1914 / 105 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 05 May 1914 18:00:01 GMT) scan diff

Nr. 22 des „Zentralblatts für das Deutsche Reich“, herausgegeben im Reichsamt des Innern, vom 1. Mai 1914 hat folgenden Inhalt: Konsulatwesen: Ernennung; Bestellung; Charakterverleihung; Entlassung. Post⸗ und .Eete ervne e Aenderung der Postordnung vom 20. März 1900. Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet.

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Theater und Mufik.

Im Königlichen Opernhause wird morgen, Mittwoch, „Der Freischütz“ gegeben, in den Hauptrollen durch die Damen Durx (Agathe) und Jansen vom Hamburger Stadttheater als Gast die Herren Kirchhoff (Max), Wittekopf als Gast (Caspar),

asa (Cuno), Wiedemann (Ottokar), van de Sande (Eremit), Schultz (Kilian) besetzt. Dirigent ist der Generalmusikdirektor Blech.

Im Königlichen Schauspielhause wird morgen „Peer Gynt, mit Herrn Clewing in der Titelrolle und den Damen Conrad, Ressel, von Mayburg, Schönfeld sowie den Herren Pohl, Kraußneck, Vallentin, Eggeling und Zimmerer in den übrigen Hauptrollen, ge⸗ geben. Die Regie führt Dr. Bruck, die musikalische Leitung hat der Kapellmeister Laugs.

Im IV. Goethebundkonzert in Bremen wurde Karl Kämpfs von den Konzerten des Berliner Blüthnerorchesters her bekannte Orchestersuite „Aus baltischen Landen“ unter Professor Ernst Wendels temperamentvoller Leitung zum ersten Male aufgeführt.

Mannigfaltiges. Berlin, 5. Mai 1914.

Der Verein „Erda“ (Frauenerwerb), mit dem ihm ange⸗ geschlossenen „Jugendbund zu Schutz und Pflege von Pflanzen und Tieren“, Beranstaltet morgen, Mittwoch, Abends 7 ½ Uhr, einen Vor⸗ tragsabend im Bürgersaal des Berliner Rathauses. Den ersten Teil des reichhaltigen Programms bildet ein Konzert unter der Leitung der Konzertsängerin Luise Genner. Den zweiten Teil bildet die Generalversammlung. Zum Schlusse singt noch Doris Thiele einige der Kompositionen von Eugen Dessau. Gastkarten sind durch das Zentralbureau des Vereins (Dessauerstraße 2) zu beziehen.

Die dem „Verein für Körperkultur“ angeschlossene „Lehrstätte für Körperkultur“ tritt am kommenden Sonnabend, den 9. Mai, Abends 8 ½ Uhr, im „Tiergartenhof“ am Bahnhof Tiergarten mit zwei Vorträgen vor die Oeffentlichkeit, und zwar wird der Ge⸗ heime Medizinalrat, Professor Dr. Gustav Fritsch in einem Lichtbildervortrage über „die Muskeln als Werk⸗ zeuge und der auf dem Gebiete der Körperkultur und des Sportes arbeitende Schriftsteller Gustav Möckel über „Zehn Jahre Körperkultur im Luftbad (unter be⸗ sonderer Berücksichtigung des Sportluftbades Eichkamp)“ sprechen. Das Eintrittsgeld ist auf 50 festgesetzt. Gymnastische Vorführungen werden sich den Vorträgen anschließen und den an⸗ wesenden Gästen ein Bild von der Tätigkeit des Vereins auf dem Gebiete der Leibesübungen bieten.

Die aussterbende Riesenschildkröte. Als Darwin auf der durch seine Forschungen zu einem Markstein der Geschichte der Naturwissenschaft gewordenen Weltreise die Inselgruppe der Gala⸗ pagos im Stillen Ozean unweit der Westküste von Amerika be⸗ suchte, war er überwältigt von der Menge der Riesenschildkröten, die auf diesen Eilanden lebten, und ihnen auch den Namen der Schild⸗ kröteninseln eingetragen haben. Jetzt, nachdem fast 80 Jahre seit seinem Besuch vergangen sind, sind die von ihm am meisten bewunderten Arten ganz oder nahezu ausgestorben. Die Elefantenschildkröten fristen noch ihr Dasein, aber die von Darwin als Testudo abingdoni bezeichnete Art ist bereits gänzlich verschwunden. Dabei machen die Galapagos ihrem Namen insofern immer noch Ehre, als sie die einzigen Inseln geblieben sind, wo man diese riesenhaften Kriechtiere überhaupt noch anzutreffen er⸗ warten darf. Früher kamen sie auch auf anderen ozeanischen Inseln nicht selten vor, aber der Mensch hatte sich mit einer wahren Wut auf diese unbehilflichen Geschöpfe geworfen, die seine Begehrlichkeit zu ihrem Verderben in mehr als einer Hinsicht erregten. Ein Para⸗ dies für Riesenschildkröten ist früher auch die kleine Insel Rodriguez im indischen Ozean gewesen. Nach der Ueberlieferung wurden im 18. Jahrhundert jährlich bis 25 000 Stück dieser

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großartige Geschöpfe nach der benachbarten Insel Mau⸗ ritius geschafft, um den dort angesiedelten Europäern als Leckerbissen zu dienen. Es läßt sich leicht verstehen, daß diese Schild⸗ krötenart in wenigen Jahrzehnten völlig ausgerottet wurde. In etwas weiterer Vergangenheit sind sogar Inseln, die zum Bereich von Europa gehören, durch solche Bewohner ausgezeichnet gewesen, diese scheinen aber schon vor Beginn der geschichtlichen Zeit aus⸗ estorben zu sein. So ist erst unlängst eine Riesenschildkröte von der nsel Minorka im Mittelmeer beschrieben worden. Ihre Ueber⸗ bleibsel lagen in Schichten so jugendlichen Alters, daß der Mensch jedenfalls mit diesen Tieren sich bereits in den Besitz der Inseln ge⸗ teilt hat. Aber schon damals muß er auf ihre Erlegung erpicht ge⸗ wesen sein, da sie wegen ihrer Ungeschicklichkeit und Langsamkeit eine leichte Beute für ihn werden mußten. 16“

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„Ziele und Aufgaben der Expeditionen zur Beobachtung der totalen Sonnenfinsternis am 21. August 1914“⸗ lautet das Thema eines Vortrages, den der Direktor Dr. F. S. Archenhold im „Verein von Freunden der Treptower Sternwarte“ morgen, Mittwoch, Abends 8 ½ Uhr, im großen Hörsaal der Treptower Sternwarte halten wird. Der Vortragende wird folgendes zur Sprache bringen: Die Entstehung der Sonnenfinsternisse; die Sarosperiode; geschicht⸗ liche Sonnenfinsternisse; der Verlauf der diesjährigen totalen Sonnenfinsternis; Expeditionen zu ihrer Beobachtung; Er⸗ scheinungen während der Totalität; Protuberanzen; Korona; Zu⸗ sammenhang der Gestalt der Korona mit der Sonnenfleckenperiode; das ’u-.2 F Schatten; die umkehrende Schicht der Sonnenatmosphäre; Erscheinungen in unserer irdischen Atmosphäre; Schlußbetrachtung. Gäste sind willkommen. Mit dem großen Fernrohr werden der Mond und ein Sternhaufen be⸗ obachtet; außerdem stehen den Besuchern kleinere Fernrohre kostenlos zur Verfügung, die sie selbst auf beliebige Himmelskörper ein⸗ stellen können. 8

Cottbus, 5. Mai. (W. T. B.) Im Laufe des Vormittags traf auf der hiesigen Rennbahn ein Fliegergeschwader, bestehend aus sieben Doppeldeckern und einer „Taube“, das heute früh in Posen zur Fahrt nach Leipzig aufgestiegen war, ein. Sobald die Flieger ihren Benzinvorrat ergänzt haben, wird bei günstiger Wetter⸗ lage der Flug nach Leipzig fortgesetzt werden. Auf der Fahrt von Posen bis Cottbus war den Fliegern der heftige Südwestwind äußerst lästig.

(W. T. B.) Gestern vormittag gegen 11 Uhr ndete bei dem in der Nähe der Grenze gelegenen Orte St. Marie⸗aux⸗Chönes auf deutschem Boden ein fran⸗ zösisches Flugzeug, das nach kurzer Zeit wieder aufstieg und nach Frankreich zurückkehrte. Die „Agence Havas meldet dazu aus Briey: Heute vormittag zwischen 10 und 11 Uhr stiegen 6 zum Geschwader in Belfort gehörende Militäreindecker in Lunéville auf, um einen Erkundungsflug an der Grenze über dem Arrondisse⸗ ment Briey auszuführen. Her den Befehl über das Geschwader führende Hauptmann Zaragoff wurde durch Regen, der ihn blendete, gezwungen 150 m von der Grenze in Lothringen niederzugehen. Nachdem der Hauptmann von einem Einwohner erfahren hatte, daß er sich auf deutschem Boden befinde, wartete er auf die Ankunft der Behörden. Als diese nach Verlauf einiger Zeit nicht kamen, stieg der Flieger wieder auf und langte um 11 Uhr in Briev an, von wo er den Kriegsminister über den Zwischenfall benack ichtige. Das französische Kriegs⸗ ministerium hat von dem Keommandeur des 6. Armeekorps einen genauen Bericht verlangt. Dem „Petit Parisien“ zufolge wird der Hauptmann Zaragoff bestraft werden, weil er vor Ankunft der deutschen Behörden davongeflogen sei, und zwar voraussichtlich strenger als der kürzlich wegen des gleichen Verhaltens mit fünfzehn

Tagen Stubenarrest bestrafte Hauptmann Fort

u6“ Hamburg, 4. Mai. (W. T. B.) Die in Cöln zwischen dem Norddeutschen Lloyd und der Hamburg⸗Amerika⸗Linie weitergeführten Verhandlungen haben die Uebereinstimmung über die Herstellung der Betriebsgemeinschaft für das nord⸗ . und das ostasiatische Geschäft beider Gesellschaften ergeben.

London, 4. Mai. (W. T. B.) Eine Frauenrechtlerz, machte heute vormittag in der Königlichen Akademie mit eine Axt einen Angriff auf ein Gemälde des Malers Sargen Die Frau wurde verhaftet. Das Gemälde ist durch dres Schnitte beschädigt worden. Es stellt den Schriftsteller Henn James dar und ist eines der besten Werke Sargents. Als ein Man die Läterin zu schützen versuchte, stürzten sich mehrere Besucher am ihn und mißhandelten ihn.

Die Blätter bringen einen Bericht des Chefingenieurs Lingh von der deutschen Sektion der Kukwang⸗Bahnen über zy Ueberfälle, die kürzlich von Chinesen auf Vermessungtz abteilungen in der Nähe von Anlu verübt wurden. N. 8. April wurde eine Abteilung mit Vermessungsarbel beschäftigter Eingeborener, die sich 50 km. nördlich do Anlu aufhielt, bei Liuschuigo angegriffen. Zehn wurden we wundet, von denen zwei später starben. Am 12. Ap. Füffen mehrere hunderte Bewaffnete, die, wie vermutet wird, zu Bande des Weißen Wolfs gehörten, 40 km südlich von Anlu ei Abteilung von 24 Bahnpolizeibeamten an. Der Führer der Bahn beamten und mehrere Räuber wurden bei dem Kampfe getöten Truppen wurden sofort nach dem Schauplatz abgesandt. Bei de Ueberfällen war kein ausländischer Ingenieur zugegen. Keiner da beiden Angriffe ist auf fremdenfeindliche Stimmung zurückzuführen.

Paris, 4. Mai. (W. T. B.) Der Handelsminister hat der Ministerpräsidenten und Minister des Aeußern vorgeschlagen, ein internationale Konferenz einzuberufen, welche die zum Schutz seltener Vögel notwendigen Maßnahmen prüfen soll, ohne da erlaubten Handel mit Schmuckfedern zu beeinträchtigen. Es werde .“ bei den auswärtigen Regierungen Schritte unternomme werden.

Paris, 5. Mai. (W. T. B.) Nach einer Blättermeldung a Biserta sank das zwischen Sfax und Djerba verkehrende tunesisch Segelschiff „Ferga“. 28 Personen sind ertrunken

Se

Kowno, 4. Mai. (W. T. B.) Der Ort Keidany ist durt

eine Feuersbrunst eingeäschert worden.

Olkusch (Gouv. Kielce), 5. Mai. (W. T. B.) Die Stad Skala brennt; dreihundert Häuser stehen in Flammen Auch Menschenleben sind verloren.

Halifax, 4. Mai. (W. T. B.) Der Dampfer „S eydlitz meldet drahtlos, daß er zwischen 41.27 Grad nördlicher Länge unmd 51,07 Grad westlicher Breite einen hrennenden Dampfer ge sichtet habe. Der Dampfer „Sevydlitz“ sandte Hilferufe aus, an die mehrere Schiffe antworteten. An Bord des brennenden Schiffs sei kein Zeichen von Leben festgestellt worden, auch seien in der Un⸗ gebung keine Rettungsboote sichtbar gewesen

Valparaiso, 4. Mai. (W. T. B.) Auf der Plaza d Echaurren brach heute ein großes Feuer aus, durch das ei Häuserviertel zerstört wurde. Etwa 40 Personen kame in den Flammen um, etwa 100 erlitten Brandwunden.

Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen.

Wien, 5. Mai. (W. T. B.) Ueber das Befinden des Kaisers wird heute amtlich mitgeteilt, daß die Nacht gut verlaufen ist und erquickend war. Die katarrhalischen Er⸗ scheinungen sind geringer, das Allgemeinbefinden ist den⸗ entsprechend.

(Fortsetzung des Amtlichen und Nichtamtlichen in d

Ersten, Zweiten und Dritten Beilage.) 1 88

Theater.

Königliche Schauspiele. Mittwoch: Opernhaus. 92. Abonnementsvorstellung. Der Freischütz. Romantische Oper in drei Abteilungen (zum Teil nach

Volksmärchen „Der Freischütz“)

88 Kind. Musik von Karl Maria

eber. Musikalische Leitung: Herr

Generalmusikdirektor Blech. Regie: Herr

Regisseur Bachmann. Chöre: Herr Pro⸗ fessor Rüdel. Anfang 7 ½ Uhr.

Schauspielhaus. 120. Abonnementsvor⸗ stellung. Dienst⸗ und Freiplätze sind auf⸗ gehoben. Peer Gynt von Henrik Ibsen. (In zehn Bildern.) In freier Ueber⸗ tragung für die deutsche Bühne ge⸗ staltet von Dietrich Eckart. Musik von

Bernauer und Schanzer. einst im Mai.

Straße. Mittwoch,

Mr. Wu. Harold Owen.

Wu.

zietät).

Berliner Thenter. Mittwoch, Abends 8 Uhr: Wie einst im Mai. Gesang und Tanz in vier Bildern von

Donnerstag und folgende Tage: Wie

Theater in der Königgrützer Abends 8 Uhr: Englisch⸗chinesisches Spiel in drei Akten von H. M. Vernon und

Donnerstag und folgende Tage: Mr.

Deutsches Künstlertheater (So⸗ (Nürnbergerstr. 70/71,

Charlottenburg. Mittwoch, Abends 8 Uhr: Zum ersten Male: Ueber unsere Kraft. 1 Teil. Schauspiel in zwei Akten von Björnstjerne Björnson.

Donnerstag: Heiligenwald.

Freitag: Ueber unsere Kraft. 1. Teil.

Posse mit Wolff.

Jugxbaron.

Deutsches Opernhaus. (Char⸗ lottenburg, Bismarck⸗Straße 34 —37. Direktion: Georg Hartmann.) Mittwoch, Abends 8 Uhr: Die Königin von Saba.

Donnerstag: Monsieur Bonaparte.

Freitag: Das Rheingold.

Sonnabend: Die Meistersinger von Nürnberg.

Montis Operettentheater. (Früher: Neues Theater.) Mittwoch, Abends

Schönfeld.) Wenn der mit Gesang

egenüber

Hermann Haller. Gesangstexte von Willi Verehelicht: Hr. H Musik von Walter Kollo. Donnerstag und folgende Tage: Der

Sonnabend, Nachmittags 3 Uhr: Vierte Opernaufführung des Konservatoriums.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Orpheus in der Unterwelt.

Thaliathenter. (Direktion: Kren und

Jean Kren u sangsterte von Alfred Schönfeld. Musik von Jean Gilbert.

Donnerstag und folgende Tage: W

uptmann Waldemat Vethacke mit Frl. Erva Flemming (Magdeburg⸗Sudenburg). Hr. Hauptmann Walter von Keiser mit Käthe Freiin von Vietinghoff ger. Scheel (Berlin). Hr. Friedrich Wil⸗ helm von Nickisch mit Fr. Glisabet von Sokoll (Neuguth⸗Heinzenburg). Geboren: Ein Sohn: Hrn. Regie⸗ ——— rungsrat Hertingk von Eschwege (Cassel). Hrn. Landrat von Frese (Emden). Hrn. Hauptmann von Gilsa (Darn⸗ stadt). Hrn. Oberleutnant Horft Grieser (z. Zt. Danzig⸗Langfuhr). Eine Tochter: Hrn. Oberleutnant Otto⸗Vollrath von Watzdorf (Han⸗ nover). Hrn. Hauptmann Alevxander von Ruville (Potsdam). Hrn. Leut⸗ nant Hans Henning von Pentz (Wün

Fritz von

Sternschen

Mittwoch, Abends 8 Uhr: Frühling kommt! Posse und Tanz in drei Akten von nd Georg Okonkowsky. Ge⸗

S

enn

Edward Grieg. In Szene gesetzt von

i Regisseur Dr. Reinhard Bruck. Musikalische Leitung: Herr Kapellmeister Laugs. Anfang 7 Uhr.

Donnerstag: Opernhaus. 93. Abonne⸗ mentsvorstellung. Tannhäuser und der Süngerkrieg auf Wartburg. Roman⸗ tische Oper in drei Akten von Richard Wagner. Anfang 7 ½ Uhr. Schauspielhaus. 121. Abonnementsvor⸗ stellung. Die Veuus mit dem Papagei. Keine erotische Komödie in drei Akten von Lothar Schmidt und Emil Schäffer. Anfang 7 ½ Uhr.

Deutsches Theuter. (Direktion: Max Reinhardt.) Mittwoch, Abends 7 ¼ Uhr: Sbakespeare⸗Zyklus: Was ihr wollt.

Donnerstag: Der Kaufmann von Benedig.

Was ihr wollt.

onnabend: König Lear. Kammersvpviele.

Mittwoch, Abends 8 Uhr: Der Snob.

Donnerstag und Sonnabend: Der Snob.

Freitag: Frühlings Erwachen.

Komödienhaus. Mittwoch, Abends 8 Uhr: Kammermusik. Lustspiel in drei Akten von Heinrich Ilgenstein.

Donnerst. und folgende Tage: Kammer⸗

dem Zoologischen Garten.) Mittwoch, Abends 8 Uhr: Erziehung zur Liebe.

Hans Kvyser. Donnerstag und Sonnabend: Schneider Wibbel. Freitag: rinnen.

Lessingtheuter. Mittwoch, Abends 8 Uhr: Liliom. Eine Legende von Franz

Molnar. Donnerstag: Nach Damaskus. liom.

Sonnabend: Pygmalion.

Theater an der Weidendammer Brücke. Mittwoch, Abends 8 ½¼ Uhr: Der müde Theodor. Schwank in drei Akten von Max Neal und Max Ferner. (Henry Bender als Gast.) müde Theodor. ender als Gast.)

Scchillertheater. 0. (Wallner⸗ theater.) Mittwoch, Abends 8 Uhr: Was ihr wollt. Shakespeare. Donnerstag: Das große Licht. Freitag i U

Ein ernstes Spiel in vier Akten von

Der Raub der Sabine⸗

Donnerstag und folgende Tage: Der Henry

Lustspiel von William

8 Uhr: Jung England. Operette in drei Akten von Rud. Bernauer und Ernst Welisch. Musik von Leo Fall.

Donnerstag und folgende Tage: Jung England.

Theuter des Westens. (Station:

Garten. Kantstraße 12.) och, Abends 8 Uhr: Polenblut. Operette in drei Akten von Oskar Nedbal.

Donnerstag und folgende Tage: Polen⸗ blut.

Lnstspielhaus. (Friedrichstraße 236.) Mittwoch, Abends 8 Uhr: Die spanische Fliege. Schwank in drei Akten von ranz und Ernst Bach.

Donnerstag und folgende Tage: Die spanische Fliege.

Residenztheater. Mittwoch, Abends 8 Uhr: Ein Walzer von Chopin. Schwank in drei Akten von Henri Kéroul und Albert Barré.

Donnerstag und folgende Tage: Ein Walzer von Chopin.

Theater am MNollendorfplatz. Mittwoch, Abends 8 Uhr: Der Juxg⸗ baron. Posse von Pordes⸗Milo und

der Frühling kommt!

Trianontheater. (Georgenstr., nahe Bahnhof Friedrichstr.) Mittwoch, Abends 8 Uhr: Die Notbrücke. Lustspiel in drei Akten von F. Grésac und F. Croisset.

Donnerstag und folgende Tage: Die Notbrücke.

Zirkus Busch. Mittwoch, Abends 8 Uhr: Gastspiel des „Deutschen Theaters“: Das Mirakel.

Donnerstag und folgende Tage: Das Mirakel.

Familiennachrichten.

Verlobt: Frl. Elisabeth von Lauchert mit Hrn. Leutnant Friedrich Adolf Frhrn. von Beaulieu ⸗Marconnay (Frankfurt a. O.). Alix Freiin von Korff⸗Schmising a. d. Hause Aiswicken in Kurland mit Hrn. Leutnant Otto von Knobelsdorff (z. Zt. Langenschwal⸗ bach Weimar z. Zt. Langenschwalbach). Frl. Elfriede Pfannschmidt mit Hrn. Oberlehrer Wilhelm Rumpf (C harlottenburg Steglitz).

dorf, Kr. Teltow). Gestorben: Hr. Generalleutnant z. D Paul Frhr. von Gregory (Dresden). r. Generalmajor z. D. Friedrich von laeden (Schöneberg). Hr. Majer a. D. Adolf von Arnim (Schwerin i. M.). Hr. Professor Josef Scheuren⸗ berg (Berlin). Hr. Professor Natha⸗ nael Wohlthat (Wernigerode). Fr. Marie Gräfin von Keffenbrinck, geb. von Dycke (Greifswald).

Verantwortlicher Redakteur: Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg Verlag der Expedition (Heidrich) in Berlin. (10¹⁰)

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Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, Berlin, Wilhelmstraße 32

Dreizehn Beilagen

jeichenbeilage Nr. 41 A u. 41 B),

sowie die Inhaltsangabe zu Nr. 3 des öffentlichen Anzeigers (einschlies⸗ lich der unter Nr. 2 veröffentlichten Bekanntmachungen), betreffend Kom⸗ manditgesellschaften auf Aktien Artiengesellschasten, für die

vom 27. April bis 2. Mai 1914.

.“

senselsense Börsenbeilage und Warer⸗

Personalveränderungen

böniglich Preußische Armee.

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Achilleion, Korfu, 27. April. Lauenstein, Oblt. im Füs. R. Königin (Schlesw. Holst.) Nr. 86, in d. Metzer Inf. R. Nr. 98, Jentzsch, Lt. im Füs. R. Königin (Schlesw. Holst.) Nr. 86, in d. 4. Unterelsäss. Inf. R. Nr. 143, versetzt.

Achilleion, Korfu, 29. April. Lenich, K. b. Lt. a. D., bieh. im 5. Chev. R. Erzherzog Friedrich von Oesterreich, als Lt. mit Patent vom 5. Februar 1908 bei d. Res. Offizieren d. Nieder⸗ rhein. Füs Regts. Nr. 39 angest. und vom 1. Mai 1914 ab auf ein Jahr z. Dienstl. bei d. genannten Regt. kommandiert.

Achilleion, Korfu, 2. Mai. Frhr. v. König, Gen. Maj. und Kom. der 5. Feldart. Brig., in Genehmigung semes Abschieds⸗ gesuches m. d. gesetzl. Pens. z. Disp. gest. v. Lotterer, K. w Oberst, komdt. nach Prcußen, bish. Kom. d. Feldart. Regts. Köntg Karl (1. Württ.) Nr. 13, m. d. Führ. d. 5. Feldart. Brig. beauftragt.

Achilleion, Korfu, 3. Mai. v. Chelius, Gen. Lt, dienst⸗ tuender Gen. à 1. s. Seiner Majestät des Kaisers und Königs, unter Belassung in d. Verhältnis als Gen. à I. s. Seiner Majestät, zum Mil. Bevollmächtigten am Kaiserl. Russ. Hofe ernannt, der Person Seiner Majestät des Kaisers aller Rrußen attachiert und d. Haupt⸗ quartier desselben zugeteilt. v. Kleist, Maj., Flügeladj. Seiner Majestät des Kaisers und Königs, unter Enth. von d. Stellung als Mil. Attaché bei d. Botschaft in Rom, in d. Reihe d. diensttuenden Flügeladjutanten Seiner Majestät übergetreten; derselbe verbleibt jedoch bis zum 25. Mat 1914 noch bei d. Botschaft in Rom komdt. v. Zitzewitz, Maj. im Gr. Gen. Stabe und komdt. z. Dienstl. bei d. Borschaft in Rom, unter Belassung im Gen. Stabe d. Armee, zum Mil. Attaché bei der Botschaft in Rom ernannt. Walter, (Gen. Lt. und Kom. d. 1. Eisenb. Brig., in Genehmigung seines Ab⸗ schiedsgesuches m. d. gesetzl. Pens. 3 Disp. gest. Stengel, Gen. Maj. und Kom. d. 12. Inf. Vehg, in gleicher Eigenschaft zur 1. Eisenb. Brig. vers. v. Gabain, Oberst und Kom. d. 1. Nassau. Inf. Regts. Nr. 87, unter Beförderung zum Gen. Maj. zum Kom. d. 12. Inf. Brig, Kierstein, Oberst b. Stabe d. 5. Westf. Inf. Regts. Nr. 53, zum Kom. d. 1. Nassau. Inf. Regts. Nr. 87, er⸗ nannt. v. Doetinchem de Rande, Oberstlt. und Bats. Kom. im 1. Oberelsäss. Jaf. R. Nr. 167, zum Stabe d. 5. Westf. Inf. Regts. Nr. 53 vers. Schmedes, Maj. b. Stabe d. 1. Oberelsäss. Inf. Regts. Nr. 167, zum Bats. Kom. ernannt. v. Pfuel, Oberst, beauftr. m. d. Führ. d. 30. Inf. Brig., unter Ernennung zum Kom. dieser Brig., zum Gen. Maj. befördert. Henseling, Gen. Maj. z. D., Komdt. d. Tr. Ueb. Pl Munster, auf sein Gesuch von dieser Stellung enth. v. Grothe, Oberst z. D., komdt. z. Dienstl. bei d. Komdtr. d. Tr. Ueb. Pl. Munster, zum Komdt. dieses Ueb. Pl. ernannk.

Nachweisung der beim Sanitätskorps eingetretenen Veränderungen. Durch Verfügung des Generalstabsarztes der Armee.

Mit Wahrnehmung offener Assist. Arzt⸗Stellen beauftragt: 3. April: Martins, Unt. Arzt b. Niederrhein. Füs. R. Nr. 39, 6 April: Grosse, Unt. Arzt b. Inf. R. Graf Bülow von Dennewitz (6. Westf.) Nr. 55, 24. Axril: Döhner, Unt. Arzt b. 2. Bad. Gren. R. Kaiser Wilhelm I. Nr. 110, Kipp, Unt. Arzt b. Inf. R. Herwarth von Bittenfeld (1. Westf.) Nr. 13.

Im Veterinärkorps. G Durch Verfügung des Kriegsministeriums. 22. April. Werner, Unt. Veter. bei d. Mil. Veter. Akad., mit dem 16. Mat 1914 zum 2. Masur. Feldart. R. Nr. 82 vers. und m. Wahrn. einer offenen Veter. Stelle beauftragt.

Königlich Bayerische Armee. 8

München, 27. April. Seine Majestät der König haben Sich Allerhöchst bewogen gefunden, nachstehende Personal d rungen Allergnädigst zu verfügen:

Bei den Offizieren und Fähnrichen:

Am 14. v. Mts. dem Lt. Schmid d. Res. d. 15. Inf. Regts. König Friedrich August von Sachsen die Aussicht auf Anstellung im mittleren Eisenbahnbetriebs⸗ und Verw. Dienst zu verleihen;

am 21. v. Mts. dem Rittm. Rhomberg d. 1. Schweren Reit. Regts. Prinz Karl von Bayern, ohne Gehalt beurl., Urlaubs⸗ verlängerung bis 15. September d. J. zu hewilligen;

am 13. d. M. zu befördern: in der Leibgarde der Hartschiere zum Premier⸗Brigadier den Sous⸗Brigadier Höhne, zum Sous⸗ Brigadier den Hartschier Hugo;

am 21. d. M. dem Lt. Kuhn d. Fortif. Germersheim das Ausscheiden aus d. Heere zum Zwecke d. Uebertrirts in d. Kaiserl. III. Stamm⸗See⸗B. zu genehmigen;

am 25 d. M. m. d gesetzl. Pens. z. Disp. zu stellen: den Hauptm. Frhrn. v. Seefried auf Buttenheim d. 8. Inf. Regts. Groß⸗ herzog Friedrich 11. von Baden, komdt. ohne Gehalt zum Reichs⸗ Kol.⸗Amt, m. d. Erlaubn. z. Forttr. d. bish. Unif. m. d. bestimmungs⸗ mäß. Abzeichen;

den Abschied m. d. gesetzl. Pens. zu bewilligen: dem Hauptm Frhrn. v. Köppelle, Batkr. Chef im 4. Feldart. R. König, m. d. Erlaubn. z. Forttr. d. bish. Unif. m. d. für Verabschiedete vor⸗ geschriebenen Abzeichen;

den Abschied aus d. aktiven Heere m. Pens. zu bewilligen: dem Lt. Besch d. 10. Inf. Re ts. König unter Ueberführung zu d. Res⸗ Offizieren dieses Regts.;

das Ausscheiden aus d. Heere zu bewilligen: dem Lt. Lenich d.

5. Chev. Regts. Erzberzog Friedrich von Oesterreich zum Zwecke d. Uebertritts in K. p. Mil. Dienste; Au entheben: von d. Stellung als Bez. Offiz. b. Bez. Komdo. J München den Maj. z. D. Brugger m. d. Erlaubn. z. Tr. d. Unif. d. 7. Inf. Regts. Prinz Leopold, von d. Stellung als Bez. Offiz. b. Bez. Komdo. Augsburg den Hauptm. z D. Ferber m. d. Erlaubn. z. Tr. d. Unif. d. 17. Inf. Regts. Orff, beiden m. d. be⸗ stimmungsmäß. Abzeichen;

zur Reserve zu beurlauben: die Fäͤhnriche Dick d. 3. Inf. Regts. Prinz Karl von Bayern, Trammer d. 21. Inf. Regts. Großherzog Friedrich Franz IV. von Mecklenburg⸗Schwerin, Grafen v. u. zu Lerchenfeld auf Köfering und Schönberg d. 7. Chev. Regts. Prinz Alfons;

zu ernennen: zum Kom. d. 3. Pion. Bats. den Maj. Rabung b. Stabe des 2. Telegr. Bats., zum Bez. Offiz. b. Bez. Komdo. 1 München den Maj. z D. Schuster, zum Arj. bei der Insp. d. Ing. Korps den Hauptm. Hühnlein d. Fortif. Ingolstadt, komdt. z. Insp. d. Ing. Korps, zum Adj. bei d. Insp. d. Mil. Luft⸗ und Kraftfahr⸗ wesens den Hauptm. Berghofer, Komp. Chef im Flieger⸗B., zum Reitlehrer bei d. Mil. Reitschule den Rittm. Frhrn. v. Hirschberg, Esk. Chef im 1. Ulan. R. Kaiser Wilbelm II., König von Preußen, zum Esk. Chef im 1. U’an. R. Kaiser Wilhelm II., König von Preußen, den Rittm. Wieser, Adj bei d. 3. Kav Brig., zum Battr. Chef im 4. Feldart. R. König den Hauptm. Auanger b. Stabe dieses Regts., zum Komp. Chef im Flieger ⸗B. den Oblt. Pohl, Adj. d. Flieger⸗Bats., uvnter zum Hauptm. ohne Patent, zum Adj. bei d. 3. Kav. Brig. den Obit. Zeyß d. 3. Chev. Regts. Herzog Karl Theodor;

AI33vS ODiw 1108

Regts.

CErste B zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußi

No. 105.

Berlin, Dienstag, den 5. Mai.

zu versetzen: den Moj. Karpf, Kom. d. 3. Pion. Bats., z. Insp. d. Ing. Korps unter Kommandierung zum K. p. Ing. Komttee, die Hauptleute Schubert, Adj. bei d. Insp. d. Mil. Luft⸗ und Kraft⸗ fahrwesens, zum Stabe d. 2. Telegr. Bats., Wittich von d. Insp. d. Ing. Korps z. Fortif. Germersheim unter Enth. vom Komdo. zum K. p. Ing. Komitee, den Oblt. Schmalz d. 5. Feldart. König Alfons XIII. von Spanien zum Stabe dieses Regts. unter Beförderung zum Hauptm. ohne Patent, den Lt. Schneider d. 13. Inf. Regts. Franz Joseph I., Kaiser von Oesterreich und Avpostolischer König von Ungarn, zu den Res. Offizieren dieses Regis. unter ausnahmsweiser Verleihung d. Aussicht auf Anstellung im Mil. Verw. Dienst, den Oblt. Christenn vom 2. Inf. R. Kronprinz, die Lts. Wimmer vom 2. Inf. R. Kron⸗ prinz, Walz vom 8 Jnf. R. Großherzog Friedrich II. von Baden, Schlemmer vom 18. JInf. R. Prinz Ludwig Ferdinand, Schönbärl vom Ersenb. B., Vierling vom 1. Telegr. B., diesen unter Belassung im Komdo. z. Art. und Ing. Schule, sämtliche zum Fliegerb., dann unter Belassung im Komdo. z. Art. und Ing. Schule, die Lts. Hintermayr vom 1. Pion. B. zum 4. Pion. B., Löweneck von d. Fortif. Ingolstadt vom Eisenb. B, Burger vom 4. Pion. B. zum 2. T-legr. B., Pirner vom 2 Pion. B., Schimmer vom 1. Pion. B., beide zum Luft⸗ und Kraftfahrb., die Fähnriche Klein⸗ henz vom 8. Inf. R. Großherzog Friedrich II. von Baden zum 5. Feldart. R. Kögig Alfons XIII. von Spanien, Britzelmayr vom 16. Inf. R. Großherzog Ferdinand von Toskana zum 6. Feld⸗ art. R. Prinz Ferdinand von Bourbon, Herzog von Calabrien;

zu befördern: zum Lt. mit Patent vom 25 Oktober 1913 den Fähnr. Abelein d. 2. Pion. Bats. m. d. Range nach d. Lt. Leh⸗ mann d. 4. Pion. Bats., zu Fähnrichen die Fahnenjunker, Unter⸗ offiziere Breitenbach d. 9. Inf. Regts. Wrede, Maduschka, Krauß, Fichtner d. 1. Pion. Bats.; 1

wieder anzustellen: den Maj. z. D. Edlen v. Kiesling auf Kieslingstein vom 1. April d. J. an als Maj ohne Patent und überzähl. b. Stabe d. 11. Inf. Regts. von der Tann unter Festsetzung seines Ranges nach seinem Hauptm. Patent vom 26 Oktober 1907, den Lt. Barth des III. Stamm⸗See⸗Bats. mit seinem Autscheiden aus d. Kaiserl. Mar. im 4. Pion. B. mit seinem früheren Patent.

Bei den Sanitätsoffizieren:

Am 25. d. Mts. m. d. gesetzl. Pens. z. Disp. zu stellen: den Gen. Ob. Arzt Dr. Zwick, Div. Arzt d. 3, Div., m. d. Erlaubn. z. Forttr. d. bish. Unif. m. d. bestimmungsmäß Abzeichen unter Ver⸗ leihung d. Charakters als Gen. Arzt:

zu ernennen: zum Dio. Ar t d. 3. Div. den Gen. Ob. Arzt Dr. Stammler, Regts. Arzt d. 1. Ulan. Regts, Karser Wilhelm II., König von Preußen, unter Verleihung eines Patents seines Dienst⸗

grades, zum Regts. Arzt d. Ulan. Regts. Kaiser Wilhelm II., König

von Preußen, den Ob. St. Arzt Dr. Boy, Abt. Arzt. d. 2. Train⸗ Abt., zum Dozenten an d. militärärztl. Akad. den Ob. St. Arzt. Dr. Hertel, Garn. Arzt b. Garo. Komdo. Würzburg, zum Bats. Arzt im 9. Inf. R. Wrede den St. Arzt Tr. Vahle, d. 2 Train⸗Abt., zum Garn. Arzt. b. Garn. Komdo. Würzburg den St. Arzt Dr. Bärthlein d. 18. Inf. Regts. Prinz Ludwig Ferdinand, komdt. zum Kaiserl. Gesundheitsamt;

zu versetzen: den St. Arzt Dr. Herrmann, Bats. Arzt im 9. Inf. R. Wrede, als Aht. Arzt zur 2. Train⸗Abt.;

zu befördern: zu Assist. Aerzten in ihren Tr. Teilen die Unter⸗ ärzte Dr. Ried d. 20. Inf. Regts. Prinz Franz, Dr. Hüttner d. 5. Feldart. Regts. König Alfons XIII. von Spanien.

Bei den Veterinäroffizieren:

Am 25. d. Mts. den Abschied m. d. gesetzl. Pens. zu bewilligen: dem Korps⸗St. Veter. Wirsing d. Mil. Reitschule m. d. Erlaubn. heeg. d. bish. Unif. m. d. für Verabschiedete vorgeschriebenen

zeichen;

zu ernennen: zum Repts. Veter. d. 2. Chev. Regts. Taxis den St. Veler. Zeiller, Abt. Veter. d. 2. Train⸗Abt., zum Abteil. Veter. d. 2. Train⸗Abt. den St. Veter. Rau d. 1. Feldart. Regts. Prinz⸗Regent Luitpold;

zu versetzen: den St Veter. Göbel, Regts. Veter. d. 2. Chev. Regts. Taxis, zur Mil. Reitschule unter Beförderung zum Ob. St. Veter., die Oberveterinäre Magerl vom Remonte⸗Dep. Fürstenfeld⸗ bruck, bish. ohne Gehalt beurl., zum 1. Feldart. R. Prinz⸗Regent Lurtpold unter Beförderung zum St. Veter., Zeheter vom Remonte⸗Dep. Benediktbeuern zum 1. Fußart. R. vakant Bothmer mit dem Standort Neu⸗Ulm, Buckl vom 1. Fußart. R. vakant Bothmer zum Remonte⸗Dep. Benediktbeuern.

Deutscher Reichstag. 248. Sitzung vom 4. Mai 1914, Nachmittags 2 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

Auf der Tagesordnung steht die zweite Beratung des Gesetzentwurfs zur Aenderung der §§ 74, 75 und 76 des Handelsgesetzbuches (Konkurrenzklausel). Die 12. Kom⸗ mission hat durch den Abg. Giebel (Soz.) einen umfangreichen schriftlichen Bericht erstatten lassen.

Nach den Beschlüssen zweiter Lesung in der Kommission

soll § 74 wie folgt lauten:

„Eine Vereinbarung zwischen dem Prinzipal und dem Hand⸗ lungsgehilfen, die den Gehilfen für die Zeit nach Beendigung des Dienstverhältnisses in seiner gewerblichen Tätigkeit beschränkt (Wettbewerbsverbot), bedarf der Schriftform und der Aushändigung einer vom Prinzipal unterzeichneten, die vereinbarten Bestimmungen

enthaltenden Urkunde an den Gehilfen.

Das Wettbewerbsverbot ist nur verbindlich, wenn sich der Prin⸗ zipal verpflichtet, für die Dauer des Verbots eine Entschädi⸗ gung zu zahlen, die für jedes Jahr des Verbots mindestens die Hälfte der von dem Handlungsgehilfen zuletzt bezogenen vertrags⸗ mäßigen Leistungen erreicht.“

§ 74a bestimmt:

„Das Wettbewerbsverbot ist insoweit unverbindlich, als es nicht zum Schutze eines berechtigten, geschäftlichen Interesses des Prinzipals dient.

8 ist ferner unverbindlich, soweit es unter Berücksichtigung der gewährten Entschädigung nach Ort, Zeit oder Gegenstand eine unbillige Erschwerung des Fortkommens des Gehilfen enthält. Das Verbot kann nicht auf einen Zeitraum von mehr als 2 Jahren von der Beendigung des Dienstverhältnisses an erstreckt werden.

Das Verbot ist nichtig, wenn die dem Gehilfen zustehenden jährlichen vertragsmäßigen Leistungen den Betrag von 1800 nicht übersteigen. Das gleiche gilt, wenn der Gehilfe zur Zeit des Ab⸗ schlusses minderjährig ist, oder wenn sich der Prinzipal die Er⸗ füllung auf Ehrenwort oder unter ähnlichen Versicherungen ver⸗ sprechen läßt. Nichtig ist auch die Vereinbarung, durch die ein Dritter an Stelle des Gehilfen die Verpflichtung übernimmt, daß ich der Gehilfe nach der Beendigung des in seh. gewerblichen Tätigkeit beschränken werde. Unberührt bleiben

die Vorschriften des § 138 BGB. über die Nichtigkeit von Rechts⸗ geschäften, die gegen die guten Sitten verstoßen.“

Die Vorlage enthält weiter die neuen §§ 74 b und 74 c; der bestehende § 75 soll durch sieben neue Paragraphen 75, 75 a 75 f ersetzt werden.

§ 75 bestimmt nach den Kommissionsvorschlägen zwei⸗ ter Lesung:

.„Hat der Handlungsgehilfe für den Fall, daß er die in der Ver⸗ einbarung übernommene Verpflichtung nicht erfüllt, eine Strafe ver⸗ sprochen, so kann der Prinzipal nur die verwirkte Strafe verlangen; der Anspruch auf Erfüllung oder auf Ersatz eines weiteren Schadens ist ausgeschlossen. Die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über die Herabsetzung einer unverhältnismäßig hohen Vertragsstrafe bleiben unberührt.“

Hierzu beantragen die Sozialdemokraten folgende Ab⸗ änderung: „In § 74 sollen Vereinbarungen über ein Wettbewerbsverbot für nichtig erklärt werden. Für den Fall der Ablehnung soll in § 74 a statt „achtzehnhundert“ gesetzt werden „2000“.“ VVon den Deutschkonservativen, der wirtschaftlichen Ver⸗ einigung, dem Zentrum, den Nationalliberalen und der fort⸗ schrittlichen Volkspartei ist folgender Kompromißantrag Frommer und Genossen eingebracht: I. In § 74a die Ziffer „1800“ zu ersetzen durch „1500“; II. § 75e wie folgt zu fassen:

„Hat der Handlungsgehilfe für den Fall, daß er die in der Vereinbarung übernommene Verpflichtung nicht erfuͤllt, eine Strafe versprochen, so kann der Prinzipal Ansprüche nur nach Maßgabe der Vorschriften des § 340 BGB. geltend machen. Die Vorschriften des BGB. über die Herabsetzung einer unverhältnismäßig hohen Vertragsstrafe bleiben unberührt.

„Ist die Verbindlichkeit der Vereinbarung nicht davon ab⸗ hängig, daß sich der Prinzipal zur Zahlung einer Entschädigung an den Gehilfen verpflichtet, so kann der Prinzipal, wenn sich der Ge⸗ hilfe einer solchen Vertragsstrafe unterworfen hat, nur die ver⸗ wirkte Strafe verlangen; der Anspruch auf Erfüllung oder auf Er⸗

satz eines weiteren Schadens ist ausgeschlossen.“

Dieselben Abgeordneten wollen das Gesetz am 1. Oktober

1914 in Kraft treten lassen. Berichterstatter Abg. Giebel (Soz.): Die Abweichungen der Kommission von der Regierungsvorlage beziehen sich zunächst auf die Geltungsdauer der Konkurrenzklausel und dann auf die Nichtigkeit der Klausel; während die Regierungsvorlage die Geltungsdauer auf drei Jahre festsetzte, beschränkte die Kommission sie auf ein Jahr, und in zweiter Lesung auf zwei Jahre. In bezug auf die Nichtigkeit wurde von der Kommission schließlich eine Gehaltsgrenze von 1800 fest⸗ gesetzt. Man ging dabei davon aus, daß Gehilfen mit so geringem Gehalt gegen Beschränkung ihrer Erwerbstätigkeit nach der Beendigung des Ver,e geschützt werden müssen; außerdem kämen sie in ihrer Stellung kaum in die Lage, in Geschäftsgeheimnisse ein geweiht zu werden. Der Berichterstatter geht dann auf die übrigen minder wichtigen Aenderungen der Kommission ein und verweilt dann beim § 75c, der den Anspruch auf Erfüllung oder auf Ersatz eines weiteren Schadens ausschließt.

Abg. Hoch (Soz.): Das neue Gesetz wird den bürgerlichen Par⸗ teien ganz gewiß nicht zur Ehre gereichen. Schon der Regierungs⸗ entwurf hatte die Handlungsgehilfen arg enttäuscht. Man hatte ge⸗ hofft, daß das Wettbewerbsverbot endgültig ausgeschlossen werden würde. Leider ist das nicht geschehen. Der Staatssekretär hatte sich bemüht, dies näher zu begründen. Was er sagte, ist in der Kom⸗ mission sehr eingehend besprochen worden. Ich kann vor dem Lande feststellen, daß alles, was wir für die völlige Aufhebung des Wett⸗ bewerbsverbots gesagt haben, durch ihn bestätigt worden ist. Sachliche Gründe für das völlige Verbot sind nicht angeführt worden. Der Fall, daß ein Reisender die Kundschaft genau kennen lerne und in seiner zweiten Stelle Gelegenheit habe, diese Kenntnisse gegen das erste Geschäft zu verwerten, beweist gerade, wie unrichtig die Nicht aufhebung dieses Verbots ist. Der Inhaber eines Geschäfts macht sich doch auch nach dem Austritt eines Angestellten all die Vorteile zu nutze, die er durch dessen Tätigkeit erlangt hat. Man sollte es deshalb doch auch dem Angestellten nicht unmöglich machen, die in einem Ge schäfte erworbenen Kenntnisse auch später für sein Fortkommen zu verwerten. Man kann es doch keinem Angestellten zumuten, daß er nur im Interesse seines bisherigen Chefs sich einen anderen Wirkungs⸗ kreis sucht und wieder mit einem geringen Gehalt anfängt. Das ist unvereinbar mit dem gleichen Recht, das eine Auffassung des Bürger lichen Rechtes ist. Das Oberappellationsgericht in München hat ja vor langen Jahren einmal erklärt, daß solche Vereinbarungen rechts⸗ ungültig sein müssen. Seitdem haben wir eine gewaltige Entwicklung Ueseres wirtschaftlichen Lebens gehabt. Der Staatssekretär hat es ja für notwendig gehalten, bei der Besichtigung des Dampfers „Vaterland“ eine Strafpredigt darüber zu halten, daß man manchmal den Eindruck

habe, als wenn man nirgends so wenig Verständnis hätte für die Ent⸗

wicklung des Vaterlandes, als im Deutschen Reichstage. Diese Straf⸗ predigt ist ja nur an die Adresse der bürgerlichen Parteien gerichtet, und ich halte es für sehr wahrscheinlich, daß der Staatssekretär die Absicht hatte, ihnen eine solche Strafpredigt zu halten. Denn ge⸗ rade die Sozialdemokratie hat ja immer E.. hingewiesen, wie ge⸗ waltig sich die Verhältnisse in unserem Vaterlande entwickelt haben, wie sich allmählich das Großkapital zu einer Allmacht in unserem wirt⸗ schaftlichen Leben herausgearbeitet hat. Wir wollen, daß diese All⸗ macht aber nicht zur Schädigung der breiten Massen des arbeitenden Volkes mißbraucht wird. dneh in der Frage der Wettbewerbsklausel hat sich zurzeit die Stellung des Chefs gegenüber dem Angestellten immer mehr erweitert, sodaß wir mit den in der Gewerbefreiheit vor⸗ gesehenen Bestimmungen Rechtes für beide Parteien nicht mehr auskommen können. ir müssen eingreifen zum der wirtschaftlich Schwächeren. Ein Angestellter muß das Recht haben, einen lovalen Gebrauch von dem zu machen, was er in dem betreffenden Geschäft gelernt hat. Nun soll in manchen Fällen das Wettbewerbs⸗ verbot berechtigt sein. Aber auch hier handelt es sich dann immer um einen Mißbrauch der wirtschaftlichen Uebermacht. Die Regierung glaubte auf dem Umwege der Entschädigung für den Angestellten das Wettbewerbsverbot einschränken zu können. Man glaubte, ein Prin⸗ ipal würde wegen der ihm auferlegten Last davon abgeschreckt werden. Aber diese Last ist um so geringer, je geringer die Bezahlung ist. Man⸗ cher nimmt eine geringere Stellung ein, um vorübergehend beschäftigt zu sein und sich einzuarbeiten. Dieser ist dann ganz in die Hände des betreffenden Chefs gegeben infolge der Konkurrenzklausel. Die Last des Prinzipals ist auch noch dadurch verringert, daß er ja schließlich nur die Differenz zu bezahlen braucht. 1800 sind doch das allermindeste an Einkommen. Um so ungerechtfertigter ist es, auf 1500 herabzu⸗ gehen. Die Kommission hat dann aber direkt Verschlechterungen in Sas Gesetz hineingebracht. Die Wettbewerbsverbote werden in der Regel so vereinbart werden, daß sie sich nicht allein auf das Wett⸗ bewerbsverbot beschränken. Nehmen wir an, daß ein stellungsloser An⸗ gestellter sich mit einem kleinen Gehalt begnügt in der Hoffnung, daß er nur ganz vorübergehend sich einer ganz geringen Strafe aussetzt für den Fall des Wettbewerbsverbots, so kann nach dem jetzigen Gesetz der betreffende Ehef nur diese kleine Summe einklagen. Nach dem neuen

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