1914 / 95 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 23 Apr 1914 18:00:01 GMT) scan diff

11“ 4 v14“ 11“ 8 1 11““ 8 11 8 3 11“] 3 11“ 8— 83 8 8 [8953] Aufgebot. „[85111 Bekanntmachung. [8508] Aufgebot. Nr. 389 303 über 500 fünfhunden 14 d-nn] Das volljährige Fräulein Anna Sa⸗ Der am 21. Februar 1843 zu Halle a. S. Der Amtsgerichtssekretär Kropp aus sünfbmmden [8474] Oeffentliche Zustellung. § 1568 B. G.⸗B. kowski in Widminnen, vertreten durch den geborene Kunstmaler Max von Sturte⸗ Bonn hat als Verwalter des Nachlasses Die Näherin Frau Alma Reiß, 88 sezung der durch die 7 bb Rechtsanwalt Hardwig in Lötzen, hat be⸗ vant ist am 31. Oktober 1913 in Bad der am 4. Februar 1913 in Bonn ver⸗ horene Töllner, in Berlin, Rückerstraße 2, Pflichten sowie wegen ebr o d. -8. e. antraat, den verschollenen Inspektor Gott. Nauheim gestorben. Ein Erbe seines storbenen Ehefrau Sattlermeisters Johann Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt sittlichen Verbaltens mit d vrrc Baf lieb Sakowsti, zuletzt wohnhaft in Wid⸗ Nachlasses ist bisber nicht ermittelt worden; M. Esser, Odilia Sophia genannt Anna Korsch in Berlin, Dircksenstraße 26,27, Ehescheidung. Die Klägerin 8 1 8. ht minnen, für tot zu erklären. Der bezeich⸗ es werden deshalb diejenigen, welchen geborene Büßgen, und des am 7. Januar klagt gegen ihren Ehemann, den Handlungs⸗ klagten. zur mündlichen Ber welung des gee e, den 15. April 1914 nete Verschollene wird aufgefordert, sich Erbrechte an dem Nachlasse zustehen, auf⸗ 1914 zu Bonn verstorbenen vorgenannten gehilfen Erich Reißz, früber in Berlmn. Nethes erhs vor die dert 4 eeen. p g chh ff, G richtsschreiber spätestens in dem auf den 16. November gefordert, diese Rechte bis zum 1. Juli Sattlermeisters Johann M. Esser das Wittenau, Oranienburgerstraße 25, unter des Königlichen Landgerichts in Frank. ( 8de. Ks dölich Len⸗ erichts 8 1914, Mittags 12 Uhr, vor dem 1914 bei dem unterzeschneten Gerichte Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Aus⸗ der Behauptung, daß der Beklagte nie furt am Main auf den 2. Juli 1914, es Köuiglichen Lande unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 8, anzumelden, ansonst festgestellt werden schließung von Nachlaßgläubigern bean⸗ für den Lebensunterhalt der Parteien ge⸗ Vormittags 9 Uhr, mit der dieae, [8475] Oeffentliche Zustellung. anberaumten Aufgebotstermine zu melden, wird, daß ein anderer Erde als der tragt. Die Nachlaßgläubiger werden daher sorgt und die Klägerin des öfteren miß⸗ rung, sich durch einen bei diesem Gerichte Frau Elisabeth Leonhardt, geb. Schaldt widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen preußische Fiskus nicht vorhanden ist. aufgefordert, ihre Forderungen gegen den handelt 9 . —— 8 lagen 6-2 in Stettin, Turnerstraße 15 111, Prozeß⸗ wird. An alle, welche Auskunft über Bad Nauheim, den 15. April 1914. Nachlaß der verstorbenen Eheleute Esser 112 vrüodli 28b Verhandlung des zeichen: 4 R. 154,/14. 8s bevollm.: Justizrat Lasker hier, klagt

zu 3) 9. November 1842 Fünf Taler Vaterteil Adolph Friedrich Biebers,

und zwar auf Antrag der Eigentümer der Grundstücke zu 1) des Schmiede⸗ meisters Carl einrich Tränkner in Seiffen, zu 2) des Wirtschaftsbesitzers Oswald Louis Tränkner in Dittersbach, zu 3) des Wirtschaftsbesitzers Ernst Eduard Kaltofen in Cämmerswalde. Der Auf⸗ gebotstermin wird auf den 11. Juni 1914, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumt. Es ergeht hiermit die Aufforderung, die An⸗ sprüche und Rechte auf jene Forderungen

mund Bürgermeister Dr. Sporleder in Herne, Prozeßbevollmächtiger: Rechtsanwalt Punge in Castrop, klaat gegen den Berg⸗ mann Johann Nowak, früher in Oest⸗ rich bei Mengede, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, mit dem Antzage auf kosten⸗ pflichtige vorläufig vollstreckbare Verurtei⸗ lung des Beklagten zur Zahlung von 15 monatlicher Unterhaltsbeträge vom Tage der Geburt (8. Januar 1912) bis zum 16. Lebensjahre. Zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits wied der Be⸗ klagte vor das Königliche Amtsgericht in Castrop auf den 10. Juli 1914, Vor⸗

Lichtenberg. Müggelstraße 4 bei Hoff⸗ mann, unter der Behauptung, daß der Beklagte, welcher der Mündelmutter, der Arbeiterin Pauline Schindler in Berlin, Grünauerstraße 11, in der gesetzlichen Empfängniszeit vom 20. Juli 1911 bis 18. November 1911 beigewohnt hat, der Erzeuger des Klägers sei und sich weigere, die ihm gesetzlich obliegenden Pflichten zu erfüllen, mit dem Antrage den Beklagten kostenpflichtig und vorläufig vollstreckbar zu verurteilen, dem Kläger vom Tage seiner Geburt an, also vom 17. Mai 1912 bis zur Vollendung des 6. Lebenejahres

1 1 914, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt

Mark für kraftlos erklärt worden. Sekrbch * 6. 18 önigliches Amtsgericht Berlin⸗Mit⸗ Abt. 84.

[8060] Bekanntmachung. Durch Ausschlußurteil vom 6. Ie. 1914 sind die 3 ½ (früher 4) % igen Sch verschreibungen der Kgl. Preußischen solidierten Staatsanleihe von 1882 a. f Nr. 344 870, b. Lit. D Nr. 344 871 nn je 500 fünfhundert Mark für kres los erklärt worden. 8

* “]

spätestens im Aufgebotstermine hier anzu⸗ melden, widrigenfalls die Ausschließung der Gläubiger mit ihren Rechten er⸗ folgen wird. Sayda, den 18. April 1914. Königliches Amtsgericht.

[8487] b

Herzogliches Amtsgericht Vechelde hat folgendes Aufgebot erlassen: Die Ehe⸗ frau des Landwirts Heinrich Rickmann, Hedwig geb. Rickling, in Bortfeld, hat das Aufgebot zum Zwecke der Löschung des auf dem ihr gehörigen Brinksitzer⸗ wesen Nr. ass. 69 zu Bortfeld, Grund⸗ buch von Bortfeld Band 1 Blatt 84, für die Witwe des Brinksitzers Hans Heinrich Rickling, Anna Ilse Marie geb. Kothe, auf Grund des Hofübergabevertrags vom 29. Dezember 1877 in Abteilung 2 unter Nr. 1 eingetragenen, als Anspruch auf die Auszahlung rückständiger Restkaufgelder bezeichneten Rechts beantragt. Die Gläu⸗ biger werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 11. Juni 1914, Vor⸗ mittags 9 ¼ Uhr, vor dem Herzoglichen Amtsgerichte Vechelde anberaumten Auf⸗ gebotstermine ihre Rechte anzumelden, widrigenfalls die Eintragung gelöscht werden soll.

Vechelde, den 16. April 1914. Der Gerichtsschreiber Herzoglichen Amts⸗ gerichts: Hesse, Gerichtssekretär.

18486]

Herzogliches Amtsgericht Vechelde hat folgendes Aufgebot erlassen: Die Witwe des Brinksitzers August Ehlers, Anna geb. Rischbieter, aus Sophienthal als gesetzliche Vertreterin ihres minderjährigen Sohnes Walter Ehlers daselbst hat das Aufgebot zum Zwecke der Löschung der auf dem ihrem Sohne Walter Ehlers gehörigen Brinksitzerwesen No. ass. 19 in Sophien⸗ thal Grundbuch von Spobienthal

Blatt 21 Abteilung 2 unter

r. 2 für die Geschwister Heinrich, Christian, August und Henriette Ehlers aus dem Verlaßvertrage vom 9. De⸗ zember 1852 eingetragenen Abfindungen von je 50 Talern beantragt. Die Gläubiger werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 11. Juni 1914, Vormittags 9 ¼ Uhr, vor dem Herzogl. Amtsgericht Vechelde anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden, widrigenfalls die Eintragung gelöscht werden soll.

Vechelde, den 18. April 1914.

Der Gerichtsschreiber Herzoglichen Amts⸗ gerichts: Hesse, Gerichts sekretär. [8480]

Das Kgl. Amtsgericht Fürth hat am 20. April 1914 folgendes Aufgebot er⸗ lassen: Der Müllergeselle Johann Martin Sperber soll auf Antrag der Glas⸗ schleiferskinder Joh. Nick. und Karl Richard Rüger für tot erklärt werden. Er ist ge⸗ boren am 21. Januar 1869 in Fürth und wanderte von da im Jahre 1885, anfangs März, nach Amerika aus. Johann Martin Sperber wird hiermit aufgefordert, sich spätestens in dem auf Mittwoch, den 9. Dezember 1914, Vormittags 10 Uhr, vor dem Amtsgericht Fürth, Zimmer Nr. 46, anberaumten Aufgebots⸗ termine zu melden, widrigenfalls die Todes⸗ erklärung erfolgen wird. An alle, die Auskunst über Leben oder Tod des Ver⸗ schollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebots⸗ termine dem Gerichte Anzeige zu machen. Gerichtsschreiberei des Kgl. Amtsgerichts.

[8753 Aufgebot.

Die Bergmannsfrau Josephine Litzka, geb. Harazim, in Petershofen hat bean⸗ tragt, die verschollene Bergmannsfrau Josepha Huma, geb. Foltinek, zuletzt wohnhaft Ludgerstal, für tot zu er⸗ klären. Die bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 17. November 1914, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu erteilen ver⸗ mögen, ergebt die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen.

HGultschin, den 17. April 1914.

89 Königliches Amtsgericht.

[8482] Aufgebot.

Der Wilhelm Röblitz Friedhofstraße 8, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Dr. Mittelsdorf in Gotha, hat beantragt, den verschollenen Ernst Röblitz, zuletzt wohnhaft in Waldstedt, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 19. Januar 1915, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Ge⸗ richte Anzeige zu machen.

Langensalza, den 20. April 1914.

1„ in

in Ufhoven,

teilen vermögen, ergeht die Aufforderung,

Anzeige zu machen. Lötzen, den 16. April 1914. Königliches Amtsgericht. Abt. 3.

[8954] Feriensache. Aufgebot. Die Frau Auguste Berta Nitsch, geb.

Rechtsanwälte Heygster und Kracek in Memel, hat beantragt, den verschollenen Kaufmann Emil Eduard Walter, ge⸗ boren am 1. September 1844 in Memel, zuletzt wohnhaft gewesen in Memel, im Jahre 1871 nach Amerika ausgewandert, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich späte⸗ stens in dem auf den 4. November 1914, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 10, anberaumten Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforde⸗ rung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen. Memel, den 11. April 1914. Königliches Amtsgericht. Abt. 3 b.

[8483] Aufgebot.

Die Tagelöhnerfrau Auguste Pusch, ge⸗ borene Schewitz, in Lindicken hat bean⸗ tragt, ihren Ehemann, den verschollenen Muller August Pusch, zuletzt wohnhaft gewesen in Czuppen, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufge⸗ fordert, sich spätestens in dem auf den 11. November 1914, Vorm. 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anbe⸗ raumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Lehen oder Tod des Verschollenen zu er⸗ teilen vermögen, geht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Ge⸗ richt Anzeige zu machen.

Ragnit, den 20. April 1914. Königliches Amtsgericht.

[8955] Aufgebot. 8 Die Büdnerfrau Sophia Brüdigam, geb. Schöck, in Dierkow, vertreten durch Rechtsanwälte Korff, Gauck und Dr Lübbers zu Rostock, hat beantragt, den verschollenen, am 31. Dezember 1852 zu Riekdahl geborenen Johann Schöck, Sohn des fr. Katenmanns Joachim Schöck und dessen Ehefrau, Sophie Marie Friederike geb. Niekrenz, zu Dierkow, zuletzt wohn⸗ haft in Rostock, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 15. Ja⸗ nuar 1915, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an⸗ beraumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, späte⸗ stens im Aufgebotstermine dem Gerichte Anzeige zu machen. Rostock, den 20. April 1914. Großherzogliches Amtsgericht

[8485]

Auf Antrag des Kaufmanns Richard Göring zu Cabarz, als Vormund der minderjährigen Geschwister Marie Gertrud und Bertha Hedwig Döbel zu Winter⸗ stein, wird deren Vater, der am 10. Juni 1861 zu Großengottern geborene Adam Julius Berthold Döbrel, zuletzt als Gastwirt in Cabarz (Herzogtum Gotha) wohnhaft, aber seit Ende des Jahres 1898 verschollen, aufgefordert. sich spätestens in dem auf den 29. Oktober 1914, Mittags 12 Uhr, anberaumten Auf⸗ gebotstermin zu melden, widrigenfalls er für tot erklärt werden wird. Alle, welche Auskunft über Leben und Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, werden aufgefordert, spätestens im Aufgebots⸗ termin dem Gericht Anzeige zu machen. Schloß Teuneberg, den 17. April 1914. Herzogl. S. Amtsgericht. Abt. 3.

1851] K. Württ. Amtsgericht Schorndorf. Aufgebot.

Die Todeserklärung des am 30. Oktober 1866 zu Schorndorf geborenen, im Jahre 1882 nach Entlassung aus dem Staats⸗ verband nach Amerika ausgewanderten, seit 1899 verschollenen Karl August Wieden⸗ mater, zuletzt wohnhaft in Schorndorf, ist beantragt und der Antrag zugelassen worden. Esz ergeht nun die Aufforderung: 1) an den Verschollenen, sich spätestens im Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird, 2) an alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, späte⸗ stens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen. Aufgebotstermin ist bestimmt auf Mittwoch, den 18. No⸗ vember 1914, Nachmittags 3 ½ Uhr. Den 20. April 1914. u“

8

Königliches Amtsgericht.

2.

4 Beeee.,.N FesrssersE Fas Cos Becsr Zrtshs es ere⸗

Leben oder Tod des Verschollenen zu er⸗

spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht

Walter, in Memel, vertreten durch die

Großherzogliches Amtsgericht.

[119642] Die am 28. Oktober 1832 zu Poseritz auf Rügen als eheliche Tochter des Arbeits⸗ mannes Joachim Friedrich Melech und seiner Ehefrau Marie geb. Valentin ge⸗ borene Sophie Luise Johanne Melech auch genannt Melechen oder Malechen oder Malech ist am 7. Juni 1912 geistesschwach im Siechenhause zu Bergen verstorben. Ihre Erben sind unbekannt. Sie werden hiermit aufgefordert, ihre Erbrechte bis zum 15. Mai 1914 bei dem unterzeichneten Gericht anzumelden. Der Nachlaß beträgt etwa 400 ℳ. Bergen a. Rügen, den 17. März 1914. Königliches Amtsgericht.

[8481] Aufgebot.

Die bekannten Erben des am 11. Sep⸗ tember 1913 verstorbenen Invaliden Fried⸗ rich Christian Meister in Niedersachswerfen, nämlich seine Kinder und Enkel sowie die Kinder und Enkel seiner verstorbenen Schwester, verehelicht gewesenen Seeber in Niederfachswerfen, haben die Erbschaft aus⸗ geschlagen. Die unbekannten Erben des Meister werden aufgefordert, biunen 6 Wochren sich beim Nachlaßgerichte an⸗ zumelden, widrigenfalls festgestellt werden wird, daß ein anderer Erbe als der Fiskus nicht vorhanden ist.

Ilfeld, den 16. April 1914.

Königliches Amtsgericht.

[8476] Aufgebot.

Der Rechtsanwalt Dr. Ludwig Bendix in Berlin, Zimmerstr. 84, hat als Ver⸗ walter des Nachlasses des am 5. Februar 1914 gestorbenen, in Berlin, Neue Jakob⸗ straße 12, wohnhaft gewesenen Kaufmanns Paul Heinrich Perl das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Ausschließung von Nachlaß⸗ gläubigern beantragt. Die Nachlaßgläubiger werden daher aufgefordert, ihre Forde⸗ rungen gegen den vorbezeichneten Nachlaß spätestens in dem auf den 14. Jult 1914, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Neue Friedrich⸗ straße 13/14, III. Stockwerk, Zimmer 143, anberqumten Aufgebotstermine bei diesem Gericht anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu ent⸗ halten. Urkundliche Beweisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Die Nachlaßgläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechts, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteils⸗ rechten, Vermächtnissen und Auflagen be⸗ rücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Auch haftet ihnen jeder Erbe nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbind⸗ lichkeit. Für die Gläubiger aus Pflicht⸗ teilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechtsnachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit haftet.

Berlin, den 17. April 1914.

Königliches Amtsgericht Berlin⸗Mi

Abt. 154. 1

[8477] Aufgebot.

Der Rechtsanwalt Dr. Abshagen in Zehlendorf, Hauptstraße 1, hat als Nachlaß⸗ pfleger der am 23. Februar 1814 hier ver⸗ storbenen, verwitweten Frau Marie Droß, geb. Bierbaum, von hier, Holbein⸗ straße 25, das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Ausschließung von Nachlaßgläu. bigern beantragt. Die Nachlaßgläubiger werden daher aufgefordert, ihre Forderungen egen den Nachlaß der verstorbenen Frau Droß spätestens in dem auf den 19. Juni 1914, Vormittags 10 Uhr, dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 12, anberaumten Aufgebotstermine bei diesem Gericht anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten. Urkundliche Beweisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Die Nachlaßgläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechts, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Be⸗ friedigung der nicht ausgeschlossenen Gläu⸗ biger noch ein Ueberschuß ergibt. Auch haftet ihnen jeder Erbe nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit. Für die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen sowie für die Gläubtiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechtsnachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbterl entsprechenden Teil der Verbindlichkeit haftet. Berlin⸗Lichterfelde, den 18. April 1914.

vor

spätestens in dem auf Dienstag, den 7. Juli 1914, Vormittags 10 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine bei diesem Gericht anzu⸗ melden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten. Urkundliche Be⸗ weisstücke sind in Urschrift oder in Ab⸗ schrift beizufügen. Die Nachlaßgläubiger, welche sich nicht melden, können, unbe⸗ schadet des Rechts, vor den Verbindlich⸗ keiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung ver⸗ langen, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Auch haftet ihnen jeder Erbe nach der Teilung des Nach⸗ lasses nur für den seinem Erbteil ent⸗ sprechenden Teil der Verbindlichkeit. Für die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten, Ver⸗ mächtnissen und Auflagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechtsnachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit haftet.

Bonn, den 15. April 1914. Königliches Amtsgericht. Abteilung 10. [8509] Aufgebot.

Das Amtsgericht Hamburg hat heute folgendes Aufgebot erlassen: Auf Antrag des Nachlaßverwalters des verstorbenen Prosektors der Irrenanstalt Friedrichsberg, Dr. med. Theodor Joseph Martin Kaes, nämlich des hiesigen Rechtsanwalts Heintze, werden alle Nachlaßgläubiger des am 7. November 1852 zu Amberg in Bayern geborenen und hierselbst am 22. Dezember 1913 verstorbenen Prosektors der Irren⸗ anstalt Friedrichsberg Dr. med. Theodor Joseph Martin Kaes aufgefordert, ihre Forderungen bei der Gerichtsschreiberei des hiesigen Amtsgerichts, Stalhof, Kaiser Wilhelm Straße 76. Hochparterre, Zimmer Nr. 7, spätestens aber in dem auf Frei⸗ tag, den 19. Juni 1914, Vormit⸗ tags 11 ½ Uhr, anberaumten Aufgebots⸗ termine, Stalhof, Kaiser Wilhelm Straße 70, 1. Stock (2 Treppen), Zimmer Nr. 24, an⸗ zumelden. Die Anmeldung einer Forde⸗ rung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten. Urkundliche Beweisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Nachlaß⸗ gläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechts, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von dem Erben nur in⸗ soweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten, Ver⸗ mächtnissen und Auflagen sowie die Gläubiger, denen der Erbe unbeschränkt haftet, werden durch das Aufgebot nicht betroffen.

Hamburg, den 24. März 1914.

Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

[8064] Durch Ausschlußurteil des unterzeichneten Gerichts vom 15. April 1914 ist der am 6. April 1856 in Cremzow geborene August Friedrich Wilhelm Devantier für tot erklärt. Als Todestag ist der 31. Dezember 1887 festgestellt. Brüssow, den 15. April 1914. Königliches Amtsgericht.

[8066]

Durch Ausschlußurteil vom 7. April

1914 ist der am 17. Ypril 1866 in Sanger⸗

hausen geborene Bäcker Otto Beinroth

gen. Getschmann für tot erklärt worden.

Als Todestag ist der 31. Dezember 1897

festgestellt.

Kölleda, den 7. April 1914. Königliches Amtsgericht.

Durch Ausschlußurteil des unterzeich⸗ neten Gerichts vom 17. April 1914 ist der am 28. April 1859 hierselbst geborene Seemann Karl Friedrich Wilhelm Drechsler für tot erklärt. Als Todes⸗ tag ist der 31. Dezember 1904 festgestellt. Weferlingen, den 17. April 1914. Konigl. Amtsgericht.

[8059] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurteil vom 6. April 1914 sind folgende Schuldverschreibungen der Königlich Preußischen konsolidierten Staatsanleihen: der 3 ½ (früber 4) % igen a. von 1880 Lit. E Nr. 104 717 über 300 dreihundert Mark, b. von 1882 Lit. D Nr. 345 307 über 500 fünf⸗ hundert Mark für kraftlos erklärt worden. Berlin, den 6. April 1914. Königliches Amtsgericht Berlin⸗Mitte.

Abt. 84.

[8056) Bekanntmachung. 8

Durch Ausschlußurteil vom 6. April 1914 sind die 3 ½ % (früher 4 %) igen Schuldverschreibungen der Königlich Preußl⸗ schen konsolidierten Staatsanleihen: a. von 1882 Lit. C Nr. 259 464 über 1000

Stv. Amtsrichter

8 1“

Hegele.

Königliches Amtsgericht. u““ 1—

eintausend

Lit. D

[8062]

[8063]

Stinner, Hirschstraße Nr. 16, Klägerin, Prozes⸗ bevollmächtigter: Löwisohn in Breslau, Schuhbrücke Nr.„ gegen den Steinsetzer Otto Stinner, iu⸗ letzt in Breslau, Gellbornstraße 21, jetz unbekannten Aufenthalts, wegen Eheschet⸗ dung, ladet die Klägerin den Beklagten nachdem ihm die Klage in Breslau am 24. Januar 1914 zugestellt war, von neuem zur e 2. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts Breslau, Schweidnitzer Stadtgraben Nr. 25 Zimmer Nr. f 26. Juni 1914, Vormittaas 9 ¼ Uhr. Der auf den 1. Mai 1914, 10 ¼ Uhr mittags, anberaumte Termin ist aufgehaben. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung isd els Ladung bekannt gemacht. 2 f.

Berlin, den 6. April 1914. Königliches ““ Berlin⸗Mitte t. 84.

[8054] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurteil vom 6. Ar 1914 sind folgende Schuldverschreihang der Königlich Preußischen konsolidien Staatsanleihen: der 3 ½ (früher 4) pr zentigen von 1882 Lit. E a. Nr. 564 29 b. Nr. 564 255 über je 300 dme hundert Mark für kraftlos erilz worden. b

Berlin, den 6. April 1914.

Kgl. Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abt. 2

[8057] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurteil vom 6. Apn 1914 ist die 3 ½, früher 4 % ige Schulz verschreibung der Königlich Preußssche konsolidierten Staatsanlethe: a. von 1888 Lit. F Nr. 199 874, b. von 1882 Lif. Nr. 241 554 über je zweihundert Mat für kraftlos erklärt. Berlin, den 6. April 1914. Königliches Amtsgericht Berlin. Abt. 88

[8058D Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurteil dom 6. April 1912 sind die folgenden Schuldverschreibungn der Königlich Preußischen konsolldie Staatsanleihen: a. der 3 ½ (früher 4) % von 1882 Lit. F Nr. 224 017 über 2A†¼ Zweihundert Mark, b. der 3 ½ %⸗ von 1905/06 Lit. F Nr. 426 918 zweihundert Mark für kraftlos erklin worden.

Berlin, den 6. April 1914.

Königliches Amtsgericht Berlin⸗Mitte.

Abt. 84.

[8078] Bekauntmachung.

Durch Ausschlußurteil vom 6. Arrz 1914 ist die 3 ½ (früher 4) % ige Schuld verschreibung der Königlich Preußische konsolidierten Staatsanleihe von 8

Nr. 404 954 über 500 fir⸗ hundert Mark für kraftlos erte

1

worden.

Berlin den 6. April 1914. Königliches Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abt. 84. 8 [8061] Bekanntmachung. Durch Ausschlußurteil vom 6. Aprl 1914 ist die 3 %ige Schuldverschreibun der Königlich Preußischen konsolidierte Staatsanleihe von 1891 Lit. E Nr. 12 6 1 über dreihundert Mark für kraftlos

klärt worden.

Berlin, den 6. April 1914. Königliches Amtsgericht Berlin⸗Mitte⸗ Abt. 84.

Bekanntmachung. 1b Durch Ausschlußurteil vom 6. Avrl 1914 ist die 3 ½ % ige Schuldverschreiburz

der Königlich Preußischen konsolidierte Staatsanleihe von 1895 Lit. E Nr. 649850 über 300 für kraftlos erklärt worden.

Berlin, den 6. April 1914. Königliches Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Herzoglichen

Durch Ausschlußurteil

Amtsgerichts 15 hierselbst vom 16. Apel h 1914 ist das Braunschweigische 20⸗Taler Los Serie 4909 Nr. 22 für kraftlos erklärt.

Braunschweig, den 18. April 1914. Mevyer, Gerichtssekretär, Gerichts⸗ schreiber Herzoglichen Amtsgerichts. 15.

[8952]

Durch Ausschlußurteil Herzoglichen Amts⸗

gerichts hierselbst vom 15. April 1914 f der bisherige Eigentümer des im Grund⸗ buche Band XVIII Seite 303 Grundstücks auf der oberen Horst“ Nr. 45 zu 1 Morgen 65 ◻Ruthen = 38 a 57 qm mit seinen Rechte ausgeschlossen.

von Holzminden und Altendor ¹ eingetragenen im Brachfelde, 12. Wann⸗

Holzminden, den 15. April 1914. Der Gerichtsschreiber Herzoglichen Amtsgerichts: Korn, Gerichtssekretär.

[8453]

In Sachen der Steinsetzerfrau Helene geb. Schremser, in Brerelau r

Rechtsanwalt

Frarj

mündlichen Verhandlung vor

don Uen

81, II. Stock, auf

8 MNgr⸗ Vor

Breslau, den 17. April 1914.

t Mark, b. von 1883 Lit. D

8 11““

Der Gerichtss des Königlichen 2

8

Rechtsstreits vor die 23., Zivilkammer des Königlichen Landgerichts III in Berlin zu Charlottenburg, Tegeler Weg 17/,20, auf den 27. Juni 1914, Vormittags 10 Uhr, Zimmer 65, mit der Auf⸗ forderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird Auszug der Klage bekannt gemacht.

B Charlottenburg, den 9 April 1914.

Der Gerichtsschreiber

des Königlichen Landgerichts III in Berlin.

[8455] Oeffentliche Zustellung.

Die Schiffszimmermannsfrau Agnes Petzold, geb. Podscheweit, in Danzig, Poggenpfuhl 62, Prozeßbevollmächtiater: Rechtsanwalt Klawitter in Danzig, klagt gegen ihren Ehemann, den Schiffszimmer⸗ mann Karl Petzold, zuletzt in Danzig wohnhaft, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage: Die Ehe der Parteien wird geschieden und der Beklagte wird für den allein schuldigen Teil erklärt. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die fünfte Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Danzig, Neugarten 30,34, 1I Stockwerk, Zimmer201, auf den 3. Juli 1914, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Danzig, den 16. April 1914. Puppel, Landgerichtssekretär, Gerichts⸗

schreiber des Königlichen Landgerichts.

[8456] Oeffentliche Zustellung.

Die Arb iterfrau Marianna Lietz, geb. Bert, zu Danzig Schidlitz, Oberstraße 53 Prozeßbevollmächtigte: Rechts anwälte Rosenbaum und Bernstein in Danzig —, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Johann Lietz, z Zt. unbekannten Auf⸗ enthalts, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage: Die Ehe der Parteien wird ge⸗ schieden. Der Beklagte trägt die Schuld an der Scheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die 5. Zivil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Danzig, Neugarten 30/34, II. Stockwerk, Zimmer 201, auf den 3. Juli 1914, Vormittags 10 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, einen bei dem gedachten richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Danzig, den 19. April 1914. Puppel, Landgerichtssekretär, Gerichts⸗

schreiber des Königlichen Landgerichts.

92 2

[8950] Oeffentliche Zustellung.

Der Fabrikarbeiter Wilhelm Steinbrink in Essen, Großebruchstraße 12, II. Etage, EE1ö1 Rechtsanwalt Dr. Remy in Essen, klagt gegen die Ehefrau Fabrikarbeiter Wilhelm Steiubrink, Henriette geborene Flockenhaus, früher in Düsseldorf, Frankenstraße 24, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, mit dem Antrage auf Ehescheidung auf Grund des § 1565 B. G.⸗B. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die fünfte Zivilkammer des Könialichen Landgerichts in Essen auf den 2. Juli 1914, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Essen, den 18. April 1914.

Schürmann, Eerichtsschreiber

des Königlichen Landgerichts.

Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Mebgergeselle Emil Zientek, Luise geborene Haller, in Gelsenkirchen, Theresienstraße 8, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Cohn zu Essen, klagt gegen ihren Ehemann, früher in Gelsenkirchen⸗Bismarck, mit dem An⸗ trage auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die fünfte Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Essen⸗Ruhr auf den 2. Juli 1914, Vormittags 9 Uhr, Zimmer 240, mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen

[8934]

Zustellung wird dieser Auszug der Klage

bekannt gemacht. Essen, den 18. April 1914.

Hake, Landgerichtssekretär, als Gerichts⸗

schreiber des Königlichen Landgerichts.

[8458] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Katharina Schlörb, geb. Caprano, in Frankfurt am Main, Glau⸗ burgstraße 34, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Schwabe in Frankfurt a. Main, klagt gegen ihren Ehemann, den Kaufmann I Schlörb,

5

Frankfurt a. M., den 17. April 19 4. Der Gerichtsschreiber G des Königlichen Landgerichts.

[8513] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Hemiette Pfuhl, geborene

Debusmann, in Rettert, Prozeßbevollmäch⸗

tigter: Rechtsanwalt Dr. Alex Jessel in Frankfurt am Main, klagt gegen ihren Ebe⸗ mann, den Kaufmann Reinhard Pfuhl, früher in Frankfurt am Main, auf Grund der §§ 1567 und 1568 B. G.⸗B. wegen böslicher Verlassung sowie wegen schwerer Verletzung der durch die Ebe begründeten Pflichten und ehrlosen Verhaltens mit dem Antrag auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beoklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die dritte Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Frankfurt am Main auf den 9. Julr 1914, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, sich durch einen bet diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen. Akten⸗ zeichen 4. R. 177/14.

Frankfurt a. M., den 20. April 1914.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[8935] Oeffentliche Zustellung.

Der Lokomotivführer Wilhelm Schultz in Hagen, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Justizrat Schmidt I. in Hagen, klagt gegen seine Ehefrau, Anna geb. Heid⸗ mann, früher in Hagen, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß sie ihn böslich verlassen habe, mit dem An⸗ trage auf Ehescheidung. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die zweite Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Hagen i. W. auf den 24. Juni 1914, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen hei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt ge⸗ macht.

Hagen, den 8. April 1914.

Scheidt, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[8936] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Meta Else Frieda Seidel, geb. Wiedenhoeft, Kolberg, vertreten durch Rechtsanwälte Dres. Wer, Magnus und Louis, klagt gegen ihren Ehemann, den Musiker Jean Franz Emil Seidel, unbe⸗ kannten Aufenthalts, aus § 1568 B. G.⸗B. mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklagten für den schuldigen Teil zu erklären. Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht in Hamburg, Zivilkammer VIII (Ziviljustiz⸗ gebäude, Sievekingplatz), auf den 16. Juni 1914, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage dekannt gemacht.

Hamburg, den 20. April 1914.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[8459] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Franziska Lindner, geb. Karas, in Berlin, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Hasselbach, klagt gegen ihren Ehe⸗ mann Heinrich Bernhard Richard Linduer, unbekannten Aufenthalts, aus § 1568 B. G.⸗B., mit dem Antrage, 1) die Ehe der Parteien zu scheiden und den Be⸗ klagten für den allein schuldigen Teil zu erklären, 2) dem Beklagten die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen. Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht in Hamburg, Zivilkammer 4 (Ziviljustiz⸗ gebäude, Sievekingplatz), auf den 16. Juni 1914, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Hambura, den 21. April 1914.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[8454] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Julius Kadner, Valeska geborene Bärthold, in Halle a. S., Prozeß⸗ bevollmächtiater: Rechtsanwalt Hoffmans, Kleve, klagt gegen den Schlosser Julius Kadner, früher in Emmerich, jetzt un⸗ bekannten Wohnorts, auf Grund der Be⸗ hauptung, daß der Beklagte die Klägerin im November 1908 grundlos verlassen habe und seitdem nicht mehrzu ihr zurück⸗ gekehrt sei sowie daß der Aufenthalt des Beklagten seit 1913 unbekannt sei, mithin die Voraussetzungen des § 15672 B. G⸗B. gegeben seien, mit dem Antrage: 1) die Ehe der Parteien zu scheiden und den Be⸗ klagten für den allein schuldigen Teil zu erklären, 2) dem Beklagten die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die

gegen ihren Mann, Buchhalter Johannes Leonhardt, früher in Arnswalde, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehe⸗ scheidung, mit dem Antrage, zu erkennen: die Ebe der Parteien wird geschieden, der Beklagte trägt die Schuld an der Scheidung, die Kosten des Rechtsstreits fallen dem Beklagten zur Last. Klägerin ladet den Beklagten zur Rechtsstreits⸗ verhandlung vor die 2. Zivilkammer des hiesigen Landgerichts auf den 2. Juli 1914, Vorm. 9 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei demselben zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen. Landsberg (Warthe), den 16. April

1914. 1 Gerichtsschreiberei des Königl. Landgerichts.

[7603]

Die Ehefrau Marie Koov, geb. Techen, in Lübeck, Bleicherstraße 16a, vertreten durch die Rechtsanwälte Dres. Schröder und Landau in Lübeck, klagt gegen ihren Ehe⸗ mann, den Arbeiter Johann Christian Koop, zuletzt in Schönböken, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung wegen schwerer Verletzung der durch die Ehe be⸗ gründeten Pflichten infolge Trunksucht, mit dem Antrage: 1) die vor dem Standes⸗ beamten in Lübeck am 14. Januar 1898 geschlossene Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklagten für den allein schuldigen Teil zu erklären, 2) den Beklagten in die Kosten des Rechtsstreits zu verurteilen. Klägerin ladet den Beklagten vor das Landgericht, Zivilkammer III, zu Lübeck, zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits zu dem auf Donnerstag, den 11. Juni 1914, Vormittags 10 Uhr, bestimmten Termine, mit der Aufforderung, einen beim Landgericht Lübeck zugelassenen Anwalt zu seinem Vertreter zu bestellen. Vorstehender Auszug der Klage wird zum Zwecke der öffentlichen Zustellung an den Beklagten bekannt gemacht.

Lübeck, den 15. April 1914.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[8463] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Marie Neumann, geb. Grüneberg, in Zahna, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Dr. Schumann in Torgau, klagt gegen den Arbeiter Friedrich Karl Neumann, z. Zt. unbekannten Auf⸗ enthalts, früher in Zahna, unter der Be⸗ hauptung, daß der Beklagte durch ehrloses Verhalten eine so tiefe Zerrüttung des ehelichen Verhältnisses verschuldet habe, daß ihr die Fortsetzung der Ehe nicht zu⸗ zumuten sei, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklagten für den allein schuldigen Teil zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Zivilkammer des König⸗ lichen Landgerichts in Torgau auf den 10. Juli 1914. Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 1.

Torgau, den 17. April 1914.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[7554] Oeffentliche Zustellung. Die minderjährige Lena Margarita Mehnert, gesetzlich vertreten durch ihren Vormund, den Schuhmachermeister Her⸗ mann Wilhelm Mehnert in Frobnau⸗ Klägerin, Prozeßbevollmächtigte: Rechts⸗ anwälte Fischer und Dr. Weigel in Anna⸗ berg, klagt gegen den Bäckergesellen Rudolf Fiedler, früber in Annaberg, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, Beklagten. Sie behauptet: der Beklagte habe der Mutter der Klägerin, der ledigen Materialaus⸗ geberin Elsa Frieda Mehnert in Frohnau, in der gesetzlichen Empfängniszeit, nämlich in der Zeit vom 17. März bis 16. Juli 1913, beigewohnt und sei daher der Vater der Klägerin. Sie beantragt: den Be⸗ klagten zu verurteilen, der Klägerin vom Tage der Geburt (13. Januar 1914) an bis zum erfüllten 16. Lebensjahre eine jährliche Unterhaltsrente in Höbe von 240 ℳ, in einvierteljährlichen Voraus⸗ zahlungen, fällig am 13. Januar, 13. April, 13. Juli und 13. Oktober eines jeden Jahres, zu zahlen, und die Kosten des Rechts⸗ streits zu tragen sowie das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Der Beklagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts⸗ gericht Annaberg auf den 16. Juni 1914, Vorm. 9 Uhr, geladen. Annaberg, den 4. April 1914. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[8465] Oeffentliche Zustellung.

Der minderjährige Helmut Schindler, geboren am 17. Mai 1912, vertreten durch seinen Vormund, den Berufsvormund Hermann Kretschmer in Berlin, Prozeß⸗ bevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Rosen⸗ feld und Riegner in Berlin C. 2, An der Spandauer Brücke 1a, klagt gegen den

eine Unterhaltsrente von monatlich 30 und vom Beginn des 7. bis zum vollendeten 16. Lebensjahre eine solche von 35 zu zahlen und zwar die rückständigen Beträge sofort, die laufenden in vierteljährlichen Teilzahlungen im voraus Zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amts⸗ gericht Berlin⸗Mitte, Abteilung 182, in Berlin C. 2, Neue Friedrichstraße 15, III. Stockwerk, Zimmer 238/40, auf den 12. Juni 1914, Vormittags 9 Uhr, geladen.

Berlin, den 9. April 1914.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amts⸗ gerichts Berlin⸗Mitte. Abteilung 182.

[8467] Oeffentliche Zustellung.

Der am 11. März 1913 geborene Karl Grand, vertreten durch seinen Vormund, den Berufsvormund Preuß in Berlin, Landsbergerstraße 43/47, klagt gegen den Polier Karl Königsmann, früher in Berlin, Parochialstraße 29, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, unter der Behaup⸗ tung, daß der Beklogte als sein Erzeuger, da er der Mündelmutter, der Händlerin Natalie Schröder, geborenen Grand, in Berlin, Parochialstraße 29, während der gesetzlichen Empfängniszeit vom 132. Mai 1912 bis 11. September 1912 beigewohnt habe, in Anspruch genommen werde, mit dem Antrage auf kostenpflichtige und vor⸗ läufig vollstreckbare Verurteilung des Be⸗ klagten zur Zahlung einer Unterhaltsrente an den Kläger vom Tage der Geburt an, also vom 11. März 1913 bis zur Voll⸗ endung des 6. Lebensjahrs von monatlich 30 00 und vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 16. Lebensjahrs von monatlich 35,00 ℳ, und zwar die rück⸗ ständigen Beträge sofort, die laufenden in vierteljährlichen Teilbeträgen im voraus. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits wird der Beklagte vor das König⸗ liche Amtegericht Berlin⸗Mitte, Abtei⸗ lung 182, in Berlin C. 2, Neue Friedrich⸗ straße 15, III. Stockwerk, Zimmer 238/40, auf den 12. Juni 1914, Vormittags 9 Uhr. geladen.

Berlin, den 9. April 1914. Der Gerichtsschreiber des Königlichen

Amtsgerichts Berlin⸗Mitte. Abteilung 182.

[8466] Oeffeutliche Zustellung.

Der minderjährige Erich Lehnert, ver⸗ treten durch seinen Vormund, den Berufs⸗ vormund Baumann in Berlin, Lands⸗ bergerstraße 43/47, klagt gegen den Klempner Paul Cherek, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, früher in Berlin, Reichenberger⸗ straße 178 bei Gärtner, unter der Be⸗ hauptung, daß er den Beklagten, da er der Mündelmutter, der ledigen Katharina Lehnert, während der gesetzlichen Empfängnis⸗ zeit beigewohnt habe, als seinen Erzeuger in Anspruch nehme, und dieser sich der ihm gesetzlich obliegenden Unterhaltspflicht entziehe, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig und vorläufig vollstreckhar zu verurteilen, dem Kläger eine für 3 Monate im voraus zu entrichtende Unterhaltsrente von vierteljährlich 90 vom Tage der Geburt, d. b. vom 21. Ok⸗ tober 1913, an bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres, und von vierteljährlich 105 vom Beginn des 7. bis zum voll⸗ endeten 16. Lebensjahre zu zahlen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht Berlin⸗Mitte in Berlin C. 2, Neue Friedrichstraße 15, III. Stockwerk, Zimmer Nr. 238/240, auf den 19. Juni 1914, Vormittags 9 Uhr, geladen.

Berlin den 16. April 1914.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[8516] Oeffentliche Zustellung.

Die minderjährige Anna Möllenkamp, gesetzlich vertreten durch den General⸗ vormund, Bureauvorsteher des Jugend⸗ amts Rust, Bremen, klagt gegen den Albert Janssen, Jagena, zuletzt wohnhaft gewesen Bremen, Hemmstr. 104, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, wegen Unterhalts⸗ beiträäge gemäß § 1708 B. G.⸗B., mit dem Antrage, den Beklagten zur Zahlung eines jährlichen Unterhalts von 240,— für die Zeit vom 8 Februar 1914 bis 7. Februar 1930, vierteljährlich im voraus zahlbar, zu verurteilen und das Urteil, soweit die Beträge im voraus und für das der Klagerhebung vorangegangene Vierteljahr gefordert werden, für vor⸗ läufig vollstreckbar zu erklären. Der Be⸗ klagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Amtsgericht zu Bremen, Gerichtshaus, I. Obergeschoß, Zimmer Nr. 84 (Eingang Ostertorstraße), auf den 2. Juni 1914, Vormittags 11 Uhr, geladen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage und diese Ladung bekannt ge⸗ macht.

Bremen, den 21. April 1914.

Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts:

Niedlich, Gerichtssekretär. [8945] Oeffentliche Zustellung. Der minderjährige Anton Zawal in

früher in Frankfurt a. Main, jetzt mit unbe⸗

kanntem Aufenthalt, auf

1 b Zivilkammer des Königlichen Land⸗ gerichts zu Klev den 27. Juni

Korrespondenten David Lichtmann, jetzt unb kannten Auf thalts früher in Gerlin⸗

Herne, vertreten durch den Generalvor⸗ 8

mittags 9 Uhr, geladen. Castrop, den 20. April 1914. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. [8469] Oeffentliche Zustellung. Der minderjährige Bruno Straschek in Klein Schierakowitz, vertreten durch seinen Vormund, den Stellmacher Vinzent Straschek in Klein Schierakowitz, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Loewen⸗ stein in Glerwitz, klagt gegen den Arbeiter Stephan Menzel, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß derselbe seiner Mutter innerhalb der gesetzlichen Empfängniszeit, nämlich in der Zeit vom 24. September 1912 bis 23. Ja⸗ nuar 1913, beigewohnt habe, mit dem Antrage, ihm von seiner Geburt an bis zur Vollendung seines sechzehnten Lebens⸗ jahrs als Untechalt eine im voraus zu entrichtende Geldrente von vierteljährlich 45 ℳ, in Worten: Fünfundrierzig Mark, und zwar die rückständigen Beträge sofort, die künftig fällig werdenden am 1. Juli, 1. Oktober, 1. Januar und 1. April jedes Jahres, zu zablen, die Kosten des Rechts⸗ streits zu tragen, und das Urteil gemäß § 7080 Z.⸗P.⸗O. für vorläufig vollstreckbar zu ertlären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht zu Gleiwitz, Zimmer Nr. 241, auf den 2. Juli 1914, Vormittags 9 Uhr, geladen. 3. C. 472/14. Gleiwitz, den 16. April 1914. Kliem, Gerichtsschreiber des Königlichen Amlsgerichts.

[8947] Oeffentliche Zustellung. Die minderjährige, am 11. März 1913 geborene Frieda Elisabeth Dallmann, in Temnick, vertreten durch ihren Vormund, den Gastwirt Gustav Plünzig aus Temnick, klagt gegen den Mühlenbautechniker Erich Ponath, früher in Temnick, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, unter der Be⸗ hauptung, daß der Beklagte mit ihrer Mutter, der unverehelichten Auguste Dall⸗ mann in Temnick, in der gesetzlichen Empfängniszeit vom 13. Mat 1912 bis 11. September 1912 geschlechtlich verkehr habe, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen, 1) ihr von ihrer Geburt a bis zur Vollendung ihres sechzehnten Lebens jahres als Unterhalt eine im voraus z1 entrichtende Geldrente von vierteljährlich 45 fünfundvierzig Mark, und zwar die rückständigen Beträge sofort, die künftig fällig werdenden am 1. Januar, 1. Apr .Juli und 1. Oktober jedes Jahres z zahlen, 2) die Kosten des Rechtsstreits ; tragen, 3) das Urteil für vorläufig voll streckbar zu erklären. Zur mündliche Verhandlung des Rechtsstreits wird de Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Nörenberg auf den 23. Juni 1914, Vormittags 10 Uhr, geladen. vx i. Pomm., den 16. Apri 1914. Kerner, Amtsgerichtssekretär, Gerich schreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[8460] Oeffentliche Zustellung.

1) Die Ehefrau Luise Jagemann, geb Hartleb, in Großwerther, 2) deren 3 minder jährige Kinder, als: 1) Friedrich Kar August, 2) Auqust Karl Friedrich, 3) Anna Ida Elise, Geschwister Jagemann, ver treten durch ihren Beistand, Landwir Friedrich Brettschneider daselbst, Kläg Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwal Justizrat Senger in Nordhausen, klagen gegen den Landwirt August Jagemann, früher in Großwerther, jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, unter der Be hauptung, daß der Beklagte der Ehemann der Klägerin zu 1 und der Vater de Kläger zu 2 sei, daß er die Kläger am 13. März 1914 böswillig verlassen habe und ins Ausland gegangen sei, und daß er als Ehemann bezw. Vater vervpflichte sei, den Klägern Unterhalt zu gewähren mit dem Antrage, den Beklagten zu ver urteilen: 1) an die Klägerin zu 1 vom 14 März 1914 ab eine jäbrliche, in viertel- jährlichen Vorausbezahlungen zu ent richtende Geldrente von 480 zu zahlen 2) an die Kläger zu 2 vom 14. Mär; 1914 ab eine jährliche, in vierteljährlichen Vorausbezahlungen zu entrichtende Gel⸗ rente von je 240 zu zahlen; das Urt auch für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Die Kläger laden den Beklagten zur münd lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Nordhausen auf den 26. Juni 1914, Vormittags 9 Uhr mit der Aufforderung, einen bei dem ge dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Nordhausen, den 18. April 1914. Borchart, Aktuar, als Gerichtof

des Koöͤniglichen Landgerichts. [8452] Oeffentliche Zustellung. Das uneheliche Kind Johann Engl⸗

iber

brecht der d d Katharina Engl⸗ brecht von O neidhart, vertreten

8.