Vormittags 11 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht anberaumten Aufgebots⸗ termine zu melden, widrigenfalls die Todes⸗ erklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Ver⸗ schollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebots⸗ termine dem Gericht Anzeige zu machen. Gostyn, den 5. April 1914. Königliches Amtsgericht.
[4828] Aufgebot. Das Amtsgericht Hamburg hat heute be⸗ schlossen: Auf Antrag der Ehefrau des verschollenen Schuhmachers Johann Ludwig Daniel Güthe, nämlich der Auguste Güthe, geb. Wienck, Lage i. L., Bergstraße 26, wird ein Aufgebot dahin erlassen: 1) Es wird der in Gadebusch i. M. am 22. April 838 als Sohn des Schusters Johann Daniel Güthe und seiner Ehefrau, Maria Sophia Dorothea geb. Lange, geborene Schuhmacher Johann Ludwig Daniel Güthe, welcher Ende der 1870 er Jahre, jedoch spätestens im Jahre 1881 nach London auswanderte, von dort zuletzt am 23. Dezember 1904 geschrieben hat und seitdem verschollen ist, hiermit auf⸗ gefordert, sich bei der Gerichtsschreiberei des hiesigen Amtsgerichts, Stalhof, Kaiser Wilhelmstraße 76, Hochparterre, Zimmer Nr. 7, spätestens aber in dem auf Frei tag, den 15. Januar 1915, Vor⸗ mittags 11 ½ Uhr, anberaumten Auf⸗ gebotstermin, Stalhof, Kaiser Wilhelm⸗ straße 70, I. Stock (2 Treppen), Zimmer Nr. 24, zu melden, widrigenfalls seine Todes⸗ erklärung erfolgen wird. 2) Es werden alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen ver⸗ mögen, hiermit aufgefordert, dem hiesigen Amtsgerichte spätestens im Aufgebots⸗ termine Anzeige zu machen. G Hamburg, den 6. April 1914. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
[4626] Aufgebot.
Der Gutsbesitzer Franz Hirsch in Placy hat beantragt, den verschollenen Arbeiter und Schuhmacher Johann Franz Krause, zuletzt wohnhaft in Neustadt, Wpr., ge⸗ boren am 24. Februar 1859 in Rembiska (Gemeinde Warznau), für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufge⸗ fordert, sich spätestens in dem auf den 29. Pezember 1914, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt, Zimmer Nr. 9, anberaumten Auf⸗ gebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebots⸗ termine dem Gericht Anzeige zu machen. Neustadt, Wpr., den 4. April 1914.
Königliches Amtsgericht.
[4832] Aufgebot.
Der Kanzleigehilfe Seehafe in Preetz hat als Pfleger beantragt, 1) den ver schollenen Johann Detlef Harder, geboren am 24. Februar 1855, zuletzt wohnhaft in Röbsdorf bei Probsteierhagen, 2) den ver⸗ schollenen Ernst Harder, geboren am 29. Mai 1864, zuletzt wohnhaft in Röbs⸗ dorf, für tot zu erklären. Die bezeich⸗ neten Verschollenen werden aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 10. November 1914, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Auf⸗ gebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebots⸗ termine dem Gericht Anzeige zu machen.
Preetz, den 7. April 1914.
Königliches Amtsgericht.
[4836] Aufgebot.
Der Ackerer Johannes Kamb in Schiffer⸗ stadt hat als Pfleger der abwesenden Sieb⸗ machersehefrau Katharina Bernatz, geb. Kuhn, von Schifferstadt, geb. 20. März 1841, den Antrag gestellt, dieselbe für tot zu erklären. Die Genannte wanderte mit ihrem Manne Georg Anton Bernatz im Jahre 1866 nach Amerika aus uno ist seit 1876 verschollen. Es wird deshalb das Aufgebot erlassen mit der Aufforde⸗ rung: 1) an die Verschollene, sich späte⸗ stens im Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird; 2) an alle, welche Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu er⸗ teilen vermögen, spätestens im Aufgebots⸗
rmine dem Gerichte Anzeige zu machen. Aufgebotstermin wird bestimmt auf Donnerstag, den 19. November 1911, Vorm. 9 Uhr, im Sitzungs⸗
aale — Zimmer 1 — des hiesigen
Berichts.
Speyer, den 8. April 1914.
Kgl. Amtsgericht.
[4840]
Der Lindenwirt Johann Michael Weißer in Ev. Tennenbronn hat beantragt, seinen Neffen, den verschollenen Johann Michael Weißer aus Ev. Tennenbronn, zuletzt wohnhaft in Ev. Tennenbronn, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem
azuf Mittwoch, den 25. November 1914, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Auf⸗ gebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebots⸗ termine dem Gericht Anzeige zu machen. Triberg, den 6. April 1914.
vistehhhyhl 111“ Der Malermeister Paul Kratzsch in Neumark, vertreten durch Rechtsanwalt Lenz in Mücheln, hat beantragt, den ver⸗ schollenen Karl Reinhard Bürger, ge⸗ boren am 11. Mai 1864 zu Lorbetha, Sohn des Karl Gustav Bürger und seiner Ehefrau, Auguste Amalie geb. Günther, zu Corbetha, zuletzt in Corbetha wohnhaft, für tot zu erklären. Der bezeichnete Ver⸗ schollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 16. Dezember 1914, Vorm. 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 23, anberaumten Auf⸗ gebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebots⸗ termine dem Gericht Anzeige zu machen. Weißenfels, den 6. April 1914. Königl. Amtsgericht. [4628] Aufgebot. 4 Der Abwesenheitspfleger Notariatsgehilfe Fritz Weyrauch in Sprendlingen hat be⸗ antragt, den verschollenen Johann Jakob Strohband aus Gau. Bickelheim für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf Mittwoch, den 28. Oktober 1914, Vormittags 9 ¼ Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Saal Nr. 82, anbe⸗ raumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, späte⸗ stens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen. Wöllstein, den 6. April 1914. Großherzogliches Amtsgericht.
[46211 Bekanntmachung.
In dem wechselseitigen Testamente des am 13. Juli 1900 zu Zodel verstorbenen Häuslers Gottlieb Niepel und seiner am 19. Mai 1912 ebenda verstorbenen Ehe⸗ frau Christiane Niepel, geborenen Drognitz, ist bestimmt, daß dasjenige, was von dem gemeinschaftlichen Nachlasse beim Tode des überlebenden Ehegatten vorhanden ist, an die Geschwisterkinder der Eltern des Ehe⸗ manns Gottlieb Niepel zu gleichen Teilen fallen soll. Die Witwe Christiane Alwine Grohmann, geb. Niepel, zu Ober Seifers⸗ dorf bei Zittau i. Sa., die Witwe Johanne Luise Walter, geb. Kern, zu Ober Bell⸗ mannsdorf, Kreis Lauban, und die ver⸗ ehelichte Gedingehäusler Christiane Hen⸗ riette Lange, geb. Kern, zu Wilka, Kreis Lauban, haben die Erteilung eines ge⸗ meinschaftlichen Erbscheins beantragt, ver⸗ mögen aber nicht mit Bestimmtheit an⸗ zugeben, daß außer ihaen andere Ge⸗ schwisterkinder der Eltern des Gottlieb Niepel als Erben nicht in Betracht kommen. Die etwa sonst noch erbberechtigten Ge⸗ schwisterkinder des Ehemanns Gottlieb Niepel werden daher hiermit aufgefordert, die ihnen zustehenden Erbrechte anzu⸗ melden. Nach dem Ablauf von sechs Wochen seit der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung wird der Erbschein nach Maßgabe des vorliegenden Beweisergeb⸗ nisses erteilt werden. 8
Görlitz, den 5. April 1914. 2 Königliches Amtsgericht [483550 Aufgebot.
In dem Major George Roseschen Auf⸗ gebotsverfahren F. 3/14 beschließt das Königliche Amtsgericht Soest durch den Amtsrichter Dr. Hansel. Auf Antrag des Rechtsanwalts Höpker zu Soest als Nach⸗ laßverwalter des Nachlasses des verstorbenen Majors George Rose zu Soest werden die Nachlaßgläubiger des am 1. Januar 1914 in Berlin verstorbenen, zuletzt in Soest wohnhaft gewesenen Majors George Rose aufgefordert, spätestens im Auf⸗ gebotstermine am 14. Juli 1914, Vormittags 11 Uhr, bei dem unter⸗ zeichneten Gericht. Zimmer Nr. 16, ihre Ansprüche und Rechte auf den Nachlaß anzumelden, widrigenfalls sie, unbeschadet des Rechtes, vor den Verbindlichkeiten und Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung werden verlangen können, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergeben sollte.
Soest, den 31. März 1914. 9
Königliches Amtsgericht. [5196] Aufgebot.
Der Rechtsanwalt Paul Knebel in Zehlendorf, Hauptstraße la, hat als Nachlaßverwalter der am 9. August 1913 in Berlin⸗Lichterfelde verstorbenen Frau Kanzleisekretär a. D. Stemmler, geb. Hamm, von dort, Zehlendorferstraße Za, das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Ausschließung von Nachlaßgläubigern be⸗ antragt. Die Nachlaßglaͤubiger werden daher aufgefordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß der verstorbenen Stemmler spätestens in dem auf den 9. Juni 1914, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 12, anberaumten Aufgebotstermine bei diesem Gericht anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten. Urkundliche Beweisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Die Nachlaßgläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechts, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Be⸗
Der Gerichtsschreiber Gr. Amtsgerichts.
89
friedigung der nicht ausgeschlossenen Gläu⸗
biger noch ein Ueberschuß
ergibt. haftet ihnen jeder Erbe nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit. Für die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten, ermächtnissen und Auflagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechtsnachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbreil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit haftet. Berlin⸗Lichterfelde, den 9.
Königliches Amtsgericht.
April
[4839]
Durch Ausschlußurteil vom 3. April 1914 ist, wie folgt, erkannt:
I. Folgenden Nachlaßgläubigern werden ihre angemeldeten Forderungen gegen den Nachlaß des am 24. Januar 1913 in Thorn verstorbenen Kreisausschußsekretärs Wilhelm Jaeger vorbehalten:
a. Dem Besitzer H. Wichert seine Dar⸗ lehnsforderung aus dem Schuldschein vom 14. Dezember 1905 von 500 ℳ, b
p. dem Gutsbesitzer Triebel in Thornisch
apau seine Forderung aus dem Schuld⸗ chein vom 11. August 1909 von 500 ℳ nebst Zinsen, 1-6“
c. dem Rentier Johann Piasecki in Thorn seine Forderung aus dem Schuld⸗ schein vom 21. August 1911 von 500 ℳ,
d. den Friedrich Busseschen Erben die Darlehnsforderung von 2000 ℳ nebst Zinsen und Kosten, welche durch Hypothek auf Mocker Blatt 912 sichergestellt ist.
II. Die übrigen Nachlaßgläubiger, soweit nicht ihre Rechte nach dem Gesetz un⸗ berührt bleiben, können, unbeschadet des Rechts, vor den Verbindlichkeiten aus 1“ Vermächtnissen und Auf⸗ agen befriedigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht ausge⸗ schlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt.
Thorn, den 2. April 1914. 8
Königliches Amtsgericht.
[4841] Aufgebot.
Der Rechnungssteller B. Menke zu Vechta hat als Nachlaßverwalter des Nachlasses des am 16. Februar 1914 in Vechta verstorbenen Gärtners Clemens Schulke zu Vechta das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Ausschließung von Nach⸗ laßgläubigern beantragt. Die Nachlaß⸗ “ werden daher aufgefordert, ihre
orderungen gegen den Nachlaß des ver⸗ storbenen Gärtners Schulke spätestens in dem auf den 8. Juni 1914, Vor⸗ mittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine bei diesem Gericht anzumelden. Die An⸗ meldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten. Urkundliche Beweisstücke sind in de csaf oder in Abschrift beizufügen. Die Nachla gläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechts, vor den Ver⸗ bindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Ver⸗ mächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Be⸗ friedigung verlangen, als sch nach Be⸗ friedigung der nicht ausgeschlossenen Gläu⸗ biger noch ein Ueberschuß ergibt. Auch haftet ihnen jeder Erbe nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit. Für die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, si
wenn sie sich nicht melden, nur der Rechtsnachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit haftet. . Vechta, den 7. April 1914. Großherzogliches Amtsgericht. I.
[5019] Beschluß. Die öffentliche Zustellung der Kraftlos⸗ erklärung der Generalvollmachtsurkunde, welche die Hofbesitzerin Wilhelmine Behning, geb. Wehlers, aus Essern Nr. 21 für ihren Ehemann Heinrich Behning daselbst zu gerichtlichem Protokoll vom 9. Mai 1911 erklärt hat, wird bewilligt. Uchte, den 28. März 1914. Königliches Amtsgericht.
[4620]
Durch Ausschlußurteil des unterzeichneten Gerichts vom 17. Dezember 1913 sind für tot erklärt worden: 1) Paul Gruchmann aus Schelitz, geboren am 27. Junt 1851; ale Todestag festgestellt: 31. Dezember 1911. 2) Josef Gruchmaun, ebendaher, geboren am 5. Juli 1858; als Todestag festgestellt: 31. Dezember 1911. 3) Wil⸗ helm Hein aus Hillersdorf, geboren am 4. Juni 1841; als Todestag festgestellt: 31. Dezember 1876.
Friedland (Bezirk Oppeln), den 8. April 1914.
Königliches Amtsgericht.
[4625) Durch Ausschlußurteil vom 7. April 1914 ist der am 1. März 1863 in Sagar, Kreis Rothenburg O.⸗L., geborene Arberter Traugott Thomas für tot erklärt worden. Als Todeszeit ist der 31. Dezember 1897, Nachts 12 Uhr, festgestellt.
Muskau, den 7. April 1914.
Königliches Amtsgericht.
[4829] Im Namen des Königs! Verkündet am 8. April 1914. Referendar Dr. Berner, als Gerichtsschreiber. Ein⸗ getragen in das am 14. April 1914 aus⸗ gehängte Verzeichnis der verkündeten und
Auch
unterschriebenen Urteile. Zimmermann, Gerichtsschreiber.
In dem Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Todeserklärung des verschollenen Sattlers Alexander Schulze hat das König⸗ liche Amtsgericht in Nauen durch den Amtsgerichtsrat Splettstoeßer für Recht erkannt: Der verschollene Sattler Alexander Schulze, geboren am 4. Dezember 1857 zu Nauen, zuletzt wohnhaft in Nauen, wird für tot erklärt. Als Zeitpunkt des Todes wird der 31. Dezember 1905, Nachts 12 Uhr, festgestellt. Die Kosten des Ver⸗ fahrens fallen dem Nachlasse zur Last.
[4204] Ausschlußurteil.
I. Für kraftlos werden erklärt:
1) auf Antrag der Königlich Baverischen Bank in Nürunberg die Schuldverschrei⸗ bungen des 3 ½ %igen Bavyerischen Eisen⸗ bahnanlehens:
Serie 1849 Kat.⸗Nr. 92 408, 96 181
1924 8 1972 98 568, 1972 98 571, 2038 101 872, 2083 104 101, 2121 106 038, 2128 106 353, 2128 106 398, 2168 108 370, 2184 109 185, 2467 125 31. 2468 123 375, 2500 124 972, 2575 128 741, “ . 133 033, ferner die Schuldverschreibungen des 3 ½ %igen bayerischen allgemeinen Anlehens: Serie 748 Kat.⸗Nr. 37 377,
759 37 914,
812 40 600,
828 41 373,
828 41 374,
838 41 890,
850 42 457,
891 44 539, 11qmpp““ 44 757 zu je 1000 ℳ;
2) auf Antrag des Sanitätsrats Dr. med. Josef Gottschalt in Frankfurt a. M. die Schuldverschreibungen des 3 ½ /—igen bayerischen Eisenbahnanlehens Serie 6534 Nr. 163 344, 163 345, 163 346 und Serie 5038 Nr. 125 937, 125 938 und 125 939 zu je 2000 ℳ, ferner Serie 2023 Nr. 101 105 und Serie 3027 Nr. 151 308 zu je 1000 ℳ, ferner die Schuldverschrei⸗ bung des 3 ½ %igen bayerischen allgemeinen Anlehens Serie 284 Nr. 7084 zu 2000 ℳ;
3) auf Antrag des Erzbischofs Dr. Jakobus von Hauck in Bamberg der 4 %ige Pfandbrief der Bayerischen Hypo⸗ theken- und Wechselbank in München Serie 33 Lit. G Nr. 79 693 zu 500 ℳ;
4) auf Antrag des Oekonomen und Bürgermeisters Josef Engel in Ober⸗ schönegg die 3 ½ %gen Pfandbriefe der Baverischen Hypotheken⸗ und Wechselbank in München Serie 6 Lit. CC Nr. 53 589 zu 1000 ℳ und Serie 31 Lit. M Nr. 57 933 iu 500 ℳ;
5) auf Antrag des Kaufmanns Anton Korntheur in Passau der 3 ½ %ige Pfand⸗ brief der Süddeutschen Bodencreditbank in München Serie 42 Lit. K Nr. 277 987 zu 200 ℳ;
6) auf Antrag der Gastwirtswitwe Katharina Stadler in Füssen die auf Karl Martin Stadler, Gasthaus⸗ und Mineral⸗ badbesitzerssohn in Füssen, lautende Lebens⸗ versicherungspolice der Baverischen Hypo⸗ theken⸗ und Wechselbank in München A. 3 b Nr. 14 695 über 1000 ℳ vom 24. Juli 1896.
II. Die Antragsteller haben die Kosten des Verfahrens zu tragen ꝛc.
München, den 8. April 1914.
K. Amtsgericht.
“““
auauauauausas a aA a n a u
[4833 Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurteil des unterzeichneten Gerichts vom 1. April 1914 ist die Aktie Nr. 172 der Aktien⸗Bade⸗ und Wasch⸗ anstalt zu Saarbrücken über 150 ℳ — i. W. Einhundertfünfzig Mark —, die am 6. Novpember 1885 für den Schlosser H. Baum in Saarbrücken ausgestellt ist, für kraftlos erklärt.
Saarbrücken, den 1. April 1914.
Königliches Amtsgericht.
F 13/13. Durch Ausschlußurteil vom 30. März 1914 sind a. die drei Aktien der Bank von Elsaß⸗Lothringen in Straß⸗ burg, auf Inhaber lautend, Nr. 20365, Nr. 20366 und Nr. 20367 über je 500 Fr. = 400 ℳ, b. die Aktien der Aktien⸗ gesellschaft für Boden⸗ und Kommunal⸗ kredit in Elsaß⸗Lothringen zu Straßburg, auf Inhaber lautend, Nr. 22694 über 500 Fr. = 400 ℳ für kraftlos erklärt worden.
Kaiserliches Amtsgericht Straßburg, Els.
[4838] F. 11/13. Durch Ausschlußurteil vom 30. März 1914 sind die nachbezeichneten 3 ½ % Pfandbriefe der Aktiengesellschaft für Boden⸗, und Kommunalkredit für Elsaß⸗Lothringen in Straßburg: 1) Lit. C Serie IX Nr. 006045, Nr. 010311 und Nr. 010910 zu je 500 ℳ, 2) Lit. D Serie IX Nr. 002612 zu 300 ℳ und 3) Lit. E
Serie IX Nr. 003535 zu 200 ℳ Nennwert für kraftlos erklärt worden.
Kaiserliches Amtsgericht Straßburg, Els.
[4831] Das K. vnne Nürnberg hat am
3. April 1914 fo
erlassen: Der 4 % ige Bfendbeve der Vereinsbank Nüraberg Ser. XXXVII. Lit. C Nr. 140 601 zu 200 ℳ und der 3 ½ % ige Pfandbrief derselben Bank Ser. XXV Lit. E Nr. 86 937 zu 100 ℳ werden für kraftlos erklärt. Der Gerichtsschreiber des K. Amtsgerichts Nürnberg.
[4174] Bekanntmachung. . Durch Ausschlußurteil vom 27. März 1914 ist das Sparkassenbuch der städtischen Sparkasse in Posen Nr. 509 571 über 847,98 ℳ, ausgestellt für den Postsekretär Bruno Gretsch in Posen, für kraftlos erklärt worden. Posen, den 27. März 1914. Königliches Amtsgericht.
14075] 18 Berichtigtes Ausschlußurteil. Der am 14. September 1913 fällige Wechsel, ausgestellt am 30. Juni 1913 über vierhundertundachtzig Mark 60 ₰, der von der Firma Henle & Jacobs, Mecha⸗ nische Schürzenfabrik zu Cöln⸗Nippes, auf die Firma Wagner'’s Creditwarengeschäft in Saarbrücken⸗St. Johann, Inhaber Frau Paula Wagner, gezogen und von dieser angenommen worden ist, zahlbar an eigene Order, wird für kraftlos erklärt. Saarbrücken, den 6. April 1914. Königl. Amtsgericht.
[4618]
Durch Ausschlußurteil vom 31. März 1914 ist für Recht erkannt worden:
Hinsichtlich folgender Hinterlegungs⸗ massen .
1) Ablösungs⸗ bezw. Erbschaftsmasse in Höhe von a. 2104,70 ℳ und b. 525 ℳ Zinsen, hinterlegt am 13. November 1883 durch Gerichtsvollzieher Collme in Aachen auf Anstehen folgender Personen:
a. der Erben und Rechtsnachfolger der in Erkelenz verlebten Eheleute Mathias Augustin Claessen, zeitlebens Rentner, und Franziska geb. Korschilges;
b. der Rechtsnachfolger des zu Erkelenz verlebten Kgl. Notars Hermann Josef Gormann;
c. der Erben und Rechtsnachfolger des Otto Kauwertz in Kettwig, bezw. dessen verlebter einziger Tochter und Erbin Emllie Kauwertz aus deren Ehe mit dem ver⸗ lebten Kaufmann Ernst Scheidt;
2) Grundentschädigung in Höhe von a. 44,48 ℳ und b. 10 ℳ Zinsen, fest⸗ gestellt durch Beschlüsse der Königlichen Regierung zu Aachen vom 13. März und 9. Mai 1883 für die Parzellen Flur 17 Nr. 950/96 der Gemeinde Wallenthal und Flur 2 Nr. 1164,359 der Gemeinde Clall, welche zugunsten der Königlichen Eisen⸗ bahndirektion (linksrheinische) in Cöln dem Enteignungsrechte unterworfen waren. Die Hinterlegung ist von der genannten Eisen⸗ bahndirektion bewirkt zugunsten des ent⸗ eigneten Eigentümers Dr. jur. Heinrich Josef Neesen, früher in Deutz, jetzt in Amerika, weil sein Aufenthaltsort un⸗ bekannt ist, und zwar am 25. September und 15. Dezember 1883,
werden die Beteiligten mit ihren An⸗ sprüchen gegen die Staatskasse ausgeschlossen.
Aachen, den 7. April 1914.
Kgl. Amtsgericht. Abt. 5.
[4812] Oeffentliche Zustellung.
Der Stallmeister Rudolf Hermann Wagner in Lehndorf bei Segtwie. Pro⸗ zeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte pitzner und Dr. Steude in Bautzen, klagt gegen die Martha verebel. Wagner, Willuda, früher in Roditten, Kreis Preuß. Evlau, jetzt unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrage, auf Grund von §§ 1565, 1568 B. G.⸗Bchs. die Ehe der Parteien zu scheiden. Der Kläger ladet die Be⸗ klagte zur mündlichen Verhandlung des
des Königlichen Landgerichts zu Bautzen
110 Uhr, mit der Aufforderung, sich Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Bautzen, den 6. April 1914. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[4612] Oeffentliche Zustellung.
Eduard Volwarski, in Bremen, vertreten durch die Rechts⸗
Ehemann, früher in Bremen, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung,
schaft, mit dem Antrage: 1) die Ehe der Parteien auf Grund des § 1568 B. G.⸗B.
allein schuldigen Teil zu erklären; ebentuell
lichen Gemeinschaft zu verurteilen streits aufzuerlegen, und ladet den
Beklagten zur mündlichen Verhandlung
Zivilkammer IV, zu Bremen, im Ge⸗ richtsgebäude, I. Obergeschoß, auf Mitt woch, den 10. Juni 1914, mittags 8 ¾ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gerichte Rechtsanwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Bremen, den 9. April 1914. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts: Medenwald, Sekretär.
gendes Ausschlußurteil!
Rechtsstreits vor die zweite Zivilkammer auf den S8. Juni 1914, Vormittags
durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen
Die Ehefrau des Schneiders Richard Dora geb. Zehn,
anwäalte Dres. Meiners, Papendieck, Lemke und Heymann in Bremen, klagt gegen ihren
eptl. Herstellung der häuslichen Gemein⸗
zu scheiden und den Beklagten für den den Beklagten zur Herstellung der häus⸗
2) dem Beklagten die Kosten des Rechts⸗
des Rechtsstreits vor das Landgericht,
zugelassenen
. Untersuchungssachen.
2. Aufgebote, Verlust⸗ und Fundsachen, Zustellungen u. dergl. . Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.
Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.
5. Kommanditgesellschaften auf Aktien u.
Berlin, Dienstag, den 14.
Aktiengesellschaften.
Offentlicher Anzeiger.
Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile 30 ₰.
6. Erwerbs⸗ und
9. Bankausweise.
——
Wirtschaftsgenossenschaften.
7. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten. 8. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung.
10. Verschiedene Bekanntmachungen.
2) Aufgebote, Verlust⸗ u. Fundsachen, Zustellungen
u. dergl.
5391] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau des Arbeiters Heinrich Lehnhoff, Emma geb. Vogt, in Neu Oelsburg, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Dr. Künneke hier, klagt gegen ihren genannten Ehemann, früher in Neu Oelsburg, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund des § 1567 Abs. 2 B. G.⸗B., mit dem Antrage auf Scheidung der Ehe, Erklärung des Beklagten für den allein schuldigen Teil und Verurteilung des⸗ selben zur Kostentragung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Zivilkammer des Herzoglichen Land⸗ gerichts in Braunschweig auf den 11. Juni 1914, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen An⸗ walt zu bestellen.
Braunschweig, den 8. April 1914. Kühn, Gerichtssekretär, Gerichtsschreiber des Herzoglichen Landgerichts. 8
[5390]
In Sachen des Steindruckers Georg Herrmann in Breslau, Vierturmstraße Nr. 34, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Richter in Breslau I, Schweid⸗ nitzerstraße Nr. 44, gegen dessen Ehefrau
Margarethe Herrmann, geborene Mehrer,
zuletzt in Breꝛlau, Klosterstraße 85, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehe⸗ scheidung, ladet der Kläger die Beklagte, nachdem ihr bereits die Klage in Breslau am [25. November 1913 zugestellt war, von neuem zur mündlichen Verhandlung vor die 2. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts Breslau, Schweidnitzer Stadt⸗ graben Nr. 2/3, Zimmer Nr. 81, II. Stock, auf den 26. Juni 1914, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diese Ladung bekannt ge⸗ macht. 2 R. 429/13. Breslau, den 4. April 1914. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts
[4822] Oeffentliche Zustellung.
Der Reisende Hermann Berliner in Cöln, Antwerpenerstraße 12, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Buhr in Cöln, klagt gegen die Ehefrau Hermann Ber⸗ liner, Helene geb. Weil, früher in New York 548 West 164h Street, jetzt ohne bekannten Aufenthalt, mit dem Antrage auf Ehescheidung. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zehnte Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Cöln auf den 6. Juli 1914, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum der öffentlichen Zu⸗ stellung wird dieser Auszug der Klage be⸗ annt gemacht.
Cöln, den 4. April 1914.
DOrtwein, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[4613] Oeffentliche Zustellung und Ladung. In der Streitsache Hagenbucher Mar⸗ garetha, Emailfabrikarbeiterin in Weißen⸗ burg i. B., Klägerin, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Morhard in Eichstätt, gegen Hagen⸗ bucher, Johann, Braugehilfe, früher in Weißenburg i. B., nun unbekannten Auf⸗ enthalts, Beklagten, wegen Ehescheidung, ladet die Klägerin den Beklagten zur mündlichen Verhandlung vor das Land⸗ gericht Eichstaͤtt, Sitzungssaal, auf Sams⸗ tag, den 20. Juni 1914, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen beim Prozeßgerichte zugelassenen Rechts⸗ anwalt zu bestellen. Sie wird beantragen: 1I. Die Ehe der Streitsteile wird aus alleinigem Verschulden des Beklagten ge⸗ schieden. II. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Von dem Erfordernis des Sühneversuchs wurde Umgang genommen. Die öffentliche Zu⸗ stellung der Klage ist bewilligt. Eichstätt, den 9. April 1914. Der Gerichtsschreiber des K. Landgerichts.
[4813] Bekanntmachung.
In Sachen Georg Schalk I., Fabrik⸗ arbeiter in Bobenheim a. Rh., Kläger, durch Rechtsanwalt Dr. Mann in Franken⸗ thal vertreten, gegen seine Ehefrau Mar⸗ garetha Schalk, geb. Stahl, zuletzt in Niedererlenbach, z. Zt. unbekannten Auf⸗ enthalts, Beklagte, wegen Ehescheidung, hat das Kgl. Landgericht Frankenthal, III. Zivilkammer, in öffentlicher Sitzung vom 7. April 1914 auf Antrag des Prozeß⸗ bevollmächtigten des Klägers zur Ver⸗ nehmung der Zeugen Schalk und Voll, die mit Beweisbeschluß vom 3. März 1914 verfügt wurde, Termin bestimmt auf Montag, den 18. Mai 1914, Vor⸗ mittags 9 Ühr, und zur weiteren münd⸗
lichen Verhandlung Termin auf Dienstag, den 19. Mai 1914, Vormittags 9 Uhr, beidemal im kleinen Sitzungssaal des Kgl. Landgerichts hier, und hierzu die Ladung der Beklagten im Wege der öffent⸗ lichen Zustellung angeordnet. Zu obigen Terminen wird hiermit die Beklagte geladen.
Frankenthal, den 9. April 1914.
Kgl. Landgerichtsschreiberei.
[4615] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Pferdepfleger August Gras, Lina geb. Schimm, in Dortmund, Bülow⸗ straße 32, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Staeps in Hagen i. W., klagt gegen ihren Ehemann, den Pferdepfleger August Gras, früher in Hagen, unter der Behauptung, daß der Beklagte nicht für seine Familie gesorgt und Ehebruch begangen sowie die Klägerin ohne Hinter⸗ lassung von Mitteln heimlich verlassen habe, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien ju scheiden und den Beklagten für den allein schuldigen Teil zu er⸗ klären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die dritte Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Hagen auf den 23. Juni 1914, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zuͤgelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Hagen i. W., den 7. April 1914. Borgolte, Landgerichtssekretär, Gerichts⸗
schreiber des Königlichen Landgerichts.
[4814] Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau Anna Elcfberg Jacobs, geb Hansen, in Hamburg, vertreten durch Rechtsanwälte J. Alexander, Piza u. F. Alexander, klagt gegen ihren Ehemann M. Jacobs, unbekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht in Hamburg, Zivil⸗ kammer 4 (Ziviljustizgebäude, Sieveking⸗ platz) auf den 26. Mai 1914, Vor⸗ mittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem edachten Gerichte zu⸗ elassenen Anwalt zu bestellen. Zum wecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Ladung bekannt gemacht.
Hamburg, den 4. April 1914.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
[5398] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Ida Mönch, geborene Röder, in Hannover, Schützenstraße 3 A, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Elbers in Hannover, klagt gegen den Arbeiter Theodor Mönch, fruͤher in Hannover, zuletzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund des § 1568 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklagten für den allein schuldigen Teil zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 7. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Hannover auf den 12. Juni 1914, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt ig Prozeßbevollmächtigten vertreten zu assen.
Hannover, den 11. April 1914.
Deer Gerichtsschreiber 8 des Königlichen Landgerichts.
[5399] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Elisabeth Dauer, geb. Uhlmann, in Meuselwitz, Mühlengasse 9, — Rechtsanwalt von Issendorff in Hannover, klagt gegen den Tischler Karl Christian Dauer, früber in Hannover, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, auf Grund des § 1567 Absatz 2 Zisker 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklagten für den schul⸗ digen Teil zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die 7. Zivil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts in Hannover auf den 12. Juni 1914, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen.
Hannover, den 11. April 1914.
Der Gerichteschreiber des Königlichen
Landgerichts.
[4815] Oeffentliche Zustellung.
Die Ebefrau des Arbeiters Friedrich Grahn, Marie geb. Diercks, in Erpensen, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Oehlschläger in Lüneburg, klagt gegen den Arbeiter Friedrich Grahn, früber in Wittingen, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund §§ 1568, 1567 Ziffer 2, mit dem Antrage auf Ehescheidung und Er⸗ klärung des Beklagten für den schuldigen Teil. Die Klägerin ladet den Beklagten zur Eidesleistung und mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die 3. Zivil⸗
Lüneburg auf den 17. Juni 1914, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen. Lüneburg, den 8. April 1914. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[4616] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Louise Walzack, geb. Jeske, zu Schönebeck, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Kaiser in Magdeburg, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Josef Walzack, früher in Schönebeck a. E., jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehe⸗ bruchs, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu trennen und den Beklagten kostenpflichtig für den allein schuldigen Teil zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die vierte Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Magdeburg, Halberstädterstraße Nr. 131, Zimmer 142, auf den 29. Juni 1914, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Magdeburg, den 30. März 1914. Herrmann „Landgerichtssekretär, Gerichts⸗
schreiber des Königlichen Landgerichts.
[4823] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Ludwig Fritz Evert, Auguste Luise Marie Johanne geb. Heidelberg, in Leipzig, Prozeßbevollmächtigte: Rechts⸗ anwälte Justizrat Dr. Scherer und Winkler, klagt gegen ihren Ehemann, den Maschinisten Ludwig Fritz Evert, ohne bekannten Wohnaufenthalt, früher in Mainz, auf Grund des § 1567 Nr. 2 B. G.⸗B., mit dem Antrage, die zwischen den Parteien bestehende Ehe zu scheiden, den Beklagten als schuldigen Teil zu erklären und zu den Kosten zu verurteilen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Zivilkammer des Großherzoglichen Landgerichts in Mainz auf den 8. Juni 1914, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem erichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Mainz, den 7. April 1914.
Der Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Landgerichts.
[5403] Oeffentliche Zustellung.
Die verehelichte Arbeiterin Pauline Emilie Elisabeth Konieczuy, geb. Rauh⸗ fuß, in Nowawes, Wilbhelmstraße 65, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Mitscher in Potsdam, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Michael Konieczuy, früher in Nowawes wohnhaft, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, auf Grund des § 1568 Bürgerlichen Gesetzbuchs, mit dem ntrag auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechisstreits vor die 4. Zivil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts in Potsdam auf den 10. Juli 1914. Vor⸗ mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen.
Potsdam, den 7. April 1914.
Riesner, Aktuar, Gerichtsschreiber
des Königlichen Landgerichts.
[4825] Oeffentliche Zustelliug.
Der Schmied Johann Pitlick in Straß⸗ burg⸗Neudorf, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Hertzer in Straßburg, klagt gegen seine Ehefrau Anna Pitlick, ge⸗ borene Oster, früher in Paris, auf Grund des § 1567 Absatz 1 des Bürgerlichen Ge⸗ setzbuches, mit dem Antrage, die zwischen den Parteien am 20. Januar 1885 vor dem Standesbeamten zu Paris geschlossene Ehe der Parteien zu scheiden, die Beklagte für den schuldigen Teil zu erklären und derselben die Kosten des Rechtsstreits auf⸗ zuerlegen. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Zivilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Straßburg i. Els. auf den 8. Juni 1914, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt
lassen. Straßburg, den 3. April 1914. Gerichtsschreiberei des Kaiserlichen Landgerichts.
[4816] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau des Orgelspielers Karl Müller, Anna geb. Endrejat, in Wies⸗ baden, Prozeßbevollmächtigter: Dr. Höchster in Wiesbaden, klagt gegen ihren Ehemann, früher in Wiesbaden, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der §§ 1568 und 1567 B. G.⸗B., mit dem Antrag auf Scheidung der Ehe. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung
als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu
bekannt gemacht. Wiesbaden, den 8. April 1914. Der Gerichtsschreiber des Königl. Landgerichts.
[4803] Oeffentliche Zustellung. Die minderjährige Erika Scheer,
Vormund, den Berufsvormund
der Beklagte der Mündelmutter,
Erzeuger der Klägerin
der Geburt, d. h. vom 2. September 1913 jahre zu zahlen.
Neue Friedrichstraße 15,
Berlin, den 3. April 1914. Der Gerichtsschreiber des Königlichen
[4793] Oeffentliche Zustellung.
durch
Gottfried Litzke,
klagte vor das Amtsgericht auf den 19. Juni 1914, Vormittags 9 ½ Uhr. Neue Friedrich⸗
geladen.
Berlin, den 6. April 1914.
Königliches Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abteilung 41.
[4804] Oeffentliche Zustellung. Der Peter Hoffmann, Tagner in Hol⸗
in Olsberg, klagt gegen den Nikolaus
Aufenthaltsort, früher in Gendersberger⸗ hof bei Breidenbach, auf Grund der Be⸗ hauptung, daß der Beklagte der Kinds⸗ mutter Katharina Hoffmann in Olsberg, welche am 12. November 1911 ein Kind namens Nikolaus Hoffmann außerehelich geboren hatte, in der gesetzlichen Em⸗ pfängniszeit, und zwar in der Zeit vom 14. Januar 1911 bis zum 15. Mai 1911 beigewohnt habe, mit dem Antrage auf kostenfällige Verureilung des Beklagten, dem Kinde von seiner Geburt an bis zur Vollendung seines sechzehnten Lebensjahrs als Unterhalt eine im voraus zu ent⸗ richtende Geldrente von vierteljährlich 60 ℳ, und zwar die rückständigen Beträge sofort, die künftig fällig werdenden am 12. Februar, 12. Mai, 12. August und 12. November jedes Jahres zu zahlen, und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird dec Beklagte vor das Kaiserliche Amtsgericht in Bitsch auf Freitag, den 29. Mai 1914 Vor⸗ mittags 8 ¾ Uhr, geladen. Bitsch, den 6. April 1914 Gerichtsschreiberei des Kaiserlichen Amtsgerichts.
[5024] Oeffentliche Zustellung.
Die minderjährige Anna Lewicki, gesetzlich vertreten durch den Generalvormund, Bureauvorsteher des Jugendamts Rust, Bremen, klaat gegen den Arbeiter Stephan Boler, zuletzt wohnhaft gewesen in Bremen, Malerstraße 15, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Unterhaltsforderung, mit dem Antrage, den Beklagten zur Zahlung eines jährlichen Unterhalt: von 240 ℳ für die Zeit vom 29. Oktober 1913 bis 28. Oktober 1929, vierteljährlich im voraus zahlbar, zu verurteilen und das Urteil, soweit die Beträge im voraus und
kammer des Königlichen Landgerichts
Rechtsstre ie vierte Zivilkammer
für das der Klagerhebung vorangegangene
des Königlichen Landgerichts in Wiesbaden auf den 24. Juni 1914, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage
geb. 2. September 1913, vertreten durch den Preuß, Berlin C. 25, Landsbergerstraße 43—47, klagt gegen den Schlosser Emil Schulz, früher in Berlin, Linienstraße 138 b. Möllen⸗ dorf, wohnhaft, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, auf Grund der Behauptung, daß er ledigen Hedwig Scheer, hier, Schumann⸗ straße 21, Kgl. Charité, Station 31, während der gesetzlichen Empfängniszeit beigewohnt hat und er deshalb als der zur Zahlung von Unterhaltsgeldern gesetzlich verpflichtet sei, mit dem Antrage, den Beklagten zu ver⸗ urteilen, die Klägerin eine für 3 Monate im voraus zu entrichtende Unterhaltsrente a. von vierteljährlich 90,— ℳ vom Tage,
an bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres, b. von vierteljährlich 105,— ℳ vom Be⸗ ginn des 7. bis zum vollendeten 16. Lebens⸗ Zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits wird der Be⸗ klagte vor das Königliche Amtsgericht in Berlin⸗Mitte, Abteilung 183, in Berlin, III. Stockwerk, Zimmer 238/,240, auf den 20. Juni 1914, Vormittags 10 Uhr, geladen.
Amtsgerichts Berlin⸗Mitte. Abteilung 183.
Die ehelichen Kinder des Stellmachers Gottfried Litzke (unbekannten Aufenthalts), nämlich Karl und Anna Lißke, vertreten
ihren Vormund, Versicherungs⸗ beamten Rich. Brix in Berlin, Ramler⸗ straße 17, klagen gegen den Stellmacher früher in Berlin, auf Grund der Vaterschaft und Unterhalts⸗ pflicht des Beklagten, mit dem Antrage auf kostenpflichtige und vorläufig vollstreck⸗ bare Verurteilung des Beklagten zur Zah⸗ lung von 600 ℳ. Zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits wird der Be⸗ das unterzeichnete Königliche
straße 13/14, I. Stock, Zimmer Nr. 165/166,
bach, als Vormund des Nikolaus Hoff⸗ mann, Sohnes von Katharina Hoffmann
Kuß, Tagner, ohne bekannten Wohn⸗ und
Vierteljahr gefordert werden, für vor⸗ läufig vollstreckbar zu erklären. Der Be⸗ klagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Amtsgericht zu Bremen, Gerichtshaus, I. Obergeschoß, Zimmer Nr. 84 (Eingang Ostertorstraße), auf den 2. Juni 1914, Vormittags 11 ½ Uhr, geladen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Bremen, den 8. April 1914. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts: Meyer.
[4795] Oeffentliche Zustellung. d
Der minderjährige Kurt Walther Liebig in Dresden, vertreten durch den gesetzlichen Vormund Direktor Meding in Dresden, Landhausstr. 7, Fürsorgeamt, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Ratssekretär Reimann, daselbst, klagt gegen den Kellner Robert Paul Richard Brix, zuletzt in Dresden, Annenstr. 31 II, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, wegen Gewährung von Unter⸗ halt aus §§ 1708 fg. B. G.⸗B., mit dem Antrage, zu erkennen: 1) Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger vom 16. Ja⸗ nuar 1914 ab bis zum 16. Januar 1930 zu seinem Unterhalte eine Jahresrente vo 264 ℳ, und zwar die rückständige sofort die künftig fällig werdende in vierteljähr⸗ lichen am 16. Januar, 16. April, 16. Juli, 16. Oktober j. J. fälligen Voraus⸗ zahlungen von je 66 ℳ zu gewähren un die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 2) Das Urtell ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte wird zur muündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor das König liche Amtsgericht zu Dresden, Lothringer straße 1 II, Zimmer 189, auf de X“ Vormittags 9 Uhr, geladen. 8
Dresden, den 28. März 1914.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[4801] Oeffentliche Zustellung. Der Restaurateur Carl Krückels zu mächtigter: Rechtsanwalt A. Renoldi, klagt gegen den Bergmann Mathia Kovar, zuletzt in Ritzerfeld, jetzt ohne bekannten Aufenthaltsort, unter der Be hauptung, daß ihm der Beklagte für Kost und Wohnung 80,20 ℳ verschulde, mit dem Antrage, den Beklagten kostenfällig und vorläufig vollstreckbar, eventuell gegen Sicherheitsleistung, zu verurteilen, an Kläger oder dessen Prozeßbevollmächtigten 58 ℳ zu zahlen. Zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits wird der Be⸗ klagte vor das Königliche Amtsgericht, Abteilung 12, in Aachen, Kongreßstr. 11, Zimmer 18, auf den 3. Juni 1914. Vormittags 9 Uhr geladen. Die Ein lassungsfrist ist auf 10 Tage bestimmt. Aachen, den 8. April 1914. Pfaff, Rechnungsrat, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. .
[4802] Oeffentliche Zustellung. Die Frau Gertrud Hertenstein als Erbin des Jakob Sauer, Hofjuwelier in Bad Homburg v. d. H., Hotel Minerva, Prozeß
bevollmächtigter: „Merkur“ Auskunftei⸗ und Inkasso Institut für Handel und Ge⸗ werbe, Karl Bauer in Darmstadt, Wil⸗ helminenstraße 21, klagt gegen den Prinzen E. zu Beutheim und Steinfurt, mit unbekanntem Aufenthaltsort, unter der Behauptung, daß der Beklagte der Klägerin für käuflich gelieferte Waren, einschließlich entstandener Auslagen für Adressenermitt⸗ lung und Mahnspesen, den Betrag von 60,65 ℳ schulde, mit dem Antrage auf Verurteilung des Beklagten durch vor⸗ läufig vollstreckbares Urteil zur Zahlung von 60,65 ℳ, in Worten: sechszig Mark 65 Pfennig, nebst 4 vom Hundert Zinsen aus 53 ℳ vom 1. Januar 1912 an die Kägerin oder deren zum Geldempfang er⸗ mächtigten Vertreter, und ihm die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen. Das hiesige Gericht sei zuständig, da Schuldner zur Zeit der Lieferung längere Zeit in Bad Hom⸗ burg wohnte. Zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Bad
Homburg v. d. H. auf den 5. Juni 1914, Vormittags 9 Uhr, geladen. Bad Homburg v. d. H., den 4. April
1914. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Abt. 1.
[5197] Oeffentliche Zustellung.
Die verwitwete Frau Magistratsbureau⸗ vorsteher Alwine Heufelder, geb. Burchardt, in Berlin, Elisabethufer 43, Prozeßbevoll⸗ mächtigte: die Rechtsanwälte Justizrat Dr. Mühsam und Werner Herr in Berlin, Dorotheenstraße 43, klagt gegen den Schiffsingenieur und Maschinisten Moritz (Morris) Krain, früher zu Berlin, Elisabethufer 51, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, auf Grund der Behauptung, daß der Beklagte gemeinsam msit seinem
Bruder, dem Dr. phil. Lasker Krai
Ritzerfeld bei Herzogenrath, Proze bevoll.