nach dieser Richtung hin die größte Sorgfalt von seiten der zu⸗ ständigen Behörden angewandt wird. Nur darf man auch nicht zu weit gehen in den Forderungen, die nach dieser Richtung hin ge⸗ stellt werden; und das wird wohl auch der Herr Vorredner nicht tun wollen. Er hat dieselbe Rücksichtnahme, welche er für die Katho⸗ liken verlangt, auch den Evangelischen gegenüber als angebracht be⸗ zeichnet, und es muß selbstverständlich in dieser Beziehung nach beiden Seiten hin dieselbe Rücksicht geübt werden.
Was den speziellen Fall anlangt, den er zum Ausgang seiner Beschwerden machte, so ist er, wie ich soeben höre, heute bei mir berichtlich vorgetragen worden, sodaß ich zu ihm in diesem Augenblick eine Stellung noch nicht einnehmen kann. Im allgemeinen aber kann ich wiederholt hervorheben, daß ich den Anforderungen, die von seiten des Herrn Vorredners im ganzen erhoben worden sind, grundsätzlich zustimme.
Die Einnahme⸗ und Ausgabetitel für die Provinzial⸗ schulkollegien werden bewilligt, desgleichen ohne Debatte die Titel für die Prüfungskommissionen.
Es folgen die Titel für die Universitäten, wobei zunächst eine allgemeine Debatte über das Universitätswesen im ganzen stattfindet.
Abg. Dr. Kaufmann (Eentr.) referiert als Berichterstatter über die Verhandlungen der Budgettommission.
Abg. von der Osten (kons.): Auf die Ausländerfrage an den Universitäten will ich heute nicht näher eingehen, denn diese Dinge sind hier so oft behandelt worden, und die Regierung ist ja auch ernstlich bemüht, durchgreifende Maßnahmen zu treffen, um diese Mißstände, die sich in immer wachsendem Maße geltend gemacht haben, zu beseitigen. Die staatlichen Honorare der Professoren haben dauernd eine sehr erhebliche Steigerung erfahren. Die Wünsche der Abteilungsvor⸗ st her, die sich namentlich auf eine bessere Regelung ihrer Einkomznens⸗ verhältnisse beziehen, bitte ich wohlwollend zu berücksichtigen. Die Abteilungsvorsteher, die einen besonderen Lehrauftrag erhalten baben, sollten auch in ihren Bezügen mit den Honorarprofessoren gleichgestellt werden. In einem Wansche ist die Regierung bereits den Wünschen der Abteilungsvorsteher entgegengekommen, insofern als sie die Kündigungskausel aufgehoben hat. Die Regierung ist hier sehr viel liber ler verfahren, als die hiesige Kaufmannschaft von Berlin, die dem Professor an der Handelehochschule Berlin Dr. Jastrow ohne Angabe von Gründen zum 1. Oktober seine Stelle gekündigt hat. Ich freue mich, daß die Regierung dem Wunsche der Abteilungs⸗ vorsteher Rech ung getragen hat und die Freiheit der Wissenschaft gewahrt hat. Zu begrüßen ist ebenfalls, daß die Unterrichtsverwaltung den Wünschen der Privatdozenten auf Verleihung des Honorar⸗ p ofessortitels entgegengekommen ist. In der letzten Zeit sind drei Privatdozenten zu Professoren ernannt worden. Ich bitte die Re⸗ gierung, auch den Wünschen der Privatdozenten auf Remuneration entgegenzukommen, und zwar soweit sie Lehraufträge erhalten haben. Die Stellung der Rektoren ist eine außerordentlich wichtige. Die Re⸗ gierung muß im Inter sse der Universitäten und des Siaates darauf achten, daß sie in ihrem Wirkungskreise nicht beengt werden. Nun geht das Gerücht, daß der bekannte Berliner Volkswirtschafts⸗ lehrer Adolf Wagner sich mit Rücktrittsgedanken trage und die Absicht habe, sich von seiner Tätigkeit zurückzunehen. In diesem Falle müßte der Lehrstuhl neu besetzt werden. Sollte die Eventualität an die Regierung herantreten, dann würde es allerdings meinen Freunden sehr bedenklich erscheinen, wenn bei einer solchen Neubesetzung ein Anhänger der au gesprochen kathedersozialistischen Richtung auf diesen wichtigen Lehrstuhl in Berlin berufen werden sollte. Es liegt mir selbstoerständlich völlig fern, die kathedersozialistische Richtung herab⸗ zusetzen. Man mag über sie denken, wie man will. Aber es muß verhütet werden, daß unsere nationalökonomischen Lehrstühle ausschließli mit Vert etern einer einzelnen Richtung besetzt werden, mit Dozenten, die doch durch politische und esellschaftlich⸗ökonomtische Grundanschauungen in der freien wissenschaftlichen Forschung unzweifelhaft etwas beengt sind. Es handelt sich hier um eine Wissenschaft, die von eminenter und immer mehr wachsender Bedeutung für das gesamte Staatsleben ist. Die Entwicklung der letzten Jahrzehnte hat eine ganze Reihe neuer wirtschaftlicher Methoden in den Vordergrund gerückt. Ich erinnere nur an die wachsende Bedeutung der Assoziation des Kapitals. Das sind Dinge, die so tief einschneiden in alle Sphären des öffentlichen und des privaten Lebens, daß allerdings ein sehr wichtiges Interesse des Staates vorliegen dürfte, wenn die beranwachsende akoademische Jugend, alle die Männer, die sich über die Volkswirtschaft unter ichten wollen, die Dinge möglichst von den ver⸗ schiedenen Seiten aus beleuchtet betrachten können. Die Vormachtstellung des Kathedersozialtemus unter den heutigen Vertretern der Nationalökonomie dürfte außer Frage stehen. Man wird auf der anderen Site nicht verkennen können, daß die Lehren des Kathedersozialismus in immer wachsendem Maße auf Widerspruch stoßen bei den großen Erwerbsständen unsers Landes, insbesondere bei der Industrie und bei der Landwirtschaft. Im Kreise der Praxis wie auch einzelner Nationalökonomen wird die Vor⸗ herrschaft des Kathedersozialismus immer mehr bedauert. Ich erinnere als Beispiel für die kathedersozialistischen Lehren nur an Männer wie Professor Brentano und Professor von Schulze⸗ Gaevernitz. Ich frage, ob mit solchen Lehren die Voraus⸗ setzungslosigkeit der Wissenschaft vereinbar ist, die doch selbstver⸗ ständlich die Grundlage der wissenschaftlichen Forschung bilden soll. Die Gefahren des Kathedersozialismus liegen in der 6. genwart be⸗ sonders in der einseitigen Bewertung der gewerkschaftlichen Kämpfe zu⸗ gunsten der handarbeitenden Klassen. Die Wertung ist eine ganz ein⸗ seitige zugunsten der Arbeit und zuungunsten der beiden gleichwichtigen Faktoren des Grundbesitzes und des Kapitals. Wir glauben, daß gerade in diesem Falle die Regterung das dringendste Interesse daran haben müsse, die Besetzung der volkswirtschaftlichen Lehrstühle in Preußen möglichst nach den verschiedenen Richtungen gleichmäßig vorzunehmen. Es ist in der Tat heute bereits schwierig, National⸗ ökonomen zu finden, die nicht Kathedersozialisten in irgend einer Weise sind. Aber es gibt doch immerhin einige. Die 1e e nicht nur für die Universitäten, sondern auch für den ganzen Staat ist die Parität für die freie wissenschaftliche Forschung.
Abg. Dr. Faßbender (Zentr.): Ich stimme mit dem Vor⸗ redner darin überein, daß der Kathedersozialismus innerhalb der nationalökonomischen Wissenschaft für diese eine Gefahr bedeutet. Das Srege des Ministers möchte ich auf die historische Forschung
auf dem Gebiete der christlichen Liebestätigkeit lenken. Ich möchte bitten, ein Extraordinariat für caritative Wissenschaft an irgend einer Universität zu errichten. Wir wollen nicht nur wissen, was geworden ist, sondern auch, wie man es vor Jahrhunderten mit der caritativen Tätigkeit gehalten hat. Dadurch wird die Carstasarbeit vertieft, weil dadurch eine größere Zahl von Gebildeten für die Zwecke der christlichen Liebestätigkeit gewonnen wird. Um das Interesse an der caritativen Arbeit zu steigern, könnten die Vorträge und Vorlesungen mit dem Besuch der g oßen caritativen Anstalten verbunden werden. Die historische Forschung auf diesem Gebieie ist ganz besonders inter⸗ essant. Da besonders die jungen Theologen dafür zu interessieren sind, müßte das Extraordinariat der eol seer Fakultät angegliedert werden. Hier müßten in erster Linie alle Fäden zusammenlaufen. Das Gebiet der Caritasforschung ist so umfanagreich geworden, daß der Wunsch nach ein m besonderen Extraordinariat berechtigt erscheint. Besonders die katholische Caritastätigkeit hat eine außerordenllich bedeuts me Vergangenheit. Deshalb bitte ich den Minister, die Errichtung dieses Extrao dinartats ins Auge zu fassen. In allen interessierten Kreisen wird dieser Angelegenheit die größte Beachtung g.schenkt. Die Zahl der Tierärzte, die in der Schweiz den Titel eines Dr. med. vet. erworben haben, ist sehr gering. Alle zuständigen Stellen, auch das Landwirtschaf’'sministerium, haben sich für die Anerkennung dieses Titels ausgesprochen. Ich bitte den Minister, seine ablehnende Stellung aufzugeben und den Titel ebenfalls anzuerkennen. Endlich
möchte ich mich den Wünschen anschließen, die auf eine Besser⸗ üem. e außerordentlichen Professoren zum Ausdruck ge⸗ racht sind.
Abg. Dr. Lohmann (nl.): Die Wünsche der Extraordinarien und Privatdozenten nach einer besseren Stellung im Lehrkörper werden niemals ganz erfüllt werden können; ihr Ziel wird ein un⸗ gewisses, bis zu einem gewissen Grade ein grausames immer bleiben. Wir haben mit Genugtuung davon Kenntnis genommen, daß die Wünsche der Extraoroinarien bezüglich der Beteiligung an der Rektorwahl erfüllt werden sollen. Ebenso freuen wir uns darüber, daß die Nutzungsrechte der Extraordinarien erweitert werden. Wir akzeptieren auch dantbar die Erklärung des Ministers, daß die Extraordinarien in Zukunft an der Beurteilung der Doktor⸗ dissertationen beteiligt werden sollen. Auch wäre es wünschens⸗ wert, wenn die Extraordinarien und Privatdozenten bei der Fest⸗ legung des Stundenplans hinzugezogen werden. Der Gesamtheit der Extraordinarien muß, nachdem sie eine Reihe von Jahren der Fakultät angehört haben, eine Beteiligung an den Beratungen und Sitzungen der Fakultät eingeräumt werden. Wir begrüßen mit Befriedigung, daß der Minister erklärt hat er wolle die Wünsche der Privatdozenten sehr wohlwollend prufen. Es ist nicht richtig, daß der Dr. med dent., wenn diese Würde eingeführt wird, dem wissenschaftlichen Charakter der Doktorwürde Abbruch tut.
Abg. Dr. Rewoldt (freikons.): Die Verbindung der staats⸗ wissenschaftlichen mit der juristischen Fakultät, die in Kiel, Breslau, Göttingen und Greifswald in die Wege geleitet ist, wird vorbehaltlich wohlerworbener Rechte zu billigen sein. Juristen und Staatswissenschaftler werden davon gegenseitig Nutzen haben. Hinsichtlich der Frage der Kathede soztalisen muß die Freiheit der Forschung obe stes Prinzip sein. Erfreulich ist, daß der Unterricht des Russischen durch neue Lehraufträge gefö dert wird. Die Kontingentierung der ausländischen Studierenden ist zu billigen. Die Neueinrichtung von Extraordinarien kann nicht durch persönliche Wünsche, sondern nur durch staatliche Notwendigkeit bedingt sein. Bei der Besetzung von Lehrstühlen ist darauf zu achten, daß bei widerstreitenden Anschauungen für eine gleich⸗ mäßige Vertretung gesorgt wird. Die Frage des Dr. med. dent. muß mit möglichst m Wohlwollen behandelt werden. Ebenso die Frage des Schweizer Doktortitels für Tierärzte. Die Univer⸗ sitäten müssen die Ideale pflegen, auch wenn diese nicht meßbar und wägbar sind.
Um 5 ½¼ Uhr vertagt das Haus die weitere Beratung auf Freitag, 11 Uhr.
Parlamentarische Nachrichten.
Dem Reichstag ist der folgende Entwurf eines Renn wettgesetzes nebst Begründung zugegangen:
licher Pferderennen zulässig und bedarf der Erlaubnis der Landes⸗ zentralbehörde oder der von ihr bezeichneten Behörde. 2
82.
Die Erlaubnis darf nur solchen Vereinen zur Veranstaltung von Pferderennen erteilt werden, die die Sicherheit bieten, daß sie die heac egeg ausschließlich zum Besten der Landespferdezucht ver⸗ wenden.
Die Erlaubnis kann von weiteren Bedingungen abhängig gemacht und jederzeit beschränkt oder widerrufen werden, sie muß wider⸗ 1n 1““ wenn die im Abs. 1 bezeichnete Sicherheit nicht mehr esteht. 3
§ 3,
Wer geschäftsmäßig oder gewerbsmäßig Wetten bei sportlichen Veranstaltungen abschließen oder vermitteln will (Buchmacher), bedarf der Erlaubnis der Landeszentralbehöoörde oder der von ihr bezeichneten Behörde. Die Erlaubnis darf nur für öffentliche Pferderennen erteilt, sie kann jederzeit heschränkt oder widerrufen werden.
Der Buchmacher bedarf der Erlaubnis auch für diejenigen Per⸗ sonen, deren er sich zum Abschluß und zur Vermittlung von Weiten bedienen will, und für die Oertlichkeiten, wo die Wettabschlüsse und Wettvermittlungen stattfinden sollen.
Auf Rennplätzen dürfen Buchmacher oder ihre Angestellten (Abs. 2) nur mit Zustimmung des Vereins, der das Pferderennen veranstaltet,
auf dem Rennplatz tätigen Buchmachern Standgeld zu erheben.
§ 4. Der Unternehmer des Totalisators und der Buchmacher ha über die Wette eine Urkunde (Wettschein) auszustellen.
Fit die Urkunde dem Wettnehmer ausgehändigt, so ist die Wette für den Unternehmer des Totalisators und den Buchmacher verbindlich. der Einsatz nicht gezahlt ist, kann er vom Gewinn abgezogen werden.
Im übrigen bleibt § 762 des Bürgerlichen Gesetzbuchs unberührt.
§ 5.
Wer ohne Erlaubnis für öffentliche Pferderennen ein Totalisator⸗ unternehmen betreibt oder geschäfts⸗ oder gewerbsmäßig Wetten ab⸗ schließt oder vermittelt, wird mit Gefängnis bis zu zwei Jahren bestraft; daneben kann auf Geldstrafe von dreihundert bis sechstausend Mark sowie auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden. Ist der Verurteilte ein Ausländer, so ist die Landespolizeibehörde befugt, ihn aus dem Reichegebiet auszuweisen
Die empfangenen Einsätze oder deren Wert sind in dem Urteil für verfallen zu erklären.
§ 6. Wer geschäfts⸗ oder gewerbemäßig zum 1 oder zur Ver⸗
mittlung von Wetten für öffentliche Pferderennen auffordert oder sich erbietet oder Angebote zum Abschluß oder zur Vermittlung solcher Wetten entgegennimmt, wird mit Geldstrafe bis zu fünfzehnhundert Mark und mit Gefängnis bis zu drei Monaten oder mit einer dieser Strafen bestraft. Unter dieses Verbot fallen nicht Aufforderungen, Erbieten und Angebote des Unternehmers eines Totalisators und des Buchmachers sowie der Personen, deren sich der Buchmacher zum Abschluß und zur Vermittlung von Wetten bedient und auf die sich die Erlaubnis erstreckt.
„Die empfangenen Einsätze oder deren Wert sind in dem Urteil für verfallen zu erklären.
827.
Der Buchmacher und die Personen, deren er sich zum Abschluß und zur Vermittlung von Wetten bedient, werden, wenn sie außerhalb der gemäß § 3 genehmigten Oertlichkeiten Wetten vermitteln oder abschließen, mit Geldstrafe bis zu fünfzehnhundert Mark und mit Gefängnis bis zu drei Monaten oder mit einer dieser Strafen bestraft.
8.
Wer aus Anlaß öffentlicher E“ an einem Totalisator⸗ unternehmen, das im Inland nicht erlaubt ist, oder bei einem Buch⸗ macher, der im Inland nicht zugelassen ist, wettet oder einen Antrag zum Abschluß einer Wette stellt oder wer zum Abschluß oder zur Vermittlung einer solchen Wette einen Auftrag erteilt, wird mit Geldstrafe bis zu eintausend Mark bestraft. Diese Vorschrift gilt nicht für den zugelassenen Buchmacher in Ansehung von Wetten auf vee. Pferderennen, für die ihm die von Wetten gestattet ist.
Die empfangenen Gewinne oder deren Wert sind in dem Urteil für verfallen zu erklären.
§ 9. Von den am Totalisator gewetteten Beträgen hat der Unter⸗ nehmer des Totalisators eine Abgabe von 12 vom Hundert an das Reich zu entrichten. Diese Abgabe ist auch dann zu entrichten, wenn ausschließlich
Mitglieder bestimmter Vereine zum Wetten zugelassen werden.
Wetten abschließen oder vermitteln. Der Verein ist befugt, von den
Die Rennvereine sind mit Erlaubnis der Landeszentralbehörd befugt, zur Deckung der Selbstkosten ihres Totalisatorbetriebs
Zuschläge bis zur Höhe des vierten Teils der Abgabe (Abs. 1) zu.
erheben. 61 18”I“ Der Buchmacher dat non
entrichten. zufallenden Gewinns als Abgabe an das Reich zu entrichten. Ist in ausländischen Staaten, zu deren Rennveranstaltungen de
Buchmachern in den Erlaubnisbedingungen die Annahme von Wetten
gestattet ist, das Wetten am Totalisator oder beim Buchmacher eine
anderen Besteuerung unterworfen, so ist der Bundesrat befugt, für diese ausländischen Wetten an Stelle der Gewinnabgabe (Abs. 1 Satz 2) eine feste Abgabe vom Einsatz treten zu lassen. Diese darf
jedech 10 vom Hundert des Einsatzes nicht übersteigen.
Für die Wetten, die beim Buchmacher zum inländischen Totali⸗ satorkurs abgeschlossen werden, kann der Bundesrat zwecks Herbei⸗ führung einer gleichen Besteuerung wie am Totalisator abweichende
Anordnungen treffen. 11.
8
Von den aus Anlaß inländischer Pferderennen am Totalisator aufgekommenen Abgaben (§ 9 Abs. 1, 2) erhalten die Bundesftaaten, in deren Gebiete die den Gegenstand der Wette bildenden Rennen
veranstaltet werden, für Zwecke der Pferdezucht die Hälfte, und zwar
jeder Bundesstaat den Anteil, der auf Rennveranstaltungen in seinem
Gebiet entfällt.
Die Hälfte der Abgaben aus den bei den Buchmachern abge⸗ schlossenen Wetten (§ 10) wird auf die einzelnen Bundesstaaten für
Zwecke der Pferdezucht nach demselben Verhältnis verteilt. Der einem Bundesstaat auszuzahlende Anteil an den Abgabe
aus § 10 darf jedoch nicht höher sein als sein jeweiliger Anteil an
den “ aus § 9 oder, sofern dieser hinter den Einnahmen des
Bundesstaats aus dem Totalisator im Rechnungsjahr 1913 zurück⸗
bleibt, als die letzteren.
Jedem Bundesstaate wird aus der dem Reiche zufließenden jähr lichen Einnahme, welche in seinem Gebiet erzielt wird, der Betrag von
2 vom Hundert aus der Reichskasse gewährt.
§ 12. „Der Unternehmer des Totalisators und der Buchmacher haben die Abgabe (§§ 9, 10) innerhalb einer Woche nach Ablauf jedes halben Monass abzufuͤbren, sofern sie nicht durch Verwendung und Entwertung Der Buchmacher hat auch die Ab- gabe vom Gewinn (§ 10 Abs. 1 Satz 2) einzubehalten und innerhalb
von Stempelzeichen erhoben wird. des gleichen Zeitraums abzuführen.
Die Verpflichtung zur Entrichtung der Abgabe wird durch Zahlung
des Ahgabenbetrages bei der zuständigen Behörde erfüllt.
Ob und in welcher Weise eine Verwendung von Stempelzeichen
stattzufinden hat, bestimmt der Bundesrat.
Für die Entrichtung der Gewinnabgabe (§ 10 Abs. 1 Satz 2)
haften der Wettnehmer und der Buchmacher als Gesamtschuldner.
§ 13. . Der Unternehmer eines Totalisators und der Buchmacher, welche die vorgeschriebenen Abgaben (§§ 9, 10) nicht entrichten, werden mit einer Geldstrafe, die dem zehnfachen Betrage der hinterzogenen Ab⸗- gabe gleichkommt, mindestens aber zwanzig Mark beträgt, bestraft. Kann der Betrag der hinterzogenen Abgabe nicht ermittelt werden, Die Umwanolung
so tritt Geldstrafe bis zu zehntausend Mark ein. der Geldstrafe in eine Freiheitsstrafe findet nicht statt.
Ergibt sich aus den Umständen, daß eine Steuerhinterziehung nicht hat verübt werden können oder nicht beabsichtigt worden ist, so kann an Stelle der Strafe des Abs. 1 eine Ordnungsstrafe bis zu
einhundertfünfzig Mark treten. 9,14 Die Abgaben (§§ 9, 10) sind in gleicher Weise zu entrichten
wenn das Totalisatorunternehmen nicht erlaubt oder der Buchmacher
nicht zugelassen war, es sei denn, daß Abgaben aus Eiasätzen oder
Gewinnen in Frage kommen, die in einem Strafverfahren für ver⸗
fallen erklärt sind.
§ 15 1 Das Reichsgesetz, betreffend die Wetten bei öffentlich veranstalteten
Pferderennen, vom 4 Juli 1905 (HReichsgesetzbl. S. 595) sowie § 37
(Reichsgesetzbl S. 639) treten außer Kraft.
die Worte „oder die Gesamthöhe der Wetteinsätze“ zu streichen.
Auf die Erhebung der Abgaben (§§ 9, 10) finden die allgemeinen
Bestimmungen des Reichsstempelgesetzes (Abschnitt XII) entsprechend
Anwendung, soweit sich nicht aus den vorstehenden Vorschriften ein
anderes ergibi. Der Unternehmer des Totalisators und der Buch
macher unterliegen der Prüfung in bezug auf die Abgabenentrichtungg
nach Maßgabe des § 116 Abs. 1, 3, 4 des Reichsstempelgesetzes. Der Bundesrat ist befugt, für bedingte und andere besondere Formen der Wetten Sondervorschriften zu erlassen, die Erstattung der Abgaben in solchen Fällen anzuordnen, in denen das Wettgeschäft rückgängig gemacht worden ist oder das Rennen nicht stattgefunden hat, sowie die Aufbewahrung der Wettscheine und Bücher der Buchmacher an⸗ e und über die Abrundung der Abgabe Vorschriften zu er⸗ assen.
Aus den für verfallen erklärten Einsätzen und Gewinnen 8 5, 6, 8) erhält das Reich den Betrag, der ihm als Abgabe gebührt hätte, wenn die Wette erlaubterweise abgeschlossen worden wäre. Ist dieser Betrag nicht zu ermitteln, so erhält das Reich den fünften Teil der für verfallen erklärten Summe.
Rennwetten unterliegen keiner weiteren Abgabe in den einzelnen Bundesstaaten. 8
Die Landespolizeibehörde ist befugt, die öffentliche oder durch Verbreitung von Schriften und anderen Darstellungen vorgenommene Anreizung zum Abschluß von Wetten aus Anlaß öffentlicher Pferde⸗ rennen außerhalb der Oertlichkeiten des Totalisatorunternehmens oder der im § 3 Abs. 2 bezeichneten Oertlichkeiten des Buchmachers sowie die geschäfts⸗ oder gewerbsmäßige Verbreitung von Voraussagen über den Ausgang von Rennen zu untersagen.
Hierunter fallen nicht Veröffentlichungen in einer periodisch er⸗ scheinenden Druckschrift, sofern diese nicht ausschließlich oder über⸗ wiegend der Verbreitung von Voraussagen dient.
Die Zuwiderhandlung gegen ein solches Verbot wird mit Geld⸗ strafe bis zu einhundertfünfzig Mark bestraft.
§ 17. „Die Bestimmungen zur Ausführung dieses Gesetzes, insbesondere hinsichtlich der Bedingungen, unter welchen Totalisatorunternehmungen und Buchmacher zuzulassen sind, erläßt der Bundesrat.
§ 18. Das Gesetz tritt hw m .iinn Kraft.
Verkehrswesen.
Infolge der politischen Ereignisse in Mexiko kann die deutsche Postverwaltung die sichere und rechtzeitige Beförderung von Post⸗ sendungen nach Mexiko einstweilen nicht mehr gewährleisten. Für den Verlust, die Beraubung oder Beschädigung von Postpaketen übernimmt die mexikanische Postverwaltung auch in Friedenszeiten keine Ersatzpflicht. Während für gewöhnlich die Briefpost nach Mexiko über New York und von da zu Lande weiter geleitet wird, ven Pee hec uas dahin zur See direkt nach den mexikanischen Häfen Veracruz und Tampico befördert, weil die Postverwaltung der Vereinigten Staaten von Amerika sich mit der Weiterbeförderung von Postpaketen nach dritten Ländern grundsätzlich nicht befaßt. — Wegen Einstellung des Dienstes auf der Tehuantepec⸗Eisenbahn können
jeder bei ihm abgeschlossenen Wette eine Abgabe von 6 vom Hundert des Wetteinsatzes an das Reich zu Außerdem hat der Wettnehmer 8 vom Hundert des ihm
1500 dz Reisigbündel à 4,90 Lire, 70 Lire.
und bee Abs. 2 und 3 des Reichsstempelgesetzes vom 3. Juli 1913
Im Reichsstempelgesetz sind in der Ueberschrift zu IV die Worte „und Wette“ sowie im § 39 Zeile 1 die Z ffer 35 und im Abs. 2
er Postpakete nach Salvador vorläufig nicht mehr für den tweg über Mexiko, sondern nur noch für den Weg über Frankreich d Colon⸗Panama angenommen werden.
Ausdehnung des Brieftelegrammverkehrs. Den am mittelbaren Brieftelegrammverkehr teilnehmenden Orten treten hrend der Bade⸗ und Reisezeit hinzu: Baden⸗Baden, die Bäder bmburg vor der Höhe, Kissingen, Nauheim, Reichenhall, ferner rkum, Lindau (Bodensee), Misdroyv, Norderney, Saßnitz, Seebad ringsdorf, Swinemünde, Westerland, Wildbad und Zoppot.
Wochenendtelegramme können vom 1. Mai ab auch im eerkehr Deutschlands mit der Kapkolonie, Natal, dem Oranjefreistaat, ansvaal, Süd⸗Rhodesia, Nord⸗Rhodesia, Nyassaland, Britisch Indien, rma, Ceylon, Malakka, Penang, Singapore und Labuan unter den kannten Bedingungen ausgewechselt werden. Die Worttaxe beträgt
die Kapkolonie, Natal, den Oranjefreistaat und Transvaal 70 ₰, r Süd⸗Rhodesia, Malakka, Penang, Singapore und Labuan 80 ₰,
Nord⸗Rhodesia und Nyassaland 95 ₰, für Britisch Indien, Birma d Ceylon 50 ₰. Als Mindestgebühr wird die 20 fache Worttaxe hhoben. Die Telegramme werden vom Aufgabe⸗ bis zum Bestim⸗
gsorte durchweg telegraphisch befördert und am Dienstag bestellt.
Nach den britischen Schutzgebieten der Gilbert⸗ und Ellice nseln und der Salomon⸗Inseln sind fortan Post weisungen bis 20 Pfund Sterling zulässig. Der Verkehr wird in der Postverwaltung des Australischen Bundes vermittelt. Die ebühr beträgt 20 ₰ für je 20 ℳ bis Sydney; für die Weiterüber⸗ eisung werden in Sydney von dem eingezahlten Betrage 3 Pence r je 5 Pfund Sterling abgezogen.
86
Verdingungen.
Die näheren Angaben über Verdingungen, die beim „Reichs⸗ und Staatsanzeiger“ ausliegen, können in den Wochentagen in dessen rpedition während der Dienststunden von 9—3 Uhr eingesehen werden.)
Italien.
5. Mai 1914, Vormittags 10 Uhr. Irrenanstalt San Lazzaro Reggio Emilia: Lieferung von Brennmaterialien, und zwar: 500 dz Eichenholz, Wert 8250 Lire, 150 dz Rebholz, Wert 570 Lire, 000 dz Koks, Wert 20 800 Lire. Sicherheit 2100 Lire. Kontrakt⸗ sen 300 Lire. Näheres in italienischer Sprache beim „Reichs⸗ anzeiger“.
Staatseisenbahn in Rom: Lieferung von 50 000 Stück Radier⸗ zummi für Bleistift und Tinte. Angebote bis 23. Mai 1914, Nach⸗ mittags 6 Uhr. Vorlage von Mustern bis 5. Mai 1914, Nachmittags 6 Uhr. Näheres in italienischer Sprache beim „Reichsanzeiger“.
Ebenda: Lieferung von 25 000 weißen und 10 000 bunten wollenen Jacken. Angebote bis 18. Mai 1914. Näheres in italie⸗ nischer Sprache beim „Reichsanzeiger“. 7. Mai 1914, Vormittags 10 Uhr. Ebenda: Lieferung einer rroßen Menge von großen wollenen Decken, hänfenen Kopfkissen⸗ ügen, Matratzenbezügen und Bettüchern, Matratzenunterlagen und olle. Sicherheit 34 640 Lire. Näheres in italienischer Sprache deim „Reichsanzeiger“.
8. Mai 1914, Vormittags 10 Uhr. Direktion des Militär⸗ ommissariats des XII. Armeekorps in Palermo: Lieferung von olz für die Militärbäckerei in Palermo. 1. Los 4000 dz Holz in oben à 4,70 Lire, Wert 18 800 Lire, Sicherbeit 940 Lire, 2. Los
Wert 7350 Lire, Sicherheit Näheres in italienischer Sprache beim „Reichsanzeiger“.
9. Mai 1914, Vormittags 11 Uhr. Direktion des Militär⸗ vommissariats des I. Armeekorps in Turin: Lieferung von 12 000 dz Ff. in Kloben für die Militärbäckerei in Turin. Wert 48 000 Lire. Sicherheit 4800 Lire. Näheres in italienischer Sprache beim „Reichs⸗ nzeiger“.
11. Mai 1914, Vormittags 9 Uhr. Zentralmilitärapotheke in
Turin: Leeferung einer großen Menge von chemischen Produkten, Metallen, Alkohol, Teerölen und Seifen. Gesamtwert i Gesamtsicherheit 71 700 Lire. Näheres in italienischer
prache beim „Reichsanzeiger“.
11. Mai 1914, Vormittags 10 Uhr. Finanzintendanz in Mai⸗ and. Lieferung des Bedarfs an Bindfaden für die Zollämter auf ie Dauer von 3 Jahren vom 1. Juni 1914 ab. Jährlicher Bedarf twa 5000 kg à 2,65 Lire. Vorläufige Sicherheit 1000 Lire, end⸗ Saige 3000 Lire. Näheres in italienischer Sprache beim „Reichs⸗ nzeiger.“
18. Mai 1914, Vormittags 10 Uhr. Bürgermeisteramt in Domodossola: Bau eines neuen Hospitals. Voranschlag 111 405,27 ire. Zeugnisse ꝛc. bis 3 Mai 1914. Vorläufige Sicherheit 10 000 Lire, endgültige ½ der Zuschlagssumme. Näheres in italienischer Sprache beim „Reichsanzeiger“. 1
Norwegen.
14. Mai 1914, 3 Uhr. Norwegische Staatsbahnen in Drontheim. Lieferung von: 1) Stangeneisen, Eisenblech und Winkeleisen, 2) Roheisen. — Versiegelte Angebote mit der Aufschrift zu 1) „Jern“ und zu 2) „Rujern“ werden im Bureau des Distrikts⸗ chefs der Staatsbahnen in Drontheim entgegengenommen. Nähere Benimmungen und Bedingungen ebendaselbst. Bedingungen für die Lieferung 1) von Stangeneisen, Eisenblech und Winkeleisen, 2) von Roheisen sowie 3) die allgemeinen Bedingungen liegen beim „Reichs⸗ anzeiger“ aus, die Bedingungen zu 1) und 2) auch in der Redaktion der „Nachrichten für Handel, Industrie und u.“. im
1 11“ 8 “
Reichsamt des Innern. Vertreter in Norwegen notwe
Handel und Gewerbe.
(Aus den im Reichsamt des Innern gestellten „Nachrichten für Handel, und Landwirtschaft“)
Italien.
Verjährung von Forderungen. Auf S. 105 des „Hand⸗ buchs für den deutschen Außenhandel“ (Jahrgang 1914) ist als regel⸗ mäßige Verjährungsfrist in Handelssachen nach dem italienischen Recht ein Zeitraum von 10 Jahren angegeben. Diese Angabe stützte sich darauf, 8 nach Artikel 915 des Handelsgesetzbuchs Klageansprüche aus Geschäften, die auch nur für eine einzige der Parteien kommerztell sind, nach den Hendeltgesehen vesena und daß daher die nach Artikel 917 desselben Gesetzbuchs für Handelssachen geltende zehn⸗ jährige Verfährung durchgreifen müsse. Nach einem neuerdings ein⸗ geholten Rechtsgutachten wird nun aber unter Händelsg ehen nicht nur das Handelsgesetzbuch, sondern auch jedes andere Gesetz, das Handelsgeschäfte betrifft, verstanden, z. B. also das Bürgerliche Gesetz⸗ buch. Hiernach ist die im Artikel 2139 des Bürgerlichen Gesetzbuchs für Kaufpreisforderungen von Kaufleuten an Nichtkaufleute festgesetzte einjährige Verjährungsfrist auch fernerhin gültig.
zusammen⸗ Industrie
Konkurse im Auslande. Rumänien.
Anmeldung
Schluß der Name des Falliten W“ Verifizierung
bis am
Handelsgericht
11./24. Mai
30. April / 1914
Ilie 13. Mai 1914
Alexandrescu,
Str. Mihai Bravu 64
Ilfov (Bukarest)
Jassyv: Abram Mendel und Leon Berkovitz sind in Konkurs erklärt worden.
Verifizierungstermin am 28. April/11. Mai 1914, 11 Uhr Vor⸗ mittags. Deutschen Gläubigern kann als vertrauenswürdiger Ver⸗ treter für die Anmeldung der Forderungen und weitere Interessen⸗ wahrnehmungen Herr Paul Ballo (in Firma Comertul), Jassy, Strada Nemtensca 4, empfohlen werden, soweit die Vertretung nicht etwa schon anderen Bevollmächtigten übertragen worden ist. Herrn Ballo müßten sofort bei Erteilung des Auftrags die vorhandenen Unterlagen (Akzepte usw.) mit Blankogiro übersandt werden. Sind keine Akzepte im Umlauf, so genügen vorläufig zur Anmeldung durch Herrn Ballo in Blanko girierte Tratten
Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts 88 am 30. April 1914. 8 1 Raährrevier Oberschlesisches Revier Anzahl der Wagen ö .E1TIZ1I1I111““ t
üscc gte
— Nach einer durch W. T. B.“ übermittelten Mitteilung der Kaiserlich Russischen Finanz, und Handelsagentur ergab der Wochenausweis der Russischen Staatsbank vom 16,/729. April d. J. folgende Ziffern (die eingeklammerten Ziffern entsprechen den gleichen Positionen des neuen Bilanzformulars der Staatsbank bezw. den Ziffern der Vorwoche), alles in Millionen Rubel: Aktiva. Gold (in Münzen, Barren und Anweisungen der Minen⸗ verwaltung) (Nr. 1) 1574,6 (1571,1), Gold im Auslande (Nr. 2) 208 2 (207,8), Silber⸗ und Scheidemünze (Nr. 3) 70,5 (66,6), Wechsel und andere kurzfristige Verpflichtungen (Nr 4) 387,0 (409,7), Vorschüsse, sichergestellt durch Wertpapiere (Nr 5) 91,5 (91,7 1 Vorschüsse (hierher gehören: Vorschüsse, sichergestellt durch
aren, Vorschüsse an Anstalten des Kleinen Kredits, Vorschüsse an Landwirte, Industrielle Vorschüsse, Vorschüsse an das St. Peters⸗ burger und Moskauer Leihhaus, Protestierte Wechsel) (Nr. 6 bis 11) 275,6 (278,4), Wertpapiere im Besitz der Staatsbank (Nr. 12) 93,8 (91,9), verschiedene Konten (Nr. 13) 104 0 (103,5), Saldo der Rechnung der Bank mit ihren Filialen (Nr. 14) — (11.9), zusammen 2805,2 (2832,6). Passiva. Kreditbillette, welche sich im Umlauf befinden (Nr. 1) 1598,9 (1668,5), Kapitalien der Bank (Nr. 2) 55,0 5,2. laufende Rechnungen der Departements der Reichsrentei Nr. 4) 423,4 (445,8), Einlagen, Depositen und laufende Rechnungen verschiedener Anstalten und Personen (Nr. 3, 5 und 6) 646,0 (617,5), verschiedene Konten (Nr. 7, 8 und 9) 45,3 (45,8), Saldo der Rechnung der Bank mit ihren Filialen (Nr. 10) 36,6 (—), zusammen 2805,2 (2832,6).
— Laut Meldung des „W. T. B.“ betrugen die Brutto⸗ einnahmen der Baltimore and Ohio⸗Bahn im März 1914 7 974 000 Doll. (gegen das Vorjahr mehr 185 000 Doll.), die Netto⸗ “ 2 374 000 Doll. (gegen das Vorjahr mehr 852 000
ollar).
Wien, 30. April. Nach dem statistischen Ausweis des Handels⸗ ministertums über den Außenhandel betrug im Monat März die Einfuhr 334,5, die Ausfuhr 246,5 Millionen Kronen, d. h. 41,5 bzw. 11,7 Millionen mehr als im Vorjahre. Die Einfuhr in den Monaten Januar bis März d. J. betrug 877, die Ausfuhr 646,9 Millionen Kronen, d. h. 64 4 bzw. 3,3 Millionen mehr als in den entsprechenden Monaten des Vorjahrs.
New York, 30. April. (W. T. B), Die New York, Newhaven and Hartford ⸗Eisenbahngesellschaft hat 50 Millionen Dollars fünfprozentige und sechsprozentige Noten an ein Syndikat verkauft, an dessen Spitze die Firma J. P. Morgan und Comp. steht.
London, 30. April. (W. T. B.) Bankauswets. Total⸗ reserve 26 338 000 (Abn. 374 000) Pfd. Sterl., Notenumlauf 28 877 000 (Zun. 245 000) Pfd. Sterl., Barvorrat 36 765 000 (Ahn. 129 000) Pfd. Sterl., Portefeuille 42 463 000 (Zun. 1 303 000) Pfd. Sterl., Guthaben der Privaten 43 127 000 (Zun. 709 000) Pfd. Sterl., Guthaben des Staates 19 020 000 (Zun. 216 000) Pfd. Sterl., Notenreserve 24 724 000 (Abn. 343 000) Pfd. Sterl. Regierungssicherbeit 11 047 000 (unverändert) Pfd. Sterl. Prozent⸗ verhaältnis der Reserve zu den Passiven 42 ⅜ gegen 43 8 in der r⸗ woche. Clearinghouseumsatz 352 Millionen, gegen die entsprechende Woche des Vorijahres mehr 2 Millionen.
Paris, 30. April. (W. T. B.) Ban kaunsweis. Ba vorrat in Gold 3 646 351 000 (Zun. 2 462 000) Fr., oo. in Silber 629 614 000 (Zun. 1 263 000) Fr., Portefeuille der Hauptbank und der Filtalen 1 647 728 000 (Zun. 223 222 000) Fr., Notenumlauf 6 038 141 000 (Zun. 233 090 000) Fr., laufende Rechnung der
rivaten 631 066 000 (Abn. 55 098 000) Fr., Guthaben des Staats⸗ chatzes 123 510 000 (Abn. 54 742 000) Fr., Gesamtvorschüsse 744 074 000 (Abn. 8 732 000) Fr., Zins⸗ und Diskonterträgnis 23 636 000 (Zun. 941 000) Fr. — Verhältnis des Barvorrats zum Notenumlauf 70,81 gegen 73,59 in der Vorwoche.
8
Amtlicher Marktbericht vom Magerviehhof in Friedrichsfelde. Schweine⸗ und Ferkelmarkt am Mittwoch, den 29. April 1914. “ Auftrieb Ueberstand Schweine .1275 Stück — Stück Ferkel 290 88s
Verlauf des Marktes: Schleppendes Geschäft;
Es wurde gezahlt im Engroshandel für: Läuferschweine: 7—8 Monate alt. . Stück 43 — 53 ℳ 5— 6 Monate alt.. „ 33 — 42 „ Pölke: 3 — 4 Monate alt.. . . . . „ 26—32 ‧„ Ferkel: 9— 13 Wochen alt . . . . . „ 21 — 25 „
6—8 Wochen alt “
Kursberichte von auswärtigen Fondsmärkten.
Hamburg, 30. April. (W. T. B.) Gold in Barren das Kilogramm 2790 Br., 2784 Gd., Silber in Barren das Kilogramm
81,00 Br., 80,50 Gd.
Wien, 1. Mai, Vormittags 10 Uhr 40 Min.
Einh. 4 % Rente M./N. p. ult. 82,50, Oesterr. 4 % Rente in Kr.⸗W. pr. ult. 82,70, Ungar. 4 % Rente in Kr.⸗W. 81,40, Türkische Lose per medio 222,50, Orientbahnaktien pr. ult. —,—, Oesterr. Staatsbahnaktien (Franz.) pr. ult. 703,75, Südbahn⸗ gesellschaft (Lomb.) Akt. pr. ult. 100,50, Wiener Bankvereinaktien —, Oesterr. Kreditanstalt Akt. pr. ult. 612,75, Ungar. allg. Kreditbankaktien —,—, Oesterr. Länderbankaktien 498,50, Unionband⸗ aktien 583,50, Türkische Tabakaktien pr. ult. 434,50, Deutsche Reichs⸗ banknoten pr. ult. 117,46, Oesterr. Alpine Montangesellschaftsaktien 823,50, Prager Eisenindustrieges.⸗Akt. 2580, Brüxer Kohlenbergb.⸗ Gesellsch.⸗Aktien —,—. — Bei stillem Verkehr fest auf Ausland, Renten höher.
London, 30. April, Nachm. (W. T. B.) Silber prompt 27 ½, 2 Monate 27 ½. Privatdiskont 2 ½. — Abends. 2 ½ % Engl. Konsols 75 ½. — Morgen geschlossen.
8 . 30. April. (W. T. B.) (Schluß.) 3 % Franz. ente 86,92.
Madrid, 30. April. (W. T. B.) Wechsel auf Paris 106,10.
Lifsabon, 30. April. (W. T. B.) Goldagio 18.
New York, 30. April. (Schluß.) (W. T. B.) Carranzas
Annahme der Vermittlungsaktion sowie höhere Notierungen von
Preise niedriger
London bewirkten, daß der heutige Effektenmarkt in fester Haltung
(W. T. B.)
einsetzte. Außer Canadian Pacific Shares waren die Werte der Harrimanbahnen reger begehrt. Späterhin drückten teilweise Reali⸗ sationen etwas, doch wurde die Tendenz im weiteren Verlaufe unter Führung der Aktien östlicher Bahnen wieder fester, wobei führende Werte bis einen Dollar, New Pork Central Shares bis zwei Dollar im Kurse gewannen. Im Gegensatz hierzu war der Kursrückgang der hares Missouri Pacific Bahn besonders bemerkenswert. Die genannten Werte waren einem stärkeren Druck spekulativer Abgaben ausgesetzt, stellten sich aber später um 1 ½ Dollar höher auf Gerüchte, daß die Firma Kuhn Loeb u. Co. 40 Millionen Dollar Notes der Bahn übernehmen werde, falls die bereiis eingeleitte Untersuchung der Bahn die Uebernahme recht⸗ fertigen sollte. Im Schlußverkehr verstimmte etwas die vorüber⸗ gehend schwächere Haltung der Stahltrustaktien, die in Zusammen⸗ hang mit der angeblich bevorstehenden Entlassung von dreitausend Arbeitern gebracht wurde, doch vollsog sich der Börsenschluß in strammer Haltung, wobei führende Werte mit Kursbesserungen bis um 15 Dollar aus dem Markte gingen. Canadians gewannen 2 ¾ und Missouri Pacific Shares 2 ½ Dollar. Umgesetzt wurden 288 000 Shares. Am Bondsmarkt wurden 1 411 000 Dollar umgesetzt; die Tendenz war unregelmäßig. Tendenz für Geld: Stetig. Geld auf 24 Std.⸗Durchschnitts⸗Zinsrate 1 ½¼, do. Zinsrate für letztes Darlehn des Tages 1 ¼, Fescg 18nf 4,8510, Cable Transfers 4,8770, Wechsel auf Berlin t) 95 ¼.
Rio de Janeiro, 30. April. (W. T. B.) Wechsel auf London 1555⁄164. 8
Kursberichte von auswärtigen Warenmärkten.
Essener Börse vom 30. April 1914. Amtlicher Kursbericht. Kohlen, Koks und Briketts. v“ des Rheinisch⸗ Westfälischen Kohlensyndikats für die Tonne ab Zeche. I. Gas⸗ und Flammkohle: a. Gasförderkohle 12,00 — 14,00 ℳ, b. Gas⸗ flammförderkohle 11,50 — 12 50 ℳ, c. Flammförderkohle 11,00 bis 11,50 ℳ, d. Stückkohle 13,50 — 15,00 ℳ, e. Halbgesiebte 13,00 bis 14,00 ℳ, f. Nußkohle gew. Korn I und II 13,75 — 14,50 ℳ, do. do. III 13,50 — 14,25 ℳ, do. do. IV 13,00 — 13,75 ℳ, g. Nuß⸗ gruskohle 0 — 20/30 mm 8,50 — 9,50 ℳ, do. 0— 50/60 mm 9,75 bis 10,50 ℳ, h. Gruskohle 7,00 — 9,75 ℳ; II. Fettkohle: a. Förder⸗ kohle 11,25 — 12,00 ℳ, b. Bestmelierte Kohle 12,50 — 13,00 ℳ, c. Stückkohle 13,50 — 14,00 ℳ, d. Nußkohle, gew. Korn I 13,75 bis 14,50 ℳ, do. do. II 13,75 — 14,50 ℳ, do. do. III 13,50 — 14,25 ℳ, do. do. IV 13,00 — 13,75 ℳ, e. Kokskohle 12,25 — 13,00 ℳ; III. Magere Kohle: a. Förderkohle 10,50 — 12,00 ℳ, b. do. melierte 11,75 — 12,75 ℳ, c. do. aufgebesserte je nach dem Stück⸗ ehalt 12,75 — 14,55 ℳ, d. Stückkohle 13,50 — 16,00 ℳ, e. Nuß⸗ pohle, gew. Korn 1 und 11 15,25 — 18,50 ℳ, do. do. III 16,00 bis 19,75 ℳ, do. do. IV 11,50 — 14,00 ℳ, f. Anthrazit Nuß Korn 1 20,00 — 21,50 ℳ, do. do. II 21,50 — 25,50 ℳ, g. Fördergrus 9,50 bis 10,50 ℳ, h. Gruskohle unter 10 mm 6,25 — 9,00 ℳ; IV. Koks: a. Hochofenkoks 15,00 — 17,00 ℳ, b. Gießereikoks 17,50 — 19 50 ℳ, c. Brechkoks I und II 19 00 — 22,00 ℳ; V. Briketts: Briketts se nach Qualität 11,00 — 14,25 ℳ. Die nächste Börsenversammlung findet am Montag, den 4. Mai 1914, Nachmittags von 3 ½ bis 4 ⅛ Uhr, im „Stadtgartensaale“ (Eingang am Stadtgarten) statt.
Magdeburg, 1. Mai. (W. T. B.) Zuckerbericht. Korn⸗ zucker 88 Grad ohne Sack 9,05 — 9,12 ½. Nachprodukte 75 Grad o S. —,—. Stimmung: Schwächer. Brotraffin. I o. Faß 19,25 — 19,50. Kristallzucker Imit Sack —,—. Gem. Raffinade m. S. 19,00 — 19,25. Gem. Melis I1 m. S. 18,50 — 18,75. Stimmung: Ruhig. Roh⸗ zucker I. Produkt Transit frei an Bord Hamburg: Mai 9,35 Gd., 9,40 Br. Juni 9,42 ½ Gd., 9,47 ½ Br., Juli 9,50 Gd. 9,55 Br., August 9,62 ½ Gd., 9,65 Br., Oktober⸗Dezember 9,67 ½˖ Gd., 9,70 Br., Fanuar⸗März 9,82 ½ Gd., 9,85 Br. Ruhiger. — Wochenumsatz 846 000 Zentner. — Die Vorräte der ersten Hand an Erstprodukten betrugen zu Ende des Monats April 1914 1 895 000 Zentner gegen 2 235 000 Zentner zu Ende April 1913 und gegen 1 036 000 Zentner
u Ende April 1912. — (W. T. B.) Rüböl loko 71,00, für
Cöln, 30. April. (W. T. B.) Schmalz. Ruhig.
2 30. April remen, 30. April. 52 ½, Doppeleimer 53 ¼. — Kaffee.
Loko, Tubs und Firkin Stetig. — Baumwolle. Ruhig. American middling loko 64 ½. Bremen, 30. April, Nachmittags 1 Uhr. (W. T. B.) Baumwolle american middling für April 61,7, für Mai 61,4, für Juni —,—, für Jult 61,4, für August 61,3, für September 60,0, für Oktober 58,6, für November 57,9, für De⸗ jember 57,6, für Januar 57,6, für Februar 57,6, für März 57,7.
Tendenz: Stetig.
Hamburg, 1. Mai, Vormittags 10 Uhr. (W. T. B.) Zuckermarkt. Ruhig. Rübenrohzucker I. Produkt Basis 88 % Rendement neue Usance, fret an Bord Hamburg, für Mai 9,40, für Juni 9 47 ½, für Juli 9,57 ½, für August 9,65, für Oktober⸗Dezember 9,72 ½⅛, für Januar⸗März 9,87 ½.
Hamburg, 1. Mai, Vormittags 10 Uhr 15 Minuten.
(W. T. B.) Kaffee. Ruhig. Good average Santos für “ Ee für September 47 Gd., für Dezember 48 ½ Gd., ür März 49 Gd. Budapest, 30. April, Vormittags 11 Uhr. (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen willig, für April —,—, für Mai 13,08, für Oktober 11,86. Roggen für April —,—, für Oktober 9,56. Hafer für April —,—, für Oktober 8,23. Majs für Mai 7,28, für Juli 7,37, für August —,—. Kohlraps für August 15,75.
London, 30. April. (W. T. B.) Rübenrohzucker 88 % April 9 sb. 4½ d. Wert, ruhig. Javazucker 96 % prompt 10 sh. nominell, ruhig. 1
London, 30. April. (W. T. B.) (Schluß.) Standard⸗ Kupfer ruhig, 63 ⅜, 3 Monat 63 ½.
Liverpool, 30. April, Nachmittags 4 Uhr 10 Minuten. (W. T. B.) Baumwolle. Umsatz 12 000 Ballen, davon für Spekulation und Export — Beallen. Tendenz: Stetig. Amerikanische middling Lieferungen: Träge. Mat⸗Juni 6.,89, Juni⸗Juli 6,79, Juli⸗August 6,76, August⸗September 6,63, Sep⸗
tember⸗Oktober 6,44, Oktober⸗November 6.35, November⸗Dezember 6,28, Dezember⸗Januar 6,26, Januar⸗Februar 6,26, Februar⸗ März 6,27.
Liverpool, 1. Matf, Vormittags 10 Uhr 25 Minuten. (W. T. B.) Baumwolle. Der Markt eröffnete für loko ruhig. Mutmaßlicher Umsatz 10 000 Ballen, Import — Ballen, davon amerikanische — Ballen. Amerikanische Lieferungen ruhig.
Glasgow, 30. April. (W. T. B.) (Schluß.) Roheisen Middlesbrough warrants willig, 51/4. 1
Paris, 30. April. (W. T. B.) (Schluß.) Rohzucker ruhig, 88 % neue Kondition 29 ½ —28 ¼. eißer Zucker stetig, Nr. 3 für 100 kg für April 32 ½, für Mai 32 8, für Mai⸗ August 33, für Oktober⸗Januar 32 ½1.
Amsterdam, 30. April. (W. T. B.) Java⸗Kaffee good ordinary 40 ½. — Banc azinn 97⁄.
Antwerpen, 30. April. (W. T. B.) Petroleum. Raffiniertes Type weiß loko 22 ½ bezahlt, do. für April 22 ½ Br., do. für Mai 22 ¾ Br., do. für Juni⸗Jult 22 ¾ Br. Ruhig. — Schmalz für April —.
New York, 30. April. (W. T. B.) (Schluß.) Baumwolle loko middling 13,00, do. für Mai 12,54, do. für Juli 12,35, do. in New Orleans loko middling 13 ½, Petroleum Refined (in Cases) 11,25, do. Standard white in New 8 8,75, do. Credit Balances at Oil City 2,00, Schmalz Western steam
10.30, üg.. Norhe u,2 ieee. g eer ö 3,04, etreidefracht na⸗ erpoo G ee 0 loko 8 ⅝, do. frach Mai 8,40, do. für Juli 8,59, Kupfer Stand loko 13,50 — 14,00, Zinn 34,20 — 34,30.