neuen Schatzanweisungen und von Schuldverschreibungen in dem er⸗ forderlichen Nennbetrage zu beschaffen. Die Schatzanweisungen können wiederholt ausgegeben werden. Schatzanweisungen oder Schuldverschreibungen, die zur Einlösung von fällig werdenden Schatzanweisungen bestimmt sind, bat die Haupt⸗ verwaltung der Staatsschulden auf Anordnung des Finanzministers vierzebn Tage vor dem Fälligkeitstermine zur Verfügung zu balten. Die Verzinsung der neuen Schuldpapiere darf nicht vor dem Zeit⸗ punkte beginnen, mit dem die Verzinsung der einzulösenden Schatz⸗ anweisungen aufhört.
8 2
Wann, durch welche Stelle und in welchen Beträ en, zu welchem Zinsfuße, zu welchen Bedingungen der Kündigung und zu welchen Kursen die Schatzanweisungen und die Schuldverschreibungen veraus⸗ gabt werden sollen, bestimmt der Finanzminister.
Im übrigen kommen wegen Verwaltung und Tilgung der An⸗ leihe die Vorschriften des Gesetzes vom 19. Dezember 1869, betreffend die Konsolidation preußischer Staatsanleihen (Gesetzsamml. S. 1197), des Gesetzes vom 8. März 1897, betreffend die Tilgung von Staats⸗ schulden (Gesetzsamml. S. 43) und des Gesetzes vom 3. Mai 1903, betreffend die Bildung eines Ausgleichsfonds für die Eisenbahn⸗ verwaltung (Gesetzsamml. S. 155) zur Anwendung.
Dem Landtage ist von drei zu drei Jahren bei dessen regelmäßiger Zusammenkunft üder die Ausführung dieses Gesetzes und der früheren gleichartigen Gesetze Rechenschaft zu geben.
In der dem Gesetzentwurf beigegebenen Begründung wird bemerkt: Durch das Gesetz vom 13. August 1895 und 14 gleichartige Gesetze, zuletzt das vom 28. Mai 1913, sind zu dem im § 1 des Ent⸗ wurss bezeichneten Zwecke Beträge von insgesamt 173 Millionen Mark
zur Verfügung gestellt worden. - eörh „ zum Jahre 1911 bereitgestellten
Ueber die Verwendung der bis’ zur 19 Mittel ist durch die am 17. April 1912 an den Präsidenten des Hauses 286 der Drucksachen des
der Abgeordneten übersandte Denkschrift (Nr. 28 8 Hauses der Abgeordneten, 21. Legislaturperiode, V. Session 1912) dem Landtage ausführlich Rechenschaft abgelegt worden; eine neue Denk⸗ schrift wird gemäß der Bestimmung, die im § 4 der Gesetze vom 14. Juni 1912 und 28. Mai 1913 sowie des jetzt vorliegenden Gesetzentwurfs ge⸗ troffen ist, im Jahre 1915 vorgelegt werden. Die restlichen Kredite aus den früheren Gesetzen und die im Jahre 1913 weiter bewillgten 15 Millionen Mark sind inzwischen teils bereits verwendet, teils fest⸗ gelegt worden. 8
In der Art der Verwendung ist eine Aenderung nicht eingetreten; sie erstreckt sich also auf die in der letzten Denkschrift eingehender geschilderten sechs Maßnahmen der Wohnungsfürsorge. Von diesen
stehen im Vordergrunde und nehmen den Hauptteil der Miktel in
Anspruch die Herstellung staatseigener Mietwohnungen und die Be⸗ leihung von Grundstücken der Baugenossenschaften. Die hierfür fest⸗ gelegten Grundsätze sind gleichfalls unverändert geblieben.
Die übrigen Maßnahmen staatlicher Wohnungsfürsorge sind fort⸗ gesetzt worden; insbesondere wird der Beleihung von Erbbaurechten und der Gewährung von Zusatzdarlehen auf Rentengüter kleinsten Umfangs dauernd die staatliche Aufmerksamkeit zugewendet.
Das Bedürfnis, die Wohnverhältnisse der Staatsbediensteten in der bisherigen Weise zu verbessern, besteht weiter. Nach den Verein⸗ barungen unter den beteiligten Ministerien wird zur Deckung des neu angemeldeten Bedarfs ein Betrag von 20 Millionen Mark gefordert. Die beträchtliche Steigerung dieses Betrages gegen die in den Vor⸗ jahren bereitgestellten Beträge ist durch ein in diesem Jahre infolge von umfangreichen Neuanlagen der Eisenbahnverwaltung besonders großes Bedürfnis dieser Verwaltung begründet. Es wird die Bereit⸗ stellung dieser Summe vorgeschlagen.
5
Nr. 24 des „Zentralblatts für das Deutsche Reich“, herausnegeben im Reichsamt des Innern, vom 15. Mai 1914 hat folgenden Inhalt: Konsulatwesen: Exequaturerteilungen. Zoll⸗ und Sieuerwefen: Personalveränderung bei den Stations⸗ fontrolleuren. — Versscherungswesen: Bekanntmachung zur Ausführung des § 518 Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung. — Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete.
Statistik und Volkswirtschaft.
ie Kriminalität der Jugendlichen in Deutschland.
Statistische Betrachtungen über die Kriminalität der Jugendlichen begegnen jetzt, da in dem gesetzlichen Einschreiten gegen jugendliche Uebeltäter einschneidende Reformen bevorstehen, weitgehendem Interesse. Solche Betrachtungen werden vielfach angestellt, freilich nicht immer mit der hier besonders gebotenen Vorsicht bei Beurteilung der statistischen Angaben. In einem aufklärenden Aufsatz von Landgerichts⸗ direktor Dr. Aschrott in der neuen „Deutschen Strafrechts⸗
ettung“ (Verlag Otto Liebmann, Berlin) wird auf eine Reihe von Fatsachen ausmerksam gemacht, die beachtet werden müssen, wenn man aus den Zahlen der Kriminalstatistik ein richtige; Bild von der Kriminalität der Jugendlichen gewinnen will. Es müssen vor allem neben den Zahlen der Stattstik auch Einzelbeobachtungen Berücksichti⸗ gung finden. Indem wir auf die Ausführungen selbst verweisen, . wir aus dem umfangreichen Material nur einige Punkte eraus, die dies in besonderem Maße bestätigen.
Die deutsche Kriminalstatistik, von der vor kurzem der sich auf das Jahr 1911 beziehende Band erschienen ist, unterscheidet hbei den strafmuͤndigen Jugendlichen seit 1894 zwischen den 12. 14 jährigen, die als „Kindliche“ bezeichnet werden, und den 14—18;ährigen. Die Heraushebung der Altersklasse von 12—14 Jahren hat dabei einen HPraag dafür geliefert, wie starken Schwankungen die Kontingente der einzelnen Altersklassen unterliegen. Es wurden z. B. bei der Volkszählung von 1890 6 300 599 strafmündige Jugendliche gezählt, bei der Volks⸗ zahlung von 1895 6 310 786. In den 5 Jahren ist also nur eine ge⸗ ringfügige Zunahme eingetreten (in dem vorhergehenden Jahrfünft betrug die Zunahme 727 054), immerhin aber noch eine Zunahme; die gesonderte Zählung der 12 —14 jährigen ergab dagegen eine direkte Ab⸗ nahme um 92 623. Die Gruppe der strafmündigen Jugendlichen war hiernach 1395 ganz anders zusammengesetzt als im Jahre 1890: die Zahl der 12— 14 jährigen war um etwa 1 ½ % geringer geworden, die Zahl ver 14—18 jährigen um etwas mehr alg1 % gewachsen. Von welcher Weveutung diese Zusammensetzung ist, zeigen folgende Kriminalitätsziffern: auf 100 600 vder strafmünrigen jugendlichen Zivilbevölkerung (im Alter von 12 —18 Jahren) wurden f. J. 1911 639, auf 100 000 der Altersflasse von 12 —14 Jahren dagegen nur 329 wegen Verbrechen oder Vergehen gegen deutsche Reichsgesetze verurteilt. Die Kriminalttät rver 12 —14 jährigen steht also sehr erheblich hinter der allgemeinen Kriminalität der Jugendlichen zurück
Um ein richtiges Bild von der Kriminalität der Jugendlichen zu erhalten, muß man weiter neben der Zahl der Verurteilten die Zahl der auf Grund von § 56 des Reichsstrafgesetzbuchs Freigesprochenen in Berücksichtigung ziehen. Freisprechungen auf Grund dieses § 56. sind kriminalstattstisch anders zu beurteilen alsLonstige Freisprechungen. Im allgemeinen müssen Freisprechungen Ristisch außer „Betracht bleiben, well im Falle der Freispyechung die Möallchkeit vorliegt, daß eine Zuwiderhandlung gegen ein Strafgesetz überhaüpt nicht begangen ist; bei Frelsprechung auf Grund von § 56 sind dagegen der Tat⸗ bestand der strafbaren Handlung und die Person des Täters fest⸗ gestellt, die Freisprechung ist hier nur erfolgt, weil der Täter die zur Erkenntnis der Strafbarkeit erforderliche Einsicht nicht
* Sechecht (Hechtdorsch) 2* —2
§ 56 bei den Kindlichen, den 12 — 14 jäbrigen, verhälinismäßig häufiger vorkommen werden als bei den älteren Juͤgendlichen, liegr in der Natur der Dinge. Im Jahre 1911 fielen auf die ersteren zwei Altersjahrgänge 5580, auf die vier weiteren 5926; also fast die Hälfte der Freisprechungen aus § 56 betraf die Kindlichen. Von der Gesamtzahl der von 1894 (seit welchem Jahre besondere Ermitt⸗ lungen über die Freisprechungen aus § 56 angestellt werden) bis 1911 eines Verbrechens oder Vergehens überführten Jugendlichen sind 39 % auf Grund des § 56 freigesprochen worden, und dies ist auch genau der Prozentsatz für 1911. Betrachtet man gesondert die Frei⸗ gesprochenen der 12—14 jährigen, so beträgt hier v der wegen mangelnder Einsicht Freigesprechenen für die seit von 1894 bis 1911 10, 1, für das Jahr 1911 98. Die Bewegung in der Kriminalität der Jugendlichen geht nicht parallel mit derjenigen in der Kriminalität der Erwachsenen. Bei den letzteren fällt die höchste Kriminalitätsziffer auf das Jahr 1902, sie enthält gegenüber dem Ausgangsjahr der Reichs kriminalstatistik (1882) eine Steigerung um 25,12 %; seit diesem Jahre zeigt die Kriminalität hier bei mancherlei Schwankungen eine follende Tendenz; immerhin ist die Kriminalitätsziffer für das Jahr 1911 noch um 19,5 % höhber als die für 1882. Bei den Jugendlichen dagegen wurde der Höchststand der Kriminalitätsziffer i. 1906 erreicht; er ergibt eine Steigerung um 34,5 % egenülurz dem⸗ Jahre 1882. Seitdem trat eine erhebliche Besserung ein; die Kciminalität zeigte i. J. 1911 nur noch eine Zunahme von 12, % gegenüber 1882. Die Steigerung der Krimi⸗ nalität ist also bei den Jugendlichen eine stärkere und länger andauernde gewesen als bei den Erwachsenen; dafür war aber auch die in den letzten Jahren hervorgetretene Besserung bei den Jugend⸗ lichen erheblich größer als bei den Erwachsenen. Bei der Kriminalität der Ha ist das Delikt des Diebstahls von be⸗ herrschender Bedeutung, während es bei den Erwachsenen zwar eben⸗ falls eine große, aber doch keine so ausschlaggebende Rolle spielt. Die Verurteilungen wegen Diebstahls machten im Jahre 1911 bei den Erwachsenen 17, %, bei den IJugendlichen da. gegen 52,1 % aller Verurteilungen aus, und wenn man den Verurteilten die auf Grund von § 56 des Reichs⸗ strafgesetzbuchs Freigesprochenen zuzählt und zwischen den 12 — 14 jährigen und den 14 — 18jöhrigen unterscheidet, so fallen von allen gerichtlich festgestellten Verfehlungen auf Diebstahl bei den Kindlichen 72G 0%, bei den älteren Jugendlichen 46,5 %. Dagegen machen die Ver⸗ urteilungen wegen Koͤrperverletzung, welches Delikt in der Kriminal⸗ statistik ebenfalls mit großen Zahlen vertreten ist, bei den Erwachsenen 24,1 %, bei den Jugendlichen nur 13,7 % aller Verurteilungen aus; von allen gerichtlich festgestellten Verfehlungen (also einschließlich der Freisprechungen auf Grund von § 56) fallen auf Körperverletzungen bei den Kindlichen 6,4 %, bei den älteren Jugendlichen 15,4 %. Schließlich ist noch auf eine andere wichtige Tatsache binzu⸗ weisen: Auf Grund der seit dem Jahré 1900 in den dentschen Einzel⸗ staaten erlassenen Fürsorgeerziehungsgesetze wird eine jährlich stei⸗ gende Zahl verwahrloster und gefährdeter Jugendlicher der Fürsorge⸗ erziehung überwiesen. Die Mehrzahl wird in Anstaltepflege genommen, und damit fällt bei ihnen die Gelegenheit, ja vielfach die Möglichkeit, eine Straftat zu begehen, der Regel nach fort. In Preußen belief sich am 31. März 1912 der Bestand der Fürsorgezöglinge auf 41 300; im Durchschnitt der 10 Jahre 1901 — 1910 wurden 7155 Jugend⸗ liche der Fürsorgeerziehung überwiesen, im Etatsjahre 1911/12 waren es 9348, denen ein Abgang von nur 6406 in diesem Jahre gegenüberstand. Wenn die Verhältnisse im übrigen Deutschland ähnliche sind, so handelt es sich um sehr große Zahlen, die bei der Beurteilung der Kriminalität der Jugendlichen nicht unbeachtet bleiben dürfen, insbe⸗ sondere wenn man berücksichtigt, daß die zur Fürsorgeerziehung Ueber⸗ wiesenen zum großen Teile aus Elementen bestehen, bei denen es in hohem Grade wahrscheinlich sein würde, daß sie, falls sie in der bis⸗ herigen Freiheit gelassen wären, früher oder später mit den Straf⸗ gesetzen in Konflikt gekommen sein würden. Das schwierige Problem der Kriminalität der Jugendlichen erfordert es also, daß bei seiner Untersuchung außer den bestraften Jugendlichen die in Fürsorgeerziehung Genommenen ebenso wie die wegen mangelnder Einsicht Freigesprochenen herangezogen werden. 88 v“ überseeische Auswanderung im April 1914 gleichen Zeitraum des Voriabrs.
onat April 1913 1086 834 1920 931
Die deutsche
und in dem
Es wurd 630 933 1563
Bremen. . 1-eeheeee“] deutsche Häfen zusammen. fremde Häfen (soweit ermittelt) 194 überhaupt . . . 1757 2851.
Aus deutschen Häfen wurden im Monat April 1914 neben den 1563 deutschen Auswanderern noch 23 601 Angehörige fremder Staaten befördert; davon gingen über Bremen 12 415, über Ham⸗ burg 11 186.
. . . * —.* .
Der Ausstand der Maler⸗ und Anstreichergehilfen in Velbert wegen Nichtanerkennung des Reichstarifvertrags, der in ganz Rheinland und Westfalen im vorigen Jahre von den Mitglie⸗ dern des Arbeitgeberverbandes f. d. Malergewerbe einmütig abgelehnt wurde, ist, wie die „Rh.⸗Westf. Ztg.“ mitteilt, nach 12 tägiger Dauer mit einer Niederlage der Gehilfen beendet worden. Sje haben die Arbeit bedingungslos wieder aufgenommen. (Vgl. Nr. 104 d. Bl.) Nach einer Meldung des „W. T. B.“ aus Marseille haben gegen 5000 Metallarbeiter den Ausstand beschlossen, weil ihnen der Neunstundentag und die geforderte Lohnerhöhung verweigert
worden war.
Deutsche Seefischerei und Bodenseefischeret für April 1914.
“
Seetiere und davon 2) Ostseegebiet
gewonnene Erzeugnisse
1) Nordseegebiet
kg ℳ kg
I. Fische.
Schellfisch, groß 57 238 “ 56 045 “ 136 222 4. Sorte.. 206 614 5. Sorte.. 344 919 4./5. Sorte. 243 599 Löä““ 485 214 von der Murmanküste —
Weißling (Wittling,
Meimh)
Kabliau grosß. .26. mittel, klein (Dorsch) elbee von der Murmanküste
Rochen
46 188 42 103 65 979 67 868 71 337 54 605 209 885
I1
103 351 118 528
91 445 386 065
16 784 42 226 178 562 4 251 13 564
1 8
633 134 495 392 539 690 2 899 109
4559 22
I1 I1 SiI œ. 95 2
Scholle (Goldbutt), groß, mittel . . “ JI Blendling (Scheefmul) Knurrhahn, grauer. Tole.
34 922 185 030 434 092
15 615
70 165
— .☛
1““
besaß. Diese Fälle müssen deshalb bei der Kriminalität 88 Fagendlichen mitgewürdigt werden. Daß Freisprechungen aus
2 Petermann, echter.. 79 961 3 769
““ 8 ’ (Alet, Nasen ale 8 „ 8 8
Seetiere und davon
1) Nordseegebiet gewonnene Erzeugnisse
kg ℳ
ℳ
noch Fische. Köhler und Pollack. 1 243 269, 123 074 1“ 153 447 29 476 Heisisch h““ 48 582 4 618 atfisch (Seewolf) . . 70 887 18 175 Rotzunge, groß, mittel 82 041 57 057 ei „ 8 91 599 19 000 Rotzunge, echte 2 660 2 030 “ 6 1 156 3 707 eöö“ “ 21 294 31 487 seezunge, ros. 1 1 618 4 595 mittel, klein.. 1 450 3 567 Steinbutt, groß, mittel. 28 817 51 475 1“ 29 012 39 493 Glattbutt (Tarbutt), 8 204 9 998
groß, mittel. ZEE“ 5 469, 5 259 Lachs (Flußlachs) 64 289
““ 20 27 echt (Flußhecht). 159 209 chen . . . . 3 —
Seestint... Stint, kleiner...
Finte, Perhel . ... „ Meer⸗)
215 13 11 902
263 16
Barsch (Fluß⸗ u. c b 55 904
Rotbarsch. W “ ee6“*“ Blei (Brachsen, Brasse) Meerbrassen.. Scharbe (Kliesche, Platen) 11*“ 1.“ Sprotte (Breitling) .. EE1““ Aal (Fluß⸗) . Aak (Meer) . . . Aalraupe(Quappe,Rutte) — Aalmutter. . —. Seeteufel . . ... 29 532 Langschwanz (Seejungfer) 1 294 Makr eeeeh ;under (Struffbutt). Neerforelle.... 8e. “ btauge... löze. . stsee⸗Schnäpel . Weißfisch (Giester) vL1166“*
rte . . . ..
Rapfen (Schied).
Seehase, Lumb ..
Verschiedene (Gemeng⸗ fische)
106
2 028
5 343 680 4 687 693
* 2* .* 9 -
470 802
225 169
35 387 62 303 36 185 100 360
12 838 105 079
420 2 060 79 611
430 674 822 867 30 526 31 700 58 343
2 590 2 847
—
—
601
3 548
4 440 197 926 454
11 616 100
2 743
300
—
+ —
IISIIIIII
94 785 72 313 43 460 175
12¹]
29 70;* 3 681 7 80 376
M
52 950
4
1 00! 104 181 11 2689 1 309 82 29
1 86 600
8 987 768 2 015 333 I. Schaltiere.
4 200 262 325 475 90 355 34 107
694 178
5 964 360 41 395 4 140
zusammen
Muscheln usw. Krabben ... Femeee 6 aiserhummer Taschenkrebse Austern..
28 330 403 47 359
Andere Seetiere.
Delphine . Stück ““ Wihe“ Tordalken, Lummen „
95 402
zusammen Stück 12
31 238 11 551 3 060
478 875
ischlebern.. kg 158 202
EE“ “ 6 800
IV. Erzeugnisse von Seetieren.
45 849 12 95 402
zusammen. kg 643 877
u 330 105
0 11 [SRge 47 359 „ 1 .H 1zg 8937 768 2 015 333
hierzu II.
207 327
196
2 857 408
p
823 ¾
—02
g. 29 9682 018 . ns. I-IV rg 942 963 12 156 596
hierzu Ostseegebiet. 823 658
Nord⸗ und Ostseegebiet Gesamtwert.
2 980 254
2 857 604
327
3) Bodensee⸗ und Rheingeblet.
822 88
Sißwassertiere
Blaufelchen..
Gangfischa..
Sand⸗(Weiß⸗)Felchen
Kilche (Kropffelchen)..
11166“*“]
Forellen: a. Bach. .. b. Schweb⸗ oder Silber⸗ c. Grund-.. . 8 d. Regenbogen⸗
— e. Rhein⸗ Saiblinge (Rötel). Rheinlach. 58 Erüschen„ Hechte.. Vander 1ö1“ Barsche (Egli, Krätzer öööF6 Grachsen. „ . ““
usw.) 2 2 2 0 2
S ge Fische (Hasel, Rost usw)
zusammen
Berlin, den 16. Mai 1914. Amt.
Kaiserliches Statistisches 8 se i0, Srhathtasch 8
62 11-
anderer
— Ein —nd Ausfuhr von Jucker vom 1. b rs 10. Mai 1914 Wrd- im Betriebsfahr 1913/☚.— beginnend mit 1. September.
Gattung des Zuckers
Einfuhr 8 im Spezialhandel
im Spezialhandel
lichen Botschaft in Washington.)
1. Seyt. 1912 bis 10. Mai 1913
1. Sept. 1913 bis
10. Mai 1914
1. Sept. 1912 bis 10. Mai 1913
1. big 10. Mat 1914
10. Mai 1914
Kuba.
“
der Zollordnung (Ordenanzas de Aduana) nachstehende halten sollen:
dz rein dz rein
Verbrauchszucker
Rübenzucker:
raffinierter
. 2
davon Veredelungsverkehr
Frnah
Kandis
Rohrzucker, ro
Platten⸗, Stangen⸗ und⸗Würfelzucker (
ner Melis (176 d).
tücken⸗ und Krümelzucker (176 e) gemahlene Raffinade (176 f). INN((7889)öööFöö 11“
14,498 G6“
ancker si76h BBZZ1A1“ er, fester und flüssiger (176 k)
Rübenzucker, roher, fester und flüssiger (1761)
anderer fester und flüssiger Zucker (flüssige Raffinade einschließ
des Invertzuckersirups usw.) (176 m) .
dav
Füllmassen und Zuckerabläufe futter Rabenfaft, Ahornsaft (176 n) .... davon Veredelungsverkehr.
Zuckerhaltige Waren unter steueramtliche
Gesamtgewicht.. Menge
on Veredelungsverkehr .. (Sirup, Melasse),
. .„ 2
Kai
Melassekr
und dem raffinierten gleichgestellter Zucker (1760 —- i) . . . . ... Rohrzucker (176a) . 8. 1— F. 16 8
davon Veredeluagsverkehhlt 5 K segiecter (granulierter), (auch Sandzucker)
EE1“*
176 9) .
r Aufficht:
es darin enthaltenen Zucke 1g. 116 Berlin, den 18. Mai 1914.
serliches
J. V.: Koch.
lich
aft⸗
15 843 99 776 3752 7285 3 654 261 13 529 — 3 6
69 728 V 2 720 821 12 673 — 992 7 606 203 398 3 206 108 836 2 521 120 370
3 332 127 431 368 15 710 342 25 224
3 703 343
230 622 230 511 3 666 441 2 227
104 53
35 174
2 246 463
323 566 252 746 132 471 150 302 15 320
23 222
4 106 585
1 4 044 569
73
60 659 6 900
1 88 180 869 121
S
34 444 26 102
tatistisches Amt.
Die Fleischpreise im Großhandel in Preußen wäbrend der ersten Hälfte des Monats Mai 1914.
en in Mark die⸗ Durchschnittspreise für 50 Kiloar 8 —yyy,— enmn,,. ———ꝛꝛꝛ̃—2ᷓ—————
Nach der
Stat. Korr.“* betrug 19 989——y.rrnbr
Rindfleisch
a mm
Schweine⸗
Kalbfleisch Hammelfleisch
1 e sgemästeten Ochsen bis zu höchstens 7 Jahren von jüngeren fleischigen, nicht
ausgemästeten und älteren aus⸗
von vollfleischigen au
Ochsenfleisch
Bullenfleisch
Färsen⸗ (Kalben⸗) und Kuhfleisch
Fresser⸗ fleisch
sen
fleischigen ausgemästeten
Färsen (Kalben)
gemästeten Ochsen
von vollfleischigen Bullen Ad gut genährten älteren Bullen
von mäßig genährten jüngeren c gut genährten älteren Ochsen en mäßig genährten jüngeren u
von voll 1
von vollfleischigen ausgemästeten Kühen bis zu 7 Jahren
von älteren ausgemästeten Kühen und wenig gut entwickelten jün
geren
ärsen (Kalben)
.— und F.
s guten 25 Pfund
schverkauf
bis zu ca. 2 ebendgewicht)
„geringeren
Lämmern und guten Schafen
r. 8
Pfund Lebendgewicht)
augkälbern
Saugkälbern Masthammeln einen zum Fris⸗
S 25
22
von Doppellendern
Schafen (Merzschafen)
von feinsten Mastkälbern chweinen zur Dauerwarenfabrikation
von mittleren Mast⸗ und be von Mastlämmern und jüngeren
von geringen Mast⸗ und
von mäßig genährten Hammeln und
(über ca. 2
S
hn gering genährtem Jungvieh) von älteren Masthamme
(Ladenschwei
von
Königsberg i. Pr. I“ Berlin C“ vVIV DrI. Gleiwitz... Kattowitz.. Magdeburg .. . Halle a. Saale. Erfurt)) . Altona ²). Dortmund . Gelfsenkirchen Bochum ... Düsseldorf .. Duisburg .. Elberfeld ..
Crefeld ...
5,,“
—
1-
2SSO . —1
—
74
70 ½ 75 ½ 71 ¾ 57 54
zu ca. 180 Pfund Lebendgewicht in Betracht kommt.
69 1
8 10—
+D
57 ½ 57 87 60 ½ 61 63 62
671
70 64 67 ½ 66 70
68
59 66 57 64 60 65 67
69
50
, Fresserfleisch kommt in Breslau nur ausgeschält, d. h. ohne Knochen, zur Wurstfabrikation zum Verkauf. — Hammelfleisch in Erfurt bezieben sich auf Fleisch einschließlich von Kopf, Lunge, Herz, Leber und Milz. — ³) Die Preise in Altona weichen insofern von den übrigen Angaben ab, als in der zweiten Svalte „Ochsenfleisch von vollfleischigen ausgemästeten Ochsen“ bis zu höchstens 4 Jahren und in der vorletzten Spalte „Schweinefleisch von Schweinen zum Frischverkauf“
SöS.;SE
SEn 0—,5ꝑg12,—
2
89 — 90,—
en 00
2 — ℛe.
1
82
S 10 00 t v
8 —
—2
55 ½ 55
56 ½ 56 ½
8
SII
—v 96
1 83 ½ . 3 ½ 87 ½
92
91 ½
90 95 90 91
8 87 e⸗ 72 — 61 [56
— — —
²) Die Preise für
106 ½ 101 ½ 82 ½
nicht bis zu 7, sondern nicht bis zu ca. 225, sondern bis
“
Land⸗ und Forstwirtschaft.
Argentiniens Getreideernte 1913/14.
Die argentinische Tagespresse veröffentlicht folgende von der Generaldirektion der statistischen Abteilung im argentinischen Land⸗ wirtschaftsministerium herrührende Angaben über das Ergebnis der
argentinischen Getreideernte 1913/14 (Tonnen): Provinzen und Territorien
worden ist. anka, ziemlich
Buenos
Santa Fõ v““
111466*
Eö“ W“ n den übrigen Provinzen und Territorien
J“
Weizen
1 080 000 460 000 865 000 160 000 450 000
85 000 5 000
Lein 189 000 295 000 214 000 280 000
12 000
570 33 30 39 51
17
8
Hafer
000 000 000 000 000
000
Zusammen..
Die Maisernte wird geschätzt wie
3 100 000 995 000 folgt (Tonnen):
740
Provinzen und Territorien
Buenos Alresg . Santa Fö.. Cordoba .. Entre Rios. Pampa .. Die übrigen
Dieser
Provinzen und
hoch ist,
400 Millionen Papierpeso
(Bericht des Kaiserliche vom
wird der Wert
6 — :1 030
. * 3
000
.3 780 000 .2 610 000
000
100 000 60 000 700 000
Zusammen.
der 8 geschätzt. Geyeralkonsulats in
Buenos 21. April 1914.) hs
1 Z00 000
Ertrag ist der größte, der bisher in Argentinien erreicht Da die übrigen Produktionsländer, insbesondere Nord⸗ ein weniger günstiges Ergebnis aufweisen und der Preis diesjährigen Malsernte
Aires
kenntnis damit begründet, 8 8 1“ “
Verkehrswesen.
Postformulare. Die neuen Formularmuster zu Paketkarten
isber „Postpaketadressen“), zu Nachnahmepaketkarten, Nachnahme⸗ karten und Postaufträgen sind fertiggestellt. Alle diese Formulare können vom 1. Juli an auch von der Privatindustrie hergestellt werden, sie müssen aber in der Größe, Farbe und Papierstärke sowie im Vordrucke mit den amtlich ausgegebenen eeee genau über⸗ einstimmen. Muster können von den Postanstalten kostenlos bezogen werden. Es empfiehlt sich, daß Privasdruckereien vor der Herstellung 8 einen Probeabzug der Oberpostdirektion zur Prüfung einsenden.
Zur Herstellung der Formulare ist Karton der Stoffklasse IV. (beliebig), Festigkeitsklasse 5 (2000 m Reißlänge, 2 % “ 20 Doppelfalzungen), Verwendungsklasse 6 der Bestimmungen über Fas von den preußischen Staatsbehörden zu verwendende Papier vom 28. Januar 1904 zu benutzen. Das Quadratmetergewicht des Kartons ist auf 175 g sestgesetzt.
8 1e der bisherigen Art können bis auf weiteres aufgebraucht erden.
Handel und Gewerbe.
im Reichsamt des Innern zusammen⸗ „Nachrichten für andel, ndustri und Landwirtschaft“.)
Vereinigte Staaten von Amerika.
Entscheidung des Obersten Gerichtshofs über die Zulassung von gebleichtem Mohre. Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten hat über die Zulassung von gebleichtem Mehle, eine Entscheidung von grundsätzlichz;. Bedeutung gefällt. Es. handélke sich um eine Mehlsendung, die zuestandenermaßen mittels des Alsop⸗Verfahrens gebleicht und daher behördlich auf Grund des „Food and Drug Act“ beschlagnahmt worden war. Das oberste Gericht hat nunmehr die Freigabe der Sendung verfügt und sein Er⸗
([Aus den gestellten
510 165
Orientbahn Pöher.
Nettoregisterton: Meistbetrag
Zahlung ab gerechnet.
aus einem Hafen oder 2 Centavos (bisher 5 Meistbetrag 10 Centat
o9s) fü
I . ee308
Nettoregisterton — für 35 ½˖ P 1
ab gerechnet.
überwiesen.
211 509*
mit der Bitte gewandt, außerdem folgende Zusatzvorschläge kehrenden Auslandsdampfer noch vermehrt werden. Ahstand genommen werden: a.
Häfen nur anlaufen, um sich dort
2 mit Kohlen, vorräten oder Deck⸗ und
Maschinenvorräten zu
mit demselben Dampfer fortsetzen, kubanische Häfen anlaufen.
schläge dem Präsidenten übecreicht.
lichen Ministerresidentur in Havanna.)
Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts 8 8 am 16. Mai 1914. Ruhrrevier Oberschlesisches Revie Anzahl der Wagen 8 Gestellt.. . 31 691 Nicht gestellt “ am 17. Mai 1914: 5311
Gestellt.. Nicht gestellt
8 Die Verkaufsstelle vereinigter Fabrikanten isolierter Leitungsdrähte berechnet laut Meldung des „W. T. B.“ aus Berlin von heute ab keinen Kupferzuschlag.
— Nach einer durch „W. T. B.“ übermittelten Mitteilung der Kaiserlich Russischen Finanz, und Handelsagentur ergab der Wochenausweis der Russischen Staatsbank vom 1 14. Mot d. J., folgende Ziffern (die eingeklammerten Ziffern entsprechen den glelchen Positionen des neuen Bilanzformulars der Staatsbank bezw. den Ziffern der Vorwoche), alles in Millionen Rubel: Aktiva. Gold (in Münzen, Barren und Anweisungen der Minen⸗ verwaltung) (Nr. 1) 1581,6 (1579,1), Gold im Auslande (Nr. 2) 200,9 (204,2), Silber, und Scheidemünze (Nr. 3) 74 4 (72,9), Wechsel und andere kurffristige Verpflichtungen (Nr. 4) 376,0 (381,4), Vorschüsse, sichergestellt durch Wertpapiere (Nr. 5) 90,1 (90,4) sonstige Vorschüsse (hierher gehören: Vorschüsse, sichergestellt durch aren, Vorschüsse an Anstalten des Kleinen Kredits, Vorschüsse an Landwirte, Industrielle Vorschüsse, Vorschüsse an das St. Peters⸗ burger und Moskauer Leihhaus, Protestierte Wechsel) (Nr. 6 bis 11) 272,9 (270,9), Wertpapiere im Besitz der Staatsbank (Nr. 12) 96,3 (95,5), verschiedene Konten (Nr. 13) 110,3 (107,0), Saldo der Rechnung der Bank mit ihren Filialen (Nr. 14) — (—), zusammen 2802,5 (2801,4). Passiva. Kreditbillette, welche sich im Umlauf befinden (Nr. 1) 1626,4 (1622,2), Kapitalien der Bank (Nr. 2) 55,0 (55,0), laufende Rechnungen der Departements der Reichsrentei (Nr. 4) 439,9 (433,2), Einlagen, Depositen und laufende Rechnungen verschiedener Anstalten und Personen (Nr. 3, 5 und 6) 619,2 (633,6), See 45 H 788 -2 82 45,8 (45 3). Saldo der Rechnung der Bank mit ihren Filialen (Nr. 10) 16,2 (12,1), zusammen 2802,5 (2801,4. ue*
Berlin, 16. Mai. Bericht über Speisefette von Gebr. Gause. Butter: Infolge der besseren Nachfrage war auch das Ge⸗ schäft zum Schluß der Woche zufriedenstellend und ließen sich die Ein⸗ lieferungen frischer Butter schlank räumen. Es wurden auch schon einige Posten feinster bolländischer Grasbutter eingeführt, die Preise dafür sind jedoch bedeutend gestiegen, sodaß Bezüge keine mehr lassen. Für russische Butter besteht rege Nachfrage. Die heutigen Notierungen sind: Hof⸗ und Genossenschaftsbutter 1a Qualttät 113 bis 115 ℳ, do. IIa Qualität 108 — 112 ℳ. Schmalz: An den amerikanischen Börsen fanden stärkere Deckungen vorangegangener Verkäufe statt, die bei fester Tendenz steigende Preise für Schmalz und Fleisch herbeiführten. Auch hier war bessere Kauflust, dagegen läßt die Konsumnachfrage noch immer zu wünschen übrig Die heutigen Notierungen sind: Choice Western Steam 58 — 59 ℳ, amerikanisches Tafelschmalz Borussia 60 ½ ℳ, Berliner Stadtschmalz Krone 59 ½ ℳ, Berliner Bratenschmalz Kornblume 60 — 64 ℳ Speck: ruhig. 1
Kursberichte von auswärtigen Fondsmärkten.
S 88 8 1— in Barren das gramm 27 Pr., 27 2 in Barren dilo n. 80,00 Br., 79,50 Gd. heaʒ Wien, 18. Mai, Vormittags 10 Uhr 40 Min. (W. T. B.) Einh. 4 % Rente M./N. p. ult. 81,45, Oesterr. 4 % Rente in Kr.⸗W. pr. ult. 81,95, Ungar. 4 % Rente in Kr.⸗W. 80,40, Türkische Lose per medio 220,50, Orientbahnaktien pr. ult. 896,00, Oesterr. Staatsbahnaktien (Franz.) pr. ult. 693,25, Sudbahn⸗ gesellschaft (Lomb.) Akt. pr. ult. 97,50, Wiener Bankvereinaktien —, Oesterr. Kreditanstalt Akt. pr. ult. 606,50, Ungar. allg. Kreditbankaktien —,—, Oesterr. Länderbankaktien 491,50, Unionbank⸗ aktien 576,50, Tü ische Tabakaktien pr. ult. 432 00, Deutsche Reichs⸗ banknoten pr. ult. 117,66, Oesterr. Alpine Montangesellschaftgaktien 805,50, Prager Eisenindustrieges.⸗Akt. 2526, Brüxer Kohlenbergb.⸗ Gesellsch.⸗Aktien —,—. — Geschäftslos bei behaupte Kursen; nur
London, 16. Mai, 26 ⅛, 2 Monate 26 1516. Konsols 7418⁄16.
—
Nachm. (W. T. B.) Silber prompt Privatdiskont 2 ½. — Abends. 2 ½ % Engl.
aaß der bloße Nachw
an sich giftiger oder 1 R
Paris, 16. Mai. 86,8 8
3 (W. T. B.) (Schluß.) 3 % Franz.
1 .1 6“
„Die vorstehende Gesetzvorlage wurde seinerzeit dem Ausschuß fär Zölle und Steuern der Reprefentantenkammer zur Berichterstattung Die Junta de Navegacion der Handele kammer in Havanna hat sich nunmehr kürzlich an den Vorsitzenden dieses Aus⸗ schusses, der zum Berichterstatter in der Kammer gewählt worden ist, b t, ar machen, durch welche die Vergünstigungen für die in kubanischen Häfen ver⸗ kehr Außer den nach A-tikel 176 der Zollordnung vorgesehenen Befreiungen von der Tonnen⸗ gebühr soll hiernach noch von der Erhebung einer solchen Gebühr bei Fahrzeugen, die kubanische Mund⸗ b versehen, b. bei Fahrzeugen, die kubanische Häfen anlaufen, um ins Dock zu gehen, zwecks Ausbesserung des Schiffes oder der Maschinen, c. bei Vergnügungsfahrzeugen, die mit Reisenden, welche die Reise
„Die unter c erwähnten Fahrzeuge sollen jedoch zur Zahlung ver⸗ pflichtet sein, wenn sie Reisende führen, die in einem Hafen Kubas abgesetzt werden, oder wenn sie in Kuba Waren aus⸗ oder einladen. Eine Abordnung der Junta de Navegaciön hat diese Zusatzvor⸗ (Nach einem Bericht der Kaiser⸗
schädlicher Sioffe zur Beschlagnahme nicht ausreiche, sondern daß auch der Nachweis erbracht werden müsse, daß diese Zusätze in gesundheits⸗ schädlicher Menge vorhanden seien. (Nach einem Berichte der Kaiser⸗
Geplante Aenderung der Tonnengebühren. Vor einiger Zeit ist in der kubanischen Repräsentantenkammer eine Gesetzvorlage eingebracht worden, wonach die Abschnitte a und b des Artlkel 176
Fassung er⸗
a Für das Einlaufen eines ausländischen Fahrzeugs, das nicht aus einem Hafen oder Orte der Insel Kuba herkommt, werden erhoben 6 Centavos (bisher 10 Centavos) für die
dett 1 30 Centavos (bisher 1 Peso)
für jede Nettoregisterton in einem Jahre, vom Tage der ersten
b. Für das Einlaufen eines kubanischen Fahrzeugs, das nicht Orte der Insel Kuba herkommt,
woeE Feeleoses
registerton in einem Jahre, vom Tage der ersten Zahlung
1