen Mais. Bohnen Gerste Haer.. e- EEE1ö111“ 1“ 1 088 11ö“ Gegen Mitte März ging jedoch infolge der niederen Preise un der Wiedereröffnung der Donau das Getreidegeschäft am Platze zurüͤck und wurde schleppend. . b Nüne e Sspern über die Ausfuhr liegen noch nicht vor. In Varna notierte man pro Doppelzentner Mitte März: . Weizen.. 17,00 — 18,75 Fr. öeee v-ö1]. Bohnen, geringere Qualität 17,00 — 19,50 8 bessere 8 —. 20 00 — 21,00 „
(Bericht des Kaiserlichen Konsulats in Varna vom 20. März 1914)
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Verkehrswesen.
Am 1. April wird die Fernsprechleitung Berlin — Frank⸗ furt (Main) — Mailand dem Verkehr übergeben werden. Die Leitung ist 1350 km lang und führt durch den Simplontunnel. Um auf diese große Entfernung eine gute Sprechverständigung zu gewährleisten, ist die Leitung aus 45 mm starkem Hartkupferdraht hergestellt und mit Puvxinspulen ausgerüstet, die alle 10 km an den Gestängen befestigt sind. Wie längere Sprechversuche ergeben haben, ist die Uebermittlung der Sprache sehr deutlich. Die sorgfältigen technischen Berechnungen und Vorbereitungen, die dem Bau der Leitung vorausgegangen sind, haben wesentlich zu diesem guten Ergebnis beigetragen. Die Gebühr für ein gewöhn⸗ liches Dreiminutengespräch Berlin —-Mailand beträgt 4 ℳ, für ein Gespräch zwischen Frankfurt (Main) und Mailand 3 ℳ. Dringende Gespräche sind gegen die dreifache Gebühr zulässig. Für Gespräche in der Nacht werden ermäßigte Gebühren erhoben, und zwar bei Einzelverbindungen ⁄ der vollen Taxe, bei Monatsabonnements die Häffte. Hoffentlich wird das neue Verkehrsmittel sich einer recht leb⸗ haften Benutzung erfreuen und dazu beitragen, die Beziehungen zwischen Deutschland und Italien zu erleichtern und zu fördern.
Postformulare. Die Zahlkartenformulare für Einzahlungen im Postscheckverkehr können vom 1. Juli ab auch von der Pribat⸗ industrie hergestellt werden. Den Druckereien wird jedoch empfohlen, hiermit vorläufig noch nicht zu beginnen, da eine Aenderung des jetzigen Formulars bevorsteht. Auch die braunen Nachnahmekarten und Nach⸗ nahme⸗Postpaketadressen mit anhängender Postanweisung oder Zahl⸗ karte, die schon jetzt von der Prwatindustrie hergestellt werden dürfen, werden geändert werden. Von der Herstellung oder Beschaffung größerer Vorräte an solchen Formularen ist daher zweckmäßig abzu⸗ sehen. Die Postverwaltung wird demnächst Musterformulare heraus⸗ geben, die alsdann von den Postscheckämtern und Postanstalten be⸗ zogen werden können.
Im überseeischen Geschäftsverkehr ist mehr und mehr das Be⸗ dürfnis hervorgetreten, am Ende der Woche zusammenfassende telegraphische Berichte austauschen zu können. Um diesem Bedürfnisse Rechnung zu tragen, werden vom 1. April ab, zu⸗ nächst im Verkehre mit Togo, Kamerun, Deutsch Südwestafrika, den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Argentinien, Chile und Peru Wochenendtelegramme eingeführt, die auf den Seekabeln usw. von Sonnabend Mitternacht ab nach Erledigung des übrigen Verkehrs befördert und am Dienstag oder Montag bestellt werden, und eine wesentliche Gebührenermäßi⸗ gung bis zu etnem Viertel der vollen Gebühr — genießen. Als Worttaxe für Wochenendtelegramme werden erhoben: nach Togo und Kamerun 90 ₰, nach Deutsch Südw⸗stafrika 75 ₰, nach New York und Montreal 30 ₰, nach Argentinien, Chile und Peru 80 ₰. Im Verkehr mit den afrikanischen Gebieten wird als Mindestgebühr die 20 fache Worttaxe, mit Nord⸗ und Südamerika die 25 fache Worttaxe berechnet. Wochenendtelegramme nach den Vereinigten Staaten von Amerika und nach Kanada können von New York oder Montreal ab nach Wahl des Absenders entweder mit der Post oder telegraphisch weiterbefördert werden. Für die Weitersendung als Brief wird keine besondere Gebühr erhoben; für die telegraphische Weiterbeförderung in Nord⸗ amerika werden der Worttaxe nach der Entfernung akgestufte Beträge von 10 bis 30 ₰ zugeschlagen. Nähere Auskunft erteilen die Telegraphenanstalten. In den übrigen Ländern werden die Telegramme bis zum Bestimmungsorte durchweg telegraphisch befördert. Die Wochenendtelegramme können im Laufe der Woche bei jeder Telegraphen⸗ anstalt aufgeliefert werden und müssen bis Sonnabend mitternacht beim Telegraphenamt in Emden zur Weitergabe über die Seekabel vorliegen. Ihre Bestellung erfolgt in den Vereinigten Staaten von Amerika und in Kanada nicht vor Montag, in den übrigen Ländern nicht vor Dienstag früh. Dementsprechend ist auch die Bestellung der aus diesen Ländern kommenden Telegramme in Deutschland geregelt. Für die Abfassung sind im allgemeinen die Vorschriften für Ueberseetelegramme zu halber Gebühr maßgebend. Der zur Kennzeichnung der T legramme erforder⸗ liche VermerkPTWT’“ (telegraphische Beförderung bis zum Bestimmungs⸗ ort) oder „PWP“ (im Bestimmungslande Postbeförderung) ist gebühren⸗ pflichtig. Wegen der Ausdehnung des neuen Dienstes auf weitere überseeische Länder sind Verhandlungen im Gange. Auch ist zu hoffen, daß die inbezug auf die Mindestwortzahl und die Bestellung noch be⸗ stehenden Unterschiede sich allmählich werden ausgleichen lassen.
Neue Wetterwarten für den Panamakanal. Die Regierung der Vereinigten Staaten wird sich nächstens über eine Maßregel schlüssig zu machen haben, die von einer gar nicht zu über⸗ schätzenden Wichtigkeit für den Schiffsverkehr nach dem Panamakanal ist. Obwohl sich der Mensch in der Seeschiffahrt durch die Ver⸗ vollkommnung der Betriebsmittel in hohem Grade von der Witterung unabhängig gemacht hat, so wird ihm die Uebermacht der Natur doch noch recht oft zu Gemüte geführt, wie namentlich in diesem Winter die zahlreichen Schiffsunfälle während des ungewöhnlich stürmischen Wetters zum Ueberfluß gezeigt haben. Dabei befinden sich die Schiffe auf dem Nordatlantischen Meere und besonders in seinen westeuropäischen Teilen noch in einer günstigen Lage, weil sie mit hervorragend guten Wettervoraussagen rechnen können. In der Richtung auf Westindien fehlte es bisher aber an einer solchen Unterstützung fast völlig, oder sie war zum wenigsten un⸗ genügend. Daher wäre die Einrichtung von Wetterwarten auf den westindischen Inseln und überhaupt innerhalb des Bereichs des Mexikanischen Golfs und des Karaibischen Meeres von außerordent⸗ licher Bedeutung. Diese Aufgabe gedenkt die Regierung der Union zu erfüllen und etwa 16 neue Wetterwarten innerhalb dieses Gebiets
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zu errichten. Dadurch soll namentlich die Möglichkeit gegeben werden,
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