Haus der Abgeordneten.
72. Sitzung vom 5. Mai 1914, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)
Ueber den Beginn der Sitzung ist in der gestrigen Numme d. Bl. berichtet worden.
Das Haus setzt zunächst die zweite Beratung des Gesetz⸗ entwurfs, betreffend die Erweiterung des Stadtkreifes Cöln und die Organisation der Amtsgerichte Cöln und Mülheim am Rhein, fort. Nach der Vorlage sollen die Stadtgemeinde und der Stadtkreis Mülheim a. Rh. und die Landgemeinde Merheim mit Wirkung vom 1. April 1914 ab mit Cöln vereinigt werden. Die Amtsgerichte Cöln und Mülheim sollen ihre Bezirke bis auf weiteres vorbehaltlich von Grenzberichtigungen beibehalten.
Abg. Frank⸗Cöln (Zentr.): Durch den Festungsgürtel ist die Stadt Cs n behindert, sich weiter nuszudehnen. Gibhene erweiterung zu erreichen, ist die Eingemeindung der einzig gangbare
Weg. Da die Eingemeindung auch im Interesse der beteiligten Ge⸗ meinden liegt, so hoffe ich, daß das Haus der Vorlage zustimmt. Abg. Hasenclever Cl). Im Namen meiner Freunde habe ich zu erklären, daß wir der Gesetzesvorlage unsere Zustimmung geben werden. Wir haben aus den Kommissionsverhandlungen dieses Hauses die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit der Vereinigung der Stadt Cöln mit den Gemeinden Mülheim und Merheim erkannt. Die Gegen⸗
ründe, die gegen diesen geltend gemacht worden sind,
aben uns nicht überzeugt. Die Kostenfrage ist Sache der Stadtver⸗ waltung Cöln, damit haben wir uns hier nicht zu beschäftigen. Der rheinische Provinziallandtag hat sich ebenfalls auf den Standpunkt gestellt, daß die Eingemeindung notwendig und zweckmäßig ist. Die Befürchtung, daß durch die Entwicklung der Großstädte ein Staat im Staate geschaffen wird, und daß dadurch die Staatsautorität leidet, besteht doch wohl nicht. Im Gegenteil, wir sind der Ansicht, daß die Eingemeindung gerade im Staatsinteresse liegt. Sie schafft diejenige Freiheit, die im Interesse der Entwicklung und Bevölkerung der Stadt Cöln unbedingt notwendig ist. Es fragt sich nun, ob der Eingemein⸗ dung in Cöln Staatsinteressen entgegenstehen. Derartige Staatsinter⸗ essen liegen aber nicht vor. Cöln hat auf Grund seiner geschichtlichen
Entwicklung und auf Grund der Tatsache, daß es das Zentrum für den Handelsverkehr am Rhein ist, große Aufgaben zu erfüllen. Dann ist Cöln wegen seiner langen Verwendung als Festungsstadt immer in seiner Entwicklung gehindert worden. Deshalb muß jetzt diese Ein⸗ gemeindung bewilligt werden. Ich hoffe, daß die Pläne, die Cöln mit der Eingemeindung verfolgt, auch erfüllt werden, daß die Stadt Cöln dadurch eine enorme, große Entwicklung nimmt. „Abg. Vorster (freikons.): Meine Freunde werden im allgemeinen für die e stimmen. Diese Haltung wird mithervorgerufen da⸗ durch, daß Cöln seit langer Zeit große Lasten als Festung getragen har 8 8 ist, der ö“ der Stadt nicht entgegen⸗
reten. Auch die Regierung hat sich mit dem Mittel der Einge⸗ meindung einverstanden Lrilärf. bW““
Regierungskommissar Landrat von Eynern: Die Ausführ
des Vorredners sind nicht ganz 1“ Eine “ bruggen wendigkeit für Eingemeindungen besteht wohl niemals. Es e sich nur, 05 die Eingemeindungen nützlich und förderlich sind. Nun ist für den Verwaltungspraktiker in diesem Sinne nützlich und nn dst sür gleichbedeutend mit notwendig; und in diesem Sinne notwendig ist ne Eingemeindung in Cöln, wenn irgendwann und irgendwo eine Eingemeindung notwendig ist. Cöln können die Errungenschaften des neuzeitigen Städtebaues nur zugeführt werden, wenn die Vororte eingemeindet werden. Besonders mit der Eingemeindung von Merheim darf nicht gewartet werden, da die Gefahr vorliegt, daß dessen Gebiet durch das wilde Bauen verunstaltet werden könnte. Auch für Mülheim ist die Eingemeindung nützlich. Besonders wichtig ist sie deshalb, weil der Ertrag der Gewerbesteuer in den letzten Jahren zurückgegangen ist. „Vor allen Dingen aber ist für Mülheim aus Rücksichten des
Städtebaues die Vereinigung mit Cöln dringend geboten. Für Mer⸗ heim ist die Eingemeindung ebenfalls nützlich. Dem Orte fehlt es an
Geld, um wichtige Einrichtungen, wie Kanalisation usw., durchführen
zu können. Dieses Geld besitzt aber Cöln, während Cöln wieder kein
Gelände zur Ausdehnung hat. Und 88 Möglichkeit der Ausdehnung ist nun durch die Eingemeindung von Merheim gegeben. Daraus geht
hervor, daß sowohl Cöln als auch Merheim Vorteil von der Eingemein⸗ dung hat. Schließlich wird auch der Landkreis Mülheim durch die Ein⸗ gemeindung nicht geschädigt, und endlich hat auch der Staat ein Inter⸗ esse daran, daß drei Gemeinden, von denen zwei nicht recht lebens⸗ fähig sind, zu einem großen blühenden Gemeinwesen vereinigt werden.
Abg. Dr. Becker (Zentr.): Wir sind für die Ein⸗ gemeindung. Ich bin nicht Vertreter von Cöln, erkenne aber doch nach Fhneke e 85 Verhältnisse die Eingemeindung als notwendig an. Ich möchte die Regierung auch bitten, für Mülheim ein Amts⸗ vhes gehe g g auch bitten, für Mülheim ein Amts⸗
Die Vorlage wird mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der Konservativen angenommen.
8 Bei der sofort sich anschließenden dritten Beratung ohne weitere Debatte die endgültige Annahme.
ie zur Vorlage eingegangenen Petiti⸗ d
für erledigt erklärt. P 111 8 Es folgt die erste Beratung des Gesetzentwurfs zur rgänzungdes Gesetzesüber die Errichtung von Rente n banken vom 2. März 1850. Die Vorlage ermäch⸗ tigt die Regierung, eine örtliche und persönliche Verbindung von Rentenbankdirektionen vorzunehmen. (Die Vorlage be⸗ zweckt, die Rentenbank in Posen ohne Aenderung des Titels nach Breslau zu verlegen und zum Teil von den Beamten der Rentenbank in Breslau mitverwalten zu lassen, da die Geschäfte der beiden Rentenbankdirektionen in Breslau und Posen so zurückgegangen sind, daß es nicht mehr nötig ist, sie an ver⸗ schiedenen Orten mit getrenntem Beamtenkörper bestehen zu lassen, während das geltende Gesetz bestimmt, daß in jeder Pro⸗ vinz eine Rentenbank errichtet werden soll.)
Abg. Weissermel kons.) gibt einen historischen
8 die Entwicklung der Rentenbanken und 6s C1131““ aß der Mücgang der Rentenpflichtigen zum größten Teil auf den Ab⸗
lauf der Amorti ationszeit zurückzuführen ist. Daß nicht für jede Pro⸗ vin; eine Rentenbank notwendig ist, beweist das Haicht der Provinz
Fhestpreugen. Die in der Begründung für die Verbindung der beiden
6 enten ankdirektionen angeführten Gründe sind durchaus stichhaltig. Auch gegen die Verlegun nach Breslau haben wir keine Bedenken vorzubringen. Das Bienstgebeude wird wohl ausreichen. Eine Er⸗ schwernis für das Publikum wird nicht eintreten, weil es gleichgültig ift ob die Briefe nach Posen oder nach Breslau adressiert werden. Auch das Bedenken, das man auf Grund der Geschäfte der inneren Kolonisa⸗ tion anführen könnte, fällt nicht ausschlaggebend ins Gewicht. Im Be⸗ harrungszustand wird durch die vorgeschlagene Maßregel eine Ersparnis von 24 000 ℳ erzielt werden. Meine politischen Freunde sind bereit der Vorlage ohne Kommissionsberatung zuzustimmen. Sollten große
Parteien eine solche wünschen, so würden wir bitten, die Vorlage nicht
82 besonderen Kommission, sondern der Agrarkommission zu über⸗ eisen.
Abg. Dr. Schroeder⸗ECassel (nl.): Im Gegensatz zum Vor redner haben wir doch Bedenken gegen die Vrhag Bedenken, daß durch die Verlegung nach Breslau das Deutschtum in Posen geschwächt wird. Es würden dadurch etwa 15 deutsche Familien
1“
114“ 1 Abg. Wolff⸗Lissa (fortschr. Volksp.): Die Vorlage muß ein⸗ ehend geprüft werden, und dies kann nur 128 Kommission ge ebin⸗ deshalb schließen wir uns dem Antrage auf Ueberweisung der orlage an die Kommission an. Die Ostmarkenzulage soll gerade den Zweck verfolgen, die Beamten in den Ostmarken festzuhalten. Wenn man jetzt sbere bicZensbhen den egtenbnit Posen nach Breslau bringt, so ent⸗ ies nicht den Absichten, die damals für die Einführun Ost⸗ maßgebend waren. — 11 Unterstaatssekretär Dr. Michaelis: Die Tätigkeit der Renten⸗ bank in Posen geht von Jahr zu Jahr zurück, während de der Rentenbank in Breslau wieder wachsen wird. Damit ist auch die Frage entschieden, man nicht etwa, wie in Zeitungsartikeln angedeutet war, die Breslauer Rentenbank nach Posen verlegt. Dies muß von vornherein als ausgeschlossen bezeichnet werden. Die Besorgnis, daß durch die ver⸗ mehrte Tätigkeit der Siedlungsgesellschaften in Schlesien die Renten⸗ bank in Breslau mit Arbeit überlastet wird, ist völlig unbegründet. Wir werden uns nur sehr freuen, wenn die Tätigkeit der Rentenbank 8 Schlesien immer größer wird. Wir werden ausreichend dafür sorgen, aß die Breslauer Rentenbank in ausreichender Weise ihre Aufgabe erfüllen kann. Auf die Frage, ob eine generelle Ermächtigung an die Regierung zu erteilen ist oder ob im Einzelfalle die Ermächtigung ein⸗ zuholen ist, werde ich in der Kommission antworten. Damit schließt die Besprechung.
Der Gesetzentwurf wird der Agrarkommission überwiesen. Es folgt die erste Beratung des Gesetzentwurfs betreffend weitere Beschäftigung von Hilfs richtern bei dem Oberverwaltungsgericht. Nach der Vorlage wird die Ermächtigung des Staatsmini⸗ steriums, dem Oberverwaltungsgerichte Hilfsrichter zuzuweisen, bis zum 1. April 1917 verlängert. Als Hilfsrichter können auch Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende der Ein⸗
kommensteuerberufungskommissionen einberufen werden.
Abg. Gamp⸗Oblath (freikons.) beantragett, daß S amte, die zur Bekleidung von höheren “ ae e. sind, 8 Hilfsrichter einberufen werden können. 1
Abg. Just (nl.): Eine gründliche Prüfung der V meine Freunde für notwendig, deshalb 62b 1““ lage einer besonderen Kommission von 14 Mitgliedern zu überweisen. Die etzige Vorlage ist die Fortsetzung desjenigen Gesetzentwurfes, der im
ahre 1911 zur Entlastung des Oberverwaltungsgerichts verabschiedet Wir sind der Ansicht, daß es im allgemeinen nicht im Interesse 16 Ansehens und der Autorität unserer höchsten preußischen Gerichte iegt, wenn an diesen Hilfsrichter beschäftigt werden. Eine Ver⸗ wendung von Hilfsrichtern an unseren höchsten Gerichten darf nur “ usnahmeverhältnissen stattfinden.
g. Gamp⸗Oblath (freikons.): Bei der bevorstehe Ver⸗ waltungsreform werden auch die Fragen, die in den Fehenden vfr. Vorla e fallen, zu behandeln sein. Daß das Oberverwaltungsgericht mit Arbeit stark überlastet ist, steht außer Frage. Interessant ist daß nach der Begründung der Vorlage im Laufe der letzten Jahre auf rund des Wertzuwachssteuergesetzes ungefähr 1600 Revisionsfälle eim Oberverwaltungsgericht verhandelt wurden. Dies ist eine geradezu vernichtende Kritik des Wertzuwachssteuergesetzes. Eine gründliche C““ halten Vuch wir für notwendig und stimmen
Her rweisung! 2 issi doen ehe ncherwei 8 der Vorlage an eine besondere Kommission
Abg. Lippmann (fortschr. Volksp.): Im Jahre 1911 1 Frund Cassel prophezeit, daß im Faheb igi- mse Vldl bc. mein Für den Fall, daß dieses Gesetz angenommen wird, will ich die Prophe⸗ h I daß im Jahre 1917 ein Gesetz kommen wird, das 1 ängerung dieses Gesetzes beantragt. 88 der Begründung der Vorlage wird bereits darauf hingewiesen, daß im Jahre 1917 das 11“ vom 3. Juli 1913 in Wirksamkeit treten wird und sich jeder Beurteilung entzieht, welche Tätigkeit durch dieses
esitzsteuergesetz dem Oberverwaltungsgericht erwachsen wird. Im Jahre 1917, so sagt die Vorlage in 88 Begründung, sehen wir uns wieder. Die Institution der Hilfsrichter ist an sich schon bedenklich sie ist aber am bedenklichsten bei den höchsten Instanzen. Wir haben auch beim Reichsgericht die Institution der Hilfsrichter schon gehabt E1.“ gemachten Erfahrungen haben dazu geführt, daß diese Institution beim Reichsgericht niemals wieder gewählt werden wird. das Ansehen und. Vertrauen, das das höchste Verwaltungsgericht ei uns im Lande genießt, erschüttert werden, wenn mit Hilfsrichtern Jahr und Jahr hindurch gearbeitet wird, ist für mich über jeden Zweifel erhaben. Es handelt sich hier nicht um einen vorübergehenden Zustand der Ueberlastung des Oberverwaltungsgerichts, sondern um eine fort⸗ gesetzt wachsende Arbeitslast, und diese darf nur bewältigt werden durch dauernd angestellte Richter, nicht durch Hilfsrichter. Es ist richtig daß die Vorlage bestimmte Personen bezeichnet, die qualifiziert sind, aber man kann den Kreis noch erweitern. Ein Senatspräsident des Oberverwaltungsgerichts ist aus dem Anwaltstande hervorgegangen, und selbst der Chefpräsident des Oberverwaltungsgerichts ist aus diesem Stande gekommen, wenn er auch erst durch das Ministerium gegangen ist. Auch unter den Kommunalbeamten findet man geeignete2 ersön⸗ lichkeiten. Ich behalte mir vor, in der Kommission noch ausführlicher “ 86 sörhen. aber wir — in der Kommission den⸗
igen Weg suchen und finden, der das Ansehe es Oberverwe 8⸗ gerichts und das Vertrauen zu ihm e - 1“
„Abg. von Bockelberg k(kons.): Die Vorredner haben ni⸗ nügend die Notlage gewürdigt, in der sich das Cö g; befindet, und die uns dahin bringt, noch einmal dieses Notgesetz zu machen. Es läßt sich leider nicht ändern, daß das An⸗ wachsen der Revisionsentscheidungen des Oberverwaltungsgerichts eine Folge des ganzen wirtschaftlichen Lebens und des Umstandes ist, daß wir. auf immer größeren Rechtsschutz angewiesen sind. Eine organische Reform des Oberverwaltungsgerichts soll uns später beschäftigen. An sich kann ich also eine Schwierigkeit in dem vorliegenden Gesetz nicht erblicken, es verlängert nur einen Zustand, der seit einigen Jahren be⸗ steht, und es kann sich nur fragen, ob es erwünscht oder überhaupt zulässig ist. Daß ein solcher Zustand ein dauernder wird, ist natürlich unserer Meinung unerwünscht. Das beabsichtigt auch nicht E1616 es fragt sich nur, ob für einen vorübergehenden Zustand 88” ittel als zulässig betrachtet werden kann. Es eröffnet sich och eine Aussicht auf Verbesserung der Verhältnisse beim Oberver⸗ 111““ da die Hauptsache der Vermehrung der Geschäfte in er Reichsgesetzgebung zu finden ist, die doch nur vorübergehend sein E infolge der Wertzuwachssteuer und des Wehrbeitrags 88 röffnet sich also trotz aller Bedenken immerhin für die Zukunft ie Möglichkeit, zu einer Gesundung der Verhältnisse beim Oberver⸗ waltungsgericht zu kommen, und in der Arbeitsmöglichkeit des Ober⸗ verwaltungsgerichts wieder normale Zustände herzustellen. Der ⸗ fhitgschten Förttüstäeh. wollen wir uns nicht G 1 der Ueberweisung an eine Kommission von 14 Mit⸗ Abg. Linz (Zentr.) erklärt die Zustimn iner Fre der “ an eine Kommission. ö Die Vorlage wird einer besonderen Kommissi Mitgliedern überwiesen. b “ 8 “ wird die zweite Beratung des Etats des Mi⸗ 8 der geistlichen und Unterrichts⸗ 8 gelegenheiten, und zwar die Besprechung des Ab⸗ schnitts der höheren Lehranstalten fortgesetzt.
Abg. Muschallik (Zentr.) führt darüber Beschwerde, daß an
einer in der Hauptsache katholischen Anstalt die Abituri einen evangelischen Geistlichen geprüft wu dhirlenten dasch “ venu Gbistlächene bebrüft wurden, und bittet um Ab⸗
Abg. Dr. Schmeddin -
7 2
(Zentr.) bittet um bessere Instand⸗
haltung der mi G 1— F. 8 g t dem Gymnasium in Coesfeld usammenhängenden
weggezogen werden. Ich beantrage, die Vorlage der Agrarkommissi 1 is 1 1 ) ior zu überweisen. 9 ssion
Abg. Reinhard (Zentr.); Die Bevölkerung des Land Osnabrüͤck ist in arger Verlegenheit, weil alle bülerm bebamnrahs 2 Osnabrück überfüllt sind, deshalb werden alle Kinder in d
n Nebenklasse si 8 3 weiter desiehen zu laßfen. sen am Realgymnasium als Parallelkurse
„Geheimer Oberregierungsrat TLilmann: Das Realgymnast
in Osnabrück ist zu groß geworden, so daß es nicht möglich 8g diesem Umfange mit all den doppelten und dreifachen Parallelklasse 2 hbestehen zu lassen. Es mußte unbedingt eine Beschränkung ein. reten. Die Anstalt wird zwar als Doppelanstalt weiter betrieben, und zwar als Realgymnasium, verbunden mit einer Realschule. Daß sie aben als dreifache Anstalt weiter betrieben wird, verbietet sich wegen des zu großen Umfanges. Die Regierung ist bereit, wenn das Bedürfniz hierfür vorhanden ist, und ein geeigneter Platz dafür gefunden wird der “ einer neuen Anstalt näherzutreten. .
„Abg. Flathmann (nl.): Ich möchte die Bitte des Kolle
Reinhard auch meinerseits unterstützen. In der dortigen Gegend san jetzt weit mehr Familien als früher wirtschaftlich so gestellt, daß sie Kindern eine bessere Ausbildung zu teil werden lassen können. 8h muß man von der Regierung erwarten, daß sie ihrerseits an die Stadt Osnabrück herantritt und die Verhandlungen in Fluß bringt. In verschiedenen kleinen Orten des Regierungsbezirks Osnabrück sind Schulen eingerichtet worden, die nach dem von der Regierung genehmigten Plane die Kinder auf die höheren Schulen vorbereiten. Diese würden sehr empfindlich geschädigt werden, wenn die betreffenden
arallelklassen noch weiter bestehen zu lassen.
Abg. Dr. Krüger⸗Marienburg (kons.) wünscht einen hö Staatszuschuß für die höheren Lehranstalten 8 ünscht, e 6 höheren
Abg. Dr. Arning (nl.) begründet einen Antrag der Abgg. Arning, von Pappenheim u. Gen., die Regierung zu E kommenden Etats für die Kolonialschule in Witzenhausen einen fortlaufenden jährlichen Staatsbeitrag von 10 000 ℳ ein⸗ zustellen. Er führt aus: Wenn man sich den Lehrplan der Kolonial⸗ schule in Witzenhausen ansieht, so wird man erkennen, welche
Staatsmittel wohl wert. Ich hoffe, daß auch der Minister das a 2 1 2 802 - n⸗ erkennen wird. Eine besondere Vorbildung wird für die Ncben der Schüler im allgemeinen nicht verlangt. Die Grundlage der An⸗ stalt ist eine G. m. b. H. Das Kapital hat sich bis jetzt nie ver⸗ zinst; es ist also eine gemeinnützige Anstalt, die nur dank der Opfer⸗ willigkeit in ganz Deutschland sich halten kann. Obwohl das Reich einen kleinen Zuschuß pro Kopf des Schülers zahlt, ist es mit den verfügbaren Mitteln nicht möglich, die Schule weiter aus⸗ zubilden. Ein höheres Schulgeld kann nicht verlangt werden, weil dann die in Frage kommenden Schüler abgeschreckt werden würden. Der weitere Ausbau der Anstalt ist von nationaler Bedeutung und liegt ganz besonders im Interesse unserer Kolonialpolitik. Es gibt zahlreiche Schuͤler an unseren höheren Lehranstalten, die nicht imstande sind, das Abiturientenexamen abzulegen, weil ihnen eine gewisse Ver⸗ 16“ Trotzdem sind es oft Leute, die geeignet sind, drauß voloni 1 ü S “ ßen in den Kolonien eine führende in Witzenhausen ganz besonders geeignet. Man kann vielleicht frage wieso gerade Preußen dazu kommen soll, diese Anstalt zu diht er Die Kolonialschule liegt in Preußen, und sie wird zu zwei Dritteln von preußischen Schülern besucht. Das kleine Braunschweig zahlt jährlich 3000 ℳ, obwohl es ein sehr viel geringeres Interesse an der H 8gS. das broße Preußen gewiß nicht 1 e, unseren Antra 8 8 i 1 weiteren Beratung zu überweisen. 3 ““ Abg. Linz (Zentr.) begründet einen Antrag der Abgg. Lin Itschert, Graf Praschma u. Gen., die “ 16“ kommenden Etat für die Anstalt in Engelport behufs Ausbildung von Handwerkern und Landwirten für die Kolonien einen fortlaufenden jährlichen Staatsbeitrag von 3000 ℳ einzustellen. Der Redner führt aus: Es ist Pflicht des Staates, für den Zweck, den der Antrag i G “ Aus diesem Grunde n w n Antrag eingebra ich bi kommission zu überweisen. “ Abg. Hoff (fortschr. Volksp.): Ich möchte das Gesu - Stadt Itzehoe befürworten, die Katser .“ mit Realschule, auf den Staatsetat zu übernehmen. Die Schüler dieser Anstalt stammen nur zur Hälfte aus Itzehoe; daraus leitet die Stadt die Berechtigung ab, daß der Staat ein⸗ zutreten habe. Dann möchte ich Beschwerde führen über die Be⸗ handlung, die der Stadtverordnetenvorsteher von Itzehoe durch das Provinzialschulkollegium erfahren hat. Das Bestreben des Stadt⸗ verordnetenvorstehers, die Kosten für die Schule möglichst herab⸗ zumindern durch Abstriche bei dem Titel „Lehrerbibliothek und Lehr⸗ mittel hat beim Provinzialschulkollegium kein Entgegenkommen ge⸗ funden, sondern diese Behörde hat zweimal verlangt, daß der betreffende Titel erhöht wird. Als der Stadtverordnetenvorsteher seiner und der Bürger Erregung im Kuratorium Aus⸗ druck gab, wurde er denunziert. Er erhielt vom Provinzial⸗ schulkollegium „die Aufforderung, entweder die gebrauchten Idghe zurückzunehmen oder einer Klage entgegenzusehen. Eine Beschwerde beim Kultusministerium um Schutz gegen ein solches Vorgehen hatte keinen Erfolg. Jedenfalls ist eine solche Behandlung des Vorstehers des Stadtverordnetenkollegiums nicht geeignet, die Freude einer Selbstverwaltung zu erhöhen.
werden der Budgetkommission überwiesen.
Bei den Ausgaben für naturwissenschaftliche Fortbildungs⸗ kurse für Lehrer höherer Lehranstalten fordert 8
Abg. Pietzker (fortschr. Volksp.) eine Erhöhung der i 1 68b Bei “ 1 den 8 a
genommen hätten, seien die Mi sreichend um etwas Ersprießliches zu e “
Bei den Zuschüssen für die Anstalten für die Jugend bemerkt “““
Abg. von Kessel (kons.): Es ist bekannt geworde ß ei Neubau für die Elisabethschule in Berlin ö it. Wir h bedauern, wenn dadurch die Verlegung dieser Anstalt nach einem weiter entfernten Platz vorgenommen würde. In der Nähe der Anstalt soll ein geeigneter Bauplatz vorhanden sein. Ich bitte, diesen Bau⸗ platz für die neue Schule in Aussicht zu nehmen. In den Ent⸗ wicklungsjahren der Mädchen müßte im Schulbesuch eine gewisse Pause eintreten, damit sich die Mädchen etwas erholen können. Wir freuen uns darüber, daß die Frauenschule bessere Erfolge gehabt hat als früher. Diese Anstalt müßte nach Möglichkeit ausgestaltet werden. 88 diesem Zwecke dürfen keine Mittel gescheut werden. Auf dem Gebiete der Privatmädchenschulen sind Schäden vorhanden, die sehr zu beklagen sind. Seit dem Bestehen der Privatmädchenschulen sind in Berlin 9 solcher Anstalten eingegangen. Wir müssen uns aber gegen eine gesetzliche Regelung des Privatmäd enschulwesens aus⸗ sprechen. Den Privatmädchenschulen kann nur geholfen werden dur stärkere staatliche Unterstützung. Lelder gibt nur ein kleiner Teil der Kommunen diesen Anstalten Zuschüsse. Es müßte hier die Ausnahme zur Regel werden. Die Anforderungen, die an die Privatmädchen⸗ schulen gestellt werden müßten, dürfen zunächst nur in möglichst milder Weise gestellt werden. Was den „Vierten Weg“, den Erlaß vom 11. Oktober v. J. anbetrifft, so ist unser Standpunkt dazu be⸗ kannt. Wir sehen in dem Weg über das Oberlyzeum nach der Uni⸗ versität eine bessere Art der Ausbildung als durch die Studienanstalt. Die Mädchen kommen im späteren Lebensalter, als wenn sie dur II geher⸗ anstrengenden Arbeit. Ein weiterer
1— er, daß sie nicht von v erei as Studi 2 “ 6 ht von vornherein auf das Studium fest
Jesuitenkirche; diese sei reparaturbedürfti 1b altäre seien einer sorgfältigen g 8 “
.(Fortsetzung in der Zweiten Beilage.) —.
Jugend bemerkt
Herallehuns. auf einmal aufgehoben würden. Deshalb bitte ich, diese
Bedeutung dieser Anstalt zukommt; sie ist einer Unterstützung durch
Für diese jungen Leute ist die Kolonialschule—
lichtig.
Die beiden Anträge der Abgg. Dr. Arning und Linz
vperanlaßt mich, auch alsbald auf diesen Erlaß einzugehen, Haauch glaube, daß ich mich
(Fortsetzung aus der Ersten Beilage.) Bei den Ausgaben für die Anstalten für die weibliche
Abg. Dr. Kaufmann (Zentr.): Ueber die Frage des so⸗ genannten „vierten Weges“ herrscht in weiten Kreisen noch Ungewißheit. Unter dem Ausdruck „vierter Weg“ versteht man nichts anderes, als daß man auch den jungen Mädchen, die das Oberlyzeum ab olviert haben, die Möglichkeit eröffnen will, die Universität zu besuchen. Nun hat sich die pbilosophische Fakultät der Universität Göttingen in einer Denk chrift ent⸗ schieren gegen den „vierten Weg“ ausgesprochen. Diese Denk⸗ schrift muß aber als verfrüht bezeichnet werden, wenigstens in⸗ sofern, als sie sich auf die Oberlyzeen bezieht, denn das praktische Urteil über den Wert der Leistungen ker Oberlyzeen kann noch gar nicht abgeschlossen sein, da erst im Jahre 1917, die ersten voll⸗ wertigen Früchte der Mädchenschulreform gereift sein werden Wenn behauptet wird, man müsse nun auch die Volksschullehrerinnen zum Universitätsstudium zulassen, so ist das nicht richtig. Man übersieht dabei, daß neben den Oberlyzeen auch noch L hrerinnenseminare be⸗ stehen, die nicht die Ansprüche stellen wie die Oberlyzeen. Auf den Obeclyzeen wird die Mathematik allerdings weniger gepflegt, dafür aber die Philosophie und die Religion umsomehr. Und gerade die wissenschaftliche Vertiefung des Religionsunterrichts ist für die geistige Entwicklung der jungen Mädchen außerordentlich nutzbringend. Ich bitte den Minister, die Wünsche der zehnklassigen privaten höheren Mädchenschulen wohlwollend zu prüfen. Wir werden ja auf die Pcivatschulen noch im besonderen einzugehen haben.
Abg. Dr. He rwig (nl.): Dieser sogenannte „vierte Weg“ ist eigentlich gar nichts Neues. Im vorigen Jahre haben die Vertreter aller Parteien den Wunsch an den Minister gerichtet, er möge den „vierten Weg“ erweitern. Als der Minister am 11. Oktober diesen Erlaß publizierte, durfte er allerdings allseitige Zustimmung erwarten. Es hat sich aber nach kurzer Zeit eine lebhafte Agitation erhoben, die wieder eine Gegenagitation hervorgerufen hat. Bei einem folchen Federkrieg wird natürlich in recht hohen Tönen geredet. Von den einen wird der ‚veerte Weg“ verdammt, von den anderen als der für das weibliche Geschlecht geeianete Weg bezeichnet. Nachdem im vorigen Jahre alle Parteien dieses Hauses den Minister geradezu auf diesen Weg gedrängt haben, kann man nicht den⸗
elben Minister zur Zurückziehung dieses Erlasses auffordern. Vier Petitionen, die sich zur Hälfte für, zur Hälfte gegen diesen „vierten Weg“ richten, empfiehlt die Unterrichtskommission, der Regierung als
taterial zu überweisen. Es läßt sich nicht leugnen, 9 gewisse Argumente nicht so einfach abgetan werden können. Im wesentlichen sind es zwei Hauptgründe, die gegen den „vierten Weg“ vorzebracht werden. Der eine ist der, daß man sagt; das Oberlyzeum ist eine im Grunde seminaristische Anstalt. Das kann nicht anerkannt werden. Das Oberlyzeum ist nach seinen heutigen Lehrplänen keine Fachanstalt, ndern es ist nach denselben Prinzipien aufgebaut, wie unsere übrigen wissenschaftlichen Lehranstalten. Wir müssen erst einmal auf das Ergebnis warten, wenn die ersten Abiturientianen, die den ganzen Lehrgang des Oberlyzeums durchgemacht haben, ihr Examen gemacht haben, und das kann ja nicht vor dem Jahre 1917 sein. Freilich fehlt dem Oberlyzeum die naturwissenschaftlich⸗mathematische Er⸗ inzung, die das Realgymnasium als Ausgleich für das Fehlen der humanistischen Fächer hat. Es ist zwar darauf hingewiesen worden, daß ein gewisser Ausgleich in der stärkeren Beronung der philosophi⸗ schen Fächer vorhanden sei; aber gerade für die philosophischen Fächer ist das Nachexamen nicht vorgeschrieben. Es wird befürchtet, daß die jungen Studentinnen sich geradezu körperlich auf⸗ reiben müssen, weil sie beständig Lücken auszufüllen haben. Der Minister hat in der Kommission gemeint, in diesem Einwand läge vielleicht eine gewisse Empfindlichkeit der philosophischen Fakultat vor, die sich benachteiligt fühle. Das ist doch wohl nicht Es ist jedenfalls wünschenswert, daß alle Lücken ausgefüllt verden, ehe das eigentliche Studium beginnt. Eventuell müßte das in Sonderkursen geschehen. So wenig ich den Minister dazu bringen vill, jetzt gleich eine Aenderung eintreten zu lassen, so sehr haben wir doch das Vertrauen zu ihm, daß er, wenn er gewisse Schädigungen nd Mängel entdeckt, sofort auf Abstellung dieser hinwirken wird. Richtig ist, daß ein Vorzug des Oberlyzeums gegenüber der Studien⸗ anstalt darin besteht, daß die Entscheidung über die Wahl des päteren Studiums weiter hinausgeschoben werden kann, als dies bei en Studienanstalten möglich ist. Aber ich würde es sehr bedauern, wenn die Oberlyzeen jetzt versuchen würden, den Studeenanstalten das Wasser abzugraben. Minister der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten
D. Dr. von Trott zu Solz: Meine Herren! Die Herren, die bisher zu dem höheren Mädchen⸗ chulwesen gesprochen haben, haben sich vornehmlich mit meinem Er⸗ laß vom Oktober überd ie Oberlyzeen beschäftigt. Das wenn ich
dabei ziemlich kurz fassen kann. Meine Herren Vorredner haben die mit diesem Erlaß zusammenhängenden Fragen in so eingehender und meistens durchaus zutreffender Weise erörtert, daß für mich nicht viel mehr dazu zu⸗ sagen übrig bleibt. Ins⸗ besondere ist es durchaus zutreffend, wie das Zustandekommen dieses Erlasses hier geschildert worden ist. Auch ich darf daran erinnern, meine Herren, daß ich im vorigen Jahre in diesem hohen Hause meine Absichten auf diesem Gebiete des weiteren auseinandergesetzt und dazu die Zustimmung von allen Seiten dieses hohen Hauses gefunden habe. Das hat mich um so mehr bestimmt, an meinem Plane fest⸗ zuhalten. Ich habe ihn dann zur Ausführung gebracht und den Erlaß im Oktober vorigen Jahres herausgegeben. Er fand auch zunächst gar keine Gegnerschaft, man war auf ihn vorbereitet und sagte: das ist der Erlaß, auf den wir gewartet haben. Das blieb so einige Monate, aber allmählich setzte eine gewisse Gegnerschaft ein; sie wurde gesteigert und hat schließlich den Umfang angenommen, von dem heute die Rede gewesen ist. Es ist auch an den Universitäten eine Gegnerschaft hervorgetreten,
und ich glaube, es wird richtig sein, was von einem der Herren
8 Redner hier ausgeführt worden ist, daß die Kreise unserer Frauen, die mit diesen Maßnahmen nicht einverstanden waren, sich an die philosophischen Fakultäten gewandt haben. Diese haben sich dann zum
Teil auch an mich gewandt, und da ist es durchaus zutreffend, was
von den Herren Rednern hier hervorgehoben worden ist, daß bei all
diesen Eingaben gegen meinen Erlaß diejenigen, welche sich gegen ihn zusammengeschlossen haben, von einer falschen Voraussetzung aus⸗ gegangen sind. Ueberall wird betont, das Oberlyzeum sei eine semi⸗
dargelegt worden. Man kann in der Tat mit Recht nicht behaupten, daß das Oberlyzeum eine auf einer Verwechslung mit dem früheren Lehrerseminar, welches
auf einem ganz anderen Lehrplan aufgebaut war als es das Ober⸗ des Oberlyzeums zu. so ausführlich dargelegt, daß ich darauf nicht weiter eingehen will.
Wünschenswert wäre es allerdings auch von meinem Standpunkt aus, wenn der Streit jetzt zu Ende ginge, wenn eine gewisse Be⸗
lyzeum ist.
Anstalt, sondern eine höhere Lehranstalt ist, dann fallen damit auch die Gründe, die gegen meinen Erlaß angeführt worden sind, zum r großen diejenigen, welche hinter den Studienanstalten stehen, können über⸗ daß aus dem Oberlyzeum hervorgegangene junge Mädchen, die Ober⸗ 3
seminaristische Anstalt ist. Es beruht das
Ist das aber richtig, daß das Oberlyzeum keine seminaristische
Teil fort. Er enthält zwei Dinge. Einmal bestimmt er,
lehrerinnen werden wollen, ein Jahr praktische Probezeit vor dem l Studium ableisten sollen. Auch das ist hier ausgeführt worden, i welche Gründe dazu geführt haben, diese Aenderung vorzunehmen. Das hat für das Universitätsstudium selbst auch weiter keine Be⸗ deutung. Dann enthält der Erlaß Bestimmungen darüber, welche Nach⸗ prüfungen diejenigen Abiturientinnen von den Oberlyzeen abzulegen i haben, die sich einem anderen Universitätsstudium zuwenden wollen. Sie haben als Extraneae eine Nachprüfung zu machen, um die allgemeine Reifeprüfung entweder eines Gymnasiums oder eines Realgymnasiums oder einer Oberrealschule sich zu verschaffen. Es ist also, meine Herren, woran man doch auch hätte denken können, nicht etwa das Oberlyzeum ohne weiteres der Oberrealschule gleichgestellt, sondern es ist verlangt worden, daß diejenigen jungen Damen, welche vom Ober⸗ lyzeum aus die Universität besuchen wollen, um dort ein anderes Fach als Philologie zu studieren, eine Nachprüfung zu machen, also dieselben Bedingungen zu erfüllen haben, nämlich den Besitz eines Reifezeug⸗ nisses nachzuweisen, wie diejenigen Damen, die von der Studien⸗ anstalt auf die Universität gehen. Es ist also gerade den Bedenken, die früher von der Universität aus gegen den Uebergang der jungen Damen auf dem vierten Wege zur Universität geltend gemacht worden sind, Rechnung getragen worden. Diese Bedenken werden von der Universität ja auch gegen den Eintritt der jungen Männer geltend gemacht, die von der Oberrealschule auf die Universität gehen und dort sich nun eines Studiums befleißigen wollen, wofür die speziellen Vorkenntnisse auf der Oberrealschule nicht ver⸗ mittelt werden. Da ist von den Universitäten wiederholt schon her⸗ vorgehoben worden, daß das doch seine großen Bedenken habe, daß die früheren Oberrealschüler nun erst auf der Universität sich be⸗ stimmte für ihr Studium erforderliche Vorkenntnisse in ergänzender Weise verschaffen müßten. Hier bei den Mädchen ist das vermieden worden; da ist vorgeschrieben: ihr müßt euch diese ergänzenden Kennt⸗ nisse vor dem Besuch der Universität beschaffen, und ich hätte doch wohl annehmen können, daß das auch auf den Universitäten anerkannt und entsprechend gewürdigt würde. Nun, meine Herren, muß man, glaube ich, diese ganze Frage doch von einem weiteren Gesichtspunkte aus betrachten. Die Oberlyzeen sind ins Leben gerufen, um unseren heranwachsenden Töchtern eine ihrer Eigenart entsprechende allgemeine Bildung zu verschaffen. Das war der Zweck der Reform, daß wir der weiblichen Jugend eine tiefere, mehr an den Verstand, weniger als früher an das Gemüt ge⸗ richtete Bildung gewähren wollten. Die Oberlyzeen sind nicht dazu bestimmt, alle diejenigen Mädchen, die ihre Bildung dort gefunden haben, zur Universität zu führen; aber es soll — so ist der Gedanke — nur denjenigen von den Abiturientinnen des Oberlyzeums, die dazu eine besondere Anlage haben, die die Kraft in sich fühlen, zu studieren, auch die Möglichkeit eröffnet werden, an der Universität zu studieren, und ich glaube: das ist doch, wenn man sich auf den allgemeinen Stand⸗ punkt stellt, von dem ich sprach, der richtige Gedanke für die Ausbil⸗ dung unserer Mädchen. Es ist deshalb auch ausdrücklich vorgeschrie⸗ ben worden, daß sie die geforderte Nachprüfung nicht früher als ein Jahr nach Absolvierung des Oberlyzeums machen dürfen. Das ist die Mindestzeit. Denn ich möchte verhindern, daß bei dem großen Eifer, den unsere jungen Damen bekanntermaßen entwickeln, sie durch ein Uebermaß von Studieren in ihrer Gesundheit geschädigt und in ihrer Entwicklung beeinträchtigt würden. (Sehr richtig!) Diese Gefahr besteht, und ich glaube, die Unterrichtsverwaltung hat die Pflicht, da⸗ gegen schützende Dämme aufzuwerfen. Ich denke auch, daß doch die Abiturientinnen der Oberlyzeen es sich wohl überlegen werden, ob sie sich dem weiteren Studium widmen sollen, daß sie sich die Schwierig⸗ keiten vergegenwärtigen werden, und daß dann wirklich nur die Tüch⸗ tigsten, die das Zeug dazu haben, den Entschluß fassen, sich zum Uni⸗ versitätsstudium zu wenden. Wenn wir dadurch erreichen, daß der Zustrom der Frauen zu den Universitäten nicht übertrieben groß wird, so, glaube ich, ist es eine richtige Maßnahme. (Sehr richtig!) Ich bin ganz gewiß kein Gegner des Frauenstudiums; aber ich glaube, ein Uebermaß an studierenden Frauen ist nicht von Nutzen. (Lebhafte Zu⸗ stimmung.) Wir müssen, auch durch unsere Maßnahmen, dafür sorgen, daß nur diejenigen sich dem Studium widmen, die dazu geeignet sind, und es nicht etwa gewissermaßen Mode wird, daß alle jungen Damen glauben, sie müßten auf die Universität gehen und dort studieren. (Leb⸗ hafte Zustimmung.) Hätten wir aber die Oberlyzeen nicht fort⸗ gebildet, sie nicht in ihrem Bestande gestützt, und wäre es dazu ge⸗ kommen, daß die Studienanstalt die einzige höhere Lehranstalt für die weibliche Jugend geworden wäre, so wäre naturgemäß der Zudrang der Frauenwelt zu den Universitäten allmählich erheblich gestiegen. Denn wenn man erst einmal die Studienanstalt durchgemacht hat und damit ohne weiteres die Berechtigung zur Universität besitzt, ist der Schritt zur Universität sehr viel leichter, als wenn man vom Ober⸗ lyzeum kommt und sich nun mindestens ein Jahr hinsetzen, Nachstudien treiben und von neuem ein Examen machen muß und dann erst auf die Universität gehen kann. Ich glaube, gerade dieser Gang, der auf das Oberlyzeum folgt, der kein leichter Gang ist, wird ein guter Prüf⸗ stein sein, ob die junge Dame wirklich geeignet ist, sich dem Studium auf der Universität zuzuwenden. Von diesem allgemeinen Gesichts⸗
Ich sagte schon, meine Herren, daß man bei den Angriffen
gegen diese Maßregel von falschen Voraussetzungen ausgegangen ist. Das trifft auch im einzelnen für die Angriffe gegen den Lehrplan
Aber das haben alle meine Vorredner schon
uͤhigung in den streitenden Kreisen sich ausbreiten wollte, und auch
eugt sein, daß es keineswegs in der Absicht der Unterrichtsverwaltung iegt, den bestehenden Studienanstalten das Leben zu erschweren und hre angemessene Vermehrung zu verhindern. Auch sie haben ihre
Berechtigung, und sie sollten auch weiter von der Unterrichts⸗ verwaltung gefördert werden. Daneben soll aber auch den Oberlyzeen Luft und Licht gelassen werden, damit sie voll zur Entwicklung ge⸗ langen, und das war auch mit ein Grund für die Maßnahme, die
ch getroffen habe. (Lebhafte Zustimmung und Beifall.) Daß übrigens auch die Studienanstalten in fortschreiten⸗
der Entwicklung sind, geht daraus hervor, daß ihre Zahl in den letzten drei Jahren von 33 auf 43 gewachsen, während die Zahl der Oberlyzeen in diesem Zeitraum von 127 auf 121 zurückgegangen ist.
Wenn ich damit vielleicht diesen Gegenstand verlassen kann,
nachdem er, wie ich wiederhole, so ausführlich von meinen Herren Vorrednern bereits besprochen worden ist, so möchte ich noch auf einige
andere Dinge kommen, die hier zur Sprache gebracht worden sind. Auch in diesem, wie im vorigen Jahre haben die Herren warme Worte für die privaten höheren Mädchenschu len gefunden und sie meiner weitgehenden Berücksichtigung empfohlen. Ich habe im vorigen Jahre die Bedeutung und die Verdienste dieser Schulen hier unumwunden anerkannt und mich bereit erklärt, nach Kräften auch für sie zu sorgen, soweit ich dazu irgend imstande bin. iese meine Zusage habe ich bisher erfüllt, und ich bin durchaus bereit, sie auch in Zukunft weiter zu erfüllen. Selbstverständlich müssen wir an die privaten höheren Mädchenschulen die gleichen Anforde⸗ rungen stellen, wie an die korrespondierenden öffentlichen Schulen; aber kein Mensch denkt natürlich daran, an diese Privatschulen höhere Anforderungen als an die öffentlichen zu stellen. Das ist ausge⸗ schlossen, und wer diese Befürchtung hegt, den kann ich völlig be⸗ ruhigen.
Wir haben weitgehenee Uebergangsbestimmungen er⸗ lassen, um den privaten Schulen das Einleben in die neuen Ver⸗ hältnisse zu erleichtern. Diese Bestimmungen werden auch jetzt nicht brüsk zurückgezogen, sondern wir sind nach wie vor bemüht, eine allmähliche Ueberleitung dieser Schulen in die neuen Verhältnisse zu unterstützen. Schließlich aber, meine Herren, muß auch damit ein Ende gemacht werden, schließlich müssen die anerkannten privaten Schulen dieselben Anforderungen erfüllen wie die öffentlichen Schulen, denn sie beanspruchen und wünschen doch dieselben Rechte, und wer die gleichen Rechte haben will, muß auch die gleichen Pflichten erfüllen, das läßt sich nicht vermeiden. (Sehr richtig!)
Auch bezüglich der Einrichtung von besonderen Prü⸗ fungskommissionen an den privaten Schulen, kann ich sagen, daß die Unterrichtsverwaltung auf diesem Gebiete weit entgegen⸗ gekommen ist und dazu auch in Zukunft bereit ist. Von 44 privaten Oberlyzeen haben bereits 22 eine Prüfungskommission an ihrer Schule. Daß es vermieden werden soll, nach Möglichkeit, in der Zu⸗ sammensetzung der Prüfungskommission einen öfteren Wechsel eintreten zu lassen, halte ich für durchaus zutreffend; darauf wird auch hinge⸗ wirkt werden.
Die öffentlichen Frauenschulen haben ja gewisse Schwierigkeiten zu überwinden gehabt, um sich durchzusetzen; aber es ist richtig, was einer der Herren Redner anführte, daß neuerdings es auch da vorwärts geht. Von 32 ist die Zahl der Frauenschulen jetzt auf 52 in den letzten drei Jahren angewachsen, und auch der Besuch an ihnen hat zugenommen, sodaß wir hoffen, diese an sich berechtigte Anstalt doch mit der Zeit in der öffentlichen Meinung durchsetzen zu können. —
Daß übrigens den privaten Mädchenschulen — um nochmals auf diese zurückzukommen — unter Umständen auch dann ein Staatszuschuß bewilligt wird, wenn ein solcher von seiten der zuständigen Gemeinde abgelehnt worden ist, das ist schon wiederholt vorgekommen. Es ist allerdings die Regel aufgestellt worden — der Grund dazu liegt auf der Hand —, daß der Staat solche Schulen nur dann unterstützt, wenn auch die Kommune eine Unterstützung gibt. Aber von dieser Regel ist schon wiederholt abgewichen worden, das wird auch in Zukunft geschehen, und diese Abweichungen sind keines⸗ wegs selten.
Endlich ist mein Herr Vorredner auf Volksschullehrerinnensemi⸗ nare eingegangen. Wenn dies eigentlich auch nicht hierher gehört, so werde ich mir doch erlauben, auch dazu ein paar Worte zu sagen. Der Herr Vorredner hat sich darüber beschwert, daß für die Berliner privaten Volksschullehrerinnenseminare die Vorschrift getroffen worden sei, daß sie junge Mädchen, die mehr als 50 oder 60 Minuten von dem Seminargebäude entfernt wohnen, nicht mehr aufnehmen sollten. Diese Vorschrift hat folgende Vorgeschichte.
Das betreffende Lehrerinnenseminar hatte bei mir den Antrag gestellt, doch die Zahl der Wochenstunden um 6 vermindern zu dürfen, mit Rücksicht darauf, daß die Schülerinnen weite Wege zurückzu⸗ legen hätten. Eine solche Verminderung der wöchentlichen Stunden⸗ zahl ging nun nicht an. Es wurden zwar zwei Stunden nachgegeben, aber im übrigen gesagt: sorgt doch lieber dafür, daß ihr Mädchen mit so entferntem Wohnsitz in eure Schulen nicht aufnehmt, und dabei war auch bemerkt — derselbe Herr Vorredner, der ursprünglich gegen diese Maßnahme plädierte, hat das am Schlusse seiner Ausführungen auch angegeben —, daß die jungen Mädchen auf so weiten Schulwegen doch auch recht großen Gefahren unterworfen wären. Ich glaube, daß man daran als Regel wohl wird festhalten müssen. Es ist übrigens
punkte aus ist, glaube ich, die Maßregel gewiß zu billigen. (Sehr
naristische Anstalt. Daß es das nicht ist, meine Herren, ist ein⸗ gehend und mit überzeugenden Worten hier soeben von der Tribüne
auch keine starre Regel. Dem Seminar ist gestattet, im einzelnen