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boot „Vaterland
nehmigung Seiner Majestät des Königs zum ordentlichen Honorar⸗ professor in derselben Fakultät,
die bisherigen Privatdozenten in der philosophischen Fakultät der Friedrich Wilhelms⸗Universität in Berlin und bteilungsvorsteher am Institut für Meereskunde Dr. Alfred Merz und Dr. Alfred Rühl sind zu außerordentlichen Pro⸗ fessoren in derselben Fakultät ernannt worden.
Dem Privatdozenten in der philosophischen Fakultät der Universität in Breslau Dr. Carl Renz und dem Zeichenlehrer am Königlichen Prinz Heinrichs⸗Gymnasium in Berli Schöne⸗ berg Oskar Hülcker ist der Titel Professor verliehen worden.
Ministerium für Landwirtschaft, Domänen 8
und Forsten. .
Der Direktor der Militärveterinärakademie, Generalveterinär
Schlake in Berlin ist zum ordentlichen Mitgliede des Landes⸗ veterinäramts ernannt worden.
Dem wissenschaftlichen Lehrer Dr. phil. Johannes Dewitz an der Königlichen Lehranstalt für Wein⸗, Obst⸗ und Gartenbau in Geisenheim ist der Titel Professor verliehen worden.
Finanzministerium. Der Regierungsrat Herborn in Berlin ist in die Stelle eines Vorstandes bei dem Stempel⸗ und Erbschaftssteueramte in Münster i. W. versetzt worden.
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Ministerium des Innern.
Der Kreisassistenzarzt Dr. Geißler aus Stettin ist zum Kreisarzt ernannt und mit der Verwaltung des Kreisarztbezirks Kreis Pr. Holland beauftragt worden.
Kriegsministerium. .
Der Militärintendanturreferendar Zedler von der In⸗ tendantur des Gardekorps ist — unter Ueberweisung zu der Intendantur des VIII. Armeekorps — zum etatsmaͤßigen Militärintendanturassessor ernannt worden. “
Evangelischer Oberkirchenrat.
Dem Superintendenten, Professor Dr. Rauch in Heiligen⸗ stadt ist das Ephoralamt der Diözese Heiligenstadt, Regierungs⸗ bezirk Erfurt, übertragen worden.
Der in die erste Pfarr⸗ und Ephoralstelle in Rastenburg berufene Superintendent a. D. und Pfarrer Plath, bisher in Königsberg i. Pr., ist zum Superintendenten der Diözese Rastenburg bestellt worden.
Zum Pfarrer der deutschen evangelischen Gemeinde in Brusque (Santa Catharina, Brasilien) ist der Pfarrer Neu⸗ mann in Mahnsfeld (Ostpr.) berufen worden.
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1“ 8 8 8 5 1
Nachtrag zur Tagesordnung für die am 19. Mai 1914 in
Berlin stattfindende 43. (ordentliche) Sitzung des Be⸗ zirkseisenbahnrats Berlin.
5) Antrag auf Aufnahme von Gotzlow als Versandstation in den nahmetarif 7h für Eisenerze usw. Berlin, den 9. April 1914. 1 Königliche Eisenbahndirektion.
111“” b
Abgereist:
Seeine Erzellenz der Staats⸗ und Justizminister nach Bad Harzburg. “ 8
Nichtamtliches. SDenutsches Reich.
Preußen. Seine Majestät der Kaiser
gestern im Achilleion auf Korfu die Vorträge der drei Kabinettchefs und des Vertreters des Auswärtigen Amtes.
Laut Meldung des „W. T. B.“ ist S. M. Flußkanonen⸗ “am 9. April in Nantschangfu eingetroffen.
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Bayern. 8 8
Seine Kaiserliche und Königliche Hoheit der Thronfolger Erzherzog Franz Ferdinand von Oesterreich traf heute vormittag 9 Uhr in Vertretung Seiner Majestät des Kaisers Franz Joseph im Sonderzug in München ein, um den Besuch, den Ihre Majestäten der König und die Königin von Bayern im Juli v. J. am Wiener Hofe machten, zu erwidern. Die Stadt München hatte dem hohen Gaste zu Ehren Festschmuck angelegt. Auf dem Bahnsteig hatten sich zum Empfange eingefunden Seine Majestät der König mit Ihren Königlichen Hoheiten dem Kronprinzen und den Prinzen des Königlichen Hauses, der Staatsminister des Aeußern Graf Hertling, die Generalität, der Regierungspräsident, der Stadt⸗ kommandant, der bayerische Gesandte in Wien, das Personal der österreichisch⸗ungarischen Gesandtschaft, der Polizeipräsident, die beiden Bürgermeister und die Vorstände des Gemeinde⸗ kollegiums, militärische Abordnungen, der Ehrendienst, die Vorstände des österreichisch⸗nngarischen Hilfsvereins, der österreichisch⸗ungarischen Kolonie sowie des Münchener Ungarnvereins u. a. m. Der österreichisch⸗ungarische Ge⸗ sandte von Velics hatte auf dem Münchener Ostbahnhof bereits den Hofzug bestiegen und sich dem Gefolge angeschlossen. Unter den Klängen der Hymne „Gott erhalte Franz den Kaiser“ fuhr um 9 Uhr der österreichische Hofzug in die Bahnhofshalle ein. Die Begrüßung zwischen dem Erzherzog und dem König war sehr herzlich. Nach der Vorstellung der beiderseitigen Gefolge und dem Abschreiten der Ehrenkompagnie sowie dem Vorbeimarsch folgte ein kurzer Cercle im Königssalon und sodann die Fahrt
Residenz unter den lebhaften Kundgebungen des zahlreichen Publikums. In den Trierzimmern empfing Ihre Majestät die
Königin mit der Erzherzogin von Modena und den Prinzessinnen des Königlichen Hauses den hohen Gast. Nach der Begrüßung der Mitglieder der Königlichen Familie ließ sich der Erzherzog noch eine Reihe von Personlichkeiten vorstellen. Um 1 Uhr fand in den Reichen Zimmern Familientafel statt. Kurz nach seiner Ankunft in der Residenz empfing Seine Kaiserliche und Königliche Hoheit der Erzherzog den Staatsminister des Aeußern Grafen von Hertling in Audienz.
Seine Majestät der König Ludwig hat an Seine Majestät den Kaiser Franz Joseph folgendes Telegramm esandt: 1 „Soeben habe Ich zu Meiner großen Freude Franz Ferdinands hochwillkommenen Besuch empfangen. Unsere Gedanken weilen in dieser Stunde in treuer Verehrung und aufrichtiger Freundschaft bei Dir, und dankbar erinnern Wir Uns der vielen Liebe, die Du Mir und Marie Therese im vorigen Jahre in Wien erwiesen hast. Möge Gottes gütige Hand über Dir und Deinem erlauchten Hause walten. Dies ist der von Herzen kommende Segenswunsch, mit dem Marie Therese und Ich Franz Ferdinand begrüßen. Gez. Ludwig.“
Der Reichskanzler Dr. von Bethmann Hollweg traf gestern auf der Durchreise nach Korfu in München ein und stattete dem Ministerpräsidenten Grafen von Hertling einen längeren Besuch ab. Abends setzte der Reichskanzler seine Reise fort. v1“
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“ Spanien. .“
Das ¹ n ᷓ⸗ g; 9
Das Ministerium hat, „W. T. B.“ zufolge, amtliche Nach⸗ richten aus El Paso erhalten, nach denen die aus Torreon vertriebenen Spanier, etwa tausend an der Zahl, sich in gefährdeter Lage befinden. Der Minister des Aeußern hat den Botschafter der Vereinigten Staaten um ein Eingreifen des Washingtoner Kabinetts zugunsten der Spanier gebeten, unabhängig von den Maßnahmen, welche die spanische Re⸗ gierung zu unternehmen beabsichtigt, um den Vertriebenen die Erlaubnis zur Rückkehr nach Torreon zu erwirken. 1
Niederlande. Der Präsident der Ersten Kammer Baron Schimmelpenninck van der Oye van Hoevelaken ist gestorben.
Schweden.
Der letzte, gestern abend über das Befinden des Königs Gustav ausgegebene Krankheitsbericht lautet: Der König hat im Laufe des Tages hin und wieder geschlafen und hat die vorgeschriebene Nahrung zu sich nehmen können. Keine Schmerzen. Temperatur 37,5. Puls 63. Kräfte
sind gut. Türkei.
Nach dem am Sonntagabend durch Kaiserliches Irade sank⸗ tionierten vorläufigen Gesetz, das Dschavid Bey ermächtigt, den in Paris abgeschlossenen Anleihevertrag zu unter⸗ zeichnen, beläuft sich die Anleihe auf 35 200 000 türkische Pfund zu 5 Prozent. Das unterzeichnete Abkommen be⸗ zieht sich nur auf den ersten Abschnitt der Anleihe im Betrage von 22 Millionen Pfund, deren Erträgnis ins⸗ besondere zur Bezahlung der vor, während und nach den Kriegen in Tripolis und auf dem Balkan abgeschlossenen Vorschußgeschäfte sowig der anderen von der ersten Anleihe zahlbaren Vorschüsse und anderer kleinerer Schulden bestimmt ist. Da die Weganleihe im Betrage von 21 ½ Millionen Pfund mit der neuen Anleihe verbunden ist, wird nach Abzug dieser Summe ein Betrag, der vom Finanzministerium fest⸗ gestellt wird, angewiesen werden, um die sofortige Inangriff⸗ nahme des Baues der Eisenbahn Samsun —-Sivas und der Häfen von Jaffa und Haifa zu ermöglichen. Die Billigung des Gesetzes erfolgte unter dem Vorbehalte der Genehmigung durch das Parlament nach dessen Wiederzusammentritt.
Der gegen die Griechen gerichtete Boykott dauert, wie „W. T. B.“ aus Konstantinopel gemeldet wird, namentlich in der Provinz mit unverminderter Stärke an. Die griechische Gesandtschaft hat jüngst der Pforte eine Note überreicht, in der gegen die gegenwärtige Lage lebhaft Beschwerde erhoben, Fälle unmittelbarer Teilnahme der Behörden an der Beoykott⸗ bewegung angeführt und auf Grund der in Kraft stehenden Verträge verlangt wird, daß dieser Lage der Dinge ein Ende
gemacht werde. Griechenland.
Der Kaiser Wilhelm, die Kaiserin und die Königin der Hellenen nebst den Gefolgen nahmen, wie „W. T. B.“ aus Korfu meldet, am Sonntag in der Schloßkapelle am Ostergottesdienst teil, den der Militäroberpfarrer, Geheimer Kon⸗ sistorialrat Goens abhielt. Sodann begab siche der Kaiser nach der Stadt Korfu, wo er mit der Königlichen Familie vor dem Stadtschloß der zu Ehren des heiligen Spiridion statt⸗ findenden großen Prozession zusah, zu der die Bevölke⸗ rung der ganzen Insel zusammengeströmt war. Mittags fand im Achilleion Familientafel statt. Nachmittags wurde auf der „Hohenzollern“ in Gegenwart der Maäjestäten das übliche Eiersuchen (Orangensuchen) für die Mannschaften veranstaltet. — Der Ministerpräsident Venizelos wird sich morgen nach Korfu begeben.
Nach einer Meldung der „Agence d Athénes“ hat der Vertreter Griechenlands bei der albanesischen Regierung, Vara⸗ tassis, dem Führer der Epiroten Zographos die Zugeständ⸗ nisse mitgeteilt, die Albanien den Epiroten bei unmittel⸗ barer Unterwerfung gewähren würde. Es handelt sich um eine Art örtlicher Selbstregierung mit Selbständigkeit in Schul⸗ und Kirchenfragen.
Serbien.
Der Ministerpräsident Paschitsch gab in der gestrigen Sitzung der Skupschtina „W. T. B.“ zufolge die nachstehende Erklärung ab: Die Regierung ist in der angenehmen Lage, der Versammlung mitteilen zu können, daß der König damit einverstanden ist, daß die Große Skupschtina einberufen wird, wenn alle dringenden und wichtigen Fragen, auf deren Lösung das Volk wartet, rechtzeitig gelöst, das Budget erledigt und eine Einigung über die der Großen Skupschtina vor⸗ zulegenden Fragen, betreffend Verfassungsänderungen, erzielt sein wird. Für diesen Fall kann die Regierung erklären, daß die Verordnung über die Wahlen zur Großen Skupschtina vor Ende dieses Jahres erlassen werden wird. — Die Skupschtina nahm sodann das Budget und das Finanzgesetz in zweiter Lesung mit 83 gegen 35 Stimmen an und vertagte sich bis zum 25. April /8. Mai.
Bulgarien.
Das Kriegsministerium macht bekannt, daß die Häfen von Dedeagatsch und Porto Lagos wieder vollständig frei von Unterseeminen sind.ʒ 8
“ Albanien. Nach einer Meldung des „Wiener K. K. Telegraphen
korrespondenzbureaus“ sind die Albanesen am 11. d. M. auf
Hodjista vorgerückt. Die Heiligen Bataillone haben die Ortschaft während der Nacht geräumt und sich auf Lampanitza zurückgezogen; auch die griechische Bevölkerung flüchtete gegen Biglista. Die Albanesen zogen in Hodjista ein und —2
der Bevölkerung, Leben und Eigentum zu schützen. — Wie die
„Agence d'Athénes“ meldet, wurden die Albanesen, die die
Dörfer zwischen Premeti und Leskowiki besetzt hatten, vor den epirotischen Truppen angegriffen und unter schweren Ver lusten zurückgetrieben. 1.“
Amerika. “
Der Präsident Wilson hat, wie „W. T. B.“ meldet, nach einer Besprechung mit den Führern der demokratischen Partei beschlossen, eine Anzahl von Vorschriften zur Regelung des Handelsverkehrs, insbesondere die Erläuterungsbill zu dem Shermanschen Antitrustgesetz und die Gesetze, welche die Häufung von Verwaltungsstellen bei Handelsgesellschaften und die Holding Companies verbieten, in einer gesetzgeberischen Maßnahme zu⸗ sammenzufassen. 8
Wie das Kriegsamt über die Lage in Mexiko bekannt gibt, ist es den vereinigten Bundestruppen geglückt, die Linie der Aufständischen bei Torreon und Gomez Palacio zu durchbrechen, auch ist es ihnen gelungen, San Pedro nach sehr heftigen Kämpfen wieder zu nehmen. 1
Die bei Santiago und La Vega in der dominikanischen Republik verschanzten Aufständischen haben sich der Re⸗ gierung ergeben, die jetzt das ganze Land in der Hand hat. Mit Ausnahme des Nordostens herrscht allenthalben Ruhe.
8 “ 1“ Asien. b “ “ “ 8
Wie dem „W. T. B.“ aus Tokio gemeldet wird, hat der
Graf Okuma die Bildung des japanischen Kabinetts übernommen. 1
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Wie „W. T. B.“ aus Melbourne meldet, Minister für Landesverteidigung der Meinung Ausdruck gegeben, daß die Rede Churchills über das Flotten⸗ programm, die er im März vor dem Unterhause gehalten hat, in Wirklichkeit ein Aufgeben des Flottenprogramms der Reichskonferenz vom Jahre 1909, besonders was die Dominien betreffe, bedeute. Er erklärte, Australien sei entschlossen, die Politik weiter zu verfolgen, die es auf den Rat der britischen Regierung vor fünf Jahren eingeschlagen habe.
Statistik und Volkswirtschaft.
8 Bevölkerungsbewegung, Grundbesitzwechsel, Schlachtungen, städtische Sparkasse, Krankenversicherung und Armenpflege in Berlin im Februar 1914.
Niach dem Februarheft der „Monatsberichte des Statistischen Amts der Stadt Berlin“ belief sich die fortgeschriebene Bepvölke⸗ rungsziffer der Reichshauptstadt Anfang März d. J. auf 2 081 475 (zur gleichen Zeit des Vorjahres auf 2 099 282). Sie ist im Februar d. J. nur um 222 (in demselben Monat von 1913 um 1511) gestiegen. Lebend geboren wurden im Februar d. J. 3021 (im gleichen Monat des Vorjahres 3431) Kinder, darunter 763 (852) oder 25,2 (24,83) % uneheliche. Auf das Jahr und Tausend der mittleren Bevölkerung berechnet, stellte sich die Geburtenziffer auf 18,92 (21,12). Ehen wurden im Februar d. J. 1126 (in demselben Monat des Vorjahres 1165) geschlossen, darunter 239 (256) Mischehen. Die Zahl der Sterbefälle (ohne die Totgeburten) belief sich im Februar d. J. auf 2442 (im Februar 1913 auf 2308). Im Alter bis zu 1 Jahre starben 450 (428) Kinder, das sind 18,42 (18,84) % aller Sterbefälle des Berichtsmonats. Auf das Jahr und Tausend der mittleren Bevölkerung berechnet, betrug die allgemeine Sterblichkeitsziffer 15,22 (14,32).
Als zugezogen waren im Februar d. J. 9337 (in demselben Monat des Vorjahres 10 620) männliche und 9018 (9253) weibliche, zusammen 18 355 (19 873) Personen zu verzeichnen. Für die im gleichen Monat Fortgezogenen ergaben sich ein⸗ schließlich des Zuschlags für die unterbliebenen Abmeldungen die Zahlen: 9768 (10 633) männliche, 8944 (8852) weibliche, zusammen 18 712 (19 485) Personen. Somit verblieb bei der Wanderung ein Mebhrfortzug von 431 (13) männlichen und ein Mehrzuzug von 74 (401) weiblichen, zusammen ein Mehrfortzug von 357 (388) Personen.
Ein Besitzwechsel fand im Februar d. J. bei 129 (im gleichen Monat des Vorjahres bei 110) Grundstücken statt. Kauf lag vor bei 35 (36) bebauten Grundstücken mit 12 880 806 (18 931 904) ℳ Kaufpreis und bei 6 (6) unbebauten mit 1 685 930 (1 188 568) ℳ Kauf⸗ preis, Zwangsversteigerung bei 26 (28) bebauten Grundstücken mit 6 733 500 (9 374 350) ℳ und bei 3 (1) unbebauten mit 156 000 (125 000) ℳ Kaufpreis. Durch Vererbung gingen 46 (33) Grundstücke mit 10 815 712 (5 537 535) ℳ Wert und 13 (6) ohne Wertangabe in anderen Besitz über.
Der Auftrieb auf den städtischen Viehhof betrug für den
Monat Februar d. J. 17 009 (für denselben Monat des Vorjahres 18 797) Rinder, 12 934 (13 298) Kälber, 36 696 (44 045) Schafe, 122 728 (107 531) Schweine. — In den öffentlichen Schlacht⸗ häusern wurden im Februar 8426 (im gleichen Monat des Vorjahres 8421) Rinder, 10 574 (10 498) Kälber, 34 010 (38 416) Schafe, 103 884 (91 312) Schweine geschlachtet. — In der Zentral⸗ roßschlächterei wurden im Februar 829 (1117) Pferde ge⸗ schlachtet, von denen 12 (21) zurückgewiesen wurden. Zum Konsum und zur Tierfütterung gelangten somit 817 (1096) Pferde, ferner von der Neuköllner Roßschlächterei 64 (134). 3 Bei der städtischen Sparkasse beliefen sich die Einzahlungen im Februar d. J. auf 7 214 801 ℳ (im Februar des Vorjahres auf 5 181 430 ℳ), die Rückzablungen auf 4 823 665 (10 446 822) ℳ; dem⸗ nach ergab sich ein Mehr an Einzahlungen von 2 391 136 ℳ in demselben Monat des Vorjahrs ein Mehr an Rückzahlungen von 5 265 392 ℳ).
Der Mitgliederbestand der der Aufsicht des Magistrats⸗ kommissars unterstellten Krankenkassen betrug am 1. März 1914 947 822, unter denen sich 67 709 freiwillige Mitglieder befanden. Er⸗ werbsunfähig waren an diesem Tage bei den bezeichneten Kassen 41 486 verpflichtete Mitglieder.
Die städtische Armenpflege umfaßte im Monat Februar d. J. 36 358 (in demselben Monat des Vorjahres 35 804) Almosen⸗ geldempfänger mit einem Gesamtbetrage an laufenden Unterstützungen von 658 911 (641 165) ℳ, darunter 1746 (1579) Almosenempfänger mit außerdem gewährten 12 383 (11 403) ℳ Extraunterstützungen. Solche wurden ferner für 12 667 (9609) nicht laufend unterstützte Persomen im Gesamtbetrage von 177 993 (134 061) ℳ gewährt.
flegekinder waren 13 168 (13 158) vorhanden, für die 121 686 (126 319) ℳ aufgewendet wurden.
(Weitere „Statistische Nachrichten“ s. i. d. Zweiten Beilage.)
en
hat der
Wohlfahrtspflege. 8
Förd erung gemeinnütziger Bestrebungen durch die Anstalten für die reichsgesetzliche Invaliden⸗ und Hinterbliebenenversicherung bis Ende 1913.
Sehr bemerkenswerte Zahlen und Tatsachen hat das Reichsver⸗ sicherungamt im Märzheft seiner „Amtlichen Nachrichten“ über die Anlegung des Vermögens der Landesversicherungsanstalten und der
3 Sonderanstalten zugunsten gemeinnütziger Bestrebungen am Schlusse
des Jahres 1913 veröffentlicht. Danach betrugen bis zu diesem Zeitpunkte die gesamten Darlehen für gemeinnützige Zwecke
rund 1164 Millionen Mark.
Hiervon entfielen auf den Bau von Arbeiterwohnungen 482,6 Millionen gegen 418,2 Millionen Mark im Jahre vorher.
Von diesen 482,6 Millionen Mark waren für den Bau von
Arbeiter⸗Familienwohnungen 457,6 Millionen und für den Bau von Ledigenheimen (Hospizen, Herbergen, Gesellenhäusern usw.) rund 25 Millionen Mark hergegeben. Vorwiegend sind Genossenschaften, Gesellschaften, Aktienbauvereine und sonstige gemeinnützige Vereine und Stiftungen, nämlich mit rund 270 Millionen Mark bedacht worden. Von sämtlichen Landesversicherungsanstalten sind hierbei nur Unter⸗ franken und Mecklenburg nicht vertreten. Unmittelbar an Arbeiter (Versicherte) sind von 26 Landesversicherungsanstalten nahezu 90 Millionen Mark abgegeben worden. Von dieser Summe entfällt allerdings mehr als die Hälfte auf die drei Versicherungs⸗ anstalten Baden, Württemberg und Hannover, während die anderen Anstalten bei der Hergabe solcher Darlehen an die Ver⸗ sicherten selbst eine größere Zurückhaltung beobachten. Von den gesamten Wohnungsbaudarlehen waren bis Ende 1913 58,7 Millionen Mark an die Versicherungsträger zurückgezahlt. Der Darlehensbestand um diese Zeit stellte sich somit auf 423,9 Millionen gegen 365,6 Millionen Mark vor Jahresfrist. Zum Wohnungsbau für nichtversicherte Personen haben eine Anzahl von Versicherungs⸗ anstalten sowie die Pensionskasse für die Arbeiter der preußisch⸗ hessischen Eisenbahnbetriebsgemeinschaft und die Arbeiter⸗ pensionskasse der Königlich baverischen Verkhrsanstalten an Beamtenbauvereine und sonstige gemeinnützige Bauvereine Darlehen hergegeben. Diese Darlehen sind nicht in der oben angegebenen Gesamtsumme einbegriffen. Die Arbeiter⸗ pensionskasse der Königlich sächsischen Staatseisenbahnen und die Pensionskasse der Reichseisenbahnen haben für einen Teil ihrer Mit⸗ glieder Wohnhäuser errichtet, und zwar die erstere Kasse mit einem Aufwande von 686 784 ℳ 5 Doppelhäuser mit 128 Familien⸗ wohnungen, die letztere mit einem Aufwande von 586 619 ℳ 10 Häuser mit 120 Wohnungen.
Zur Befriedigung landwirtschaftlicher Kredit⸗ bedürfnisse sind von 26 Landesversicherungs⸗ und 2 Sonderanstalten 119,7 Millionen Mark dargeliehen worden. Dieser Betrag hat gegen das Vorjahr eine Steigerung um 5,9 Millionen Mark erfahren. Er stellt jedoch bei weitem nicht die ganze Summe dar, die von den Versicherungsträgern zu Gunsten der ländlichen Bevölkerung angelegt ist. Abgesehen von dem Aufwande für Wohnungsfürsorge, der auch dem platten Lande zugute gekommen ist, entfällt von den Darlehen für allgemeine Wohl⸗ fahrtseinrichtungen ein Betrag von über 228 Millionen Mark auf Gemeinden bis zu 5000 Einwohnern. In diesem Betrage sind aller⸗ dings auch Darlehen für Krankenhäuser usw. enthalten, die zwar auf dem Lande liegen, aber in erster Linie zur Aufnahme von Kranken und Erholungsbedürftigen aus der Stadt bestimmt sind. Aber auch nach Abzug dieser Darlehen wird eine beträchtliche Summe übrig bleiben, die ausschließlich zur Hebung der Wohlfahrt der ländlichen Bevölkerung verwendet ist. Endlich ist die Landwirtschaft mittelbar auch dadurch gefördert worden, daß eine große Anzahl von Ver⸗ sicherungsträgern landwirtschaftliche Pfandbriefe, Rentenbriefe, Pro⸗ vinzialanleihescheine, Pfandbriefe von Landwirtschaftsbanken usw. im Nennwerte von über 150 Millionen Mark angekauft hat.
Zur Förderung der allgemeinen Wohlfahrtspflege waren bis zum Schlusse des Jahres 1913 561,9 Millionen Mark als Darlehen ausgegeben, und zwar:
a. für den Bau von Krankenhäusern, Volksheilstätten, In⸗ validenheimen usw. 133,1 Millionen Mark,
zur Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege, ins⸗ besondere zum Bau von Volksbädern, Schlachthäusern, Kanalisationen usw. 181,1 Millionen Mark,
. für Erziehung, Unterricht und Hebung der Volksbildung 93,6 Millionen Mark,
.für sonstige Wohlfahrtszwecke 154 Millionen Mark.
Der Aufwand für eigene Veranstaltungen der Ver⸗ sicherungsträger erreichte bis Ende 1913 eine Höhe von 79,8 Millionen Mark gegen 68,3 Millionen Mark im Vorjahre. Die erhebliche Steigerung um 11,5 Millionen Mark erklärt sich zum Teil dadurch, daß der Wert der beweglichen Einrichtung der Heil⸗ stätten usw., der bisher unberücksichtigt blieb, nunmehr in Ansatz gebracht wurde. Diese Vermögensanlagen haben am Schlusse des Jahres 1913 rund 7 Millionen Mark betragen. Als eigene Ver⸗ anstaltungen der Versicherungsträger sind zu nennen: 40 Lungenheil⸗ stätten, 2 Tuberkulinstationen, 34 Genesungsheime, 3 Krankenhäuser, 1 Krankenheim (Wildbad), 1 Heilstätte für Rheumatiker, 1 zahn⸗ ärztliches Institut, 1 Walderholungsstätte, 15 Invalidenheime, 1 Arbeitsnachweisgebäude und 1 Geschäftsgehilfinnenheim.
Von der Mitteilung weiterer Einzelheiten muß hier abgesehen werden. Schon aus dem Vorstehenden erhellt, welchen außerordent⸗ lichen Umfang im Laufe von nunmehr nahezu einem Vierteljahrhundert die Tätigkeit erreicht hat, die die Landesversicherungs⸗ und Sonder⸗ anstalten für die reichsgesetzliche Invaliden⸗ und Hinterbliebenenversiche⸗ rung außerhalb der er⸗ zunächst obliegenden Aufgaben, der Rentengewährung usw., entfalten. Man darf wohl sagen, daß gerade solche Tätigkeit — neben der großzügigen Ausgestaltung des Heil⸗ verfahrens zur Bekämpfung der Volkskrankheiten, wie der Tuberkulose, des Alkoholismus usw. — bewirkt hat, daß die deutsche Arbeiter⸗ versicherungsordnung allmählich wahrhafte V stümlichkeit gewinnt. 8 8—
Es sei nochmals darauf hingewiesen, daß am 16. und 17. d. M. im Sitzungssaal des Landeshauses der Provinz Brandenburg in Berlin die 6. Konferenz für Trinkerfürsorge stattfindet. Dieser Konferenz wird ein wissenschaftlicher Kursus zum Studium des Alkoholismus vorausgeben (14. und 15. April), der vom Berliner Zentralverband zur Bekämpfung des Alkoholismus veranstaltet wird. Anmeldungen für beide Veranstaltungen sind an die Geschäftsstelle des Zentralverbandes in Berlin W. 15, Uhlandstraße 146, zu richten.
9 Für skrofulöse, blutarme, nervöse und schulmüde Kinder aus mittelständischen Kreisen unterhält der Heilpflege verein für kränkliche und schwächliche Kinder des Mittelstandes, e. V., zu Berlin, zwei Kinderheime an der Ostsee, und zwar in Henkenhagen bei Kolberg und Kölpinsee bei Zinnowitz. Neben den natürlichen Heilfaktoren werden Solbäder, Soletrink, und Inha⸗ lationckkuren, Atemgymnastik usw. angewendet. Beide Heime stehen unter ärztlicher Leitung und ermöglichen eine indi⸗ viduelle Heilbehandlung. Die Kur⸗ und Verpflegungskosten betragen einschließlich der Reisekosten ab Berlin und dahin zurück, unter Ausschluß irgendwelcher Nebenkosten, für vier Wochen 100 ℳ. In Fällen, in denen sich die Eltern in bedrängter wirtschaftlicher Lage befinden, gewährt der Verein Beihilfen. In den 4 Jahren seines Bestehens hat er 27 000 ℳ für Beihilfen aufgewandt. An⸗ meldungen für die erste Kurzeit vom 7. Mat bis 4. Juni sind an die Geschäftsstelle des Heilpflegevereins in Werder a. Havel (Privatmann G. Petzold) zu richten. 8
Kunst und Wissenschaft.
Der XIX. deutsche Geographentag wird am 2., 3. und 4. Juni d. J. in Straßburg abgehalten werden. Als Haupt⸗ gegenstände für die Sitzungstage am 2., 3. und 4. Juni sind in Aus⸗ genommen: Neueste Forschungsreisen; Gebirgsbildung, Erdbeben; ideskunde von Elsaß⸗Lothringen; Wanderung der Naturvölker und geographischer Unterricht. Die Anmeldungen zu den Vorträgen werden spätestens bis zum 1. März 1914 an den Ortsausschuß des XIX. deutschen Geographentages (Professor Dr. Gähtgens, Schiltig⸗ heim bei Straßburg i. E., Vogesenstraße 7) erbeten. Eine geo⸗ graphische Ausstellung, die die Entwicklung der Kartographie von Elsaß⸗Lothringen veranschaulichen soll, wird in der Universitäts⸗ und Landesbibliothek veranstaltet. Unter Professor Dr. Spahns Leitung wird eine Sonderausstellung historisch⸗statistischer Karten das deutsche Zeitungswesen von 1600 — 1900 veranschaulichen. Auch hat sich die Königlich Preußische Landesaufnahme bereit erklärt, durch Ausstellung von Instrumenten und Karten eine Entwicklung der Karte dar⸗ zustellen vom Beginn der Arbeit des Trigonometers bis zur Ausgabe des fertigen Druckes. An die Tagung werden sich geographische Ausflüge vom 5. bis 7. Juni anschließen. Diejenigen, welche dem Deutschen Geographentag als ständige Mit⸗ glieder angehören oder sich als solche anmelden, zahlen für das Ver⸗ sammlungsjahr einen Beitrag von 10 ℳ, wofür sie Zutritt zu den Sitzungen und Stimmrecht auf der Tagung haben, sowie den Bericht über die Verhandlungen des Geographentages und die sonstigen Druck⸗ sachen ohne weitere Nachzahlung erhalten. Auch Gesellschaften und Vereine, Institute, Seminare, Firmen und dergl. können unter den⸗ selben Bedingungen die Mitgliedschaft erwerben, wodurch deren Ver⸗ treter (je einer) dieselben Rechte wie ein Einzelmitglied genießen. Wer dem Geographentag nur als Teilnehmer beizuwohnen wünscht, hat einen Beitrag von 6 ℳ zu entrichten; er erhält jedoch die ge⸗ druckten Verhandlungen und die sonstigen wissenschaftlichen Drucksachen nicht unentgeltlich, auch ist er nicht stimmberechtigt; im übrigen ge⸗ nießt er während der Dauer der Tagung dieselben Rechte wie die Mitglieder. Die Anmeldung zum Besuche des Geographentages wird baldigst erbeten. Die Anmeldung sowie der Betrag von 10 ℳ bezw. 6 ℳ ist an die Adresse des Schatzmeisters des Ortsausschusses, Herrn Geheim⸗ rat Dr. Offermann, Straßburg i. E., Paul⸗Labandstaden 14, und zwar möglichst frühzeitig einzuschicken. Nach Empfang des Betrages erfolgt die Zustellung der Mitglieder⸗ bezw. Teilnehmerkarte.
In Leipzig ist der Königlich sächsische Geheime Rat Dr. Karl Chun, ordenklicher Professor der Zoologie und Zootomie an der dortigen Uni⸗ versität und Direktor des zoologischen Instituts, im 63. Lebensjahre ge⸗ storben. Die Universität Leipzig und die zoologische Wissenschaft verlieren in dem Verstorbenen einen ihrer hervorragendsten Gelehrten. In Höchst bei Frankfurt a. M. geboren, studierte Chun in Göttingen und Leipzig und wurde, nachdem er seine Studien auf der zoologischen Station in Neapel vervollständigt hatte, im Jahre 1877 Assistent am Leipziger Institut und bald darauf Privatdozent an der dortigen Universität. 1883 folgte Chun einem Ruf als Professor an die Universität in Königsbera, von 1891—98 lehrte er in Breslau und seit 1898 als Nachfolger Leuckarts in Leipzig. Schon während seiner Königsberger Lehrtätigkeit hatte er mit Unterstützung der Königlichen Akademie der Wissenschaften in Berlin eine Reise nach den spanischen Küsten und den Kanarischen Inseln zum Studium der Seefauna ge⸗ macht. Im Jahre 1898 trat er an die Svitze einer großen deutschen Tiefseeexpedition. Die Erforschung der ozeanischen Tiergeographie und der Tiefseefauna blieb das Hauptgebiet seiner wissenschaftlichen Tätigkeit. Der Verstorbene gehörte der Königlichen Akademie der Wissenschaften in Berlin als korrespondierendes Mitglied an.
Der Meteorregen in Aegypten. Der Fall von Meteoren unterscheidet sich hauptsächlich danach, ob nur ein einzelner Stein niedergeht oder eine größere Zahl sich über eine erhebliche Fläche ver⸗ breitet. Dabei ist der Vorbehalt zu machen, daß die meisten Meteore oder, wie man eigentlich sagen sollte, Meteoriten überhaupt nicht ge⸗ funden werden, indem sie entweder der menschlichen Beobachtung ent⸗ gehen oder in der Luft durch Erxplosion in feinen Staub zersprengt werden. Auch ein Meteorregen, der den seltneren Fall darstellt, ist ohne Zweifel auf die Zersprengung einer größeren Masse zurück⸗ zuführen, die sich in ihrem rasenden Fall durch Reibungen der Luft so erhitzt, daß sie durch die Entwicklung innerer Gase auseinander gerissen wird. Ein solcher Meteorregen ist im vorigen Jahr bei El Nakhla in Aegvpp en niedergegangen, und seine Bruchstücke sind dem Mineralogen Stanislas Meunier zur Untersuchung übergeben worden. Das Naturereignis zeichnete sich nicht nur durch die un⸗ gewöhnlich große Zahl der einzelnen Stücke des Meteorregens aus, sondern diese sind auch ganz von einer schwarzen Rinde ein⸗ gehüllt, die darauf schließen läßt, daß die Explosion in großer Höhbe erfolgt war. Die einzelnen Svrengstücke atten somit noch Zeit, in ihrer Außenschicht wieder völlig zu schmelzen, ehe sie den Boden erreichten. Meunier hat diesen eigenartigen Ausbildungen nach dem Ort des Naturereignisses den Namen Nakhlit gegeben. Der Forscher hat sich bei der Veröffent⸗ lichung seiner Untersuchungen in den Denkschriften des Aegyptischen Instituts auch über den Ursprung der Meteoriten überhaupt geäußert Er schließt sich nicht der Ansicht von John Ball an, wonach die Meteoriten vor langen Zeiten von der Erde selbst ausgeworfen seien und nun allmählich wieder zu ihr zurückkehrten. Vielmehr hält er es für das Wahrscheinlichste, daß diese kleinen Himmelskörper aus der Zerstörung eines alten Trabanten der Erde entstanden seien.
Technik. —₰
Die Verständigung zwischen Flugzeug und Erde. In der „Deutschen Luftfahrer⸗Zeitschrift“ beschreibt der Professor Donath den von ihm angegebenen elektrischen Signalspiegel, der eine einfache und sichere Verständigung zwischen einem Luftfahrzeug und der Erde vermitteln soll. Mitte März wurden bereits die ersten Versuche mit diesen Apparaten in Johannisthal vorgenommen und haben sehr gute Ergebnisse gezeitigt, obgleich bei sehr klarem und hellem Wetter die Uebertragung der Lichtzeichen zur Tageszeit als ungünstig vermutet werden mußte. Es ist durch dieses Mittel möglich gewesen, einem Flugzeug von der Erde aus jedes Manöver vorzuschreiben. Der Apparat besteht aus einem parabolischen Spiegel, der mit einem Griff leicht gehandhabt und durch ein Visierrohr nach einer bestimmten Stelle ge⸗ richtet werden kann. In dem Sviegel befindet sich eine kleine Glüͤh⸗ lampe, deren Glühfaden auf einem möglichst kleinen Raum zusammen⸗ gedrängt ist, um im Brennpunkt des Spiegels zu wirken. Durch eine Temperatur von fast 3000 Grad wird eine Lichtwirkung von etwa 10 000 Kerzen erzielt. Der Verbrauch an elektrischer Energie ist dabei sehr gering und beansprucht nur eine siebenzellige Akkumulatorenbatterie. Dieser Umstand ist besonders günstig, da diese Batterie nur 8 kg wiegt und einen so geringen Raum einnimmt, daß sie in einer Umhängetasche von den Maßen eines größeren photographischen Apparats getragen werden kann. Es ist auch darauf Bedacht ge⸗ nommen worden, daß der Inhalt der Batterie nicht ausfließen kann, wenn sie beim Tragen in verschiedene Lagen gerät. Das Visierrohr, mit dem der Spiegel eingestellt wird, ist wie der Lauf eines Gewehrs mit Visier und Korn versehen. Es ist ein ziemlich genaues Zielen nötig, wenn die Lichtwirkung voll ausgenutzt werden soll. Die Lampe leuchtet erst beim Druck auf einen Knopf auf. Die Signale können, abgesehen von anderen Verabredungen, nach dem Alphabet telegraphi⸗ cher Zeichen gegeben werden.
Literatur.
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Handbuch der deutschen Verfassungen. Die Verfassuͤngs gesetze des Deutschen Reichs und seiner Bundesstaaten nach dem gegen⸗ wärtigen Gesetzesstande bearbeitet und herausgegeben von Dr. Felir Stoerk, Professor der Rechte in Greifswald, in 2. Auflage neu be⸗ arbeitet von Dr. jur. et phil. Fr. W. von Rauchhaupt. X und 587 Seiten. München und Leipzig, Verlag von Duncker u. Humblot.
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Geh. 15 ℳ. — Die erste Auflage dieses Handbuchs der Urkunden und Gesetze, aus denen die Darstellung des deutschen Staats⸗ rechts schöpft, erschien im Jahre 1884. Seitdem sind auch auf dem Gebiete des Verfassungsrechts viele Aenderungen eingetreten, sodaß die neue Auflage einem Bedürfnis entgegenkommt. Sie enthält den Text der in Geltung befindlichen Verfassungen des Deutschen Reichs und seiner konstitutionellen Gliedstaaten — also mit Ausschluß beider Mecklenburg — in diplomatischer Korrektheit unter Berücksichtigung der nachträglich erfolgten Aenderungen. Die Gesamtverfassung Deutschlands ist an die Spitze gestellt; an sie schließen sich die Ver fassungsquellen der Einzelstaaten in deren alphabetischer Reihenfolge an den Schluß bildet die der Reichslande Elsaß⸗Lothringen. An⸗ merkungen machen auf die eingetretenen Aenderungen aufmerksam. Auch die von Stoerk zu den einzelnen Verfassungen gegebenen ge⸗ schichtlichen Einleitungen haben eine die neuere Entwicklung berück sichtigende Ergänzung erfahren. Im übrigen unterscheidet sich die neue Auflage von der alten durch Konzentrierung auf die für die Verfassung wichtigsten Gesetze und Staatsverträge unter Fortlassung der weniger fundamentalen Gesetze staatsrechtlichen Inhalts, wie z. B. der Gesetze, betreffend die Ministeranklage, insbesondere auch der Wahlgesetze und der Geschäftsordnungen der Landtage — im Vorwort stellt der neue Bearbeiter die besondere Veröffentlichung einer Sammlung dieser ebenfalls verfassungs⸗ rechtlich wichtigen Vorschriften in Aussicht — und durch genauen Quellennachweis in einem als Anhang beigefügten, nach Staaten geordneten Verzeichnis der verfassungändernden Gesetze. Di übersichtliche Zusammenstellung der sonst an vielen Stellen zerstreute und deshalb nicht immer leicht zugänglichen Rechtsquellen erleichtert deren Vergleichung und den Einblick in den Entwicklungsgang, den eine Reihe staatsrechtlicher Einrichtungen seit einem Jahrhundert zurückgelegt hat. Sie wird allen, die genötigt sind, sich über Fragen des Verfassungsrechts des Reichs oder der Einzelstaaten zu unter richten, auch den Studierenden der Rechts⸗ und Staatswissenschaf von Nutzen sein.
5. des deutschen Verwaltungsrechts von Geor Meyer, bearbeitet von Franz Dochow. Vierte Auflage. Erste Teil. X und 426 Seiten. München und Leipzig, Verlag von Duncke u. Humblot. Geh. 11 ℳ. — Wie die 1910 erschienene erste geht au diese zweite Neubearbeitung des bekannten „Lehrbuchs des deutsche Verwaltungsrechts“ noch von der von Georg Meyer 1893/94 besorgte zweiten Auflage aus. Aber schon der vorliegende umfangreiche erste Teil, dessen Materien nicht so einschneidenden Umgestaltungen wie die des übrigen Verwaltungsrechts unterworfen sind, weist in allen Abschnitten wesentliche Umarbeitungen und Er⸗ gänzungen auf, die nicht allein durch die Entwicklung der Gesetzgebung und die Fortschritte der Verwaltung bedingt waren, sondern zum Teil eine wissenschaftliche Vertiefung bedeuten. Er unterrichtet zunächst in klarer Darstellung über die allgemeinen Lehren (Organe der Ver⸗ waltung, rechtliche Natur der Verwaltungsakte, Verwaltungsgerichts⸗ barkeit und ⸗exekution, Enteignung) und behandelt dann eingehend die innere Verwaltung, und zwar im ersten Abschnitt die rechtliche Stellung der natürlichen Personen — Personenstand, Freizügigkeit und Niederlassung, Unterstützungswohnsitz (öffentliche Armenpflege), Verehelichung und Heimatrecht (Gemeindeangehörigkeit), Reichs⸗ und Staatsangehörigkeit —, dann die der juristischen Personen (Vereine und Korporationen, Stiftungen und Anstalten), im zweiten Abschnitt die Sicherheitspolizei, im dritten die Sittenpolizei, im vierten die Gesundheitspolizei, im fünften Unterricht und Erziehung, im sechsten Abschnitt wirtschaftliche Angelegenheiten: Regelung von Rechts⸗ verhältnissen des Grundbesitzes, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd, Fischerei, Bergbau, Gewerbe (Gewerbevpolizei, Patentschutz), Handel, Eisenbahnen, Post und Telegraph, Maß und Gevicht, Geld und Kredit. Der später erscheinende zweite Teil des Werkes wird die Fortsetzung der Darstellung der inneren Verwaltung bringen, die Verwaltung der auswärtigen Angelegenheiten und die Heeresverwaltung, ein dritter Teil die Finanzverwaltung behandeln. In allen Abschnitten wird das heute geltende Verwaltungsrecht des Reichs und der Einzelstaaten unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Rechtsprechung und der Literatur leicht verständlich dargestellt. Der ursprüngliche Charakter des Lehrbuchs ist dem vorliegenden Teil auch in dieser Neubearbeitung bewahrt. In erster Linie für die Studierenden wie alle diejenigen bestimmt und geeignet, die sich im Wege des Selbststudiums gründliche Kenntnisse erwerben wollen, kann das Buch auch den bereits in der Praxis stehenden Verwaltungsbeamten und Juristen noch ein tieferes Eindringen in die behandelten Materien erleichtern. 1
Die Landgemeindeordnung für die sieben östlichen
rovinzen der Monarchie vom 3. Juli 1891 nebst dem Zweckverbandsgesetze vom 19. Juli 1911 erläutert von Wirklichem Geheimen Oberregierungsrat Dr. St. Genzmer, Senatspräsidenten beim Königlich preußischen Oberverwaltungsgericht. Fünfte, neu bearbeitete Auflage. VI und 297 Seiten. Berlin, Verlag von H. W. Müller. Geb. 5 ℳ. — Genzmer, der früher längere Zeit Landrat des Kreises Marienwerder war, bietet in diesem Buche eine gründliche, gemeinverständliche Erläuterung der Land⸗ gemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen des preußischen Staats, die nicht nur von völliger Beherrschung der gesamten, die Gemeindeverwaltung berührenden Gesetzgebung, der Rechtsprechung und Literatur, sondern auch von einer genauen Kenntnis der Kom⸗ munalverwaltung auf dem Lande und der bei ihr maß⸗ gebenden praktischen Gesichtspunkte zeugt und geeignet ist, den Praktiker, insbesondere auch die Landgemeindebeamten bei Lösung aller einschlägigen Rechtsfragen zuverlässig zu beraten. Der vierte Titel der Landgemeindeordnung, der von der Verbindung nachbarlich belegener Gemeinden und felbsändiger Gutsbezirke behufs gemeinsamer Wahrnehmung kommunaler Angelegenheiten handelte, ist durch das Zwecverhandsgeset vom 19. Juli 1911 ersetzt worden, das für den ganzen Umfang des preußischen Staates ergangen ist und auch die Verbindung von Städten, Bürgermeistereien, Aemtern und Landkreisen zu Zweckverbänden zuläßt. Dieses Gesetz ist in einem Anhang abgedruckt und, soweit das Geltungsgebiet der Landgemeinde⸗ ordnung in Betracht kommt, ebenfalls eingebend erläutert. Wo sonst noch Bestimmungen der Landgemeindeordnung durch neuere Gesetzesvorschriften ersetzt worden, sind die veralteten in latei⸗ nischem Druck wiedergegeben und in Anmerkungen dau die neuen Bestimmungen abgedruckt und erläutert, z. B. bei § 50 Abs. 1 die für die Landgemeinden in Betracht kommenden Vorschriften des Ge⸗ setzes, betreffend die Bildung der Wählerabteilungen bei den Ge⸗ meindewahlen, vom 30. Juni 1900 nebst Ausführungsbestimmungen, bei § 118 die an dessen Stelle getretenen §§ 3 bis 7 und 18 des Kommunalbeamtengesetzes vom 30. Juli 1899. In dem Kommentar ist die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts, soweit sie sich auf Bestimmungen der Landgemeindeordnung bezieht oder für deren Auslegung verwertet werden kann, vollständig mitgeteilt. Ebenso hat der Verfasser auf die Literatur verwiesen, soweit sie Erxörterungen von Einzelheiten enthält, die bei der Anwendung der Landgemeinde⸗ ordnung in Betracht kommen. Durch Kürze und Prägnanz des Aus⸗ drucks ist erreicht, daß der Umfang des Kommentars trotz der Ein⸗ arbeitung eines reichhaltigen neuen Materials nicht sehr erheblich zugenommen hat. Den erläuternden Anmerkungen sind Stichwörter in fettem Druck vorangestellt, die die Uebersicht über ihren Inhalt und die Benutzung des Buches wesentlich erleichtern. Demselben Zwecke dient ein sorgfältig zusammengestelltes Sachregister.
Theater und Musik.
Lessingtheater.
3 Das Lessingtheater brachte am Sonntag als Ostergabe Karl Rößlers dreiaktiges Lustspiel „Rösselsprung“, das bereits in München mit Erfolg aufgeführt worden ist. Auch hier war die Auf⸗ nahme des Lustspiels, das den feineren Konversationsstücken, an denen die deutsche Bühne nicht eben reich ist, zugezählt werden darf, sehr freundlich. Die Fabel ist einfach und der im Titel liegende, dem Schachspiel entlehnte Vergleich sofort verständlich. Die schöne und reiche junge Witwe Margarete von Muggenhof hat