1914 / 118 p. 16 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 20 May 1914 18:00:01 GMT) scan diff

von besonderen Bedingungen abhängig zu [18647] Einnahmen, die dem Amortisationsfonds aus den Zinsen der eigenen Bestz 8 1 189711 18972 9 18856 8 8 machen, bei deren Nichterfüllung der Be⸗ Auf den Bericht vom 11. Avril 1914 will Ich den wiederbeifolgenden, von den bei der Belegung erzielten Kursgewinnen 88 underweite wene es Liegt für die Gebäude die einer öffentlichen Versicherungs⸗ 6 Geueralversammlung vom Oberrheinische der Deutschen Bank, lier, ist der trag zur Rückzahlung gekündigt werden der Generalversammlung des Neuen Brandenburgischen Kreditinstituts am 3. Februar höchstens 4 v. H. vereinst. Etwaige darüber binaus erzielte Ueberschüsse; anstalt nicht vor, so wird der siebenfache Betrag des Gebäudesteuernutzungswertes Verlag der Preußtischen Volksschul⸗ Ziegeleigesellschaft Antrag gestellt worden: Kreditinstitut ist berechtiat 3 1916 6“ zu den statutarischen Bestimmunge Kredit⸗ Einnahmen des Instituts 30 zu f) an den Sicherhe des Wohnhauses, soweit er ¼ des nach §§ 7—9 berechneten Normalgebäude⸗ lehrerinnen⸗Zeitung G. 82. 9. findet . m. d. H. Karlsruhe Baden vs . .ag. 83 29 -. Kreditinstitut ist berechtigt, auf instituts hierdur 8 onds abzuführen. übers⸗ f 8 II Sonnabend, den 6. Juni statt. b.. 8 eihe der Stadt eim a. d. Ruhr Kosten des Gutseigentümers eine Umrech⸗ Achilleion, Korfu, den 27. April 1914. . Der § 42 der statutarischen Bestimmungen erhält folgende Fassung: 6) Denes dchn 6g,2gt, n hechure 8 eee ““ den 28. bez. I. 82 Jahre 1914, Räckzahlung auf nung des zulässigen Pandbriefsdarlehns Wilhelm R. Sobald von dem im Grundbuch eingetragenen Pfandbriefsdarlehn mindef *a, im Absatz 1 unter B 1 Das Sesenscbesgenhen ber unter. d eeen Uhr, ni es⸗ Grund von Auslosung oder Gesamt⸗ vorzunehmen und den nach der Umrechnung Sugleich für den Justizminister: 20 v. H. im Wege der regelmäßigen Tilgung als Guthaben am Amortisafin 771. 10- und EEEPb 8v. chaft ist, gree ee 8 e. ge .. 8* kündigung frühestens zum 1. Februar nicht mehr zulässigen Teil des Pfand⸗ ggez.) Freiherr von Schorlemer. fonds angesammest sind, kann, iasoweit dieser Betrag durch 50 teilbar in anstatt 50 %: „25 %⸗ (Belenschafter der Gee at 6: Hen. Lerleruhe, unserf dieglübrig⸗e nams. 1929 zuldssig, briefsdarlehns zur Rückzablung zu kündigen. An den Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten und den Justizminister. dem Grundbesitzer auf seine Kosten entweder löschungsfähige Quittung b. im Ahsatz 1 unter 8 t kiügung gestent baf⸗ 8 ve -SHags esellschafterversammlung ‚um Börsenhandel an der hiesigen Börse wenn eine wesentliche Veränderung in ö“ hAbtretung vorbehaltlich des Vorrechts für den Ueberrest des Pfandbrtefsdarlh. anstatt „§ 7 B „§ 11‧ gesetzt; eh vöclaß adfe 124 h 2889% statt. Tagesordnung: denjenigen Wertsverhältnissen des Gutes Zehnter Nachtrag oder ein neues Pfandbriefsdarlehn (Krediterneuerung) verlangt werden. Lette c. dem letzten Absatz wird folgender Schlußsatz hinzugefügt: gesetzt worden. Gesetzgemäß werden hier⸗ 1) Erstattung des Jahresberichts.

zuzulassen. Berlin, den 18. Mai 1914.

eintritt, welche für die Berechnung des zu den statutarischen Bestimmungen des 3 b falls kann jedoch die Direktion nach Ermessen der Umstände eine Umrechn 8 „Soweit ein solcher sich in zutreffender Weise nicht e gatectwaige vorhandene Gläubiger der 2) Vorlage der Bilanz und Gewinn⸗ ö. n an der Börse zu Berlin.

2 8 3 8 †% & 8. 8

üen ieeeene MNeuen gtegxahaheghas Vbsnsth Kreditinstituts. VWZ anderweite Festsetzung des zulässigen Pfandbriefsdarlehnz; 88 Betrag Iee; Gesellschaft ersucht, sich bei der Ge ellschaft und Verlustrechnung.

Kündigung kann nach Ermessen der Das „Regulativ betreffend die Berechnung des zulässigen Pfandbriefsdarlehns Vsor dem vorstehend angegebenen Zeitpunkte kann der Grundbesitzer, 8 Ab sas 1 8 graphen wird 8 in Bautzen zu melden. 3) des Vorstands und Auf⸗

Haupt⸗Ritterschafts⸗Direktion abgesehen für Güter und Grundstücke nach den zum Zwecke der Grundsteuerveranlagung er. Rücksicht auf die Höhe seines Guthabens am Amortisationsfonds Ertelt 1 jatt „§ 8“ „§ 12“ und 1 Bautzner [17744] 4) Meuwahl des Aufsichtsrats

werden, wenn der nach der Umrechnung mittelten Reinerträgen und dem Versicherungswerte der Gebäude“ (Anlage I des einer löschungsfähigen Quittung, Abtretung oder Krediterneuerung für der 16 anstatt „E 10“ § 14“ gesetzt, 8 Feuerungsanlagenges. m. b. j. 5) Etwaige Anträge der G sellschafter [188572 Bekanntmachung.

nicht mehr zulässige Teil des Pfandbriefs⸗ mittels Allerhöchsten Erlasses vom 27. Februar 1911 genehmigten Neunten Nachtraaggasgsb Amortisationsfonds angesammelten Teil des Pfandbriefsdarlehns, insoweit de p. anstatt des Absaß 2 folgende Bestimmung gesetzt: 92 vg, (Babenv.de sach 8 8 Von Herren Gebr. Sulzbach, Deutsche

darlehns durch den Sondertilgungsbestand zu den statutarischen Bestimmungen) wird nach dem beiliegenden Nachtrag abgeändert. durch 50 teilbar ist, verlangen beim Erbgange sowie mit Zustimmung .—Eine gleiche Herabsetzung der in § 12 ausgeworfenen Prozentsätze (3551] Der Vorstand *Bank Filiale Frankfurt und Jacob S.

des Gutes bereits gedeckt ist. . 8 1 Direktion bei der Ueberlassung des Gutes oder Grundstückes an Verwande kann stattfinden, wenn das bewegliche Inventar erhebliche Mängel auf⸗ Die Firma B Franz Herrma nR. S. Stern, hier, ist bei uns der Antrag Der Eigentümer eines bepfandbrieften 1. Der § 4 der statutarischen Bestimmungen erbält folgende Fassung: auf⸗ und absteigender Linie, an Ehegatten, Geschwister und deren Abkömnl meist oder das vorhandene, zur Bewittschaftung notwendige Inventar Stuttgarter Kohlengeschäft Christian 8 auf Zulassung von

Gutes ist verpflichtet, eine Verpachtung, Eine Bepfandbriefung geschieht unter Zugrundelegung des Grundsteuer⸗ durch Vertrag unter Lebenden. ganz oder teilweise in fremdem Eigentum steht.“ Göckelmann & Co. Gesellschaft mit 5 000 000,— neue Aktien

wenn sie mehr als den vierten Teil der reinertrages nach dem „Regulativ betreffend die Berechnung des zulässigen8 ÜUnberührt bleiben die Bestimmungen, wonach im Falle der Gewäh 8) Der § 10 wird § 14. In diesem Paragraphen wird 8 beschränkter Haftung in Stuttgart Rr. 22 501—27 500 der Allgemeinen

bisher selbst bewirtschafteten Fläche um⸗ Pfandbriefsdarlehns für Güter und Grundstücke nach den zum Zwecke der eines Vor⸗ oder Zuschußdarlehns dieses Darlehn nebst Zinsen vorweg aus! a. im Absatz 2 1 1

faßt, tunlichst vor Inkrafttreten des Pacht⸗ Grundsteuerveranlagung ermittelten Reinerträgen und dem Versicherungswerte Guthaben am Amortisationsfonds zu entnehmen und eine Rückzahlung anstatt „§ 8“ „§ 12“ gesetzt und G fellschaft werden aufgefordert, sich bei ihr Lt. Beschluß der Gesellschafter v. 24. 9. schaft zu Berlin vertrags dem Kreditinstitut anzuzeigen und der Gebäude“ (Anlage 1 des mittels Allerhöchsten Erlasses vom 27. Februar FPFfandbriefsdarlehns so lange ausgeschlossen ist, bis das Vor⸗ und Zust hinter dem Worte „Abzüge“ eingeschaltet: zu melden. 1913 ist die Auflösung der Firma Kargin⸗ zum Handel und zur Notierung an der auf Verlangen der Haupt⸗Ritterschafts⸗ 1911 genehmigten Neunten Nachtrags zu den statutarischen Bestimmungen) in darlehn durch besondere bare Zahlung erstattet ist. „und unter Fortlassung der Gebäudezuschläge (§§ 8 und 9)“, Stuttgart, den 6. April 1914. werke G. m. b. H. in Osnabrück be⸗ hiesigen Börse eingereicht worden. Direktion den Pachtvertrag vorzulegen. der durch den gegenwärtigen Nachtrag zu A festgestellten Fassung. „Der § 45 der statutarischen Bestimmungen erhält folgenden zweiten Abste p. im Absatz 2 unter B 1“ Der Liquidator des Stuttgarter schlossen. Frankfurt a. M., den 18. Mai 1914.

Wenn die Anzeige unterbleibt, ist das Nach der Wahl der Grundbesitzer kann während der Mitverwaltung des Ueber sonstige bei Ausführung der statutarischen Bestimmungen sich? tatt „§ 7 A t „§ 10“ und Kohlengeschäfts Christian Göckelmann, Die Gläubiger werden hiermit auf⸗ ; ; Kreditinstitut berechtigt, das Pfandbriefs⸗ Neuen Brandenburgischen Kreditinstttuts durch die Haupt⸗Ritterschafts⸗ erxgebende Zweifel entscheldet auf Antrag der Direktion der Engere 1 8 anstant :25 %“ 981 25⸗,un C 11“ 88 G. m. b. H. in Liquidation: gefordert, evtl. nsprüche umgehend geltend Vie Ro mmission für Bulassung 1 0 gc. im Absatz 2 unter B Schlußsatz Julius Frommherz. zu machen. von Wertpapieren an der Börse

darlehn zur Rückzahlung zu kündigen. Direktion die Beleihung auch auf Grund einer Bonitierung nach den dieser⸗ 1 9 halb bei dem Kur⸗ und Neumärkischen Ritterschaftlichen Kreditinstitut für die Die Bestimmungen des Neunten Nachtrages vom 27. Februar 1911 zu. anstatt der Worte verbleibt es bei den Bestimmungen des §7 B’ gesetzt zu Frankfurt a. M

Der Darlehnsnehmer ist verpflichtet, Berechnung des zulässigen Pfandbriefsdarlehns geltenden Bestimmungen bis VII sowie alle den Borschriften des Nachtrags entgegenstehen „findet der § 11 sinngemäße Anwendung.“ an Jahreszahlungen neben den Zinsen, erfolgen. Für diesen Fall hat die Haupt⸗Ritterschafts⸗Direktion wegen An⸗ statutarischen Bestimmungen werden aufgehoben. 9) Der § 11 wird § 15. In diesem didn werden die letzten Worte „nach 8 welche an die Pfandbriefsinhaber wendung der entsprechenden Grundsätze die näheren Anordnungen zu treffen. Für die vor Inkrafttreten dieses Nachtrags befandbrieften und für diesen.. § 10 erfolgen“ ersetzt duͤrch „unter Benutzung des Multiplikakors für die Be⸗ [18635] Bilanz am 31. Dezember 1913. [18858] 1“ nach § 6 zu zahlen sind, einen ordentlichen Mit der Besichtigung der Güter und Grundstücke, Begutachtung ihrer Güter und Grundstücke, deren Bepfandbriefung auf Grund einer vor seinem Inte triebsgröße über 500 ha und nur nach § 14 erfolgen.“ —õ——— Pomona Diamanten-Gesellschaft Tilgungsbeitrag von ½ v. H. des Nenn⸗ Wertsverhältnisse und Vornahme der erforderlichen behufs Be⸗ treten ausgesprochenen Bewilligung eines Pfandbriefsdarlehns innerhalb 5 Jahrenn 10) Hinter dem § 15 werden folgende 88 16 und 17 eingefügt: Aktiva. e 8 . werts des ganzen Pfandbriefsdarlehns zu rechnung des zulässigen Pfandbriefsdarlehns können während der Mitverwaltung Tage des Bewilligungsbeschlusses ab beantragt wird, verbleibt es bei den bish § 16. 010 Fö126625 . 2 523 000 Die Mitglieder der Gesellschaft werden entrichten. Außerdem hat er von dem des Neuen Brandenburgischen Kreditinstitutg durch die Haupt⸗Ritterschafts⸗ Bestimmungen Sind mehrere wirtschaftlich selbständige Güter auf demselben Grundbuchblatt 2) Grundstückeek.. 120 894 zut ordeutlichen Haupiversammlung auf das dritte Viertel des zulässigen Direktion auch die Ritterschaftsräte und Ritterschaftskommissarien an Stelle Bei einer neuen Bewilligung hat sich der Darlehnsnehmer für das gese eingetragen und soll desbalb ihre Beleihung gemeinschaftlich erfolgen, so muß die 3) Gebäude: 1 auf Sesnabe. n ). Nen vg⸗ Pfandbriefsdarlehns entfallenden Betrage der Kreiskommissarien beauftragt werden. auf dem Gute oder Grundstücke eingetragene Pfandbriefsdarlehn den Bestimmuy Berechnung des zulässigen Pfandbriefsdarlehns für jede wirtschaftliche Einheit a. Provisorische Betriebzgebäude.. 1“ 8 gSee,. 8 8- * 75 einen außerordentlichen Tilgungsbeitrag Aenderungen des Grundsteuerregulativs, welche während der Mitverwaltung dieses Nachtrags zu unterwerfen. 1 getrennt aufgestellt und das Gesamtpfandbriefsdarlehn durch Zusammenrechnung b. Definitive Betriebsgebäude: 8 8. ume der . er ak. von ¼ v. H. und von dem auf das vierte des Neuen Brandenburgischen Kreditinstituts durch die Haupt⸗Ritterschafts- Die durch § 42 Absatz 2 der statutarischen Bestimmungen zugelassene! der Einzeldarlehen ermittelt werden. In diesem Falle ist 88 die Berechnung 1) Schachtgebulet. . 386 308 essauerstraße 28/29, ganz ergebenst ein⸗ Viertel des zulässigen Pfandbriefsdarlehns Direktion für das Kur⸗ und Neumärkische Ritterschaftliche Kreditinstitut be⸗ günstigung kann auch schon vorher denjenigen Grundbesitzern gewährt werden, die der Einzeldarlehen die Größe der gesamten auf demselben Grundbuchblatt ein⸗ 2) Fabrikgebäude . . 332 578 geladen. 8 entfallenden Betrage einen solchen von schlossen und genehmigt werden, finden auch für das Neue Brandenburgische in rechtsverbindlicher Form den Vorschriften der §§ 8 zu a, 42 Absatz 1 der e getragenen landwirtschaftlich genutzten Fläche maßgebend. c. Verwaltungsgebäude, Beamten⸗ und Arbeiter⸗ b Tagesor 88 1 v. H. zu entrichten. Der außerordent⸗ Kreditinstitut Anwendung. tarischen Bestimmungen unterwerfen. 17. 1A62*“ 493 225 1 212 112 1) ung des Geschestgh —2 Eghc⸗ Ist über die Einnahmen eines Gutes, sei es durch Verpachtung, Ein⸗ 4) Schachtbau 1 11X.1“ 458 958 er Bilanz und der Gewinn⸗ un

liche Tilgungsbeitrag von 1 v. H. fällt .Der § 5 der statutarischen Bestimmungen erhält folgende Fassung: D. 8 v1“ v der egee gesches fort, wenn der auf das vierte Viertel des Die endgültige Festsetzung des zulässigen Pfandbriefsdarlehns geschieht durch Ist in einer statutarischen Bestimmung von Teilen des Taxwertes eines 0. räumung eines Nießbrauchs oder in anderer Weise derart verfügt worden, daß 1 Schachtbau II (Wendelstein) . 8 . 1 482 993 für das Geschäfts⸗ 569 864 8

8

zulässigen Pfandbriefsdarlehns entfallende die Direktion des Neuen Brandenburgischen Kreditinstituts. die Rede, so ist eine Umrechnung auf das zulässige Pfandbriefsdarlehn vorzunete die Pfandbriefsjahreszahlungen aus den Einkünften des Gutes nicht mehr gedeckt 6) Maschinen und Dampfke .“ 1 Betrag, der außerordentliche Tilgungs⸗ Die Bepfandbriefung darf bis zum vollen Betrage des zulässigen Pfand⸗ Die Direktion wird ermächtigt, die Fassung solcher statutarischen ee 8 können, so kann bei Berechnung des zulässigen Pfandbriefsdarlehns ein 7 Geräte 88 lebiner. 479 610 2) Feststellung Behe und 1 S8. beitrag von ¾ v. H. fällt fort, wenn der briefsdarlehns erfolgen. Die Bewilligung desjenigen Betrages, welcher entsprechend zu änderr. . J“ 8 Teil für die Dauer dieses Zustande Bewilli ausgeschlossen werden. 8) Eisendahn .. 1 248 623 d und ir 1 22 auf das dritte Viertel des zulässigen Pfand⸗ 85 v. H. des zulässigen Pfandbriefsdarlehns übersteigt, kann nach Ermessen 1 11) Der § 12 wird § 18. 8 8 ö 37 193 sch ußfassung über die Verteilung de briefsdarlehns entfallende Betrag durch der Direktion von der Erfüllung besonderer Bedingungen abhängig ge⸗ 12) Der § 13 wird § 19. 10) Wasserversorgung. . .. den Sondertilgungsbestand des Gutes ge⸗ macht werden. 1 1 „Nachtrag 13) Der § 14 wird § 20. 1“ 11) Abwässer.. .. 8 deckt ist. . Der § 6 der statutarischen Bestimmungen erhält folgende Fassung: zu dem mittels Allerhöchsten Erlasses vom 27. Februar 1911 14) Der § 15 wird § 21 12) Pferde und Wagen. . Im Falle der Bewilligung eines baren Im Falle der Zwangsversteigerung oder der freiwilligen Veräußerung eines landesherrlich genehmigten 15) Der § 16 wird § 22. .“ 13) Versicherung (vorausbezahlte Prämien) Zuschußdarlehns hat der Darlehnsnehmer Gutes oder Grundstückes, wenn diese nicht unter Verwandten in auf und ab⸗ Regulativ, 16) Der § 17 wird § 23. 8 ö14“ ferner, solange der diesfällige Betrag nicht steigender Linie, Ehegatten oder Geschwistern geschieht, oder dem Erwerber betreffend die Berechnung des zulässigen Pfandbriefedarlehns für Gih. 17) Im Kopf der Anlagen A und B wird das Wort „Wischegrundstücke“ durch das 15) Kautionen . . . . . ... wieder abgezahlt ist, einen außerordentlichen nicht ein agnatisches Sukzessionsrecht am Gute oder Grundstücke zusteht, kann und Grundstücke nach den zum Zwecke der Grundsteuerveranlag Wort „Elbniederung' ersetzt. 1 16) Avaldebitor, Bürgschein.. dels⸗Gesell t, Berlin, Bebren⸗ Tilaungsbeitrag von ½ v. H. des Nenn⸗ die Belassung des 85 v. H. des zulässigen Pfandbriefsdarlehns übersteigenden ermittelten Reinerträgen und dem Versicherungswerte der Gehßi 18) Im Kopf der Anlage D wird hinter dem Worte „Ausnahme“ eingeschaltet: 17) Kalisyndikatsstammeinlage. 1 22 950 8 Joh werts des ganzen Pfandbriefsdarlehns zu Betrages des hergegebenen Pfandbriefsdarlehns nach Ermessen der Direktion (Grundsteuerregulativ). „des Kreises Königsberg und“ . 18) Kontokorrent: Ba e 2* 90 Foßl ei & ge2 entrichten. von besonderen Bedingungen abhängia gemacht und bei deren Nichterfüllung 1) Im § 2 unter b wird 19) Die Multiplikatoren der bisherigen Anlage H finden für den Kreis Königsberg 8. Danlguthabkn . . . . . . ... 6g3348 149/78 k eren 88*G b 8 er F. 8 In diesem Falle sowie im Falle des der Betrag zur Rückzahlung gekündigt werden. a. in der ersten Zeile das Wort „Wische“ durch das Wort „Elbniederung ei 1 Anwendung. Für das Oderbruch gelten die Multiplikatoren der als Anlage F ECX“ ...17725121 599 395 12 e oder 8es 1 § 3 Absatz 3 ist die Haupt⸗Ritterschafts⸗ Das Kreditinstitut ist berechtigt, auf Kosten des Grundbesitzers eine Um⸗ b. in der dritten Zelle das Wort „Wischegrundstücke“ durch das Wort beigefügten Tabelle. 19) Kasse 8 v1““ 8540 99 Fi. m neg⸗ eb⸗ mnn 8 2 Co., Frank⸗ Direktion auch befugt, nach ihrem Er⸗ rechnung des zulässigen Pfandbriefsdarlehns vorzunehmen und den nach der niederungsgrundstücke“ ersetzt. 20) Die Anlage F wird Anlage G. 181“ Bestände an Materialien Kohlen und Produkten . 318 134 97 Vweg M 888 bei der Gesellschaft messen und unter Berücksichtigung der vor⸗ Umrechnung nicht mehr zulässigen Teil des Pfandbriefsdarlehns zur Rückzahlung 2) Im § 3 Absatz 1 wird 21) Die Anlage G wird Anlage H. J 1“ b 3 e Be lin 8 11 Dessauerstraße 28/29, waltenden Verbältnisse höhere Tilgungs⸗ zu kündigen, wenn eine wesentliche Veränderung in denjenigen Wertsverhält⸗ a. zu A hinter dem Buchstaben „D“ das Wort „und“ gestrichen und i 22) An die Stelle der bisherigen Anlage H tritt die beigefügte Anlage 8 1“ 8 458 869 54 e fegaünae. beiträge bei Bewilligung des Pfandbriefs⸗ nissen des Gutes oder Grundstückes eintritt, welche für die Berechnung des dem Buchstaben „E“ angefügt „und F’. .“ (Siegel.) Passiva. webrend der bei denselben üͤblichen Ge⸗ darlehns zu bedingen. Pfandbriefsdarlehns von maßgebender Bedeutung gewesen sind. Von der b. zu B der Buchstabe „F' durch den Buchstaben „G“ ersetzt. .“ . 1) Kapktal .. . b1“ 1.u“ 6 050 000 schäftsstunden gegen Bescheinigung Anteil⸗ 5) Für die Berechnung des zulässigen Kündigung kann nach Ermessen der Direktion abgesehen werden, wenn der nach 3) Im § 5 ist das Wort „prozentuale“ zu streichen und anstatt Anlage „. Anlage F. b 1 8 2) 4 ½ %ige Hypothekaranleihe vom Jahre 1905 .. scheine hinterlegt dat und sie daselbst bis Pfandbriefsdarlehns und die damit ver⸗ der Umrechnung nicht mehr zulässige Teil des Pfandbriefsdarlehns durch das setzen Anlage „H“. Multiplikatoren für die Wertsberechnung der landwirtschaftlich genutzten Fläche qus geke . . . . ... . .. .5. HE . der Hauptversammlung bundenen Arbeiten sowie für die Erteilung Guthaben des Grundbesitzers am Amortisationsfonds bereits gedeckt ist. 4) Im § 6 sind aus dem Grundsteuerreinertrag für das Oderbruch. noch nicht begebbeen 79 000.— 1 675 500 beläßt Statt Anteilscheine können von Entpfändungserklärungen und für Der Grundbesitzer ist verpflichtet, eine Verpachtung seines Gutes oder a. im Absatz 2 unter A die Worte innerhalb des Guts⸗ oder Gem —-—— —;—x—;—:———-oᷓêxxieieses ) Avalkredit enasc auch die darüber lautenden Depotscheine die Abgabe von Erklärungen über Grundstückes, wenn sie mehr als den vierten Teil der bisher selbst bewirt⸗ bezirks sich eine Verladestelle einer öffentlichen Eisenbahn befindet“ zu stn Bei einem 8 K 6 der Reichsbank oder einer öffentlichen Be⸗ die Freigabe des Kaufgeldes nach schafteten Fläche umfaßt, tunlichst vor Inkrafttreten des Pachtvertrages dem und dafür zu setzen: durch⸗ 8 8 Kreditoren in laufender Rechnung J219 394 1 hörde oder eines Notars binterlegt werden, Erteilung von Unschädlichkeitszeugnissen Kreditinstitut anzuzeigen und auf Verlangen der Direktion den Pachtvertrag „der Wirtschaftshof entweder schnittlichen b. Restlöhne pro Dezember 1913 1 24 079“¹ 8 sofern in dem Depotscheine die Rückgabe

hat der Gutseigentümer Gebühren zu vorzulegen. Wenn die Anzeige unterbleibt, ist das Kreditinstitut berechtigt, 1) nicht weiter als 3 km von der Verladestelle einer öffentlichen Grund-₰ S 8 0. Provision für Kalisyndikat zurückgestellt.. 131 938 375 41292 der Stücke von der Rückgabe des Depot⸗

entrichten, welche nach der Gebührenord⸗ das Pfandbriefsdarlehn zur Rückzahlung zu kündigen. bahn entfernt liegt, steuer⸗ 8 *8 V 1 8 5) Nicht eingeläste Coupons b 978 725 scheins abbäͤngig gemacht sst

nung vom 6. Februar 1911 bemessen Der § 7 Absatz 2 der statutarischen Bestimmungen erhält folgende Fassung: oder 2) nicht weiter als 6 km von der Verladestelle einer öffentlichen 6 reinertrag ch 8 w ö11“ Pers 8 werden. Bei be ee en ehas einer Boni⸗ Dem Antrage sind die in dem Grundsteuerregulativ aufgeführten Anlagen bahn entfernt liegt und durch einen Steindamm oder eine Chm⸗ für den 9 I1 V 8 6) Anleihezinsen vom 1. 10. bis 31. 12. 1913 . . 18 849 Se hersonen Handelafewenansn. tierung hat der Gutseigentümer außerdem beizufügen. Bei Beantragung eines Pfandbriefsdarlehns auf Grund einer mit dieser Verladestelle verbunden ist.“ 7) Ausgeloste Obligationen, aber noch nicht eingelöste 5 100 der Hauptversammlung vertreten werden die Kosten für die Zuziehung des Land⸗ Bonitierung sind wegen Beschaffung der Unterlagen die dieserhalb bei dem im Absatz 2 unter B die Zeilen „oder II. nachweiglich bereits 5 Jahr Taler 8) Ausbeuterückstellungen 1] ““ 300 000 außerdem ist die Vertretung durch jeich⸗ messers, der Boniteure und der sonstigen Ritterschaftlichen Kreditinstitute bestehenden Bestimmungen maßgebend. mindestens 10 % der Ackerfläche mit Zuckerrüben bebaut worden sind bis 1,5 47,5 39 38,5 9) Rüchstellung für Talonsteuer. b 40⁰% nungsberechtigte Prokuristen zulässig. Sachverständigen zu tragen. 7. 1) Der § 8 der statutarischen Bestimmungen erhält zu a folgende Fassung: III. das nach dem 10 jährigen Durchschnitt vom Staate berechnete gr über 1,5 2 44 42,5 1 6 35,5 10) Rücklage für Wohlfahrtszwecke 12998 28 Verner kann jeder Anteilseigner sich öen.;

Eine Abänderung der Gebühren erfolgt auff a. an Jahreszahlungen, neben den Zinsen der ausgefertigten Pfandbriefe, recht sich mindestens auf 80 Liter sür den Hektar der Ackerfläͤche belin 22 b 33, 33 [11) Gewinnvortrag für 19111. 1202 eine mit schriftlicher Vollmacht versehene Antrag der Haupt⸗Ritterschafts⸗Direktion von dem ganzen Pfandbriefsdarlehn ½ v. H. des Nennwertes, außerdem zu streichen, demgemäß die Nr.: „IV“ und „V“ in „II“ und „IIIg .8ö116“ 6 3 5,5 2 4 32 2 31 . 8 458 869 54 Persönlichkeit vertreten lassen. Die Voll⸗ durch den Engeren Ausschuß. Die Auf⸗ aber von dem auf das dritte Viertel des zulässigen Pfandbriefsdarlehns ändern, A ““ Soml. Gewinn⸗ und Verlustkonto am 31. Dezember 1913. Haben machten müssen spätestens am Tage hebung der Gebühren bedarf der Geneh⸗ entfallenden Betrage ¾ v. 8. und von dem auf das vierte Viertel des vor dem letzten Absatz als neuer Absotz einzuschalten die Worte: 5 6 33 34 27 vor der Verfammlung dem Vorstand miagung der Generalversammlung. 8 zulässigen Pfandbriefsdarlehns entfallenden Betrage 1 v. H. zu ent⸗ „Ein Milchpreis, der für beschränkte Mengen im Ortsverkehr eigh 6” b zur Prüfung eingereicht werden.

6) Die Bestimmungen des Nachtragss richten. Die erhöhte Jahreszahlung von 1 v. 8. ällt fort, wenn der wird, bleibt für die Zuschlagsgewährung außer Betracht.“ b 7 8 1 24 9) Generalkosten.. 1) Saldovortrag Jeder Anteil gewährt das Stimmrecht. vom 6. Februar 1911 zu A I. 2 bis 6 auf das vierte Viertel des zulässigen Pfandbriefsdarlehns entfallende die Bestimmungen des letzten Absatzes in folgende Fassung zu bringan 8— 23 2) Steuern.. ö . . aus 1912.. 25 748,51 DOas Sltümmrecht wird nach Nennbeträgen und A II 2 sowie alle den Vorschriften Betrag, die erhöhte Jahreszahlung von ¾ v. H. fällt fort, wenn der 1“ „Die Bestimmungen, betreffend die Gewährung von Zuschläͤger 9 —- 10 . 8 2 22 8 Reichsabgabe.. . 1 . 3 insen.. 40 491 89 der Anteile ausgeübt. des gegenwärtigen Nachtrags entgegen⸗ auf dasz dritte Viertel des zulässigen Pfandbriefsdarlehns entfallende einer gewissen Höhe der Milchpreise, können auch bei Wirtschaften 10—11 1 4) Anleihezinsen.. ’. 3 sete u. Pacht 8 667 02 m Einreichung eines doppelten stehenden reglementarischen Bestimmungen Betrag durch das Guthaben des Grundbesitzers am Amortisationsfonds felbst keinen Frischmilchberkauf haben, in Anwendung gebracht ue 11—12 3 22 5) Ausbeute.. 8 werden aufgehoben. gedeckt ist. wenn die Lokohofpreise im Orte oder bei Wirtschaften in unmitte 12 13 2 1 20 6) Effektenkursverlust 8 gewinn... 997 98 legung der Anteilscheine wird gebeten.

Für die vor Inkrafttreten dieses Nach⸗ 2) Im 8 der statutarischen Bestimmungen zu c sind anstatt der Worte: Nähe die geforderte Höhe nachweislich erreichen.. 13 14 22 h 19 7) Talonsteuerreserve. EEE“ Berlin, den 19. Mai 1914. trags bepfandbrieften Güter und für die⸗ ⸗*g § 17*zu setzen die Worte: „der §§ 6 und 17“. 5) An Stelle des § 7 treten folgende Bestimmungen: 14— 15 8) Räcklage für Wohlfahrtszwecke. 1 * Der Vorstand. jenigen Güter, deren Bepfandbriefung auf . Der § 14 der statutarischen Bestimmungen erhält folgende Fassung: 7. 15 16 22 b 1 9) Tantieme an den Grubenvorstand Gauger. R. Boedecker. Grund einer vor seinem Inkrafttreten Aus den Jahreszahlungen 8 zu a) ist Bei Gebäuden, für welche die Wertschätzung einer öffentlichen Versichen, 16—17 1 10) Abschreibungen auf: ausgesprochenen Bewilligung eines Pfanded a. ein den Zinsen der ausgefertigten Pfandbriefe gleichkommender Be⸗ anstalt vorliegt, erfolgt die Wertsberechnung auf der Grundlage des von 1 17— 18 6 Gerechtsame... 107 000,— briefsdarlehns innerhalb fünf Jahren von trag zur Verzinsung dieser Pfandbriefe zu entnehmen; Anstalt eingeschätzten Versicherungswertes unter Berücksichtigung der in Anleg „18—19][ 1 Grundstücke .... 6 363,41 [18954]

Tage des Bewilliaungsbeschlusses ab be⸗ b. v. H. während der Mitverwaltung des Neuen Brandenburgischen aufgestellten Normalzahlen über das Wertsverhältnis zwischen dem Wohn. . 19 0 15 Schachtgebäude 33 591,79 Am Freitag, den 5. Juni, Nach⸗ antragt wird, verbleibt es bei den bis⸗ Kreditinstituts durch die Haupt⸗Ritterschafts⸗Direktion ½% v. H. und den Wirtschaftsgebäuden einesteils und zwischen dem gesamten Geti 20— 21 1 55 Fabrikgebäude . 28 919,26 mittags 1 Uhr, findet zu Trier, im 21 —22 Verwaltungsgebäude, Hotelrestaurant „Zum Römertor“ die

eingewinns. 3) Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats. Zur Teilnahme an der Hauptversamm⸗ lung ist jeder Anteilseigner berechtigt, der spätestens am 3. Tage vor der Hauptversammlung bei der Berliner

45 245 14 568 1 8 421 254 063 54 302

IIII1I’1

9 69 68 9 9 9 5 9 5 5 09 9 9b 9 9„ 9 6 9

. *

J¹) Betriebs⸗ Nummernverzeichnisses bei der Hinter⸗

herigen Bestimmungen. 8. (Nachtrag vom 27. Mai 1878 Artikel 3), zur Bestreitung der Ver⸗ bestande und dem Grund und Boden der landwirtschaftlich genutzten 15 1

Bei einer neuen Bewilligung hat sich waltungskosten (Quittungsgroschen § 29) und anderenteils (§§ 8 10). Gebäude, die rein gewerblichen Zwecken dienen, bl 22 23 5 Beamten⸗ und Ar⸗ diesjährige Generalversammlung des hierbei außer Ansatz. 10 065,68 1 Trierischen Viehversicherungs⸗Ver⸗

50 995,67 bandes statt. Zu dieser Versammlung

153 328,54 werden die Herren Mitglieder des Auf⸗

48 789,50 sichtsrates sowie die Herren Vertreter der

14 528,24 8 Ortsgruppen eingeladen.

6 391,20 Tagesordnung: 46 898,72 1) Bekanntgabe des Geschäftsberichts 21 619,65 pro 1913.

23 24 14,5 beiterwohnhäuser

26 5*

Darlehnsnehmer für das gesamte auf de hkc. der Rest zur Bildung eines Amortisationsfonds 32) 15 Gute eingetragene Pfandbriefsdarlehn den zu verwenden. § 8. 24 6 Schachtbau IJ. . Bestimmungen dieses Nachtrags zu unter⸗ ¹ꝑDas von dem Darlehnsnehmer in den ersten 16 Jahren zu zahlende v. H. Der nach § 7 ermittelte Normalgebäudewert (Normalwert für den gese Schachtbau II. . werfen. fließt zu einem anzusammelnden Sicherheitsfonds 30). Gebäudebestand) wird beim Vorhandensein einer Brennerei oder Zuckerfabzt Anlage J. 88ö . . 1 Bergwerksmaschinen

7) Ist in einer reglementarischen Be⸗ Solange dieser Betraäg außer Hebung bleibt (Zweiter Nachtrag vom 15 %, einer Stärkefabrik oder Kartoffeltrocknungsanlage um 10 % und „Der Normalgebäudewert eträgt in Mark für die landwirtschaftlich genutzte Fbe. stimmung von Teilen des Taxwertes eines 28. Juli 1882 II. Absatz 1), wird der oben zu ec bezeichnete Restbetrag in den Wassermahlmühle um 5 % erhöht. Fläche und den ha der nach § 2 gebildeten Gruppen: Bergwerksutensilien Gutes die Rede, so ist eine Umrechnung beiden ersten Zinszahlungsterminen nach der Aufnahme des Pfandbriefsdarlehns Die Zuschläge werden, wenn mehrere Betriebe der vorerwähnten Ar ——ᷓᷓ——-— Fabrikutensilien .. auf das zulässige Pfandbriefsdarlehn vorzu⸗ als außerordentliche Einnahme des Instituts 30 zu f) zum Sicherheltsfonds handen sind, nebeneinander gewährt. . bei bei elner Größe der gesamten landwirtschaftlich Eisenbahn . . .. . nehmen. Die Haupt⸗Ritterschafts⸗Direktion vereinnahmt. Von der Erhöhung des Normalgebäudewertes muß abgesehen werden, eeinem durchschnittlichen genutzten Fläche von ha Wegebau und Plätze 3 234,— 1 2) Rechnungsablage und Erteilung der wird ermächtigt, die Fassung solcher regle⸗ Bei Krediterneuerungen oder bei Aufnahme eines neuen Pfandbriefs⸗ die technischen Nebengewerbe nicht bloß vorübergehend außer Betrieb gesebtt Grundsteuerreinertrag über über uͤber über über über Wasserversorgung. 3 934,32 Entlastung. mentarischen Bestimmungen dementsprechend darlehns auf bereits bepfandbriefte Güter und Grundstücke gilt dies nur 5 9. 1 8 für den ha 15 30 30 70 70 150 150 —300 300 - 500 500. Abwässer . 1 266 536 925 988 b 3) Ersatzwahlen in den Vorstand und zu ändern. für den auf die neue Darlehnsschuld entfallenden Restbetrag der Jahres⸗ Sind ausreichende Arbeiterwohnungen in gutem, den neuzeitlicha 8 11) Saldo. 17 028 48858 Aufsichtsrat.

B. zahlungen. forderungen entsprechendem Zustand vorhanden, so kann je nach der àc bis 3 Taler 530 470 420 370 320 270 20 8 4) Aenderung der Satzungen.

Der § 2 des Regulativs vom 28. Fe⸗ Unberührt bleiben die Bestimmungen wegen Verzinsung und Tilgung Arbeiterwohnungen, die diesen Anforderungen entsprechen, der nach §7 ernit über 3— 4 560 500 440 390 340 290 . 1 501 8751401 1 501 875740 ꝙNur diejenigen legitimierten Gruppen⸗ bruar 1910, betreffend die Hergabe von der dem Darlehnsnehmer gewährten Vor⸗ und Zuschußdarlehne (§§ 12 a, Normalgebäudewert in Stufen von se 5 % bis zu 20 % erhöht werden. 4— 6 590 530 470 410 360 310 Roßleben a. U., den 20. April 1914. Roßleben a. U., den 19. April 1914. vertreter haben Anspruch auf Stimmrecht, Darlehen an die Eigentümer der vom 12b und 18). § 10. 6—38 630 560 500. 440 380 330 Der Vorsttzende Gewerkschaft Roßleben welche spätestens 3 Tage vor der Kur⸗ und Neumärkischen Ritterschaftlichen Die Jahreszahlungen hat der Schuldner in halbjährlichen Terminen, und Der Berechnung des Pfandbriefsdarlehns wird zu Grunde gelegt: 8 10 670 600 530 470 4¹0 350 der Grubenvorstandes: 1 * Bersammlung, also bis zum 1. Juni Kreditinstitut bepfandbrieften Güter zur zwar in der Zeit vom 1. bis 15. Juni und vom 1. bis 15. Dezember jeden I. Der Normalgebäudewert (§8 7— 9), 10 13 710, 1“ 500 440 380 Eb 1 Die Direktion. Abends, der Geschäftsstelle des Ver⸗ Herstellung von Anlagen, die eine dauernde Jahres, an die Kasse des Kreditinstituts in barem Gelde oder in nicht wenn sowohl der Gesamtgebäudewert (Versicherungswert für den geso 13 16 750 680 610 8 470 410 Fbeling. Pfister. ppa. Schulz. bandes namhaft gemacht sind. wirtschaftliche Verbesserung der Güter derjährten fälligen Zinsscheinen der vom Kreditinstitut ausgegebenen Pfand⸗ Gebäudebestand) wie auch der Normalwert des Wohnhauses zuzüglich des . 16 880 800 730 660 5 520 45⁵0 Wir haben vorstehende Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung per Trier, den 16. Mai 19141.

ichen Der Normalwert des herrschaftlichen Wohnhauses beträgt in Prozenten des 31. Dezember 1913 einer eingehenden Prüfung unterzogen und bestätigen —” Ueber· Trierischer Viehversicherungs

gewährleisten, in der durch den Nachtrag briefe zu leisten. ö“ der übrigen Gebäude den Normalgebäudewert erte - 6 Lom 14. April 1912 festgestellten Fassung, II. Der § 32 der statutarischen Bestimmungen erhält zu a folgende Fassung: bersteigen: vorstehenden Normalgesamtgebäudewertes: einstimmung mit den von uns ebenfalls geprüften ordnungsgemäß ge chern Verband 2 8 4 4

erhält folgenden Zusatz: a. durch die von dem Darlehnsnehmer zu entrichtenden Beiträge (§§ 8 zu a II. Der Normalwert des Wohnhauses zuzüglich des 35 % bei Betrieben, die weniger als 50 ha z der Gewerkschaft.

höne Tenden Faesghenmissen genügt die und 14 zu c). 1 Versicherungswertes der übrigen Gebaübe, 1I1 30 % 8gs von 50 100 ha Seehn geftia ö Berlin, den 5. Mai 1914. [Legendre. Jacobp. Faust. Schäfer. Eintragung einer gemäß den §§ 80 ff. A. Felges den §§ 32 und 33 der statutarischen Bestimmungen wird folgender wenn der Versicherungswert des Wohnhauses dessen Normalwert errzich, und 25 % i 100 ha b gats dn Treuhand⸗Gesellschaft. G Ge

L.⸗R. II. 4. aufgenommenen Revenüen⸗ § 32 a eingeschoben: übersteigt, der Gesamtgebäundewert aber hinter dem Normalgebände (Slegel.) edde. ppa. Heiser.

22 295 22 27—⸗2 2 2. 2

hypothek.“ 8 § 32 a. zurückbleibt; b Die Tilgungsbestände der durch Vermittlung der Central⸗Landschaft für III. Der Gesamtgebäudewert 1 die Preußischen Staate iehen üt d Grundstücke werden aus den in den anderen Fällen.