1914 / 102 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 01 May 1914 18:00:01 GMT) scan diff

sein, Ungläsfalle zor See dollstan dg msuFlieren. Alet i2 kaße doch Rie Ueberzeugung gewonnen, baß die Arbeiten der Londoner Kon⸗ ferenz dazu beitragen werden, der Wiederkehr so furchtbarer Schiffs⸗ katastrophen, wie des „Titanic“⸗Unterganges für die Zukunft, soweit menschliche Kraft reicht, vorzubeugen. Ich hoffe unter diesen Um⸗ ständen, daß Sie der Konvention Ihre Zustimmung nicht versagen werden. (Bravo!)

Abg. S chumann⸗Forst (Soz.): Mit dem Prinzip dieses Vertrages können wir uns einverstanden erklären. Aber die Hoff⸗ nungen, die an den Londoner Vertrag geknüpft worden sind, sind nicht voll erfüllt worden. Das Unglück der „Titanic“ hat den Schleier gelüftet über das kapitalistische Verfahren der Reedereien. Erst eine so ungeheure Katastrophe mußte eintreten, ehe diejenigen, die die Ver⸗ antwortung für das Leben Tausender tragen, sih daran erinnerten, welche Pflichten sie gegenuber thren Mitmenschen zu erfuͤllen haben. Wurde es sich nur um Zwischendeckspassagiete gehandelt haben, dann wätten wir schweclich heute zu einem solchen oder ähnlichen Ver⸗ trage überhaupt Stellung nehmen können. Nicht das gute Herz und das Mitgefühl sind fur die Reeder bestimmend gewesen, sondern in der Hauptsache rein geschaftliche Erwägungen, sich an einer Konferenz zu beteiligen. Sie stimmten deshalb den Nesormdorschlägen zu, die auf eine Verbesserung unserer Unfallverhütungsvorschriften gerichtet waren. Für eine genügend geschulte Bootsbemannung wurde aber nicht gesorgt. Ein Vertreter der seemännischen Arbeiterschaft schrieb mir seinerzeit, daß er vorgeschlagen habe, Bootsmanöver vor der Aus⸗ reise zu machen, aber dieser Vorschlag sei abgelehnt worden. Das ist ein charakteristisches Zeichen dafür, was man mit der ganzen Aktion bezwecken wollte. Es handelte sich lediglich darum, der Oeffentlichkeit etwas und in Wirklichkeit die Dinge so gehen zu lassen, wie sie bis dahin gegangen waren. Was die Konferenz selbst betrifft, so mißbilligen wir auf das schärfste, daß die Regierung den seemännischen Arbeitern gegenüber in eigenartiger Weise verfahren ist, daß sie wohl Vertreter der Unternehmer zu allen Stadien der Vorverhandlung hinzugezogen, die Arbeitervertreter aber vollständig ausgeschaltet hat. Nur zu einer Besprechung der Seeberufsgenossen⸗ schaft wurden Arbeiter hinzugezogen, und diese Besprechung war eine rein formelle. An der eigentlichen Konferenz nahm kein deutscher Arbeitervertreter teil. Anwesend waren in London Vertreter der Großreedereien, Nautiker und Schiffsbauer. Deutschland hat also Unternehmervertreter als Sachverständige nach London geschickt, aber nicht seemännische Vertreter der Arbeiterschaft. Das beweist die Nichtachtung, die die Arbeiter in Deutschland genießen. Im Aus⸗ lande hat man teilweise Parität geübt; Amerika und England haben Arbeitervertreter als Sachverständige entsandt, andere Staaten haben Kapitäne hingesandt. Die Konferenz hat dann unter Ausschluß der Oeffentlichkeit getagt. Bestimmend für ihre Entscheidung war nach der Rede des Präsidenten, daß nichts verlangt werden dürfe, was das Geschäft der Reedereien ruinieren könnte. Das ist auch kein Wunder, da von deutscher Seite die Großreedereien in London ver⸗ treten waren. An der Konferenz hatte auch der Vorsitzende der See⸗ mannsorganisationen in Amerika teilgenommen. Er verließ sie aber vor ihrem Schluß, weil er das Spiel der Konferenz nicht bis zu Ende mitmachen wollte, er ersuchte um seine Abberufung, weil ein Antrag von ihm abgelehnt wurde, daß jedes den Hafen verlassende Schiff für alle an Bord befindlichen Personen genügend Rettungs⸗ boote und für jedes Boot zwei seetüchtige Matrosen mitführen solle. Die Konferenz hat in der wichtigen Frage der Farbigen vollkommen versagt. Diese Frage steht mit dem Schutz der Schiffe insofern in Zusammenhang, als die Farbigen im Moment der Katastrophe die Befehle nicht verstehen und nicht ausführen können, die Chinesen be⸗ schwören in solchen Momenten die Geister. Der Vertrag gilt nur für die Passagierschiffe, nicht für die Frachtschiffe und betrifft nicht die Sicherheit der Mannschaften. Diese Punkte sollen noch geregelt werden. Hoffentlich geschieht das in befriedigender Weise. Die Re⸗ gierung beabsichtigt ja, alle die gesetzgeberischen Vorlagen zu machen, die die Beschlüsse der Londoner Konferenz erst praktisch durchführen sollen. Wir werden dann die erforderlichen Abänderungsvorschläge machen. Die schönsten Bestimmungen bleiben aber auf dem Papier stehen, solange nicht durch ein Reichsschiffahrtsamt die nötige Kon⸗ trolle über die Unfallverhütungsvorschriften ausgeübt wird. Außer⸗ dem ist auch ein Reichsbemannungsgesetz notwendig.

Hierauf wird Vertagung beschlossen.

Der Präsident schlägt vor, die nächste Sitzung abzuhalten Freitag 2 Uhr pünktlich mit der Tagesordnung: Fortsetzung der soeben abgebrochenen Beratung und des Restes der Tagesordnung (kleinere Vorlagen) unter Ausschluß der Beratung des Etats des

Auswärtigen Amts.

Abg. Scheidemann (Soz.) zur Geschäftsordnung: Ich möchte Sie bitten, die Sitzung morgen überhaupt ausfallen zu lassen. Wir sind unserseits stets bemüht gewesen, ähnlichen Wünschen großer Parteien zu entsprechen. (Zuruf rechts: Maifeier!) Jawohl, Mai⸗ eier. Wir muten Ihnen damit nicht zu, daß Sie sich mit uns bezüglich der Auffassung des 1. Mai solidarisch erklären, sondern es handelt sich nur darum, der größten Partei des Hauses entgegenzu⸗ kommen. Wir wollen dadurch die Geschäfte des Hauses nicht auf⸗ halten. Wir sind bereit, zum Ausgleich an ein oder gar zwei Tagen Abendsitzungen zu bewilligen.

Abg. Graf Westarp (dkons.): Der Antrag hat in höchstem unser Erstaunen hervorgerufen. Diese EbEE164“ am 1. Mai bezwecken, durch Arbeitsniederlegung und Ar eitseinstellung u demonstrieren für die republikanische, sozialdemokratische Partei. Deshalb kann sich der Reichstag nicht an diesen Demon⸗ strationen beteiligen und morgen die Sitzung ausfallen lassen. Wenn die sozialdemokratischen Abgeordneten an der Betei⸗ ligung ein Bedürfnis haben, wird sie niemand hindern. Die Maifeier ist eine Einrichtung, die weder leben noch sterben kann. Wenn die sozialdemokratischen Abgeordneten mal einen Tag weg⸗ bleiben, so werden die Geschäfte des Hauses darunter wohl nicht leiden. Der Antrag ist eine starke Zumutung, die mit aller Ent⸗ schiedenheit zurückgewiesen werden muß.

Abg. Bassermann (nl.): Auch ich möchte mich gegen den Antrag Scheidemann aussprechen. Ich möchte prinzipiellen Widerspruch dagegen erheben, daß aus Anlaß eines Parteifeiertages ein Sitzungstag des Reichstags ausfällt. Das halte ich nicht für angängig, es würde auch Konsequenzen für eine Reihe von anderen Parteien haben.

Abg. (Soz.): Diejenigen, die die Maifeier veranstalten, haben die Einladung an das ganze deutsche Volk gegeben. Wenn die Konservativen dieser Einladung folgen würden, würden sie zum min⸗ desten von ihren irrigen Anschauungen befreit werden. Am 1. Mai wird agitiert für den Völkerfrieden, und diesem Ziele zu folgen, hätte der Reichstag allen Anlaß. Wenn der Abg. Graf Westarp dieser Veranstaltung beiwohnen lebt und marschiert.

Der Antrag wird gegen die Stimmen der Sozialdemo⸗ kraten abgelehnt. Es bleibt also wegen der morgigen Sitzung und der Tagesordnung bei dem Vorschlage des Präsidenten.

Dagegen wird der Beginn der morgigen Sitzung auf An⸗ trag des Abg. Scheidemann trotz des Widerspruches des Grafen Westarp auf 1 Uhr pünktlich festgesetzt.

Schluß 6 ¼ Uhr. ö.“

Preußischer Landtag.

8 Haus der Abgeordneten. 8 68. Sitzung vom 30. April 1914, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

Ueber den Beginn der Sitzung, in der die zweite Beratung des Etats des Ministeriums der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten bei dem Abschnitt „Bistümer, katholische Geistliche und Kirchen, alt⸗

88

würde, würde er sehen, daß die Maifeier

katholische Geistliche und Kirchen“ fortgesett wird, ist in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden.

Abg. Styezynski (Pole): Die Beschwerden darüber, daß katho⸗ lische Eltern gehindert werden, wenigstens den Religionsunterricht für ihre Kinder in polnischer Sprache erteilen zu immer zu. Der Kultusminister hat es 6 schroff zurückgewiesen, daß die preu⸗ ßische Regierung sich in die Einrichtungen der katholischen Kirche ein⸗ mischt. Aber es kann nicht ausbleiben, daß die Art und Weise, wie die preußische Regierung gegen die polnische Sprache vorgeht, auch schließlich ihren Nieverschlag findet in der Art und Weise, wie der katholische Religionsunterricht an Polen von den Geistlichen erteilt wird.

Minister der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten D. Dr. von Trott zu Solz:

Meine Herren! Ich mußte mich dagegen wehren, daß die Ver⸗ tieter der polnischen Fraktion hier im Hause ihre Beschrercen in einsertig gefärbter Weise vortragen. Ich habe dafür Beispiele ange⸗ führt, um diese meine Beschwerde zu begründen. Wenn jetzt der Herr Abgeordnete, der soeben gesprochen hat, sich auf Ausführungen bezieht, die ein Fraktionskollege im vorigen Jahre gemacht hat und damit den Beweis für seine Behauptungen erbracht zu haben glaubt, so kann ich dem nicht beitreten, sondern muß dabei bleiben, daß auch damals die Dinge in einseitiger Weise vorgetragen worden sind. Ich bin außerstande, auf alle diese einzelnen Fälle, die ich gar nicht in einem solchen Momente übersehen kann, hier zu erwidern; ich habe deshalb diejenigen Fälle herausgegriffen, die mir bekannt waren, habe sie charakterisiert und mit ihnen den Beweis geliefert, daß die Tat⸗ sachen in einseitiger tendenziöser Weise dargestellt worden sind, und dabei muß ich bleiben.

Ebenso muß ich dabei bleiben, daß die Regierung sich nicht in die inneren Angelegenheiten der katholischen Kirche einmischt. Meine Herren, wenn das geschehe, würden, glaube ich, die Herren Bischöfe dafür eintreten, daß da Abhilfe geschaffen würde. Ich kann aber mit⸗ teilen, daß mir von dieser zuständigen Stelle eine Beschwerde nicht vorliegt und auch früher nicht eingegangen ist. Daraus schließe ich, daß solche Einmischungen auch nicht vorgekommen sind. Wogegen wir uns wehren, ist das, daß die Polen ihre politischen, national⸗ polnischen Bestrebungen in die Kirche hineintragen, daß sie die kirch⸗ lichen Fragen dazu benutzen, um auf politischem Gebiete Fortschritte zu machen. Das ist es, wogegen wir uns wehren. Wenn ich darin die Hilfe der Herren Bischöfe finde, bin ich ihnen dafür außerordent⸗ lich dankbar. Ich glaube, daß die Herren Bischöfe auch in dieser Angelegenheit nur das tun, was im Interesse der Kirche liegt, wenn sie die Politik aus der Kirche wegweisen. (Bravo!l rechts.)

Abg. Haenisch (Soz.): Der Abg. Hoffmann ist nur in der Abwehr gegen die Verleumdungen der Zentrumspartei bezüglich Bebels Hinterlassenschaft zu seinen Behauptungen gekommen. Es wurde ver⸗ breitet, Bebel habe ein Vermögen von 1 Million hinterlassen, während es nicht einmal der dritte Teil ist. Bebel hat für seine rastlose Tätig⸗ keit in der Partei nicht einen Pfennig bezogen. Wir protestieren da⸗ gegen, daß die katholische Kirche sich in den Dienst der politischen Agitation des Zentrums stellt; wir lehnen jede staatliche Hilfe für die Kirche prinzipiell ab. Wir gönnen den Geistlichen alle politischen Rechte; der Einfluß auf das katholische Volk darf aber nicht zu po⸗ litischen Zwecken mißbraucht werden. „Das katholische Deutschland“ hat zugegeben, daß das Zentrum ohne die Hilfe der Geistlichen gar nicht bestehen könnte. Eine besonders schlimme Art der politischen Betätigung der katholischen Geistlichen ist der Mißbrauch des Beicht⸗ stuhls. In Westfalen sind Dutzende von Arbeitern im Beichtstuhl von den Geistlichen in politischer Weise 1““ worden. Am sind die Fälle, wo die Geistlichen sich hinter die Frauen tecken, um auf ihre Männer in politischer Weise zu wirken. Auch der Ein luß der Geistlichen auf die wirtschaftlichen Kämpfe der Ar⸗ beiter ist ehr unheilvoll. Sie schüren die Gegensätze zwischen den christlichen und den freien Gewerkschaften. Dadurch werden die wirt⸗ schaftlichen Kämpfe der Arbeiter in schlimmster Weise erschwert. Ganz sonderbar sind die Beichtzettel, die man Kindern vorlegt. Ich habe hier einen Beichtzettel, der einem sjährigen Knaben vorgelegt wurde und der sich auch auf sexuelle Dinge bezieht. Ich habe eine ganze Menge solcher Beichtzettel. So etwas mu zerstörend auf das Seelenleben der Kinder wirken. An den guten Absichten der Kirche zweifle ich nicht, es kommt aber auf die Wirkung an. Die Betätigung der katholischen Geistlichen in solcher Weise kann nur deswegen geschehen, weil sie die Seele des Kindes nicht zu beurteilen wissen; das ist eine Folge des Zölibats. Wenn wir 10 Millionen Mark für die katholischen Geistlichen zu bewilligen haben, müssen wir auch das Recht haben, ihre Tätigkeit zu kontrollieren.

Abg. Dr. Be II⸗Essen (Zentr.): Was die Erörterungen des Vor⸗ redners mit dem vorliegenden Etatstitel zu tun haben, ist mir ein Geheimnis. Ich muß es ablehnen, mich als Mitglied meiner Fraktion mit dem Vorredner auseinanderzusetzen über die inneren Angelegen⸗ heiten meiner Partei und die inneren Angelegenheiten der katholischen Kirche. Wir sind es ja seit der Zeit, wo die sozialdemokratische Frak⸗ tion in das preußische Abgeordnetenhaus eingezogen ist, gewöhnt, von den sozialdemokratischen Rednern bei den Ausgabetiteln für die evangelische und katholische Kirche Ausführungen zu hören, die der starken Abneigung dieser Herren gegen das positive Christentum einen krassen Ausdruck geben. Was wir aber heute gehört haben, das übersteigt doch das ge⸗ meingewöhnliche und erträgliche Maß. Solche Ausführungen können wir uns auf die Dauer nicht mehr gefallen lassen. Wir müssen es als eine Ueberhebung betrachten, wenn die Sozialdemokraten in die inneren Angelegenheiten der katholischen Kirche eingreifen. Die Herren täten besser, wenn sie vor ihrer eigenen Tür fegten. Wer so im Glashause sitzt, wie die sozialdemokratische Fraktion, sollte wahrhaftig nicht mit Steinen werfen. Es könnte ja der sozialdemokratischen Fraktion gar nichts schaden, wenn auch sie einmal eine Gewissenserforschung bei sich anstellte und einen Beichtzettel dem nächsten sozialdemokratischen Par⸗ teitage vorlegen würde. Eir tun nichts Besonderes, wenn Sie diesen Etatstitel ablehnen, denn Sie lehnen ja den Etat grundsätzlich ab. Es war also überflüssig, hier noch eine besondere Begründung dafür zu geben. Nicht wir, sondern Sie benutzen die Religion zu politischen Zwecken. (Zwischenruf des Abg. Leiner t.) Abg. Leinert, lesen Sie denn Ihre eigenen Organe nicht? Dann müßten Sie doch 81 daß die Sozialdemokraten die Austrittsbewegung aus der Kirche zu politi⸗ schen Zwecken mißbrauchen. Wir haben Interesse daran, weite Volkskreise daxüber aufzuklären, wie gerade von der sozialdemokratischen Seite religiöse Fragen lediglich zu parteipolitischen Zwecken mißbraucht werden. Auf die inneren Angelegenheiten der katholischen Kirche einzugehen, haben wir hier bei dem vorliegenden Etatskapitel nicht die geringste Veranlassung. Es scheint jedoch, daß unsere aufblühende Parteiorganisation der Sozialdemokratie so außerordentlich im Magen liegt, daß sie selbst dieses Etatskapitel dazu benutzt, um gegen diese Organisation Sturm zu laufen. Es ist nicht richtig, daß der Abg. Hoffmann bei der Anführung des Falles Kopp in der Abwehr gehandelt habe. Die Fälle Bebel und Kopp können gäar nicht verglichen werden. In der ganzen deutschen Presse ist darüber viel geredet worden, und es ist mir unverständlich, warum der Vorredner und der Abg. Hoffmann gerade die Zentrumspresse herausgreifen. Bebel wurde von der So⸗ zialdemokratie immer als der Enterbte und Entrechtete hingestellt. Er war der Vorkämpfer der antikapitalistischen Bewegung, und da ist es doch zu verwundern, daß auch ex sich ein sehr großes Kapital ge⸗ sammelt hat. Der Kardinal Kopp hat nicht ein Vermögen von über 7. Millionen hinterlassen. Obgleich ein offizielles Dementi von zustän⸗ diger Stelle gegen diese Behauptung erlassen worden ist, hat der Abg. offmann von der Tribüne dieses Hauses dies trotzdem wiederholt.

Es ist festgestellt, daß der Nachlaß des Kardinals Kopp noch ni

eine Milliont Fetragen Fak. Der Fürsthischef Farsmal KoßP Hak au

auf bPsterteichischem Bezirk eine Gintommensquelle gehabt. Sollte;

etwa darauf verzichtet haben? Sie vergessen ober verschweigen abe

daß diese Einkommensquelle nicht etwa zu pridaten Zwecken des Fürst bischofs diente, sondern zu guten Zwecken verwendel werden sollte un

auch tatsächlich zu kirchlichen und Kulturzwecken im großen Umfanmg

verwendet worden ist. In der katholischen Kirche besteht nicht d Drang, Reichtümer für sich zu sammeln. Ich hoffe, daß man in weitz

Kreisen unserer Bevölkerung allmählich einsehen wird, zu welche

Zwecken hier die Etatsberatungen von sozialdemokratischer Seite 8 nupt werhen.

Abg. Adolf Hoffmann (Soz.): Als ich vorhin von dem Ve mögen der katholischen Kirche sprach, wurde mir aus dem Zentrum zu gerufen: Und das Vermögen Bebels? Das veranlaßte mich, auf da Einkommen des Kardinals einzugehen. Wenn er nur 1 Million hik terlassen hat, so hat er gewiß nicht gut gewirtschaftet. Er hat au den österreichischen Einkommensquellen allein 300 000 bezogen: konnte also sehr gut 7 Milloonen Mark hinterlassen haben. Herr Be

hort nicht bestritten, daß der Kardinal 360 000 aus Oesterteich h. zogen hat. Die Ausgaben für die Bistümer usw. werden bewilligt. Bei den Ausgaben für die Provinzialschulkolle gien bemerkt

Abg. Eickhoff (fortsch. Volksp.): Seit Jahr und Tag i Rede von der Ueberfüllung des Oberlehrerberufs. Die besten Kräft werden im Kommunalschuldienst verwendet. Ich mißgönne es ihne nicht, aber die Ueberfüllung hat zur Folge, daß eine Menge tüchtige Kräfte brach liegt. Die katholischen Kandidaten haben unter de Ueberfüllung am meisten zu leiden. Die außerpreußischen Staate nehmen keinen preußischen Kandidaten auf, wohl aber Preußen außer preußische. Das führt zur Ueberfüllung. In den Kreisen der Buch händler und Schulmänner wird geklagt, daß das Verfahren bei An nahme von Schulbüchern zu Unzuträglichkeiten geführt habe. Einzeln Lehrbücher werden zwar an Knabenschulen, aber nicht an Mädchen schulen eingeführt. Es herrscht da ein Mangel an Einheitlichkeit, de beseitigt werden muß. 8

Abg. Dr. Blankenburg inl.);: Mugler in Siegen ist die Erlaubnis zur Erteilung des Religions unterrichts entzogen worden; 1912 erschien eine Schrift von ihm „Religion und Moral“; ein christlich⸗sozialer Redakteur hatte ihn des wegen angezeigt. Das Buch wurde in der Stadtverordnetenversamm lung zur Sprache gebracht; der Bürgermeister erklärte sich natürlice für inkompetent. Dem Oberlehrer Dr. Mugler wurde vorgeworfen daß er Irrlehren verbreitet habe. Er hat sein Buch dem Provinzial schulkollegium übersandt und dieses hat es nicht beanstandet. Dr Mugler ist aber trotzdem die Erlaubnis zum Erteilen des Unter richts entzogen worden. Es erschien ein Aufruf von 50 Eltern, die ihrn ihre volle Sympathie und ihren Dank aussprachen. Das ist erfreu⸗ lich, am erfreulichsten ist, daß auch eine Anzahl seiner früheren Schüler auch Juristen und andere Wissenschaftler, diesen Aufruf unterschrieben. Der Mann ist jetzt nur noch für Geschichte und Französisch tätig Das Unerfreuliche bei dem Fall ist, daß ein Vorgesetzter die Schülen mehrmals zu sich bestellte und den Oberlehrer der Irrlehre bezichtigte. Das war ein großer Mangel an Takt. trägt für den Ausgang der Sache die Schuld, es hat sich als zu nach⸗ giebig erwiesen. Allerdings hat es das Recht, einem Oberlehrer seinen Unterricht zuzuweisen; es gibt hier keinen Rechtsweg; ich vermisse aber die Billigkeit. Herr Mugler hat seine vorgesetzte Behörde um Schutz gebeten, erhält ihn aber nicht, sondern ein Monitum. Der Entscheid erfolgte lediglich auf Grund eines Geheimberichts des Superintenden⸗ ten. Das Provinzialschulkollegium hat es versäumt, zu zeigen, daß es ein selbständiges Urteil hat. Man konnte ihn ja versetzen, aber es ist grausam, daß man ihn ungehört maßregelte. Ich glaube nicht, daß Dr. Muglers Unterricht angreifbar war. Eine Beschwerde an zu⸗ ständiger Stelle ist darüber nicht erfolgt. Den Anstoß zu der ganzen Sache gab seine Tätigkeit im Verein Christliche Freiheit. Etwas Be⸗ denkliches ist ihm aber nicht nachgewiesen worden. Die Entziehung des Religionsunterrichts war eine Strafe, denn sein Hauptfach war Religion, er hatte sich als Religionslehrer um die Stelle beworben; er ist jetzt gewissermaßen zum pädagogischen Tagelöhner gemacht wor⸗ den. Die gegebene Lösung wäre nun eigentlich die Uebergabe des Re⸗ ligionsunterrichts an den Pfarrer. Von diesem Gesichtspunkt aus be⸗ trachtet verdient der Konfirmandenerlaß eine ganz besondere Bedeutung, und die preußischen Religionslehrer haben alle Veranlassung, auf dem Posten zu sein. Wie nirgends heißt es hier: principiis obsta! Bis⸗ her bestand die Möglichkeit, den Konfirmandenunterricht der Ange⸗ hörigen höherer Schulen mit dem der Volksschüler zu verbinden. Der Konfirmandenerlaß würde dies unmöglich machen, was ich für durch⸗ aus bedenklich halte. Außerdem stellt dieser Erlaß geradezu eine Prämie auf die Aushorchung der Schüler über den Religionslehrer dar. Es besteht auch die Gefahr, daß Kinder, die zwei Jahre hindurch in Religion allein durch den Stadtpfarrer unterrichtet werden, scharf gemacht werden gegen den Unterricht anderer Lehrer in höheren Klassen.

Dem Religionslehrer D.

Denn es ist unter den gegebenen Verhältnissen wohl nicht denkbar, daß

auch vielleicht ein liberaler Geistlicher zu diesem Unterricht herange zogen wird. Führt man dieses System wirklich ein, dann könnte man ebensogut für den Turnunterricht tüchtige Offiziere und für den Ge⸗ sangsunterricht berühmte Opernsänger heranziehen. Darunter müßte natürlich die Einheit der Methodik leiden. Wir wollen nicht, daß der Unterricht irgendwie beschränkt wird, er liegt geradezu im Interesse einer nationalen und sittlichen Jugenderziehung.

. Minister der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten D. Dr. von Trott zu Solz:

Meine Herren! Der Herr Vorredner ist sehr ausführlich auf einen Vorgang eingegangen, der sich in Siegen zugetragen hat. Er hat aus diesen Vorgängen gewisse Besorgnisse für die Stellung der Religionslehrer an unseren höheren Schulen entnommen und mich ersucht, hier doch ein beruhigendes Wort zu sagen. Ich bin dazu sehr gern bereit und habe mich deshalb auch alsbald zum Wort gemeldet, um diesen Vorgang in Siegen in das richtige Licht zu stellen. Ich kann zwar dem Herrn Vorredner keines⸗ wegs den Vorwurf machen, daß er die tatsächlichen Vorgänge in einer einseitigen oder unrichtigen Weise dargestellt hätte; er hat aber, glaube ich, die Tatsachen doch nicht so aufgefaßt, wie sie aufgefaßt werden müssen, um zu dem richtigen Urteil über diese Vorgänge zu kommen.

Meine Herren, in Siegen waren in der Oeffentlichkeit die Meinungsverschiedenheiten auf religiösem Gehiete zur Diskussion ge⸗ stellt worden. Es fanden Versammlungen statt; dort wurden tem⸗ peramentvolle Reden von beiden Seiten gehalten. Die Oeffentlichkeit in der Stadt Siegen beschäftigte sich lebhaft mit diesen Fragen, die in jenen Versammlungen aufgeworfen wurden. Die Meinungen

Das Provinzialschulkollegium

waren geteilt; die einen vertraten diese, die anderen jene Meinung. Jedenfalls war eine erhebliche Beunruhigung in den Kreisen der⸗ jenigen hervorgetreten, die sich für religiöse Fragen interessierten. In dem Vordergrunde dieser religiösen Bewegung um mich einmal so auszudrücken; ich weiß, daß der Ausdruck nicht ganz zutreffend ist stand auf der einen Seite ein Pfarrer, auf der anderen der Lehrer, welcher in der Religion an der dortigen Schule unterrichtet. Beide, der Pfarrer und der Oberlehrer, unterrichteten zum Teil dieselben Schüler in der Religion, der eine in der Schule, der andere im Konfirmandenunterricht, und diese beiden Männer, die dieselben Schüler unterrichteten, standen im Vordergrunde dieses öffentlichen religibösen Streites in der Stadt Siegen. .1.4“

(Fortsetzung in der Zweiten Beilage.)

Meine Herren, es ist selbstverständlich dem Religionslehrer un⸗ benommen, seiner religiösen Ueberzeugung auch außerhalb der Schule Ausdruck zu geben. Aber es wird sich für ihn doch empfehlen, darin eine gewisse Zurückhaltung zu beobachten, sich von einem öffentlichen Streit in diesen Dingen nach Möglichkeit fernzuhalten, und in einem solchen Kampfe nicht gerade im Vordergrunde zu stehen. Er hat in der Schule den Kindern von Eltern verschiedener religiöser Richtung Unterricht zu erteilen; er muß darauf eine gewisse Rücksicht nehmen, muß eine gewisse Zurückhaltung üben und, wie ich sagte, vor allen Dingen vermeiden, in den öffentlichen Streit über diese Frage ge⸗ rade im Vordergrund zu stehen.

Ich will nun dem Oberlehrer Mugler nicht den Vorwurf machen, daß er sich selbst in den Vordergrund dieser Debatten gedrängt habe; tatsächlich hat er aber dort gestanden. Ich will nicht untersuchen, wen dabei hauptsächlich die Schuld trifft; darauf kommt es bei der Be⸗ urteilung dieses Falles nicht an; die Tatsache genügt, daß er im Vordergrunde dieser Kämpfe in Siegen gestanden hat, das der Herr Vorredner selbst als ein heißes Pflaster für diese Fragen bezeichnet hat. Es war also dort für den Oberlehrer doch wohl besondere Vor⸗ sicht geboten. Und, meine Herren, hier ist der Grund zu suchen, der das Provinzialschulkollegium bestimmt hat, da die Dinge nun einmal so lagen, den Oberlehrer mit einem anderen Unterricht zu be. schäftigen, als mit dem Religionsunterricht. Daß das Provinzial⸗ schulkollegium dazu berechtigt war, das hat auch der Herr Vorredner anerkannt.

Es ist richtig, daß gegen die Art und Weise der Erteilung seines Unterrichts Beschwerden nicht eingegangen sind (Hört, hört! bei den Nationalliberalen!), daß eine Revision des Unterrichts durch den Generalsuperintendenten seinerzeit stattgefunden hat, und dieser gegen ihn keine Einwendungen gehabt hat. (Hört, hört! bei den National⸗ liberalen.) Gewiß, meine Herren, die Art und Weise, wie er seinen Unterricht in der Schule erteilte, ist auch nicht der Grund gewesen, warum er einen anderen Unterricht bekommen hat, sondern seine prononzierte Stellung in der Oeffentlichkeit (Sehr richtig! bei den Nationalliberalen), die Tatsache, daß er in öffentlichem Kampf über religiöse Fragen im Vordergrund gestanden hat, während er den Unter⸗ richt in der Schule in Religion zu erteilen hatte. Das, glaube ich, muß ein Oberlehrer, der diesen Unterricht erteilt, zu vermeiden wissen. Da kommt er in Konflikte, und die muß er vermeiden; er muß sich sagen: wenn ich Religionsunterricht in der Schule erteile, bin ich nach dieser Richtung hin nicht so frei wie ein anderer. Darin muß mir jeder recht geben.

So hatten sich denn die Dinge in Siegen zugespitzt, und um diesen Verhältnissen Rechnung zu tragen, hat das Provinzialschul⸗ kollegium über die Verteilung des Unterrichts in der dortigen Schule anders disponiert, wozu es durchaus berechtigt war.

Das Provinzialschulkollegium ist auch nicht etwa unmittelbar eingeschritten, hat dem Oberlehrer Mugler nicht etwa sofort den Re⸗ ligionsunterricht entzogen, sondern es hat den Ablauf des Semesters abgewartet, und dann bei dem beginnenden neuen Senester, bei der neuen Unterrichtsverteilung angeordnet, daß dem Oberlehrer Mugler ein anderer Unterricht als der Religionsunterricht gegeben werden soll. Das ist an und für sich einwandfrei, und ich glaube, wie die Dinge nun einmal lagen, wie sie sich leider in Siegen zugespitzt hatten, hat das Provinzialschulkollegium recht getan, wenn es diesen Verhältnissen

Rechnung trug und den Oberlehrer Mugler einen anderen als den

Religionsunterricht erteilen ließ.

Abg. D. Traub ffortschr. Volksp.): Wir bekämpfen jedes zwangsweise Einschreiten der Staatsgewalt in die geistliche Unterrichts⸗ erteilung, auch in der Schule. Das Konsistorium stellt sich ja in letzter Zeit in dieser Sache dem Provinzialschulkollegium gegenüber, und bringt seine Auffassung zur Geltung. Der Oberlehrer Mugler hat die Angriffe, die als Anklagen gegen ihn eingereicht worden sind, über⸗ haupt nicht gesehen. Er hätte aber die Möglichkeit haben müssen, sich verteidigen zu können. Nun hat der Minister von einem Religions⸗ lehrer eine doppelte Vorsicht verlangt, seiner religiösen Ueberzeugung Ausdruck zu geben. Ich stelle demgegenüber die Frage: Wer hat diesen Streit angefangen? Der Oberlehrer ist in Siegen öffentlich heraus⸗ gefordert worden, und da kann man sich doch nicht wundern, wenn er darauf eingegangen ist. Nur das hat er getan. Der Minister hat selbst zugegeben, daß er dazu gedrängt wurde; und das entschuldigt doch gerade sein Auftreten. Es hat bedenkliche Konsequenzen, wenn man vom Standpunkte des Ministers aus an die Sache herangeht. Ich möchte daran erinnern, daß der Rektor der Straßburger Universität in 11 Universitätsrede im Jahre 1911 gesagt hat, daß die Religionslehrer nach Lesäemn Wissen und Gewissen den Schülern die Wahrheit sagen sollen, und daß es nur so möglich ist, daß das Volk in allen seinen Ständen bei der Religion erhalten wird. Was hier der Rektor der Straßburger Universität gesagt hat, das sollte auch für die preußische Schulverwaltung beachtenswert sein. Ich bitte, daß die Freiheit in unserem Religionsunterricht von seiten der Regierung mit allen Mitteln ganz energisch gewahrt wird.

Abg. Heckenroth (konf.): Ich muß entschieden bestreiten, daß nicht durch Herrn Mugler, sondern von der positiven Seite, von Herrn Pfarrer Blecher Beunruhigung und Erregung in die Bevölkerung getragen worden ist. Eine ganze Reihe von Jahren hindurch sind von den Anhängern des Herrn Traub Vorträge gehalten worden, um eine Ortegruppe der Freunde der religiösen Freiheit in Siegen zu gründen. Bei der Gründung der Ortsgruppe hat dann Herr Mugler ein Wort ausgesprochen, das als ein Aufruf zum Kampfe gegen die positive Richtung ausgelegt werden konnte. Dadurch ist in weiten Kreisen der Bevölkerung eine begreifliche Beunruhigung entstanden. Nach den Normatipbestimmungen für den Religionsunterricht an höberen Schulen soll der Religionsunterricht das Ziel verfolgen, die Schüler durch Gottes Wort zu charaktervollen Menschen heran⸗ zubisden. Ein Flugblatt der Evangelischen Freiheit läßt aber die Befürchtung aufkommen, daß die Anhänger der religiösen Fre heit eine ganz andere Auffassung über die Heilstatsachen und über die Hellige Schrift haben und daß, wenn diese Auffassung den Schülern vorgetra en wird, diese in einen Zwiespalt hineingedrängt werden. Das, was Herr Mualer in seinen Religionsstunden lehrt, reißt unseren Kindern dasjenige aus dem Herzen, was sie von ihren Eltern und von der Schule her bekommen baben, und als etwas Heisiges ansehen. Es ist daher selbstoerständlich, daß durch den Religions⸗ unterricht des Herrn Mugler eine große Erregung bei den Eltern

2 8 8

Zweite Beilage

hervorgerufen wurde. Herr Mugler reißt durch seine Lehren das⸗ jenige ein, was unser Katechismus aufgebaut hat. Wir haben volles Vertrauen zu unseren evangelischen Pfarrern, und wir können ihnen nur dankbar sein, wenn sie aus voller Ueberzeugung und mit warmem Herzen für das Evangeltum eingetreten sind. So sehr wir auch ein⸗ verstanden sind mit den Zielen, die dem Religionsunterricht gesteckt sind, so sehr müssen wir aber auch darauf dringen, daß diese Ziele wirklich erreicht werden, und daß kein Religionsunterricht erteilt wird, der von diesen Zielen abweicht. 8

Abg. Dr. Friedberg (nl.): Den Ausführungen des Vorredners kann ich nur zum geringsten Teile zustimmen. Ich muß energische Verwahrung dagegen einlegen, daß der Abg. Heckenroth hier die Grenzen der Lerfreiheit festiegen will. Wie kommt denn der Abg. Heckenroth eigentlich dazu, hier für alle Angänger des evangelischen Glaubens diejenigen Grenzen in der Lehrfreiheit zu ziehen, an die sie sich unbedingt halten müssen? Der Minister hat aus den Darlegungen meines Freundes Campe ganz falsche Schlußfolgerungen gezogen. Er hat allerdings zugegeben, daß der betreffende Religionslehrer im guten Recht war, wenn er außerhalb seiner Amtztätigkeit seine religiöse Ueberzeugung in einem Buche zum Ausdruck brachte. Und der Minister hat ferner erwähnt, daß der Unterricht in voll⸗ ständig einwandfreier Weise erteilt wurde. Aus den Ausführungen des Ministers geht hervor, daß Herr Mugler vollständig unschuldig ist an den unangenehmen Zwischenfällen, aber nichtsdestoweniger das ist die Schlußfolgerung des Ministers muß Herr Mugler die Zeche bezahlen. Nun hat der Abg. Heckenroth uns das Buch des Herrn Mugler als etwas ganz Entsetzliches hingestellt. Ich weiß nicht, ob der Kultusminister geneigt ist, dem Abg. Hecken⸗ roth darin zu folgen. Aber in dem, was Herr Mugler in seinem Buche ausgeführt hat, ist ein gewisser Geist zu spüren, der doch an gewichtiger Stelle eine gewisse Rolle spielt: der Geist Harnacks. Wie ist es denn möglich, einen so hervorragenden Mann wie Harnack als Lehrer zu belassen, wenn die von ihm beeinflußten jungen Geistlichen nicht in seinem Sinne lehren dürfen? Will der Abg. Heckenroth etwa verlangen, daß auch Herr Harnack vom Lehrstuhl entfernt wird? Ich weiß nicht, ob der Minister, wenn er die Personalakten des Pfatrers Blecher kennte, diesen so unbedingt stützen würde. Dem sei, wie ihm wolle, der „Minister kommt ohne weiteres zu dem Schlusse, daß Herr Mugler die Zeche zu zahlen habe. Der Kultusminister ist ja aus der konservativen Partei hervorgegangen, aber bisher haben wir keinen Anlaß gehabt, daran zu zweifeln, daß er objektiv verfährt. Der vorliegende Fall ist der erste, in dem es uns scheint, als ob er eine gewisse Objeklivität vermissen ließe. Ich hoffe aber, daß es zugleich der letzte sein wird.

Minister der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten D. Dr. von Trott zu Solz:

Meine Herren! Ich bin entgegen den Ausführungen des Herrn Abg. Dr. Friedberg der Ansicht, daß, wenn ich in einem Fall meine Objektivität bewiesen habe, es in dem vorliegenden geschehen ist, wie ich mich überhaupt bemühe, objektiv zu sein, so habe ich es auch im vorliegenden Falle getan. Die Darstellung, die Herr Abg. Dr. Friedberg von meinen Ausführungen gegeben hat, trifft eben nicht zu; er hat mir eine Ausführung zugewiesen, die ich in dem Sinne, wie er es darstellte, nicht gemacht habe, und er hat daraus dann seine Schlüsse gezogen.

Ich habe keineswegs gesagt, daß der Herr Oberlehrer Mügler nicht an den öffentlichen Diskussionen in Siegen beteiligt gewesen wäre. Er ist sehr lebhaft daran beteiligt gewesen, hat in dem Vordergrund dieser religiösen Debatten von Siegen gestanden. Ich habe nur gesagt: ich wollte nicht untersuchen, ob er das aus freiem Antriebe getan habe oder ob er durch die Verhältnisse gedrängt in diese Rolle geschoben worden sei. Das sei aber in diesem Falle gleich⸗ gültig, die Tatsache genüge, daß er im Vordergrund dieses Streites gestanden hat, und ich habe gesagt, daß ein Oberlehrer, der Religions⸗ stunden gibt, in dieser Beziehung Zurückhaltung üben müsse Sehr richtig! rechts.), weil er sonst seinen Schülern gegenüber in Konflikt kommt.

Ich habe gesagt: ich will nicht untersuchen, wie weit der Herr Oberlehrer Mügler selbst daran schuld hat; es genügt die Tatsache, und diese Tatsache war bestimmend für die Entschließungen des Provinzialschulkollegiums.

Daß das Provinzialschulkollegium berechtigt war, eine solche An⸗ ordnung zu treffen, wird von keiner Seite bestritten werden. Herr Mügler ist nicht als Religionslehrer angestellt; er ist als Lehrer angestellt, und es ist durchaus innerhalb der Zuständigkeit des Pro⸗ vinzialschulkollegiums, über die Verteilung der Unterrichtsgegenstände zu befinden. Es hat das mit Rücksicht getan, hat nicht etwa sofort eine Aenderung angeordnet, sondern erst bei Beginn des nächsten Semesters, um eben der großen Aufregung die kann von keiner Seite bestritten werden —, die in Siegen war, Rechnung zu tragen, und ich glaube, das ist auch eine ganz verständige Maßnahme einer Schulbehörde.

Daß das dem Lehrer unangenehm ist, begreife ich. Aber schließ⸗ lich muß das allgemeine Interesse vorgehen, und er muß es sich gefallen lassen, daß er durch die Entwicklung der Dinge vielleicht geschädigt wird. Daß läßt sich nicht ändern; die anderen Interessen, die da zu vertreten sind, sind größer und wichtiger als die seinen, und daß die anderen vorgehen müssen, das werden mir die Herren auch zu⸗ geben.

Ich glaube also, daß man, wenn man diesen Fall objektiv an⸗ sieht, ihn gar nicht anders ansehen kann. Wenn Sie ihn anders ansähen, dann würden Sie ihn im subjektiven Interesse des Herrn Oberlehrers Mügler ansehen. Ich sehe ihn im objektiven Interesse der Allgemeinheit an, und ich glaube, daß es richtig getan war, ihm den Unterricht zu nehmen, und das ist nicht in schroffer Form ge⸗ schehen, sondern in rücksichtsvoller Weise für Oberlehrer Mügler.

Uebrigens ist das Provinzialschulkollegium das möchte ich doch auch noch hier hervorheben mit der Angelegenheit durch eine Eingabe des Oberlehrers Mügler selbst befaßt worden. Diese hat erst dem Provinzialschulkollegium den Anlaß gegeben, sich mit den Dingen zu beschäftigen. Er wurde sehr stark angegriffen und suchte nun Schutz beim Provinzialschulkollegium. Das hat dann den Fall unter⸗ sucht und konnte feststellen, daß eine hochgradige Beunruhigung auf religiösem Gebiete in Siegen entstanden war, und hat dann die Maßnahme getroffen, über die Sie sich beschweren. Es ist also nicht vom Konsistorium ausgegangen, daß das Provinzialschulkollegium sich

8

Staatsanzeiger.

mit dieser Angelegenheit beschäftigt hat, sondern eine Eingabe des Oberlehrers Mügler selbst gab den äußeren Anlaß, auch das läßt die Sache in einem anderen Lichte erscheinen, und ich glaube in der Tat, daß kein Grund zur Beschwerde vorhanden ist. (Bravo! rechts.) Abg. Wildermann (Zentr.): An die Privatmädchenschulen werden von den Provinzialschulkollegien viel zu große Anforderungen gestellt. Von den Provinzialschulkollegien wird ertlärt, daß man diese Anforderungen stelle, weil das Ministerium das so wünsche, daß man gegenüber den Privasschulen schärfer vorgehe ais gegenüber den öffentlichen Schulen. Ich hoffe, daß der Minister uns hier mitteilen wird, daß dies nicht seinen Intentionen entspricht. Den Oberlehrern wurden früher nur diejenigen Jahre ihrer Hilfslebrer⸗ zeit auf ihr Pensionsdienstalter angerechnet, in denen sie mindestens zwölf wöchentliche Unterrichtsstunden erteilt hatten. Schlfeß⸗ lich wurde dann aber verfügt, daß bet den Oberlehrern, die nach 1892 angestellt worden sind, auch die Jahre anger chnet werden sollien, in denen sie weniger Unterrichtsstunden gegeben hatten, aber bei früher angestellten Oberlehrern nicht. Durch eine Reichsgerichtsentscheidung ist nun die Zwölfstundenklausel für ungültig erklärt worden, un auch die vor 1892 angestellten Oberlehrer haben einen Anspruch auf Anrechnung der Jahre, in denen sie weniger Stunden erteilt haben. Dadurch ist den Oberlehrern, die nach der Reichsgerichts⸗ entscheidung sich pensionieren lassen, geholfen worden, aber nicht denen, die vor dieser Entscheidung pensioniert und vor 1892 angestellt worden sind. In dieser Beziehung muß im Interesse der Gerechtigkeit ein Ausgleich geschaffen werden. Ich bitte den Minister, den Wünschen des Abg. Traub über das Provinzialschulkollegium nicht nachzugeben. In einem rheinischen Gymnasium sind Werke eingesührt, die geeignet sind, nicht nur die religiösen Gefühle der kalholischen S üler zu verletzen, sondern auch den konfessionellen Frieden zu stören. Diese Bücher gehören auch zu den kulturkämpferischen Schriften, zu denen, die ungerechtfertigt die katholische Kuche bekämpfen. Es geht nicht an, wenn Vertreter des geistlichen Standes, die sich etwas haben zu schulden kommen lassen, als typische Fälle hingestellt werden. Man sollte aber auch diese Bücher nicht evangelischen Schülern in die Hände geben. Sowohl die evangelischen wie die katholischen Geistlichen hätten die Pflicht, gegen die Angriffe von außen, die auch in diesen T

hier erhoben worden sind, zusammenzustehen. Ich richte Regierung die Bitte, die Einführung solcher Bucher nicht zu ge⸗ statten. Ein solches Verlangen ist uns vom zuständigen Provinzial⸗ schulkollegium abgelehnt worden. Ich möchte auch die Reglerung bitten, eine Verfügung an die Provinztalschulkollegien zu erlassen und die Einstellung dieser Buücher in die Schulbibliotheken zu unter⸗ sagen. Ich bitte die Eltern, darauf zu achten, daß den Kindern nicht Jugendzeitschriften in die Hände allen, die einen ungünstigen Einfluß auf sie ausüben müssen. Solche Zeitschriften sind in vielen preußischen Gymnasien verbreitet. Ihr Geist erinnert an das Pro⸗ gramm der Sozialdemokratie. (Zuruf bei den Sozialdemokraten.) Sie (nach links) wollen keine Jugend, die an Vaterland und Gott Freude hat, die sich unterordaet unter die Antorität. Aus Liebe zum Vaterlande müssen diese Bestrebungen bekämpft werden, aber auch aus Liebe zur Jugend. Der Minister möne alles tun, was in seinen Kräften steht, um diese Bewegung zu ersticken.

Minister der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten D. DIW

Meine Herren! Die Bewegung in der deutschen Jugend ist selbstverständlich auch mir und meinem Ministerium nicht unbekannt geblieben. Es sind in ihr zur Zeit vielfache Kräfte tätig. Auf diesem Gebiet wird neuerdings sehr viel geleistet, und man kann sagen, daß hier auch viel Erfreuliches geleistet wird. Die ganze Frage ist in das Interesse der Allgemeinheit gelangt und in den Vordergrund getreten. Daß sich dabei auch radikale, destruktive Elemente zur Geltung zu bringen suchen, das kann nicht verwundern. Aber ich habe zu unserer Jugend doch das Vertrauen, daß es diesen radikalen, destruktiven Elementen nicht gelingen wird, unter ihr die Vorhand zu gewinnen. Schon jetzt machen sich deutliche Zeichen bemerkbar, daß von diesen Einflüssen und Versuchen abgerückt wird. Es ist meiner Ansicht nach hocherfreulich, wenn eine gesunde Reaktion aus der Jugend selbst kommt und diese selbst einsieht, daß das eigent lich alles nur dummes Zeug ist, was ihr vielfach vorgesetzt wird. So ist wirklich der Zeitschrift „Der Anfang“ zuviel Ehre angetan, daß sie hier mit solchem Ernst behandelt wird. (Na, na! im Zentrum.) Man sollte sie doch der Lächerlichkeit preisgeben, mohin sie gehört. Sie hat auch schon eine andere Zeitschrift bervorgerufen, die betitelt ist „Das Ende“. Ich weiß, daß noch kürzlich ein Herr versucht hat sich der Wissenschaft wegen diesen „Anfang“ zu verschaffen. Darüber sind jetzt schon 3 Wochen hingegangen, und er hat noch keine Antwort bekommen; ich glaube, der „Anfang“ hat in der Tat schon sein Ende gefunden, und deshalb sehe ich diese Tendenzen doch nicht für so ge⸗ fährlich an, weil ich nicht glaube, daß sie von Erfolg sein werden. Das hindert aber nicht, daß man allen diesen Angelegenheiten auch von der Unterrichtsverwaltung aus die größte Aufmerksamkeit zuzu⸗ wenden hat. Das ist bisher geschehen und wird auch in Zukunft geschehen. Ich glaube aber doch, daß diejenigen Herren, die diesen Dingen ebenfalls ihre Aufmerksamkeit zugewendet haben, mir recht geben werden, wenn ich gesagt habe, daß schon jetzt die verständigen Kreise in unserer Jugend sich von den radikalen Strömungen ab⸗ wenden.

Deshalb, glaube ich, kann ich es unterlassen, auf diese einzelnen Erscheinungen hier noch näher einzugehen. Ich kann es auch unter⸗ lassen, noch auf den so viel genannten Tag auf dem Hohen Meißner näher einzugehen, der dort im vorigen Oktober statt⸗ gefunden hat. Von Schülern waren überhaupt nur wenige dort. Die Mehrzahl der Besucher war schon aus der Schule entlassen, und eine einmütige Stellungnahme der dort Versammelten ist dabei ja auch nicht herausgekommen. Auch dort sind unzweifelhaft Leute ge⸗ wesen, die vom besten Willen für die Jugend beseelt sind, die hohe Ideale für die Jugend in sich bergen, neben anderen, die radikale, destruktive Tendenzen dort verfolgten. Ich glaube aber, daß die Klärung schon eingetreten ist und immer mehr eintreten wird.

Damit kann ich wohl diesen Teil der Ausführungen meines Herrn Vorredners verlassen. Wenn er zu Beginn seiner Ausführungen die Forderung aufgestellt hat, daß bei den Schülerbiblio⸗ theken auf die Gefühle der Katholiken Rücksicht genommen werden müsse und solche Bücher in die Bibliotheken nicht aufgenommen werden dürften, die katholische Empfindungen verletzten, so bin ich

darin durchaus seiner Meinung. Ich kann ihm auch versichern, daß