Der bei
Bestimmungsland.
den Zol⸗Inh⸗ Erckrungen [W = Wertangabe zuläffig. N zulässig. E= Eilbestellung zulässto.]
beizufügen⸗ den Zoll⸗Inh.⸗
₰lIZahl Svrach⸗
[W = Wertangabe zuläfsig. N= Nachnahme
Erklärungen zulcssia. E = Eilbestellung zaläsfig.]
Vnadelonpe.. “ 63) Guatemala. . . G) 64) —2 ’ 65) vongkong ü. Hamb. o. Brem dir. über England . . . ... 66) Italien mit S. Marino . . 67) Japan mit Formosa (Taiwan), Jap.⸗Sachal. (Karafuto) u. Korca 68) Ramerun .. 69) Kapverdische Iusfeln.... 70) Karolinen, Marianen, Palau⸗Inseln. 71) Fiantschou (Schutzgebiet). 72) Kreta (österr. Postanst.). aZI 1 73a) Libyen (italien. Kol.) . 1 74) Luxemburg . 2 k*“ 758) Madagaskarm.Nossi⸗Bs, Ste. Marie de Madagaskaru⸗Comoren “ . e8 Marokko deutsche Postämter. 80) Marshall⸗Inselnun.. 81) Martinigne.. 82) Manritanien.. 83) Mauritius.. 1u“ 84) Mexiko.. —8— 885 Montenegro.. 86) Mosambik.. . 87) Neu⸗Caledonien . nk
88) Neue Hebriden mit Banks⸗ und Santa Eruz⸗Inseln. Neu⸗Fundland . Ren⸗Seeland mit Insel Fenrning, Cook⸗ ufw. Inseln.
25 Niederlande.. Niederl. Antillen... Niederl. Guyaua (Surinam) Riederl. Indien üb. Niederl. mit deutschen Postd.. . wZeö Rorwegen über Schweden über Hamburg (3 mal wöchentl.)
98) Oesterreich⸗Ungarn mit Liechtenstein....
99) Panama (Kanalzone s. Nr. 141)
99a) Papua (Brit. Neuguinea)..
100) Paragnaah‚„ . . ieg Sern, C116“
chcoacweaRCRcCRCRGRG chNcnchoRchchchchechnenchehhen echorchencahen mweonch cmnenenernen 8
102) Peru “
Acnchahe eSimnen
b0,Sn. Scoton- — Co na 8
Scohcocebode b 020204 0—2
EœR̃wbsb.
—80*
sonst)
220 bis 2 240
0 bis
g 2550 bis 2 — bis 2660 bis 1 40 bis
SSSSSES8S
vbotbonbwoch⸗hPboebeoeee
Zahl Sprache 3 f 80 W bis 400 ℳ . 65) W bis 2400 ℳ
66) W bis 800 ℳ; N bis 800 ℳ
67) W bis 2400 ℳ; N bis 800 ℳ; E (außer nach Jap.⸗Sachalin). 1
88) W bis 8000 ℳ nach Duala, Kribi und Bictoria; N bis 800 ℳ.
69) Nur nach best. Orten, W und N bis 400 ℳ nur nach best. Orten; E.
70) X bis 800 ℳ
71) w bis 10 000 ℳ; N bis 800 ℳ
W unbegrenzt; N bis 800 ℳ
8 2EFESP —
9
SSESSLIE
.
— 2ö KH
nach Monrovia.
73a) Nur nach Bengasi, Derna, Homs, Misurata Misrata], Tobruk u. Tripolis (Afrika). W bis 800 ℳ; N
74) Für den G. r* (1. Zone) nur 35 Pf. 8 unbegrenzt; N bis 800 ℳ; Dringende Patete und Einschreibpakete zulässig. Einschreibgebühr 20 ₰.
75) W bis 400 ℳ
76) W bis 400 ℳ; N bis 400 ℳ nach best. rten.
77) w bis 400 ℳ; N bis 400 ℳ nach best. Orten; E nach Postorten.
78) W bis 4000 ℳ b 1 79) W nach bestimmten Orten bis 8000 ℳ;
N bis 800 ℳ.
80) N bis 800 ℳ Für Weiterbeförderung ab Jaluit oder Nauru hat Empfänger selbst zu sorgen. 5
81) Taxe gilt nur bis Fort de France. Weiterbeförderungskosten von 40 C. zahlt Emp⸗ fänger. W und N bis 400 ℳ
82) Taxe gilt nur bis Dakar, Weiter⸗ beförderungskosten zahlt Empfünger; W und N bis 400 ℳ nach best. Orten.
83) W bis 400 ℳ (über England bisz
8000 ℳ).
85) W bis 800 ℳ; N bis 800 ℳ; E nach Postorten.
88) Nur nach best. Orten; W und N bis
—
19 889 292 ] &
10
2 b0 —20 be cobe5 982 27 9 PSe FE 2 8. —
O
— —— 8
&
5
SLg
Ptoccodo botorocenrmwmcocecetodo dodo cotototeoc. à89-bne
ρ — 2
*
— 9„H 1
—.,—
„9„H 8
95 0 —
8 σ2 ᷣ
SSR 88
5SSFS5SS S SS v;
89) W bis 8000 ℳ 90) W bis 8000 ℳ 92) W bis 800 ℳ; 83) W und N bis 94) W und N bis . 95) W und N bis 1 8 3 96) W bis 2400 ℳ außer nach Nord⸗ 97) W unbegrenzt; N bit 800 ℳ; E nach best. Orten. 98) Bei Sendungen mit Bargeld nur 1 Zoll⸗Inh.⸗Erkl. W unbegrenzt; N bis 800 ℳ; E. Dringende Pakete mit Fischlaich und Ein⸗ schreibpakete zulässig. 992) W bis 1000 ℳ 101) w bis 400 ℳ nach best. Orten; nach Orten im Innern Zuschlagtarxen vom Emp⸗ fänger zu zahlen.
2 b
☛᷑ 928988S] ——
ggP FüEügxgU
—
2 40 780 330 4 80 4 60 3,50
—,
82
½x 882
SIn
E 8002. &.2
—ö;’. E
—— 82 82
89 Nur nach best. Orten. W bis 400 ℳ 11¹) Salomon⸗Inseln (brit.)
104) Portugal: a. u. Hamb. od. Bren. b. über Frankreich u. Spanien 105) Portugiefisch⸗Guinean ... 106) Portugiesisch⸗Indien ... JJ0a0J0J15 — 108) Rhodesia 109) Rumänien.. . .. 110) Rußland a. europäisches mit Finnland und Kaukasien. b. astatische
Salvador.. L-* San Domingo. ““ St. Pierre und Miquelon St. Thomas und Principe Sarawak (Borneo) Teeöö1“”“; 1“ Senegal nebst Ober⸗Senegal, Niger und Militärbezirk Niger (franz. Sudan) 1116“* 23) Seychellen⸗Inseln. Eh ZZe 129 *“ 126) Spanien, Festl. n. Rep. Andorra Balearen (nur best. Orte). 127) Spanische Besitzungen: Canarische Inseln.. . Niederlassung. im Bus. v. Guinea 128) Straits Settlementsu. Labuan 129 Südafrik. Bund (Kapland mit Betschuanalandl Koloniel u. Wal⸗ fischbai, Natal mit Amatonga⸗ u. Zululand, Oranjefreistaat und Transvaal) . 829 Tahiti m. Gambier⸗ usw. Inseln 131) Timor. 4 1322252b66“ 133) Tonga⸗Inseln . . . . . 134) Türkei: a. Constantin, Smorna b. Beirut, Jaffa, Jerusalem. . c. 1) Oesterreichische Postämter) 2) Agentur. des Oesterr. Llovd *) d. Türkische Postanstalten.. c“ 136) urngunap. . . VDAI “ 138) Verbünd. Malayische Staat. 139) Verein. Staaten v. Amerika 140) Zanzibar mit Insel Pemba
b0bo bo bo Cdbo do 02 b0 ,2 9o 0 b0 00 C0 b0 —nbde 2 2
caxchchochchohenchchaehnen nananchhenennen g.
e
o b 00 e 1.
—
8,8
. 8.
2. FARö2SéRäRäARS AX7NNNANXANNAX NANANONN [coco cocototeco 1
SSSSSESS
820‿
80 80. G
totoe cCeoneee
S1.S
100 + C2 —
2 5
388
bo bor- CcoCOototototoboboeecoeswmöne
2
6
D bg S
chxachohchonacaaocannnenen ꝗ 0
NXXANSNNXNNNNNN SS8S
F. Telegramme.
1) Die Länge eines Taxworts in offener Sprache ist auf 15 Buchstaben oder auf 5 Ziffern festgesetzt. Mindestbetrag für ein gewöhnliches Telegramm: im Stadtverkehr 30 Pf., im übrigen Inlandsvertehr 50 Pf., nach dem Auslande 50 Pf. (Ausnahme: nach
Großbritannien und Irland 80 Pf). billigsten oder für den gebräuchlichsten Weg, für andere Weg
Durch 5 nicht teilbare Pfenn
e fir
igbeträge sind auf solche zu erhöhen. nd sie bei den Telegraphenanstalten zu erfragen.
Die Worttaxen gelten für den
2) Interpunkrionszeichen, Bindestriche und Apoftrophe werden im inneren deutschen Verkehr, einzeln angewandt, kostenfrei mitbefördert. IZm Auslandsverkehr werden sie nur auf Verlangen des Absenders mittelegraphiert und dann auch taxiert. se, zur Bildung von Zahlen benutzt, gelten als je eine Ziffer.
Punkte, Kommas, Doppelpunkte, Bindestriche und Bruchstrich
3) Soweit dringende Telegramme =D=, offen
Ouvert) zu bestellende Telegramme, eig enhändig =MP= zu bestellende
Telegramme sowie Privattelegramme in geheimer Sprache oder nur in chiffrierter Sprache nach einzelnen Ländern nicht zulässig sind, ist dies im Tarif besonders angegeben. Fuüͤr dringende Telegramme wird die dreifache Gebühr eines gewöhnlichen Telegramms erhoben. 4) Im Verkehr innerhalb Deutschlands wird für das vorauszubezahlende Antwortstelegramm =ÜFRP=
die Gebühr eines gewöhnlichen Telegramms von 10 Wörtern berechnet. 1 w Soll die Gebühr für eine Antwort von mehr als 10 Wörtern vorausbezahlt werden. so ist dies besonders anzugeben, Im Verkehr mit dem A vorausbezahlten Wörter in jedem Fall anzugeben, z.
zu setzen. z. B. =RP 20= oder =RPD 20=.
Wird eine dringende Antwort verlangt, so ist =RPD=
usland ist die Zahl der für das Antwortstelegramm
B. =RP 6= oder =RPD 10=.
5) Für die Vergleichung eines Telegramms —10= wird ein Viertel der Gebühr für ein gewöhnliches Telegramm
von gleicher Wortjahl erhoben.
6) Für telegraphische Empfangsanzeig
e =P0= ist die Gebühr gleich der eines gewöhnlichen Telegramms von
5 Wörtern für denselben Ort und denselben Weg; für dringende telegraphische Empfangsanzeige =PCD= erhöht sich diese
Gebühr auf das Dreifache. zu entrichten.
die erste Beförderungstrecke entfallende Gebühr zu entrichten;
Antragsteller ist zur Nachzahlung der Gebühren verpflichtet, wenn sie am Bestimmungsorte nicht eingezogen werden können. 8) Telegramme mit der Bezeichnung „telegraphenlagernd“ =TE= oder „postlagernd“ =GP= find zulässig.
Für briefliche Empfangsanzeige . 2 Für briefliche Empfangsanzeigen des inneren deutschen Vertehrs wird eine besondere Gebütr nicht erhoben. 7) Bei der Aufgabe eines auf Verlangen des Absenders nachzusendenden Telegramms =FS= ist nur die auf
=PCP= find im Vertehr mit dem Auslande 20 Pf. im voraus
die Nachsendungsgebühren werden vom Empfänger erhoben. — Telegramme, die auf Verlangen des Empfängers nachgesandt werden, sind mit „Nachgesandt von“ (Rsexpédié de) zu bezeichnen. Der
Die mit dem
Vermerke „Tages“ (Jour) versehenen Telegramme werden nicht während der Nacht (in Deutschland nicht von 10 Uhr abends bis 6 Uhr morgens) bestellt; eine Verpflichtung, die während der Nacht aufgenommenen Telegramme sofort zu bestellen, besteht nur insoweit, als sie den Vermerk „Nachts“ (Nuit) tragen oder die Ankunftsanstalt zu erkennen vermag, daß sie wirklich dringlicher Natur find.
Telegramme, die von der Bestimmungstelegraphenanstalt als eingeschriebene Briefe zur Post gegeben werden sollen,
sind mit dem
Vermerke =PR= oder, sofern es sich zugleich um postlagernde Telegramme handelt, mit dem Vermerke =GPR= zu versehen; für die
Einschreibung hat der Absender innerhalb Deutschlands 20 Pf. zu entrichten. ubefördern sind, beträgt die vom Absende woöhnlicher Brief) oder die Angabe
als dem telegraphischen Bestimmungslande we Adresse die Angabe „Post“ (Weitersendung als ge
Für Telegramme, die durch die Post nach einem anderen bse ubezahlende Gebühr, je nachdem dise 20 oder 40 Pf.
r vora
IEÜg
erremEnRwmnm
Europäischer Vorschriftenbereich:
Wort⸗ tare
8
827 2-28N
Außereuropäischer Vorschriftenbereich:
8
V
=XP= = RIP= zu lauten. 8 oder, falls dieser nicht zu tteln ist oder die Zahlung verweigert, na Weiterbetörderung der Telegramme durch Eilboten im Auslande hat i sind mit dem Vermerk „Exprös“ zu versehen. Kennt der Absender di
dem Absender nicht bekannt und will er ihn trotzdem vorausbezahlen, Betrag entweder für die telegraphische Meldung des Botenlohns =
vom Absender erhoben. In diesem Fall erhält das Telegramm vor 10) Das zu vervielfältigende Telegramm =TMX= wir
erhoben. 2 fältigende Telegramme unzulässig.
unterliegen besonderen Vorschriften. 1 — en 0 (Küsten⸗ und Bordgebühren) erhoben. Für deutsche Funkentelegraphenstation 1 ℳ 50 Pf. für ein Telegramm: d. die Bordgebühr 35 Pf. für das Wort,
14) Für jedes Telegramm, das einem Telegrammbest Telegraphenanstalt mitgegeben wird, werden 10 Pf. erhoben. 15) Nach den mit einem ℳ versehenen Ländern sind Uebe
erteilen die Telegraphenanstalten. 16) Nach den durch ei 2 1 Sprache abgefabt sein müssen, erst nach Sonnabend mitternacht bsförde
Näahere Auskunft auch über den Tarif erteilen die Taegraphenanstaltsn.
Außereuropäischer Vorschriftenbereich:
hat der Absender eines Telegramms mit bezahlter Antwort für die Eilbef n zut Wird der Eilbotenlohn sowohl für das Ursprungstelegramm als auch für das Antwortstelegramm vorausbezahlt, so hat der Vermerk
lautet der Vermerk =XPx=, wobei die erhobene Gebühr (x) in Franken zu 80 Pf.) ausgedrückt wird.
denselden Ort und denselben Weg, oder für die briefliche Meldung =XPP= 20 Pf. zu zahlen. eg Ländern, welche die Beförderungskosten einheitlich festgesetzt und bekanntgegeben haben (vgl. den Tarif), werden diese Kosten unbedingt
11) Für jedes Semaphortelegramm ist eine Zuschlaggebühr von 80 Pf. zu erheben. 1 Für diese Telegramme werden außer der gewöhnlichen Telegrammgebühr besondere Gebühren
schließlich in offener Sprache abgefaßt sein müssen und erst nach den vollbezahlten Telegrammen befördert werden. 8 Bei der Berechnung der Worttaxe sind durch 5 nicht teilbare Pfennigbeträge auf solche zu erhöhen. in gekenn⸗zeichneten Lündern zind mWochenendtelegramme zugelassen. dis ausschlieclich in offener
104) a. W bis 40 *; a. und v. bis 400 —ℳ nach best. Orten; E. 105) W und N bis 400 ℳ, nur nach best.
Orten; E.
106) Nur nach best. Orten. W u. R bis 400 ℳ nach best. Orten; E.
107) W und N bis 400 ℳ.
109) W unbegreuzt; N bis 800 ℳ, Empf. hat für Zollblei und Stempel 35 Cts. zu zahlen.
110) a. und b. W bis 96 000 ℳ; N 800, jedoch nicht nach Finnland über Rußland; Finnland s. auch unter Nr. 49.
3 113) Beförderung ab Apia und
ist Sache des Empfängers. N bis ℳ.
114) Nur nach bestimmten Orten.
115) W bis 1000 ℳ.
2 117) Nur nach bestimmten Orten. W und .f. N bis 400 ℳ nur nach bestimmten Orten; E. 118) W bis 8000 ℳ.
119) W unbegrenzt; N bis 800 ℳ; dringende f. Pakete zulässig; E nur nach Postorten mit
Bestelldienst.
120) W enzt; N bis 800 ℳ; E. 121) W und X bis 400 ℳ nach best. Orten. Taxe gilt nur bis Dakar. Weiterbeförderungs⸗ kosten zahlt Empfänger. 122) Nach Belgrad und Schabatz Taxe 1 ℳ, sonst 1 ℳ 20 J. W unbegrenzt; N bis 800 ℳ; E. nach Post⸗ orten. ) Postpatete nach Neu-Serbien mnur nack bestimmten Orten zugelassen. 123) W -bis 400 ℳ. 124) Nur nach best. Orten; E. .f. 125) W bis 8000 ℳ; E nach den Geb. von
Freetown.
128) W bis 2400 ℳ. 129) E nach Orten mit Tel.⸗Bestelldienst. 131) Nur nach Dilly. W und N bis 400 ℳ; E. 132) W bis 8000 ℳ nach Agome⸗Palime, Anecho und Lome; N bis
2496
134) a., b. W Über Triest unbegrenzt, über Hamburg bis 1000 ℳ, über Bremen (nur Constantinopel und Smyrna) bis 10 000 ℳ, über Rumänien nach Constantinopel un⸗ begrenzt, sonst bis 800 ℳ. c. W. Üüber Trieft f] unde über Rumänien bis 400 ℳ; Pakete nach Janina werden nur bis S. Quaranta be⸗ fördert, wo Abnahme 19 erfolgen hat. 8., b. und c. X bis 800 ℳ. d. Nur nach best. Orten. W bis 400 ℳ, N bis 400 ℳ.
¹) Alexandrette, Caifa, Cavalla, Darda⸗ nellen, Dede⸗Agatsch, Durazzo, Ineboli, Janina, Kerasonda, Mersina, Metelin, Prevesa, Rhodus, Salonik, Samsun, San Giovanni di Medua, Santi Quaranta, Scio (Chios), Scutari in Albanien, Trapezunt, Tripolis (Syrien), Balona, Bathy (Samos). *) Gallipoli, Lagos, Parga,
izeh, Rodosto, Sajada, Tschesme.
135) W bis 800 ℳ; N bis 800 ℳ.
188) W bis 1200 ℳ nach best. Orten.
139) Auch nach Insel Guam, Hawai, Kanal⸗ zone von Panama, den Philippinen. Porto Rico, d. o. e. Tutuila; Einschreibpatete zuläfsig, Einschreib⸗ 2 d. e. o. f.] gebühr 20 ₰.
1 140) W bis 8000 ℳ.
2
„ ——5ögö’ dvns
—2
8 ☛☚
92 —
253
—7
F 5 SnSggen
82 —
82 —2
—
Rh 8 b2
9) Innerhalb Deutschlands kann die Vergütung für Weiterbeförderung durch Eilboten =IP= ohne Rücksicht auf die Entfernung mit 40 Pf. für jedes Telegramm durch den Absender vorausbezahlt werden
Dieselbe Gebühr tellung des Antwortstelegramms vorauszubezahlen =RXP=.
at der Absender nichts vorausbezahlt, so werden die wirklich erwachsenden Auslagen vom Empfänger
chträglich vom Absender eingezogen. — Die Kosten für die i der Regel der Empfänger zu tragen. Solche Telegramme e Höhe des Boteniohns und will er ihn vorausbezahlen, so Ist der Betrag des Botenlohns so hat er außer einem für den Botenlohn zu hinterlegenden XPT= die Gebühr für ein Telegramm von 5 Wörtern für Bei Telegrammen nach solchen
der Adresse den Vermerk =XP=. 1“ d, alle Adressen in die Wortzahl eingerechnet, als ein einziges
Telegramm taxiert. Neben der Wortgebühr werden für jede einzelne Vervielfältigung für je 100 Wörter oder einen Teil davon 40 Pf. Für dringende Telegramme erhöht sich dieser Betrag auf 80 Pf.
Im Verkehr mit Nordamerika sind zu verviel⸗
Die Funkentelegramme
en beträgt a. die Küstengebühr 15 Sf. für das Wort, mindestens mindestens 3 ℳ 50 Pf. für ein Telegramm. (Ausgenommen
sind einige an der Nord⸗ und Ostseeküste verkehrende Schiffe, für die eine Bordgebühr von 10, 15 oder 20 Pf. füͤr das Wort festgesetzt ist). Nähere Auskunft, auch über die Gebühren für den Verkehr mit ausländischen Stationen, erteilen die Telegraphenanstalten. 1 12) Die Vermerke =D=, =HP G=, = I0=, Tages usw. zählen als je 1 Wort und sind vor der Adresse niederzuschreiben. 13) Eine Quittung über entrichtete Gebühren wird gegen Zahlung von 10 Pf.
erteilt. 8 eller oder Landbriefträger zur Beförderung an die
rseetelegramme zu halber Gebühr zugelassen, die aus⸗ Nähere Auskunft
rt und nicht vor Dienstag oder Nontag früh bestelt werden.
8 Außereuropäischer Vorschriftenbereich:
—
9 66“—“
Deutschland.. Stadttelegramme..
Ffrika, Westkuste: Canarische Inseln ³) *† Senegal, Ober⸗Senegal n. Niger sowie Manritanien übrige Länder s. II. Hauptspalte.
Algerien..
Azoren (ür =IP= v. Abs. 1 ℳ 20 Pf.) . .
Belgien (für =XP= v. Abs. 80 Pf.).
Bosnien⸗Herzegowina⁴). W
Bulgarien ⁵) 8 “
Cypern (Insel) ³)*)
Dänemark (für =XP=
Faröer
Frankreich mit Andorr
Gibraltar²) ) .
Griechenlaud
Großbritannien und Irland ¹) ²) ²).
Island.
Italien
Kreia) ) ..
Libyen)2) . .
Luxemburg... 8
Malta ²) ²) ö“ 8 .
Marokko: Tanger 1 spanische Anstalten T übere mahanft französische „ erteilen die Tele⸗ scherifische graphenanstalten.
Montenegoou. . b
Niederlande (für =XP= v. Abs. 80 Pf.)..
Norwegen ö“
Oesterreich mit Liechtenstein (geheime Sprache nach
Dalmatien nicht zulässig) Portugal Gur =IP= v. EPs. 1 ℳℳ 20 Pf.) . . ..
Rußland, europäisches, kaukasisches,
—
1185“
2
5 .„ „ 2. 8
Spanien und span. Besitz. an der Rardküste Afrikas ¹) Spitzbergen. Tripolis s. Libven.
h“
7
europ. u. asiat, sowie Medina (Medins in Hedjaz) 2) ⁵)
Comoren ¹) “ Deutsch⸗Ostafrika: Bismarckburg, Udjidsi.. *übrige Anstalten..
* Französische Somaliküste: Djiboutit..
Italienisch⸗Somalilande).. * Madagaskar ¹), * Réunion ¹) * Mauritius ²) ³), *Rodriguez (Insel) ²)
* Sevchellen ²) ²), * Zanzibar⸗) “ * Pemba (Insel) ²) 52).. 5 Portug.⸗Ostafrika .Beira, LSourengo Marques oder De⸗
lagoa Bay (Ort), Mozambique (Ort), Auelimane .. übrige Anstalten 2 ℳ 70 Pf. bis
Afrika, Süd⸗ (via Emden Vigo Eastern): * Südafrikanischer Bund ¹) ²) ²) (Captolonie, Natal, Oranjefreistaat, Transvaaa)) .
* Nordrhodesia ¹), Nyvassalandi)) .
* Deutsch⸗Südwestafrika, * Südrhodesia ¹).
Afrika, Westküste: * Ascension (Insel) ²) ²),
* St. Helena (Insel) ²) ²) (via Emden Vigo Eastern) * Bathurst (via Emden Teneriffa)... * Belgisch⸗Kongo²): Anstalten im Katanga⸗
Gebiete (via Capstadt Broken Hill).. übrige Anstalten (via Emden Teneriffa).
* Dahomey (via Emden Teneriffa) .
* Elfenbeinküste wvia Emden Teneriffa) 3 ℳ 35 Pf. bis
* Fernando Poo (via Emden Teneriffa)..
* Französisch⸗Aequatorial⸗Afrika (via Emden Teneriffa) 4 ℳ 35 Pf. bis
* Franz.⸗Guinea (via Emden Teneriffa) 2ℳ 95 Pf. bis
* Goldküste (vis Emden Teneriffa): Accra, Sekondi übrige Anstalten .
* Kamerun (via Emden Teneriffa)
* Liberia (via Emden Teneriffa)..
*% Nigeria, Nord⸗ u. Süd⸗ ²) ³) (via Emden Teneriffa): Bonny, Lagobs übrige Anstalten..
Portug.⸗Westafrika (via Emden Vigo Eastern):
* Angola: Benguella ) ³), Loanda ³) *), Nossamedes ²)³)
übrige Anstalten...
* Guinea: Bissau ²) ²), Bolama ²) )
* San Thomé ²) )2h h l l . . . * Sierra Leone (ria Emden Teneriffa) 3 ℳ 25 Pf. bis 1 Togo (via Emden Teneriffa))))
o to to ebo ecee Fg E 00 bb 899=1— S9⸗
d5 d” — 1☛
.. 1““
d0 0 —1
8bö6
EGOU ðS–So hS00,—
—
‿₰
„ö6
PoOoo EÆ G G
1ö1“1“n
1
Außereuropäischer Borschriftenbereich
eoccrcercehkecn bm
übrige Länder s. I. Hauptspalte. * Angaur (Palau⸗Insel) (vis Emden Vigo Sast. Menado)
* Negypten *) *): I. Region II. Region.. III. Region. . Afrika, Ostküste (via Emden Vigo Eastern): bessinien ¹) ²) ²) ⁴) 8 * Brit.⸗Ostafrika und Uganda ²) ³) 2 P * Brit.⸗Somaliland *) *² ) 2 ℳ 60 Pf. bis
¹) Dringend =D= nicht zulässig.
Arabien (vis Emden Bigo Suez): *¶ͥden **), * Perim“*) Hedjaz (ausgenommen Medina, s. Türkei) *)9) . Demen ²) ³) “
*Argent. Republik Cis Emden Teneriffa Western)
Australien (via Emden Vigo Eastern):
* Neu⸗Süd⸗Wales, Queensland, Südaustralien,
bdo to bo to n
—₰½
²) Offen (Ouvert
Tasman
̊RenchRen S
—
0 bo 00 -⸗ 8&
0 58 “
8&8
— +
SSSSSESS 22=
S S S
22
. 58 ¹) Eigenhändig =MPs= nicht zulässig.
& &.. S
Neu⸗Caledonien ¹) ²) 2) .. Britisch⸗Neu⸗Guinea: Port Moresby.
Bolivien (via Emden Teneriffa) .
* Brasilien (vis Emden Teneriffa Western): Pernambuco (Recife) . “ Anstalten der Amazon Tel. Co. 3ℳ 75 Pf. bis übrige Anstalten
Britisch⸗Guyana ¹)²) (via Emden Azoren)
* Britisch⸗Indien u. Birma ¹) (via Bushire)
* Britisch⸗Nord⸗Boruev (ris Emden Vigo Eastern)
* Capverdische Inseln (ris Emden Vigo Eastern): St. Vincent 2)) . San Thiao .
* Ceylon (via Bushire)))
* Chile (via Emden Teneriffa)
½ China 2) ³) (via Emden Vigo Eastern): Macao (Macau) übrige Anstalten .
* Chosen ³) (via Wladiwostoc) .
* Cocos⸗ Keeling⸗ Inseln* (via Emden Bigo Castern)
Columbien, Republitij(rviaEmdenAzoren): Buenaventura übrige Anstalten..
Costa Rica ¹) (via Emden Azoren)
Ecuador) (via Emden Azoret)
* Fanning (Insel)¹) ²) *) (ris Emden Moren) .. ..
* Fidschi⸗Jus. ¹) ²) *) Gis Emd. 23.) 3 ℳ 10 Pf. bis
Französisch⸗Guyana ¹) ²) (via Emden Azoren)..
* Französ.⸗Indochina (via Emden Vigo Eastern): Annam, Tontitiinnt. . Cochinchina, Cambodja, Laos Poulo⸗Condore..
Guam (FInsel) ¹) ²) ²) (via Emden Azoren)..
Guatemala ¹) (via Emden Azoren): San José de Guatemalgl übrige Anstalten
Hawai (Sandwich⸗Inseln) ¹) ²) ³) (via Emden Azoren) Honolulu.. übrige Anstalten..
Honduras ¹) Republik (via Emden Azoren)
Honduras, Britisch: Belize ) *) ³) (ria Emden Azoren)
* Jap (Karolinen) (vris Eniden Bigo Eastern Menado)
*½ Japan ) m. Jap.⸗Sachalin u. Formosa (ris Wladiwostoch
Korea f. Chosen.
Kwantung (Halbinsel) ²) ²) (vis Emden Vigo Castern)
* Labuan (Insel) ²) ²) (ris Emden Bigo Eastern).
* Madeira (via Emden Vigo Eastern)..
* Malakka, Halbinsel ²) ²): Sultanat Kelantan (via Emden Bigo Moulmein) 89 Malakka u. übrige Staaten (viaEmden Vigo Eastern)
Mexico ¹) ²)*) (via Emden Azoren): Chihuahua (Stadt) . Altar, Arizpe, Banamichi, Cuauhtemoc, Guaymas,
Hermofillo, Matamoros de Tamaulipas, Monterrey, Sabinas⸗Villa, Saltillo de Coahuila, Sauz si ⁴) Geheime
— —q2=
00 n
* N üb
to Gsto *- bo Co oe e] ig 1,S9
N
& SSSSA
0
— o 2—
* P
20 00
00½ 2
—SSSSSSöSnenn
. 65 9 5 5b b 5 9b6
üb
&
üb
—G
œᷓCooooto ooetodosd SsS⸗ 0 bo Cedo
C00PgocwhgogN
SSU
üb
—
— (S—OS. SSS
üü
,
B
2 661I11X4*X“*“
82 2—
α 0 S.S
69— 5kö686ö—
US;swhP
- b0 ⸗ ¶ 4☛ο ⸗ ̃ g
[b02 E
tee.
◻ Scgn
B T rache nicht zulässig.
Santa Rosalia de la Baja California . 11“ Coatzacoalcos (Puerto Mexico), Mexico (Stadt), Salina Cruz, Veracruz de Veracruz..
übrige Anstalten .. Midway (Insel) ¹) ²) ²) (via Emden Azoren)
Nicaragua ¹) Gia Emden Azoren): San Juan del Sur
Niederl.⸗Guynana ):] (via Emden Azoren) † Niederl.⸗Indien (via Emden Vigo Eastern)
Panama, Colon und Panaummm übrige Anstalten
* Paraguay (via Emden Teneriffa Western)
Persien (via Indo): Bender⸗Abbas.. Bushire 2 4* öobHoü p 5SO 8 99b90ùb68ùb90s0 85 2
Persischer Golf¹) (via Bushire). . Peru via Emd. Tener.): Iquitos, Masisea, Drellana, Requena *übrige Anstalten.. Philippinen (is Emden Bigo Sastern):
Bacolod, Cebu, Iloilöo..
Salvador ¹) (via Emden Azoren): Libertad
Siam ²) (via Emden Vig. Moulmein) * Singapore ²)²) (via Emden Vigo Eastern) * Uruguay (via Emden Teneriffa Western) Venezuela ¹)²) (via Emden Azoren))
* Verb. Malayische St. (vis Emden Vigo Castern)
Amerika, St. Pierre u. Miquelon sowie
(vis Emden Azoren):
Westindien ¹) ) (via Emden Azoren): Aruba (Insel) und Bonaire (Insel). * Cuba: Havan . .
Curagao Guadeloupe und Martinigue.. % Famakea... Porto Rico. .
ebrige Inseln..
S S5SSSaxen
auru (Marshall⸗Ins.) via Emden Vigo Eastern Menado
rige Anstalten..
——
o: eo Ceooe - bo bo0 —έ½
orfolk (Insel) ¹) ²) ³) gis Emden Azoren).. .. Republik ¹) ²) (via Emden Azoren):
enang (Ins.) )*) (via Emden Vigo Eastern)
rige Anstallen,
NNII“
S ρ 5SSSC4SS
20
“”“
Manila rige Anstalten). ... . 5 ℳ 85 Pf. bis
₰
rige Anstalten.. “
bromntoro on oo coo coovbo Piohgnnie 1e9nee
Verein. Staaten v. Amerika, Brit.⸗
ahama, Bermuda u. Turks⸗Ins. ) ²)*)
New York (Stadt) und sämtliche Anstalten, bei denen in der 2. Spalte des Amtlichen Verzeichnisses der für den internationalen Verkehr geöffneten Telegraphen⸗ anstalten „(Tarif de New York City)“ angegeben ist
übrige Anstalten 1 ℳ 5 Pf. bis
übrige Anstalten... 8
66881
ebeeehbSgeee
in Domingo: Haiti, Republik: Cap Haltien, Möle⸗
St.⸗Nicolas, Port⸗au⸗Prine .
übrige Anstalteen.. Dominicanische Republit .. obago (Insel) und Trinidad (Insel) . . 4 ℳ 30 Pf. bis ³) Chiffrierte Sprache nicht zulässig.
rRU
„ „ 2 „
Verlag der Königlichen Expedition des Deultschen Reichsanzeigers und Kgl. Preuß. Staatsanzeigers (Heidrich). Druck der Norddeutschen
v 16“
g8⸗Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstr. 32.
v vv &
SSG
SSoOcS EKro g SeaS S
seine eie
en waren. iele Fach⸗ us den
1 1899 d
scher
*
t
“
8*8 4 8
Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 5 ℳ 40 ₰. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer
scher Staatsanz
den Postanstalten und Zeitungsspeditenren für Selbstabholer
auch die Expedition SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.
Einzelne ummern kosten 25 ₰.
Anzeigenpreis sur den Raum einer 5 gespaltenen —— zeile 30 ₰, einer 3 gespaltenen Einheitszeile 50 ₰.
Anzeigen nimmt an:
die Königliche Erprdition des Reichs- und Stuatsanzeigers
Ber
Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.
1914.
Inhalt des amtlichen Teiles: Ordensverleihungen ꝛc. 8 Deutsches Reich. Ernennungen ꝛc. Bekanntmachung, betreffend die Verlegung der Diensträume des Rentenausschusses Berlin der Angestelltenversicherung. Bekanntmachung, betreffend eine Anleihe der Bayerischen Hypotheken⸗ und Wechselbank in München. Bekanntmachung, betreffend eine Anleihe der Württembergischen Vereinsbank in Stuttgart. Erste Beilage: Personalveränderungen in der Armee.
88
Königreich Preußen. 6
Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen.
Bekanntmachung, betreffend die Verlegung des Grenzpunktes zwischen den Verwaltungsbezirken der Königlichen Eisenbahn⸗ in Bromberg und Posen auf der Strecke Posen — Kreuz.
dem Privatdozenten an der Technischen Hochschule in Berlin, Professor Dr. Wolffenstein, den Eisenbahnober⸗ sekretären, Rechnungsräten Heinrich Schmidt und Ernst Meyer in Hannover den Roten Adlerorden vierter Klasse, ddem etatmäßigen Professor an der Technischen Hochschule in außerordentli Professor an der Universität dafelbst, Beheimen Regier
den Stern zum Königlichen Kronenorden zweiter Klasse, dem Gymnasialdirektor, Geheimen Regierungsrat Dr. Hamdorff in Guben und dem Zweiten Bürgermeister in Hagen i. W. den Königlichen Kronenorden dritter lasse,
den Rektoren Albert Braune in Erfurt, Adolf Herr⸗ mann und Otto Schönfeld in Berlin, dem Lehrer Engelke am Realgymnasium in Tilsit und dem Lehrer und Organisten, Kantor Baltin in Oderberg, Kreis Angermünde, den König⸗ lichen Kronenorden vierter Klasse,
dem Gemeindevorsteher Schütz in Augustenau, Kreis Kolmar i. P., und dem Vorschußvereinskassierer Bittner in Glatz das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens,
dem Beigeordneten, Brinkbesitzer Ilsemann in Amelsen, Kreis Einbeck, dem Landwirt Böhl in Wingeshausen, Kreis Wittgenstein, dem Chausseeausseher Tegge in Völschow, Kreis Demmin, dem Formermeister Kiese in Lünen, Land⸗ kreis Dortmund, dem Gießermeister Köhnen in Ehrang, Landkreis Trier, dem Werkmeister Güttler in Sandberg, Kreis Waldenburg, den Werkführern Richard Berndt in Berlin und Wilhelm Holtmann in Häger, Kreis Halle i. W., dem Monteur Friedrich Zimmermann in Neukölln, dem Schriftsetzer Karl Wünscher, dem Buchdrucker Paul Rimpler, beide in Glatz, dem Kürschnergesellen Sicker in Schkeuditz, Kreis Merseburg, dem Wirtschaftsvogt Jonek in Schmograu, Kreis Namslau, dem Vorarbeiter Blome in Hillegossen, Land⸗ kreis Bielefeld, und dem bisherigen Chausseearbeiter Stremkus in Pempen, Kreis Memel, das Allgemeine Ehrenzeichen sowie
dem Vizewachtmeister Lachmann im 2. Lothringischen Feldartillerieregiment Nr. 34, dem Maschinenführer Stein⸗ kamp in Hillegossen, dem Oberheizer Prante in Stieghorst, beide Landkreis Bielefeld, den Maschinenwärtern Aulenkamp in Münster i. W., Schuh in Föhren und Valerius in Ehrang, beide Landkreis Trier, dem Modellschlosser Wüsten⸗ hagen, dem Schlosser Stoverock, beide in Lünen, Landkreis Dortmund, dem Schlosser Druckenmüller in Issel und dem Eisendreher Lex in Kürenz, beide Landkreis Trier, das All⸗ gemeine Ehrenzeichen in Bronze zu verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Personen die Erlaubnis zur Anlegun der ihnen verliehenen nichtpreußischen Orden zu erteilen, un zwar: des Königlich Bayerischen Militärverdienstkreuzes zweiter Klasse: dem Vizewachtmeister Sperling in der Leibgendarmerie; . des Königlich Sächsischen Ehrenkreuzes: dem Feldwebel Zschiesche in der Schloßgardekompagnie; der Verdienstmedaille des Königlich Württem⸗ bergischen Friedrichsordens: dem Vizefeldwebel Asmus in der Schloßgardekompagnie; der Großherzoglich Badischen kleinen goldenen Verdienstmedaille: dem Feldwebel Holz in der Schloßgardekompagnie;
ungsrat Dr. Dr.⸗Ing. Liebermann
der Großherzoglich Mecklenburg⸗Schwerinschen Verdienstmedaille in Silber:
dem Feldwebel Sujata in der Schloßgardekompagnie;
des Großherzoglich Sächsischen Allgemeinen
Ehrenzeichens in Gold: dem Vizefeldwebel Backhus in der Schloßgardekompagnie: der mit dem Großherzoglich Oldenburgischen Haus⸗ und Verdienstorden des Herzogs Peter Friedrich Ludwig verbundenen silbernen Medaille:
dem Vizefeldwebel Bajohr in der Schloßgardekompagnie; des Ritterkreuzes zweiter Klasse des Herzoglich Braunschweigischen Ordens Heinrichs des Löwen: dem Hauptmann von Pfannenberg in der Schloßgarde⸗
kompagnie; des neben demselben Orden gestifteten Verdienst⸗
kreuzes erster Klasse: dem Feldwebelsergeanten Hintze in der Schloßgardekompagnie; des neben demselben Orden gestifteten Verdienst⸗ kreuzes zweiter Klasse: Vizefeldwebel und Zahlmeisteraspiranten Ahlborn in der Schloßgardekompagnie; des neben demselben Orden gestifteten Ehrenzeichens erster Klasse: dem Vizewachtmeister Komsthöft, w 8 dem Trompetervizewachtmeister Schröder und dem Sergeanten Rosemann, sämtlich in der Leibgendarmerie:;:;: der dem Herzoglich Sach en⸗Ernestinischen Haus⸗ orden angeschlossenen goldenen Verdienstmedai dem Feldwebel Bohnert in der Schloßgardekompagnie; der Fürstlich Reußischen j. L. silbernen Verdienst⸗ medaille:
dem Vizefeldwebel Bonin in der Schloßgardekompagnie; sowie
der Fürstlich Schaumburg⸗Lippischen goldenen
Verdienstmedaille:
dem Vizefeldwebel Marchner in der Schloßgardekompagnie.
dem
Deutsches Reich.
Im Reichsamt des Innern ist der expedierende Sekretär und Kalkulator Durand als Geheimer expedierender Sekretär angestellt worden.
Bekanntmachung,
betreffend die Verlegung der Diensträume Rentenausschusses Berlin der sicherung. Die Diensträume des Rentenausschusses Berlin der An⸗ gestelltenversicherung und der diesem angegliederten Auskunfts⸗ stelle sind mit dem heutigen Tage von Berlin⸗Wilmersdorf, Hohenzollerndamm 20, nach Berlin⸗Wilmersdorf, Nikols⸗ burger Platz 2, verlegt worden. 8 Berlin⸗Wilmersdorf, den 2. April 1914. Direktorium der R. f. A. Koch
r des Angestelltenver⸗
Bekanntmachung, “
betreffend die Ausgabe von Schuldverschreibungen der Bayerischen Hypotheken⸗ und Wechselbank in München auf den Inhaber.
Der Bayerischen Hypotheken⸗ und Wechselbank in München wurde die Genehmigung erteilt, innerhalb der gesetzlichen und satzungsmäßigen Umlaufsgrenze nachstehende auf den Inhaber lautende 4 prozentige verlosbare Hypo⸗ thekenpfandbriefe in den Verkehr zu bringen:
Stücke ℳ ℳ 5 000 Lit. E à 2000 Nr. 157 001 — 162 000 10 000 000 9 000 „ F à 1000 „ 338 001 — 347 000 9 000 000 8 000 „ G à 500 „ 130 001 — 138 000 4 000 000 7 000 „ H à 200 „ 312 001 — 319 000 1 400 000 6 000 „ J à 100 „ 199 001 — 205 000 600 000 35 000 zusammen 25 000 000 München, den 30. März 19141. Königlich bayerisches Staatsministerium des Innern. J. A.: Ministerialrat von Braun.
Bekanntmachung. Durch Entschließung des Königlich württembergischen Ministeriums des Innern vom heutigen Tage ist der Württembergischen Vereinsbank in Stuttgart die
staatliche Genehmigung erteilt worden, vierprozentige, bis zum Jahr 1924 unkündbare Hypothekenpfand⸗ briefe auf den Inhaber im Gesamtnennwert von vier Millionen Mark in den Verkehr zu bringen, und zwar: Serie 45 Lit. A 105701 — 105900 = 200 Stück zu 100 ℳ „B 105901 — 106300 = 400 200 „ C 106301 — 106900 = 600 500 D 106901 — 107900 = 1000 1000 „ E 107901 — 108200 = 300 2000 „ A 108201 — 108400 = 200 100 „B 108401 — 108800 = 400 200 „C 108801 — 109400 = 600 500 „D 109401 — 110400 = 1000 1000 „E 110401 — 110700 = 300 2000 Stuttgart, den 30. März 1914. b Königlich württembergisches Ministerium des Innern Fleischhauer.
Se ddie Oberförster Wallmann in Grondowken und Hohen⸗ schutz in Escherode zu Regierungs⸗ und Forsträten, 1
den wissenschaftlich⸗technischen Hilfsarbeiter an der Ab⸗ teilung für Pflanzenkrankheiten des Kaiser Wilhelms⸗Instituts für Landwirtschaft in Bromberg Dr. Mar Wolff zum Pro⸗ fessor der Zoologie und
den Oberstabsarzt und Regimentsarzt des 3. Garde⸗Feld⸗ artillerieregiments Dr. Franz zum ordentlichen Professor der Kriegschirurgie an der Kaiser Wilhelms⸗Akademie für das militärärztliche Bildungswesen zu ernennen sowie
dem Regierungs⸗ und Schulrat Dr. Heinrich Berief in Trier bei seiner Versetzung in den Ruhestand den Charakter als Geheimer Regierungsrat,
dem Oberlehrer am Gymnasium in Bromberg, Professor Dr. Heinrich Bocksch aus Anlaß seines Uebertritts in den Ruhestand den Charakter als Geheimer Studienrat und
dem Geheimen Kanzleisekretär im Finanzministerium Schilling in Berlin aus demselben Anlaß den Charakter als Kanzleirat zu verleihen. “
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Kaufmann Lesser Baerwald in Nakel, Kreis Wirsitz, dem Kaufmann Theobald Berg in Barth, Kreis Franzburg, dem Fabrikbesitzer Gustav Dörrenberg in Ründeroth, Kreis Gummersbach, und dem Generaldirektor Dr. phil. Karl Kraus⸗ h — in Hannover den Charakter als Kommerzienrat zu ver⸗ eihen.
Ministerium für Handel und Gewerbe.
Bei dem Ministerium für Handel und Gewerbe ist der b Schmiedecke zum Geheimen Karnzleisekretär ernannt worden.
Dem Oberlehrer, Dipl.⸗Ing. Berkenhoff von der Maschinenbauschule in Essen ist die von ihm nachgesuchte Ent⸗ lassung aus dem Maschinenbauschuldienst zum 1. April d. J. erteilt worden.
5
Ministerium der öffentlichen Arbeiten. Verfügung, betreffend die Verlegung des Grenzpunktes zwischen den Verwaltungsbezirken der Königlichen Eisenbahn⸗ direktionen in Bromberg und Posen auf der Strecke Posen —Kreuz.
Auf Grund des §1 Absatz 3 der gemäß dem Allerhöchsten Erlaß vom 25. März 1907 neu festgesetzten Verwaltungs⸗ ordnung für die Staatseisenbahnen (Gesetzsamml. S. 82) be⸗ stimme ich, daß mit dem 1. April d. J. die Grenze zwischen den Verwaltungsbezirken der Königlichen Eisenbahndirektionen in Bromberg und Posen auf der Strecke Posen Kreuz von km 168,30 nach km 171,70 verlegt wird, sodaß der Bahnhof Elsenmühle aus dem Eisenbahndirektionsbezirk Bromberg in den Eisenbahndirektionsbezirk Posen übergeht.
Berrlin, den 23. März 1914. Der Minister der öffentlichen Arbeiten. vyon Breitenbach. Ministerium der geistlichen und Unterrichts angelegenheiten. “ Der bisherige Ortsschulinspektor, Pfarrer Hugo Seemann aus Balgstädt, Kreis Querfurt, ist zum Kreisschulinspektor in Liebenwerda ernannt worden. Dem Oberlehrer an dem Gymnasium in Lauenburg i. Pomm. Ernst Bergmann und dem Vorschullehrer am Friedrichs⸗Werderschen Gymnasium Dr. phil. Gramzow hier⸗
selbst ist das Prädikga Professor beigelegt worde