8 Stadtgemeinden nur die Landgemeinden mit mehr als 5000 Ein⸗
Rücksicht darauf, ob die Gemeinde oder der Kreis die Steuer ver⸗
inanzgesetzes und dem Recht zur Veranlagung der reichsrechtlichen
angehöriger
veriode, 1. Session 1912/13). Das Wort derselben“ ist dann ersetzt worden durch „des Landesrechts“’. Die Absicht der Aenderung war und konnte nur die sein, die Auffassung auszuschließen, als ob hier ein besonderer Eingriff der Landesgesetzgebung erfordert wurde, wenn bereits die allgemeinen Vorschriften des schon vorbandenen Landes⸗ rechts die Unterlage für die ortsstatutarischen Vorschriften boten.
Eines Gesetzes bedarf es also für die Ermächtiaung der Ge⸗ meinden und Kreise zum Erlaß ortsstatutarischer Vorschriften gemäß § 1 Abs. 5 des Reichsfinanzgesetzes in der Regel nicht. Nur bei
denjenigen Gemeinden, in denen gemäß § 1 Abs. 4 Ziffer 2 des
genannten Gesetzes eine Satzung kraft Anordnung der Minister gilt, wird eine andere Auffassung Platz greifen müssen. Zur Abänderung oder Aufhebung der von einem Oraägan des Staatsregierung innerhalb seiner Zuständigkeit getroffenen An⸗ ordnungen sind Gemeinden allgemein nicht befugt. Gilt eine Steuerordnung nicht auf Grund von Gemeindebeschlüssen sondern auf Grund staatlicher Anordnungen, so wird sie daher als der Gemeindeautonomie entzogen anzusehen sein. Da aber die Schlechter⸗ stellung dieser Gemeinden hinsichtlich der Steuerautonomie innerlich keinerlel Berechtigung hat, so gewährt ihnen der Entwurf die Be⸗ fugnis zur Abänderung jener Satzungen und stellt damit jene Ge⸗ meinden den anderen hinsichtlich des Selbstbestimmungsrechts über die Zuwach'steuer gleich (§ 1 Abs. 1 Satz 2).
Im übrigen ist es nicht Aufgabe dieses Entwurfs, den Gemeinden eine neue Autonomie zu verleihen, sondern nur Vorsorge zu treffen, daß der Gebrauch der bereits vorhandegen Autonomie sich in den durch das Reichszuwachssteuergesetz und das Preusische Ausführungs⸗ hes geschaffenen Zustand einfügt, ohne Widersprüche oder Unklar⸗ eiten hervorzurufen.
Das Ausführungsgesetz zum Reichszuwachssteuergesetz hat zur Veranlagung der Reichszuwachssteuer neben den Landkreisen und
wohnern und diejenigen sonstigen Landgemeinden berufen, welche schon vor dem Beginn der Wirksamkeit des Reichsgesetzes eine Wert⸗ wachssteuerordnung haften (§ 1 das.). Dadurch ist auf dem vlatten Lande die Veranlagung der Zuwachssteuer zum größten Teil den Kreisen vorbehalten. Daß finanziell die von der Ver⸗
agung ausgeschlossenen Gemeinden nicht benachteiligt werden, bewirkt die Vorschrift des § 4 daselbst, welche den nicht auf die Verwaltungsausgabe zu verrechnenden Teil des Steuerertrages zwischen Kreis und Gemeinde in einem bestimmten Verhältnis teilt, ohne
anlagt.
Das neu entstandene Recht der Kreise und Gemeinden, die Reichs⸗ steuer durch Steuerordnung zu beseitigen oder durch eine örtliche Zuwachssteuer zu ersetzen, erscheint geeignet, mit dem bis⸗ herigen Rechtszustande in bedenklicher Weise zu kollidieren. Zunächst eröffnet die Vorschrift des § 6 Abs. 3 des Krels⸗ und Provinzialabgabengesetzs die Möglichkeit einer doppelten Besteuerung des Wertzuwachses innerbalb eines Landkreises und noch dasu nach verschiedenen Rechten. Daß dadurch die Gefahr einer übermäßigen Besteverung nahe gerückt wird, liegt auf der Hand. Eine bloße Beseitigung der Zulässigkeit von Neben⸗ einanderbestehen der Kreis⸗ und der Gemeindesteuer würde diese Ge⸗ fahr beseitigen, dafür aber, je nachdeem man dem Kreise oder den Gemeinden das Vorrecht einräumt, entweder den bisher zur Ver⸗ anlagung der Zuwachssteuer berechtigten Gemeinden dieses Recht entziehen oder die Möglichkeit gewähren, daß der Kreis allmählich durch die Gemeinden von der Zuwachs⸗ steuer abgedrängt wird. Der Weg zur Abhilfe ist klar vorgezeichnet. § 1 Abs. 5 des Reichsfinanzgesetzes will den Gemeinden nicht eine neue Steuerquelle erschließen, sondern nur die Möglichkeit geben. eine bestehende Steuer neu zu regeln. Die Neuregelung kann lediglich in die Hand derjenigen Verbände gelegt werden, welche die bestehende bereits handhaben und nur für denjenigen Bereich, in dem ie es tun.
Der Entwurf stellt daber Uebereinstimmung zwischen der Be⸗ htigung zur ortsstatutarischen Regelung gemäß § 1 des Reichs⸗
Steuer nach § 1 des Ausführungsgesetzes ber (§ 1 Abs. 1). Die Ver⸗ hände, welche zur Veranlagung der Reichssteuer berechtigt waren (§ 1 des Ausführungsgesetzes vom 14. Juli 1911), sollen auch zu ortsstatutarischer Regelung, und zwar ebensowohl zur Veränderung wie zur Aufhebung der Steuer berechtigt sein. So erreicht der Entwurf grundsätzlich Schonung der bisherigen Rechtssphäre von Kreis und Gemeinde.
Nur zwei Ausnahmen mußten vorgesehen werden. Zunächst mußte verhütet werden, daß die Autonomie von Kreis und kreis⸗ Gemeinde zu einem Nebeneinanderbesteben zweier Steuerrechte in einer Gemeinde führen. Dleser Aufgabe wird der Entwurf gerecht, indem er die Gemeindeautonomie der Kreis⸗ autonomie, die Kreisautonomie dem Reichsrecht vorgehen läßt. Wie es der geschichtlichen Entwicklung der Zuwachsbesteuerung entspricht, soll prinzipaliter das Gemeinderecht, subsidiär das Kreisrecht, demnächst das Reichzrecht gelten (§ 1 Absatz 2 Ziffer 1 und 2). Sodann durfte nicht zugelassen werden, daß eine der zur Regelung berechtigten Gemeinden durch ortsstatutarische Be⸗ seitigung der Zuwachsbesteuerung ihren Grundbesitz binsichtlich der Teilnahme an den Kreislasten bevorzugt. Wo der Kreis Zuwachs⸗ steuer erhebt, darf sich nicht ein Glied des Kreises von der Steuer gänzlich ausschließen. Hier sind zwei Fälle
zu unterscheiden. Gilt im Kreise eine Steuerordnung, so ergreift diese, als autonomes Kreisrecht ohne weiteres
auch diejenigen Gemeinden, welche auf ihr Recht zu eigener Erhebung von Zuwachasteuer verzichten. Erhebt der Kreis dagegen die Zuwachssteuer lediglich weiter auf Grund des Reichsrechts, so bleibt zwar die Autonomie der Gemeinde, innerhalb ihres Bezirks die Zuwachssteuer zu beseitigen, bestehen, die wirtschaftliche Wirkung aber muß sich auf die Gemeinde selbst beschränken; sie kann nicht die Einnahmequellen des Kreises verschütten. In diesem Falle wird daher die Gemeinde verpflichtet, den Durchschnitts⸗ betrag des auf den Kreis entfallenden Anteils am „Ertrage an diesen weiter zu entrichten (§,. 4 Abs. 1). Dabei beugt der Entwurf durch die Wahl des Ausdrucks „Beseitigung der Be⸗ steuerung“ (§ 4 Abs. 1 und 2), welcher die Rechtsform unberübrt läßt und lediglich den rechtlichen Erfolg in Betracht zieht, dem Miß⸗ verständnisse vor, als käme es auf die Rechtsunterlage der Nicht⸗ besteuerung an. Die Aufhebung der Besteuerung kann ebensowohl auf den in § 1 Abs. 4 Ziffer 4 des Reichsfinanzgesetzes vom 3. Juli 1913 vorgesehenen Wege wie durch Satzung stattfinden.
Eine Gleichstellung der ortsrechtlichen Steuer mit der reichzrecht⸗ lichen ist ferner hinsichtlich der Verteilung des Ertrags unter die berechtigten Kommunalverbände erforderlich. Die Verteilungs⸗ vorschriften in § 4 des Ausführungsgesetzes zum Reichszuwachssteuer⸗ gesetze gelten nur für den reichzaesetzlichen Anteil der Gemeinden an der Sieuer (§ 58 Z. W. G.). Wenn eine Gemeinde durch Steuerordaung das Reichsrecht beseitigt, so findet auf die Gemeindesteuer §4 a. a. O. keine Anwendung. e Gemeinde würde also hier eine Handbabe baben, sich hinsichtlich der Zuwachssteuer der Abgabe an den Keeis zu entziehen. Ebenso könnte der Kreis durch Erlaß einer Steuer⸗ ordnung sich der Pflicht zur Teilung mit den Belegenheitsgemeinden entheben, die nicht selber den Wertzuwachs besteuern. Auch bier ist dem Gesichtspunkte Geltung zu verschaffen, daß es sich nicht um eine neue Steuer, sondern um die Neu⸗ regelung einer bestehenden Steuer handelt. Der Entwurf stellt daher für die auf Grund von Steuerordnungen erhobene Zuwachs⸗ steuer dieselben Verteilungsregeln auf, wie sie für den reichz⸗ gesetzlich festgestellten Anteil des Staates und der Gemeinden be⸗ stehen (§ 3). Kein Unterschied wird dabel gemacht, ob nur der Kreis oder nur die Gemeinde oder beide Steuerordnungen erlassen haben. Diese Regelung kann allerdings nur für den Fall getroffen werden, daß, wie bei der gegenwärtigen Regelung, der Kreis mit der Gemeinde konkurriert. Erhebt nur die Gemeinde Zuwachssteuer, der Kreis aber nicht, so fällt jeder Anlaß fort, der Gemeinde eine Teilung des Ertrags mit dem Kreise auf⸗ zuerlegen. Die Vorschrift des § 4 Abf 2 schließt daber die Beteili⸗ gung von Kreisen am Ertrage der Steuer aus, die selber darauf ver⸗ zichtet haben, den Wertzuwachs zu besteuern. Dabei hört die Be⸗ teiliaung der Kreise, die selber keine Zuwachssteuer erheben, sowohl in solchen Gemeinden auf, die auf Grund des Reichsgesetzes, als auch
erheben.
deutete.
anderen
gesetzes
Landgemeinden Gesetzgeber interessiert. Entwurfs auf die
Die
Reichsgesetzes und
werfen sein.
Kommunalsteuern entspricht
wird geltenden Verfahrensvorschriften des § 81 Abs. 2 und 3 zu unter⸗ Die anderen Strafvorschriften des Reichsrechts ent⸗ sprechen den in den Steuerordnungen enthaltenen Ordnungsstrafen und werden daher hinsichtlich des Verfahrers den Zuwiderhandlungen
1 1 möglichst bald Klarheit über die Be⸗ fugnisse der Gemeinden und Kreise aus § 1 Abs. 5 des Reichsfinanz⸗ gesetzes und über die Rechtsfolgen ihrer Ausübung eintritt, sieht der Entwurf sein sofortiges Inkrafttreten vor (§ 9).
gegen diese gleichgestellt (§ 8 Da es erwünscht ist, da
dem § 79 daher den für
Die daselbst angelogene Vor
Es erscheint angezeigt, im uf diese Abänderung hinzuweisen.
das einerseits in keinem Ver. masco: — 1t F. 1 . andererseits eine schwere Belästigung be. Lire. Sicherheit 2250 Lire. Näheres in ital. Sprache beim „Reichs⸗ dieser Bestimmungen entspricht einem g.
in solchen, die auf Grund ortsstatutarischer Vorschrift Zuwachssteuer
Die Verteilungsvorschriften des § 4 des Ausführungsgesetzez bilden den Geund, wacum dem Kreisausschuß die erstinstanzliche Ent⸗ scheidung über Klagen gegen die Heranziehung zur Zuwachssteuer in entzogen ist. Wegen des den Kreizausschuß für rechtlich am Streitgegenstande Nachdem die Verteilungsvorschriften durch durch Steuerordnun gedehnt worden sind, erscheint es folgerichtig, dem Kreisausschu die erstinstanzliche Entscheidung auch hinsichtlich dieser zu entziehen, Der Entwurf tut dies in § 5. nach welcher der Bezirksausschuß zur erstinstanzlichen Entscheidung berufen ist, wird durch die zurzeit dem Landtage vorliegende Novelle zum Landesverwaltungsgesetz dahin abgeändert, daß an die Kammer für Abgabensachen tritt Text des vorliegenden Gesetzentwurfs a
Nachdem durch die Außerhebungssetzung des Reichsanteils die im Reichszuwachssteuergesetz geregelte Zuwachssteuer eine reine Kommunal⸗ steuer geworden und das reichsfiskalische Interesse völlig ausgeschaltet ist, kann auch die intensive Mitwirkung der Staatsorgane beseitigt werden, welche das Reichsgesetz zur Sicherung seiner den §§ 38, 41 des Zuwachssteuergesetzes vorsieht. Staatsbehörden und den Notaren auferlegten Pflichten haben ein sehr bedeutendes Schreibwerk verursacht, hältnis zum Erfolg stand, Aufhebung dringenden Bedürfnis (§ 6 Abs. 1].
Die Folge der Beseitigung dieser Mitwirkung bildet der Fortfall des bisher dem Staate dafür in Gestalt von 5 vom Hundert der ver⸗ anlagten Steuer zufließenden Entgelts (§ 6 Abs. 2). 1 Reicheanzeiger.
Nachdem so außer dem Reich auch der Staat aus den Erträgen . der Zuwachssteuer vollständig ausgeschaltet ist, ist auch das Er⸗ mäßigungsrecht in die Hand der Kommunen zurückzulegen (§ 7). Ebenso ist die Zuwachssteuer hinsichtlich des Strafverfahrens den gleichzustellen. 50 Abs. 2 des „Reichsanzeiger“. des Kommunalabgaben. 1.
reisanteils hielt der
2 des
geregelte Steuer aus⸗
chrift,
eine Stelle Die näheren Angaben über die beim „Reichs⸗ und Sretsanzeiger⸗ ausliegen, können in den Wochentagen in dessen
Expedition während der Dienststunden von 9—3 Uhr eingesehen werden.)
Italien.
30. April 1914, Vorm. 10,30 Uhr. Bürgermeisteramt in Tuglie: (Gau eines Schulhauses. Voranschlag 96 220,58 Lire. Vorläufige Sccerheit 4000 Lire, endgültige ½0, der Zuschlagssumme. Näheres in ital. Sprache beim „Reichsanzeiger. nMai 1914, Vorm. 10 Uhr. Bürgermeisteramt in Berga⸗ Bau einer Brücke über den Belbo. Voranschlag 50 000
innahmen Die hier den
cenzeiger je 1914, Vormittags 10 Uhr. Ebenda: Nochmalige Aus⸗ brelbung des Baues eines Mädchenschulhauses. Vgl. „Reschsanzeiger⸗ Nr. 72 vom 25. März 1914. Näheres in italienischer Sprache beim
4. Mai 1914, Vormittags 11 Uhr. Provinzialverwaltung in arma: Bau einer Straße von Rio Rossianeto nach Vetto. Vor⸗ anschlag 283 720,78 Lire. Vorläufige Sicherheit 4000 Lire, end⸗ aültige 0 der Zuschlagsumme. Näheres in italienischer Sprache beim
4 Mai 1914, Vorm. 11 Uhr. Bürgermeisteramt in Lago: Bau einer Wasserleitung. Voranschlag 160 000 Lire. Zulassungs⸗ anhäge und Zeugnisse ꝛc. bis 29. April 1914. Vorläufige Sicherheit 3000 Lire, endgültige der Zuschlagssumme. Näheres in ital. Sprache beim „Reichsanzeiger“. 3 e
4. Mzi 1914, Mittags 12 Uhr. Bürgermeisteramt in Brindisi: Nochmalige Ausschreibung des Baues eines Knabenschulhauses. Vgl. Keichsanzeiger“ Nr. 72 vom 25 März 1914. Näheres in italienischer Sprache bveim „Rrichsanzeiger“. 1
5. Mai 1914. Direktion des Militärkommissariats des IX. Armee⸗ orrs in Rom: Lieferung des Bedarfs an Holz für die Militär⸗ kerei in Rom für die Zeit vom 1. Juli 1914 bis 30. Juni 1915,
letzteren Paragraphen
Statistik und Volkswirtschaft.
Ein⸗ und Ausfuhr von Zucker vom 10. bis 20. April 1914 undeim Betriebsjahr 1913/14, 6. Mai beginnend mit 1. September.
8 zwar: 11 000 dz Holz in Kloben à 4 Lire und 4500 dz Reisig⸗ bündel à 3,60 Lire. Gesamtwert 60 000 Lire. Sicherheitsleistung 60 Näheres in italienischer Sprache beim „Reichsanzeiger“.
1914, Vormittags 10 Uhr. Bürgermeisteramt in Padova: Bau von 3 neuen Schulhäusern und Erweiterungsbauten an einem Schulhause. Voranschlag 130 000 Lire bezw. 85 000 Lire
nde anee 000
0 Lire.
Einfuhr
bezw. 60 000 Lire bezw. 52 000 Lire. Sicherbeit 10 der Zuschlag⸗
8 2 Augfuhr summe. Kontraktspesen 2600 Lire bezw. 1800 Lire dezw. 1200 Lire
im Spezialhandel
im Spezialhandel
2zw. 1200 Lire. Näheres in italienischer Sprache beim „Reichs⸗
10. bis 20. April 1914
1. Sept. 1913
bis
20. April 1914
1. Sept. 1912
1913 1914
8 10 bis bis 20. April
20. Ayril 20. April
neiger“. 1. Sept. 1. Sept. Mai 1914, Vormittags 10 Uhr. Königliche Präfektur in 1X“ Massa: Bau der Landstraße Nr. 31 von der Brücke von Campia bir bis Valico delle Radici nach der Eisenbahnstation Castelnuovo Gar⸗ 20. April agoana. Voranschlag 62 253,34 Lire. Zeugnisse ꝛc. bis 28 April
1914 1913 Vorläufige Sicherheit 3000 Lire, endgültige 6500 Lire.
dz rein
aktspesen 1200 Lire. Näheres in italienischer Sprache beim dz rein
Verbrauchszucker, raffinierter und dem raffinierten gleichgestellter Zucker (17623 —ik9ka) .. Rohrzacer 61 030 b davon Veredelungsverkehr Rübenzucker: Kechgg zucte (granalierter), 1 v1235352 davon Veredelungsverkehr.. .. Platten⸗, Stangen⸗ und Würfelzucker (176 c) I1(1(876 b) tücken⸗ und Krümelzucker (176 e) gemahlene Raffinade (176 f) Brotzucker W 8 “ Ferin “ . v“ “ 8 andere IZnakakakakae— Rohrzucker, roher, fester und flüssiger (176 !) Rübenzucker, roher, fester und flüssiger (176 . anderer fester und flüssiger Zucker (flüssige Raffinade einschließlich des Iuvertzmeber ies usw.) (176 m) . ““ davon Veredelungsverke .. Füllmassen und Zuckerabläufe (Sirup, Melasse), Melassekraft⸗ fuster; davon Veredelungsverkeeer.. Zuckerhaltige Waren unter steueramtlicher Aufsicht: Gesamtgewicht.. “
(auch Sandzucker)
2*
Menge des darin enthalienen Zuckers. . . .. 8
*. 8
Berlin, den 21. April 1914.
1“
*
Kalserliches Statistisches Amt. 16“ Delbrück.
15 184 12 936 2 005
147 050
109 521
11 891 3 536
417 14 449
2 565 553
7 577 5 995
6 345 1 768
11189
„Reichsanzeiger“. 4 8. Mai 1914, Vormittags 10 Uhr. Bürgermeisteramt in Fossano: Bau der Straße von dem Vororte Loreto nach der neuen 3 252 905 Fe Salmour⸗Fossano. Voranschlag 67 689 68 Lire. Zulassungs⸗ 6 g und Zeugnisse ꝛc. bis 30. April 1914. Vorläufige Sicherheit 3500 Dre, endaültige 1% der Zuschlagssumme. Näheres in italieni⸗ scher Sprache b-im „Reichta zeiger“. 1 965 018 11. Mat 1914, Vormittags 10 Uhr. Bürgermeisteramt in Vi⸗ — ulano: Bau eines Schulhauses. Voranschlag 41 899,33 Lire. 467 060 zugnisse ꝛc. bis 5. Mai 1914. Vorläufige Sicherheit 2000 Lire, 8 8 ndgültige 4000 Lire. Näheres in italienischer Sprache beim „Reichz⸗ 234 05 Lanzeiger“. 117 505 16. Mai 1914, Vormittags 10— 11 Uhr. Ministerium der öffent 134 935 lichen Arbeiten in Rom und gleichzeitig die Königliche Präfektur in 11 993 Teramo: Bau des 4. Abschnitts der Provinziallandstraße 1a 20 868 Serie 2 zwischen Sella di Fustagnano und Ara Martese. Länge 3 404 149 3 884 596 840651 m. Voranschlag 737 830,75 Lire. Zulassungsanträge und 1 ugnisse ꝛc. bis 4 Mai 1914. Vorläufige Sicherheit 26 000 Lire, 3 374 554 endgültige 10 der Zuschlagskumme. Näheres in italienischer Sprache eim ‚Reichsanzeiger“. 2 058 1 19 Mai 1914, Vormittags 10—11 Uhr. Ministerium der 53 75 fentlichen Arbeiten in Rom und gleichzeitig die Königliche Präfektur n Chieti: Verlegung des zweiten Abschnitts der Landstraße Nr. 46 27 536 zwischen der Brücke Cotaro Nr. 118 und der Brücke Nr. 128 in der — Kandschaft Chiovera. Länge 3178,95 m.
Voranschlag 138 152 71 Lire. assungsanträge und Zeugnisse ꝛc. bis 4. Mai 1914. 80 312
3 526 575 3
399 030 187 665 103 195 112 066 119 513
15 307
24 243
Lle Vorläufige Sichaheit 6000 Lire, endgültige ½ der Zuschlagssumme. Näheres in ttalienischer Sprache beim „Reichsanzeiger“. Marineministerium in Rom: Verkauf des Rumpfes und der gessel des ausrangierten Kriegsschiffes „Confienza“ (vgl. „Reichs⸗ anzeiger“ Nr. 72 vom 25. März 1914). Das abgeänderte Lastenheft sgt beim „Reichsanzeiger“ aus.
Berichte von deutschen Getreidebörsen und Fruchtmärkten.
Hauptsächlich gezahlte Preise für 1 t (1000 kg) in Mark
Serbien. 25. April's. Mai d. J. Direktion der Königlich serbischen eisenbahnen in Belgrad: Schriftliche Verdingung behufs von 57 000 kg Zinkchlorid. Sicherheit 5000 Dinar
Gerste
Handel und Gewerbe.
Mn 2 * 2. b (Aus den im Reichsamt des Innern zusammen⸗
Roggen
¹ a bestellten „Nachrichten für Handel, Industrie
Königsberg Danzig. Berlin. Stettin Posen.. Breslau. Crefeld. Coöln.. Dresden. Mainz. Hamburg. Straßburg i. Els.
181 — 183 199 — 211 198 — 200 194 — 198 205 — 212,50
159,50 160 — 161 157 151 — 154 154 — 156 163 — 164 162 — 165 172 — 175 157 — 159 162 — 165
162,50 — 170 176 162 — 164 8— 161 —- 164 169 — 170 172 — 175
172 — 174
151 — 152
142 133 —- 135
170 — 174
130
Hafer
Braugerste
und Landwirtschaft“.)
Dänemark. „. Entwurf eines Gesetzes über Aktiengesellschaften. um 25. Februar 1914 ist dem Landsting der Entwurf eines Gesetzes sder Aktiengesellschaften vorgelegt worden. Ueber ausländische Ge⸗ schaften sind besondere Bestimmungen darin enthalten. Der Entwurf kann während der nächsten Woche im Reichsamt des Innern (Zollbureau) eingesehen werden.
Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 24. April 1914. 88 Ruhrrevier Oberschlesisches Revier 8 Anzahl der Wagen “ Gestellt .3116 10 937 Futtergerste Nicht gestelt.. — 2
Bayerische Marktorte 1 .
gering gut
mittel
gering
gut
mittel
—
1““ gering In der gestrigen Hauptversammlung des Roheise 1een Lerbandes wurde laut Meldung des „W. T. B.“ aus Cöln über
Angobunrg „„. . Lanhhhmnk.
Berlin, den 25. April 1914.
1622 160 156 1722 166
Kaiserliches Statistisches Amt. Delbrück.
“]
EEEEEPöS3A1“ —
ie Marktlage berichtet: Ja Gießereiroheisen haben die Abnehmer nunmehr den Bedarf für das erste Semester im großen und ganzen ect. Zusatzaufträge kommen trotzdem noch täglich herein. Der veaz ist normal. Auch seltens der Martinwerke, die ihren Bedarf ep früher gedeckt hatten, sind noch einige Zusatzmengen aufgegeben vaseen. Die Nachfrage vom Auslande ist etwas ruhiger geworden, tisdem die Abnehmer ihren Bedarf für das erste Semester fast voll⸗ moig abgeschlossen haben. Ein Teil der Auslandskundschaft hat in . ur Lieferung bis Ende des Jahres gekauft. Die Besserun Versand hält an. Der Versand im Monat April dürfte sich
8 8 word
9 Kleik.
unter Berücksichtiaung der Feiertage auf der Höhe des Vormonats halten, der mit 80,15 der Beteiligung den gegen Februar eine Stei⸗ gerung von rund 5 % aufgewiesen hat.
— In der gestrigen Aufsichtsratssitzung der Wayß u. Freytag A.⸗G. Neustadt a. d. H. berichtete der Vorstand über das Ge⸗ schäftsjahr 1913/14. Der erzielte Gewinn gestattet nach Vornahme der Abschreibungen und Rückstellungen, wiederum die Verteilung einer 10 % igen Dividende der am 26. Mai 1914 stattfindenden General⸗ versammlung vorzuschlagen. Der bis jetzt vorliegende Auftragsbestand weist gegenüber der gleichen Zeit des Vorjabres eine Steigerung auf.
— Nach einer durch W. T. B.“ übermittelten Mitteilung der Kaiserlich Russischen Finanz⸗ und Handelsagentur ergab der Wochenausweis der Russischen Staatsbank vom 8.721. April d. J. folgende Ziffern (die eingeklammerten Ziffern entsprechen den glelchen Positionen des neuen Bilanzformulars der Staatsbank bezw. den Ziffern der Vorwoche), alles in Millionen Rubel: Aktiva. Gold (in Münzen, Barren und Anweisungen der Minen⸗ verwaltung) (Nr. 1) 1571,1 (1569,3), Gold im Auslande (Nr. 2) 207,8 (210,3), Silber⸗ und Scheidemünze (Nr. 3) 66,6 (69,6), Wechsel und andere kurzfristige Verpflichtungen (Nr. 4) 409,7 (423,9), Vorschüsse, sichergestellt durch Wertpapiere (Nr 5) 91,7 (91,9), sonstige Vorschüsse (hierher gehören: Vorschüsse, sichergestellt durch Waren, Vorschüsse an Anstalten des Kleinen Kredits, Vorschüsse an Landwirte, Industrielle Vorschüsse, Vorschüsse an das St. Peters⸗ burger und Moskauer Leihhaus, Protestierte Wechsel) (Nr. 6 bis 11) 278 4 (279 3), Wertpavpiere im Besitz der Staatsbank (Nr. 12) 91,9 (94,5), verschiedene Konten (Nr. 13) 103,5 (104,7), Saldo der Rechnung der Bank mit ihren Filialen (Nr. 14) 11 9 (—), zusammen 2832,6 (2843,5). Passiva. Kreditbillette, welche sich im Umlauf befinden (Nr. 1) 1668,5 (1649,1), Kapitalien der Bank (Nr. 2) 55,0 (55, 0), laufende Rechnungen der Departements der Reichsrentei (Nr. 4) 445,8 (457,1), Einlagen, Depositen und laufende Rechnungen verschiedener Anstalten und Personen (Nr. 3, 5 und 6) 617,5 (630,6), verschiedene Konten (Nr. 7, 8 und 9) 458 (45,8), Saldo der Rechnung der Bank mit ihren Filialen (Nr. 10) — (5,9), zusammen 2832,6 (2843 5)
— Laut Meldung des „W. T. B.“ betrugen die Brutto⸗ einnahmen der Canadian Pacific⸗Eisenbahn in der dritten “ 2 100 000 Dollar (595 000 Dollar weniger als im Vor⸗ jahre).
New York, 24. Avril. (W. T. B.) In der vergangenen Woche wurden 163 000 Dollar Gold und 408 000 Dollar Silber eingeführt; ausgeführt wurden 40 000 Dollar Gold und 977 000 Dollar Silber.
New York, 24. April. (W. T. B.) Der Wert der in der vergangenen Woche eingeführten Waren betrug 24 350 000 Dollar gegen 20 660 000 Dollar in der Vorwoche; davon für Stoffe 3 475 000 Dollar gegen 3 302 000 Dollar in der Vorwoch5.
Amtlicher Marktbericht vom Magerviehhof in Friedrichsfelde. Rindermarkt am Freitag, den 24. April 1914 “
Auftrieb 886 Stück Rindvieh, 199 Stück Kälber. Milchkähe. 764 Stück Zugochsen. 8 111166*“ 111.“X“;
Verlauf des Marktes: Mittelmäßiges
Es wurden gezahlt für: Milchkühe und hochtragende Kühe:
Qualität “ .
v434*4*“ 44““ Ausgesuchte Kühe über Notiz. Tragende Färsen: II. Qualität ö1““ Ausgesuchte Färsen über Notiz. 8 Zugochsen. à Zentner Lebendgewicht
I. Qualität II. Qualität a. Gelbes Frankenvieh, Schein⸗ c11öö55“ LD eö68 c. Süddeutsches Scheckvieh, Simmenthaler, Bavreuther. —,— Jungvieh zur Mast: Bullen, Stiere und Färsen.. —,— ℳ 34 — 37 ℳ Weldevlehmärkte: 1., 8., 15. Mai 1914. G
70 — 560 ℳ 410 — 470 „ 360 — 410 „ 270 — 360 „
. * 3 * 8 2* * *
380 — 430 ℳ 270 — 370 „
—,— ℳ
8 2 7
Kursberichte von auswärtigen Fondsmärkten.
Hamburg, 24. April. (W. T. B.) Gold in Barren das Kilogramm 2790 Br., 2784 Gd., Silber in Barren das Kilogramm 80,25 Br., 79,75 Gd.
Wien, 25. April, Vormittags 10 Uhr 55 Min. (W. T. B.) Einh. 4 % Rente M./N. p. ult. —,—, Oesterr. 4 % Rente in Kr.⸗W. pr. ult. —,—, Ungar. 4 % Rente in Kr.⸗W. 80 40, Türkische Lose per medio —,—, Orientbahnaktien pr. ult. 875,00, Oesterr. Staatsbahnaktien (Franz.) pr. ult. 697,00, Südbahn⸗ gesellschaft (Lomb.) Akt. pr. ult. 96,75, Wiener Bankveretnaktien —,—, Oesterr. Kreditanstalt Akt. pr. ult. 608,50, Ungar. allg. Kreditbankaktien —,—, Oesterr. Länderbankaktien 497,50 Unionbank⸗ aktien 580,00, Türkische Tabakaktien pr. ult. 430 00, Deutsche Reichs⸗ banknoten pr. ult. 117,45, Oesterr. Alpine Montangesellschaftsaktten 810,50, Prager Eisenindustrieges.⸗Akt. 2520, Brüxer Kohlenbergb.⸗ Gesellsch.⸗Aktien —,—. — Die Börse eröffnete im Anschluß an das Ausland in schwacher Haltung, befestigte sich dann aber etwas auf das Bulletin über das Befinden des Kaisers.
London, 24 April, Nachm. (W. T. B.) ESilber prompt 26 1⁵⁄16, 2 Monate 26151ℳ. Privatdiskont 2 ½. — Abends 2 ¼½ % Engl.
Konsols 74 ½. (W. T. B.) (Schluß.) 3 % Franz.
Paris, Rente 86,30.
Madrid, 24. April. (W. T. B.) Wechsel auf Paris 106,10.
Lissabon, 24. April. (W. T. B.) Goldagio 18.
New York, 24. April. (Schluß.) (W. T. B.) Bäörsen⸗ bericht. An der heutigen Börse schenkte man den Vorgängen in Mexiko erhöhte Bedeutung und das Geschäft nahm zeitweise einen fieberhaft erregten Charakter an. Gleich zu Beginn war die Stimmung auf die Nachrichten vom Kriegsschauplatz und starkes ausländisches An⸗ gebot schwach. Die Kurse glitten dann langsam weiter nach unten, um am Nachmittag wieder in beschleunigterem Tempo herabzugehen, da die Liquidationen einen bedeutenden Umfang erreichten. Zur all⸗ gemeinen Verflauung trugen auch ungünstige Nachrichten über die allgemeine Geschäftslage, über die Situation am Kuͤpfermarkte und über weitere Preisermäßigungen in Stahl bei. Die starken Kurs⸗ rückgänge, 1 bis 3 Dollar, hatten vielfach die Erreichung von Not⸗ limiten zur Folge. In der zweiten Nachmittagsstunde machte sich eine größere Interventionstätigkeit geltend, der es zu danken war, daß
24. April.
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die Abwärtsbewegung zum Stillstand kam. Unter Deckungen und dann erfolgenden Anlagekäufen vermechten sich sogar Kursbesserungen, wenn auch nur mäßigen Umfanges, durchzusetz n. Gegenüber dem tiefsten Stand erreichten diese in der Schlußstunde einen Dollar. Wäbhrend der letzten Umsätze vollzog sich aber unter neuer⸗ lichen beträchtlichen Liquidationen für europäische Rechnung wiederum ein Tendemwechsel, wobei Canadians am meisten geworfen wurden. Der Schluß war matt. An Aktien wurden 516 000 Stück umgesetzt. Die Tendenz des Bondemarktes gestaltete sich schwach bei einem Umsatz von 2 185 000 Dollar. Die fünfprozentigen mexikanischen Re⸗ gierungsbonds verloren 3 %. Tendenz für Geld: Stetig Geld auf 24 Std.⸗Durchschnitts⸗Zinsrate 1 ¾, do. Zinsrate für leztes Darlehn d. Tages 1 ¼, Wechsel auf London 4,8535, Cable Transfers 4,8780, Wechsel auf Berlin (Sicht) 95 16. 3
Rio de Janeiro, 24. April. (W. T. B.) Wechsel auf London 15²9⁄32.
Kursberichte von auswärtigen Warenmärkten.
Magdeburg, 25. April. (W. T. B.) Zuckerbericht. Korn⸗ zucker 88 Grad ohne Sack 8,97 ½ — 9,05. Nachprodukte 75 Grad o. S. 6,95 — 7,10. Stimmung: Ruhig. Brotraffin. 1 o. Faß 19,12 ½ — 19,3 Kristallzucker Imit Sack —,—. Gem. Raffinade m. S. 18,87 ½ — 19,1 Gem. Melis I m. S. 18,37 ½ — 18,62 ½. Stimmung: Ruhig. R zucker I. Produkt Transit frei an Bord Hamburg: Apvril 9.35 Gd. 9,37 ½ Br. Mai 9,37 ½ Gd., 9,40 Br. Juni 9,45 Gd. 9,47 ½; August 9,62 ½ Gd., 9,65 Br. Oktober⸗Dezember 9,62 ½ Sd., 9,65 Br., Januar⸗März 9,80 ‚d., 9,82 ½ Br. Ruhig. 8
Cöln, 24. April. (W. T. B.) Rüböl loko 72,00, für
Mai 71,00
Bremen, 24. April. (W. T. B.) Schmalz. Rubhig. Loko, Tubs und Firkin 53 ½, Doppeleimer 54 ½. — Kaffse. Stetig. — Baumwolle. Kaum stetig. American middling loko 64 ¼.
Bremen, 24. April, Nachmittags 1 Uhr. (W. T. B.) Baumwolle american middling für April 61,3, für Mai 61,5, für Juni —,—, für Juli 61,5, für August 61,5, für September 60,0, für Oktober 58,5, für November 57,7, für De⸗ zember 57,6, für Januar 57,5, für Februar 57,6, für März 57,6. Tendenz: Ruhig.
Hamburg, 25. April, Vormittags 10 Uhr. (W. T. B.) Zuckermarkt. Ruhig. Rübenrohzucker I. Produkt Basis 38 % Rendement neue Usance, frei an Bord Hamburg, für April 9,35, für Mai 9 37 ½ für Juni 9,45, für August 9,62 ⅛, für Oktober⸗Dezember 9,65, für Januar⸗März 9 82 ½.
Hamburg, 25. April. Vormittags 10 Uhr 15 Minuten. (W. T. B.) Kaffee. Stetia. Good average Santos für Mci 46 ¾˖ Gd., für September 48 Gd., für Dezember 48 ¾ Gd.,
für März 49 ½ Gd.
Budapest, 24. April, Vormittags 11 Uhr. (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen fest, für April —,—, für Mai 12,92, für Oktober 11,73. Roggen für April 10,61, für Oktober 9.10. Hafer für Abril 8,16, für Oktober 7,95. Mais für Mai 6,92, für Juli 7,06, für Auaust —,—. Kohlraps für August 15 80.
London, 24. April. (W. T. B.) Rübenrobhzucker 88 % April 9 sh. 3 ¾ d. Wert, stetig. Javazucker 96 % prompt
9 sh. 10 d. nominell, ruhig. London, 24. April. (W. T. B.) (Schluß.) Standard⸗ 10 Minuten.
Kupfer stetig, 63 ½ 3 Monat 63 16. Liverpool, 24. April, Nachmittags 4 Uhr (W. T. B.) Baumwolle. Umsatz 12 000 Ballen, davon für Spekulation und Export — Ballen. Tendenz: Stetig. Stetig. April⸗Mai 6,90, Juli⸗August 6,75, August⸗
Amerikanische middling Lieferungen:
Mat⸗Juni 6,89, Juni⸗Juli 6,79,
September 6,61, September⸗Oktober 6,43, Oktober⸗NPovember 6.33, November⸗Dezember 6 26, Dezember⸗Januar 6,24, Januar⸗Februar 6,24. — Offizielle Notierungen. American good ordin. 6,10, do. low middling 6,96, do. middling 7,36, do. good middling 7,88, do. fully good middling 8,00, do. middling fair 8,20, Pernam fair 7,42, do. good fair 7,89, Ceara fair 7,37, do. good fair 7,84, Egvptian brown fair 8,35, do. do. good fair 8,80, do. brown fullp good fair 9,05, do. brown good 9,65, Peru rough good fair 8,50, do. rough good 8,75, do. rough fine 9,75, do. moder. rough fair 7,10, do. moder. rough good fair 8,00, do. moder. rougb ood 8,50, do. smooth fair 7,80, 7
do smooth good fair 7,95,
.G. Broach good 5 1516, do. fine 6 ¼, M. G. Bhownuggar good 5 ½, do. fullv good 5 ⅜, do. fine 5 ¼. M. G. Oomra Nr. 1 good 52 ½8, do. Nr. 1 fully good 5 11⁄1½, do. Nr. 1 fine 528⁄16, M. G. Seinde fullv good 41216, do. fine 415⁄16,„M. G. Bengal good 411⁄⁄6, do. do. fine 4 5s16,
Madras Tinnevelly good 6 ⁄16.
Liverpool, 25. April, Vormittags 10 Uhr 25 Minuten. (W. T. B.) Baumwolle. Der Markt eröffnete für loko ruhig. Mutmaßlicher Umsatz 5000 Ballen, Imvort 15 000 Ballen, davon amerikanische 15 000 Ballen. Amerikanische Lieferungen ruhig.
Manchester, 24. April. (W. T. B.) 20r Water twist courante Qualität (Hindlev) 9 ⅝, 30 r Water twist, courante Quglität
(Hindley) 10 ½, 30 r Water twist, bessere Qualität 11 ½ 40 r Mule, courante Qualität (Hindley) 11 ½, 40r Mule, courante Qualität (Wilkinson) 12 ½, 42r Pincops (Reyner) 10 ½, 32r Warpcovs (Lees) 9 ½, 36r Warpcovps (Wellington) 11 ½¾, 60 r Cops für Nähzwirn (Hollands) 21 ½, 80 r Cops für Nähzwirn (Hollands) 25, 100 r Cops für Nähzwirn (Hollands) 31 ½, 120 r Cops für Nähzwirn (B u. J) 34 ⅛, 40 r Doubling twist (Mitre) 12 ⅛, 60r Doubling twist (Rock) 15 ¾¼, Printers 31 r 125 Yards 17/17 39/3. Tendenz: Fest.
Glasgow, 24. April. (W. T. B.) (Schluß.) Roheisen Middlesbrough warrants stetig, 50/8 ½.
Glasgow, 24. April. (W. T. B.) Die Vorräte von Middlesbrough⸗Roheisen in den Stores belaufen sich auf 105 390 t gegen 108 910 t in der Vorwoche.
Paris, 24. April. (W. T. B.) (Schluß.) Rohzucker ruhig, 88 % neue Kondition 29 ½ — 28 ¼. Weißer Zucker stetig, Nr. 3 für 100 kg für April 32 ¾H, für Mai 32 ⅜, für Mai⸗ August 32 ⅞, für Oktober⸗Januar 32 ⅛.
Amsterdam, 24. April. (W. T. B.) Java⸗Kaffee good ordinary 40 ½. — Bancazinn 94 ½¼.
Antwerpen, 24. April. (W. T. B.) Petroleum. Raffiniertes Type weiß loko 22 ½ bezahlt, do. für Avpril 22 ½ Br., do. für Mai 22 ¾ Br., do. für Juni⸗Juli 22 ¾ Br. Ruhig. — Schmalz für April 128 ¾.
New York, 24. April. (W. T. B.) (Schluß.) Baumwolle loko middling 13,25, do. für Mai 12 60, do. für Juli 12,51, do. in New Orleans loko middling 13 8, Petroleum Refined (in Cases) 11,25, do. Standard white in New York 8,75, do. Credit Balances at Oil Citv 2,20, Schmalz Western steam 10 42 ½, do. Rohe u. Brothers 10 80, Zucker Centrifugal 3,01. Getreidefracht nach Liverpvol 1 ¼, Kaffee Rio Nr 7 loko 8 ¼, do. für Mai 8 51, do. für Juli 8,69, Kupfer Standard loko 13.00 — 13,75 Zinn 34,20 — 34.50.
New York, 24. April. (W. T. B.) Baumwoll⸗ Wochenbericht. Zufuhren in allen Unionshäfen 85 000, Ausfuhr nach Großbritannien 51 000, Ausfuhr nach dem Kontinent 52 000, Vorrat in allen Unionshäfen 678 000.
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