1914 / 105 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 05 May 1914 18:00:01 GMT) scan diff

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Entwurf ist es aber ganz anders. Jetzt soll der Prinzipal das Recht haben, zu sagen, er wolle keine Entschädigung haben, er verlange aber, daß der Betreffende sofort aus seiner Stellung austrete, oder daß im Falle des Nichtaustretens für jede weitere Zuwiderhandlung dann die⸗ selbe Summe noch einmal gezahlt werden muß. Es kann infolge der Zivilprozeßordnung sogar eine Haftstrafe dann im Nichtbezahlungs⸗ falle verhangt werden, und zwar in Höhe bis zu zwei Jahren. Es soll also eine Familie auf die Dauer dem größten Elend überlassen bleiben. Einem schlecht bezahlten Familienvater, der unter dem Zwang der Kon⸗ konkurrenzklausel steht, ist es so unmöglich gemacht, in eine bessere Stellung auf dem Gebiete zu gelangen, auf dem er bisher gearbeitt hat. In diesem Falle kann er natürlich mit der Hälfte des Gehaltes, so viel sieht der Entwurf ja als Entschädigung vor, nicht auskommen. Ein Prinzipal ist jetzt direkt gezwungen, niederträchtig und hinter⸗ listig zu handeln. Ein solches Gesetz sollen wir schaffen. Das ist doch der beste Beweis dafür, daß das ganze Wettbewerbsgesetz beseitigt werden soll.

Präsident Dr. Kaempf; Sie haben mehrere Male den Aus⸗ druck niederträchtig und hinterlistig gebraucht. Ich muß dies als un⸗ zulässig erklären. G

Abg. Hoch (Soz., fortfahrend): Es fragt sich nun allerdings, was dann geschieht, wenn das Wettbewerbsverbot beseitigt wird. Die Re⸗ gierung hat erklärt, daß ohne diesen schönen Zusatz das Gesetz unan⸗ nehmbar sei. Wenn das Gesetz nicht verabschiedet wird, so ist uns ver⸗ sichert worden, daß in 25 bis 30 Jahren, worauf eine Zuschrift von einem Verbande hinweist, eine Besserung auf diesem Gebiete nicht zu erwarten ist. Der Leipziger Verband dagegen bittet um Ablehnung der Kommissionsbeschlüsse, weil sie den jetzigen Zustand verschlechtern. Das ist auch meine Meinung. Die Mißstäaände sind so groß, daß die verbündeten Regierungen mit einem Gesetz kommen mußten. Die Handlungsgehilfen ließen sich diese Mißstaände nicht mehr gefallen und verlangten von den Parteien, daß sie eine Verbesserung durchsetzten. Bei der Wahlbewegung haben Sie ganz andere Töne angeschlagen, als es jetzt geschieht. Wenn die Regierung wegen der Erfüllungs⸗ frage die Vorlage scheitern läßt, so werden Sie die Folgen erleben. Es ist so dargestellt worden, daß die bürgerlichen Parteien eigentlich gar nicht daran dächten, eine solche Verschlechterung durchzuführen, es sei nur die böse Regierung. Nein, das ist nicht richtig; die Regierung ist über Ihren Stock gesprungen, nicht umgekehrt. Schon im November hat die berühmte Konferenz stattgefunden, wo die bürgerlichen Hand⸗ lungsgehilfen veranlaßt werden sollten, dem Regierungsentwurf zuzu⸗ stimmen. Gehaltsgrenze und Erfüllung wurden gegeneinander aus⸗ gespielt, und schließlich verlangte die Regierung beides. Die Gehilfen müssen ein schlimmes Lehrgeld zahlen, sie sehen, wie sie Schritt für Schritt von den bürgerlichen Parteien zurückgedrängt wor⸗ den sind. Die bürgerlichen Parteien betreiben jetzt dasselbe Spiel in der Frage der Sonntagsruhe in den Kommissionsverhandlungen. Die Arbeitermassen haben ja dieselbe Erfahrung machen müssen, aber sie

haben die Konsequenz gezogen; sie haben sich, als sie die bürgerlichen Parteien erkannt hatten, in steigendem Umfange uns angeschlossen. Die Handlungsgehilfen machen dieselber Erfahrung; ihre Erbitterung ist ohne Grenzen. Da müssen sie zur Erkenntnis kommen, daß es so nicht weitergehen kann, daß sie, wenn sie vorwärts kommen wollen, den Anschluß an die Sozialdemokratie suchen müssen. (Zurufe rechts.) Die sozialdemokratische Partei wird Ihnen (rechts) noch öfter unangenehm werden. Schon bei den nächsten Wahlen werden sich Hunderte und Tausende von Angestellten mehr auf unsere Seite schlagen; daran werden Sie mit Ihrem Lachen nichts ändern. Sie tragen vor den Handlungsgehilfen die Verantwortung, wenn Sie heute unsere Anträge ablehnen. 1“ Abg. Trimborn (Zentr.): Von dieser Anklagerede nicht im mindesten erschütkert, widme ich mich froh und freudig der Aufgabe, Ihnen unsern Antrag zu empfehlen. Mit einer geradezu verblüffenden Offenheit hat der Vorredner als Zweck und Ziel seiner Rede den An⸗ schluß der Handlungsgehilfen an die Sozialdemokratie proklamiert. So treibk man keine förderliche Sozialpolitik; so bringt man es im Gegen⸗ teil dahin, daß die Sozialpolitik diskreditiert und geschädigt wird. Wir wollen hier widerstreitende Interessen in aller Ruhe sachlich aus⸗ gleichen; wir denken dabei nicht nur an die Gehilfen, sondern auch an die Prinzipale, von denen der Vorredner überhaupt kein Wort gesagt hat. An dieser Frage ist doch auch die Prinzipalität in hervorragen⸗ dem Maße interessiert. Wir glauben, daß wir die Interessen der Ge⸗ hilfen am besten wahren, wenn wir einen billigen Ausgleich zwischen den Wünschen und Interessen beider Teile herbeiführen. Auch im Handelsstande gehören Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen. Zu den Kommissionsbeschlüssen zweiter Lesung ist von dem Staatssekretär eine Erklärung am 27. März abgegeben worden, wodurch, nachdem schon vorher die Regierung in einer Anzahl von Punkten nachgegeben hatte, nur noch zwei Differenzpunkte übrig blieben, nämlich die Gehalts⸗ grenze von 1500 oder 1800 und die wahlweise Zulassung der Er⸗ füllungsklage. Das Zentrum ist mit den anderen bürgerlichen Parteien bereit, in diesen beiden Punkten den verbündeten Regierungen nachzugeben. Die Konkurrenzklausel ist für die Unternehmer unentbehrlich. Auch die Freunde der Beseitigung des Wettbewersverbots haben anerkannt, daß heute jedenfalls der Zeitpunkt für die Nichtigkeitserklärung. nicht der geeignete sei. Demgemäß verwerfen wir den sozialdemokratischen An⸗ trag. Was die Gehaltsgrenze angeht, so habe ich mit zahlreichen Parteifreunden mich nur sehr schwer zur Festsetzung einer solchen über⸗ haupt verstehen können. Die Ausschließung einer Konkurrenzklausel schien mir nur gerechtfertigt, wenn innere Gründe dafür sprechen, wenn die Klausel in sich verwerflich ist; diese inneren Gründe werden aber von der Festsetzung einer Gehaltsgrenze nicht getroffen. Wir haben in dieser Beziehung nur erreicht, daß die Klausel nichtig sein soll, wenn sie berechtigte Interessen verletzt; aber diese Formulierung reicht nicht aus, und so blieb nichts übrig, als eine solche Gehaltsgrenze doch zu normieren. Außerdem wollten wir wenigstens die schlechtest be⸗ zahlten Angestellten von der Konkurrenzklausel befreien. Was die Grenze betrifft, so hatte das Zentrum als erste Partei 1500 bean⸗ tragt. Beachtenswerte kaufmännische Korporationen, vor allem die Aeltesten der Kaufmannschaft in Berlin, ließen sich besonders bestim⸗ men durch die Rücksicht auf den kleinen und mittleren Kaufmann in den kleinen und mittleren Städten. So gut wie das Gläubigerrecht halt machen muß bei dem Gehalt von 1500 ℳ, so gut kann es auch der kaufmännische Prinzipal. Das Existenzminimum muß von der Fessel der Konkurrenzklausel unter allen Umständen befreit bleiben. Mit dieser Vorschrift wird ein erheblicher Fortschritt gegen den be⸗ stehenden Zustand erreicht. An der Differenz zwischen 1500 und 1800 wollten wir das Gesetz nicht scheitern lassen. Der Kaufmann wird es sich jetzt dreimal überlegen, ob er zu einer Konkurrenzklausel schreitet; die Frage, ob 1500 oder 1800 ℳ, verliert dadurch an Be⸗ deutung. Was die Erfüllungsfrage betrifft, so bestand bisber ein Privileg für die Handlungsgehilfen. Die Regierung will sie beseitigen, nachdem die Bezahlung der Karenz bewilligt ist. Man kann diesem Standpunkt eine gewisse logische Konsequenz nicht absprechen. Es stehen hier Leistung und Gegenleistung gegenüber. Uebrigens besteht heute schon in gewissem Sinne das Klagerecht auf Erfüllung. Die Entrüstung des Abg. Hoch war also nicht am Platze. Wir haben nun aber in unserm Antrage vorgeschlagen, daß auf Erfüllung nur ge⸗ klagt werden kann, wenn eine Entschädigung gezahlt wird. Heute be⸗ steht keine Entschädigungspflicht: wird diese eingeführt, so entstebt ein ganz anderer Rechtszustand. Die Entschäadigung mit Zulassung der Erfüllung ist mir lieber als der bisherige Zustand. Wie man aber auch über die Erfüllung denken mag, so müßten auch die Gegner aner⸗ kennen, daß wir diese Vorlage nicht an dieser Frage dürfen scheitern lassen. Welche großen Schwierigkeiten haben schon die bisherigen

Ergebnisse gemacht. Ein Scheitem der Vorlage ist nicht zu verant⸗ worten. Es ist nicht zu leugnen, das die schriftliche Form der Verein⸗ barung, die grundsatzliche Einschränkung des Bereichs der Klausel, die grundsatzliche Einfübrung der Bezahlung der Karenz, die nicht un⸗ wesentliche Erhöbung der Entschädigung, die Gehaltsgrenze von 1500 ℳ, die Beseitigung der Moöglichkeit der Strobmänmer, die Be⸗ schränkung der Geltungsdauer auf zwer Zahre, der Schutz der Lehr⸗ finge u. a. erbebliche Fortschritte sind. Deese Vorteile sind so Elcß. daß wir wegen der übrigen Bedenken das. Gesetz nicht scheitern lassen koönnen. Ich bin der Meinung, daß I mit der Lösung hesjer sehr schwierigen Frage sich zufriedengeben können. Hervor⸗

so müßte er über⸗ age kann schon jetzt Bei den gewerb⸗ Frfüllung klagen mit ch wenn die Konven⸗ die Sozialdemokraten agegen Sturm zu laufen? 1 inzwischen eingelaufe⸗ v klingen mag, und so daß aus Ansprüchen von Freiheitsstrafen dlungsgehilfen einen Das Arbeitnehmer⸗ Wir haben ver⸗ r Konkurrenzklausel zu ver⸗ edankenlosen Konkurrenz⸗ Je mehr der Oeffentlich⸗ n die Konkurrenz⸗

en es hinstellen,

Eine Erfüllungskl angestrengt werden. bisher immer auf Haft und Gefängnis, a

erhörter, wie die Sozialdemokrat aupt nicht in das ewissen Bedingungen lichen Angestellten konnt allen Konsequenzen von tionalstrafe vereinbart war.

diesen Zustand jahrzehntelang ge Wir konnen uns deshalb nicht ents nen sozialdemokratischen agitatorisch wirksa auf Erfüllung die unzulässig sein soll. S ie weitere Entwicklun n der Kommission im Mißbrauch de hoffe, die Gewohnheit der g. nheit angehören.

arken finanziellen Folge chtiger wird man sein. Es ist Aufg ing gesetzbuch zu beseitigen. ausel, deutsch Die Gegensätze zwischen m Falle nur s

dem Boden der bezahlten dsatz auch als billi Leistung, wenn ein Ge kurrenten nicht einzutreten, egenüberstehen. 2 Wir haben hier einen chützt die Interessen Betriebs⸗ und Ge⸗ fe bekommt eine Ent⸗

ragende Firmen stehen heute s Karenz. Die übrigen sollten diesen Grun recht anerkennen. spricht, zwei Jahre bei einem Kon Leistung muß doch auch eine Gegenleistung g haben die Höhe der Hälfte des Gehalts fixiert.

igen Mittelweg betreten. d rinzipale und der C. schäftsgeheimnisse werden schädigung, die ihn immerhin vor des Art, eine Kon Prinzipal muß d

1 Gesetz hinein. Es ist doch eine

duldet, ohne d chließem der Antrag, so populär e sein moge, anzunehmen, Androhung oder der Vollzug Die Vorlage bringt den Han g bleibt abzuwarten. Vordergrunde.

Gehilfen gleichmäßig.

eschützt, und der Gehil Lebens Notdurft ber aren, wird jetzt auf⸗ ße Verpflichtungen licher Punkt. Ich nehme heimen Konkurrenz⸗ etzes soll auch dustriellen und technischen m Grunde die Punkte

kurrenzklausel zu vereinb amit rechnen, daß e damit übernimmt. Der Geldbeutel ist ein empfind an, daß der vorliegende Gesetzentwurf au klauseln den Garaus macht. die Frage der

unüberlegte

interesse stand in

sucht, alles zu tun, um einen

Nach Annahme dieses Ges der Konkurrenzklausel für die in Beamten in Angriff genommen werden. sind wir für die Vorlage. festgelegt sind, für die nur eine Ko Sozialdemokraten stellen sich auch hier w Alles oder des Nichts. den Kompromißanträgen unzufrieden. treten zeigen, daß ihre Interessen

genommen werden. Sie ist ein billiger Interessen. Man soll sich aber auch die groß kommens vergegen lassung, uns die

klausel wird der Verganger keit bekannt ist, mit wie st klausel verbunden ist, um so vorsi Abg. Frommer Okons.): zialpolitik, Auswüchse im Handels solchen dürfen wir bewerbverbot, ansehen. Arbeitgebern sind auch in diese den Kommissionsverhandlungen und der nen Organisationen ist zu ch und der S

st es auch, daß el möglich ist. den Standpunkt des kreise sind auch mit aber nach Inkraft⸗ durch diese Vorlage nur wahr⸗ Ausgleich für die beiderseitigen en des Zustande⸗ leden Fall keine Veran⸗

Ein Vorzug i nkurrenzklaus 8 abe einer gesunden So⸗ Einige Handlungsgehilfen

gesprochen, n Arbeitnehmern und erbrückbar. Nach Fühlungnahme mit den ei ne Einigung erzielt wird. Auch an ja der Regelung abei auch eine 2 Rolle. Man muß sich fragen, schenswert oder gar unmora ‚in welchem Umfange die Kon⸗ sten des Deutschen Reiches wird Westen zu und ist in meisten anzutreffen. auch andere Groß⸗ Direktor und Pr lten ergriffen. Die l ist eine verschiedene, halt an bis zum 20 fachen drei Monaten bis über Fühlungnahme mit den fast alle mit Ausnahme Nichts stellen, Wenn man be⸗ so erhebliche Vorteile und ann kann man zwei⸗

Es wird sich die Konkurrenzkl

cheinbar üb

Wir haben auf s die Freude an ihr trüben zu la Abg. Dr. Thoma (nl.): Es hande hängigkeitsfrage in unserem wirtschaf e n, aber doch auf ein erträgliches Eine absolute Freiheit und Unabhangig erreichbar. Das Angestelltenverhältnis ist nicht mehr de Durchgang zur eigenen wirtschaftlichen Selbst müssen überhaupt darauf verzichten, selbständig zu werden. gebung und solchem Eifer trotz Wir können deshalb das Ge re auf 1500 oder 1800 festsetzen soll, sch hoffen aber, durch den Entwurf 3 ; mit dieser Konkurrenzklausel getrie dankenlosigkeit schwindet, in der man s haben nicht nur das Recht, sondern au Unternehmerinteressen zu vertreten. wie man uns vorwirft, dann würden wir auch Wir würden dann sicher den U Bisher hatte der Prinzipal das Recht, ohne hre durch eine el konnte nur auf

dieser Frage

chweiz ist m ehaltsgrenze,

in Oesterrei eiz ist terreich spielte d

nähergetreten. J ich glaube von 4000 Kronen, eine gewif ob eine Konkurrenzklausel nötig, wün ist. Man muß sich zuerst klar machen el angewandt wird. Im O immt dann nach dem riegebieten am Spezialbetriebe, aber häuser wenden sie an.. V hr fast alle An

hier um eine Ab⸗ tlichen Leben, die wir nicht ganz Maß zurückführen können. Zeit ist nicht s alte, kein Die meisten wirtschaftlich einmal es ist mit solcher Hin⸗ seines geringen Umfanges be setz nicht an Fragen, ob man die eitern lassen. der Mißbrauch, der ben worden ist, aufhört und die Ge⸗ olche manchmal abschloß. ch die Pflicht, die berechtigten dies nur allein tun, darauf bestehen, daß nternehmern

keit in unserer kurrenzklauf ie weniger angewandt, sie n der Rheinprovinz mit ihren Es handelt sich meist um betriebe und Waren risten herab werden von i lastung des Angestellten

ebenso die Strafen, die von des Jahresge drei Jahre.

Angestelltenverbänden ergab d derjenigen, die sich auf den in dem vorgelegten Entwur denkt, daß der Ent en Arbeitgebern so er felhaft sein, ob der jetzige Komp dieser aber für die H und auch später die Te⸗ doch für wünschenswer Wohltaten erlangen.

Sozialdemo Auf jeden Fall wollen auck Dombeck (Pole): r Unternehmer und d ale selbst meinen ja, ber die Konkurrenzkl. gar Minderjä Ich stehe aber dire Es ist dringend festzuhalten. llig ungerechtfertigt. ttreten des Gesetzes,

Kein Gesetz wie dies

einem Monatsgel Die Dauer ist von Alle diese Ueberlegungen und die s Resultat, daß Standpunkt des Alles oder chritt sehen.

u erreichen, daß halts reichen.

Würden wir f einen Forts Arbeitnehmern hebliche Nachteile bringt, d romißantrag empfehlensw hilfen überwiegende Vo erden sollen, so

ch ) Entwurf den größten Gefallen tun. jede Verpflichtung einzugehen, den Angeste Konkurrenzklausel zu binden. das Maß zurückgebracht werden, d für angemessen hielt. aber hinzu, bedürftige berechtigte Man ist allerdings nicht soweit geg trage selbst die Notwendigkeit diese können Gehilfen eventuell durch einen Prozeß jc un wirklich ein Prinzipal glaubt, auf seine Interessen wahrnehmen zu können, dann g das Gericht im Interesse des Gehilfen entscheiden. kleine Konkurrenzklausel aus Die Gehaltsgrenze stellt j Aber der Beispiele dafür sind in der deutschen Ge⸗ dagegen auf ein Minimum zu⸗ ch in den Aufbau der Vorlage nicht nde Gedanke der Regierungsvorlage die Bezahlung der Karenz zu s alle schlecht bezahlten Gehilfen, Gehalt bekommen, von der Kon⸗ Die Frage der Höhe der Entschädigung durchgemacht, hier hat die Kom⸗ ßter Gründlichkeit durchgearbeitet Daß die Regelung im Interesse Hoch behauptet, ist ein Punkt, den bis⸗

Uten auf 3 2

rteile bietet,

andlungsge N halte ich es

chniker eingezogen w t, daß die Angestellten die Ganz ungerechtfertigt ist n. kratie, die ein vo wir die entstandenen Auf einen gerechten Ausgleich zwischen fen wollen auch wir hin⸗ Aenderungen der bis⸗ ausel notwendig sind. Ich hrige durch eine Kon⸗ kt auf dem Boden ig, mindestens n Bedenken gegen

Mit der kleinen 2 ann ich mich einverstan⸗

Eine unbillige Klaus as der Richter im Falle einer Klage Es kommt

Daran hat man nichts geändert. Es ko irklich schutz⸗

daß die Klausel nur wirksam ist, wenn w Interessen des Prinzipals in Frage angen, daß der Prinzipal im s Schutzes nachweisen muß. lbst feststellen das rücksichtsloseste laube ich, würde Mit Freude ist dem Gesetzent⸗ a eine rein schema⸗

türlich der Verbot haben will.

den Interessen de er Gehilfen Die Prinzip Bestimmungen ü⸗ will darauf hinweisen, kurrenzklausel gebunden h Kommissionsbeschlüsse. Gehaltsgrenze von 1800 75 c halte ich für betreffend Inkraf den erklären.

Abg. Mertin⸗Oels (Rp.): kratie allein den agitato f hingewiesen, d

daß 1 so es zu begrüßen, daß die wurfe verschwunden i tische Lösung dar.

etzgebung soviele, daß die ammenschrumpfen, wenn sie au hineinpassen, wie ig auch der leite der war, alle Schwierigkeiten durch beseitigen. Wir haben darüber hinau alle die, die nur 125 kurrenzklausel befreien wollen. hat die wunderbarsten Wandlungen mission das Für und Wider mit grö und sicherlich das Richtige getroffen. s gemacht ist, wie der Abg. Was den am hei herigen Ausschluß der Erfüllungs führung durch die Komprom unzweifelhaft auf seiten der verbl⸗ der bezahlten Karenz gehört die Erfüllungs Klage war auch jetzt schon nicht etwa ausgeschlossen 1 Die Prinzipalität ist keine Freundin

strafen; scheitert das Gesetz, dann wi Verträgen verschwinden, und die Erfüllungsklage w Von einem „Umfallen“ mögen die Sozialdemo⸗ 8 ist eine abgeblaßte Redensart, auf die he ist alles umgefallen, die

notwendig, Die schwere

Auch bei diesem Gesetz hat die kt herausgekehrt. d Reichstag betonen die Reichstages Recht nie zugestehen. Volksvertretung rücksichtslos be⸗ rat sind an dieser Auffassung ggegeben hat, sodaß man sich che nachgeht. Rechthaberei

rischen Standpun Bundesrat un Gesetzgebung sind. um Rechte des

Sozialdemo Es wird immer darauf gleichberechtigte Faktoren der Herren aber immer, wenn es sich Dem Bundesrat will man ein solche 1 der Bundesrat die Die Herren vom Bundes a man zu oft nack der Bundesrat n.

monatliches

diesem Falle sol handelt haben.

nicht ganz unschuldig, d einmal wundert, wenn Auch wir würden es verurteilen, auf seinem Schein bestehen demokratie geschehen. Zud Kommissionsverhandlu Bei der letzten Entgegenkommen gegenü⸗ lassen. Die Gr und sehr ernste nehmbar ist jetzt der Grenze von 1500 ständlich, daß man sich im letz Wir machen do Reichstag oder der feststellen durch die Es muß auch dabe

des Großkapital leerer Schall. zesten umstrittenen lage und die angebliche Wiederein⸗ o steht die Logik hier indeten Regierungen; zur Einführung klage als Korrelat. 1, sondern sie war der Konventional⸗ rd jede Entschädigung aus den ird durchweg an

icht jedem Wuns wenn man einzig aus Das ist aber seitens der Sozial⸗ im Laufe der sionen gemacht

ißanträge betrifft, s

em ist nicht zu leugnen, d Regierung große Konzess at der Regierungsvertreter es an Reichstages nicht fehlen sehr gewichtige t zu bekämpfen. Das Unan⸗ es nur noch bezüglich

Wir finden es ver⸗

, 8

E“ Verhandlung h ber den Wünschen de ünde, die er geltend gemacht hat, waren und von vornherein nich auch so abgemildert worden, daß aufrecht erhalten wird. ten Augenblick noch goldene Brüc ch hier nicht bloß Geset Bundesrat den gr.

ihre Stelle treten. kraten ruhig sprechen, denn es ich nicht das Geringste gebe. In dieser Sach Regierung, der Reichstag, die Prinzipale und schließlich Gehilfen. Wenn der Abg. Hoch nun kolossal mit Haft und mit Freiheitsstrafen operiert, so sind zunächf In den 4 Fällen der Kündigt zweien eine Erfüllungsklage i

ze, um auszu⸗ ößten Einfluß Verhandlungen, wer die i etwas herauskommen. der 1858 er und der doch etwas Positives Angestellten den großen deutsch⸗

schaffen hat. probieren, ob der hat, auch wollen wir nicht größte Lungenkraft hat.

Handlungsgehilfenverbände, ie Bitte unterbreitet, ch nicht alle Wünsche der Der Abg. Hoch hat amit abtun wollen, indem er sagte, das, Gegensatz zu den Wünsch auch in den Handlungsgehilfen⸗ erbreitet ist, sie kämen mit ihrem üsse dringend gerege 1 dernen Standpunkt, daß es ch schwere Opfer auf⸗ nkurrenzklausel sicher sehr ein⸗ g bleibt, ist kein wesentliches Handlungsgehilfen zu erwart 1 daß sie noch in

auch diese nicht neu. ltnisses kann nur bei b n Betracht kommen, nämlich wenn dem Handlungsgehilfen wegen grober Verfehlung gekündigt wird, oder der Gehilfe so unvorsichtig ist, daß er kündigt, ohne eine neue Stelle zu haben. Der letztere Fall wird kaum vorkommen, denn ein Handlungs⸗ gehilfe, und namentlich ein Familienvater, wird nicht sein; in dem dann noch allein übrigbleibenden Falle hat der Gehilfe auch die Folgen der Klausel zu tragen. stlichst 1 daß man un Prinzipalinteresse diktiert charakterisiert. erzielt, auch für die langen ja jetzt die Grenze auf sie 3000; welch ein riesiger Umfall! spruch zu einem löblichen Br mission bei Namen aufgeführt hat das am allerwenigsten geniert; in der Kommission gesprochen habe. B8 Abg. Waldstein ffortschr. Volksp.): Vorredner der besseren Einsicht gefolgt ist. überhaupt nicht vom P gewissen sachlichen Fanatismus.

Keiner kann zwei Herren dienen. Interessen der Arbeitnehmer und nen. Der Abg. Hoch hat einen Sirenengesang angestimm hilfen auf seine Seite zu bringen suchte. folgen. Der Abg. Hoch sagte, ich hätte Verbot der Konkurrenzklausel aus Hoch hat auch die gestrige Der Staatssekretär

ing des Dienstverhä

Zwei große nationale, haben uns d zustande zu bringen, wenn au berücksichtigt werden könnten. nationalen Verband einfach da was er unterbreitet hat, stünde im Wir freuen uns, daß

so unvorsichtig

Wir müssen es uns danach sere Vorschläge als lediglich vom Es ist ein großer Fortschritt Die Sozialdemokraten ver⸗ 2000 hinaufzusetzen; früher verlangten Der Abg. Hoch hat im Wider⸗ des Hauses die Mitglieder d und ihre Aeußerung kritisiert. ich vertrete jedes Wort, was ich

Angestellten. verbänden die Meinung v

Handlungsgehilfen. Nichts nicht weiter

Und die Frage m en allerdings dabei auf dem unmo auch Prinzipale gibt, denen man m. Durch das Gesetz wird die Ko Von dem, was übri Verhältnisse der ch zu den Prinzipalen das Zutrauen, auch in den Verträgen das

anchmal au

geschränkt werden. Eingreifen i Wir haben au einem erhöhteren Maße als bisher der Angestellten wahrnehmen.

mim (wirtsch. Vgg.): D litik getrieben. rfolglosigkeit der Sozi Deutlichkeit heraus. ehmen oder

Ich freue mich, da in Wir haben diese 7 arteistandpunkt aus beurteilt, sondern mit einem Der Abg. Hoch sagte sehr richtig: Wir haben die T Arbeitgeber miteinander zu versoöh⸗

er Abg. Hoch hat heute hier Rede klang der Unmut aldemokratie bei den Hand⸗ Wir stehen jetzt vor ihn scheitern zu tiven Seite. Von „über gentümlichen bildlichen Rede⸗ Reichstag und Bundesrat Stunde ein Loch zurück⸗

Abg. Mu reine Agitationspo über die bisherige E lungsgehilfen mit größter 1 entweder den Entwurf anzun iden wir uns nach

erpflichtung, die Aus seiner

t, insofern er 8— Sie werden der Frage, d lassen, und da entsche den Stock springen“ und ähnlichen ei wendungen sollte man da doch absehen. müssen sich verständigen; wir sind bereit, zur Auch der sonst sehr beach schließung der Freiheitsstraf Scheitert diese Vorlage, Hintertreffen; wir können dann u wieder beschäftigen wird, wir ja in der praktischen rganisationen des Handlungsgehilfenstandes Henden Handlunasgehilfenkammern betr. Dem Urteil der Beruf ber unsere nach der Verfassung freie Ab ächtigt werden. Es ist zum Tei Wünschen dieser Organi⸗ hren Meinungen ausein⸗ Folge dieses schärfer einzuschreiten

die Handlungsge diesem Sirenengesang nicht mich in der Wahlbewegung für ein Das ist unrichtia. ekretärs Delbrück unrichtig zitiert. . gesagt, was dem Reichstag abträgl der Konkurrenzklausel ist in vielen Fällen ein schädlicher Gebr macht worden: aber es bleibt doch ein Rest von Fällen, wo die kurrenzklausel berechtigt ist, z. B. der Fall, ftsführer eine solche Klausel auferlegt, Geschäft an sich zieht. Hier ist die Klausel aus den begründet. Wir konnten nach Lage der nkurrenzklausel, sondern nur ein Gesetz gegen den N Der Abg. Hoch hat behauptet, Schritt mit ihren An⸗ daß der Er⸗ ir hätten die

Delbrück hat nich 2 2 halb hier zurückgewiesen werden.

so kommt der Gegenstand überhaupt ins berhaupt nicht wissen, wann er uns nitiative des Reichstages sind Politik auch noch sehr zurück. ß haben wir als achtet und haben mit genossenschaften legen

ine Witwe einem Ge⸗ damit er nicht das ganze ozialpolitischen Grün⸗ Verhaltnisse nicht ein Ge⸗

und mit der J 1 % 8 Die großen

nicht bestel ihnen direkt verhandelt. wir großes Gewicht bei, a stimmung darf dadurch nicht beeintr auch direkt unmöglich, daß wir uns nach den sationen richten, insbesondere da, wo sie in i Gegen geheime Klauseln als würde die Gesetzgebung nach meiner Ansicht noch haben. Die Vorlage wird hoffentlich, als vom Geiste der W diktiert, den Handlungsgehilfen zu Gemüte führen, wie der Reichstag bemüht gewesen ist, das zur Zeit für sie Erreichbare zu erreichen.

Direktor im Reichsjustizamt Delbr ist, wie der Abg. Trimborn s

setz gegen die Ko brauch der Konkurrenzklausel machen. wir hätten die Handlungsaehilfen Schritt für sprüchen zurückgedrängt, wir hätten f füllungsanspruch den P Regierung gezwungen, über unseren hat gar keine Schuld. (Zuruf des Abg. Hoch.) en ten. Die Frage hat nicht annähernd die die ihr aus Agitationsgründen beigelegt worden ist. hat sich durch die Aaitation nicht bestimmen lass in bezug auf die Erfüllung ein Hohn auf die ossale Uebertreibung. Ein berechti Mitteln vollstreckt werden konnen. Wäre dieser Ans

rauf gedrungen, rinzipalen gegeben werden müsse, w Stock zu springen. Die Dem muß ich entschie⸗ Bedeutung, e Regierung Daß das Gesetz Menschlichkeit ist, ist eine gter Anspruch muß auch mit allen

ander gehen. den entgegent

Staatssekretär hat, durch seinen Gesunde

pruch ein so un⸗ chon angedeutet

heitszustand leider zu erscheinen verhindert. Das hohe Haus weiß, welchen großen Wert er auf das Zustandekommen des Entwurfes legt. Den Standpunkt der verbündeten Regierungen hat er bereits am 27. März dargelegt; ich habe seinen Ausführungen zunächst nichts hin⸗ zuzusetzen. Ich ergreife das Wort nur deshalb, um auf eine Bemerkung des Abg. Trimborn zurückzukommen. Es wurde mitgeteilt, daß in den Kreisen der Angestellten der ETTö“ auf Gegenseitigkeit die Befürchtung bestehe, daß ihnen die. Wohltaten des Gesetzes nicht ugute kommen würden. Der Abg. Trimborn hielt diese Befürchtung für unbegründet; ich halte diesen Schluß für vollkommen zutreffend, die Wohltaten des Gesetzes kommen selbstverständlich auch diesen An⸗ gestellten zugute. Das ist auch die Auffassung der verbündeten Regierungen.

Abg. Dr. Quarck (Soz.): Die Redner sämtlicher bürgerlichen Parteien haben um das, was der Abg. Hoch ausgeführt hat, herum⸗ geredet. Niemand von uns hat geleugnet, daß die Kommission eine Reihe von Verbesserungen der Vorlage beschlossen hat; von den 12 Punkten, die der Abg. Trimborn aufzählte, sind wir mindestens zur Hälfte selbst die Urheber. Wir haben uns aber zur Wehr setzen müssen, daß Sie in den K ompromißanträgen jetzt sogar eine Ver⸗ schlechterung des bestehenden Rechtszustandes zulassen wollen. Das ist das punktum saliens. Dem Abg. Hoch ist es nicht eingefallen, die

Handlungsgehilfen auf unsere Seite herüberzuziehen, sondern nur Ihr Verhalten wird sie in unsere Reihen treiben. Ebenso unbegründet ist der Vorwurf der „Alles⸗ und Nichtspolitik“, den Sie uns machen. [In der zweiten Lesung war eine Einigung sämtlicher Parteien mit Einschluß der Sozialdemokratie zustande gekommen. Wir baten die bürgerlichen Parteien, uns zu versichern, daß sie auch in der dritten Lesung dabei stehen würden. Diese Versicherung haben die bürgerlichen Parteien abgelehnt; damit entfiel für uns die Möglichkeit, an dem Kompromiß festzuhalten. Bei dieser Sachlage ist es ein starkes Stück, ein Stück Demagogie, uns einen solchen Vorwurf zu machen, dessen Sie sich schämen müßten. (Präsident Dr⸗ Kae mpf ruft den Redner wegen des Ausdrucks „Demagogie“ zur Ordnung.) Die Kon⸗ kurrenzklausel ist ein Hohn auf die Arbeitsfreiheit. Um die Einseitig⸗ keit zugunsten der Arbeitgeber kommen Sie nicht herum; man benutzt die Vertragsfreiheit der Arbeitgeber, um die Arbeitsfreiheit der Arbeit⸗ nehmer totzuschlagen. Der Hauptstein des Anstoßes ist die Haftstrafe

lals Erfüllungsstrafe. Der Abg. Trimborn übersah mit dem Abg.

Waldstein, daß die Juristenlogik der sozialen Logik Zugeständnisse in der Zivilprozeßordnung gemacht hat, es wurde die positive Dienst⸗ leistung von der Haftstrafe befreit. Um eine Unterlassung einer Dienstleistung handelt es sich auch hier. Die bürgerlichen Parteien Ides Reichstages haben die günstige Position, in der sie sich befanden, nicht ausgenutzt. Das machen wir ihnen zum Vorwurf. Der Abg. Thoma hat als Nationalliberaler in anerkennenswerter Weise mit uns gearbeitet. Er sprach davon, daß er in der Kommission versucht habe, die Beweislast über die Schutzbedürftigkeit den Prinzipalen zuzu⸗ schieben. Das hilft in der Praxis nichts, denn vor Gericht würden Kollegen der Kaufleute das Gutachten darüber abgeben müssen. Die Machtverhältnisse werden die Rechtsverhältnisse ganz erheblich korri⸗ gieren und verschlechtern. Das gilt besonders in bezug auf die Zahlung der Entschädigung, wenn es sich um ein vertragswidriges Verhalten der Gehilfen handelt. Die betreffenden Vorschriften sind geeignet, den Umfang der Entschädigung erheblich einzuschränken. Die bürgerlichen Parteien zeigen hier ein rührendes Vertrauen zur Regierung über eine zukünftige Beseitigung von Schikanen. Der damalige Staatssekretär des Innern hat in bezug auf das Vereinsrecht die größten Ver⸗ sprechungen gemacht; als Reichskanzler läßt er den schlimmsten polizei⸗

lichen Mißbrauch des Vereinsrechts zu. Er hat sein Versprechen nicht:

eingelöst. Aus diesen sachlichen Gründen können wir der Mehrheit nicht folgen. Wir haben deshalb die Ergänzungsanträge eingebracht und über die Haftstrafe namentliche Abstimmung beantragt. Vielleicht besinnt sich inzwischen noch mancher von ihnen eines Besseren. Wahren Sie die Interessen der Gehilfen, solange es noch möglich ist. Be⸗ sorgen Sie nicht unbewußt die Geschäfte der Prinzipale. Wir können nicht sehenden Auges ein Gesetz bewilligen, das eine Bedrohung für die Handlungsgehilfen enthält.

Direktor im Reichsjustizaämt Delbrü⸗ ck: Der Vorredner hat ausgeführt, daß der Reichskanzler ein Versprechen, das er als Staats ekretär des Innern gegeben habe, nicht eingelöst habe, daß er polizei⸗ liche Mißbräuche in Preußen gegen das Vereinsgesetz zuließe. Das ist ein Vorwurf, der in den Tatsachen nicht seine Begründung findet. 8 Abg. Dr. Bell (Zentr.): Gegen die Ausführungen des Abg. Quarck ließe sich noch viel mehr einwenden; ich will mich aber auf das rein Sachliche beschranken. Der Abg. Waldstein hat die Ausführungen des Abg. Hoch als Sirenentöne bezeichnet, ich möchte sie mit dem be rühmten Lohgerber vergleichen. Der Abg. Hoch wirft uns vor, daß wir das Gesetz verschlechtert hätten. Er erkennt aber an, daß wesent⸗ liche Verbesserungen im Gesetz enthalten sind. Die Sozialdemokraten stimmen aber trotzdem dagegen. Und nun kommt jetzt ein sozialdemo⸗ kratischer Antrag, der sich auf den Boden des Kompromisses stellt. Das möchte ich vor dem Lande feststellen. Die Vorredner haben bereits dar gelegt, daß es sich bei den sozialdemokratischen Anträgen um Anträge die anderen als sachlichen Gründen entsprungen sind. „Der Antrag auf Abänderung des § 750 gehört tatsächlich in die Zivil⸗ prozeßordnung und nicht in den vorliegenden Entwurf. Dann hätten die Sozialdemokraten einen Initiativantrag auf Abänderung der Zivil⸗ prozeßordnung einbringen sollen. Noch weit bedenklicher ist ihr An⸗ trag auf Einbringung eines § 125 a in die Gewerbeordnung. Ich

Lerkläre, ebenso, wie wir die Abänderung des Kompromißantrages zu

rechtfertigen in der Lage sein werden, werden wir auch unsere ablehnende Stellung gegenüber den sozialdemokratischen Anträgen rechtfertigen konnen. Das Zusammenhalten der bürgerlichen Parteien in diesem Punkte ist für mich ein bedeutsames Zeichen dafür, wie immer mehr und mehr sich die Anschauung geltend macht, daß auch auf dem Ge⸗ biete der Sozialpolitik zwischen den bürgerlichen Parteien und der Sozialdemokratie eine unüberbrückbare Kluft vorhanden ist. Gleich nach Beendigung der Kommissionsverhandlungen hat ein bedeutender und hervorragender Rechtslehrer in Mannheim auf die Bedeutung dieser ganzer Verhandlungen für die Handlungsgehilfen hingewiesen. Ich hoffe, daß diese sich die in diesem Artikel niedergelegten Ansichten zu eigen machen und erkennen werden, wo ihre wahren Freunde zu finden sind.

„Abg. Marquart (nl.): Die Frage der Konkurrenzklausel ist für den Handlungsgehilfenstand von außerordentlicher Bedeutung. Das ist auch weiten Kreisen der Bevölkerung infolge der Verhandlungen über diesen Gesetzentwurf im Plenum und in der Kommission bewußt geworden. Durch die Konkurrenzklausel wird der Angestellte in seinem Fortkommen gehemmt. Er muß infolgedessen, wenn er seine Stellung zu wechseln gezwungen ist, meist eine andere Branche ergreifen, wo er 1 der Regel ein geringeres Einkommen erhält. Die Konkurrenz⸗ 1öause. ist auch für die Volkswirtschaft von großer Schädigung. Das Streben des einzelnen wird dadurch nur gelähmt. Ich bin überzeugt, vaß die Konkurrenzklausel früher oder später doch einmal wegfallen wird. Aeußerst bedenklich ist die sogenannte Erfüllungsklausel. Es ist herporgehoben worden, daß die Entschädigung für die Karenz für diese ein Ausgleich sein soll. Diese Entschädigung wird aber vermin⸗ dert durch die Anrechnung auf die späteren Bezüge. Deshalb bedeutet die Entschädigung kein großes Entgegenkommen. Wenn mit Bezug auf die Ausdehnung dieses Gesetzentwurfs auf die technischen und in⸗ dustriellen Beamten von einer Vereinheitlichung des Angestelltenrechtes, die ja dringend notwendig ist, gesprochen wird, so setzt das doch vor⸗ dsees en eftenheeen Ferhes Fortschritt gemacht werden muß. Die den ge 1“ Rechtes müssen dabei emporsteigen können zu⸗ e gestellten größeren Rechtes. Zu befürchten ist, daß infolge dieses zesetzes die geheimen Konkurrenzklauseln sich vermehren. Es ist Auf⸗ gabe des Deutschen Reichstages, daß er auch auf diesem Gebiete ein⸗ reift. Das Verlangen, daß die schwarzen Listen in der Oeffentlich⸗ 88 e anne gegeben werden, ist deshalb berechtigt. Gegenüber man⸗ en Bemerkungen möchte ich hier erklären, daß der deutsche Handlungs⸗ gehilfenstand fest auf nationalem Boden steht und auf ihm auch blei ben wird. Man wird uns durch nichts von oer bürgerlichen Gesell schaft trennen⸗

Aus dem Stenogramm babe ich er⸗ Reichskanzler egen seinen Versprechungen als olizeilichen Miß⸗ Ich muß diesen Ausdruck als unge⸗ halb zur Ordnung.

tischen An⸗

Kaempf: Dr. Quarck⸗Frankfurt a. M. dem nacht hat, daß er, entg Staatssekretär, als Reichskanzler;‚ brauch des Vereinsrechts zuläßt.

horig rügen und rufe den Abgeordneten des Cohn (Soz.) tritt für den sozialdemokra der Freiheitsstrafen aus Ansprüchen ann gegen die Ausführungen der lichen Parteien

Präsident Dr. sehen, daß der den Vorwurf ge 1 chlimmsten p

trag, betreffend die Unzuläs auf Erfüllung, Abgg. Bell und Mumm. Der gan rühre von dem Tage her, als der Allgemeinen Zeitung“ Reichstages werde es chlossen werden solle. kedner, daß wir um den lungsgehilfen preisgeben. Damit schließt die Debatte. In der Abstimmung wird de tigkeitserklärung der Konkurrenzklau Untragsteller abgelehnt, 8

ein und wendet sich d e Umfall der bürger eichskanzler in der „Norddeutschen lassen, von der Haltung des ag vertagt oder ge⸗

habe verkünden abhängen, ob der Reichst Sie können uns nicht zumuten, schließt der Preis der Fahrkarten die Rechte der Hand⸗

r Antrag der Sozialdemo⸗ kraten auf Nich die Stimmen der 2 missionsfassung angenommen.

Zu § 74a bef -. Quarck (Soz.)

ürwortet der . die Fixierung der Gehaltsgrenze auf

he Antrag wird abgelehnt, ebenso ür den Kommissionsantrag stimmen h die Polen; die Grenze von ierauf fast einstimmig angenommen, der die Stimmen der Sozialdemo⸗

Der sozialdemokratisc der Kommissionsantrag; f den Sozialdemokraten noc 1500 wird h geänderte Paragraph gegen kraten und Polen.

Den § 74c, der Bestimmungen über d hilfe auf die fällige Entschädigung an⸗ llen die Sozialdemokraten streichen. Reichsjustizamt Delbrück erklärt den Antrag für

1 asjenige trifft, was sich der Handlungsge rechnen lassen muß, wo

Direktor im unannehmbar.

§ 74c wird unverändert in der Kommissionsfassung an⸗ genommen. 7Ha und 75b werden nach kurzen geschäftsord⸗ nungsmäßigen Bemerkungen der Abgg. Hoch und Waldstein in der Kommissionsfassung angenommen.

§ 75c wird in der Fassung des A Sozialdemokraten namentliche Abstimmung über den von d demokraten beantragten Zusatz, betreffend die Unzulä der Verhängung von Freiheitsstrafen, wi

Der Rest der Vor mission angenommen. Gesetzes wird auf den 1.

ntrages Frommer gegen angenommen. en Sozial—

Stimmen

rd morgen stattfinden. lage wird in der Fassung der Kom⸗ Der Termin für das Inkrafttreten des Januar 1915 festgesetzt.

Der Antrag der Sozialdemokraten, auch in der Gewerbe⸗ Wettbewerbsverbot für Arbeitgeber und gewerb⸗

ordnung des wird vom

liche Arbeiter für nichtig zu erklären mann (Soz.) begründet.

Der Antrag wird abgelehnt. Angenommen werden die Resolutionen entwürfen, betreffend die Erweiterung der Arbeitslohnes und der Ausdehnung des Ges kurrenzklausel auf diejenigen Angestellten und

dies Gesetz keine Anwendung findet. Damit ist die Tagesordnung erschöpft. Schluß gegen 8 Uhr. Uhr pünktlich (Kleine Anfragen;

Kommission Vorlegung von Gesetz⸗ Unpfändbarkeit des etzes über die Kon⸗ Arbeiter, auf die

geschlagenen

Nächste Sitzun

Petitionen, Militäretat

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 1. Sitzung vom 4. Mai 1914, Vormittags 11 Uhr (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

etzt die zweite Beratung des Etats

Das Haus s - geistlichen und

Ministeriums angelegenheiten, und zwar Kapitels „Höhere Lehra nstalten“ fort, Heß und Genossen (

Unterrichts⸗ zunächst die Besprechung des zu dem der An⸗ zentr.), betreffend

trag der Abgg. Dr. hülern, die von Vorschulen

Nichtbevorzugung von Se kommen, vorliegt.

Nach dem Abg. Pietzker (fortschr. Volksp.), über dessen Ausführungen schon in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden ist, erhält das Wort der

Minister der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten

D. Dr. von Trott zu Solz: Die Herren Redner, die sich bisl höheres Schulwesen hier ausgelassen haben, haben unser Schulwesen von den verschiedene Seiten aus beleuchtet und sind dabei auch auf große grundlegende Probleme und Fragen unserer kommen oder haben sie doch wenigstens gestreift. meinem Standpunkt als Unterrichtsminister aus diese Fragen und Probleme, wenn auch die Bezeichnung vielleicht nicht ganz zutreffend ist, scheiden in solche von theoretischer und in solche von praktischer Bedeutung. Nur zu den letzteren habe ich vor Ihnen hier, meine Herren, Stellung zu nehmen.

Zu den ersteren rechne ich unter anderem die von verschiedenen der Herren Redner berührte Frage der Einheitsschule. Meine Herren, es ist wenigstens zweifelhaft, ob diese Schule jemals bei uns Noch zweifelhafter ist es, ob sie eres Volkes (Sehr richtig!) gereichen würde. zweifelhaft aber ist, daß ihre Einführung unter den gegenwärtigen Verhältnissen und in der übersehbaren Zukunft einfach eine Unmög⸗ (Sehr richtig!)

Ich brauche mich also zu der Frage der Einheitsschule nicht weiter zu äußern und kann zu den sonst angeregten Fragen übergehen. Da bin ich in der glücklichen Lage, mich mit sehr vielem, was hier aus⸗ geführt worden ist, durchaus einverstanden zu erklären. trifft das auf das zu, was der erste Herr Redner, der die Debatte eröffnete, über die Aufgaben unserer höheren Schule gesagt hat, und wie er diese Aufgaben kennzeichnete. Auf meine persönliche Veranlassung ist an die Spitze der von mir im Jahre 1910 erlassenen Dienstanweisung ehrer an den höheren Knabenschulen der Satz

Meine Herren! her über unser

Schulpolitik ge⸗ Ich möchte von

wird eingeführt werden können. zum Segen uns

lichkeit ist.

Insbesondere

für die Direktoren un gestellt worden: Die höhere Schule hat die Aufgabe, ihre Schüler wissen⸗ schaftlich auszubilden und auf der Grundlage von Gottesfurcht und Vaterlandsliebe zu arbeitsfreudigen und charakterfesten Männern zu

Wenn diesem kurzen Satze gewissermaßen mein Programm für die Verwaltung der höheren Schulen. (Bravo!) Ich habe bei allen Maßnahmen und bei allen Einrichtungen, die ich auf diesem Gebiete getroffen habe, die Absicht rerfolgt, unser höheres Schulwesen immer mehr diesem Ziele zuzu⸗ führen. (Bravo!)

Daß dieses Ziel aber nur erreicht werden kann, wenn in der höheren Schule ernste Arbeit geleistet wird, das versteht sich von selbst, und so ist die Unterrichtsverwaltung auch durchaus bestrebt, dahin zu wirken, daß solche Arbeit in ihr geleistet wird, und sie ist bestrebt, vor allem dafür zu sorgen, daß nicht etwa ein Rückgang der wissenschaftlichen Leistungen auf unseren höheren Schulen eintritt. Aber ich halte mich für verpflichtet, auch dafür zu sorgen, daß in un⸗ serem Schulwesen nicht ein falscher, übertriebener Intellektualismus großgezogen wird (Sehr richtig!), daß nicht auf Kosten der übrigen menschlichen Eigenschaften und Tugenden, des Charakters und des Gemüts und der körperlichen Gesundheit lediglich der Intellekt ge⸗ fördert wird. (Bravo!)

Nun wissen Sie ja, meine Herren, daß in der letzten Zeit immer wieder Vorwürfe laut geworden sind, daß unsere höheren Schulen sich im Rückgange befänden. Dieser Vorwurf ist selbstverständlich an der Unterrichtsverwaltung nicht spurlos vorübergegangen, und sie ist in eine ernste Prüfung dieser wichtigen Frage immer wieder ein⸗ getreten. So habe ich im vorigen Jahre auch, um ein klareres Bild über die wirkliche Sachlage zu finden, angeordnet, daß von einer An⸗ zahl von Gymnasien im Osten, in der Mitte und im Westen der Monarchie die Reifeprüfungsarbeiten, die aus den letzten 40 Jahren vorliegen, von Fachmännern geprüft und be⸗ urteilt werden.

Das Ergebnis dieser Untersuchung liegt jetzt vor. Sie ist so ge⸗ führt worden, daß die einzelnen Arbeiten gründlich durchgesehen wur⸗ den, und daß auch die Wertung, die die Arbeiten durch die zensierenden Lehrer gefunden haben, geprüft wurde. Das Ergebnis kann dahin zusammengefaßt werden, daß von einem Rückgang der Leistungen an den untersuchten Anstalten im allgemeinen nicht die Rede sein kann. Am ehesten hätte man einen solchen Rückgang im Lateinischen erwarten können; denn dieses Fach hatte im Anfang der Untersuchungsperiode je 10 Stunden wöchentlich von Sexta bis Obertertia und je 8 Stunden wöchentlich von Obersekunda bis Oberprima, während seit 1901 die Stundenzahl von Sexta bis Obertertia je 8 Stunden und in den oberen Klassen je 7 Stunden beträgt. Von 1892 bis 1901 war sie auf jeder Klassenstufe sogar noch um je eine Stunde geringer. In der Tat wird denn auch bei mehreren Anstalten von einer geringeren grammatischen Sicherheit und stilistischen Gewandtheit gesprochen. Aber keineswegs überall. In anderen Fällen läßt sich deutlich erkennen, daß die Leistungen sogar im lateinischen Extemporale gegen früher besser ge⸗ worden sind. Grammatische und stilistische Fehler der schlimmsten Art werden in großer Zahl auch aus den siebziger Jahren festgestellt. Eine Anstalt hat gerade im Lateinischen in den letzten Jahren hervorragend tüchtige Leistungen aufzuweisen. Von verschiedenen Beobachtern wird hervorgehoben, daß die Texte zu den lateinischen Extemporalien früher meist in einem Deutsch gegeben wurden, das sich eng an die lateinischen Ausdrücke anschloß, daß aber neuerdings die zu bearbeitenden Texte sich von diesen Fesseln mehr lösen und gutes Deutsch bieten, wodurch die von den Schülern zu bewältigende Aufgabe für die allgemeine Geistesbildung fruchtbar, aber auch schwerer wird. Eine sehr erfreuliche Beobachtung ist, daß die Leistungen im deutschen Aufsatz fast überalk gestiegen sind. Es wird bemerkt, daß die Schüler selbständiger in ihrem Urteil, ungezwungener und sicherer im Ausdruck werden. Die mathematischen Arbeiten, die gleichfalls an einer Anzahl von Anstalten untersucht worden sind, lassen zwar Schwankungen erkennen, aber keine wesentliche Aenderung in dem, was geleistet wird. Bei der Musterung der Ergebnisse tritt vor allem hervor, daß die Persönlichkeit der Lehrer für das Schwanken der Leistungen von der größten, entscheidenden Be⸗ deutung ist. (Sehr richtig!)

Es handelt sich bei dieser Untersuchung freilich nur um Stich⸗ proben. Trotzdem wird ihr einige Bedeutung zugemessen werden können. Jedenfalls haben sie höheren Wert, als allgemeine durch keine sicheren Grundlagen begründeten Klagen.

Meine Herren, wir stehen ja nun einmal zurzeit unter der Stimmung, daß immer wieder solche Vorwürfe gegen unsere Schulen, gegen die Unterrichtsverwaltung erhoben werden. Ich habe schon früher einmal ausgeführt, wie wechselnd diese Stimmung ist. Es ist noch gar nicht lange her, da kamen die Angriffe von der anderen Seite; da wurde behauptet, daß wir die Schüler überbürdeten, daß wir ein mit unnötigem Wissensballast belastetes, für das Leben unbrauchbares, kränkliches Geschlecht in die Welt schickten. Jetzt ist, wie gesagt, die Stimmung umgeschlagen. Wenn es nun einmal nicht zu ändern ist, wenn es in der Beurteilung unserer Schule bei diesen wechselnden Stimmungen bleiben muß, dann ist mir allerdings die gegenwärtige Stimmung sehr lieb, viel lieber als die frühere. Ich glaube, daß die Unterrichtsverwaltung ihren Aufgaben besser bei der jetzigen Stimmung gerecht werden kann, als wenn ihr von weichherzigen Auffassungen aus in die Zügel gefahren wird. (Sehr richtig!)

Auch bei den jetzigen Debatten ist dieser Vorwurf, wenn auch in gedämpftem Tone, hier und da wieder hervorgetreten, und man hat für seine Begründung von neuem auf den so viel genannten Extemporaleerlaß hingewiesen, der aus einer weichherzigen Empfindung hervorgegangen sei. Nichts ist falscher als das, meine Herren. Wir sind bemüht gewesen, die Mißverständnisse, die über den Zweck und die Bedeutung des Erlasses hervorgetreten waren, zu beseitigen, sowohl in den Kreisen der Lehrerschaft, wie in der Oeffent⸗ lichkeit. Ich verweise da insbesondere auf ein Buch, das Herr Ge⸗ heimrat Reinhard zu diesem Erlaß veröffentlicht hat. Ich kann denjenigen Herren, die sich für die Frage interessieren, nur warm empfehlen, von diesem Buch Kenntnis zu nehmen. Auch der Nicht schulmann wird es gewiß mit Interesse und gern lesen. Auch dort sind die Absichten, die Zwecke und die Bedeutung des Erlasses auf das eingehendste dargestellt. Ich glaube in der Tat, wir haben alles getan, um Mißverständnisse sowohl in der Oeffentlichkeit, wie auch in den Lehrerkreisen durch Aufklärung und Erläuterung der erlassenen Bestimmungen zu beseitigen.

Es ist gewiß richtig, was Herr Abg. Herwig zu dem Erlaß sagte, als er ausführte: es ist durch ihn gar nichts Neues geschaffen worden. Durch den Erlaß ist das Extemporale nichtb beseitigt, es ist nur seine frühere Form und Stellung im Lehrbetrieb wiederhergestellt, und nur die entstandenen Auswüchse des Extemporalebetriebes sind

durch ihn beseitigt worden. Wo also solche Auswüchse nicht vor⸗