1914 / 124 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 28 May 1914 18:00:01 GMT) scan diff

Interesse von Arbeitgeber und Arbeitnehmer keine notwendigen Gegen⸗ sätze birgt., sondern daß beider Interessen nur gedeihen können, wenn das Gemeinsame, die Industrie, blüht und daß durch die übertriebenen wirtschaftlichen Kämpfe die Industrie selbst am meisten ge⸗ schädigt wird. Auch aus diesem Grunde sind die wirtschaftsfriedlichen Arbeitervereine der Sympathie der Königlichen Staatsregierung sicher. Bei ihr besteht ferner auch der Wunsch, daß sich alle auf nationalem Boden stehenden Arbeitervereinigungen, mögen sie heißen⸗ wie sie wollen, nicht untereinander bekämpfen, wie das jetzt leider häufig der Fall ist, sondern daß sie sich zusammenschließen zum Kamp gegen den gemeinschaftlichen Feind, gegen die sozialdemokratischen Arbeitervereine.

Was nun die Entwicklung der wirtschaftsfriedlichen Vereine in den staatlichen Gruben der Saar betrifft, so ist es auch mir bekannt, daß dort diese Bewegung keine erheblichen Fortschritte gemacht hat. Das liegt in erster Linie daran, daß seit Jahrzehnten die christliche Gewerkschaft in dem staatlichen Bergbau der Saar eine besondere Bedeutung unter der Arbeiterbevölkerung besitzt. (Zuruf: Sie ist sehr zurückgegangen!) Jawohl; sie hat aber immer noch einen erheblichen Einfluß. Nun muß sich die Königliche Staatsregierung auch zum Grundsatz machen, wo in ihren Betrseben nationale, d. h. auf nationaler Grundlage stehende Arbeitervereinigungen bestehen, solange es geht, diesen gegen⸗ über sich neutral zu verhalten, allerdings ohne Einseitigkeit. In dieser Beziehung ist es, was z. B. die Stellung der staatlichen Bergbau⸗ verwaltung gegenüber der christlichen Gewerkschaft an der Saar be⸗ trifft, bekannt, daß als vor 1 ½ Jahren der Streik an der Saar im wesentlichen von der christlichen Gewerkschaft eingefädelt wurde, dee staatliche Bergverwaltung sich nicht geniert hat, ihr kräftig und er⸗ folgreich entgegenzutreten. Jetzt ist die Sache überwunden.

Der Herr Vorredner hat auch Fälle erwähnt, in denen Werks⸗ beamte des staatlichen Saarbergbaus Arbeiter, welche der wirtschafts⸗ friedlichen Arbeitervereinigung angehören wollten, daran verhindert oder, wenn ich recht verstanden habe, schlecht behandelt haben sollen. Diese Fälle sind mir nicht bekannt. Sie werden untersucht werden, und sollten die Klagen sich als begründet erweisen, wird mit allem Nachdruck dagegen eingeschritten werden, daß irgend ein Arbeiter ge⸗ hindert wird, diesen wirtschaftsfriedlichen Vereinigungen beizutreten oder anzugehören.

Herr Dr. Körte⸗Königsberg: Ich erkenne dankbar an, daß der Minister in bezug auf die Fortbildungsschulen, die von den Kom⸗ munen unterhalten werden, in der Kommission erklärt hat, daß er auch fernerhin nicht die Absicht hat, daran etwas zu ändern, daß unsere Fortbildungsschulen in einträchtiger Arbeit von Staat und Gemeinden zu entwickeln seien. So dankbar diese Erklärung anzu⸗ erkennen ist, so dankbar auch der wohltätige Einfluß des Interesses

der Staatsverwaltung für die Entwicklung des Fortbildungsschul⸗

wesens zu begrüßen ist, ebenso wichtig bleibt es doch zur Vermeidung sehr großer in der Folge leicht auftretender Schwierigkeiten, daß zum

mindesten nicht mit zu großer Schärse derjenige Standpunkt ver⸗

treten wird, daß diese von Gemeinden unterhaltenen Fortbildungs⸗ schulen keine Veranstaltungen der Gemeinden und die an ihnen an⸗ gestellten Personen nicht Angestellte der Gemeinden seien, sondern daß es sich hier um Veranstaltungen des Staates und um eine besondere

Art von Angestellten handle, die etwa den Volksschullehrern in Preußen entsprechen. In einem Erlaß vom 15. März d. J. hat der Minister unter Betonung des eben präzisierten staatlichen Stand⸗ ereenn sich aus Zweckmäßigkeitsgründen allerdings dahin ausge⸗ sprochen, daß die Entscheidung über Urlausgesuche den Städten, den Landgemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnern, den Gemeindevor⸗

in der Rheinprovinz und den Landräten übertragen werden

olle. Er hat auch den gleichen Stellen übertragen die Genehmigung zur Uebernahme von Nebenämtern. Aber er hat ausdrücklich an die Spitze dieses Erlasses gestellt, daß die Fortbildungsschullehrer An⸗ gestellte des Staates seien. Reichsgericht und Oberverwaltungs⸗ gericht aber haben sich dahin ausgesprochen, daß die Fortbildungs⸗ schulen Einrichtungen der Kommunen seien. Die dort angestellten

Fereng seien infolgedessen in ihrer Stellung etwa wie die Volksschullehrer aufzufassen. Die Unsicherheit in dieser Frage kann jeden Tag zu schwerwiegenden Konsequenzen und Schwierigkeiten führen. Die Entwicklung der Auffassung, die jetzt von der Regierung vertreten wird, ist begreiflich dadurch, daß die Regierung sich von jeher in denjenigen Fällen, wo der Staat eine Unterstützung ge⸗ währt, mit Recht einen gewissen Einfluß gesichert hat. Wohin soll es aber führen, wenn z. B. eine Gemeinde bei der Vermehrung der

Fortbildungsschulen einen Lehrer von der einen an die andere Fort⸗

bildungsschule versetzen will und die Frage auftaucht, ob der Be⸗

treffende sich den Anordnungen der Gemeinde fügen muß, oder ob der Staat darüber zu entscheiden hat. Aehnliche Fragen entstehen bei der Bewilligung von Gehaltszulagen. Wenn die Gemeinden nicht das Recht haben sollten, darüber zu entscheiden auf Grund ihrer eigenen Kenntnis und auf Grund der Berichte ihrer eigenen Organe,

so würde das zu einer völligen Lahmlegung der Gemeinden führen.

Ueberall können unliebsame Differenzen zwischen staatlichen Organen und Gemeindeorganen entstehen. Ich richte daher an den Minister

die Bitte, erneut zu prüfen, ob an der Hand der bestehenden Gesetz⸗ gebung, nicht der Verwaltungspraxis, diese Frage tatsächlich in ver⸗

schärftem Maße aufgerollt werden muß, und ob es nicht zweckmäßiger ist, diese Frage einstweilen etwas in demjenigen angenehmen Dunkel

vom Standpunkte der Regierung angenehmen Dunkel zu lassen, n dem sie sich bisher nicht zum Schaden der Sache befunden hat.

Minister für Handel und Gewerbe Dr. Sydomw:

Der Herr Vorredner hat die Güte gehabt, anzuerkennen, daß die Handel⸗ und Gewerbeverwaltung von jeher bei der Frage des Fort⸗ bildungsschulwesens den Gemeinden einen möglichst weiten Spielraum der Betätigung gelassen hat. Ich habe auch nicht die Absicht, daran etwas zu ändern. Das hindert mich aber nicht, in bezug auf die staatliche Qualität der an den Fortbildungsschulen angestellten Lehrer in einem von dem Herrn Vorredner abweichenden Sinne zu ent⸗

scheiden. Solange wir keine festangestellten Lehrer an den Fort⸗ bildungsschulen hatten, brauchten wir der Frage nicht näher nachzugehen.

Seit wir solche Lehrer haben, muß schon wegen der Ausübung der Disziplinarbefugnisse die Frage in einem anderen Sinneentschieden werden. Die Frage ist nun im Jahre 1911 von dem Oberverwaltungsgericht dahin beantwortet worden, daß die Lehrer an den Fortbildungsschulen

als Staatsbeamte anzusehen seien, ebenso wie die Volksschullehrer.

Der Vergleich, heißt es, der kommunalen öffentlichen Schulen mit den Gemeindeanstalten im gewöhnlichen Sinne treffe nicht zu. Es seien vielmehr alle öffentlichen Schulen Veranstaltungen des Staates, also auch die Fortbildungsschulen. Die beiden Erkenntnisse, die neuerdings ergangen sind, daß eine vom Oberverwaltungegericht Plenarentscheidung vom Februar 1913 das andere ein Urteil des Reichsgerichts aus neuerer Zeit, geben für mich keine Veran⸗ lassung, den Standpunkt zu ändern. In der Entscheidung des Ober⸗ verwaltungsgerichts über die Frage, ob die Fortbildungsschulgelder als Gemeindeabgaben auzusehen seien, heißt es ausdrücklich:

Eine Unterrichtsanstalt, deren Unterhaltungskosten die Geme inde

8 8 8

meinde im öffentlichen Interesse u terhaltene Anstalt und zugleich in staatshobeitlicher Hinsicht eine Veranstaltung des Staates im Sinne des § 1 Titel 12 Teil 2 des Allgemeinen Landrechts.

Was die Entscheidung des Reichsgerichts anlangt, so handelt es sich darum, wie weit die Gemeinde nach dem preußischen Gesetz über die Haftung für Beamte für Versehen, die Lehrer an kommunalen höheren Schulen begehen, haften muß. Diese Haftung hat das Reichsgericht bejaht, hat aber dabei ausdrücklich gesagt: „Zwar seien die Lehrer an höheren von Gemeinden unterhaltenen Lehranstalten Gemeindebeamte, aber Gemeindebeamte eigener Art; eine Reihe von Vorschriften, die für Gemeindebeamte gelten, seien auf sie nicht anwendbar. Sie seien nicht Gemeindebeamte im Sinne der Städte⸗ ordnung, sie unterständen namentlich auch nicht der Beauf⸗ sichtigung des Magistrats, sie seien auch nicht Kommunalbeamte im Sinne des Kommualbeamtengesetzes.“ Wir haben staat⸗ licherseits ein Interesse daran festzustellen, daß die Fortbildungsschul⸗ lehrer in disziplinarer Hinsicht der Staatsaufsicht und den Staats⸗ behörden unterstehen, daß bei ihrer Anstellung eine Mitwirkung der staatlichen Organe berechtigt ist und dann darüber hinaus, daß der Lehrplan in letzter Linie vom Staate abhängt. Daran müssen wir festhalten. In allen anderen Fragen können wir nachgeben, denn wir sind uns bewußt, daß die bisherige Blüte des Fortbildungsschulwesens im wesentlichen auf dem friedlichen und gedeihlichen Zusammen⸗ arbeiten von Staat, Gemeinde, Lehrherren und Eltern beruht. (Bravo!)

Herr Dr. Körte dankt dem Minister für seine schon in der Kommission abgegebene entgegenkommende Erklärung, bleibt aber dabei bestehen, daß in einem Erkenntnis des Oberverwaltungsgerichts von 1911 den Fortbildungsschulen die Eigenschaft von Gemeindeanstalten zuge⸗ sprochen sei.

Ueber den Etat der Berg⸗, Hütten⸗ und Sa⸗ linenverwaltung berichtet gleichfalls

Herr Dr. von Böttinger. Er gibt der Hoffnung Ausdruck, daß die schwebenden Verhandlungen über die Erneuerung des Kohlen⸗ syndikats unter Anschluß der fiskalischen Gruben zum günstigen Ab⸗ schluß kommen werden, und bittet den Oberberghauptmann um Wieder⸗ holung seiner Erklärung in der Kommission, daß die fiskalischen Gruben keine Abschlüsse bis 1925 getätigt hätten.

Oberberghauptmann von Velsen: Durch den Betrieb und den Transport entsteht eine Reihe von Abfallkohlen, die anderweitig nicht verkauft, aber noch verbraucht werden können, besonders für Ziegeleien. Wir haben nun mit einem Unternehmer ein Abkommen dahin getroffen, daß er uns diese Kohlen, allerdings bis 1925, ab⸗ nimmt und weiter verkauft. Es handelt sich aber nur höchstens um jährlich 50 000 t, die auf das Syndikat keinerlei störenden Einfluß ausüben können. Es war ein reines Geschäft. Unter anderen Be⸗ dingungen war der Ladeplatz in Obermannheim, den wir brauchten, nicht zu erhalten.

Beim Etat der Staatsarchive erklärt auf eine Anregung des Referenten

Generaldirektor der Staatsarchive Dr. Koser: Nachdem durch den Reichstag die Etatsforderung, welche die Unterbringung des neuzubegründenden Reichsarchivs in dem Neubau des preußischen Landesarchivs zum Gegenstande hatte, abgelehnt worden ist, bin ich zu der Erklärung ermächtigt: Das Gelände ist groß genug, damit auch das Reichsarchiv darauf errichtet werden kann. Eine wissenschaftliche Vereinigung beider Institute würde möglich sein, allerdings ohne eine Verwaltungsgemeinschaft. Kollisionen mit den Interessen der Kaiser Wilhelms⸗Gesellschaft werden nicht vorauszusehen sein.

Herr Dr. Reinke⸗Kiel tritt für die Verlegung des schleswig⸗ holsteinischen Staatsarchivs von Schleswig nach Kiel ein. Diese Verlegung läge im Interesse nicht nur der Dozenten, sondern auch der Studierenden. Ein Neubau des Gebäudes wäre notwendig, da es den Bedürfnissen gegenwärtig nicht Rechnung trage. Das jetzige Gebäude sei viel zu klein, baufällig und höchst feuergefährlich.

Dr. Freiherr von Rheinbaben: Es liegt gerade im Interesse unserer Nordmarkpolitik, wenn wir das schleswig⸗holsteinische Staats⸗ archiv in Schleswig belassen. Indessen habe ich dagegen nichts ein⸗ zuwenden, daß in Schleswig das alte Gebäude durch ein neues, kom⸗ fortableres ersetzt wird.

Die Etats der Generalordenskommission, des Geheimen Zivilkabinetts, der Oberrechnungskammer, des Landeswasser⸗ amts, des Disziplinarhofs und des Gerichtshofs zur Entschei⸗ dung der Kompetenzkonflikte, des Gesetzsammlungsamts, des Reichs⸗ und Staatsanzeigers wie die Ausgaben für Zwecke der Landesvermessung und der Etat für das Ministerium der Auswärtigen Angelegenheiten passieren ohne Debatte.

Nach 6 Uhr wird die Fortsetzung der Etatberatung auf Donnerstag, 11 Uhr, vertagt.

Nr. 21 der „Veröffentlichungen des Kaiserlichen Ge⸗ sundheitsamts“ vom 27. Mai 1914 bat folgenden Inbalt: Ge⸗ sundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten. Zeitweilige Maß⸗ regeln gegen Pest. Dergl. gegen Cholera. Medizinalstatistisches aus australischen Kolonien, 1911. Gesetzgebung usw. (Preußen.) Kohlensaure Getränke. (Schweiz.) Döͤrrobst. (Kant. Glarus.) Hebammen. (Kant. Schaffhausen.) Kunstwein ꝛc. (Norwegen.) Gifte ꝛe. (Auftralischer Bund.) Warenbezeichnungen. Tier⸗ seuchen im Deutschen Reiche, 15. Mai. Desgl. im Auslande. Zeitweilige Maßregeln gegen Tierseuchen. (Schweiz.) Verhand⸗ lungen von gesetzgebenden Körperschaften, Vereinen, Kongressen usmw (Deutsches Reich.) III. Kongreß für Krüppelfürsorge. Vermischtes (Heutsches Reich.) Untersuchung von Seeleuten auf Sehvermögen ec., 1913. Erkrankungen in Krankenbhäusern einiger Großstädte, 1913. (Bavern, Sachsen, Baden, Sachsen⸗Weimar.) Geheimmittel. Desgl. Wochentabelle über die Sterbefälle in deut⸗ schen Orten mit 40 000 und mehr Einwohnern. Desgl. in größeren Städten des Auslandes. Erkrankungen in Krankenhäusern deutscher Großstädte. Desgl. in deutschen Stadt⸗ und Landbezirken. Witte⸗ rung. Beilage. Gerichtliche Entscheidungen, betr. den Verkehr mit Nahrungsmitteln (Kognak).

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln. Dem Kaiserlichen Gesundheitsamt ist der Ausbruch der

Maul⸗ und Klauenseuche vom Schlachtviehhof in Leipzig am 26. Mal 1914 gemeldet worden.

——ö

Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten.

„Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheitsamts“, MNrr. 21 vom 27. Mai 1914.) 8 Pest.

Rußland. Fufolge tzelreg ode n

vom 16. Mat betrug die Zahl der Erkrankungen kund sfälle) 1 4

dem 30 Werst von Baku ent⸗

tägt, sel also nach der finanziellen Seite hin eine von der Ge⸗

fernten Dorfe Turkjan [Tueakent] 19 (12).

8

8* 8 8 Aegppten. Vom 2. big 8. Mai in Alexrandrt krankung (und 1 Todesfall), in Manfalut (1), ferner d. 15. Mai in Minia 12 (3) und in Abu Kerkas 1 (1) Britisch Ostindien. Vom 12. bis 18. Aprit 15 906 und starben 13 451 Personen an der Pest. Von 1 fällen kamen 4979 auf die Vereinigten Provinzen auf die Division Benares), 4491 auf das Pun jabgebiet Bihar und Orissa, 849 auf die Präsidentschaft 9 (davon auf die Städte Bombay und Karachi 256, 221 auf Burma saden auf die Städte Rangun und M. 61 und 12), 63 auf Rajputang und Ajmer Merwara Bengalen (davon 27 guf Kalkutta), je 26 auf die schäft Madras und auf den Staat Mysore, 21 auf 8 indien, 11 auf Kaschmir, 8 auf Hyderabad und 7 Nordwestgrenzprovinz. . Niederländisch Indien. Vom 22. April bis 5. Maie folgende Erkrankungen (und Todesfälle) gemeldet: aus der 5 Malang 394 (340), aus Paree 71 (70), aus Kediri aus Sperabaja 37 (34), aus Madiven 26 (25), aus P 18 (17), ferner aus Toeloengagoeng 5 Totesfälle, auß 2 und aus Bangil 1. Für die Zeit vom 8. bis 21. April f träglich aus Madioen noch 2 Todesfälle, aus Magetan um⸗ Ngawi ije 1 Todesfall mitgeteilt worden. Hongkong. Vom 12. bis 18. April 116 Erkrankunge 61 in der Sladt Viktoria) und 88 Todesfälle. Cuba. Zufolge Mitteflung vom 27. April sind in Ha⸗ seit dem 16. Aprit 4 Pestfälle festgestellt worden. 1

Cholera.

Türkei. Unter den Truppen in Adrianopel 1 Todesfall. Britisch Ostindien. In Moulmein vom 15.2 11. April 6 Todesfälle. g Deutsches Reich. In der Woche vom 17. bis M wurden 2 Erkrankungen festgestellt, und zwar je 1 in der 8 München und in St. Blasien (Baden). Füͤr die Vorwoche sind nachträglich noch 8 Erkrankunge Greven (Landkreis und Reg.⸗Bez. Münster) mitgeteilt worde Oesterreich. Vom 3. bis 9. Mai in Oberösterreich Böhmen 5 (in Prag 3 und Kgl. Weinberge 2) Erkrankunga letzteren 5 bei Medtzinstudierenden. 8 Schweiz. Vom 3. bis 9. Mal in Aarau 1 Erkrankung. Luxemburg. Vom 2. bis 16. Mai in Beaufort Echternach) 1 Erkrankung. Hongkong. Vom bis 18. April 4 Erkrankunzgen 3 Todesfälle.

Japan. Lant Mitteilung vom 23. April sind in Nagit

seit dem 23. März 29 neue Pockenfälle festgestellt worden, dare

in den letzten beiden Tagen. Fleckfieber.

Oesterreich. Vom 3. bis 9. Mal in Galizien! krankungen.

(Kanton Aa

12.

Genickstarre.

Preußen. In der Woche vom 10. bis 16. Mai sind l. krankungen (und 4 Todesfälle) in folgenden Regierungsbest [und Kreisen], angezeigt worden: Landespolizeibezirk Berlir (Berlin], Reg.⸗Bez. Aachen 1 (Erkelenz], Breslau 1 B Stadt], Cassel 2 [Fulda 1, Gelnhausen 1), Düsseldo (Essen Stadt 1, Mörs 6 (2)], Erfurt 1 [Müblhausen i. Köslin (1) 1Stolp Land), Münster 1 [Recklingbause Posen 1 [Posen Ost], Schleswig 1 [Tondern], Stra (Greife wald Land], Trier 1 [Saarbröcken Stadtj.

Oesterreich. Vom 26 April bis 2. Mai in Galizie krankungen; außerdem herrschte die Krankheit in 1 Geme

Bukowina. Vom 3. bis 9. Mai in Basel 1 Erkrankn

Schweiz. Spinale Kinderlähmung.

Preußen. In der Woche vom 10 bis 16. Mai smi krankungen in folgenden Regierungsbezirken [und Kresse meldet worden: Arnsberg 1 [Wuten], Hannover 1 [Shm Wiesbaden 1 ([(Wiesbaden Stadt)]. 1“

Verschiedene Krankheiten in der Woche vom 10. bis 16. Mai 1914.

Pocken: Moskau 2, St. Petersburg, Warschau je 5 Todet New York 1, St. Pelereburg 6, Warschau 9 Erkrankungen; Varizellen: Budapest 26, New BYork M. krankungen; Fleckfieber: Moskau 3, Warschau 1 Todes St. Petersburg 1, Warschau (Krankenhäuser) 2 Erkranka Milzbrand: Reg.⸗Bezirke Cassel, Koblenz je 2, Cöln, M. Schleswig je 1 Erkrankungen:; Influenza: Berlin 6, Anfth Antwerpen je 1, London 12, Moskau 6, New York 15, 3, St. Petersburg 14, Prag 1 Todesfälle; Kopenhagen 48 Erkrankm

Genickstarre: New York 2 Todea⸗fälle; Budapest 2, Nent 5 Erkrankungen; Körnerkrankheit: Reg.⸗Posen 84 Erkrantn

Mehr als ein Zehntel aller Gestorbenen ist an Schatt (Durchschnitt aller deutschen Berichtsorte 1895/1904: 1,04

storben in Beuthen Erkrankungen wurden angezeigt im düe polizeibezirke Berlin 193 (Stadt Berlin 122), in Breslau 24 Reg.⸗Bezirken Arnsberg 121, Düsseldorf 141. Oppeln I

Stuttgart 40, Hamburg 74, Budapest 58, Edinburg London (Krankenhäuser) 349, New York 431, Par St. Petersburg 27, Prag 26, Stockholm 21, Wien I

Diphtherie und Krupp (1895/1904: 1,62 %) gestorben in B Lichterfelde, Buer Erkrankungen wurden gemeldet im Landeere bezirke Berlin 167 (Stadt Berlin 107), in den Reg.⸗Beznten berg 118, Düsseldorf 115, in Hamburg 70, Budapeft 35, g (Krankenhäuser) 149, New York 417, Paris 48, St. Petersbmn⸗ Prag 32 Wien 66. Ferner wurden Erkrankungen gemelde Masern und Röteln in Nürnberg 27, Hamburg 38, Budapet

Kopenhagen 123, London (Krankenhäufer) 24, New Yort 1085, 8 205, St. Petersburg 69, Stockholm 55; Keuchhu sen in Nün⸗ 23, Budapest 60, London (Krankenhäuser) 42, New York 74; 1r

in New

8

Vork 41, Paris 39

Schweden.

Nach einer Bekanntmachung des Königlich Schwedischen K 1 kollegiums vom 19. d. M. sind zurzeit folgende Länder 82 schaften als pestverseucht anzusehen, nämlich: die Gouverne Astrakan und Uralsk sowie der Donbezirk in Rußland; 2 Dakar in Senegal; Havanna; der Staat Rio Grande do r Brasilien; Ecuador; die Höfen in Chile; die Provinzen Hedsch Bemen in Arabien; Afghanistan; die Häfen am Persischen M 5 und Schat⸗el⸗Arab; Vrüisch Ostindien (das Festland 88 und Straits Settlements); Niederländisch Ostindien; Manla Luzon; die Insel Formosa; Hanoi in Tonkin; Honkong; Ant Canton in China; Jokohama in Japan. b 8

Nach einer Bekanntmachung des Königlich Schwedischen Aaes kollegiums vom 19. d. M. sind 3. Z. folgende Länder und Dang ols choleraverseucht anzusehen, vämlich: Konstantinopel ias die Häfen des Roten Meeres, Beitisch Ostindien (das eg Birma und Straits Settlements), Niederländisch Ostindien, Tonkin, China, Marokko.

Aegypten.

Der Internationale Gesundheitsrat in Alexandrien hat bah

das Pestreglement gegen Herkünfte aus Chios

8 8 8 8 1 . 1“ 88 8 1 „1 8 - 17 4 b 88 8 8 1. 1 8 .

(Krankenli

124.

zum Deutschen Neichsanze

Dritte Beilage iger und Königlich Preußij

23 3

n Staatsanzei

Hauptsächlich gezahlte Preise für 1 t (1000 kg) in Mark

Gerste

Roggen Hafe

E

Königsberg i. Pr. Danzig . Berlin Stettin . Posen. *. Breslau .

Chemni 1“ , a. R. Braunschweig.

Altenburg .. Hamburg..

197 200 203 205 200 204 180 200 190 197 210 213

165 167 169 —- 171 163 159 161 158 - 160 165 —- 171 168 170 175 158 170 172 175

177

172

175

JVPo 162 165 165 167

SlII!

IIIIb

Braugerste

mittel I gering gut I mittel

mittel gering

Dinkelsbühl Schweinfurt Parsberg

Berlin, den 28. Mai 1914

163 170 160

166 1 170 160 150 180

164 169 17

Kaiserliches Statistisches Amt. J. V.: Koch.

V 163 I 160 166 V 1 V

Verdingungen.

der Zuschlag auf die von dem Verwaltungsressort der 1 büsen Werft zu Wilhelmshaven am 7. Avpril 1914 zungene Lieferung und Aufstellung der Eisenfachwerkkonstruktion, anen Türen und Fenster für 2 Umkleide⸗ und Waschhallen auf iSchwimmdockgelände ist der Firma Carl Meyer, Hannover, Peilt worden. 4 1 Der Zuschlag auf die von dem Verwaltungsressort der 65,828 Werft zu Wilhelmshaven om 31. März 1914 rungenen Bauarbeiten für 2 Umkleide⸗ und Waschhallen auf dem hwimmdockgelände ist der Firma Boswau und Knauer in Hannover

mteilt worden.

8 1“ 8 9

2 8 8⸗ näheren Angaben über Verdingungen, die beim „Reich tsanzeiger“ ausliegen, können in den Wochentagen in dessen ition während der Dienststunden von 9—3 Uhr eingesehen werden.)

. Italien. 5 888 914, Mittaas 12 Uhr. Bürgermeisteramt in Bau einer Wasserleitung. Voranschlag 101 881,16

is 2 h 4. Vorläufige Sicherheit 5000 Lire, e 1 2000 Lire. Näheres

rhed 11 An

10. Juni egcocostanzo: are. Zeugnisse ꝛc. 1 ffige * 10 der Zuschlagssumme. Kontraktspesen kitalienischer Sprache beim 1“ Z

Juni 1914, Vormittags 10 Uhr. Bürgermeist⸗ramt . Bau eines Schulhauses. Voranschlag 108 571,80 8 eugnisse ꝛc. bis 4. Juni 1914. Vorläufige Sicherheit 5400 - daültige 10 800 Lire. Näheres Sprache be Reichsanzeiger“. t 8 3

6. Juni 1914, Vormittags 11 Uhr. Hürvermeiseeet. in erentino: Bau eines Schulhauses. Voranschlag 161 258 b Fr horläufige Sicherheit 6000 Lire, endgültige 16 000 Lire. Näheres in alienischer Sprache beim „Reichsanzeiger“. Köni

12. Juni 1914, Vormittags 11 Uhr: Generaldirektion des Kön 9. cen Arsenals in Spezia und glecchzeitig diejenige in Neaven⸗ ieferung von Bronze⸗ und Messinggegenständen. Voranschlag 0000 Lire. Sicherbeit 4000 Lire. Vgl. Reichsanzeiger Nr. 122 Sn 6. Mai 1911. Näheres in italienischer Sprache beim „Reichs⸗ nzeiger“. 8 1 6 1 . des König⸗

23. Juni 1914, Vormittags 11 Uhr: Generaldirektion 1 chen Funt⸗ in Neapel und gleichzeitig delen ge ie S pala.; seferung von homogenem Elsen in Stäben für Ro ista Sp 88 0000 Lire Sicherbeit 4000 Lire. Näheres in italtenischer Spr

eim „Reichsanzeiger“.

in italienischer

Belgien wenn nichts anderes vermerkt, djudications in Brüssel, Rue des Augustins 15, 9 4 3 adeleine in Bru 388 3. Juni 1914, 12 Uhr. Salle de la Made Z1““ önahme von Altmaterialien der Staatsbahn, IE ahnschlenen, 406 t Gußeisen, 3 195 t Stabl, 68 asw. 18 Lose Hronzeabfälle, 42 t Abfälle von Eisen, Stabl, Blech mere Nr. 1235. Eingeschriebene Argebote zum 30. Mai. 2Sbehtallastengefd00 Röhren 3. Juni 1914, 11 Uhr. Ebenda: ung 2 8 eit Abschmelzdraht für die Telegraphen⸗ und Telephonverwabtung. iherbeitsleistung 500 Fr. Speziallastenheft

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Handel und Gewerbe.

im Reichsamt des Innern zusammen⸗ rr für andel, Industrie und Landwirtschaft“.)

Frankreich.

Der deutsch⸗französische Handelsverkehr 86 Der deutsch⸗französische Handelsverkehr im Jahre 1913 hat sich m etwa 75 een. Fel Mehreinfuhr aus Deutschland nach Frank⸗ reich und mit etwa 48 Millionen Franken Mehrausfuhr aus Frank⸗ reich nach Deutschland gegen das Jahr 1912 im allgemeinen nicht un⸗ günstig entwickelt. Diese Zahlen sind indessen nicht so günstig, wie es den Anschein hat. Insbesondere verwandelt sich diese Zunahme der deutschen Einfuhr in eine Abnahme, wenn bedacht wird, daß im Berichtsjahr Gegenstände nach Frankreich eingeführt wurden, die dort dringend gewünscht werden und anderswo nicht so günstig zu haben sind, wie z. B. Korn und Mehl, worin die Ernte in Frankreich mangelhaft war, Koblen und Koks, die zum Betrieb der Hochöfen dringend erforderlich sind, oder chemische Produkte, die, wie künstliche Düngemittel, vom Boden oder von der Industrie verlangt werden. Diese drei Positionen des Zolltarifs können allein in den beiden letzten Jahren nachstehende Einfuhr aus Deutschland in 1000 Fr. auf⸗ weisen: 1 1““ SI

korn und Mehl 94 306 (1912: 25 738), Kohlen und Koks 159 594 (1bo Crg). chemische Produkte 70 526 (61 292), zusammen 224 426 (137 1ehe man diesen Unterschied bei der Höhe der Einfuhr berück⸗ sichtigen, so müßte aus einer Mehreinfuhr Deutschlands von 75 Mil⸗ lionen eine Mindereinfuhr von 12 Millionen Francs bervorgehen. Das, was Frankreich dem Deutschen Reich in solchen Rohstoffen für die Industrie bietet, wiegt die oben genannten hohen Summen nicht auf. Darunter fallen namentlich mit Mehrerträgnissen in der Ausfuhr in 1000 Fr. nachstehende Gegenstände:

Erz von allen Sorten 33 869 (1912: 25 585), chemische Produkte 38 232 (35 030), Häute und Felle, roh, 70 226 (60 476), zusammen

142 327 (121 091). . Die aus Dentschland bezogenen Rohstoffe zeigen daher einen Mehrwert von 87 Millionen Fr., während die von Frankreich ge⸗ kieferten gleichartigen Waren nur einen Mehrwert von 21, Millionen

Franks aufweisen. 8 f f tände der deutschen Einfuhr nach Frank⸗ Die wichtigsten 5. dClees

reich in 1000 Fr.

Mi Franks übersteigt, sind folgende:

Mil güre S; Felle, e 22 617 (1912: 21 577), Wolle 19 280 (19 935), Tierhaare, roh 3540 (3052), Putzfedern 3081 (3411), Ge⸗ treide (Körner und Mehl), einschließlich Malz 94 306 (25 738), Kar⸗ toffeln, getrocknete Gemüse und deren Mehle 11 441 (11 401), Samen⸗ körner 9005 (7080), Tabak in Blättern oder verarbeitet 4349 (4458), Oele, flüchtig, und Essenzen 3643 (4169), Kautschuk und Gutta⸗ percha, roh oder geschmolzen 7987 (12 060), Holz, „gewöhnliches 6024 (4950), Baumwolle 4961 (4694), Hopfen 7277 (6618), Zellulose 8991 (8336), Bier 3864 (4018), Steine und Erde für Kunst und Handwerk 3928 (3030), Stein⸗ und Preßkohle 159 594 (150 315), Gold und Platin 5006 (5628), Eisen und Stahl 10 967 (12 349), Kupfer 15 446 (15 530), Zinn 6189 (6030), Erze aller Art 8269 Fette chemische Produkte 70 526 (61 292), Farbstoffe 5831 (5996),

(Aus den gestellten

8

„Tinte, Blei⸗ und Kohlenstifte 5818 (5368), Ton⸗, Glas⸗ und 37 112 (44 572), Garne 3976 (4893), Gewebe aus Baumwolle 25 150 (28 274), Gewebe aus Wolle 8209 (8860), Gew be aus Seide und Seidenabfälle 12 650 (13 491), Kleider, Wäsche, fertig 3346 (5312), Papier, Pappe, Bücher und Bilder 29 983 (25 848), Felle, zugerichtet 19 784 (21 423), Waren aus Fellen, Leder und Kunst⸗ leder 7946 (7199), Kürschnerwaren 38 937 (46 563), Schmuckwaren aus Gold. Silber und Platin 6349 (9360), desgleichen aus unechtem Metall 36,662 (39 584), Uhrmacherwaren 6489 (7516), Ma⸗ schinen und Maschinenteile 134 006 (131 940), Handwerkszeug und

usikinstrumente 2287 (2397), Wagen (Automobile, Fahrräder) 7161 Mäasgh sinufeaeas und Guttaperchawaren 20 333 (22 957), wissen⸗ schaftliche Instrumente und Apparate 5053 (4529), Drechsler⸗, Bürsten⸗, Spiel⸗ und Knopfwaren 19 084 (18 339), Gegenstände für Sammlungen 14 244 (3734), Postpakete 10 923 (11 495). Zusammen einschließlich der nicht aufgeführten Waren 1 074 250 (999 242).

Frankreich lieferte hauptsächlich nach Deutschland: Pferde 6959 (6881), Häute, Felle, roh 70 226 (60 476), Wolle 54 962 (71 275),

Metallwaren 43 006 (41 308), Möbel und Holzwaren 3795 (4386),

Butter und Käse 5155 (4170), Tafelfrüchte 19 376 (15 017), Samen⸗

körner 20 011 (13 072), Oele, flüchtige und Essenzen 4891 (3741),

Harze und harzige Erzeugnisse 6226 (6021), Kautschuk und Gutta⸗

percha, roh oder regeneriert 17 178 (16 649), Baumwolle 47 550

(59 704). Gemüse, frisch, gesalzen oder konserviert 9472 (7193),

Oelkuchen 14 296 (19 518), Lumpen 6031 (5332), Pilze usw. 4474,

(4166), Weine 19 712 (33 256), Baumaterital 3848 (4449), Gold und

Platin 3567 (2407), Aluminium in Barren 6198 (2928), Eisen,

Gußeisen und Stahl 5880 (6444), Erze aller Art 33 869 (25 585),

chemische Produkte 38 232 (35 030), Kasein 3049 (2759), Ton⸗, Glas⸗

und Kristallwaren 4652 (5053), Garne 22 306 (18 554), Gewebe aus Baumwolle 9765 (12 338), desgleichen aus Wolle 7010 (5622), des⸗ leichen aus Seide und Halbseide 9536 (10 079), Kleider und Wäsche, fertig 14 114 (12 394), Papier, Pappe, Bücher und Bilder 14 294 (8214), Felle, zugerschtet 21 824 (22 588), Kürschnerwaren 34 583 (30 209), Schmuckwaren aus Gold, Silber oder Platin 7382 (11 631), Maschinen und Maschinenteile 8105 (8643), Handwerkszeug und Metallwaren 6241 (5689), Möbel und Holzwaren 4253 (2868), Wagen (Automobile, Fahrräder) 26, 847 (16,958), Kautschuk⸗ und Guttaperchawaren 5356. (6314), Wissenschaftliche Instrumente und Apparate 3968 (2327), Drechsler⸗, Bürsten⸗, Spiel⸗ und Knopfwaren 18 621 (16 066), Gegenstände für Sammlungen 5664 (5390), Post⸗ pakete, enthaltend Seidenwaren

anderen Waren 131 774 (105 648), mmen besonders aufgeführten Waren 869 484 (821 723). (Aus einem des Kaiserlichen Konsulats in Havre) ““

8

zusammen, einschließlich der nicht Berichte

Britisch Südafrika.

8 werksindustrie in der Union, insbesondere S im Transvaal 1913.

In dem Jahresberichte der Bergwerkskammer in Johannesburg für Ins wird darauf hingewiesen, daß das abgelaufene Jahr sich zur Anstellung von statistischen Vergleichen mit den Vorjahren kaum eigne, da der im Juli 1913 stattgehabte Arbeiterausstand mit seinen Folgen das Jahr zu einem vollständig anormalen gestaltet habe. Wäre das Jahr 1913 ohne diese Störungen verlaufen, so hätte, nach Maßgabe des Ergebnisses der ersten sechs Monate, die Goldproduktion des Jahres 1913 wahrscheinlich die des Jahres 1912 übertroffen, während jetzt ein gewisser Rückgang konstatiert werden müsse. 1 Die Goldförderung betrug nämlich 1913 (1912): Witwatersrand 8 430 998 (8 753 568) Unzen im Werte von 35 812 605 (37 182 795) Pfd. Sterl.; Außendistrikte 363 826 (370 731) Unzen im Werte von 1 545 435 (1 574 765) Pfd. Sterl.; Transvaal 8 794 824 (9 124 299) Unzen im Werte von 37 358 040 (38 757 560) Pfd. Sterl. 8 Die durchschnittlichen Gestehungskosten beliefen sich auf 17 sh. 11 d. (18 sh. 8 d.) und der Durchschnittsgehalt an Gold auf 27 sh. 9 d. (29 sh.) für die Tonne. Daß die Goldindustrie,

minder offen ausgesprochene allgemeine Ueberzeugung. Trons der enormen Eian die in den letzten Jahren hinsichtlich der Menge von abgebautem und verpochtem Erze erzielt worden sind, ist der sich in Dividenden umsetzende Nutzen von Jahr zu Jahr kleiner geworden So wurden 1909 auf 20 543 759 t verpochtes Erz mit einem Gold gehalte von 29 900 359 Pfd. Sterl. Dividenden im Betrage von 9 523 518 Pfd. Sterl. gezahlt, während im Jahre 1912 auf 29 163 803 8 verpochtes Erz mit einem Goldgehalt von 37 182 795 Pfd. Sterl. nur 8 291 477 Pfd. Sterl. gezahlt wurden. Etwas besse allerdings stellt sich das Jahr 1913 mit Dividenden der Goldberg werke im Betrage von 8 596 532 Pfd. Sterl. oder 23,01 % der ge samten Förderung, während die Dividenden von 1912 nur 21,39 der Gesamtförderung darstellten. 1b Dazu kommt, daß der Zufluß neuer Kapitalien aus Europa in den letzten Jahren dauernd abgenommen hat. Man berechnet, daß im Jahre 1911: 4 000 000 Pfd. Sterl., im Jahre 1912: 2 411 000 Pfd. Sterl. und im Jahre 1913: 1 300 500. Psd. Sterl. neues Kapital aus Europa für die hiesige Bergwerksindustrie flüssig gemach worden ist. 1 Eine Reihe der Gesellschaften ist dazu übergegangen, diejenigen Eingeborenen, die ihrer intellektuellen Fähigkeiten und ihrer Aus bildung nach sich hierfür geeignet erwiesen, im Akkord arbeiten zu lassen, während bisher die Eingeborenen regelmäͤßig im v:; ge⸗ arbeitet hatten. Bei diesem System soll eine ganz wesentlich höhere Leistung für die Schicht erzielt werden, sodaß man sich hiervon eine Herabsetzung der Arbeitskosten verspricht. h. In technischer Hinsicht sind die Erfolge zu erwähnen, 5 8. dem letzten Jahre mit der Verbesserung der kleinen leichten Gesteinsbohrmaschinen, mit Wasserspülung nach dem prinzip und mit Druckluft betrieben, erzielt worden sind. Es mag ger beiläufig erwähnt werden, daß alle Bohrmaschinen in den gr. des Witwatersrands mit bvdraulischer Kraft betrieben werden, elek⸗

Putzfedern 4890 (3965), Seide und Halbseide 6574 (7391), Tier⸗

(Eingeschriebene A um 3. Juni. 8 üssel: 12, 10. Jund oingehateate Salle de la 1eaeevscin Sraltind. geeserung von Kabeln für die Teleggphen⸗ und Te

fette (außer von Fischen), Margarine usw. 7092 (3908), Milch, 8

trische Kraft ist zum Antrieb der Bohrer noch nicht verwandt worden. 6 3 8

23 809 (22 855), desgleichen mit

so glänzend ihre Leistungen zurzeit auch noch sind, doch den Höhepunkt überschritten hat. ist die mehr oder