1914 / 104 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 04 May 1914 18:00:01 GMT) scan diff

chwebte. Nur so ist es zu erklären, daß beispielsweise am Ende des 6. Jahrhunderts in Deutschland die Benutzung von Indigo, der m 19. Jahrhundert dann eine große Bevorzugung erfuhr, zum ärben verboten wurde, weil er angeblich eine zerstörende Aetzwirkung usübte. In England spielte die Färberei im späteren Mittelalter eine große Rolle. Die Stadt Coventry war schon am Anfang des 15. Jahrhunderts für blaue Wollstoffe berühmt und gab auch einer echten blauen Farbe ihren Namen. Die Puritaner erhoben dann das chte Blau zu ihrer Parteifarbe im Gegensatz zum Scharlachwappen Karls des I. Von einem zuverlässigen Anhänger der Puritaner sagte man damals: „er ist echt blau“, und diese Redewendung ist noch heute in der englischen Sprache erhalten geblieben, um einen besonders sittenstrengen Mann zu kennzeichnen.

Am 17. Mai wird beim Fernsprechamt 2 in Berlin (Thurmstraße) neben der bisherigen Vermittlungsstelle „Moabit“ eine neue Vermittlungsstelle „Hansa“ eröffnet werden. Bei dem Amte „Hansa“ wird gleichzeitig der Dienstleitungsbetrieb eingeführt. Die Teilnehmer dieses Amtes haben hiernach bei der Anmeldung ihrer Gespräche nach anderen Aemtern sogleich neben dem anderen Amt auch die Nummer des gewünschten Anschlusses anzugeben. Ferner wird diesen bei Hansa angeschlossenen Fernsprechteilnehmern, die ihren Anschluß auf Briefbogen, Geschäftspapieren usw. angeben, empfohlen, die Fassung „Berlin, Amt Hansa Nr.. ..“ anzuwenden.

Theater und Mufik.

Im Königlichen Opernhause wird morgen C. Saint⸗ Saöns; „Samson und Dalila“, mit Herrn Kraus und Fräulein Leisner als Vertretern der Titelrollen, aufgeführt. Den Oberpriester singt Herr Bachmann, den Abimelech: Herr Krasa, den alten Hebräer: Herr Schwegler. Dirigent ist der Kapellmeister Laugs.

Im Königlichen Schauspielhause kann morgen, Dienstag, infolge einer plötzlichen Erkrankung von Frau Ellmenreich nicht die angekündigte Aufführung des Lustspiels Der Störenfried“ stattfinden. Dafür wird das Freytagsche Lustspiel „Die Journalisten“, mit Herrn Clewing als Bolz und Fräulein Arnstädt als Adelheid Runeck, gegeben. Die Vorverkaufskarten zur 119. Vorstellung („Der Störenfried“) am 5. Mai gelten für die Ersatzvorstellung („Die Journalisten“) vom gleichen Tage. Sie werden auch, jedoch nur bis zum Beginn dieser Vorstellung, an der Schauspielhauskasse zum Kassenpreise zuzüglich des amtlichen Aufgeldes zurückgenommen. Eine spätere Zurücknahme findet nicht statt.

Das Deutsche Opernhaus in Charlottenburg schließt seine Vorstellungen am 4. Juli, um sie am 30. August wieder zu er⸗ öffnen. Vor der Sommerpause wird der Spielplan noch um drei Werke bereichert, und zwar wird zunächst im Mai „Der Zigeuner⸗ baron“ von Johann Strauß gegeben werden. Die starke Belastung, die dem Orchester und Chor durch die schnell hintereinander heraus⸗ gebrachten Wagnerwerke: „Parsifal“, „Die Meistersinger von Nürnberg“ und „Rheingold“, erwachsen war, hat die Direktion veranlaßt, in Zeplers „Monsieur Bonaparte“ und im „Zigeunerbaron“ zwei leichtere Auf⸗ gaben einzulegen. Aber noch im Monat Juni kehrt das Deutsche Opernhaus zu seinem eigentlichen Hauptspielplan zurück und bringt noch die Erstaufführung zweier klassischen Werke: „Iphigenie in Aulis“ (zur Feier von Glucks 200. Geburtstage) und „Die Walküre“, als zweiten Teil des Nibelungenringes. Die beiden letzten Teile der Wagnerschen Tetralogie, „Siegfried“ und „Götterdämmerung“, folgen im ersten Abschnitt des neuen Spieljahres.

Mannigfaltiges.

Cuxhavpen, 3. Mai. (W. T. B.) Zur Besichtigung des neuen Riesendampfers „Vaterland“ sind gestern, kurz nach 7 Uhr Abends, etwa 200 Mitglieder des Bundesrats und des Reichstags mit Sonderzug hier eingetroffen; unter den ersteren befanden sich der Staatssekretär des Innern Dr. Delbrück, der Minister für Handel und Gewerbe Dr. Sydow und der Kriegs⸗ minister von Falkenhayn. Sie wurden mit dem Salondampfer „Cobra“ zu dem auf der Reede von Altenbruch liegenden Dampfer „Vaterland“, der in Flaggengale prangte, gebracht. Um 8 Uhr fand auf dem Dampfer ein Festmahl statt, bei dem der Vorsitzende des Auf⸗

fand. Viele Abgeordnete besuchten auch die im Hafen liegenden Torpedoboote und besichtigten deren Einrichtungen. Später fand auf der „Vaterland“ ein Frühstück statt, das in dem reich geschmücktten Speisesaale eingenommen wurde. Der Staatssekretär Dr. Delbrück hielt dabei eine Ansprache, die mit einem Hurra auf die Hamburg⸗Amerika⸗Linie und ihren tatkräftigen Führer schloß. Lebhafter Beifall und wiederholte Zustimmungsäußerungen während der Rede zeigten, daß die Worte des Staats⸗ sekretärs allen Zuhörern aus dem Herzen gesprochen waren. Nochmals ein herzliches Danken, dann bestiegen die Gäste die flaggengeschmückte „Cobra“, und unter den Klängen von „Deutschland, Deutschland über alles“, begleitet von lebhaftem Hüteschwenken, dampfte die „Cohra“ Plen zwei Uhr Mittags bei herrlichem Wetter elbaufwärts nach

amburg, wo eine Automobilrundfahrt am Bismarckdenkmal vorbei und um die Alster die Fahrt abschloß. Ein Sonderzug brachte gegen abend die Teilnehmer wieder nach Berlin zurück.

Eberswalde, 3. Mai. (W. T. B.) Aus Anlaß der Sitzung seines großen Ausschusses hatte der Zentralverein für deutsche Binnenschiffahrt gestern zu einer Besichtigung des mit einem Kostenaufwand von rund 50 Millionen Mark erhauten Groß⸗ schiffahrtsweges Berlin⸗Stettin geladen. Ueber 400 Per⸗ hatten sich dazu gestern vormittag hier eingefunden. Unter

ihnen waren Vertreter des Staatssekretärs des Reichsmarineamts, des

preußischen Ministers für Landwirtschaft, Domänen und Forsten und des Oberpräsidenten von Brandenburg. Ferner waren von der Resnega der märkischen Wasserstraßen in Potsdam und vom Bau des Großschiffahrtsweges Berlin Stettin zahlreiche Herren er⸗ schienen. Die an dieser geuen Wasserstraße beteiligten Städte Berlin, Stettin und Eberswalde, aber auch eine Reihe von anderen städtischen Verwaltungen hatten Vertreter entsandt, ebenso viele Handelskammern. Im übrigen waren besonders stark die Kreise der Reeder und Schiffahrtsinteressenten, die Kaufmannschaft, die Ingenieure und Baumeister sowie die presse vertreten. Den ersten Teil des Programms bildete eine Sitzung in der Aula der Forstakademie, in der nach Begrüßungsworten des Vorsitzenden des Zentralvereins Geheimen Regierungsrats Professor Flamm der Regierungs⸗ und Baurat Holmgren⸗Potsdam über den Groß⸗ schiffahrtsweg Berlin —Stettin und der Rechtsanwalt Rademacher⸗ Merseburg über den Stand des Kanalprojekts Elster⸗Saale sprach. Sodann vereinigte man sich zu einem Frühstück in den Hotels der Stadt. Daran anschließend begann die Besichtigung der neuen Wasserstraße, auf der seit sechs Wochen der Versuchsbetrieb eröffnet ist. Auf drei Dampfern schiffte sich die Gesellschaft ein. Die Fahrt ging zunächst zu der Stelle, wo das Kanalbett über der Eisenbahnlinie Berlin⸗— Stettin hinweggeht. Dann ging es ostwärts. Zwischen Kiefernwäldern wurde auf einer der großen Dammstrecken das Ragöser Tal in einer Höhe von 28 m über der Talsohle durchfahren. Nach zwei⸗ stündiger Fahrt war die Schleusentreppe bei Niederfinow erreicht, durch die der Kanal in vier Schleusen zum Oderbruch hinab⸗ steigt. Nach eingehender Besichtigung der elektrisch betriebenen Schleusenanlagen, neben denen ein riesiges Schiffshebewerk gebaut werden soll, wurde die Fahrt durch eine landschaftlich reizvolle Gegend nach Hohensaaten fortgesetzt. Damit war etwa ein Drittel dieser gewaltigen Wasserstraße, bei deren Bau ungeheure technische Schwierig⸗ keiten zu überwinden waren, durchfahren und das Ende der inter⸗ essanten Fahrt erreicht.

Cöln, 3. Mai. (W. T. B.) Der Vorstand des Vereins zur Errichtung eines Bismarck⸗Nationaldenkmals auf der Elisenhöhe hielt unter dem Vorsitz des Abg. Dr. Beumer eine zahlreich besuchte Sitzung ab, der auch der Vorsitzende des Vorstandsbeirats Oberpraͤsident, Staatsminister Dr. Freiherr von Rheinbaben beiwohnte. Mit den Vorarbeiten für das Denkmal ist nunmehr begonnen worden, für die weiteren Arbeiten wurde zunächst eine halbe Million bewilligt. Die Grundsteinlegung für das Denkmal, die zu einer großen nationalen Feier gestaltet werden wird, soll am 1. April 1915, dem hundertsten Geburtstage Bismarcks, stattfinden. Um die noch fehlenden Mittel in Höße von über anderthalb Millionen Mark aufzubringen, ergeht erneut die dringende Bitte an alle vaterländisch gesinnten Kreise, zu dem Werk nach Kräften beizutragen. Zahlungen nehmen alle größeren deutschen Banken entgegen.

(W. T. B.)

Frau von Mülle sofort tot. Her Tiele⸗Winckler wurde schwer verletzt, der Fahrer erlitt leichkere Ver⸗ letzungen, der Diener konnte vorher abspringen.

Aldeburgh (Suffolk), 2. Mai. (W. T. B.) In der ver⸗ gangenen Nacht kenterte ein Boot der Küstenwache während eines Sturmes. Drei Mann von der Besatzung ertranken.

Paris, 3. Mai. (W. T. B.) Der Flieger Levasseur hat mit einem Fluggast an Bord und mit einer Belastung von 300 kg in 58 Minuten eine Höhe von 1950 m erreicht und damit eine neue Höchstleistung erzielt.

Verdun, 2. Mai. (W. T. B.) Auf dem Flugplatz Belle⸗ ville bei Verdun wurde die Hülle des lenkbaren Luftschiffes „Adjutant Réau“ während des Füllens zerstört. Die Ursache des Unglücks ist auf das Zerreißen des Netzwerkes infolge zu starken Gasdruckes zurückzuführen. Personen sind nicht verletzt worden.

Nancy, 2. Mai. (W. T. B.) Drei von Saarbrücken nach Metz fliegende deutsche Luftschiffer überflogen heute früh die Grenze. Ihr Ballon wurde von starkem Winde getrieben. Als sie ihren Irrtum bemerkten, zogen sie sofort die Reißleine und landeten beim Dorfe Labry. Die Landung war heftig. Einer der Luft⸗ schiffer zog sich eine Verstauchung zu, die beiden anderen Quetschungen. Der Unterpräfekt von Briey, der Spezialkommissar und Gendarmen begaben sich zum Landungsplatz. Die Luftschiffer besaßen die Erlaubnis, auf französischem Boden zu landen. Der Ballon wurde nach dem Bahnhof von Conflans gebracht, von wo aus er nach Deutschland befördert werden wird.

Eupatoria, 2. Mai. (W. T. B.) Da wegen Seesturms die Verbindung der Dampfer mit dem Lande nicht möglich ist, ist 9r und Ladeverkehr mit den fremden Schiffen unter⸗ rochen.

Korfu, 2. Mai. (W. T. B.) Der Lyzeumklub griechischer Damen aus Athen, der u. a. vaterländische Trachten und Tänze pflegt, hat heute dem Deutschen Kaiser, der Kaiserin und der Königin der Hellenen eine eigenartige Huldigung dargebracht. Auf einer Bergwiese bei dem Horfe Analipsis oberhalb des Parks von Mon Revpos, die einen prachtvollen Blick auf das Meer bietet, hatten sich unter alten Oelbäumen etwa hundert junge Mädchen aus Athener in malerischen Gruppen auf Matten gelagert; sie trugen Volkstrachten aus allen Teilen des vergrößerten Griechenlands. Vertreten waren besonders Attika, Korinth, Kreta, Thessalien, Make⸗ donien, der Peloponnes, Chios, Epirus, die ägäischen und die jonischen Inseln. Die Trachten zeigten eine unerschöpfliche Fülle von Formen und Farben, bald von der phantastischen Romantik wilder Bergvölker, bald von einer an das frühe Mittelalter erinnernden Zartheit und Würde. Sie waren zum Teil von größter Pracht und Kostbarkeit. Daneben waren etwa dreißig Jünglinge aus einer Athener Schule in der nationalen Fustanella und der gemischte Chor des Athener Konservatoriums im Kostüm aufgestellt. In der Nachmittagssonne boten die anmutigen Erscheinungen der jungen Leute Bilder von einem wundervollen Farbenreichtum. Die Majestäten nahmen unter einem der Zelte Platz. Eine Militärkapelle aus Athen spielte die deutsche, die Kapelle der „Hohenzollern“ die

riechische Hymne. Dann wurden nach uralten Weisen, die bald fuwennätig und eintönig waren, bald, so besonders die kretischen, einen wilden Rhythmus zeigten, Tänze und RNReigen auf⸗ geführt. In den Pausen sang eine Dame griechische Volkslieder. Den Schluß machte ein Ballos, der noch heute wie im Altertum getanzt wird, den Tänzerinnen in antiken Gewändern eröffneten und an dem dann alle teilnahmen. Die Majestäten zeigten das größte Interesse an den zwei Stunden dauernden Vorführungen; nach ihrem Schlusse be⸗ sichtigte die Kaiserin einzelne Trachten näher. Die Majestäten sprachen dem veranstaltenden Komitee ihren Dank aus. Bei der Ankunft und der Abfahrt brachte das Publikum ihnen lebhafte Kundgebungen dar.

Nach Schluß der Redaktion eingegangene

sichtsrats der Hamburg⸗Amerika⸗Linie Max Schinckel einen Trink⸗ spruch auf Seine Majestät den Kaiser und König ausbrachte. Die Gäste hörten nach Schluß des Mahls einen Vortrag Dr. Försters Einrichtungen des Dampfers Am heutigen Sonntag besichtigten die Gäste das Schiff in überall den besten Eindruck von den ebenso bequemen wie praktischen Einrichtungen, die nament⸗ lich in den Gesellschaftsräumen eindrucksvolle Pracht zeigen.

hatte die „Cobra“ die Teilnehmer an der Besichtigungsfahrt na haven gebracht, wo evangelischer und katholischer Gottesdienst statt⸗

über den Bau und die land“. 8—2 unter sachkundiger seinen Teilen und empfingen

Führung

„Vater⸗

allen

Vorher Cux⸗

Primkenau, 4. Mai. Sonntag sank die Temperatur auf 3 Grad. 1E E111““ Gegend; auch alle Gemüsearten, Erdbeeren sowie der eder und die ju Tri der Eichen und Eschen sind erfroren.

8 Güstreg⸗ u i.. rakower aussee geriet gestern das Automobil d e

von Tiele⸗Winckler 38 Moor, d sich von Müller zu Hohen Luckow, auf der abschüssigen Chaussee a

(W. T. B.) Auf der

Theater.

Königliche Schauspiele. Dienstag: Opernhaus. 91. Abonnementsvorstellung. Samson und Dalila. Oper in drei Akten und vier Bildern von Camille Saint⸗Saësns. Text von Ferdinand Lematre. Deutsch von Richard Pohl. Musikalische Leitung: Herr Kapellmeister von Strauß. Regie: Herr Oberregisseur Droescher. Ballett: Herr Ballettmeister Graeb. Chöre: Herr Professor Rüdel. Anfang 7 ½ Uhr.

Schauspielhaus. 119. Abonnementsvor⸗ stellung. An Stelle der ursprünglich ange⸗ kündigten Vorstellung „Der Stören⸗ fried“: Die Journalisten. Lustspiel in vier Aufzügen von Gustay Freytag. Reaie : Herr Regisseur Dr. Bruck. Anfang

r.

Mittwoch: Opernhaus. 92. Abonne⸗ mentsvorstellung. (Gewöhnliche Preise.) Der eeehns. Romantische Oper in drei Abteilungen (zum Teil na dem v1 „Der Freischütz“ von f. Kind. usik von Karl Maria von Weber. Anfang 7 ½ Uhr.

Schauspielhaus. 120. Abonnementsvor⸗ stellung. Peer Gyut von Henrik Ibsen. (In zehn Bildern.) In freier Ueber⸗ tragung für die deutsche Bühne ge⸗ staltet von Dietrich Eckart. Musik von Edward Grieg. Anfang 7 Uhr.

Deutsches Theater. (Direktion: Mar Reinhardt.) Dienstag, Abends 7 ½ Uhr: Shakespeare⸗Zyklus: Ein Sommer⸗ nachtstraum.

Mittwoch und Freitag: Was ihr wollt.

Donnerstag: Der Kaufma Venuedig.

Sonnabend: König Lear.

Kammerspiele. Dienstag, Abends 8 Uhr: Freiheit. Mittwoch, Donnerstag und Sonnabend: Der Snob. 1“ Freitag: Frühlings Erwachen.

Berliner Theuter. Dienstag, Abends 8 Uhr: Wie einst im Mai. Posse mit Gesang und Tanz in vier Bildern von Bernauer und Schanzer.

Mittwoch und folgende Tage: Wie einst im Mai.

Theater in der Königgrätzer

Straße. Dienstag, Abends 8 Uhr: Mr. Wu. Englisch ⸗chinesisches Spiel in drei Akten von H. M. Vernon und

Harold Owen. Mittwoch und folgende Tage: Mr. Wu.

Komüdienhaus. Dienstag, Abends 8 Uhr: Kammermusik. Lustspiel in drei Akten von Heinrich Ilgenstein.

und folgende Tage: Kammer⸗ mufik.

Deutsches Künstlertheater (Lo⸗ zietät). (Nürnbergerstr. 70/71, gegenüber dem Zoologischen Garten.) Hflenstag, Abends 8 Uhr: Schneider Wibbel. Komödie in fünf Bildern von Hans Müller⸗Schlösser.

Mittwoch: Erziehung zur Liebe.

Donnerstag und Sonnabend: Schueider Wibbel.

Freitag: Der Raub der Sabine⸗ riunen.

Theater aun der Weidendammer

Brücke. Dienstag, Abends 8 ½¼ Uhr:

Der müde Theodor. Schwank in drei Akten von Max Neal und Max Ferner.

[(Henry Bender als Gast.)

Mittwoch und folgende Tage: Der wüdc Theodor. (Henry Bender als ast.

Lessingtheater. Dienstag, Abends 8 Uhr: Pygmalion. Lustspiel in fün Akten von ernard Shaw. fünf

Mittwoch und Freitag: Liliom.

Donnerstag: Nach Damaskus.

Sonnabend: Pygmalion.

Schillertheuter. o. (Wallner⸗ theater.) Dienstag, Abends 8 Uhr: Das große Licht. Schauspiel in vier Aufzügen von Felix Philippi.

Mittwoch: Was ihr wollt.

Donnerstag: Das große Licht.

Charlottenburg. Dienstag, Abends

Uhr: Wann wir altern von Oskar Blumenthal. Hierauf: Liebe von Gustav Wied. Nachher: Lottchens Ge⸗ burtstag von L. Thoma.

Mittwoch: Zum ersten Male: Ueber unsere Kraft. 1. Teil.

onnerstag: Heiligenwald.

Deutsches Opernhaus. (Char⸗ lottenburg, Bismarck⸗Straße 34 —37. Direktion: Georg Hartmann.) Dienstag, Abends 8 Uhr: Monsieur Bonaparte.

Mittwoch: Die Königin von Saba.

Donnerstag: Monsieur Bonaparte.

Fettas. Das Rheingold.

onnabend: Die Meistersinger von Nürnberg.

Montis Operettentheater. (Früher: Neues Theater.) Dienstag, Abends 8 Uhr: Jung England. Operette in drei Akten von Rud. Bernauer und Ernst Welisch. Musik von Leo Fall.

Mittwoch und folgende Tage: Jung Euglaud.

In der Nacht zum

in dem sich außerdem Frau der Fahrer und ein Diener uf einen Nebenweg und schlug um.

Der Frost Wien, 4. Mai.

Güstrow⸗

(W. T. 5 das Befinden des Kaisers be der zweiten Hälfte wieder gestört war, das Allgemeinbefinden

aber trotzdem befriedigend ist.

Depeschen. agt, daß die Nachtruhe in

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten, Zweiten und Dritten Beilage.)

——

Theater des Westens. (Station: Zoologischer Garten. Kantstraße 12.) Dienstag, Abends 8 Uhr: Polenblut. Operette in drei Akten von Oskar Nedbal. 8 G und folgende Tage: Polen⸗

ut. . 8

888

Theater am Nollendorfplatz. Dienstag, Abends 8 Uhr: Der Jux⸗ baron. Posse von Pordes⸗Milo und Hermann Haller. Gesangstexte von Willi Wolff. Musik von Walter Kollo.

Mittwoch und folgende Tage: Der Juxbaron.

Sonnabend, Nachmittags 3 Uhr: Vierte Opernaufführung des Sternschen Konservatoriums.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Orpheus in der Unterwelt.

Cnstspielhaus. (Friedrichstraße 236.) Dienstag, Abends 8 Uhr: Die spanische Fliege. Schwank in drei Akten von Franz und Ernst Bach.

Mittwoch und folgende Ta spanische Fliege. 8

11“

Restdenztheater. Dienstag, Abends 8 ½¼ Uhr: Ein Walzer von Chopin. Schwank in drei Akten von Henri Kéroul und Albert Barré.

Mittwoch und folgende Tage: Ein Walzer von Chopin.

Thaliatheater. (Direktion: Kren und

Schönfeld.) Dienstag, Abends 8 Uhr: Wenn der kommt! Posse mit Gesang und Tanz in drei Akten von Jean Kren und Georg Okonkowsky. Ge⸗ sangsterte von Alfred Schönfeld. Musik von Jean Gilbert.

Mittwoch und folgende Tage: Wenn der Frühling kommt!

Trianontheater. (Georgenstr., nahe Bahnhof Friedrichstr.) Dienstag, Abends 8 Uhr: Die Notbrücke. Luslspiel in drei Akten von F. Grésac und F. Croisset.

Mittwoch und folgende Tage: Die Notbrücke.

Birkus Busch. Dienstag, Abends 8 Uhr: Gastspiel des „Deutschen Theaters“: Das Mirakel.

Mittwoch und folgende Tage: Das Mirakel.

Familiennachrichten.

Verlobt: Frl. Margot von Loebell mit Eduard Ritter und Edlen von Rennenkampff (Charlottenburg). Frl. Luise Magdalene von Loebell mit Hrn. Gerichtzassessor Bruno Kühne (Char⸗ lottenburg Berlin)n). Frl. Frieda Bredull mit Hrn. Leutnant Friedrich Kleucker (Nikolaiken, Ostpr. Allenstein).

Geboren: Ein Sohn: Frn. Regie⸗ rungsrat Mahnke (Essen, Ruhr). Eine Tochter: Hrn. Landrat von Unger (Jarotschin).

Gestorben: Hr. Rittmeister a. D. Leon⸗ hard Graf zu Stolberg⸗Wernigerode (Würben, Kr. Schweidnitz). Adele Freift. von Wangenheim, geb. von Plessen (Coburg).

Verantwortlicher Redakteur: Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg.

Verlag der Expedition (Heidrich) in Berlin.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerel und Verlagsanstalt, Berlin, Wilhelmstraße 32 Dreizehn Beilagen (einschließlich Börsenbeilage)

Der heutige Bericht über

Deutscher Reichstag. 247. Sitzung vom 2. Mai 1914, Vormittags 10 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.) Nach Erledigung der ersten Punkte der Tagesordnung,

über die in der vorgestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden ist, tritt das Haus in die erste Beratung des Entwurfs eines

Rennwettgesetzes ein. 8 Abg. Held (nl.): Das Totalisatorgesetz, das man gewissermaßen als eine Vorbeugungsmaßregel gegen die Wettlust seinerzeit mach hat, hat nicht genügt, um den Winkeltotalisatoren und den Winkel⸗ buchmachern den Garaus zu machen. Die Wettleidenschaft ist nun einmal eine Volksleidenschaft, und wir müssen mit dieser Tatsache rechnen. Bisher war es schwer, gegen die Winkelbuchmacher vorzu⸗ gehen. Ich hoffe, daß der vorliegende Gesetzentwurf aber doch dazu 8 wird. Es darf in erster Linie nicht darauf ankommen, mög⸗ lichst viel für den Staat herauszuholen, wir versprechen uns davon, er geeignet ist, die Wettleiden schaft wenigstens etwas einzudämmen.

Staatssekretär des Reichsschatzamtes Kühn:

Meine Herren! Ich habe um Entschuldigung zu bitten, daß ich nicht pünktlich zur Stelle gewesen bin. Bei der Reichhaltigkeit der Tagesordnung hatte ich angenommen, daß das Rennwettgesetz erst etwas später zur Verhandlung kommen würde. (Abg. Erzberger: Ein Schatzsekretär, der zum Steuermachen zu spät kommt, ist ein Novum! Heiterkeit.) Er ist spät gekommen, aber hoffentlich nicht zu spät. (Heiterkeit.)

1 Meine Herren, das Rennwettgesetz ist immerhin von solcher Wich⸗ tigkeit, daß es sich empfiehlt, ihm einige Geleitworte vom Regierungs⸗ tische mit auf den Weg zu geben. Es muß von vornherein zugegeben

gegen die bestehenden Schäden lediglich mit dem Strafgesetzbuch und der Polizeiverordnung anzukämpfen. Die Regierung steht in dieser Beziehung auf keinem andern Standpunkt als ein großer und wohl⸗ beratener Teil der öffentlichen Meinung. Insbesondere ist es nicht

wahr, was ich gelegentlich in den Zeitungen gelesen habe, daß die

Finanzverwaltung sich die Wettleidenschaft zunutze machen, daß sie davon für ihre Zwecke profitieren wolle, und ich muß ebenso ent⸗ chieden den Vorwurf ablehnen, der uns auch diesmal wieder nicht erspart worden ist, daß sich die Regierung das berühmte oder be⸗ rüchtigte „non olet“ eines Kaiserlichen Finanzpolitikers aus dem Altertum zu eigen mache. Wenn wir Ihnen statt rein krimineller und polizeilicher Maß⸗ ahmen zur Bekämpfung der Mißstände des Wettwesens den weiter ausholenden Weg, wie ihn der Gesetzentwurf vorzeichnet, vorschlagen, o geschieht das, weil wir uns haben überzeugen müssen, daß eine weitverbreitete und tief eingewurzelte Volksgewohnheit wie das Wetten nicht lediglich durch behördliche Verbotsmaßnahmen aus der Welt geschafft werden kann. Wenn es uns selbst gelänge, etwa durch eine Vermehrung der Kriminalbeamtenschaft noch eine Reihe weiterer so⸗ genannter Buchmacher oder Schlepper in Haft zu bringen, so wäre damit wenig gewonnen. Wir können eben nicht soweit gehen, daß wir den ganzen Verkehr, wie er sich gicht bloß auf den Rennplätzen, sondern auch in Wirtschaften und Läden abspielt, dauernd unter Polizeiaufsicht stellen. Auch würden wir damit nur an die Stelle eines großen Uebels ein anderes setzen, das vielleicht nicht minder schwer ins Gewicht fiele. Gerade der Umstand, daß man jahrelang vor den realen Verhältnissen die Augen verschlossen und es bei dem Versuche hat bewenden lassen, lediglich polizeilich einzuschreiten, hat die gegenwärtigen Zustände erst großziehen helfen. (Sehr richtig! rechts.) Das lehrt uns ohne weiteres ein Blick in das verflossene Jahrzehnt.

Im Jahre 1905 ist von Ihnen ein Gesetz, betreffend die Wetten bei öffentlich veranstalteten Pferderennen, beschlossen worden, das be⸗ stimmt war, die regellosen Verhältnisse, wie sie sich beim Wetten auf den Rennplätzen und außerhalb dieser Plätze herausgebildet hatten, in geordnete Bahnen zu lenken. Das Gesetz machte den Betrieb des Wett⸗ unternehmens von einer Genehmigung der Behörden abhängig, die nur an zuverlässige Rennvereine erteilt werden durfte. Das geschäfts⸗ mäßige Vermitteln von Wetten für öffentliche Pferderennen im In⸗ und Ausland war ebenso wie öffentliche Aufforderungen und Angebote zum Wettabschluß untersagt. Der Ertrag der Abgabe, der nach den allgemeinen Vorschriften des Reichsstempelgesetzes über Spiel und Wette erhoben wurde, fiel zur Hälfte dem Reiche, zur Hälfte, für Zwecke der Pferdezucht, den Bundesstaaten zu. Das Gesetz verfolgte insbesondere das Ziel, den privaten Wettbureaus, die schon in jener Zeit einen bedauerlichen Umfang angenommen hatten, entgegenzuwirken. Schon damals hatte man erkannt, daß diese privaten Wettbureaus die Volksmoral schädigten, indem sie insbesondere die Spielsucht der minderbemittelten und der mindererfahrenen Volksklassen auszunutzen suchten (Sehr richtig! rechts.), wobei übrigens für diese Spieler bei der Unzuverlässigkeit der Unternehmer und ihren oft geradezu be⸗ trüglichen Manipulationen vielfach auch im Falle des Gewinnens der Einsatz verloren ging. Gleichzeitig sollte durch die Konzentrierung der Wetten auf den Totalisator den Rennvereinen eine Einnahme zuge⸗ führt werden, welche diese für Zwecke der Pferdezucht nicht gut ent⸗ behren konnten. .

Die Absicht des Gesetzes ist damals nur in einer Beziehung voll erreicht worden. Es gelang, den Betrieb des Totalisators, der den Wettenden eine ordentliche Geschäftsgebarung und eine sichere Aus⸗ zahlung des etwaigen Gewinns verbürgt, zu fördern. Gleichzeitig mit

Berlin, Montag, den 4. Mai

den Einnahmen des Totalisators stiegen auch die Einnahmen des Fiskus; sie betrugen vor Erlaß des Gesetzes vom 4. Juli 1905 durch⸗ schnittlich etwa 1 ¼ Millionen jährlich, steigerten sich demnächst all⸗ mählich, und zwar, obwohl die Hälfte den Bundesstaaten zugewiesen wurde, bis auf über 7 Millionen Mark im Jahre 1913.

Völlig versagte dagegen das Gesetz in dem Kampfe gegen die privaten Wettunternehmungen.

Ist in dem hier in Betracht kommenden Jahrzehnt die Wohl⸗ habenheit in allen Volksschichten und gleichzeitig und zum Teil im Zusammenhang damit das Interesse für den Sport aller Art in sehr bemerkbarer Weise gewachsen, so wuchs doch in demselben Maße in vielen Kreisen auch die Sucht nach mühelosem Gewinn, und die Wett⸗ unternehmer, die ihre Rechnung hierauf bauten, hatten leichtes Spiel. Durch Verbindungen mit den Inhabern von Gast⸗ und Schankwirt⸗ schaften, von Zigarren⸗ und Friseurläden konnten sie den Wettlustigen das Eingehen einer Wette denkbar bequem machen, während ein aus⸗ gebildetes System von sogenannten Schleppern dafür sorgte, auch solche Personen heranzuziehen, die sonst von dem Wettsport unberührt ge⸗ blieben wären.

Dieses Verfahren ist nun freilich durch das genannte Gesetz ver⸗ boten und, wie Sie aus der Anlage zu der Begründung ersehen, tritt der Strafrichter häufig genug in Tätigkeit. Zur Bestrafung geführt wird indessen nur ein kleiner Bruchteil der Zuwiderhandelnden. Ich will zur Erklärung daäfür nicht etwa auf Vorgänge hinweisen, die aus einem Gerichtsverfahren jüngsten Datums in Ihrer frischen Erinne⸗ rung sind und bei denen es sich immer nur um vereinzelte Fälle handelt. Es genügt der Hinweis darauf, daß allgemein der Buchmacher der Unterstützung des Publikums sicher sein kann. Infolgedessen wird es sehr schwer, eine Straftat zu verfolgen, und noch schwerer, sie derart festzustellen, daß eine Bestrafung erfolgen kann. Auch trägt der Buch⸗ macher meist gelassen die Strafe, die ihm etwa zudiktiert wird; denn ab⸗ gesehen von der üblichen, nicht unbeträchtlichen Provision hat er vor dem Totalisator voraus, daß er die sehr hohe Steuer, ein volles Fünftel der Wettsumme, nicht zahlt, und daß er sie, da nach der bestehenden Rechtsprechung von einer verbotenen Handlung eine Abgabe nicht er⸗ hoben werden kann, auch dann, wenn er ertappt wird, nicht zu zahlen braucht. Schließlich bleibt ihm, wenn das Spiel gar zu unglücklich gegen ihn verläuft, immer noch der Ausweg, sich für insolvent zu er⸗ klären.

Nun mag man sich vom ethischen Standpunkt aus zu dem Spiel und der Wette stellen, wie man will, man mag das Spielen für un⸗ sittlich und die Erhebung einer Abgabe davon für unwürdig erklären. Das aber läßt sich von keinem Standpunkt aus verteidigen, daß ein und derselbe Vorgang, wenn er sich nach den vom Gesetz zugelassenen Normen abspielt, steuerpflichtig ist, dagegen wenn er ohne Beobachtung dieser Normen vor sich geht, steuerfrei bleibt (Sehr richtig! rechts.), daß man also denjenigen, der gegen das Gesetz verstößt, noch besonders dadurch belohnt, daß man ihm eine Steuer, die sonst zu erheben gewesen wäre, erläßt. (Sehr richtig! rechts.) Dieser Auffassung waren auch in den Jahren 1911 und 1913, in denen der Gegenstand in der Budgetkom⸗ mission, wie in der Vollversammlung des Reichstags behandelt wurde, alle diejenigen Herren Abgeordneten, die sich zu der Sache äußerten, mit Ausnahme der wenigen, die jeden Totalisator⸗ und sonstigen Wettbetrieb grundsätzlich perhorreszierten; der Reichstag hat dann auch in der Resolution vom 25. April 1913 dem zugestimmt und als Mittel zur Abhilfe ausdrücklich die Konzessionierung der Buchmacher empfohlen, eine Maßnahme, die Ihnen jetzt auch von den verbündeten Regierungen vorgeschlagen wird.

Diese Konzessionierung erscheint auch heute noch als ein wirk⸗ sames, aber auch wohl als das einzige Mittel, die Ziele des Gesetzes vom 4. Juli 1905 zu erreichen. Es kann auf diesem Wege gelingen, durch Beschränkung der Zahl der Buchmacher teils die Wett⸗ betätigung an sich einzudämmen, teils die Wettenden in noch höherem Maße als bisher zu dem ich darf wohl sagen soliden Wettgeschäft des Totalisators heranzuziehen. Es kann ferner gelingen, durch die Auswahl der Buchmacher und die Art der Konzessionsbedin⸗ gungen, die bedauerlichen Auswüchse und Begleiterscheinungen des Wettbetriebs, geflissentliche Anlockung des unerfahrenen Teils des Publikums, Stundung des Wetteinsatzes, betrügerische Umgehung der Gewinnauszahlungen und dergleichen aus der Welt zu schaffen. Es wird endlich möglich sein, mit Hilfe der gesetzlich zugelassenen Buch⸗ macher den nicht zugelassenen das Handwerk zu legen, eine Voraus⸗ setzung, ohne die freilich jede sonstige Maßnahme ein Schlag ins Wasser wäre.

Im einzelnen enthält der Gesetzentwurf an neuen Vorschlägen die folgenden: Totalisator und Buchmacher sollen nur für Pferde⸗ rennen in Funktion treten dürfen, nicht auch für Radfahrrennen, Flug⸗ zeugwettbewerbe und ähnliche sportliche Veranstaltungen. Wir wollen den Umfang des gewerbsmäßigen Wettbetriebs auf das Mindestmaß beschränken. Dort, wo er sich noch nicht eingebürgert hat, soll er auch nicht hinverpflanzt werden.

Die Uebertragung der Konzession im einzelnen muß selbstverständ⸗ lich den Landesbehörden vorbehalten bleiben; jedoch wird der Bundes⸗ rat genaue Konzessionsbedingungen festsetzen, deren Rahmen Sie in der Begründung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf wiedergegeben finden.

Im § 4 des Gesetzes ist die Klagbarkeit der Wette gegen den Buchmacher vorgesehen. Man hat gemeint, daß hierin eine völlige Durchbrechung des Prinzips des Bürgerlichen Gesetzbuchs liege. Das ist nicht der Fall; denn auch bisher haben wir bei den staatlich zu⸗ gelassenen Lotterien einen klagbaren Anspruch aus dem Spielvertrag. Der Buchmacher seinerseits hat keinen klagbaren Anspruch auf den gestundeten Wetteinsatz. Einer solchen Stundung, d. h. der Zulassung des unbaren Wettens, das eine sehr schwere Versuchung besonders für die jüngeren Personen darstellt, soll eben in jeder Weise vorgebeugt werden.

Einen weiten Spielraum in dem Gesetzentwurf nehmen die Strafbestimmungen ein, und das mit Recht; denn gerade, wenn wir

anzeiger. 1914.

einzelnen zuverlässigen Personen den Wettbetrieb gestatten, müssen wir mit um so größerem Nachdruck gegen die unsoliden und unreellen Elemente vorgehen. Dazu genügen aber nicht die Strafbestimmungen gegen die Buchmacher, sondern wir bedürfen ihrer auch gegen die Hilfspersonen, insbesondere gegen die sogenannten Schlepper, die eine besonders unerquickliche Erscheinung im großstädtischen Verkehr bilden.

Wir müssen weiter Strafvorschriften haben, die es ermöglichen, dem Wetten auf der Straße, in Cafés und Restaurants entgegenzu⸗ treten, und wir bedürfen endlich auch einer kriminellen Handhabe gegen solche Personen, die sich auch ferner an unkonzessionierte Winkel⸗ buchmacher halten. Die Strafbestimmungen sind umfangreich; sie sind aber nicht zu vermeiden, und, soweit ich das übersehen kann, haben sie im allgemeinen der öffentlichen Kritik standgehalten.

Wesentlich umstrittener sind die steuerlichen Vorschriften, und ich erkenne an, daß auf diesem Gebiete große materielle Schwierigkeiten liegen. Der Gesetzgeber soll hierbei verschiedene Aufgaben erfüllen. Einerseits soll die Besteuerung in einem gewissen Einklang mit der Besteuerung der sonstigen Glücksspiele, insbesondere der staatlich zugelassenen Lotterien stehen. Wir dürfen anderseits auch die Steuer nicht so hoch bemessen, daß der reelle Geschäftsbetrieb dadurch unmöglich gemacht wird. Endlich muß auch Rücksicht auf den Totalisator genommen werden, der sich immerhin als die bessere und wirtschaftlich weniger schädliche Art des Wettbetriebes erwiesen hat.

Aus dem Versuch, diesen verschiedenen Gesichtspunkten Rechnung zu tragen, ergibt sich die nicht ganze einfache Besteuerungsform, die die Regierung Ihnen in den §§ 9, 10 und 11 des Gesetzentwurfs vorgeschla⸗ gen hat. Die Wirkung einer Wettsteuer ist zweifellos verschieden, je nach den verschiedenen Arten der Wetten, die in Betracht kommen, z. B. je nachdem es sich um solche zu festen Odds handelt oder um Wetten auf ausländische Rennen zum Totalisatorkurs oder um Wetten auf inländische Rennen zu diesem Kurse. Bei den inländischen Wetten muß wieder Rücksicht genommen werden auf die verschiedenen Arten des Wettgeschäfts, so auf die immer beliebter werdenden mannigfachen Formen der sogenannten kombinierten Wetten.

Finanzielle Gesichtspunkte sind dabei nicht ausschlaggebend. Ins⸗ besondere darf man sich nicht der Annahme hingeben, daß etwa durch eine Heraufsetzung der Steuerstaffel nun auch ein höherer Ertrag er⸗ zielt werde. Der entscheidende Gesichtspunkt muß hier, wie überall, der bleiben, daß es gilt, den Winkelbuchmachern Schritt für Schritt das Gebiet abzugewinnen. Daraus erklärt sich auch, daß wir in dem Ge⸗ setze mehr als sonst um gewisse Ermächtigungen für die Verwaltung bitten. Es wird sich vielleicht erst im Laufe der Zeit herausstellen, welche Steuersätze die zweckmäßigsten für die erwähnten besonderen Arten von Inlandswetten sind. Ebenso können wir die Besteuerung der ausländischen Wetten nicht gut ohne Rücksicht auf die Abzüge regeln, die bereits am ausländischen Totalisator gemacht werden. In beiden Hinsichten erbitten wir vom Reichstage bestimmte Vollmachten für den Bundesrat. Das ist übrigens kein Novum. Wir finden es auch in anderen Gesetzen. Z. B. darf ich darauf hinweisen, daß wir auch im Erbschaftssteuergesetz Vollmachten für den Bundesrat haben, welche es ermöglichen, die Besteuerung im Auslande und im Inlande in gewisser Hinsicht gegeneinander auszugleichen.

Warum gerade die bestimmten Sätze gewählt sind, die wir Ihnen vorschlagen, das ersehen die Herren aus der Einzelbegründung, deren nähere Ergänzung ich mir für die Kommission vorbehalte.

Dann ist weiter der Grundsatz beibehalten worden, der schon für die bisherige Totalisatorbesteuerung galt, daß der Mehrertrag nicht lediglich dem Reiche zufließen soll, sondern daß einen Bruchteil davon die Bundesstaaten für Zwecke der Pferdezucht erhalten. Die Wahr⸗ nehmung dieser Zwecke erscheint wohl in erster Linie als eine Aufgabe der Bundesstaaten; sie berührt aber doch auch ein ganz wesentliches Interesse des Reichs, da die Hebung der Pferdezucht von unmittelbarem militärischem Belang ist.

Der § 16 soll den Verwaltungsbehörden die Befugnis bieten, dem sogenannten Tipsterunwesen entgegenzutreten, das einen nicht unwesent⸗ lichen Teil der Schuld an den heutigen Mißständen trägt. Im übrigen schließen sich die Vorschriften im wesentlichen an diejenigen des Reichs⸗ stempelgesetzes an.

Meine Herren, daß über die Zweckmäßigkeit all dieser einzelnen Bestimmungen Meinungsverschiedenheiten bestehen können und be⸗ stehen werden, kann bei der Natur des Gegenstandes nicht wunder⸗ nehmen. Die Regierungen haben sich bemüht, eine möglichst vielseitige Erörterung hierüber in die Wege zu leiten, indem zahlreiche Sachver⸗ ständige gehört worden sind, auch der Entwurf schon in seiner vor⸗ läufigen Form, wie er dem Bundesrate zugeleitet war, an die Oeffent⸗ lichkeit gebracht und somit der allgemeinen Kritik unterbreitet wurde. Das Material, das uns auf diese Weise zugänglich gemacht worden ist, haben wir soweit wie möglich in der Begründung zu verarbeiten gesucht. An der Hand dieses Materials wird es der vereinten Bemühung sicher gelingen, das Rennwettwesen für absehbare Zeit teils einzuschränken, teils in zufriedenstellender Weise zu regeln. Alle diejenigen, die inner⸗ halb und außerhalb des Hauses daran mitzuarbeiten gewillt sind, sind uns willkommen.

Zuletzt nicht zumindest ist noch die Frage zu erörtern, welchen Ein⸗ fluß denn nun das Gesetz auf die Einnahmen des Reichs haben wird. Eine bestimmte Antwort hierauf ist nicht zu erteilen. Zunächst läßt sich auch nicht einmal annähernd angeben, welche Summen heutzutage bei den inländischen Wetten umgesetzt werden. Noch weniger steht fest, welche Summen etwa in das Ausland wandern. Außerdem entzieht sich jeder Möglichkeit der Berechnung und Schätzung die Frage, wie viele von den Wetten, die gegenwärtig abgeschlossen werden, künftig unterlassen und wie viele für den steuerlichen Zugriff verbleiben wer⸗ den. In keiner Beziehung gehen die Ansichten der Sachverständigen so auseinander, wie hierüber. Während uns pon der einen Seite ge⸗ radezu märchenhafte Summen als dem steuerlichen Zugriff erfaßba genannt werden, bedient man sich auf der anderen Seite zur Kenn zeichnung des mutmaßlichen Effekts der geplanten Gesetzgebung d