8 8 Manskecherkehr mit Vieh ¹) auf den 40 bedeutendsten Schlachtviehmärkten Deutschlands im Monat Mai 1914.
*
einem Unfug steuern wolle. Die Kommission wird dieses Gesetz sicherlich nicht zum Scheitern bringen, denn der jetzige Zustand ist den Agrariern unangenehmer als das neue Gesetz. Natürlich hat der Abg. Bredt wieder das rote Gespenst an die Wand gemalt. Wenn bei Ihnen irgend etwas ernst gemeint ist, so ist es Ihre Angst vor dem Gedanken der Sozialisierung. Welche Angst hatte man vor einer Verstagatlichung eines Teils der Rüstungsindustrie! Wir stellen fest, daß Sie auch hier wieder die Aufmerksamkeit von einem an sich richtigen Gedanken ablenken und Ihre agrarischen Portemonnaie⸗ interessen vertreten wollen.
beliebiger Höhe zu erheben. Man darf nicht vergessen, daß ja diese Steuer nicht vom Gegenstand, sondern meist vom Vermögen gezahlt werden muß. Deshalb soll man sehr schonend mit ihr umgehen. 8 1 Ich halte es für richtig, wenn es jedem Kreise überlassen bleibt, Just (nl.): Das politische Moment muß aus dem Hilfs⸗ darüber zu bestimmen, ob für ihn überhaupt eine Wertzuwachssteuer richtertum ausgeschlossen bleiben. 3 paßt. Mit Ueberweisung an die Kommission sind wir einverstanden. Nachdem Abg. Reinhard den Paragraph 3 der Kom⸗ Abg. Dr. Bredt (freikons.): Die Wertzuwachssteuer ist dem missionsfassung befürwortet hat, wird dieser Paragraph in der Gedenn —e Uensaßsteuer 8 8. 84 ging 39 über assung der Kommission angenommen. den gesteckten Rahmen hinaus. Es war allerdings eine Lücke im 8 gn von Bockelberg (kons.): Wir dürfen der Regierung “ vorhanden. Man wollte zjeglichen Verdienst fassen. nicht auf den Weg geben, was den Anschein erwecken könnte, als ob Varum hat man die Ge schathen den Lotteriegewinn 1888 S88 damit die Vorschlaͤge erschöpft seien, welche zur organischen llenderung ““ Vset 1 ühren, und was anderseits die Regierung in ihren Entschlüssen bindet. Hende 1 Gede zuwachs⸗ lünr esLenie ganz . Se. M. daß uns ein entsprechen⸗ steuer ist durchaus berechtigt. Wir wollen sie auch aufrecht erhalten,
Die §88 1 und 2 werden nach der Fassung der Kommission angenommen, die entgegenstehenden Anträge abgelehnt.
n 3 bemerkt der bg.
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Nach r persoͤnlichen Auseinander 6“ Schiant Nach einer kurzen mehr persönlichen Auseinandersetzung .. nach Schlacht⸗ (Sp. 1) (Sp. 1) 8 zwischen den Abgg. Waldstein und Liebknecht wird die ““ 2Hof im der nach under, nach hof im einge⸗ nach hof im Vorlage der Kommunalabgabenkommission überwiesen. 8 g-. Orte der geschlachtet Markt⸗ ande. Hrte der geschlachtet Markt⸗ ande⸗ Orte der geschlachtet führt ande⸗ Orte der geschlachtet
1 Spalte 1. zu⸗ orte ren Spalte 1 zu“. ren Spalte 1 ren Spalte 1 g 1 S 7 ¼ Uhr. Nächste Sitzung Mittwoch, 12 Uhr zugefü übrt⸗ der Ort d 3 2 balt 98 B b . 58 aber sie muß sich auf der Leistungsfähigkeit des einzelnen aufbauen. Schluß 714 t 9 Fr. zugeführt geführt? er rten zugeführt geführt⸗ rten zugeführt gefü Orten - beeeegkehe ace ms eheasmaa ebitge möüssen dlle Man will den spekulativen Wertzuwachs fassen, doch ist es bisber (Zweite Lesung der Besoldungsvorlage.) “ ” zugeführt geführt ) zugeführt geführt⸗)
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G 5 5 8 dv 2 „EE 1 Ihttal rs⸗ps ie Entle berverwaltungsge⸗ noch nicht möglich gewesen, die Spekulation als solche zu treffen. 1 vE“ de Hlcsthng Dunch die Aufstellung Es läßt sich nicht leicht nachweisen, ob von Hause aus ein Spekula⸗ 8 88 7 V eines besonderen Etats würde materiell gegen den heutigen Festang tionsgewinn beabsichtigt war. Eine Wertzuwachssteuer ist nur haltbar, nichts geändert werden; es würde höchstens eine Vermehrung der Kosten wenn sie sich in das Einkommensteuergesetz einpassen läßt; aber sie ist entstehen dadurch, daß das Oberverwaltungsgericht eine besondere Kasse est sehr weit Faen.- das hinausgewachsen, als was man sie sich gedacht Technik. einrichten und der Etat auf einem besonderen Blatte aufgestellt werden hat. Die Bodenreformer haben aus der Wertzuwachssteuer etwas geh⸗ In der am Dienstag in Bremen fort esetzten 55. Hat
üßte. Der Minister hat unter allen Umständen auch die Vertretung anderes gemacht, als was ursprünglich eigentlich gedacht war. Das geh per b d g “ 9 ,5. pt 8 8 Ekats Das ist nicht mit anderen Verwaltungen zu vergleichen aus den Veröffentlichungen des Führers der Bodenreformbewegung, Nirn 138 b. B1 st tt 48 L. 1. Ingen üftsb (vergl. 11“*“ n 18 b ing des Herrn Damaschke auf das allerdeutlichste hervor. Die bodenreforme⸗ Ar. . Bl.) erstatteten die Direktoren den Geschäftsbericht.
Schafe
dem Schlacht⸗
hof im
G 1. „50I1“ 19. 20.
3 503 347 3 009 4 423 — 4 423 4 425 570 3 855 140620 22 177 115 163 8 775 237 8 548 17 915 3 774 14 157
gachen.. 629 213 337 299 282 — Augsburg 876 25 788 2 263 3 996 8 ee Barmen . 752 752 1 102 1 077 22 298 225 Berlin .. 19 933 8 425 19 603 13 568 41 255 31 778 Bremen . 2070 — 702 1 379 1 520 1 490 2 y755 73³ Breslau. 5 182 1 108 2 108 1 959 6 393 5 842 1 198 . 986
3 496 6 999
B. mit den Behörden zur Ausführung des Wassergesetzes, wo eine I⸗e⸗ Etatsaufstellung stattfindet. Der Grund hierfür liegt darin, daß hier eine ganze Anzahl von Ministerien die Feder führt, während beim Oberverwaltungsgericht nur der Minister des Innern dieses Geschäft hat.
Unterstaatssekretär Dr. Drews: Bezüglich des ersten Teiles der Resolution muß ich auf die Erklärung hinweisen, die ich in der Kommission abgegeben habe. Wenn bei den Senaten abwechselnd einige Mitglieder mitwirken und dann wieder ausscheiden, so liegt die Gefahr nahe, daß widersprechende Entscheidungen innerhalb eines Senats ge⸗ fällt werden. Wenn es notwendig ist, eine besondere Kassenführung ein⸗ zurichten, so geschieht das durch das Ressort des Ministeriums des Innern, weil auch beim Oberverwaltungsgericht die Feder vom Mi⸗ nisterium des Innern geführt wird. Das Ministerium behandelt auch die Wünsche des Oberverwaltungsgerichts bezüglich der Baulichkeiten. Von einer sachlichen Unterordnung des Oberverwaltungsgerichts kann dabei keine Rede sein. Im übrigen wird die Regierung den Wünschen des Hauses nach Möglichkeit entgegenkommen.
Abg. Just (nl.) bittet um Ablehnung des Antrages von Bockel⸗ berg u. Gen. und Annahme des § 3 nach der Kommissionsfassung.
Abg. Reinhard (Zentr.): Meine politischen Freunde werden für die Resolution der Kommission stimmen, weil sie im Gegensatz zu dem Antrag von Bockelberg der Regierung detaillierte Direktiven gibt.
Abg. Gamp⸗Oblath (freikons.): Die Ueberlastung des Ober⸗ verwaltungsgerichts ist von keiner Seite bestritten worden. Die Kom⸗ mission wünscht nun die Herbeiführung einer gesetzlichen organischen Geschäftsentlastung des Oberverwaltungsgerichts, insbesondere ein er⸗ leichtertes Verfahren zur Verhütung von Abweichungen der Recht⸗ sprechung der Senate untereinander oder von der des Plenums und dann weiter im einzelnen eine Ermäßigung der Arbeitslast der einzelnen Mitglieder des Oberverwaltungsgerichts und die Erhöhung der Lei⸗ stungsfähigkeit der Senate durch Beschränkung der bei den Entschei⸗ dungen mitwirkenden Richter auf die gesetzlich zulässige Mindestanzahl. Wir glauben, daß diese Vorschläge zu sehr ins einzelne gehen, und daß die von dem Abg. von Bockelberg vorgeschlagene Fassung dieser Re⸗ solutionspunkte den Vorzug verdient. Dagegen haben wir gegen die weiteren Vorschläge der Kommission, daß zur Entlastung überhäufter Senate des Oberbverwaltungsgerichts die HBinung neuer Senate be⸗ ziehungsweise die Bildung von Hilfssenaten in die Wege geleitet und die Einstellung eines neuen Senatspräsidenten in den nächsten Etat er⸗ wogen werde und der Etat des Oberverwaltungsgerichts als besonderer Etat zu behandeln ist, nichts einzuwenden.
In der Abstimmung wird die von der Kommission vor⸗ geschlagene Fassung der Resolution angenommen.
Damit ist die zweite Beratung erledigt.
In der sich daran sofort anschließenden dritten Be⸗ ratun 8 wird das Gesetz unverändert nach den Beschlüssen sweiter Lesung im ganzen endgültig angenommen.
„Es folgt die erste Lesung des Entwurfs eines Aus⸗ führungsgesetzes zum § 1 des Reichsgesetzes über Aende⸗ rungen im Finanzwesen vom 3. Juli 1913.
Die Vorlage bestimmt in § 1, daß das Recht zum Erlaß von ortsstatutarischen Vorschriften (Steuerordnung) für die Erhebung einer Wertzuwachssteuer nur den Kreisen, den Städten und denjenigen n e zustehen soll, welche mehr als 5000 Einwohner haben oder in denen eine Wert⸗ zuwachssteuer schon vor dem 1. Januar 1911 in Kraft war. Die Erhebung der Zuwachssteuer auf Grund einer Steuer⸗ ordnung durch eine kreisangehörige Gemeinde soll für sie die Erhebung durch den Kreis ausschließen, ebenso soll, wenn ein
andkreis auf Grund einer eigenen Steuerordnung Zuwachs⸗ steuer erhebt, die Erhebung von Zuwachssteuer auf Grund des Reichszuwachssteuergesetzes durch die kreisangehörigen Ge⸗ meinden ausgeschlossen sein. Weiter trifft der Entwurf Be⸗ stimmungen uͤber die Veranlagung und event. Verteilung der Zuwachssteuer zwischen Landkreisen und Gemeinden.
Abg. Bartscher (Zentr.): Es handelt sich hier um eine überaus schwierige Materie und ein äußerst kompliziertes Gesetz. Unter der Besteuerung nach dem Reichswertzuwachssteuergesetz leidet unser Wirt⸗ schaftsleben, insbesondere liegt der Baumarkt danieder. Darunter haben viele Erwerbszweige, von Handwerkern und Arbeitern an⸗ gefangen, zu leiden. Die Verhältnisse liegen im ganzen Lande sehr verschiedenartig. Was in den Städten vielleicht angezeigt erscheinen mag, das ist auf dem flachen Lande noch lange nicht am Platze. Den Grundbuchbeamten, den Registerbeamten und schließlich auch den Notaren werden weitgehende Kenntnisse dieses neuen komplizierten Gesetzes zugemutet. Preußen muß jährlich viele Millionen auf⸗ wenden, um das Gesetz zur Amnwendung zu bringen. Das Reich hat nun eingesehen, daß diese Steuer als Reichssteuer verfehlt war, und es hat daher im vorigen Jahre auf seinen Anteil verzichtet zu⸗ unsten der Finanzen der Kommunen. Bei dieser Gelegenheit hätte Has ganze Gesetz umgearbeitet werden sollen. Eine klare und ein⸗ heitliche Regelung der komplizierten Materie wäre unbedingt nötig. Das ganze Gesetz könnte als Anlage zum Kommunalabgabengesetz gefaßt werden. In manchen Punkten ist es in der jetzigen Fassung recht ungerecht und führt stellenweise geradezu zur Vermögenskonfis⸗ kation. Das Reichsgesetz muß inhaltlich gründlich umgearbeitet werden. Es muß ein neues preußisches Gesetz gegeben werden. Ich beantrage, die Vorlage an die Kommission für das Kommunalabgaben⸗ gesetz zu verweisen, und hoffe, daß wir dort zu einer einigermaßen befriedigenden Lösung kommen werden, denn es handelt sich um eine Aufgabe von größter volkswirtschaftlicher Bedeutung.
Abg. Menzel⸗Dirschau (nl.): Nach der Ueberschrift des Ge⸗ setzentwurfs hätte man annehmen müssen, daß den Kommunen ohne weiteres wieder die Einnahmen aus der Wertzuwachssteuer über⸗ wiesen werden sollen. Das ist allerdings nicht der Fall. Kein Gesetz hat soviel Mißstimmung nicht nur unter den Steuerzahlern, sondern auch bei den Steuererhebern verursacht, wie gerade die Wert⸗ zuwachssteuer. Zudem stehen die Einnahmen in gar keinem Verhältnis u den Kosten. Das Reichszuwachssteuergesetz ist in steuertechnischer Be iehung 1 völlig unzulänglich. Die Verhältnisse in den
chiedenen Teilen des Reiches sind zu verschieden, als daß man für den Wertzuwachs allgemeine Bestimmungen treffen kann. Es ist auf jeden Fall notwendig, wenigstens auf diesem Gebiete völlige Klarheit zu schaffen. Wir können der Regierung nicht auf dem Wege
den Kommunen zu überlassen, eine Wertzuwachssteuer in
rischen Ideen laufen schließlich auf die Verstaatlichung des Bodeneigen⸗ tums hinaus. Dann wurde von den Bodenreformern gesagt, die Wert⸗ zuwachssteuer werde dazu beitragen, den Grund und Boden zu ver⸗ billigen. Auch dies ist nicht eingetroffen. Daß die Wertzuwachssteuer an der Stockung des Baumarktes die Hauptschuld trägt, leugnen die Bodenreformer natürlich. Und so hat auch der Reichstagsabgeordnete Dr. Jäger auf dem letzten Bodenreformertag in Straßburg erklärt, daß die eigentlichen Ursachen dieser Stockung ganz anderswo lägen. Man kann wohl heute sagen, wir stehen vor einem vollständigen Trümmer⸗ haufen der bodenreformerischen Ideen. Kein vernünftiger Mensch glaubt mehr daran, daß die Wertzuwachssteuer den Grund und Boden verbilligt. Im Gegenteil, die Wertzuwachssteuer hat die Bodenpreise immer noch höher getrieben. Die Wertzuwachssteuer hat auch nicht die kolossale Bedeutung, die ihr die Bodenreformer beilegen. Ihr Er⸗ trag beläuft sich nur auf rund 20 Millionen Mark. Die Wertzuwachs⸗ steuer hat eine ganz prinzipielle Bedeutung, denn sie geht weit über eine Steuer hinaus, sie bedeutet die Konfiszierung der Grundrente und die Sozialisierung des Privateigentums.
Abg. von Hennigs⸗Techlin (kons.): Im allgemeinen stimme ich mit den Ausführungen des Vorredners überein. Nachdem durch die Reichsgesetzgebung die Bahn für die Landesgesetzgebung auf diesem Ge⸗ biete wieder frei geworden ist, stellt der Gesetzentwurf einige Richt⸗ linien dafür auf. Der Zustand vor 1911 in Preußen auf diesem Gebiete war ein durchaus günstiger; die entstandenen Schwierigkeiten hat erst die Reichsgesetzgebung herbeigeführt, welche die Wertzuwachssteuer obligatorisch machte. Darin muß ich dem Vorredner unbedingt zu⸗ stimmen, daß wir bei der Kommissionsberatung des Entwurfs darauf achten müssen, daß die Gemeinden, denen die Zuwachssteuer erhalten bleibt, diese nicht im Sinne der Bodenreformer ausbauen, daß sie mit ihr nicht andere als finanzielle Zwecke verfolgen; eventuell wird da durch Festsetzung einer prozentualen Grenze oder einer anderen Form dem Mißbrauch vorzubeugen sein. Wir wollen nicht, daß in der kommunalen Besteuerung die an den Grundbesitz gebundenen Bevölkerungskreise, die schließlich doch die produktiven Teile der Gemeinde sind, einseitig zur Entlastung der anderen herangezogen werden; wir wollen nicht, daß ein⸗ seitig Steuern gerade für diejenigen eingeführt werden, die nicht ab⸗ zuwandern in der Lage sind. Wird die Steuer wieder fakultativ, und wird sie wieder eine reine Kommunalsteuer, so 1..s unter Um⸗ ständen sich sehr wohl bewähren. Auch wir sind für die Verweisung der Vorlage an die Kommunalabgabenkommission.
Abg. Waldstein ffortschr. Volksp.): Der Reichstag hat 1913 den anerkennenswerten Mut gehabt, zu erklären, er halte das erst drei Jahre alte Reichszuwachssteuergesetz für verfehlt, für dermaßen ver⸗ fehlt, daß er es dasebe wollte, wenn ihn nicht die Rücksicht auf die Gemeinden gehindert hätte. Die schematische Regelung hatte sich für das Reich als ungeeignet erwiesen; über den Charakter der Steuer selbst war damit noch keineswegs ein ungünstiges Urteil gesprochen. Die Vorredner haben sich bei der Kritik der Steuer selbst viel zu weit vorgewagt; die Vorlage ist auch gar nicht der Ort, für diese Steuer neue Grundsätze aufzustellen. Es würde damit der gleiche Fehler ge⸗ macht, den man dem Reichsgesetz vorwirft; so wenig es für das Reich möglich war, ein einheitliches Wertzuwachssteuergesetz zu schaffen, so wenig wird es für Preußen möglich sein; der Schematismus des Reiches läßt sich eben auch nicht auf Preußen übertragen. Der gesunde Kern, der der Zuwachssteueridee innewohnt, kann nur unter ganz ein⸗ gehender Berücksichtigung der lokalen Verhältnisse zur Reife gebracht werden, und das läßt sich auch nicht auf dem Wege von Normativ⸗ bestimmungen für ganz Preußen erreichen; nur wer dieser Steuer inner⸗ lich gänzlich abgeneigt ist, wird ein Landesgesetz empfehlen, um auf diesem Wege der unangenehmen Steuer von vornherein die Spitze abzubrechen. Die Steuer muß eine Kommunalsteuer sein. Mit Rück⸗ sicht auf die Gemeinden, die sich auf die Erträge aus dieser Steuer ein⸗ gerichtet haben, hat das Reich seine Gesetzgebung nun so gestaltet, daß die Gemeinden wieder ihre frühere Freiheit erhalten. Man hätte dem Reichsgesetz eine bestimmte Dauer geben und be⸗ stimmen können, daß nach der Frist die Landesgesetzgebung ihre Pflicht zu tun hätte. Das wäre die eigentliche Lösung dieser Frage gewesen, wenn man den Ideen der kommunalen Wertzuwachssteuer gerecht werden wollte. Es ist nicht angängig, den Gemeinden einen Riegel vorzuschieben aus Angst etwa, daß die Sozialdemokraten in den Gemeindevertretungen das Gesetz zu sehr ausnutzen könnten. Es wäre besser gewesen, wenn die Steuer viel früher eingesetzt hätte, zu einer Zeit, wo die Bodenwerte so ungeheuer gestiegen sind. Immer⸗ hin bleibt es aber eine Steuer, die in vielen Fallen Gutes und Nütz liches geleistet hat. Ich bedauere, daß es so lange gedauert hat, bis wir das vorliegende kleine Gesetzchen bekommen haben. Der jetzige Zustand, der auf dem Kommunalsteuergesetz basiert, ist mit dem Reichsgesetz kaum vereinbar. Man kann ohne den vorliegenden Ent⸗ wurf, der das jetzige Verhältnis beseitigen will, nicht auskommen. Das Reichsgesetz läßt zu, daß es durch Landesgesetz aufgehoben wird; den unzulänglichen Zustand des Reichsgesetzes können wir ohne Schwierigkeit beseitigen. Die jetzt bestehende Zwischenzeit ist un gesund. Wir sind damit einverstanden, daß der Entwurf der Kom⸗ munalabgabenkommission überwiesen wird.
Ministerialdirektor Dr. Freund: Aus dem jetzigen Zustand, der durch Abänderung des HGesetzes 1913 hervorgerufen ist, kann man der Regierung keinen Vorwurf machen. Das beste an diesem Ge⸗ setzentwurf, dessen Wert wir keineswegs hoch anschlagen, ist, daß er sich von Großzügigkeit fernhält. Wir wollen kein Staats⸗ gesetz haben, es ist eine Materie, die voller lokaler Gesichtspunkte ist. Die Zuwachssteuer ist eine Steuer, die mit besonderer Vorsicht gehandhabt werden, und bei der man sich von Uebertreibungen fernhalten muß. Solche Uebertreibungen, die vermieden werden müssen, sind vorgekommen. Der Regierung wurde der Vorwurf ge⸗ macht, daß sie eine wilde Propaganda für die Wertzuwachssteuer ge⸗ macht habe. Davon ist keine Rede. Dieselbe Vorsicht gegenüber dem alten Gesetz werden wir auch gegenüber dem neuen Gesetz walten lassen. Die vorgetragenen Bedenken werden sich in der Kommission beseitigen lassen. Die Regierung ist bereit, nach Mög⸗ lichkeit entgegenzukommen.
Abg. Dr. Liebknecht (Soz.): Der Abg. Dr. Waldstein fin mit einer Verteidigung der Wertzuwachssteuer an und endete mi einer bitteren Klage über die Belastung des Grundeigentums. Ein stärkerer Widerspruch läßt sich nicht denken. Das war nur geeignet, Wasser auf die Mühlen der Feinde der Wertzuwachssteuer zu bringen. Die Rede des Abg. Hennigs⸗Techlin bewies, daß der soziale Gedanke auch bei den Konservativen im Absterben ist. Die Wertzuwachssteuer hat weder einen Freund in der konseryativen Partei, noch bei den Nationalliberalen, noch bei den Freisinnigen, ja nicht einmal bei der Regierung, denn diese hat selbst zugegeben, daß der Gesetzentwurf
Ihm ist zu entnehmen, daß der Verein z. Z. beinahe 25 000 Mit⸗ glieder umfaßt und sich in 48 Bezirksvereinen über ganz Deutsch⸗ land erstreckt. Ferner besteht ein Verband von Mitgliedern in Oesterreich, außerdem haben sich die in England, China und Argentinien lebenden Mitgliedern zu je einem Ver⸗ bande zusammengeschlossen. Das Gesamtvermögen des Ver⸗ eins betrug Ende 1913 rund 2 ½ Millionen Mark, die Zahl der Vereinsbeamten etwa 70. Der Verem besitzt zwei stattliche Häuser in Berlin. Die wöchentlich erscheinende „Zeit⸗ schrift des Vereins deutscher Ingenieure“ hat einen Umfang von über 2000 Seiten erreicht und erscheint in einer wöchentlichen Auflage von 29 000 Stück. Die Herstellungs⸗ und Versandkosten haben rund 675 000 ℳ betragen. Während die Zeitschrift alle Gebiete der Technik, besonders die des Maschinenbaues behandelt, werden in der Monatsschrift „Technik und Wirtschaft“ wirtschaftliche und soziale Fragen erörtert. Ferner gibt der Verein „Forschungsarbeiten“ heraus, in denen über größere wissenschaftliche Versuchsarbeiten berichtet wird und von denen im Jahre 1913 15 Hefte erschienen sind. Die wissenschaftliche Forschung unterstützt der Verein außerdem durch große Summen, die bis jetzt den Betrag von fast 1 Million Mark erreicht haben. Von dem technisch geschichtlichen Jahrbuch „Beiträge zur Geschichte der Technik und Industrie“ ist im November 1913 der V. Band erschienen; er enthäft an erster Stelle einen von dem Geheimen Baurat Professor G. de Thierry verfaßten Aufsatz: „Ludwig Franzius, Oberbaudirektor der Freien Hansestadt Bremen 1875 bis 1903“. Den ersten Vortrag am Dienstag hielt der Generaldirektor der Firma A. Borsig⸗ Tegel, Neuhaus, über das Thema: Der Vereinheitlichungs⸗ gedanke in der deutschen Maschinenindustrie. Der Vor⸗ tragende besprach zunächst die Vereinheitlichungsbestrehungen, die den Einzelbetrieb regeln sollen, und die technisch⸗fabrikatorische und organi⸗ satorische Maßnahmen umfassen. Jene erstrecken sich auf die Normalisierung ganzer Maschinentypen und auf die Normali⸗ sierung der Einzelteile dieser Maschinen, diese beziehen sich auf die Festlegung der Bedingungen des Arbeitsvertrages zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, auf den Verkehr zwischen den einzelnen Zweigen und Instanzen eines Betriebs untereinander, auf Normalverträge und Anstellungsbedingungen der Beamten sowie auf Lehrlingsverträge; sie sollen feste Formen für diese Verhältnisse der Arbeiter und Angestellten schaffen sowie die Erhaltung einmal gemachter Erfahrungen und die Ergebnisse einmal geleisteter Denkarbeit sicherstellen. Im zweiten Teile des Vortrags schilderte der Redner die Bestrebungen zur Vereinheitlichung, die das Gesamtgebiet einer Industrie um⸗ fassen und die sich ebenfalls in technische und organisato⸗ rische Maßnahmen gliedern. Umfangreiche Arbeiten hat auf diesem Gebiete seit langer Zeit der Verein deutscher Ingenieure im Bunde mit anderen Vereinen geleistet, so mit der Aufstellung der Lehren für Blech und Draht, mit der Abfassung des deutschen Normalprofilbuches für Walzeisen, der Aufstellung von Normalien für Gewinde, für Röhren, für Leistungsversuche an Dampfkesseln und Dampfmaschinen, Kraftgasanlagen sowie Ventilatoren und Kom⸗ pressoren, von Vorschriften für Aufzüge, von Normalbedingungen für die Lieferung von Eisenkonstruktionen im Brücken⸗ und Hochbau, der Auf⸗ stellung einer Gebührenordnung für Architekten und Ingenieure. Die organisatorischen Vereinhettlichungsbestrebungen betreffen die Verhältnisse der Maschinenindustrie gegenüber den Behörden, den Bestellern und den Arbeitern. So sind einheitliche Lieferbedingungen für die im Verein deutscher Maschinenbauanstalten zusammengefaßten Maschinenfabriken aufgestellt worden, ferner haben die Erfahrungen bei öffentlichen Wettbewerben dahin geführt, die Aufstellung der den Angeboten zugrunde gelegten Selbstkosten eingehend zu prüfen, und die einzelnen Firmen zu veranlassen, ihre Selbstkosten nach einheitlichen Grundsätzen zu berechnen. Weitere Bei⸗ spiele für die erfolgreiche Tätigkeit der Vereine und Verbände bilden die Regelung der Verantwortlichkeit der Inhaber ge⸗ werblicher Betriebe gegenüber den Berufsgenossenschaften, außerdem besonders die Ausbildung des Arbeiternachwuchses, der bereilts in vielen Werken in eigenen Lehrlingswerkstätten und Lehrlingsschulen heran⸗ gebildet wird. An diese Aufgabe wird sich in nächster Zeit die Frage der praktischen Ausbildung des Ingenieurnachwuchses anschließen, die infolge des ständigen Wachstums der Betriebe und der fortschreitenden Sonderung in Einzelgebiete brennend geworden ist, und die pelöst werden muß, um auch in Zukunft planmäßig die Führer unserer Arbeiter, unserer Betriebe und unserer Industrie mit den praktischen Aufgaben ihres Berufs vertraut zu machen. Der Redner trat zum Schluß der Meinung entgegen, daß die Normalisierung in technischer Beziehung in den Einzelbetrieben die Tatkraft des einzelnen unterdrücke, die Lust zur Lösung von Sonderaufgaben ersticke und den Fortschritt hemme. Die Vereinheitlichungs⸗ bestrebungen wollten im Gegenteil tote, nutzlose Arbeit ausschalten, den Wirkungsgrad der Arbeit des Ingenieurs erhöhen und die Wirt⸗ schaftlichkeit der Betriebe auf eine immer höhere Stufe bringen.
Einen weiteren Vortrag hielt der Direktor der Reiherstieg⸗ Schiffswerft und Maschinenfabrik in Hamburg Otto Cornehls über die neuere Entwicklung des Schiffsmotors einschließlich des Schiffsantriebs.
und Forstwirtschaft.
Weizeneinfuhr nach Marseille.
Nach den Wochenberichten der in Marseille erscheinenden Zeitung „Le Soͤmaphore“ hat die Weizeneinfuhr nach Marseille auf dem Seewege betragen:
in der Zeit vom 5. bis 10. Mai. davon aus Rußland . in der Zeit vom 12. bis 17, Mat davon aus Rußland . und aus Hamburg. . in der Zeit vom 19. bis 24. Mai davon aus Rußland. in der Zeit vom 26 bis 31. Mai . 227 904 dahhom ezesh Nerhlanb . „ . . . .. 168h 6. In den Zollniederlagen in Marseille befanden sich om 27. Mai 38 410 dz. vom 31. Mai 1914
119 210 dz 78 402 157 180
95 484
10 300
91 887
65 298
9
8 8 8
mplauen i. V.
(Bericht des Kaiserlichen Konsulats in Marseille
Bromberg Cassel .. Chemnitz. Coblenz 8 Göln.. Danzig.. Dorlmund Dresden. Düsseldorf Elberfeld.
EEssen...
Frankfurt a. Hamburg . Hannover. Husum .. Karlsruhe
MRiel..
Königsberg i Leipzig.. büͤbed 8 Magdeburg Malng Mannheim Mü⸗ München.. kürnberg..
Straßburg i gtuttgart.. Wiesbaden.
Würzburg
Bwickau ..
Dagegen im April
hausen i.
Elf.
59
3 009
1 320
2 314 1 658
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Summe Mai 1914 [111274 106331 März 119979 Februar „ 101146 Mai 1913 [111663
bhe 218 ugsburg. 55
Barmen . Berlin. 8 Bremen
hemnitz. voln 6 dortmund . Dresden.. Hüsseldorf. Elberfeld .. 1111“
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¹¹) Außer Schlachtvieh gegebenenfalls auch Nutzvieh. — * Berlin, den 10. Juni 1914.
M
Summe Mat 1914 14 803 gen im April 4 14 612 „ März 8 16 649 „ Februar 13 663 „ Mai 1913 16 543
784 792 455 7 75 294 852 53
530
427
557 1 534
371 2 522
407
573 1 529 2 282 1 852 1 114 1 421 2 856 6 082 1 166
584 1 827 1 347 2 795 1 253 1 002 681 1 294 51
379 5 575 1 902
607
946 1 824
699
271
307
22 927
— 0 92
2 678
5 040
859 4 318 1 379
7 228
1 078 2 732 8 894 2 408 1 897 4 027 8 434 6 645 1 484
1 127 845
1 927 6 460 51
2 098 1 254 2 925 1 143
385
6 179 994
3 200 1 161 1 015
61 710 60 320
68 509 57 319
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) Halbe und viertel Ti⸗
268
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846 3 740 1 262 4 448
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1 086 805 927
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57 286 077
2 182
1 143 304
2 053 684 944 637
4 794
214 161 580
[SESSSrwo2
120 332
111 148 92 213 77 950 106 8661
de (auch aus Seequarantä
5 313 11 925 14 547 13 618
8 382
1 062
389
91 920 352
109
540
162
2 490
—₰
8 359 5 989 71 992 74 172
neanstalten):
29 220
1 882 98 1 123
340 39
3 080 69 115 627
5 080 945
68 117 549
100 929
296 589 263 822 793
52
6 360 21 919
7 593
3 687 5 060 3 758 3 086
1 282 2 318 1 069 2 341
—
6 847
1 148 ere sind, in ganze Tiere umgerechnet, in den nachstehenden Zahlen mit enthalten. Kaiserliches Statistisches Amt. Delbrück.
S S
ISliIlIIIg.
— 32 32 3 3 V1 307 2 399 91
1 477 16 874 98 1 213 889 3 38 120
334 39 14 607 —
—
2 40
38 7 903 103
81 20 694 — 521 18 638 3*
4 387 755 10 369 274
68 3 997 111 4 321 922 549 9 288 70
2 269
89 936 9 894 668 114 121
296 1328 589 4 051 3 241 4 448 8 1 3 18228 867 3115 606
2 324 1 439 101 2 092 5 633 9 221 — 65 1 148 4 530 15 979 17 611 6 087 82 580 425 7 268 339 5 181 16 141 14 374 92 2 511 11 771 4 484 3 316
14 604 6 050 6 121 12 478
5 296 15 312 47 069 2 308 7 763 1 047 3 148 3 216
9 218
19 772
94 2¹ʃ 268 —
67 677
21 326 E 1“
4121 5 197 0 330 1 565 4 103
2 39 1
8 948 3 935 8 683
3 720
1 272 6 9 2 910 24 788 356 1 355 23 077 1 236 14 150 2 774
6 339 21
339
2 603 9 880 5 002 2 856 6 189
54 076 65 167 69 969* 62 826 60 130
4[540717 329 [581443
573342
520286 496233
599 3 210 402
71
1 238
810
3 066
532
3 968 2 856
927 2 272
Berichte von deutschen Getreidebörsen und Fruchtmärkten.
Hauptsächlich gezahlte Preise für 1 t (1000 kg) in Mark
421 631 404 208 432 567 381 719 366 166
nun.
Gerste
mittel
gut
S
* „ 82. * „ 2 „ . 2 2.
Königsberg i. Pr. Danzig. Berlin. Stettin . Posen.. Breslau’. Feeg 8 Magdeburg Hannover Cöln... Leipzig. Hamburg . Saargemünd
Bagyerische Marktorte
207 211
203 — 206
204 — 206 202 208 — 210 206 — 208 208 — 211 202 — 204 212 — 215
210
162 — 165
166—168 167
180— 182 .175 - 177
176 — 179 179 — 182 180
Weizen
Roggen
162 — 164 158 —160 159,50 182 — 185 188 — 190 177 — 179 174 — 177 176 — 178 180
159 — 160 144 145 — 150 143
155 — 157
160 — 162
mittel gering
gut V mittel gering
— — —
—. 28
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11I
— S
vo
III1I
Deggendorftt Berlin, den 10. Juni 1914.
“
Kaiserliches Statistisches Amt.
Delbrück.
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— —
8 8